Geert Mackenroth

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Vielen Dank. Geben Sie mir recht, Kollege Bartl, dass die Richtlinien, die Sie eben zitiert haben, die Einzelfallprüfung und die Einzelfallentscheidung durch die Justiz nicht behindern, sondern geradezu erst ermöglichen?
Eher eine Bemerkung. – Geben Sie mir auch recht darin, Herr Bartl, dass trotzdem, gleich welche Richtlinien nun gelten, die Einzelfallentscheidung die vornehmste Aufgabe der Justiz und des gesamten Rechtsstaates ist?
Na also, dann sind wir uns ja einig.
Vielen Dank, Herr Präsident! Schon geht es weiter mit den exzellenten Ausführungen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel lautet: „Gemeinsam für wirksamen Opferschutz in Sachsen“. Opferschutz ist ein Gesamtkunstwerk mit fünf verschiedenen Phasen. Die erste Phase ist die Prävention. Prävention ist der beste Opferschutz, und Prävention wird immer wichtiger. Jede Straftat, die nicht passiert, erspart den Menschen Leid und häufig auch die einschneidende Erfahrung, dass man als Kriminalitätsopfer von der Gesellschaft immer noch zu oft alleingelassen wird.
Die zweite Phase ist angesiedelt im unmittelbaren TatUmfeld. Dort braucht es jemanden, der dem Opfer wieder Lebensmut zuspricht, ihm gleichzeitig aber Empathie sowie Betreuung und Rat zukommen lässt.
Die dritte Phase ist die Aufarbeitung durch die Strafjustiz. Vernehmungen, Begleitung und juristische Beratungen sind gefragt.
Die vierte Phase beschäftigt sich mit den Spätfolgen, etwa im Bereich der posttraumatischen Behandlung und mit medizinischen Fragestellungen, und die fünfte Phase schließlich beinhaltet zivilrechtliche Beratung, die Beratung nach dem Opferentschädigungsgesetz und andere juristische Dienstleistungen.
Opferschutz entzieht sich weitgehend einer standardisierenden Betrachtung, weil jedes Opfer ein Individuum ist, das jeweils anders auf eine Straftat reagiert. Niemand kann sich besser zu Fragen der Hilfen aus Sicht der Opfer äußern als die Ehrenamtlichen, etwa des Weißen Rings, die tagtäglich von Ängsten, Selbstzweifeln und eigenen Vorwürfen der Opfer zum eigenen vermeintlichen Verschulden erfahren.
Der vorliegende Prioritätenantrag der Koalition, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bildet all das ab. Von daher zielt er absolut in die richtige Richtung, und noch mehr: Er setzt organisatorisch an und nimmt die Polizei in die Pflicht. Richtig ist: Prävention ist ein Kerngeschäft der Polizei, und die Einführung der hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten in den fünf großen Dienststellen im Freistaat entspricht auch einer Kernforderung der Opferhilfsorganisationen. Sie stellt aus meiner Sicht einen Quantensprung im Opferschutz im Freistaat Sachsen dar.
Besonders gut finde ich dabei, dass die Aufgaben der Opferschutzbeauftragten detailliert beschrieben werden und nicht im Unverbindlichen kleben bleiben, sondern sich weg von den allgemeinen Programmsätzen hin zur konkreten Hilfestellung bewegen.
Für die Umsetzung dieser Aufgaben der Opferschutzbeauftragten scheinen mir folgende Punkte besonders wichtig zu sein: Erfolgreiche Präventionsprojekte haben zwei Dinge gemeinsam: die Nachhaltigkeit und die Netzwerkarbeit.
Bei der Netzwerkarbeit wird es nicht nur um die Zusammenführung der Profis gehen, also derjenigen, die sich bezahlt oder staatlich gefördert um die Opfer kümmern. Dringend erscheint mir die Einbindung des Ehrenamtes, das gerade beim Opferschutz über ein einzigartiges Hilfsspektrum verfügt. Das Ehrenamt hat, besonders in der Phase zwei, rund um das eigentliche Tatgeschehen Zeit für das Opfer, Zeit für Gespräche und für die Aufarbeitung des Geschehens, woran es sonst meistens in den Dienststellen fehlt. Denn oft schließt sich die Tür nach der Vernehmung und das Opfer bleibt allein.
Regelmäßige Treffen auf lokaler Ebene nach Revierbereichen mit der Polizei, dem Jugendamt und allen örtlichen Opferschutzorganisationen sind bereits vielfach Realität. Die Opferschutzbeauftragten werden hier auf Verstetigung zu drängen haben, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Dazu gehören auch die Kommunalpräventiven Räte, die im Freistaat Sachsen noch viel zu wenig genutzt werden. Es ist ein wunderbares Instrumentarium, das dort brachliegt. Ich freue mich sehr darüber, dass das Innenministerium, dass unser Staatsminister Wöller, hierzu vor Kurzem eine Förderrichtlinie aufgelegt hat, die zwar vom Umfang her klein ist, aber das richtige Signal, dass solche Dinge notwendig sind und den Opfern helfen können, setzt.
Für die Phase drei – die Aufarbeitung der Straftat vor dem Gericht und der Staatsanwaltschaft – stellt der Antrag zu Recht auf die Notwendigkeit ab, dem Opfer eine weitere Retraumatisierung zu ersparen. Was soll das Opfer als Zeuge in einem Strafverfahren zur Wahrheitsfindung beitragen und aussagen, wenn es vielleicht unmittelbar vorher dem Täter auf dem Gerichtsflur begegnen muss, sich vielleicht eines hämischen Grinsens oder gar einer Bedrohung zu erwehren hat? Sensibilität in den sächsischen Gerichten ist gefragt. Die im Antrag geforderten Zeugenschutzzimmer und eine professionelle Gerichtsbegleitung sind ein guter und erprobter Weg zur Verbesserung des Opferschutzes.
Auch für die Phase vier – die Vermeidung posttraumatischer Belastungs- und Spätschäden, die Rückführung in ein „normales“ Leben – bietet der Antrag den künftigen hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten ein breites
Betätigungsvollfeld. Daneben fordert er hierfür zu Recht den Ausbau der verfahrensunabhängigen Beweissicherung. Besonders bei Sexualstraftaten aus dem sozialen Nahraum scheut sich das Opfer nicht selten, das normale Prozedere einer Strafanzeige in Gang zu setzen. Wenn der
Täter im Familienkreis zu finden ist, sind die Hemmschwellen zur Strafanzeige bei manchen Opfern zunächst zu hoch.
Oft aber ändert sich diese Haltung später, etwa nach Wiederholungstaten oder nach Veränderungen in den familiären Beziehungen. Für eine Strafanzeige ist es dann aber oft zu spät, weil in der Zwischenzeit Beweise verloren gegangen oder nicht verwertbar sind. Dem soll sinnvollerweise die verfahrensunabhängige Beweissicherung entgegenwirken.
Die letzte Phase – die Folgenbeseitigung mit juristischen Mitteln der Beratung und gegebenenfalls Rechtsdurchsetzung von Schadensersatz- und anderen Ansprüchen – rundet das Bild eines wirksamen Opferschutzes ab. Der Antrag setzt somit die Hilfestellung für Opfer auf der Grundlage der neuen EU-Opferschutzrichtlinie fort. Die Regierungskoalition hat sich in der aktuellen Legislaturperiode bereits mehrfach für die Opfer von Straftaten eingesetzt. Ich erinnere nur an die Verbesserungen im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung.
Zusammenfassend lassen Sie mich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einmal auf die Würdigung des Ehrenamtes in der Opferhilfe verweisen. Ehrenamtliche Opferhelfer sehen die Dinge oft sehr lebensnah und gehen so vor, dass den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Opfer Rechnung getragen wird. Sie kommen aus den verschiedensten Professionen und entlasten die behördlichen Einrichtungen durch ihre pragmatische Art der Hilfeleistung. Der Weiße Ring hat zudem durch seine Mitwirkung am europäischen Gemeinschaftsprojekt
„Infovictims“ mit der Etablierung des gleichnamigen Internetportals dazu beigetragen, dass ein weiterer großer Schritt in Richtung gut informierte Opfer gemacht werden konnte. Dieses wichtige Werkzeug sollte im Zuge der Verbesserung des Opferschutzes auch im Freistaat unbedingt genutzt werden.
Vieles, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird sich finden im Vollzug der neuen Strukturen und der neuen Inhalte. Aber unabhängig davon und insgesamt wird der Antrag – davon bin ich überzeugt – den Freistaat sicherer machen, den Opfern signifikant helfen und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.
Jedes Teil dieser Ziele wäre erstrebenswert. In der Zusammenfassung, wie sie in diesem Antrag deutlich wird, kann ich nur für dringende Zustimmung zu diesem Antrag werben.
Vielen Dank.
Ich möchte kurzintervenieren.
Ich freue mich darüber, dass Kollege Bartl die Stellungnahme des Weißen Ringes nicht zur Ablehnung des Gesetzentwurfs gebraucht hat. Die Regelung mit der Einzelfallbetrachtung, die getroffen wurde, ist in Ordnung. In § 1 Abs. 2 ist eine Ausnahmevorschrift enthalten. Die dem Opfer geschuldete Qualität in der psychosozialen Prozessbegleitung ist vorrangig. Sie ist nicht notwendigerweise von der Zugehörigkeit zu irgendeiner Organisation abhängig. Manchmal sind diejenigen, die einer Organisation angehören, Pfeifen und diejenigen, die keiner Organisation angehören, sind die Profis. Manchmal ist es umgekehrt. Deswegen ist die Einzelfallbetrachtung aus meiner Sicht völlig in Ordnung.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute, an unserem ersten sozusagen richtigen Arbeitstag, gleich eine Debatte über unsere Hochschulen führen. Ich vermute mal, es wird in dieser Legislaturperiode nicht die letzte sein, und das ist auch gut so.
Das Kapitel Hochschule ist wichtig. Es hat eine herausragende Bedeutung in unseren Koalitionsverhandlungen gehabt, und die neue Koalition bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich und völlig unmissverständlich zur Bedeutung unserer Hochschulen für den Standort Sachsen und deren zukünftige gesellschaftliche Entwicklung.
Unsere Hochschulen sind Orte geistiger Begegnung, kritischer Impulsgeber für unser Land und Anziehungsmagnet für motivierte junge Menschen, und unsere Koalition untersetzt dieses Bekenntnis auch finanziell. Dafür haben wir Lob von allen Seiten bekommen, sogar von den Fachbruderschaften – was bei mir schon ein wenig den Verdacht geweckt hat, dass wir irgendetwas falsch gemacht haben müssen.
Wir haben unter anderem folgende – teilweise wirklich spektakulären – Ergebnisse erzielt und vereinbart: „Wir wollen, dass viele junge Menschen bei uns studieren, dass sie dauerhaft eine berufliche Perspektive in Sachsen finden. Unsere Hochschulen sollen und werden ihr Angebot qualitativ und quantitativ überprüfen und effizient strukturieren. Wir wollen den Hochschulentwicklungsplan im Dialog mit unseren Hochschulen bis 2025 fortschreiben mit dem Ziel, Studienangebote und Forschungsfelder landesweit aufeinander abzustimmen und für jeden Hochschulstandort Schwerpunkte zu setzen, und wir werden dabei den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedarf an bestimmten Studiengängen berücksichtigen“ – so heißt es im Koalitionsvertrag – „und die Exzellenz der Hochschulen sichern.“
Wir haben eine Strukturveränderung vereinbart und wollen bis 2025 zu einer Zielgröße von 95 000 Studie
renden bei dann gleichbleibendem Personal gelangen. Das ist nicht nur eine Qualitätssteigerung, sondern, Frau Dr. Maicher, die von Ihnen angesprochene Erhöhung der Grundfinanzierung. Dafür sind wir zum Abschluss einer langfristigen Zuschussvereinbarung mit einer solch langen Laufzeit bereit und werden auf den geplanten Stellenabbau – unser Ministerpräsident sagte es heute Morgen – von 754 Stellen ab 2017 verzichten.
Zu den Studentenwerken heißt es: „Studentenwerke sind das Rückgrat der sozialen Infrastruktur an unseren Hochschulstandorten und geben wichtige Impulse für das studentische Leben. Wir bekennen uns zu den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und werden den Landeszuschuss deutlich erhöhen sowie durch mehrjährige Vereinbarungen Planungssicherheit schaffen.“ – Auch dies ist eine Formulierung, die überall gut angekommen ist.
Bevor ich nun auf den Antrag der GRÜNEN im Einzelnen eingehe, lassen Sie mich noch einmal sagen, dass ich es einfach großartig finde, dass der Bund die BAföG-Mittel ab 2017 vollständig übernimmt. Hierdurch spart unser Freistaat im Bereich der Hochschulen 43,6 Millionen Euro ein. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal dafür danken – ein hervorragendes Resultat –, insbesondere auch unserem Generalsekretär Michael Kretschmer, der an diesem Ergebnis einen großen Anteil hat.
Die GRÜNEN möchten, so der Titel ihres Antrages, die freien BAföG-Mittel in Schulen und Hochschulen investieren und die Hochschulen und Studentenwerke stärken. Genau das tun wir, genau das findet sich im auszugsweise von mir wiedergegebenen Koalitionsvertrag.
Mit dem ersten Punkt Ihres Antrages kann ich inhaltlich problemlos mitgehen, dennoch brauchen wir dazu eine pauschale, lediglich deklaratorisch wirkende Aufforderung an die Staatsregierung nicht. Ich zitiere den Antrag: „Ein bindender parlamentarisch gestützter Beschluss ist zu der Zeit weder sinnvoll noch zielführend, weil er der Staatsregierung ihre Verantwortung für die Vorlage eines Haushaltsentwurfes nicht abnehmen kann.“
Im zweiten Teil des Antrags legen die GRÜNEN ihre Vorstellung über die Verwendung der frei werdenden BAföG-Mittel im Einzelnen dar. Diese Vorstellungen decken sich nicht mit unseren, jedenfalls nicht vollständig. Sie wissen, dass die Staatsregierung für die Verwendung der Mittel bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 Vorschläge gemacht hat.
Hierzu war sie verpflichtet, weil die neuen Mittel seit Mai ins Haus standen.
Unsere Sorge war, dass diese frei werdenden 54 Millionen Euro im Haushalt versickern. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass diese Mittel künftig gesondert veranschlagt werden. Wir wollen, dass diese Mittel den Hochschulen gesondert zur Verfügung stehen, sozusagen als Sahnehäubchen obendrauf kommen.
Auch ansonsten wollen wir das inhaltlich übliche Verfahren einhalten. Zuerst wird die Staatsregierung einen Vorschlag machen, und dann werden wir im Rahmen der Haushaltsdebatte darüber befinden und unseren Aufgaben nachkommen. Die Antragsteller wollen in diesem Punkt nichts anderes als vorweggenommene Haushaltsverhandlungen. Das machen wir verständlicherweise nicht mit. Ich werde daher meiner Fraktion empfehlen, Ihren Antrag abzulehnen.
Bei der Gelegenheit möchte ich sagen, dass ich mich auf die Zusammenarbeit mit unserer neuen Wissenschaftsministerin freue. Ich gratuliere ihr namens meiner Fraktion und namens unserer Hochschulpolitiker ausdrücklich zur Ernennung und freue mich auf fünf gute Jahre für unsere Hochschulen und Universitäten.
Danke schön.
Ja, mit Gottes Hilfe.