Elke Eder-Hippler
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wichtigkeit der Saarbahn hat die Kollegin Willger schon betont. Ich kann mich deswegen kurz fassen. Der saarländische Landtag und der IPR beschäftigen sich schon seit Längerem mit Fragen einer gemeinsamen Struktur für den ÖPNV in der Großregion. Die Saarbahn ist dabei ein bereits funktionierender Baustein. Die Saarbahn lässt uns Europa im wahrsten Sinne des Wortes erfahren. Für die 350 Fahrgäste, die mit der Saarbahn jeden Tag zwischen Saarbrücken und Saargemünd pendeln, ist sie eine hervorragende Errungenschaft der Großregion. Die Entscheidungen, die in Paris getroffen werden - letztes Jahr die Schienensteuer, jetzt die massive Erhöhung der Stationsentgelte ab 2012 - stellen jedoch regelmäßig die weitere Existenz dieser wichtigen Verkehrsverbindung infrage. Die Erhöhung der Kosten der Bedienung des französischen Streckenabschnitts von bisher 42.000 Euro um 92.000 Euro auf künftig 134.000 Euro lässt den Saarbahnbetrieb auf diesem Teilstück wirtschaftlich nicht mehr darstellen. Die Saarbahn müsste in Hanweiler enden. Das grenzüberschreitende Projekt wäre gescheitert, der Leuchtturm des ÖPNV in der Großregion erloschen.
Wichtig erscheint mir daher, dass wir eine dauerhaft tragbare Lösung für die Saarbahn finden. Es kann nicht sein, dass wir uns jedes Jahr mit diesem Thema hier beschäftigen müssen. Deswegen bin ich auch froh, dass Landtag und Landesregierung und die beiden betroffenen Kommunen Saargemünd und Saarbrücken dies unterstützen. Dass dies parteiübergreifend möglich und nötig ist, zeigten und zeigen der Bürgermeister von Saargemünd, Céleste Lett und die Oberbürgermeisterin von Saarbrücken, Charlotte Britz. Das zeigt sich aber auch darin, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dieses Hauses hier beschließen wollen, und dafür bin ich Ihnen allen sehr dankbar. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich freue mich, dass das Thema „Schienensteuer“ jetzt endlich auch bei der saarländischen Landesregierung angekommen ist.
Die SPD-Fraktion ist dem vorliegenden Antrag gerne beigetreten. Wir hätten uns allerdings sehr gefreut, wenn man uns schon von Anfang an zur Antragsgestaltung eingeladen hätte, zumal die Kollegin KuhnTheis dem Kollegen Eugen Roth noch -
Ja. - Zumal Sie ihm ja noch angeboten haben, ihm dafür einen auszugeben.
Lassen Sie mich doch einfach ausreden! - Er hat Sie darauf hingewiesen, dass man nicht nur die französischen Stellen angehen, sondern auch die eigene Bundesregierung mit einbeziehen muss.
So gut ich es finde, dass wir hier gemeinsam vorgehen - was sicherlich ganz wichtig ist, denn inhaltlich sind wir auf einer Linie, diese Steuer darf für unsere Unternehmen nicht kommen -, muss ich zurückblickend sagen, dass genau das passiert ist, was auch jetzt wieder geschehen ist: Unser Ministerpräsident ist bei diesem Thema nicht anwesend.
Schauen wir uns die Chronologie an. Am 01.10. hat Charlotte Britz in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Aufsichtsrates der Saarbahn -
Ja, sie ist auch kein Mitglied dieses Hauses. Sie hat gemeinsam mit dem Bürgermeister von Saargemünd eine Presseerklärung in Bezug auf Schienensteuer und Saarbahn abgegeben.
Lassen Sie mich einfach ausreden und hören Sie zu. - Am 04. Oktober gab es Pressemitteilungen sowohl von Jo Leinen aus dem Europaparlament als auch von unserer Fraktion sowie von der Stadtratsfraktion der LINKEN in Saarbrücken, die sich alle in die gleiche Richtung geäußert haben. Sie besagten alle, Müller müsse endlich einmal tätig werden. Am 07.10. schließlich haben Sie diesen gemeinsamen Antrag eingereicht, der da lautet: „Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen und insbesondere bei der französischen Regierung für eine Revision der Pauschalbesteuerung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs einzusetzen.“
Parallel dazu gab es eine Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion am gleichen Tag, dass sich der Landtag am heutigen Tage mit dem Thema Schienensteuer befassen werde. Es ist ein etwas sonderbar anmutender Weg, dass die Regierungsparteien die Landesregierung per Landtagsbeschluss auffordern müssen, das zu tun, wofür sie gewählt sind - nämlich die saarländischen Interessen wahrzunehmen.
Wenn es eines weiteren Beweises bedurft hat, dass diese Landesregierung keine Lust hat, unser Land zu regieren, nun, dann ist es der, dass die Regierungsparteien ihre eigene Regierung zum Handeln auffordern müssen.
Angesichts der Redezeit nicht.
Nein, lasst’s mal gut sein. - Ich kann nachvollziehen, dass es Peter Müller morgens schwerfällt aufzustehen, in die Staatskanzlei zu fahren und dieser Chaos-Truppe vorzustehen, aber Herr Müller wollte schließlich unbedingt Ministerpräsident bleiben.
Jetzt soll er gefälligst das tun, wofür er einen Eid geschworen hat, nämlich Schaden vom Land abwenden. - Zurück zur Chronik. Am letzten Donnerstag hat um 16.10 Uhr die Staatskanzlei eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach der Ministerpräsident einen Brief nach Frankreich geschrieben habe, um sich gegen die Schienensteuer einzusetzen. Endlich eine Reaktion aus der Staatskanzlei, auch wenn es ein bisschen so anmutet, als ob sich Peter Müller die Argumente eines Obergrünen bezüglich einer Klage gegen die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu eigen gemacht hätte, nämlich die Argumente, dass sich schon irgendjemand um das Thema Schienensteuer kümmern und dagegen angehen werde. - Und das hat ja auch jemand getan.
Kurt Beck hat es getan. Der Ministerpräsident unseres rheinland-pfälzischen Nachbarlandes hat sich deshalb bereits am 30. Juli dieses Jahres sowohl an unsere französischen Nachbarn als auch an Bundesminister Ramsauer gewandt. Gestern Nachmittag erhielt ich eine E-Mail, die als Anlage den Brief des saarländischen Ministerpräsidenten enthielt. Ich muss gestehen, dass ich nicht schlecht staunte, als ich das Datum des Briefes las - 30. September 2010. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Staatskanzlei drei Wochen braucht, um zum Brief die passende Pressemitteilung zu verfassen, also vom 30. September bis zum 21. Oktober.
Noch weniger allerdings kann ich mir vorstellen, dass sich der Ministerpräsident von der eigenen Regierungspartei in der ersten Oktoberwoche öffentlich zum Tätigwerden auffordern lässt, wenn er den Brief
doch schon längst geschrieben hat. Mit anderen Worten, der Brief des Ministerpräsidenten wurde ziemlich dreist zurückdatiert. Ich möchte allerdings nicht wissen, mit welchen Worten der französische Adressat des Briefes dessen vermeintlich mehr als dreiwöchige Laufzeit kommentiert hat. Schneckenpost dürfte dabei noch eine der vornehmsten Umschreibungen gewesen sein.
Hauptsache, Peter Müller hat überhaupt einmal einen Brief geschrieben. Legt man allerdings die Briefe von Kurt Beck und Peter Müller nebeneinander, so fallen zwei wesentliche Unterschiede auf. Erstens das Datum: Beck 30. Juli, Müller 30. September. Während Kurt Beck zweitens detailliert auflistet, wofür das Land Rheinland-Pfalz wie viel Geld im grenzüberschreitenden Schienenverkehr ausgibt, ergeht sich Peter Müller in der wenig aussagekräftigen Phrase, dass diese Anstrengungen auch mit einem erheblichen finanziellen Engagement der Aufgabenträger im Saarland und in Frankreich verbunden sind. Ansonsten ist der Gleichlaut der Formulierungen nicht zu übersehen. Hätte es sich bei diesen Briefen um eine Klassenarbeit gehandelt, so würde der Lehrer Müllers Leistung wie folgt bewerten: Leistung nicht feststellbar. Oder anders ausgedrückt: Müller setzen, 6.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Kollege Heinrich! Ich wohne an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und pendele öfters da rüber. Während früher immer an den guten Straßen zu erkennen war, dass man wieder im Saarland ist, ist es heute genau umgekehrt. Heute fährt man auf den schlechten Straßen und merkt, jetzt ist man wieder im Saarland. - Zurück zum Gesetz. Zunächst eine kleine Anmerkung am Rande. § 1 Abs. 3 GVFG Saar bestimmt immer noch das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und das Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Behörden. Wenn man dieses Gesetz sowieso verändert, sollte man die Zuständigkeit auf das jetzt zuständige Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr übertragen. Bei den gerade neun Paragrafen dieses Gesetzes könnte man das locker mitmachen.
Na klar. - Nun zum Gesetz selbst. Um es vorwegzunehmen, die SPD-Fraktion wird dieser Gesetzesänderung zustimmen. Schon allein deswegen, weil das Land sich einmal dazu durchringt, den Kommunen etwas Gutes zu tun. Dem können und wollen wir uns nicht verschließen.
Aber, Frau Ministerin, alles hat auch seine Schattenseiten, denn die Erhöhung der Förderquote auf 100 Prozent wäre nicht nötig gewesen, hätte man den Kommunen als Maßnahmeträger wenigstens etwas Geld belassen. Stattdessen hat das Land sie über Jahre ausbluten lassen, hat ihnen Mittel vorenthalten. Sie begründen ja selbst Ihren Gesetzentwurf damit, dass manche Projekte dadurch, dass man
den Fördersatz auf 100 Prozent erhöht, also die Eigenmittel streicht, erst ermöglicht werden. Mit anderen Worten, man hat die Kommunen so weit ausbluten lassen, dass sie keine finanziellen Mittel mehr haben, nicht einmal für einen Anteil von sage und schreibe 25 Prozent. Das ist schade daran.
Aber wesentlich ist auch die Frage, welche Projekte Sie als besondere Projekte ansehen. Die Richtlinie bestimmt auch, dass die Bewilligungsbehörde festlegt, was besondere Projekte sind. Seien Sie versichert, wir werden das genau im Auge behalten, wer in Zukunft noch einen Eigenanteil zahlen muss und wer nicht. Gleichzeitig erwarten wir, dass bei einem eventuellen Verzicht auf den Eigenanteil auch die Finanzkraft des jeweiligen Maßnahmeträgers berücksichtigt wird.
Zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für das Land führen Sie aus, es gebe keine höheren finanziellen Auswirkungen, es würden nur Mittel innerhalb des Programms umgeschichtet. Das heißt, dass es insgesamt weniger ÖPNV-Projekte gibt. Wenn Sie einige Projekte zu 100 Prozent fördern, dann wird sich dadurch die Gesamtzahl der Projekte automatisch verringern. Oder liegen Ihnen vielleicht so wenige Anträge vor, dass Sie sonst gar nicht alle GVFG-Mittel vergeben könnten?
Noch ein Punkt. Ich weiß, dieses Gesetz soll erst 2011 in Kraft treten. Dann wollen Sie auch wirklich die 60 Prozent GVFG-Mittel in den ÖPNV stecken und nicht mehr in den Straßenbau. Allerdings hatten Sie das auch für dieses Jahr schon angekündigt. Herr Ulrich hat mehrfach verkündet, es sei so. Aber entgegen aller anderslautenden Pressemeldungen sind es in diesem Jahr ganze 42 Prozent. Hoffen wir, dass Sie die Prozentrechnung nächstes Jahr ein bisschen besser beherrschen.
Eigentlich wollte ich heute bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass ich immer noch auf eine Antwort auf meine Anfrage vom 23. Juni warte, für welche Straßenprojekte die bei den GVFG-Mitteln verschwundenen 3 Millionen Euro nun ausgegeben werden. Aber siehe da, welch ein Wunder, genau heute finde ich die Antwort auf meine Anfrage in meinem Postfach. Siehe da, Sie haben die 3 Millionen Euro tatsächlich gefunden, nicht nur das, sogar noch 11.000 Euro mehr. Glückwunsch!
Ja, und alle Mittel fließen in den Straßenbau. Das heißt, wir haben es jetzt schriftlich, auch im Jahr 2010 beträgt der Anteil der GVFG-Mittel, die in den Straßenbau wandern, immer noch runde 60 Prozent. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Neuling in diesem Parlament habe ich der Debatte zum Haushalt 2010 einige interessante Informationen entnommen. Da hat der Kollege Ulrich uns in den höchsten Tönen vorgeschwärmt, der vorliegende Haushalt entspreche den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Ich weiß nicht, werter Herr Ulrich, wo Sie Haushaltsrecht gelernt haben, ich durfte es von sehr guten Praktikern in diesem Lande lernen. Und schon habe ich ein Problem, Ihren Ausführungen zu folgen.
Im Koalitionsvertrag - Sie haben es gerade eben gesagt - steht, Sie wollten die GVFG-Mittel künftig im Verhältnis 60 zu 40 zugunsten des ÖPNV verteilen. Gestern und gerade eben haben Sie uns erklärt, das sei auch so geschehen. Jetzt habe ich mal nachgeschaut. Im Kapitel 09 04 Titel 331 01 heißt es: Auf das Saarland entfallen jährlich Kompensationszahlungen in Höhe von 17,167 Millionen Euro. Diese sollen laut Haushaltsplan folgendermaßen fließen: In Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs 7,3 Millionen, in Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus 3,66 Millionen, in Maßnahmen an Landstraßen zweiter Ordnung 3.2 Millionen, macht summa summarum 14,167 Millionen Euro. Wo die restlichen 3 Millionen dieser 17,167 Millionen Euro bleiben, die vom Bund fließen, darüber schweigt sich dieser Haushalt leider aus. Diese Position entspricht also weder dem Grundsatz der Haushaltswahrheit noch dem der Haushaltsklarheit und schon überhaupt nicht dem Grundsatz der Vollständigkeit. Hier wurde offensichtlich vielmehr der Grundsatz der drei großen Ts angewandt, nämlich Tarnen, Tricksen und Täuschen.
Ja, ich bin pingelig. - Schauen wir uns die Mittelverteilung unter dem Aspekt an, dass die Zahl bewusst
kleingerechnet wurde, damit man zum richtigen Ergebnis beim Verhältnis Schiene zu Straße gelangt wir erinnern uns: 60 zu 40. 7,3 Millionen von 14,167 Millionen Euro sind aber auch nur 51,5 und keine 60 Prozent. Wenn man die vollen 17,167 Millionen Euro ins Verhältnis setzt, dann fließen in den ÖPNV gerade mal noch 42 Prozent. So viel zum Thema Anspruch und Wirklichkeit.
Sie, Herr Ulrich, haben uns auch gestern und gerade eben noch mal wissen lassen, dass erstmals Mittel für die Förderung der Elektromobilität im Haushalt stehen. Tatsächlich gibt es in Kapitel 09 03 Energie- und Klimaschutz - einen Mittelansatz von sage und schreibe 60.000 Euro, zu verwenden „für die Moderation eines Netzwerkes zum Thema (Elek- tro-)Mobilität“. Abgesehen davon, dass Elektromobilität nur dann wirklich ökologisch sinnvoll ist, wenn sie mit Energie aus regenerativen Quellen gespeist wird, wird man mit 60.000 Euro nicht sehr weit kommen. Aber Moderation eines Netzwerks heißt ja hier wohl nur: Ich suche mir jemanden, der Ahnung von dem Thema hat. Und wenn sich bei der Mobilität das „Elektro“ auch noch in Klammern befindet, dann relativiert sich die Summe nochmals.
Nichtsdestotrotz ist der Ansatz löblich, aber wir könnten hier sehr viel weiter sein, wenn Ihr Vorgänger, werte Frau Peter, im letzten Jahr, als es galt, sich als Modellregion für Elektromobilität zu bewerben, sich einmal gerippelt hätte.
Vor einem Jahr hat Bundesverkehrsminister Tiefensee 115 Millionen Euro zur Förderung der Elektromobilität bereitgestellt. Diese Millionen fließen in acht Modellregionen, davon befinden sich sechs in Ballungszentren und zwei im ländlichen Raum. Dem Saarland hätte es wahrlich gut zu Gesicht gestanden, sich hier zu bewerben. Wenn man schon ein Haushaltsnotlagenland ist, dann sollte man zumindest den Löffel hinhalten, wenn es Brei regnet.
Der nächste Punkt. Zur Erhöhung von Servicequalität und Sicherheitsempfinden für die Fahrgäste ist es unser Ziel, deutlich mehr Zugbegleiter einzusetzen, insbesondere zu den Zeiten, in denen ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. So lesen wir es im Koalitionsvertrag. Im Haushalt finden wir allerdings keinen Ansatz dazu. Sie, Frau Ministerin, haben lobenswerterweise angekündigt, in den Ausschreibungen ab 2015 eine höhere Anzahl von Zugbegleitern zu berücksichtigen. Im Ausschuss wurde auf unsere Nachfrage hin erklärt, man wolle für die Zeit bis 2015 im Spitzengespräch mit der Bahn klar machen, dass ein höherer Einsatz von Zugbegleitern in ihrem eigenen Interesse sei, da sich dann die
Vandalismusschäden reduzierten. Ich kann mir trotz der sicherlich charmanten Verhandlungsführung der Frau Ministerin nicht vorstellen, dass Herr Grube dem Saarland die Zugbegleiter zum Nulltarif überlassen wird. Deswegen rege ich heute schon an, im demnächst fälligen Nachtragshaushalt entsprechende Mittel einzuplanen. Morgen sollen die Zahlen zur Steuerschätzung bekannt gegeben werden, wodurch das Zahlenwerk, das wir heute beschließen werden, schon wieder Makulatur sein wird.
Herr Abgeordneter Meiser hat gestern gesagt: Die Jamaika-Koalition hat den Mut, in Zeiten leerer Kassen Prioritäten zu setzen. Setzen Sie diese Prioritäten aber bitte richtig!
Kommen wir von der Schiene zur Straße. Dass der letzte Winter ein besonders harter Winter war, hat sich offensichtlich inzwischen bis zur Landesregierung herumgesprochen. Wie sonst sind die nachträglich eingestellten fünf Millionen zur Finanzierung von Mehraufwendungen für den Winterdienst des Winters 2009/2010 und die Beseitigung von Winterschäden an Landstraßen zu verstehen? Frau Willger-Lambert hat uns gestern wissen lassen, dass die finanzielle Situation der Kommunen katastrophal ist. An der Einsicht in die finanzielle Situation der Kommunen kann es also nicht fehlen, wenn die Hilferufe der Bürgermeister und Oberbürgermeister nach einem Sonderprogramm Straßeninstandsetzung bei der Landesregierung auf taube Ohren stoßen.
Im letzten Jahr hingegen waren die Schäden aufgrund des milderen Winters geringer; den Städten und Gemeinden ging es finanziell noch ein bisschen besser. Die Kommunen bekamen vom Land im Rahmen eines Sonderprogramms acht Millionen Euro zur Beseitigung der Winterschäden an ihren Straßen. Damals war Kommunal- und Landtagswahl. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Noch ein Grundprinzip gilt im Haushaltsrecht. Die öffentliche Hand hat die Mittel sparsam einzusetzen. Wie dieser Grundsatz im Saarland beachtet wird, lässt sich hervorragend an den beiden ÖPP-Modellvorhaben des Landesbetriebs für Straßenbau mit der SHS ablesen. Hier wurden zwei Straßenbaumaßnahmen, die jeweils um die 9 Millionen Euro gekostet hätten, per ÖPP-Modellvorhaben mit der SHS realisiert. Ergebnis: Für jede dieser beiden Maßnahmen sind 15 Jahre lang rund 1 Million jährlich - also insgesamt 15 Millionen Euro pro Maßnahme - fällig. Rechnet man diese Zahlen um in eine Darlehensfinanzierung mit 15-jähriger Laufzeit, so kommt man auf einen Zinssatz von ungefähr 7 Prozent. Das ist ungefähr die Marke, bei der Griechenland die EU und den IWF um Hilfe gebeten hat.
Wenn das sparsame Haushaltsführung à la Saar ist, dann kann ich nur sagen: Kali nichta!