Liane Deicke
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Politik ist mehr als die Summe staatlicher Konzepte und Förderprogramme. Sie wird bürgernah, wenn Politiker und Verwaltung die Bürger als Partner begreifen und umgekehrt.
Ein Teil des Bestrebens nach Bürgernähe ist die Arbeit des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages. Es ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht und damit wichtiges Merkmal einer freiheitlichen Demokratie, dass
jedermann die Möglichkeit hat, Behördenhandeln oder rechtliche Regelungen überprüfen zu lassen.
Dazu, dass das keine Selbstverständlichkeit ist, möchte ich Ihnen ein Beispiel aus DDR-Zeiten nennen, welches gerade einmal 30 Jahre her ist. Damals starb die Mutter eines Arbeitskollegen. Diese wohnte in Frankfurt am Main. Mein Kollege bekam keine Genehmigung vom Arbeitgeber, zur Beerdigung seiner Mutter zu fahren, und sprach letztendlich beim Staatsrat vor. Der war sehr freundlich, konnte aber angeblich nicht in die Entscheidung des Arbeitgebers eingreifen. Die Folge aber war, dass dem Kollegen, als er später eine Genehmigung benötigte, um – wie jedes Jahr – zur Leipziger Messe in seiner Freizeit Behelfstaxi fahren zu dürfen, ihm auch diese verwehrt wurde, und zwar mit der Begründung, dass man ihm keine positive gesellschaftliche Einstellung bescheinigen könne. Dies leitete man davon ab, dass sich ja der Kollege beim Staatsrat beschwert hatte.
Ein Beschwerdeführer oder Petent ist in einer Diktatur ein potenzieller Oppositioneller und wird allzu oft als solcher behandelt. Wir alle kennen mit Sicherheit weitere Beispiele, in denen Bürger für ihr offenes und ehrliches Wort härter bestraft wurden. Das Beispiel zeigt sehr schön die Vorzüge eines demokratischen Menschenbildes gegenüber dem in einer Diktatur. Wir Demokraten sehen in den Beschwerden, Hinweisen und Vorschlägen nicht das Werk potenzieller Systemgegner. In unserer Demokratie ist das Petitionsrecht fundamentaler Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung und sogar noch mehr. Petitionen tragen nicht selten zur konkreten Verbesserung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bei. In der Demokratie ist der Bürger Partner der Politik und nicht Gegner. Das drückt sich auch in der Arbeit des Petitionsausschusses aus.
Meine Damen und Herren, wenn sich jemand mit einer Petition an das Parlament wendet, erhält er oft eine Antwort in Fachchinesisch. Ich meine – und das hat Frau Simon vorhin schon sehr gut gesagt, dem kann ich nur voll zustimmen –, auch die Antworten sollten verständlich und bürgernah formuliert sein; denn Bürgernähe wird auch über Sprache erreicht. Viele, die sich für einfache und bürgernahe Sprache einsetzen, betonen, dass dies ein wichtiges, aber leider noch unterschätztes Thema ist.
Der Petitionsausschuss agiert natürlich nicht im luftleeren Raum. Er braucht das entsprechende Hinterland. Das bedeutet, dass das Referat Petitionsdienst uns unterstützt hat. Das bedeutet auch, dass die Ministerien uns in Form der Stellungnahmen unterstützt haben, die von dort gekommen sind. Deshalb möchte ich insbesondere Frau Nolting und ihrem Team des Referates Petitionsdienst für die gute Arbeit und Unterstützung danken. Gern weite ich meinen Dank auf meine Ausschusskolleginnen und -kollegen aus sowie auf alle Mitarbeiter der Ministerien, die uns in Form der Stellungnahmen unterstützt haben.
Die Petitionsarbeit ist sehr umfangreich. Wer im Petitionsausschuss arbeitet oder gearbeitet hat, weiß, wovon ich spreche. Das drückt sich nicht nur in der absoluten
Zahl von 676 Petitionen im Jahr 2008 aus, sondern auch in der Sorgfalt, mit der wir versucht haben, den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Dies wollen wir auch in Zukunft weiterhin tun.
Recht vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst kürzlich haben wir einen ähnlichen Antrag der GRÜNEN hier verhandelt. In ihm ging es darum, dass der Freistaat den Anbau auf eigenen Flächen verbieten soll. Ich habe in der Debatte damals schon darauf hingewiesen, dass der richtige Weg darin besteht, EU-Recht zu verändern.
Erklärtes Ziel der Gesetzgebung im Umgang mit grüner Gentechnik ist es, ein Nebeneinander von Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen und gentechnikfreier Landwirtschaft zu ermöglichen, damit die Wahlfreiheit für die Menschen erhalten bleibt. Gentechnikfreie Regionen sind ein geeignetes Instrument dafür.
Doch damit die Länder und Regionen künftig selbst über den gewerblichen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen oder die Forschung entscheiden können, brauchen wir die Weiterentwicklung des europäischen Gentechnikrechts. Die EU-Mitgliedsstaaten haben kürzlich in Brüssel bekräftigt, dass sie selbst die Möglichkeit haben müssen zu entscheiden. Im Ergebnis werden Österreich und Ungarn nicht gezwungen, den Anbau von Genmais auf ihren Äckern zu erlauben. Dies ist ein Meilenstein, um den die EU-Kommission und alle, die auf den ungehinderten Vormarsch der grünen Gentechnik gesetzt haben, nicht mehr herumkommen.
In der EU ist nun klar: Es gibt keine Mehrheit dafür, mit einem intransparenten Zulassungsverfahren gentechnisch veränderte Pflanzen für den Anbau zuzulassen und damit den Mitgliedsstaaten zu diktieren. Die EU-Kommission wäre gut beraten, daraus Konsequenzen zu ziehen.
Wir als SPD haben konkrete Vorstellungen, wie das europäische Gentechnikrecht geändert werden soll. Einige der Forderungen der GRÜNEN, zum Beispiel die Zulassung und den Anbau betreffend, decken sich mit unseren Forderungen. Im Juni vergangenen Jahres hat die SPDFraktion im Bundestag dem Koalitionspartner einen entsprechenden Antragsentwurf mit dem Titel „Für eine nachhaltige Weiterentwicklung des europäischen Gentechnikrechts“ vorgelegt. Damit sollte erreicht werden, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Verbindlichkeit von gentechnikfreien Regionen einsetzt.
Leider konnte sich die CDU/CSU auf Bundesebene nicht dazu durchringen, beim Gentechnikrecht endlich Farbe zu bekennen, und das, obwohl die CSU in Bayern ganz anders spricht.
Meine Damen und Herren! Neben den im Antrag benannten Punkten muss das europäische Gentechnikrecht auch noch in weiteren Punkten angegangen werden. So brauchen wir nicht nur die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Produkte, die aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, sondern wir brauchen auch eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut ab der Nachweisgrenze, das heißt ab null. Denn die Reinheit des Saatgutes entscheidet, ob Lebensmittel auch in Zukunft gentechnikfrei erzeugt werden können.
Meine Damen und Herren! Die aktuellen Debatten und die vielen Bürgerinitiativen zeigen: Die grüne Gentechnik hat ein Akzeptanzproblem bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir müssen uns jedoch eines bewusst machen: Die Einführung der grünen Gentechnik ist durch das EU-Recht längst geschehen.
Mit der Bundesgesetzgebung, also mit dem Gentechnikgesetz des Bundes, haben wir Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft festgeschrieben. Wir haben zum Beispiel Mindestabstände vergrößert, um so die Koexistenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen zu verbessern.
Um die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, sieht das novellierte Gentechnikgesetz des Bundes die freiwillige Kennzeichnung tierischer Erzeugnisse aus gentechnikfreier Produktion vor. Das ist ein enormer Fortschritt für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier hat sich übrigens die SPD im Gesetzgebungsverfahren voll durchgesetzt.
Insgesamt reichen die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene aber noch nicht aus, um zu einer tatsächlichen Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommen und die Koexistenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen zu gewährleisten. Hier muss, wie gesagt, das EU-Recht geändert werden.
Mit dem GRÜNEN-Antrag gibt es zwar einige Schnittmengen. Aber da es auf Bundesebene von den einzelnen Fraktionen abweichende Forderungen zur Änderung des europäischen Gentechnikrechts gibt, unterstützen wir hier nicht den Antrag der GRÜNEN, sondern unsere Bundestagsfraktion in den Bemühungen, mehr Transparenz und Demokratie auf diesem Gebiet herzustellen und umzusetzen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen hier heute nicht zum ersten Mal eine Debatte um das Thema Abfallentsorgung. Bevor ich näher auf einige Punkte dieser Großen Anfrage eingehe, sollten wir uns einmal verdeutlichen, vor welchen Herausforderungen wir nach der Wende gestanden haben und wo wir heute stehen.
Wir hatten in Sachsen die Situation, dass es eine große Anzahl an Deponien mit einer umweltgefährdenden Abfallentsorgung gab – so nach dem Motto: „vergraben – vergessen“. Viele dieser Deponien sind inzwischen geschlossen und saniert. Wir haben heute Deponien, die nach dem Stand der Technik arbeiten und den Anforde
rungen des Umweltschutzes voll entsprechen. Das ist die Ausgangslage.
Außerdem entwickeln wir uns von der Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft, die in erster Linie Abfallvermeidung und Abfallverminderung als Priorität setzt.
Die Große Anfrage stellt nun vorrangig und teilweise sehr suggestiv darauf ab, dass in Größenordnungen auf sächsischen Deponien sowie bei Verfüllungen von Restlöchern und in technischen Bauwerken nicht nur legal Abfälle abgelagert bzw. verwendet werden. Suggestiv deshalb, weil Dinge hinterfragt werden, die es offensichtlich so in Sachsen nicht gibt. Beispiel dafür ist die Frage 1.7. Darin geht es darum, wie den häufigen Verletzungen der technischen Standards bei der Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Bau- und Abbruchabfällen entgegenzuwirken ist. Hier jagen Sie tatsächlich einem Phantom nach, wie auch die Antwort der Staatsregierung zeigt.
Was die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen anbelangt, so wird der überwiegende Teil in Recyclinganlagen aufbereitet. In Sachsen haben sich Qualitätssicherungssysteme für Recyclingbaustoffe bereits bewährt. Dabei hat Sachsen einen pragmatischen Lösungsansatz beschritten, der auf Kooperation setzt. So wurde im Dezember 2005 eine Branchenvereinbarung zwischen dem SMUL und dem Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e. V. unterzeichnet. Darin wurden konkrete Bedingungen festgeschrieben, um die Ordnungsmäßigkeit und Schadlosigkeit der Verwertung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sicherzustellen.
Der Freistaat Sachsen war damit das vierte Bundesland – und somit auch Vorreiter –, in dem Recyclingbaustoffe als Produkte anerkannt werden. Das heißt, die Abfalleigenschaft endet direkt beim Verlassen der Recyclinganlage. Derartige pragmatische Branchenvereinbarungen zwischen Umwelt- und Wirtschaftsseite tragen bedeutend dazu bei, den Einsatz bzw. die Akzeptanz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen zu verbessern. Gleichzeitig leisten sie als Sekundärrohstoffe einen wertvollen Beitrag sowohl zum rohstofflichen Ressourcenschutz als auch zum Schutz von Boden und Grundwasser.
Sachsen hat zudem das sogenannte Tongrubenurteil umgesetzt, in dem es darum geht, dass die Verwertung von mineralischen Abfällen nur dann erfolgen kann, wenn diese als schadlos bewertet werden. Dies wirkt sich sowohl in bodenähnlichen Anwendungen als auch beim Einbau in technische Bauwerke aus.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Teil der Großen Anfrage beschäftigt sich mit Müllimporten. Es ist zwar richtig, dass Sachsen ein Müllimportland ist; wir kennen aber auch die Ursachen. Über dieses Thema haben wir bereits sowohl im Ausschuss als auch im Plenum diskutiert. Wir haben mehrmals klar und deutlich gesagt, dass die Begrenzung von Importen möglich wäre, wenn die Entsorgungssicherheit in Sachsen gefährdet würde. Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2005 werden heute weniger Abfälle auf Deponien verbracht.
Diese haben Auslastungsprobleme. Insofern ist es nicht nur legitim, sondern überlebenswichtig, dass Deponien wirtschaftlich arbeiten.
Frau Roth, ich möchte Sie einmal aus einer der letzten Debatten zitieren. Sie haben nämlich damals genau die gleiche Meinung vertreten: „Der Abfallwirtschaftsplan weist keine Mängel an Deponieraum auf, denn nur dies kann als Grund herangezogen werden, um den Verbrauch an Deponieraum durch Abfälle von außerhalb des Freistaates Sachsen zu beschränken.“ Wenn zunehmend auch gefährliche Abfälle importiert werden, muss man dem entgegenhalten, dass in Sachsen die Sonderabfallentsorgung privatwirtschaftlich organisiert ist. Deshalb sind zunächst einmal der Abfallerzeuger und -entsorger gefordert, eigenverantwortlich zu handeln. Der Abfallerzeuger hat eine Sorgfaltspflicht, was heißt, dass dieser für seinen Abfall bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verantwortlich ist. Das bedeutet, dass er sich vergewissern muss, was nach Übergabe an den Entsorger mit seinem Abfall passiert. Die öffentliche Hand ist für die Überwachung zuständig.
In der Großen Anfrage geht die Staatsregierung daher auch sehr ausführlich auf diesen Punkt ein. Es wird noch einmal dargelegt, dass die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften seit 1996 auf der Basis eines Überwachungskonzeptes stattfindet. Dies sieht auch, wie immer wieder gefordert, unangekündigte Kontrollen vor und hat eine risikobasierte Herangehensweise. Unterstützt wird die Überwachung, insbesondere von gefährlichen Abfällen durch den Einsatz eines elektronischen Datenverarbeitungs-Abfallüberwachungssystems, welches alle relevanten Daten gefährlicher Abfälle erfasst. Dadurch können unter anderem schneller fehlerhafte Angaben identifiziert werden.
Aber auch die beste Überwachung und Kontrolle kann nicht verhindern, dass hin und wieder schwarze Schafe auftauchen, auch bei Entsorgungsfachbetrieben, bei denen der Abfallerzeuger eigentlich davon ausgehen kann, dass sein Müll rechtskonform entsorgt wird. Daher unterstütze ich die Forderung, die EntsorgungsfachbetriebeVerordnung auf den Prüfstand zu stellen und insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Instrumente zu überprüfen. Die Verbände der Abfallwirtschaft sind auch gefordert, sich von Unternehmen, die ihren Müll illegal entsorgen, zu distanzieren.
Auch wenn die antragstellende Fraktion sicher eine andere Intention verfolgt hat, so zeigt die Große Anfrage doch, dass im Freistaat Sachsen eine erfolgreiche Abfallüberwachung installiert wurde. Die Große Anfrage taugt nicht dazu, dieses Thema zu skandalisieren.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wer leicht vertraut, wird leicht betrogen“, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Nehmen Sie einmal Themen wie Gaspreise, Energiekosten, Interneteinkauf, Onlinebanking, Finanzanlagen. Eine Aufgabe des Verbraucherschutzes besteht darin, die
Verbraucher auf diesen Gebieten zu schützen und vor allem ein verlässlicher Ratgeber zu sein.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte auf dem Markt durchzusetzen. Verbraucherorganisationen müssen daher als Anwalt der Kunden auftreten und für deren Interessen streiten.
Um den Verbraucherschutz nachhaltig zu verbessern, müssen wir ihn finanziell stärken und strukturell gut aufstellen. Die SPD-Fraktion hat im Doppelhaushalt dafür gesorgt, dass der Verbraucherschutz deutlich mehr Mittel erhält, vor allem für spezielle Projekte zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz.
Erstmals gibt es auch einen neuen Haushaltstitel zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz in Sachsen.
Nach der Verstärkung der Mittel versuchen wir nun, die Staatsregierung auch von der Notwendigkeit struktureller Veränderungen zu überzeugen.
Meine Damen und Herren! Beim Verbraucherschutz geht die SPD vom Leitbild des mündigen Verbrauchers als eigenverantwortlich handelndem Konsumenten und Markteilnehmer aus. Die Verbraucher müssen so informiert sein, dass sie selbstständig entscheiden können und sich ihrer Rechte bewusst sind. Der mündige Verbraucher kann und muss die Nachfrageseite entscheidend mitgestalten. Das dazugehörige Schlagwort heißt „nachhaltiger Konsum“. Sie alle wissen, dass die Art, wie wir einkaufen, die Welt verändert. Mit unserem Konsumverhalten können wir zum Beispiel beeinflussen, ob Arbeiterinnen auf Plantagen knietief im Gift stehen oder nicht. Darüber entscheiden die Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit sie aber ihre Macht auf den Märkten ausspielen können, müssen sie informiert werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Verbraucherschutz in Sachsen deutlich verbessert. Verbraucherschutz umfasst nahezu alle Lebensbereiche. Der Staat und seine Institutionen haben ihre Aufgaben im Verbraucherschutz mit Augenmaß unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Wirtschaftsbeteiligten wahrzunehmen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen nimmt als privatrechtliche Institution im zivilrechtlich geregelten Verbraucherschutz die wichtige Aufgabe der Verbraucherberatung und Verbraucherinformation wahr.
An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Sachsen meinen herzlichen Dank für ihr tägliches Engagement im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aussprechen.
Sachsen hat im Ländervergleich ein vorbildliches, flächendeckendes Netz an Beratungsstellen für die Verbraucher. Wie wichtig die Präsenz der Verbraucherzentralen
vor Ort ist, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Verbraucherbefragung. Mit deutlichem Abstand werden die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest als wirkungsvollste Vertreter der Verbraucherinteressen genannt.
Rund zwei Millionen sächsische Bürgerinnen und Bürger nutzten im Jahr 2007 die umfangreichen Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Sachsen. Die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise, eine große Bereitschaft, den Stromanbieter zu wechseln, unerträgliche und ungewollte Telefonwerbung, untergeschobene Telekommunikationsverträge, Abzocke bei vermeintlichen Gratisangeboten im Internet – das sind nur einige der vielen Schwerpunkte.
Meine Damen und Herren! Der Verbraucherschutz hat in Sachsen in den letzten Jahren eine durchaus positive Entwicklung genommen. Nachdem Sachsen im Verbraucherindex 2004 den letzten Platz aller Bundesländer eingenommen hatte, konnte sich der Freistaat im Jahr 2006 bereits um zwei Plätze verbessern und steht im Jahr 2008 auf Platz 12 der Rangliste; Frau Schmidt ist bereits sehr ausführlich darauf eingegangen. Diese Entwicklung zeigt, dass der Freistaat auf dem richtigen Weg ist. Dennoch entspräche die Verbesserung in der Schulnote nur einem Sprung von 5 auf 4. Damit sind wir nur die Einäugigen unter den Blinden.
Positiv hervorgehoben werden im aktuellen Bericht besonders die finanzielle Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen, das hohe Niveau der Arbeit der Kontrollbehörden im Bereich der Marktüberwachung, der Lebensmittelkontrolle und des Eichwesens sowie ein 2007 erstmals vorgelegter umfassender Tätigkeitsbericht der Staatsregierung zum Verbraucherschutz in Sachsen.
Negativ zu Buche schlägt bei der Wertung insbesondere die Verteilung des Verbraucherschutzes auf mehrere Ressorts der Staatsregierung und die fehlende Nennung der Geschäftsverteilung sowie die uneinheitliche Zuständigkeit der Gremien des Sächsischen Landtages. In diesen Bereichen erreichte Sachsen im bundesweiten Vergleich nur jeweils den vorletzten Platz.
Der sächsische Verbraucherschutz setzt vor allem auf folgende Schwerpunkte: gesundheitlicher, technischer und wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Der wirtschaftliche und technische Verbraucherschutz ist im Bereich des SMWA angesiedelt. Er hat zum Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu wahren und ihre Positionen bzw. ihre Rechte zu stärken. Das bedeutet, Verbraucher zum einen vor Benachteiligungen durch ungenaue Messgeräte sowie nicht ordnungsgemäß gefüllte Fertigverpackungen und zum anderen vor wirtschaftlichen Fehlentscheidungen durch irreführende Angaben oder mangelhafte Information zu schützen. Diese Aufgaben werden vom Sächsischen Landesamt für Mess- und Eichwesen wahrgenommen. Gerade in diesem Bereich erreichte Sachsen im Verbraucherschutzindex 2008 den ersten Platz.
Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind das Sächsische Staatsministerium für Soziales und in Teilbe
reichen – damit meine ich die Futtermittelkontrolle – das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zuständig.
Der Verbraucherschutz muss in Sachsen wieder einen höheren Stellenwert erhalten. Ob Gift im Kinderspielzeug, unerlaubte Telefonwerbung, Datenhandel oder aktuell die Finanzkrise – es gibt viel zu tun;
und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern steigt der Beratungsbedarf. Folgende Zukunftsaufgaben müssen, gebündelt in einem Ministerium, angegangen werden:
Erstens. Der Verbraucherschutz muss im gesamten Bereich der digitalen Welt stärker durchgesetzt werden.
Zweitens. Stärkung der Fahrgastrechte. Dazu gehört die Einführung eines einfachen, klaren und im gesamten Bereich des Bahnverkehrs gültigen Entschädigungsrechtes in der Form, dass am Ende nicht möglichst viel Entschädigung gezahlt wird, sondern dass die Bahn wirtschaftlich angereizt wird, möglichst pünktlich zu sein.
Drittens. Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes und Ausdehnung auf alle Produkte und Dienstleistungen.
Viertens. Einführung einer klaren und übersichtlichen Kennzeichnung dessen, was in den Lebensmitteln enthalten ist.
Fünftens. Stärkung der sektorspezifischen Verbrauchervertretung. Das Land Baden-Württemberg oder auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen haben Konzepte zu den sogenannten Watch dogs vorgestellt. Dies sollte auch in Sachsen geprüft und, wenn möglich, eingeführt werden.
Sechstens. Auch Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Dieser umfasst nicht nur den Handel mit Adressen und Kundendaten, wie er in den letzten Wochen leider immer wieder aufgedeckt wurde.
Der siebente und letzte Punkt ist die Aufwertung des Verbraucherschutzes in einem zentralen politischen Aktionsfeld. Effektiver Verbraucherschutz verlangt politische Verantwortlichkeiten. Wo Zuständigkeiten verschwimmen, gibt es weder politische Aktivitäten noch wirksame Kontrollen. Deshalb sollte der Freistaat Sachsen die Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz in einem eigenen Verbraucherschutzministerium mit klaren Zuständigkeiten bündeln und die parlamentarische Kontrolle durch eigene Verbraucherschutzausschüsse einrichten.
Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., sagte zu diesem Hauptdefizit in Sachsen – ich zitiere –: „Meiner Auffassung nach ist es elementar, dass nur durch die Bündelung aller Verbraucherschutzaktivitäten in einem Ministerium und in einem Landtagsausschuss Fortschritte beim Verbraucherschutz in Sachsen zu erreichen sind. Die gegenwärtige Situation, dass kein
Ministerium in diesem an Bedeutung ständig zunehmenden Politikfeld federführend Verantwortung trägt, ist nicht länger hinnehmbar. Nur die ‚Schaffung von Adressen’ in Parlament und Staatsregierung wird unseres Erachtens beim Verbraucherschutz in Sachsen etwas bewegen können.“
Es ist absehbar,
dass der Bedarf an Verbraucheraufklärung und -beratung weiter wachsen wird. Viele Bundesländer haben noch immer nicht erkannt, dass sie für die praktische Umsetzung des Verbraucherschutzes verantwortlich sind. Wir als SPD fordern durch unseren Antrag die Staatsregierung auf, die Ergebnisse des Verbraucherschutzindex 2008 zu beherzigen und zügig einen Masterplan „Verbraucherpolitik“ auszuarbeiten.
In diesem soll dargelegt werden, wie auf der Ebene der Ministerien und des Parlamentes eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden soll, um somit den Verbraucherschutz in Sachsen zu einer Kernaufgabe des politischen Handelns zu machen.
Was immer auf Bundesebene in Sachen Verbraucherschutz beschlossen wird, läuft ins Leere, wenn es die Bundesländer nicht wirksam umsetzen und kontrollieren. Wir als SPD werden dafür sorgen, dass Sachsen diese Aufgabe in Zukunft besser wahrnimmt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag gestellt, damit wir die Entwicklung des ökologischen Landbaues nicht aus den Augen verlieren und um beurteilen zu können, wie sich der ökologische Landbau unter den neuen Förderbedingungen entwickelt hat.
Für uns als SPD ist der ökologische Landbau ein umweltpolitischer Schwerpunkt. Das haben wir in diesem Hause immer deutlich gemacht. Dem ökologischen Landbau muss nicht nur deshalb Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten stetig steigt. Vor allem unter Umweltgesichtspunkten hat der ökologische Landbau große Bedeutung. Ökologischer Landbau setzt auf Nachhaltigkeit. Nicht zuletzt schafft er überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze.
In der Diskussion um den ökologischen Landbau kommen wir immer wieder auf das gleiche Thema, nämlich die Frage nach der Förderung. Klar ist: Der ökologische Landbau kommt nicht ohne staatliche Förderung aus. Infolge des weitgehenden Verzichts auf synthetische Düngemittel bzw. chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel kommt es zu Mindererträgen. Diese müssen ausgeglichen werden.
Meine Damen und Herren! Sachsens Förderpolitik hat in den vergangenen Jahren positiv zur Entwicklung des ökologischen Landbaues beigetragen. Doch obwohl die sächsischen Prämien im Bundesvergleich recht gut abschneiden, stellt sich die Frage: Reicht das schon? – Die Antwort ist eindeutig: Nein!
Die jüngsten Berechnungen der Landesanstalt für Landwirtschaft haben belegt, dass die Zuzahlungen nicht ausreichen, um die Einkommensdefizite auszugleichen. Hier besteht also Handlungsbedarf. Zurzeit zahlen überhaupt nur noch drei Bundesländer eine auf zwei Jahre begrenzte Umstellungsprämie – neben Thüringen und Rheinland-Pfalz auch Sachsen.
Nach einer zweijährigen Förderlücke – in den Jahren 2005 und 2006 – zahlt der Freistaat Sachsen seit 2007 wieder die Umstellungsprämie. Das hat sich bereits positiv ausgewirkt. So haben sich die Hektarzuwächse von 2006 zu 2007 im Vergleich zu den Vorjahren praktisch verdoppelt. Mit höheren Prämien, insbesondere während der Umstellung, können das Risiko minimiert und der Anreiz zur Umstellung weiter gesteigert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im April dieses Jahres gab es eine Fachregierungserklärung zum Thema Landwirtschaft. Darin hat der damalige sächsische Landwirtschaftsminister, Herr Prof. Wöller, das Thema Ökolandbau leider nur gestreift. Beim Nachlesen des Protokolls der Fachregierungserklärung habe ich allerdings einen Satz gefunden, den ich für sehr wesentlich halte; ich möchte ihn zitieren:
„Es ist gemeinsames Anliegen von Politik und Verwaltung, den Unternehmen günstige Rahmenbedingungen zur Nutzung der bestehenden Marktchancen zu verschaffen.
Mein Haus nutzt alle Möglichkeiten, noch bestehende Wettbewerbsverzerrungen für unsere Betriebe weiter abzubauen bzw. zu vermeiden.“
Diese Aussage trifft insbesondere auf den ökologischen Landbau zu. Leider steht Sachsen insoweit im Bundesvergleich noch immer nicht besonders gut da. Aber wir müssen auch anerkennen, dass wir in den vergangenen Jahren schon ein ganzes Stück aufgeholt haben. Dennoch: Wir brauchen mehr Landwirte, die ihre Produktion umstellen. Dafür sollen sie natürlich einen Ausgleich erhalten.
Die von Sachsen angekündigte Prämienerhöhung ab 2009 ist dabei ein wichtiger Schritt. Hier haben EU und Bund die Finger im Spiel. Der Bund wird sich zukünftig noch stärker als bisher im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ an der Unterstützung des ökologischen Landbaues beteiligen.
Meine Damen und Herren! Mit unserem heutigen Antrag und insbesondere unserem Änderungsantrag bringen wir als Koalitionsfraktionen nicht nur zum Ausdruck, dass der ökologische Landbau eine tragende Säule der sächsischen Landwirtschaft ist, sondern wir fordern die Staatsregierung explizit auf, verstärkt Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sachsen gibt es 42 Vogelarten, die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie eines besonderen Schutzes bedürfen. Darunter sind Vogelarten, die auf landwirtschaftlichen Flächen brüten und dort auf Nahrungssuche gehen. Insgesamt befinden sich etwa 40 % der Vogelschutzgebiete in Agrarräumen. Damit haben landwirtschaftliche Flächen als Vogellebensräume eine besonders große Bedeutung.
Eine wesentliche Ursache für den Bestandsrückgang bei einigen Vogelarten der Agrarlandschaft ist die Bewirtschaftungspraxis der Landwirtschaft. So ist zum Beispiel der Bruterfolg des Kiebitzes auf Ackerflächen sehr gering. Dafür gibt es natürlich auch noch andere Gründe. Oft werden aber Gelege durch landwirtschaftliche Maschinen vernichtet. Anhand des Vergleichs der Brutvogelkartierung in Sachsen von 1978 bzw. 1982 und 1993 bzw. 1996 zeigen sich sowohl positive als auch negative Entwicklungen. So wurde für das Rebhuhn ein Bestandsrückgang von etwa 30 bis 40 % und beim Kiebitz sogar von 50 bis 60 % festgestellt.
Jeder Landbewirtschafter steht vor der schwierigen Aufgabe, den Erhalt der Vogelarten des Agrarraumes mit einer rentablen Nutzung der Flächen in Einklang zu bringen. Anforderungen an die Bewirtschaftung, die über die Einhaltung der guten fachlichen Praxis hinausgehen, sollen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt werden. Für eine angepasste Landbewirtschaftung in europäischen Vogelschutzgebieten steht seit 2008 die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ zur Verfügung.
Sie beinhaltet neben der Förderung von Maßnahmen zur Biotop-Entwicklung sowie zur Anlage und Wiederherstel
lung von Landschaftselementen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft auch die Förderung spezieller Artenschutzmaßnahmen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt zum Beispiel die Wiederherstellung von Feuchtbereichen.
Die Koalitionsfraktionen und die GRÜNEN sind sich in der Zielsetzung ihrer Anträge einig, den Schutz charakteristischer Vogelarten des Offenlandes zu stärken. Allerdings scheint der Antrag der GRÜNEN in einigen Forderungen über das Machbare hinauszugehen, zum Beispiel, was die Kartierung anbelangt. Mit den im Antrag der GRÜNEN unter Punkt 2 genannten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen müssen wir uns, so glaube ich, im Rahmen der Beratung über den Antrag nicht im Einzelnen befassen. Darüber informiert unter anderem der vom Freistaat Sachsen herausgegebene Leitfaden für die landwirtschaftliche Nutzung in europäischen Vogelschutzgebieten in Form ausführlicher Steckbriefe. Diese gibt es für alle genannten Vogelarten. Außerdem werden Maßnahmen für die vogelschutzgerechte Umsetzung in den einzelnen Anbau- und Nutzungsverfahren beschrieben. Ergänzt wird das Ganze noch durch Angaben zur Verbreitung und zum Lebensraum sowie durch weitere Informationen zu Brutbestand, Status, Fortpflanzung und den für die Art wichtigsten Vogelschutzgebieten. Diesen Leitfaden haben alle Landwirte, die in Vogelschutzgebieten wirtschaften, erhalten. Auch gibt es bereits Schulungen, die sich mit dieser Materie beschäftigen.
Mit unserer Initiative sollte jeder Landbewirtschafter in der Lage sein, neue Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Bestandsentwicklung von Vogelarten zu berücksichtigen und den Beweis anzutreten, dass Landwirtschaft und Vogelschutz miteinander vereinbar sind.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Lesen des Antrages hatte ich den Eindruck, dass Sie damit Ihrem Parteifreund Minister Sander aus Niedersachsen eine sächsische Kopie entgegensetzen wollen. Als ich die entsprechende Pressemitteilung aus Niedersachsen mit der Begründung Ihres Antrages verglichen habe, musste ich über die zum Teil wortgleiche Übernahme schon etwas schmunzeln.
Das tut nichts weiter zur Sache. Herr Günther, Sie haben sich natürlich – aber insbesondere sehr verbal – für Ihren Antrag ins Zeug gelegt. Auf den ersten Blick könnte man deswegen sogar geneigt sein, sich Ihren Forderungen anzuschließen.
Es hat etwas für sich, einmal zu sehen, welche Erfolge all die politischen und ehrenamtlichen Anstrengungen zeigen. So oder so ähnlich haben Sie es in Ihrer Begründung geschrieben bzw. abgeschrieben.
Beim genaueren Hinsehen habe ich mich allerdings gefragt, ob im Freistaat für die Erstellung einer sogenannten „Weißen Liste“ wirklich zurzeit so dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben gestern sehr intensiv über Biodiversität diskutiert. An einem Punkt waren sich alle Fraktionen einig: Wir müssen im Freistaat Sachsen im Bereich Artenschutz noch enorme Anstrengungen unternehmen. Hier besteht wirklich dringender bzw. dringenderer Handlungsbedarf. Ich denke, dass diese Probleme erst einmal gelöst werden sollten. Dafür sollten die vorhandenen finanziellen und personellen Mittel eingesetzt werden.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen: Auf keinen Fall wird das, was Sie in Ihrem Antrag als Zielsetzung – eine Aufwertung des Tierschutzes – benennen, mit einem Bericht und der Erstellung einer „Weißen Liste“ zu erreichen sein. Sicher meinen Sie auch gar nicht den Tierschutz, sondern den Artenschutz. Ich erkläre Ihnen gern einmal den Unterschied, Herr Günther: Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.
Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit ab. Beim Tierschutz liegen demzufolge die Schwerpunkte auf der sach- und artgerechten Haltung, dem Umgang sowie der Nutzung von Tieren durch den Menschen; so viel dazu.
Richtig und wichtig ist, dass die in Sachsen bisher aufgenommenen Artdaten weiter vervollständigt werden. Das gilt insbesondere auch für wichtige Artengruppen wie Brut- und Gastvogelarten sowie für Säugetiere. Das LfULG stellt im Internet Artendaten in Form von Artenlisten bereit. Diese werden ständig vervollständigt. Damit sind bereits jetzt Gefährdungsaussagen analog der von Ihnen geforderten sogenannten Weißen Liste möglich – aber noch nicht für alle Artengruppen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in Sachsen viel zu tun, um den Artenschutz endlich voranzubringen. Der FDP rate ich abschließend, sich erst einmal mit den Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen, bevor sie einen solchen Antrag einbringt.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Sachsen spielt gegenwärtig beim Anbau gentechnisch veränderter Kulturen praktisch nur der Anbau von Genmais eine Rolle. Lassen Sie mich zunächst einmal ganz nüchtern einen Blick auf die aktuelle Situation in Sachsen bezüglich des Anbaus von Genmais werfen.
In Sachsen erfolgt der Maisanbau auf rund 82 000 Hektar. Auf rund 1 % dieser Fläche wird Genmais angebaut. Gerade einmal 21,5 Hektar gehören davon dem Freistaat. Das sind rund 2,5 % der Genmaisanbaufläche. Man kann
also konstatieren, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Anbau von Genmais auf freistaateigenen Flächen eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Im Umkehrschluss heißt das, dass der überaus größte Anteil der Anbaufläche Privateigentum ist und sich dieser Regelung entzieht. Bereits daraus ließe sich weiter schlussfolgern, dass Ihr Antrag damit ziemlich ins Leere läuft, weil die Ziele Ihres Antrages, Verunreinigungen zu vermeiden, mit diesen Maßnahmen praktisch nicht erreicht werden können. Die Sorge darum ist aber berechtigt.
Der Umgang mit Verunreinigungen ist von enormer Bedeutung für das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Unbedenklichkeit von Produkten. Die aktuellen Debatten belegen auch, dass die grüne Gentechnik nicht nur ein Akzeptanzproblem bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hat, sondern dass wir von einer verträglichen Koexistenz noch ein ganzes Stück entfernt sind. Koexistenz und Wahlfreiheit sind auf Dauer nur zu erhalten, wenn vom Saatgut als erstem Glied der Produktionskette über die weitere Verarbeitung bis hin zum fertigen Lebensmittel ein Höchstmaß an Sorgfalt eingehalten wird. Die Erfahrungen mit der Freisetzung und dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zeigen, dass auch die Kosten der Koexistenz erheblich sein können.
Nach gegenwärtigem Recht ist die Profilierung von Regionen, zum Beispiel als Naturschutz- und Tourismusregion oder als forschungs- oder biomasseorientierte Region, unnötig erschwert. Der Erfolg und die wirtschaftliche Tragfähigkeit, zum Beispiel von gentechnikfreien Regionen, kann durch die Entscheidung einzelner Grundstücksbesitzer leicht gefährdet werden, indem einzelne Parzellen mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt werden und damit Kosten für Vorsorgemaßnahmen und Analysen ausgelöst werden, die nach den Haftungsregeln nicht ausgeglichen werden können. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Imageschaden für besonders beworbene Regionen. In besonderen Einzelfällen sehe ich möglicherweise Handlungsbedarf im Sinne dieses Antrags. Es gibt zwar ein Beispiel: Die Stadt Bad Düben untersagt den Anbau von Genmais auf stadteigenen Flächen. Aber auch dadurch kann sie das Problem nicht lösen, in einer Tourismusregion eine gentechnikfreie Zone zu schaffen.
Insofern hat diese gut gemeinte Regelung keinen Effekt, selbst wenn Pachtverträge einen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausschließen. Für laufende Pachtverträge ist dies im Übrigen grundsätzlich nur einvernehmlich möglich. Was wir hier brauchen, sind gesetzliche Regelungen auf europäischer Ebene. Hierzu hat die SPD auf Bundesebene bereits konkrete Forderungen eingebracht, insbesondere auch für die Errichtung gentechnikfreier Zonen die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Erhalt der biologischen Vielfalt geht es um die Lebensgrundlage des Menschen. Diese Problemstellung muss national und international
gelöst werden. Dazu ist einerseits ein umfassender Ansatz nötig, der über die Erhaltung einzelner Arten hinausgeht. Andererseits erreichen wir nur Fortschritte, wenn dieses existenzielle Problem auch in den Köpfen und im Bewusstsein der Menschen angekommen ist. Deshalb ist es gut, wenn wir heute zum wiederholten Male über Biodiversität diskutieren.
Auch die Koalition selbst hat diese wichtige Frage bereits mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt, um auch im Freistaat Sachsen weiter voranzukommen. Das betrifft Themen des Natur- und Artenschutzes und auch des Biotopverbundes. Hier können wir uns, wie mein Vorredner Prof. Mannsfeld schon ausführlich dargestellt hat, nicht zurücklehnen. Ich finde es ebenfalls sehr bedauerlich, dass bis zum heutigen Zeitpunkt noch kein Handlungsprogramm zur Umsetzung der nationalen Strategie vorliegt. Sowohl in dem Antrag der Koalition vom Mai dieses Jahres als auch in der Beantwortung der Großen Anfrage wird darauf verwiesen, dass es ein Handlungsprogramm geben soll. Wie lange sollen wir denn noch darauf warten?
Sicher ist mit der Erarbeitung eines solchen Programms sehr viel Arbeit verbunden. Aber, Herr Staatsminister, ich habe bereits in meiner Rede im Mai angemahnt, dass hierfür wenigstens ein realistischer Termin benannt wird; denn – das müssen wir hier einmal ehrlich zugeben – es wird nicht unbedingt der Eindruck erweckt, dass die Frage der Biodiversität im Freistaat Sachsen zielgerichtet angegangen wird, auch wenn wir in einigen Punkten schon vorangekommen sind.
So ist zum Beispiel nach anfänglichen Startschwierigkeiten mittlerweile die Mehrzahl der FFH-Managementpläne erstellt bzw. in Bearbeitung. Auch dies war schon mehrfach Gegenstand der Diskussion im Landtag.
Meine Damen und Herren! Einige Defizite, die durch die Große Anfrage aufgezeigt werden, haben wir als Koalitionsfraktionen bereits aufgegriffen. Zum Beispiel zeigt die Große Anfrage, dass es bestimmte Rassen von Haustieren gibt, die vom Aussterben bedroht sind. Wie Ihnen sicher bekannt ist, liegt dazu ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor.
Nach dem Auslaufen des Programms „Umweltgerechte Landwirtschaft“ gibt es gegenwärtig kein Nachfolgeprogramm. Wir werden dazu in den Haushaltsverhandlungen einen entsprechenden Antrag einbringen, um finanzielle Vorsorge zu treffen. Ebenso liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des Artenschutzes charakteristischer Vogelarten im Offenland vor. Darüber werden wir morgen noch diskutieren.
Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift in einem sehr detaillierten Katalog viele Bereiche und Themen auf, die einen Einfluss und Auswirkungen auf die Vielfalt der Arten haben können. In der Beantwortung der Fragen steckt eine Menge Zeit von Verwaltungsmitarbeitern.
Diese hätte man sinnvollerweise für die Erarbeitung des Handlungsprogramms nutzen können. Trotzdem gilt mein Dank den Mitarbeitern des Umweltministeriums für die sehr umfangreiche Beantwortung der Fragen. An einigen Stellen haben die Antworten allerdings keinen großen Informationsgehalt – das hatte mein Kollege Prof. Dr. Mannsfeld bereits dargelegt. Das liegt sicherlich auch an der Fragestellung.
Ich habe nicht von dummen Fragen gesprochen.
Zumindest erkennen wir an, dass die Antworten eine gute Informationsgrundlage sind, um den Artenschutz in Sachsen weiter voranzutreiben.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesundheitscheck der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit. In mehreren Debatten haben wir hier im Landtag darüber bereits diskutiert.
Am 20. Mai 2008 wurden die legislativen Vorschläge der Kommission zum Gesundheitscheck vorgelegt. Es wurde deutlich, dass diese Legislativvorschläge in einigen zentralen Punkten über einen Gesundheitscheck deutlich hinausgehen und entsprechend angepasst werden müssen. Herr Heinz hat das hier bereits ausführlich erläutert.
Dass wir das Thema heute noch einmal auf die Tagesordnung bringen, hat folgenden Hintergrund: Der EUAgrarministerrat wird sich voraussichtlich in der nächsten Woche, genau am 18. und 19. November, abschließend mit dem großen agrarpolitischen Paket im Rahmen der Überprüfung der EU-Agrarreform, dem sogenannten Health Check, dem Gesundheitscheck, befassen. Insofern halten wir es für wichtig, unsere Positionen noch einmal zu verdeutlichen und der Bundeslandwirtschaftsministerin den Rücken zu stärken.
Von der neuen Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner erwarten wir, dass sie in den anstehenden entscheidenden Verhandlungen im EU-Agrarministerrat die berechtigten deutschen und insbesondere natürlich die ostdeutschen Anliegen im Health Check der EU-Agrarpolitik hart verteidigt und Kürzungen der Direktzahlungen für die Betriebe verhindert. Diese Kürzungen gehen einseitig zulasten ostdeutscher Landwirtschaftsbetriebe, da die Direktzahlungen nach der Betriebsgröße gekürzt werden sollen. Das ist natürlich für uns nicht akzeptabel.
Was die Degression anbelangt, bedeutet das für Sachsen Kürzungen in einer Größenordnung von bis zu 34 Millionen Euro. Hier kursieren allerdings unterschiedliche Zahlen, stelle ich fest, je nachdem, was man als Berechnungsgrundlage nimmt. Wenn dazu noch die Modulation erhöht wird, führt das zu unvertretbaren Belastungen, von denen insbesondere die tierhaltenden Unternehmen betroffen wären.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht auch der Ausstieg aus der Milchquotenregelung bis 2015. Die Agrarminister hatten bereits Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer beauftragt, sich in Brüssel weiterhin mit Nachdruck für Begleitmaßnahmen einzusetzen, die aus freien Mitteln des EU-Agrarhaushaltes finanziert werden sollen. Umverteilungen innerhalb des Agrarhaushaltes zur Flankierung des Milchquotenausstiegs lehnen wir ab.
Statt zusätzlicher Bürokratie sind Vereinfachungen und Entbürokratisierung notwendig.
Gerade in der heißen Verhandlungsphase, in der wir uns jetzt befinden, muss in Brüssel deutlich werden: Unsere landwirtschaftlichen Betriebe brauchen die Planungssicherheit, die ihnen bereits zugesagt wurde. Daran werden wir keine Abstriche zulassen. Das trifft auch auf die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete zu.
Eines ist jedoch klar: Die Weichen für die Agrarpolitik nach 2013 werden bereits jetzt gestellt. Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass sich die Agrarpolitik an den neuen Herausforderungen, insbesondere dem Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität, orientieren muss. Das ist richtig und wir müssen es mit vorantreiben.
Ziel muss eine nachhaltige und standortangepasste Landwirtschaft sein.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD betrachtet die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes, nämlich anerkannten Tierschutzorganisationen ein Verbandsklagerecht einzuräumen, als ein wirksames Mittel für eine vertrauensvolle Umsetzung der Tierschutzvorschriften.
Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. Seitdem wird in einer ganzen Reihe von Bundesländern über die Frage der Verbandsklage diskutiert. Dabei sind bereits viele ursprünglich angeführte Gegenargumente ausgeräumt worden. An erster Stelle kommt immer der Missbrauchsvorwurf. Im Naturschutzrecht, in dem wir diese Regelung schon länger haben, ist das zumindest so nicht eingetreten, erst recht keine Klageflut, wie befürchtet wurde. Im Naturschutzrecht scheint es mittlerweile sogar so zu sein, dass die Exekutive dieses Instrument sehr positiv einschätzt, weil alle fachlichen Inhalte eigentlich schon im Vorfeld besprochen werden. Dadurch wird von vornherein Einvernehmen erzielt. Kritik und Kampagnen im Nachhinein, die auch zur Verlängerung der Verfahrensdauer beitragen, werden weitestgehend vermieden. Da zwischen Naturschutzrecht und Tierschutzrecht kein signifikanter Unterschied besteht, ist das für das Tierschutzrecht sicherlich ebenso zu erwarten.
Meine Damen und Herren! Ein immer wieder angeführtes Gegenargument ist zum Beispiel auch, dass die Einführung wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene rechtlich nicht möglich wäre. Dabei haben wir bereits Beispiele, dass dies rechtlich in Ordnung ist.
Bremen hat die Verbandsklage auch bereits vor Kurzem eingeführt.
Die Anhörung hat außerdem gezeigt, dass Tierschutzbelange derzeit nicht ausreichend gewährleistet sind. Es gibt erhebliche Vollzugsdefizite, weil Tiere ihre Belange nicht selbst wahrnehmen können. Umgekehrt kann jedoch jeder Tiernutzer gegen staatliche Anordnungen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes vorgehen. Ein Sachverständiger brachte es in der Anhörung auf den Punkt. Er sagte – ich zitiere –: „Die Rechtswirksamkeit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ist in der Rechtswirklichkeit noch nicht angekommen.“
Meine Damen und Herren! Alles in allem kann ich nicht verhehlen, dass die SPD hier näher an den Inhalten des vorgelegten Gesetzentwurfes ist als an den Argumenten unseres Koalitionspartners; aber gerade das ist der Grund, warum wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlass für unseren Antrag ist der bei Kontrollen festgestellte leichtfertige Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. So wurde im Rahmen des Pflanzenschutzkontrollprogramms festgestellt, dass, bezogen auf das Jahr 2005, circa 30 % der kontrollierten Handelsbetriebe nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel angeboten haben. In Sachsen zeigte sich ein ähnliches Bild. Auch hier wurden in den vergangenen Jahren bei Kontrollen immer wieder Mittel entdeckt, die keine Zulassung haben.
Mit der jüngsten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes bekommen wir hier mehr Effektivität bei den Kontrollen und damit letztendlich auch ein Mehr an Umwelt- und Verbraucherschutz. So wird mit der aktuellen Gesetzesänderung eine Anzeigepflicht für Unternehmen eingeführt, die den Kauf von Pflanzenschutzmitteln vermitteln. Um die Effektivität der Kontrollen zu erhöhen, sind die Aufzeichnungspflichten der Landwirtschaft zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln konkretisiert und einheitlich gefasst worden.
Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer Entsorgungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel. Damit bekommen wir in Sachsen eine bessere Vollzugsgrundlage für die staatlichen Betriebskontrollen. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit beschäftigt sich mit dem Thema Pestizide. Innerhalb des sogenannten Pestizidpakets wurden gerade EU-einheitliche Höchstmengen für Pestizidrückstände in Agrarprodukten gesetzlich festgeschrieben. Die entsprechende Verordnung ist zum 1. September in Kraft getreten. Diese Verordnung bietet die Voraussetzung, dass beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nun in ganz Europa gleiche wissenschaftlich fundierte Standards zur Bewertung sicherer Grenzwerte für die Verbraucher gelten können.
Auch für die anstehende Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung muss ein glaubwürdiger, wissenschaftlich fundierter Ansatz gefunden werden. Bisher sind die landwirtschaftlichen Produkte im europäischen Binnenmarkt frei handelbar, die Pflanzenschutzmittel werden jedoch in nationaler Kleinstaaterei zugelassen. Das bedeutet, dass beispielsweise nach Deutschland importierte Agrarprodukte frei zum Kauf angeboten werden, obwohl diese im Ausland mit in Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmitteln erzeugt wurden. Das ist doch geradezu schizophren.
Unser Koalitionsvertrag auf Bundesebene sagt – ich zitiere –:
„Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union ein. Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“
Was bedeutet aber „auf hohem Niveau“? – Die geplanten Änderungen gehen so weit, dass keine Mittel mehr zugelassen werden sollen, die krebserregend oder fortpflanzungsschädigend sind. Demgegenüber steht die gefahrenbedingte Einführung von Ausschlusskriterien. Von entscheidender Bedeutung dabei ist, wie das Risiko bewertet wird. Entweder ist die Gefährlichkeit der konzentrierten Substanz maßgebend oder – und dieser Meinung schließe ich mich als Chemikerin an – es geht vernünftigerweise um die Bewertung des Risikos eines Stoffes bei seiner sachgerechten Anwendung.
Auch heute gilt noch, was bereits Paracelsus festgestellt hat. Dieser berühmten Satz möchte ich einmal zitieren: „All Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist."
Das heißt, dass jede Substanz vermag, der Gesundheit zu schaden. Alles ist nur eine Frage der Dosis. Von dieser Risikoeinschätzung ist es abhängig, wie zukünftig Pflanzenschutz und damit wie die landwirtschaftliche Produktion in Europa betrieben werden kann und ob die Landwirtschaft den wachsenden Herausforderungen bei der Erzeugung gesundheitlich unbedenklicher Nahrungsmittel begegnen kann.
Es darf nicht so weit kommen, dass aufgrund von pauschalen Ausschlusskriterien die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln so weit eingeschränkt wird, dass der notwendige Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Krankheiten, Schadinsekten und Unkräutern nicht mehr gewährleistet ist. In Deutschland haben wir bereits sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards. Das ist ein gutes Ergebnis des Zusammenwirkens von Wirtschaft, Forschung und Rechtsetzung.
Obwohl wir darauf stolz sein können, gibt es doch auch Gründe für weitere Verbesserungen. So muss das Lebensmittelmonitoring noch verbessert werden, Überschreitungen muss gerichtlich nachgegangen werden und sie müssen sanktioniert werden. Eine Überschreitung von Grenzwerten ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Anwendungsbestimmungen an mindestens einer Stelle im Herstellungsprozess nicht eingehalten wurden. Daher müssen wir innerhalb der EU harmonisierte Bedingungen auf unserem hohen Niveau erreichen und auch an unseren Grenzen sicherstellen, dass Waren aus Drittstaaten unseren Standards entsprechen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lärm ist ein Umweltproblem unserer Zeit. Als besonders störend wird von den meisten Menschen der Verkehrslärm empfunden. Zunehmend stellt mittlerweile auch der Freizeitlärm eine Belastung dar. Lärm schränkt die Lebensqualität ein und kann, wie Studien zeigen, auch zu gesundheitlichen Problemen führen.
Meine Damen und Herren! Lärm ist im Freistaat Sachsen als Umweltproblem erkannt. So ist der Lärmschutz auch als ein Kapitel in den Umweltbericht des Freistaates Sachsen eingegangen. Nicht nur das Sorgentelefon zum „Tag gegen Lärm“ zeigt, dass der Freistaat die Nöte der von Lärm geplagten Bürger ernst nimmt.
Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Lärmreduzierung, wie zum Beispiel das Nationale Verkehrsschutzpaket des Bundesverkehrsministeriums oder die Lärmschutzminderungsmaßnahmen an Straßen, die in der Baulast des Freistaates liegen, hat die Belastung der Einwohner durch Verkehrslärm in den letzten Jahren teilweise zugenommen. Das ist aber kein sachsenspezifisches Problem. Der Trend ist in ganz Europa zu beobachten. Dieser Entwicklung will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Ziel ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen bzw. sie zu vermindern. Dieses Ziel soll durch ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm realisiert werden. Dabei sollen strategische Lärmkarten zur Ermittlung der
Belastung durch Umgebungslärm erarbeitet werden. Aufbauend auf den Lärmkarten sind die Kommunen dann verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren.
Im Jahr 2005 wurde die Europäische Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind in der ersten Stufe in Ballungsräumen mit mehr als 250 000 Einwohnern Lärmkarten zu erstellen. In Sachsen betrifft das die beiden Großstädte Leipzig und Dresden sowie Lärmkarten für circa 790 km Hauptverkehrsstraßen, wovon 535 km außerhalb der Ballungsräume liegen, und 95 km Haupteisenbahnstrecken. Die Lärmkarten liegen weitgehend vor.
Hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit bietet das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie den Kommunen die Möglichkeit, ihre Lärmkarten und die Zahlen der betroffenen Anwohner auf einem zentralen Internetserver zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen nutzen das natürlich.
In der zweiten Stufe sind Lärmkarten für Ballungsräume ab 100 000 Einwohner zu erstellen.
Meine Damen und Herren! Anders als bei der Luftverschmutzung oder beim Feinstaub ist Lärm ausschließlich ein lokales und damit kommunales Umweltproblem. Wie unterstützt nun der Freistaat Sachsen die Kommunen bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie? Das geschieht zum Beispiel – das ist schon genannt worden – durch eine interministerielle Projektgruppe, die den Kommunen einheitlich aufbereitete Basisdaten zur Berechnung der Lärmkarten zur Verfügung stellt. Zu diesen Basisdaten zählen unter anderem Straßenverkehrsdaten, Geländedaten oder Lagedaten der Straßen und Gebäude. Mit dieser Dienstleistung konnte den Kommunen nicht nur die Arbeit erleichtert, sondern auch die Höhe der Kosten wesentlich reduziert werden.
Lärmkarten und auch Lärmaktionspläne sind in mehreren zeitlichen Stufen zu erarbeiten. Hinsichtlich der geforderten Lärmaktionspläne muss festgestellt werden, dass sowohl die Betroffenenzahlen in den Städten und Gemeinden als auch der Stand bei der Erstellung der Lärmaktionspläne sehr unterschiedlich sind. Dabei teile ich die Einschätzung der Staatsregierung, dass die von der EU vorgegebenen Zeitspannen zu kurz sind.
Meine Damen und Herren! Zur Lösung des Problems Lärm ist ein integrativer Ansatz notwendig. So muss diese Fragestellung künftig stärkeren Eingang in die Stadtplanung, die Verkehrsplanung und auch in andere Bereiche finden.
Lärmschutz hat auch und vor allem etwas mit Forschung und Entwicklung zu tun. Wir sind mittlerweile so weit, dass Verkehrsmittel und technische Anlagen nicht zwingend einen Höllenlärm machen müssen. Hier geht die Aufforderung an die Industrie, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Lärmschutz hat aber auch etwas mit dem Verhalten jedes Einzelnen zu tun. Auch dessen sollten wir uns bewusst sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Umwelt bedeutet Schutz der Grundlagen unseres Lebens und verdient schon von daher, an herausragender Stelle behandelt zu werden. Das tun wir heute.
Mit der Vorlage des Umweltberichtes 2007 ist die Staatsregierung ihrer Pflicht nachgekommen, einen Bericht mit Daten zum Zustand der Umwelt in Sachsen zu geben. Das verlangt die Europäische Umwelt-Informationsrichtlinie. Es geht dabei in erster Linie um eine Bestandsaufnahme. Das ist gut so, denn nur wer weiß, wo er steht, kann gezielt etwas verändern. Insofern ist der vorliegende Umweltbericht ein wertvolles Arbeitsmaterial, denn daraus lassen sich wichtige Maßnahmenbereiche und Handlungsschwerpunkte ableiten.
Was man aber nicht unmittelbar sieht, ist der Arbeitsaufwand, der hinter diesem Bericht steckt. Als ehemalige Umweltschutzbeauftragte habe ich da meine eigenen Erfahrungen und weiß dies zu würdigen. Deshalb sage ich Dank an alle, die an diesem Bericht mitgewirkt haben.
Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum 2002 bis 2006 ging es ganz maßgeblich um die konsequente Umsetzung von EU-Recht. Dazu zählen eine ganze Reihe von EU-Richtlinien, zum Beispiel die EU-Wasserrahmenrichtlinie oder die FFH-Richtlinie.
Im Vergleich zu seinem Vorgänger hat sich der Umweltbericht 2007 sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wesentlich verbessert. So konnten erstmals belastbare Daten zur oberflächennahen Nutzung der Geothermie ermittelt und dargestellt werden. Es gibt eine neue Reihenfolge der behandelten Umweltthemen. Diese widerspiegelt auch eine neue Rangfolge. Insbesondere kommt dem Klimaschutz ein herausragender Stellenwert zu. 2002 war dieses Thema noch ganz weit abgeschlagen, fast ein Randthema. Es erschien kurz und knapp unter dem allerletzten Gliederungspunkt und dort wiederum unter dem letzten Unterpunkt. Hier ist dieser qualitative Sprung deutlich zu erkennen.
Ganz neu sind fachübergreifende Themen, die erstmals im Umweltbericht 2007 behandelt werden.
Meine Damen und Herren! Die bereits im Ausschuss geäußerte Kritik, dass der Umweltbericht nicht aktuell ist, ist insofern nicht gerechtfertigt, als es in der Natur der Sache liegt, weil der Berichtszeitraum mit dem Jahr 2006 endet. Allerdings hätte man das auch im Titel des Berichtes deutlich machen sollen.
Nach 2006 waren wir natürlich nicht untätig. Mittlerweile haben wir zum Beispiel den Aktionsplan „Klima und Energie“ auf den Weg gebracht, der nebenbei bemerkt maßgeblich von der SPD vorangetrieben wurde. Auch liegen inzwischen zumindest teilweise weitere Daten vor. Es wäre daher gut, den Umweltbericht kontinuierlich fortzuschreiben.
Meine Damen und Herren! Wir müssen uns natürlich im Klaren sein, dass die großen Sprünge der Neunzigerjahre sich nicht beliebig fortsetzen lassen. Letztlich gilt das im Umweltschutz wie im Leistungssport. Ist bereits ein hohes Niveau erreicht, dann wird es immer schwieriger, weil viele Maßnahmen schon ausgeschöpft sind. Das sieht man zum Beispiel beim Siedlungsabfall. Es gab im Zeitraum von 1995 bis 2005 praktisch eine Halbierung des Abfallaufkommens pro Einwohner. Im Vergleich der Jahre 2005 und 2006 hat sich das sächsische Abfallaufkommen aus Haushalten um weitere 32 000 Tonnen reduziert oder anders ausgedrückt, jeder Sachse hat im Jahr 2006 sechs Kilogramm weniger Müll erzeugt als 2005. Dies ist auf erhebliche Anstrengungen zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung zurückzuführen. Abfallwirtschaftlich gesehen befinden wir uns gerade in einer Umbruchphase, die maßgeblich davon bestimmt ist, dass am 1. Juli 2005 die Abfallablagerungsverordnung in Kraft getreten ist. Danach darf kein unbehandelter Abfall mehr auf Deponien abgelagert werden. Damit ist ein weiterer Schritt nicht nur für den Umweltschutz hin zu einer ressourcenschonenden Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft, sondern auch zum Klimaschutz gelungen. Die Abfallwirtschaft trägt damit maßgeblich zur Erfüllung der deutschen Reduktionsziele bei klimaschädigenden Gasen bei. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen.
Ich komme zum Schluss und stelle fest: Insgesamt trägt der Umweltbericht 2007 zu einer transparenten und bürgernahen Umweltpolitik im Freistaat Sachsen bei.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Würde man Obst oder Gemüse zwei Jahre liegen lassen, so wäre es sicher verdorben.
So ähnlich geht es mit dem vorliegenden Antrag. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2007 neue Verbraucherschutzregeln gelten. In diesem Zusammenhang wurden die nationalen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse mit einer Einteilung in Handelsklassen abgeschafft, denn, wie die GRÜNEN in ihrem Antrag feststellten, brachte die Einteilung wenig Nutzen, erforderte aber einen erheblichen Mehraufwand bei Qualitätskontrollen. Damit ist aus unserer Sicht der Antragsgegenstand weitestgehend erledigt und man fragt sich natürlich, warum Sie diesen Antrag heute als letzten Tagesordnungspunkt einbringen.
Ich habe vermutet und ich glaube, ich liege nicht ganz falsch, dass das heute nicht ganz so ernst gemeint ist und es einfach darum geht, die Sommerpause entsprechend einzuläuten.
Natürlich können wir auf EU-Ebene nicht völlig auf Normen verzichten. Manche sind zwar auf den ersten Blick seltsam, aber auf den zweiten Blick doch vernünftig. Manche sind aber auch zum Schmunzeln. Ein kleines Beispiel:
Als die europäische Norm für Kondome festgelegt wurde, wurde gesagt, dass das EU-Verhüterli 18 Liter Luft fassen und mindestens 16 Zentimeter lang sein muss. Es sollte 4,4 Zentimeter Durchmesser haben und seine Wandstärke 4,0 Millimeter nicht unterschreiten.
Dass sich daraufhin Italiener bzw. auch die Briten gegen diese Norm gewehrt haben, weil sie sich von dieser allzu sehr beengt gefühlt hätten, ist allerdings keine Fantasie.
In diesem Zusammenhang finde ich es auch beruhigend, dass der Staatssekretär Lindemann zur Kritik der EU, Deutschland blockiere den Bürokratieabbau im Bereich Obst und Gemüse, in seiner Pressemitteilung am 26. Juni 2008 geäußert hat: „Wir verteidigen schon gar nicht die Beibehaltung von Normen zur Gurkenkrümmung.“
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine erholsame Sommerpause.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male reden wir hier im Plenum über dieses wichtige Thema. Dass wir dies gerade heute tun, hat auch noch einmal eine besondere symbolische Bedeutung, durch die unterstrichen wird, dass wir uns für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen und dass wir auch hier in Sachsen alle Anstrengungen unternehmen müssen, um die Vielfalt der Arten zu sichern.
Zurzeit findet in Bonn die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt statt bzw. neigt sich gerade dem Ende zu. Es ging darum, das im Jahr 1992 in Rio de Janeiro beschlossene UN-Abkommen weiterzuentwickeln. An dieser Stelle begrüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung die finanzielle Zusage zum globalen Umweltschutz gegeben hat.
Die Länderumweltminister waren sich kürzlich auf der stattgefundenen Sonderumweltministerkonferenz einig, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Die verabschiedete Mainzer Erklärung zur Artenvielfalt beinhaltet die Verpflichtung zur Unterstützung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Genau darum geht es uns, der Koalition, in unserem Antrag.
Was tun wir in Sachsen, um diese nationale Strategie umzusetzen? Das gleiche Ziel verfolgt auch der Antrag der GRÜNEN zu diesem Punkt. Allerdings sprechen sie in diesem Zusammenhang von einem Landesaktionsplan. Die Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag sehe ich vor dem Hintergrund, dass ein Handlungsprogramm in Arbeit ist, als eine Zwischenantwort. Unsere Forderungen sind damit noch nicht erledigt. Es bedarf aber heute eigentlich nicht der Forderung der GRÜNEN nach einem Landesaktionsplan. Allerdings wäre es schön, wenn uns die Staatsregierung einen realistischen Termin hierfür benennen könnte. Wenn das Handlungsprogramm der Staatsregierung vorliegt, sollten wir uns in diesem Hause erneut damit beschäftigen.
Meine Damen und Herren! Eines müssen wir uns jedoch bewusst machen – das richtet sich speziell an die Fraktion der GRÜNEN: Wir werden das Artensterben als solches nicht stoppen können, so wie Sie es in Punkt 1 fordern. Vielmehr geht es darum, das Artensterben wieder auf ein natürliches Maß zurückzuführen. Dieses Maß ist aktuell circa tausendfach überschritten, durch den Menschen verursacht. Um diesen Anteil geht es.
Wir in Sachsen haben noch einige Arbeit vor uns, denn beim Artensterben haben wir bisher noch keine Trendumkehr erreicht. Eine Artenschutzstudie des Magazins „GEO“ sieht Sachsen auf Platz 7 beim BundesländerVergleich. Als positiv wurde in dieser Studie hervorgehoben, dass hohe Investitionen in den Nationalpark Sächsische Schweiz geflossen sind. Im Rahmen der globalen Strategie zum Erhalt der Pflanzen, die während der Konferenz behandelt wurde, wurden unter anderem Steckbriefe für den Erhalt der einheimischen Flora gefordert.
Im Freistaat Sachsen gibt es, vergleichbar mit solch einem Steckbrief, Informationsblätter, allerdings fast ausschließlich nur für den Faunabereich. Ich gehe davon aus, dass sukzessive auch der Bereich Flora insgesamt noch besser abgedeckt wird. Diese sollten nach dem bayerischen Beispiel in einer Kurzbeschreibung nach Art, Ökologie, Biologie und Verbreitung Informationen über den Schutzstatus sowie zugrunde liegende Gefährdungsursachen enthalten. Schwerpunkt dabei sollte die Beschreibung von
Ansätzen sein, wie der Art konkret durch Schutzmaßnahmen geholfen werden kann.
Abschließend möchte ich noch kurz den Punkt Biodiversität als Ressource ansprechen, weil ich oft die Erfahrung mache, dass sich zwar viele Menschen zum Artenschutz, zur Biodiversität bekennen, aber oft gar nicht so richtig klar ist, welche Notwendigkeit für uns Menschen dahintersteht. Oft sind wir uns gar nicht bewusst, dass die biologische Vielfalt nicht nur unser Ökosystem stabilisiert, sondern dass auch die Natur für den Menschen eine Vielzahl von Leistungen erbringt.
Nach ersten Schätzungen einer Studie zur Ökonomie von Ökosystemen und Biodiversität, die im Rahmen der UNNaturschutzkonferenz vorgestellt wurde, liegt der wirtschaftliche Wert der biologischen Vielfalt bei etwa 5 Billionen Dollar jährlich.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat von Albert Schweitzer schließen, der einstmals gesagt hat: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“
Beim Thema Artenschutz geht es also um nichts Geringeres als unsere eigenen Lebensgrundlagen – genauso, wie es beim Klimaschutz der Fall ist.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kürzlich las ich einen Artikel in der „Freien Presse“, der folgendermaßen überschrieben war: „Altrecht öffnet die Tür für neue Wasserkraftanlage“. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich so, denn in Sachsen wird das Thema Wasserkraft sehr restriktiv gehandhabt.
Damit es hier aber keine Missverständnisse gibt: Natürlich ist auch nach neuem Recht eine Wasserkraftanlage möglich. Nur sind die Anforderungen, da der Stand der
Technik zugrunde zu legen ist, sicherlich höher. Aber auch Altanlagen können zusätzliche Auflagen erhalten. Für den Betreiber ist es ganz einfach ein Rechenexempel, ob sich eine Investition für ihn lohnt. Bei einer Genehmigung sind Klimaschutz- und Naturschutzbelange abzuwägen. Dabei geht es um ein Miteinander und nicht um ein Gegeneinander. Dies hinzubekommen ist offensichtlich bei der Wasserkraft nicht so einfach.