Josef Dötsch

Sitzungen

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Paul, Ängste muss man ernst nehmen, und man darf nicht einfach über Ängste hinweggehen. Man muss aber auch sehr vorsichtig sein, dass man Ängste nicht schürt. Damit tut man den Menschen keinen Gefallen.
In den Ausführungen zu Ihrem Antrag selbst sind Sie auf verschiedene technische Dinge eingegangen, aber Sie haben dabei einen wesentlichen Punkt nicht mit berücksichtigt, und zwar, dass wir bei 5G derzeit in Frequenzbereichen von 2 GHz, 3,6 GHz, 700 MHz sind, die bei der letzten Versteigerung versteigert worden sind und zu denen das Bundesamt für Strahlenschutz eindeutig sagt, dass Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitsauswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden können und es hier keinerlei negative gesundheitliche Auswirkungen gibt.
Wir werden dann in einem weiteren Verfahren erleben, dass in den nächsten Jahren höhere Trägerfrequenzen, höhere Frequenzbänder zur Versteigerung anstehen. Das sind 26, 40 und bis zu 86 GHz. Hier sind durchaus Untersuchungen angesagt und auch bereits beauftragt. Hier ist man bereits unterwegs.
Ich darf Ihnen kurz einmal nennen, dass es in der Vergangenheit zu den einzelnen Mobilfunkfrequenzen das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm gab, das von 2002 bis 2008 mit einem Volumen von 17 Millionen Euro, initiiert durch das Bundesamt für Strahlenschutz, durchgeführt wurde.
Es wurden ab 2010 tumorfördernde Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder untersucht, und es gab eine Wiederholungsstudie von der Jacobs Universität Bremen im Jahr 2015.
Aktuell untersucht ein Team von Forschern an der Jacobs Universität Bremen die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von 5G. Diese Studie ist auf drei Jahre angelegt. Es gibt einen internationalen öffentlichen Workshop vom Dezember 2019 mit dem Fazit, dass derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Belege für ernsthafte schädliche Wirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt vorliegen, aber Einzelhinweise untersucht werden sollten. Das sollte man sicherlich auch tun.
Es gibt einen runden Tisch, der am 25. Juni dieses Jahres beschlossen bzw. verkündet hat, dass vom BfS die Dringlichkeit gesehen wird, höhere Frequenzen zu erforschen. Daher wurden zwei Projekte zur Forschung oberhalb von 20 GHz in Form von Laborstudien ausgeschrieben. Eine Neuerung dabei ist der Schwerpunkt auf immunologische Auswirkungen. Diese Bereiche können sie im Moment nicht im praktischen Betrieb machen, weil, wie ich eben ausgeführt habe, diese Frequenzen noch nicht zur Verfügung stehen.
Es soll auch weiter verstärkt geforscht werden, und es sollen vermehrt Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden, wobei man ebenfalls die Kommunikationsinitiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als einen Teil der Maßnahmen sieht. Mit diesen Dingen ist im Herbst dieses Jahres begonnen worden. Sie soll transparent und neutral über die Entwicklung im Mobilfunk informieren und ist eine Aktion der Bundesregierung.
Es ist vorgesehen, dass die Länder beim Aufbau und bei den Inhalten der EMF-Datenbank (Elektromagnetische Felder) und der Durchführung der Standardisierung von Sendeanlagen stärker eingebunden werden. Es ist des Weiteren eine Fortschreibung der Selbstverpflichtung mit dem Schwerpunkt auf Kleinzellen, eine Kategoriesierung von Kleinzellen vorgesehen; das Thema, das Sie vorhin angesprochen haben. Dies soll als Information in das Datenportal für Landesbehörden, Kommunen und Gemeinden übernommen werden.
Weiterhin sind Messungen an typischen Kleinzellen vorgesehen. Vodafone wird in Zusammenarbeit mit der Universität Düsseldorf und der RWTH Aachen Anforderungen an einen sicheren Betrieb von Medizingeräten in 5G-InhouseSystemen näher untersuchen. Es gibt also eine ganze Reihe von Studien und Untersuchungen, die in Deutschland bereits auf dem Weg sind.
Ich möchte noch zwei Punkte aus Ihrem Antrag aufgreifen. Zum einen die Frage, dass es nicht nachgewiesen werden kann, dass es keine negativen Auswirkungen hat. Ja, es gibt in der Naturwissenschaft manchmal Zusammenhänge, die zwar teilweise nachgewiesen werden können, aber sie können nicht in jedem Fall und mit Sicherheit als nicht vorhanden nachgewiesen werden. Das ist in der Physik, das ist in der Naturwissenschaft so, und man wird auch mit noch so vielen Untersuchungen zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Sie sprechen die Langzeitwirkung an. Für eine abschließende Beurteilung einer Technologie, die noch sehr jung ist, zum Beispiel bei Krebserkrankungen, brauchen Sie Zeiträume von 20 bis 30 Jahren. Auch an dieser Stelle spricht sicherlich die Realität dagegen, dass man jetzt schon Langzeitstudien hat. Das sind Dinge, die sich teilweise im Laufe der Zeit ergeben müssen.
Zusammenfassend ist zu sagen: Das Bundesamt für Strahlenschutz geht nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Aus
wirkungen infolge von 5G aus. Laut Informationen des BfS gibt es nach dem Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm keine bestätigten Belege für schädigende Wirkungen des Mobilfunk für die höheren Frequenzbänder. Im weiteren, späteren Ausbau sieht das BfS noch Forschungsbedarf, da für diesen Bereich bislang nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Das BfS plant hier weitere Forschungsvorhaben; ich habe Ihnen vorhin einige genannt. Ich denke, damit wird deutlich, dass das BfS,
das Bundesamt für Strahlenschutz, die Planung und die Umsetzung von 5G mitverfolgt, dass das BfS am Thema dran ist. Dort ist es aus unserer Sicht in guten Händen, gebündelt und kompetent, und wir sollten diese Untersuchung denjenigen überlassen, die etwas davon verstehen.
Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In den vergangenen Wochen und Monaten der Pandemie konnten wir zum Teil die Vorteile einer funktionierenden und ausreichenden Breitbandversorgung nutzen. Auf der anderen Seite wurden gerade Schwachstellen noch stärker als vorher deutlich in den Bereichen, in denen die Versorgung nicht im ausreichenden Maß gegeben ist. Dies merken wir nicht nur bei den Videokonferenzen zu unseren Ausschusssitzungen, sondern dies merken viele Menschen im privaten Bereich, aber auch im beruflichen und wirtschaftlichen Bereich hier in Rheinland-Pfalz.
Deshalb wurde auf unseren Antrag hin, auf Antrag des CDULandtagsfraktion, dieses Thema im Medienausschuss in der vergangenen Woche auf der Grundlage einer Broschüre des Bundesverkehrsministeriums besprochen, um Schwachstellen zu erkennen, damit Verbesserungen zum Nutzen der Bürger erreicht und diskutiert werden können.
Grundlage der Diskussion waren die im Juni veröffentlichten Werte in der Breitbandversorgung von Ende 2019. Die SPD und die Landesregierung bezeichneten die Zahlen als veraltet. Eigene neue Zahlen konnte die Landesregierung nicht nennen. Diese wurden uns aber mit der Herausgabe des Statusberichts angekündigt. Dieser Statusbericht ist nun Thema der heutigen Aktuellen Debatte, von der SPD beantragt.
Welche Zahlen liegen diesem Bericht nun zugrunde?
Es sind die genannten, offensichtlich veralteten Zahlen von Ende 2019.
Die Aktuelle Debatte der SPD befasst sich also mit veralte
ten Zahlen.
Neue Zahlen, aktuelle Zahlen: Fehlanzeige.
Ich freue mich drauf, Herr Minister. Ich freue mich drauf. Wir werden sie uns dann wieder genau anschauen.
Noch ein Punkt zum Berichtsantrag zur Breitbandversorgung ist bemerkenswert, meine Damen und Herren. Seitens der Landesregierung wurde ein Mitarbeiter des Innenministeriums als Ansprechpartner entsandt. Der zuständige Staatssekretär stand den Abgeordneten zur Beantwortung von Fragen nicht zur Verfügung.
Das ist zunächst einmal nicht zu kritisieren, nur im Verlauf komme ich auf einen anderen Punkt zu sprechen. Der Mitarbeiter verwies unter anderem auf Informationen, die in den nächsten Tagen im Statusbericht nachzulesen seien, ohne diese auszuführen. Meine Damen und Herren, zeitgleich fand ein Pressegespräch der Landesregierung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) statt, also zum Breitbandausbau. Hier war dann der zuständige Staatssekretär anwesend.
Der Statusbericht wird über Pressemeldungen gleichzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Zeitgleich werden diese Informationen den zuständigen Mitgliedern des Medienausschusses allerdings vorenthalten, obwohl diese in diesem Moment genau dieses Thema behandeln.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Ministerpräsidentin, dies nenne ich eine grobe Missachtung des Parlaments und ist aus meiner Sicht an Arroganz nicht zu überbieten.
Der Statusbericht wäre dabei in Teilen eine gute Diskussionsgrundlage für eine fachliche Aussprache im Ausschuss gewesen.
Er bietet Licht und Schatten, richtige technische Ausführungen wechseln sich mit Schönfärberei in der Arbeit der Landesregierung ab.
Die gekonnten bunten Grafiken können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Rheinland-Pfalz bei der Breitbandversorgung im Bereich von 50 Mbit/s
nach wie vor an achter Stelle der Flächenländer liegt.
Hier hat sich in den vergangenen Jahren nichts verändert.
Die Ampelkoalition liegt in dieser Legislaturperiode bei der Dynamik des Ausbaus an viertletzter Stelle.
Beim Gigabit-Ausbau feiert sich die Landesregierung dafür, dass 43,1 % der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz Zugang zu 1.000 Mbit/s haben, und sie verkauft dies als herausragende Leistung.
Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt aber, damit liegen wir gerade einmal im bundesdeutschen Durchschnitt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr, Herr Minister.
Wir sind an sechster Stelle der deutschen Flächenländer.
Ein hämischer Blick nach Hessen ist hier vollkommen unangebracht.
Das Weitere in der zweiten Runde.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, ich glaube, es ist wichtig, dass man realistische Zahlen vorgibt und die Erwartungshaltung nicht zu hoch schraubt. Das haben Sie in der Vergangenheit immer wieder getan. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Menschen enttäuscht sind.
Es wurde eben schon einmal erwähnt, Sie haben Ausbaustufen genannt – vor fünf, sechs Jahren haben wir im Hause darüber diskutiert – und dann im Jahr 2015 den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, dass bis Ende des Jahres 2018 über 98 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz über Anschlüsse mit 50 Mbit/s verfügen werden. Als dieses Ziel nicht erfüllt worden ist, hat die Landesregierung im Jahr 2018 gesagt, bis Ende des Jahres 2020 werden wir dies erfüllen können. Heute wissen wir, auch das wird nicht eintreten.
Jetzt haben Sie, um das wieder ein Stück weit zu überspielen, das Versprechen gemacht, dass bis zum Jahr 2025 das Gigabit-Netz in Rheinland-Pfalz flächendeckend umgesetzt ist. Ich denke, wir können natürlich alle froh sein, dass wir in der Breitbandversorgung weiterkommen, aber die Zeitschiene ist schon eine wichtige.
Herr Kollege Schäffner hat eben auch gesagt, jawohl, wir brauchen die Zeit, aber andere Bundesländer sind hier doch etwas schneller. Wir sollten uns aber an diesen Bundesländern und nicht nach hinten orientieren.
Zu den 50 Mbit/s nennen Sie immer wieder das Jahr 2011. Die Förderung durch den Bund und das Land konnte erst seit Ende 2015/Anfang 2016, also mit Beginn dieser Legislaturperiode, erfolgen, weil erst dann die beihilferechtlichen Regelungen bei der EU abgeklärt waren.
Seitdem Sie in der Verantwortung stehen, sind die Steigerungsraten wesentlich geringer als das, was Sie hier immer wieder als Gesamtsteigerungsraten verkaufen wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Demokratie, die Demokratie insgesamt in allen Ländern, lebt von der Freiheit der Menschen. Säulen dieser Freiheit sind auch die Pressefreiheit, die die Freiheit der Medienlandschaft bedeutet, Meinungsvielfalt und Medienvielfalt.
Das Internet hat in den vergangenen Jahren ganz wesentlich zusätzliche Freiräume und Vielfalt ermöglicht. Dies muss auch aus Sicht der CDU erhalten, gesichert und gefördert werden.
Wir wissen aber auch: Die Freiheit jedes einzelnen Menschen endet da, wo die Freiheit des anderen und dessen Unverletzlichkeit eingeschränkt ist.
Dazu bedarf es dann auch Regeln. Dies gilt für unser friedliches Zusammenleben in Freiheit und Toleranz. Das Gleiche gilt in der Medienlandschaft für die Medienvielfalt. Die Demokratie funktioniert nur mit freien, unabhängigen und fairen Medien, nur mit Toleranz.
Toleranz endet jedoch da, wo sie auf Intoleranz trifft, wo Meinungsvielfalt auf Hass, Hetze, Missbrauch, Stigmatisierung und Manipulation trifft. Deshalb braucht auch eine freie Medienlandschaft Regeln. Regeln, wie wir sie ganz selbstverständlich zum Beispiel auch beim Rundfunk – ob öffentlich-rechtlich oder privat – kennen und anwenden.
Zwischenzeitlich gibt es eine Reihe von neuen, anderen Verbreitungswegen in unserer Medienlandschaft, neue Formen für die Auffindbarkeit medialer Angebote und den Zugang dazu. Die Regeln, die sich unsere Gesellschaft über viele Jahrhunderte für ein offenes, faires Miteinander gegeben hat, müssen auch in diesen Bereichen gelten.
Was in der linearen Welt verboten ist, darf auch in der digitalen Welt nicht erlaubt sein.
Deshalb ist auch aus Sicht der CDU dieser Staatsvertrag so wichtig. Wir brauchen den Schutz der Medienvielfalt, den Schutz für die gesamte Bandbreite der Medien. Die
Algorithmen der großen Player im Netz dürfen nicht die Vielfalt der regionalen und kleinen Anbieter zerstören. Wir brauchen die Möglichkeiten und Einrichtungen, die diese Regeln überwachen.
Bei uns wird das die LMK sein. Mein Vorredner hat bereits angekündigt, dass wir uns in der Frage der Begrifflichkeit auf bundeseinheitliche Namen einigen wollen. Wir sind für eine solche Anpassung offen.
Transparenz, Offenheit und Glaubwürdigkeit sind in der Medienlandschaft und für ihre Vielfältigkeit wichtig. Auch die EU-Kommission hat sich mit dem Vertragsentwurf, den wir heute beraten, beschäftigt. Die Hinweise der EUKommission sind aus unserer Sicht sehr wertvoll und sollten Thema der notwendigen Evaluation sein. Die CDU geht davon aus, dass dies in einem überschaubaren Zeitraum hier im Plenum zu besprechen ist.
So wichtig und richtig die Regeln sind, so wichtig und richtig ist es aber auch, nur die Regeln vorzugeben, die unbedingt notwendig sind; denn die Potenziale der Informationsgesellschaft müssen genutzt werden können und dürfen nicht in unverhältnismäßiger Weise beschränkt werden.
Auch deswegen begrüßen wir, dass die umfassend bestehende Zulassungspflicht für Radiosender mit diesem Gesetzentwurf teilweise abgeschafft wird; denn wir brauchen die Vielfalt der regionalen Sender und Rundfunkanbieter. Gerade jetzt in der Corona-Krise haben wir erlebt, wie oft diese Sender wertvolle Arbeit geleistet haben.
Dennoch sind sie besonders negativ von den wirtschaftlichen Konsequenzen betroffen. Wir haben uns als CDU in der Sache mit den Anbietern selbst in Verbindung gesetzt und hatten dies auch als Thema in unserem Ausschuss.
Regionalität heißt für die Menschen auch Heimat. Dies gibt gerade jetzt in Krisenzeiten wichtigen Halt. Die CDU ist für einen Staatsvertrag der Medienvielfalt, der Medien, der Freiheit, sich zu entfalten, der Unabhängigkeit auf Augenhöhe und der Medien mit Qualität. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitte der 1990er-Jahre feierten rund 50 deutsche Filme im Jahr Premiere. Inzwischen sind es 250 pro Jahr, und die Kinos klagen, dass diese nicht mehr zu stemmen sind.
Zu oft erreichen die Produzenten eine unzureichende Finanzierung. So sieht die Welt heute im Filmgeschäft aus. Diese unzureichende Finanzierung bekommen nicht nur Dokumentarfilmer zu spüren.
Für die Branche selbst ist es bereits ein Überangebot an Filmen, das zu bewältigen ist. Im Antrag der AfD, der über etwa vier Seiten keine Begründung mitliefert, stellt dieser Punkt, der aber wichtig ist, wenn man einen Markt insgesamt betrachten, also ein Segment als Markt eröffnen will, einen wichtigen Punkt dar.
Wir sind schon der Meinung, dass wir uns auch über Änderungen in der Förderung der Filmbranche und des GamesGeschäfts unterhalten sollten. Aber im AfD-Antrag selbst sind zu wenig konkrete Vorschläge und vor allen Dingen keine Angaben zu den Kosten, die hier auf uns zukommen, gemacht worden. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen,
erwarten die Menschen auch, dass die Finanzierung geklärt ist.
Dabei sind wir jetzt gefordert, das Überleben der Filmbranche auch in der Corona-Zeit zu sichern. Hier greift Ihr Antrag viel zu kurz.
Dem werden allerdings die Bundesregierung und Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit ihrem Vorgehen auf Bundesebene gerecht. Dort wird derzeit die Novellierung des Filmfördergesetzes aufgrund der Situation zeitlich geschoben. Im Sommer sollen dann weitere Überlegungen, die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie, berücksichtigt werden. Der Referentenentwurf ist, wie gesagt, für den Sommer vorgesehen.
Von der Landesregierung erwartet die CDU-Fraktion eine im Rahmen der Überwindung der Corona-Krise zu erstellende Strategie, die eine innovative, zukunftsfeste Entwicklung von Film- und Games-Branche ermöglicht.
Der Antrag der AfD kommt deshalb aus meiner Sicht zur Unzeit. Er ist unübersichtlich in seinen Begründungen und populistisch überfrachtet.
Wir lehnen diesen Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Versorgung der Haushalte mit Anschlüssen mit schnellem Internet liegt Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern im Mittelfeld. Dies kann, dies soll nicht unser Anspruch sein. Deutschland hat hier unbestritten Nachholbedarf. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Bundesregierung und die sie tragende Koalition in den vergangenen Jahren erhebliche Beträge in den Breitbandausbau gesteckt und die Förderszenarien nach Notwendigkeit angepasst und weiterentwickelt haben, so wie auch jüngst wieder geschehen, als bekannt wurde, dass die Versorgung der Bevölkerung, der einzelnen Haushalte bis zu den Häusern selbst mit Glasfaserkabeln durchgeführt werden kann.
Meine Damen und Herren, die Förderszenarien greifen – das zeigen die Entwicklungen, das zeigt die Dynamik –
entgegen der populistischen Schwarzmalerei der AfD.
Die Bundesangebote, richtig, dynamisch umgesetzt und mit eigenen Initiativen flankiert, führen zum Erfolg. Das zeigen Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und sogar Thüringen und auch Sachsen. In Deutschland liegt Rheinland-Pfalz bei der Versorgung leider am Schluss der westdeutschen Flächenländer. Entgegen anderslautender Meldungen gilt dies auch für die Ausbaudynamik.
Die sachliche Analyse der unstrittigen Zahlen lässt nur den Schluss zu, dass natürlich weitere Maßnahmen, auch andere Maßnahmen, auch neue Maßnahmen ergriffen werden sollten und müssen, um die Situation in RheinlandPfalz zu verbessern. Dies haben wir als CDU in der Vergangenheit immer wieder mit konkreten Vorschlägen gefordert. Eine Reihe von Anträgen und Vorschlägen haben wir hierzu eingebracht.
Die Verbände BREKO und VATM haben mit ihrer Initiative Gigabit-Gutscheine die Nachfragekomponente in den Blick genommen. Nachfrage ist ein möglicher Motor zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Nachfrage kann ich auch durch andere Maßnahmen generieren, zum Beispiel über Medienbildung in Schulen, in Volkshochschulen, in der gesamten Gesellschaft, aber auch über eine aktive Informationspolitik durch die Breitbandbüros, über die kommunale Ebene, initiiert vom Land.
Von diesen sogenannten nicht unmittelbar monetären Fördermaßnahmen sollte ebenfalls in Rheinland-Pfalz gerade auch in Schulen intensiver Gebrauch gemacht werden. Das von den genannten Verbänden vorgestellte Konzept der Gigabit-Gutscheine hat aber die heutige Antragstellerin, hat die AfD zur Grundlage ihrer Initiative erklärt. Dies hat bei der Begrifflichkeit in der Überschrift wohl noch gerade geklappt, weil man sie richtig interpretiert hat. Im ersten Absatz des Antrags liegt man dann aber auch schon entscheidend daneben. Hier ist der Antrag der AfD völlig praxisfern;
denn geht es nach dem Konzept der Verbände, dann sollen die Gutscheine in den Gebieten zum Einsatz kommen – ich zitiere aus dem Papier der Verbände – „in denen die Planung für den Glasfaserausbau (...) gerade erfolgt und die Glasfaserverlegung ansteht“.
Dies wird dann in der dort angeführten Studie weiter differenziert betrachtet und auch schlüssig begründet.
Dies ist die entscheidende Grundlage. Wenn überhaupt, würde nur dies Sinn machen und zum Erfolg führen. Dies wurde auch in der Studie, in dem Papier ausdrücklich von den Verbänden in den Mittelpunkt gestellt.
Was sagt die AfD? Im Gegensatz dazu wollen Sie, die AfD, aber die Gutscheine da einsetzen, wo ein Ausbau in den
nächsten Jahren nicht zu erwarten ist.
Sie sollten Ihren eigenen Antrag genau lesen, insbesondere den ersten Absatz.
Sie müssen erklären, wie das in der Praxis funktionieren soll. Dieser Punkt alleine ist schon Anlass genug, Ihren Antrag abzulehnen.
Einen zweiten Punkt möchte ich nennen. Der Antrag ist bürokratisch. In den Breitbandbüros wollen Sie zusätzliche Abteilungen einrichten, um den entstehenden Verwaltungsaufwand, der in diesem Fall sehr groß sein wird, abzudecken. Stattdessen brauchen wir mehr Unterstützung der Kommunen durch die Breitbandbüros. Letzteres haben wir als CDU seit Langem gefordert.
Der dritte Punkt ist folgender: Die Förderbeiträge werden undifferenziert mit der Gießkanne über drei Stufen verteilt. Die potenziellen Mitnahmeeffekte gehören zu den negativen Punkten. Auch hierüber wird in der Studie ausführlich berichtet. Dem ist mit einer geeigneten Spezifikation des Adressatenkreises, zeitlichen und monetären Ausgestaltungen, entgegenzuwirken, formuliert hier die Studie. Davon ist in Ihrem Antrag in keinem Ansatz eine Spur zu erkennen.
Meine Damen und Herren, das sind drei Punkte, die beispielhaft aufzeigen, dass der Antrag nicht fundiert ist und wir dem Antrag nicht zustimmen werden.
Frau Präsidentin! Ich darf den ersten Absatz des Antrags der AfD vorlesen, den jeder mit nachverfolgen kann: „Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Steigerung der Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen zu entwickeln. Durch das Förderprogramm erhalten Bürger und Unternehmen in einem Mischgebiet, welches bisher keine Förderung erhalten hat beziehungsweise ein Ausbau in den nächsten Jahren nicht zu erwarten wäre, Gutscheine für einen gigabitfähigen Hausanschluss.“
Ist dies Ihr Antrag? Ist dies nicht Ihr Antrag? Dies ist der Antrag, der mir von der AfD vorliegt.
Darauf habe ich mich bezogen.
Erwischt worden sind Sie.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausbau der Breitbandversorgung, ob im Festnetz oder im Mobilfunk, sollte eigentlich in jedem Regierungshandeln aktuell sein. Aber wie die FDP heute ihre Aktuelle Debatte begründet, erschließt sich mir nicht.
Die Frequenzversteigerung für 5G wurde vor dem Sommer abgeschlossen. 87 % der Betriebe in Rheinland-Pfalz haben bereits im vergangenen Jahr die Versorgung mit flächendeckenden Gigabit-Breitbandstrukturen als eines ihrer wichtigsten Bedürfnisse definiert. In der Diskussion heute haben wir keine neuen, aktuellen, konstruktiven Vorschläge seitens der Koalition gehört, über die wir in einer Aktuellen Debatte diskutieren könnten.
Meine Damen und Herren, hier haben wir Fehlanzeige, keine aktuellen Vorschläge. Vielleicht wäre eine Aktuelle Debatte an dieser Stelle richtiger, die sich mit den zurückgehenden Exportdarten der rheinland-pfälzischen Wirtschaft auseinandersetzt, und wie die Landesregierung dem begegnen will. Dies wäre zumindest als Thema seriöser gewesen.
Doch nun zu Ihrem Antrag, der nichts Neues bringt. Bekannt und unstrittig ist Ihre Feststellung, dass eine starke Wirtschaft in Rheinland-Pfalz starke Netze braucht. – Ja, den ersten Passus könnten wir leicht selbstkritisch modifiziert unterschreiben, wenn er dann heißt, wir alle dürfen in Bund und Land den Mobilfunkausbau nicht verschlafen.
Es ist jetzt nicht meine Aufgabe, die Versäumnisse, die sich durchaus auf Bundes- und Landesebene ergaben, zu rechtfertigen oder zu beschönigen. Herr Wink, es steht einer Regierungsfraktion doch gut an, auch im Interesse der Glaubwürdigkeit die technischen, physikalischen und rechtlichen Grundvoraussetzungen in der Debatte nicht komplett auszublenden.
Diese bedingen doch eine bestimmte zeitliche Abfolge. Von der Koalition und von der Landesregierung erwarte ich merklich mehr Kreativität, Dynamik, mehr Eigeninitiative, konstruktive Vorschläge und Initiativen. Es ist zu kurz gesprungen, unsere Vorschläge in unserem Antrag vom März diesen Jahres einfach abzulehnen und dann zum wiederholten Mal – wie hier geschehen – ideenlos nach Berlin zu zeigen.
Ich füge unseren Vorschlägen vom März gerne noch einen weiteren Vorschlag hinzu. Sie wissen, dass die Bundesnetzagentur bei der Frequenzversteigerung für 5G Pakete für die Wirtschaft reserviert hat. Die BASF nutzt ein solches für ihr 5G-Netz.
Was spricht eigentlich dagegen, ein solches Frequenzpa
ket gebündelt in einer Region für den dortigen Mittelstand zur Verfügung zu stellen? Dies wäre sicherlich ein Wettbewerbsvorteil für eine Reihe rheinland-pfälzischer Mittelständler.
Wissen Sie, bringen Sie sich mit Initiativen statt mit Forderungsrhetorik in die Prozesse ein, damit das Land, die Menschen und die Wirtschaft gewinnen, damit RheinlandPfalz immer im Vergleich mit den anderen Bundesländern aufholt und über Mittelmaß hinausgeht; denn in anderen Bereichen tun Sie es doch auch, zum Beispiel beim Zugverkehr. Ganz klar eine Zuständigkeit der Bundesebene. Aber ohne die Unterstützung des Landes würde kein einziger Regionalzug im Rheinland-Pfalz-Takt fahren.
Meine Damen und Herren, langfristig profitiert das Land an vorderster Stelle davon, auch beim Mobilfunk.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wink, ich verstehe die Einstellung der Koalitionsparteien und der Landesregierung in diesem Feld für Rheinland-Pfalz, für ihre Aufgabe für Rheinland-Pfalz und ihre Verantwortung für Rheinland-Pfalz nicht. Sie ist für mich so nicht nachvollziehbar.
Ich schaue in das Papier, das von Ihnen so hoch gelobt wird, in dem steht, was der Bundesrat am 15. März diesen Jahres verabschiedet hat, die Entschließung des Bundesrats. Hier steht unter Punkt 9: „Der Bundesrat stellt fest, dass einige Länder bereits eigene Mobilfunkförderprogramme betreiben oder planen.“
Wenn Sie dies so einstimmig im Bundesrat mit beschlossen und festgestellt haben, warum führen Sie dann Rheinland-Pfalz sehenden Auges in die Loser-Position,
anstatt die marktwirtschaftlichen Herausforderungen in unserem Land anzunehmen? Und dies unter einem Minister von der FDP, wobei die FDP doch ansonsten immer die Eigeninitiativen fordert. Nur recht haben, nur rechthaberisch sein an dieser Stelle hilft dem Land nicht weiter.
Herr Minister, ist es richtig, dass der 5G-Ausbau auch in anderen Länder nur schrittweise erfolgen kann und nicht auf einen Schlag, sondern so, wie der technische Ausbau und auch die technischen Entwicklungsstandards sind, erst Zug um Zug durchgeführt werden kann? Ist es richtig, dass insofern auch der Nachteil gegenüber anderen Staaten so nicht gegeben ist?
Herr Minister, bereits im Jahr 2015 hatte der Bund den Versorgungsbedarf bei den Bundesländern abgefragt. Können Sie mir erläutern, warum Rheinland-Pfalz dieser Abfrage damals nicht zeitnah nachgekommen ist?
Herr Minister, im Zuge der Versteigerung der Frequenzen werden einzelne Frequenzpakete versteigert. Diese Versteigerung dauert mittlerweile schon einige Wochen und Monate an.
Inwieweit ist Ihnen bekannt, ob 1&1 einzelne Frequenzpakete für Rheinland-Pfalz ersteigert hat?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Soziale Marktwirtschaft gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger die Chance, auf eigenen Füßen zu stehen und sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, eine Chance, die für jeden gilt, diskriminierungsfrei und auf Basis unseres demokratischen Rechtsstaats.
Ein solcher chancengleicher Wettbewerb für Marktteilnehmer und auch für Neueinsteiger kann insbesondere durch ein Versteigerungsverfahren mit den geeigneten Regeln sichergestellt werden. Dies ist das Fundament einer prosperierenden Wertschöpfung, auch in diesem Bereich. Auch das rheinland-pfälzische Unternehmen 1&1 konnte hiervon bei der durchgeführten Versteigerung profitieren.
Natürlich brauchen wir für die Aufrechterhaltung unserer Wertschöpfung auch schnelle Netze. 5G bringt hier einen wichtigen Technologieschub. Dies ist durch die Versteigerung so, wie sie durchgeführt wurde, auch möglich.
Meine Damen und Herren, das Verfahren stellt doch sicher, dass die Unternehmen den Versorgungszusagen, die nun einmal in diesem Zusammenhang zu geben sind, im Anschluss an das Verfahren tatsächlich auch nachkommen können. Deswegen wird die Ausschreibung maßgeblich auf der Grundlage vorgelegter schriftlicher Unterlagen durchgeführt und entschieden. So wird einer Diskrepanz zwischen den Darstellungen der Bewerber im Prozess selbst und der tatsächlichen Verwirklichung nach dem Abschluss des Verfahrens vorgebeugt. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Versorgungspflichten nachgekommen wird.
Weiterhin: Mit dieser Vorgehensweise ist ein objektives, offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Versteigerungsverfahren zur wettbewerblichen Zuweisung von Frequenzspektren sichergestellt.
Mit diesem Prozess kann insbesondere dem Infrastrukturgewährleistungsauftrag nach § 87 GG hinreichend Rechnung getragen werden.
Es liegen weiterhin keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Unternehmen, die höhere Beträge in den Frequenzwettbewerb investiert haben, anschließend weniger in den Netzausbau investieren. Zudem nehmen Zahlungsverpflichtungen aus zurückliegenden Vergabeverfahren bezogen auf den Gesamtumsatz nur eine untergeordnete Rolle ein und sind somit nicht ausschlaggebend für Investitionen in den Netzausbau und dürften dies auch im vorliegenden Fall nicht sein.
Meine Damen und Herren, somit stellt die Bundesnetzagentur mit der Festsetzung von anspruchsvollen, verantwortbaren Versorgungsauflagen vielmehr sicher, dass die mobile Breitbandversorgung in Deutschland verbessert
wird.
Damit die Kosten des Netzausbaus gesenkt werden, haben die Netzbetreiber Kooperationsmöglichkeiten. Die Vergaberegeln sehen hier ausdrücklich Verhandlungsgebote insbesondere für Infrastruktursharing und auch für Roaming vor.
Auch verfügen die Unternehmen bei der Ersteigerung der Frequenzen – dies ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt – über weitreichende Entscheidungsspielräume. Sie investieren dort, wo es sich für sie rentiert zu investieren. Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag der AfD aus unserer Sicht widersprüchlich; denn je schärfer die Bedingungen werden, die Sie, Herr Joa, formuliert haben, desto unattraktiver wird das Angebot für die Abnehmer.
Bei dem Antrag der AfD stellen sich mir auch weitere Fragen: Wer erhält nach Ihrem Modell welches Frequenzpaket? Wer entscheidet das? Nach welchen Bedingungen würde die Verteilung in Ihrem Modell erfolgen? Nach Größe des Unternehmens? Nach Zufall? Nach Gutdünken? Schreibe ich Vermarktungspreise auf niedrigem Niveau vor, so, wie Sie es vorhin vorgeschlagen haben, statt den Wettbewerb sprechen zu lassen?
Wir sind dagegen. Das Modell, das Sie vorschlagen, ist eher staatlich gesteuerte Planwirtschaft als Marktwirtschaft, die Sie ansonsten so gerne vor sich hertragen.
Schließlich – auch dies möchten wir hierbei erwähnen – kann auch das Land aus unserer Sicht einen wesentlichen Beitrag zum schnellen und effizienten Mobilfunkausbau leisten. Ich verweise auf den Mobilfunk-Antrag meiner Fraktion, der von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Darin haben wir klare Handlungsvorschläge für das Land gemacht.
Bemerkenswert ist, dass die Erfassung der weißen Flecken – Herr Minister, so haben Sie es heute Morgen ausgeführt – von der Koalition zunächst abgelehnt wurde, von der Landesregierung jetzt aber doch erfolgt. Das begrüßen wir ausdrücklich, weil wir in dieser Entscheidung den richtigen Schritt für eine strukturierte Aufnahme der anstehenden Arbeiten sehen.
Ich empfehle auch, die anderen Punkte unseres Antrags nochmals unter die Lupe zu nehmen, um zu prüfen, ob das eine oder andere nicht im Sinne der Menschen in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden kann.
Die Argumentation der AfD bezüglich der zeitlichen Verzögerungen bzw. des zeitlichen Ablaufs ist dagegen schon ein wenig bizarr, wenn man bedenkt, dass die AfD noch im Januar einen Antrag für eine Enquete-Kommission gestellt hat. Sie müssten heute dankbar sein, dass wir ihn abgelehnt haben, weil diese zu weiteren Verzögerungen geführt hätte, die wir damit vermieden haben.
Der wirklich schnelle Ausbau bedeutet, dass man konstruktiv an die Dinge herangeht. Hier darf ich nochmals die Punkte in unserem Antrag allen Beteiligten ans Herz legen, damit wir in Rheinland-Pfalz einen Vorsprung vor den anderen Bundesländern bekommen, uns zumindest aber nachher nicht wieder am letzten Ende wiederfinden.
Wir, die CDU-Fraktion, lehnen den Antrag ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits gestern konnte ich für die CDU-Fraktion das Notwendige zu dem vorliegenden Antrag sagen. Dem ist heute nichts hinzuzufügen.
......... 5074 Abg. Daniel Schäffner, SPD:....... 5075 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 5077 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5078 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 5078 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 5079
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/8588 –................ 5081
Landesbeauftragter für Spätaussiedler und Heimatvertriebene – Kulturelles Erbe bewahren, zielgenaue Hilfestellungen anbieten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8654 –
dazu: Aussiedler und Heimatvertriebene institutionell fördern – Erinnerungskultur pflegen, Brückenfunktion bürgernah stärken Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8687 –........... 5081
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gelten die Rechtsnormen, die sich die Menschen über die vielen Jahre erarbeitet haben, auch im Internet? Wie transferiere ich die Errungenschaften unserer transparenten, offenen, toleranten und demokratischen Gesellschaft auch in das digitale Zeitalter, wie auch die Definition von Eigentum? Wie verbinde ich die unendlichen technischen Freiheiten des Internets mit den berechtigten rechtlichen Interessen einzelner Gruppen?
Im Kern der Urheberrechtsreform liegen genau diese Fragen. Der Ansatz dieser Reform will definieren, was Urheber und Nutzer grundsätzlich beachten müssen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf es auch nicht werden. Es gibt die Schwierigkeit, wie die Rechte der Urheber im Netz gewahrt werden können.
Nun ist daraus eine hitzige Debatte entflammt. In der Diskussion über die Urheberrechtsreform ist man längst von der sachlichen Ebene entgleist. Es geht auch, wie eben gesagt, um die wirtschaftlichen Interessen der großen Plattformen. Durchaus gibt es verschiedene Positionierungen. Jedoch wurden Menschen bewusst instrumentalisiert, und man hat Ängste geschürt. Diese Ängste muss man ernst nehmen und versuchen, durch Information auf einer sachlichen Ebene zu einer Einigung zu kommen.
Aber mit dieser Aktuellen Debatte versucht die AfD das Gegenteil. Allein die gewählte Formulierung der Aktuellen Debatte, aber auch der Redebeitrag zeigen, dass die AfD parteipolitisches Kapital vor der Kommunal- und Europawahl daraus ziehen will.
Warum ist das so? Es gehört zu Ihrem Geschäftsmodell, ähnlich wie bei der Flüchtlingsfrage und in der Finanzkrise. Ihnen geht es nicht darum, eine konstruktive Debatte zu
führen und Lösungen zu finden, nein, Ihnen geht es darum, sich selbst zu präsentieren.
Sonst versuchen Sie, sich häufig als Verteidiger des Rechtsstaates aufzuspielen.
Wir haben noch die markigen Worte von der ersten Aktuellen Debatte von heute im Ohr. Hier vertreten Sie plötzlich eine ganz andere Meinung.
Angst ist ein schlechter Ratgeber in der Politik und hat oft genug in die Katastrophe geführt.
Problemlagen erkennen und Lösungen erarbeiten, das sind die Alternativen. Dies ist unsere Devise. Dies ist der EU hier gelungen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Beratung in der Aktuellen Debatte, wie eben schon aufgeführt, fragwürdig und für die nationale Umsetzung verfrüht. Das Europäische Parlament hat gerade vorgestern darüber abgestimmt. Nun muss sich erst einmal der Rat äußern.
Wir sind aufgefordert, mit darauf zu achten, dass zum Zeitpunkt der nationalen Umsetzung unsere Werte und die Freiheit des Internets erhalten bleiben.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Minister für seinen Beitrag, der sicherlich zur Versachlichung der Diskussion beiträgt,
so wie ich das in meinem ersten Redebeitrag gewünscht
und selbst versucht habe.
Meine Damen und Herren, wir haben zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In diesen zwei Jahren können verschiedene Varianten diskutiert und beschlossen werden. Es besteht zum einen durchaus die Option, dass Plattformen Lizenzvereinbarungen und Nutzeruploads mit den entsprechenden Vertretungen schließen und sich insofern automatische Filter an der Stelle erübrigen. Das ist das Ziel der Bundesregierung und auch der CDU; denn damit sind dann grundsätzlich die Handlungen aller Plattformnutzer rechtssicher.
Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass gerade kleine Plattformen von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Insofern ergibt sich auch da eine Relativierung des Gesamten.
Ein Drittes möchte ich in die Überlegungen einbeziehen: Es ist das Geschäftsmodell der großen Plattformen, dass sich möglichst viele Nutzer im Internet beteiligen, weil darüber die Werbeeinnahmen fließen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine am Markt befindliche Plattform ganz bewusst hingeht, die Nutzerzahlen und Uploads willkürlich zu reduzieren. Ich glaube, dass sie das durchaus ausgewogen machen und auch machen müssen, wie wir eben zu Recht vom Justizminister gehört haben.
Ich denke, insofern haben wir allen Grund, in aller Sachlichkeit über die Dinge zu sprechen. Wir sollten konstruktiv und positiv auf die weitere Diskussion eingehen, damit wir die notwendigen Freiheiten im Netz in Deutschland und damit in ganz Europa weiterhin gewährleisten können,
weil wir nur dadurch Macht gegenüber den amerikanischen Unternehmen haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen heute einen Antrag zum Mobilfunk vorgelegt, den wir eigentlich sehr gern im letzten Plenum besprochen hätten. Das war aber ein Alternativantrag zu einem Antrag der AfD, der dann zurückgezogen wurde; insofern mussten wir ihn heute erneut vorlegen und können ihn nun diskutieren.
Meine Damen und Herren, das neue 5G-Netz steht in den Startlöchern. Dafür muss hierzulande zunächst einmal ein verlässliches 4G-Netz bestehen,
damit auf dessen Grundlage das 5G-Netz entwickelt werden kann.
Der Föderalismus in Deutschland hat sich bewährt. Er bietet viele Chancen, und diese Chancen gilt es für RheinlandPfalz auch bei der Mobilfunkversorgung zu nutzen, um endlich aus der Mittelmäßigkeit der Breitbandversorgung in unserem Land herauszukommen.
Meine Damen und Herren, was aber dem Föderalismus in Deutschland nicht gerecht wird, ist, ihn immer wieder zum Vorwand zu nehmen, um Aufgaben nach Berlin abzuschieben.
Liebe Kollegen, Rheinland-Pfalz ist mit Funklöchern übersät. Selbst der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer hat in der Plenardebatte zum neuen Haushalt die Situation der Mobilfunkabdeckung in Rheinland-Pfalz als besorgniserregend beschrieben.
Die Landesregierung machte aber deutlich, dass sie sich dennoch nicht in der Pflicht sieht,
dem Versorgungsdefizit in unserem Bundesland entgegenzuwirken. Die Landesregierung betreibt also einmal mehr wieder nur eine Ankündigungspolitik, anstatt zu handeln und anstatt gezielte Verbesserungen in der Mobilfunkinfrastruktur vorzunehmen.
Dabei benötigt Rheinland-Pfalz eine zukunftsfähige und
verlässliche Mobilfunkversorgung, damit alle Regionen, Haushalte und Unternehmen gleichermaßen von den Vorzügen der Digitalisierung profitieren können. Damit erreichen wir erst auch im Digitalbereich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Das gilt nicht nur für die Ballungszentren, sondern gerade auch für die ländlichen Regionen.
Meine Damen und Herren, dies sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Bundesland schuldig. Dies sind wir unter anderem auch den vielen mittelständischen Betrieben schuldig, die in Rheinland-Pfalz innovativ unterwegs sind.
Die Chancen im Mobilfunk zu nutzen, hat die CDU bereits im vergangenen Jahr gefordert. Deshalb haben wir auch bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr hierfür Landesgelder eingefordert und einen Begleitantrag eingebracht, der leider mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden ist.
Es reicht eben nicht aus, immer nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen, zumal man sehen muss, dass die Federführung bei den Verhandlungen des LTE-Netzes bei der damaligen Umsetzung der Versteigerungserlöse bei Rheinland-Pfalz lag und dort entscheidend die Rahmenbedingungen festgelegt worden sind, über die man sich heute teilweise beklagt.
Die Mobilfunklöcher müssen geschlossen werden. Um dies schnellstmöglich zu erreichen, müssen wir sie identifizieren, wir müssen sie kartieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Die vorhandenen Informationen aus dem Breitbandatlas sind dafür oftmals zu ungenau. Die Dokumentation der Versorgungslücken gelingt nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Netzanbietern. Sie kennen die lokalen Funklöcher und die Topografien am besten und wissen, wo es Not tut.
Das, was wir von Bundesebene bekommen, ist teilweise zu grobrastig, und es hilft uns auch nicht, dass wir erst einen Riesenaufwand betreiben, um festzustellen, wo welche Frequenzen vorhanden sind. Das bringt uns keinen Schritt weiter. Es geht darum, Funklöcher zu schließen, und dazu müssen wir sie identifizieren, mit möglichst geringem Aufwand und effektiv, damit die Ressourcen für die eigentliche Versorgung mit Mobilfunk vorhanden sind.
Unsere Aufgabe ist es, mit anzupacken und gemeinsam die jetzige Frequenzauktion und auch zukünftige Frequenzauktionen zum Erfolg zu bringen. Dafür müssen wir die Bedingungen in unserem Land anpassen und die Grundlagen für den Ausbau der 5G-Netze schaffen.
Wir haben dies bereits in unserem Antrag vom vergangenen Jahr so formuliert. Wir freuen uns, wenn andere Fraktionen unsere Ideen aufgreifen, wie wir das morgen auch wieder erleben können.
Meine Damen und Herren, es gibt weitere Versteigerungen. Wir haben im Moment die Versteigerung der Frequenzen von 2 bis 3,7 GHz. Wir werden dann voraussichtlich in den Jahren 2023 bis 2026 die Trägerfrequenzen 800 MHz haben. Das bedeutet, die Frequenzen, die jetzt versteigert werden, sind in erster Linie dafür geeignet, in Ballungsräumen für ein 5G-Netz zu sorgen.
Später werden wir dann stärker in der Fläche auch eine 5G-Versorgung realisieren können, wobei wir nicht in allen Bereichen immer die 5G brauchen, sondern 4G ist historisch eine gute Basis, die dann in der weiteren technischen Entwicklung zu 5G umgeswitcht werden kann. Ich denke, daran sollte man konsequent arbeiten. Auch hier müssen die Kommunen mit ins Boot genommen werden, aber die Kommunen brauchen auch eine bessere und intensivere Beratung vor Ort, um Mobilfunkprobleme zu lösen.
Dies ist nur mit zusätzlichem qualifizierten Personal in den Breitbandbüros des Landes möglich. Wir brauchen eine ausreichend bemessene finanzielle Landesförderung für bauliche Maßnahme zur Verbesserung der Situation in den Kommunen.
Ich möchte mich noch mit der Fehlmeinung befassen, dass es keinen Sinn macht, für Breitbandversorgung 5G einzusetzen. Wir brauchen beides. Wir brauchen eine Verteilung von Breitbandanschlüssen über Glasfaseranschlüsse. Diese können wir nicht durch 5G ersetzen. Das wäre falsch. Dies ist nicht zukunftsgerichtet. Das ist nicht professionell. Das lehnen wir ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Digitale Revolution“, „Digitalisierung“, „Datenschutz“, „Mobilfunk“, „Bandbreiten“ – alles Begriffe, die in keiner gesellschaftspolitischen oder auch wirtschaftspolitischen Rede in dieser Zeit fehlen. Es sind Begriffe, die unser Leben in Gesellschaft, Bildung, Wirtschaft und Familie bestimmen. Überall in unserem Leben begegnen wir mittlerweile dieser Technologie. Ob in der Freizeit oder im Berufsleben, wir müssen uns mit ihr auseinandersetzen.
Viele Betriebe gerade im Mittelstand verstehen es, dies innovativ und erfolgreich als Geschäftsmodell einzusetzen. Ganze Branchen und insbesondere Start-ups widmen sich dem digitalen Segment. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit die Menschen und Unternehmen in unserem Bundesland die vorhandenen Technologien erfolgreich einsetzen können. Weder den Menschen im Land noch den Unternehmen hilft rein die ausgefeilte Rhetorik der Landesregierung, wenn nicht eine Strategie für das digitale Leben und ein konkretes Vorhaben darin beinhaltet ist. Hier fordern wir die Landesregierung auf, mehr konkrete und zukunftsgerechte Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Die Beantwortung der Großen Anfrage macht deutlich, dass es leider noch zu viele Lücken in der digitalen Infrastruktur von Rheinland-Pfalz zu schließen gilt. Hierüber haben wir schon öfter gesprochen. Die Position der CDU hierzu kennen Sie.
Nach der Sitzung kann ich sie Ihnen gerne noch einmal näherbringen, Herr Schweitzer.
Enttäuschend, ja erschreckend finde ich es, dass die Landesregierung zu der Anzahl der Start-ups und deren Verteilung in Rheinland-Pfalz leider keine Angaben hat. Irritierend finde ich, dass es auch keine Angaben zu Zukunftstechnologien der Digitalisierung gibt. Dies haben wir noch jüngst im eben zitieren Israel anders und besser erlebt. Dies gilt auch für die Vergabe von Wagniskapital für Startups.
Die Landesregierung schreibt in der Beantwortung der Großen Anfrage, dass sie Informationen und Anregungen über neue und innovative Ansätze auf Auslandsreisen erhalten möchte. Wir sind gespannt, Herr Wirtschaftsminister, und voller Erwartung, dass Sie diese Erfahrung, die Sie vielleicht selbst in Israel gemacht haben, künftig mit einbringen werden.
E-Government, Digitalisierung der Verwaltung bedeutet, dass die vorhandenen Programme miteinander kompatibel und Bedieneroberflächen leicht handhabbar sein müssen. Die Akzeptanz der Menschen für diese Art der Kommunikation wird man nicht erreichen, wenn jede Behörde ihre eigene Oberfläche erarbeitet und die gleichen Daten in verschieden gestalteten Formulare auf verschiedene Art und Weise immer wieder eingegeben werden müssen.
Dies gilt gerade auch für die Unternehmen im Mittelstand, die auf verschiedenste Art und Weise immer wieder ihre Betriebsdaten an verschiedenen Stellen, ob beim Finanzamt oder bei den Berufsgenossenschaften usw., weitergeben müssen.
Ich glaube, man ist besonders in den Ländern erfolgreich,
in denen es gelingt, Datenschutzverknüpfungen auch für den Datenschutz vertretbar durchzuführen. In dem Bereich brauchen wir dringend auf Bundesebene – ich betone dies ausdrücklich – ein modernes Datenschutzrecht unter Wahrung der digitalen Bürgerrechte. Wir brauchen den Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Zwecken, staatlichen Sicherheitsinteressen und den berechtigten Datenschutzinteressen der Bürger.
Es hilft nicht, wenn die Daten zwar vom Bürger in digitalisierter Form am PC eingegeben und übersendet werden, aber die eingegebenen Daten anschließend nicht im Hintergrund digitalisiert weiterverarbeitet werden können. Hier ist ein durchgängiges System der Digitalisierung erforderlich. In dem Punkt wartet auch auf Rheinland-Pfalz noch ein gutes Stück Arbeit.
Wie weit und ob und ab wann dies in den Behörden in Rheinland-Pfalz schon umgesetzt ist oder umgesetzt wird, geht leider aus der Antwort zur Großen Anfrage nicht hervor.
Bei der digitalen Verwaltung bleiben Sie auch insgesamt sehr vage und allgemein. Konkrete Ziele sind der Antwort nicht zu entnehmen. Dies gilt auch für den Datenaustausch mit den Kommunen. Insbesondere gilt dies auch für die Antwort auf die berechtigte Frage, welche Ziele mit 500 Millionen Euro für die „Strategie für das digitale Leben“ verfolgt werden. Hier wird eine halbe Milliarde Euro mit der Gießkanne auf die verschiedenen Ressorts unter dem Deckmantel der Digitalisierung verteilt. Mit diesem Geld könnte man unserer Auffassung nach kraftvoll in eine Schlüsseltechnologie investieren.
Zu Recht werden in der Antwort der Landesregierung die positiven Arbeiten der verschiedenen Einrichtungen wie zum Beispiel die gute Arbeit des Fraunhofer-Instituts aufgezeigt.
Mir erschließt sich aber bis heute nicht, warum der Vorschlag der CDU, an der TU Kaiserslautern einen Schwerpunkt zur Gestaltung ganzer Regionen zur Smart City voranzutreiben, seitens der Koalition in den Haushaltsberatungen abgelehnt wurde.
Wenn man wirklich in der Spitze mitspielen will, muss man immer nach höheren Zielen streben. Offensichtlich ist der Landesregierung hier das Mittelmaß ausreichend. Aus Sicht der CDU muss sich die Wirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz höhere Ziele setzen.
Dann wird es insbesondere darauf ankommen, dass die Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt kommen, zeitgemäß ausgebildet sind. Dies bedeutet, dass schon heute Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Schulen intensiv auf diese Zeit vorbereitet werden und Bildung immer im Zusammenhang mit Digitalisierung, mit den Möglichkeiten der modernen Technologie, durchgeführt wird.
Ich begrüße ausdrücklich, dass der Digitalpakt jetzt wohl auf einem guten Weg ist und man in Berlin einen Kompromiss gefunden hat. Ich finde, die Lösung ist eine gute Lösung, insbesondere weil damit den Erfordernissen des Föderalismus Rechnung getragen wird. Ich glaube, das ist ein wichtiges Gut, das wir für die Zukunft in unserem Land halten müssen.
Nun zeigt die Große Anfrage viele Punkte, über die wir jetzt sehr leidenschaftlich und ausführlich diskutieren können.
Verschiedene Punkte haben wir schon mehrfach diskutiert, aber dies überfordert natürlich den zeitlichen Rahmen, den wir für die Aussprache haben. Es ist jedoch insgesamt festzustellen – damit komme ich zum Schluss –, dass die von der Landesregierung gegebenen Antworten nur wenige neue Erkenntnisse bringen. Es wäre wünschenswert, wenn die Landesregierung an dieser Stelle fortschrittlicher, mutiger und entschlossener vorangehen würde. Es geht immerhin um die Zukunft der Menschen unseres Landes.
......... 4359 Abg. Daniel Schäffner, SPD:....... 4359 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 4360 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 4361 Clemens Hoch, Staatssekretär:...... 4362, 4363 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 4362 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 4363 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 4364