Karin Keller

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Wir haben in dieser Legislatur wahrlich schon oft über die Sicherstellung der medizinischen Versorgung – sei es im ambulanten, sei es im stationären Bereich – gesprochen.
Eines muss man immer wieder betonen – darauf lege ich wirklich Wert –: Wir haben in Sachsen und in Deutschland insgesamt eine hochwertige medizinische Versorgung, um die wir international beneidet werden.
Trotz aller Kritik an der gesundheitlichen Versorgung hierzulande, die immer wieder vorgetragen wird, scheint es wahrlich geboten zu sein, dass wir uns dieser guten Situation bewusst werden. Wir sollten dafür dankbar sein.
Es ist richtig, dass man dennoch ein Achtungszeichen setzen sollte. Obwohl die Situation gut ist, ist es entscheidend, dass auf Probleme, wenn sie sich abzeichnen, reagiert wird. Lassen Sie mich deshalb jetzt zur Großen Anfrage kommen.
Neben den Fragen zu allgemeinen Angaben, beispielsweise zur Beschäftigungssituation von Ärzten und Zahnärzten in Sachsen in den vergangenen Jahren, liegt der Fokus der Nachfragen erstens auf der Umsetzung der Bedarfsplanungsrichtlinie und zweitens auf Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. In der Begründung zur vorliegenden Großen Anfrage wird bereits umfassend auf die Möglichkeiten des Bedarfsplanes eingegangen.
Meine Damen und Herren! Die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen hat reagiert und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. der Ersatzkassen im vergangenen Jahr den Bedarfsplan für Sachsen erstellt. Der Bedarfsplan beruht auf der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie sind zum Beispiel die Definition von Versorgungsebenen, die Weiterentwicklung des Demografiefaktors, die Berücksichtigung ermächtigter Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Einbeziehung von Arztgruppen, die bisher nicht in die Bedarfsplanung einbezogen waren.
Dieser Bedarfsplan wie auch die Beantwortung der Großen Anfrage geben zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also heute, eine gute Übersicht darüber, für welche Versorgungsstufen wir Überbedarfe und für welche wir Fehlentwicklungen verzeichnen. Dementsprechend müssen Korrekturmaßnahmen vorgenommen werden – maßvoll und gemeinsam mit allen Akteuren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum zweiten Schwerpunkt kommen, den Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes betonen – viele wissen es nicht, sie hören einfach weg oder negieren es –: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung verantwortlich. Dafür haben sie den gesetzlichen Auftrag übertragen bekommen. Zudem erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene von den Krankenkassen die finanziellen Mittel für die Honorarverteilung an die Ärzte. Es ist gut so, dass sich die Politik da heraushält; sonst gäbe es noch mehr Streitereien.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen nimmt diese Aufgabe ernst. Sie hat in den vergangenen Jahren verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Einige Maßnahmen sind sicher umstritten, aber doch – so zeigt es sich – erfolgreich. Ich verweise auf das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“, welches von der KV selbst entwickelt wurde, um einem möglichen Ärztemangel entgegenzuwirken.
Beginnend im vergangenen Studienjahr, haben 20 angehende Mediziner das Studium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der ungarischen Universität Pécs aufgenommen. Ihnen werden die Studiengebühren für die Dauer der Regelstudienzeit finanziert. Im Gegenzug verpflichten sich die geförderten Studenten, im Anschluss an ihr Studium die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und für mindestens fünf Jahre als Hausarzt in Sachsen außerhalb der Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig und Radebeul zu arbeiten. Das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ soll auch im Studienjahr 2014/2015 fortgeführt und es sollen erneut 20 Studienplätze zur Förderung ausgeschrieben werden.
Auch der Freistaat ist in diesem Zusammenhang nicht untätig geblieben. Er hat in dieser Legislaturperiode
wahrlich eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Ein Wiederholen verbessert nicht die Situation. Deshalb möchte ich wirklich nur einige Beispiele nennen: das 20Punkte-Programm der Staatsregierung, den Maßnahmenkatalog der Staatsregierung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und die Anreize zur Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum, die mittels unterschiedlicher Förderinstrumente gesetzt worden sind.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene ergänzt unsere Maßnahmen. Darin wird unter anderem die Reduzierung von Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung sowie bei Facharztterminen vorgesehen. Gerade diesem Punkt wurde in der letzten Zeit medial sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Aussagen in dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene tatsächlich umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen und – meine Kollegin hat es schon getan; ich möchte es explizit für die CDU-Fraktion wiederholen – allen im medizinischen Bereich Beschäftigten, ob es Ärztinnen und Ärzte sind oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich und im technischen Bereich, ein Dankeschön sagen für das, was sie jeden Tag leisten, 24 Stunden, Tag und Nacht. Wir danken auch ihren Angehörigen.
Ohne sie wäre eine so gute medizinische Versorgung in Sachsen nicht sicherzustellen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Lauterbach, jetzt haben Sie es moderat ausgedrückt. Trotzdem möchte ich meinen Kollegen nochmals den Hinweis geben, dass der Entschließungsantrag einige Dinge enthält, die meiner Worte bedürfen.
Mit Ihrem Entschließungsantrag ein nachhaltig gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis zu dokumentieren, halte ich für eine wirklich völlig falsche Formulierung, die nicht gerechtfertigt ist und die der tatsächlichen Situation widerspricht. Es gibt keine Berufsgruppe, die höher angesehen ist als die der Ärzte. So etwas in einen Antrag zu schreiben halte ich schlichtweg für nicht angebracht.
Außerdem ist Ihr Entschließungsantrag nicht notwendig. Sie schreiben, die Staatsregierung wirke nicht ernsthaft dagegen. Welche Aussagen wollen Sie denn noch hören, wenn nicht die heute von der Staatsministerin, was in den letzten Jahren alles schon geleistet wurde? Sachsen war das allererste Land, das auf die Problematik der demografischen Entwicklung und die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung hingewiesen hat. Es war auch das allererste Land, das darauf reagiert hat. Viele andere Bundesländer weisen auf Sachsen hin und sagen: So, wie ihr es angepackt habt, möchten wir es auch tun. Selbst unser 20-Punkte-Programm, das beschlossen wurde, dient als gutes Beispiel in Berlin.
Ich möchte noch zwei Dinge nennen. Das Erste ist die Berufsausübungsfreiheit. Die haben wir uns gewünscht und jetzt gibt es sie. Deshalb kann man Ärzte und Medizinstudenten auch nicht zwingen, dorthin zu gehen, wo wir sie eigentlich brauchen. Wenn Sie selber schreiben – und Sie machen sich deshalb auch Sorgen –, dass 55 % der Absolventen Sachsen verlassen und nicht dort ankommen, wo wir sie haben wollen, nämlich am Patienten, dann ist das eine Entscheidung der Studenten, der Absolventen. Richtig ist, dass die Staatsregierung mit allen verantwortlichen Gremien schon Maßnahmen ergreift, um den Beruf Arzt so zu dokumentieren und so zu untersetzen, dass er attraktiv ist. In welchem anderen Beruf passiert denn das auf diese Weise? Welcher andere Beruf wird so unterstützt?
Also, ich muss für unsere Fraktion ganz klar sagen: Die Aktivitäten bedürfen nicht Ihres Entschließungsantrags. Sie sind seit Jahren nachweisbar. Die Staatsregierung und die Fraktion werden weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und auch evaluieren, damit die medizinische Sicherstellung hier in Sachsen erfolgt. Deshalb brauchen wir Ihren Entschließungsantrag nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den wesentlichsten und effektivsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen zählen Schutzimpfungen. Den Einzelnen schützt eine Impfung zunächst vor übertragbaren Krankheiten, aber ebenso profitiert die gesamte Bevölkerung von der Wahrnehmung einer Impfung; denn ein hoher Impfanteil in der Bevölkerung trägt dafür Sorge, dass eine sogenannte Herdenimmunität entsteht. Durch diese Herdenimmunität werden einzelne nicht geimpfte Personen vor Erkrankungen geschützt.
Das ist besonders für Menschen überlebenswichtig, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters, wie Säuglinge, die nicht geimpft werden können, gefährdet sind. Durch hohe Impfquoten können sich die Krank
heitserreger in den Bevölkerungsgruppen nicht mehr ausbreiten und letztendlich dadurch sogar regional oder weltweit ausgerottet werden.
Lassen Sie mich hier das Beispiel der Kinderlähmung bringen, auch Polio genannt. Verzeichnete die Weltgesundheitsorganisation 1988 weltweit noch 350 000 Fälle, so waren es 20 Jahre später weniger als 1 700. Unter dem Motto „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam“ wurde auch in Deutschland für die Impfung geworben, und das mit durchschlagendem Erfolg. Hierzulande verzeichnete die Behörde den letzten Erkrankungsfall im Jahr 1992. Seit einigen Jahren gilt die Kinderlähmung in Europa als ausgerottet.
Damit wird mehr als deutlich, dass Impfungen nicht nur dem individuellen Wohl dienen, sondern auch einen gesellschaftlichen Nutzen generieren und dass dadurch insbesondere ein kollektiver Gesundheitsschutz für die Bevölkerung erreicht werden kann.
Lassen Sie mich noch kurz auf die historischen Hintergründe der Impfpflicht eingehen. Das ist in beiden deutschen Staaten unterschiedlich gelaufen. Bezogen auf das Reichsimpfgesetz aus dem Jahr 1874, das die Impfpflicht im deutschen Kaiserreich einführte, wurde in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken aufgelegt. Ab Mai 1976 bis 1982 galt die Pflicht der Pockenschutzimpfung in der Bundesrepublik Deutschland nur noch für vereinzelte Personengruppen, so unter anderem für Ärzte, weiteres medizinisches Personal, Mitarbeiter in Laboratorien, aber auch Kinder im Alter von zwölf Jahren, welche im ersten Lebensjahr bereits geimpft wurden.
In der DDR wiederum gab es seit den 1950er Jahren für bestimmte Impfungen eine gesetzliche Impfpflicht, die ab 1960 stark ausgeweitet wurde. Damals wurden die Impfungen gegen Pocken, Tetanus, Diphtherie, Tuberkulose und Kinderlähmung verpflichtend eingeführt. Nach der Wiedervereinigung erlangten die Regelungen der alten Bundesländer auch für die neuen Bundesländer Gültigkeit.
Die Ständige Impfkommission, die beim Robert-KochInstitut angesiedelt ist, gibt die Impfempfehlungen ab. Sie wurde 1990 um die Experten aus den neuen Bundesländern erweitert. Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 1991 durfte die STIKO Impfempfehlungen offiziell als Grundlage für die Länder verwenden bzw. herausgeben, was auch im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben ist.
Aber, Sachsen hat seinen eigenen Weg und seine eigenen Mittel. Da Impfrecht im föderalen Deutschland Länderrecht ist, haben wir bereits 1991 unsere eigene sächsische Impfkommission gegründet. Diese sächsische Impfkommission spricht die Impfempfehlungen aus. Diese Empfehlungen werden seit 1993, also bereits 20 Jahre, den sächsischen Ärzten über das „Sächsische Ärzteblatt“ kostenlos übermittelt. Die Empfehlungen der sächsischen Impfkommission sind laut Prof. Bigl – er ist selbst Mitglied in dieser Kommission – deutschlandweit vorbildlich
und zugleich Vorreiter, weil die sächsische Impfkommission nicht nach monetären Gesichtspunkten entscheidet, sondern den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten und gesellschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung trägt.
Eine regelhafte Impfpflicht gibt es gemäß Infektionsschutzgesetz in Deutschland nicht. Aber das Bundesministerium für Gesundheit kann – und das wurde heute schon gesagt – gemäß § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei klinisch schweren Verlaufsformen und epidemischer Verbreitung, auferlegen.
Meine Damen und Herren! Impfpflicht war nie unumstritten. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich Impfungen als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsvorsorge ansehe und dass diese, wie eingangs erwähnt, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des Einzelnen sowie der Gemeinschaft leisten.
Die Notwendigkeit einer Impfpflicht sieht unsere Fraktion nicht. Nach dem Nationalen Impfplan können im Rahmen der Einschulungsuntersuchung, bei der die Gesundheitsämter gemäß Infektionsschutzgesetz den Impfstatus erfassen, die Sorgeberechtigten und die Kinder gut erreicht und auf Impflücken verwiesen werden. Der hohe Anteil an Impfungen im Einschulungsalter, den wir in Sachsen für eine Vielzahl von Impfungen haben, belegt, dass es auch ohne Impfpflicht gelingen kann, einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Richtig ist jedoch, dass wir diesen Status bzw. dieses Niveau halten müssen. Das ist nicht allein Sache der Staatsregierung und der sächsischen Impfkommission, sondern auch die Landkreise müssen ihre Gesundheitsämter finanziell und personell entsprechend stärken.
Wichtig für uns und unsere wesentliche Aufgabe ist, die Menschen regelmäßig über die Wichtigkeit des Impfens zu informieren, damit die Leute ihre Impfmöglichkeiten wahrnehmen, und zwar alle Altersgruppen, nicht nur Kinder. Wir haben heute schon mehrfach die Wichtigkeit für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gehört. Das ist keine Frage, und ich möchte das nicht wiederholen.
Aber ich möchte abschließend ein Beispiel benennen: die Grippeschutzimpfung. Nach Ausführung von Frau Prof. Lehr – sie ist Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – verursacht die Virusgrippe jedes Jahr zwischen zwei und fünf Millionen zusätzliche Arztbesuche, circa 10 000 bis 20 000 Krankenhausaufenthalte und durchschnittlich bis zu 10 000 Todesfälle. Die Impfungen gegen Grippe und Pneumokokken-bedingte Lungenentzündung sind laut Studien bei Seniorinnen und Senioren unbefriedigend.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist vielfältig und geht alle Altersgruppen an. Aufklärung ist absolut wichtig. Ängste zu nehmen und eine positive Grundstimmung zu erzeugen ist oberstes Ziel dieses Antrages, den wir Ihnen heute vorgelegt haben. Wenn wir bei den Kindern anfangen, die Eltern sensibilisieren, ihre
Pflichten auch sich selbst gegenüber wahrzunehmen, können die derzeit niedrigen Impfraten bei Senioren langfristig gesteigert werden.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man merkt, dass wir im Bundestagswahlkampf sind; es geht in die Schlussrunde und nun findet er auch schon die letzten zwei Tage in der Sitzung statt. Sie machen hier Werbung in eigener Sache für die Einführung der solidarischen Bürgerversicherung. Klar, es spricht für Ihre Werbeaktion.
Zu Anfang möchte ich sagen, ich weise im Namen der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück, was Sie gerade gesagt haben: dass diese mit dem Geld der Steuerzahler verschwenderisch umgehen würden. Haben Sie sich schon einmal gegenüber Herrn Steinbronn oder einem anderen Vorsitzenden so geäußert, dass die gut gefüllten Kassen, wie Sie sagen, angeblich verschwenderisch verteilt werden? Das ist verantwortungslos, Frau Lauterbach, was Sie eben am Mikrofon gesagt haben.
Kurz zu Ihrem Antrag. Klar, es klingt gut; ohne genauere Betrachtung klingt es erst einmal gut: Alle werden Mitglied dieser Bürgerversicherung und zahlen die Beiträge entsprechend ihrem Einkommen, und die, die kein Einkommen haben, werden beitragsfrei versichert, –
– wobei eine umfassende gesundheitliche Versorgung – ich führe erst einmal aus – garantiert werden soll. Im Gegenzug soll die Existenz der privaten Krankenversicherung beendet werden.
Ja.
Meinen Sie, ich schaffe die Gesetze? Davon einmal abgesehen entstehen diese Gesetze auf Bundesebene; sie sind dort im Konsens beschlossen worden. Ich füge hinzu: Die Mittel aus dem Gesundheitsfonds werden nach einem ebenfalls auf Bundesebene beschlossenen Schlüssel auf die Kassen verteilt.
Den Vorwurf, in dem Gesundheitsfonds sei zu viel Geld, hören wir von Ihnen permanent. Sie bedenken jedoch nicht, dass dieses Geld endlich ist, weil die großen Ausgabensteigerungen noch kommen. Das Geld ist auch nach Aussage der Kassen dringend notwendig, um Puffer für künftige Ausgabensteigerungen bilden zu können. Das ist doch ein guter Umgang mit dem Geld und Ausdruck weiser Voraussicht. Deshalb sage ich noch einmal sehr klar: Hier geht niemand verschwenderisch mit Geld um.
Ich komme zu dem Antrag zurück. Sie haben die Existenz der privaten Krankenversicherung im Visier; sie soll beendet werden. Auf private Versicherungen soll künftig nur noch für die Abdeckung von Zusatzleistungen zurückgegriffen werden. Darin liegt jedoch ein Widerspruch begründet: Warum brauchen Sie noch eine private Krankenversicherung, die Zusatzleistungen anbietet, wenn die Bürgerversicherung doch angeblich eine umfassende gesundheitliche Versorgung garantiert? Sie würden die private Absicherung liebend gern gänzlich abschaffen. Aber irgendwie haben die Antragsteller mitbekommen, dass das nicht möglich ist. Warum? Die Enteignung der privaten Krankenversicherung würden Sie zwar liebend gern angehen; damit würden Sie aber sofort mit dem Verfassungsrecht kollidieren.
Ja.
Ich stimme zu. Schon heute bieten alle gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen. Das betrifft insbesondere die Zahnversorgung, aber auch – wer das unbedingt will – die Chefarztbehandlung. Ich selbst bin gesetzlich versichert und habe eine private Zusatzversicherung für die Zähne abgeschlossen, weil das einfach wichtig ist. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Die entsprechenden Möglichkeiten gibt es, wie gesagt, schon heute. Deshalb funktioniert das System auch so gut.
Ich komme zu dem Antrag zurück. – Es sprechen weitere Gründe gegen die Einführung der Bürgerversicherung. In dem Antrag wird überwiegend die Einnahmenseite betrachtet. Aber wir müssen auch die Ausgabenseite – und damit die Rolle der Versicherten und die der Leistungserbringer – in den Fokus rücken. Durch die Existenz der zwei Versicherungssysteme gibt es einen Preis- und Qualitätswettbewerb, in dem auch die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Programme anbieten. Das machen sie, und sie nutzen dafür die Privaten.
Wenn die private Krankenversicherung gänzlich abgeschafft und in eine Bürgerversicherung integriert wird, wird der Wettbewerb faktisch abgeschafft. Es gibt dann keine Vergleichsmöglichkeit mehr, weder zwischen den gesetzlichen Krankenkassen noch zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen. Es käme doch nicht mehr zu neuen Verträgen. Der Versicherte hätte nur noch eine einzige Versicherung. Ich übertreibe vielleicht, aber er wäre dieser Versicherung ausgeliefert. Leistungen, die er derzeit – im Wettbewerb – noch erhielte, könnten dann unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Der Versicherte könnte auch nicht auf Beitragssteigerungen reagieren, weil jegliche Alternative fehlen würde.
Selbst die Leistungserbringer – ob es Ärzte oder Krankenhäuser sind – hätten eine denkbar schlechtere Verhandlungsposition als bisher. Es wäre interessant zu prüfen, wie sich die Verwirklichung der Vorstellungen der LINKEN auf die Leistungserbringer auswirken würde. Wie sähe die Absicherung der medizinischen Versorgung dann aus?
Lassen wir doch auch zur Beantwortung dieser Frage Institute Untersuchungen anstellen; es wird anscheinend sowieso nur noch Instituten Glauben geschenkt. Die Auswirkungen auf das System der gesundheitlichen Versorgung wären jedenfalls nicht positiv, weil sich die wirklichen Leistungsträger aus diesem System verabschieden würden. Warum wäre das so? Schauen Sie doch einmal in die Welt hinaus: Wir sind stolz darauf, top ausgebildete Ärzte und auch sonst hoch qualifiziertes Fachpersonal zu haben. Das wissen auch andere Länder, zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate; diese werben gute Leute mit gigantischen Lockmitteln ab.
Und wie die das machen, Herr Dr. Pellmann.
Wer diesen Lockrufen folgt, ist diesem System verloren gegangen. Wir haben sie hier ausgebildet; sie hatten das teuerste Studium. Sie von den LINKEN schreien immer nach neuen Fachärzten und nach der Sicherstellung der medizinischen Versorgung generell. Im gleichen Atemzug mit dieser Forderung gefährden Sie aber das System.
Bezüglich Ihrer Forderung nach Einführung einer Bürgerversicherung ist eine weitere entscheidende Frage zu beantworten: Inwieweit kann diese bundesweite Versicherung noch auf spezielle Bedürfnisse und Anforderungen eingehen? Wie kann dann noch reagiert werden? Besondere Entwicklungen, die derzeit beispielsweise durch den Morbi-RSA abgebildet werden, könnten dann kaum noch Berücksichtigung finden. Das würde übrigens zuallererst unseren Freistaat treffen, der aufgrund der demografischen Entwicklung immer mit der Nase vorn ist, was die Überalterung anbelangt.
Eine weitere Frage: Wir haben ein Stadt-Land-Gefälle. Wie wollen wir das Land künftig versorgen?
Ich sage es noch einmal abschließend: Die Bürgerversicherung ist nicht das ideale, nicht das geeignete Mittel. Wir setzen auf das bisherige, bewährte, solidarische System. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle erinnern uns noch an bestimmte Ereignisse im vergangenen Jahr, einmal an einem Dresdner Krankenhaus und auch an einer Leipziger Einrichtung, wo sich mehrere Patienten mit multiresistenten Keimen infiziert hatten und leider auch einige Personen daran verstarben.
In den vergangenen Jahren ist eine stetige Zunahme von Infektionen durch Bakterien, die gegen die allermeisten Antibiotika in der Zwischenzeit immun geworden sind, festzustellen. Besonders gefährlich ist dabei der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) zu benennen. Das ist ein Keim. Dieser Keim setzt sich in Wunden fest, und es kann dazu führen, dass es zu einer lebensbedrohlichen Infektion kommt. Dabei kommt dieser Hautkeim beim Menschen in den Nasenvorhöfen vor und ist normalerweise für Gesunde kein Problem, solange er nicht ins Blut gelangt.
Das Problem ist, dass sich durch den übermäßigen und falschen Einsatz von Antibiotika MRSA – ich kürze jetzt ab – sowie weiteren multiresistenten Erregern Abwehrmechanismen entwickelt haben, gegen die nur noch ein, vielleicht auch zwei sogenannte Reserveantibiotika wirken. Diese wenigen Antibiotika sind schlechter verträglich, teurer und werden bei häufigerer Anwendung auch ihre Wirkung verlieren. Das führt dazu, dass bei einer Infektion schwere Komplikationen drohen, die lebensbedrohlich werden können und nicht selten zu einer Amputation der infizierten Gliedmaßen oder gar zum Tod der Betroffenen führen.
Meine Damen und Herren! Laut einer Studie des Sächsischen Forschungs- und Behandlungszentrums der Universität Jena erkranken in Deutschland 4,3 % aller Krankenhauspatienten während ihres Aufenthalts an einer solchen Infektion. Das entspricht jährlich zwischen 400 000 bis 600 000 Fällen, die bei 10 000 bis 15 000 Patienten durchaus zum Tod führen. Davon werden schätzungsweise 15 % durch multiresistente Krankheitserreger, sogenannte MRE – ich kürze jetzt in meiner weiteren Rede mit MRE ab –, verursacht. Es gibt Aussagen, dass 80 000 bis 180 000 Infektionen vermeidbar gewesen wären, ebenso 1 500 bis 4 500 Todesfälle.
Wie groß der Anteil multiresistenter Bakterien an der Gesamtzahl der Staphylococcen ist, wird europaweit
gemessen. Deutschland, so das Ergebnis, liegt mit einer MRSA-Rate von 22 % im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Die Experten beobachten allerdings in den letzten zehn Jahren erhebliche Zuwächse. Die höchste MRSA-Rate erreichte im Jahre 2007 die Mittelmeerinsel Malta mit 52 %, andere südliche Länder wie Griechenland, Zypern und Portugal haben MRSA-Raten über 30 %. Die skandinavischen Länder und die Niederlande verzeichnen allerdings mit weniger als 1 % wirklich die geringste MRSA-Rate.
Vor einigen Jahren hatte ich die Gelegenheit, die Hygienekultur in den Niederlanden kennenzulernen. Die niederländische Anti-MRSA-Strategie enthält ein Maßnahmenbündel, das ein Komplexscreening in Risikobereichen, die Quarantäne des Patienten bis zum Negativergebnis, die systematische Präsenz von infektionsmedizinischen
Experten sowie eine rigorose Politik zur Vermeidung nicht notwendiger Antibiotika-Verordnung im ambulanten Bereich umfasst. Dort werden Patienten vorsorglich einem MRSA-Scan unterzogen, bei Verdacht oder Nachweis des Erregers werden sie isoliert, und ihre Krankenzimmer sind nur durch eine Schleuse und in Schutzkleidung zu betreten. Zudem wird bei jedem Einzelfall gezielt nach einem Medikament gesucht, mit dem der Erreger wirksam behandelt werden kann.
Meine Damen und Herren! Die Bundesebene, der Freistaat und viele weitere Beteiligten haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um auf die Entwicklung der multiresistenten Erreger zu reagieren. Ich möchte an dieser Stelle den Schwerpunkt auf das Netzwerk multiresistenter Erreger richten. Dieses wurde 2010 gegründet, um der Verbreitung von MRE zu begegnen. Grundgedanke dieser Gründung war, dass die Übertragung und Verbreitung multiresistenter Erreger als multifaktorielles Geschehen zu werten ist. Dabei ist auch zu bewerten, welche einzelnen Institutionen des Gesundheitswesens in welcher Weise ihren Anteil daran haben. Eine wichtige Grundlage gegenlenkender Maßnahmen ist daher die Einbeziehung und Koordination aller beteiligten Institutionen. Lokale Netzwerke haben sich hierbei als hilfreich und effizient erwiesen, um die Anstrengungen zur Verhinderung krankenhausbedingter Infektionen zu bündeln.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir uns über die bisherige gute Arbeit des Netzwerkes informieren lassen. Weiterhin ist das Ziel, mit dem Antrag die Arbeit dieses Netzwerkes zu stärken und auszubauen, um einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der hohen Prävalenz an Infektionen im Krankenhausbereich zu erreichen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung für diesen Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen aller Kollegen und vor allem der Staatsministerin haben gezeigt, wie notwendig dieser Antrag ist.
Ich möchte mich zuerst für die ersten Informationen bedanken, die wir heute von der Staatsministerin erhalten haben.
Zugleich möchte ich aber eine Sache zurückweisen, liebe Frau Giegengack. Aus den Gesprächen mit den Tierärzten wissen wir, dass die Tierärzte sehr wohl bedacht Antibiotika einsetzen. Kein Tierarzt kann und wird es sich leisten, Antibiotika über ein gesetzliches Maß hinaus einzusetzen.
Zum Zweiten danke ich für die Arbeit aller, die in diesen Arbeitsgemeinschaften für Hygiene tätig sind. Wir wissen, wie notwendig und wichtig es ist, die Krankenhaushygiene zu überwachen. Das betrifft aber nicht nur die Krankenhäuser. Inzwischen gibt es auch einen Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransportdienste. Das sage ich im Hinblick auf die Ausführungen meiner Kollegen von den LINKEN.
Es zeigt sich, wie wichtig und notwendig es ist, diesen Antrag in seiner Gesamtheit beantwortet zu bekommen.
Auch dass vom Bund her zusammen mit den Krankenkassen die Finanzierung künftig anders gewährleistet wird, zeigt die Notwendigkeit der Maßnahmen, über die Sie, Frau Staatsministerin, gerade gesprochen haben.
Lassen Sie mich abschließend noch über eine mir wichtige Sache sprechen. Bei aller Krankenhaushygiene und Hygiene, die den Patienten betrifft, vom Arzt über die Reha-Einrichtung bis hin zum Krankenhaus, gilt: Hygiene beginnt bei jedem von uns selbst. Die Grundhygiene ist die Handhygiene. Das beginnt, wenn wir von der Toilette – und wie oft beobachten wir das? – hinausgehen, ohne die Hände zu waschen. Das geht weiter, wenn man aus einem öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause geht und, ohne sich die Hände zu waschen, Essen zubereitet.
Ich berufe mich auf eine aktuelle Studie, die heute bei „CNN“ gekommen ist. Jetzt bitte ich alle, einmal zuzuhö
ren. Die Frage war: „What’s dirtier – your tablet or your toilet?“ Das Tablet, das jeden Tag von uns genutzt wird, ist „thirty times“, 30-mal, dreckiger als die Toilette. Wenn wir in ein Krankenhaus gehen und vorher unser iPhone oder Smartphone in der Hand gehabt haben, dann haben wir eine Infektionsquelle in das Krankenhaus hineingebracht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist viel zu ernst, um darüber zu spotten.
Ich bitte Sie alle um die ernsthafte Beachtung dieses Themas und die Zustimmung zu diesem Antrag.
Ich spreche zum Änderungsantrag leider nicht mit Befürwortung. Erstens,
Frau Giegengack: Wir haben ein Hochschulgesetz und wir haben eine Hochschulautonomie. Ich denke, dass es nicht rechtens ist, wenn wir einfach in diese von uns einheitlich beschlossene Hochschulautonomie eingreifen.
Zweitens. Dieses Netzwerk ist hoch fachlich besetzt, und auch die Ärzte wissen um die Wichtigkeit. Ich bin mit meiner Fraktion und der FDP nicht nur optimistisch, sondern wir sind überzeugt, dass Sie selbst den Vorschlag bringen und diskutieren werden, derartige Ausbildungen künftig zu vertiefen bzw. zu favorisieren.
Außerdem muss ich auf einen Fehler hinweisen: Eine Weiterbildung, gerade in diesen Bereichen, erfolgt nicht an den Universitäten, sondern in der SLÄK, der Sächsischen Landesärztekammer. Dort erfolgen die Weiterbildungen für die Fachärzte. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Wenn die Universität Leipzig bereits bei den Überlegungen ist, solche Studiengänge einzuführen, dann können wir das Ganze nur befürworten, indem wir sie mit unseren Fachlichkeiten bestärken.
Am 28. September 2013 findet der große Hygienekongress statt. Schwerpunkt der Ärzte wird die Beschäftigung mit den multiresistenten Erregern, den MRSA
Geschehnissen und den Einflussfaktoren der Umwelt sein. Wenn wir – zumindest die Sprecher – die Ärzte unterstützen, das Thema ganz explizit für die Zukunft auszubauen, ist dies der richtigere Weg, als hier einen solchen Schnellantrag zu zimmern, der im Prinzip dann leider als Tiger startet und als Bettvorleger endet.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie fange ich an?
Populismus? Mit Sicherheit, Herr Dr. Hahn. Ich denke, wenn Sie mich kennen, wissen Sie eigentlich, was jetzt kommt.
Die von Ihnen zu diesem Thema leider gewählte hoch populistische bzw. hoch polemische Argumentationsweise, die Sie heute wieder einmal nach dem Prinzip „Wünsch dir was!“ vorlegen, gefährdet unseren Sozialstaat und solidarisch geprägten Staat. Wissen Sie, warum das so ist? Das ist Sozialismus pur,
und der hat gnadenlos versagt, indem er gerade im Gesundheitsbereich seine Bürgerinnen und Bürger vernachlässigt hat. Das konnten wir doch alle in den letzten Tagen zur Genüge lesen.
Das passiert hier nicht. Jeder, der eine medizinische – –
Warum regen Sie sich denn so auf? Selbst der ehemalige Minister der DDR hat in Papieren hinterlassen, dass er schon 1983 verzweifelt war, weil die Krankenhäuser völlig am Ende waren.
Dort hat es an den einfachsten Mitteln gefehlt. Aber ich komme jetzt zu unserem internationalen – –
Wissen Sie was? Eigentlich habe ich jetzt Ihren Nerv getroffen. So wie Sie jetzt diskutieren, zeigt mir, dass Sie genau wissen, dass ich recht habe.
Ich bin froh, dass die Wende kam. Ich bin froh, dass wir in Sachsen eine der modernsten Krankenhauslandschaften in ganz Deutschland haben, um die wir beneidet werden.
Geben Sie das doch endlich einmal zu! – Ich komme zurück zum Thema.
Ja, wir haben einen Sozialstaat, um den wir international beneidet werden. Wir haben ein Rentensystem, das es in dieser Form nirgendwo gibt. Wir haben eine Arbeitslosenversicherung – –
Ach, Herr Dr. Pellmann, regen Sie sich ab!
Wir haben eine Pflegeversicherung, an deren Verbesserung man derzeit arbeitet, und wir haben unser solidarisch geprägtes Krankenversicherungssystem. 85 % der Bevölkerung sind im System der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Jetzt hören Sie mir bitte genau zu! 52,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied der GKV. 17,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind beitragsfrei in der GKV versichert. Davon ist ein Großteil Familienangehörige und Kinder. Diese Zahlen sollten immer wieder genannt werden, damit man sieht, was mit diesen Sozialsystemen gestemmt wird.
Die GKV stemmt jedes Jahr eine dreistellige Milliardensumme.
Doch wir sprechen nicht nur von Solidarität, sondern auch die Subsidiarität müssen wir wieder klar in den Fokus rücken. Was heißt eigentlich Subsidiarität? Gesunde Menschen tragen kranke Menschen, Menschen mit höherem Einkommen tragen Menschen mit geringerem Einkommen und jüngere Menschen tragen ältere Menschen. Gerade Letzteres gefährden Sie.
Die jüngeren Menschen fragen sich: Haben wir künftig auch noch ein solches System, wenn die Älteren das System überziehen? Politische Verantwortung heißt, auch in die Zukunft zu schauen und ein System zu sichern, damit es künftig solidarisch auch noch funktioniert.
Es gehört deshalb zu unserer gesellschaftlichen und vor allem zu unserer moralischen Verantwortung, die Menschen für mehr Selbstverantwortung zu sensibilisieren, damit sie mehr Selbstverantwortung entwickeln. Solidarität funktioniert nur durch Subsidiarität.
Meine Damen und Herren! Unser Sozialstaat ist auf lange Sicht gefährdet, wenn das Gefühl und die Verantwortung der Subsidiarität nicht geschärft werden und Sie solche fadenscheinigen Anträge – die Sie von Ihren Berliner Kollegen abgekupfert haben und die dort alle abgelehnt wurden – auf die Tagesordnung setzen.
Dann müssen Sie rausgehen!
Sehr geehrte Abgeordnete! Lassen Sie mich einige Fakten nennen. Im Jahr 2011 hat jeder Bundesbürger laut Statistischem Bundesamt exakt 3 590 Euro für die Gesundheit ausgegeben. Das sind insgesamt 294 Milliarden Euro, die gezahlt wurden. Die Gesundheitsausgaben betrugen somit 11,3 % des Bruttoinlandsprodukts.
Werden Sie doch nicht unsachlich! Ich sage Ihnen gleich, warum.
Von 294 Milliarden Euro hatte die gesetzliche Krankenversicherung den größten Anteil, und zwar 57 %. Das entspricht 168 Milliarden Euro.
Ich nenne Ihnen einmal die laut GKV-Spitzenverband aufgeführten Vergleichsdaten der Jahre 2011 und 2012, in denen es eine Steigerung gab. Als Vergleich dienen die Quartale I bis IV der Jahre 2011 und 2012. Erstens. Die Krankenhausbehandlungen im Jahr 2011 betrugen 60 Milliarden Euro, im Jahr 2012 betrugen sie 61,79 Milliarden Euro. Zweitens. Die Arzneimittelausgaben im Jahr 2011 betrugen 29 Milliarden Euro, im Jahr 2012 betrugen sie 29,41 Milliarden Euro.
Auch wenn Sie es kennen, aber vielleicht sollten die Zahlen auch von anderen begriffen werden.
Drittens. Die Ausgaben für Heilmittel im Jahr 2011 betrugen 4,89 Milliarden Euro, im Jahr 2012 betrugen sie 4,99 Milliarden Euro. – Das alles ist nur einmal beispielhaft angeführt.
Lassen Sie mich auf den vorliegenden Antrag zurückkommen.
Herr Dr. Pellmann, Ihre schrägen Bemerkungen sind manchmal extrem belastend.
Die Versicherten der GKV haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen zu beteiligen. Das begrüßen auch die Kassen. Hätten Sie doch einmal mit der AOK gesprochen. Damit soll unter anderem jeder Versicherte dazu bewegt werden, auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme der Leistungen Wert zu legen. Ich habe Ihnen gerade gesagt, welche Budgets dafür jährlich ausgegeben werden. Es dient nicht nur der Entwicklung und Stärkung einer Eigenverantwortung, sondern es soll gerade damit auch ein Beitrag für die Sicherung unserer solidarischen Versorgung geleistet und der gute Leistungskatalog abgesichert werden.
Gleichzeitig können so einerseits die wirklich sehr umfassenden zuzahlungsbefreiten Leistungsangebote gehalten werden, wie Früherkennungsmaßnahmen, alle Krebsvorsorgen – ob Darmkrebs, Prostata- oder Brustkrebs –, Schutzimpfungen – ich denke allein an die Grippeschutzimpfung –, Angebote der Gesundheitsförderung, Kleinkindberatung und Schwangerschaftsuntersuchung. All diese Untersuchungen, die kostenfrei sind, gilt es zu halten, und dazu dient auch diese Eigenbeteiligung.
Es muss auch ein Anreiz dafür entstehen, dass man eben diese medizinischen Vorleistungen in Anspruch nimmt. Es ist nicht alles zum Nulltarif zu haben, und es kann nicht alles staatlich geleitet werden. Eine Eigenverantwortung ist von jedem Bürger mit Recht und auch Pflicht zu fordern.
Außerdem gibt es einen Überlastungsschutz, der gesetzlich geregelt ist. Es wurde schon gesagt: Chroniker haben jährlich bis zu 1 % der Bruttoeinnahmen zuzuzahlen. Bei Sozialhilfeempfängern wird der Regelsatz angesetzt – auch hier wird wieder unterteilt nach Chronikern oder Nichtchronikern –: 1 % und 2 %. Warum Zuzahlung notwendig ist, habe ich bereits begründet.
Ich möchte noch einmal kurz auf Ihre Bemerkung zurückkommen, was Pharma anbelangt – Herr Dr. Hahn, ein Thema, das mir viel zu ernst ist. Wissen Sie, dass zu DDR-Zeiten ein Kind, das mit dem genetischen Defekt der Mukoviszidose geboren wurde, so gut wie überhaupt
keine Chancen hat, ein Lebensalter zu erreichen, wie es jemand hatte, der nach 1990 geboren wurde? Ich kenne junge Menschen, die heute mit 20, 22 oder auch 30 Jahren dieses Lebensalter erreichen, eben weil die Pharma forscht, weil man glücklich ist, dass jetzt der GBA ein neues Medikament zugelassen hat, dessen Behandlung nur ein Teil der Mukoviszidosepatienten wenigstens das Leben verlängert und die Qualität verbessert. Und das ist gut. Das hat es früher nicht gegeben. Die Kinder sind ja nicht mal drei oder vier Jahre alt geworden.
Heute gehen sie zur Schule, machen ihr Abitur, gehen zum Studium und sind dankbar, dass sie so gut medizinisch versorgt werden.
Ich schäme mich dafür, dass Sie das alles hier negieren. Sprechen Sie mit den Betroffenen. Schwerstkranke und Menschen mit seltenen Erkrankungen haben oberste Priorität und ihnen wird in diesem guten, modernen Gesundheitssystem geholfen.
Abschließend möchte ich noch einmal – beruhend auf einer Analyse der OECD; es ist nicht meine eigene – sagen: Deutschland praktiziert eine Eigenbeteiligung und Zuzahlung der Versicherten, die im internationalen Vergleich sozial verträglich und moderat sind. Das beruht auf einer Vergleichsanalyse zwischen allen Mitgliedsstaaten der OECD.
Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass ich nur so getan habe, oder gestehen Sie zu, dass ich aus eigenen Erfahrungswerten, aus Gesprächen und aus der Zeitung zitiert bzw. rückblickend berichtet habe?
Ich kann die Unruhe verstehen. Alle warten auf den Namen des neuen Papstes. Deshalb ist es umso schwieriger, hier vorn zu sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist viel zu ernst, als dass wir es nicht doch noch einmal in den Fokus rücken sollten. Es vergeht kaum eine Woche, in der sich das Thema nicht irgendwo in der Zeitung wiederfindet, die Problematik der illegalen Einfuhr und Schleusung von Crystal oder auch die Darstellung von Opfern, die Crystal konsumiert haben. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass sich der Sächsische Landtag heute zum zweiten Mal mit diesem Thema auseinandersetzt.
Wer sich ein bisschen mit der Materie beschäftigt, den schockieren die Bilder über die Folgen des Konsums von Crystal. Es wurde schon gesagt, ein sogenannter MethMund bedeutet nicht nur, das sich die Zähne schwarz verfärben, sondern auch eine Veränderung von Zahnstrukturen; es kommt zum Zahnausfall. Das sind die sofort auffälligen Symptome des Konsums von Crystal.
Abgesehen von den verheerenden körperlichen und psychischen Folgen sind auch die Familiendramen, die sich nach dem Konsum von Crystal abzeichnen, nicht zu unterschätzen.
Es gab bereits vor einigen Jahren in Amerika eine ganz bezeichnende Aktion, „The March Against Meth“, freiwillig organisiert – mit Sponsoren – von Tausenden von Jugendlichen in Montana. Ich denke, das ist ein bezeichnendes Beispiel, wie man es auch machen kann: nicht immer – Entschuldigung – zuerst nach dem Staat rufen, sondern die Menschen müssen sich auch selbst erheben und der Staat muss es begleiten.
Meine Damen und Herren, es ist richtig: Das Problem ist vorhanden. Die Regierungskoalition hat im letzten Doppelhaushalt 2013/2014 bereits die Mittel für die Suchtberatungs- und -behandlungsstellen um jährlich 550 000 Euro erhöht, um auf diese Entwicklung reagieren zu können. Die beiden vorliegenden Anträge gehen weiter und fordern eine Überprüfung bzw. Stärkung des sächsischen Suchthilfesystems, aber wiederum speziell dem Phänomen Crystal gewidmet. Diese Herangehensweise ist nachvollziehbar, ich sagte es bereits, aber absolut einseitig; denn ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang die Faktoren Repression und Prävention, die in den Anträgen überhaupt nicht oder nur verallgemeinert gefordert werden. Dass ich dem Kind, das bereits im Brunnen liegt, helfen muss und helfen werde – ich denke, das ist selbstverständlich, und es wird auch geleistet. Aber es ist doch viel, viel wichtiger, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind überhaupt nicht erst in den Brunnen fallen kann.
Das Thema Repression wurde bereits heute Morgen in der Aktuellen Debatte vertieft. Dazu hat mein Kollege Hartmann schon Ausführungen gemacht. Lassen Sie mich aber an dieser Stelle Folgendes betonen: Wenn der Handel mit Crystal und anderen illegalen Drogen nicht eingedämmt wird, genügen auch die zehn im Antrag geforderten Vollzeitstellen nicht.
Von einem Anstieg der finanziellen Ausgaben sowohl für Suchtbehandlung als auch für Nachsorge möchte ich jetzt überhaupt noch keine Abschätzungen liefern. Also: Beugt vor, Prävention!
Wir sprechen mit diesen Anträgen auch über Probleme, die nur illegale Drogen – und hier Crystal – betreffen. Wir sprechen damit aber nicht über andere bekannte Probleme, bei denen sogar ein legaler Handel vorliegt – mit oft exzessivem Konsum. Legale Drogen – an allererster Stelle ist das die Droge Alkohol mit Suchtpotenzial. Nach Aussagen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Mechthild Dyckmans, sind 1,3 Millionen Menschen in Deutschland regelrecht alkoholabhängig. Nur 10 % von diesen 1,3 Millionen unterziehen sich einer Therapie. Ich spreche noch nicht von denjenigen, die eine exzessive Konsumtionsweise an den Tag legen. Wichtig ist und bleibt eine gute Prävention, und wer mir, die ich schon seit Jahren immer von Gesundheitsförderung und Prävention spreche, das nicht abnimmt – bitte, wem dann?
Mit der Stärkung sowohl personeller als auch sozialer Handlungskompetenzen und -konzepte müssen wir bundesweit und länderübergreifend arbeiten; denn das ist eine Grundlage, um – erstens – den Einstieg in den Konsum legaler und illegaler Drogen wenigstens hinauszuzögern oder zu vermeiden, um – zweitens – ein riskantes Konsumverhalten frühzeitig zu erkennen, um angemessen intervenieren zu können und – drittens – damit Missbrauch und Sucht zu verringern.
Heute Morgen wurde der Landesfachausschuss genannt. Damit ist Sachsen auf dem richtigen Weg. Mit dem Landesfachausschuss für Suchtprävention, angesiedelt beim Landespräventionsrat, oder mit den Fachstellen für Suchtprävention in den Städten Dresden, Chemnitz und Leipzig sind bereits gute Kommunikatoren und Multiplikatoren zur Umsetzung präventiver Maßnahmen im Freistaat etabliert.
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass der Umgang mit den Folgen des Konsums von Crystal in den Anträgen zwar angesprochen und kritisiert wird, die Anträge sich jedoch nicht explizit deutlich gegen den Handel und den Konsum aussprechen. Das müssen wir kritisieren. Es mag sein, wenn eine Person Crystal nehmen will, so kann man dies im Regelfall nicht verhindern. Gleichwohl kann man aber Stellung dagegen beziehen und deutlich machen, dass dies ein gefährlicher Weg ist. Das finde ich in den Anträgen nicht.
Weiterhin konzentrieren Sie sich nur auf Crystal, ich wiederhole: nur auf Crystal. Wir müssen endlich eine
Gesamtdrogenproblematik anstreben. Ob legal oder illegal – ein ganzheitlicher Ansatz ist gefordert und notwendig.
Viele Crystal-Konsumenten hatten und haben Kontakt mit anderen Drogen, auch Alkohol, aber Crystal ist in seinen Folgen verheerend. Diese Mischung vieler Drogen auf einmal stellt die Behandlung vor spezielle Herausforderungen.
Lassen Sie mich noch Folgendes ansprechen: Nach Weltgesundheitsorganisation und Schätzungen des United Nations Office on Drugs and Crime von 2010 ist Metamphetamin weltweit nach Cannabis die am häufigsten konsumierte Substanz, und wir diskutieren heute nur über Crystal. Der Cannabiskonsum als mögliche Einstiegs- und Abhängigkeitsdroge findet hier keine Erwähnung, geschweige denn die bereits in Deutschland angekommene, aus Russland stammende, hochgefährliche Elendsdroge mit dem Namen Krok bzw. Krokodil. Sie ist so aggressiv toxisch, dass die Durchschnittsüberlebensdauer eines regelmäßigen Konsumenten maximal ein Jahr beträgt. Diese Droge zerfrisst den Menschen regelrecht von innen bzw. der Konsument verfault.
An dieser Stelle erscheint es mir wichtig, auch den Jahresbericht von 2012 des Internationalen Suchtstoffkontrollrates der Vereinten Nationen zu erwähnen, und ich bitte, vielleicht noch einmal zu hören, was der Kontrollrat festgestellt hat. Er spricht in diesem Bericht von einer Designerdrogenschwemme, die auf uns zurollen kann, wenn wir das sich zuspitzende Problem der Gewinnung neuer Drogen aus frei verfügbaren Inhaltsstoffen nicht beachten. Für alle Nichtkenner und diejenigen, die sich nicht damit beschäftigen, nenne ich Folgendes, damit man weiß, es ist nicht nur Crystal: Diese frei verfügbaren Inhaltsstoffe sind unter anderem Badezusätze, Kräutermischungen, Pilze, Nasenspray, Kleber. Sie können in zahlreichen Artikeln weiter lesen: Benzin, Hustentabletten, Köpfe von Zündhölzern. Selbst diese Dinge, die jeder irgendwann mal in der Hand hält, werden genutzt, um Drogen herzustellen. Ich denke, diese sich abzeichnende Gefahr ist es wert, dass wir die Drogenproblematik ganzheitlich betrachten und nicht nur vereinzelt.
Ich möchte zum Schluss kommen. Die Redebeiträge in der Aktuellen Debatte sowie meine Ausführungen haben deutlich gemacht, dass sich der Freistaat der CrystalProblematik sehr wohl stellt. Es wurde aber auch deutlich gemacht, dass man die Drogen- und Suchtproblematik viel umfassender besprechen und angehen muss und eine Konzentration auf eine einzelne Form nur bedingt sinnvoll ist. Diese Aktion darf nicht nur innerhalb eines Landes, sondern sie muss bundesweit erfolgen. Aus diesen und weiteren Gründen lehnen wir beide Anträge ab.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer Aussage beginnen: „Zum Wertvollsten im Leben eines Menschen gehört die Gesundheit. Wer sie verliert, ist körperlich und seelisch nachhaltig beeinträchtigt.“ Diese Aussage kommt von einem, der überlebt hat dank der Bereitschaft eines Fremden zur Spende eines Organs.
Deutschland gehört weltweit zu den führendsten und anerkanntesten Gesundheitssystemen der Welt, das nicht nur in seiner Fachlichkeit, sondern auch in seinem Solidarsystem gerne, gerne kopiert werden würde. Das aber geht in den meisten Ländern nicht, weil sie einfach nicht die historische Voraussetzung aufweisen und auch dieses solidarische Prinzip nicht kennengelernt haben.
Ich, meine Damen und Herren, bin glücklich, dass ich in diesem Land geboren und groß geworden bin und dass ich in der jetzigen Zeit hier in Sachsen lebe, wo wir ein so gutes Gesundheitssystem haben.
Lassen Sie mich fortsetzen mit einem Zitat von Herrn Prof. Beske, der eine Untersuchung zwischen 14 hoch industrialisierten Ländern vorgenommen hat: „Es besteht der Eindruck, dass in keinem anderen hoch industrialisierten Land der Welt so kritisch über das eigene Gesund
heitssystem diskutiert wird wie in Deutschland.“ Ja, es wurde festgestellt, wir haben in Deutschland das höchste Versorgungsniveau im Vergleich dieser 14 hoch industrialisierten Ländern. Wir haben die höchste Hausarzt-, Zahnarzt- und Facharztdichte. Wir haben die höchste Krankenhauskapazität. Die Wartezeiten sind weltweit am geringsten. Und, ich muss sagen, wir haben ein Solidarsystem, das betroffenen Menschen hilft, nicht nur in der Not, sondern sie von Geburt an begleitet, wenn sie zum Beispiel mit festgestellten lebensbedrohlichen Erkrankungen geboren werden.
Anlässlich des 100. Jahrestages des Verbandes der Ersatzkassen danke ich, dass der Verband eine Fotoausstellung mit dem Titel „Wieder gesund“ initiiert hat. Diese Fotoausstellung wurde von Fotografen begleitet, die hinterher sagten, sie haben jetzt einen anderen Blick auf ihre eigene Gesundheit und Verantwortung. Sie zeigt die Ängste und Verzweiflung von Menschen, Momente der Lebensfreude, auch von Menschen, die durch ein Spenderorgan die zweite Geburt erlebt haben.
Meine Damen und Herren! Alle acht Stunden stirbt ein Mensch auf der Warteliste von Eurotransplant. 12 000 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Bis letztes Jahr gab es 1 200 Spender mit 4 000 möglichen Spenderorganen. Die Spendenbereitschaft ist dramatisch zurückgegangen, sodass man derzeit noch auf ungefähr 1 040 bereitwillige Spender zählen kann.
Meine Damen und Herren! Es gibt viele Institutionen, die sich mit diesen Themen beschäftigen, und es gibt Klini
ken und Tausende von Menschen, die die Patienten jeden Tag umsorgen. Ich danke an dieser Stelle allen Ärztinnen und Ärzten, dem gesamten Pflegepersonal und allen, die damit beschäftigt sind, am Patienten und für den Patienten Hilfe zu leisten. Ich danke dem Vorstand der Universitätsklinik Leipzig für die sofortige transparente und – ich sage das einmal so – ganz straffe Organisation der Aufklärungsarbeit, dafür, dass sie die Aufklärung zur Vorstandssache gemacht haben und sich jeden Tag dafür einsetzen, dass der Ruf der Universitätsklinik nicht nur in Leipzig, sondern aller Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals wieder so aufgerichtet wird, wie sie es verdienen. Das Vertrauen muss wiederhergestellt werden.
Dazu sind Maßnahmen ergriffen worden. Öffentliche Prüfberichte werden künftig an der Tagesordnung sein. Es werden verschärfte Kontrollen vorgenommen. Es ist notwendig, die Vergaberichtlinien, vor allem bei der Lebertransplantation, zu ändern, und wir müssen Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung betreiben.
Lassen Sie mich die erste Runde mit den Worten von Bischof Wolfgang Huber, früherer Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands, beschließen. Er spricht von einer ethischen Entscheidungspflicht jedes einzelnen Menschen, darüber nachzudenken, was passiert, wenn er selbst mal krank wird, wie er auf Hilfe angewiesen ist, wenn irgendein Organ versagt. Jeder hat die ethische Entscheidungspflicht, darüber nachzudenken, wird er Spender oder nicht.
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst für die sehr sachliche Teilnahme danken, auch von Ihnen, Frau Neukirch und Frau Giegengack. Ich möchte kurz darauf eingehen.
Ja, es ist richtig: „Vertrauen stärken“ heißt das Ende des Debattenthemas. Unser System ist sehr gut, das wurde auch gesagt; und wir müssen das Vertrauen auch weiterhin bewahren und stärken. Es ist unser Auftrag als Politiker, die Situation sachlich zu analysieren und den Menschen Mut zu machen, nicht das Vertrauen zu verlieren. Dafür sind wir gewählt, dafür stehen wir in einer Verantwortung und deshalb stehen wir auch hier vorn und debattieren darüber, dass wir ein gutes Gesundheitssystem haben – gelebt von Menschen, die jeden Tag am Patienten arbeiten und für dessen Gesundheit und Leben kämpfen – vom Kind bis zum alten Menschen.
Es ist richtig: Maßnahmen im Bereich Transplantation sind ergriffen worden und werden auch weiter gestrafft. Ich hatte sie vorhin genannt. Die Prüfberichte werden veröffentlicht, die alles rund um die Organspende betreffen. Es werden verschärfte Kontrollen vorgenommen. Dafür setzen sich die Fachleute zusammen und arbeiten genau aus, wie das erfolgen soll. Es wird auch eine unabhängige Vergabestelle eingerichtet. Alle diese Maßnahmen werden durchgeführt. Das sind wir in unserer politischen Verantwortung auch schuldig, den Optimismus mitzutragen. Und wir müssen darauf achten, dass die ganzen Maßnahmen erfolgreich durchgesetzt werden.
Frau Giegengack, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass bereits im Jahr 2009 unsere Sächsische Staatsregierung die Mängel angesprochen hat. Keiner in dem Raum kann doch daran zweifeln, dass unser Freistaat Sachsen bereits erkannte, dass Veränderungen im Organtransplantationssystem kommen
müssen. Daran appellieren wir jetzt noch einmal.
Ich bin auch dankbar dafür, dass die Vorredner darauf hingewiesen haben, dass wir gute medizinische Einrich
tungen haben. Es ist unsere Pflicht, den Menschen auch dieses Vertrauen zu vermitteln. Ich habe jedenfalls Vertrauen. Ich sage das so – nicht nur als Versicherte, sondern auch als mögliche Patientin.
Ich gebe offen zu, dass wir über die Abschaffung ohne Kompensation der Praxisgebühr nicht gejubelt haben. Ich sage etwas, was auch von der Landesärztekammer so bestätigt wurde. Letztendlich hat das Hausarztprinzip eine Gatekeeperfunktion. Das ist gesetzlich im SGB V festgelegt worden. Dazu gehört auch, dass er die Rückkopplung haben muss, was der Patient, den er überwiesen hat, von anderen Fachärzten an Behandlungen bekommt. Mit der Überweisung, die bisher durch ihn getätigt wurde, war die gesetzlich geregelte Rücküberweisung bzw. die Rückkopplung der Information gesichert.
Also muss man jetzt ein System bzw. eine Nachregelung schaffen, damit dieses Vertrauens- und Arbeitsverhältnis nicht nur zwischen Arzt und Patient, sondern auch zwischen den Ärzten mit Leben erfüllt und weiterhin gestärkt wird. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, vor allem auf Bundesebene, diese Lücke zu schließen, was mit der blanken Abschaffung der Praxisgebühr versäumt wurde.
Frau Neukirch, in Sachsen werden Taten vollbracht. Sachsen ist in der Zwischenzeit bundesweit sogar für seine Schritte beneidet worden, wie es nach der Wende im Jahr 1990 zum Beispiel im Krankenhausbereich erfolgte. Wie oft höre ich, wenn ich draußen als gesundheitspolitische Sprecherin agiere: Ihr habt damals den richtigen Schritt unter Geißler gemacht und eure Krankenhäuser auf den notwendigen Stand gebracht. Dabei sind Bundesländer wie Niedersachsen und besonders NordrheinWestfalen noch auf einem weiten Weg, weil sie viel zu viele Betten haben. Sie wissen nicht, wie sie es politisch herüberbringen sollen, dass sie Betten abbauen müssen.
Wir haben in Sachsen diese schwere Aufgabe schon lange gelöst. In Sachsen ist bereits vor Jahren erkannt worden, dass wir in die Demografiefalle hineinlaufen. Es sind schon vor Jahren Maßnahmen ergriffen worden – gemeinsam mit den Gremien. Ich erinnere nur an die Schaffung des „Netzwerkes Ärzte für Sachsen“, in dem alle Verantwortlichen mitarbeiten, ob es die Landesärztekammer ist, ob es die Krankenkassen sind oder ob es das Sozial- und Verbraucherschutzministerium ist.
Die Einrichtungen machen sich gemeinsam über Nachwuchsgewinnung Gedanken, aber nicht nur Gedanken: Es gibt auch praktische Programme. Hat doch gestern erst Staatsminister Kupfer darüber gesprochen, was man unternehmen kann, um Ärzten den ländlichen Raum schmackhaft zu machen. Es gibt also schon viele Maßnahmen, die ich nicht wiederholen will, weil sie in Debatten schon dargelegt wurden. Deshalb ist es wichtig, das Vertrauen, das die Menschen haben, zu stärken – deshalb auch das Ende dieses Titels. Es lohnt sich, wir haben das gute System. Dass die Qualität gesichert werden muss, ist unstrittig.
Darauf müssen wir achten. Dafür dient auch die Debatte. Das System verdient Vertrauen. Die Menschen haben Vertrauen – Umfragen haben es ergeben. Unsere Pflicht ist es, dieses Vertrauen zu stärken.
Vielen Dank.
Eigentlich wollte ich keine dritte Runde eröffnen. Herr Mann, ich glaube, Sie leben nach Federico Fellini: „Bescheidenheit ist eine große Tugend – besonders bei anderen Menschen“. Was Sie hier geleistet haben, nämlich die Debatte als überflüssig zu thematisieren, halte ich für untragbar.
Ich finde es gegenüber denjenigen, die jeden Tag am Patienten arbeiten, und gegenüber den Patienten, die jeden Tag ihr Vertrauen in das sächsische Gesundheitssystem einbringen, einfach vollkommen deplatziert.
Ich bleibe dabei, dass wir hier die Aufgabe haben, sachlich und klar zu definieren, dass wir in Sachsen gut aufgestellt sind und darauf achten müssen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Das ist unsere Aufgabe. Dazu gehört, dass wir abwarten, was bei der ganzen Untersuchung in Leipzig am Universitätsklinikum herauskommt, und dann darüber sprechen.
Dass jetzt die Maßnahmen, die notwendig sind, schon eingefordert werden – ich habe einige genannt: verstärkte und straffe Kontrollen, das Organisieren der ganzen Angelegenheiten direkt unter dem Vorstand, dass spezielle Kommissionen jetzt in die einzelnen Zentren gehen –, ist doch nur die richtige Konsequenz. Danach können wir darüber reden, was wir in Sachsen machen, um das System der Organ- und Gewebetransplantation wieder so aufzustellen, dass es so wenig wie möglich Manipulationen erfährt.
Es ist nie ausgeschlossen, dass mal irgendjemand so etwas begeht; das kann man nie ausschließen. Aber wir haben die Aufgabe – und das habe ich vorhin mit Zitaten von wirklich bundesweit anerkannten Menschen rüberzubringen versucht –, darüber nachzudenken, was jeder Einzelne von uns für eine ethische Pflicht hat, für den Anderen da zu sein und auch so zu leben, dass er seiner Gesundheit nicht entgegenwirkt. Jeder hat diese Verantwortung, und dazu dient diese Debatte: Dank zu sagen dem System – allen, die in diesem Gesundheitssystem wirken –; aber auch einmal zu fragen: Was habe ich für eine eigene Verantwortung?
Ich kann mit Stolz sagen: Ich habe seit mehreren Jahren meinen Organspendeausweis. Ich frage gern mal in die Runde: Wer von Ihnen hat auch einen?
Danke, das ist gut. Und wer von Ihnen hat sich mal mit dem Thema beschäftigt? Jeder kann in diese Situation kommen – oder Ihre Angehörigen –, und zwar spätestens dann, wenn man im Krankenhaus einen Angehörigen in dieser Situation weiß – was ich wirklich keinem wünsche.
Ich weiß, wovon ich rede, denn ich kenne Menschen, die darauf warten, dass sie ein Organ bekommen. Ich kenne Menschen, die damit leben. Und ich besuche Einrichtungen, in denen Menschen im Prinzip jeden Tag versorgt und kontrolliert werden, weil sie mit Krankheiten geboren wurden, die dringend einer Versorgung bedürfen, um überhaupt eine Lebenschance zu haben.
Das leistet jeden Tag – Gott sei Dank – unser Gesundheitssystem, weil wir so gute Gesetze und ein so gutes solidarisches System haben. Unsere Aufgabe ist es, dieses zu bewahren. Ja, dafür steht meine CDU-Fraktion.
Ich möchte mit einem chinesischen Sprichwort enden, das ich auf dem Neujahrsempfang der Universitätsklinik Leipzig gehört habe – es hat Herr Zimmer gesprochen, der kaufmännische Vorstand – und das uns zum Nachdenken anregen sollte: „Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“
Unsere Aufgabe ist es, positiv zu denken und Windmühlen zu bauen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mutter erstickt neugeborenen Säugling“. Als Mutter macht einen das zutiefst betroffen, stimmt traurig, ist schwer nachvollziehbar und man steht verständnislos da. Trotzdem müssen die Ursachen geklärt werden. Am 27. November 2012 wurde gegen 05:30 Uhr morgens Alarm ausgelöst in der Babyklappe des Krankenhauses Bautzen. Ärzte und Krankenschwestern konnten ein leblos scheinendes Neugeborenes bergen, welches trotz Reanimationsmaßnahmen nicht mehr gerettet werden konnte. Am 29. November dieses Jahres findet ein Pfleger morgens gegen 05:30 Uhr einen nur wenige Stunden alten Säugling im alten Ambulanzeingang des Diakonissenkrankenhauses in Dresden. Nach den ersten Untersuchungen ist das Neugeborene gesund.
Es kann Zufall sein, dass die Ereignisse so kurz nacheinander aufgetreten sind. Gleichwohl lenken sie den Blick auf ein Thema, welches nicht nur emotional schwierig, sondern auch rechtlich, ethisch und gesellschaftlich nicht unproblematisch ist, nämlich die anonyme Geburt. Am bekanntesten in diesem Zusammenhang – ich nannte es bereits – sind die Babyklappen, welche es in Deutschland seit zwölf Jahren gibt. Sie bieten die Möglichkeit, ein Neugeborenes mittels dieser Einrichtung bei einem
Krankenhaus oder bei einem Verein anonym abzugeben, wo eine sofortige Hilfe einsetzen kann. Damit das Neugeborene eine Chance hat, zu überleben und vernünftig aufzuwachsen, sind diese geschaffen worden. Es gibt aber auch an einigen Krankenhäusern die Möglichkeit, dass Frauen ihr Kind zwar anonym zur Welt bringen, aber damit sowohl die Frauen als auch das Kind einer ärztlichen Betreuung unterliegen.
Meine Damen und Herren! Seit der Einrichtung von Babyklappen wird intensiv über das Für und Wider dieser Möglichkeit der anonymen Kindsabgabe diskutiert. Einerseits wird juristisch argumentiert – wir konnten es sicherlich auch schon aus der Zeitung entnehmen –, dass das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Herkunft verletzt sei.
Das mag ja richtig sein, aber andererseits geht es hier um einen ganz schwerwiegenden Fakt, nämlich um das Leben des Kindes. Durch diese anonyme Abgabe, aber auch durch die anonyme Geburt im Krankenhaus kann ein Kind vor einem möglichen schweren Schicksal oder sogar vor dem Tod bewahrt werden.
Verschiedene Verneiner der Babyklappen sprechen von einer – das trifft mich als Frau – frauenfeindlichen Einrichtung, da schwangere Frauen keine medizinische oder soziale Versorgung in Anspruch nehmen oder nehmen wollen. Aber warum nehmen diese Frauen das in Anspruch, was verbirgt sich dahinter, welche Verzweiflung
muss man haben, dass man wenigstens das Kind in eine Babyklappe legt?!
Auch wenn rechtlich die Babyklappen nicht abgedeckt sind, weil sie unter anderem gegen das Meldegesetz verstoßen, oder auch nicht abgedeckt sind durch das sogenannte Notstandsrecht oder durch die Hilfeleistungspflicht, wird durch diese Einrichtung mit hoher Wahrscheinlichkeit Kindsleben gerettet. Leider gab es da schon Ausnahmen.
Der Ethikrat hatte sich 2009 allerdings gegen diese Einrichtung, vor allem gegen die Babyklappen, ausgesprochen, unter anderem auch aufgrund des Rechtes der Kinder auf Kenntnis der Abstammung und die grundrechtlich abgesicherte Eltern-Kind-Beziehung, die damit nicht gewährleistet sei.
Trotz dieser Ablehnung möchte ich noch eine andere Seite nennen, nämlich die Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Thema „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“, die 2011 veröffentlicht wurde. Diese Studie bietet erstmals halbwegs valide Daten – halbwegs, muss man wirklich sagen –, indem sie Problemfelder aufzeigt. Ein entscheidendes Problemfeld ist, dass trotz allem bestimmte Zielgruppen, die wir erreichen wollen, eben leider nicht erreicht werden.
Interviewte Mütter, welche ihr Kind in einer Babyklappe abgegeben haben, machten deutlich, dass für sie die Situation persönlich extrem schwierig sei. Gerade hier – und das ist vollkommen richtig – ist es Aufgabe des Staates, Maßnahmen mit allen Verantwortungsträgern zu entwickeln und anzubieten. Diese sind zwar vorhanden, aber sie müssen überarbeitet werden, um Müttern in schwierigen Situationen eine vertrauensvolle Unterstützung anzubieten, ohne dass diese Mütter gleich an den rechtlichen Pranger gestellt werden.
Ich möchte aber auch das Sondervotum des Ethikrates kurz zitieren, das Folgendes besagt, allerdings für eine kleine Zahl von Eltern und Kindern. Ich zitiere: „... das Angebot anonymer Kindesabgaben ein letzter Ausweg sein (kann), der ihnen eine Alternative aufzeigt, ihr Kind unversorgt auszusetzen. Deshalb erscheint uns ihre Duldung trotz der aufgezeigten ethischen und rechtlichen Bedenken weiter vertretbar.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Solange nicht widerlegt werden kann, dass in extremen Not- und Konfliktsituationen und in akuten Ausnahmesituationen eine Babyklappe sowie die anonyme Geburt in der jetzigen Handhabung selbst nur in wenigen Fällen dazu beiträgt, das Leben von Neugeborenen zu retten, sollen die kritischen Einwände bitte zurückgestellt werden.
Ethisch, rechtlich und gesellschaftlich müssen Wege aufgezeigt werden, um zu helfen. Lassen Sie mich bitte auch an dieser Stelle ein Zitat bringen bzw. aus einer Studie vorlesen und ich glaube, das kann schwer jemand
widerlegen: Es ist eine Studie der Medizinischen Universität in Wien, die über die anonyme Geburt erstellt wurde.
Dort wird unter anderem gesagt: Ohne anonyme Geburt gibt es keine Reduktion der Neugeborenentötung. Frau Claudia Klier weist darin nach, dass gerade Schwangere bzw. diejenigen, die ungewollt schwanger sind, meistens das Kind innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt töten, weil sie während der Schwangerschaft diese Schwangerschaft verdrängt haben und in den ersten 24 Stunden meist diese Reaktion erfolgt. Sie sagt: „Gerade diese werdenden Mütter versuchen, das Gesundheitssystem zu umgehen. Die anonyme Geburt ist ein sehr effektives Mittel, um diesen Frauen in ihren schwierigen Situationen zu helfen und sie vor, während und nach der Geburt medizinisch und psychosozial zu betreuen.“