Uwe Schulze
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich meine Fraktionskollegin Brunhilde Liebrecht entschuldigen, die gern unser Gewaltschutzgesetz verteidigt hätte und auch gern zum Landesaktionsplan gesprochen hätte. Leider ist sie durch einen unaufschiebbaren Krankenhausaufenthalt heute verhindert. Ich möchte ihr an dieser Stelle unsere besten Genesungswünsche ausrichten.
Meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen und Gewalt in der Familie ist leider ein altes Problem, das uns immer wieder beschäftigt. Die Formen der Gewalt gegen Frauen sind sehr vielschichtig. Sie beschränken sich nicht allein auf Angriffe auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Frau; sie betreffen auch subtile Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die die Entwicklung und Äußerung eines eigenen Willens der Frau behindern und die ihre Bedürfnisse und Empfindungen ignorieren.
Die CDU hat sich ausdrücklich die Überwindung struktureller Gewalt zum Ziel gesetzt und bereits im Jahr 1985 in ihren Essener Leitsätzen der Gewalt gegen Frauen ein eigenes Kapitel gewidmet. Darin steht: „Die körperliche und seelische Misshandlung von Frauen und Mädchen wurde lange Zeit bagatellisiert und verschwiegen.“
Dieses Thema, meine Damen und Herren, darf nicht länger tabuisiert werden. Wie ich höre, wenn Sie so mitreden, sind Sie alle bestens über dieses Thema informiert.
Die immer noch bestehenden Vorurteile gegenüber den Opfern - auch auf der Seite der Behörden und Gerichte müssen beseitigt werden. Dazu sind gezielte Fortbildungsmaßnahmen von Polizei, Justiz und Ärzteschaft notwendig, damit diese ihrer Aufgabe gegenüber den Opfern besser gerecht werden können. Auch eine breite Aufklärung ist notwendig und erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Wiedervereinigung stellte die Bundesregierung im Jahr 1991 im Rahmen eines Sonderprogramms zur Anschubfinanzierung von Frauenhäusern in den neuen Bundesländern 1,2 Millionen DM zur Verfügung, mit denen 47 neu ge
gründete Frauenhäuser finanziell unterstützt wurden. Noch im Jahr 1992 startete das Bundesministerium für Frauen und Jugend die Aktion „Keine Gewalt gegen Kinder - Signale sehen, Hilferufe hören“.
Das heute noch vorbildliche Berliner Interventionsprojekt „Gegen häusliche Gewalt“ wurde von der CDU-Bundesregierung initiiert und gemeinsam mit der Stadt Berlin finanziert. Bereits in diesem Projekt wurden die Grundzüge dafür festgelegt, wie Frauen während eines Verfahrens gegen den Täter unterstützt werden sollen. Ein Teil dieses Projekts beinhaltet des Weiteren ein Verhaltenstrainingsprogramm für Täter.
Meine Damen und Herren! Im Dezember 1993 hatte das damals CDU-geführte Bundesministerium für Frauen und Jugend eine große und vielfältige Kampagne unter dem Titel „Gewalt gegen Frauen? - Ein Thema für Männer!“ gestartet. Ziel der Politik der CDU war es, durch eine Vielzahl von politisch-administrativen Maßnahmen auf einen entsprechenden Bewusstseinswandel in Richtung auf einen partnerschaftlichen, gleichberechtigten und gewaltfreien Umgang der Geschlechter miteinander hinzuwirken.
Sie sehen also, dass dem Bundes- und dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder bereits wegbereitende Programme der CDU vorausgegangen sind.
In der Sache enthält der Landesaktionsplan, Frau Kollegin Schmidt, im Wesentlichen die gleichen Aussagen wie der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Parteiübergreifend und einstimmig hat der Bundestag am 8. November vergangenen Jahres das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennungen verabschiedet.
Parteiübergreifend heißt, meine Damen und Herren, mit den Stimmen der CDU.
Denn die CDU ist in ihrer Politik grundsätzlich immer der Sache verpflichtet, wenn es um Deutschland und um Sachsen-Anhalt geht.
Meine Damen und Herren! Weil wir das Ansinnen des Bundesgesetzes für richtig befinden, hat die CDU-Landtagsfraktion im Mai des vergangenen Jahres, Herr Bischoff, den Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes zum häuslichen Nahbereich eingebracht, damit die Lücke zwischen Gewalthandlung und Erlassen einer einstweiligen Verfügung geschlossen werden kann. Dass dies richtig und notwendig ist, hat bereits unsere liebe Kollegin Frau Dr. Kuppe in ihrem Vorwort zu der von ihr herausgegebenen Broschüre „Zehn Jahre Frauenhaus
arbeit in Sachsen-Anhalt“ ausdrücklich bestätigt. Ich darf zitieren:
„Darüber hinaus steht die Forderung im Raum, das Polizeigesetz auf Landesebene zu ändern, um eine sofortige Wegweisung des Täters durch die Polizei aus der Wohnung analog dem österreichischen Gesetz zu ermöglichen. Das wird von mir nachhaltig unterstützt.“
Herr Innenminister, von mir auch, auch von Ihrer Kollegin. Warum wehren Sie sich dagegen?
Nun wissen wir, dass SPD und PDS unseren Gesetzentwurf heute höchstwahrscheinlich ablehnen werden.
Abgelehnt wird der Gesetzentwurf - das muss ich Ihnen auch einmal ins Stammbuch schreiben - aus unserer Sicht ausschließlich aus politischem Kalkül,
nicht weil das Gesetz schlecht oder falsch wäre; denn es hätten sowohl die SPD als auch die PDS entsprechende Änderungsanträge unterbreiten können, um eine wohlfeilere Formulierung von ihrer Seite aus anzubringen. Wir wollten Ihre Ministerin, die heute leider nicht anwesend ist, ja sogar unterstützen.
Aber, meine Damen und Herren, was nicht sein kann, das darf auch nicht sein. Der Vorschlag kam von uns und deswegen wurde er abgelehnt. Stattdessen verständigten sich SPD und PDS auf eine Beschlussempfehlung, Herr Innenminister, die die Landesregierung auffordert, eine Präzisierung der einschlägigen polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse vorzunehmen. Ich möchte noch einmal kurz zitieren:
„... dazu einen Gesetzentwurf vorzubereiten, um diesen in der nächsten Legislaturperiode des Landtages vor der parlamentarischen Sommerpause 2002 in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu können. Bei der Fassung des Gesetzentwurfs soll unter anderem das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Berücksichtigung finden.“
Dann frage ich mich: Warum machen Sie das denn nicht gleich?
Kollege Becker, von mir sehr geschätzt, hat im Innenausschuss Verhandlungsbereitschaft signalisiert, den Platzverweis auf zehn Tage auszudehnen, wie es etwa in NRW der Fall ist. Aber, meine Damen und Herren, Sie sind nicht darauf eingegangen.
Herr Kollege Bullerjahn, der sich jetzt leider nicht im Raum befindet,
- oh, hier hinten auf der Regierungsbank; Herr Kollege, ich bin erstaunt - hat gestern unserem Fraktionsvorsitzenden Herrn Professor Böhmer den Vorwurf gemacht, die CDU würde keine konkreten Vorschläge machen.
Meine Damen und Herren! Das vorliegende Beispiel ist einer von vielen Vorschlägen, die wir in diesem Hohen
Hause bereits unterbreitet haben. Fakt ist, dass die CDU konkrete Vorschläge macht und auch in Zukunft machen wird. Bisher wurden diese fast ausnahmslos von der SPD und auch vonseiten der PDS abgelehnt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der SPD und von der PDS: Wo sind eigentliche Ihre Änderungsvorschläge gewesen, nicht nur die Ablehnung?
Meine Damen und Herren! Seit Mai letzten Jahres haben Sie Zeit gehabt, Vorschläge zu unterbreiten. Die CDU-Fraktion hat sich kompromissbereit gezeigt. Uns liegen überhaupt keine Änderungsvorschläge vor. Wenn SPD und PDS in Nordrhein-Westfalen abschreiben wollen, hätten sie es bereits früher tun können. Dann wären wir auch bereit gewesen, uns darüber zu unterhalten. Aber es ist nichts gekommen - weder vonseiten der SPD noch vonseiten der PDS.
Meine Damen und Herren! Ich sage es jetzt noch einmal ganz deutlich, auch wenn das vielleicht ein bisschen brutal ist:
Sie spielen auf dem Rücken misshandelter Frauen auf Zeit, nur um irgendwann einmal einen Gesetzentwurf einzubringen,
der dann vielleicht - so die Hoffnung meines sehr geehrten und sehr geschätzten Kollegen Rothe - eine Punktlandung sein soll.
Man kann nur hoffen, dass die SPD bei ihrem Absprung nicht zu sehr in Turbulenzen mit der PDS gerät und abgetrieben wird.
Meine Damen und Herren! Den Antrag zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wird die CDU ablehnen. Ich darf mich auf wenige Bemerkungen beschränken.
Die CDU hat mit betroffenen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen eine Anhörung zum Landesaktionsplan durchgeführt. Als Fazit muss festgestellt werden, dass große Erwartungen in den Landesaktionsplan gesetzt werden. Schon jetzt wird aber bemängelt, dass die konkrete Umsetzung des Programms vor Ort schwierig sein wird. Es fehlt an Ressourcen. Als Ziel wird Prävention groß geschrieben, jedoch darf dadurch kein Mehraufwand entstehen.
Meine Damen und Herren! Festzustellen ist, dass die Theorie des Programms mit der Praxis tatsächlich wenig zu vereinbaren ist. So fehlt es etwa an flächendeckenden Notrufmöglichkeiten. Aus Kostengründen werden bereits jetzt die Notruftelefone häufig nachts und am Wochenende abgestellt, obwohl die Problematik insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Feiertagen auftritt.
Meine Damen und Herren! Schwierigkeiten bereitet auch die Zusammenarbeit mit Richtern und Gerichten. Es ist zu hören, dass selbst das Sozialministerium und das Justizministerium sich diesbezüglich - bisher wenig erfolgreich - bemüht haben.
Abschließend möchte ich eines sagen: Die CDU weiß, dass diese Landesregierung sowie SPD und PDS vieles von dem, was sie jetzt verkünden, nach dem 21. April
weder umsetzen noch finanziell unterstützen können. Mit der CDU wird es daher nach dem 21. April 2002 eine Politik geben, bei der sämtliche vorhandenen Ressourcen festgestellt, zusammengefasst und genutzt werden. Wir vonseiten der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands werden Opfern von häuslicher Gewalt angemessen und zielgerichtet helfen. Die notwendigen flankierenden Maßnahmen und Hilfsangebote werden wir von unserer Seite aus entsprechend finanzieren. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Ich freue mich, dass Sie mir derart entgegenkommen.
In den Protokollen kann durchaus nachgelesen werden, wer sich entsprechend geäußert hat.
Aber ich denke, Frau Kollegin Bull, ich habe hierbei nicht aus einem luftleeren Raum heraus entsprechend zitiert.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU kann von ihrer Seite aus feststellen, dass die PDS vor ihrer eigenen Courage kneift.
Meine Damen und Herren! Der Sache nach kann die CDU-Fraktion dem Antrag der PDS-Fraktion sogar zustimmen, weil die CDU grundsätzlich immer dafür ist, dass die Landesregierung die vom Parlament beschlossenen Gesetze befolgt und einhält.
Die PDS-Fraktion fordert in dem Antrag nichts anderes als das, was schon in § 16 Abs. 1 bis 3 KJHG des Landes Sachsen-Anhalt als Auftrag an die Landesregierung entsprechend formuliert wurde.
Nun könnte man bei der ersten Lektüre des PDSAntrages dem Verdacht erliegen, die PDS-Fraktion fordere einen Bericht, der sowieso bald das Licht der Öffentlichkeit erblickt.
Aufgrund des Änderungsantrages der SPD-Fraktion muss aber jedem klar werden, dass der nach § 16 KJHG zur Mitte einer jeden Legislaturperiode vorzulegende Bericht der Landesregierung offensichtlich so bald noch nicht fertig ist.
Sie hatten ihn im Mai beschlossen. Ich möchte Sie daran erinnern, Frau Ministerin, was in dem Protokoll über die 22. Sitzung vom 19. November auf der Seite 28 steht:
„Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Schulze zu der beantragten Änderung zu Absatz 1 Satz 1 äußert Frau Dr. Weiher den Vorschlag, die Worte
‚in der ersten Hälfte einer jeden Legislaturperiode‘ durch die Worte ‚in der Mitte einer Legislaturperiode‘ zu ersetzen.“
Jetzt ist natürlich die Frage - die steht bei der SPD sowieso -, wo bei Ihnen die Mitte ist.
Liegt die Mitte der Jahre von 1998 bis 2002 im Jahre 2000, wenn Sie sich auf die Legislaturperiode beziehen? Den letzten ausdrücklich so bezeichneten Kinderund Jugendbericht hat die Landesregierung im Januar 1998 zusammen mit dem Arbeitsmarkt- und Sozialbericht vorgelegt.
- Nun seien Sie doch nicht so aufgeregt.
Ich habe Sie ja damals alle darauf hingewiesen. - In dem letzten Arbeitsmarkt- und Sozialbericht werden die Belange der Kinder und Jugendlichen nur noch auf ganz wenigen Seiten abgehandelt. Der Kinder- und Jugendbericht ist also wirklich schon lange überfällig.
Zu kritisieren ist aber, dass sich selbst die PDS-Fraktion nicht ganz an den Wortlaut des § 16 KJHG hält. Die PDS-Fraktion hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion mit ihrem KJHG die Landesregierung verpflichtet, in der Mitte einer jeden Wahlperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Zum Schluss -
- Ich weiß nicht, ob es Ihr KJHG ist.
- Ich möchte Sie einmal darauf hinweisen, dass es nicht das KJHG der SPD und der PDS ist. Es ist das KJHG des Landes und die Landesgesetze sind für alle verpflichtend, Herr Bischoff.
- Dann geben Sie mir also Recht. Ich danke Ihnen.
- Darf ich fortfahren, Herr Präsident?
Danke. - Daher geht der Antrag der PDS-Fraktion nicht konform mit Ihrem eigenen Gesetz, wenn Sie der Landesregierung zubilligen, den Bericht bis zum Ende der Legislaturperiode abzuliefern.
Wir müssen feststellen, dass die Mitte der Wahlperiode vorüber ist und die Landesregierung den Auftrag bisher nicht erfüllt hat. Dass es auch anders geht, erkennt man daran, dass die Landesregierung noch im Juli 2000 ihr kinder- und jugendpolitisches Programm vorgelegt hat. Insofern ist sie dem Gesetzesauftrag gemäß § 16 Abs. 1 KJHG kurzfristig nachgenommen.
In diesem Punkt reichen sich PDS- und FDVP-Fraktion nunmehr die Hand, da die FDVP-Fraktion unter TOP 30 der Tagesordnung einen Bericht über die Umsetzung und Wirksamkeit dieses kinder- und jugendpolitischen Programms fordert.
Die CDU-Fraktion hat seinerzeit das KJHG abgelehnt und bleibt bei der Auffassung, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Praxis keine Hilfe ist, sondern zusätzliche Bürokratie aufbaut.
Nun könnte man der Auffassung sein,
dass der jetzt von der PDS-Fraktion geforderte Bericht verfrüht ist. Es bleibt abzuwarten, wie konkret die Landesregierung schon ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Erfahrungen mit dem Gesetz berichten kann. Eine Bestandsaufnahme und Analyse der Kinder- und Jugendhilfe ist der Sache nach auf alle Fälle notwendig.
Unsere grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz sind bisher nicht entkräftet worden. Sobald der eingeforderte Bericht vorliegt und die Gesetzesfolgenabschätzung abgeschlossen ist, denke ich, werden wir erneut vertieft in die Diskussion über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes einsteigen müssen.
Den Antrag der SPD, Herr Bischoff, lehnen wir von der CDU-Fraktion ab. Ohne Flachs und Krümel muss ich zu dem Antrag der PDS-Fraktion sagen, dass ich nicht weiß, warum Sie darüber im Ausschuss noch lange diskutieren wollen.
Das ist ein Antrag, der jetzt zu beschließen ist, und wir stimmen diesem Antrag zu. Aber ich meine: Was tut man nicht alles aus Gründen der Tolerierung von Ihrer Seite aus? - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, ich meine nicht, dass Sie jeden Zuruf unterbinden sollten. Als Abgeordneter dieses Hohen Hauses möchte ich feststellen, dass ich, wenn ich meinen Redebeitrag halte, keine Probleme mit Zurufen etc. habe. Wenn man meine Rede aber vehement stört, dann wende ich mich an Sie als Sitzungsleiter, mir das mir zustehende Rederecht zu verschaffen.
Danke, Herr Präsident. Als Erstes an Sie, Herr Präsident, gerichtet: Ich möchte Sie bitten, diese Beleidigung vonseiten meines Kollegen Steckel entsprechend zu rügen und zurückzuweisen.
Die zweite Angelegenheit. Herr Steckel, da Sie jetzt die Frage „in der Mitte der Legislaturperiode“ angesprochen haben:
Sie selbst und die PDS haben doch diesem Gesetz damals zu einer entsprechenden Mehrheit verholfen. Wir haben Sie im Ausschuss darauf hingewiesen und jetzt kommen Sie mit solchen Ausreden.
Können Sie das näher erklären?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung Sachsen-Anhalts liegen die Olympischen Spiele im Jahr 2012 offensichtlich in weiter Ferne.
Am frühen Nachmittag ist es besser, wenn man etwas deutlicher und lauter spricht.
- Wenn ich jetzt weitermachen kann: Während andere Landesregierungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aktiv die Olympia-Bewerbungen ihrer Städte unterstützen, handelt unsere Landesregierung, wie es scheint, nach dem Motto: Wir pflügen nicht, wir sähen nicht und wir ernten doch. Vielleicht bleibt doch die eine oder die andere Veranstaltung im Lande Sachsen-Anhalt kleben.
Meine Damen und Herren! Vorgestern ist die Machbarkeitsstudie für die Olympia-Bewerbung der Stadt Leipzig vorgestellt worden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Olympia-Bewerbung der Stadt Leipzig möglich und aussichtsreich ist.
An dieser Studie haben sich neben der Stadt Leipzig die Städte Dresden, Chemnitz und Riesa nicht nur finanziell beteiligt. In einer Lenkungsgruppe werden bereits die Einzelheiten zwischen den Städten ausgehandelt. Gemeinsam mit dem sächsischen Kultusministerium haben die Städte bekannt gegeben, dass sie sich über eine räumliche und zeitliche Verteilung der gegenwärtig 28 olympischen Disziplinen für die Sommersportarten mit rund 300 Einzelwettbewerben verständigt haben.
Daneben haben die Städte Lübeck, Rostock und Kiel definitiv ihr Interesse an den Segelwettkämpfen angemeldet.
Meine Damen und Herren! Als sachsen-anhaltischer Standort wird lediglich die Stadt Halle als möglicher Vorrundenspielort für Fußballspiele erwähnt. Hierfür soll die Stadt Halle, wie zu hören war, bereits 20 000 DM an die Stadt Leipzig zur Unterstützung der Studie überwiesen haben.
In der Pressekonferenz hat sich das sächsische Kultusministerium gegen die Interpretation gewandt, dass die Stadt Halle damit eine Option für Wettkämpfe habe. Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass es eine Bewerbung Sachsens geben wird und die Wettkämpfe auch nur in Sachsen ausgetragen werden sollen.
Meine Damen und Herren! Bereits am 3. November 2001 trifft das Nationale Olympische Komitee eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob Deutschland sich für die Sommerspiele im Jahr 2012 bewerben soll.
Neben der Stadt Leipzig werden noch drei weitere Städte ins Rennen geschickt. Damit ist zwar noch nicht ausgemacht, dass Leipzig der Austragungsort der Olympischen Spiele im Jahr 2012 sein wird. Jedoch muss jedem klar sein, dass, wenn Sachsen-Anhalt nicht wirklich bald und unmissverständlich und durch entsprechende Angebote glaubhaft unterbreitet, dass auch bei uns Wettkämpfe stattfinden können, der Zug für uns für immer abgefahren ist, Frau Ministerin.
- Ich freue mich, dass Sie die Namen der einzelnen Abgeordneten kennen, Frau Ministerin.
Die Olympischen Spiele sind immer auch Spiele der Regionen, Frau Ministerin.
Die Stadt Halle ist nur 30 km von Leipzig entfernt, von Bitterfeld ist es ungefähr dieselbe Entfernung. Der Austragungsort Dresden ist sogar 90 km entfernt. Dementsprechend kann man sich ausrechnen, in welchem Umkreis im Rahmen der Olympischen Spiele Wettkämpfe in Sachsen-Anhalt möglich wären, Frau Ministerin. Ich meine, wenn man an die verschiedenen Aktionen im Raum Mitteldeutschland in der Vergangenheit denkt, bei denen immer gepredigt wurde, dass hier die Musik spielt, sollte man auch den Großraum Leipzig/Halle/ Bitterfeld/Dessau
entsprechend mit ins Spiel bringen.
Sachsen-Anhalt kann sich die mit der Olympia-Bewerbung verbundenen Möglichkeiten einfach nicht entgehen lassen. Das sage ich nicht nur mit Blick auf den Raum Halle, sondern das betrifft genauso die Stadt Magdeburg und andere Städte und Regionen des Landes.
- Dass Sie meine Region so unterstützen, finde ich ganz prima. Ich werde das im Kreis weitersagen.
Sollten die Olympischen Spiele im Jahr 2012 nach Leipzig kommen, sind sie ein Motor für die Infrastrukturentwicklung und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor,
der voraussichtlich 3,5 Milliarden Euro umsetzen wird. Geplant ist, dass allein 1 Milliarde Euro in die Sportstätteninfrastruktur fließt. Die hohen Investitionskosten bewirken einen Strukturwandel in der Ausrichterregion, wobei der Zeitraum einer normalen Entwicklung übersprungen wird.
Meine Damen und Herren! Es ist überhaupt nicht hoch genug einzuschätzen, welche Bedeutung solche Veranstaltungen für Kultur, Tourismus, Wirtschaft und Gastronomie haben. Die Konsumausgaben allein der auswärtigen Besucher und der olympischen Familie übersteigen leicht eine halbe Milliarde Euro. Die Zahl der durch den Primäreffekt geschaffenen Langzeitarbeitsplätze liegt nach den Erfahrungen der letzten Spiele in
einer Größenordnung von 5 000 bis 10 000 Arbeitsplätzen.
Daneben sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Übertragung der Wettkämpfe eine Steigerung des internationalen Bekanntheitsgrades und des Images des Ausrichterstandortes bewirkt und damit einen bedeutsamen und wirklich sehr langfristigen Effekt haben wird, der ansonsten nur mit einem unglaublich hohen Werbeetat zu erzielen wäre. Ich sage es einmal ganz deutlich: Das betrifft nicht nur Leipzig; das betrifft alle Städte und Gemeinden der Region, die in irgendeiner Weise mit Olympia 2012 zu tun haben werden. Dieses Image, das wir unserer Region geben könnten, ist aus meiner Sicht unbezahlbar.
Wir fordern die Landesregierung daher auf, endlich aus ihrem Dornröschenschlaf aufzuwachen und sich zu bemühen, die Interessen Sachsen-Anhalts im Hinblick auf eine Beteiligung an den Olympischen Spielen im Jahr 2012 nachdrücklich zur Geltung zu bringen. - Ich danke Ihnen.
Herr Bischoff, mit aller gebotenen Ernsthaftigkeit: Wach geküsst wurde ich schon vor einiger Zeit und nicht erst jetzt.
Es freut mich, dass wir durchaus parteiübergreifend einen Konsens hinbekommen können.
Außerdem sage ich Ihnen noch eines: Frau Ministerin, unabhängig von der Feststellung der einzelnen Kommunen, dass sie sich bei Olympia beteiligen wollen, ist es wichtig, dass die Kommunen, die Kreise und die Landesregierung eine Politik wie aus einem Guss vertreten.
Das macht man in Sachsen. Das machen uns die Sachsen vor. Wir dürfen nicht abseits stehen. Ansonsten fährt der Zug ohne uns ab.
Wenn wir im Ausschuss weiter darüber beraten, können wir in dieser Hinsicht zu einer gemeinsamen Stellungnahme kommen. Der Landkreis Bitterfeld - wie vorhin angemerkt wurde - wird sicherlich auch noch seine Meinung dazu sagen wollen, aber nicht innerhalb des Landtages.
Was mir noch besonders wichtig ist: Herr Wolf, ich bin zwar nicht Loriot und ich habe auch nicht sein Sofa,
aber ich sage Ihnen einmal eines ganz persönlich: Ich mag die Landesregierung nicht.
- Warten Sie doch einmal, ich bin doch noch gar nicht fertig. - Aber ich mache eines: Ich liebe meine Heimat. Das ist ein Unterschied. Deswegen würde ich niemals etwas gegen meine Heimat sagen.
Sandersdorf, Herr Wolf, als Ihr Heimatort und mein Nachbarort ist ein sehr schönes Dorf - ich glaube, das größte Dorf in Sachsen-Anhalt -, das auch sehr viel im Sportbereich getan hat, wovon sich viele Gemeinden ein Scheibchen abschneiden könnten und das wesentlich besser erreichbar ist als nur für die olympischen Reiter.
Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn die olympischen Reiter wirklich zu uns kämen, würde ich denen persönlich den roten Teppich ausrollen; denn die gehen nicht überall hin.
Die Region, wo die hingehen, die hat etwas zu bieten. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesrepublik Deutschland engagiert sich bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen aus humanitären Gründen in überdurchschnittlichem Maße. Diese Hilfsaktionen können nur dann in dem genannten Umfang aufrechterhalten werden, wenn die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Beendigung der Bedrohungssituation in ihre Heimatländer zurückkehren.
Meine Damen und Herren! Von diesem Grundsatz wird es immer Ausnahmen geben. Die Innenministerkonferenz hat sich am 10. Mai 2001 in Schierke mit derartigen Ausnahmeregelungen für Kosovo-Albaner befasst. Erst vor wenigen Tagen, am 20. Juni dieses Jahres, hat sich der Innenausschuss des Landtages im Rahmen der
Selbstbefassung erschöpfend mit dieser Thematik auseinander gesetzt.
Die Fraktion der Christlich-Demokratischen Union im Landtag sieht keinen Anlass, ausgerechnet in SachsenAnhalt von dem im Kanon mit allen anderen Bundesländern gefassten Beschluss der Innenministerkonferenz abzuweichen. Sie wird deshalb den SPD-Änderungsantrag unterstützen.
Der Ursprungsantrag, der das Grundanliegen einer vernünftigen Bürgerkriegsflüchtlingspolitik ins Gegenteil verkehren möchte, ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 2. März dieses Jahres hatte sich der Landtag mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Keine Freigabe von Cannabis für Jugendliche“ befasst. Mit der Abstimmung über einen Änderungsantrag der PDS, der inhaltlich nichts mit unserem Antrag gemein hatte, haben es die SPD und die PDS seinerzeit vermieden, unserem Antrag zuzustimmen. Ich will mich an dieser Stelle zu den Verfahrensfragen nicht im Detail äußern, die zu der neuerlichen Behandlung unseres Antrages geführt haben; dies kann Kollege Scharf später tun.
Wir haben den Ältestenrat angerufen, weil wir der Überzeugung sind, dass in der Frage der Antidrogenpolitik
alle Politiker in diesem Landtag ein klares Signal setzen und dem Volk zeigen müssen, wo sie stehen.
Meine Damen und Herren! Unsere Jugendlichen und deren Eltern haben ein Recht darauf, zu erfahren, in welche Richtung die Antidrogenpolitik in Sachsen-Anhalt geht.
Die CDU-Fraktion hält konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Wer in diesem Hause für die Legalisierung von Drogen ist, der soll es dann aber auch sagen. Eine ausweichende Behandlung dieses Themas ist uns nicht genug.
Der Sucht- und Drogenbericht 2000 der Bundesregierung weist aus, dass in Deutschland 39 % der Männer und 31 % der Frauen rauchen. Jugendliche probieren die erste Zigarette im Durchschnitt in einem Alter von 13,6 Jahren. 1,2 Millionen Männer und 300 000 Frauen in Deutschland sind alkoholabhängig. Weitere Millionen weisen ein riskantes Trinkverhalten auf. Fast alle Jugendlichen haben Erfahrungen mit Alkohol.
Meine Damen und Herren! 27 % der Jugendlichen haben Erfahrungen mit illegalen Drogen. Das Durchschnittsalter für den Erstkonsum illegaler Drogen liegt bei 16,4 Jahren. Die mit Abstand am häufigsten konsumierte Droge ist laut dem Drogenbericht der Bundesregierung Cannabis. Über ein Viertel der Jugendlichen
hat Erfahrung damit, wobei es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nur noch geringe Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland gibt.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Frau Marion Caspers-Merk nennt in ihrem Grußwort auf dem 24. Bundesdrogenkongress am 7. Mai 2001 ausdrücklich zwei Städte mit einer auffällig schnell wachsenden Zahl von sehr jungen Opiatabhängigen. Sie nennt Leipzig und, meine Damen und Herren, sie nennt Halle. Selbst die Bundesregierung weiß also inzwischen, dass Sachsen-Anhalt ein Drogenproblem hat.
Frau Ministerin Dr. Kuppe setzt sich zu diesen Erkenntnissen in Widerspruch, wenn sie Anfang März in ihrer Erwiderung auf meinen Redebeitrag für Sachsen-Anhalt andere Verhältnisse reklamiert. Sie untermauert ihre Ansicht mit der Äußerung, Alkohol sei die Hauptdroge und der Missbrauch von illegalen Drogen noch nicht das Thema Nr. 1. Dass Alkohol und Nikotin bei uns das Hauptproblem sind, Frau Ministerin - sie ist gar nicht da -,
wissen wir auch. Aber wir müssen uns, wenn wir schon die Pest haben, nicht noch die Cholera dazu holen, noch die Tore öffnen für Haschisch und Heroin.
Meine Damen und Herren! Die Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Konsumtrends bei Jugendlichen in der Altersgruppe der 12- bis 25-Jährigen zeigt, dass im langfristigen Trend sowohl das Rauchen als auch der Alkoholkonsum bei Jugendlichen zurückgehen und dass der Cannabiskonsum ansteigt.
Es ist unbestritten, dass gegenwärtig die legalen Drogen gesamtgesellschaftlich gesehen die größten sozialen und gesundheitlichen Probleme verursachen. Aber man löst die Probleme mit illegalen Drogen nicht, indem man sie von heute auf morgen für legal erklärt. Meine Damen und Herren! Die Probleme auf diese Art und Weise zu lösen ist, denke ich, nicht der rechte Weg.
Meine Damen und Herren! Durch die konsequente Antidrogenpolitik der von der CDU geführten Bundesregierung bis 1998 wurde erreicht, dass es in Deutschland wesentlich weniger Drogenabhängige gab als in den meisten anderen Ländern Europas. Ein Erfolg dieser Politik war es auch, dass ein Großteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen heute Suchtmitteln kritischer gegenübersteht als noch vor zehn oder 15 Jahren.
Demgegenüber hat die jetzige Bundesregierung im November 1999 die Legalisierung von Fixerstuben trotz vernichtender Kritik von Sachverständigen und gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzt.
Wenn man im Internet die Homepages der SPD durchforstet, findet man wenige inhaltlich konkrete Aussagen zur Antidrogenpolitik. Der Inhalt konzentriert sich in dem Satz der SPD: Wir wollen neue Wege in der Drogenpolitik gehen. - Meine Damen und Herren, aber welche neuen Wege wollen Sie denn gehen?
Einen neuen Weg hatte die hessische PDS in ihrer Aktionsbroschüre „Für ein Recht auf Rausch - Cannabis ist Arznei, zarte Droge und Nutzpflanze“ verlangt. Erklärtes politisches Ziel der PDS ist die Legalisierung von Cannabisprodukten bei einem Abgabeverbot für Menschen unter 16 Jahren.
Auch die hessische PDS steht nicht allein da. Die PDSBundestagsfraktion forderte in ihrem Antrag „Entkriminalisierung und gezielter Abbau der Desinformation über Rauschmittel“, Bundestagsdrucksache 14/1695, die rechtliche Freigabe des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel. Zudem verbreitet die PDS auf ihrer Homepage unter den Jugendlichen die Forderung nach einer Legalisierung von Cannabisprodukten. Des Weiteren wird gefordert, den Gebrauch von harten Drogen zu entkriminalisieren.
Auch das ist nach unserer Meinung, meine Damen und Herren, nicht der rechte Weg für ein Leben ohne Drogen.
Da fragt man sich tatsächlich: Wer ist denn im Leben der Dumme? - Der mit Hasch oder der ohne Hasch?
Nach der Landtagssitzung im März meldet die „Volksstimme“ am 6. März 2001, dass der Landesverband der Jusos in Sachsen-Anhalt für die Legalisierung von Haschisch ist. Herr Kollege Steckel wird mit den Worten zitiert, es sei nur konsequent, Haschisch zu legalisieren und aus dem Dunstkreis der Kriminalisierung zu nehmen.
Mit der Realität hat dies leider nichts zu tun. Die Realität ist, dass mit der Antidrogenpolitik der CDU-geführten Bundesregierung bis 1998 die Zahl der Rauschgifttoten von 2 125 im Jahre 1991 auf 1 500 im Jahre 1997 deutlich gesenkt werden konnte.
Meine Damen und Herren! Demgegenüber ist im Jahr 2000 die Zahl der Drogentoten wieder auf 2 023 gestiegen. Und jeder Tote ist einer zu viel. Da muss man sich fragen, ob die Politik der jetzigen Bundesregierung wirklich die richtige ist.
Seit dem Antritt der rot-grünen Bundesregierung sind die Drogentodesfälle damit deutlich um 34 % gestiegen. In Sachsen-Anhalt stieg im Jahr 2000 die Zahl der Drogentodesfälle gegenüber dem Vorjahr sogar um 100 %, von drei auf sechs.
Meine Damen und Herren! Das sind deutliche Signale dafür, was unsere Gesellschaft im Falle einer Legalisierung von Cannabis und anderen Drogen zu erwarten hat. Forderungen nach Drogenfreigabe sind nach unserer Ansicht keine verantwortlichen Alternativen zur Suchthilfe. Die Legalisierung von Drogen ist das falsche Signal für unsere Jugendlichen und hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und eben Jugendliche. Nicht die Legalisierung muss das Ziel sein, sondern ein Leben ohne Drogen.
Eine Drogenfreigabe würde den Gruppendruck zum Drogenkonsum erhöhen und insbesondere die Schwächsten
am stärksten treffen. Die von manchen, auch vom Kollegen Gebhardt verbreitete Legalisierungseuphorie in der Drogenpolitik ist nach unserer Ansicht ein Offenbarungseid.
Meine Damen und Herren! Die Stadtregierung in Zürich übrigens rot-grün - führt seit Jahren ein umfangreiches Programm zur Abgabe von Gratisheroin durch, das zurzeit mehr als 10 Millionen Schweizer Franken im Jahr kostet. Dadurch sollen die Süchtigen von der Straße geholt werden, um ihren Allgemeinzustand zu verbessern, und vor allem soll die Zahl der Drogentoten, meine Damen und Herren, auch hier im Mittelblock der SPD, reduziert werden.
Mitte März 2001 veröffentlichte nun die Züricher Kantonspolizei statistische Angaben zur Entwicklung der Drogentoten. Und jetzt hören Sie mir bitte genau zu. Nach Einführung des Programms hat die Zahl der Drogentodesfälle in Zürich um 30 % zugenommen; so viel wie in den zehn Jahren zuvor insgesamt nicht.
Es gibt also mehr als nur gute Gründe, gegen die Legalisierung von Drogen zu sein und die Politik der CDUFraktion entsprechend zu vertreten.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist daher für einen konsequenten Jugendschutz und gegen jede Tendenz hin zu einer weiteren Legalisierung von illegalen Drogen. Die CDU-Fraktion bleibt bei ihrer Forderung, Jugendliche vor Drogen konsequent zu schützen. Wir fordern daher mit unserem Antrag den Landtag auf, sich zu diesem Ziel zu bekennen und einen Beschluss entsprechend unserem Antrag zu fassen.
Wenn Sie sich die „Volksstimme“ vom 10. Mai noch einmal vornehmen, dann lesen Sie unter dem absolut unverfänglichen Thema des Verkehrsquizzes „Alles schon gewusst - gut gefahren“ zu Frage Nr. 8 Folgendes:
„Sie haben soeben eine Haschischzigarette geraucht. Dürfen Sie danach ein Kraftfahrzeug führen?“
Darauf haben Sie drei mögliche Antworten:
Antwort a: „Nein, da der Wirkstoff ungleichmäßig und zeitlich nicht abschätzbar abgebaut wird, kann ich nicht einschätzen, wann ich wieder fahrtüchtig bin.“
Antwort b: „Ja, da der Wirkstoff gleichmäßig, ca. 0,1 Promille je Stunde, abgebaut wird, kann ich mir ausrechnen, wann ich wieder fahrtüchtig bin.“
Oder Antwort c: „Ja, da der Wirkstoff gleichmäßig, ca. 0,1 Gramm je Stunde, abgebaut wird, kann ich mir ausrechnen, wann ich wieder fahrtüchtig bin.“
Wie würden Sie entscheiden? - Ich empfehle Antwort d: Nein danke, lieber ein Leben ohne Drogen.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Bischoff, Sie haben gesagt, dass Sie sich dafür entschuldigen würden. Dann bitte ich Sie jetzt um diese Entschuldigung.
- Herr Bischoff, hören Sie bitte zu. Sie haben gesagt, Sie wollten sich entschuldigen. Dann entschuldigen Sie sich bitte jetzt. Denn Sie sind Dingen aufgesessen - - Ich habe schon davon gehört, dass man danach gefragt hat. Mir wurde ein Kollege aus Wolfen genannt, der herumgefragt hat: Mensch, der Schulze hätte wohl Fläschchen mit seinem Abbild darauf verteilt; kannst du mir davon welche besorgen; das wollen wir dem morgen in der Debatte vorhalten.
Sie liegen vollkommen falsch. Ich würde mich freuen, wenn Sie das noch nicht als Pressemitteilung herausgegeben haben, um mit einer Schimpf- und Schmutzkampagne in den Kommunalwahlkampf bei uns in Bitterfeld einzugreifen. Mancher denkt eventuell, dass er damit die Möglichkeit dazu hat.
Ich habe eine solche Sache nicht ausgeteilt. Ich kann Ihnen sagen, was ich gemacht habe. Ich war zum Beispiel im Gut Mösslitz. Dort habe ich mich zur Walpurgisnacht bereit erklärt, Wasser, Cola, Bier, Fanta und Wein mit auszuschenken. Ich habe dabei sehr genau darauf geachtet, wer etwas erhalten darf und wer nicht. Und ich habe auch darauf geachtet, wie alt die entsprechenden Personen waren.
Demjenigen, der zu jung war und gesagt hat: Ich will das für Mutti oder für Vati, habe ich gesagt: Mein lieber Freund, dann schicke deine Mutter oder deinen Vater; von mir kriegst du kein Bier.
Ich muss Ihnen auch sagen: Meine Kollegin von der PDS Frau Ehlert stand auch einmal neben mir und hat ein Bier getrunken. Ich weiß nicht, ob sie auch einmal ein Bier ausgegeben hat. Ich habe damit kein Problem.
Aber bitte verleumden Sie mich hier nicht. Schießen Sie nicht die Bolzen ab, die andere drehen und die der Wahrheit entbehren, Herr Bischoff. Und wenn Sie Pharisäertum und Scheinheiligkeit anderen vorwerfen wollen, dann müssen Sie selbst davon frei sein. Das erwarte ich jetzt von Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen.“
Dieser Sponti-Spruch, wohl aus der 68er-Bewegung, ging mir gleich durch den Kopf, als ich dieses Flugblatt der PDS in die Finger bekommen habe.
Liebe Damen und Herren! Die hessische PDS hat eine Aktionsbroschüre in Verkehr gebracht, in der sie die Legalisierung von Cannabisprodukten bei einem Abgabeverbot für Menschen unter 16 Jahren fordert. Abgabestellen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, in Beipackzetteln - Sie alle kennen das aus der Werbung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ - über den THC-Gehalt und mögliche Risiken zu informieren.
Die hessische PDS hat ihre Broschüre an den Schulen verteilt. An den Schulen! Darin heißt es:
„Für ein Recht auf Rausch - Cannabis ist Arznei, zarte Droge und Nutzpflanze.“
Es werden Tipps und Tricks für den Anbau verraten und Rezepte zum lustigen Haschischkeksebacken unter dem Motto: Beim Backen immer kleine Mengen Dope verwenden; Gras ist nicht so geeignet. - Na dann guten Appetit!
Die PDS-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag in der Drs. 3/14/1695 die rechtliche Freigabe des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel. Der Besitz und der Erwerb von Drogen zum persönlichen Eigenkonsum sollen legal werden. Der Anbau von Cannabispflanzen soll erlaubt werden. Auch harte Drogen sollen unter ärztlicher Kontrolle abgegeben werden können. Dies ist überschrieben mit den Worten: „Entkriminalisierung und gezielter Abbau der Desinformation über Rauschmittel“.
Im Internet verbreitet die PDS auf ihrer Homepage die Forderung nach einer Legalisierung von Cannabisprodukten unter Beachtung eines Abgabeverbots an Jugendliche unter 16 Jahren. Die PDS verlangt, dass der Gebrauch von so genannten harten Drogen entkriminalisiert werden müsse, weil Drogenabhängigkeit kein strafrechtliches, sondern ein soziales und medizinisches Problem sei. Dies ist es aus unserer Sicht auch, aber eben nicht nur.
Beschaffungskriminalität und Prostitution seien die logische Folge der Illegalisierung.
Herr Kollege Gärtner hat gegenüber der Presse im Einklang mit der Position des PDS-Bundesvorstandes betont: Der Besitz, der Erwerb und der Anbau von Haschisch zum Eigenverbrauch solle für Jugendliche ab 16 Jahre straffrei sein.
Welche Blüten die Haltung der PDS dann treibt, ist einem Leserbrief des PDS-Kreisvorsitzenden aus Sten
dal zu entnehmen - ich schätze, er wusste sich nicht mehr anders zu helfen -:
„Danach meldeten sind am 14. Februar 2001 insgesamt acht Jugendliche in der Stendaler Geschäftsstelle der PDS und wollten wissen, wo sie denn nun die angekündigte kostenlose Probe Cannabis erhalten könnten.“
Meine Damen und Herren! Der Kreisvorsitzende der PDS schätzt das Alter dieser Schüler auf 16 bis 17 Jahre. Wie hieß es in dem Flugblatt? - Haschisch an die Schule!
Meine Damen und Herren! Das ist ein deutliches Beispiel dafür, was mit einer Legalisierung von Cannabis erreicht wird. Mit der Legalisierung wird ein zusätzlicher Probieranreiz geschaffen. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. So denken doch fast alle Menschen. Es ist doch so, oder nicht?
Was erlaubt ist, ist auch fast jeder Kontrolle entzogen.
Die Folge einer Legalisierung ist notwendigerweise auch die Herausnahme aus jeder Statistik. Damit wird der Innenminister von der Pflicht befreit, wie am 22. Februar 2001 zu melden, dass rund 52 kg Cannabis durch die Polizei beschlagnahmt worden seien. In Sachsen-Anhalt beschlagnahmte die Polizei im vergangenen Jahr Drogen im Wert mehr als von 2 Millionen DM. 6 426 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden registriert.
Wir alle wissen aber, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Die Zahlen steigen weiter. Für das Jahr 2000 wurde eine Zunahme der Zahl der Drogendelikte um 11 % verzeichnet. Damit fiel die Zunahme gegenüber dem Jahr 1999 mit einem Anstieg um mehr als 30 % im Jahr 2000 etwas geringer aus. Ähnlich hoch wie im Vorjahr zeigte sich mit 66,7 % der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahre.
An den Folgen des missbräuchlichen Konsums von Betäubungsmitteln verstarben im Jahr 2000 in SachsenAnhalt insgesamt sieben Personen.
Damit sind in Sachsen-Anhalt seit 1994 insgesamt 24 Drogentote zu verzeichnen. - Vielleicht haben Sie eine andere Statistik, Herr Bischoff. Dann könnten Sie mir sagen, woher Sie diese Zahl haben. Das wäre interessant.
- Gestern Abend.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion fragt die PDS: Wo ziehen Sie Ihre Grenzen bei dieser Entwicklung?
Die Legalisierung des Drogenkonsums ist ein untaugliches Mittel zur Prävention. Die Legalisierung schafft Anreize, die sich jeder Kontrolle entziehen. Wie wollen Lehrer ihren Schülern die Haschischzigarette auf dem Schulhof untersagen, wenn diese von Gesetzes wegen erlaubt und nicht verboten ist? Wie wollen Betriebe ihren Azubis, ihren Lehrlingen den Haschischkonsum unter
sagen, wenn dies erlaubt ist? Wie wollen Eltern ihren heranwachsenden Kindern den Drogenkonsum untersagen, wenn er von Gesetzes wegen erlaubt ist?
Wie wollen Polizeibeamte 16-jährigen Mofa-Fahrern unter Haschischeinfluss die Teilnahme am Straßenverkehr untersagen, wenn dies erlaubt ist? Wie viel Haschisch darf ich zu mir nehmen und weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen?
- Hören Sie bitte richtig zu. - Dürfen Unternehmen zukünftig Lehrlingen die Einstellung verweigern, wenn Jugendliche im Rahmen der Werktauglichkeitsprüfung einen Drogentest verweigern?
Meine Damen und Herren! In den USA werden solche Drogentests am Arbeitsplatz seit 15 Jahren regelmäßig durchgeführt.
Seit der Einführung dieser Tests ging die Zahl der Sünder von 18 % auf 7 % zurück. Bei den deutschen Firmen MTU Triebwerke München wie auch bei DaimlerChrysler Stuttgart und bei der Bahn AG Berlin werden solche Drogentests bei der Einstellung bereits durchgeführt. Wer nicht zustimmt, der wird nicht eingestellt. Zur Begründung wird angeführt, dass die Mitarbeiter mit teuren Maschinen arbeiten und sich und andere unter Drogeneinfluss gefährden könnten. Wie will ein Unternehmen im Falle der Legalisierung zukünftig von Mitarbeitern Drogentests verlangen können?
Nicht nachvollziehbar ist, warum das Recht auf Rausch, wie es die hessische PDS in ihrer Broschüre fordert, auf das Halbwüchsigenalter von 16 Jahren fixiert wird. Ein Recht auf Rausch kann, wenn überhaupt, nur für Erwachsene gelten - aber niemand hat aus meiner Sicht ein Recht auf Rausch -, die eher in der Lage sein sollten, psychosoziale Auswirkungen und Gefahren von Räuschen zu beurteilen.
Die Vorraussetzung für eine rechtliche Freigabe von Haschisch wäre in der Zwangsläufigkeit Ihrer Argumentation die Einordnung höchstwahrscheinlich als Genussmittel oder Medikament und damit die Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Eine solche Genehmigung könnte ausschließlich auf der Basis einer durch Studien bewiesenen Unbedenklichkeit erteilt werden.
Ohne die gesundheitsbehördliche Zulassung sind Überlegungen zu geregelten Zugangsmöglichkeiten für eine Altersgruppe, die zwar in der Regel die Pubertät abgeschlossen hat, sich jedoch noch im körperlichen und seelischen Aufbau befindet, reine Utopie. Die Freigabe von Haschisch nach dem Grundsatz „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ist und bleibt eine Illusion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zunehmende Suchtproblematik bei Jugendlichen wird nicht durch die Schaffung einer legalen Zugangsmöglichkeit zu einem Rauschmittel gelöst. Vielmehr sind eine allgemeine Suchtvorsorge in Form medizinisch-psychologischer Vorbeugungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Einleitung geeigneter Verhaltenstherapien durch ein Antidrogenkonzept zu verwirklichen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Orientierung der Kleinen am Verhalten der Großen. Das wissen wir alle. Jeder schaut auf Vati oder Mutti und registriert, wie sie sich verhalten. Hier herrscht ein erheblicher Bedarf an einem entsprechenden Verantwortungsgefühl bei den Älteren.
Der Begriff „Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“, so müssen wir leider feststellen, ist für Jugendliche eine leere Phrase geworden. Das Unterlaufen geltender Gesetze ist zum Risikosport geworden. Dies zeigt die vom Herrn Innenminister vorgelegte Kriminalstatistik.
Bei den Jugendlichen scheint es sich herumgesprochen zu haben, dass der Eigenverbrauch strafrechtlich faktisch nicht verfolgt wird. § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes hat in der Rechtswirklichkeit aus unserer Sicht schon fast eine Legalisierungsfunktion. Es ist immer die Frage, wie wird dem nachgegangen. Die Tat wird zwar erfasst, aber nicht verfolgt; das Verfahren wird eingestellt. Damit wird die Strafandrohung kaum wirksam. Der Täter zeigt auch keinerlei Reue, weil keinerlei Buße notwendig ist. Im Falle einer vollständigen Legalisierung fiele dann sogar noch die statistische Erfassung weg.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion fordert: Jugendliche müssen vor Drogen geschützt werden.
Suchtgefährdete und Süchtige müssen eine verantwortungsvolle und konsequente Hilfe bekommen.
Die Drogenprävention darf nicht nur in den Händen der Kriminalpolizei liegen. Der sinnvolle Umgang von Jugendlichen mit Genussmitteln und in der Folge mit Suchtmitteln lässt sich am ehesten durch positive Anreize statt durch Sanktionen erreichen. Positive Anreize motivieren.
Aber damit meine ich nicht die positiven Anreize, die lauten, Haschisch an die Schulen, sondern Aufklärung über die Gefahren der Drogen, nicht darüber, was so schön daran ist.
Man kann nicht das Mittel des Strafrechts aus der Hand legen, ohne dass ein umfassendes Konzept vorliegt, das die Gewähr für eine sinnvolle und ausreichende Drogenprävention bietet. Eine solche Prävention muss bei legalen Drogen beginnen. Je jünger die Erstkonsumenten sind, desto größer wird die Gefahr einer späteren Abhängigkeit.
Die Politik muss hier eindeutige Zeichen, auch im Kampf gegen die Drogen Nr. 1 bei uns, gegen Alkohol und Nikotin, setzen. Die CDU-Fraktion ist an dieser Stelle für eine Stärkung und eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes. Die Alkoholabgabe an Minderjährige muss schärfer kontrolliert werden. Die freie Zugänglichkeit von Zigaretten für Jugendliche sollte zukünftig durch die Einführung einer so genannten Chipkarte erschwert werden. Ich weiß, dass das manchen nicht schmeckt. Aber das ist eben so.
Im September 2000 hat der Landtag ein Programm gegen den angestiegenen Drogenkonsum und gegen die Drogenkriminalität beschlossen. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, Drogenkriminalität und Drogenkonsum konsequent zu bekämpfen. Alle
rechtsstaatlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden, um die Drogenkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.