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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Falken, Ihr Antrag ist in diesem Hohen Hause ein echtes Novum. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir so etwas hier schon einmal gehabt hätten. Mit Datum vom 13. Oktober 2011 reichten Sie einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Lernmittelfreiheit in Sachsen“ ein. Sie haben es gesagt: Sie wollten mit diesem Gesetz erreichen, dass, erstens, die Schülerbeförderung gänzlich durch den Freistaat Sachsen finanziert wird, zweitens, die kostenfreie Bereitstellung allumfassender Lernmittel durch die Schulen und, drittens, die vollständige Kostenübernahmen durch den Freistaat Sachsen erreicht wird.
Zur Landtagssitzung im vergangenen Juli haben wir über diesen Gesetzentwurf sehr ausführlich debattiert; ich habe das Protokoll noch einmal gelesen. Wir haben das Gesetz aus guten Gründen abgelehnt.
Heute legen Sie uns einen Antrag vor, der allen Ernstes die Staatsregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes vorzulegen und dabei den die Lernmittel betreffenden Teil Ihres damals abgelehnten Gesetzentwurfs wortwörtlich zu übernehmen.
Sie suggerieren – das haben Sie auch jetzt erläutert –, dass es für die Umsetzung des Beschlusses des OVG-Urteils vom vergangenen Jahr zur Übernahme der Kopierkosten, zur Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern verfassungsrechtlich eine Änderung des Schulgesetzes bräuchte. Jedoch ist das mitnichten so. Das OVG sieht zwischen Verfassung und Sächsischem Schulgesetz keinen Widerspruch. Hinsichtlich der konkreten Definition, was die Lernmittelfreiheit umfasst, sieht das
Schulgesetz eine Ermächtigung zur Regelung per Rechtsverordnung vor. Auch diese Form der Ausgestaltung moniert das OVG nicht.
Eine Rechtsverordnung existiert in Form der Schulbuchzulassungsverordnung – Sie nannten sie bereits. Diese Verordnung regelt die Formalitäten zur Zulassung von Schulbüchern. Dort steht aber auch, was unter Schulbüchern zu verstehen ist: nämlich Schulbücher und ihnen gleichgestellte Druckwerke wie Atlanten, schulbuchbegleitende, -ersetzende oder -ergänzende Arbeitshefte für die Hand des Schülers, Ganzschriften für den Schulgebrauch, aufbereitete Textsammlungen, Wörterbücher, fremdsprachige Grammatik- und Nachschlagewerke
sowie Aufgaben-, Gesetzes-, Formularsammlungen und Tafelwerke.
Das SMK hat nun diese vorhandene Rechtsverordnung genutzt, um den Beschluss des OVG Bautzen in die schulrechtlichen Grundlagen aufzunehmen. Zu den oben genannten Schulbüchern und den gleichgestellten Druckwerken wurden die Fotokopien von Arbeitsblättern hinzugefügt, und es wurde klargestellt, dass diese Lernmittel kostenfrei sind.
Das Kultusministerium hat also diese ehemalige Schulbuchzulassungsverordnung mit Datum vom 25. März 2013 angepasst und unter der neuen Bezeichnung „Lernmittelverordnung“ veröffentlicht. Damit ist das OVGUrteil umgesetzt und Rechtssicherheit geschaffen. Und so, wie wir das in Sachsen regeln, gibt es in allen anderen Bundesländern – außer Schleswig-Holstein, Bremen und Bayern – derartige Verordnungen. Die Notwendigkeit zu einer Gesetzesänderung besteht also nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll.
Sie wissen – wie wir alle –, dass es noch ein weiteres Urteil gibt, nämlich das, das den grafischen Taschenrechner betrifft. Die Stadt, die hier verklagt worden ist, ist zurzeit in Berufung. Dieses Urteil ist also noch nicht entschieden, es ist noch anhängig. Das Ergebnis ist offen. Es bleibt abzuwarten, wie es ausgeht. Gegebenenfalls müssten wir dann wieder eine Gesetzesänderung vornehmen. Ich denke, die Rechtsverordnung lässt sich leichter als ein Gesetz anpassen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht alles wiederholen, was wir im vergangenen Juli zu diesem Thema besprochen haben. Jedoch haben wir Ihr Ansinnen, den Erstattungsanspruch für Lernmittel der Schüler allumfassend auszuweiten, damals aus guten Gründen abgelehnt, und das ist auch heute noch so.
Selbst das OVG weist in seinem Urteil sehr deutlich auf die im Schulgesetz festgeschriebene Mitwirkungspflicht der Eltern hin. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre minderjährigen Kinder mit den nötigen Arbeitsmitteln ausgestattet werden. Dazu gehören Sportsachen, Stifte, Zirkel, Ranzen und dergleichen. Für einkommensschwache Familien gibt es über das Bildungs- und Teilhabepaket eine jährliche Unterstützung in Höhe von 100 Euro; zum Schuljahresanfang sind das 70 Euro und zum Halbjahr noch einmal 30 Euro, wofür die Eltern
Arbeitsmittel kaufen können, sodass auch deren Kinder nicht benachteiligt sind. Darüber hinaus sagt das OVG, dass der Anspruch auf Unentgeltlichkeit der Lernmittel seine Grenzen in der Verhältnismäßigkeit und der Leistungsfähigkeit des Staates hat.
Damit kommen wir zum zweiten Punkt Ihres Antrages. Sie wollen, dass der Freistaat den Kommunen die durch ihre allumfassende Ausweitung des Lernmittelbegriffs entstehenden Mehrkosten in voller Höhe erstattet. Meine Damen und Herren von der LINKEN, Sie wissen doch selbst, dass es Pflichtaufgabe des Schulträgers ist, die sächlichen Kosten der Schulen zu tragen.
Im § 23 Abs. 2 Schulgesetz steht: „Der Schulträger errichtet die Schulgebäude und Schulräume, stattet sie mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln aus und stellt die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. Er unterhält sie in einem ordnungsgemäßen Zustand. Er bestellt in Abstimmung mit dem Schulleiter die Mitarbeiter, die nicht im Dienst des Freistaates Sachsen stehen. Der Schulträger soll dem Schulleiter die zur Deckung des laufenden Lehr- und Lernmittelbedarfs erforderlichen Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen. Im Einvernehmen mit dem Schulleiter kann er diesem weitergehende Befugnisse zur Mittelbewirtschaftung einräumen.“
Diese Ermächtigung zu Schulbudgets verlangt aber natürlich auf der Seite der Schule vernünftiges Handeln. Ich erlaube mir an dieser Stelle ein paar durchaus kritische Worte, weil ich als Mutter einer schulpflichtigen Tochter selbst erlebe, wie das zum Teil an unseren Schulen gehandhabt wird.
Die Schulen erhalten Unmengen an Werbeangeboten diverser Schulbuchverlage mit zahlreichen und meist auch durchaus sinnvollen Ergänzungsmaterialien. Für die Verlage ist das Schulbuchgeschäft ein riesiger Markt. Es werden zu jedem Lehrbuch noch bunt illustrierte Arbeitshefte angeboten. In diese können die Kinder hineinschreiben, brauchen keine Aufgabe und keinen Satz mehr abzuschreiben, nur das Ergebnis auszurechnen oder ein Wort einzusetzen. Es wird so manches Arbeitsheft bestellt, das bezahlt werden muss – bisher von den Eltern und nun von den Schulträgern. Was sich nicht in den schulbuchbegleitenden Arbeitsheften findet, wird zusätzlich aus anderen Quellen kopiert – möglichst farbig – und als Arbeitsblatt im Unterricht oder als Hausaufgabe bearbeitet.
Was sind die Folgen? Tafelbilder ins Heft zu übertragen und so eine ordentliche Heftführung zu lernen, Tabellen anzulegen usw. wird kaum noch geübt. Die Menge aller Lernmittel, Schulbücher, Arbeitshefte, Schreibhefte,
Hefter dazu und Stiftetaschen erreicht schon in der Grundschule einen so enormen Umfang, dass die Ranzen nicht selten sechs, sieben oder mehr Kilo wiegen; und ich meine, das ist für einen Kinderrücken viel zu schwer.
Nicht zuletzt entstehen den Eltern beträchtliche Kosten. Sie haben es selbst ausgerechnet: In einer Grundschule sind 30 bis 40 Euro durchaus normal. Wenn ich mir die
Hefte so anschaue und manche unberührte Seite in diesen Arbeitsheften vorfinde, dann stellen sich Zweifel ein, ob das alles sein muss oder ob man nicht mit etwas weniger Materialeinsatz trotzdem guten Unterricht machen kann.
Zur Unterstützung der Schulträger unserer Kommunen bei der Finanzierung der Mehrausgaben haben wir übrigens im laufenden Doppelhaushalt pro Jahr 5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Wir sind uns einig: Die notwendigen Lernmittel müssen die Schüler erhalten; das ist unbestritten. Aber eine Kostenkontrolle halte ich dennoch für geboten.
Sofern Sie nun in Ihrem Antrag eine vollständige Finanzierungspflicht des Staates erkennen wollen, ist das erstens nicht richtig, denn es gibt klare Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit, und es gibt ein Gesetz über die Finanzierung über den kommunalen Finanzausgleich.
Zweitens möchte ich Sie daran erinnern, dass wir am 8. Mai hier in diesem Haus einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung auf den Weg gebracht haben mit dem Ziel, eine Neuverschuldung des Freistaates zu verbieten. Darin waren wir uns sogar mit Teilen Ihrer Fraktion einig. Neue Leistungsgesetze zu beschließen passt deshalb überhaupt nicht in dieses Bild.
Schade, wir haben schon gehofft, Sie hätten verstanden, was für unser Land und für unsere Jugend gut ist.
Ihr Antrag ist für uns nicht zustimmungsfähig und gänzlich entbehrlich.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindertagesstätten sind Bildungsstätten. Es sind Bildungsräume, die es den Kindern ermöglichen sollen, ihre Lebenswelt zu entdecken und kindgemäß zu verstehen. Es sind keine Schulen für ganz Kleine, aber sie sollen den Kindern den Weg in die Schulzeit bereiten.
Davon konnte ich mich heute Morgen überzeugen. Ich war heute früh in der Kita „Taka-Tuka-Land“ in Frankenberg zu Gast. Das ist ein Haus der kleinen Forscher. Dort hat heute der Kindergarten sein Forscherfest gefeiert. Was man dort erlebt, ist richtig gut. Ich denke, darüber können wir uns in Sachsen freuen, und das ist auch ein Stück unserer Arbeit. Ganz prima!
Für die Umsetzung von Bildung auch bei den ganz Kleinen braucht es einen Plan, und es braucht Profis, die in der Lage sind, diesen Plan umzusetzen. Diesen Plan haben wir mit dem Sächsischen Bildungsplan. Er bildet die Grundlage für die pädagogische Arbeit, und er gilt für die Kinderkrippen, für die Kindergärten, für die Kindertagespflege und für die Horte und hat die Bildung der Kinder im Alter von null bis etwa zehn Jahren im Fokus. Im Primarbereich, also in der Grundschule, betrifft er den Hort und steht damit neben dem Grundschullehrplan.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat nun den Fachbereich Elementar- und Grundschulpädagogik der Uni Bremen beauftragt, eine erste Evaluierung der Umsetzung des Bildungsplanes durchzuführen. Dieser Evaluationsbericht ist Gegenstand der Anträge. Er liegt seit März vor. Ich habe mir die Mühe gemacht, ihn durchzuarbeiten, und ich muss sagen: Es gibt darin sehr ausführliche und sehr gute Ergebnisse, die diesen Untersuchungszeitraum von November 2009 bis 2010 wiederspiegeln. Neben der Analyse des Istzustandes geben die Verfasser zu jedem Untersuchungsbereich selbstverständlich auch wertvolle Handlungsempfehlungen.
Ich möchte an dieser Stelle dem Team und Frau Prof. Carle für ihre Arbeit recht herzlich danken, denn der
Bericht ist für uns eine gute Ausgangsbasis für die Fortentwicklung der frühkindlichen Bildung in unserem Land.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen uns Anträge vor, die sich in weiten Teilen sehr ähneln. Besonders der SPD-Antrag lässt leider dem Ministerium gar keine Gelegenheit, selbstständig Schlussfolgerungen zu ziehen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Er stammt nämlich vom 21. März, und im Monat März ist der Evaluationsbericht gerade frisch auf unseren Tisch gekommen. Aber okay.
Gut. – Der Antrag der GRÜNEN ist inhaltlich sehr viel differenzierter. Er greift vor allem die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses auf.
Trotzdem haben beide Fraktionen im Wesentlichen die Empfehlungen des Berichts in ihre Anträge gepackt. Das wären zum einen: Der Betreuungsschlüssel soll angepasst werden. Mindestens fünf Stunden für Vor- und Nachbereitung sind zu gewähren. Der Freistellungsanteil für Leitungsaufgaben ist zu berücksichtigen. Die Landespauschale ist zweckgebunden für Fachberatung um 30 Euro zu erhöhen. – Darüber hinaus fordern sie zehn Weiterbildungstage pro Fachkraft und Jahr und all das ist im Haushaltsplan 2013/2014 ausreichend zu finanzieren.
Bis 2013 soll die Staatsregierung erklären, wie sie den Betreuungsschlüssel noch weiter absenken wird. Die noch fehlenden Bereiche der Kindertagespflege und des Hortes sind zu evaluieren, der Bildungsplan ist weiterzuentwickeln und noch einiges mehr.
Frau Dr. Stange, ich war ein wenig traurig darüber, dass Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag hauptsächlich negative Worte finden. Sie formulieren zum Beispiel: „Es werden deutlich Schwachstellen aufgezeigt, die sowohl in der dafür zur Verfügung gestellten Zeit und in Unterstützungssystemen liegen, in der Qualifizierung der Erzieherinnen und Leiterinnen und auch in den Rahmenbedingungen, zum Beispiel der ungünstigen Fachkraft-KindRelation.“
Da werden sicherlich einige Erzieherinnen schlucken, wenn sie hören, dass unter anderem ihre Qualifikation Ursache für deutliche Schwachstellen sein soll. Ich meine, dass in den sächsischen Kitas in den vergangenen Jahren sehr viel für die frühkindliche Bildung und Betreuung getan worden ist und ganz besonders bei der Qualifikation. Das gilt es anzuerkennen und das tut der Evaluationsbericht. Dort heißt es nämlich: „Der Bildungsplan ist durch die flächendeckenden Fortbildungsangebote gut bekannt. Er wird überwiegend positiv bewertet. Insbesondere das vermittelte Bild vom Kind wurde von den Einrichtungen und von den Erzieherinnen sehr positiv aufgegriffen. Das überstrahlt in gewissem Sinn die Rezeption und Umsetzung von Details des Planes. Sie reicht von kleinschrittiger Arbeit mit vorgefertigtem Material bis hin zu offener Arbeit mit Projekten oder Ateliers.“
Es stimmt, die Art und Weise, wie der Bildungsplan in den Kitas umgesetzt wird, ist im Lande differenziert. Aber es gibt eine solide Basis, auf der es weiter aufzubauen gilt, und in diese Richtung gehen die Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation. Zum einen ist der Bildungsplan selbst weiterzuentwickeln, und dann geht es um die Qualifizierung und hier vor allem um die Professionalisierung der Fachkräfte, aufbauend auf dem erworbenen Wissen und dem Erfahrungspotenzial.
Diesbezüglich regt die Evaluierungskommission an, vertiefende Fortbildungsangebote zu schaffen, und empfiehlt Lernwerkstätten als ein geeignetes Mittel dafür. Sie hält einen Weiterbildungsumfang von zehn Tagen pro Fachkraft im Jahr für notwendig. Dies jedoch wäre eine Verdoppelung des gegenwärtig im Kitagesetz festlegten Umfangs.
An Fortbildungsangeboten mangelt es wahrlich nicht. Schauen Sie sich die Liste der Fortbildungsangebote auf dem Kita-Bildungsserver an. Ich bin sicher, man kann da noch bei der einen oder anderen Fortbildung das Format verändern und hin zu Werkstätten weiterentwickeln. Doch zur Vertiefung des Profils bzw. zur Professionalisierung gibt es eine ganze Reihe von Angeboten, zum Beispiel die Arbeit mit Portfolios, Beobachten und Dokumentation. Diese Bildungsangebote stehen allen Bildungsträgern offen.
Nein. Ich möchte weitermachen. – Einen besonders wertvollen Beitrag zur Professionalisierung leisten seit Jahren die Konsultationseinrichtungen. Die Konsultationseinrichtungen sind Kitas, die vorangehen. Sie sind im ganzen Land verteilt und sie bieten dem pädagogischen Fachpersonal anderer Kitas eine Plattform, Erfahrungsaustausche vorzunehmen. Ich erkenne darin eigentlich schon einen Teil bzw. eine Grundlage eines trägerübergreifenden Unterstützungssystems, das der Bericht auch empfiehlt. Diese Konsultations-Kitas stehen ebenfalls allen Trägern offen und ich hoffe, dass recht viele es nutzen.
Handlungsbedarf sehe ich in der Tat beim Übergang von der Kita zur Grundschule. Hier gilt es, die Anschlussfähigkeit an den Grundschullehrplan herzustellen und die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres wie der Schuleingangsphase noch besser aufeinander abzustimmen.
Nein, auch nicht. – Gleiches gilt für das Nebeneinander von Grundschullehrplan und Bildungsplan für den Hort. Das ist, denke ich, eine Aufgabe für die Weiterentwicklung des Bildungsplanes.
Was die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung betrifft, so ist unser Bildungsplan auch dafür gut anwendbar. In vielen Kitas werden Kinder im Vorschulalter integrativ betreut und gefördert. Hier gilt es ebenfalls, den Übergang in eine geeignete Grundschule zu gestalten. Dazu bedarf es verbesserter Rahmenbedingungen, vor allem aber der Bereitschaft zur Inklusion in den Schulen und der Qualifikation der Pädagogen. Eine Expertengruppe befasst sich zurzeit umfassend mit dem Thema Inklusion. Ich bin sehr gespannt auf den Bericht dieser Gruppe. Ich möchte, dass wir diese Empfehlungen und diesen Bericht abwarten, bevor wir uns dazu weiter befassen und bevor wir dort etwas festlegen.
Selbstverständlich wird auch die Frage nach der notwendigen Personalausstattung im Evaluationsbericht gestellt. Doch mehr Personal ist nicht der alleinige Garant für Qualität. Ich darf noch einmal einen Satz zitieren:
„Die Fachkraft-Kind-Relation ist nicht per se ausschlaggebend für eine qualitativ hochwertige Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Gerade für die Schule ist das Kriterium der Schülerinnen und Schüler pro Klasse als Qualitätsmerkmal ebenso umstritten wie die Üppigkeit des Raumangebots und des Materials. Es lässt sich jedoch sagen, dass gute Quantität eine wesentliche Bedingung der Möglichkeit qualitativ hochwertiger Arbeit darstellt.“
Auch die Koalition hat die Absenkung des Betreuungsschlüssels bereits vor Jahren ins Auge gefasst. Wir sehen es sehr deutlich: Kleine Gruppen und mehr Zeit für die Erzieher haben Vorteile für die Umsetzung des Bildungsplanes und sind besser für die Kinder. Das ist so. Aber – das gehört zur Wahrheit dazu – die Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und das wissen Sie ganz genau. Wenn man hier Veränderungen treffen will, dann geht das eben nur mit den Kommunen. Dieses Miteinander, dieses Einvernehmen war bisher noch nicht zu erreichen.
Ich bin im Kreistag, und wenn ich im Kreistag zu diesem Thema mit Bürgermeistern spreche, dann sagen diese mir sehr deutlich, dass sie eine Absenkung des Betreuungsschlüssels rundweg ablehnen, weil sie dadurch höhere Personalausgaben hätten, die einerseits die kommunalen Haushalte überfordern und andererseits die Elternbeiträge in die Höhe treiben würden.
Gleiches trifft auf all die anderen Forderungen zu, die zu einem Mehrbedarf an Personal führen.
Darüber hinaus steht derzeit für viele Kommunen im Vordergrund, erst einmal ausreichend Betreuungsplätze zu schaffen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. August nächsten Jahres erfüllen zu können. Auch dafür bedarf es der Einstellung von Fachpersonal, das zunehmend schwieriger zu finden ist.
Ich denke, wir müssen weiterhin Gespräche mit der kommunalen Ebene führen und sie von dem Mehrwert überzeugen, dass Investitionen in die frühkindliche Bildung uns allen etwas nützen, und müssen dann gemeinsam mit der kommunalen Ebene Wege suchen, wie
wir die Qualität in den Kitas weiter verbessern können. Da bin ich vollkommen bei Ihnen und das sollten wir gemeinsam tun. Unabhängig davon sehe ich jedoch ein Problem, dass wir versuchen, mit einem Antrag in erheblichem Umfang Vorfestlegungen für den kommenden Doppelhaushalt zu treffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frühkindliche Bildung liegt uns allen hier sehr am Herzen, und wir sind froh, dass wir mit dem Evaluierungsbericht eine wertvolle Grundlage zur weiteren Verbesserung der Bildung unserer Kinder in der frühen Kindheit an der Hand haben. Die Evaluation erfolgte auf Initiative des SMK. Es ist logisch, dass das Ministerium nun die Ergebnisse auswerten und an der Weiterentwicklung arbeiten wird, gegebenenfalls unter Einbeziehung von weiterem externem Sachverstand.
Die Notwendigkeit der Evaluation der noch fehlenden Bereiche Kindertagespflege und Hort hatten wir ja bereits im vergangenen Plenum im Zusammenhang mit der Debatte zur Kindertagespflege diskutiert. Wir können Ihnen versichern, dass wir diesen Prozess im Ausschuss konstruktiv begleiten und dort auch die Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses einbeziehen werden.
Bildung genießt in Sachsen eine hohe Priorität. Deshalb wird dieser Bereich in den kommenden Haushaltsverhandlungen eine herausgehobene Rolle spielen – das steht fest. Was möglich ist, werden wir tun, gern mit Ihnen gemeinsam. Doch wir stellen keine Schecks zulasten nachfolgender Generationen aus, auch heute nicht. Deshalb können wir Ihren Anträgen leider nicht zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landeshauptstadt Dresden ist eine attraktive Stadt. Sie bietet eine hohe Lebensqualität, interessante Arbeitsplätze, ein buntes Freizeit- und Kulturangebot sowie eine reizvolle landschaftliche Umgebung. Das sind alles Faktoren, die junge Familien einladen, in Dresden heimisch zu werden. Darüber freuen wir uns alle.
Doch daraus resultieren auch Anforderungen, an die wir vor einigen Jahren noch nicht gedacht hätten. In der Landeshauptstadt fehlen Kinderbetreuungsplätze in
großer Zahl. Die Not macht die Dresdner erfinderisch. Sie wollen Kita-Container aufstellen, bieten Unternehmen gegen eine finanzielle Beteiligung von 5 000 Euro einen Kita-Platz an und suchen offensiv Frauen und Männer für die Kindertagespflege.
Obwohl in der Stadt bereits mehr als 350 Kindertagespflegepersonen tätig sind, sollen vorerst noch 28 weitere hinzukommen. Damit werden in der Landeshauptstadt circa 20 % der Kinder unter drei Jahren von Tagesmüttern oder -vätern betreut. Ich muss sagen, das verdient unsere Anerkennung: Mit dieser Quote geht Dresden durchaus ein Stück voran.
Durch unsere Geschichte begründet, dominieren in Sachsen bei der Betreuung der Kleinsten eindeutig die Kindertagesstätten das Geschehen. Kindertagespflegestellen spielen eher eine untergeordnete Rolle. Doch auch in unserem Land hat es eine Entwicklung gegeben. Diese Betreuungsform erfreut sich bei den sächsischen Eltern zunehmender Beliebtheit.
Deshalb lohnt es sich, hier einmal einen genaueren Blick darauf zu werfen. Im Jahr 2006 wurden 2 399 Kinder tagsüber in der Obhut einer Tagesmutter oder eines -vaters betreut. Im Jahr 2011 waren es bereits 5 997 Kinder. Die Zahl der Tagespflegepersonen hat sich in
diesem Zeitraum fast verdoppelt: von 263 auf 1 388 im Jahr 2011.
Als im Jahr 2008 vom Bundestag das Kinderförderungsgesetz beschlossen wurde, haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen auf das gemeinsame Ziel geeinigt, bis zum Jahr 2013 bundesweit für circa 35 % der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder einer Tagespflege bereitzustellen. Wir in Sachsen liegen bei einer Betreuungsquote von 44,1 %. Doch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen ist in Sachsen regional sehr unterschiedlich.
Ab 1. August 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres geben. Um diesem gerecht werden zu können, brauchen wir noch viele neue Betreuungsplätze. Die Kindertagespflege soll laut Kinderförderungsgesetz dabei einen Anteil von 30 % einnehmen. Mit dieser Zielstellung verbunden ist die Absicht, die Arbeit der Tagesmütter und -väter wirtschaftlich abzusichern und mittelfristig zu einem anerkannten Berufsbild weiterzuentwickeln.
Aus diesem Grund und in wirtschaftlicher Hinsicht hat der Bund geregelt, dass Tagespflegepersonen, die im Wesentlichen als Selbstständige arbeiten, seit dem Jahr 2009 steuerlich auch so behandelt werden. Ab einem bestimmten Einkommen tritt somit eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung und in der Rentenversicherung ein. Damit sind sie besser abgesichert.
Tagesmütter und -väter im öffentlichen Auftrag – im Bedarfsplan aufgenommen – erhalten laufende Geldleistungen, die eine Erstattung angemessener Sachkosten, einen Anerkennungsbeitrag für die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes, eine Erstattung der Aufwendungen für die Unfallversicherung und die hälftige Erstattung des Betrages zur Alterssicherung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung beinhalten.
Im Hinblick auf die Arbeit gilt für Krippen- und Tagespflegestellen gleichermaßen, dass sie als familienergän
zende Orte – ich zitiere – „das körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder in diesem Bereich fördern und die Familien in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe unterstützen“. In dieser besonders verletzlichen Altersgruppe kommt es darauf an, dass die Betreuungsangebote den Entwicklungsbedürfnissen so kleiner Kinder entsprechen und fachlichen Mindestanforderungen genügen.
Die Kindertagespflege ist also ein anspruchsvoller und verantwortungsvoller Beruf. An Tagesmütter und -väter werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Das Jugendamt prüft, ob sie persönlich, gesundheitlich und fachlich geeignet sind. Für ihre Tätigkeit bedarf es einer Erlaubnis, ohne die es keine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand gibt.
Auch die Tagespflege hat einen eigenständigen und ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Es wird deshalb verlangt, dass jede Tagesbetreuungsstelle eine eigene pädagogische Konzeption auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplans erarbeitet, die zur Beurteilung der fachlichen Eignung herangezogen wird und auch den Eltern zugänglich sein soll.
Weil sich die Kindertagespflegestellen jedoch meistens in privaten Räumlichkeiten der Tagespflegepersonen befinden, prüft das Jugendamt auch, ob diese Räumlichkeiten und deren Ausstattung den Anforderungen genügen, ausreichend Platz zum Spielen ist, die Kinder Rückzugsmöglichkeiten zum Schlafen haben und natürlich die hygienischen Anforderungen erfüllt werden können. Letzteres ist eine besondere Hürde, denn die Kindertagespflegeeinrichtungen werden nach dem Lebensmittelhygienerecht als Lebensmittelunternehmen betrachtet und unterliegen strengen Regeln und Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise.
Doch damit ist es nicht getan. Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Qualitätssicherung und -entwicklung. Hier geht es vor allem um die Qualität der Tagespflegepersonen an sich. Idealerweise verfügt eine Tagespflegeperson über einen einschlägigen Berufsabschluss, zum Beispiel als Erzieherin oder Sozialpädagogin. Die Mindestvoraussetzung für die Anerkennung der fachlichen Eignung ist jedoch die Teilnahme an einer 160 Stunden umfassenden Grundausbildung. Zusätzlich sind jährlich mindestens 20 Stunden praxisorientierte Weiterbildung zu absolvieren.
Darüber hinaus ist natürlich erwünscht, dass die Tagespflegepersonen auch die Fortbildung zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes wahrnehmen.
Am meisten hilft den Tagespflegepersonen wohl die Fachberatung, die vor Ort wertvolle Unterstützung gewährt. Tagesmüttern und Tagesvätern stehen auch die Fortbildungsangebote des Landesjugendamtes bzw.
anerkannter Bildungsträger in diesem Bereich offen. Doch da kneifen sich oft Theorie und Praxis.
Wir kommen an den Punkt, da ich die Probleme aufzeigen will, mit denen Tagesmütter und -väter zu kämpfen haben
und für die wir Lösungen schaffen müssen. Tagespflegepersonen arbeiten normalerweise allein. Unsere Gesetze besagen, dass es wohl möglich ist, dass sich zwei zusammentun, quasi in Nachbarschaft. Sie brauchen jedoch jeweils für sich abgeschlossene Räumlichkeiten. Die Intention dieser Regelung, nämlich den familiären und häuslichen Charakter der Betreuungsform zu wahren, gerät hier in Konflikt mit den Risiken und Hemmnissen der Arbeit als Einzelperson. Wer vertritt die Tagespflegeperson im Krankheitsfall oder bei Urlaub? Laut SGB VIII muss es eine Vertretungsregelung geben. Doch Netzwerke von mehreren Tagespflegepersonen mit entsprechenden Vertretungsregelungen sind nicht überall vorhanden. Wenn nur eine oder zwei Tagespflegestellen in der Region existieren, wird es schwierig.
Die angestrebte Kooperation mit Kindertageseinrichtungen in der Umgebung will nicht recht ins Laufen kommen. Es mag positive Beispiele geben, aber in der Regel sind die Kitas eher etwas zugeknöpft und haben meistens keine Möglichkeiten, unvorhergesehen zusätzlich Kinder aufzunehmen. Unabhängig davon wäre das den Kleinen auch nicht ohne Weiteres zuzumuten.
Zweitens. Was passiert, wenn plötzlich durch Unfall oder akute Erkrankung ein Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus muss oder wenn die Tagespflegeperson selbst nicht mehr in der Lage ist, die Kinder zu betreuen? Wer holt Hilfe und wer kümmert sich dann um die anderen Kinder?
Drittens. Tagespflegepersonen sollen sich weiterbilden, um ihre Arbeit qualitativ stetig zu verbessern. Neben speziellen Bildungsangeboten für Tagespflege stehen ihnen, wie schon gesagt, grundsätzlich auch die Angebote für Kitas offen. Jedoch gehen diese meistens von 9:00 bis 16:00 Uhr und in dieser Zeit kann eine Tagespflegeperson diese in der Regel nicht wahrnehmen; denn sie ist mit ihren Kindern beschäftigt. Für sie bleibt dann nur das Wochenende zur Weiterbildung.
Die Kooperation mit den Kitas funktioniert noch nicht zufriedenstellend. Nicht nur bei der Vertretung, sondern auch beim Übergang der Kinder aus der Tagespflege in die Kita holpert es noch. Hier bedarf es einer fairen Zusammenarbeit und Abstimmung, um die Plätze in der Kita zum entsprechenden Zeitpunkt vorzuhalten oder um die Tagesmütter und -väter zu Fortbildungsveranstaltungen einzuladen.
Wenn ich in die Kommunen schaue, dann klappt es mit der Weiterleitung der Informationen an die Einrichtungen, also die Kindergärten, immer recht gut, nur manchmal werden die Tagespflegestellen glatt vergessen. Das geht den Kommunen nicht anders als uns in der Politik. Auch wir übersehen gern die Kleinen, obwohl sie Großes leisten.
Zum Glück gibt es Verbände, Vereine und Institutionen, die sich besonders um die Tagespflegenden kümmern, ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihre Interessen vertreten. Eine solche Anlaufstelle ist die Informations- und Koordinierungsstelle für Kindertagespflege, deren
Fortführung und Weiterentwicklung wir für sehr wichtig halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindertagespflege leistet einen wichtigen Beitrag, nicht nur für die Betreuung der Kleinsten. Mit ihrer Individualität und Flexibilität ist sie eine wichtige Unterstützung im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich denke, die Kindertagespflege muss in Sachsen weiter wachsen, und wir müssen gemeinsam etwas dafür tun.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist relativ selten in diesem Haus, dass wir alle so einmütig der Meinung sind, dass es sich hier um ein sehr wichtiges Thema handelt, von dem wir alle wollen, dass es sich gut weiterentwickelt. Ich möchte noch einmal in Ihre Reihen, Frau Klepsch, sagen: Sie sagten, es sei nichts an Vorschlägen gekommen. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Das ist heute ein Antrag, bei dem es darum geht, erst einmal festzustellen, wie die Situation ist.
Wir wollen gern einen Bericht. Wir wollen einen Blick darauf nehmen, wie es überhaupt aussieht. Wo sind die Probleme? Wo müssen wir nachsteuern? – Ich denke auch, dass ihn uns das Ministerium zeitnah und rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsverhandlungen vorlegen wird, damit wir die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus ziehen können.
Ich denke, das sind Dinge, die auch Frau Dr. Stange angesprochen hat. Wie funktioniert die Fachberatung? – Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob man doch noch einmal den Auftrag gibt, den Bereich Kindertagespflege einzeln zu evaluieren. Frau Dr. Karle hat in ihrem Bericht als Empfehlung mit auf den Weg gegeben, dass wir uns diesen Bereich noch einmal genauer anschauen sollten. Davon halte ich sehr viel.
Ich möchte gern, dass wir schauen, wie wir diese Standards, die im hygienischen und baulichen Bereich meiner Meinung nach über Gebühr hoch sind, begrenzen können, nicht dass wir auf diese Art und Weise die Kindertagespflege abwickeln. Das sind alles Dinge, die aber erst in einer zweiten Stufe diskutiert werden sollen. Dann machen wir vielleicht einen neuen Antrag. Ich würde mich freuen, wenn Sie dann wieder alle mitstimmen und das unterstützen.
Heute geht es uns darum, erst einmal zu erfahren, wie der Stand ist, wie es aussieht. Ich denke, Frau Kurth, Sie haben das hier sehr emotional vorgetragen. Sie sind ganz bei uns und werden uns mit Ihrem Haus zeitnah einen Bericht vorlegen. Insofern, meine ich, bedarf es auch nicht dieses Änderungsantrages der GRÜNEN.
Ich würde mich freuen, wenn Sie alle unserem Antrag zustimmen, und bedanke mich sehr für die Debatte und für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich Ihren Antrag las, dachte ich: Warum packen die Kollegen von der Opposition eigentlich ganz verschiedene Themen, einen regelrechten Blumenstrauß an Themen, in einen Antrag?
Heute ist mir das klar. Ich meine, es ist nicht ganz ungeschickt gemacht. Sie haben heute sehr viele Demonstranten hier, die Sie erwarten, und haben für jeden etwas zusammengepackt, damit Sie möglichst viele ansprechen. Zumindest das haben Sie ganz gut gemacht.
Ja, gut, aber wissen Sie: Eigentlich sind diese Themen alle so wichtig, dass es sich gelohnt hätte, für jedes einen einzelnen Antrag zu stellen.
Schauen wir uns diese Punkte einmal genauer an. Wir brauchen uns nicht darüber zu streiten: Bildung war, ist und bleibt in Sachsen ein überragendes Thema. Wir sind bei PISA ganz oben und wollen dort auch bleiben. Mir persönlich liegt sehr viel daran, und ich denke, die Koalitionsfraktionen und die Regierung – Frau Kurth, unser Finanzminister sowie Frau Prof. von Schorlemer – sind sich einig, dass wir unseren Bildungsstandort Sachsen für die Zukunft fit machen werden.
Sie fordern in Punkt 1 die Staatsregierung auf, die Studienanfängerzahlen nach der neuen Prognose zu korrigieren bzw. anzupassen. Diese Prognose der Kultusministerkonferenz gibt es seit dem 24. Januar 2012, und sie hat die neuen Erwartungen für Sachsen um 3 000 Studienanfänger nach oben korrigiert. Wir hatten in der Prognose für 2009 14 900 Studienanfänger, und in der Fortschreibung stehen 17 900, die wir 2020 zu erwarten haben, also 3 000 mehr. Aber unser Wissenschaftsministerium hat eigene Zahlen, die es zugrunde legt. Dort rechnet man mit 19 500 Studienanfängern im Jahr 2020. Das sind 1 600 mehr als in der Prognose, die Sie berücksichtigt haben wollen.
Ja.
Wir freuen uns über alle, die zu uns kommen und in Sachsen studieren wollen. Das ist im Übrigen auch ein Ausweis für die Qualität unserer Hochschulen, und ich denke, dass sowohl das Wissenschaftsministerium als auch das Finanzministerium einen Blick darauf haben und merken, wenn Anpassungen notwendig sind, und diese auch vornehmen.
Wir haben die Schulzeitverkürzung in einzelnen Bundesländern, die Wehrpflicht ist weggefallen, und wir haben – auch aufgrund dieser Tatsachen – überdurchschnittlich viele Studierende in Sachsen. Es gibt auch Veränderungen des Studierverhaltens. Es entscheiden sich mehr Abiturienten, nach dem
Abitur an die Hochschule zu gehen. Das halte ich für sehr gut. Unsere Hochschulen stehen dementsprechend vor großen Herausforderungen. Das muss abgesichert werden, vor allem mit Personal. Für diesen Mehrbedarf gibt es Mittel aus dem Hochschulpakt, und ich denke, dass wir damit viel helfen können, soweit diese uneingeschränkt an die Hochschulen durchgereicht werden.
Zusätzlich wird es ab dem kommenden Wintersemester 2013/2014 ein mehrjähriges Maßnahmenpaket geben, mit dem insbesondere befristete Stellen für den akademischen Mittelbau geschaffen werden sollen. Diese werden aus dem Bundesprogramm "Qualitätspakt Lehre" finanziert. Die Befristung war ebenfalls etwas, was Ihnen eigentlich nicht recht war, aber sie ist notwendig, da Prognosen wenig belastbar sind, damit die Hochschulen Flexibilität besitzen, und jemand, der eine Stelle im Mittelbau hat, nutzt diese auch für seine Karriere, auf diesem Weg weiterzugehen. Ich denke, das ist eine gute Lösung.
Notfalls gilt, die Hochschulen müssen auch schauen, wo sie noch eigene Ressourcen haben und wo man vielleicht noch effizienter arbeiten sowie kooperieren kann. Gegebenenfalls – ich will es nicht hoffen – muss man über Zulassungsbeschränkungen in überlasteten Studiengängen nachdenken, nicht, um die jungen Leute dort auszugrenzen, sondern um die Qualität der Lehre zu sichern.
Für die Lehrerausbildung gilt – das möchte ich betonen –, dass in allen Bereichen, die für die Lehrerausbildung wichtig sind, kein Stellenabbau vorgenommen werden wird. Darin sind wir uns mit dem Staatsministerium einig. Wie das konkret für jede einzelne Hochschule aussehen wird, darüber verhandeln die Hochschulen zurzeit mit dem SMWK. Es geht dabei um die Ausgestaltung der Zielvereinbarungen. Diese sollen bis zum Jahresende fertig sein, und ich denke, eines sollte Sie ebenfalls noch beruhigen: Wir haben uns darauf verständigt und das Kabinett hat es beschlossen, dass im Jahr 2015 eine Evaluierung vorgenommen wird und dann die Studierendenzahlen an die bis dahin herrschenden Bedingungen angepasst werden. Frau von Schorlemer, ich weiß, dass Sie sich mit Vehemenz dafür einsetzen, dass der Hochschulpakt über das Jahr 2015 hinaus verlängert wird und das Kooperationsverbot zwischen Wissenschaft und Lehre gelockert wird und wir dort helfen können, dass unsere jungen Leute eine sehr gute Ausbildung in Sachsen bekommen.
Nun möchte ich einen Blick auf den zweiten Punkt werfen, den Sie in Ihrem Antrag formuliert haben. Dieser widmet sich dem Lehramtsstudium. Sie wollen wissen, welche konkreten Kapazitäten an den Unis in Dresden und Leipzig geschaffen werden müssen, um das Ziel, 1 700 Studienanfänger im Lehramt zu erreichen, qualitativ abzusichern.
Die Problematik der Studierendenzahlen im Lehramtsstudium zeigt bei denen, die im System sind, erhebliche Verwerfungen. Frau Dr. Stange, ich kann es Ihnen nicht ersparen, aber die Ursache liegt auch ein wenig darin, dass in der Vergangenheit durch die polyvalente BachelorAusbildung keine Steuerung vorgenommen worden ist.
Doch, doch! Alle mussten durch diesen polyvalenten Bachelor durch, und Menschen entscheiden sich dann so, wie es ihnen nützt und gefällt, und die meisten haben auf
gymnasiales Lehramt studiert und nicht auf Grund-, Mittel- oder Förderschullehramt. Es hat niemand gesteuert, auch nicht nach Fächern, und diese Schieflage müssen wir im Moment ein Stück weit wieder ausgleichen.
Ja.
Ich denke, ein Gymnasiallehrer kann auch an der Mittelschule unterrichten. Das Problem, das ich sehe, schlägt sich in den Grundschulen nieder, weil das Niveau dieses polyvalenten Bachelors so angesetzt war, dass es für das Gymnasialschulamt ausreichend ist. Das haben viele nicht geschafft bzw. sie sind abgeschreckt worden. Schauen Sie sich doch die Zahlen an. Sie haben eine ganze Reihe Kleiner Anfragen gestellt. Sie wissen doch alle, wie das aussieht. Sie wissen, dass uns dort die Studenten in den Bereichen Grundschullehramt, Förderschullehramt und auch Mittelschule fehlen.
Es hat auch niemand dafür geworben. Wir werden das jetzt besser machen. Es ist nämlich nicht einfach, 1 700 junge Menschen für den Lehrerberuf zu begeistern. Wie gesagt, wir müssen sie in die Schularten lenken, in denen wir sie brauchen. Noch wichtiger ist, dass wir auch die benötigten Fächerkombinationen bekommen.
Wenn wir auf die Menge schauen, so stellen wir fest, dass wir jedes Jahr etwa 425 Studienanfänger für die Schularten Grundschule, Mittelschule und Gymnasium, 221 für die Förderschule und 204 für die Berufsschulen brauchen. Darüber, an welchen Universitäten in welchen Fächern wie viele ausgebildet werden und welche Ressourcen wir dafür benötigen, laufen ebenfalls zurzeit Gespräche zwischen dem SMWK und den beiden Lehrer ausbildenden Universitäten. Im Ergebnis dieser Gespräche wird es Sonderzielvereinbarungen speziell zur Lehrerausbildung geben.
Zur Ausbildung von Grundschullehrern wird an der TU Chemnitz zum Wintersemester 2014 ein Ausbildungsgang starten. Ich denke, das ist ein sehr anspruchsvolles Ziel, aber ich halte diese Entscheidung für wichtig und für richtig; denn aus vielen Gesprächen mit jungen Frauen weiß ich, dass für sie die Heimatnähe der Ausbildungseinrichtung manchmal der entscheidende Faktor ist, und zwar nicht nur beim Studium, sondern auch für das Referendariat nach Abschluss des Ersten Staatsexamens.
Es wird nicht einfach werden. Wir befinden uns ja auch im Wettbewerb mit allen anderen Branchen, die um junge Fachkräfte werben. Deshalb müssen wir aktiv für den Lehrerberuf werben. Wir brauchen also eine spezielle Werbekampagne. Die Kampagne „Pack dein Studium!“ war ja sehr erfolgreich. Ich meine, das braucht man nicht neu zu erfinden. Da kann man sicherlich auch für das Lehramtsstudium etwas daraus machen.
Ich schaue aber auch in andere Richtungen. Wir haben zum Beispiel junge Leute, die Sozialpädagogik oder Psychologie studieren wollen, aber keinen Studienplatz bekommen, weil dort viel zu viele Bewerber vorhanden sind. Das sind artverwandte Berufe. Es lohnt sich wirklich, mit diesen jungen Leuten zu sprechen und zu versuchen, sie in ein Lehramtsstudium umzulenken, damit wir dort wirklich die 1 700 Studienanfänger erreichen.
Darüber hinaus brauchen wir Seiteneinsteigerprogramme. Es werden keine großen Massen sein, die wir auf diesem Wege qualifizieren können. Aber es gibt eine ganze Reihe von artverwandten Studien bzw. artverwandten Berufen, wo man mit einem Zusatzstudium Lehrer qualifizieren kann. Ich kann mir das gut vorstellen für Studierende oder Absolventen in den Bereichen Sozialpädagogik und Psychologie oder auch beim Sport, bei den Sprachen, bei den Naturwissenschaften, bei der Informatik oder für Praktiker in den einschlägigen fachspezifischen Berufen, sofern es sich um Lehrer für Berufsschulen handelt. Ich weiß auch, dass die Universitäten an solchen Seiteneinsteigerprogrammen arbeiten.
Ich denke, bei der Lehrerausbildung sind die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Maßgeblich für den Erfolg
unserer gesamten Bemühungen ist, was am Ende herauskommt, wie viele also ihr Studium erfolgreich abschließen. Derzeit liegt die Quote bei 67 %. Wir müssen erreichen, dass 85 % der Studierenden ihren Abschluss schaffen, dass sie hinterher auch ins Referendariat gehen können, dass sie einen Referendariatsplatz bekommen und dass wir dann möglichst viele in unseren Schulen in Sachsen einsetzen können.
Das Hochschulpaket sieht dazu die notwendigen Mittel sowohl für Personal als auch für notwendige Investitionen vor. Darüber hinaus wird sich Sachsen an der BundLänder-Initiative für Exzellenz in der Lehrerausbildung beteiligen. Ich bin sicher, dass es in unseren Universitäten damit einen Zuwachs an Qualität geben wird.
Nun möchte ich noch einen Blick auf den dritten Punkt Ihres Antrages werfen, in dem es darum geht, dass die Staatsregierung Vorschläge für die Mittelbereitstellung machen soll. Ich sage Ihnen nichts Neues und wiederhole es noch einmal: Wir haben einen gültigen Haushaltsplan. Zusätzlich dazu hat das Kabinett im Dezember das Bildungspaket mit dem Umfang von 250 Millionen Euro beschlossen. Sie kennen es. Darin sind die Mehrbedarfe für die Lehramtsausbildung eingepreist. Zur Absicherung des Schuljahresbeginns wird es zusätzlich 23,5 Millionen Euro geben, um neue Lehrer einzustellen.
Was das Jahr 2013 und die Folgejahre angeht, so wissen Sie, ich und wir alle sehr genau, dass es für die Haushaltsaufstellung ein geordnetes Verfahren gibt. Gegenwärtig werden Gespräche zwischen den Fachministern und dem Finanzminister geführt. Ich gehe davon aus, dass die im Bildungspaket verankerten Ziele finanziell untersetzt werden.
Ja.
Ich gehe davon aus, dass das stimmt, was der Finanzminister gesagt hat: dass sie auf den Topf oben draufkommen.
Diese Frage wird die Staatsregierung uns dann noch beantworten.
Die Staatsregierung trägt zum einen die Verantwortung dafür, dass das in diesem Jahr in unseren Schulen geregelt losgehen kann, aber auch die Verantwortung dafür, uns einen Haushalt vorzulegen, der unserem Anspruch genügt, unsere Schüler und Studenten auch zukünftig in bester Qualität auszubilden und unsere gute Position bei den Bildungsrankings zu behalten.
Aber ich kann Ihnen nicht ersparen zu sagen, dass zur Realität auch gehört, dass sich die Ausgaben an den Einnahmen orientieren müssen. Weil wir heute so oft bei Prognosen sind:
Herr Mann, wenn Sie sich in Ihrem Antrag schon oft auf Prognosen berufen, dann hören Sie doch einfach einmal zu. – Das Ifo-Institut hat eine Prognose gemacht, in der es darum geht, wie sich die Einnahmen in unserem Land 2020 entwickeln werden. Sie werden real um 3 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
Ich meine, die Suche nach Ressourcen und gegebenenfalls mittelfristigen Stellenanpassungen ist unter diesem Blickwinkel einfach zulässig und auch geboten.
Ja.
Also, Herr Mann, Sie wissen doch auch, dass solche Steuereinnahmen, wenn sie zusätzlich kommen, gern genommen werden und dass man damit auch etwas gestalten kann. Aber wenn wir jetzt Leute einstellen, haben wir sie über viele Jahre im System, und wir haben dauerhaft Personalkosten. Wir wissen genau, wie die Zuweisungen vom Bund reduziert werden. Wir wissen, dass von der EU weniger Geld kommt. Wir kennen den demografischen Faktor. Sie wissen das alles. Ich erwähnte die Prognose, die uns das Ifo-Institut vorgestellt hat. Es bringt nichts, wenn wir die Augen davor verschließen. Wir werden in Sachsen, solange die CDU
und die FDP in der Verantwortung sind, keine Politik machen wie in Nordrhein-Westfalen.
Nein, ich möchte jetzt zum Schluss kommen.
Ich denke, wir Bildungspolitiker sind uns einig. Wir streiten um unsere Ziele, doch wir sollten fair sein und nicht vergessen, dass es in den übrigen Politikfeldern vergleichbar wichtige Dinge gibt. Ich denke an das Sozialressort oder an die innere Sicherheit. Ich halte es für notwendig, dass wir hier wieder eine Balance herstellen, dass wir dabei unser Ziel, auch im Interesse der kommenden Generationen keine neuen Schulden aufzunehmen, im Auge behalten. Dem Landtag wird der Haushaltsentwurf im Sommer zugestellt. Da sind die Stellenpläne dabei. Dann beginnt unsere Arbeit, und dann haben wir es in der Hand, es finanziell entsprechend zu untersetzen.
Zu Punkt 4 wird mein Kollege Thomas Colditz sprechen.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Kollegen von der Opposition, Sie haben sich in den vergangenen Tagen in der Presse und auch heute alle Mühe gegeben, alles das, was CDU und FDP in Sachsen erreicht haben, möglichst klein- und schlechtzureden. Zumindest das können Sie gut.
Mir scheint, Sie sind etwas neidisch, dass die Sachsen seit der deutschen Einheit der CDU am meisten vertrauen. Und Sachsen ist damit auch nicht schlecht gefahren.
Die Bilanz der schwarz-gelben Koalition kann sich sehen lassen, auch wenn Sie das so nicht wahrhaben wollen.
Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid kriegt man geschenkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lassen uns unsere Bilanz nicht schlechtreden; denn wer das tut, der schadet auch dem Ansehen unseres Landes.
Am meisten schaden dem Ansehen unseres Landes aber solche Typen wie Sie, Herr Apfel. Sie sind bar jeder Verantwortung. Ich bin mir sicher, Ihre Zeit ist vorbei. Dafür werden wir Sachsen sorgen. Das kann ich Ihnen versprechen!
Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung dargestellt, was alles in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf den Weg gebracht worden ist. Vieles davon haben wir inzwischen als selbstverständlich hingenommen. Doch wie diese Politik am Ende beim Bürger ankommt, das zeigt sich am deutlichsten in der Praxis. Ich lade Sie ein: Machen wir doch den Praxistest! Ich möchte ganz einfach jetzt mit Ihnen in meinen Wahlkreis gehen und anhand einiger Beispiele zeigen, wie die Halbzeitbilanz vor Ort in meinem Wahlkreis aussieht.
Die Region Mittweida liegt im Herzen Sachsens, ist ländlich geprägt, umfasst fünf Landgemeinden und die Städte Mittweida, Frankenberg und Hainichen, kleine Städte mit circa 9 000 bis 16 000 Einwohnern. Die mittelständische Wirtschaft hat gut zu tun. Auch im Handwerk klagt man nicht über Auftragsmangel. Es wird investiert, neue Arbeitsplätze entstehen, die Unternehmen haben im vergangenen Jahr reichlich Gewerbesteuer gezahlt, was man wohl als Ausdruck einer guten Geschäftslage werten kann.
Fachkräfte zu gewinnen wird inzwischen auch bei uns schwierig. Diese Entwicklung voraussehend, hat sich schon vor Jahren das Berufs- und Studienorientierungsprojekt „Brücke“ gebildet, wo unter Steuerung des Technologieparks Mittweida die Wirtschaft regelmäßig in den Schulen der Region um beruflichen Nachwuchs wirbt. So manche Partner, Unternehmer und Lehrlinge, haben auf diese Weise zueinander gefunden. Das ist ein guter Weg, und daran werden wir festhalten.
Dank der guten wirtschaftlichen Lage konnten die Kommunen hohe Steuereinnahmen verzeichnen, im vergangenen Jahr die höchsten seit der Wende. Sie haben das Geld investiert, haben damit den Eigenanteil finanziert und großzügig Fördermittel abgerufen – aus städtebaulichen Programmen, aus dem Konjunkturpaket oder aus EUMitteln.
Investiert wurde vor allem in die Bildungsinfrastruktur, in Kitas und Schulen, in Frankenberg zum Beispiel allein 38 Millionen Euro. Im Ergebnis gibt es heute ausreichend
Betreuungsplätze in guter Qualität, und die Schulen sind weitestgehend komplett in Ordnung gebracht worden.
Dass gute Bedingungen für die Bildung, Betreuung und Erziehung Heranwachsender ein Standortfaktor für die Region sind, haben alle Gemeinden verstanden und die Prioritäten inzwischen so gesetzt. Drei große Schulhausbauprojekte im Umfang von je circa 10 Millionen Euro, das Bildungszentrum in Frankenberg, die Mittelschule Lichtenau, der zentrale Schulstandort in Hainichen wurden realisiert oder sind im Bau. Dazu kommen noch die Grundschule in Rossau, das Gymnasium Mittweida, das Gymnasium Frankenberg und die Mittelschule in Frankenberg. Alle Kitas aufzuzählen, die neu errichtet oder saniert worden sind, würde den Rahmen hier sprengen.
Mir ist bewusst, dass die Situation in Chemnitz, Leipzig oder Dresden um einiges schwieriger ist. Da gibt es in den kommenden Jahren noch eine Menge zu tun. Und ich weiß, das wird auch Geld kosten.
Wir haben ein bisschen mehr Zeit.
Die Bildungspolitik genießt in Sachsen oberste Priorität. Auch auf der kommunalen Ebene hat sich dieses Bekenntnis inzwischen durchgesetzt. Doch ein schönes Gebäude allein macht noch keine gute Schule aus. Gute Lehrer haben einen enormen Anteil an den Erfolgen des sächsischen Schulsystems. In Schulen in Mittweida und Grünlichtenberg traf ich bei meinem Besuch auf Lehrer, die sehr wohl die Herausforderungen hinsichtlich des Lehrernachwuchses sehen und ihre Erwartungen auch sehr deutlich formulierten. Doch sie waren positiv gestimmt, hoch motiviert und gehen engagiert in ihrem Beruf auf.
Ich denke, es ist jetzt an uns, das hohe Niveau der sächsischen Bildungspolitik nicht aufs Spiel zu setzen, sondern zielgerichtet und entschlossen alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die den Lehrkräftenachwuchs in ausreichender Zahl und mit der richtigen Qualifikation zur entsprechenden Zeit an die Schulen bringen.
Das ist eine der wichtigsten Aufgaben jetzt und in den kommenden Jahren. Das Ende vergangenen Jahres beschlossene Bildungspaket gibt die Marschrichtung vor. Wir werden als Koalition darauf achten, dass das Ziel erreicht wird, und wir werden nachsteuern, falls erforderlich.
Eine Exzellenzuniversität habe ich in meinem Wahlkreis nicht, aber eine kleine und leistungsfähige Hochschule in Mittweida. Sie ist als wichtiger Partner für die regionale Wirtschaft, für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses und als Partner für die angewandte Forschung
für die mittelständische Wirtschaft von großer Bedeutung. Auf der Baustelle des neuen Medien- und Sozialzentrums geht es voran. Die Fertigstellung ist Ende 2013 geplant. Dann wird an der Stelle der ehemaligen alten Brauerei ein Hochschulbau mit aufs Modernste ausgestatteten Studios stehen und den zukünftigen Medienmachern beste Ausbildungsbedingungen bieten.
Frau Hermenau, auch in Sachen Energiewende sind wir unterwegs. Frankenberg hat sich zum Ziel gesetzt, energieautarke Gemeinde zu werden, und, falls Sie einmal mit einem Elektromobil unterwegs sind, direkt vor meinem Wahlkreisbüro wäre eine Tankstelle.
377 Millionen Euro Städtebaufördermittel sind in den vergangenen drei Jahren in Sachsen verbaut worden. Das sind Aufträge, Arbeitsplätze, Umsätze, Steuereinnahmen, und das kann man sehen. Schauen Sie sich den ehemaligen Bahnhof in Frankenberg an! Das ist jetzt ein soziokulturelles Zentrum. Zwölf Vereinen bietet es ein neues Zuhause, und es entwickeln sich Netzwerke, die in der ganzen Stadt aktiv werden.
Im Neubaugebiet wurden Wohnblocks zurückgebaut, und es sind sehr attraktive und moderne Wohnungen entstanden. Brachen verschwinden zunehmend aus dem Stadtbild, und an diesen Stellen werden wir eine Kita und ein Seniorenzentrum bauen.
Dennoch ist der Investitionsbedarf nach wie vor groß und am größten in der Altbausubstanz der Innenstädte. Es gibt auch in meiner Heimatstadt viel zu viele Häuser, deren Fenster abends dunkel bleiben. Deshalb ist es richtig und auch notwendig, dass wir hier intelligente Modelle entwerfen, um Wohneigentum im Altbau als Alternative zum Einfamilienhaus auf der grünen Wiese attraktiv zu gestalten, und die Förderung darauf ausrichten. Alte Häuser bieten große Chancen, individuellen Wohnraum zu gewinnen, der sowohl familien- als auch altersgerecht gestaltet werden kann.
Einige Mehrgenerationenhäuser in Sachsen reichen nicht aus. Wir wollen alle Generationen in der Stadt, damit diese lebendig bleibt oder es wieder wird.
Dazu braucht es auch die Kultur, denn sie bringt Farbe in den Alltag. Sachsen leistet sich für Kultur die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben aller Flächenländer. Davon profitiert nicht nur die Landeshauptstadt. Dank des Kulturraumgesetzes und eines angemessenen finanziellen Bekenntnisses der kommunalen Ebene unseres Landkreises Mittelsachsen bietet der Kulturraum ein reichhaltiges kulturelles Angebot für alle Alters- und Interessengruppen. Falls Sie einmal nicht wissen, was Sie am Wochenende unternehmen sollen, und eine Aufführung auf einer Seebühne nach Ihrem Sinn wäre, müssen Sie nicht mehr nach Bregenz fahren, sondern dann lade ich Sie ein, nach
Kriebstein zu kommen und dort auf der Seebühne Kunst und Landschaft in einer ganz faszinierenden Symbiose zu genießen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf all das Erreichte sind die Bürgerinnen und Bürger in meiner Region sehr stolz, und ich denke, mit Recht. Sie von der Opposition, liebe Kollegen, wollen unseren Bürgern gern weismachen, dass der Staat alle Probleme der Gesellschaft lösen könne.
Aber ich bin davon überzeugt: Das ist ein großer Irrtum, und der führt uns geradewegs in die Staatsverschuldung. In Deutschland mischt sich der Staat schon viel zu viel in Dinge ein, die entweder jeder Bürger selbst oder eine private oder ehrenamtliche Initiative besser und preiswerter übernehmen könnte. CDU und FDP stehen für Freiheit, Verantwortung und Solidarität mit denen, die Hilfe brauchen. Dazu gehört nach meinem Verständnis eine starke und aktive Bürgergesellschaft, Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel in einem Verein.
In den vergangenen Jahren ist in meiner Heimatstadt eine große Zahl neuer Vereine entstanden: ein Musikverein, ein Tanzsportverein, der Kunst- und Kulturverein, der Kinoverein; ich könnte die Liste fortsetzen.
Das Gemeinschaftswerk ist ein Verein der Stadt, der sich vornehmlich um soziale Belange kümmert, zum Beispiel Bürgerarbeit organisiert und den Streetworker beschäftigt; auch das gibt es bei uns.
Da wächst etwas auf, was Mut macht und was unser Leben bereichert, und für die Stadt rechnet sich diese Politik. Laut Statistischem Landesamt hat Frankenberg nach Freiberg im Landkreis Mittelsachsen den geringsten Wanderungssaldo. Junge Familien ziehen zu, weil sie in der Stadt ein lebenswertes Umfeld finden. Die Geburtenzahlen steigen seit Jahren. Das zeigt uns: Wenn das alles möglich ist, kann die sächsische Politik so schlecht nicht sein, wie Sie, verehrte Kollegen, sie immer hinstellen.
Wir haben viel erreicht und sind auf einem guten Weg. Wir sind noch nicht am Ziel – das wissen wir –, aber die Richtung stimmt. Es gibt auf diesem Weg auch noch Steine, und manche sind die reinsten Felsen, zum Beispiel
der Fels der Bürokratie. Ich rede lieber von Aufgaben als von Problemen, aber Bürokratie ist ein Problem, und das ärgert mich sehr. Übertriebene Formalitäten, ein weit überzogener Kontroll- und Rückversicherungswahn – das entmutigt ehrenamtliches Engagement und macht auch Unternehmen und Gemeinden das Leben schwer, und manchmal stehen sich die Behörden auch selbst im Weg. Mir scheint, dort liegt viel Potenzial, um das Ziel der 70 000 Stellen im Landesdienst zu erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind uns alle bekannt. Sie wurden heute schon von mehreren Rednern der Koalition – auch der Opposition – angesprochen. Ich möchte dafür werben, dass wir sie gemeinsam anpacken: Politik, Wirtschaft und Bürgergesellschaft. Aber bei all dem, was zu tun ist, werden wir unseren Staatshaushalt so anpacken, wie es jeder in seinem privaten Haushalt auch tun sollte: Wir werden nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. Wir werden keine Geschenke auf Kosten zukünftiger Generationen machen und sind deshalb bereit, der Zukunft unserer Kinder zuliebe auch unbequeme Entscheidungen zu treffen. Wir werden die Politik aussteuern, nachjustieren, wenn etwas nicht ganz aufgeht. Wir werden alte Wege verwerfen, wenn sie sich als falsch erweisen, und neue beschreiten. Liebe Kollegen, das ist Stärke, keinesfalls Schwäche.
Das ist die Aufgabe einer Regierung und der sie tragenden Fraktionen. Dieser Aufgabe haben wir uns in den vergangenen zweieinhalb Jahren gestellt, und wir werden uns ihr in den kommenden zweieinhalb Jahren stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Eingang all das, was Herr Storr hier gesagt hat, entschieden zurückweisen,
und ich denke, dass mir das jeder abnimmt. Ich komme aus Frankenberg. Ich bin mit einem ehemaligen Offizier verheiratet und ich meine: All das, was die Bundeswehr in Frankenberg tut, das tut sie mit unserer größten Unterstützung. Es gibt ein sehr enges Verhältnis, und die Soldaten leisten eine sehr wichtige Arbeit, und dazu stehen wir. Das, was Sie gesagt haben, ist einfach nur eine Verhöhnung. Ich denke, das muss man entschieden zurückweisen.
(Beifall bei der CDU, der FDP und den GRÜNEN – Andreas Storr, NPD: Die Soldaten haben den Freistaat schon gefragt, ob die Politik hinter ihnen steht! – Zuruf von der CDU: Hören Sie doch mal zu!)
Dass ich heute hier das Wort für unsere Standorte ergreife, hat auch etwas damit zu tun. Ich möchte damit beginnen: Der Staatssekretär Christian Schmidt aus dem BMVg hat im vergangenen Jahr den Standort in Havelberg besucht. Er ist vom dortigen Bürgermeister gefragt worden, wie es mit dem Standort stehe, und hat deutlich gesagt: Ein zweites Schneeberg wird es in keinem Fall geben.
Schneeberg ist geschlossen worden, obwohl man vorher 65 Millionen Euro in dieses Objekt investiert hatte. Wie schwer es ist, dort eine Nachnutzung zu finden, das
wissen Sie alle. Es hat kein Mensch verstanden, und es hat uns gelehrt, dass man rechtzeitig ein wenig darauf schauen muss, was dort geschieht.
Die derzeitige Reform ist in Planung. Die Feinabstimmung läuft noch und vieles von dem, was hier gesagt worden ist – auch von Ihnen, Herr Gebhardt –, denke ich, wird in dieser Reform mit bedacht, und die Bundeswehrreform wird sich daran ausrichten.
Wir als Sachsen haben unseren Einsparbeitrag gebracht – schmerzhaft; es hat uns sehr wehgetan, und ich denke, wenn wir heute unsere Forderung in Richtung Berlin stellen, dann ist es legitim: Keine weiteren Standortschließungen in Sachsen! Diese Botschaft, Herr Ministerpräsident, haben Sie mit Vehemenz und mit guten Argumenten – wenn man den Pressemeldungen glauben darf, auch mit Erfolg – an den entsprechenden Stellen deutlich zum Ausdruck gebracht.
Seit einigen Tagen melden verschiedene Zeitungen – ich sage Zeitungen und nicht das BMVg – positive Signale aus dem Bundesministerium der Verteidigung, wonach die sächsischen Standorte sicher sein sollen. Das hören wir gern. Aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Aus dem Kanzleramt ist zu vernehmen, dass man auf Arbeitsebene mit den derzeitigen Reformplänen das Sparziel von 8,4 Milliarden Euro für nicht erreichbar hält. Bis die Reform endgültig steht, gibt es also noch eine Reihe von Unwägbarkeiten, die uns keinesfalls Anlass geben sollten, sich in Sicherheit zu wägen und darauf zu warten, dass schon alles so kommen wird. Nein, wir müssen weiterhin vehement für den Erhalt unserer Bundeswehrstandorte eintreten,
bis das BMVg schwarz auf weiß bestätigt, dass es so ist.
Ich möchte die Gründe für den Bestand unserer Kasernen noch einmal deutlich nennen: Die allgemeine Wehrpflicht, die ab 1. Juli ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt wird, zieht nach sich, dass die Bundeswehr also nicht mehr hergehen und junge Menschen zum Dienst verpflichten kann. Sie braucht junge Frauen und Männer, die bereit sind, einen Abschnitt ihres Lebens in den Dienst unserer Armee und damit in den Dienst unseres Landes zu stellen. Diese jungen Menschen findet sie mit Mehrheit in Sachsen, denn die Bereitschaft zum Dienst in der Bundeswehr ist nirgendwo so groß wie in Sachsen und in Thüringen. Das beweisen die Zahlen.
In der in Frankenberg stationierten Panzergrenadierbrigade 37 mit dem stolzen Namen „Freistaat Sachsen“ dienen derzeit circa 6 500 Soldatinnen und Soldaten, 5 300 davon kommen aus den neuen Bundesländern, darunter 2 500 allein aus Sachsen.
Auch der Anteil an Abiturienten, die sich für den Dienst bei der Bundeswehr entscheiden, ist in Sachsen höher als in den alten Bundesländern. Sie sind die Quelle für den
Offiziersnachwuchs, für junge, gut ausgebildete Führungspersönlichkeiten.
Das ist das entscheidende Argument, denn ohne diese Basis ist die notwendige Zahl von 15 000 freiwillig dienenden jungen Männern und Frauen wohl kaum zu erreichen. Die sächsischen Bundeswehrstandorte und auch die in Thüringen sind im Hinblick auf die Personalsituation ein festes und unverzichtbares Fundament für das Gelingen der Reform.
Wir haben aber nicht nur eine hohe Bereitschaft zum Dienst in den Streitkräften, sondern unsere Soldatinnen und Soldaten sind motiviert und bestens qualifiziert.
Ich hatte Gelegenheit, beim Auftaktbesuch des Bundesministers der Verteidigung Karl Theodor zu Guttenberg im Rahmen seiner Sommertour in Frankenberg dabei sein zu dürfen. Ich habe nicht nur eine vorzüglich aufgestellte Truppe erlebt, ich habe auch aufmerksam verfolgt, was die Soldaten auf die Fragen ihres obersten Dienstherrn geantwortet haben. Er hat sie gefragt: Sind Sie freiwillig hier? Etwas verdutzt über diese Frage kam bei allen die Antwort: Natürlich, wenn wir nicht gewollt hätten, dann hätten wir Gründe gefunden. Und er fragte die Zeitsoldaten: Würden Sie auch gern länger dienen, vielleicht statt vier Jahre lieber acht oder zwölf Jahre? Es gab niemanden, der sich nicht hätte vorstellen können, auch länger zu dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren keine Männer und Frauen, die in der Wirtschaft keine Chance gehabt hätten. Die meisten von ihnen haben bereits einen Beruf und konnten ihre mitgebrachten Kenntnisse bestens in ihre militärische Laufbahn einbringen. Sie arbeiten mit hoher Motivation und vorzüglicher Expertise. Was will ein Bundesminister der Verteidigung eigentlich mehr?
Ich denke, dass seine anerkennenden Worte am Ende seines Besuches ehrlich waren und sich der gute Eindruck, den er aus Sachsen mitgenommen hat, letztlich positiv für unsere Standorte auszahlen wird. Ich meine, er weiß sehr wohl, dass er dieses Potenzial für das Gelingen der Reform braucht. Das wiederum hängt am Erhalt unserer Standorte.
Die Bundeswehr ist sicherlich ein angesehener Arbeitgeber. Aber mit dem zunehmenden Fachkräftebedarf in der Wirtschaft muss sie sich dem Wettbewerb um die besten Köpfe stellen. Will sie diesen Wettbewerb nicht verlieren, muss sie ihren zukünftigen Soldatinnen und Soldaten neben einer einigermaßen attraktiven Vergütung eine heimatnahe Verwendung bieten. Die Sachsen haben in der Regel eine starke Bindung an ihre Heimat. Familie und Freunde sind ihnen wichtig. Diese Bindung an die Heimat, an die Familie und das Eingebettetsein in die Gemeinschaft, in die Vereine und Freundeskreise sind ein sehr wichtiger Aspekt, damit sie wissen, wenn sie im Ausland sind, dass zu Hause jemand an sie denkt und sie unterstützt.
Den typischen Wehrdienstleistenden, der den Querschnitt der Bevölkerung repräsentiert, wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Diejenigen, die sich ab Sommer für den freiwilligen Dienst bei der Truppe entscheiden, tun das meistens mit der Option auf eine zukünftige Verwendung als Soldat auf Zeit für mehrere Jahre oder auch als Berufssoldat. Sie gehen diesen Weg im Wissen darum, dass sie an Einsätzen der Bundeswehr in Krisenregionen teilnehmen werden, die keinesfalls ungefährlich sind. Sie werden Belastungen ausgesetzt sein, die sie bis an die Grenze ihrer Leistungs- und Leidensfähigkeit bringen werden.
Um diese Belastungen tragen zu können, braucht jede Soldatin und jeder Soldat den Rückhalt der Familie und die Zugehörigkeit zu einem vertrauten sozialen Umfeld. Unsere sächsischen Garnisonsstädte pflegen alle eine sehr enge Verbindung zu ihren Kasernen. Die dort stationierten Soldatinnen und Soldaten werden als Teil der Bevölkerung fest in die Gemeinschaft integriert. Frauen und Männer in Uniform gehören zum Stadtbild. Im Rahmen von Patenschaften zwischen Gemeinden und Einheiten der Bundeswehr wurde schon so manches gemeinnützige Projekt verwirklicht und wenn Not am Mann ist, dann stehen Soldatinnen und Soldaten der Gemeinschaft zur Seite.
Die Kommunen revanchieren sich ihrerseits. Sie sorgen für angemessenen Wohnraum und weisen Bauplätze für Eigenheime aus, sie stellen Kindergartenplätze bereit und hoffen, dass die jungen Familien der Bundeswehrangehörigen hier dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt finden. Zum Soldatenleben gehört sicherlich auch, an verschiedene Standorte versetzt zu werden, aber in der Regel bleiben die Familien dennoch am Heimatort wohnen. Verlieren wir jedoch eine Kaserne, dann verlieren wir auch viele Familien.
Der Bundesminister der Verteidigung hat aber noch mehr in Sachsen gesehen, und zwar eine Infrastruktur vom Feinsten. Mit der 13. Panzerdivision in Leipzig, der Offiziersschule des Heeres in Dresden, der Unteroffiziersschule in Delitzsch und der Panzergrenadierbrigade 37 "Freistaat Sachsen" mit den zwei sächsischen Standorten in Frankenberg und Marienberg sind wir gut aufgestellt. Insgesamt wurden in die Standorte der Panzergrenadierbrigade in den vergangenen Jahren circa 500 Millionen Euro investiert. In die Kaserne meiner Heimatstadt wurden allein 68,6 Millionen Euro investiert.
Die neueste Errungenschaft ist ein modernes Sozialgebäude mit Speisenversorgung, Internetcafé und Kegelbahn – alles auf dem neuesten Stand. Auch die Steuerung der Energieversorgung funktioniert über ein modernes Bussystem, damit die Betriebskosten niedrig gehalten werden. Dieses Geld haben Sie, ich und alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit ihren Steuern aufgebracht. Damit geht man verantwortungsvoll um.
Nicht zu vergessen sind die wirtschaftlichen Aspekte. Sie wurden heute bereits genannt. Sie sind zwar für den Bundesminister der Verteidigung kein Kriterium, aber für kleine Garnisonsstädte wie Frankenberg ist es nicht unerheblich. Die Bundeswehr vergibt Aufträge in den Regionen. Allein 1 000 Soldatinnen und Soldaten täglich zu versorgen ist für die Wirtschaft in der Region beachtlich. Bundeswehrangehörige zahlen Steuern, sie kaufen in den Geschäften der Stadt, sie besuchen die Gaststätte, sie nutzen die Kultureinrichtungen und bringen ihre Kinder in die Schulen und Kitas. Zusätzlich arbeiten zivile Mitarbeiter in den Kasernen und verdienen dort ihr Geld.