Gudrun Schnirch

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Herr Sachse, wissen Sie, dass sich in und um Dessau Initiativgruppen gebildet haben, die sich jetzt sammeln? Die Initiative nennt sich Pro Elbe. Am 3. Dezember dieses Jahres ist eine Großaktion vorgesehen.
Es wäre günstig, wenn Sie sich dort einbringen würden und die Sachlage vortragen könnten. Es ist richtig, dass die Bevölkerung viel zu wenig aufgeklärt ist. Ich meine, es wäre ein guter Weg, wenn mehr Politiker in solchen Initiativgruppen mitarbeiten würden, um die jeweiligen Anliegen auf den richtigen Weg zu bringen.
Sie sagten, dass eine Verknüpfung erreicht werden müsste. Ist Ihnen bekannt, dass es an den Schulen Projekte gegeben hat, die die Verknüpfung von Ethikund Religionsunterricht klassenweise beinhaltet haben? Diese Projekte waren vom Kultusministerium angedacht und sind an vielen Schulen durchgeführt worden. Darüber ist aber überhabt keine Auswertung vom Kultusministerium erfolgt. Das ist einfach eingeschlafen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 27. Mai 1992 hat die unabhängige Föderalismuskommission von Deutschem Bundestag und Bundesrat eine Reihe von Vorschlägen für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder beschlossen. Zehn Jahre nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit sollten diese Beschlüsse inzwischen umgesetzt sein. Aber es ist eine unendliche Geschichte, denn so ist es nicht.
Der Bau des Dienstgebäudes des Umweltbundesamtes für 800 Mitarbeiter in der Stadt Dessau soll nach neuesten Angaben nun erst im Dezember 2004 beendet sein. Das Ringen um den Umzug des Umweltbundesamtes zwischen der Stadt und dem Bund ist in vollem Gange. Der Termin für die Grundsteinlegung wird seit 1998 ständig verschoben. Immer wieder kommt es mit fadenscheinigen Begründungen zu weiteren Verzögerungen und das Anliegen der alten Bundesregierung nach Schaffung von Umweltkompetenz und Arbeitsplätzen in unserer Region rückt in immer weitere Ferne.
Noch 1995 wurde der Stadt Dessau zugesagt, dass die Arbeit des UBA mit einem arbeitsfähigen Teil von Mitarbeitern in Dessau im Jahr 2000 aufgenommen werden wird. Dies geschah nur, indem ein Aufbaustab eingerichtet wurde. Dabei blieb es bis jetzt.
Für den Umzug einschließlich Neubau wies der Bund in seinen Haushalten 1997 3 Millionen DM, 1998 30 Millionen DM und 1999 40 Millionen DM aus, bis dahin also 73 Millionen DM von insgesamt 134 Millionen DM für den Umzug einschließlich des Neubaus des Dienstgebäudes.
Doch nach der mehrfachen Ankündigung des an sich gesetzlich beschlossenen Umzugs nach Dessau ist seit vielen Jahren nicht mehr passiert als der Kauf des Ge
ländes und die Renovierung des Wörlitzer Bahnhofs als Verwaltungsgebäude für den Aufbaustab. Die Renovierung ist prächtig gelungen, die Landesregierung wurde ruhig gestellt und seither ist nichts passiert. Inzwischen ist der Bahnhof mehr ein Denkmal für die Unentschlossenheit der Regierungen in Berlin und Magdeburg.
Am 11. Januar 2000 wurde auf die Kleine Anfrage des Mitglieds des Bundestages Frau Ehlert, PDS, in Bezug auf den Umzugstermin für das UBA im Jahr 2003 bestätigt, das dieser Termin eingehalten wird. Im Mai 2000 sagte das Bundesumweltministerium auf Anfrage des Dessauer CDU-Kreisvorstandes schriftlich zu, mit dem Neubau des Dienstgebäudes definitiv im Mai 2001 beginnen zu wollen und diesen Bau voraussichtlich bis Ende 2003 abzuschließen. Aber nicht im Jahr 2003 sollte der Bau fertig sein, sondern schon im Expo-Jahr 2000.
Dann - ich bitte Sie, ganz genau hinzuhören - wurde am 12. April 2001 den Bundestagsabgeordneten um Herrn Nooke, CDU, auf eine Kleine Anfrage vom März 2001 die Antwort zugeleitet: Mit dem Bau des Dienstgebäudes wird planmäßig im Jahr 2001 begonnen und dieses Gebäude wird voraussichtlich 2003 bezugsfertig.
Im Mai 2001 war wieder nichts passiert. Am 19. Juni 2001 habe ich in einem Artikel der „MZ“ mit Verwunderung gelesen, dass es zu einer weiteren Verzögerung für den Umzug der Bundesbehörde bis Oktober 2004 kommen wird. Es sollen 4 km Rohre für das Erdwärmeaustauschsystem fehlen. Das wird nach mehrjähriger Planung bekannt - ein schlechter Witz auf Kosten der Stadt und ihrer Bürger.
Diese Aussage hätte ich wahrscheinlich zurzeit des organisierten Mangels in der DDR akzeptiert, nicht aber in einem wirtschaftsstarken Land nach mehrjähriger Planung und zehn Jahre nach der Wende.
Hier riecht es nach schusseliger Planung oder bewusster Verzögerung des Umzugs dieser Behörde.
Der Ministerpräsident unseres Landes hat im Oktober 2000 noch die Schlüsselübergabe für den Bahnhof als wichtigen Impuls für Dessau bezeichnet.
Aber von einem Impuls ist nichts zu spüren. Viele Bürger der Stadt - und auch ich - hegen inzwischen Zweifel an dem Willen der Bundesregierung, das UBA, wie gesetzlich vorgesehen, zügig nach Dessau zu verlagern.
Auf einer heute in Dessau stattfindenden Pressekonferenz - der Zettel ist mir gerade hereingereicht worden hat der UBA-Präsident Andreas Troge Folgendes mitgeteilt: Er nannte problematische Abstimmungsverfahren zwischen Behörden und Institutionen sowie lange Genehmigungswege als Grund für die Verzögerung.
Das Umweltbundesamt muss Chefsache von Bund und Land sein. Jede Verzögerung schadet der Region und verzögert die Schaffung von dringend benötigten Arbeitsplätzen. Der Umzug des Bundesumweltamtes sollte
ein Signal sein, doch der Umzug - ich habe hier noch Oktober 2004 stehen, in der Tickermeldung heißt es aber, dass es erst Dezember 2004 sein solle
rückt in weite Ferne. Auf diesen Termin konnte sich der Leiter des Aufbaustabes noch nicht einmal verbindlich festlegen.
In den Ausführungsplanungen für den 134 Millionen DM teuren Neubau gab es in der Vergangenheit immer wieder neue Probleme. Obwohl die Geschäftsstelle in Dessau seit 1996 existiert, ist keine Präsenz in Dessau zu spüren. Ich appelliere an die Landesregierung, alle Schritte zu unternehmen, die einem schnellstmöglichen Umzug des UBA nach Dessau dienlich sind. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Hohen Haus sind wir uns einig: Die Integration von Kindern und Jugendlichen deutscher Spätaussiedler sowie aller ausländischen Kinder und Jugendlichen ist unendlich wichtig.
Unstrittig ist auch, dass vorhandene Sprachbarrieren ein Hauptgrund für eine Gruppenbildung unter Gleichen sind, die leicht zu einer Aussonderung führt, die wir alle nicht wollen können.
Aus langjähriger Erfahrung ist mir bekannt, wie schwer es oft ist, an die von Ihnen genannten Kinder und Jugendlichen heranzukommen und sie aus der teilweise schon bestehenden Isolation herauszubekommen.
Schon der Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse bedeutet eine große Aufgabe. Wenn wir in dieser Hinsicht aber von Sprachbarrieren sprechen, meinen wir nicht nur die reinen Sprachkenntnisse als solche, sondern auch eine gewisse Kenntnis und Vertrautheit mit der Umwelt, mit Gepflogenheiten und Lebensart sowie unter anderem auch eine gewisse Kenntnis von Geschichte und Traditionen.
Um über etwas reden zu können, reichen Vokabeln und Grammatik nicht aus. Hinzukommen müssen Gegenstände, über die man mit anderen sprechen kann. Dies setzt eine zumindest in bestimmten Bereichen gemeinsame Erfahrungswelt voraus. Das betrifft dann allerdings nicht nur die von Ihnen genannten interkulturellen, sondern oft ganz simple kulturelle Lerninhalte.
Lassen Sie mich dazu ein bewusst ziemlich politfernes Beispiel anführen. Wenn man, wie wir das in Dessau über Jahre mit ca. 100 Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 16 Jahren getan haben, einen Bezug zum Weihnachtsfest vermitteln will, stellt man rasch fest, wie viele für das Verständnis maßgebliche Kenntnislücken man neben den maßgeblichen Sprachproblemen beheben muss.
Ich stimme weiterhin der Feststellung zu, dass eine Integration von Kindern und Jugendlichen kaum am Elternhaus und am familiären Umfeld vorbei gelingen kann.
Ob es allerdings sinnvoll ist, die Hoffnung zu erwecken, die Schule könnte nebenbei auch eine familientherapeutische Aufgabe wahrnehmen, bezweifle ich.
Vielleicht sollte man zunächst einmal darauf achten, dass die Kinder möglichst früh, das heißt im Vorschulund im Grundschulalter, die entsprechende Förderung erhalten. Meines Wissens gibt es bereits von Schulämtern und Jugendämtern geförderte Maßnahmen und eine Sonderbetreuung dieser Schüler und Kinder. Es muss geprüft werden, welche Erfahrungen bei einer Ausweitung des Konzeptes übernommen werden können.
Kritisch möchte ich zum vorliegenden Antrag anmerken, dass weniger vielleicht mehr wäre. Statt einer Konzentration auf die Hauptprobleme erhalten wir von der SPD gleich noch einen regelrechten gesellschaftlichen Überbau mitgeliefert, bei dem ich mich nicht nur frage, ob er wirklich erforderlich ist, sondern auch, ob er nicht dazu angetan ist, das Erreichen des eigentlichen Zieles zu erschweren. Wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass zum Beispiel besondere Maßnahmen zum Erwerb einer Fremdsprache, besondere Lehrerausbildungsmaßnahmen oder die erwähnte Einbeziehung der Eltern in dem gewünschten Ausmaß nicht ohne weiteres möglich sind, dann droht meines Erachtens die Gefahr, dass auch das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für einen Schulabschluss in den Hintergrund gerät.
Hätten wir einen ähnlichen Antrag eingebracht, dann hätten wir von der SPD bestimmt vernommen, dass es eines solchen Antrags nicht bedürfe,
weil das Thema, wenigstens anfangs, auch im Rahmen der Selbstbefassung behandelt werden könne. Dessen ungeachtet ist die CDU-Fraktion an einer Diskussion im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft interessiert, wo die Landesregierung dann sicherlich auch mit einer Art Machbarkeitsanalyse aufwarten wird. - Herzlichen Dank.
Am Sonnabend tagte der Landeselternrat. Das zentrale Thema war die Schulentwicklungsplanung. Es wurde die Frage gestellt, was mit den Kreisen passiert, die diese Schulentwicklungsplanung nicht beschließen. Es sind wohl sieben Kreise, die sich aus diesem Thema heraushalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Dessau ist seit längerer Zeit bekannt, dass der Standort des schweren Pionierbataillons 703 nach Havelberg verlegt wird. Die renovierten, in einem sehr guten Zustand befindlichen Gebäude der Bundeswehrkaserne werden damit frei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist bei den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Verteidigungsministerium und der Landesregierung eine Nachnutzung des Standortes Dessau angedacht?
2. Ist bei der Neuordnung von Standorten damit zu rechnen, dass bei der Defusionierung der 13. Panzergrenadierdivision/Wehrbereichskommando von Leipzig der Teilbereich Wehrbereichskommando nach Dessau verlegt werden kann oder das neu aufzustellende Sanitätskommando Ost in Dessau eine Heimat findet? - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Innenministers waren so gut, dass ich meine Rede zu Protokoll geben kann. Ich denke, das löst im Saal Freude aus.
Ich möchte aber gern noch die zusätzliche Überweisung an den Ausschuss für Kultur und Medien beantragen.
- Ja, richtig.
Schloss Lichtenburg in Prettin hat viele Nachteile seit seiner Errichtung im Jahr 1553. Martin Luther war zwar mehrmals im Kloster - das vor dem Renaissanceschloss dort stand -, aber nur kurz und nicht ausreichend für eine
große Würdigung dieser Tat; hätte er dort nur die Thesen angeschlagen!
Die Lichtenburg ist ein herrliches Renaissanceschloss, aber nicht größer, sondern kleiner als das Residenzschloss Dresdens gebaut, wenn es auch viele Ähnlichkeiten dazu aufweist. Die sächsischen Kurfürstinnen, die dieses Schloss als Witwensitz wählten, waren, da Frauen, nicht geschichtsbestimmend.
Seit 1812 wurde das Schloss als Strafanstalt genutzt; dies bringt bekanntlich auch keine Freunde.
Und dann kommt die furchtbare Geschichte. Im Jahr 1933 wurde hier eines der ersten Konzentrationslager des Nazireiches errichtet. Vor allem Frauen wurden dort inhaftiert; eine im Rahmen der Expo angebrachte Tafel „Frauenorte in Sachsen-Anhalt“ erinnert daran.
Aber auch SPD-Politiker, wie Wilhelm Leuschner, ehemaliger Innenminister von Hessen, Hermann Lückmann, Regierungspräsident in Lüneburg, Carlo Mierendorff, Mitglied des Reichstages, und Ernst Reuter, unter anderem Oberbürgermeister von Magdeburg und dann Oberbürgermeister von Gesamtberlin, waren dort inhaftiert. Die Häftlinge wurden 1939 nach Ravensbrück überführt. Das Schloss wurde bis 1945 Zeughaus der SS.
Dann nutzte die LPG das Schloss bis zur Wende. 1965 errichtete die damalige DDR eine KZ-Gedenkstätte, aber nur halbherzig. Oder haben DDR-Schulklassen - außer vielleicht aus Wittenberg - je diese besucht oder davon erfahren? Lag das an den SPD-Politikern, den Bibelforschern und Homosexuellen, die überwiegend dort inhaftiert waren? Und einige Museen wurden errichtet (Brot, Wein, Feudal).
Nach der Wende lief dann gar nichts mehr. Prettin kam mit der Gebietsreform freiwillig zu Sachsen-Anhalt; dies hatte den Nachteil, dass viele Schlösser schon in die Stiftung „Schlösser und Gärten“ aufgenommen waren und für zusätzliche kein Geld mehr da war. Dazu kommt, dass Prettin so weit ab liegt, dass das Schloss nur mit Auto oder Bus erreicht werden kann, und kein Gutachten über die Bedeutung vorliegt.
Der Landkreis kann nun die Unterhaltung von Gedenkstätte und Schloss nicht mehr leisten, der Bund will sich aus der Finanzierung verabschieden, wenn sich nicht das Land mit 50 % an der Förderung beteiligt; deshalb die Ausschreibung der Immobilie.
Die CDU-Fraktion meint, dies ist der falsche Weg - abgesehen davon, dass sich schon bei der ersten Ausschreibung kein Investor fand. Es muss endlich ein Nutzungskonzept erarbeitet werden, das schlüssig ist für Schloss und KZ-Gedenkstätte.
Der Schutz der KZ-Gedenkstätte ist festgeschrieben; auch beim Verkauf muss sie erhalten bleiben. Historiker haben nun begonnen, die Bedeutung des Schlosses und der Gedenkstätte herauszuarbeiten. Die Studie soll im Frühjahr vorliegen.
Zusammenfassend: Die CDU-Fraktion ist gegen den Verkauf der Lichtenburg. Der Bund und das Land, vielleicht auch die Europäische Union müssen die historische Wichtigkeit für diese Randregion von Sachsen-Anhalt erkennen. Es gibt sechs KZ-Gedenkstätten in SachsenAnhalt, die auf die Gräueltaten der Nazis hinweisen. Dieses Schloss gehört dazu und die Studie wird die nationale und internationale Bedeutung untermauern.
Über Nutzungsmöglichkeiten würden wir gerne im Ausschuss für Kultur und Medien, im Innenausschuss und
im Finanzausschuss sprechen. Die Nutzung als Jugendbegegnungsstätte, als Alten- und Pflegeheim (50 Millio- nen DM Kosten), als Reha-Klinik oder als Fort- und Weiterbildungsstätte muss angedacht und geprüft werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Gebietsreform frage ich, welche kreisfreien Städte unter 100 000 Einwohnern gibt es in Deutschland mit welchen aktuellen Einwohnergrößen?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Leistungsfähigkeit dieser kreisfreien Städte sowie über Eingemeindungsabsichten wegen zu geringer Einwohnerzahl vor?
Ja.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn: Die CDU-Fraktion stimmt dem Antrag der SPD in allen wesentlichen Punkten zu. In der Sache ist dieser Antrag für eine Fraktion, die seit sechs Jahren die Regierung stellt, ausgesprochen merkwürdig und ähnelt ziemlich stark einer Bankrotterklärung.
Wie gesagt, alle Vorschläge, die gemacht werden, sind zumindest einer ernsthaften Erörterung wert. Im Hinblick auf die Situation an den berufsbildenden Schulen sind sie allerdings nicht alle gleichermaßen zentral.
Das Kernproblem der beruflichen Bildung wird wieder zunehmend die Unterrichtsversorgung sein. Betrachtet man die Altersstruktur der Lehrkräfte, so werden in den kommenden Jahren mehr als 100 Lehrkräfte jährlich aus Altersgründen ausscheiden, doch es rücken jeweils nur knapp 20 Hochschulabsolventen in die zweite Phase der Lehrerausbildung nach. Erfahrungsgemäß nimmt dann noch ein Teil nach dem zweiten Staatsexamen eine außerschulische Tätigkeit auf. Andere wechseln nach dem zweiten Staatsexamen in andere Bundesländer über.
An Berufsschullehrern herrscht in allen Ländern Mangel, und so wundert es nicht, dass junge Menschen dorthin gehen, wo sie sich bei Verbeamtung und vollem Westgehalt teilweise sogar zielgenau für bestimmte Orte bewerben können.
Aufgrund dieses allgemeinen Lehrermangels besteht auch wenig Aussicht, ausgebildete Lehrer aus anderen Ländern zu gewinnen. Darum droht uns ein Lehrermangel, der die Unterrichtsversorgung massiv infrage stellt. Inwieweit Quereinsteiger tatsächlich das Lehramt für berufsbildende Schulen bzw. eine in anderen Ländern anerkannte Qualifikation erwerben und nach ihrer Ausbildung in diesem Lande bleiben, erscheint auch fraglich.
Deshalb möchte ich den Punkt 2 in dem SPD-Antrag unterstreichen. Besonderer Wert sollte also bei der Anwerbung und Einstellung auf die in unserem Land ausgebildeten und qualifizierten Menschen gelegt werden.
Dazu müssten auch die Praktiken an den Schulämtern - da rede ich Herrn Siegert das Wort - auf den Prüfstand, damit den jungen Menschen bei Bewerbungen nicht erst nach sechs Monaten ohne Zwischenbescheid geantwortet wird oder - in einem anderen Schulamt - nach fast einem Jahr überhaupt keine Antwort da ist. Dies sind keine Einzelfälle. Deshalb wird ein Bericht im Bildungsausschuss sehr spannend sein.
Ich vermisse seit Jahren und fordere darum eine ausgedehnte öffentlich wirksame Aktion der Landesregierung, um Abiturientinnen und Abiturienten für eine Berufsschullehrerausbildung zu gewinnen. Wo sonst kann man heutzutage jungen Menschen die Zusage machen, dass sie bei einem erfolgreichen Studium geradezu eine Beschäftigungsgarantie im höheren Dienst haben, und dies mit einer zwar anstrengenden, aber faszinierenden Vielfalt der Voraussetzungen bei den Schülern.
Besonders hinweisen möchte ich noch auf Punkt 9. Forderungen zur Fremdsprachenproblematik, zum Schüleraustausch, zur Aufnahme der Fächer Religion und Ethik und zur flächendeckenden Bereitstellung von Beratungslehrern und Schulsozialarbeitern gerade an den Berufsschulen sind im Hinblick auf den sich entwickelnden Extremismus wichtiger als je und befinden sich seit Jahren immer wieder im Forderungskatalog des Landeselternrates.
Die Forderung nach einem Handlungskonzept für die berufsbildenden Schulen wird finanzielle Zuweisungen nach sich ziehen. Ohne die Gewinnung des erforderlichen Lehrernachwuchses sind letztlich alle anderen Punkte des Antrages gegenstandslos. Darum ist für uns dieser Punkt von zentralem Interesse.
Wir stimmen einer Überweisung des Antrages in den Ausschuss zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Name und der Umfang des Gesetzes täuschen ein wenig.
Erstens. Streng genommen handelt es sich nicht um ein Mediengesetz, sondern um ein Rundfunkgesetz.
Zweitens. Es gibt nur sehr wenige echte inhaltliche Neuerungen. Die meisten Änderungen beziehen sich auf den Aufbau des Gesetzes und auf die Einarbeitung anderer, längst geltender Rechtsvorschriften aus bundes- und europaweiten Übereinkommen.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, da man so eine Leseversion vor sich hat, die nicht dauernd zum Nachschlagen in anderen Regelungen zwingt. Ich halte dies in einem Bereich, in dem es so oft, wie zum Beispiel bei einem Rundfunkveranstalter, nicht um natürliche Personen geht, für unnötig. Es zeigt jedoch, daß das neue Mediengesetz so gut wie keine medienpolitische Neuerung enthält, sondern vor allem eine synoptische Leistung einiger Mitarbeiter der Staatskanzlei darstellt, allerdings eine große Leistung.
Am Rande sei bemerkt, daß die gewonnene Lesbarkeit zugleich dadurch beeinträchtigt wird, daß durchgehend die männliche und die weibliche Sprachform verwandt wird.
Zum Gesetz selbst: Inhaltlich begrüßen wir die Regeleinführung des privaten lokalen Fernsehens, das in § 43 geregelt wird.
Eine Mehrheit fand auch der Änderungsantrag der CDUFraktion zu § 11 Abs. 6. Danach können Veranstalter nichtkommerziellen lokalen Hörfunks Vereinbarungen mit anderen Rundfunkveranstaltern über die Lieferung von Programmteilen treffen, soweit dadurch die inhaltliche Verantwortung des Veranstalters und die Eigenständigkeit des Rundfunkprogramms nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten entscheidet der Ausschuß für Kultur und Medien nicht nur darüber mit, ob sie vergeben werden, sondern auch an wen sie vergeben werden. Auch diese Änderung wurde von der CDU-Fraktion mit vorgeschlagen.
Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollte sich der bisherige Landesrundfunkausschuß, der in „Medienanstalt Sachsen-Anhalt“ umgetauft werden soll, zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben uneingeschränkt
an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen können. Eine Mehrheit fand jedoch die Forderung der CDUFraktion, die Beteiligung auch künftig auf ein Drittel der Kapital- und Stimmrechtsanteile zu begrenzen.
Der § 27 Abs. 8 des bisherigen Gesetzes über privaten Rundfunk soll am 1. August 2001 außer Kraft treten. Danach muß Werbung nicht mehr im gesamten Verbreitungsgebiet eines zugelassenen Programms zeitgleich verbreitet werden. Das heißt, daß Privatsender dann auch lokale und regionale Werbung aus ihren Studios verbreiten können. Dies macht Rundfunkwerbung auch für kleinere Unternehmen erschwinglich und attraktiv.
Darüber gab es vor und während der Gesetzesberatung besonders mit den beiden großen Zeitungen im Lande viele Gespräche, die durch eine solche Neuregelung ihren Werbungskundenanteil mehr oder weniger stark gefährdet sahen.
Da niemandem ernsthaft daran gelegen sein wird, die hiesige Medienlandschaft zu beeinträchtigen, sind wir sicher alle gefordert, die kommende Entwicklung sorgfältig zu beobachten und erforderlichenfalls auch zu überprüfen.
Die CDU-Fraktion wird dem Mediengesetz zustimmen. Allerdings fordern wir für die Zukunft den Ministerpräsidenten auf, sich mit den in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz gemachten Vorschlägen auseinanderzusetzen, wonach der kommende Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch der letzte sein sollte. Mediengesetzgebung findet schon lange nicht mehr in der Echtzeit statt, sondern hinkt fast aussichtslos sowohl den technischen als auch den medialen Realitäten hinterher. Auch die CDU-Fraktion empfindet dies keineswegs nur als faktische Deregulierung, sondern in mancher Hinsicht als bedauerlich, aber eben auch als unabänderlich. Dies ist jedoch, wie gesagt, ein Ausblick in die Zukunft.
Dem vorliegenden Mediengesetz stimmt die CDUFraktion zu. Den Änderungsantrag der PDS-Fraktion lehnen wir ab. - Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bis wann können die Schulträger damit rechnen, daß das bisherige Verfahren zur Gewährung von Landeszuschüssen für den Anschluß von Schulen ans Netz aufgrund der von verschiedenen Seiten angekündigten kostenlosen Anschlüsse aufgehoben bzw. vereinfacht werden kann?
2. In welcher Höhe wird das Land weiterhin die Hardwareausstattung von Schulen fördern?
Es ist richtig, daß die psychotherapeutisch Tätigen keine Almosen brauchen, aber sie brauchen eine schnelle Lösung des Problems. Sie sagten selbst, daß an verschiedenen Stellen noch Verfahren anhängig sind. Könnte man nicht seitens der Landesregierung Einfluß darauf nehmen, daß diesbezüglich endlich schneller entschieden wird?