Carmen Stange

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zustimmen. Ich gestatte mir aber an dieser Stelle, auf drei Punkte hinzuweisen.
Zum einen ist das der Punkt, dass in der ersten Legislaturperiode von der SPD heftige Kritik kam: enthospitalisieren muss sehr schnell gehen, alles geht im Prinzip viel zu langsam.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, wir sind nun sehr froh, dass auch Sie erkannt haben, dass das ein sehr umfangreiches Problem ist, welches Schritt für Schritt vorangetrieben wird, und dass es einfach seine Zeit braucht. Das zeigt Ihr Antrag, den wir zur Beschlussfassung vorliegen haben und den der Landtag hoffentlich beschließen wird. Sie haben erkannt - das kam auch in der Einführungsrede von Herrn Dr. Nehler, der heute leider nicht da sein kann, zum Ausdruck -, dass dieses Problem erst bis zum Jahr 2008 oder 2010 gelöst werden kann und dass dieser Beschluss im Rahmen des gesamten Enthospitalisierungsprozesses ein Schritt ist, um weiter voranzukommen.
Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist das seit mittlerweile zehn, elf Jahren diskutierte Problem der bisherigen oder fortbestehenden Trennung der Kostenträger des örtlichen und des überörtlichen Sozialhilfebereichs.
Es ist schon erstaunlich, Frau Dr. Kuppe, wenn Sie in Ihrer Einführungsrede den unorthodoxen Vorschlag unterbreiten, im Zuge der Verwaltungsreform kurzfristig zu prüfen, ob die Vergabe von Teilen der Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann, diese aber dann für die Eingliederungshilfe aufgewendet werden.
Dem folgt noch ein Wort an die PDS. Sie haben die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich in den letzten Jahren schon so gebeutelt. Was wollen Sie eigentlich? Haben Sie doch bitte Verständnis, dass die Kommunen sich zumindest dagegen aufbäumen und sagen: Wir müssen darüber diskutieren, weil wir hart an der Grenze sind und keine Finanzmittel mehr haben. Sie versuchen doch alles.
Deswegen finden wir die Modellprojekte, die im Gespräch sind, auch sehr gut, um Schritt für Schritt voranzukommen. Aber die Pflichtaufgaben sollen von den Kommunen erledigt werden. Wir müssen versuchen, einen angemessenen Weg im Hinblick auf die Trennung zwischen kommunaler und überörtlicher Trägerschaft im Sozialhilfebereich zu finden.
Über dieses Verständnis haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Ich denke, wir werden einen gemeinsamen Weg finden, wenn wir die Modellprojekte schnell vom Finanzminister genehmigt bekommen, damit wir eine Basis haben, um dort, aber auch in der bundesgesetzlichen Regelung weiterzukommen.
Ein Weg ist offen. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten und sicherlich auch in den nächsten Jahren den weiteren Weg gehen. Dazu ist die CDU bereit, und deshalb werden wir die Beschlussempfehlung unterstützen. - Vielen Dank.
Ja. Das beantworte ich gleich.
Auch zum letzten Punkt müssen wir diese Wege suchen, das habe ich ja eben in meinen Ausführungen schon angedeutet.
Frau Krause, wir haben auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gesagt, dass wir Verständnis haben - wir hatten von der Frau Ministerin schon eine ähnliche Berichterstattung bekommen -, dass auch auf die kommunale Finanzausstattung Rücksicht zu nehmen ist und dass aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes des Landes in der letzten Zeit erhebliche Kürzungen bei den kommunalen Zuweisungen vorgenommen wurden und die Kommunen in einer Klemme sind, die wir nur gemeinsam lösen können.
Weil Sie in Ihrer Berichterstattung nur auf die Ausführungen von SPD und PDS hingewiesen hatten, wollte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir das im Ausschuss auch schon getan hatten, und das hier vor dem Parlament noch einmal darstellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum
Maßregelvollzug verfolgt das Ziel, den Istzustand im Maßregelvollzug festzustellen. Aus dieser Bestandsaufnahme ergeben sich Perspektiven für die Zukunft des Maßregelvollzuges in unserem Land.
Die Zielstellung der CDU-Fraktion ist es, eine Verbesserung des Maßregelvollzuges für die Patienten zu erreichen und gleichzeitig dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in höchstem Umfang Rechnung zu tragen.
Gesetzliche Aufgabe des Maßregelvollzuges ist die Besserung und Sicherung der untergebrachten Patienten, und zwar im gleichen Rang. Ziel ist es, den Untergebrachten so weit wie möglich zu heilen oder seinen Zustand so weit zu verbessern, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.
In der öffentlichen Meinung wird häufig ein Zielkonflikt zwischen dem Interesse an der Besserung der Patienten auf der einen Seite und der Sicherung der Allgemeinheit auf der anderen Seite gesehen. Therapie und Sicherheit sind jedoch keine Gegensätze. Anerkannt ist, dass die Sicherheit für die Allgemeinheit gerade aus einer klar strukturierten Therapie erwächst, welche sich an einem anerkannten wissenschaftlichen Qualitätsstandard orientiert.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Organisation des Maßregelvollzuges in Sachsen-Anhalt eine fachliche Aufgabe ist, die sich politischer Polemik entziehen sollte. Die Landesregierung hat sich bemüht, unsere fachlichen Fragen zu beantworten. Zugleich müssen wir jedoch kritisieren, dass versucht worden ist, den Eindruck zu erwecken, im Maßregelvollzug in SachsenAnhalt wäre alles in bester Ordnung.
So interessant und aufschlussreich die Antworten der Landesregierung auf der einen Seite erscheinen, so verdecken die Antworten doch den Blick auf die Realitäten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Realität ist, der Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt hat mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Die Situation zu beschönigen ist fahrlässig, da das Thema in der Öffentlichkeit nach wie vor von hoher Brisanz ist.
In ihren Antworten verschweigt die Landesregierung die wahren Zustände im Maßregelvollzug. Nur wenn die Fakten auf den Tisch gelegt werden, kann ein konstruktives Gespräch über Problemlösungen geführt werden. Die CDU-Fraktion ist gewillt, die vorhandenen Probleme sachlich zu erörtern und einer Lösung zuzuführen.
Nachfolgend möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einige Schwerpunkte lenken. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Landesregierung im Jahr 1999 von der Ermächtigung des Maßregelvollzugsgesetzes Gebrauch gemacht und den Maßregelvollzug per Beleihungsvertrag privatisiert. Die Institutionen in Bernburg und Uchtspringe sind ab 1. Januar 2000 auf die Salus gGmbH übertragen worden.
Sie können sich sicher noch an die hitzigen Debatten zu diesem Thema in diesem Hohen Hause erinnern. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass es ein Hauptargument für die Privatisierung war, Möglichkeiten finanzieller Anreize zur Anwerbung von geeignetem Personal zu schaffen.
Ich verweise auf die unabhängige Kommission des Maßregelvollzuges in Brandenburg, die den Fall Schmökel sehr intensiv untersucht hat und festgestellt hat, dass neben den baulichen Voraussetzungen ein zumindest ebenso wichtiger Faktor für einen sicheren Maßregelvollzug die Beschäftigung gut ausgebildeten, qualifizier
ten und motivierten Personals in ausreichender Anzahl ist. Das gilt für alle Berufsgruppen, also für Ärzte, Psychologen und Kotherapeuten genauso wie für das Pflegepersonal.
Für die Unterbringung eines Rechtsbrechers in einer psychiatrischen Klinik oder in einer Entziehungsanstalt ist es erforderlich, dass die in diesen Anstalten tätigen Therapeuten die Qualifikation eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie besitzen, um die bei psychisch gestörten Rechtsbrechern vorhandenen Störungen erkennen und auch angemessen behandeln zu können.
Das Ergebnis dieser Kommission ist die Feststellung, dass Schwierigkeiten bei der Besetzung mit Ärzten und Psychologen bestehen und die Qualität des Maßregelvollzuges von der Kompetenz und der Anleitungsfähigkeit der Klinikleitungen erheblich abhängt. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Zustand in diesem Land im Maßregelvollzug traurig.
Schauen Sie in die Fragen 8 und 9 und in die von der Landesregierung darauf gegebenen Antworten. Diese erwecken den Eindruck - sollen den Eindruck wahrscheinlich auch absichtlich erwecken -, dass annähernd genügend Personal im ärztlichen und therapeutischen Bereich des Maßregelvollzuges in diesem Land vorhanden ist.
Die Landesregierung geht selbst davon aus, dass die vorhandenen Patienten gemäß Psychiatriepersonalverordnung von 40 Ärzten und Therapeuten behandelt und betreut werden müssen. Insgesamt sind nur 29 Fachkräfte vorhanden. Es besteht also eine Unterdeckung von elf Fachkräften. Dies kann und darf man einfach nicht hinnehmen.
Dies ist auch nur eine halbe Wahrheit; denn in der Begründung - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - wird dargelegt: „Um den Besonderheiten des Maßregelvollzuges Rechnung zu tragen und den Einrichtungen ausreichend Spielraum für die spezifischen Anforderungen je nach eingewiesener Klientel zu geben,“ hat die Landesregierung die Zahl der Ärzte und Psychologen zusammengefasst.
Die Tatsache, dass elf Fachkräfte in diesem Bereich fehlen, ist die eine Seite. Andererseits besteht jedoch zusätzlich ein Missverhältnis zwischen Ärzten und Therapeuten. In der Antwort auf Frage 12 werden zehn Ärzte 19 Psychologen gegenübergestellt und von den Ärzten hat wiederum nur ein Einziger die Anerkennung als Facharzt für Psychiatrie.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich wiederhole: Ein Facharzt ist ein Facharzt für Psychiatrie. Es gibt also zurzeit nur diesen einen einzigen Arzt, der die Befähigung und die Erlaubnis hat, psychische Krankheiten zu behandeln. Grundsätzlich dürfen psychische Krankheiten nur durch einen Facharzt behandelt werden. Psychologen ist eine Behandlung von Krankheiten untersagt.
Bei genauerer Betrachtung der wahren Zustände im Maßregelvollzug wird somit deutlich, dass die von der Landesregierung gelieferten Zahlen den Blick auf die wahren Zustände im Maßregelvollzug versperren.
Darüber hinaus gibt es zurzeit in den Einrichtungen keinen Chef. Vielleicht hat sich in den letzten Tagen diesbezüglich etwas getan. Beide Anstalten, Uchtspringe und Bernburg, sind ohne Direktor. Eine Nachfolge ist nicht geregelt. Bisher hat es nur einen einzigen Bewer
ber gegeben und dieser hat bereits nach drei Monaten wieder gekündigt.
Alle diese Tatsachen sind geeignet, Unruhe und Verunsicherung in den Maßregelvollzug zu tragen. Nach unseren Kenntnissen ist diese Unruhe vorhanden. Im Petitionsausschuss sowie im Psychiatrieausschuss liegen Eingaben von Patienten und ärztlichem Personal vor.
Zwar verneint die Landesregierung in ihrer Antwort auf Frage 12 eine hohe Fluktuation beim ärztlichen Personal, im Maßregelvollzug tätige Fachleute bestätigen jedoch dieses Problem und verweisen zugleich darauf, dass durch Unterbesetzung und Fluktuation die äußerst wichtige Diagnostik und die häufig sehr schwierige Therapie erheblich erschwert werden.
Es nützt also nichts, von optimalen Bedingungen zu sprechen; wir müssen sie schaffen zum Wohle der Patienten und des Personals und natürlich aus Gründen der Sicherheit für die Bevölkerung.
Das bisherige Bemühen, Personal zu rekrutieren, kann fast wöchentlich in den Stellenanzeigen der Salus gGmbH nachgelesen werden. Die Versprechungen, die seinerzeit mit der Privatisierung verbunden waren, können offensichtlich nicht eingehalten werden.
Wir sehen in dem fehlenden Fachpersonal eine erhebliche Gefahr. Entsprechende Befürchtungen werden durch die Feststellungen der unabhängigen Kommission in Brandenburg bestärkt. Die Sicherheit der Allgemeinheit muss aus einer klar strukturierten Therapie erwachsen.
Ich wiederhole noch einmal - weil es uns, der CDU-Fraktion, sehr wichtig erscheint -, dass die baulichen Voraussetzungen und die Besetzung mit Fachpersonal ein wichtiges Problem sind. Es geht uns darum, dass in allen Bereichen ausreichend Fachpersonal vorhanden ist; denn nur so können wir gemeinsam ein Therapiekonzept durchsetzen. Daran mangelt es in Sachsen-Anhalt. Wir wissen, dass es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland schwierig ist, dieses Problem zu lösen, aber wir müssen Voraussetzungen dafür schaffen.
Gründe für eine mangelnde Attraktivität wollen wir Ihnen natürlich auch nennen. Bei Assistenzärzten sind es zum Beispiel die hohen Kosten für die ihnen abverlangte psychotherapeutische Weiterbildung. Auch das Problem BAT-Ost und BAT-West muss in diesem Zusammenhang genannt werden. Ebenfalls gibt es in SachsenAnhalt keine Chance, im Nebenerwerb voll in die Gutachtertätigkeit einzusteigen, denn bei uns ist die Gutachtertätigkeit stark reduziert.
Aufgabe der Politik ist es, die Zustände im Maßregelvollzug grundsätzlich zu verbessern, und zwar nicht nur im Sinne der untergebrachten Patienten, sondern auch - ich wiederhole mich da sehr gern - wegen des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Privatisierung des Maßregelvollzugs bisher nicht den von der Landesregierung erhofften Effekt gezeigt hat. Daher ist über eine sinnvolle Lösung nachzudenken. Die Personalknappheit beim ärztlichen Personal ist nur dadurch zu beheben, dass entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden. Zum Beispiel muss es den Ärzten gestattet sein, Gutachten zu schreiben, wohl wissend, dass im Verhältnis zur investierten Arbeit nur ein relativ geringer Verdienst erwartet wird.
Nach unserer Ansicht müssen insbesondere die psychologischen Gutachter besser geschult werden, um Fehleinschätzungen zu vermeiden.
Weiter halten wir es für bedenkenswert, die Anbindung des Maßregelvollzugs bei einer Universität zu erwägen. Für Forscher in Magdeburg und für die klinische Psychiatrie in Halle ergeben sich dabei interessante Betätigungsfelder. Den Assistenzärzten könnte zum Beispiel nach zwei oder drei Ausbildungsjahren an den Universitätskliniken ein Pflichtjahr im Maßregelvollzug auferlegt werden. Die Bundesärztekammer plant für 2002 eine Ergänzung der Facharztausbildung „Psychiatrie“ durch einen Schwerpunkt „Forensische Psychiatrie“.
Wenn ein Teil der Assistenzärzte die Ausbildung im Maßregelvollzug absolvieren würde, würde eine wünschenswerte Rotation von Personal und damit die notwendige gegenseitige fachliche Befruchtung erreicht. Darüber hinaus wäre die Möglichkeit der unkomplizierten Hilfe bei medizinischen oder administrativen Problemen sowie der gemeinsamen Nutzung der Logistik gegeben. Wir halten es daher nicht für ausgeschlossen, den Maßregelvollzug künftig als akademisches Krankenhaus fortzuführen.
Als Problem sehen wir zudem die Nachbetreuung der Untergebrachten nach ihrer Entlassung. In diesem Bereich findet keine engmaschige Betreuung statt, und dies nur deshalb, weil unklar ist, wer die Kosten hierfür übernimmt. Auch in einer geeigneten Nachbetreuung sehen wir eine Möglichkeit zur Verbesserung des bestehenden Sicherheitskonzepts.
Zuallerletzt ist darüber nachzudenken, ob und wo ein gesonderter gesicherter Bereich für langfristig nicht lockerungsgeeignete Patienten geschaffen wird. Gerade im Maßregelvollzug sammeln sich nicht therapierbare Täter. Diese werden zu einer Belastung im Maßregelvollzug. Im Strafvollzug sind diese Personen ebenfalls nicht unterzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion hat Vorschläge unterbreitet. Wir wollen und werden unsere Kontrollfunktion als Parlament wahrnehmen und werden - das kündige ich Ihnen an - weitere parlamentarische Initiativen bezüglich des Maßregelvollzugs in den nächsten Wochen und Monaten auf den Weg bringen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Nehler, wo waren denn Angriffe in meinen Ausführungen? Es waren inhaltlich-fachliche Probleme, die dargelegt worden sind.
Ich kann Ihnen wärmstens empfehlen: Fahren Sie nach Uchtspringe und nach Bernburg, reden Sie mit den Ärzten, Psychologen und dem übrigen Fachpersonal darüber, mit welchen Problemen sie zu kämpfen haben.
Sie werden auch feststellen, dass die Fluktuation ein riesiges Problem ist.
Spielen Sie es doch nicht einfach unter parteipolitischen Gesichtspunkten herunter.
Man wird doch wohl in diesem Parlament noch die sachlichen Fragen darlegen können. Dies haben wir getan, und dies werden wir auch weiterhin tun,
auch wenn es Ihnen nicht passen sollte; denn dann haben Sie offensichtlich etwas zu verheimlichen.
Dem wollen wir im Rahmen unserer Kontrollfunktion nachgehen.
Wir wären Ihnen deswegen sehr dankbar, Frau Kuppe, wenn Sie uns vergleichbare Statistiken nennen würden und wenn Sie vonseiten der Landesregierung einen Vergleich dieser Statistiken einführen würden.
Ich zitiere Verlautbarungen aus Ihrem Hause. Angaben aus dem Sozialministerium aus dem Jahr 1998 ist zu entnehmen, dass jeder zweite psychisch kranke Straftäter, der als geheilt entlassen worden ist, wieder straffällig geworden ist. Es sind Ihre Zahlen, die wir verwenden. Wir saugen uns doch nichts von irgendwo her. Und diese Zahlen sollten Sie dann auch einfach akzeptieren.
Frau Knöfler, es ist besser, vielleicht einmal eine Frage zu stellen, die etwas schwierig ist. Die PDS-Fraktion hat überhaupt keine Fragen gestellt. Sie hat bei der Beratung über die Privatisierung bzw. über den Beleihungsvertrag einen Eiertanz aufgeführt. Dabei sind Sie hin und her gesprungen. Sie haben als Vorsitzende des Petitionsausschusses die Probleme im Petitionsausschuss. Und auch im Psychiatrieausschusses werden die vielfältigen Probleme diskutiert.
Sie haben Bedenken bezüglich des Tarifvertrags bei der Salus gGmbH geäußert.
Ich möchte nur noch ausreden, Herr Präsident. - Sie wissen, dass bei der Salus gGmbH ein Haustarifvertrag existiert. Sie wissen auch, dass dieser nicht in vollem Umfang für jeden Mitarbeiter in Anspruch genommen wird.
Also erzählen Sie nicht irgendwelche Sachen, bei denen Sie wissen, dass es genau andersherum ist, nur weil Sie sich hier selbst darstellen und sagen wollen: Die CDUFraktion hat vielleicht keine Lösung parat. - Sie haben noch nicht einmal Fragen gestellt.
Sie haben das Problem nicht aufgenommen.
Wir haben Vorschläge unterbreitet und über diese Vorschläge müssen wir diskutieren. Wir haben Vorschläge unterbreitet im Hinblick auf die Personalfragen, die ein
wichtiges Problem sind, Herr Dr. Nehler. Und das sollten Sie nicht einfach unterschätzen.
Wir müssen jede einzelne Maßnahme, und sei es nur ein kleines Mosaiksteinchen, nutzen.
- Schieben Sie es doch nicht als bundespolitisches Problem ab. Das wissen wir auch.
- Wenn Sie so reagieren, ist es doch schon gut, dass wir darüber reden.
Wir haben ein Rotationsverfahren für Assistenzärzte vorgeschlagen. Das ist eine Möglichkeit, um die Wege zu gehen. Wir haben die bessere Gutachtertätigkeit vorgeschlagen. Wir haben die Verbindung zwischen den Universitäten und dem Maßregelvollzug vorgeschlagen. Wir haben Ansatzpunkte für die Nachsorge und Ansatzpunkte für nicht therapierbare Täter genannt.
Wir haben Ihnen auf der Grundlage unserer Großen Anfrage eine Menge Stoff gegeben. Und wir werden nicht rasten und nicht ruhen, weiter über die Probleme im Bereich des Maßregelvollzuges zu diskutieren.
Ich würde mich freuen, wenn es wirklich zu einer Gemeinsamkeit kommen würde. Es sind keine Angriffe. Es ist die Lösung, um der Bevölkerung das notwendige Sicherheitsgefühl zu geben, und für die Patienten, die im Maßregelvollzug behandelt werden.
Entschuldigung, Frau Krause, aber ich war gerade so in Schuss.
Frau Krause, ich empfehle Ihnen im Hinblick auf die erste Frage, sich alle Berichte des Psychiatrieausschusses der letzten Jahre hinsichtlich des Maßregelvollzuges noch einmal durchzulesen. Darin sind die Probleme eindeutig aufgezeigt. Ich kann lesen und Sie können sicher auch lesen. Sie wissen, dass in den Berichten genau die Probleme angesprochen worden sind, die eben dargelegt worden sind.
Zur zweiten Frage. Sie haben genauestens abgezählt, dass die SPD-Fraktion mithilfe Ihres Abstimmungsverhaltens wieder gut über die Bühne kommt. - Schönen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Sieht die Landesregierung die Arbeit der landesgeförderten Arbeitslosenzentren und -projekte als gescheitert an und wie viele Arbeitslosenberater/Arbeitslosenberaterinnen und Beratungsstellen beabsichtigt die Landesregierung in den nächsten Jahren in welcher Höhe finanziell zu fördern?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Veranstaltung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege am 7. Mai hat uns über viele Probleme aufgeklärt. Frau Tiedge war auch anwesend. Leider war das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales aber nicht anwesend. Das ist ausschlaggebend dafür, dass wir sagen: Es kann nicht möglich sein, dass ein Ministerium, welches für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen verantwortlich ist, nicht zu einer solch wichtigen Veranstaltung kommt, in der gemeinsam diskutiert wird. Das ist kein freundlicher Akt den Beraterinnen und Beratern gegenüber, aber auch den Trägern gegenüber.
Viele Probleme, die bereits genannt worden sind, sind dort angesprochen worden. Die Träger haben uns mit auf den Weg gegeben - da sich schließlich und letztendlich alles in dieser Problematik um Geld dreht -, darüber zu diskutieren.
Ich darf nur an einen Punkt erinnern, nämlich an den Referentenentwurf vor der Landtagswahl im Jahr 1998, wonach die Landesregierung großzügig 87 000 DM pro Fachkraft als Zuwendung des Landes zur Verfügung stellen wollte. Alle haben sich riesig gefreut und waren glücklich, weil man mit 87 000 DM etwas anfangen kann.
Aber nach der Wahl war das alles vorbei und es wurden nur noch 32 000 DM eingesetzt bzw. nur noch 6 000 DM für Sachkosten. Das ist schon ein erheblicher Unterschied. Deshalb haben wir uns im Landtag im Jahr 1998 und im Jahr 1999 damit beschäftigt. Dazu liegen die beiden Beschlüsse vor.
Dass wir immer noch kein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen in unserem Land haben, hat seine Gründe in der Finanzierung, weil die Träger nicht mehr in der Lage sind, die Differenz zu finanzieren, auch nicht in Verbindung mit der Beratung nach § 17 BSHG.
Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht, weil uns der PDS-Antrag, nur darüber zu reden, einfach zu kurz gegriffen schien. Die CDU-Fraktion, und zwar in meiner Person, hat bereits im Oktober 2000, also vor den Haushaltsberatungen, darauf hingewiesen, dass es einen Beratungsstau gibt, dass wir helfen müssen und dass wir auch mehr Finanzmittel für das nächste Haushaltsjahr einstellen müssen, um dann den Weg frei zu machen, diesen Beratungsstau abzubauen und auch das flächendeckende Netz zu verstärken. Deshalb unser Änderungsantrag.
Nun verwundert es mich schon, dass die SPD einen Änderungsantrag einbringt. Es geht doch einfach nur darum, dass wir gesagt haben, wir wollen die Punkte a und b des Beschlusses vom 8. Oktober 1998.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, der Punkt c lautete, bis spätestens Ende September 1999, vor den Haushaltsberatungen, in den beteiligten Ausschüssen über die bis dahin gewonnenen Erfahrungen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu berichten. Also, ich glaube nicht, dass der Landtag heute noch einmal einen solchen Beschluss fassen sollte, der solch eine Maßnahme vorsieht.
Deshalb haben wir sehr bewusst nur die beiden ersten Teile, a und b, in unseren Antrag übernommen, also über die Kooperationsvereinbarungen zu reden, und die Festlegung des Landtages, dass mindestens eine Beratungsstelle je Landkreis und kreisfreier Stadt anerkannt wird.
Frau Tiedge, wenn Sie jetzt sagen, Sie stimmen beiden Änderungsanträgen nicht zu bzw. Sie enthalten sich, dann wollen Sie natürlich herumtricksen, weil dann zu guter Letzt Ihr Antrag übrig bleibt.
Ich bitte Sie wirklich, darüber nachzudenken - da Frau Lindemann nicht den ganzen Tag da war, habe ich mir diese Gedanken gemacht und so aufgeführt -: Wir müssen über den Erhalt und den Ausbau der Schuldnerund Insolvenzberatung in unserem Land reden, damit wir dieses flächendeckende Netz haben. Wir müssen den Beratungsstau abbauen
und wir müssen auch darüber reden, inwieweit wir die neu eingesetzten Mittel so einsetzen können, dass sie tatsächlich den Beratungsstellen zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass im Jahr 2000 nicht einmal die eingeplanten Haushaltsmittel abgeflossen sind. Eine Differenz von 300 000 DM zeigt doch, dass irgendwo ein Problem ist, wenn nicht einmal die eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 1,8 Millionen DM abflossen, obwohl sie geringer als die jetzt, im Haushaltsjahr 2001, eingestellten 2,1 Millionen DM waren.
Ich bitte Sie deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir tatsächlich im Ausschuss die Möglichkeit haben, allumfassend über die Probleme der
Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen in unserem Land zu diskutieren. - Herzlichen Dank.
Frau Lindemann, bitte erläutern Sie mir die Unterschiede im Punkt 1 des Änderungsantrages der CDU gegenüber Punkt 1 des Änderungsantrages der SPD.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bekämpfung der außerordentlich hohen Arbeitslosigkeit muss eine vordringliche Aufgabe der Landespolitik in Sachsen-Anhalt sein.
Leider hat die stetige Zunahme der Arbeitslosenzahlen in den letzten Jahren auch zu einer Steigerung der Zahl der Frauen und Männer geführt, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Die Integration arbeitsloser Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger wird jedoch häufig aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verdrängt. Bevor an die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern gedacht wird, findet sich eher ein Arbeitsloser.
Die Sozialhilfeausgaben belasten die kommunalen Haushalte erheblich. Das ist ein entscheidender Punkt. Die finanziellen Handlungsspielräume für die Kommunen werden massiv eingeengt. Es ist die Aufgabe der Bundespolitiker und der Landespolitiker, auf der jeweiligen
Ebene Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Kommunen auf jede Art und Weise von der Sozialhilfe zu entlasten. Einen wichtigen Punkt sieht die CDU-Fraktion dabei in einer Wirtschaftspolitik, die auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze schafft. Somit können wir die Sozialhilfe entlasten.
Von 1994 bis 1999 ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Sachsen-Anhalt um mehr als die Hälfte gestiegen. Der Antwort der Landesregierung zufolge sind die Ausgaben um 9 % gefallen. Das ist eigentlich ein gutes Signal. Hintergrund ist aber, dass die Pflegeversicherung als ein Werk der CDU eingeführt worden ist. Das hat zur deutlichen Entlastung der kommunalen Sozialhaushalte geführt.
Am Ende des Jahres 1999 bezogen in Sachsen-Anhalt 83 000 Menschen Sozialhilfe. Das sind 3,1 % der Einwohner. Die öffentliche Hand hat im Jahre 1998 fast 1,6 Milliarden DM ausgegeben, 1999 waren es schon 43,5 Millionen DM mehr. Die Ausgaben steigen stetig. Das muss das Signal sein.
Es ist festgestellt worden, dass mehr Frauen als Männer Sozialhilfebezieher sind, aber auch die Anzahl der Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die leider schon Sozialhilfeempfänger sind, ist erheblich.
Von den 51 000 Sozialhilfeempfängern im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren sind am Jahresende 1999 3 000 Personen erwerbstätig und 48 000 nicht erwerbstätig gewesen.
Für die Entlastung der Sozialhilfe spielt die Eingliederung arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Denn bei der Eingliederung von Personen in den ersten Arbeitsmarkt oder überhaupt in den Arbeitsmarkt würden wahrscheinlich viele Familienmitglieder ebenfalls keine Sozialhilfe mehr benötigen.
In der Altersstruktur ist der Anteil der 30- bis 40-Jährigen am höchsten, obwohl diese sich im besten erwerbsfähigen Alter befinden.
Das Bundessozialhilfegesetz gibt in den §§ 18 ff. Instrumentarien vor, mit denen die Sozialhilfeempfänger in Arbeit gebracht werden können. Das BSHG sieht vor, dass Hilfe zur Arbeit in Form von Lohnkostenzuschüssen, Qualifizierungsmaßnahmen und befristeten Arbeitsgelegenheiten oder auch gemeinnütziger Arbeit angeboten wird.
Es wurde vorhin schon gesagt, Träger sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Mit dieser Begründung hat sich die Landesregierung in einer Vielzahl von Fällen außerstande gesehen, die gestellten Fragen zu beantworten. Nun wissen wir aber auch, dass die Haushaltsund die Kommunalstatistiken eine Fülle von planungsrelevanten Informationen enthalten und so manche Frage vielleicht doch hätte beantwortet werden können.
Daher freut sich die CDU ganz besonders, dass der Landkreistag angeregt hat, die von uns aufgeworfenen Fragen und Problemstellungen zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung zu machen. Das heißt für uns, dass die aufgeworfenen Fragen zumindest klärungsbedürftig sind, und das ist schon ein erster Schritt, um im Bereich der Sozialhilfe weiterzukommen.
Ziel einer solchen Untersuchung muss es sein, dass die Anwendung des Instrumentariums „Hilfe zur Arbeit“ durch einen gezielten Ausbau von Steuerungs- und Evaluierungsinstrumenten zu verbessern ist.
Freimütig räumt die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage ein, dass im Bereich der Sozialhilfe der Einsatz aktiver Instrumente der Arbeitsförderung zu verstärken ist. So sehr diese Erkenntnis der Landesregierung zu begrüßen ist, muss gleichzeitig festgestellt werden, dass das Instrument „Hilfe zur Arbeit“ nur bedingt zu einer Veränderung der Verwaltungspraxis geführt hat. Als Grund hierfür gibt die Landesregierung an, dass sowohl die strukturellen Voraussetzungen in den Sozialämtern als auch die erforderlichen Finanzmittel nicht immer vorhanden sind.
Die CDU fordert, dass neben den bisherigen Aufgaben für das Berechnen und Bewilligen von Leistungen zukünftig die Arbeitsschwerpunkte und -inhalte der Sozialhilfe zu verändern, neue Aufgaben in den Vordergrund zu stellen sind und ihnen mehr Bedeutung beizumessen ist.
Eine wesentliche Erkenntnis aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Frage 3 ist, dass infolge des Sozialhilfereformgesetzes die Instrumente der Hilfe zur Arbeit nicht in dem Umfang ausgeweitet werden konnten, wie dies auch von der Landesregierung gewünscht worden war. Sicherlich ist die Hilfe zur Arbeit in Sachsen-Anhalt - das ist uns bekannt - aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit ein schwer zu handhabendes Instrument. Bisher ist es nicht ausreichend zielführend gewesen. Daher müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, damit Sozialhilfeempfänger eine Perspektive haben.
Nach unserer Auffassung müssen wir zum Problemkreis der Ablehnung von angebotenen und zumutbaren Arbeitsgelegenheiten gemeinsam und offen diskutieren. Uns ist das sehr wichtig, um zum Beispiel Scheinablehnungsgründen noch besser entgegenwirken zu können; denn es ist aus der Antwort zu ersehen, dass die Personen, die solche Arbeitsangebote ablehnen, insbesondere der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen angehören. Es ist auch ein Fakt, dass durch die Kürzungen, die dann vorgenommen werden und die selbst bis zur Einstellung der Leistungen zum Lebensunterhalt gehen, leider keine Verhaltensänderungen herbeizuführen sind.
Es gibt verschiedene Beispiele aus Nordrhein-Westfalen und Köln. In Köln gibt es gerade für junge Leute eine Jobbörse „Junges Köln“, die angemeldete Sozialhilfeempfänger automatisch zum Arbeitsamtsbereich verweist, sodass hierbei eine Zusammenarbeit hergestellt wird. Die Erfolge sind gut, denn diese Jobbörse hat fast 40 % der Klienten in eine Ausbildung oder Beschäftigungsförderungsmaßnahmen vermittelt.
In Bremen müssen sich zum Beispiel unter 26-Jährige zunächst bei der Arbeitsvermittlung melden. Dies hat auch einen Erfolg gebracht, obwohl Bremen 9,9 % Sozialhilfeempfänger hat. Ich erinnere daran: Sachsen-Anhalt hat 3,1 % Sozialhilfeempfänger; Bremen hat also das Dreifache. Es ist ein Erfolg, dass 45 % der Klienten unmittelbar in den Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Das ist lobenswert und vielleicht auch auf uns übertragbar.
An dieser Stelle möchte ich den Landkreis Halberstadt mit seiner Sozialberichterstattung lobend erwähnen. Dieser aufschlussreiche Bericht ist nicht nur Zahlenmaterial,
sondern liefert auch konkrete Bewertungs- und Lösungsvorschläge.
Aus einer dezidierten Aufstellung nach Städten und Gemeinden kann für den Landkreis Halberstadt die Schlussfolgerung gezogen werden, dass keine Beziehung zwischen der Höhe der Arbeitslosigkeit und der Quote von Sozialhilfeempfängern nachzuweisen ist. Dies ist zunächst eine sehr interessante Erkenntnis. Aufschlussreich ist aber auch die Erkenntnis, dass in kleineren Gemeinden nicht nur wenige Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen, sondern dass diese wenigen Sozialhilfeempfänger im Durchschnitt auch über eine kürzere Zeit in der Sozialhilfe verbleiben.
Eine weitere Erkenntnis ist, dass die berufliche Qualifikation ein Schlüsselindikator für das Risiko ist, von öffentlicher Sozialhilfeunterstützung abhängig zu sein.
In Halberstadt ist versucht worden, zusätzlich eine Person einzustellen, die sich um den Bereich der Sozialhilfeempfänger kümmert. Ich habe vorhin gesagt, man muss versuchen, andere Wege zu gehen. Wenn 13 Sozialhilfeempfänger vermittelt worden sind, dann hat sich diese Stelle bereits rentiert, sodass man darauf vielleicht mehr Wert legen sollte.
Dennoch muss ein grundsätzliches Problem von der Politik gelöst werden: Für viele Sozialhilfeempfänger rechnet es sich im gegenwärtigen System nicht, arbeiten zu gehen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kommt durch die Sozialhilfe auf ein verfügbares Haushaltseinkommen von 2 893 DM. Zum Vergleich: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern verfügt über ein Erwerbseinkommen von 3 000 DM, einschließlich des Sozialtransfers über ein Nettoeinkommen von 3 074 DM. Zwischen Nichtarbeit und Vollzeiterwerbstätigkeit liegt demnach nur eine Differenz von 181 DM. Dies ist nicht genug, um einen wirtschaftlichen Anreiz für die Aufnahme einer Arbeit darzustellen.
Unser Sozialhilfesystem hat einen gravierenden Webfehler: Dem Fürsorgeprinzip wird weitaus größere Bedeutung eingeräumt als dem Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
Der Konstruktionsfehler beruht darauf, dass die organisatorischen und finanziellen Zuständigkeiten häufig auseinander fallen.
Das System wird auf diese Weise zu einem Verschiebebahnhof, bei dem Kostenträger und Verwaltung hauptsächlich daran interessiert sind, die Hilfeempfänger bei einem anderen Träger unterzubringen, anstatt sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Drehtüreffekt löst das Problem für den einzelnen Kostenträger aber nur vorübergehend.
Unsere CDU-Bundestagsfraktion hat daher der Bundesregierung angeboten, diese Fehlsteuerung durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in kommunaler Trägerschaft zu beseitigen. Die Erprobung dieses Vorhabens durch Modellprojekte hat auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialhilfeträgern vom letzten Jahr begonnen.
Leider scheint dieses Anliegen bei der Landesregierung auf wenig Gegenliebe zu stoßen, denn es gibt nur ein Projekt in Sachsen-Anhalt. Vielleicht bekommen wir nachher noch andere Informationen. Uns erscheint dieses eine Projekt zu wenig zu sein als Modellvorhaben für diese Zusammenführung.
Die CDU fordert die Landesregierung auf, feststehende, landesweit einheitliche Zielvorgaben für das Instrument „Hilfe zur Arbeit“ zu schaffen. Wir wissen aber auch, dass eine deutlich spürbare Hebung des Beschäftigungsniveaus durch die Hilfe zur Arbeit kurzfristig in SachsenAnhalt nicht zu erwarten ist. Dazu ist die Arbeitslosigkeit zu hoch. Ich führte es am Anfang an.
Hilfe zur Arbeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sorgt dafür, dass alte Qualifikationen erhalten bleiben und neue erworben werden. Im Hinblick auf die psychische und soziale Stabilisierung der Sozialhilfeempfänger durch Beschäftigungsangebote ist dies von großer Bedeutung.
Der Mitteleinsatz muss zielgruppenorientiert verstärkt auf junge Sozialhilfeempfänger ausgerichtet werden. Die Sozialamtsmitarbeiter müssen motiviert werden, sich den neuen Aufgaben zu stellen. Die Landesregierung hat die Aufgabe zu übernehmen, das Erwerbspersonenpotenzial in der Sozialhilfe genau zu bestimmen und daraus abzuleiten, wie viele Arbeitsangebote neu geschaffen werden bzw. welche Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in welchem Umfang ausgebaut werden können.
Zum Abschluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich sagen, dass heute die Forderung des Zentralverbandes des Handwerks über die Medien zu vernehmen war, dass die neuen Bundesländer nicht der Alterssitz für Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden sollen. Die heutige Debatte und die daraus resultierenden Maßnahmen zu Sozialhilfe und Arbeit könnten ein kleiner Mosaikstein sein, dieser Forderung gerecht zu werden. - Herzlichen Dank.
Frau Bull, es gibt doch Modellprojekte. Das Abstandsgebot ist schon lange in der Diskussion, und ich denke, wir müssen es auch in der Diskussion behalten. Wir müssen darüber diskutieren, wie wir beides zusammenfassen können; denn wir haben Verluste, wenn der eine Teil im Sozialhilfebereich und der andere Teil im Arbeitsamt ist. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Dass es möglich ist, Arbeitsmöglichkeiten zu finden, haben viele Modellprojekte bewiesen, und es wird auch ständig bewiesen, dass das machbar ist.
Tun Sie doch nicht so, als ob das überhaupt nicht machbar ist. Dass wir das Abstandsgebot mit Sicherheit mit den Wirtschaftsbereichen noch diskutieren werden, das ist auch so. Sie können nicht einfach so tun, als ob das alles Unfug ist, wie es in Ihren Forderungen immer anklingt.
- So haben Sie aber in Ihrer Fragestellung eben getan.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dirlich, dass Sie in der Demokratie noch nicht angekommen sind, ist kein Wunder.
Argwohn ist gegenüber unserer Großen Anfrage überhaupt nicht angebracht. Uns ging es darum, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und nach weiteren kleinen Maßnahmen für unser Land zu suchen, um Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern einen Weg zu bereiten. Ich finde Ihre Unterstellung unangemessen, was die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in diesem Land angeht.
Wenigstens kann man froh sein, dass Sie aus den Antworten etwas gelernt haben. Vielleicht bringt das Sie und Ihre Partei ein Stückchen weiter.
- Sie haben die Aggressivität hineingebracht. Ich wollte sie bei diesem Thema überhaupt nicht haben.
Es würde mich freuen, wenn wir in dem Bereich die wissenschaftliche Untersuchung hinbekämen und möglichst viele unserer Landkreise und kreisfreien Städte motivieren könnten, dabei mitzumachen. Wir schlagen vor, die wissenschaftliche Untersuchung um die Abhandlungen von Herrn Dr. Herbert Jakobs aus Frankfurt am Main zu erweitern, der einige Ansatzpunkte geliefert hat, die Grundlage für eine solche Untersuchung sein können und die uns weiterbringen können.
Einen zweiten Schwerpunkt will ich anführen. Frau Kuppe, dass Sie in Ihrer Antwort geschrieben und in Ihrem Redebeitrag dreimal betont haben, dass Sie sich die kommunale Selbstverwaltung auf die Fahnen geschrieben haben, finden wir große Klasse. Bloß, tun Sie das bitte in allen Bereichen Ihrer Landesregierung.
Tun Sie das immer und geben Sie den Kommunen so viel Geld, dass sie ihren Aufgaben auch gerecht werden können; denn sie wollen dieses tun.
Sich einfach auf die kommunale Selbstverwaltung zurückzuziehen halten wir für unangemessen. Wir sollten darüber tatsächlich weiter diskutieren.
Sie haben gesagt, dass das Projekt sehr schlecht angenommen wird und dass Sie eine Werbeveranstaltung durchgeführt hätten, um die Kommunen anzuregen, sich an dem Versuch zu beteiligen, wie man Sozialhilfe und Arbeitslosigkeit in kommunaler Trägerschaft zusammenbinden kann. Ich kann Ihnen nur sagen: Werben Sie doch auch einmal bei den Abgeordneten. Wir haben das alle viel zu spät erfahren. Vielleicht ist der letzte Punkt noch nicht vorbei. Wenn wir die Informationen rechtzeitig gehabt hätten, hätten wir in unseren Wahlkreisen gemeinsam mit den Sozialämtern wirken können.
Dies wollen wir sehr gerne tun. Deswegen wären wir sehr dankbar, wenn die Informationen in Zukunft rechtzeitig gegeben würden.
Auf keinen Fall wollen wir einen Schnellschuss. Ich bitte, unsere Forderung, dieses zusammenzuführen, nicht so zu verstehen, dass wir einen Schnellschuss wollen. Das ist eine Zukunftsaufgabe; denn es wäre wirklich eine Systemänderung, wenn man Arbeitslosenbereich und Sozialhilfebereich zusammenlegen würde. Diese Zukunftsentscheidung muss aber angegangen werden.
Dazu stehen wir. Es soll kein Schnellschuss werden; vielmehr geht es um die Schaffung einer gut fundierten Grundlage für die Kommunen, eventuell in diesem Sinne zu arbeiten.
Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, lassen Sie mich Folgendes sagen: Ich denke, wir sind mit der Großen Anfrage der CDU ein Stück weitergekommen. Wir haben Zahlenmaterial. Wir haben Informationen. Vor allem haben wir viel Stoff für die weitere Diskussion in den unterschiedlichsten Bereichen. Dies wollen unsere Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger auch von uns hören. Dies wollen wir in der Zukunft gemeinsam tun. Packen wir es an! - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wolf, ich denke, das Thema ist zu ernst, um mit Ihrer Polemik und zum Teil mit Ihren Aussagen darüber zu reden. Zur anderen Seite: Es ist auch nicht in Ordnung - darüber sollte man ernsthaft nachdenken -, dass SPD und PDS zu diesem Thema nicht reden; denn es ist ein sehr ernstes Thema.
- Das reicht nicht aus. Auch der Standpunkt der Fraktion ist gefragt.
- Nein, das reicht nicht aus. - Ich denke, darüber sollten und müssen wir reden; denn es ist ein ernsthaftes Problem. Auch in Sachsen-Anhalt ist leider trotz der Sicherheitsmaßnahmen und anderer Maßnahmen, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind, immer wieder die Tatsache zu verzeichnen, dass aus den Einrichtungen in Bernburg und Uchtspringe Täter entfliehen.
- Ich kann in fünf Minuten auch nicht alles sagen, Frau Sitte. Aber ich kann wenigstens etwas sagen, um Vorschläge zu unterbreiten. Und dies will ich hier tun; denn wir hatten auch erwartet, Frau Kuppe, dass Sie diese deutschlandweite Qualitätsdebatte bereits vor einem oder eineinhalb Jahren eingefordert hätten, als wir über die Privatisierung bzw. Rechtsformänderung des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt diskutiert haben. Es kommt einfach zu spät, aber es kommt.
Für dieses sensible Thema, über das wir reden müssen, sind wir als Politiker in diesem Landtag verantwortlich. Dafür sind auch die beiden Fraktionen, die heute zu diesem Thema leider nichts sagen, mit verantwortlich. Sie können sich aus dieser Debatte nicht heraushalten.
Wir stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, als CDU die Sicherungskonzepte für den Maßregelvollzug in den Vordergrund. Das ist ganz vorn herangestellt. Dann kommen die Therapiekonzepte. Und das muss man laut sagen. Das muss man der Bevölkerung sagen; denn falsche Humanität gegenüber den Menschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die schon Täter sind, darf nicht dazu führen, dass noch unversehrte Menschen in Zukunft neue Opfer werden können.
Das muss im Vordergrund stehen und das müssen wir allen Menschen sagen. Die zukünftigen unbekannten Opfer müssen im Vordergrund stehen. Dazu brauchen wir Sicherheitskonzepte.
Wir wollen auch, dass eine hohe Wachsamkeit in unserem Land nach wie vor vorhanden ist; denn die 15 Flüchtlinge aus den Jahren 1999 und 2000 aus unseren Einrichtungen zwingen uns dazu. Wir wissen, dass es keine 100-prozentige Sicherheit geben kann. Aber 15 Flüchtlinge sind 15 Flüchtlinge zu viel.
Und wir sollten froh und glücklich darüber sein und Gott danken, dass unsere Flüchtigen keine Straftaten begangen haben, die weiterhin Gefahren gebracht haben.
Wir wollen Vorschläge unterbreiten. So sollten wir weiter darüber diskutieren, in unserem Land und deutschlandweit, welche technischen Möglichkeiten, egal welcher Art, wir nutzen können, um den Freigang noch sicherer zu gestalten.
Womit ist dem Triebtäter geholfen und womit ist unserer Bevölkerung geholfen? Über beides müssen wir im Abwägungsprozess diskutieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und wir müssen auch darüber diskutieren, ob wir das, was wir als Erlasse und Grundlagen in unserem Land haben, als ausreichend erachten, inwieweit wir sie verändern können und ob wir die Genehmigungspflicht der Justiz verändern können, um noch mehr Sicherheit zu schaffen.
Wir sollten auch darüber nachdenken, wie wir die Bewachenden noch weiter schulen und Sicherheit geben können. Über alle diese Punkte wollen wir gern diskutieren. Das ist ein ausschlaggebendes Moment auch aus dieser Debatte heraus.
Frau Ministerin Kuppe, Sie sind für den Maßregelvollzug verantwortlich. Durch die Aufgabenübertragung an eine landeseigene gGmbH haben Sie leider die klare Verantwortung des Landes verwässert. Das klagen wir nach wie vor ein.
Unsere Fraktion kündigt an, dass wir im Rahmen der Behandlung des Psychiatrieberichtes im Sozialausschuss noch einmal ganz konsequent über die Kontrollfunktion des Parlaments diskutieren wollen, aber auch über die Auswirkungen des Falls Schmökel für unser Land, damit wir mit den Fachleuten die Möglichkeit haben, dieses Problem noch weiter zu erörtern. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenem Jahr haben wir aufgrund unserer Anträge bereits zweimal über die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gesprochen, im Februar und im Juni. Einer wurde angenommen, einer wurde abgelehnt. Wir haben bereits viel über die Probleme und die Defizite dieser Gesetzesnovelle diskutiert.
Bereits vor dem Inkrafttreten diese Gesetzes und kurz nach der Beschlußfassung am 1. April 1999 war immer wieder gefordert worden - ich erinnere daran, daß auch SPD-Ministerpräsidenten dieser Meinung waren und auch Frau Fischer in der Debatte am 18. Juni 1999 dem zugestimmt hat -, daß wir Verbesserungen brauchen, daß wir Nachbesserungsbedarf haben. Dieser Nachbesserungsbedarf ist also schon damals gesehen worden.
Nunmehr liegt uns mit der Bundesratsentschließung des Freistaates Bayern zur Sozialversicherungsfreiheit von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich Tätiger der erste Nachbesserungsvorschlag vor. Ich möchte kurz einige Punkte aus dieser Entschließung wiedergeben.
Als erster Schritt soll dafür Sorge getragen werden, daß die Neuregelung des 630-Mark-Gesetzes für den Bereich des Ehrenamtes zurückgenommen und damit für ehrenamtliche Helfer der vor dem 1. April 1999 geltende Rechtszustand wiederhergestellt wird.
In einem zweiten Schritt soll eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden, in der festgelegt wird, daß das Ehrenamt grundsätzlich kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Drittens soll der Höchstbetrag bei der typisierenden Ermittlung des steuerfreien Anteils von Aufwandsentschädigungen von 300 auf 600 DM erhöht werden.
Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist von Anfang an auf große Bedenken gestoßen. Ich habe mehrmals in den Reden darauf hingewiesen. Wie berechtigt diese Bedenken waren, zeigt sich jetzt auch daran, daß Aufwandsentschädigungen, selbst wenn sie sich unter der Geringfügigkeitsgrenze bewegen, dann von der Beitragspflicht erfaßt werden, wenn der ehrenamtlich Tätige einen versicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt. Die geltende gesetzliche Regelung beeinträchtigt die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen.
Wir haben schon sehr oft in diesem Hohen Hause über das Ehrenamt gesprochen. Heute, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir nun eine große Chance, den Sonntagsreden endlich Taten folgen zu lassen. Denn es sind vernünftige Forderungen, die im
Entschließungsantrag zur Novellierung der 630-MarkRegelung in den Bundesrat eingebracht worden sind. Es wird auch von der Mehrheit der Länder konstatiert, daß es sich in der Entschließung um ein sinnvolles Anliegen handelt.
Ich bin Ihnen, Herr Püchel, und dem Vertreter Ihres Hauses im Ausschuß für innere Angelegenheiten sehr dankbar, daß Sie dieser Entschließung im Bundesrat bereits zugestimmt haben. Leider ist die Vorlage nicht bereits am 19. Mai beschlossen worden, sondern noch in anderen Ausschüssen beraten worden. Aber der Innenausschuß im Bundesrat hat einen ersten sehr gewichtigen Schritt getan, so daß wir heute diesen Antrag stellen müssen, weil am 29. Juni die Beratung in den anderen Ausschüssen weitergeführt wird.
Für die CDU-Fraktion ist es sehr wichtig, daß dieses Problem aufgenommen wird; denn wir wollen bürgerliches Engagement fördern und neue Möglichkeiten der bürgerschaftlichen Teilhabe schaffen. Ich verweise auf unseren Antrag zur Förderung von ehrenamtlich tätigen älteren Personen ohne Erwerbseinkommen in Drs. 3/281, womit wir dies hier im Landtag schon einmal versucht haben und leider an den Mehrheiten gescheitert sind.
Die verfehlte Neureglung des 630-Mark-Gesetzes durch die rot-grüne Bundesregierung bewirkt eben genau das Gegenteil. Die Ehrenamtlichen haben sich jedenfalls bei uns darüber beschwert, daß diese Regelung für sie ein Schlag ins Gesicht sei und sie sich zurückziehen müßten.
Deswegen heute diese Debatte, deswegen heute unser Antrag; denn die Neuregelung beeinträchtigt das Ehrenamt. Wir wollen und müssen die Bereitschaft fördern, daß mehr ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Verbund mit der Hauptamtlichkeit tätig sein können und dies nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.
Ich erinnere zum Abschluß an die Aktion des Sportbundes im vergangenen Jahr, die sehr deutlich darauf hingewiesen hat, welche Auswirkungen diese Neuregelung auf die Tätigkeit der Ehrenamtlichen hat. Wir wollen einen klaren Standpunkt des Landes Sachsen-Anhalt zur Novellierung des Gesetzes im Bundesrat, und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Der Antrag der FDVP wird von uns abgelehnt, da er viel zu weitgehend ist. Wir wollen diese ersten Schritte so gehen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Ich will eines wiederholen: Es ist endlich eine Möglichkeit, konkret zu sagen, wie wir das Ehrenamt fördern. Unserer Ansicht nach ist ein unbedingter Zusammenhang und eine Verbindung zwischen dem 630-DM-Gesetz und dem Ehrenamt zu sehen.
Ministerin Stamm aus Bayern hat angekündigt, diesen Gesetzentwurf in der nächsten Bundesratssitzung einzubringen. Falls er dann abgelehnt wird, haben wir wenigstens einen Entschließungsantrag und können einen Schritt für die Ehrenamtlichen tun. Deswegen haben wir diesen Antrag heute eingebracht.
Ich möchte zum Abschluß, um noch einmal dafür zu werben, aus der ISW-Studie, dem Arbeitsmarktmonitor, an dessen Auswertung ich beteiligt war, zitieren, und
zwar zu dem Punkt der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse:
„Extrem negativ bewerten die 1999 nicht mehr geringfügig Beschäftigten (Aussteiger) die neuen gesetzlichen Regelungen. Nur 5 % der Erwerbstätigen meinen, daß die gesetzliche Neuregelung überwiegend Vorteile gebracht hat.“
Sie reden an der Realität vorbei. Diese Regelung des Bundes hat Auswirkungen auf die ehrenamtliche Tätigkeit nur in bezug auf den Teil der Sozialversicherungsfreiheit bzw. -pflichtigkeit. Das müssen Sie endlich eingestehen, auch wenn Sie vielleicht eine andere politische Richtung vertreten.
Tun Sie doch etwas für die Ehrenamtlichen in diesem Land. Sie wollen ihre Arbeit in Verbindung mit den Hauptamtlichen leisten, und wir müssen die politischen Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Deswegen und nur deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat sind diese Projekte, die in der Bundesrepublik Deutschland leider noch nicht so laufen, wie wir alle uns das wünschen würden, in den skandinavischen Ländern sehr gute Beispiele. Sie bringen Vorteile für alle: Vorteile für die Unternehmen, Vorteile für die Beschäftigten, Vorteile für die Stellvertreter.
Aber es gibt auch unterschiedliche Möglichkeiten und unterschiedliche Facetten und Ansatzpunkte in den einzelnen Bereichen. Wir sollten im Ausschuß auch darüber diskutieren, wie in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Ansatzpunkte genutzt werden, wie wir in der Gemeinsamkeit den Unternehmen helfen können, wie wir Mittel des zweiten Arbeitsmarktes sehr intensiv einsetzen können - das haben die Modellprojekte ja schon gezeigt -, wie wir den Unternehmen helfen können, tatsächlich jede Mark für die Weiterbildung einzusetzen, damit sie erkennen: Lebenslanges Weiterbilden ist für die Unternehmen gut, ist für die Beschäftigten gut und ist auch für die gesamte Entwicklung unseres Landes gut.
Studien und Untersuchungen haben nämlich gezeigt, daß die Richtigkeit des Schlagwortes vom lebenslangen Lernen noch nicht von allen erkannt worden ist. Es handelt sich zwar um eine Studie aus dem Jahre 1998, aber danach sind erst 64 % der Beschäftigten und 55 % der Arbeitslosen bereit, lebenslang zu lernen.
Diesbezüglich haben wir noch eine ganze Menge zu tun, und wir wollen es auch tun. Wir wollen diese Vorteile nutzen und auch versuchen, herauszubekommen, wie wir diesen Managementbereich, den Kopfbereich, unterstützen können und wie wir, wie gesagt, die finanziellen Mittel, die wir haben, die Mittel aus dem Landeshaushalt, von der Europäischen Union und vom Arbeitsamt, so verteilen können, daß sie effektiv eingesetzt werden.
Wir sind sehr dankbar, daß zum Beispiel jetzt auch der Arbeitsamtsdirektor Mittel in den investiven Bereich verschieben will, weil wir uns auf diese Weise noch besser Gedanken machen, wie wir jede Mark der Bundesanstalt für Arbeit effektiv einsetzen können, um unsere Unternehmen zu unterstützen. Das ist ein Anliegen der CDUFraktion, das wir im Ausschuß gemeinsam besprechen wollen.
Kurzum, wir stimmen dem Antrag zu, und wir würden uns freuen, wenn wir auch die beiden Träger des Modellprojektes mit im Ausschuß hätten, um gemeinsam zu beraten.
Wir weisen aber darauf hin, daß wir keine vorgezogenen Beratungen über den Haushalt des Jahres 2001 durchführen können. Das ist die Gratwanderung, die wir machen.
In diesem Sinne ist unsere Zustimmung gegeben. Wir freuen uns auf die Beratungen mit allen, die an diesen Projekten beteiligt sind. - Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie den Entschließungsantrag der PDS? Welche Nachnutzung haben Sie für die beiden dort angeführten Gerichtsstandorte vorgesehen?
Herr Gärtner, ist Ihnen bekannt, daß es bereits seit 1991 verstärkt Gespräche gab, nicht nur mit der Polizei, sondern auch mit vielen anderen Institutionen, in bezug auf die Problematik der Gewalt in der Familie und der Gewalt gegen Frauen, um dies auch über die Weiterbildungsmaßnahmen für die Polizei bei der Fachhochschule Aschersleben und für viele andere Bereiche zu institutionalisieren und voranzutreiben?
Ich finde es etwas unangemessen, daß Sie sagen, daß sie jetzt enttabuisieren wollen, obwohl dies bereits seit 1990 mit Hilfe vieler Gleichstellungsbeauftragter in diesem Land geschieht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion kann dem Antrag in dieser Fassung nicht zustimmen, da eine Verschiebung der Grenzen für die Anrechnung von Geburtenjahrgängen als Erziehungsjahre in der Rentenversicherung willkürlich gewählt worden ist. Hinzu kommt, daß die Frage der Finanzierung bzw. der Kosten überhaupt nicht erörtert worden ist.
Ohne konkrete Angaben ist es von der FDVP unverantwortlich, in zweifellos sehr populistischer Manier diese Forderung in den Raum zu stellen. Wenn man verantwortungsbewußte Familienpolitik betreiben will, darf diese nicht von anscheinend willkürlichen Forderungen abgeleitet werden.
Auf der Bundesebene werden momentan die Rentenkonsensgespräche durchgeführt - auch wenn man manchmal nicht unbedingt von einem Konsens reden kann -, an deren Ende eine nach Möglichkeit konsensfähige, von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragene Novellierung der gesetzlichen Rentenversicherung stehen soll. Da diese Verhandlungen noch laufen, sollte das Verfahren nicht dadurch kompliziert werden, daß sich Landesparlamente mit Einzelvoten in die Verhandlungen begeben. Die Möglichkeit der Einflußnahme und der Mitgestaltung besteht über die politischen Verhandlungsführer.
Die Familienurteile des Bundesverfassungsgerichtes fordern den Gesetzgeber gerade dazu auf, sich der finanziellen Besserstellung der Familien mit Kindern zu widmen. Diese sollte jedoch ganzheitlich in Angriff genommen werden und nicht durch Einzelinitiativen, mit denen jeweils nur einzelne Aspekte herausgegriffen werden, erschwert werden. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Fischer, Sie sind „angezählt“ worden. Die CDU-Fraktion findet es eine Unverschämtheit, wenn Sie zu diesem wichtigen Thema der Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt einfach die Klappe und den Mund halten.
Das ist ein Schlag gegen die tausenden von Arbeitslosen in diesem Land. Vor allen Dingen zeugt es davon, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPDFraktion, daß Sie sprachlos sind und gegenüber der Arbeitslosigkeit in diesem Land ohnmächtig und konzeptlos sind.
Das ist der entscheidende Punkt,
und den haben Sie nicht dargestellt. Sie können nicht leugnen, Frau Fischer: 61 Monate lang hält das Land Sachsen-Anhalt die rote Laterne in der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf die Höhe der Arbeitslosigkeit, 61 Monate.