Horst Montag
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Freiberufler haben eine große gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Gewerbetreibende. Sie sind einfach Dienstleistende auf einem hohen Niveau.
Wenn man sich die Liste der freien Berufe im Einkommensteuergesetz vom Architekten bis zum Zahnarzt einmal näher ansieht, so kann man unschwer erkennen, warum es diesem Berufsstand in Sachsen-Anhalt nicht besonders gut geht.
Da die freien Berufe in ihrer Mehrheit von Akademikern ausgeübt werden oder von Personen, die eine höhere Ausbildung zur Ausführung ihrer Tätigkeit durchlaufen mussten, macht sich der Mangel von Kundschaft stark bemerkbar. In Zahlen ausgedrückt sind das ca. 20 %. Es sind dies in erster Linie die Geringverdienenden und die Arbeitslosen in unserem Land. Diese überlegen sehr genau, ob es notwendig und bezahlbar ist, sich das Gebiss sanieren zu lassen, oder ob sie den ganzen Frust hierüber mit einem anständigen Schluck aus der hochprozentigen Flasche herunterspülen, was bei weitem nicht so teuer wird.
Wer, meine Damen und Herren, von Arbeitslosigkeit betroffen ist, lebt auf Sparflamme und kann die Dienste der Freiberufler schon aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch nehmen.
Weder die Heilberufe noch die Freiberufler in ihrer Gesamtheit wollen staatlich privilegiert oder gar alimentiert werden. Allerdings benötigt man Freiräume und gewisse Rahmenbedingungen, damit sich freiberufliche Eigeninitiative, Risikobereitschaft und Leistungsfähigkeit frei entfalten können.
Eine Möglichkeit dazu wäre, den Progressionsverlauf der Einkommensteuerkurve erheblich abzuflachen und den Spitzensteuersatz auf höchstens 40 % zu begrenzen. Des Weiteren sollte eine erhebliche Aufstockung des vorgesehenen Freibetrages von 100 000 DM, wenn nicht gar die Abschaffung der Steuerpflicht bei Verkäufen von Arztpraxen und Anwaltskanzleien von den Politikern ins Auge gefasst werden. Die Veräußerung ihrer Einkommensquelle ist nämlich von vielen Freiberuflern als Altersversorgung gedacht, und da sollte der Staat nicht mitverdienen wollen.
Eine weitere Möglichkeit, den Freiberuflern zu helfen, wäre, einmal darüber nachzudenken, ob nicht viele Aufgaben von der öffentlichen Hand zu dieser Berufsgruppe hin verlagert werden könnten. Zum Beispiel könnte die Aufgabe der Bußgeldstellen auf diese Berufsgruppe verlagert werden.
Bei 700 000 Freiberuflern bundesweit mit insgesamt 162 000 Auszubildenden, davon 22 400 Freiberuflern
in Sachsen-Anhalt, ist diese Erwerbsgruppe keine Randerscheinung mehr, sondern ein Wirtschaftsfaktor.
Wir wollen die Greencard-Diskussion nicht wieder neu entfachen, doch ist es interessant zu wissen, dass bei den 20 000 freiberuflichen Informatikern 5 000 Ausbildungsplätze nicht belegt sind. Die freiberuflichen Informatiker benötigen nach dem Berufsbildungsgesetz keine Ausbildereignungsprüfung. Dies ist aber bei den registrierenden Kammern immer noch nicht angekommen.
Die Bundesregierung und die Landesregierung sollten deshalb schleunigst die relevanten Vorschriften ändern, um 5 000 jungen Menschen den Weg zu einer hoch qualifizierten Ausbildung zu ermöglichen. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU liest, kann man zu dem Schluss kommen - wahrscheinlich soll das auch so sein -, dass in puncto Polizei in Sachsen-Anhalt alles zum Besten bestellt ist
und kein Handlungsbedarf besteht. Wenn man sich aber mit Polizeibeamten unterhält, kommt man sehr schnell zu einer anderen Auffassung. Da kann man auch von ihren Ängsten erfahren, wenn sie zu Sondereinsätzen hinaus müssen.
Meine Damen und Herren! Die Beamten verstehen ganz und gar nicht, warum man sich hier im Parlament streitet, zum Beispiel darüber, ob Videoüberwachung eingesetzt werden soll oder nicht. Sie wollen, dass moderne Technik und Schutzmöglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung auch eingesetzt werden dürfen.
Auf Unverständnis stößt bei den Polizisten auch, dass viele Delikte von den Politikern bagatellisiert werden. Da wird von Liberalisierung des Drogenhandels gesprochen, und in Graffiti-Geschmiere sehen einige Leute keine kriminelle Handlung mehr, sondern Kunst, und sie äußern dies auch noch öffentlich. Dadurch fühlen sich solche Täter in ihrem Tun bestärkt.
Die finanziellen Mittel für die Ausstattung unserer Ordnungshüter sind durch die jetzige Landesregierung um mehr als die Hälfte zusammengestrichen worden. Bei allem Verständnis für Sparsamkeit - den Rotstift gerade bei der Polizei anzusetzen, halten wir schlichtweg für falsch.
Die Gewaltbereitschaft, meine Damen und Herren, hat erschreckend zugenommen. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Zum einen sind das Existenzängste; zum anderen wird in den Medien zu jeder Tages- und Nachtzeit Gewalt angeboten. Es gibt immer mehr Nach- ahmungstäter.
Die Polizisten sind Landesbedienstete, die am dichtesten an der Gewalt tätig sind und sich deshalb auch großen Gefahren ausgesetzt sehen. Im Interesse ihrer Gesundheit und ihrer Familien haben sie ein Recht auf Fürsorge seitens des Landes, und das darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Am Geldmangel darf das auf keinen Fall scheitern.
In der Regel ist hoch motiviertes Personal bei der Polizei zu finden und wir sind froh darüber. Wir wissen auch, dass bei der Polizei nach rechter und linker Gewalt unterschieden wird, aber auf keinen Fall wird Gewalt verharmlost. Dem Polizisten, der bei Auseinandersetzungen auf der Straße in Ausübung seines Dienstes von einem Stein getroffen wird, kann es egal sein, ob ihn ein Rechtsextremist oder ein Linksextremist geworfen hat. Er muss sich mit den geeigneten Mitteln wehren dürfen.
Wir von der DVU-FL unterstützen die Polizei in jeder Hinsicht. Sie ist es, die das Gewaltmonopol des Staates vertritt, und das muss auch beim Staat bleiben. Wir von der DVU-FL haben jedenfalls zu keiner Zeit zur Gewalt aufgerufen, wenn das auch von den Medien hin und wieder und in letzter Zeit verstärkt behauptet wird. Gewalt, meine Damen und Herren, darf kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein, aber immer währende Verleumdung des politischen Gegners in den Medien auch nicht. - Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die erste Kommunalreform im Jahr 1993/1994 durchgeführt wurde, hat in vielen Kommunen der Glaube vorgeherrscht, man müsse die mit der Wende erlangte Selbständigkeit aufgeben. Zu ungewohnt und zu neu war noch alles, und vieles musste vor Ort erst getan werden.
Doch es würde in unserem Leben wahrlich trist und öde aussehen, wenn es nicht die Reformer und Verbesserer gäbe. Diese befinden sich in breiter Palette auf der Regierungsbank. Ihre Ideen gipfeln darin, Strukturen, welche sich gerade gebildet haben, zu zerschlagen. Dieses ist umso unverständlicher, da sich seitens der Bevölkerung eine gute Akzeptanz zeigte.
Doch nicht genug damit. Parallel dazu wollen diese unermüdlichen Verbesserer nun auch noch eine Kreisgebiets- und Verwaltungsreform durchführen. Was sich eigentlich als folgerichtig zeigen müsste - die Verwaltungsreform beim Land -, davon, meine Damen und Herren, ist herzlich wenig zu spüren.
So mancher ist schon bei dem Versuch, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen, ins Straucheln geraten. Reformieren wir doch nicht um des Reformierens willen. Bei Aktivitäten dieser Art sollte man schon eine Vorstellung davon haben, welche Kompetenzen, Aufgaben und Größen auf den einzelnen Verwaltungs- ebenen angebracht sind.
Der Gesetzgeber ist an dieser Stelle gefordert. Schnell kann sich die Freiwilligkeit beim Zusammenschluss der Kommunen zum Pferdefuß entwickeln. Deshalb können wir allerorts in den Verwaltungen eine gewisse Verunsicherung feststellen. Seitens der Kommunalpolitiker liegen Bestätigungen vor.
Vieles gilt es noch zu tun, ehe ein Erstes Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht ist. Zweifler sehen die Realisierung einer Kommunalreform in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Auch wir sind der Meinung, dass man gravierende Veränderungen bestehender Strukturen nicht starr an Zahlen festmachen sollte.
Gerade in Sachsen-Anhalt verzeichnen wir durch seine Vielfalt - was da sind die unterschiedlichsten Produktionsstätten und Wirtschaftsstandorte - eine demgemäße Bevölkerungsdichte. Es zeigen sich viele kleine Verwaltungseinheiten, die mit gleicher Effizienz arbeiten, wie es bei den größeren zu sehen ist.
Meine Fraktion lehnt deshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausschussberatung ab und erwartet, dass die Landesregierung ein Arbeitspapier erstellt, aus dem klar und deutlich die zukünftige Aufgabenverteilung für die verschiedensten Verwaltungsebenen sowie der Verwaltungsaufbau des Landes generell hervorgehen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass aufgrund der desolaten Finanzlage der Kommunen ein Gesetz zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung geschaffen werden muss, dürfte jedem klar sein; es kann aber in der hier vorliegenden Form von uns nicht mitgetragen werden.
Insbesondere der Fusion von Landkreisen stehen wir skeptisch gegenüber, geht doch damit - das ist unvermeidlich - Bürgernähe verloren. In den heute bestehenden Kreisen liegen die Kreisstädte meist zentral. Bei dem Zusammengehen mit einem Nachbarkreis wird für den einen oder den anderen Kreis der Kreissitz immer dezentral liegen.
Wir könnten uns vorstellen, dass man es bei der jetzigen historisch gewachsenen Kreisstruktur und einzelnen kreisübergreifenden Ämtern der besseren Effizienz halber belässt, wofür es schon sehr gute Beispiele gibt.
In Halberstadt arbeitet das Amt für Flurneuordnung jetzt schon für vier Landkreise. Das Katasteramt in Wernigerode ist für drei Landkreise zuständig und kann daher die teure Technik viel effektiver einsetzen. Das Gewerbeamt Halberstadt war zum Beispiel schon zur Zeit der DDR für den Kreis Wernigerode mit zuständig.
Man könnte auch andenken, Ämter für die einzelnen Planungsregionen zu schaffen und Landkreise mit Ämtern, welche viel Publikumsverkehr haben, in ihrer jetzigen Struktur zu belassen.
Da bereits im nächsten Jahr Landratswahlen ins Haus stehen, scheint uns diese Reform einem großen Zeitdruck ausgesetzt. Dass zum Beispiel Landkreise freiwillig zusammengehen, ist zurzeit eigentlich nirgendwo zu
erkennen und somit wahrscheinlich dem Besitzstandsdenken der jetzigen Landräte geschuldet. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass ein Gesetz zur Konsolidierung der Verwaltungsgemeinschaften verabschiedet wird; denn es gibt den Verwaltungsgemeinschaften endlich rechtliche Sicherheit.
Abgesehen davon dass die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zum damaligen Zeitpunkt viel zu früh er
folgte, beweisen die vielen Gründungsfehler, wie wenig man darauf vorbereitet war.
Dass die damalige Reform zu halbherzig angegangen wurde, zeigt die Tatsache, dass man sich jetzt schon wieder mit einer Kommunalreform befassen muss. Dies ist zum größten Teil der damaligen Zeit geschuldet. Selbst in kleinen Ortschaften gab es nur hauptamtliche Bürgermeister, die in den meisten Fällen keine Verwaltungsausbildung hatten.
Auch auf der Ebene der Landkreise kannte man sich mit dem neuen Recht noch nicht so aus. Sonst wäre vonseiten der Kommunalaufsichtsbehörde mancher Einwand eher gekommen und viel juristischer Aufwand hätte vermieden werden können.
Da die Amtszeit der Leiter der Verwaltungsämter in diesem Jahr ausläuft, ist Eile geboten, damit die neu zu wählenden Amtsleiter über genügend Rechtssicherheit verfügen. Wir, die Fraktion der DVU-FL, können diesen Gesetzentwurf mittragen und hoffen, dass bei der nunmehr anstehenden Kommunalreform ähnliche Fehler vermieden werden und sich die Kommunalaufsichtsbehörden bereits bei der Gründung intensiver einbinden werden. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung möchte vor allen Dingen die freiwillige Phase des Zusammenfindens von Kommunen und Landkreisen mit gesetzlichen Grundlagen begleiten. Dagegen ist eigentlich nichts ein
zuwenden. Aber hat das Reförmchen von 1994 nicht gezeigt, daß Freiwilligkeit zwar gut gemeint ist, sich aber in der Praxis schwer durchsetzen läßt?
Der Hauptfehler besteht unserer Meinung nach darin, daß die Reform nicht oben ansetzt. Für die Bürger und alle jetzigen Mandatsträger muß doch zunächst einmal feststehen, wie die Reform im Land aussieht: Gibt es in der Zukunft noch Regierungspräsidien oder nur Landesverwaltungsaußenstellen? Wie sehen die zukünftigen Kreisgrenzen aus? Welche Aufgaben haben dann die einzelnen Verwaltungsebenen?
Es ist durchaus vorstellbar, daß ein Ort lieber mit einem anderen Ort aus einem jetzigen Nachbarkreis zusammengehen würde als mit einem Ort aus dem jetzigen Heimatkreis, gegen den er alte Vorbehalte hat. Die geschichtlichen Hintergründe sollte man dabei nicht außer acht lassen. Erst wenn die neuen Kreisgrenzen feststehen, kann man sich mit der Bildung von Einheitsgemeinden beschäftigen.
Rechtlich sehr bedenklich erscheint es uns, daß die kommunalen Verwaltungsbeamten beim Zusammenschluß von Gemeinden oder Landkreisen während einer laufenden Legislaturperiode, in welcher beide Amtsträger, seien es nun Landräte oder Bürgermeister, in Direktwahl zu ihrem Amt gekommen sind, nun von einem anderen Gremium an die erste bzw. zweite Stelle berufen werden. Geschieht dies kurz vor einer Neuwahl, hat der neue Amtsinhaber gar keine Möglichkeit, sich erkennbar zu profilieren; für seinen Stellvertreter war die Wahlniederlage schon ein Vorentscheid. Wenn beide Personen auch noch verschiedenen politischen Parteien angehören, ist mit einer gedeihlichen Zusammenarbeit zum Wohle der Bevölkerung nicht zu rechnen.
Der Wähler wurde aufgerufen, seinen Landrat bzw. seinen Bürgermeister für sieben Jahre zu wählen, und hat nun ein Recht darauf, daß die Person seines Vertrauens ihr Amtsgeschäft über die volle Legislaturperiode hinweg wahrnimmt. Sollte ein Bürger von Sachsen-Anhalt auf juristischem Wege gegen eine nachträgliche Wahl seines Bürgermeisters zum Stellvertreter eines anderen vorgehen und recht bekommen, wird das eine große Flut von Prozessen nach sich ziehen und das ganze Reformwerk gefährden.
Daher sind wir der Meinung, daß von der Landesregierung ein komplettes Reformpapier zu erarbeiten ist, bestehend aus Verwaltungsreform, Kreisgebietsreform und Kommunalreform. Die Reform muß erstens auf Landesebene ansetzen und dann nach unten führen. Zweitens muß gesichert werden, daß alle gewählten Mandatsträger die Legislaturperiode in dem Gebiet, in dem sie angetreten sind, zu Ende führen können.
Darüber hinaus sollte man bei der Festlegung der Einwohnerzahlen etwas flexibler vorgehen. Es ist schwer nachzuvollziehen, daß ein Ort mit 1 210 Einwohnern seine Selbständigkeit behalten darf, ein Ort mit 1 190 Einwohnern jedoch nicht.
So nötig alle oben genannten Reformen auch sein mögen - Bürgernähe, vor allem im ländlichen Raum, wird trotz gegenteiliger Beteuerung verlorengehen. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer wieder berichten die Medien, oft in sehr reißerischer Weise, wie sich die Bevölkerung über die Kommunalabgaben erregt. Zum einen hat das seine Gründe darin, daß die Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt und dementsprechend in den einzelnen Haushalten verglichen mit dem bundesdeutschen Durchschnitt noch sehr gering ist. Zum anderen sehen politische Gegner eine Profilierungsmöglichkeit.
Gerade im Bereich der Abwasserproblematik sind in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht worden, teilweise vom Land, weil man davon ausgegangen ist, das Abwasserproblem flächendeckend lösen zu können, was sich aber als Trugschluß erwiesen hat, teilweise deshalb, weil die Kommunen auf dubiose Projektanden, welche nur des Geldes wegen ihre Dienste anboten, hereingefallen sind, aber auch wegen des dramatischen Verfalls der Industrie in Sachsen-Anhalt.
Nun stehen an vielen Stellen in Sachsen-Anhalt übergroße Kläranlagen, und der Bürger muß dafür bezahlen, was zu Recht seinen Unmut erregt.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt besteht ein Unterausschuß zur Lösung der Abwasserproblematik. Wir glauben aber nicht, daß dieser Ausschuß, aufgrund mangelnder Fachkompetenz, wirklich etwas in die richtige Richtung bewirken kann. Ein neues Kommunalabgabengesetz ist wohl nötig, aber uns fehlt in diesem Gesetz ein Passus, welcher vorschreibt, bis zu welcher Höhe eine Kommune ihre Bürger jährlich belasten darf.
Wenn ein Grundstücksbesitzer die Anschlußgebühren für Abwasser und gleichzeitig Straßenausbaubeiträge bezahlen muß, so geht das in vielen Fällen schon an die Substanz. Es gibt bereits Fälle, in denen sich Hausbesitzer genötigt sehen, ihr Anwesen zu veräußern, weil sie sich nicht in der Lage sehen, die Kommunalabgaben aufzubringen.
Zum anderen stellt sich die Frage, wie der Beitragspflichtige an die Informationen kommen soll, welche ihn über Bürgerbeteiligungen usw. unterrichten. Aus diesem Grunde können wir uns bei diesem Antrag nur der Stimme enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Nach Ansicht unserer Fraktion gehört die Öko-Steuer nicht nur ausgesetzt, sondern sie muß generell abgeschafft werden. Deutschland ist ein Industrieland und braucht nun einmal für die Produktion Energie, in welcher Form auch immer.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird von den Unternehmen schon sehr viel unternommen, um den Energieeinsatz so gering wie möglich zu halten, oder man weicht in Länder aus, in denen Energie günstiger zu haben ist, was jedoch nicht in unserem Sinne sein kann.
Parallel dazu haben wir in Deutschland die höchsten Umweltstandards, EU- wie auch weltweit. Dies ist nötig, weil wir auch ein Land mit hoher Besiedlungsdichte sind. Aber in einem Land, welches sich, bedingt durch die deutsche Einheit, seit zehn Jahren in der Phase der wirtschaftlichen Depression befindet und in welchem jetzt, nach Ansicht von Wirtschaftsfachleuten, eine leichte Konjunktur auszumachen ist, ist es volkswirtschaftlich unlogisch, der Wirtschaft eine Konjunkturbremse zu verpassen. Nicht mehr und nicht weniger ist dieses sogenannte Öko-Steuergesetz.
Nach den Regeln der Volkswirtschaftslehre ist es die Aufgabe der Politik, Konjunktur- und Rezessionsschwankungen auszugleichen. Gerade das ist aber mit dem Öko-Steuergesetz nicht zu erreichen, erst recht nicht in einem europäischen Alleingang. Potentielle Investoren werden Deutschland meiden und auf Länder ausweichen, in denen die Bedingungen für die Produktion günstiger sind. Das ist verständlich, kann aber nicht im Sinne deutscher Politiker sein.
Deutschland ist nun einmal, allein von der Geschichte her, ein Autoland, und 20 % der deutschen Volkswirt
schaft haben direkt oder indirekt mit der Automobilindustrie zu tun.
Die Wirtschaft verlangt, das hört man immer wieder, von den Arbeitnehmern mehr Mobilität. Es ist nun einmal so, daß der durchschnittliche Weg eines deutschen Arbeitnehmers zur Arbeitsstelle 32 km beträgt. Für einen Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern, der oftmals weit unter Tarif arbeitet und noch weiter als oben erwähnt zur Arbeit fahren muß, ist eine Benzinpreiserhöhung von 24 Pfennig je Liter nicht mehr zumutbar.
In der Bauwirtschaft, wo man, um überhaupt noch Aufträge zu bekommen, hart an der Grenze des Machbaren kalkuliert, ist es so, daß die Arbeitnehmer nicht nur mit dem Pkw zur Arbeit fahren müssen, sie fahren dann mit Betriebs-Lkw und Pkw weiter zur eigentlichen Baustelle.
Arbeitsmarktpolitisch ist von der Öko-Steuer also nichts Gutes zu erwarten. Gerade dies ist unser deutsches Hauptproblem.
Ganz dramatisch sieht die Sache im Speditionsgewerbe aus. Schon jetzt sind Speditionen bekannt, welche, um die Mehrbelastungen aufzufangen, eine private Osterweiterung der EU vornehmen. Wir können ja verstehen, daß zum Beispiel ein Bürger aus der Ukraine Stundenlöhne von 5 DM akzeptiert, weil der derzeitige Umtauschkurs zu seiner Heimatwährung immer noch ein gutes Einkommen garantiert. Ein deutscher Arbeitnehmer indes kann bei seinen Belastungen nicht für das Doppelte der oben genannten Summe arbeiten.
Nicht zu vergessen die in Verbindung mit der ÖkoSteuer gestiegenen Heizölpreise. Ein Rentnerehepaar, welches seine Rentenerhöhung mit der Heizölrechnung vergleicht, möchte schier verzweifeln.
Es ist also an der Zeit, die Öko-Steuer ersatzlos zu streichen. Wir fordern die Landesregierung auf, in diesem Sinne im Bundesrat sowie bei der Bundesregierung tätig zu werden.
Es ist wohl an der Zeit, den Fortschrittsallergikern vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN klarzumachen, daß Deutschland sowohl eine intakte Natur braucht, als auch daß die deutschen Politiker Rahmenbedingungen für ein weiteres Wirtschaftswachstum zu ermöglichen haben. Das ist der Auftrag der Wähler. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Harz, das nördlichste Mittelgebirge Deutschlands, hat zwei Nationalparkanlagen, den Nationalpark Hochharz in Niedersachsen und den Nationalpark Harz in SachsenAnhalt, welche aneinandergrenzen. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung scheint doch ein breiter Konsens gefunden worden zu sein.
Der Harz ist der Touristenmagnet Nr. 1 in SachsenAnhalt. Gerade auf die symbolträchtige, aber sehr sensible Brockenkuppe strömen seit der Wende täglich im Durchschnitt 12 000 Menschen, so daß zum Erhalt der Flora und Fauna unbedingt ein Gesetz nötig war.
Wir glauben, daß das uns vorliegende Gesetz von allen Seiten mitgetragen werden kann, weil es den Belangen der Natur und des Tourismus Rechnung trägt. Wir begrüßen auch die Herauslösung der Flächen zwischen dem Großen und dem Kleinen Winterberg, damit der Harzort Schierke mehr Skisportmöglichkeiten anbieten und vielleicht an seinen Status aus den 30er Jahren wieder anknüpfen kann, als er als das Sankt Moritz des Nordens bezeichnet wurde.
Etwas bedenklich erscheint es uns allerdings, wenn man per Gesetz das Betreiben der Brockengastronomie wie im § 10 Abs. 3 dieses Entwurfes regeln will, muß doch der Pächter der Brockengastronomie in erster Linie an die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens denken. Dieses sollte unserer Meinung nach in den Durchführungsbestimmungen enthalten sein. Auch sollte man so kulant sein, touristische Rodelveranstaltungen am Ortsrand der Gemeinde Schierke nicht von Sondergenehmigungen abhängig zu machen.
Ein touristisches Kleinod hat man sich allerdings entgehen lassen, und zwar das ehedem geplante, für zwei Nationalparkanlagen gedachte Nationalparkzentrum Eckertal an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze bei Stapelburg. Man hätte dort den gesamten Harz repräsentieren können; denn den Harzbesuchern ist es letztendlich egal, in welchem Bundesland sie sich befinden. An Absichtsbekundungen hat es auf beiden Seiten nicht gefehlt, aber schließlich soll es am mangelnden Geld gelegen haben. Man kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß das Nationalparkzentrum von keiner Seite mit der nötigen Intensität verfolgt wurde.
Auf jeden Fall trägt dieser Gesetzentwurf zum Erhalt der Natur im Harz bei, ohne die Belange des Tourismus zu sehr einzuschränken. Deshalb wird unsere Fraktion diesem Entwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Welt, in der täglich eine Vielfalt von Informationen auf die Menschen einwirkt, ist es um so notwendiger, - dies gilt besonders für unsere jungen Menschen - sie mit unserer jüngeren Vergangenheit vertraut zu machen. Zu unserer jüngeren leidvollen Geschichte gehörten nun einmal leider Mauer und Stacheldraht, als ein verbrecherisches politisches System Millionen von Menschen quasi in einem großen Gefängnis einsperrte und ihnen die fundamentalsten Menschenrechte verweigerte.
Dieses allein ist Grund genug, den Erhalt des Grenzdenkmals Hötensleben, integriert in einer politischen Stiftung, zu gewährleisten, um allen Menschen klarzumachen, zu welchen Untaten das kommunistische Herrschaftssystem in der ehemaligen DDR fähig war. Hier gilt es für die Gegenwart und auch für die Zukunft Aufklärungsarbeit zu leisten. Was wäre da sinnvoller, als der Öffentlichkeit den Ablauf des kommunistischen Grenzregimes zu dokumentieren?
Unsere Fraktion unterstützt den Antrag der CDU und fordert die Landesregierung auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um den weiteren Erhalt des Grenzdenkmals Hötensleben zu gewährleisten. Wir sind es auch den vielen Opfern schuldig, welche an Mauer und Stacheldraht den Versuch, dem DDR-Unrechtsregime den Rücken zu kehren, mit ihrem Leben bezahlen mußten oder dafür in kommunistischen Kerkern menschenrechtswidrig inhaftiert wurden.
Wer dafür Sorge trägt, daß solche Geschehnisse unvergessen und unwiederholbar bleiben, muß dringendst daran interessiert sein, solche Monumente der Zeitgeschichte, wie es das Grenzdenkmal Hötensleben ist, am Leben zu erhalten, um warnendes Mahnmal zu sein. Meine Fraktion unterstützt den Antrag und fordert dessen schnellstmögliche Umsetzung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine hervorragende nationale Gesetzgebung, die in mustergültiger Weise für ihre Bürger den Schutz von Gesundheit und Leben garantiert. Doch es stellt sich die Frage, was alle Sorgfaltsbemühungen und Gesetze nützen, wenn gewählte Volksvertreter den Willen des Volkes mißachten und sich der Vernunft entgegenstellen.
Was ist passiert? Zu Beginn der 90er Jahre traten im Raum der Europäischen Union vermehrt Fälle von Rinderwahnsinn, BSE, auf. Als Ausgangspunkt hierfür wurde in erster Linie Großbritannien genannt. Da BSE auf den Menschen übertragbar und zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Schutz gegen diese Krankheit mög- lich ist, wurde als Alternative im Jahr 1996 ein Einfuhrverbot für britisches Rindfleisch verfügt.
Dieser Schutz währte aber nicht lange; denn am 17. März 2000 stimmte der Bundesrat gegen die Bedenken von Verbraucherschützern, Gesundheitsexperten und Politikern für die Aufhebung dieses Verbots.
Wird hier die Gesundheit eines Volkes bewußt um irgendwelcher Gefälligkeiten willen geopfert, oder ist es wieder einmal der deutsche Michel, der seine Mütze weit über die eigenen Augen gezogen hat und nicht sieht, was man ihm diktiert?
Meines Erachtens wäre bei dieser Angelegenheit seitens unserer Politiker mehr Stehvermögen im Interesse unserer Bürger gefragt. Gesundheitliche Normen und bestehende Gesetze dürfen nicht auf dem Altar etwaiger Profite und Egoismen geopfert werden. Auch sehe ich die Regierung eines Staates, der sich solcherart pressen läßt, pressen läßt gegen die eigenen Staatsinteressen, in einem gewissen Zwielicht.
Ich kann auch nicht einsehen, daß wir eine Vorreiterrolle im Rahmen der Europäischen Union spielen, obwohl sich zum Beispiel Frankreich einen Importstopp für Rindfleisch aus Großbritannien auferlegt hat. Gilt die Gesundheit der Menschen in Frankreich mehr als in Deutschland? Im Land einer Jeanne d‘Arc ist man aber bestimmt couragierter als in Deutschland.
Aber zurück nach Deutschland. Wie will man den Menschen in unserem Land diese Abstimmung verklickern? Ich weiß mich eins mit vielen Menschen, die sagen werden, jetzt ist es genug. Es müssen Leute an das Ruder, die erst einmal die Interessen der eigenen Menschen im Auge haben.
Außerdem frage ich mich: Ist das deutsche Recht schon dem europäischen Recht gewichen? Wie werden die einzelnen Mechanismen nach dem europäischen Recht aussehen, um die Menschen zu schützen? Welche Probleme kommen auf die Fleischerzeuger hierzulande zu? Wie wird die Kenntlichmachung des britischen Rindfleisches erfolgen? Welche Maßnahmen werden bei der Verarbeitung von britischem Rindfleisch ergriffen werden? Wie gedenkt man irgendwelchen Manipulationen mit britischem Rindfleisch vorzubeugen?
Sicher lassen sich noch weitere Punkte negativer Art aufzählen. Meine Fraktion ist auf eine Erklärung der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt gespannt, die bekanntlich der Entscheidung des Bundesrats zugestimmt hat. Das ist vorhin gerade geschehen. Dabei hätte sich mit mehr Energie und Willen seitens der Politiker unseres Landes eine akzeptablere Lösung finden lassen.
Meine Fraktion lehnt die Aufhebung des Importverbots für britisches Rindfleisch ab. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit großer Sorge haben wir über einen Zeitraum von fast zehn Jahren den Niedergang der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt beobachten können. Viele Menschen hatten mit dem Wechsel der politischen Verhältnisse auch gewisse Vorstellungen betreffs der eigenen Lebensumstände verknüpft.
Anhand vieler Beispiele ließe sich dokumentieren, wie letztlich lästige Konkurrenz eliminiert wurde. Statt den Versuch zu unternehmen, Betriebe mit in etwa konkurrenzfähigem Standard schon um der Beschäftigten willen am Leben zu erhalten, wurden diese dem Erdboden gleichgemacht. Im Gegenteil, mangelnde Kontrollmechanismen eröffneten dubiosen Geschäftemachern Tür und Tor zum Betrug.
Sicherlich ist es im nachhinein etwas zu billig, bei der Frage der Schuldzuweisung nur in eine Richtung zu blicken. Mogeleien und nackter Betrug wurden auf breiter Basis ermöglicht. Oder wie sind solche Fälle wie zum Beispiel Aluhett oder Elf/Leuna zu nennen? Der Frust blieb letztlich bei dem normalen Beschäftigten hängen; denn er ging den Weg in die Arbeitslosigkeit. Die große Zahl der Arbeitslosen spricht eine deutliche Sprache.
Wie sah es nun beim Mittelstand aus? Viel war es nicht, was aus der DDR-Ära den Marsch in die neue Zeit antrat; denn die zentralistisch geleitete Wirtschaftspolitik der ehemaligen DDR erkannte zu spät die tragende Funktion eines gesunden und funktionierenden Mittelstandes.
Wenige haben, allen Widerständen zum Trotz, seinerzeit den Weg in die Selbständigkeit gewagt. Über ihre Motivation müssen hier keine weiteren Worte verloren werden. Vielen waren die Möglichkeiten der Förderung unbekannt, oder sie nutzten sie aus verschiedenen Gründen, egal welcher Art, nicht. Etwas hatten sie jedoch den sich später ebenfalls in die Selbständigkeit begebenden Menschen voraus, nämlich das Wissen, wie Selbständigkeit funktioniert, zumindest in groben Ansätzen. In der
Wende- bzw. in der Folgezeit, als unter anderem die immer größer werdende Arbeitslosigkeit immer mehr Menschen erfaßte, sahen viele als letzten Ausweg den Gang in die Selbständigkeit.
Schauen wir uns doch heute um! Vielfältig sind die Aktivitäten, die entfaltet werden, was auch Hoffnung für den Arbeitsmarkt gibt. Jedoch sind diese erfreulichen Tendenzen sehr empfindlich gegen Störungen. Diese können recht verschiedener Natur sein und in ihrem Ergebnis katastrophal enden. Täglich erfahren wir von Firmenpleiten und -zusammenbrüchen. Hinter den meist nüchternen Zahlen verbergen sich jedoch menschliche Schicksale - oft nicht nur die der Unternehmer, sondern auch die der Angestellten und Beschäftigten.
Unterstellen müssen wir den ehrlichen Willen, doch Wollen allein reicht nicht, am Geld hängt die Welt. Geld ist bekanntermaßen immer knapp, kann die Landeskasse von Sachsen-Anhalt doch ein Lied darüber pfeifen.
In den meisten Fällen der insolvent gewordenen Firmen reichte die Kapitaldecke nicht aus, um den Sturz aufzufangen. Aber auch Geldmangel allein ist nicht immer der Risikofaktor. Mangelndes Management und das ungenügende Vorhandensein von Kenntnissen, die zur Führung eines Unternehmens unerläßlich sind, führen oft in den Abgrund eines mit viel guter Hoffnung gegangenen Weges.
Es ist jedoch nicht so, daß seitens des Gesetzgebers nichts unternommen wird, um dieser Entwicklung gegenzusteuern. Aber bestehende Gesetze, Verordnungen bzw. Verfügungen sind fällig, modifiziert zu werden. Speziell im Land Sachsen-Anhalt, welches das Schlußlicht in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung darstellt, müssen verstärkt Akzente gesetzt werden. Hierzu wurden seitens der CDU-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf entsprechende Vorlagen gegeben, die unsere Zustimmung finden.
Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Danke.