Gerald Otto

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vortrag war zum Großteil selbstentlarvend. Der Debattentitel spricht schon für sich, und was Sie jetzt gerade vorgetragen haben, ist an Polemik fast nicht zu überbieten. Das muss ich einmal sagen. Ich hatte ursprünglich gedacht: Was soll denn das? Reim dich oder ich fress dich, waren meine ersten Gedanken. Der nächste Gedanke ging an den kommenden Sonntag, der Wahltag für die Kommunalwahl ist und auch den beginnenden Landtagswahlkampf einläutet. Man hat es gerade gehört, der politische Debattentitel ist damit ein wenig zu erklären.
Wohnungspolitik ist nicht ganz so einfach. Wirtschaftspolitik ist auch nicht so einfach. Man arbeitet auf vielen Strecken sehr erfolgreich. Das Thema Müsliriegel müssten Sie mir noch einmal erklären. Ich habe gar nicht mitbekommen, was da für eine Kampagne gefahren wurde.
Über die Eierschecke mag man lachen, aber das hat einen gewissen Aha-Effekt gebracht. Man kann es nicht bestreiten, es gibt durchaus eine ganze Anzahl von Rückkehrern nach Sachsen – –
oder eine ganze Reihe von Arbeitskräften, die sich für Sachsen interessieren, weil unser Land ganz einfach lebens- und liebenswert ist.
Das kann man nicht wegdiskutieren.
In diesem Zusammenhang muss auch auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik verwiesen werden. Wir haben mit 9,2 % Arbeitslosenquote die niedrigste seit 1990. 2009 lag diese Quote noch bei 14 %. Auch das spricht für eine erfolgreiche Arbeit der Regierungskoalition in Sachsen. Dieser Erfolg kann sich sehen lassen und kommt den Mietern zugute, die wieder in Beschäftigung gekommen sind.
Damit leite ich zum Wohnen über. Vor einigen Wochen – das ist gerade gesagt worden – hat unser Staatsminister Markus Ulbig das wohnungspolitische Konzept 2020 vorgestellt und die gegenwärtige Situation am Wohnungsmarkt differenziert dargestellt. Im Großen und Ganzen ist festzustellen, dass wir einen Leerstand von knapp 10 % insgesamt in Sachsen haben. Die Bruttokaltmiete liegt mit 5,47 Euro deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 6,37 Euro pro Quadratmeter. Die Mietbelastungsquote – und das ist ein sehr wichtiger Quotient – von 20,4 % ist die niedrigste in ganz Deutschland. Bis 2019 stehen für die Wohnraumförderung jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir einen Beitrag zur Erhöhung der Barrierefreiheit leisten können.
Die zweite Leerstandswelle ist bereits in Sicht. Bis 2025 müssten etwa 200 000 Wohnungen in ganz Sachsen abgerissen werden, um die jetzige Quote von 10 % zu halten. Ich möchte einmal aus dem Konzept zitieren. Es ist ein Blick über ganz Sachsen. Zu Dresden und den speziellen Problemen kommen wir später noch. In dem Konzept heißt es wie folgt: Der gegenwärtige Bestand an Wohnungen übersteigt die heutige und zukünftige Wohnungsnachfrage deutlich. Die quantitative Versorgung auch einkommensschwacher Haushalte in Sachsen ist auch zukünftig gesichert. Aufgrund der prognostizierten Marktentwicklung – Zunahme Leerstand – wird keine signifikante Verschärfung der Kostenbelastung einkommensschwacher Haushalte durch die Nettokaltmiete erwartet. Hierbei bleibt die Entwicklung – besonders in der Landeshauptstand Dresden, aber auch in Leipzig – im Hinblick auf den zu erwartenden Bevölkerungs- und damit Nachfragezuwachs differenziert zu beobachten.
Weil Wohnen ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge ist, beschäftigt man sich in Dresden seit Jahren sehr intensiv damit. Ich habe einmal recherchiert. Ich komme aus Zwickau. Dresden ist zwar die Stadt, in der wir Politik machen. Kommunalpolitisch bin ich aber nicht sehr nahe dabei. Seit dem Jahr 2011 gibt es eine ganze Anzahl von Initiativen im Stadtrat, die von den verschiedenen Akteuren eingebracht werden. Es ist sehr löblich. Man arbeitet intensiv daran. Das ist gut so und zeigt das große Engagement aller Ratsfraktionen, die dort aktiv sind.
Diesen Notwendigkeiten und Initiativen folgend, hat die Oberbürgermeisterin bezüglich Dresden eine Beschlussvorlage „Wohnentwicklung in Dresden“ in den Geschäftsgang eingebracht, die sich in Beratung befindet. Sie ist noch in Beratung. Ich habe aber auch kritische Stimmen gehört. Es gibt Änderungsanträge dazu. Das ist
richtig so. Sie arbeiten intensiv daran. Das ist gut und auf der kommunalen Ebene auch gut aufgehoben. Ich möchte noch einige Auszüge benennen.
Sie sind auch fleißig in Dresden.
Das muss man einmal sagen: Es ist konstruktiv. Alle Achtung. Es ist kein Thema, bei dem man sich polemisch auf den Kopf haut.
In Dresden wird zur Umsetzung vorgeschlagen, dass man kommunale Flurstücke in einer Größenordnung von 16 Hektar zur Verfügung stellen möchte, um 800 Wohneinheiten zu bauen. Man möchte mit Investoren im Geschosswohnungsbau über Sozialwohnverpflichtungen verhandeln.
Ja, ich sehe es gerade.
Man kann es nachvollziehen. Die Akteure wissen es. Frau Friedel kennt es auch. Es kann sich auf jeden Fall sehen lassen, was man dort macht. Das wirkt auf die Mieten in Dresden auch kostendämpfend. Die Stadt Dresden stellt sich damit ihrer kommunalpolitischen Verantwortung. Der Freistaat wird dies sicherlich intensiv flankieren und an dieser Stelle unterstützen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Erst einmal hatte ich auf die 60 Millionen Euro pro Jahr hingewiesen, die uns in den verschiedenen Förderprogrammen zur Verfügung stehen. Wenn ich das Konzept richtig in Erinnerung habe, gibt es in Dresden einen Leerstand in Höhe von 5 %. Er liegt zwar deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Die Fluktuationsreserve, die man am Markt benötigt, beträgt 3 %.
Wir liegen bei 5 %. Es mag sein, dass man noch mehr machen kann und muss. Es ist aber nicht so, dass es keine freien Wohnungen mehr gibt. Das ist falsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Landtagskollegen! Unser heutiger Gesetzentwurf zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung ist eine wichtige Formalie, um die Verwaltung von belegungsgebundenem Wohnraum über das Jahr 2013 hinaus fördern zu können.
Was ist denn da passiert?, werden Sie sich womöglich fragen. Das lief doch bisher alles sehr erfolgreich. Was ändert sich jetzt?
Nun, der Grund ist das Auslaufen des Sächsischen Belegungsrechtegesetzes vom 14. Dezember 1995, welches zum 31. Dezember 2013 seine Gültigkeit verliert. Das Gesetz läuft aus, weil dies die Ermächtigungsgrundlage für dieses Gesetz, der § 12 Abs. 2 Punkt 1 des Altschuldenhilfegesetzes, seinerzeit so vorgesehen hatte. Wie geht es denn nun mit den Belegungsrechten weiter und was brauchen wir zukünftig? Brauchen wir sie noch?
Eine Umfrage unter den sächsischen Kommunen hat ergeben, dass der Bedarf an preisgebundenem Wohnraum in den kreisfreien Städten weiterhin gesehen wird, hingegen die anderen 456 befragten Gemeinden haben gegenwärtig keinen Bedarf gemeldet. Also ist die Vorhaltung
preisgebundenen Wohnraums besonders in Dresden, Leipzig und Chemnitz auch weiterhin nötig.
Wir brauchen aber zur Verwaltung dieser Belegungsrechte für den sozialen Wohnraum eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die, wie bereits gesagt, mit dem Außerkrafttreten des Sächsischen Belegungsrechtegesetzes entfällt. Ohne dieses Gesetz kommt nun aber das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes ab 1. Januar 2014 wieder voll zum Tragen und regelt umfänglich den Förderinhalt und dessen Fördervollzug. Darin ist auch die Zuständigkeit für die Durchführung der sozialen Wohnraumförderung geregelt und liegt bei den Ländern, die eigene Vorschriften zum Vollzug zu erlassen haben. Dies wollen wir heute mit dem hier zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf tun und damit eine entsprechende Gesetzeslücke schließen, bevor sich diese auftun kann.
In unserem Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung regeln wir, dass die zuständigen Stellen für den Vollzug des Wohnraumförderungsgesetzes die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind. Zudem soll die der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen an das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium – das Innenministerium – übertragen werden.
Damit ist das Verfahren für eine weitere erfolgreiche Verwaltung von sozialem Wohnraum zum Wohle bedürftiger Menschen über das Jahr 2013 hinaus gesichert. Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli ausführlich über diesen Gesetzentwurf diskutiert und empfiehlt Ihnen diesen mit großer Mehrheit zur Beschlussfassung.
Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat soeben den Antrag auf Erlass einer landesrechtlichen Regelung zur Begrenzung eines – theoretischen – Anstiegs der Bestandsmieten um nicht mehr als 15 % in drei Jahren gestellt.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig und auch entsprechend zu würdigen, wenn man sich mit den Belangen der Mieter im Speziellen beschäftigt und sich über den lokalen sächsischen Wohnungsmarkt im Allgemeinen Gedanken macht. Auch wir tun das verantwortungsvoll und haben dabei die Belange der Mieter und der Vermieter sowie die sozialen Aspekte ebenfalls im Blick.
Zur Sache selbst! In dem am 1. Mai in Kraft tretenden Mietrechtsänderungsgesetz wird den Landesregierungen durch eine Neuregelung von § 558 Abs. 3 BGB die Ermächtigung erteilt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die derzeit grundsätzlich bestehende Höchstgrenze für Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abzusenken, wenn die ausreichende Versorgung mit Wohnraum „besonders gefährdet ist“. Es muss also nicht nur eine Gefährdung, sondern eine besondere Gefährdung vorliegen, um eine tragfähige Begründung dafür zu haben.
Wie ist nun die Situation auf dem sächsischen Wohnungsmarkt? Einiges haben wir schon gehört. Ich bringe an dieser Stelle zwar nicht das Kontrastprogramm, aber doch ein paar andere Aspekte zur Sprache. Gibt es eine Gefährdung oder gar eine besondere Gefährdung der Wohnraumversorgung zu verträglichen Mietpreisen?
Ich denke, selbst Pessimisten schütteln auf diese Frage den Kopf, auch wenn es sicherlich in einigen angesagten Wohnvierteln in Dresden und Leipzig bereits schwer ist, eine gute Wohnung zu einem erschwinglichen Preis zu finden; Frau Kallenbach sprach gerade davon.
Aber liegt deswegen bereits eine Mangelsituation oder Gefährdung vor? Ist eine Gefährdung auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt nicht erst dann anzunehmen, wenn die Mietpreise deutlich über dem bundesdurchschnittlichen Mietpreisniveau von derzeit 5,43 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegen?
Davon liegen wir in Sachsen noch weit entfernt. Nach dem Mikrozensus aus dem Jahr 2010 liegen wir in Sachsen bei lediglich 4,63 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Gemäß dem aktuellen IVD-Wohnpreisspiegel betragen die durchschnittlichen Mietpreise in den sieben nachgefragtesten deutschen Städten – Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart – 7,43 Euro pro Quadratmeter bei einfachem Wohnwert und 12,69 Euro bei hohem Wohnwert. Im Vergleich dazu der
Durchschnitt von Dresden, Leipzig und Chemnitz: Für eine Wohnung mit einfachem Wohnwert sind es hier 4,23 Euro pro Quadratmeter, für eine Wohnung mit hohem Wohnwert 7,16 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Natürlich sind in der Landeshauptstadt Dresden die Mieten aufgrund der Attraktivität der Stadt und des damit verbundenen Zuzugs durchaus erheblich gestiegen; in den fünf Jahren zwischen 2006 und 2010 waren es insgesamt etwa 11,2 %. Von der möglichen Kappungsgrenze von 15 % in nur drei Jahren ist das trotzdem noch weit entfernt. Die Tatbestandsvoraussetzungen für einen gesetzlichen Eingriff liegen an der Stelle ganz einfach noch nicht vor. Zudem lassen verschiedene statistische Zahlen und Indikatoren in der nächsten Zeit keine drastischen Mietsteigerungen erwarten.
Das Statistische Bundesamt hat im Zusammenhang mit dem Verbraucherindex für Deutschland ermittelt, dass die Nettokaltmieten im Bundesdurchschnitt in den drei Jahren von 2010 bis 2012 insgesamt nur um 2,9 % gestiegen sind, davon um 1,2 % im letzten Jahr. Ich gestehe zu: Das sind Bundeszahlen.
Aber die Bevölkerungsentwicklung bei uns ist leider weiterhin rückläufig. Es gibt jedoch erwartungsvolle Signale aus der Bauwirtschaft: Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen für den Geschosswohnungsbau steigt, was zum Beispiel in Dresden – 400 Wohnungen im Jahr 2010, 800 Wohnungen im Jahr 2011 – zu sehen ist. Auch die sächsische Bauindustrie meldet für den Wohnungsbau sehr gute Zahlen. Hier stieg der Gesamtumsatz im Wohnungsbau im letzten Jahr um 25,7 %. Die sachsenweite Steigerung bei den erteilten Baugenehmigungen liegt bei beachtlichen 32,9 %. Ich meine, das kann sich wirklich sehen lassen und tut dem sächsischen Wohnungsmarkt gut.
Fakt ist: Im Freistaat Sachsen existiert derzeit keine Gemeinde und auch kein Gemeindeteil, die eine besondere Gefährdung bei der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen angezeigt haben oder wo dies in Kürze zu erwarten wäre. Eine landesrechtliche Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze würde zwar das gute Gefühl erzeugen, etwas zum Wohle der Mieter getan zu haben, wäre aber letztlich leider nur ein Placebo.
Deshalb halten die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP diesen Antrag und auch den Änderungsantrag der LINKEN, der gleich noch eingebracht wird, für nicht zustimmungsfähig bzw. für entbehrlich.
Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Landtagskollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die SPD hat gerade ihren Antrag für eine gerechtere Verteilung von Maklergebühren hier eingebracht. Der Arbeitstitel des Antrages klingt zunächst einleuchtend. Wenn es darum geht, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, dann ist das gut und richtig, und dafür mache auch ich Politik.
Der Ruf nach mehr Gerechtigkeit soll aber nun auch wieder der Schlachtruf der SPD in den nächsten Wahlkämpfen sein, und das klingt jetzt schon an. An der Stelle werden die Maklergebühren für die Wohnungsvermittlungen bemüht. Das ist keine schlechte Idee, ist aber auch nicht so einfach.
Je mehr man sich mit diesem Thema beschäftigt, stellt man fest, dass eigentlich schon sehr viel in diesem Bereich im Interesse der Marktteilnehmer geregelt ist. Die gesetzlichen Normierungen finden sich im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Die wesentlichen Schutzregelungen sind: erstens die Festlegung des zulässigen Vermittlungsentgeltes in Höhe von zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer und zweitens das Verbot von Vermittlungsentgelten für öffentlich geförderten, sonsti
gen preisgebundenen Wohnraum und Wohnraum mit Belegungsrechten nach § 2 dieses Gesetzes. Damit sind erst einmal die Maklergebühren gedeckelt und dürfen auch nicht für den Wohnraum, der für sozial schwache Mieter vorgesehen ist, vereinnahmt werden.
Wo sind denn nun das eigentliche Problem und das Anliegen des Antrages? Hier in Sachsen und in den neuen Bundesländern jedenfalls nicht oder noch nicht. Hier haben wir einen Mietermarkt, der schon genügend verfügbaren Wohnraum anbietet, auch wenn es hier und da schon knapper wird. Darin hat Frau Kollegin Köpping selbstverständlich recht. Aber, wie gesagt, ein Problem vor Ort ist es aus meiner Sicht nicht.
Ich denke, die meisten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden diese Wahrnehmung ebenfalls teilen und sich vielleicht über diese Thematisierung im Sächsischen Landtag wundern. Es ist ein Problem der Vermietermärkte in den alten Bundesländern, speziell in Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und mittlerweile sicher auch in Berlin. Dort ist günstiger Wohnraum überall sehr knapp und wird fast nur noch über Makler vermittelt. Die Ursachen der dortigen Wohnungsknappheit und was dagegen zu tun ist stehen aber heute nicht zur Debatte, jedoch die Frage nach einer gerechteren Verteilung der Maklergebühren und die möglichen Folgen einer gesetzlichen Regelung.
Dabei ist schon die Definierung von Gerechtigkeit gar nicht so einfach und wird immer komplizierter, je mehr Rahmenbedingungen und gesetzliche Normen zu beachten sind. Klar ist, niemand bezahlt gern mehr als notwendig. Ich würde das als Betroffener genauso sehen.
Aber hilft es mir denn wirklich, wenn nicht ich, sondern der Vermieter per Gesetz die Vermittlungsprovision zahlen müsste? Würde nicht der Vermieter diese Kosten auf seine Mietkalkulation obendrauf packen und somit die Miethöhe noch weiter steigern? Würden sich womöglich die Makler nicht neue Vertragskonstruktionen ausdenken, wodurch der Mieter am Ende trotzdem bezahlt? Würde sich die Lage auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt dadurch ändern lassen? Wäre eine solche Norm nicht ein erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführt?
Aber auch in der Medienberichterstattung gehen die fachlichen Stellungnahmen weit auseinander, wobei die ablehnenden oder skeptischen Aussagen überwiegen. Interessant fand ich die Aussage, dass bei geschätzt 25 % der Neuvermietungen eine Maklercourtage gezahlt werden muss. Das heißt, in 75 % der Fälle zahlt der Vermieter oder es war kein Makler eingebunden. Der Schutz einer kleinen Gruppe von Mietern in den Ballungsräumen sei so kein guter Grund für eine Gesetzesänderung, die das Bestellerprinzip für alle festschreibt, war zu lesen. Zudem würde die Umlage der Maklerkosten auf die Miete diese noch weiter in die Höhe treiben.
Wenn ein Vermieter zum Beispiel die Maklerkosten in seiner Kalkulation auf drei Jahre verteilt oder dann
umlegt, würde der Mieter, wenn er länger in dieser Wohnung bleibt, sogar mehr bezahlen.
Wenn im Fall einer Umlage der Maklerkosten auf die Miethöhe noch eine gesetzliche Kappung der Mietsteigerungen oder Ähnliches hinzukäme, dann würde das die Investitionsfreudigkeit in diesen knappen Märkten torpedieren, und die Katze würde sich damit in den Schwanz beißen. Im Ergebnis würde so die Ursache für den Wohnungsmangel eher verstetigt, indem man an den Symptomen herumdoktert. Das finden nicht wenige Fachexperten und wir als CDU-Fraktion übrigens auch.
Da wir Volksvertreter sind, gehört es sich auch, dem Volk aufs Maul zu schauen. Deswegen hier einige Lesermeinungen aus dem Online-Forum der „FAZ“, die sich zu diesem Thema geäußert haben.
Zum Beispiel meint Roland Müller am 9. Januar dazu: „Die SPD samt der von ihr vertretenen Länder und Kommunen haben ja jahrelang alles dafür getan, dass sich Investitionen in den Wohnungsbau nicht lohnen. Da wären die Abschaffungen der Eigenheimförderung durch Herrn Eichel und durch Herrn Steinbrück, die Besteuerung von Zinsen, die nicht einmal die Inflation ausgleichen unter anderem durch Halbierung des Sparerfreibetrages, die eifrige Nichtausweisung von Bauland, unsinnige Parkplatzverordnungen, kostentreibende Wärme
schutzmaßnahmen mit Brandbeschleunigern (Polystyrol) und sonstige überflüssige Bauvorschriften. Liebe Genossen! Schafft Euern Unsinn ab, statt mit neuen Quacksalbereien noch mehr Chaos zu verursachen!“
Etwas milder schreibt ein Matthias Held. Er meint dazu im gleichen Forum: „Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Auch ich bin der Auffassung, dass die zumindest vollständige Bezahlung des Maklers durch den Mieter nicht richtig ist. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Loyalität des Maklers häufig bei seinem Auftraggeber, also dem Vermieter, liegt, während der zukünftige Mieter die komplette Bezahlung übernehmen soll.“
Erst einmal zuhören, was noch weiter kommt.
„Das gehört geändert. Das führt aber meiner Ansicht nach weder zu einem höheren Wohnungsangebot noch zu sinkenden oder weniger stark steigenden Mieten. Eher im Gegenteil, denn der Mieter wird die Maklergebühren sicherlich versuchen auf die Kaltmiete umzulegen, was auch nicht verwerflich ist. Insofern wäre dieser Ansatz, obwohl richtig, im Sinne des sogenannten Strategiepapiers der SPD sogar kontraproduktiv.“
Alles in allem betrachtet, sieht die CDU-Fraktion die überwiegend negativen Aspekte einer weitergehenden gesetzlichen Normierung der Maklergebühren und kann diesem Antrag aus dem Grunde nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Landtagskolleginnen und -kollegen! Nachdem ich von den alarmierenden Aussagen der Pestel-Studie gelesen habe, dass in Sachsen 340 000 Wohnungen fehlen, habe ich dazu den Antrag von den LINKEN schon vor den Augen gehabt. Alle Achtung! Die SPD war schneller. Sie hat „überholen ohne einzuholen“ erfolgreich angewandt.
Ihr kennt es wenigstens noch.
Grundsätzlich sind die im Antrag zum Ausdruck gebrachten Sorgen um die sozialen Belange des Wohnens in Sachsen ernst zu nehmen. Dies wird seitens der Staatsregierung und der Koalitionsfraktionen auch getan. Das hat Innenminister Ulbig bei seiner Fachregierungserklärung auch deutlich gemacht.
Deutlich wurde dabei auch, dass wir in Sachsen bereits wieder mit einem zunehmenden Wohnungsleerstand zu
rechnen haben, was der demografischen Entwicklung geschuldet ist. Es muss also weiter zurückgebaut werden. Die Mieten dürften trotzdem auf einem moderaten Niveau verbleiben. Diese Einschätzung teilen die Staatsregierung und die Verbände der organisierten Wohnungswirtschaft gleichermaßen.
Aufgrund der Entwicklung sind die herbeigerechneten Ergebnisse der Pestel-Studie für Sachsen sehr weit von der Realität entfernt und wurden hier medial auch so bewertet. Die Stellungnahmen der Verbände der Wohnungswirtschaft sind dazu an Deutlichkeit kaum zu überbieten.
Hier einige Auszüge aus der Pressemitteilung des VdW vom 22. Juni dieses Jahres: „Die für Sachsen vorliegenden Zahlen liefern ein völlig verzerrtes Bild von der Situation auf dem Wohnungsmarkt, kritisiert der Direktor des VdW Sachsen Siegfried Schneider in Dresden. Die Grundaussage, ein Großteil der Wohnungen in Sachsen sei weit von heutigen Standards entfernt oder gar dringend sanierungsbedürftig, ist schlicht falsch. Bei den 127 Mitgliedsunternehmen des VdW Sachsen, zu denen alle großen kommunalen Wohnungsgesellschaften im Freistaat zählen, herrscht eine Sanierungsquote von mehr als 90 %. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter. Für durchschnittlich 4,52 Euro pro Quadratmeter Mietkosten bieten wir flächendeckend modernen und dennoch bezahlbaren Wohnraum in attraktiven Lagen.“
„Die Aussage des Leiters des Pestel Institutes, energiesparende, altersgerechte und bezahlbare Wohnungen seien knapp in Sachsen, kann ich für unsere Mitgliedsunternehmen, die jede siebente Wohnung im Freistaat bewirtschaften, ganz klar widerlegen.“ – So Verbandsdirektor Schneider. „Die Unternehmen des VDW Sachsen bieten bundesweit die nachweislich niedrigsten Mieten bei gleichzeitig höchstem energetischem Standard.“
„Diese Spitzenposition ist dem Pestel Institut anscheinend entgangen.“
Gleiches gilt aus meiner Sicht auch für die Marktposition der sächsischen Wohnungsgenossenschaften, die sich analog dazu geäußert hatten. Fakt ist, die behaupteten 342 000 preisgünstigen Wohnungen fehlen nicht, und ein zusätzliches kommunales Investitionsprogramm entspricht an der Stelle nicht dem gegenwärtigen Bedarf.
Viel mehr entspricht dem Bedarf allerdings das Landesprogramm „Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen“. Dieses Programm ist mehrfach überzeichnet und für den Rückbau von Einzelobjekten in ruinösem Zustand außerhalb der Städtebaufördergebiete vorgesehen. Fast jeder kennt in den größeren Städten Sachsens eine Vielzahl von sogenannten Schrottimmobilien, die nicht mehr wirtschaftlich vertretbar zu sanieren sind. Jeder kennt die besonders betroffenen Straßenzüge an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel in Chemnitz, Leipzig
oder auch Zwickau. Auch hier gibt es eine Vielzahl von verwahrlosten Einzelobjekten, die herrenlos sind oder sich in ungeordneten privaten Eigentumsformen befinden. Für den schrittweisen Rückbau dieser Objekte ist das Landesprogramm eingerichtet und müsste dringend aufgestockt statt eingestellt werden. So zumindest der Vorschlag im Antrag der SPD.
Weiterhin wird im Antrag eine Bundesratsinitiative zur Herstellung von Rechtssicherheit für Mietkosten für Haushalte mit Leistungsbezug nach SBG II und Grundsicherung im Alter sowie Erwerbsunfähigkeit gefordert. Die Stoßrichtung dieser Forderung scheint zu sein, die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Ermächtigungen zur Festlegung von lokal angemessenen Regelsätzen anzugreifen. Die Umsetzung dieser Regelung nach
§ 22a SGB II in Landesrecht wurde aber inzwischen hier im Landtag eingebracht. Es ist der Gesetzentwurf zur Novellierung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches. Das bedeutet, dass wir hier selbst Rechtssicherheit und Transparenz für die Berücksichtigung der Unterkunfts- und Leistungsaufwendungen der betroffenen Haushalte herstellen können und an der Stelle den Bundesrat nicht brauchen.
Abschließend noch ein Wort zur Forderung nach der Verstetigung des Programms „Soziale Stadt“. Das ist aus meiner Sicht wie Wasser in die Elbe tragen, denn unser Innenminister, der gleichzeitig Bauminister ist, hat die Forderung ständig im Gepäck und setzt sich ebenfalls für eine hohe Mittelausstattung dieses Programms ein.
Es wird den Antrageinreicher nicht verwundern, dass wir wegen der Vielzahl der gerade vorgetragenen Gründe keine Notwendigkeit sehen, Ihrem Antrag heute zuzustimmen.
Herzlichen Dank.