Svend-Gunnar Kirmes

Sitzungen

5/15 5/25 5/42 5/48 5/71 5/77 5/82 5/96 5/98 5/100

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht geneigt, mich darüber zu unterhalten, ob der Schnee fällt oder steigt.
Sehen Sie, deshalb bleibt mir das erspart.
Mit Ihrem eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung eines unabhängigen Landesbüros für Bürgeranliegen des Freistaates Sachsen wollen Sie in Sachsen einen Ombudsmann für die Bearbeitung von Bürgeranliegen gegenüber der Verwaltung auf allen Ebenen gesetzlich regeln. Diese Stelle soll unabhängig, bürgernah, unbürokratisch arbeitende Anlaufstelle für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sein; die Stelle soll die Verwaltung kontrollieren, einen Beitrag zur Verbesserung des Verwaltungshandelns leisten, sie soll dazu umfassende Informations-, Anhörungs-, Vorlage-, Zutrittsrechte sowie ein wirksames Beanstandungsrecht gegenüber der Verwaltung bekommen. Das Amt soll nicht der Exekutive angegliedert und mit Verfassungsrang ausgestattet werden.
Wenn ich mir das auf der Zunge zergehen lasse, dann habe ich fast das Gefühl, man will den Rechtsstaat neu erfinden. Man gewinnt den Eindruck, hier eine vierte Gewalt installieren zu wollen.
Ja, wir haben feste Säulen in unserer Demokratie – das sind drei Säulen, die meines Erachtens keiner vierten Säule bedürfen, insbesondere wenn man so weit geht, dass man mit der Verfassung Artikel 53 a, der vorgesehen zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber der Staatsregierung ist, Trägern der öffentlichen Verwaltung usw., zu unterstellen, dass die Rechte so nicht gewahrt werden.
Wir sind in der Legislative tätig. Wir als direkt gewählte Abgeordnete stellen uns den Fragen und Problemen unserer Bürger. Ich glaube, dass wir diese Erfahrungen auch in den Landtag einbringen.
Ich meine auch, verehrter Kollege Bartl, dass Sie die am 04.06.2014 im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss durchgeführte Sachverständigenanhörung nicht so dargestellt haben, wie sie tatsächlich abgelaufen ist. Zwar bestätigten die geladenen Sachverständigen – alles Bürgerbeauftragte in anderen Bundesländern –, dass solch eine Stelle durchaus Vorteile mit sich bringen kann, da sie als niedrigschwelliges Angebot für Bürgerinnen und Bürger nützliche Dienste leisten und Verbesserungen im Umgang zwischen Bürgern und Verwaltung herbeiführen könne. Wer diese Stelle innehat, wird wohl nicht von vornherein sagen: „Ich bin überflüssig“ oder: „Meine Stelle kann ersetzt werden.“
Das ist nur meine Anfügung gewesen. Eine solche Aussage wäre jedenfalls kaum zu erwarten.
In der Anhörung wurde ausgeführt, dass man mithilfe eines solchen Beauftragten Probleme oft einer praktischen, unbürokratischen Lösung zuführen könne.
So weit, so gut. Man könnte das noch so hinnehmen, wenn es nur darum ginge, eine weitere Möglichkeit in diesem Sinne zu schaffen. Letztlich äußerten jedoch alle Sachverständigen übereinstimmend kritisch, dass dieser Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen deutlich über das Ziel hinausschieße.
Ich komme noch auf den Änderungsantrag zu sprechen, Herr Kollege.
Hervorgehoben wurde insbesondere die Überfrachtung mit Aufgaben, die der Bürgerbeauftragte erfüllen soll. Der Entwurf sieht nämlich neben der Bearbeitung von Bürgeranliegen zahlreiche Anhörungsrechte vor. Besonders kritisch wurde das umfangreiche Beanstandungsrecht eingeschätzt; dieses gehe deutlich zu weit. Schließlich bestanden bei den Sachverständigen erhebliche Zweifel, ob der/die Bürgerbeauftragte mit Verfassungsrang ausgestattet werden müsse. Zusammengefasst hieß es von Sachverständigen: Weniger ist oftmals mehr.
Dieser Kritik der Sachverständigen schließt sich die CDU-Fraktion uneingeschränkt an, und zwar unabhängig von der Frage, ob wir aufgrund des in Sachsen doch recht weitgehenden Petitionsrechts überhaupt einen Bürgerbeauftragten brauchen. Wir sehen eine solche Notwendigkeit – insbesondere die Notwendigkeit, dem Bürgerbeauftragten Verfassungsrang zu verleihen – nicht.
Auch die Pflicht zur rechtzeitigen Anhörung zu – ich zitiere – „Entwürfen der Staatsregierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften... deren Regelung seinen Aufgabenbereich oder Gegenstände seiner Kontroll- und Prüftätigkeit nach diesem Gesetz, insbesondere Rechte und Stellung der Bürger gegenüber der Verwaltung, die bürgernahe und bürgerfreundliche Gestaltung der Verwaltung, und soziale Angelegenheiten der Bürger berühren“, ist unseres Erachtens viel zu weitgehend. Kurz gefasst könnte man sagen: Er wäre zu nahezu allem anzuhören.
Zwar versucht nun die einreichende Fraktion, mit einem Änderungsantrag den Gesetzentwurf in diesem Punkt und auch hinsichtlich des zu weit gehenden Beanstandungsrechts zu korrigieren; das ist aber meines Erachtens nicht ausreichend gelungen.
Mir ist unklar, worin der Unterschied im neu gefassten § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfs liegen soll. Die neue Formulierung heißt – ich zitiere –: „Dem Sächsischen Bürgerbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, sich rechtzeitig zu Entwürfen der Staatsregierung von Rechts- und Verwal
tungsvorschriften zu äußern oder Stellungnahmen abzugeben.“ Der restliche Teil ist gleich geblieben.
Außer der formalen Umstellung des Absatzes und dem Ersetzen der Wörter „ist zu hören“ durch die Wörter „Gelegenheit zu geben … Stellungnahmen abzugeben“ hat sich meines Erachtens inhaltlich und hinsichtlich dessen, was der Beauftragte dann darf oder zu tun hat, nichts geändert.
Die Bedenken, die ich hier vorgetragen habe, sind von den Sachverständigen in ähnlicher Weise dargetan worden.
Insgesamt zu dem Entwurf. Aber vielleicht wollen Sie eine Zwischenfrage stellen; dann geht das nicht von meiner Redezeit ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend festhalten, dass wir als CDU-Fraktion durchaus erkennen, dass die Errichtung eines Bürgerbüros eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sein könnte. Wir meinen jedoch, dass es dieser formalen Hilfen als solcher nicht bedarf. Die Instrumente und Möglichkeiten, die unsere – ich möchte hinzufügen: mündigen – Bürger haben, reichen aus. Daher wird die CDU-Fraktion – Kollege Bartl, Sie haben es schon vorausgesehen – Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Es sei nur ganz kurz darauf erwidert: Ich habe ausgeführt, dass die Ausstattung und die Rechte der Bürgerbeauftragten in anderen Ländern nicht mit dem identisch sind, was in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen ist. Deswegen, wegen des vorgesehenen Verfassungsrangs des Bürgerbeauftragten und angesichts der Möglichkeiten, die unsere Bürger bereits haben, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut“, das meinte schon Bertolt Brecht, und ich glaube, dass ich dieses Zitat schon als vorweggenommenes Fazit zu dem Antrag der LINKEN nehmen kann.
Ich möchte aber klarstellen: Die CDU hat sich stets für die Ausgewogenheit der Interessen und Rechte der Eigentümer auf der einen Seite, aber auch der Interessen und Rechte der Nutzer auf der anderen Seite eingesetzt, und ich bin der Meinung, dass das Schuldrechtsanpassungsgesetz selbst dies allein schon mit der Ausgewogenheit, der Differenziertheit und den langen Fristen belegt.
Der vorliegende Antrag lässt aber meines Erachtens mit seinen darin enthaltenen Forderungen die Sensibilität im Umgang mit dem Thema in puncto Ausgewogenheit des Interessenausgleiches zwischen Grundstückseigentümern und den jetzigen Grundstücksnutzern vermissen.
Die Forderung nach einer Fristverlängerung des Kündigungsschutzes kann man teilweise noch als gut gemeintes Anliegen ansehen. Insgesamt erweckt der Antrag jedoch den Eindruck, er passe kurz vor der Landtagswahl freilich gut in Ihr Konzept, da in Sachsen immer noch – und das ist zuzugestehen – eine nicht unerhebliche Anzahl von Erholungsgrundstücken existiert. Es werden wohl die gleichen sein, die 2002 an dieser Stelle mit 70 000 bis 80 000 Haushalten benannt worden sind und die in diesen Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, für den der Kündigungsschutz am 3. Oktober 2015 ablaufen soll, fallen.
Nun, wer in den Umfragen nicht sonderlich gut wegkommt, versucht sein Image eben aufzupolieren. Uns ist das vorhin mit dem Antrag vorgeworfen worden, und hierzu möchte ich dies auch sagen. Sie selbst haben ja hier die Wahlen schon jetzt mit ins Spiel gebracht, Herr Kollege Bartl. Ich glaube aber, dass das mit dem angemessenen Interessenausgleich nichts zu tun hat.
Die Frage, den Kündigungsschutz gegebenenfalls um diese drei Jahre zu verlängern, hat wohl eher damit zu tun – das ist meine persönliche Meinung –, dass der Datschenbesitzer 20 Jahre lang einfach nicht wahrgenommen hat, dass er eben nur Nutzer des Grundstückes ist. Jetzt macht man nun deutlich ernst, in der jetzigen Frist – –
Natürlich kann er das, aber darauf muss ich nicht eingehen. – Nein, er hat es nicht wahrgenommen, und
jetzt muss man ihm klarmachen, dass es auch Eigentumsrechte gibt.
Ja, für die Baulichkeiten, na klar.
Das ist ja gerade der Grund, warum es zu dem Schuldrechtsanpassungsgesetz gekommen ist: dass man mit dem Einigungsvertrag eben nicht hopp oder topp gemacht hat, sondern dass man eine Regelung gefunden hat, die – auch zu den Garagen – differenziert.
Aber wem ist es denn zu verdanken? Wir hatten rechtsstaatswidrige Rechtsgrundlagen aus den Zeiten vor 1989 und irgendwann müssen wir doch die Rechtsgrundlagen aus dem Grundstücksrecht zusammenführen. Das passiert mit diesem Schuldrechtsanpassungsgesetz und das differenziert sehr zu den Garagen im Verhältnis zu den Erholungsgrundstücken.
Ja.
Herr Kollege Bartl, Sie geben mir doch aber wohl auch darin recht, dass mit diesem Thema insgesamt in der Differenziertheit, die ich gerade angesprochen habe, sich auch das Bundesverfassungsgericht auseinandergesetzt hat und dass diese Regelungen, wie sie gefunden sind, vom Bundesverfassungsgericht nicht kritisiert und beibehalten worden sind.
Darum geht es nicht. Es geht einfach darum, mit welchem Verbindlichkeitsgrad,
mit welcher Klarheit etwas geregelt worden ist. Da gibt es die Differenzierung in den Gesetzen. Sie selbst wollen eigentlich die Gleichstellung zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz. Es gibt den Unterschied zwischen dem verliehenen Nutzungsrecht und dem dinglich gesicherten Nutzungsrecht – den gab es auch zu DDR-Zeiten –, was für die Eigenheimbesitzer und die Erholungsgrundstücke ein grundsätzlicher Unterschied war. Das ist schon zu DDR-Zeiten unterschiedlich behandelt worden, Herr Kollege.
Es sind auch damals schon unterschiedliche Tatbestände gewesen.
Im Einzelnen zu Ihrem Antrag: Ich hatte zu der Frage, dass man sich einer gewissen Fristverlängerung durchaus annähern kann, bereits Stellung genommen. Insofern ist der Freistaat Sachsen der Initiative des Bundeslandes Brandenburg im Bundesrat nachgekommen. Damit hätte sich, was die Fristen anbelangt, die Situation, die Sie in Ihrem Antrag darstellen, deutlich entspannt. Vielleicht hätte man auch davon ausgehen können, dass sich der Antrag damit im Wesentlichen erledigt hat.
Sie thematisieren in Ihrem Antrag den gerechten Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern. Aber wie wir Ziffer 1 Ihres Antrages entnehmen können, bleibt es bei der deutlichen Verlängerung, die Sie im Kündigungsschutz sehen, doch so, dass man eine sehr lange Frist – Ziffer 3 macht das deutlich – von mindestens zehn Jahren sehen will. Sie schreiben von vorerst zehn Jahren. Das heißt also, dass wir die Kündigungsmöglichkeiten doch auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Insofern sehe ich in Ihrem Anliegen einen gewissen Systembruch, indem Sie sich auf der einen Seite auf die öffentlichen Grundstücke beziehen – zumindest dem Wort nach – und der Sache nach wahrscheinlich auch, sodass Sie das durch die Hintertür auch für die privaten Eigentümer sehen wollen – so formulieren Sie es im Antrag. Eine Fristverlängerung um weitere zehn Jahre ist meines Erachtens keinesfalls ein wirklicher Interessenausgleich, da Sie nur die einseitigen Interessen der Datschenbesitzer sehen, aber die Interessen sowohl der Kommunen, der öffentlichen Eigentümer als auch der privaten Eigentümer einfach – zumindest habe ich aus Ihrer Begründung nichts herausgehört – unter den Tisch fallen lassen.
Einer solchen einseitigen Betrachtung von Interessen kann man meines Erachtens nicht das Wort reden. Es gibt Grundstückseigentümer, die nunmehr seit 25 Jahren darauf warten, dass das, was im Grundstücksrecht in Deutschland galt und jetzt wieder gilt, erfüllt wird, nämlich dass das Eigentum an der Baulichkeit und Grund und Boden zusammenfallen. Ich meine, dass genügend Gelegenheit war und dass diejenigen, die Grundstücke damals hatten – um diese geht es im Wesentlichen und nicht um diejenigen, die das Grundstück erst vor zwei oder drei
Jahren erworben haben –, durchaus ausreichend Zeit hatten, ihr Grundstück zu nutzen.
Insofern sehe ich es anders. Meiner Meinung nach ist es im Lichte des Artikels 14 Grundgesetz – in Ihrer Begründung gehen Sie auch darauf ein – und des Artikels 31 Sächsische Verfassung durchaus bedenklich, wenn man solch eine einseitige Betrachtung für die Datschennutzer anstellt.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu einer weiteren Forderung im Antrag der LINKEN. Sie fordert gleichsam die ersatzlose Streichung der Beteiligung an den Beseitigungs- oder Abrisskosten durch den bisherigen Nutzer. Auch hierfür dient wieder zur Begründung, das vorgeschobene Interesse möglichst gerecht abzuwägen. Von einem Interessenausgleich kann aber auch hier meines Erachtens nicht gesprochen werden; denn die finanzielle Beteiligung des Nutzers an den Abrisskosten vollständig auszuschließen und die Eigentümer damit allein im Regen stehen zu lassen, begegnet meines Erachtens rechtlichen Bedenken. Ich bin auch der Meinung, dass es systemfremd ist und noch dazu in höchstem Maße ungerecht, den Grundstückseigentümer dabei einseitig zu belasten.
Grundsätzlich ist nicht einzusehen, dass allein der Eigentümer die Beseitigungskosten in den von Ihnen bereits genannten Fällen bezahlen soll, wenn doch der Nutzer die Möglichkeit hatte, sein Eigentum jahrzehntelang zu nutzen und zu genießen. Ich hoffe, dass die Bundesratsinitiative mit der dort enthaltenen Billigkeitslösung im Gesetzgebungsverfahren deutlich konkretisiert wird.
Bisher erscheint das noch recht schwammig. Wegen dieser Unkonkretheit denke ich, dass hier eher mit einer ganzen Menge Gerichtsverfahren zu rechnen ist und dass damit dem Anliegen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nach Rechtsfrieden durch dieses Gesetz nicht Rechnung getragen wird.
Abschließend komme ich zu der im Antrag geforderten generellen Zeitwertentschädigung des Nutzers durch die Eigentümer nach der Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Auch diese Forderung erscheint mir sehr fragwürdig. Warum soll der Grundstückseigentümer generell für eine Entschädigung für auf seinem Grundstück – möglicherweise gegen seinen Willen, zumindest ohne dessen Zustimmung – errichtete Bauwerke allein aufkommen?
Das erschließt sich mir nicht. Dass dies völlig widersinnig werden kann, kommt auch darin zum Ausdruck, dass, wenn ein Grundstückseigentümer diese Datsche überhaupt nicht weiter auf seinem Grundstück belassen will, weil er anderes mit dem Grundstück vorhat, eine Entschädigung zahlen und letztendlich noch die Abrisskosten allein tragen soll.
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage Verlängerung – Kostenübernahme zu sehen. Was passiert denn, wenn wir die Kündigungsfrist über zehn Jahre hinausschieben? Investiert man in die Grundstücke? Haben wir
dann noch einmal eine Verlängerung für die Investitionssicherheit, die ja auch gegeben worden ist? Deshalb kommen wir ja teilweise auf das Jahr 2022. Hier meine ich doch, dass diese Betrachtungen keinesfalls ausgewogen sind und einem tatsächlichen Interessensausgleich dienen.
Ich bin der Meinung, dass der Antrag einseitig betrachtet, im Endeffekt nicht zu Ende gedacht ist und damit insgesamt auch nicht dem vorgeschobenen und immer wortgeführten Interessenausgleich dient. Insofern wird es Sie nicht wundern, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Allein der Titel der Fachregierungerklärung sagt schon Wesentliches aus. Er sagt uns zum einen: Sachsen ist stark. Er sagt uns zum anderen: Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Insoweit ist er auch eine Zielbeschreibung. Die Staatsregierung hat Leitlinien vorzugeben, die uns in die Zukunft weisen sollen.
Bildlich gesprochen gibt es Räume, die zukunftssicher und modern gestaltet worden sind. Auch Herr Bartl musste das einräumen, bei aller Kritik, die er geübt hat. Es gibt Räume, die durchaus noch zu entrümpeln sind, und es gibt die Räume, die noch leer sind und die wir zukunftssicher und wegweisend gestalten wollen. Insofern stimmt unsere Fraktion allen Anstrengungen zu, die in diese Richtung gehen und von der Staatsregierung ausgehen. Die zukunftssichere Gestaltung unseres Freistaates ist eines unserer Hauptanliegen.
Gestaltung ist aber ein Prozess, nicht eine Sammlung von all dem, was sich jeder wünscht und was wir dann in den Raum stellen, sondern wir wollen mit Blick auf die Zukunft gestalten. Das heißt, dass auch noch Aufgaben vor uns liegen. Ich meine, auch das ist in der Fachregierungerklärung zum Ausdruck gekommen.
Wir wollen uns dem Wettbewerb auch im Verhältnis zu den anderen Bundesländern stellen, gleich, wann wir wo an welcher Stelle in diesem Wettbewerb stehen. Das Ziel
ist wichtig, dass wir hier ganz vorn und ganz modern mitspielen können.
Bei den zukünftigen organisatorischen Anpassungen in der sächsischen Verwaltung denke ich auch an technische Anforderungen. Es ist genannt worden: zeitgemäße Kommunikation der sächsischen Verwaltung mit den Bürgern. Aber ich denke auch an das flächendeckende Angebot von Verwaltungsdiensten. Dies erfordert zum Teil tief greifende, manchmal in den einzelnen Regionen auch schmerzliche Eingriffe.
Herr Staatsminister Martens, Sie haben dargestellt, dass bereits einige in der Vergangenheit zum Teil heftig diskutierte Projekte auf den Weg gebracht worden sind. Beispielhaft haben Sie das Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung der Justiz im Freistaat Sachsen erwähnt.
Mein sehr geehrten Damen und Herren! Bei allen Vorbehalten und aller Kritik an diesem Projekt, die nicht zuletzt auch aus unserer Fraktion geäußert wurden, bleibt eines: Wir haben mit diesem Gesetz Voraussetzungen geschaffen, die, erstens, der demografischen Entwicklung entsprechen, zweitens, auf die geänderten Kommuniaktionsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung reagieren, sowie drittens, auch den finanziellen Möglichkeiten mit Blick auf den auslaufenden Solidarpakt und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln Rechnung tragen. Gleichzeitig haben wir es bei aller Kritik geschafft, dabei, viertens, eine räumlich ausgewogene Struktur- und Regionalpolitik im Auge zu behalten. Das heißt, dass die flächendeckende Präsenz der Verwaltung und der Justiz ermöglicht wird.
Werter Herr Kollege Bartl, auf die Justiz bezogen: Es nützt uns nichts, wenn wir zwar kleine Gerichte vor Ort haben, aber keine spezialisierten Richter mehr, weil ein kleines Gericht alles abdecken muss. Den Richtern stehen Fachanwälte gegenüber. Ich meine, dass es durchaus sinnvoll ist, vernünftige Struktureinheiten zu schaffen, aber andererseits auch, dass es möglich sein muss, dass die Justiz Dienstleistungen für den Bürger erbringt. Hierfür ist Kreativität gefragt. Als es um das Standortegesetz ging, habe ich dazu bereits Stellung bezogen.
Natürlich kann man die eine oder andere Entscheidung hinterfragen. Aber unter dem Strich bleibt doch, dass die Staatsregierung ein Gesamtkonzept für eine langfristige Entwicklung der Behördenstruktur verfolgt, die es – darauf haben wir im Zusammenhang mit dem Standortegesetz hingewiesen – bundesweit bisher noch nicht gegeben hat. Insofern sind wir in Sachsen auch strategisch gut aufgestellt. Wir haben die Zukunft Sachsens aktiv zu gestalten, sodass wir nicht den Ereigniszwängen und Notwendigkeiten von morgen hinterherlaufen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass diese Koalition ganz klar nachhaltig und strategisch denkt und handelt und nicht, wie von Teilen der Opposition manchmal gefordert, im Gewohnten und Liebgewon
nenen verharrt. Das ist sicherlich anstrengender, unpopulär und gerade auch in der Darstellung vor Ort nicht immer ganz bequem.
Aber unsere sächsische Politik zeichnet sich dadurch aus, dass wir Belastungen und Probleme, die wir heute lösen können und für deren Lösungen wir Fundamente legen können, nicht auf morgen verschieben. Das ist nachhaltige Politik. Dafür stehen die Regierungsfraktionen und insbesondere auch die CDU.
An dieser Stelle könnte man auf einige Einzelprojekte eingehen, die in der Fachregierungserklärung genannt wurden. Genannt wurden das E-Government, das uns in den nächsten Wochen noch beschäftigen wird, die elektronische Vorgangsbearbeitung in der sächsischen Verwaltung, die mobilen Bürgerdienste, wie der Bürgerkoffer, das Bürgerterminal und auch das Amt24. Damit wird es trotz der notwendigen strukturellen Veränderungen in der Verwaltung auch weiterhin möglich sein, Verwaltungsdienste in der Zukunft sinnvoll und flächendeckend anzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel in der ersten Runde von mir. Auf einige wesentliche konkrete Einzelheiten wird in der zweiten Runde mein Kollege Marko Schiemann eingehen.
Vielen Dank.
Herr Dulig, was sagen wir den Leuten, die egal aus welchen Gründen an ihrer Scholle hängen bleiben wollen, wenn sie ein drittes Mal weggeschwemmt werden? Müssen wir denen dann sagen: Du hättest 2013 umsiedeln können, du bist jetzt selbst schuld. Was machen wir mit denen?
Meine zweite Frage: Was machen wir, wenn zum Beispiel zwei Drittel der Bürger, die am Grimmaer Markt oder in Colditz in der Innenstadt Grundeigentum besitzen, sagen: Wir wollen umgesiedelt werden. Was machen wir mit diesen Städten? Denn wir haben nicht nur die Dörfer, die komplett im Überschwemmungsgebiet liegen, sondern wir haben viele davon. Ich bin ein Betroffener, ich rede keinen Blödsinn. Ich habe zwei Mal Schaden in großen sechsstelligen Euro-Beträgen gehabt. Ich weiß, wovon ich rede, und ich habe einen Wahlkreis, der hart betroffen ist. Deshalb bitte diese Fragen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen. Ich kann davon ausgehen, dass wir im Wesentlichen fraktionsübergreifend zu der Erkenntnis gekommen sind, dass wir im südwestsächsischen Raum eine neue, moderne Haftanstalt brauchen. Die Gründe habe ich in meinem Redebeitrag dargelegt, den ich gern zu Protokoll geben möchte.
Ich möchte das aber nicht tun, ohne mich beim Rechnungshof für den Bericht und vor allem auch für die sehr sachbezogene, offene Diskussion in der letzten Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zu bedanken. Der Blick des Dritten schärft auch die eigene Meinung, die man dazu haben muss. Ich glaube, dass das in der Diskussion im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss auch zum Ausdruck gekommen ist.
Vielen Dank. – Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Zunächst möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof im Namen der CDU-Fraktion für den vorgelegten Bericht und die Diskussion im letzten Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss recht herzlich bedanken. Die konstruktive Auseinandersetzung mit Auffassungen Dritter hilft, den Blick zu schärfen und eigene Positionen zu prüfen.
Wir haben uns mit diesem Bericht und seinem Ergebnis auseinandergesetzt, mussten aber als Rechtspolitiker weitere Faktoren in unsere Betrachtungen einbeziehen, als vorrangig die Prognose zur Anzahl von Haftplätzen zu prognostizierten Straftätern in der Zukunft. Richtig ist, dass wir alle nur von Prognosen ausgehen können, wenn es um diese Investition geht, aber wir haben die Verantwortung dafür, dass der Strafvollzug auch in Zukunft effektiv gesichert wird.
Aus der Sicht des Rechnungshofes wäre es entgegen der Begründung des Justizministeriums nicht notwendig, in Südwestsachsen eine neue Justizvollzugsanstalt zu bauen. Diese Auffassung teilt die CDU-Fraktion ausdrücklich nicht. Wir brauchen flächendeckend im Freistaat Sachsen moderne Justizvollzugsanstalten und halten es aus mehreren Gründen für dringend erforderlich, im südwestsächsischen Raum eine neue Justizvollzugsanstalt zu errichten. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin das Vorhaben der Staatsregierung, gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen in Zwickau eine neue Haftanstalt zu errichten.
Am 15.01.2013 haben das Sächsische und das Thüringische Kabinett beschlossen, bis 2017 eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt in Zwickau zu errichten. Basis dieser Entscheidung war die Haftplatzprognose des Justizministeriums. Ich habe bereits am 13. März dieses Jahres in der Debatte zu einem Antrag der Fraktion DER LINKE zum Thema neue JVA Zwickau darauf hingewiesen, dass wir die Haftplatzprognose des Justizministeriums, basierend
auf dem voraussichtlichen zahlenmäßigen Bedarf und mit Blick auf die Sicherung eines modernen Justizvollzug, für nachvollziehbar halten.
Wir dürfen mit solcher Prognoseentscheidung kein Risiko eingehen. Auch darauf hatte ich der Debatte im März hingewiesen: Überbelegungen sächsischer Haftanstalten sind unbedingt zu vermeiden – dies sowohl mit Blick auf die Insassen als auch besonders auch auf die Vollzugsbeamten.
Wir werden es der Bevölkerung nicht erklären können, wenn es zum Beispiel zum verspäteten Vollzug von Freiheitsstrafen käme, weil keine ausreichenden Haftplätze zur Verfügung stehen. Hier steht für uns die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle.
Wir haben in der Anhörung am 10. Mai 2013 vom Vertreter des Justizministeriums gehört, dass die Belegungssituation im Strafvollzug bereits jetzt problematisch ist. So liegt keine Anstalt – mit Ausnahme der JVA Bautzen – unter den aus vollzugsfachlichen Gründen wünschenswerten maximalen 90 %. Dresden und Zwickau seien sogar mit 100 % als deutlich überbelegt zu bewerten. Nimmt man die Prognosezahlen des Rechnungshofes zur Grundlage, würden 271 weitere Haftplätze fehlen.
Ein mögliches Haftplatzdefizit und daraus folgende Überbelegung führt zu äußerst schwierigen und unsicheren Verhältnissen in einer Haftanstalt. Es ist davon auszugehen, dass das Aggressionspotenzial steigt und damit auch die Gefahr von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Dies wirkt sich dann natürlich auch auf Behandlungs- und Resozialisierungsmaßnahmen negativ aus. Deshalb ist es richtig, wenn die Haftplatzprognose konservativ ist und Reserven lässt. Man darf eine Haftplatzprognose nicht rein fiskalisch treffen.
Ein moderner Strafvollzug verlangt eine differenzierte Unterbringung der Gefangenen. Es macht einen Unterschied, ob Gefangene etwa wegen Drogenabhängigkeit oder wegen einer persönlichen Gewaltproblematik Straftaten begehen. Sachgerechte Resozialisierungsmaßnahmen sind nur möglich, wenn eine ausreichende Anzahl von Haftplätzen je Anstalt vorhanden ist.
Wir brauchen eine neue JVA im südwestsächsischen Raum aber auch, weil der Zustand der jetzigen JVA Zwickau nicht den Ansprüchen eines modernen Strafvollzuges gerecht wird. Dies wurde uns in der Anhörung durch den Leiter der JVA eindrucksvoll dargelegt. Zu der baulichen Unterdimensionierung, problematischen Haftraumgrößen, einer aus dem baulichen Zuschnitt der Anstalt resultierenden niedrigen Beschäftigungsquote von lediglich circa 50 % – aus Resozialisierungsgründen sehr problematisch – kommt auch noch die Lage mitten im Zentrum der Stadt. Eine Sanierung würde einen zweistelligen Millionenaufwand erfordern, ohne den Notwendigkeiten eines auf Resozialisierung gerichteten Strafvollzugs dabei gerecht werden zu können. Deshalb ist ein Neubau unseres Erachtens erforderlich.
Aktuell verfügen wir nur noch über die alte JVA Zwickau als Haftanstalt in den Landgerichtsbezirken Chemnitz und Zwickau. Wenn man der Auffassung des Rechnungshofes folgte, würde im Bereich Südwestsachsen ein strafvollzugsfreier Raum entstehen. Dies aus vollzugsfachlicher Sicht abzulehnen.
Die Strafgefangenen aus den Landgerichtsbezirken Chemnitz und Zwickau sind über die JA Zwickau hinaus derzeit im Wesentlichen in den Justizvollzugsanstalten Dresden und Zeithain untergebracht. Bereits jetzt zeigen sich erhebliche Defizite bei einer rückfallvermeidenden Entlassungsvorbereitung, weil zum Beispiel die Bewährungshelfer, Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, von Wohlfahrtsverbänden und von Straffälligenhilfsorganisationen durch die weiten Anfahrtswege in vielen Fällen an der unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Gefangenen gehindert sind. Gerade diese Kontakte sind aber sehr wichtig, um eine erfolgreiche Resozialisierung und damit auch den Schutz der Bevölkerung nach der Haftentlassung zu gewährleisten.
Wir begrüßen, diesen Neubau zusammen mit dem Freistaat Thüringen am Standort Zwickau auszuführen. Soweit es Probleme beim Grundstückserwerb geben sollte, gehe ich davon aus, dass die Staatsregierung wirtschaftlich vertretbare Lösungen hierzu finden wird, zumal der Grundstückserwerb einer der kleineren Posten für diese Investition ist.
Auch gehe ich davon aus, dass man mit dem Freistaat Thüringen gemeinsam Lösungen für noch offene Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen langfristigen Betreibung der JVA mit dem Staatsvertrag erarbeiten wird. Für uns ist es wichtig, dass eine ausgewogene Kostenverteilung zwischen Sachsen und Thüringen erfolgt. Finanzielle Risiken für den Freistaat Sachsen sind zu vermeiden.
Ich habe aber keinen Zweifel daran, dass diese Ziele erfolgreich durch den Finanzminister und den Justizminister des Freistaates Sachsen verfolgt und realisiert werden. Der VREA hat einstimmig beschlossen, dem Landtag vorzuschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf – dessen schwierigen Titel erspare ich mir hier vorzutragen – regelt künftig den Vollzug der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen. Ausgangspunkt und Grundlage war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, die die Schaffung einer mit dem Grundgesetz vereinbarten Regelung der Sicherungsverwahrung bis zum 31.05.2013 von Bund und Ländern gefordert hat. Insofern darf ich den Antrag auf Eilausfertigung bereits hier stellen, weil uns das Bundesverfassungsgericht eine klare Zeitvorgabe gegeben hat.
Zum Glück trifft die Sicherungsverwahrung in Sachsen auf nur sehr wenige Leute zu – zum Glück, muss ich sagen. Dennoch ist das Gesetz sehr anspruchsvoll. Wie es vorhin schon zum Strafvollzugsgesetz gesagt worden ist, gab es sehr intensive Diskussionen, sehr konstruktive Diskussionen, wobei manchmal um einzelne Worte und deren Sinngehalt in den Ausschüssen gerungen worden ist.
Was sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts? Sie zielen im Kern auf das Abstandsgebot, also das Abstandsgebot zwischen Sicherungsverwahrung im
Verhältnis zum Strafvollzug, weiterhin auf eine effektive Regelung des Vollzuges dieser Maßregel und auf einen freiheitsorientierten und therapiegerechten Vollzug. Die Vollzugsplanung soll Behandlungs- und Hilfsangebote machen, die den Sicherungsverwahrten zu einem sozial verträglichen Leben in der Gesellschaft verhelfen. Man
wird mir zustimmen, dass die Regelung der Sicherungsverwahrung äußerst schwierig ist. Wir befinden uns hier in einem Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Sicherheits- und Schutzbedürfnis der Bevölkerung auf der einen Seite und auf der anderen dem grundsätzlichen Anspruch des einzelnen Sicherungsverwahrten auf seine Persönlichkeitsrechte, die ja nach Verbüßung der ursprünglichen Strafhaft existieren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tragen wir diesen beiden Gesichtspunkten Rechnung. Für uns als CDU steht der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund, und wir nehmen die Sorgen und Ängste der Bevölkerung sehr ernst.
Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei den in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten um Personen handelt, die aufgrund schwerster Straftaten verurteilt wurden und die nach Verbüßung ihrer Haftzeit aufgrund der weiterhin prognostizierten Gefährlichkeit nicht in Freiheit entlassen werden konnten. Es dient dem Schutz der Bevölkerung und gleichzeitig dem Interesse des Sicherungsverwahrten, durch gezielte Maßnahmen zu versuchen, die Gefährlichkeit des Untergebrachten zu minimieren, um so auch die Dauer seiner Freiheitsentziehung möglichst zu reduzieren.
Das Gesetz stellt im Sinne der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes klar, dass Sicherungsverwahrung kein Strafvollzug ist. Eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Strafgesetzbuches setzt neben der Tatbegehung bekanntermaßen die individuelle Schuld voraus. Grundlage der Sicherungsverwahrung hingegen ist die weiterbestehende Gefährlichkeit des Untergebrachten. Diesem Unterschied muss das Abstandsgebot Rechnung tragen.
Des Weiteren: Dem Untergebrachten ist eine realistische Perspektive auf Wiedererlangen der Freiheit zu eröffnen. Hierzu gehört beispielsweise die Erstellung eines individuellen Vollzugsplanes, aus dem sich ergibt, welche ganz konkreten, die Person betreffenden Maßnahmen zu treffen sind, um die Gefährlichkeit dieses Untergebrachten zu reduzieren. Dazu gehören erhebliche Anstrengungen im therapeutischen Bereich.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf und setzt sie um, ohne dass dabei Abstriche an der Sicherheit gemacht werden.
Konkret einige Schwerpunkte aus dem Gesetzentwurf. Die Untergebrachten werden regelmäßig in Wohngruppen untergebracht, um so sozialadäquates Verhalten zu fördern. Jedem Untergebrachten stehen mindestens 20 Quadratmeter zum Wohnen und Schlafen einschließlich eines baulich abgetrennten Sozialbereichs zur Verfügung. Es werden ausreichende Regeln mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für soziale Kontakte geschaffen, und das Gesetz enthält Motivierungsmaßnahmen, um die Bereitschaft der Untergebrachten zur Mitwirkung zu erreichen. Dies kann einerseits zur Gewährung von Vorteil, aber auch durch entsprechende Streichung von Vergünstigungen erreicht werden. Im Weiteren werden berufliche und schulische Qualifizierungsmaßnahmen angestrebt, um so eine bessere Chance zur Wiedereingliederung zu erreichen.
Zur Arbeitspflicht wurde bei dem vorhergehenden Gesetz schon Einiges gesagt und viel darüber geredet. Auch in der Sicherungsverwahrung gibt es keine Arbeitspflicht; aber die Möglichkeit, Arbeit anzubieten, wird als äußerst notwendig und sinnvoll angesehen, führt dies doch zu einer besseren Strukturierung des Tagesablaufes. Sie dient auch dazu, einer Entwöhnung von der Erwerbstätigkeit entgegenzusteuern.
Maßnahmen, um den Untergebrachten im Falle der Entlassung den Übergang vom Vollzugsalltag in den Alltag zu erleichtern, sollen durch die Bildung von Netzwerken von internen und externen Stellen erfolgen.
Aus unserer Sicht war es auch notwendig, den Opferschutz verstärkt Eingang in das Gesetz fließen zu lassen. So können zum Beispiel Briefe und Pakete angehalten und Telefonate untersagt werden, wenn zu befürchten ist, dass Opfer von vorangegangenen Straftaten betroffen wären.
Straftatenopfer haben künftig Anspruch auf Auskunft gegenüber der Anstalt, wenn Lockerungen oder Weisungen, die dem Untergebrachten erteilt werden, vorgesehen sind. Wir wollen damit auch vermeiden, dass Opfer einer Straftat ihrem Täter unvorbereitet gegenüberstehen. Das darf den Opfern, die Schweres erlitten haben, nicht geschehen, und wir wollen gleichzeitig für die Opfer bürokratische Hürden abbauen. Zu der konkreten Regelung wurde ja auch schon beim Strafvollzugsgesetz Entsprechendes ausgeführt.
Meine Damen und Herren! Für die Umsetzung dieses Gesetzes benötigt man qualifiziertes und motiviertes Personal, sonst werden die Ziele, die dieses Gesetz verfolgt, nicht erfolgreich umgesetzt werden können. Ich bin deshalb froh, dass der Staatsminister der Justiz und für Europa zugesichert hat, den bestehenden Personalmehrbedarf bzw. den Bedarf an spezialisiertem Personal abzudecken.
Aufgrund der Kündigung der Verwaltungsvereinbarung durch das Land Sachsen-Anhalt ist es erforderlich, eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit im Freistaat Sachsen zu schaffen. Zu diesem Zweck wird in der JVA in Bautzen ein Hafthaus umgebaut, um den rechtlichen Anforderungen an die Unterbringung von Sicherungsverwahrten auch gerecht werden zu können.
Meine Damen und Herren! Ich meine, dass wir mit dem Gesetz eine sehr detaillierte Regelung, ein „Gesamtpaket“ für einen modernen Vollzug der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen vorliegen haben, und bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Auch ich darf gleich am Anfang einen Dank aussprechen: einen Dank an die Staatsregierung dafür, dass sie mit dem Kabinettsbeschluss vom 15. Januar dieses Jahres Einvernehmen zum Bau einer gemeinsamen länderübergreifenden Justizvollzugsanstalt mit Thüringen am Standort Zwickau gefunden hat.
Es waren durchaus schwierige Verhandlungen, aber beide Länder haben deutlich gemacht, dass es möglich sein kann, länderübergreifend sinnvolle, effektive Lösungen für gleiche Probleme anzugehen. Ich meine, dass dieser Ansatz wieder einmal Vorbildwirkung hat.
Bitte sehr, meinetwegen auch in dieser Richtung. Das haben wir in der Justiz ja schon auf verschiedenen Gebieten.
Die Kabinettsbeschlüsse vom 15. Januar dieses Jahres haben aber zunächst ein Fundament gelegt – nicht mehr, aber auch nicht weniger als dieses Fundament. Entwürfe für einen Staatsvertrag, Verwaltungsvereinbarungen,
gemeinsame Kommissionen für Umzug und Bau, Finanzierungsvereinbarungen sind noch zu erarbeiten, wie die Staatsregierung ja auch ausgeführt hat, und müssen – das ist natürlich auch wichtig – bilateral ausgehandelt und ausgewogen abgestimmt werden.
Solche Verhandlungen können nicht in der Öffentlichkeit geführt werden – Sie haben auch darauf verwiesen –, und es gibt zurzeit tatsächlich Aufgaben, die für die Arbeitsebene stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es auch anzufügen: Welchen Erkenntnisgewinn würden uns derzeit solche Arbeitsstände bringen, die derzeit noch völlig „unreif“ sind und letztlich der bilateralen Abstimmung bedürfen?
Darauf, ob und inwieweit mit dem Antrag auch Gegenstände allein der exekutiven Verwaltung unterliegen, müssen wir nicht eingehen, Sie haben das selbst relativiert. Ich habe bei dem Antrag zunächst auch etwas anderes gedacht, also dass es hier tiefer geht, bezüglich des derzeitigen Prozesses, der der Exekutive obliegt, in den sie eingreifen könnte.
Zweitens: Es ist selbstverständlich, dass im Vorfeld der Standortwahl Betrachtungen über tatsächliche Ankaufsmöglichkeiten angestellt werden. Jedoch ist es ebenso vornehme Pflicht, hierüber Stillschweigen zu wahren. Das Eingehen auf irgendwelche, auch aufschiebend bedingte, Verbindlichkeiten hätte von unseren Thüringer Partnern gegebenenfalls als Affront aufgefasst werden können, eben als eine Vorfestlegung: Die Sachsen wollen den Standort – und nur den Standort.
Darüber hinaus wären solche Vorabsprachen auch nicht im Geheimen zu führen gewesen. Denn wenn sie Verbindlichkeitscharakter haben sollen – da dürften wir Juristen uns einig sein –, dann sind sie nur in öffentlich beglaubigter Form und damit natürlich auch öffentlich. Insofern meine ich, dass hier richtig vorgegangen wurde.
Ich gebe Ihnen aber recht, Herr Kollege Bartl: Natürlich stärkt es nicht unbedingt die eigene Verhandlungsposition, wenn der Verkäufer weiß, dass man unbedingt diesen Standort will. Jedoch meine ich, dass das diesbezügliche Risiko – auch mit Rücksicht auf das, was ich eben zum Verhältnis zu Thüringen gesagt habe – hier durchaus überschaubar ist, insbesondere, als eine anderweitige Vermarktung dieser Liegenschaft nach den Erörterungen, die hier von der Landesregierung angestellt worden sind, wohl ausscheidet und damit eine Preistreiberei durch den verkaufswilligen Eigentümer – ich will nicht sagen gänzlich ausscheidet – im deutlichen Rahmen ist. Das ist auch so von der Regierung dargestellt worden.
Das Gleiche trifft eigentlich auch für die – ich nenne es jetzt mal so – Entmietungskosten zu. Auch hier habe ich natürlich erst Einblick in Verträge – also Mietverträge, Nutzungsverträge etc. –, die mit Dritten geschlossen
worden sind, wenn ich mit dem Grundstückseigentümer Klarheit in den Verkaufsverhandlungen habe. Ob und inwieweit sich solche Belastungen, die auf dem Grundstück liegen, positiv oder negativ auf den Kaufpreis auswirken, werden wir, denke ich, in dem laufenden Prozess – in dem wir uns natürlich auch im Ausschuss und im Arbeitskreis mit dem Ministerium unterhalten – nachfragen.
Zur Inbetriebnahme: Es wurde gerade gesagt, dass das Jahr 2017 angestrebt wird. Das können wir nicht allein realisieren. Da ist auch Thüringen ein wenig mit dran. Das ist sportlich – das muss ich sagen –, wenn man Bausachen, Planungsphasen usw. kennt. Aber das, was wir Sachsen leisten können, haben wir an verschiedenen Stellen – in Planungen, Genehmigungsverfahren, gerade in Sachsen – bewiesen. Ich denke an BMW Leipzig und ähnliche Dinge. Also wir haben hier durchaus sportliche, aber erreichbare Ziele. Und wenn man sich keine solchen „Kampfziele“ stellt, dann wird man auch nicht schnell so etwas erreichen können. Also auch hier bin ich vorsichtig, jedoch optimistisch.
Die weiteren Forderungspunkte gehen im Wesentlichen auf die Prognosen und den Bedarf ein. Die Berechnung des Haftplatzbedarfs geht davon aus, dass sich Sachsen und Thüringen die geplanten 740 Plätze teilen, also je 40 im offenen Vollzug und 330 im geschlossenen Vollzug. Wenn wir regelmäßig zurzeit für diese Gefangenen in den bestehenden Haftanstalten – Hohenleuben, Zeithain und Zwickau sind es wohl – mit durchschnittlich rund 400, 470 Plätzen rechnen, dann, meine ich, stellt das zumindest eine Angemessenheit in der derzeitigen Bedarfsermittlung dar.
Auch – Sie haben es gerade selbst angesprochen – die Anzahl für den freien Vollzug liegt in einem normalen Maß, wie es jetzt bundesüblich bei Haftneubauten ist. Und wir können für diesen Standort – für die sächsische Seite zumindest – unterschreiben, dass hier auch ein Anteil Untersuchungshaft enthalten ist, also die Relation wohl auch noch etwas besser wird.
Der Sächsische Rechnungshof bestreitet in seinem Sonderbericht die Notwendigkeit der Errichtung der neuen Justizvollzugsanstalt. Sicherlich müssen wir uns mit diesem Sonderbericht und den Auffassungen des Rechnungshofs in dieser Frage weiter auseinandersetzen. Dies wird zunächst auch im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss geschehen. In der letzten Ausschusssitzung ist beschlossen worden, dass dazu im Mai eine Anhörung stattfinden soll. Die dortigen Ergebnisse sollen wir – und wollen wir auch – abwarten, um dann die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
Eines ist mir aber wichtig: Ich bin strikt dagegen, zu großzügig Haftplätze streichen zu wollen – quasi mit dem Taschenrechner in der Hand Haftplatzbedarf auszurechen. Auch das – da sind wir uns einig, das haben Sie gerade selbst unterstrichen – kann unser Anspruch – als Rechtspolitiker ganz besonders und als Landtag insgesamt – nicht sein. Es darf weder zu Überbelegungen in sächsi
schen Haftanstalten noch zu Verspätungen in der Vollstreckung des Vollzugs kommen, weil keine Haftplätze zur Verfügung stehen. Also das Risiko müssen wir ausschließen, und ein solches Risiko wollen wir wohl auch gemeinsam nicht eingehen.
Die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Ausgeworfene Freiheitsstrafen müssen im Interesse aller vollstreckt werden, auch im Interesse derer, die betroffen sind – das muss man hier auch einmal darstellen –, dies insbesondere, weil unser Strafvollzug – wir arbeiten gerade am neuen Strafvollzugsgesetz – auf Resozialisierung ausgelegt ist. Dazu braucht es einen zeitnahen Vollzug – das ist das eine, die Strafe muss auf dem Fuße folgen, sagt man so schön –, und man braucht natürlich auch moderne Unterbringungsmöglichkeiten. Also, wie gerade gesagt: Sich allein auf die Demografie zu beziehen, hilft uns nicht weiter.
Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs gesagt: Wir sind in einer noch recht frühen Phase. Ich meine, es ist ein gutes Fundament gelegt worden. Auf dem ist jetzt – zunächst auf der Arbeitsebene – aufzubauen. Wir werden uns im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss vom Minister weiter informieren lassen. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, eine moderne, den heutigen Bedingungen für den Strafvollzug angepasste Anstalt dann auch in Zwickau zu bekommen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, alle laufenden und künftigen Projekte der Verwaltungsmodernisierung aufeinander abzustimmen.
Insofern war es für die Erarbeitung des nun vorliegenden Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen – und ich betone es an dieser Stelle: und der damit korrespondierenden untergesetzlichen Standortregelungen – Zielvorgabe an alle Ressorts, eine Verwaltungs- und Standortstruktur zu schaffen, die drei Grundherausforderungen abdeckt: erstens, der demografischen Entwicklung zu entsprechen, zweitens, auf die sich ändernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung zu reagieren sowie, drittens, den finanziellen Möglichkeiten mit Blick auf den auslaufenden Solidarpakt II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln Rechnung zu tragen. Gleichzeitig, viertens, war eine räumlich ausgewogene Struktur- und Regionalpolitik im Auge zu behalten.
Eine solche Gesamtkonzeption zu einer langfristigen Entwicklung von Behördenstrukturen hat es bundesweit
noch nicht gegeben. Das kommt letztlich im Kernsatz, der vom Minister zur Vorlage des Regierungsentwurfes im Mai gefasst wurde, zum Ausdruck: Wir Sachsen haben uns damit strategisch aufgestellt, um heute die Zukunft Sachsens aktiv zu gestalten und nicht morgen den Ereigniszwängen und Notwendigkeiten hinterherlaufen zu müssen.
Es geht – ganz klar – um nachhaltiges strategisches Denken und Handeln und eben nicht darum, im Gewohnten oder Liebgewonnenen bei Verwaltung und bei Bürgern zu verharren. Das ist anstrengend, manchmal unpopulär, aber es zeichnet unsere sächsische Politik aus. Belastungen und Probleme, die wir heute lösen können, für die wir heute Fundamente legen können, werden nicht auf morgen verschoben. Neue Strukturen von Verwaltung verlangen Anpassung an berechtigte, aber durchaus bezahlbare Wünsche und Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger. Veränderte Organisationseinheiten und Standorte werden – darin bin ich mir sicher – die Betrachtung bisheriger Prozessabläufe neu ermöglichen und fördern, bis hin zu Modellen der Arbeitsorganisation und Qualität. Dabei werden die Argumente aus den bisherigen Diskussionen und Anhörungen zu den einzelnen Standorten durchaus weiterhin Veranlassung sein, die notwendigen Umstellungen zu begleiten.
Wir alle wissen, dass sich die Staatseinnahmen bis 2020 um nahezu ein Viertel verringern werden. Ergo: Es muss gespart werden. Das haben nahezu alle Sachverständigen
in den Anhörungen so gesehen. Eine Schlüsselvorgabe ist es, die Stellenzahl auf 70 000 zu reduzieren. Das war und ist eine realistische Marke, weil wir damit immer noch deutlich im Rahmen vergleichbarer Flächenländer in der Pro-Kopf-Betrachtung Staatsangestellter zu Bürgern
liegen werden.
Meine Damen und Herren! Für Verwaltungsumzüge sind in der nächsten Dekade Kosten von rund 309 Millionen Euro errechnet worden. Es wird eingewendet, dass die erheblichen Haushaltsverbesserungen hingegen, die notwendig sind, im Wesentlichen aus Personalkosteneinsparungen kommen werden. Richtig, aber das ist doch kein Mangel.
Die Umzugs- und Baukosten müssen natürlich aufgewendet werden, aber solchen Investitionskosten auf der einen Seite stehen Personaleinsparungen auf der anderen Seite gegenüber. Diese – die Zahlen sind bekannt – belaufen sich laut Prognose für 2013 auf 32 Millionen Euro, für 2014 auf nahezu 50 Millionen Euro und für 2020 auf über 190 Millionen Euro.
Falsch ist, wenn man meint, Personalkosteneinsparungen wären quasi sowieso Effekte der nächsten Jahre. Nein, denn nur durch Konzentrierung und Synergieeffekte und eine Neustrukturierung wird eine sachgerechte Aufgabenorganisation und -erfüllung beim Personal ermöglicht werden.
Lassen Sie mich ein simples Beispiel dafür anführen: Ein Amtsgericht mit künftig nur noch zwei Richtern wird – bei allem Respekt vor den Richtern – nicht in der Lage sein, richterliche Aufgaben – angefangen vom Zivilrecht, über das Familienrecht bis hin zum Strafrecht – entsprechend spezialisiert erfüllen zu können. Dabei gilt es zu bedenken, dass den Richtern vermehrt hoch spezialisierte Fachanwälte gegenüberstehen werden.
Daraus folgt, dass Organisation und Standortstrukturen sehr direkt mit dem Personaleinsatz zusammenhängen und umgekehrt.
Meinethalben mag man auch ein Beispiel aus dem untergesetzlich zu regelnden Bereich der Finanzämter nehmen. Es ist ja vorgesehen, dass künftig jeder Kreis nur noch ein Finanzamt haben wird. Ich finde das auch logisch, denn es wird ein durch Altersabgänge und ähnlich geschrumpftes Finanzamt nicht mehr in der Lage sein, mit seinem Personal alle Aufgaben, die steuerrechtlich zu erledigen sind, auszufüllen. Aber ein Finanzamt je Kreis mit entsprechender Personalausstattung wird dazu durchaus in der Lage sein.
Werte Kolleginnen und Kollegen! So wenig man prinzipiell von der Sanierung zweier unterschiedlicher Kostenpositionen – Personal- versus Umzugs-, Bau- und Mietkosten – halten mag, so gehört es doch zur Wahrheit, dass neben den rund 300 Millionen Euro Investitionen in der nächsten Dekade im gleichen Zeitraum im Saldo rund 842 Millionen Euro im Plus stehen, wie errechnet wurde.
Wichtiger noch: Nach vollständiger Umsetzung der Standortkonzeption nach 2020 werden wir jährliche
Einsparungen in Personal-, Sach- und Mietkosten von rund 285 Millionen Euro haben. Das ist dann Grundlage dafür, dass die, die nach uns kommen, auskömmlich wirtschaften und sachgerecht arbeiten können.
Kritisiert wurde, dass sich die vorliegenden Berechnungen des SIB nur auf die Standorte beschränken, die der Gesetzentwurf vorsieht. Die Prämissen, die wir uns für diese überaus komplexe Aufgabe gestellt hatten, sind aber sachliche, inhaltliche und politische Vorgaben. Diese sind maßgebend für eine Aufwands- und Einsparungsbetrachtung und, bitte schön, nicht umgekehrt. Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat jedes Ministerium im Vorfeld ausführliche Interessen an Abwägungen und Variantenabwägungen sachbezogen und natürlich auch finanziell angestellt. Es ist nicht so wie der Vorwurf der LINKEN in der Aktuellen Stunde vom 12.10.2011, dass eine „Aufgaben-, Ausgaben- und Strukturkritik nicht stattgefunden hätte und ein reines Standortgesetz übriggeblieben wäre“. Meine Damen und Herren, meinen Sie wirklich, dass sich jedes betroffene Ministerium einfach hingesetzt, mit dem Finger auf die Landkarte getippt und dann den Standort einer Behörde festgestellt hätte?
Auch dazu kann ich noch etwas sagen, wie das kommt.
Ich darf darauf verweisen, dass im Bereich der Justiz Hauptschwerpunkt ist, die Aufgaben künftig auch qualitativ und damit durch entsprechende zahlenmäßige Fachbesetzung abzusichern. Oder nehmen Sie als Beispiel – auch wieder untergesetzlich zu regeln – die Strukturen unserer Polizei. Man durfte doch zur Kenntnis nehmen, dass der Innenminister im letzten Frühjahr zu allen Polizeidirektionen und -revieren gefahren ist, um sich vor Ort ein Bild zu machen und dort mit den betroffenen Behördenangestellten ins Gespräch zu kommen und entsprechende Lösungen zu finden. Ich glaube auch, dass bei den vielen Gesprächen vor Ort, die mit dem Bürger geführt worden sind, nicht nur der Innenminister oder das Innenministerium vertreten, sondern auch die Polizei eingebunden war.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Man wird mir als Vorstand im Sächsischen Anwaltsverband und dem Deutschen Anwaltsverein wohl kaum unterstellen, dass ich mit fliegenden Fahnen und ohne kritischen Geist Veränderungen der Justizstruktur zustimmen würde. Bürgernähe der Justiz ist mir außerordentlich wichtig, erlebt doch mancher Bürger Demokratie und Rechtsstaat erst an Konfliktfällen, die dann vor Gericht ausgetragen werden. Aber – das gehört auch zur Wahrheit – Bürgernähe drückt sich keinesfalls nur in Kilometern Wegstrecke zum Gericht aus, sondern vielmehr darin, dass qualitativ hochwertige, nachvollziehbare Entscheidungen in der Sache getroffen werden und diese Qualität auch künftig sichergestellt bleibt.
Natürlich sind Einwände zur Entfernung nicht von der Hand zu weisen. Deshalb verlangen wir vom Justizminis
terium auch, neue Formen der Rechtsgewährung vor Ort einzuführen. Dort, wo die Selbstverwaltung oder die richterliche Unabhängigkeit tangiert ist, wird das durchaus möglich sein, indem das Ministerium mit den Präsidien der Gerichte entsprechende Gespräche führt.
Als Beispiel: Wenn künftig das Amtsgericht AnnabergBuchholz geschlossen wird, kann eine Rechtsantragstelle ein Anlaufpunkt für Nachlassangelegenheiten, für Grundbucheinsichten sein, um solche Dinge wie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe dort zu realisieren. Dies sollte im Zusammenhang mit den Kommunen leicht organisierbar sein. Ich habe das einmal so bezeichnet, dass man „Serviceeinrichtungen der Justiz“ durchaus in einem gewissen Rhythmus vor Ort vorhalten kann. Wir werden solche Entwicklungen, Möglichkeiten und Vorschläge auf jeden Fall in unserem Rechtsarbeitskreis künftig weiter erörtern und darüber mit dem Minister im Gespräch bleiben.
Als Beispiel für die Lösung regionaler Probleme darf ich anführen, dass erst kürzlich der Justizminister in Plauen seine Zusicherung erneuert hat, dass durch auswärtige Gerichtstage weiterhin Landgerichtstätigkeit in Plauen passieren wird.
Ebenso wird am Landgericht Bautzen weiter Landgerichtstätigkeit praktiziert werden. Aber ich will die diesbezüglich geäußerten Bedenken überhaupt nicht kleinreden. Natürlich gibt es aus der Sicht von heute die Frage: Warum nur ein Landgericht und nur eine Zweigstelle? Natürlich kann man auch fragen: Warum Görlitz und nicht Bautzen? Hier meint aber das fachlich zuständige Ministerium, für mich nachvollziehbar, die bestmögliche, die zukunftssichernde Entscheidung abgewogen zu haben.
Zögerlich, aber es ging ja auch um die bestmögliche Variante.
Zu der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Problematik der sorbischen Minderheiten wird mein Kollege Mackenroth im Nachgang noch einzeln Stellung nehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einzelne Standortentscheidungen kann man durchaus kritisch sehen. Das sage ich als Leipziger aus voller Überzeugung, auch wenn dort nicht mein Wahlkreis liegt. So viel zum Wahlkreis. Aber es ist Einzelfallkritik zu einem ausgesprochen komplexen Vorhaben, das dieses Gesetz regelt, bzw. der im Sinne auch dieser gesetzlichen Regelung zu klärenden untergesetzlichen Maßnahmen, die umzusetzen sind.
Die Diskussionen zu den Standortentscheidungen insgesamt, die gerade in den letzten Wochen nochmals intensiv geführt worden sind, hatten und haben ihre Berechtigung. Das ist kein Gezerre um Behördensitze, wie vor einer Woche von den „DNN“ und der „LVZ“ getitelt wurde. Aber, meine Damen und Herren, wenn Argumente und Gegenargumente ausgetauscht wurden und zum Schluss über jeden einzelnen Problemkreis abgestimmt wurde,
dann gilt in der Demokratie das Wort der Mehrheit. Ich darf für meine Fraktion sagen, dass die Ergebnisse auf jeweils überzeugenden Mehrheiten beruhen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über ein Gesetz für die Standorte von Justiz und Verwaltung ab. Damit werden die Grundpfeiler für künftige Verwaltungs- und Standortstrukturen und für Verwaltungshandeln gelegt. Die Thematik als solche wird uns aber künftig in den Haushaltsberatungen wie auch in den Facharbeitskreisen weiter in Einzelfragen zu begleiten haben. Ich meine, wenn man davon ausgeht, dass wir heute Strukturen festlegen, sollte es unter diesem Aspekt auch der Opposition möglich sein, solchen zukunftsweisenden Strukturen zuzustimmen.
Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das gleich vom Platz aus machen. Der Entschließungsantrag wird von uns abgelehnt werden. Er ist von erheblicher Polemik getragen. Natürlich kann man die Meinung vertreten wie unter I Ziffer 1 und 4. Aber wenn man eine solche Meinung vertritt, muss man all das ausblenden, was bisher an Informationen vorgelegt worden ist, auch auf Ihre Große Anfrage hin, oder ich darf auch an die Drucksachen 5/7800 und 5/7801 erinnern, Kleine Anfragen von Ihnen, was dazu vorgetragen worden ist, und insbesondere an das, was der Herr Minister heute dazu vorgetragen hat. Das trifft dann auch für II und III zu.
Zu I 3 ist zu sagen: Es geht uns eben nicht nur um die Interessen der Sorbinnen und Sorben, sondern es wurde ausgeführt, dass wir durchaus die Rechte der sorbischen Minderheit hier insgesamt geschützt sehen und dass es dafür keine rechtliche Basis gibt, dass das in irgendeiner Weise eingeschränkt würde. Das haben wir heute auch lang und breit ausgeführt und sehr sachbezogen vom Kollegen Mackenroth gehört.
Nicht zuletzt muss man sich dagegen wenden, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als ob hier ganze Landstriche ohne Gerichte wären, wenn von Schließung der Gerichte gesprochen wird. Das ist schlichtweg falsch. Auch das ist heute schon hinlänglich erläutert worden. Dann wird noch die Zweigstelle Wurzen angeführt, die mit dem Gesetz gar nichts zu tun hat. Es wurde schon vor circa zehn Jahren beschlossen, dass es in Grimma nur noch ein Amtsgericht geben wird. Ich habe mich – weil es in meinem Kanzleisprengel liegt – dort mit den Richtern und dem Direktorium unterhalten. Die sind aus Qualitätsgründen unbedingt dafür, dass es sehr schnell
passiert. Verzögerungen sind bisher nur eingetreten, weil die baulichen Voraussetzungen im Schloss Grimma noch nicht gegeben sind. Also auch eine bewusste Fehlinformation, die hier gegeben wird.
Insofern hilft uns dieser Entschließungsantrag nicht weiter, sondern nur das weitere Arbeiten an der Umsetzung dieses Standortekonzeptes. Ich darf mich auf das, was ich vorhin sagte, beziehen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, worin zu so später Stunde der Erkenntnisgewinn liegen soll im Verhältnis zu dem, was wir bisher in diesem Hohen Haus zu diesem Thema gehört haben. Insofern fällt es auch schwer, dass wir hier zum Nachdenken kommen müssen, von dem Weg abzuweichen, den wir bisher in der Frage der Umsetzung des Bundesrechts in Landesrecht beschritten haben.
Wir haben das Thema nicht heterosexueller Paare bereits sehr ausführlich in der 15. Sitzung des Sächsischen Landtages am 19.05.2010 und erneut in der 37. Sitzung am 26.05.2011 behandelt. Alle, aber auch alle sachbezogenen juristischen, moralischen und emotionalen Momente wurden mehr als umfassend ausgetauscht. Wir bleiben bei unserer Ablehnung in der Art und Weise, wie dieses Thema von der Opposition bearbeitet werden will.
Ich darf darauf hinweisen, dass sehr differenzierte Betrachtungen in der ablehnenden Haltung meiner Fraktion zu den Gleichstellungsanträgen zum Beispiel durch die bisherigen Redebeiträge von Herrn Kollegen Krauß und Herrn Kollegen Schreiber deutlich gemacht worden sind, und zwar im Mai dieses Jahres.
Nun zum Thema Staatsmodernisierung und Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Wo ist da der
Sachzusammenhang? Ein solcher Zusammenhang besteht nicht; denn wir verstehen unter Modernisierung das Fitmachen Sachsens, um die Herausforderungen in der zweiten Dekade dieses Jahrhunderts und darüber hinaus meistern zu können. Staatsmodernisierung braucht Aufgabenanalyse, Aufgabenbeschreibung und Strukturierung des Staatsgebildes mit seinen Ämtern und Behörden.
Was hat das mit der Bezahlung von Beamten zu tun? Was hat das mit der Akzeptanz sexueller Ausrichtung zu tun? Meines Erachtens nichts.
Die Opposition reitet erneut ein ideologisches Steckenpferd. Ich frage mich, warum Sie nicht schon vor Monaten einen solchen Sachzusammenhang hergestellt haben, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Baumschutzordnung – keine Baumschutzordnung ohne Anerkennung der Gleichstellung oder Ähnliches. Es gibt also keinen Sachzusammenhang.
Das kann ja für Sie peinlich sein; für mich ist es das nicht. Für mich ist es eine Fragestellung, worin der Sachzusammenhang besteht.
Wir haben betont, dass wir das Bundesrecht in Landesrecht umschreiben wollen, wenn das jeweilige Gesetz auf den Tisch kommt bzw. jetzt mit der angekündigten Reform des Dienstrechtes.
Es ist Bundesrecht umzusetzen – nicht mehr und nicht weniger. Als wir diese Thematik behandelten, hatte ich bereits am 19.05.2010 betont, dass weitgehende Gleichbehandlung oder die rechtliche Gleichstellung eben nicht automatisch eine Gleichsetzung mit der Ehe bedeutet und dass wir nicht hinter jedes Gesetz automatisch bei Ehe Lebenspartnerschaft stellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht und nirgendwo aufgefordert, Artikel 6 des Grundgesetzes und damit die grundgesetzliche Stellung normierter besonderer Stellung der Ehe und Familie zu ändern. Und das ist gut so.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, unsere Interpretation von Gerichtsentscheidungen haben wir ausführlich am 19.05.2010 im Plenum wechselseitig dargestellt. Dazu ist alles gesagt worden, und ständige Wiederholungen führen hier nicht weiter. Es wird bei der Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften keinen Automatismus geben.
Dass es eben nicht über Bausch und Bogen geht, das hat die Opposition eingesehen; denn sie erwartet jetzt im sogenannten Sternverfahren zu klären, an welchen Stellen
nun diese Anpassungen erfolgen sollen. Dazu ist ein solches Sternverfahren da. Es soll also auf die berühmte Tube gedrückt werden, wenn man ein Sternverfahren fordert, also die gleichzeitige, parallele Abforderung von Stellungnahmen zu Beteiligender.
Man sehe mir als reinen Zivilrechtler und Fachanwalt für Familienrecht nach, dass ich keine praktischen Erfahrungen mit Sternverfahren habe. Ich meine aber, dass § 71d Verwaltungsverfahrensgesetz hier fehl am Platz sein dürfte; denn wie die Regierung eigene Terminsetzungen oder Terminforderungen des Parlaments intern umsetzt, um Gesetze oder Verordnungen zu verändern, dürfte wohl in ihrer Verantwortung liegen.
Das Datum für die Dienstrechtsreform steht fest. Deshalb stellt sich erneut die Frage: Warum die Eile? Wer wird denn nun tatsächlich in seinen Rechten beschnitten? Bundesrecht gilt doch für jeden individuellen Anspruch. Wer hat denn in Sachsen schon in „überlangen, kostenaufwendigen Verfahren“ prozessieren müssen? Warum wird dieses Thema so penetriert?
Die Zahl der Betroffenen und damit eine dringende gesellschaftliche Notwendigkeit kann es meines Erachtens nicht sein, wenn 2010 im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes festgestellt wird, dass von rund 63 000 gleichgeschlechtlichen Paaren nur reichlich ein Drittel, also 23 000, eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben. Wie viele Sachsen kann das also betreffen? Es dürften wohl rund 0,0238 % sein.
Nein, ich möchte bitte fortfahren. – Ich sehe also das breite Bedürfnis oder die Notwendigkeit nicht, die hier immer mit einer Diskriminierung gleichgesetzt wird. Die gibt es auch nicht; denn – wie gesagt – Bundesrecht gilt für jeden Einzelnen.
Ohne dass ich mir wie am 19.05.2010 Homophobie nachsagen lassen muss, gestehe ich freiwillig ein, dass ich traditionell dem alten Institut der Ehe, die zum Glück eine Renaissance erfährt, das Wort rede. Das tue ich im Übrigen auch gegenüber heterosexuellen Partnerschaften und deren weitergehenden Gleichstellungsbestrebungen. Ich habe auch in meinem Bekanntenkreis Homosexuelle – und keiner hat bisher ein Anliegen im Sinne Ihres Antrages an mich herangetragen.
Ähnliches gilt in meiner Anwaltspraxis. – Ich glaube, wir sind so vertraut, dass man offen unter Freunden reden könnte; aber das Problem stellt sich zumindest für die, die ich kenne, nicht. Vielleicht sind aber auch diejenigen, die betroffen sind, bisher nach Chemnitz oder Dresden zu meinen Kollegen in die Kanzleien gegangen; in meiner Kanzlei ist mir auch als Familienrechtler so etwas noch nicht passiert.
Zu Ihrem Antrag, Punkt 3, zum Schluss nur so viel: Die Staatsregierung hat umfassend zu den Antidiskriminierungsaktivitäten am 26.05.2011 Stellung bezogen. In den Redebeiträgen wurde unterstrichen, dass Toleranz nicht angeordnet werden kann. Es wurde auch dargestellt, dass Weiterbildungsangebote nicht wahrgenommen worden sind.
Ich persönlich habe bei Punkt 3 Ihres Antrages mehr als nur geschluckt, wenn ich lese: Bildungsarbeit zu nicht heterosexuellen – also Bildungsarbeit zu homosexuellen – Lebensweisen, mit den ganzen Forderungen, die im Katalog stehen.
Meine Damen und Herren, Bildung, Lernen, weiteres Subsumieren von irgendwelchen Begriffen unter Bildung möchte ich mir ersparen. Das kann ich mir hier beim allerbesten Willen nicht vorstellen.
Und wenn ich Ihrem Antrag so folge, dann hoffe ich nur, dass es nicht irgendwann dazu kommt, wie Sie es sich wünschen, dass ich vor das Mikrofon treten und sagen müsste: Ich oute mich, ich bin ein Hetero.
Wir bleiben bei unserem Weg, Bundesrecht ins Landesrecht zu überführen – in geordneten und bereits terminierten Verfahren.
Vielen Dank.
Frau Kollegin, ich wollte nur sagen: Gleichheit vor dem Recht, daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Bundesrecht gilt; damit hat jeder den individuellen Rechtsanspruch – egal, wann wir es in Landesrecht geschrieben bekommen haben. Es ist also keiner diskriminiert, weil er in seinem Recht nicht ausgeschlossen ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie geschichtsvergessen muss man eigentlich sein, wenn man heute noch Gedankengut aus dem wohl dunkelsten Kapitel unserer neueren deutschen Geschichte in sich führt, wenn man diese Ideologien verbrämt und glorifizierend weiter verstreut?
Aber wie wenig muss man auch die Lebenswirklichkeit der DDR reflektieren, wenn man das Eingesperrtsein heute nicht auch als solches bezeichnet. Mit Eingesperrtsein meine ich nicht nur die Mauer, sondern auch das Eingesperrtsein im Denken und im Handeln.
Es war – wie sie sich selbst bezeichnete – eine Diktatur; das Schwänzel „des Proletariats“ kann man wohl weglassen.