Jan Hippold
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Bei dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem 8-Punkte-Plan zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur im Freistaat Sachsen fragt man sich, wo Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, in den letzten fünf Jahren waren
und wie aufmerksam Sie der Wirtschaftspolitik in unserem Freistaat tatsächlich gefolgt sind.
Wir haben in diesem Hohen Hause viele der von Ihnen in Ihrem Antrag ausgewiesenen und als innovativ bezeichneten Ansätze mehrfach diskutiert. Darüber hinaus hat die Staatsregierung zur Entwicklung der Wirtschaft, zum
Gründergeschehen, zum ÖPNV sowie zur Stadtentwicklung vielfach berichtet. Hätten Sie dies aufmerksam verfolgt, wäre uns der hier vorliegende Antrag vielleicht heute sogar erspart geblieben.
Bevor ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die Argumentation zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages zu Protokoll gebe, möchte ich noch bemerken, dass Sie mit diesem Antrag einmal mehr bewiesen haben, dass erfolgreiche Wirtschaftspolitik in Ihren Reihen offensichtlich nicht verortet ist. Lassen Sie mich deshalb abschließend ein kleines geflügeltes Sprichwort ein wenig umdeuten: Gott bewahre unsere Unternehmen vor Sturm und Wind und Wirtschaftsstrategien, die von den GRÜNEN sind.
Den Rest meiner Rede gebe ich, wie bereits ausgeführt, zu Protokoll.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nachfolgend möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf Ihre Punkte im Einzelnen einzugehen:
Regionalbudgets. Wie oft haben wir in den unterschiedlichsten Gremien, den Ausschüssen bis hin zur EnqueteKommission „Technologie- und Innovationspolitik" über die Einrichtung derartiger Regionalbudgets zur Entwicklung der Wirtschaft diskutiert und diese immer wieder vor dem Hintergrund fachlicher und sachlicher Bedenken abgelehnt?
Erfolgreiche Wirtschaftsförderung, wie die in Sachsen, zeichnet sich dadurch aus, dass gezielt Projekte und Vorhaben im Interesse der Entwicklung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden. Vor dem Hintergrund rückläufiger Mittel des Bundes und der Europäischen Union wird es zunehmend wichtiger, diese Mittel gezielt für die besten Projekte im Interesse von Neuansiedlungen, dem Größenwachstum von Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze einzusetzen.
Eine Streuung der Mittel auf mehrere Regionalbudgets führt letztlich dazu, dass dann die Mittel in den Regionen nach Verfügbarkeit eingesetzt, mitunter mehr auf kleinere Vorhaben ausgerichtet werden und Großprojekte mit Magnetwirkung für die Region nicht mehr finanziert werden können. Das führt dazu, dass wir Ansiedlungen wie BMW, Volkswagen oder Eberspächer hintanstellen müssten. Was, meine Damen und Herren, soll das bringen?
Unsere Wirtschaftsförderungsinstrumente sind wachstumsorientiert und technologieoffen ausgerichtet. Es gibt keinen Grund, das zu ändern und stattdessen mit der grünen Gießkanne durch das Land zu flitzen und öffentliche Förderalmosen zur verteilen, die bei Weitem nicht den Effekt erzielen, den wir für ein stabiles Wachstum und eine selbsttragende Wirtschaft benötigen. Dass sich diese Auffassung bei den Mitteln des ELER in den LEADERGebieten etwas anders darstellt, liegt wohl auf der Hand. Die Staatsregierung ist in ihrer Stellungnahme darauf eingegangen, sodass ich mir hier weitere Ausführungen erspare.
Rekommunalisierung regionaler Energienetze. Was, in Gottes Namen, hat Sie zu dieser Forderung bewogen? Kommunale Stadtwerke sind als Energieversorger im Freistaat Sachsen erfolgreich tätig, haben ihren Platz im Rahmen der Liberalisierung des Energiemarktes gefunden. Diese Liberalisierung wird mit der Öffnung des europäischen Energiemarktes weiter voranschreiten.
Diese Unternehmen jetzt vor dem Hintergrund der weiteren Zersplitterung der Energieerzeugung durch Anlagen für erneuerbare Energien, der Notwendigkeit der Schaffung großer Stromtrassen in Deutschland, verbunden mit dem aus meiner Sicht falschen Ausbau der OffshoreWindenergie und der Sicherung eines stabilen Netzes vor die Entscheidung zur Rekommunalisierung der Stromnetze zu stellen, halte ich, mit Verlaub, für völlig realitätsfern. Wenn wir sicherstellen wollen, dass wir auch in 20 oder 30 Jahren noch über die heutige Qualität an Versor
gungssicherheit in Deutschland verfügen, brauchen wir eine ausgewogene Strategie zum Ausbau unserer Versorgungsnetze. Diese Netze müssen sowohl für Energieerzeuger als auch für Energieversorger vor Ort, gleichwohl ob kommunal oder privat, in derselben Weise und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Mit dieser Aufgabe würden wir kommunale Stadtwerke überfordern.
Stadt der kurzen Wege. Auf diesen Punkt möchte ich nur kurz eingehen. Wir unterstützen unsere Kommunen seit vielen Jahren im Rahmen des Stadtumbaus und des kommunalen Straßenbaus in ihrer Entwicklung, auch im Bereich der Zuweisungen des FAG. Es ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, ihre Kommune im Sinne ihrer Bürger und deren Bedürfnisse zu entwickeln. Dabei wollen wir es auch belassen.
Mikrokredite für die regionale Wirtschaft. Guten Morgen meine Damen und Herren der GRÜNEN! Das haben wir bereits. Die Staatsregierung hat darauf in ihrer Stellungnahme hingewiesen. Mikrodarlehensfonds und Mikromezzanine der Bürgerschaftsbank existieren und sind erfolgreiche Förderinstrumente. Was sollen wir, bitte schön, da noch draufsetzen?
Genossenschaften unterstützen. Ja, auch das tun wir bereits. Genossenschaften sind erfolgreicher Bestandteil unserer sächsischen Wirtschaft. Sie zu gründen und zu entwickeln ist genau so simpel wie die Gründung eines herkömmlichen Unternehmens. Auch diese Genossenschaften können auf Existenzgründerprogramme und weitere Förderungen gleichberechtigt und zu festgelegten Konditionen wie alle anderen Antragsteller zugreifen. Ich erkenne keine Notwendigkeit, eine Besserstellung vorzunehmen.
Kürzungen im ÖPNV zurücknehmen. Gestatten Sie mir, diesen Punkt argumentativ auszusparen. Wir haben hierzu bereits in der heutigen Aktuellen Debatte ausführlich diskutiert. Die Argumente sind ausgetauscht.
Potenziale regionaler Währungen prüfen und nutzen. Diese Forderung hat mich schon erheblich belustigt. Die Staatsregierung hat in ihrer Antwort auf diesen Punkt noch ziemlich galant reagiert und auf die Modellprojekte „Lindentaler" und „Elbtaler" hingewiesen. Viele Städte bieten im Rahmen der Förderung des innerstädtischen Handels entsprechende regional oder kommunal gültige, an imaginäre Banknoten angelehnte Gutscheine an. Dies sind zwar sicherlich gut gemeinte Projekte, die sächsische Wirtschaft wird sich aber wohl kaum durch die Einführung regionaler Währungen fortentwickeln. Was, bitte schön, wollen Sie denn, meine Damen und Herren der GRÜNEN, in derartigen Projekten fördern? Wechselstuben an der Grenze des Landkreises Zwickau zum Landkreis Vogtland? Gibt es dann täglich veröffentlichte Wechselkurse? Kommen wir am Ende wieder zurück zum Naturalientausch? Ich glaube, mehr als mit dieser realitätsfernen Forderung kann man sich wirtschaftspolitisch wohl kaum selbst disqualifizieren.
Zur letzten Forderung „Unternehmensgründer unterstützen“ kann ich wiederum nur auf die Stellungnahme der
Staatsregierung verweisen: machen wir schon, bieten wir vielfältig und erfolgreich an. Hier würde ich mir eine stärkere GleichbehandIung im Rahmen von Unternehmensübergaben wünschen. Aber das werden wir in unserer Fraktion in der kommenden Legislaturperiode sicherlich noch stärker als bisher politisch verfolgen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen. Das, was Frau Dr. Pinka gesagt hat, ist nicht ganz richtig.
In den Anhörungen im Ausschuss wurde durch die sachverständigen Zeugen in der Tat dargestellt, dass das Stabilisierungsverfahren, was die S. D. R. Biotec in Pohritzsch angewendet hat, nicht funktionierte – zumindest in den Fällen, wo es nachgewiesen werden konnte. Die Sachverständigen haben allerdings nicht gesagt – und das ist das, was Sie soeben in Ihrem Redebeitrag angeführt haben –, dass dieses Stabilisierungsverfahren an sich nicht funktioniert. Das wollte ich noch einmal richtiggestellt haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte vielleicht ganz kurz ein paar Worte dazu sagen und werde es deswegen von dieser Stelle aus tun. Der Antrag strotzt aus unserer Sicht vor allgemeinen Sätzen. Er reiht sich in die Reihe der Belege ein, dass nichts gefunden wurde.
Im Grunde genommen ist es genau das Gleiche, was Herrn Lichdi mit seinem Vorwurf der Lüge an den Minister betrifft. Ich sage an dieser Stelle dazu nur so viel. Herr Lichdi, wenn Sie sich den Bericht durchgelesen hätten, hätten Sie feststellen können, dass das Verfahren gegen den Makler S. nach § 170 StPO eingestellt bzw. er freigesprochen wurde. Das hatten Sie eben ausgeführt. Dies könnten Sie in Band 1 auf Seite 113 nachlesen. Das möchte ich dazu sagen.
Nun komme ich zum Entschließungsantrag. Ich möchte einmal vier Punkte herausgreifen: die Punkte 3, 4, 7 und 8. Zum Punkt 3 möchte ich Folgendes sagen: Genau dort liegt der Unterschied zwischen unseren Fraktionen. Wir sind dafür, dem Markt diese Regelung zu überlassen – natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden
Gesetze. Deswegen müssen wir in diesem Bereich nichts unternehmen. Wir müssen jedoch zukünftig schauen, dass über die entsprechende Kontrolle die Gesetzlichkeiten eingehalten werden.
Zu den Punkten 4 und 8 möchte ich Folgendes sagen: Es ist geltendes Recht. Zu Punkt 4 ist das BImSchG vorhanden. Für den Punkt 8 gilt mit dem Bundesberggesetz Ähnliches. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dort Veränderungen vornehmen sollten. Frau Dr. Pinka, Sie hatten das vorhin angesprochen. Wir kennen uns beide gut aus. Sie sollten wissen, dass eine Änderung nur schwer möglich ist.
Folgendes hat mich ein bisschen geärgert: Im Punkt 7 hat man faktisch den Mitarbeitern unserer Behörden und Verwaltung vorgeworfen bzw. unterstellt, dass sie nicht in der Lage sind, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen. Davon möchten wir uns distanzieren.
Es wird Sie nicht überraschen: Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab.
Vielen Dank.
Ich möchte vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.
Ich beziehe mich auf den Redebeitrag von Frau Köpping. Ich finde es sehr ärgerlich, wenn mit den Ängsten der Gutachter gespielt und es so dargestellt wird, dass die Gutachter in den entsprechenden Listen nicht mehr gelistet sind.
Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten Sie, was Herr Fritzsche in seinem Redebeitrag ausgeführt hatte: Wenn Sie auf die Seite des DIHK gehen und dort nach Gutachtern suchen, dann finden Sie die gleiche Suchmaske wie bei der Bundesingenieurkammer vor. Das heißt, diese Befürchtung, dass sie nicht zu finden sind, ist vollkommen unbegründet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 10. Dezember 2013, ein halbes Jahr nach den Hochwasserereignissen des letzten Jahres, konnte der Bericht der Kommission zur Untersuchung der Flutkatastrophe 2013, kurz KirchbachKommission, vorgestellt werden. Untersucht wurde, wie die Änderungen beim Hochwasserschutz, beim Hochwassermeldesystem und bei der Katastrophenbekämpfung nach 2002 gewirkt haben und wie das heute bestehende System noch weiter optimiert werden kann bzw. sollte.
Der Bericht der Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass sich die vielfältigen und zum Teil sehr grundsätzlichen Änderungen seit 2002 bewährt haben. Trotz einer flächenmäßig deutlich größeren Betroffenheit des Freistaates Sachsen als 2002 seien Schäden in weitaus geringerem Ausmaß eingetreten.
Ich möchte als erster Redner an dieser Stelle Dank sagen. Zum einen gilt unser Dank den Mitarbeitern der Kirchbach-Kommission, stellvertretend General von Kirchbach, für die Erarbeitung dieses Berichts. Ich möchte aber auch nochmals allen Helfern und Verantwortlichen beim Hochwasser 2013 danken. Der Bericht zeigt aus unserer Sicht sehr eindrucksvoll, welche großartige Leistung durch sie erbracht wurde.
In meinen folgenden Ausführungen möchte ich mich auf die Themen, welche im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz stehen, beschränken. Auf die Sachverhalte der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes wird meine Kollege Herr Löffler in der zweiten Runde eingehen.
Der Kirchbach-Bericht aus dem Jahr 2002 empfahl folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes: Als Erstes sollte den Flüssen wieder Raum gegeben werden. Das heißt, an Stellen, wo das möglich ist, sollen Deiche zurückverlegt und naturnahe Wälder in den Flussauen geschaffen werden, die das schnelle Abfließen verhindern. Gleichzeitig empfahl der Bericht, notwendige Deiche zu sanieren und gegebenenfalls auch zu erhöhen. Das heißt, der Baum- und Strauchbewuchs auf den Dämmen und entlang der Dämme muss beseitigt werden.
Der aktuelle Kirchbach-Bericht stellt richtigerweise erneut fest, dass Deiche Hochwasserschutzanlagen und keine Biotope sind. Auch wenn wir wissen, dass sich einige in den vergangenen Jahrzehnten durch unterlassene Investitionen dazu entwickelt haben, darf in Zukunft die Stabilität dieser Anlagen durch nichts gefährdet werden. Alle Anstrengungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe, zu denen die zahlreichen Deichsanierungen gehören, wären umsonst, wenn falsch verstandener Naturschutz wichtige Sanierungsmaßnahmen verhindern würde.
Auch für die Auen wurde die Empfehlung ausgesprochen, darüber nachzudenken, wie die landwirtschaftliche Nutzung geändert werden kann, um die Felder wieder aufnahmefähig zu machen. Zukünftig sollte daher überlegt werden, wie finanzielle Anreize für Bauern geschaf
fen werden können, dass zum Beispiel Maisfelder verschwinden und Extensivgrünland entsteht.
Damit Sie mich an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Wenn über Tage hinweg Dauerregen die landwirtschaftlichen Flächen belastet, dann ist auf jedem Boden bzw. auf jeder landwirtschaftlichen Nutzungsart irgendwann der Punkt erreicht, wo kein Wasser mehr aufgenommen werden kann. An diesem Fakt können auch die tollsten Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt nichts ändern.
Die vierte Forderung des damaligen Berichts war, auf Retentionsflächen und in Überschwemmungsgebieten den Wiederaufbau von Gebäuden zu verhindern und den Eigentümern Ausweichflächen anzubieten. Des Weiteren wurden Empfehlungen zu Retentionsflächen, zur Flächenversiegelung und zur Beseitigung der Konkurrenz der Flüsse mit anderen Nutzungsinteressen ausgesprochen.
Die Empfehlungen und Bewertungen der Kommission in Bezug auf den Hochwasserschutz sahen im Jahr 2013 schon vollständig anders aus. Unter anderem wird die Empfehlung ausgesprochen, das begonnene Hochwasserschutzinvestitionsprogramm konsequent fortzuführen.
Darüber hinaus sollen weitere Möglichkeiten gefunden werden, welche die Gewinnung von Überschwemmungsflächen und die Einrichtung von Poldern beschleunigen.
Mindestens genauso wichtig erscheint aus unserer Sicht die Forderung, den länderübergreifenden Hochwasserschutz weiter zu forcieren. Die Bestrebungen auf Bundesebene, einen Sonderrahmenplan für solche Maßnahmen zu erstellen, sind aus unserer Sicht sehr zu begrüßen.
Ich möchte an dieser Stelle noch eine letzte zentrale Forderung benennen: die Neugewinnung von Überschwemmungsflächen. Hierzu ist es erforderlich, ein Entschädigungsprogramm für Landwirte zu erarbeiten, welches bundesweit ausgerichtet sein sollte.
Die Veränderung der Forderungen aus diesem Bericht ist das Ergebnis der sehr intensiven Arbeit im Bereich des Hochwasserschutzes in den letzten Jahren. Der Landestalsperrenverwaltung ist es seit dem Jahr 2002 gelungen, in einem beachtlichen Kraftakt mehr als 8 000 Hochwasserschäden an den Gewässern I. und II. Ordnung zu beseitigen. Dahinter steckt nicht nur ein beeindruckender ingenieurtechnischer Fachverstand, dahinter stecken auch umfangreiche finanzielle Mittel. Etwa 900 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder wurden dafür aufgebracht.
Am 12. Juli 2012 fand in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages eine große Debatte zum Thema Hochwasserschutz statt. Unter der Überschrift „10 Jahre nach der Flut – Bilanz und Ziele des Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen“ hielt Staatsminister Frank Kupfer eine Regierungserklärung, die er mit den folgenden Worten schloss: „Sie alle, meine Damen und Herren, wissen, dass das Schiff noch eine weite Fahrt vor sich hat. Hochwasserschutz ist und bleibt eine Generationenaufgabe. Das haben wir schon 2002 gesagt. Es ist daher ziemlich wahrscheinlich, dass ein großer Teil von uns das Schiff
von diesem Raum aus nicht mehr am Ziel ankommen sieht. Aber, meine Damen und Herren, wir, die wir hier sitzen, können dafür sorgen, dass das Tempo hält und dass wir auf Kurs bleiben. Lassen Sie uns unsere Zeit nutzen für dieses überaus komplexe, aber auch spannende, für dieses gigantische, aber auch kleinteilige, für dieses schwierige, aber auch durchaus lohnenswerte Thema.“
Ich persönlich finde diese Worte sehr treffend. Sie zeigen einerseits, dass Hochwasserschutz niemals umfassend sein kann, und andererseits, dass es sich bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen um eine Generationenaufgabe handelt. Insbesondere sagt es aber aus, dass trotz aller finanzieller und administrativer Anstrengungen im Bereich des Hochwasserschutzes Ereignisse, wie wir sie vor einem halben Jahr erneut erleben mussten, nicht ausgeschlossen und vor allem nicht verhindert werden können. Trotz der Tatsache, dass wir jährlich circa 100 Millionen Euro für den Hochwasserschutz bereitstellen, werden noch viele Jahre vergehen, bis alle Hochwasserschutzmaßnahmen im Freistaat Sachsen umgesetzt sind.
Wir als CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sind dazu bereit, unser Möglichstes zu tun, damit Döbeln, Oberlungwitz, Grimma oder auch die Städte an der Elbe optimal vor Hochwasser geschützt werden.
Optimal bedeutet aber eben nicht zu 100 %. Einen vollständigen Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Wir als Politik müssen alles tun, damit auch beim Hochwasserschutz das Privileg des Gemeinwohls vor dem Individualinteresse steht, aber ohne dabei die rechtsstaatlichen Grundsätze zu verletzen. Zum Beispiel wird es eine Enteignung der Grundstückseigentümer nach Gutdünken der Verwaltung mit uns nicht geben. Auch muss sich die zuständige Verwaltung mit unrealistischen oder übermotivierten Ideen im Rahmen der Planungsverfahren auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung darf nicht mehr – wie zuletzt in einigen Fällen geschehen – zu einer jahrelangen Verzögerung der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen führen. Hier ging es nicht nur um Baumaßnahmen; auch die Schaffung von mehr natürlichen Rückhalteflächen – wie von der Opposition sehr oft gefordert – wurde dadurch verhindert. Beispiele dafür sind die Flächen an der Vereinigten Mulde bei Bennewitz.
Hierzu haben wir eine klare Position und hoffen sehr, dass die Planungsverfahren und damit die Hochwasserschutzmaßnahmen in Zukunft deutlich schneller laufen können. In diesem Zusammenhang muss ich auch darauf verweisen, dass nicht der Staat allein für den Hochwasserschutz und die Schadensvermeidung zuständig ist. Studien zeigen, dass private Vorsorgemaßnahmen das Ausmaß des Schadens erheblich reduzieren können. Das ist nachgewiesen. Deshalb stellt sich die Frage, ob in diesem Bereich genug getan wurde, um Schäden zu vermeiden. Ich glaube, dass wir als Politik hier noch einiges dazu beitragen können, die Schadensminimierung über den privaten Hochwasserschutz voranzutreiben. Gerade zum letzten
Punkt werden die neu geschaffenen Regelungen im Sächsischen Wassergesetz deutliche Verbesserungen im Sinne einer beschleunigten Durchführung der Verfahren bringen.
Mit dem Bau von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem durchschnittlich aller 100 Jahre auftretenden Hochwasser schützen, hat sich der Freistaat ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt, das für viele überschwemmungsgefährdete Gebiete eine wesentliche Erleichterung bringen wird. Dennoch muss immer wieder betont werden, dass selbst diese Hochwasserschutzanlagen nicht zu 100 % vor einem Hochwasser der HQ-100-Marke schützen können. Eigenvorsorge und auch die Prüfung des Versicherungsschutzes sind und bleiben deshalb Aufgaben, die jeder Hausbesitzer und jeder Geschäftsmann unabhängig vom vorhandenen, geplanten oder im Bau befindlichen Hochwasserschutz wahrnehmen muss.
Vielen Dank.
Ich habe überlegt, ob ich überhaupt das Schlusswort halte, aber ich sehe mich doch dazu genötigt.
Frau Dr. Pinka und Frau Jähnigen, ich bin schon beeindruckt, wie man den Hochwasserschutz bzw. die Hochwasserschutzmaßnahmen, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind, und den Kirchbach-Bericht so schlechtreden kann. Bei den Ausführungen von Frau Jähnigen könnte ich noch unterstellen, dass der fehlende fachliche Hintergrund eine Rolle spielt, aber bei Ihnen, Frau Dr. Pinka, hätte ich mir einfach mehr versprochen.
Ich würde bitten, dass wir zukünftig zu einer sachlichen Debatte zurückkehren
und uns wirklich über die Dinge und Argumente austauschen.
Ich würde deswegen auch um Zustimmung bitten.
Zu der Sprecherrolle, Frau Dr. Pinka, die Sie vorhin angesprochen haben: Es gibt in der CDU-Fraktion keine Sprecher zum Thema Hochwasser. Ich habe heute diese Rolle übernommen. Sie müssen das einfach akzeptieren, weil wir dafür zuständig sind, das festzulegen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Anfang, dass wir uns erinnern: Als die letzten Operationellen Programme für EFRE und ESF erarbeitet wurden – war es da nicht ein SPD-Wirtschaftsminister, der diese Aufgabe hatte? Hat nun am Ende auch die SPD-Fraktion erkannt, dass eine Neuausrichtung erforderlich ist und die Zielsetzungen ihres ehemaligen Ministers vielleicht doch nicht so zukunftsfähig und nachhaltig waren?
Schaue ich mir Punkt 2 Ihres Antrags genau an, so komme ich zu dem Ergebnis, dass dies wohl eher nicht der Fall ist. Die Programmierung der europäischen Strukturfonds für die neue Förderperiode – 2014 bis 2020 – stellt Sachsen vor eine große Herausforderung. Rückläufige Gesamtmittel und die – sehr zu begrüßende – positive Gesamtentwicklung im Freistaat Sachsen erfordern eine wohldurchdachte Schwerpunktsetzung. In diesem Punkt, meine Damen und Herren von der SPD, gebe ich Ihnen recht – aber nicht beim Hervorheben der Rolle von Betriebsräten. Sie fordern, gute Arbeit solle Bestandteil der Förderkulisse werden, Kultur- und Kreativwirtschaft sollen – losgelöst von der Gesamtentwicklung der Wirtschaft – stärker gefördert werden und soziale und ökologische Standards sollen nach Ihrer Auffassung Grundlage für eine Neuausrichtung der sächsischen Wirtschaft sein.
Weitaus wichtiger ist es, unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft in ihrem Bemühen um Größenwachstum und Verbesserung der Marktchancen durch Innovation und
technologischen Vorsprung zu unterstützen. Die Förderung des Einstiegs von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ist als Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs anzusehen. Das, meine Damen und Herren, muss bei der Erarbeitung und Umsetzung der Operationellen Programme unser Maßstab sein.
Dabei wird sicherlich auch die Kultur- und Kreativwirtschaft zu berücksichtigen sein – aber als Teil unserer Gesamtwirtschaft und nicht bevorzugt gegenüber Branchen, die für unsere Entwicklung und die Schaffung zusätzlicher, innovativer Arbeitsplätze weitaus wichtiger sind.
Mit der Vorlage der Entwürfe der Operationellen Programme und deren Veröffentlichung hat die Staatsregierung einen Dialog mit den Sozialpartnern und allen interessierten Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Interessensvertretern sowie der breiten Öffentlichkeit begonnen. Bis zum 10.01.2014 konnten Anregungen und Hinweise eingereicht werden.
Dass dieser Dialog rege und konstruktiv genutzt wurde, zeigt beispielsweise die umfassende Stellungnahme des Gemeinschaftsausschusses der Sächsischen Wirtschaft, welcher sich mit den vorliegenden Entwürfen intensiv auseinandergesetzt hat. Aus dieser Stellungnahme geht eine klare Forderung hervor: die Förderung von Forschung und Entwicklung, von Gründung und Wachstum, um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen branchenoffen zu gestalten. Genau dies, meine Damen und Herren von der SPD, verfolgen wir im Rahmen der Innovationsstrategie sowie bei Vorlage und Verabschiedung der Operationellen Programme.
Unsere sächsische Wirtschaft ist vielfältig, in vielen Branchen national wie international gut aufgestellt und hat sich auch in der zurückliegenden Wirtschaftskrise mit Unterstützung der Mittel der europäischen Strukturfonds behaupten können.
Aber unsere Unternehmen sind im Vergleich nach wie vor zu klein. Sie benötigen Größenwachstum bei Umsatz und Beschäftigung, um die Wirtschaftskraft des Freistaates weiterhin sicherzustellen.
Damit sind die Ziele klar abgesteckt. Genau hier müssen unsere strategischen Ansätze bei der Ausgestaltung der Operationellen Programme liegen.
Einen weiteren Schwerpunkt nehmen die schulische Bildung sowie die bessere Aus- und Weiterbildung von Fachkräften ein. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich entwickelnden Fachkräftebedarfs unserer Unternehmen muss es uns gelingen, alle in Beschäftigung zu bringen. Darüber hinaus müssen wir durch gezielte Vermittlung notwendiger Kompetenzen auch für eine individuelle Entwicklung der Beschäftigten selbst Sorge tragen. Der im Jahr 2011 eingeführte Weiterbildungsscheck hat uns gezeigt, dass Arbeitnehmer nachhaltig unterstützt werden können, um durch Weiterbildung neue berufliche Perspektiven und damit soziale
Sicherheit zu erlangen. Solche Initiativen sollten auch zukünftig unsere Unterstützung erfahren.
Wenn Größenwachstum und zusätzliche Beschäftigung in Unternehmen zusammenkommen, ist es sicherlich legitim und nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, dass sich Betriebsräte entwickeln. Aber diese Forderung zur Strategie der Staatsregierung im Rahmen der Operationellen Programme machen zu wollen halte ich, mit Verlaub, für abwegig.
Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass es auch andere, bessere Arten der Mitbestimmung in Unternehmen gibt, welche wir nicht außer Acht lassen sollten. Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen in unterschiedlichsten Formen ist eine wünschenswerte Entwicklung; diese erfordert aber ebenso ein vertrauensvolles Miteinander von Arbeitgeber und Belegschaft und muss sich von innen heraus entwickeln.
Doch nun zurück zu den Operationellen Programmen.
Nach Veröffentlichung der Entwürfe und der eingegangenen Stellungnahmen wird die Staatsregierung sicherlich – davon bin ich überzeugt – die Hinweise fachlich und sachlich prüfen und den Entwurf fortschreiben. Der Landtag wurde bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durch Staatsminister Morlok informiert, wie sich der weitere Zeitplan und die Vorlage der Operationellen Programme gestalten werden. Sicherlich, so seine Zusage, wird die Staatsregierung weiterhin fortlaufend über Stand und Veränderung der Operationellen Programme berichten, so wie es gute Sitte ist und auch entsprechend gehandhabt wird.
Unbefriedigend ist die Tatsache, dass der zur Verfügung stehende Finanzrahmen noch immer nicht sicher bekannt ist. Gleichwohl vertraue ich auf die handelnden Akteure, dass dieser entsprechend der Schwerpunktsetzung ausgestaltet wird. Innovation und Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Bildung stehen für uns dabei an erster Stelle. Die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung, die Stärkung des Technologietransfers und die Schaffung eines innovationsorientierten Umfeldes durch Forschungsinstitute und leistungsfähige Hochschulen stehen dabei besonders im Fokus. Natürlich orientiert man sich dabei an den Ergebnissen der Enquete-Kommission Technologiepolitik – der ich selbst angehört habe –, welche mittel- und langfristig sowie nachhaltig Maßnahmen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft vorgeschlagen hat.
Meine Damen und Herren! Die Förderperiode 2014 bis 2020 wird für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Freistaates zu einem der entscheidendsten Zeiträume zählen, wenn wir bedenken, dass mit der weiteren Entwicklung und dem Wachsen der Europäischen Union Mittel künftig auch anderen zu entwickelnden Regionen zur Verfügung stehen werden. Vor uns steht die Aufgabe, die noch vorhandenen Mittel effektiv für Wachstum und Beschäftigung im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Diesen Prozess sollten wir
im breiten politischen Konsens gestalten und nicht durch politische Grabenkämpfe gefährden.
Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kollegen! Nachdem nun schon die meisten Argumente ausgetauscht wurden – auch wenn ich fürchte, dass das an dem Abstimmungsergebnis nichts ändert –, möchte ich noch einmal kurz aus praktischer Sicht auf das Planungsrecht, die Gewässerdurchgängigkeit und das Thema Schiffbarkeit von Gewässern eingehen.
Mit dem Gesetz beschließen wir heute über mehrere wichtige Ansätze, um Maßnahmen des Hochwasserschutzes schneller voranzubringen. Als Erstes soll die Verfahrensbeschleunigung für den Wiederaufbau und den vorbeugenden Hochwasserschutz beschlossen werden. Aus meiner Tätigkeit als Bauingenieur bin ich nach dem Hochwasser 2002 auch mit Maßnahmen der Schadensbeseitigung und des vorbeugenden Hochwasserschutzes befasst gewesen. Dabei musste ich schnell erkennen, dass, je schneller ein Verfahren gedauert hat, die Akzeptanz der Bürger spürbar abnimmt. Aus diesem Grund stellt eine solche Regelung eine deutliche Verbesserung dar.
Des Weiteren sollen zukünftig neu entstandene – oder besser sollte man eigentlich sagen: wieder entstandene – Gewässerbetten nach Möglichkeit erhalten werden.
Wie wir wissen, sucht sich das Wasser immer den Weg des geringsten Widerstandes. Somit sind natürlich entstandene Gewässerbetten immer die beste Lösung.
In dieselbe Richtung zielt die Regelung, nicht mehr erforderliche Ufermauern zurückzubauen – die Kollegen vor mir waren zum Teil schon darauf eingegangen – bzw. nach deren Zerstörung diese nicht wieder zu errichten.
Die Opposition hat heute Morgen auch in ihrem Absetzungsantrag bemängelt, dass das aktuelle Hochwasserereignis bei der Änderung keine Berücksichtigung fände. Aber genau die vorgenannten Änderungen haben uns in der Vergangenheit gefehlt, um den Hochwasserschutz schneller voranzubringen. Aus diesem Grund erschließt es sich mir in keiner Weise, warum wir nun schon wieder warten sollten.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung des Vorrangs öffentlichen Interesses bei Planfeststellungsverfahren. Nach dem Jahr 2002 – in den Jahren 2003 bzw. 2004 – habe ich mehrere Maßnahmen im Erzgebirge begleitet, die der Hochwasserschadensbeseitigung dienten. Wenn man dort sieht, dass im Zuge der Beseitigung dieser Schäden richtigerweise die Gewässer auf mehreren Hundert Metern offengelegt und mit Böschungen versehen werden, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Grundstückseigentümer mit seiner ablehnenden Haltung gegenüber den Maßnahmen eine sinnvolle Lösung verhindern kann und der Bach bzw. das Gewässer auf 20 Metern Länge durch ein Rohr gepresst wird, zumal hierfür nicht mal ein Erfordernis bestanden hätte.
Auch richtig ist es, die Privilegien der Umweltverbände einzuschränken, die in der Vergangenheit oft dazu geführt haben, dass Maßnahmen an Gewässern I. und II. Ordnung nicht umgesetzt werden konnten.
Ganz besonders freue ich mich, dass in das Gesetz die Anordnung des Sofortvollzugs von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen aufgenommen wurde. Dies wird dazu führen, dass die in der Vergangenheit durch Klagen eingetretenen Verzögerungen deutlich zurückgehen werden. Ich möchte an dieser Stelle alle Beteiligten ermutigen, nach dem Hochwasser dieses Jahres schnell und entschlossen zu handeln – und das Gesetz bzw. die heutige Änderung trägt dazu bei –; denn die Vergangenheit hat gezeigt – so traurig das ist –, dass, je länger Hochwasserereignisse zurückliegen, die Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen in der Bevölkerung bei uns im Freistaat abnimmt.
Ich komme nun zu dem immer noch brisanten Thema der Gewässerdurchgängigkeit. Mein Kollege Mike Hauschild ist vorhin schon auf das Thema Mindestwasser bzw. Festsetzung von Mindestwasser eingegangen. In der Vergangenheit hat sich sehr oft gezeigt – und wir Abgeordneten der CDU-Fraktion konnten uns im letzten Jahr im Rahmen einer Bereisung im Erzgebirge davon überzeugen –, dass dort sehr oft Probleme an den Wasserkraft
anlagen auftreten. Bei dieser Bereisung sind auch Vertreter des Wasserkraftanlagenverbandes und Vertreter der Fischer und Angler dabei gewesen. Dort hat sich gezeigt, dass bei einigen Anlagen ein Mindestwasser überhaupt noch nicht festgesetzt wurde. Bei weiteren Anlagen wurde gegen die festgesetzte Wassermenge geklagt und einige Betreiber von Wasserkraftanlagen halten sich auch nicht an die rechtskräftig festgesetzten Mindestwassermengen.
Nun möchte ich auf keinen Fall alle Anlagenbetreiber über einen Kamm scheren. Ich selbst habe in meinem Wahlkreis in Wolkenburg, das ist ein Ortsteil von Limbach-Oberfrohna, einen Wasserkraftanlagenbetreiber,
dessen Anlage vollständig den ökologischen Standards entspricht.
Nichtsdestotrotz gibt es unter den Anlagenbetreibern schwarze Schafe. Am vergangenen Montag ist mir wieder ein Fall zugetragen worden, eine Wasserkraftanlage an der Preßnitz. Obwohl unsere Flüsse derzeit bekanntermaßen nicht gerade unter Wassermangel leiden, ist dort das gesamte Gewässerbett schon seit längerer Zeit trockengefallen. Dabei zeigt der vorhandene Pflanzenaufwuchs, dass dies keine Tagessituation, sondern ein Dauerzustand ist.
Aus diesem Grund ist es aus meiner Sicht auch im Sinne der Wasserkraftanlagenbetreiber begrüßenswert, dass mit dem Gesetz die Neuregelung des Verfahrens zur Festsetzung des Mindestwassers erfolgt. Darüber hinaus wird auch der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtung hoffentlich schnell zu einer Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit führen.
Des Weiteren werden den unteren Wasserbehörden mit dem Gesetz bessere Ahndungsmöglichkeiten von Verstößen an die Hand gegeben. Ich möchte auch an dieser Stelle die unteren Wasserbehörden bitten, zukünftig ihren Kontrollpflichten noch stärker nachzukommen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal auf das Argument der Opposition bezüglich der Schiffbarkeit von Gewässern eingehen. SPD und LINKE fordern, das Verfahren zur Festlegung der Schiffbarkeit durch einen zusätzlichen Verfahrensschritt zu erweitern. Die mit unserem Gesetz vorgelegte Änderung vereinfacht jedoch aus meiner Sicht das Verfahren erheblich und trägt damit zu der viel gewünschten Entbürokratisierung bei. Die Einführung eines solchen zusätzlichen Verfahrensschrittes ist nicht zielführend, und mit Blick auf den Umweltschutz ist diese Regelung darüber hinaus auch noch unkritisch. Die abschließende Regelung der Schiffbarkeit und die Art der Boote, welche dieses Gewässer befahren dürfen, können vor Ort nach Abschluss der Sanierung getroffen werden.
Ja, bitte.
Das Zweite ist mir bekannt. Beim Ersten ist es so, dass nach unserem Gesetzentwurf grundsätzlich alle Gewässer für schiffbar erklärt wurden, –
– und dass nach Abschluss der Sanierung im Sanierungsplan festgelegt wird, wie zukünftig damit zu verfahren ist.
Genau das ist aus meiner Sicht die richtige Lösung. Wenn Sie es richtig lesen, werden Sie das auch erkennen; dessen bin ich mir sicher.
Ich war bei der Schiffbarkeit stehen geblieben. – Somit stellt das keinen – wie in dem Änderungsantrag der LINKEN ausgeführt – Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Wir bitten auch für die Punkte zuvor in diesem Sinne um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und dem entsprechenden Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Was das Durchpeitschen betrifft, so möchte ich das zurückweisen. Wir reden seit einem Jahr über das Wassergesetz – von Durchpeitschen kann da nicht gesprochen werden –, und ich weiß nicht, welche neuen Erkenntnisse nach den Hochwassern 2002 und 2010, dessen Ergebnisse –
Ich habe Sie auch ausreden lassen! – dort eingeflossen sind, welche neuen, grundlegenden Dinge jetzt dort einfließen müssten. Wenn sich irgendwelche neuen Erkenntnisse ergeben, dann können wir diese im Nachgang noch über eine Änderung in das Gesetz einbringen.
Zum Zweiten, was die Klagemöglichkeiten bzw. die Klagerechte der Umweltverbände betrifft, so beschneiden wir sie ja nicht; sie könnten ja trotzdem klagen. Der entscheidende Punkt ist, welche Auswirkungen das auf ein laufendes Verfahren hat.
Genau an dieser Stelle habe ich von Privilegien gesprochen, weil eben – und ich glaube, das können auch Sie nicht wegdiskutieren – an vielen Stellen Verfahren von der Dauer her dermaßen verlängert worden sind, dass wir nach dem Hochwasser 2002, das im Übrigen elf Jahre zurückliegt, an manchen Stellen die Hochwasserschutzmaßnahmen bis jetzt noch nicht einmal angefangen haben. Das ist der entscheidende Punkt, warum wir das hineingenommen haben.
Vielen Dank.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich vorhin abschließend erklärt hatte, wie das Verfahren läuft, grundsätzlich alle Gewässer für schiffbar zu erklären. Im Rahmen der Sanierung oder vor dem Abschluss der Sanierung wird im Sanierungsplan festgelegt, ob die Gewässer schiffbar sind und mit welchen Booten sie befahren werden dürfen. Dies ist aus meiner Sicht nichts anderes, außer dem Fakt, dass ein Verfahrensschritt, der zusätzliche Bürokratie bedeutet, wegfällt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt gewissermaßen von einem Hobby zum nächsten überleiten, und zwar vom Lesen zum Angeln. In der vergangenen Legislatur wurde im Jahr 2007 – es war die Zeit der großen Koalition – eine umfangreiche Neufassung des Landesfischereigesetzes beschlossen.
Der damalige Redner unserer Fraktion – –
Vielen Dank. – Der damalige Redner unserer Fraktion, Frank Kupfer, der heute, wie wir alle wissen, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft ist, sagte – ich zitiere wörtlich –: „Das Fischereigesetz aus dem Jahre 1993 wurde einer gründlichen Prüfung unter
zogen und in der Folge in seinen Paragrafen gestrafft und in seiner Handhabung vereinfacht. Deutlich wird dies unter anderem an der Zahl der Paragrafen: Von ehemals 52 sind noch 36 übrig geblieben. Die Verbesserungen im neuen Gesetz sind dabei alles andere als abstrakter Natur. Die Erleichterungen sind für jeden Angler unmittelbar nachvollziehbar.“
Die Angler waren und sind uns dankbar für dieses Gesetz. Mittlerweile hat sich das Gesetz aus dem Jahr 2007 sehr gut bewährt. In der nun vorliegenden neuen Fassung des Fischereigesetzes ist an Modernität, Flexibilität und Verständlichkeit nichts verloren gegangen. Das Gegenteil ist der Fall.
Tatsächlich wurden an der einen oder anderen Stelle weitere Verbesserungen vorgenommen. Nach dem Motto: „Es gibt nichts, was nicht weiter optimiert werden kann“, hat das Gesetz vor allem im Bereich der Jugendarbeit – das ist ganz besonders wichtig – Fortentwicklungen erfahren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir zu einer weiteren Verbreitung des Angelns beitragen und die Anglervereine bzw. -verbände weiter stärken.
Letzte Woche hat der Anglerverband Südsachsen – er umfasst den Bereich der Landesdirektion Chemnitz – seine erste Mitgliederversammlung in diesem Jahr durchgeführt. Ich bin dort Präsident und habe auch die geplanten Änderungen des Gesetzes angesprochen; sie sind auf breite Zustimmung gestoßen.
Heute liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Nachwuchsgewinnung vereinfacht. Auch wir Angler müssen uns den Herausforderungen der Demografie stellen, auch wenn die Mitgliederbilanz derzeit noch positiv ist. Die Konkurrenz zu anderen Vereinen, Sportgruppen und sonstigen Vereinigungen ist auch bei uns angekommen. Ziel des
neuen Gesetzes ist es, die Anstrengungen der Angler, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, einem schönen und nützlichen Hobby nachzugehen, zu unterstützen.
Die Staatsregierung hat in vielen Runden mit dem Landesverband Sächsischer Angler und den drei Regionalverbänden diskutiert und deren Hinweise aufgegriffen. So sieht der Entwurf die Vereinfachung des Schnupperangelns für Kinder und Jugendliche sowie des beaufsichtigten Angelns in bzw. an bewirtschafteten Anlagen vor – in beiden Fällen übrigens ohne Fischereischein. Damit kann der Verein viel einfacher und unbürokratischer an die Kinder und Jugendlichen herantreten und ihnen die Möglichkeit geben, auch einmal die Angel in die Hand zu nehmen. Gleiches gilt für Kinder und Erwachsene in bzw. an bewirtschafteten Anlagen.
Des Weiteren beinhaltet die Neufassung des Gesetzes einige Klarstellungen. So findet zukünftig das Gesetz keine Anwendung auf Anlagen zur Fischzucht und Fischhaltung. Zudem wird die Definition der Kleinteiche präzisiert.
Darüber hinaus enthält der Änderungsantrag der Koalition eine weitreichende Neuregelung, die verschiedene Landesanglerverbände nicht unbedingt positiv aufgenommen haben. Es ist jedoch gelungen, in enger Abstimmung mit den Betroffenen die Abschaffung der Fischereiabgabe zu erreichen. Durch diese Entlastung wird den Fischereiausübungsberechtigten, die die Erlaubnisscheine ausstellen – also den Landesanglerverbänden –, die Möglichkeit gegeben, autonom über Höhe und Verwendung der bisher eingezahlten Gelder – natürlich im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben – zu entscheiden.
Ausgezahlt werden sollen 66 % der mit der Fischereiabgabe angesammelten Gelder; die verbleibenden 33 % werden in der gewohnten Form ausgereicht. Das Verhältnis ergibt sich aus den in den Verbänden bzw. Vereinen organisierten Anglern. Dadurch kommt es zu einer deutlichen Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen auf diesem Gebiet, und es wird Planungssicherheit für die Angler geschaffen. Für die Zukunft müssen Anglerverbände selbstständig über die Erhebung und die Verwendung dieser Mittel für die Erbringung ihrer satzungsgemäßen Leistungen entscheiden.
Warum nun wurde diese Änderung, die Fischereiabgabe betreffend, vorgeschlagen? Das Problem war bisher, dass die Fördervorschriften mit den Projekten nicht oder nur zum Teil vereinbar waren. Projekte im Bereich der Fischerei sind bekanntermaßen sehr langfristig orientiert und brauchen deshalb andere Rahmenbedingungen.
Durch die jetzt geplante Abführung der Mittel an den Landesverband wird auch eine deutliche Verwaltungsvereinfachung für den Freistaat Sachsen erreicht. Der Fischereischein wird zukünftig nur noch einmal ausgestellt, nämlich dann, wenn der Angler die Fischereischeinschulung erfolgreich abgelegt hat. Er gilt dann grundsätzlich lebenslang. Ausnahmen bilden weiterhin die Gastfischereischeine für ausländische Angler, die – wie bisher – ein Jahr lang gültig bleiben.
Darüber hinaus soll die Kontrollpflicht für die Betreiber von Fischaufstiegsanlagen verschärft werden. Die Neufassung des § 28 Abs. 2, in dem klargestellt wird, dass Fischwege stets funktionstüchtig zu halten sind, soll mit der Änderung noch gestärkt werden. Das ursprünglich vorgesehene Kontrollintervall erschien zu lang und daher nicht im Sinne der Durchgängigkeit der Fließgewässer. Der Vorschlag der Staatsregierung wird noch insoweit geändert, als das vorgesehene Kontrollintervall von einem Monat auf zwei Wochen reduziert wird. Auch zu diesem Punkt habe ich letzte Woche breite Zustimmung von der Anglerschaft erhalten.
Schließlich beinhaltet die Gesetzesänderung eine entsprechende Verordnungsermächtigung, die die Umsetzung der EU-Aalverordnung in Sachsen ermöglicht. Eine weitere Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der
Vorgaben der Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur wurde aufgenommen.
Ich möchte mich an dieser Stelle, auch im Namen der Angler, beim Staatsminister und den Mitarbeitern seines Ministeriums für die intensive und faire Diskussion mit dem Landesverband Sächsischer Angler und den Regionalverbänden zu der geplanten Änderung bedanken. Unser Fazit zu diesem Gesetz hat sich gegenüber dem Gesetz aus dem Jahr 2007 nicht geändert. Damals haben Sie, Herr Kupfer, es so formuliert: Das Fischereigesetz „ist ein wertvoller Beitrag für die Weiterentwicklung und Verbesserung des Fischereistandortes Sachsen.“ Dem ist aus unserer Sicht nicht viel hinzuzufügen. Stimmen Sie deswegen der Beschlussempfehlung und damit dem neuen Fischereigesetz zu!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz soll bzw. wird die EU-Abfallrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung ist auch dringend erforderlich, da die Frist bereits am 12.12. letzten Jahres abgelaufen ist.
Auf Basis des geltenden Europarechts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist die von der SPD-Fraktion kritisierte Gleichwertigkeitsklausel unumgänglich. Es hat mich schon etwas gewundert, dass Frau Köpping auf dieses EU-Erfordernis in ihrem Redebeitrag überhaupt nicht eingegangen ist.
Mit den strikten Untersagungsgründen des § 17 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verhindert sie den Schutz kommunaler Monopole, die den ökologischen Anforderungen nicht gerecht werden. Eine Streichung der Klausel hätte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen EU-Rechtswidrigkeit des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Folge. Entsprechende Klagen der privaten Entsorger sind vorprogrammiert und müssten nach unserer Rechtsauffassung auch positiv beschieden werden. Zudem würde die Untersagung unzulässiger gewerblicher Sammlungen erheblich erschwert. Die betroffenen gewerblichen Sammler werden sich darauf berufen, dass die neue Regelung des § 17 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ohne Gleichwertigkeitsklausel gegen EU-Recht verstößt.
Die Befürchtung der SPD-Fraktion, die Zulassung privater Entsorger bei höherwertiger Abholung führe zu sogenannter Rosinenpickerei, bei der sich die gewerblichen Unternehmen auf die lukrativen Abfallfraktionen beschränken, während die teure Restmüllentsorgung bei den Kommunen hängen bleibt, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Das haben wir allerdings schon frühzeitig erkannt und uns für eine Änderung im Entwurf stark gemacht. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt unserer Forderung und der Sorge bis an die Grenzen des europarechtlich Zulässigen Rechnung. Zu diesem Schluss kommt unter anderem eine gutachterliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein in der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag.
Zum Sachverhalt: Der Ausschluss von Wettbewerbern ist entsprechend Europäischem Gerichtshof nur dann gerechtfertigt, wenn dies tatsächlich und im Einzelfall notwendig ist, um die gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen des betrauten Unternehmens zu ausgewogenen Bedingungen aufrecht zu erhalten. Insbesondere müssen die betrauten Unternehmen tatsächlich in der Lage sein, die Nachfrage zu decken. Allein die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung ist nicht ausreichend. Wird die Nachfrage der Haushalte nach speziellen und höherwerti
gen abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen, wie etwa der blauen Tonne oder Bio-Tonnen, nicht erfüllt, können diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch nicht vorenthalten werden.
Kurz gesagt: Leistungen, die nicht den Anforderungen der Bürger entsprechen bzw. gerecht werden, dürfen nicht durch ein Monopol geschützt werden. Aus dieser Sicht würde bei einer Streichung der Gleichwertigkeitsklausel den berechtigten Befürchtungen der kommunalen Entsorger vor Rosinenpickerei gerade nicht entgegengetreten. Der Gesetzgeber würde dann auf den bisherigen Rechtszustand zurückfallen. Es dürfte auch kaum mit den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zur Neutralität und Unabhängigkeit staatlicher Beschränkungen vereinbar sein, dass der Träger des öffentlichen Entsorgers in der Regel selbst über die Zulassung einer gewerblichen Sammlung entscheidet.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ein EuGH-Verfahren für die kommunalen Entsorgungsunternehmen erhebliche Risiken birgt. Dies geht bis hin zu der Gefahr, dass Überlassungspflichten für getrennt gesammelte Abfallfraktionen vollständig entfallen müssten.
Im Übrigen habe ich mich vorhin gewundert, dass Sie aus einer Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages zitierten, wenn ich das richtig erfasst habe. Ich habe das etwas anders definiert. In diesen Pressemitteilungen des Städte- und Gemeindetages und des Deutschen Landkreistages vom 27. bzw. 28. haben beide Institutionen an die Länder appelliert, der Novellierung des Abfallrechts in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Der Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré sieht nämlich dadurch das Rosinenpicken privater Firmen zulasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und der Gebührenzahler deutlich erschwert. Im Übrigen sieht das auch der Münchener Oberbürgermeister Uhde, der aus meiner Sicht ein SPD-Parteibuch hat, genauso.
Ja, aus unserer Sicht.
Da wird noch viel Wasser irgendwo herunterfließen, denke ich.
Aus diesem Grund sollten wir nicht ohne Not die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs des Kreislaufwirtschaftsgesetzes behindern. Ebenfalls sollten wir abwarten, wie der Vermittlungsausschuss des Bundesrates letztendlich entscheidet, auch wenn heute noch keine Entscheidung dazu gefallen ist. Vorschnelle Festlegungen sind an dieser Stelle fehl am Platze. Die Koalition wird aus diesem Grund dem Antrag der SPD nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedem von uns sind sicherlich noch die Bilder aus dem Jahre 2002 mit seinem Jahrhunderthochwasser gegenwärtig. Dieses Ereignis hat uns gezeigt, dass der Hochwasserschutz auch in den kommenden Jahren eine Priorität haben muss. Fakt ist, dass Sachsen seit dem Hochwasser 2002 erhebliche Summen – um genau zu sein: 700 Millionen Euro – in die nachhaltige Schadensbeseitigung und Prävention investiert hat.
Insofern ist ausdrücklich zu sagen, dass dem Hochwasserschutz in Sachsen in den letzten Jahren eine hohe Bedeutung beigemessen wurde. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeichnet ein ganz anderes Bild. Auch die Koalition sieht das Erfordernis, dass zukünftig weitere Investitionen erforderlich sein werden, um Rückhalteflächen an unseren Gewässern zu erhalten und auszubauen.
Die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen wurden in Trägerschaft der Landestalsperrenverwaltung durchgeführt. Dieses Verfahren – das kann ich aus meiner Tätigkeit als Planer bestätigen – hat sich bewährt. Um durch die Praxis gewässerübergreifende Hochwasser
schutzkonzeptionen zu erstellen, konnten und können einzelne Maßnahmen künstlich geschaffener Stauräume immer in den Gesamtzusammenhang des Hochwasserschutzes und dessen Wirkung gestellt werden.
Bei den Gewässern II. Ordnung hat sich in den letzten Jahren eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden entwickelt, welche ebenfalls zu diesem Ziel beiträgt. Unser Ziel muss es sein, zukünftig Schäden des Ausmaßes wie nach dem Hochwasser 2002 zu verhindern. Zum Erreichen dieses Zieles wurden in den letzten Jahren umfangreiche Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Benennen möchte ich hier die Polder Außig, Děčín und Löbnitz. Weiterhin laufen Planfeststellungsverfahren für Regenrückhaltebecken an der Freiberger Mulde, in Muldau und in Bobritzsch. An der Neiße wird derzeit in Rennersdorf ein Regenrückhaltebecken realisiert.
Die Verfahren nehmen allerdings viel Zeit in Anspruch. Zum einen liegt das an der Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen, welche in den letzten Jahren stark nachgelassen hat, zum anderen ziehen solche Verfahren meistens lange Rechtsstreitigkeiten nach sich.
Insgesamt wurden in Sachsen in den letzten Jahren Retentionsräume mit einem Gesamtvolumen von 50 Millionen Kubikmetern geschaffen. Ich würde dies nicht als „blaues Auge“ und „halbtrockenen Fuß“ bezeichnen.
Sachsen verfügt des Weiteren über mehrere Trinkwassertalsperren mit einem Rückhaltevolumen von 160 Millionen Kubikmetern, welche im Einzugsgebiet der Elbe Hochwasserscheitel zurückhalten und somit die Hochwassergefahr verringern. Der im Antrag angeführte Stauraumverlust mag vielleicht für den oberen und mittleren Teil der Elbe zutreffen, Tatsache ist jedoch, dass die Zahlen zu den Retentionsflächen aus den vorgenannten Gründen im Gesamtzusammenhang des Hochwasserschutzes und in Bezug auf die historischen Rückhalteflächen und künstlich geschaffenen Stauräume zu sehen sind.
Alles in allem stand und steht dem Freistaat in den Jahren von 2002 bis 2015 rund 1 Milliarde Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung. Davon werden allein für die Schaffung von Rückhalteflächen und Rückhalteräumen 550 Millionen Euro eingesetzt. In den letzten sieben Jahren betrug die Summe 110 Millionen Euro. Sachsen stand bzw. steht mit diesen Mitteln im Vergleich zu den anderen Bundesländern in der Spitzengruppe. Für die nächsten beiden Jahre sollen entsprechend der derzeitigen Planung circa 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Das Argument, derzeit würde kein Retentionsraumausgleich bei der Realisierung der Maßnahmen zur Verfügung stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist nicht zutreffend. Bereits am 26. Januar 2009 wurden die sächsischen Landesdirektionen durch das SMUL darauf hingewiesen, dass bei allen Maßnahmen des Hochwasserschutzes ein Retentionsraumausgleich zwingend vorzusehen ist. Es ist eine Tatsache, dass derzeit kein Hochwasserschutzvorhaben
planfestgestellt würde, wenn nicht die Frage des Retentionsraumausgleichs geklärt wäre. Mit der Novellierung des sächsischen Wasserrechts sind die Vorkaufsrechte abgeschafft worden.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das einen bürokratischen Aufwand darstellt, welcher in keiner Relation zum Nutzen steht. Hinzu kommt, dass das Instrument nur zum Erwerb von Splitterflächen beigetragen hat. Solche Flächen können jedoch nur schwer sinnvoll für den Hochwasserschutz genutzt werden. Die Ziele des Hochwasserschutzes lassen sich durch die Vorkaufsrechte nicht erreichen, da sie regelmäßig nicht das gesamte Gebiet, sondern nur kleine Teilflächen erfassen.
Seit Inkrafttreten des novellierten Sächsischen Wassergesetzes im Jahr 2005 wurden durch die LTV nur in elf Fällen Vorkaufsrechte nach Kategorie 1 und 2 ausgeübt. Dem gegenüber stehen 20 000 Anträge pro Jahr. Bei dem Nutzen von einer Hand voll Fällen war es aus meiner Sicht die richtige Entscheidung, dieses Instrument abzuschaffen. Das ist ein guter Beitrag zum viel angemahnten Bürokratieabbau.
Die Forderung nach einer entsprechenden Datenbank für den Ausgleich von Retentionsraumverlusten ist grundsätzlich nachvollziehbar. Es zeigt sich jedoch zum Beispiel an den Erfahrungen im Bundesland Hessen, dass eine solche Datenbank nicht zielführend ist. Vor dem Aufbau einer solchen bürokratischen Hürde sollten wir lieber bei dem Prinzip der gewässerübergreifenden Hochwasserschutzkonzeptionen in Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung bleiben. Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass schon viel in Sachsen passiert ist. Auch seitens der Koalition und der Staatsregierung wird ein weiteres Erfordernis von Präventionsmaßnahmen im Freistaat gesehen. Insofern wird sich dies auch im Haushaltsentwurf der Jahre 2011 und 2012 widerspiegeln. In den nächsten Jahren werden im Freistaat zusätzliche Retentionsflächen mit einem Volumen von 90 Millionen Kubikmetern geschaffen. Allerdings soll dies grundsätzlich im Einvernehmen mit den Betroffenen erreicht werden.
Solche Maßnahmen nehmen, wie schon gesagt, viel Zeit in Anspruch. Nicht zuletzt ist dies darauf zurückzuführen, dass Hochwasserschutzmaßnahmen auch auf den Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner und von Sachwerten auszurichten sind.
Den Flüssen mehr Raum zu geben wäre sicher die Lösung des Problems. Allerdings stellt sich in Sachsen aufgrund unserer Topografie die Schaffung neuer Rückhalteflächen schwierig dar. Bei den teilweise engen Flusstälern ist es nicht unbegrenzt möglich, Retentionsraum zu schaffen. Hinzu kommt, dass man Rücksicht auf in Jahrhunderten gewachsene Siedlungen nehmen muss. Der erforderliche Eingriff in Privateigentum stellt eine zusätzliche Schwierigkeit dar. Weiterhin können bedeutsame Retentionsräu
me an der Elbe, im Übrigen morphologisch bedingt, erst ab Riesa geschaffen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Sicht der Koalition tragen die Forderungen des Antrages der GRÜNEN nur zur Schaffung zusätzlichen bürokratischen Aufwands und nicht zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bei.
Wir werden den Antrag aus diesem Grund ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben uns heute zum wiederholten Male mit einem Antrag der GRÜNEN zur Überwachung von Deponien, Lagern und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen, den Abfallimporten und den angeblich illegalen Abfallablagerungen zu befassen.
In der Begründung ihres Antrages beklagen die GRÜNEN eine unzureichende Information zu den genannten Sachverhalten. Wie ich Ihnen nachfolgend darlegen möchte, ist diese Aussage nachweislich falsch. Dazu nur ein paar Zahlen: Seit dem Jahr 2007 wurde durch die Staatsregierung in insgesamt fast 160 Kleinen Anfragen, in einer Großen Anfrage, zu 19 mündlichen Anfragen und in einer Plenardebatte umfassend informiert.
So scheint es zu sein.
Des Weiteren erfolgte eine Information des SMUL in insgesamt zwölf Ausschusssitzungen. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN! Wo waren Sie eigentlich in den letzten Jahren, als die Staatsregierung häufig aufgrund Ihrer Anfragen berichtet hat?
Sieht man sich nun einmal die unzähligen Kleinen Anfragen in Verbindung mit diesem Antrag genau an, so wiederholen sich die Fragen mehrfach. Dies lässt mich zu dem Schluss kommen, dass man entweder die Antworten nicht gelesen hat, nicht versteht oder nicht verstehen will.
Möglicherweise ging den GRÜNEN aufgrund der Fülle der Unterlagen auch zwischenzeitlich der Überblick verloren. Es drängt sich mir der Eindruck auf, dass, egal wie sachlich und umfangreich die Fragen beantwortet werden, mancher Abgeordnete der GRÜNEN erst dann zufrieden sein wird, wenn die Antworten das beinhalten, was er hören will. Sie zeichnen ein Bild von der sächsischen Abfallwirtschaft, das nicht den Tatsachen entspricht.
Nein, ich würde gerne zusammenhängend vortragen. Danke.
Wo Verstöße aufgetreten sind, ist die Staatsanwaltschaft tätig. Da soll sie auch tätig werden und unlautere Sachverhalte aufklären, denn diese können nicht geduldet werden. Als die illegale Abfallentsorgung in Tongruben anderer Bundesländer öffentlich wurde, erfolgten umfangreiche Untersuchungen. Mir ist nicht bekannt, dass dabei auch Fälle in Sachsen aufgedeckt wurden. Dies zeigt die hohe Qualität und den guten Standard, den die sächsische Abfallwirtschaft zwischenzeitlich erreicht hat.
Ich bin davon überzeugt, dass wir eine funktionierende Umweltverwaltung haben. Es wird immer schwarze Schafe geben, die versuchen, geltendes Recht zu missachten. In solchen Fällen wird sachlich ermittelt und aufgeklärt, wobei die Abfallüberwachungsbehörden und die Strafverfolgungsbehörden eng miteinander zusammenarbeiten. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt allerdings für jede Person in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.
Eine sachgerechte Kontrolle durch das Parlament ist wichtig, keine Frage. Allerdings halte ich es für wenig sachgerecht, immer wieder Vorgänge aufzulisten, die schon längst abgeschlossen sind. Ich halte es für ebenso wenig sachgerecht, zu Vorgängen zu berichten, die noch Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. Im Übrigen dürfen aus juristischen Gründen hierzu keine Aussagen gemacht werden.
Mit Ihren falschen Behauptungen werden Staatsanwälte, Bürgermeister und Geschäftsführer von Entsorgungsunternehmen und Abfallverbänden völlig unbegründet in Misskredit gebracht. Bedenken Sie bitte bei Ihren Äußerungen, dass die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Abfällen in Sachsen wichtige Arbeitsplätze bei unserem Mittelstand sichert. Sie nehmen offensichtlich in Kauf, dass durch Ihre pauschalen Vermutungen viele dieser Betriebe und Arbeitsplätze existenziell bedroht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren der GRÜNEN! Sie haben offensichtlich aus dem Fall des Spargelhofes Kyhna, den Sie mit Ihren Äußerungen fast um seine Existenz gebracht haben, nichts gelernt.
Meine Damen und Herren! Ich selbst habe in den zurückliegenden zehn Jahren mehrere Deponiebauvorhaben als Ingenieur betreut. Außerdem war und bin ich von Berufs wegen mit der Verwertung und Entsorgung von Reststoffen und Abfällen befasst. Ich kann Ihnen versichern, dass unsere Behörden eine gute Arbeit leisten. Dies belegen auch zahlreiche Berichte unserer Ermittlungsbehörden.
Die Abfallüberwachung in Sachsen ist ausreichend. Die Forderung der GRÜNEN nach einem Ausbau der Über
wachung ist nicht zu rechtfertigen, passt aber in das allgemeine Bild des Misstrauens, dem mit noch mehr Überwachung entgegengewirkt werden soll. Ich bin davon überzeugt, dass durch die hohen Standards in der Abfallwirtschaft Sachsens keinerlei Gefährdungen der Umwelt zu befürchten sind und eine umfangreiche Aufklärung der aufgetretenen Fälle durch das SMUL und die Justiz stattgefunden hat bzw. stattfinden wird.
Nein. Ich möchte meinen Beitrag noch zu Ende bringen. Ich habe nur noch einen Satz, dann kann Herr Lichdi gern im Rahmen seiner Redezeit dazu Stellung nehmen.
In diesem Sinne empfehle ich dem Sächsischen Landtag, die Drucksache 5/970 abzulehnen.
Vielen Dank.