Hermann Winkler
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade weil Sachsen auch ein Sportland ist, ärgert uns alle diese Debatte. Ich denke, es gibt Einigkeit darüber, dass wir die Vorgänge verurteilen, die der Anlass für unsere heutige Debatte sind. Das betrifft die Ereignisse bei Dynamo Dresden, bei Lok Leipzig, aber auch die, die bei manchen kleineren Vereinen passiert sind, ohne dass sie so bekannt wurden.
Ich möchte zu Beginn etwas zur Zuständigkeit und Aufgabenverteilung innerhalb unseres Kabinetts sagen, weil dazu Vorwürfe von der Linksfraktion.PDS gekommen sind. Wir haben uns natürlich im Gespräch mit den Betroffenen Gedanken gemacht, wie wir diese Dinge handeln. Gerade weil vier Ressorts betroffen sind, nämlich das Kultus-, das Sozial-, das Justiz- und das Innenministerium, haben wir uns darauf geeinigt, dass die Staatskanzlei als koordinierendes Ressort tätig wird. Das war der Grund dafür, dass in der Vergangenheit bestimmte Wortbeiträge von mir kamen und ich heute in der Debatte dazu spreche.
Wir haben nicht erst seit den letzten Vorkommnissen beim Training von Dynamo Dresden, sondern auch schon Mitte/Ende des Jahres 2006 vielfältige Kontakte zu den Betroffenen hergestellt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir dieses Problems nur gemeinsam Herr werden.
Die Debatte hatte eine starke Fokussierung in Richtung Staatsregierung. Es verwundert nicht, dass die Opposition vordergründig Geld ausgeben will. Die Koalition hat 4 Millionen Euro für die Sportförderung im Doppelhaushalt dazugelegt. Holger Zastrow reicht das nicht, das ist
mir klar, denn 4 Millionen sind für die Partei der Besserverdienenden natürlich nichts.
Aber für die Sportler ist das viel Geld und hilft den Vereinen.
Wir schaffen es nur gemeinsam. Ich sage dann noch etwas zu dem Maßnahmenkatalog, den wir erarbeitet haben und von dem die ersten Maßnahmen bereits vollzogen sind bzw. bei den nächsten Spielen Anwendung finden.
Lassen Sie mich jetzt etwas zu den sogenannten Fans sagen. Das war ein Hauptpunkt der Rede von Frau Herrmann. Zum einen sage ich, dass ich Vertrauen zum sächsischen Fußball und zum Landessportbund habe. Wenn diese gestern eine Pressemitteilung herausgeben und dpa meldet, dass in Sachsen alle Fanprojekte gesichert sind, dann ist das ernst zu nehmen und für unsere weitere Arbeit sehr hilfreich. Aber wir müssen uns natürlich um das Problem kümmern. Ich bin der Meinung, dass wir mit der Jugendpauschale dort weiterarbeiten können.
Es ist doch so, dass die Prioritäten in den einzelnen Regionen und Kommunen unterschiedlich sind. Jetzt haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre eigenen Schwerpunkte zu setzen. In einer Stadt, in der bei einem Fußballverein Probleme mit randalierenden Fans auftreten, kann ein Teil der vom Land zugewiesenen Jugendpauschale als Teil der Drittelfinanzierung mit dem Verein, der Kommune und dem DFB verwendet und damit ein Fanprojekt finanziert werden. Das wird praktiziert und auch der Sächsische Fußballverband stützt sich darauf. Eine Stadt, die überhaupt keinen Verein hat, kann das für Theaterprojekte, zum Resozialisieren von Jugendlichen oder in anderen Bereichen verwenden. Das ist kommunale Selbstverantwortung. Dafür sind wir immer eingetreten.
Wir müssen uns denjenigen zuwenden, die wir auch mit noch so viel Geld nicht erreichen und die auch nicht mehr erreicht werden wollen. Sie sprachen von einer verbalen Blutgrätsche, aber ich wiederhole es gern noch einmal, weil ich zu meiner Aussage beim MDR stehe: Ich bin der festen Überzeugung, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass bei einem jungen Menschen, der mit einer Schreckschusspistole zum Fußballspiel geht und einen sächsischen Polizisten damit bedroht, der Spaß aufhört. Dafür setze ich kein Geld für Resozialisierungsprogramme ein.
Jetzt können wir darüber streiten, ob das 18- bis 27Jährige oder Ältere sind. Diese Leute müssen die harte Hand des Gesetzes spüren. Darüber sind wir uns im Kabinett einig. Da helfen keine Fanprojekte mehr.
Nun kommen wir zu der Frage, wie wir das in Zukunft besser organisieren und vollziehen können. Es gab dazu, wie ich bereits sagte, zahlreiche Gespräche. Einbezogen sind der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag, denn das findet ja in allen Regionen statt.
Mein Wunsch ist es, dass sich vor problembehafteten Spielen, die in der Regel am Donnerstag oder Freitag bekannt sind und zu denen sich viele über das Internet verabreden, womit man genau weiß, wo welche Hooligans auftreten, am Freitagvormittag in den entsprechenden gefährdeten Regionen der Bürgermeister oder der Sportbeigeordnete mit den Verantwortlichen des Vereins, des Verbandes und der Polizei – wir haben szenekundige Beamte – zusammensetzt und berät, wie das Spiel abgesichert werden kann. Wir werden dazu als Freistaat Hilfestellung geben. Wir erarbeiten zum Beispiel eine Stadionordnung, die landesweit Anwendung finden kann. Danach können dann auch landes- und bundesweite Stadionverbote ausgesprochen werden. Denn es ist ganz wichtig, dass die Leute überall registriert sind und nirgendwo in die Stadien kommen, wenn sie früher aufgefallen sind.
Bitte, Herr Lichdi.
Nein, warten Sie bitte! Haben Sie doch ein bisschen Geduld. Ich komme noch zu dem Thema.
Ganz wichtig ist auch, dass zertifizierte Sicherheitsdienste eingesetzt werden. Dort rennen wir, nebenbei gesagt, offene Türen beim Sicherheitsgewerbe ein. Diese sind in einem Landesverband zusammengeschlossen und haben selbst ein großes Interesse daran, ihre schwarzen Schafe auszuschließen. Denn gerade darin besteht das Problem, das Frank Kupfer angesprochen hat. Es ist teilweise passiert, dass riesengroße Feuerwerksbatterien in die Stadien geschleppt worden sind. Das ist bei einem ordentlichen Sicherheitsdienst normalerweise nicht möglich. Dort müssen wir ansetzen. Wir brauchen eine Zertifizierung. Wenn das gewährleistet ist, haben wir so etwas auch nicht mehr im Stadion.
Jetzt komme ich zu dem Punkt Kosten für Polizeieinsätze. Ich bin auch der Meinung, dass wir es dem Steuerzahler, der unsere gut ausgebildete sächsische Polizei mitfinanziert, nicht mehr zumuten können, dass bei bestimmten
Spielen jedes Wochenende Hunderte von Polizisten zum Einsatz kommen und andere, die dummerweise einen Verkehrsunfall haben, vielleicht deswegen auf die Polizei warten müssen. Das geht nicht.
Deshalb prüfen wir, ob unkooperative Sportvereine in Zukunft an bestimmten Kosten für solche Einsätze beteiligt werden. Ich lege Wert auf die Formulierung „unkooperative Sportvereine“. Den Sportvereinen, die sich mit dem von mir genannten Verantwortlichen am Freitagvormittag hinsetzen und bereit sind, mit uns zusammenzuarbeiten, werden wir keine Kosten auferlegen.
Wer nicht hören will, muss fühlen. Wer nicht mit uns zusammenarbeiten will, muss irgendwann eine Rechnung bezahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden dafür sorgen, dass wir, was die Staatsanwaltschaften angeht – das hat mein Kollege Mackenroth schon veranlasst –, bestimmte Sportstaatsanwälte zur Verfügung haben, die in Bereitschaftsposition sein werden und die bei bestimmten Vorfällen sofort im Zusammenwirken mit der Polizei arbeiten können.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Vereine selbst die Möglichkeit haben, beispielsweise über unser Programm „Weltoffenes, tolerantes Sachsen“ Fanprojekte zu beantragen. Ich sichere Ihnen zu: Jedes vernünftige Fanprojekt, das von den Vereinen gemacht wird – nicht unbedingt von freien Trägern, die sich nur um ihre eigenen Fanprojekte kümmern –, werden wir sorgfältig prüfen. Vernünftige Projekte, die bezahlbar und machbar sind, werden wir nicht zurückweisen.
Ich bin der Überzeugung, wenn wir gemeinsam arbeiten und die Schuldzuweisungen nicht immer nur den anderen geben, werden wir der Probleme Herr. Dann werden wir in Zukunft auf die Sportlerinnen und Sportler in Sachsen und auf die vielen Ehrenamtlichen im Sport – über 80 000 sind es in Sachsen – stolz sein können. Dann wird Sachsen als Sportland in Zukunft bessere Schlagzeilen machen als in den letzten Wochen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Föderalismuskommission wird sich nach heutigem Stand am 8. März dieses Jahres konstituieren. Über die sich anschließende inhaltliche Arbeit, die sich allerdings schwerpunktmäßig in das zweite Halbjahr des Jahres 2007 verlagern wird, wird die Staatsregierung selbstverständlich den Landtag umfassend unterrichten. Alles Wichtige und Richtige, was es noch zu sagen gäbe und was nicht gesagt worden ist, habe ich in meiner Rede stehen, die ich zu Protokoll gebe.
Die Föderalismusreform II befasst sich mit einem Thema, das für den Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung ist: Es geht um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Angesichts der nach wie vor hohen Transferabhängigkeit aller neuen Länder – also auch Sachsens – muss es unser Ziel sein, an den bis 2019 geltenden Vereinbarungen zum Länderfinanzausgleich und zum Solidarpakt II festzuhalten. Dies haben die Regierungschefs der ostdeutschen Länder auf ihrer letzten Regionalkonferenz noch einmal bekräftigt.
Gleichwohl besteht aus sächsischer Sicht dringender Handlungsbedarf bei der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen. Dies betrifft vor allem die Frage, wie es künftig besser gelingen kann, die öffentlichen Haushal
te zu konsolidieren und den ungebremsten Anstieg der Staatsverschuldung dauerhaft zu stoppen.
Die gesamtstaatlichen Schulden haben im vergangenen Jahr die 1,5-Billionen-Euro-Grenze überstiegen. Dies ist aber nur der sichtbare Teil der Verschuldung. Die unsichtbare Staatsverschuldung – in erster Linie künftige Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen – ist vier- bis fünfmal so hoch. Zusammengenommen beläuft sich unser Schuldenstand auf weit über 300 % des Bruttoinlandsproduktes.
Dieser unsolidarischen Entwicklung zulasten unserer Kinder und Enkel muss dringend Einhalt geboten werden. Wir müssen deshalb im Rahmen der Föderalismusreform II wirksamere Instrumente zur Begrenzung der Kreditaufnahme finden, weil sich die bestehenden Regeln
des Grundgesetzes und der Landesverfassungen als nicht ausreichender Schutzmechanismus erwiesen haben.
Sachsen wird sich deshalb im Rahmen der anstehenden Verhandlungen für einen Nationalen Stabilitätspakt einsetzen, der Bund und Länder umfasst und nach dem Vorbild des Europäischen Stabilitätspaktes ausgestaltet wird.
Kurzfristig brauchen wir eine Konkretisierung und Verschärfung der Verschuldungsobergrenze sowie ein effektives Frühwarnsystem, das anhand geeigneter Indikatoren rechtzeitig auf drohende Fehlentwicklungen hinweist und aus dem Verhaltensvorgaben bzw. -empfehlungen abgeleitet werden können, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Damit dies nicht ins Leere läuft, sollten sich Bund und Länder zudem auf einen verbindlichen Sanktionsmechanismus verständigen: Eine Nichteinhaltung der Sanierungsauflagen muss für den Verursacher spürbare Konsequenzen haben.
Den wirksamsten Schutz vor einer übermäßigen Staatsverschuldung böte ein generelles Verschuldungsverbot. Dieses müsste im Grundgesetz und in den Landesverfassungen verankert werden. Angesichts der finanziellen Situation mehrerer Bundesländer erscheint ein solches Verschuldungsverbot allerdings nicht kurzfristig, sondern eher auf längere Sicht durchsetzbar.
Die Sächsische Staatsregierung wird jedenfalls im Rahmen der Arbeit der Reformkommission alle Initiativen unterstützen, die auf mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik und eine stärkere Generationengerechtigkeit ausgerichtet sind. Dagegen wird sich die Staatsregierung allen Bestrebungen widersetzen, die darauf hinauslaufen, die bislang aufgelaufenen Länderschulden in einen Fonds zu überführen, der von allen Ländern gemeinsam abfinanziert wird. Damit würden autonome Ausgabenentscheidungen auf die Schultern anderer übertragen. Länder, die in der Vergangenheit sparsam und solide gewirtschaftet haben, wären die Verlierer einer solchen Lösung. Damit habe ich die Vorstellungen und Ziele der Staatsregierung für die anstehende Reform umrissen. Natürlich wird die Staatsregierung dem Landtag regelmäßig und zeitnah über den Beratungsstand und die erzielten Ergebnisse berichten. Damit tragen wir den Anliegen der Fraktionen der CDU und der SPD Rechnung.
In dem Antrag der Linksfraktion.PDS wurde die Staatsregierung gebeten, sich für das Zustandekommen einer paritätisch aus Bundestags- und Bundesratsvertretern zusammengesetzten Bundesstaatskommission einzusetzen, in der auch Vertreter der Bundesregierung, der Landtage und der kommunalen Spitzenverbände mitwirken.
Wie Sie wissen, haben sich die Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz am 13. Dezember 2006 mit der Bundeskanzlerin einstimmig auf einen gemeinsamen Einsetzungsbeschluss von Bundestag und Bundesrat für eine Kommission zur Modernisierung der Bund-LänderFinanzbeziehungen verständigt. Dieser Einsetzungsbeschluss sieht vor, dass sich die Kommission aus jeweils 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammensetzt. Von den Mitgliedern des Bundestages gehören vier der Bundesregierung an. Die Landtage werden mit vier Mitgliedern ohne Stimmrecht beteiligt. Die Kommunen sollen zudem in geeigneter Weise in die Arbeit der Kommission einbezogen werden.
Der Einsetzungsbeschluss wurde am 15. Dezember 2006 als gemeinsamer Antrag aller Länder vom Bundesrat verabschiedet; der Bundestag hat ihm am gleichen Tag mit großer Mehrheit zugestimmt. Darüber hinaus wurde die Staatsregierung im Antrag der Linksfraktion.PDS gebeten, dem Landtag bis zum 31. März 2007 einen Bericht über die Bestandsaufnahme und Problembeschreibung der länderoffenen Arbeitsgruppe sowie über die Verhandlungspositionen des Freistaates vorzulegen.
Diesem Anliegen werden wir voraussichtlich nicht bis zu dem gewünschten Termin entsprechen können. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben verabredet, dass die am 15. Dezember 2006 von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 die Arbeit aufnimmt. Hintergrund ist insbesondere die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und der deutsche Vorsitz in der G-8-Gruppe im ersten Halbjahr 2007.
Allerdings wurde verabredet, dass Bund und Länder bis dahin jeweils getrennt die Arbeit der Kommission entsprechend vorbereiten. Angesichts der Komplexität der zu behandelnden Fragestellungen ist aber nicht davon auszugehen, dass der Prozess der Bestandsaufnahme und Problembeschreibung bereits zum 31. März 2007 abgeschlossen ist. Die Staatsregierung wird somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zu den entsprechenden Ergebnissen Stellung nehmen können.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten gemeinsam – unseren Möglichkeiten entsprechend – darauf hinwirken, dass die beschriebenen Probleme im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform gelöst werden und ein akzeptables Ergebnis für die Menschen in Sachsen erzielt werden kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gute Nachricht zu Beginn meiner Rede: Ich freue mich, dass ich noch einmal sagen kann, dass die Bundesregierung und die tschechische Regierung beschlossen haben, den Zukunftsfonds seinem Namen gerecht werden zu lassen. Der im Januar 1997 auf zehn Jahre angelegte Fonds wird nun über 2007 hinaus fortgeführt. Er wird, wie in der Debatte schon deutlich zum Ausdruck kam, mit weiteren finanziellen Mitteln ausgestattet.
Wir begrüßen die konkretere Perspektive einer Weiterführung über zehn Jahre, wie sie die Linksfraktion vorschlägt. Das gilt insbesondere hinsichtlich der humanitären Leistungen für die Opfer des Nationalsozialismus, die heute noch leben. Eine Frist von zehn Jahren ist aber ebenso angemessen, um die Kontinuität laufender und die Aufnahme neuer Projekte zu sichern. Vor Ablauf dieser Frist, so meinen wir, wird rechtzeitig zu prüfen sein, inwiefern neue Modelle der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit künftig an die Stelle des Zukunftsfonds treten können.
Durch den Deutschen Bundestag und das Tschechische Abgeordnetenhaus wurde im Dezember 2006 die einmalige Mittelaufstockung bewilligt. Es ist so, dass eine erste Tranche in Höhe von 10 Millionen Euro noch im Jahre 2007 ausgezahlt wird – der deutsche Anteil beträgt 7,5 Millionen Euro –; im Jahr 2008 wird eine zweite Tranche in Höhe von insgesamt 7,5 Millionen Euro folgen, wobei der deutsche Anteil dann 5 Millionen Euro beträgt.
Wir werden beiden Anträgen zustimmen.
Über eine weitere Mittelausstattung für die darauffolgenden Jahre wurde noch nicht entschieden. Ich bin aber guter Hoffnung, dass aufgrund der guten Erfahrungen und aufgrund der Projekte, die all die Jahre zwischen beiden Ländern gelaufen sind, Chancen bestehen, diesen Fonds weiter zukunftsfähig zu machen, und dass wir weitere Mitteluntersetzungen hinbekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Abstimmung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Prof. Wöller hat noch einmal deutlich gemacht – man kann das nicht oft genug sagen, denn es ist immer noch nicht allen klar –, worum es in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht. Es ist aber wichtig, dass wir die Dinge nicht vermischen. Die Beratungen in den Ausschüssen und die Anhörung haben gezeigt, dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag – anders als einige der vorhergehenden – hinsichtlich seines Regelungsgehaltes keine nennenswerten Kontroversen ausgelöst hat.
Ich sage es noch einmal: Es geht in diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eben nicht um die PCGebühr und auch nicht um die Gebührensystematik, sondern es geht um begonnene Strukturveränderungen, die wichtig und richtig sind und weitergeführt werden müssen.
Wir haben heute und an den nächsten beiden Tagen ein umfangreiches Programm, aber einige Kollegen wie Herr Hilker und Herr Herbst haben wahrscheinlich die falschen Reden herausgesucht. Das waren die Reden zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, oder – was ich Ihnen gar nicht zutraue – Sie sind so schnell und das waren bereits die Reden zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, bei dem es dann um die Gebührendebatte geht.
Im Übrigen finde ich es nicht richtig, wenn Sie einem Gesetz zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur deshalb nicht zustimmen, weil bestimmte Dinge, die nicht hineingehören, aus Ihrer Sicht nicht enthalten sind. So können wir nicht miteinander umgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient in seinem Kern – das habe ich bereits gesagt – der Reform des Medienrechts, soweit das Gesetzgebungsverhältnis zwischen Bund und Ländern im Bereich der Kommunikationsdienste betroffen ist. In Umsetzung der Vorgaben entsprechender Bund-Länder-Vereinbarungen werden Tele- und Mediendienste unter dem einheitlichen Begriff „Telemedien“ zusammengefasst. Die Vorschriften werden in einem neuen Telemediengesetz des Bundes und dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien der Länder zusammengeführt und sollen am 1. März 2007 in Kraft treten.
Alle inhaltlich ausgerichteten Regelungen, insbesondere alle journalistisch-redaktionellen Bestimmungen, verbleiben in Landesrecht. Trotz dieser Umstellung bleibt der materielle Regelungsgehalt weitgehend unverändert.
Hervorheben möchte ich die Änderungen des ARDStaatsvertrages. Die Konferenz der Gremienvorsitzenden, die die Gremienkontrolle der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten regelt, ist staatsvertraglich verankert. Damit werden die Kontrollrechte gegenüber der ARD gestärkt. Das war unser aller Wunsch.
Weitere Punkte des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages betreffen die Vielfaltsicherung bei den Bewerbern für die Sendezeit für unabhängige Dritte, die Schließung einer Regelungslücke bei den Befreiungstatbeständen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht, um eine einheitliche Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sicherzustellen, sowie eine Bestimmung, die die Fusion von Landesmedienanstalten finanziell erleichtert. Ich bin Kollegen Wöller für die von ihm vorgenommene Klarstellung dankbar.
Nach den Beratungen in den vergangenen Wochen habe ich den Eindruck gewonnen, dass diese Änderungen auf breite Akzeptanz stoßen, und ich muss sagen, dass zumindest in den Ländern, in denen die FDP und die Linksfraktion.PDS mit in der Regierungsverantwortung stehen, diese auch dem Staatsvertrag ihre Zustimmung gegeben haben. So rechne ich hier ebenfalls mit einer breiten Zustimmung. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetz Ihre Zustimmung zu erteilen, damit der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag planmäßig in Kraft treten kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kosel! Ich möchte zu beiden Fragen wie folgt antworten: Der 6. Petersburger Dialog war ein wichtiger Impuls für den Ausbau der Beziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und Russland. Konkrete Ergebnisse für den Freistaat Sachsen brachte der 6. Petersburger Dialog
in den drei Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung sowie Kultur.
Zur Zusammenarbeit in der Wirtschaft gilt es Folgendes zu sagen: Es wurde ein Vertrag über die Errichtung einer Grau- und Stahlgussgießerei in Sankt Petersburg zwischen der Firma Hörmann-Rawema Chemnitz und zehn weiteren sächsischen Unternehmen sowie dem KirowWerk in Sankt Petersburg unterzeichnet. Dieses Projekt soll die Keimzelle eines neuen Industrieparks in Sankt Petersburg werden. In dem Gespräch unseres Ministerpräsidenten mit dem Gouverneur von Nishnij Nowgorod, Herrn Schanzew, wurde die weitere Zusammenarbeit der Regionen in den Bereichen Automobilbau, Maschinenbau und Umwelttechnik konkretisiert. Ergänzend dazu bekundete der Gouverneur sein Interesse an Joint Ventures mit sächsischen Unternehmen in der Landwirtschaft und auch in der Holzverarbeitung.
Zum Bereich Wissenschaft und Bildung nehme ich wie folgt Stellung: Es wurde ein Memorandum zur Gründung eines Ständigen Deutsch-Russischen Rohstoffforums durch die TU Bergakademie Freiberg und das Sankt Petersburger Staatliche Bergbauinstitut unterzeichnet. Ziel dieses Forums ist die effektive und rationelle Nutzung fossiler, mineralischer und alternativer Rohstoffressourcen.
Zur Kultur: Im Beisein des russischen Staatspräsidenten, der Bundeskanzlerin und des sächsischen Ministerpräsidenten wurde am Elbufer – in unmittelbarer Nähe zu unserem Haus – das Dostojewski-Denkmal eingeweiht.
Zu Frage 2. Die Ausrichtung des diesjährigen Petersburger Dialogs in Dresden war ein weiteres herausragendes Ereignis in den langjährigen intensiven Beziehungen zwischen Sachsen und der Russischen Föderation. Die Staatsregierung unterstützt die Bemühungen der Unternehmen und der Institutionen der Zivilgesellschaft, die politischen Beziehungen weiterzuentwickeln, Kooperationsmöglichkeiten für die sächsischen Unternehmen zu erschließen und den Bürgern in der Russischen Föderation sächsische Kultur nahezubringen. Die Staatsregierung setzt sich für die bereits in der Russischen Föderation angesiedelten und auf dem Markt tätigen sächsischen Unternehmen ein. Gleichzeitig initiiert sie die Ausweitung und Neuansiedlung weiterer Investitionen, zum Beispiel in Form von Joint Ventures. Einzelne Regionen Russlands gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung, zum Beispiel die Wolga-Region mit den Schwerpunkten Baschkortostan, Tartastan und Nishnij Nowgorod sowie die Nordwestregion mit Schwerpunkt Sankt Petersburg und das Leningrader Gebiet. Wie groß das Interesse sächsischer Firmen an Russland ist, zeigt zum Beispiel die hohe Beteiligung von 60 Unternehmen an der Reise des sächsischen Ministerpräsidenten nach Russland im Mai dieses Jahres. Die Eröffnung eines Büros der sächsischen Wirtschaft in Moskau ist ebenfalls ein wichtiger Schritt zur Unterstützung dieser Entwicklung.
Auf den Gebieten Wissenschaft, Kultur und Bildung gibt es ebenfalls bedeutende Entwicklungen in der sächsisch
russischen Zusammenarbeit. Hervorheben möchte ich beispielhaft die im Mai 2006 durch den Ministerpräsidenten eröffnete Ausstellung „Die Juwelen August des Starken – Das Grüne Gewölbe zu Gast im Kreml“. Gastspiele sächsischer Kultureinrichtungen in Russland, zahlreiche Hochschulpartnerschaften und 22 Schulpartnerschaften sind ein weiterer Beweis für einen umfangreichen interkulturellen Austausch.
Entscheidend ist, dass viele Akteure von sich aus mit ihren Vorstellungen an die Staatsregierung herantreten und um Unterstützung für die Verwirklichung dieser Projekte bitten. Ich kenne die Vielzahl dieser Akteure in den Bereichen Kultur und Hochschulen nicht im Einzelnen. Für uns ist wichtig, dass wir auf der Grundlage der bereits bestehenden Beziehungen die weiteren Projekte, die von der Basis her wachsen, unterstützen und begleiten. Da ich die Namen nicht griffbereit habe, biete ich Ihnen an nachzufragen, welche einzelnen Träger oder Partner an uns herangetreten sind und um Unterstützung gebeten haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist ein weiterer Baustein bei der Reform des Medienrechts. Er wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni dieses Jahres verabschiedet.
Ich will etwas zum zentralen Regelungsgegenstand des Vertrages sagen. Tele- und Mediendienste werden nun unter dem einheitlichen Begriff „Telemedien“ zusammengefasst. Bislang waren die Länder für die Mediendienste, der Bund hingegen für die Teledienste zuständig. Da die Abgrenzung schwierig war und die Vorschriften sich zudem kaum unterschieden haben, werden sie jetzt, auch in Umsetzung entsprechender Bund-LänderVereinbarungen, in einem neuen Telemediengesetz des Bundes und in einem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien der Länder zusammengeführt.
Ziel ist ein abgestimmtes Inkrafttreten zum 1. März 2007. Im Bereich des Jugendschutzes ist die Vereinheitlichung dieser Regelungen im Übrigen bereits seit 2003 geltendes Recht.
Künftig werden die allgemeinen wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien vom Bund geregelt. In die Zuständigkeit der Länder fallen die inhaltlich ausgerichteten Regelungen. Das sind vor allem sämtliche journalistischen, redaktionellen Bestimmungen.
Neben diesem Schwerpunkt des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sollen weitere Änderungen vorgenommen werden. Das betrifft die Auswahl eines Bewerbers für die Sendezeit für unabhängige Dritte in den privaten Hauptprogrammen. Hier wird den Landesmedienanstalten zugunsten der Vielfaltsicherung eine stärkere Stellung eingeräumt. Die Lizenzdauer wird verlängert, um Rechts- und Planungssicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten. Die kürzlich gegründete Gremienvorsitzendenkonferenz, die die Gremienkontrolle der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten regelt, wird im ARD-Staatsvertrag erstmals überhaupt verankert.
Weiterhin soll im Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine Regelungslücke geschlossen werden, die die nicht bei den Eltern lebenden Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch sowie diejenigen Kinder und Jugendlichen, die in bestimmten stationären Einrichtungen nach dem SGB leben, betrifft. Auch diese sind künftig von den Rundfunkgebühren befreit. Es handelt sich hier lediglich um die Korrektur einer Gesetzeslücke. Von dem Grundsatz, dass die Befreiungstatbestände nicht erweitert werden sollen, wird aber auch in diesem Ent
wurf nicht abgewichen. Bislang fehlte eine Regelung, aufgrund welcher die Revision zum Bundesverwaltungsgericht bei Verletzungen des Gebührenstaatsvertrages zulässig ist, was zu unterschiedlicher Rechtsprechung in einzelnen Bundesländern führte. Eine solche Revisionsklausel wurde in der nunmehr vorliegenden Fassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages aufgenommen.
Schließlich wird – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Fusion der Landesmedienanstalten von SchleswigHolstein und Hamburg – der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag insoweit geändert, als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von rund 500 000 Euro nach einer Fusion nicht mehr wie bislang drei Jahre doppelt zuerkannt wird. Es wird jetzt so sein, dass beide Sockelbeträge auch ein viertes Jahr bestehen bleiben und dann langsam um jeweils 25 % abgeschmolzen werden. Diese Regelung ist aber begrenzt für Fusionen, die bis zum Februar 2012 vorgenommen werden. Wir in Sachsen werden aufgrund unserer Regelung im Koalitionsvertrag davon nicht betroffen sein.
Schließlich wird auch ein allgemeines Informationsrecht des Rundfunks gegenüber den Behörden auch im Rundfunkstaatsvertrag eingeführt. Das Zustimmungsgesetz beschränkt sich auf die erforderlich gewordenen Anpassungen im Landesrecht bezüglich redaktioneller Folgeänderungen sowie Ausführungsbestimmungen und schreibt die damit lange bestehende Rechtslage fort.
Abschließend möchte ich, gerade da hier viele fehlerhafte Informationen in Umlauf gebracht worden sind, noch darauf hinweisen, dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht die Rundfunkgebührenpflicht für neuartige
Rundfunkempfangsgeräte zum Gegenstand hat. Wir hatten das ja auch schon vor einigen Wochen hier im Plenum besprochen. Ich hoffe, dass dies nun auch in der Öffentlichkeit so dargestellt wird, dass es die wenigsten, die sich hier beschweren, überhaupt betrifft. So tritt zum Beispiel im privaten Bereich überhaupt keine Änderung ein, und auch die allermeisten derjenigen, die aus den Bereichen Selbstständigkeit, Wirtschaft, Handwerk, Gewerbe kommen, sind überhaupt nicht betroffen, wenn sie bereits ein Rundfunkgerät, also ein Radio, im Büro oder im dienstlich genutzten Kfz angemeldet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung für die Beratung in den Ausschüssen, damit der Vertrag planmäßig zum 1. März 2007 in Kraft treten kann.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sogenannte PC-Gebühr hat wirklich die letzten Wochen beherrscht – wir haben es schon gehört –: Es war Thema des Sommerloches. Ich habe das schon mit etwas Verwunderung verfolgt.
Ich sage noch einmal, was ich schon in der Öffentlichkeit gesagt habe: Ich halte das Auslaufen des Moratoriums für sachgerecht; denn jeder, der die Entwicklung im Medienbereich aufmerksam verfolgt, kann beobachten, was unter dem Stichwort Konvergenz zusammengefasst wird, nämlich das Zusammenwachsen der Übertragungswege und auch der Endgeräte. Von dem Bild der Vergangenheit, nach dem wir einzelne Geräte für verschiedene Funktionen genutzt haben, werden wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Zukunft verabschieden müssen.
Verwundert hat mich nicht so sehr, dass die Menschen skeptisch sind, wenn es darum geht, mehr zu bezahlen bzw. für Leistungen zu bezahlen, die bisher unentgeltlich waren. Das ist klar, diese Sorgen und Nöte nehme ich ernst.
Verwundert hat mich aber, dass dies so plötzlich und mit so großer Massivität aus mehreren politischen Richtungen kam, obwohl – dabei möchte ich ein wenig in die Historie gehen – das kein neues Thema ist. Das ist überhaupt kein Novum. Wir haben das Thema in der Vergangenheit auch hier im Haus bei nicht weniger als drei Rundfunkstaatsverträgen und Rundfunkänderungsstaatsverträgen behandelt. Die Rundfunkstaatsverträge sind von 16 Landeskabinetten diskutiert und letztendlich verabschiedet worden. Nebenbei bemerkt: auch von Landesregierungen, in denen die PDS und die FDP vertreten sind, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und in BadenWürttemberg, um nur zwei zu nennen. Die Staatsverträge haben anschließend ein parlamentarisches Verfahren durchlaufen und sind in den Ausschüssen und im Parlament beraten worden. So haben wir es auch hier im Sächsischen Landtag gehandhabt.
Auch die Anknüpfung der Gebührenpflicht muss sich dieser Entwicklung stellen. Wenn künftig für den Rundfunkempfang zunehmend – mehr, als es bisher der Fall war – neuartige Geräte an die Stelle der herkömmlichen Geräte treten, können diese Geräte nicht von der Gebührenpflicht, die wir nun einmal haben, ausgenommen werden, da es ansonsten sehr schnell zu Umgehungstatbeständen käme. Schon heute kann man fast alle Hörfunkprogramme per Internet empfangen. Diese neue Technik wird wirklich genutzt, Tendenz: erkennbar zunehmend. Das sagen die Zahlen. Wir hatten 1995 in Europa circa 15 Millionen Internetnutzer. In diesem Jahr sind es schon 20 Millionen Nutzer.
Ja, bitte.
Das ist eine Auslegungssache, die im Vollzug berücksichtigt werden muss. Dazu gibt es wahrscheinlich einige Urteile. Wir müssen die Rechtsprechung abwarten. Es gibt natürlich ganz klare Regelungen, die in der Vergangenheit und in der Diskussion im Sommer ziemlich missverständlich dargestellt worden sind.
Das ist eine spannende Debatte. Die Frage ist auch deshalb nicht ganz einfach zu klären, weil man es mit unterschiedlichen Partnern zu tun hat, die die Abrechnung vollziehen müssen. Aber genau diese Debatte können wir bei der Diskussion beispielsweise zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die 2007 beginnt, führen, um möglicherweise eine noch gerechtere Lösung herbeizuführen. Ich bin dazu gern bereit.
Ich möchte ein konkretes Beispiel nennen, weil es die Handwerker betrifft. Nehmen wir den Selbstständigen, den Handwerksmeister, den Architekten, den Werbefachmann, der eine Betriebsstätte unterhält und der, wie es heute üblich ist, einen Pkw hat, den er beruflich nutzt. In diesem Pkw ist auch ein Radio – das geht heute gar nicht mehr anders. Für denjenigen, der dieses Autoradio angemeldet hat, zählt es zur Betriebsstätte, in der er arbeitet. Deshalb muss er für den internetfähigen PC keinen Cent mehr bezahlen. Das ist eine klare Aussage zur Betriebsstättenregelung, die leider in der Vergangenheit auch von einigen im politischen Raum hier so nicht dargestellt worden ist.
Es geht darum, dass wir diese Umgehungstatbestände ausschließen. Schon heute kann man fast alle Hörfunkprogramme empfangen – das habe ich gesagt. Es darf also nicht zulasten derjenigen gehen – das hat Kollege Wöller erklärt –, die fleißig ihre Gebühren zahlen. Das sind vordergründig die Privathaushalte und auch die älteren Frauen und Männer, die ihrer Pflicht nachkommen.
Ich möchte jetzt ganz klar sagen, dass im privaten Bereich, in den Haushalten, die Zweitgerätefreiheit Gültigkeit hat. Das bedeutet, dass, sofern bereits jetzt Radio bzw. Fernsehen angemeldet sind, auch in Zukunft keine weitere Gebühr fällig wird. Die PC-Gebühr wird daher überhaupt nicht zum Tragen kommen. Der private Bereich ist nicht betroffen.
Nein, lassen Sie mich das bitte zu Ende führen, sonst verlieren wir uns hier in Details. Wir können das alles gern in der Diskussion zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag besprechen. Im nichtprivaten Bereich, bei den Unternehmen und öffentlichen Stellen, bleiben die herkömmlichen Empfangsgeräte wie bisher gebührenpflichtig. Auch hier gilt: Sind bereits klassische Geräte angemeldet, entsteht keine weitere Gebührenpflicht für neuartige Empfangsgeräte wie beispielsweise die PCs. Nur in dem Fall, dass im nichtprivaten Bereich kein herkömmliches Gerät existiert, ist für den ersten PC, der rundfunkempfangstauglich ist, eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Jeder weitere PC auf demselben oder zusammenhängenden Grundstück ist gebührenfrei.
Ich lege deshalb großen Wert darauf, weil viel Unkenntnis gestreut wurde. Ich sage offen, dass ich von einigen Partnern enttäuscht war, insbesondere von den Kammern in Sachsen – speziell den IHKs in Leipzig und Chemnitz –, obwohl ich diesen Kammern in Briefen ganz klar die Situation der Handwerksbetriebe mitgeteilt habe. Dieser Musterbrief kann nach wie vor von der Homepage heruntergeladen werden. Er wird auch verschickt. In Zeitungsmeldungen werden nämlich genau die Beispiele angeführt, die es nicht trifft. Ich denke, gerade auch die Kammern sollten ihre Zwangsbeiträge dazu nutzen, ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit besser zu informieren, damit wir nicht solch eine Unkenntnis haben.
Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte ist sowohl hier als auch im Ausschuss ausführlich geführt worden. Deshalb will ich die Argumente nicht noch einmal wiederholen und werde meinen ausführlicheren Redebeitrag zu Protokoll geben.
Lassen Sie mich aber dennoch einige Sätze sagen, damit nicht allzu viel vermischt wird. Vor allem möchte ich noch einmal das, was der Kollege aus der Linksfraktion
gesagt hat, beleuchten. Wir müssen wirklich unterscheiden, was im öffentlich-rechtlichen Bereich und was im Privatrundfunkbereich vonstatten geht. Dazu wurde vom Kollegen Hatzsch richtigerweise gesagt, dass wir im öffentlich-rechtlichen Bereich auf der Basis der Wahlergebnisse die Berechnungen haben, wie viele Sendezeiten den Parteien zur Verfügung stehen. Diese sind auch nicht mit Kosten zu belegen; es ist lediglich ein Selbstkostenanteil an die Sender abzuführen. Somit geht wirklich alles demokratisch und gerecht zu.
Im privaten Bereich haben wir die Möglichkeit, dass sich die Parteien dort mit Geld beteiligen, aber es ist eben darauf zu achten, dass eine Gleichbehandlung erfolgt. Hierzu haben wir im Wahlgesetz die Wahlkampfkostenrückerstattung. Diese haben wir eben für einzelne Bewerber nicht.
Deshalb sind wir der Meinung, dass wir aufpassen müssen, nicht in amerikanische Verhältnisse abzudriften: dass wir nicht diejenigen, die keine Möglichkeit haben, Wahlkampfkostenrückerstattung zu bekommen, und die nicht über bestimmte Budgets verfügen, viel schlechter stellen als diejenigen, die eine Unmenge Geld zur Verfügung haben und die sich bestimmte Dinge leisten können.
Deshalb haben wir uns auch gegen diese Variante entschieden.
Herzlichen Dank.
Der vorliegende Gesetzentwurf, nach dem auch Einzelbewerbern bei Bürgermeister- und Landratswahlen Sendezeit für Wahlwerbung eingeräumt werden soll, wird mit der Ungleichbehandlung gegenüber den politischen Parteien und Wählergruppen begründet. Ich werde auf das Problem der Gleich- beziehungsweise Ungleichbehandlung im Anschluss noch eingehen, denn sie ist genau der Grund, warum dieser Gesetzentwurf bereits im Medienausschuss abgelehnt worden ist und auch heute im Plenum keine Mehrheit erhalten sollte.
Zunächst aber grundlegend zur Wahlwerbung im Rundfunk: Abweichend von der grundsätzlichen Programmverantwortung der Intendanten können in bestimmten Fällen Ansprüche auf Sendezeit eingeräumt werden. Der Anspruchsinhaber ist dabei berechtigt, den Inhalt der Sendungen selbst zu gestalten. Die Wahlwerbung der politischen Parteien fällt hierunter. Zur Vorbereitung von Wahlen sind den politischen Parteien angemessene Sendezeiten zur Verfügung zu stellen. Ein zentraler Grundsatz hierbei ist derjenige der Chancengleichheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei eine Abstufung nach der Größe der Partei zulässig.
Über die Wahlwerbung hinaus können politische Parteien aufgrund einer Bestimmung zum Rundfunkstaatsvertrag, der politische Werbung verbietet, keine weiteren Sendezeiten kaufen, da dies finanzkräftige Parteien begünstigen und damit die gesetzlichen Vielfaltssicherungen unterlaufen würde. Das ist ein wichtiger Grundsatz, der auch bei der Bewertung dieses Gesetzentwurfes zu berücksichtigen ist.
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Wahlwerbespots kostenlos ausgestrahlt. Im privaten Rundfunk hingegen kann die Ausstrahlung nur gegen Erstattung der Selbstkosten verlangt werden. Letzteres ist im Hinblick auf die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher sachgerecht. Die nachgewiesenen Selbstkosten sind damit dem Veranstalter zu erstatten – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Nun werden Wahlkosten nach dem Parteiengesetz Parteien erstattet, nicht aber Einzelbewerbern. Hieran orientiert sich auch die Vorschrift in unserem Privatrundfunkgesetz. Danach ist politischen Parteien und Wählergruppen während ihrer Beteiligung an Wahlen angemessene Sendezeit für Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten der Wahlwerbung werden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich behandelt. Nach
meiner Kenntnis werden nur in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Einzelbewerbern bei Kommunalwahlen ausdrücklich Möglichkeiten der Wahlwerbung eingeräumt. Die überwältigende Mehrheit der anderen Bundesländer lehnt dies ab.
Gegen die Einführung von Wahlwerbung für Einzelbewerber in Sachsen spricht aus meiner Sicht vor allem, dass dies zu Ungleichheit im Wahlkampf führen kann, da sich nur Bewerber mit entsprechendem Wahlkampfbudget diese Wahlwerbung leisten können. Der Geldbeutel des Einzelnen ist aber kein geeignetes Instrument zur Schaffung von Chancengleichheit im Wahlkampf.
Ich meine, dass es hier nicht, wie im Gesetzentwurf aufgeführt, auf die Gleichbehandlung bei den Wahlwerbemöglichkeiten von Kandidaten zu Bürgermeister- und Landratswahlen gegenüber Wahlwerbung von Parteien oder Gruppierungen zu anderen Wahlen geht, sondern vor allem um die Chancengleichheit der Einzelbewerber untereinander bei der konkret anstehenden Wahl. Im Interesse der Chancengleichheit in einem demokratischen Wahlverfahren bin ich der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf – wie es bereits der Medienausschuss empfohlen hat – abgelehnt werden sollte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Simon! Ich möchte auf beide Fragen zusammen antworten. Der Bescheid, der das Datum 2. August 2006 trägt, wurde vom Landesjugendamt der Stadt Löbau als Antragstellerin zugestellt. Die Stadt Löbau erhält danach 20 000 Euro für die Umsetzung des Projektes, wobei aufgrund der speziellen Situation auf Eigenmittel der Stadt Löbau verzichtet wurde. Die zukünftige Förderung durch das Landesprogramm hängt davon ab, ob die Stadt Löbau einerseits einen Antrag für
2007 einreicht und wie andererseits der zur Umsetzung des Programms berufene Beirat über diesen Antrag befindet.
Ich glaube nicht, dass er abhanden gekommen ist. Der Zuwendungsbescheid ist der Stadt Löbau, die Antragstellerin ist, zugegangen, und müsste eigentlich dort angekommen sein. So sind meine Informationen. Aber ich bin gern bereit, dies noch einmal zu prüfen; denn er ist vom Beirat beschlossen und vom Landesjugendamt ausgefertigt worden und muss also auch dort angekommen sein. Das müsste eigentlich geklappt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage liegen Ihnen vor. Wir haben umfangreich geantwortet. Ich will deshalb nicht noch einmal ins Detail gehen. Ich möchte aber schon sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Szenario, das von der NPD-Fraktion aufgestellt wird und nach dem es im Freistaat Sachsen einen Bevölkerungszusammenbruch gibt, für mich eine apokalyptische Hypothese ist, die nicht zutreffen wird. Ich sage auch, dass sich viele schon lange ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, und zwar auch in diesem Raum und in den Gremien, die es im Landtag gibt. Auch die Staatsregierung hat sich dieses Themas angenommen. Es bedarf also eigentlich nicht des NPD-Antrages, um sich heute hier damit auseinander zu setzen.
Nein, ich möchte in meiner Rede fortfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben beispielsweise in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD für den Freistaat Sachsen ausführlich über die demografischen Herausforderungen für den Freistaat und die sich daraus ergebenden Auswirkungen gesprochen. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass es eine Enquete-Kommission geben wird, die seit diesem Zeitpunkt arbeitet. Es war auch so, dass Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt im Januar 2005 eine 16-köpfige Expertenkommission eingerichtet hat, die sich dieser Problematik angenommen hat und uns im Herbst dieses Jahres einen Abschlussbericht vorlegen wird.
Es ist positiv hervorzuheben, dass die EnqueteKommission und die Expertenkommission zusammenarbeiten und wir diese Probleme zum Nutzen des Freistaates Sachsen gemeinsam angehen.
Ich glaube auch, dass wir durch unsere nachhaltige Wirtschaftspolitik, unsere solide Finanzpolitik, unsere Bildungs- und vor allem unsere Wissenschafts- und Hochschulpolitik dazu beitragen, dass der Standort auch bei den Bevölkerungsproblemen, die wir haben und die ich nicht verschweigen will, für die Zukunft attraktiv bleiben wird.
Ich möchte noch etwas zu einem Zwischenruf des Abg. Gansel aus der NPD-Fraktion sagen.
Herr Gansel, Ihr Zwischenruf, dass die deutsche Intelligenz aus- oder abwandert und ausländische Dummheit ins Land kommt, ist nicht nur falsch, sondern auch noch verdammt primitiv.
Sie wissen ganz genau, dass wir stolz darauf sind, ein weltoffenes und tolerantes Land zu sein. Das gilt auch für den wirtschaftlichen Bereich. Wir haben sehr viele ausländische Investoren, die inzwischen 20 000 Arbeitsplätze auch für sächsische Bürger hier in Sachsen sichern. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in Dresden oder Freiberg einem ausländischen Mitbürger mit anderer Hautfarbe begegnen, der in irgendeinem Reinraum oder im Hochtechnologiebereich arbeitet, ist viel größer, als einem entsprechenden Mitbürger zu begegnen, der Sozialhilfe empfängt.
Das wollte ich noch einmal klarstellen. Ansonsten danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Gerstenberg, ich möchte auf die Fragen zusammenfassend antworten.
Nach dem Organisationserlass der Sächsischen Staatskanzlei mit dem Namen „Leitstelle Wiederaufbau im Freistaat Sachsen“ gehörte es nicht zu den Aufgaben des damaligen Leiters der Leitstelle, sächsischen Kommunen einzelne Personen und Unternehmen als Auftragnehmer für Projekte des Wiederaufbaus nach der Flut vorzuschreiben. Damit lag es allein im Verantwortungs- und Entscheidungsbereich der jeweiligen Kommune, ob und, wenn ja, in welchem Umfang und nach welchem Vergabeverfahren sie sich externer Beratungsunternehmen bediente. Dies war dem Dresdner Oberbürgermeister bekannt und wurde ihm zudem durch ein Schreiben der Leitstelle vom 17. April 2003 mitgeteilt.
Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass mit Blick auf das laufende Strafverfahren jetzt keine weiteren Auskünfte erteilt werden können.
Weil die Staatskanzlei nicht innerhalb eines laufenden Strafverfahrens aufgrund von Presseberichterstattungen Stellung nimmt, sondern die umfangreiche Zeugenvernehmung abwartet. Diese geht in den nächsten Tagen und Wochen noch weiter und da sind auch Zeugen, die dazu etwas sagen können, geladen.
Wenn ich das beantworten kann, will ich es versuchen.
Es besteht kein Anlass, an meiner Antwort etwas zu ändern oder zurückzunehmen. Ich habe mich an den Organisationserlass vom 05.09.2002, Leitstelle Wiederaufbau im Freistaat Sachsen, gehalten. Da gehörte es nicht zu den Aufgaben, wie ich es gesagt habe. Nach dem Organisationserlass Leitstelle Wiederaufbau im Freistaat Sachsen gehörte es nicht zu den Aufgaben des damaligen Leiters der Leitstelle, sächsischen Kommunen einzelne Personen und Unternehmen als Auftragnehmer vorzuschreiben. So ist es dort geregelt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Holger Zastrow, das Positive vorweg – ich habe soeben noch einmal mit Thomas Jurk gesprochen –: Das Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland ist mit Leben erfüllt.
Wir arbeiten und es gab die Beschlüsse; auch wenn ich gern zugebe, dass es nicht ganz unproblematisch war. Dies zeigen viele Projekte, die wir miteinander in den letzten Jahren begonnen haben. Es zeigt sich auch, dass noch ein weites Feld vor uns liegt, bevor es dann viel
leicht zu richtigen Fusionen – über die hier debattiert wurde – kommt.
Es ist auch deshalb für uns kein Thema, weil es kein Thema in der Bevölkerung ist. Wir haben wirklich andere Probleme. Ich denke, wir können mit den bisherigen Mitteln unsere Probleme viel besser lösen. Vorhin ist es in der Debatte angesprochen worden.
Woraus nehmen wir denn unsere Stärke? Aus der sächsischen Identität mit den Regionen, aus der Solidarität untereinander. Das ist der Zusammenhalt. Und das hat Antje Hermenau vorhin, auf die Regionen bezogen, gesagt. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass unsere Sachsen aus dem Erzgebirge das Rennsteiglied trällern oder dass die Dresdner Bevölkerung sich nun mit der Letzlinger Heide, nördlich von Magdeburg, identifiziert. Dabei gibt es Probleme und deshalb sollten wir dies nicht mit Macht von der politischen Schiene aus forcieren.
Uns muss es darum gehen, in Zukunft verstärkt auf fachlichem Gebiet zusammenzuarbeiten. Ganz wichtig sind die Finanzen. Ich denke an den Solidarpakt II und an die Zeit des Auslaufens des Solidarpakts 2019 mit den immer weniger zur Verfügung stehenden Mitteln, die wir
aber dringend brauchen. Wir brauchen die Solidarität der Flächenländer des Westens und wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit untereinander. Deshalb haben sich zum Beispiel alle in der vergangenen Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz – Ost mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, in Zukunft noch enger zusammenzuarbeiten.
Wie geht es in den Fragen zur Verwendung der EUStrukturfondsmittel weiter? Wie geht es weiter mit der Investitionszulage, bei der wir jetzt einen Schritt in die richtige Richtung gegangen sind? Wie geht es weiter mit der GA-Förderung und solchen Dingen, die wesentliche Grundlagen für uns sind? Das alles sind Punkte, die wir gemeinsam projektbezogen angehen können.
Das betrifft auch die internationale Arbeit. Ich denke beispielsweise an Präsentationen in Brüssel, die wir in Zukunft verstärkt gemeinsam machen müssen, weil es den Leuten im Ausland ohnehin immer schwerer fällt zu unterscheiden, wo denn nun Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen. Sie werfen alles in einen Topf. Gemeinsam als Region im mitteldeutschen Raum aufzutreten heißt nicht unbedingt Fusion. Es heißt Zusammenarbeit, die wir gemeinsam angehen werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Hause schon mehrfach über das Thema Föderalismusreform gesprochen. Ich kann auch heute nach der Debatte wieder feststellen: Es ist gut, dass wir, die Staatsregierung, die Koalitionsfraktionen und auch Teile der Opposition, grundsätzlich das, was auf den Weg gebracht worden ist, begrüßen. Wir sehen bei diesem Tagungsordnungspunkt die Wichtigkeit: Das Plenum füllt sich, die Journalistenränge sind besetzt. Und das ist gut so.
verlangt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden auch länderübergreifende Träger zu spüren bekommen. Wie wollen Sie dann eigentlich die Verbraucherrechte wahren?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keine fachlichen Gründe, die dafür sprechen, und es gibt auch bundesweit keine Befürworter, Heimrecht auf Länderebene zu übertragen. Stattdessen wird die Liste der Gegner immer länger: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, Pflegekassen, Sozialverband Deutschland,
Verbraucherzentralen, die grüne Bundestagsfraktion, grüne Landtagsfraktionen in verschiedenen Bundesländern, Stimmen von Fachpolitikern und Fachpolitikerinnen aus SPD und Union – ich nenne nur Frau Caspers-Merk, Herrn Thierse oder Frau von der Leyen –;
Für den Bürger muss endlich wieder klar sein, wer wofür bei uns im Land zuständig und letztendlich auch verantwortlich ist. Ich denke, dadurch werden politische Entscheidungsprozesse viel transparenter und vor allem auch bürgernäher.
Fachminister der Länder wie zum Beispiel Frau Trauernicht aus Schleswig-Holstein. Und Frau Orosz, wie stehen Sie aus fachlicher Sicht dazu?
Unsere Position ist klar: Die Fraktion GRÜNE will, dass das Heimrecht in der Bundeskompetenz verbleibt. Allerdings wollen wir eine Reform. Eine Reform des Heimrechts ist dringend erforderlich. In welche Richtung sollte sie gehen?
Es geht letztendlich um die Frage: Wie reformfähig ist Deutschland überhaupt noch?
Wir wollen ein Heimgesetz, das sich an den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner nach Individualität und Mitgestaltung und ihren Bedürfnissen nach individuellen Wohnformen orientiert. Wir wollen ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das muss zukünftig als allgemeine Zielsetzung in den Gesetzestext mit aufgenommen werden. Im künftigen Heimgesetz muss unabhängige Beratung rechtlich verankert werden. Zur Qualitätssicherung sollen wissenschaftsbasierte und professionsgetragene Qualitätsniveaus entwickelt werden.
Die Föderalismusreform wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vereinbart. Zwischenzeitlich liegt ein Gesetzespaket vor, das sowohl in den Deutschen Bundestag als auch in den Bundesrat eingebracht worden ist. Natürlich, das gebe ich zu, man kann in Einzelfragen sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Man kann die unterschiedlichen Auffassungen auch vertreten. Das gilt im Übrigen auch für die von der Fraktion der GRÜNEN in ihrem Antrag angesprochenen Themen Bildung, Umwelt, Strafvollzug oder Heimrecht. Wir haben ja heute gehört, dass selbst innerhalb der Koalition zu diesen Themen unterschiedliche Auffassungen bestehen können. Aber wichtig ist doch
eines: dass es nach Verabschiedung des Grundgesetzes die grundlegende Reform für das Land ist.
Ich gebe ja zu, dass auch für uns nicht alle Blütenträume gereift sind. Aber es ist ein Kompromiss und wir müssen endlich beweisen, dass wir reformfähig sind und es durchziehen. Denn wenn wir es jetzt nicht schaffen, dann wird es in den nächsten Jahren ganz keine wichtigen Verfassungsänderungen geben.
Deshalb ist es so wichtig, diesen Prozess, der jetzt im Bundesrat und im Bundestag bei den Anhörungsverantwortlichen liegt, auch dort zu lassen. Vom 15. Mai, also ab Montag, bis zum 2. Juni laufen die Anhörungen. Die Experten sind benannt. Das sollten wir einfach geschehen lassen bzw. uns beteiligen. Wir sind ja zum Teil auch bei den Anhörungen präsent. Danach können wir überlegen, wie wir zum Beispiel als Freistaat Sachsen unser Abstimmungsverhalten im Bundesrat gestalten.
Ich möchte noch eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: warum es so wichtig ist, dass wir jetzt schnell fortfahren können und mit der Föderalismusreform I zum Abschluss kommen. Wir wissen doch genau, dass wir in Zukunft die Föderalismusreform II brauchen. Dabei geht es um das Etablieren von Frühwarnsystemen zur Erkennung von Haushaltsrisiken. Es geht um die Entwicklung von materiellen Kriterien für die zulässige Verschuldung von öffentlichen Haushalten. Es geht um die Sanierung und Stabilisierung von öffentlichen Haushalten.
Dies alles können wir jedoch nur auf den Weg bringen, wenn wir jetzt den Abschluss von Föderalismus I schaffen. Deshalb ist es so wichtig und deshalb bin ich optimistisch, dass die Beratungen im Anhörungsprozess gut verlaufen und wir danach ein ordentliches Ergebnis haben werden. Dazu bedarf es nicht der heute vorliegenden Anträge.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte sagen, dass der Antrag hinfällig ist, weil es richtig ist, dass das erste Mal in einem Nutztierbestand der Virus H5N1 in Wermsdorf im Freistaat Sachsen aufgetreten ist. Kollegin Orosz ist 14 Uhr zu einer Pressekonferenz vor Ort gewesen. Sie ist direkt auf dem Weg hierher und wird in wenigen Minuten eintreffen. Ich habe eben mit ihr telefoniert. Deshalb ist dieser Antrag nicht notwendig. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Anfrage des Abg. Petzold möchte ich wie folgt antworten: Dem Freistaat Sachsen stehen für jedes der fünf Spiele, die in Leipzig stattfinden – vier Vorrundenspiele und ein Achtelfinalspiel –, jeweils 15 Ehrenkarten zur Verfügung. Das sind in der Summe 75 Ehrenkarten. Darüber hinaus ist dem Freistaat angeboten worden, für jedes dieser Spiele in Leipzig bis zu jeweils 60 Kaufkarten zu erwerben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, 50 Kaufkarten für alle Spiele, die außerhalb Sachsens in ganz Deutschland stattfinden, zu kaufen. Schließlich erhalten der Ministerpräsident und der Landtagspräsident für alle Spiele in ganz Deutschland je eine Ehrenkarte.
Wie wird die Staatsregierung mit den Ehren- und Kaufkarten umgehen? Der Ministerpräsident des Freistaates wird Repräsentanten der Staaten, die Spiele in Leipzig bestreiten, nach Sachsen zu diesen Spielen einladen. Wir wollen das Motto der Weltmeisterschaft „Die Welt zu Gast bei Freunden“ praktisch umsetzen und dabei für Leipzig und für Sachsen werben. Hierfür werden die jeweils 15 Ehrenkarten verwendet. Von den insgesamt 300 Kaufkarten für die Spiele in Leipzig wird die Staatsregierung restriktiv Gebrauch machen.
Sollten für die ausländischen Gäste und für deren Begleiter über die jeweils 15 Ehrenkarten hinaus noch Eintrittskarten benötigt werden, wird das Kaufkartenkontingent in Anspruch genommen. Gleiches gilt für die angemessene protokollarische Betreuung der Gäste durch die Staatsregierung, indem zum Beispiel Vertreter des Parlamentes und Vertreter von Vereinen und Verbänden eingeladen werden.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung von dem Angebot der Fifa keinen Gebrauch machen. Insofern gibt es keine Privilegierung von irgendwelchen Personengruppen oder gar Politikern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Kollegen Geert Mackenroth vertreten und mich zu Beginn meiner Ausführungen gleich freuen, dass es, was das Grundanliegen betrifft, weitestgehende Einigkeit in den Fraktionen gibt. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden darauf achten, dass schnell und eben auch effektiv reagiert wird. Das heißt, dass die Sanktion der Tat wirklich auf dem Fuße folgen muss. Dann wirkt sie auch besser. Genauso wichtig ist es jedoch, eine intensive und vor allem erzieherisch wirksame Betreuung zu erreichen.
Ich möchte sagen, dass ich den Ausführungen besonders der Abg. Schiemann und Bräunig nichts weiter hinzuzufügen habe. Die Staatsregierung wird detailliert zu den einzelnen Punkten berichten. Ich möchte deshalb die weiteren Ausführungen zu Protokoll geben. – Herzlichen Dank.
Den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen begrüße ich. Er trägt der außerordentlichen Bedeutung einer schnellen und effektiven Umsetzung der in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende getroffenen Entscheidungen Rechnung. Selbstverständlich wird die Staatsregierung zu den einzelnen Punkten des Antrages detailliert berichten. Gestatten Sie mir jedoch vorab einige Worte.
Stärker noch als im allgemeinen Strafrecht gilt die Regel, dass die Sanktion der Tat „auf dem Fuße“ folgen muss. Insbesondere die mit den so genannten Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln, also den Sanktionen unterhalb der Schwelle einer Jugendstrafe, angestrebte Wirkung kann nur dann erreicht werden, wenn die Zeit zwischen Straftat und vollzogener Sanktion möglichst kurz ist. Der berühmte „Schuss vor den Bug“ wirkt nur sofort oder gar nicht mehr.
Eine zeitnahe Vollstreckung, insbesondere des Jugendarrestes, ist daher seit jeher unser Anliegen. Durch die zusätzliche Einrichtung von Jugendarrestabteilungen mit jeweils 16 Plätzen in den Justizvollzugsanstalten Dresden im Jahr 2000 und in Bautzen im Jahr 2005 konnte das Kontingent auf insgesamt 52 Plätze erweitert und so eine Verkürzung der Wartezeit bis zum Arrestantritt bewirkt werden. Eine verbesserte Abstimmung zwischen den Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsleitern – das sind die Jugendrichter – hat gleichfalls zur Beschleunigung der Arrestvollstreckung beigetragen. Die Zeit zwischen Rechtskraft und Verurteilung und Arrestantritt beträgt gegenwärtig etwa acht Wochen.
Ursache für diese – nach meiner Ansicht immer noch zu lange – Wartezeit ist unter anderem die noch nicht ausreichende Anzahl von Arrestplätzen im Freistaat Sachsen. Eine schnellere Vollstreckung ist nach der Erweiterung dieser Kapazität möglich. In der im Bau befindlichen Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen könnten in relativ kurzer Zeit zirka 50 zusätzliche Arrestplätze geschaffen werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz eine solche Baumaßnahme bisher nicht forciert. Sollte der Bedarf an Jugendarrestplätzen allerdings gleich bleiben oder gar steigen, würden wir gegensteuern.
Die von Jugendrichtern angeordnete gemeinnützige Arbeit ist eine der am häufigsten verhängten Sanktionen im Jugendstrafrecht. In der Regel werden die Arbeitsleistungen in gemeinnützigen Einrichtungen in kommunaler, freier oder privater Trägerschaft erbracht. Eine Erweiterung der Ableistungsmöglichkeiten auf Wirtschaft, Handel und Handwerk ist wünschenswert.
Ein schnelles Arbeitsangebot bedarf hier einer noch engeren Zusammenarbeit der Jugendgerichtshilfe mit der Wirtschaft und den freien Trägern, denn in der Praxis hat die Jugendgerichtshilfe zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Ableistungsstellen zu finden. Diese ergeben sich zum einen daraus, dass eine fachliche Betreuung des Jugendlichen notwendig ist, die momentan unentgeltlich vom Träger geleistet wird; zum anderen macht sich die allgemeine Arbeitsmarktsituation bemerkbar.
Die Vollstreckung von Sanktionen im Jugendstrafrecht müssen wir beschleunigen und so gestalten, dass eine intensive und erzieherisch wirksame Betreuung erreicht wird. Sachsen hat dies frühzeitig erkannt und als erstes Bundesland eine Jugendsozialtherapie eingerichtet. Mit ihren 37 Plätzen ist sie die zweitgrößte im Bundesgebiet.
Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir innovative Wege beispielsweise mit der Integration von Therapie in die Behandlungsmaßnahmen gehen. Darüber hinaus bieten wir den Jugendlichen eine Berufsausbildung in modularer Form an. So können sie auch bei einer kürzeren Haftzeit eine Berufsausbildung beginnen, die Module Schritt für Schritt abschließen und nach der Entlassung weiter fortsetzen.
Hat der Jugendrichter auf eine Jugendstrafe erkannt, dann ist die intensive Behandlung und Betreuung der Verurteilten während der Haft unverzichtbar. Über die Haftzeit hinaus muss ein den Jugendlichen unterstützendes Netzwerk entstehen. Dieses muss neben Jugendstrafvollzug, Jugendgerichtshilfe und Sozialem Dienst der Justiz auch die Institutsambulanzen insbesondere für alkoholabhängige, psychisch kranke oder sexuell auffällige Jugendliche einbinden.
In diesem Bereich geht das SMJus mit dem Projekt „Durchgehende Betreuung“ bereits einen ersten wichtigen Schritt. Dieses Vorhaben begründet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sozialdienst des Justizvollzuges und
der Bewährungshilfe mit dem Ziel, Doppelarbeit zu vermeiden und eine effektive Kommunikation zu gewährleisten. Die Einbeziehung des Jugendvollzugs und die Einbindung der Jugendgerichtshilfe sind geboten. Dafür entstehen mit dem Neubau der Jugendstrafanstalt RegisBreitingen konzeptionelle Freiräume. Eine intensive Betreuung durch Menschen, die den Jugendlichen über
längere Zeit kennen gelernt haben, ist ganz besonders für die Vorbereitung der Entlassung in der Phase der „Abkopplung“ vom Jugendvollzug wichtig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute mehrfach gehört, dass sich die Föderalismusreform in der entscheidenden Phase befindet. Es war im November 2005, als die Koalitionspartner auf Bundesebene auf Bundesparteitagen die Koalitionsvereinbarung beschlossen haben. Hierin waren die Regelungen zur Föderalismusreform enthalten. Bund und Länder haben seitdem die Reform in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag umgewandelt. Dieser ist am Freitag, dem 10. März, zeitgleich in Bundesrat und Bundestag eingebracht worden. Es ist geplant, bis zur Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir uns mit Umsetzungsfragen dieser großen Verfassungsreform befassen, sollte nach unserer Auffassung das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Dabei gilt es zu bedenken, dass nach der Reform für Bund und Länder überhaupt kein Zeitdruck für Folgeänderungen besteht. Für die Schaffung eines modernen Dienstrechts etwa, das ich für einen ganz wesentlichen Eckpfeiler dieser Föderalismusreform halte, sollten wir uns wirklich gründlich Zeit nehmen, um die besten Lösungen zu bekommen. Es
soll mit dieser Reform ein Wettbewerb der Bundesländer entstehen. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, brauchen wir gute Lösungen, die etwas Zeit beanspruchen. Wir haben keinen Zeitdruck, denn zum Beispiel für diesen Fall gilt das bisherige Besoldungs- und Versorgungsrecht des Bundes ohne Abstriche weiter. Das gilt auch für andere Regelungen, die durch die Reform von den Ländern geändert werden müssen.
Im Übrigen möchte ich Sie bei dieser Gelegenheit darin erinnern, dass ich am 20. Dezember 2005 über die Eckpunkte der Föderalismusreform und die Auswirkungen für den Freistaat Sachsen in einem Papier informiert habe. Ich habe das allen Fraktionen zugesandt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es dem damaligen Stand eigentlich inhaltlich nichts hinzuzufügen. Ich möchte nur noch so viel sagen: Es wird immer gefragt, wer der eigentliche Gewinner oder Nutznießer dieser Reform ist. In meinen Augen sind das ganz klar die Landtage und die Bürger: die Landtage deshalb, weil sie mehr Gesetzgebungskompetenzen erhalten und damit ihre Bedeutung als gesetzgebendes Verfassungsorgan aufgewertet wird, und die Bürger profitieren von einer klaren Aufgabenteilung zwischen Bund und Land, die das System der politischen Verantwortung verständlicher macht.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung der Föderalismusreform wird uns gemeinsam in dieser Legislaturperiode noch öfter beschäftigen, ob nun in Form von Regierungserklärungen oder Anträgen ist daher angesichts der inhaltlich zu klärenden Fragen für mich von zweitrangiger Bedeutung.
Wir sollten allerdings die Debatte, wie in diesem neu geordneten Kräftespiel der Sächsische Landtag eingebunden wird, dann führen, wenn diese neuen Zuständigkeiten ganz klar sind. Bis dahin kann ich nur an alle appellieren, mit dem Thema verantwortungsbewusst umzugehen.
Es handelt sich – das ist auch schon gesagt worden –, wirklich um die größte Verfassungsreform seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949. Es geht nicht nur um die Durchsetzung eines ideologischen Lieblingsprojektes wie etwa des Dosenpfandes. Vielmehr soll durch eine grundlegende Entflechtung der staatlichen Ebenen unsere föderale Ordnung wieder handlungsfähig und effektiv gemacht werden. Wir wollen Deutschland fit machen für das 21. Jahrhundert und für die damit im Zusammenhang stehenden Herausforderungen. Ich hoffe, dass uns das gemeinsam auch gelingt.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst die Gemeinsamkeiten herausgreifen, die ich glaube in der Debatte und in sonstigen Gesprächen erkannt zu haben. Wir sind uns fraktions- und parteiübergreifend einig, dass in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts Mitteldeutschland eine der innovativsten und leistungsfähigsten Wirtschaftsregionen Deutschlands war und dass wir alle gemeinsam das Ziel haben müssen, dass sich Deutschland wieder an diese Stelle bewegt und wir als mitteldeutsche Region diesen Platz ganz vorn wieder einnehmen.
Was sich in den letzten Monaten abgezeichnet hat, ist auch heute wieder in der Debatte deutlich geworden. Ich bin fast dankbar für die Beiträge einzelner Redner. Ich sage es noch einmal klar: Wir haben wenigstens begonnen, uns Gedanken zu machen und zusammenzuarbeiten. Das war am 5. Juni 2002 so, als die drei Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossen haben, die länderübergreifende Zusammenarbeit auszubauen. Das war auch später bei dem Treffen in Gera so, wo es den 17-Punkte-Katalog gab. Ich stimme Frau Hermenau zu, dass wir ein politisches Ziel vorgegeben haben, um privaten Leistungsträgern der Gesellschaft, wie Vereinen und Verbänden, die Chance zu geben, das nachzunutzen und gleichzuziehen. Das ist auch geschehen. Frau Hermenau hat einige Beispiele genannt.
Es ist natürlich so, und das gebe ich gern zu, dass sich viele Erwartungen und Ziele bis heute nicht realisiert
haben, sich auch viele Dinge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in den nächsten Jahren aufgrund von Eigenheiten, Besonderheiten und einzelnen Egoismen in den Ländern nicht realisieren lassen.
Herr Zastrow, was Sie hier geliefert haben, ist schon ein starkes Stück. Als einen wesentlichen Baustein der mitteldeutschen Initiative können wir wirklich die Fusion der drei Landesversicherungsanstalten ansehen. Dort hat es nach vielen, vielen Diskussionen endlich mal geklappt.
Ja, Herr Hahn, darin gebe ich sogar Ihnen mal Recht. Es wäre fast gescheitert, weil noch am Vortag der Unterzeichnung ein sachsen-anhaltinischer FDP-Minister interveniert
und gesagt hat, wir wollen diese Fusion nicht. Am 26. März ist Landtagswahl. Ich glaube, in diesem Projekt ging es um zehn oder elf Stellen. Er hat sich als großer Retter dieser zehn oder elf Stellen im öffentlichen Dienstbereich dargestellt. Es wäre, wenn nicht viele Telefonschaltkonferenzen der Sozialminister, der Chefs der Staatskanzleien und Gespräche der Ministerpräsidenten noch etwas anderes bewirkt hätten, dank der FDP in Sachsen-Anhalt nicht zu dieser Fusion gekommen.
Deshalb bin ich dankbar, weil das ein deutliches Zeichen dafür ist, wie schwer es ist, innerhalb der drei Länder zusammenzuarbeiten, sich abzustimmen und zu koordinieren. Wir wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zusammenarbeit trotzdem weiter vorantreiben. Ich will noch einige Punkte, die nicht genannt worden sind, erläutern. Ich habe bereits gesagt, dass es Dinge gibt, die sich schlecht bzw. schwer realisieren lassen. Ich möchte ein Beispiel nennen, bei dem sich nach der Prüfung ergeben hat, dass es nicht möglich ist, bei der Zusammenlegung der Ausbildung des allgemeinen Justizvollzugsdienstes an einem Standort – auch das war ein Ziel – zu arbeiten. Es hat sich herausgestellt, dass es unwirtschaftlich und organisatorisch nicht sinnvoll ist, das zu tun. Deshalb haben wir es zu den Akten gelegt. Im Bereich des maschinell geführten Grundbuchs wird zum Beispiel an einer alle Länder umfassenden Verfahrenslösung gearbeitet. Wir rechnen damit, dass mit dem Abschluss zirka im Jahr 2010 zu rechnen ist. Aber es dauert eben eine Weile.
Ich will noch einige Dinge aus dem Jahr 2005 nennen, weil es ältere Anträge bzw. Dokumente sind, über die wir reden. Es gibt wichtige Entwicklungen im Bereich der ressortübergreifenden Aus- und Fortbildung. Es gibt dazu auch eine Verwaltungsvereinbarung unserer drei Länder, die jetzt fast fertig abgestimmt ist. Diese Vereinbarung enthält Regelungen zur Durchführung eines gemeinsamen Aufstiegsfortbildungsganges für Beamte des gehobenen Dienstes. Es gibt gemeinsame E-Learning-Projekte, die
bereits realisiert werden. Es gibt auch gemeinsame Seminare. Das ist ganz besonders wichtig für die Weiterbildung der jungen Menschen in den drei Ländern, damit sie hier qualitativ hochwertige Arbeitsplätze finden.
Im Bereich der Statistik – ein Gebiet, das nicht allen liegt, das kann ich verstehen – wird derzeit eine länderübergreifende Zusammenarbeit erprobt. Mit einer Ergänzung des Bundesstatistikgesetzes, die im Juni 2005 in Kraft getreten ist, wurden auch die rechtlichen Grundlagen für eine länderübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Im Rahmen von Pilotprojekten, die jetzt angelaufen sind, sollen zunächst die Erhebung und Verarbeitung von statistischen Daten getestet werden, bei denen die Aufgabenübertragung ohne einen Staatsvertrag zulässig ist. Ziel ist es, Statistiken nicht doppelt oder dreifach zu erheben und Aufgaben auf die Länder zu verteilen.
Zu den Landesversicherungsanstalten habe ich bereits einiges gesagt. Es ist aber auch ganz wichtig – Frau Hermenau hat es angesprochen –, dass sich die drei Länder in Zukunft abstimmen mit dem Ziel, dass die Stimme im Kanon der Länder viel stärker wahrgenommen wird. Den gemeinsamen Initiativen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die länderübergreifende Zusammenarbeit wird umso wichtiger, je mehr die Eigenständigkeit der Länder durch die Föderalismusreform gestärkt wird. Der Bundesrat hat zum Beispiel am 11. Juni 2004 auf Initiative von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen in den Bundestag einzubringen. Handwerker sollen damit besser vor Forderungsausfällen geschützt werden. Wir alle kennen das Problem. Am 18. Mai 2005 hat der Bundesrat, wiederum auf Initiative der drei Länder, den Bundestag aufgefordert, seine Beratungen über den Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes wieder aufzunehmen. Ein Abschluss der Beratungen und ein entsprechender Gesetzesbeschluss sind in der abgeschlossenen Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen, aber auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist dieses Thema enthalten. Die mitteldeutschen Länder werden sich als ostdeutsche Vertreter weiterhin diesem Projekt widmen.
Die drei mitteldeutschen Länder waren und sind innerhalb der Gruppe der ostdeutschen Länder ein Motor bei der Durchsetzung von Forderungen zur zukünftigen Strukturpolitik. Ich denke an die nächste Förderperiode von 2007 bis 2013. Die engen Beziehungen zwischen den drei Ländern haben die Abstimmungen in diesen für alle ostdeutschen Länder vitalen Fragen extrem vereinfacht. Gemeinsam konnten wir im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ost eine breite Plattform für unsere Anliegen schaffen und werden das auch weiter verfolgen. Zurzeit arbeiten wir an der Anerkennung der vom statistischen Effekt der Erweiterung betroffenen Gebiete als Förderhöchstgebiete sowie dem Erhalt der weit reichenden Möglichkeiten zur Gewährung von regionalen Beihilfen.
Ich möchte noch einmal das Luftverkehrskonzept ansprechen. Es ist ein zukunftsweisendes Konzept. Die drei Verkehrsminister haben es inzwischen abschließend bearbeitet. Es gibt eine Kabinettsbefassung sofort zu Beginn des neuen Jahres. Wir haben hier dokumentiert und bewiesen, dass wir bei ganz konkreten Projekten zusammenarbeiten.
Ich möchte als ein wesentliches Beispiel der guten Zusammenarbeit auch den Bereich der Medien ansprechen. Es gibt ein gelungenes Beispiel. Durch den MDRStaatsvertrag haben sich die mitteldeutschen Länder bereits frühzeitig zu einer Zusammenarbeit entschlossen, die ihre Früchte trägt. Wir sprechen inzwischen deutschland- und europaweit vom Medienstandort Mitteldeutschland. Wir versuchen gerade, zu Beginn des Jahres 2007 ein europäisches Medienkonzept bzw. ein Medienforum in Leipzig durchzuführen. Die Dreiländeranstalt, unser Mitteldeutscher Rundfunk, hat sich grundsätzlich positiv entwickelt, sowohl was die Akzeptanz des Programms, als auch was die wirtschaftliche Lage angeht. Um den MDR herum hat sich mittlerweile eine vielfältige Film- und Fernsehproduzentenlandschaft gebildet. Ganz entscheidenden Anteil daran hat die Mitteldeutsche Medienförderung.
Hier hatten die drei Länder bereits im Jahre 1998 die Kraft, zusammen mit dem MDR und dem ZDF eine gemeinsame Filmförderung zu etablieren. Die MDM ist die einzige Dreiländerförderung in Deutschland, was zwar manchmal auch gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt, weil der Freistaat Sachsen aufgrund seiner strukturellen Vorteile immer etwas besser dasteht als beispielsweise Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Aber im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ sind ganz wichtige Beschlüsse gefasst worden, die die Struktur und auch die Finanzierung der MDM für die Zukunft absichern.
Wir hatten im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ auch Überlegungen zur Fusion der Landesmedienanstalten angestellt, die wir dann aber nicht weiter verfolgt haben. Hier sind die Gegebenheiten und die Mediengesetze einfach so vielfältig, dass uns dies nicht sinnvoll erschien. Das macht auch unsere Medienlandschaft deutlich. In Sachsen haben wir beispielsweise 60 lokale Fernsehprogramme. Das ist ein Drittel aller lokalen Fernsehveranstalter in Deutschland insgesamt. In den anderen beiden Ländern haben wir weniger. Deshalb gibt es in diesem Bereich auch ganz unterschiedliche Interessen. Wir werden deshalb die bisherige Struktur der drei Landesmedienanstalten beibehalten.
Eines der wichtigen Projekte dieser Zusammenarbeit ist unser Medientreffpunkt Mitteldeutschland, an dem neben dem Freistaat Sachsen und den Landesmedienanstalten alle wichtigen Rundfunkveranstalter ganz Deutschlands beteiligt sind.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Erfolgsmeldung aus dem Medienbereich. Am Montag startete das digitale Antennenfernsehen DVBT in Mitteldeutschland. Zunächst werden Leipzig, Halle sowie Erfurt und Weimar
versorgt. Bald sollen auch Dresden, Chemnitz und Magdeburg folgen. Gemeinsam mit dem MDR und dem ZDF ist uns der Start – trotz einiger Schwierigkeiten auf dem Weg – auch dank der guten Zusammenarbeit der Länder gelungen.
Ich denke, ich konnte Ihnen einige Beispiele aus dieser großen „Initiative Mitteldeutschland“ aufzeigen. Ich gebe Ihnen Recht, es ist noch längst nicht alles erreicht. Ich bitte Sie einfach ganz herzlich um Unterstützung.