René Fröhlich

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich etwas zu Protokoll geben könnte, würde ich das jetzt tun. Da ich aber weiß, dass die Zeit fortgeschritten ist und wir uns im Grunde genommen einig sind, erkläre ich für meine Fraktion, dass wir uns dem Gesamtanliegen nicht verschließen.
Zu diesem Antrag werden wir uns der Stimme enthalten. Wir finden ihn vom Prinzip her gut. Den Rest meiner Rede gebe ich nicht zu Protokoll.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Ziel des Ihnen zur 2. Lesung vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ist, den sächsischen Gemeinden zwei weitere Gestaltungsmöglichkeiten für örtliche Bauvorschriften in die Hand zu geben. Zum einen geht es um die Aufstellung von Solarsatzungen, zum anderen um die Festlegung, Anlagen für das Sammeln und Wiederaufbereiten von Grauwasser für bestimmte Teile des Gemeindegebietes oder für das gesamte Gemeindegebiet vorzuschreiben.
Wir halten das aus mehreren Gründen für zeitgemäß. Wir wollen die wirtschaftlichen und finanziellen Kräfte der örtlichen Gemeinschaft rechtzeitig und verstärkt auf die Versorgung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien sowie auf eine rationellere Wasserverwendung ausrichten. Die Gründe sehen wir in der Notwendigkeit von Klimavorsorge und Klimaanpassung, in der Verringerung des Verbrauchs an fossilen Ressourcen und insbesondere in der Verringerung der Inanspruchnahme der Ressource Wasser.
Dieser Gesetzentwurf ist, anders als in der Diskussion in den Fachausschüssen betont, mitnichten identisch oder ähnlich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Juli 2005 im Landtag eingebracht hatte. Damals ging es um das Recht, örtliche Bauvorschriften zu erlassen über – ich zitiere – „die Ausrichtung oder Gestaltung der Gebäude und Dächer oder die Erzielung eines bestimmten Deckungsgrades aus Techniken der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, um im Gemeindegebiet oder Teilen davon die Emission klimaschädlicher Treibhausgase zu vermeiden“. Unser Vorschlag geht erheblich weiter, auch und vor allem deshalb, weil sich zwischenzeitlich rasante Entwicklungen vollzogen haben. Ich weise nur auf den mutigen Gestaltungswillen der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Stadt Marburg hin.
Damit bin ich auch schon bei den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes vom 26. Februar 2009. Sie, die Sie teilgenommen haben,
werden mir sicherlich nicht widersprechen, wenn ich feststelle: Unterschiedlicher hätten die Bewertungen der Sachverständigen wirklich nicht ausfallen können. Auf der einen Seite das strikte Nein der Verwaltungsjuristen und Ministerialbeamten, auf der anderen Seite die erfrischende Bejahung derartiger örtlicher Bauvorschriften zweier in der kommunalen Praxis tätiger Juristen. Ihre Vorträge waren konsistent und überzeugend, fanden wir. Deshalb bleiben wir bei unserem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form.
Solarenergie und nicht Braunkohle ist für DIE LINKE der einheimische Energieträger an sich, der überall in Sachsen flächendeckend verfügbar ist, dessen Nutzung keine Treibhausgase verursacht oder Neulasten durch Kohlendioxidspeicherung im unteren Schacht und maßgebliche Beiträge zur direkten Wertschöpfung in den sächsischen Gemeinden und Regionen zu leisten vermag.
Einige Sachverständige haben sich an Formulierungen gestoßen. Sie wären nicht konsistent. Wir sagen, das wird sich im Prozess der Anwendung dieser Regelungen herausstellen.
Einzelne Festlegungen in den Landesbauordnungen waren schon immer Änderungen unterworfen, auch in Sachsen. Mag sein, dass vielen Mitgliedern des Landtages unsere parlamentarische Initiative verfrüht erscheint. Dem widerspreche ich. Wir sind bei Weitem nicht die Ersten. Wenn wir aber weiter zögern, werden wir das Nachsehen haben, und das in einem der drei Bundesländer, in denen sich das Spitzencluster „Solar“ in Mitteldeutschland sehr erfolgreich und nachhaltig aufbaut. Die Solarwirtschaft wird in sechs bis sieben Jahren, also um 2015, Netzparität erreichen. Das heißt, die Kosten zur Erzeugung von Solarstrom vor Ort und von Strom aus der Steckdose unterscheiden sich nicht mehr und verringern sich ab diesem Kipppunkt weiter.
Dass die Gemeinden in Sachsen durchweg nicht über das erforderliche Geld verfügen, um die Anwendung von Solaranlagen wie in Marburg finanziell zu unterstützen, stimmt so nicht. Es gibt Gemeinden, die über die erforderlichen Mittel verfügen. Ich möchte Sie an das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erinnern, das der Landtag am 10. September 2008 mit den Stimmen der Koalitionäre beschlossen hat. 29 Gemeinden wird ein Teil der Einnahmen weggenommen. In diesem Jahr sind das unter anderem in Freiberg rund 4,3 Millionen Euro, in
Wachau 1,6 Millionen Euro, in Lampertswalde 0,66 Millionen Euro und in Neumark 0,8 Millionen Euro. Hier wäre es, den kommunalpolitischen Willen vor Ort vorausgesetzt, überhaupt kein Problem, derartige örtliche Bauvorschriften zu unterstützen.
Es gab den Vorschlag, die Regelung zum Grauwasser aus unserem Gesetzentwurf herauszunehmen. Dafür gibt es nach unserem Dafürhalten keinen Grund. In der Landesbauordnung des Saarlandes zum Beispiel steht das im § 93 Abs. 2 Nr. 4, und seit Jahr und Tag nimmt kein Mensch daran Anstoß.
In der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, die das Bundeskabinett am 17. September 2008 beschloss, wurde effizientere Wassernutzung und die Verwendung sogenannten Grauwassers empfohlen. Wir befinden uns also in guter Gesellschaft.
Die auf dem Markt angebotenen Grauwasseranlagen arbeiten technisch und technologisch einwandfrei. Diese Anlagen sind wirtschaftlich außerordentlich interessant für Gemeinden und Gemeindeteile, für die Abwasserbeseitigungskonzepte neuerdings eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen vorschreiben. Damit wird die Hauptrichtung der künftigen Anwendung örtlicher Bauvorschriften über Grauwasser in den Gemeinden sichtbar. Es sind eben vor allem diese Gebiete. Es bedarf lediglich eines Änderungsantrages, den ich bei dieser Gelegenheit gleich noch mit einführen möchte, um die kleinen technischen Mängel zu unserem Gesetzentwurf zu beseitigen. Das haben wir damit getan. Ich bitte Sie in diesem Sinne und auch im Sinne der künftigen erneuerbaren Energien in Sachsen um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Liebe Kollegin Weihnert! Eigentlich wollte ich etwas anderes fragen, aber jetzt muss ich Ihnen diese Frage stellen: Vor welcher Entscheidung der kommunalen Vertretungen haben Sie eigentlich Angst?
Es ist eigentlich eher eine Nachfrage.
Frau Weihnert, ist Ihnen bekannt, aus welchem Personenkreis sich gewöhnlicherweise Gemeinderäte, die in einer Gemeinde solche Satzungen erlassen könnten, wozu wir sie nicht verpflichten, zusammensetzen?
Kommunaler Finanzausgleich (Frage Nr. 11)
Dem Landtag liegt mit Drucksache 4/12979 der Gesetzentwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ vor.
Frage an die Staatsregierung: Mit welcher überschlägig ermittelten Zahllast aus der neu eingeführten Finanzausgleichsumlage müssen die voraussichtlich 29 betroffenen Gemeinden für das Jahr 2009 auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes jeweils rechnen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bringe den Gesetzentwurf Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein, dessen umfangreicher Begründung Sie schon viel entnehmen können. Deswegen werde ich mich auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Wenn wir und die sächsischen Kommunen die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen wollen, werden wir auch alle gebäudetechnischen Möglichkeiten für Energieeffizienz und erneuerbare Energien nutzen müssen.
Danke.
Die unglaubliche Akzeleration in der Entwicklung der Bau- und Energietechniken macht diese ehrgeizigen, aber auch dringend notwendigen Ziele möglich. Bereits mit den heute verfügbaren Technologien sind wir in der Lage, kurzfristig 60 bis 80 % des heutigen Energieverbrauchs, von dem 90 % allein für das Heizen verbraucht werden, einzusparen. Mit bezahlbarem Aufwand könnten wir mehr als 800 Terawattstunden Energie weniger verbrauchen.
Der Mehraufwand pro Quadratmeter Wohnfläche betrüge beim Neubau circa 30 bis 40 Euro und im Bestand circa 60 bis 80 Euro. Selbst denkmalgeschützte Gebäude können mit der heutigen Technik zu 100 % mit erneuerbaren Energien bestens versorgt werden.
Investitionen in solare Klimatisierung und Energieversorgung werden allgemein auch deshalb schon seit Jahren mit Blick auf die klima- und ressourcenpolitische Notwendigkeit gefördert. Energiegewinnungstechnologien bis hin zu den in der Gebäudehülle integrierten Systemen sind längst alltagstauglich und sichern auch in Sachsen – und vielleicht besonders hier – zukunftsfähige Arbeitsplätze.
Aber das ist nur die eine Seite. Es sind ebenso Gegenstrategien gegen perspektivisch weiter steigende Kosten, Gebühren und Abgaben für Wohnen und Leben in Stadt und Land notwendig. Klimaschutz und energieeffiziente Gebäudetechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien und die rationellere Ressourcenverwendung entlasten alle Haushalte, aber im besonderen Maße gerade auch die sozial schwachen. Sie stärken lokale Wertschöpfung und sind notwendige Voraussetzungen für die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf gibt den Gemeinden zwei weitere Gestaltungsmöglichkeiten für örtliche Bauvorschriften in die Hand, um die wirtschaftlichen und finanziellen Kräfte der Gemeinschaft rechtzeitig und verstärkt auf die Versorgung mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien – zum Ersten – und auf eine rationellere Wasserversorgung – zum Zweiten – zu lenken.
Die Einführung der Grauwasserwiederaufbereitung wird merklich zur Schonung der Wasserressourcen vor Ort und zur Senkung des Einsatzes an Chemikalien und unnötiger Energie zur Bereitstellung von Trinkwasser beitragen.
Sie wird Kläranlagen, Gewässer und natürlich die Gebührenzahler entlasten.
Diese Änderungen der Bauordnung sind für alle sächsische Gemeinden von strategischer Bedeutung.
Ihre Regelungen tragen nämlich zur Erhaltung und Erhöhung der Lebensqualität unter den Herausforderungen des demografischen Wandels bei. Was wir heute nicht in Zukunftsfähigkeit investieren, müssen schließlich unsere Enkel morgen teuer bezahlen. Ich glaube, das kann nicht der Sinn vorausschauender Landesplanung sein.
Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend in den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und freue mich auf unsere spannende Diskussion.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bandmann, ich will ganz kurz auf Sie eingehen. Vielleicht kann man hier das eine oder andere Verwirrspiel beenden. Sie hatten vorhin gesagt, es seien nicht 15 Euro Maximalgrenze. Das war auch gar nicht so gesagt worden. Herr Dr. Martens hatte nur erwähnt, dass der Wehrleiter in Tannenbergsthal mit weniger als 15 Euro abgespeist wurde. Darauf kam es an. Es ging darum, für die engagierten Ehrenamtlichen lukrative Vergütungen für ihr Ehrenamt zu schaffen. Ich wollte Ihre Ausführungen nicht so im Raum stehen lassen, weil sich vieles andere daraus ergibt.
Sie haben vorhin gesagt, dass Sie dem Entschließungsantrag der FDP unter anderem deswegen nicht zustimmen können, weil dort auf Privatisierung bei den Aufgaben der Feuerwehren abgehoben wird. Es geht dezidiert nur um die Beseitigung von Ölspuren. Dafür gibt es genügend Spezialfirmen. Mir wäre es wichtig – der einreichenden Fraktion ginge es sicher auch so –, dass sich die Feuerwehr auf ihre Kernaufgaben beschränkt.
Die Antworten auf die Große Anfrage haben eben nicht nur gezeigt, dass die demografische Entwicklung natürlich auch an der Feuerwehr nicht vorbeigeht, sondern auch das Geld allein dieses Problem maximal indirekt lösen hilft, aber trotzdem dringend gebraucht wird.
Trotz der Verbesserung der Rahmenbedingungen, zum Beispiel der Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 2 100 Euro für das Ehrenamt – 252 Euro mehr als früher –, die Regelung zur Versicherung usw., sind offensichtlich die Probleme für die Wehren nicht in den Griff zu bekommen. Das zeigt auch die Große Anfrage.
Da stellt sich die Frage, warum trotz gestiegener finanzieller Unterstützung, flexibler regionaler Förderung auf Landkreisebene und dem Bemühen um ein hohes Ansehen des Ehrenamtes aktive Feuerwehren regelmäßig ihre Sollstärke nicht mehr erreichen. Mein Vorredner ist bereits darauf eingegangen.
Fluktuation und Nachwuchssorgen sind gravierend und die Situation will sich offensichtlich nicht entschärfen.
Zu den in den Antworten aufgezeigten Problemstellungen: Die Zahlen haben Sie gerade eben von dem Kollegen der FDP-Fraktion vorgetragen bekommen. Ähnlich wie die Rettungsdienste gelten für die Wehren die Festlegungen der Zeiten, bis sie laut Brandschutzbedarfsplan am Ein
satzort zu sein haben. Dort sind die Ausrückebereiche festgelegt. Wie Sie auch sehen können, ist die Lage nicht nur sehr unterschiedlich, sondern liegt auch die Stärke der Einsatzkräfte unter der Empfehlung des Feuerwehrverbandes. Es ist also nicht gerade beruhigend. Teilweise ist die eingesetzte Technik über 30 Jahre alt. Natürlich ist es zu begrüßen, dass die Mittel für Investitionen im Doppelhaushalt von 31 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht worden sind. Trotzdem ist gerade hier wichtig, dass das Geld auch dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird.
Auch auf Wunsch der Feuerwehren sollten wir die Mittel, die vorgeschlagen wurden, möglicherweise in Abstimmung mit ansässigen Unternehmen im Ort vergeben helfen, um Geräte aus Sachsen – Sie haben es erwähnt –, vielleicht auch aus Görlitz, zu kaufen und damit ortsansässige sächsische Betriebe zu fördern. Das Geld sollte bei der Ausrüstung ankommen. Nur ein Beispiel einer kleinen Feuerwehr, die drei verschiedene Qualitäten und Ausrüstungen vorhält. Nun kann man sagen: Es ist nicht so schlimm, wenn es drei verschiedene Qualitäten gibt. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass eben nur diejenigen, die möglicherweise die Atemschutzausbildung haben, diejenigen, die in die Flammen gehen, die Gruppenführer und Zugführer, anständig und ordnungsgemäß geschützt und ausgerüstet sind, und fast alle anderen nicht. Diese kleine Feuerwehr besorgt sich zusätzliche Ausrüstungsmaterialen, beispielsweise Helme, über Spendenfinanzierung, sozusagen Zuwendungen Dritter. Verstehen Sie mich nicht falsch, nicht, dass ich etwas dagegen habe, wenn zum Beispiel, wie heute Morgen in der Zeitung zu lesen war, enviaM der Feuerwehr in Mahitzschen 300 Euro gibt. Das ist nicht das Problem. Aber sie versorgt sich diese Mittel, die sie dringend braucht, aus Spendenmitteln von der Berufsfeuerwehr der Nachbarkommune. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein, gerade nicht bei den Aufgaben der Feuerwehr, die ja spezielle polizeiliche Aufgaben sind. Darum ging es doch.
Bitte? Fragen Sie ruhig. – Danke.
Ich finde, das ist ein Skandal, das kann man nicht auf die leichte Schulter nehmen; denn verstehen Sie: Wenn die eine Feuerwehr quasi bei der anderen borgen muss, und das betrifft ja nicht nur die Ausrüstung, es betrifft zum Beispiel auch das gegenseitige Unterstützen bei der Stärke, wenn sich eine Feuerwehr des Nachbarkreises helfen lassen muss – –
Natürlich.
Nein, falls das Ihre Frage beantwortet. Ich binde meine Antwort auf diese Frage gleich noch ein – das spart mehr Zeit; vielen Dank! – zu erwähnen, dass es eben genau nicht so ist. Sie können sagen, das ist ein Einzelfall, wir können den ganzen Missstandskatalog zusammen führen. Da werden Ihnen auch Ihre Feuerwehren helfen. Gehen Sie doch einfach mal vor Ort in Ihre Feuerwehren! Gehen Sie einmal in Ihren Wahlkreis, fragen Sie einfach mal bei einzelnen Feuerwehren nach!
Natürlich wohne ich in Sachsen. Wenn Sie etwas fragen möchten, gehen Sie einfach ans Mikrofon, das verlängert meine Redezeit. Übrigens erleichtert uns das auch die Möglichkeit, uns möglicherweise über die verschiedenen Ausstattungsgrade der Feuerwehr noch länger zu unterhalten, denn das Thema ist wichtig genug.
Leider ganz und gar nicht. Das ist das Bild von vor 14 Tagen, und ich kann Ihnen auch gern sagen, welche Feuerwehren das betrifft.
Das betrifft zwei Feuerwehren im Landkreis Leipzig.
Lesen Sie doch einfach mal die Antworten. Aber ich kann Ihnen die Aufgabe auch gern abnehmen. Kommen Sie doch nachher einfach zu mir.
Wichtig ist auch, dass trotz des Ankommens der Demografie die Feuerwehren in die Lage versetzt werden, entsprechend den Anforderungen des wirklichen Lebens – also nicht nur dessen, was hier nur auf dem Papier steht – Ausbildung und Qualifikation zu genießen. Die Frage ist doch: Wo sind ausreichend qualifizierte Menschen? An welchen Stellen kann Ausbildung realisiert werden? Muss es die eine zentrale Stelle sein? Wie lange ist es zumutbar, auf die Ausbildung zum Feuerwehrtruppmann oder im Atemschutz zu warten oder warten zu müssen, weil Lehrgänge nicht voll werden können, weil möglicherweise Eigenbeteiligungen nicht geleistet werden können?
Damit sind wir auch schon beim größten Problem – das zeigt auch die Antwort auf die Große Anfrage –, nämlich beim Personal. Der Wegzug junger Menschen trifft die Feuerwehren stark. Dass man dieses akute Problem nicht
mit einer sehr kurzfristigen Arbeitsmarktpolitik beheben kann, ist klar. Trotzdem müssen andere, direkt wirkende Maßnahmen getroffen werden. Wir haben dazu bereits einmal einen Vorschlag gemacht. Früher gab es in den Betrieben – jetzt bin ich wieder vor 1989; Herr Bandmann, falls Sie das erfreut – sogenannte Ersthelfer. Nach unserem Dafürhalten sollten diese wieder eingeführt werden, nicht nur in großen Betrieben, und dabei sollte man die vorgeschriebene Größe, bei denen Betriebe und gefährdete Einrichtungen Brandschutzfachkräfte unterhalten müssen, senken. Weiterhin sollten kommunale Einrichtungen und Betriebe, beispielsweise auch im Bauhof, die vorgeschriebene Zahl an Beschäftigten senken, ab wann eine Feuerwehr zu unterhalten ist bzw. Mitarbeiter als Brandschützer fortgebildet werden müssen; denn die Gemeinden sind gefordert und haben natürlich davon auch einen Vorteil.
Betrieb oder Gemeinde müssen darauf achten, Brandschutzverantwortliche oder Bewerber in einer Brandschutzausbildung anzustellen. Weiterhin können kommunale Betriebe und Einrichtungen ihre Angestellten viel einfacher während der Arbeitszeit als Brandschützer weiterbilden lassen. Für kleine Betriebe sind diese Arbeitszeitausfälle – auch darauf haben Sie hingewiesen – viel schwerer zu verkraften, und das ist nicht nur eine Frage der Entschädigung.
Entschädigungsleistungen für Feuerwehrleute sollten gesetzlich festgesetzt werden. Der Anreiz für das Ehrenamt wird dadurch nicht nur erhöht, sondern Sie tun weit mehr, als einfach nur eine Feuerwehrehrennadel zu kreieren, die sicherlich sehr schön ist. Sie regen auch an, dass sich Menschen Gedanken machen, wie Feuerwehren ausgestattet werden können, woher man zum Beispiel noch neues und junges Personal bekommt. Sie werten das Ehrenamt an sich auf. Das geschieht natürlich nicht nur durch Geld.
Ein weiteres Problem sind die Zusammenlegungen der Leitstellen. Bei der Bildung der Unterleitstellen muss die Fortbildung verbessert werden, müssen, um die Koordination der Einsätze effektiv und sinnvoll zu gestalten, auch Menschen mit der notwendigen Ortskenntnis eingesetzt werden. Aber das haben wir Ihnen ebenfalls schon vorgeschlagen.
Zur Bambini-Feuerwehr. Die Bambini-Feuerwehr soll eben keine klassische Jugendfeuerwehr werden, sondern die Kinder ab sechs Jahren spielerisch an die Feuerwehr heranführen. Das soll beispielsweise durch unterschiedliche Maßnahmen möglich gemacht werden. Es ist also genau nicht so, wie Sie das gesagt haben. Die Kinder sollen für die Feuerwehr interessiert werden. Sie sollen für das Leben, das Feuerwehr bietet, interessiert werden, auch für die kulturellen Angebote, die Feuerwehr übrigens mit sich bringt. Wir tun immer so, als würde Feuerwehr nur Brandschutzbekämpfung machen, als wäre sie nur Bergen, Helfen, Löschen, Schützen. Das ist nicht so. Feuerwehr macht zum Beispiel auch Umweltschutz, indem sie beispielsweise Ölspuren beseitigt. Feuerwehr
bereitet den Boden für kulturelles Leben in der Kommune, und daran wollen wir Kinder heranführen. Es ist keine traditionelle Jugendfeuerwehr. Da haben Sie möglicherweise etwas falsch verstanden. So habe ich das übrigens dem Entschließungsantrag auch nicht entnommen. Gerade deswegen ist ja die Bambini-Feuerwehr so wichtig.
Um das zusammenzufassen: Dann reichen natürlich die von Ihnen erwähnten Mittel bei Weitem nicht. 332 000 Euro pro Jahr für die Jugendfeuerwehr sind definitiv nicht geeignet, um sie genügend attraktiv zu machen, und sie sind definitiv zu wenig, um die operative Einsatzfähigkeit der später dringend und notwendig gebrauchten Feuerwehrkräfte zu definieren – trotz des Engagements der Feuerwehr vor Ort, welches man nicht hoch genug würdigen kann.
Es kann übrigens auch nicht – nur, um noch einmal auf die Bambini-Feuerwehren zurückzukommen – die Aufgabe der Feuerwehr werden, die von der Staatsregierung in der Fläche zusammengestrichenen Leistungen für Kinder- und Jugendhilfe aufzufangen und auszugleichen. Das ist nicht ihr Job. Übrigens muss man sich auch die Frage stellen: Was passiert in Kommunen, deren finanzielle Leistungsfähigkeit regelmäßig nicht ausreicht, um die Eigenanteile zu erbringen? Man muss sich auch fragen: Was geschieht dann zum Beispiel in diesen Kommunen? An wen zahlt der KSA, wofür und an welche Bürgermeister, wenn sich Feuerwehren regelmäßig gegenseitig die Einsatzstärke auffüllen helfen? Wenn zum Beispiel eine Feuerwehr im Nachbarkreis nicht mehr regelmäßig in der vollen Einsatzstärke ausrücken kann, dann nützt auch der interkommunale Austausch nichts.
Geld muss also in die Kommunen kommen, die für die Ausrüstung zuständig sind, die das Gerätehaus, die Technik usw. bezahlen müssen, vor allem im ländlichen Raum. Es muss eine 100-%-Förderung werden, ohne Eigenanteile, wegen der notwendigen Qualität der Aufgabe, nicht einfach nur, weil alle Vereine das natürlich gern hätten, sondern wegen der Qualität der Aufgaben, die die Feuerwehr zu erfüllen hat – ihre besondere Polizeiaufgabe. Es darf eben nicht nur vom Geldsack der Kommune abhängen. Von der aufopferungsvollen Tätigkeit der Freiwilligen und Betriebsfeuerwehrleute hängt eben auch Ihr Leben und das Leben vieler anderer ab. Nicht zu vergessen, dass das kulturelle Leben in vielen kleinen Orten mit dem Gehen der Feuerwehr ebenfalls stirbt.
Die bessere Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehrzentren ist ebenso notwendig. Man muss Technik, man muss Ausbildung auf den neuesten Stand bringen. Allein in der Atemschutzstrecke – Sie wissen, was diese kostet – ist sie in einigen dieser Feuerwehrzentren nicht mehr auf dem neuesten Stand. Übrigens können Sie auch das den Antworten auf die Große Anfrage entnehmen.
Wir wollen das gleiche Niveau auf Landesebene für alle Ausbildungen in den Feuerwehrzentren und in den Kreisen sichern. Das darf, wie gesagt, keine Frage des Enga
gements, sondern es muss eine Frage der gezielten Förderung sein.
Feuerwehren sind unabdingbar zum Schutz der Bevölkerung, als Vereinsmittelpunkt im ländlichen Raum, als stabilisierender Faktor gemeindlichen Zusammenlebens. Dafür gebührt ihnen unser Dank.
Deswegen und zur Erhaltung dieser Feuerwehren haben wir uns entschlossen, keinen eigenen Entschließungsantrag einzubringen, sondern den Entschließungsantrag der Kollegen der FDP-Fraktion zu unterstützen.
Ein Wort noch zum Entschließungsantrag der CDU/SPDKoalition. Sie hatten vorhin gesagt, Sie wollten auf dem Erreichten aufbauen, es besser machen und die Zukunft der Feuerwehren sichern. Dazu hätten Sie eigentlich einen anderen Entschließungsantrag gebraucht. Dieser enthält weder gesicherte Aussagen zu finanziellen Mitteln noch zur Ausbildung. „Bau auf, bau auf!“ reicht eben nicht. Trotzdem macht er nichts falsch. Deswegen werden wir auch diesem Antrag zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Noch heute Morgen habe ich damit gerechnet, dass Sie von der CDU/SPD-Koalition diesen Antrag wegen Überlagerung von der Tagesordnung nehmen.
Als Sie Ihren Antrag am 13. Mai dieses Jahres eingebracht haben, hatte er das Haltbarkeitsdatum quasi bereits leicht überschritten; denn sämtliche Forderungen an die Staatsregierung, die Sie in diesem Antrag stellen, hatte das einzige Gremium, das das hätte umsetzen können, bereits erfüllt.
Schon am 25. April, also gut zwei Wochen vor Ihrem Antrag, beschloss der Bundesrat den Entwurf eines Kreditnehmerschutzgesetzes zur Einbringung in den Bundestag. Dieser Gesetzentwurf wird am 27. Juni beraten. Bereits am kommenden Mittwoch stehen übrigens gleich vier Drucksachen dazu – der Koalitionsfraktionen, der Linksfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion – im Finanz- und im Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag zur Beratung.
Gestern nun haben auch Ihre Fraktion der CDU/CSU und selbst die Koalition, wie ich es gerade gehört habe – ich habe allerdings nur eine Pressemitteilung lesen können –, im Deutschen Bundestag zu erkennen gegeben, dass sie dezidiert bereit sind, die vorgebrachten Forderungen und darüber hinaus noch weitere im Bundestag umzusetzen.
Jetzt lautet also meine Frage: Wozu fordern Sie die Staatsregierung eigentlich noch auf? Dann hätte man den Antrag auch absetzen können. Das Heft des Handelns liegt nämlich jetzt für lange Zeit nicht mehr bei der Staatsregierung. Es hätte bei ihr gelegen, wenn sie früher aufgesprungen wäre und sich von anderen Bemühungen, insbesondere denen der Linksfraktion, hätte inspirieren lassen. Dann hätte sie rechtzeitig etwas für sächsische Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer tun können. Die Ursachen der Kreditverkäufe beseitigt im Kern nämlich auch dieser Gesetzentwurf des Bundesrates nicht.
Kollege Pecher, ich nehme an, dass Sie dann erneut reden wollen. Mich würde nämlich interessieren, von welchen Initiativen der Frau Zypries Sie gesprochen haben. Ein bisschen offenbart das eine seltsame Sicht auf die Dinge: vom Standpunkt des Vertreters nämlich, welcher meint, dass die Erwerber dieser Kredite, dieser Forderungen daran interessiert sind, die Darlehen komplett mit Sicherungsabreden zu übernehmen. Das aber ist mitnichten der Fall. Sie wissen selbst, dass es eine ganze Menge Finanzinvestoren gibt – Lone Star wurde vorhin genannt –, die eigentlich gar kein Interesse am Darlehensvertrag mit der Erfüllung all seiner Sicherungsabreden haben, sondern nur an der Verwertung der Sicherheiten.
Das hat Marcel Köchling in der Anhörung am 23. Januar 2008 im Bundestag zum Risikobegrenzungsgesetz zwar bestritten, er konnte es aber auch nicht aus dem Feld schlagen.
Trotzdem hätten Sie Ihren Einfluss auf den Gesetzentwurf bisher geltend machen können, um das Ungleichgewicht zwischen Kreditnehmern auf der einen Seite und hoch professionell arbeitenden Finanzakteuren auf der anderen Seite zum Ausgleich zu bringen. Dann, Herr Pecher, wäre das ein guter Antrag. So ist er es aber nicht.
Die sächsischen Kreditnehmer hätten es Ihnen bestimmt auch gedankt, wenn jede Vertragsübernahme durch Dritte nur durch Einzelabrede erfolgen müsste. Sie hätten es Ihnen gedankt, wenn verankert worden wäre, dass nach Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechtes Vorfälligkeitsentschädigungen entfallen. Sie, Kollege Rößler, sind sehr genau darauf eingegangen. Das regelt auch dieser Gesetzentwurf nicht; denn – siehe Zitat unter „Sonstige Kosten des Gesetzes“ – „aufgrund der die Banken betreffenden Einschränkungen und Verpflichtungen muss mit einer geringen Erhöhung der Kredit- und Kreditnebenkosten gerechnet werden“. Ob das im Sinne der Kreditnehmer ist, wage ich zu bezweifeln.
Eine Zustimmungspflicht bei Übernahme der Darlehensverträge durch Institute ohne Banklizenz, also außerhalb der Bankenaufsicht, hätten die Kreditnehmer bestimmt auch nicht unnütz gefunden.
Naturgemäß haben wir eine ganze Liste mit Veränderungswünschen. Das wissen Sie bestimmt. Ich will es aber vorerst dabei bewenden lassen, auch wenn die Ergebnisse der Anhörung, auf die ich vorhin schon verwiesen habe, genug Anregungen böten. Das Einzige, was der vorliegende Antrag im Sinne seiner Forderungen an die Staatsregierung bietet, ist das Mindeste, was er auch ermöglichen sollte, nämlich die Diskussion.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, ich empfehle Ihnen daher, den Antrag nicht als erledigt zu betrachten, sondern vielleicht zurückzuziehen und die Gelegenheit zur Diskussion zu nutzen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Es ist nicht so, dass wir dem Anliegen nicht folgen. Wir wollen auch eine wirksame Verbesserung des Kreditnehmerschutzes. Aber gerade deshalb bitte ich Sie um Rücknahme des Antrages. Die Staatsregierung, die Sie auffordern, tätig zu werden, ist bei den genannten Aufträgen nicht mehr gefragt. Insofern ist Ihr Antrag von der Wirklichkeit einfach überholt worden.
Die größte Fraktion im Sächsischen Landtag könnte die Situation nutzen, wenn sie nicht nur die zahlenmäßig stärkste sein will. Es gibt reichlich Gründe dafür; denn jetzt sind wir wieder gefragt, auf unsere Kolleginnen und Kollegen im Bundestag einzuwirken, damit sie in den Beratungen des Finanzausschusses und des Rechtsausschusses am 25. Juni, also am kommenden Mittwoch – das ist nicht mehr so lange hin –, unvoreingenommen die vier vorliegenden Drucksachen beraten oder wir durch die erneute Befassung in unseren eigenen Ausschüssen, mit unseren eigenen Vorlagen, das vorliegende Papier auf die Höhe der Zeit bringen und wirklich Kreditnehmerschutz gewährleisten und kein Scheingefecht führen.
Nachdem entsprechende Gesetze auf Bundesebene, etwa das Risikobegrenzungsgesetz oder das Kreditnehmerschutzgesetz, im September die Chance haben, in diesem Jahr noch schnell verabschiedet zu werden, sollten wir uns anhand der vorliegenden Papiere über die Umsetzung in Sachsen und die Konsequenzen für Sachsen austauschen und auf Landesebene Lösungsansätze wie den im vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN suchen und finden. Auch wenn sie nicht immer der Meinung dieser Fraktion sind, kann man doch gern anhand dieses Vorschlages diskutieren.
Schließlich sollten wir neue Initiativen der Sächsischen Staatsregierung im Bundesrat fordern, etwa die, den § 22d Abs. 4 KWG aufzuheben, eine positive Angleichung der Grundpfandrechte innerhalb der EU zu befördern – das wurde vorhin schon genannt – oder Kreditverbriefungsmöglichkeiten wie Asset Back Securities zu entschärfen.
Wir werden uns dieser Diskussion in jedem Fall nicht verschließen. Ich finde, auch das sollte unser konstruktiver Ansatz für den ruhigen Schlaf der Darlehensnehmer und Grundstückseigentümer in Sachsen sein. Er ist eben mehr als nur dieser Antrag. Ohne das ist Ihr Antrag heiße Luft.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unternehmensnachfolge ist ein aktuelles Thema. Ich darf zunächst sagen, dass der Bericht, der Ihnen sicherlich vorliegt und der sich im Wesentlichen um die Jahre 2005 und 2006 dreht, einen großen Teil der sachlichen Probleme relativ deutlich in den Fokus rückt. Nach der kurzen Zoologie des Kollegen Heidan will ich einmal versuchen, auf die Probleme, die wir sehen, einzugehen. Ich werde mich an Ihren Antrag halten.
In dem Bericht wird festgestellt, dass bis zum Jahr 2020 immerhin mehr als 25 000 sächsische Unternehmer vor der Frage stehen, ihr Unternehmen zu übergeben und die Unternehmensnachfolge verbindlich zu regeln. Hier liegt die Betonung auf dem Mittelstand, das heißt, wir reden von über 16 Milliarden Euro Umsatz und von über 300 000 Arbeitnehmern.
Nach Aussagen des Sächsischen Handwerkstages müssen allein im Handwerk in den kommenden zehn Jahren 8 000 bis 10 000 Betriebe genau diesen Schritt gehen. Nach Erfahrungen der Betriebswirtschaftsprüfer des Handwerkstages scheitern bis zu 30 % aller dieser Nachfolgen an nur einem Problem, nämlich der finanziellen Grundlage.
In den kommenden Monaten wird sich also jede im Bundestag vertretene Partei sowie jede und jeder im Bundestag vertretene Abgeordnete, der auch die Interessen des Mittelstandes und der Unternehmensnachfolger vertritt, daran messen lassen müssen, ob es zu einer unternehmernachfolgefreundlichen Erbschaftsteuerreform kommt oder nicht. Wir haben bis zum 31. Dezember Zeit, das wissen Sie. Schaffen wir es bis dahin in Deutschland nicht, wird die Erbschaftsteuer – wie einst die Vermögensteuer – ersatzlos wegfallen.
Wenn am 20. November 2007 die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ schrieben: „Das Handwerk ist noch nicht über den Berg“, dann erscheint das bei Lichte betrachtet ein wenig euphemistisch. Ich will es einmal so formulieren: Das Handwerk steht genau am Fuße desselben. Der eigentliche Berg kommt noch.
Ich möchte auf ein typisch sächsisches Problem hinweisen. Das typisch Sächsische daran ist möglicherweise auch das typisch Unsächsische; denn in der gesamten Bundesrepublik stehen Unternehmen vor genau dieser Frage. Das betrifft insgesamt 700 000 Chefs, die deutschlandweit in den nächsten zehn Jahren abtreten werden. Von den 2005 geschätzten 71 000 übergabereifen sogenannten Familienunternehmen, so schrieb die „SZ“ übrigens bereits im Sommer 2006, droht nach Aussage der Kammern mehr als 8 % mangels Nachfolger das Aus. Das sind immerhin 6 000 Unternehmen mit mehr als 30 000 Beschäftigten. Da könnte man sagen, das sei nicht viel, aber 6 000 Unternehmen entsprechen immerhin einer Kleinstadt. Nehmen Sie die Unternehmen und die Mitar
beiter zusammen, dann wissen Sie, was dort auf der Kippe steht. Das heißt aber auch: Wenn bundesweit Nachfolgebedarf besteht, haben die sächsische Bewerberin oder der sächsische Bewerber um die Übernahme eines Unternehmens natürlich auch mehrere Optionen. Dann stellt sich die Frage, warum sie gerade hier in Sachsen ein Unternehmen übernehmen sollen.
Das wirklich Sächsische an diesem Problem ist es aber aus einem anderen Grund: Kein anderes Bundesland hat in diesem Punkt so stark unter dem demografischen Wandel zu leiden wie Sachsen. Dieser wird in keinem anderen Bundesland innerhalb der nächsten 20 Jahre, also genau in diesem Korridor, eine so große Herausforderung sein wie bei uns. Hinzu kommt: Wir suchen die gleichen Menschen, die einerseits dringend die Lücken in der Unternehmensnachfolge schließen sollen, die aber gleichzeitig die dringend gesuchten Fachkräfte sein sollen, vor allem im ingenieurtechnischen Bereich bzw. in der Industrie. An diesem Punkt rächen sich nach meinem Dafürhalten die Sünden der Lehrlingsausbildung der vergangenen 18 Jahre. Andersherum gesprochen: Die Jahrgänge, die heute in den Arbeitsmarkt eintreten, also potenzielle Fachkräfte und Führungskräfte von morgen – nicht von übermorgen, sondern schon in fünf Jahren –, sind in den Jahren 1992 bis 1996 geboren worden. Das sind mit durchschnittlich weniger als 25 000 Lebendgeborenen immerhin die schwächsten Jahrgänge in Sachsen. Das ist nicht mehr revidierbar. Das heißt in der Konsequenz: Uns fehlt, genau genommen, eine komplette Unternehmergeneration.
Die Unternehmensnachfolge regeln – wer das will oder muss, der steht natürlich vor zahlreichen Fragen. Da hört bestimmt Ihre Neiddiskussion auf; denn darum beneidet die Unternehmer mit Sicherheit keiner.
Die Nachfolge kann intern geregelt werden. Eine Möglichkeit ist, dass man im Familienunternehmen jemanden findet, der das Unternehmen übernimmt. Vorhin wurde gesagt, dass das gerade einmal auf die Hälfte zutreffen könnte. Dann habe ich eine regionale Nachfolge, das heißt, es wird jemand aus meiner Familie oder aus meinem Unternehmen sein. Es wird jemand sein, dem ich vertraue, zu dem ich eine emotionale Bindung habe und der eine Bindung an das Unternehmen hat. Wenn die fachliche Eignung da ist und wenn ich über, vorsichtig ausgedrückt, geschlechterspezifische Hürden gesprungen bin, dann ist das meine bevorzugte Variante. Das sind Traditionen, die übrigens auch die alte DDR nicht auflösen konnte und die bis heute fortbestehen.
Diese Lösungsmöglichkeiten betreffen aber nur einen kleinen Teil der Unternehmen. Der übergroße Teil – bundesweit sind es 30 %, in Sachsen ein paar mehr – sucht nach einer externen Lösung, das heißt, diese Unternehmen sind darauf angewiesen, ohne Traditionen Übernehmer zu finden. Das ist auch ein sächsisches Problem. Hier kommt die Gründerproblematik der Zeit nach der Wende zum Tragen. Damals gab es massive Buy-Ins und Buy-Outs. Wie erfolgten denn damals Unternehmens
übernahmen? Die ehemaligen Leiter, Technischen Direktoren, Mitarbeiter oder Fremde haben die Unternehmen übernommen. Damals waren diese Damen und Herren schon 40 bis 50 Jahre alt; heute sind sie 65 bis 70. Damit ist das Problem dringender denn je. Vor diesem Problem stehen Bayern und Baden-Württemberg definitiv nicht. Hinzu kommt, dass das die Unternehmen machen müssen, unabhängig von Erfolg oder Misserfolg, unabhängig von Konjunktur und Tagesgeschäft.
Sie machen es im laufenden Wettbewerb. Das bedeutet, wir haben natürlich ein gesellschaftliches Problem. Es hat aber eine hochsubjektive und individuelle Seite. Emotionale und fachliche Eignung müssen vorhanden sein. Die Chemie muss stimmen, gerade bei der Übergabe kleinerer Unternehmen. Wir haben einen Großteil kleinerer Unternehmen, die im Umsatz bis 250 000 Euro liegen. Da stellt sich schon die Frage: Wem übergebe ich mein Lebenswerk und was übernehme ich damit? Die Konsequenz: Allein mit Geld können Sie das Problem nicht lösen.
Was braucht es also, wenn Sie entscheiden wollen, ein Unternehmen zu übernehmen oder zu übergeben? Man braucht zunächst professionelle Hilfe. Wer macht das? Sie brauchen einen Rechtsanwalt. Ohne ihn werden Sie das Problem nicht lösen können. Sie brauchen zwingend einen Steuerberater. Sie brauchen einen Notar, denn irgendjemand muss das besiegeln. Sie brauchen eine Bank. Insofern warte ich übrigens auch gespannt auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Schmalfuß, Drucksachennummer 4/11773, zu Bürgschaften. Sie brauchen die organisierte Wirtschaft mit Unterstützung der IHK und HWK. Hier schließt sich nach meinem Dafürhalten auch die Frage an: Wozu brauchen Sie eigentlich uns?
Was wir definitiv nicht brauchen: die Lobhudelei, dass Sie diesen oder jenen Wohlstand erhalten. Das wissen Sie. Wozu brauchen wir also den Landtag? Damit wir das Problem in das gesellschaftliche Bewusstsein heben? Ich glaube, da sind wir die Letzten. Ja, das haben Sie schon gemerkt. Dafür ist es zu spät. Es fehlt nicht an Erkenntnissen und Analysen. Es gibt bestehende Netzwerke. Es gibt privat organisierte Netzwerke, Menschen, die zu Recht damit Geld verdienen, die organisierte Wirtschaft. Es gibt reichlich Informationsmöglichkeiten – bundesweit und in Sachsen. Es gibt umfangreiche Darstellungen auf den Seiten des SMWA. Es gibt die Sächsische Aufbaubank. All das ist bereits vorhanden. Es gibt Förderprogramme der EU, umfangreichste Ausbildungsprogramme. Es ist alles genügend da. Fraglich ist, warum das eigentlich nicht genutzt wird?
Insofern gebe ich Ihnen recht und freue mich auch auf den Bericht, den Sie verlangen. Ich lege aber Wert darauf, dass es kein Bericht des Landtages sein kann. Wir müssen uns schon selbst entscheiden, was wir tun, und selbst Lösungswege vorschlagen. Ich bin aber auf den Report der Staatsregierung gespannt, welche Ergebnisse der Mittelstandsbericht und die eingeleiteten Maßnahmen gebracht haben.
Zu Ihrer Planstelle, die Sie offensichtlich im Punkt 2 für die IHK und HWK, für den Unternehmenscoach fordern: Mich würde interessieren, wie viele Sie denn davon haben wollen. Wir haben drei Kammerbezirke und jeweils IHK und HWK. Sie brauchten also mindestens sechs Stellen. Dann stellt sich noch die Frage: Wer soll denn dieser Supercoach sein? Soll er nur vernetzen, komplex ausbilden? Soll er möglicherweise das Coaching für Regionen übernehmen, wie die Kammerbezirke organisiert sind? Welches Personal soll es sein? Soll es aus anderen Bereichen übergehen?
Ich gestatte Ihre Frage.
Ja, ich finde es auch gut. Deswegen kam auch meine Frage, wer das sein soll und wen Sie etablieren wollen. In dem Zusammenhang wäre es doch ein Superding, wenn man noch eine Landesbank hätte, die sich um die Förderung des Mittelstandes kümmern könnte.
In dem Zusammenhang vielleicht ein Hinweis an Herrn Minister Jurk. Möglicherweise wäre es ja sinnvoll, in intensivsten Austausch mit Herrn Jaschinski zu treten und zu fragen, mit welchen Mitteln er den sächsischen Mittelstand in der Unternehmensnachfolge fördern wollte, die uns ja anders betrifft als Baden-Württemberg. Nachfolger aus Baden-Württemberg sind bei uns gern gesehen.
Ich habe gestern Abend in Ihrem Internetauftritt gelesen, dass die Sächsische Landesbank immer noch als externer Berater genannt wird. Kann es sein, dass das ein komischer Witz oder ein Versehen ist? Vielleicht ist das „extern“ auch so gemeint.
Danke, dass Sie das hier aktualisieren. Machen Sie das auch auf der Internetseite. Das ist nämlich äußerst irreführend.
Fazit: Externe Angebote sind ausreichend vorhanden. Ich freue mich auf Ihren Bericht und die Frage, was wir daraus machen und welche Möglichkeiten wir einräumen, denn Förderprogramme allein scheinen nicht zu ziehen. Wir haben konkrete.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich für diese Debatte bedanken, die ich ausdrücklich begrüße – nicht nur, weil ich heute Geburtstag habe
und weil ich mich freue, wenn ich so etwas geschenkt bekomme, sondern auch weil ich glaube, dass es Zeit ist, darüber nachzudenken.
Bevor ich beginne, möchte ich kurz auf meine Vorredner eingehen. Herr Dr. Gerstenberg hat gesagt, dass es Konsequenzen aus den Verfehlungen geben muss, die da passiert sind. Ich möchte nur auf eine hinweisen, die sehr wichtig ist, wenn man das Gesamtprojekt Stadtumbau betrachtet. Natürlich kann man Stadtabbau nicht gleich Stadtumbau setzen. Ich bin überhaupt der Überzeugung, dass es Siedlungsentwicklung heißen müsste und nicht unbedingt Stadtumbau. Eine weitere Konsequenz ist der völlige Verlust des Korrektivs Preis. Wenn ich das vergesse, wird Stadtumbau in den Stadtzentren schwierig, gerade wenn es um denkmalgeschützte Gebäude und um das Eigentum privater Vermieter geht.
Die zweite Problematik, die Herr Dr. Gerstenberg angesprochen hat, darf ich ausdrücklich unterstützen. Natürlich ist die Altschuldenproblematik einer der Hauptzweige, die dazu geführt haben, dass diese extremen Divergenzen eingetreten sind. Die perforierte Stadt ist natürlich eine Belastung. Das ist sie schon deswegen, weil ich plötzlich mit Infrastruktur zu kämpfen habe, mit der ich nie gerechnet habe.
Wenn ich allein das Beispiel Dresden nehme: Dresdens Infrastruktur ist für 700 000 Einwohner konzipiert. Wir haben aber nur 500 000 Einwohner, positiv gerechnet. Das 1,6-Fache zahlt der Dresdner/die Dresdnerin für Infrastruktur, bezogen auf den Bedarf – und das in einer verdichteten Stadt. In vielen kleineren Städten tritt das noch viel schärfer zutage,
weil sie um 10 000 Einwohner kämpfen. Ich will es nur sagen. Das muss auch bedacht werden. Aber darauf gehe ich in meinem zweiten Redebeitrag ein.
Die stadtbildprägende Wohnqualität ist nach meinem Dafürhalten auch nicht ohne die Betrachtung der Gleichzeitigkeit von Wachstum und Schrumpfung möglich. Wir haben Städte – Sie haben schon darauf hingewiesen –, die sich in der Einwohnerzahl zumindest konsolidiert haben, und wir haben andere Städte, die in der Einwohnerzahl stark schrumpfen. Wir haben zum anderen die Gleichzeitigkeit verschiedener Stile und Epochen. Ich glaube, dass das völlig normal ist. Das eine lässt sich genauso wenig konservieren wie das andere erzwingen. Ich denke, dass,
wenn man über Stadtumbau redet, beides wichtig ist. Das heißt, ich kann nicht auf der einen Seite sagen: „Ich muss jedes denkmalgeschützte Haus erhalten“ und auf der anderen Seite: „Ich darf nur in der Platte abreißen.“ Das ist nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch städtebaulicher Unfug.
Die demografische Entwicklung darf man nicht völlig ausblenden. Ich möchte das nicht ausbauen, möchte aber darauf hinweisen, dass man, wenn man über Denkmale spricht, auch bedenken muss, dass eine Stadt mehr sein muss als nur das Konservativ. Eine Stadt darf durchaus auch Stadtarchiv sein und ein Archiv enthält eben mehr als nur die alten Bücher.
Sachsen wird bis 2025 mehr als ein Viertel aller Einwohner verlieren. Das wissen Sie, ich will Sie auch nicht mit den Zahlen langweilen. Ich will nur mal ein Bild für Dresden bringen: Wir haben seit 1990 bis heute in Sachsen Einwohnerzahlen von der Größe Dresdens verloren und wir werden bis zum Jahr 2025 mindestens noch einmal die Einwohnerzahl Leipzigs einbüßen. Bis 2050 sind dann Einwohner in der Größe des Erzgebirges und der Lausitz weg. Das nur mal, um eine Größenordnung zu bringen. Das darf man nicht vergessen. Man muss das einfach in die Kalkulation einbeziehen. Die Wandlung der Altersstruktur kommt noch hinzu.
Die stabilisierende Wirkung der entgegen diesem Bevölkerungstrend bislang wachsenden Zahl von Haushalten – der Anteil der Singlehaushalte ist in Sachsen übrigens auf 41 % gestiegen, aber auch das werden Sie wissen – wird in Zukunft ausbleiben. Das heißt, auch die Zahl der Haushalte wird sinken. Ich erwähne das ausdrücklich nicht, um die allseits taugliche Demografiekeule gleichsam über den Kopf kreisen zu lassen, um damit Städte abzureißen, Denkmale abzuwickeln und das Primat des Abrisses über den Städtebau zu legitimieren. Trotzdem darf man es nicht ausblenden. Es darf schon deswegen nicht ausgeblendet werden, weil wir wissen müssen, wie sich die Nachfrage nach Wohnraum und die Anforderungen an Vitalität von Wohn- und Lebensräumen in den nächsten Jahrzehnten entwickeln werden.
Da sind wir bei Folgen und Korrelationen. Da meine Redezeit eng wird, fasse ich mich kurz. Ich möchte zuletzt noch auf den Wohnungsleerstand eingehen. Trotz Rückbau – Sie hatten das gesagt – steigt der Leerstand im sächsischen Wohnraum kontinuierlich an. Wenn man also sagt: „Das war ein Erfolg“, ist das richtig. Aber rein theoretisch – ich weiß, viele mögen mich für diese Aussage nicht – müssten wir den Rückbau beschleunigen und eigentlich noch mehr abreißen. Wir haben heute 414 000 leer stehende Wohnungen. Reißen wir nicht weiter ab, bauen wir nicht zurück, dann werden wir im Jahr 2050 etwa 820 000 leer stehende Wohnungen haben.
Das heißt, dann wird jede vierte Wohnung leer stehen.
Die bis 2006 genehmigten Abrisse – Herr Hamburger, Sie sind darauf eingegangen –, rund 75 000 Wohnungen mit
Stand 30.11., machen gerade einmal knapp 18 % des gesamten Leerstandes aus. Das heißt, wenn wir hier abbremsen, entwickelt sich das genau gegen uns. Eigentlich müsste man, wie gesagt, noch viel mehr im Rückbau tun. Man muss es aber gesteuert tun und da sind wir bei der Qualität der städtebaulichen Entwicklungskonzepte.
Ach ja. – Lassen Sie uns noch schnell über Korrelation reden.
Sie hatten die Eigentumsquote erwähnt. Die Teilnehmer am Stadtumbau sind leider nicht die, denen die meisten Wohnungen gehören. Das ist so. Faktisch werden wir uns überlegen müssen, –
– wie wir die Eigentümer eines Großteils des sächsischen Wohnraumes mit in die städtebauliche Entwicklung einbinden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen, wir haben die Zeit zu diskutieren. Wir können gern noch eine dritte Runde eröffnen. Falls Herr Dr. Gerstenberg Interesse hat, können wir auch gern in einer dritten Runde noch einmal über Infrastruktur sprechen.
Zwei Dinge kann ich nicht so im Raum stehen lassen, bevor ich meine anderen Punkte bringe. Kollege Schmalfuß sagte, dass der Stadtumbau größtenteils dazu beigetragen hätte, die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen zu verbessern. Das ist richtig. Auch Abriss kann Konsolidierung bedeuten; das mag sein. Aber Sie sind doch Kaufmann und wissen, dass dabei solche Effekte nicht ausbleiben und dass man sich die Zahlen von Unternehmen genau ansehen muss.
Man muss schon beachten, dass genau die Unternehmen, die Sie offensichtlich meinen, einen positiven Cashflow haben. Das heißt, sie haben Geld und sie haben natürlich mit Rückbaumitteln Geld angehäuft, das sie ausgeben können. Aber trotzdem schreibt die Wohnungswirtschaft in Sachsen keine schwarzen Zahlen. Genau genommen schreibt sie die ganze Zeit rote Zahlen. Das darf man nicht vergessen. Sie sind immer unter null. Wenn Sie über Wirtschaftlichkeit sprechen, dann sollten Sie wissen, von welchem Standpunkt aus. Insofern stimme ich dem nicht zu. Es muss noch viel mehr gemacht werden.
Zum Thema Wirtschaftlichkeit sage ich gleich noch etwas. Die Durchschnittspreise für Wohneigentum – das korreliert damit – befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Um ein Drittel sackte der Index in Sachsen in den letzten zehn Jahren ab, während er im Bund immerhin moderat um 6 % stieg. Die Zahl der Zwangsversteigerungen pro 100 000 Einwohner ist in keinem Land so hoch wie in Sachsen. Auch das wissen Sie sicherlich.
In Sachsen sind es mit Stand November bei 17,7 % Leerstand 280 Zwangsversteigerungen auf 100 000 Einwohner, während es in Deutschland im Durchschnitt bei 8 % Leerstand nur 110 sind. Die Zahl ist dramatisch. Es gibt kein anderes Land, das mehr Zwangsversteigerungen hat als Sachsen. Übrigens sind sie doppelt so hoch wie in Rheinland-Pfalz und dreimal so hoch wie in Berlin. Wir
wollen uns mit Berlin zwar nicht vergleichen, aber man muss es erwähnen.
Da die Nettomieten für Wohnungen seit Jahren praktisch unverändert sind, die Wohnnebenkosten in Summe seit 2000 um acht Punkte stiegen und auch die Preise am Bau seit mindestens drei Jahren wieder an der Konjunktur teilhaben – plus 13 Punkte – und dazu die Verbraucherpreise insgesamt um 13 % zulegten, werden Investitionen in Wohnraum – das ist es wahrscheinlich, was Sie gemeint haben – insgesamt unwirtschaftlicher.
Dem zupasse kam übrigens ein sehr günstiger Kapitalmarktzins, der – wenn ich das am Rande bemerken darf – sehr viel für den Stadtumbau getan hat; denn er hat unter anderem dazu beigetragen, diese Unternehmen zu konsolidieren und einen positiven Cashflow zu ermöglichen. Zuletzt sind zwar bis Ende November 117 000 Wohneinheiten im Rückbau genehmigt, aber lediglich 76 700 – leicht aufgerundet – wurden bislang abgerissen. Will sagen, der Rückbau stockt.
Das hat Gründe. Die bislang leer stehenden, unsanierten Plattenbauten und Plattenbauwohnungen gibt es nicht mehr. Sie sind größtenteils zurückgebaut. Deswegen verändert sich der Rückbau in der Stadt. Wenn sie noch vorhanden sind, treten andere Verzerrungseffekte, die zum Beispiel durch das SGB II, Hartz IV und die Kosten der Unterkunft aufgetreten sind, ein.
Die Nachfrageverschiebungen beeinflussen natürlich die Rückbauplanung und der betriebswirtschaftliche Druck – das hatten Sie vorhin erwähnt – ist über die Zeit gesunken.
Ich bin bei Ihnen, Kollege Gerstenberg, wenn Sie verlangen, dass die städtebaulichen Entwicklungskonzepte mehr förderfähige Tatbestände beinhalten müssen, und ich könnte jeden unterschreiben.
Ich unterstütze auch Ihre öffentliche Diskussion und rege an, dass man unter anderem auch „Piloten“ startet. Im Umbauprozess und in der Stadtentwicklung sowie in der Siedlungsentwicklung könnte es interessant sein, einmal Planungszellen als Planungsgremium einzuberufen und damit dazu beizutragen, dass die Streuung breiter ist und auch die Trefferquote aller Beteiligten größer wird.
Es stimmt, der Stadtumbau ist insofern ein Teilerfolg. Es gibt noch viel zu verändern. Eines muss man wissen: Die nächste Leerstandswelle kommt mit Sicherheit, also müssen wir darauf vorbereitet sein.
Im dritten Teil meines Redebeitrages möchte ich gern über Infrastruktur sprechen. Wenn Sie möchten, können wir darüber diskutieren.
Zu den Forderungen. Ich bin der Überzeugung, dass, wenn wir Siedlungsentwicklung weiterhin betreiben müssen, wir nicht vergessen dürfen, dass die Altschuldenentlastung über das Jahr 2009 hinaus weitergeführt werden muss und auch die Zugangskriterien vereinfacht werden müssen. Die Infrastruktur ist dringend anzupassen, denn sie wird zum Standortvorteil werden. Ich kann
vielleicht schon so viel vorwegnehmen: Sie bekommen dort das, was Sie sonst bei keiner Bank bekommen würden, denn Sie bekommen für die Hälfte das Doppelte; die Hälfte weniger Menschen sorgt für den doppelten Preis.
Sie wissen, dass es gerade auf dem Land zu heftigen Verschiebungen kommen kann. Wir haben bei den Infrastrukturkosten teilweise Preissteigerungen um fast 300 %. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört nach meinem Dafürhalten die Schaffung gegenseitiger Deckungsfähigkeit bei den Fördermitteln. Es ist schon schizophren, dass sie immerhin bis zum Tiefensee-Ministerium gegenseitig deckungsfähig sind und es danach komischerweise nicht mehr sein werden. Sie sollten auch nach meinem Dafürhalten zumindest zum Teil revolvierend sein.
Ja. – Auch die Diskussion um das Wohngeld und die Anpassung der Kosten der Unterkunft ist ein wichtiger Aspekt. Dass die Mieten im Keller sind, heißt nur eines: Sie können weniger investieren, Sie können weniger in die Stadtentwicklung, vor allem in die Innenstadtentwicklung stecken und Sie werden über Jahre eine Verzerrung haben, die dazu beiträgt, dass Wohnraum und Siedlungsentwicklung am Ende teurer werden, und zwar für uns alle.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die dritte Etappe. Weil wir gerade bei Etappen waren – es wurde vorhin erwähnt, dass die Qualität der integrierten und städtebaulichen Entwicklungskonzepte verbesserungswürdig ist. Das stimmt. Man muss es auch unter dem Aspekt sehen, dass, wenn jetzt Planungen – Sie wissen, dass wir alle in der Fortschreibung der Entwicklungskonzepte sind – vorgenommen werden, diese Planungen bis 2020 gelten.
Nun weiß jeder, dass, wenn ich mir so eine lange Etappe selbst vornehme und ein so weit nach vorn gesetztes Ziel stelle, ich das zwischenzeitlich kontrollieren muss. Das ist mein Ansatz. Das heißt, wenn wir jetzt in den Städten in die Diskussion eintreten, wenn die Arbeitsgruppen gebildet werden und wenn man über den Stadtumbau und die Entwicklungsziele bis zum Jahr 2020 diskutiert, dann muss man ganz klar über Etappen sprechen, und dann muss man sich diese Etappen anhand eigener Prüfkriterien jederzeit evaluierbar gestalten, um Lasten nicht in die Zukunft zu verlagern. Das sollte ein Fördergegenstand sein und könnte auch ständig kontrolliert werden.
Ich hatte zwar versprochen, etwas zur Infrastruktur zu sagen, das verkürze ich aber etwas. Also zur öffentlichen Diskussion, zum Anteil der Privaten beim Stadtumbau. Zu Ihnen, Kollege Hamburger, und zu den Kollegen, die eben gesprochen haben. Der sächsische Aufbaubanker Stefan Weber fasste das in einer Diskussion, an der ich teilnehmen durfte, folgendermaßen zusammen: Wenn du über Stadtumbau redest und die Kommunalen, die Genossenschaften am Tisch hast, Planungen machst, dann hast du immer zwei, drei, vier, fünf Typen in einem Zimmer, mit denen man sich sehr schnell einigen kann. Wenn du das mit privaten Eigentümern machen müsstest, müsstest du rein theoretisch ein Fußballstadion mieten. Eine Schwierigkeit bleibt: alle Betroffenen an einen Tisch zu bekommen. Offensichtlich nehmen die Verbände eine Verantwortung nicht wahr, das heißt auch, dass sie offensichtlich am Stadtumbauprozess nicht teilnehmen. Hierfür müssen wir Instrumente finden.
Ein Instrument, um Stadtumbau mit privaten Wohnungs- und Hausbesitzern zu finanzieren, könnten zum Beispiel zinsgünstige Darlehen sein – keine Zuschüsse –, die man sauber absichern könnte, weil ja dieses Gebäude in dem Quartier liegt, das an dieser Aufwertung teilnimmt. Das sollte kein Problem sein.
Natürlich wird es schwierig, wenn wir nach dem Landesbank-Desaster möglicherweise 2,75 Milliarden Euro weniger zur Verfügung haben. Man darf auch nicht vergessen, dass die EU-Strukturfondsmittel zurückgehen werden. Sinnigerweise ist ja auch im EFRE-Fonds eine Grenze im Schwerpunkt 3, die bei 10 000 Einwohnern pro Stadt angesetzt ist. Dort müsste man ansetzen. Wenn ich also höhere Gestaltungsmöglichkeiten habe, weil sowieso die Einflüsse der Bundespolitik auf die Wohnungspolitik durch die Föderalismusreform nicht mehr so gegeben sind, wäre es nach meinem Dafürhalten sinnvoll, genau da
anzusetzen, denn viele unserer Städte würden genau diese Grenze unterschreiten. Damit sind wir wieder bei der Auseinandersetzung in den Spannungsverhältnissen zwischen Stadt und Umland. Das ist wichtig. Deswegen freue ich mich, dass Kollege Gerstenberg – wir haben uns nicht abgesprochen –, der die Ausgestaltung eines regionalen Entwicklungsplanes anmahnt, genau in diese Kerbe schlägt. Das wird wichtig, wenn wir die ländlichen Regionen nicht abkoppeln wollen.
Zu dem Innenstadtrückbauanteil von 2 % muss man fairerweise sagen, dass das die Zahlen der Sächsischen Aufbaubank sind. Das sind die Zahlen der Förderbank. Das heißt, dass da Geld geflossen ist. Dummerweise fließt bei den Privaten kaum etwas, weil sie dieselben Fördermöglichkeiten wie die anderen Teilnehmer am Stadtumbau nicht haben. Das heißt, die Rückbauquote liegt deutlich höher, bei circa 11 %. Diese 11 %, denke ich, machen die Stadt noch nicht zahnlos, aber sie machen sie in jedem Fall in Zukunft teuer. Deswegen müssen wir an dieser Stelle ansetzen und die privaten Hauseigentümer zwingend mit einbinden.
Ich hatte versprochen, noch etwas zur Infrastruktur zu sagen. Ein Beispiel dazu, weil die Stadt Leipzig gern im Zusammenhang mit perforierter Stadt zitiert wird: Wenn man weiß, dass auf diese rund tausend Kilometer Straßennetz, das immerhin pro Kilometer noch einmal rund 13,7 Kilometer Infrastruktur besitzt, und dass im Schnitt 13,5 bis 14 Leitungen parallel nebeneinanderliegen, wird klar, warum Rückbau zu Siedlungskernen und zu urbanen Siedlungskernen passieren muss, wenn ich die Infrastruktur nicht lose durch die Stadt legen lassen will. Dann habe ich das Spannungsverhältnis von Privateigentum, vom privaten Besitzer, der natürlich sagt, ich möchte mein Haus gern erhalten, und es kann nicht sein, dass ihr rechts und links abreißt, der aber im gleichen Zusammenhang auch gar nicht erst erwähnt, dass er bei der betreffenden Stadtratssitzung nicht da sein konnte. Ich habe das selbst erlebt, und deswegen sage ich das. Wir brauchen Mittel, um die Einbindung vorzunehmen.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass das Land nicht nur älter und männlicher wird, sondern dass es auch ärmer wird? Das heißt, wenn ich den Preis als Korrektiv wieder haben möchte – früher war es so, dass die, die etwas mehr Geld hatten, in einer Villa gewohnt haben, und die anderen, die etwas weniger Geld hatten, durchaus im mehrgeschossigen Wohnungsbau wohnten –, brauche ich ein Grundeinkommen, sonst trocknet das Land städtebaulich aus.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte anwesende Damen und Herren! Ich weiß, es ist zu fortgeschrittener Stunde. Trotzdem sollte das Thema Öffentlich-Private Partnerschaften interessant genug sein, dass man sich hier im Plenum damit beschäftigt. Ich verspreche Ihnen, ich werde mich kurz fassen.
Trotzdem möchte ich auf einige Aspekte beider Anträge eingehen. Wir haben schon viel zum Thema ÖffentlichPrivate Partnerschaften gehört und ich sehe mich genötigt, auf das, was Herr Bolick vorhin erwähnt hat, und auf die Äußerungen von Herrn Pecher nur so viel zu sagen: Vom Prinzip her stimme ich Ihnen zu. Natürlich, die Risiken muss man mindestens genauso ins Auge fassen wie die Chancen, die Möglichkeiten, die Öffentlich-Private Partnerschaften bieten.
Das genau ist der Grund, warum wir ein PPP-Kompetenzzentrum in Sachsen brauchen: um genau festzustellen, wo die Defizite liegen, und um genau diese Beratungsdienstleistungen auch anbieten zu können.
Nun zu Ihren Anträgen. Sie haben bereits begründet, warum wir ein Kompetenzzentrum brauchen, und ich frage mich, was Sie da noch feststellen wollen. Aber das sei mal dahingestellt. Herr Bolick, Sie hatten vorhin ein Szenario an die Wand gemalt. Stellen Sie sich vor, da ist eine Kommune, die mit viel Einsatz, auch finanziellem Einsatz, ein neues Gebäude baut. Stellen Sie sich vor, die demografische Entwicklung und die wirtschaftliche Entwicklung führen dazu, dass dieses Gebäude nicht genutzt werden kann und dass möglicherweise nicht mehr so viele Menschen in der Region wohnen. Das alles droht unter dem Strich ein Verlustgeschäft zu werden. Das muss noch nicht einmal das Schlimmste sein.
Möglicherweise gibt es Kommunen – und auch diese sind mir bekannt –, in denen man bereits in Öffentlich-Private Partnerschaften investiert hat, eben auch in Schulgebäude. Sie zeichneten die Forfaitierungsklausel mit Einredeverzicht, sodass man zum Beispiel jetzt vor einem Schulgebäude sitzt, das weder vollständig fertig ist noch in einer Art und Weise erhalten wird, die einen regulären Schulbetrieb ermöglicht. Man hat überhaupt nicht an Vereine gedacht, man hat überhaupt nicht an Möglichkeiten gedacht, wie diese Schule später weiterbetrieben werden kann. Trotzdem ist die Kommune in der Pflicht, die Unterhaltungskosten zu tragen, ohne die vereinbarte Leistung zu erhalten.
Das ist ein Beispiel für völlig ungerechte Risikoverteilung. Genau dafür brauchen wir ein PPP-Kompetenzzentrum, das die Kommunen in die Lage versetzt, die Risiken richtig einzuschätzen und die oftmals sehr langen, sehr umfangreichen Vertragswerke zu durchschauen.
Zum Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion mit der Drucksachennummer 4/6851 vielleicht so viel. Sie sagen in dem ersten Punkt: Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, über die wesentlichen Eckpunkte des im Jahr 2005 beschlossenen ÖPPBeschleunigungsgesetzes und gegebenenfalls über weitere Entwicklungen auf Bundesebene zu berichten.
Ich gehe davon aus, dass das ohnehin passiert. Insofern sollte das gegebenenfalls dort herausgenommen werden. Was Sie nicht sagen, ist, wann, wie oft und mit welchem Stichtag der Bericht erfolgen sollte.
Ich gehe übrigens auch davon aus, dass das Papier nur wesentliche Eckpunkte enthält. Das ist nun mal die Natur der Eckpunkte, aber das nur am Rande.
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt im September 2005 veröffentlicht. Ich meine, selbst zum Zeitpunkt der Ausgabe Ihres Antrages am 2. November sollten Sie in der Lage gewesen sein, die sechs Seiten durchzulesen. So viel ist es nicht, auch wenn es klein gedruckt ist. Dazu braucht man keine Staatsregierung.
Die weiteren Entwicklungen auf Bundesebene und den Punkt 2 finde ich viel spannender und interessanter. Hier muss man vielleicht bei der Ehrlichkeit bleiben. Da bin ich auf der Seite von Dr. Schmalfuß. Er sagte: Sie haben die Kommunen im Stich gelassen. Das ist richtig. Bereits im Mai 2005 fand hier im Haus eine Beratung mit der Deutschen Kreditbank zum Thema „Public Private Partnership“ statt, die nicht etwa auf Ihr Betreiben hin, sondern auf Betreiben der Kreditbank stattgefunden hat. Schon 2005 gab es reichlich Anträge und Anfragen. Die Chronologie ist Ihnen bekannt.
Im Jahr 2006 haben Sie sich – ich glaube am 6. Oktober – zur Drucksache 4/2955 der GRÜNEN beraten. Es gab einen Änderungsantrag von Ihnen, Drucksache 4/3069, in dem Sie sich ein wenig in Richtung der GRÜNEN getraut haben, aber noch lange nicht den Mut besaßen, das Kompetenzzentrum zu fordern, und sich wieder nur berichten ließen. Deswegen frage ich Sie, wie lange das noch mit den Berichten so weitergehen soll, bevor Sie handeln; denn ein einziges Modellprojekt in Sachsen – Ihr Justizzentrum – zu betreiben und davon abhängig zu machen, wie es mit dem ÖPP in Sachsen weitergeht, ist einfach zu wenig. Das ist für die zwei Jahre, die bisher vergangen sind, viel zu mager.
Die Kommunen haben davon nichts. Möglicherweise wird es ja nach der Verwaltungs- und Funktionalreform einfacher. Dann haben Sie nur noch zehn Kreise und drei kreisfreie Städte. Dann ist möglicherweise auch die Beratung einfacher zu koordinieren und spätestens dann
sollte sie möglich sein. Aber zu spät ist es allemal. Die Kommunen vermissen Ansprechpartner.
Das kommt übrigens auch in Ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen des Kollegen Schmalfuß und der GRÜNEN zum Ausdruck. Die lapidare Antwort, wir haben nicht ein einziges Projekt durchgeführt, sagt nichts zum Anspruch. Hierbei sollten Sie ehrlich sein und einfach nur erklären: Wir wollen es nicht. Das wäre möglicherweise nicht das Richtige, aber es wäre offen und man könnte damit umgehen, anstelle drei Jahre lang zu prüfen und die Leute von einem Tag auf den nächsten zu vertrösten. Das nächste Jahr kommt bestimmt.
Und der nächste Bericht auch und Papier ist geduldig. Es wird mit Sicherheit wieder das Gleiche drinstehen. Die Gefahren sind größer als die Chancen. Evaluieren können wir das Ganze nicht, weil wir bislang keine Erfahrungen sammeln konnten – so sinngemäß die Antwort auf Ihre Frage zum Justizzentrum Chemnitz. Wie sollten Sie das auch ohne Projekte?
Ich bin übrigens auch auf die Antworten zu unserer Großen Anfrage gespannt, die den Parlamentariern dieses Hauses in spätestens zweieinhalb Monaten vorliegen sollten, indem wir ganz dezidiert zum einen auf die wirtschaftlichen und zum anderen die rechtlichen Kompetenzen und Komponenten des Vollzugs der PPPMaßnahme Justizzentrum eingehen. Aber dann sollte genügend Zeit sein, um möglicherweise bis zum Jahresende – dann haben wir zwei Jahre erfolgreich das Bestehen des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes –, sich selbst vorzubereiten, eine eigene Verbindungsmannschaft zur Task Force aufzustellen. Es reicht nicht, einen Mann im Innenministerium zu haben, das ist unser Verbindungsmann, omnipotent, und für alles anzusprechen. Ich habe das versucht und es hat nicht funktioniert.
Sie sagen in Ihrem Punkt 3, Sie möchten beraten, ob eine zentrale kommunale Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit ÖPP-Projekten aus kommunaler Sicht sinnvoll erscheint. Ich bitte und fordere Sie auf, diese Entscheidung bis zum 31.12.2007 zu treffen, damit wir nächstes Jahr Nägel mit Köpfen machen können; denn im Jahr 2009 ist die Legislatur, wie Sie wissen, zu Ende. Dann müssten wir wieder beraten, es kommen wieder Berichte usw. Ich denke, stattdessen muss es endlich vorwärtsgehen.
Zum Antrag der FDP. Bei aller Kritik können wir zwar dem Antrag von CDU und SPD zustimmen; aber – so amüsant ich ihn finde – ich kann leider meiner Fraktion die Zustimmung zu Ihrem Antrag nicht empfehlen. Das hat zwei Gründe.
Wir sind auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, ein Kompetenzzentrum in Sachsen ins Leben zu rufen. Aber zu sagen, dass die PPP-Projekte den Kommunen nur Vorteile bringen und dass es bisher nur Chancen gibt, ist falsch. Ausdrücklich sagen Sie hier, es besteht für die Staatsre
gierung damit kein Grund mehr, gegenüber PPPProjekten zurückhaltend zu sein, und stellen auf den Leitfaden für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ab.
Nun ja, die Staatsregierung ist zurückhaltend. Ich möchte auch ein Kompetenzzentrum, aber ich möchte ÖPP nicht ausdrücklich und ausschließlich zur Sicherung der Haushaltslage in den Kommunen, denn dafür sind ÖPP- und PPP-Projekte untauglich. Ich habe nichts gegen ÖPP. Ich denke, es kann eine sinnvolle Ergänzung von Finanzierungen und Gewinn von Liquidation sein. Insofern bin ich bei Ihnen, aber ich möchte es nicht privilegieren und kann Ihnen deswegen im Punkt 1 nicht folgen.
Übrigens, so einstimmig – das wissen Sie – war die Entscheidung damals auch nicht. Im Punkt 2 wird die Staatsregierung ersucht, im Jahr 2010 mindestens zehn Modellprojekte auf staatlicher und kommunaler Ebene voranzutreiben. Nun ja, als FDP würde ich mich in Planwirtschaft gar nicht erst versuchen. Selbst wenn Sie das möchten – Sie haben vorhin schon einmal darauf abgestellt –, es gibt eine ganze Menge Öffentlich-Privater Partnerschaften; auch wenn Sie meinen, dass ein Teil von denen gar nicht dazugehört, sage ich natürlich trotzdem: Unsere Kommunen haben bereits eine ganze Anzahl privater Beteiligungen, gemischtwirtschaftliche Unternehmen und so bereits Erfahrungen gesammelt. Außerdem frage ich Sie, wo Sie doch sonst immer nach dem Markt rufen: Wo ist der Markt hier?
Wenn es ein Angebot gibt und wenn es einen Bedarf gibt, dann sollte auch die Möglichkeit gegeben sein, Öffentlich-Private Partnerschaften zu etablieren. Von welchen Kommunen sprechen wir denn? Wir haben doch nur drei große Kommunen in Sachsen. Wir werden bald nur noch zehn Landkreise haben. Das sind Ihre Ansprechpartner und – wie gesagt – darüber können wir uns gern unterhalten. Für kleine Kommunen und kleine Projekte taugt ÖPP nicht.
Auf Ihre Frage, warum man denn bisher bei Fördermitteln so zögerlich ist, sage ich: Wenn es stimmt, dass die Renditeerwartung und die Synergieeffekte in der genannten Größenordnung eintreten – im Durchschnitt 16 % –, dann brauchen Sie doch gar keine Fördermittel. Wenn ÖPP in einer Kommune sinnvoll und wirtschaftlich sein soll, dann braucht es nicht nur die Wirtschaftlichkeitsberechnung, sondern eben auch eine finanziell solide Kommune. Das hat Ihnen übrigens auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag ins Hausaufgabenheft geschrieben, denn er hat gesagt: Uns wäre eine Investitionspauschale viel lieber.
Zum Thema Schlusslicht – und damit möchte ich zum Schluss kommen –: Die Rechnungshöfe warnen vor langfristigen Risiken. Das war einer Pressemitteilung vom 05.05.2006 zu entnehmen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Sie sagen, im kommunalen Bereich handelt es sich bei PPP-Projekten häufig um kreditähnliche Geschäfte, die in fast allen Ländern der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen. Von staatlicher Seite sollten Mindestanforderungen für PPP-Projekte vorgege
ben werden. Das genau kann das Kompetenzzentrum allein nicht erreichen. Da müssen wir natürlich zur Verwaltungsvorschrift KommInvest kommen. Diese hat bisher solch hohe Hürden aufgebaut, dass es vielen Kommunen bisher gar nicht eingefallen wäre, ÖPP ins Auge zu fassen.
Freilich ist es richtig: Wir müssen Mindestanforderungen und gesetzliche Sicherheiten schaffen. Aber wenn diese dazu dienen, um jeden Preis alle Hürden fallen zu lassen, dann bitte nicht mit uns! Insofern möchte ich Ihnen und meiner Fraktion empfehlen, dem Antrag von CDU und SPD zuzustimmen. Leider können wir dem Antrag der FDP-Fraktion unsere Zustimmung nicht geben.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon eine ganze Menge gesagt worden. Eigentlich könnte ich mich den Ausführungen meines Kollegen Tischendorf – zum Teil auch denen des Herrn Brangs – vollumfänglich anschließen. Was Sie, Herr Morlok, allerdings gesagt haben, kann ich nicht im Raum stehen lassen.
Sonntags entscheiden die Kommunen, wochentags die Bürger. Was ist das für ein Unfug? Zum Ersten: Die Bürger haben in der Woche schon entschieden. Schauen
Sie sich einmal die Öffnungszeiten von großen Ketten und von kleinen und mittelständischen Unternehmen an, die oft in Konkurrenz zu großen Discountern stehen. Sie werden merken, dass die Bürger nur zu bestimmten Zeiten einkaufen gehen.
Es gab, als die Ladenöffnungszeiten von 18 auf 20 Uhr ausgeweitet wurden, natürlich eine Verschiebung in die Abendstunden. Natürlich sind die Bürger erst 19:30 Uhr einkaufen gegangen.
Schauen Sie sich heute einmal die Zeiten und die Auslastung der Läden an. Das Ergebnis spricht eine klare Sprache. Wenn Sie das als Maßstab setzen, dass sich die Bürger entscheiden sollen, dann haben sie sich schon entschieden, nämlich für den Schutz der Familie.
Zum Zweiten: Es mag ja sein, dass Sie es spannend finden, und es hat ja auch einen gewissen Charme zu sagen: Wir als Partei der kommunalen Selbstverwaltung wollen, dass in der Woche die Bürger entscheiden sollen und an Wochenenden die Kommunen. Aber das ist schlichtweg nicht verfassungsgemäß. Es kommt eher einer kommunalen Selbstentmannung gleich. Was werden denn die Kommunen machen? Natürlich werden sie öffnen lassen, wenn Sie die Möglichkeit einräumen, an 20 Sonntagen im Jahr – natürlich Ausnahmeregelung – zu öffnen. Bleibt übrigens die Frage, was 20 Sonntage im Jahr wären. Lassen Sie mich das einmal herunterrechnen. Es gibt ja nur 52. An 20 Sonntagen im Jahr eine Ausnahme zu genehmigen ist quasi die Regel. Natürlich werden das die Kommunen tun, die mit anderen Kommunen im Wettbewerb stehen. Das ist nur logisch.
Nachdem mein Kollege Klaus Tischendorf bereits erklärt hat, warum wir dem eingebrachten Vorschaltgesetz zustimmen, und zum Teil auch schon ausgeführt hat, warum wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen, möchte ich nur noch ein paar Bemerkungen zu Ihrem Druckstück machen, die nach meinem Dafürhalten noch nicht gefallen sind.
Sie setzen sich das Ziel der „Regelung der Ladenöffnung im Freistaat Sachsen“.
Der Sächsische Landkreistag hat in seiner Stellungnahme vom 27. Oktober 2006 treffend bemerkt, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Er führt nämlich aus, der Gesetzentwurf der FDP entspricht „weitgehend dem Anliegen des Standardabbaus, der Deregulierung und Vereinfachung gesetzlicher Regelungen“.
Nun wäre ja gegen Letzteres nicht viel einzuwenden, wenn es dabei nicht um Schutzgüter ginge. Obgleich ich Ihnen ausdrücklich danke, dass die Sächsische Staatsregierung durch Sie an ihre Pflicht erinnert wurde, selbst den Gesetzentwurf vorzulegen. Aber das ist dann auch schon alles mit dem Dankeschön, denn der Rest passt mir, ehrlich gesagt, absolut nicht. Ich werde natürlich nicht nur meinen Kollegen, sondern allen anderen Kollegen hier im Raum die Ablehnung empfehlen.