Jörg Büchner
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Der Wirtschaftsminister Herr Gabriel hätte nach der Maßregelung des Abgeordneten Herrn Hoffmann, damals Vorsitzender des Finanzausschusses, eigentlich wissen müssen, dass es nicht ungefährlich ist, die Wahrheit zu sagen, und wenn es sich wie in diesem Fall, dem „Spiegel“-Interview, auch nur um die halbe Wahrheit handelt.
Richtig ist, wie Sie gesagt haben, Herr Minister, dass die Wiedervereinigung für beide Seiten ein gigantisches Geschäft ist, kam doch die von vielen Bürgern lang ersehnte Einigung just zu dem Zeitpunkt, da sich die alte Bundesrepublik in einem Zustand tiefster Rezession befand. Wir Bürger aus der ehemaligen DDR in unserem Wendekaufrausch kurbelten dank der günstigen Währungsumstellung die Konjunktur kräftig an.
Nach der Ernüchterung und dem Vergleich von Ost und West mussten wir jedoch feststellen, dass die DDR trotz des Fleißes der meisten ihrer Bürger zu einem Entwicklungsland verkommen war. Infrastruktur war fast überhaupt nicht vorhanden und viele Industriezweige konnten auf dem nun offenen Weltmarkt nicht mehr konkurrieren. Es gab also viel zu tun und es wurde viel getan.
Wir geben Ihnen Recht, Herr Minister, dass die Verteilung der Mittel nicht mehr nach Ost-West-Kriterien erfolgen sollte, allein schon um die Mauer in den Köpfen zu beseitigen. Nicht dass sich die einen immer als Geber fühlen und die anderen als Almosenempfänger. Sachsen-Anhalt hat doch als ewige rote Schlussleuchte Deutschlands nichts zu befürchten. Wir werden noch lange am Tropf hängen. Dass gerade die PDS die Beibehaltung des Geldvergabesystems Ost-West fordert, wundert uns nicht; weiß man doch noch aus alten Zeiten, wie gut es ist, ohne viel Arbeit an die D-Mark zu kommen.
Herr Minister, warum Sachsen-Anhalt das Schlusslicht in Deutschland ist, liegt in erster Linie an der Lage auf dem Arbeitsmarkt, und das betrifft Ihr Ressort. Sie sollten für ein investorenfreundliches Klima in unserm Land sorgen. Wenn sich 267 000 Arbeitslose um vorhandene 9 500 Arbeitsplätze streiten sollen, dann kann man Ihr Gerede von Eigeninitiative schon als Sarkasmus auffassen. Ihnen als gelerntem Statistiker bräuchte man eigentlich nicht vorzurechnen, dass auf eine freie Stelle 28 Arbeitslose kommen.
Rechnet man die Pendler, welche sich in anderen Bundesländern verdingen, noch hinzu, so sieht die Bilanz noch trostloser aus. Ich kenne Leute, die ihre Arbeitskraft weit unter Tarif anbieten und dafür täglich 60 km zur Arbeit fahren. Die noch längst nicht ausgegorene Ökosteuer trifft diese Leute besonders hart. Aber sie tun es, weil sie die von Ihnen erwähnten Leistungen des Sozialstaates nicht in Anspruch nehmen wollen.
Was die soziale Lage im östlichen Teil unseres Vaterlandes angeht, hat nun wieder Ihr Parteigenosse Herr Thierse Recht, wenn man weiß, dass jede zweite Mark - welche die Kommunen einnehmen - für Sozialleistungen ausgegeben werden muss. Man kann schon sehr wohl behaupten, dass das Sozialsystem auf der Kippe steht.
Ihre Beschreibung der Arbeitslosen lässt jede Sensibilität vermissen, und das bei einem Minister, in dessen Parteinamen sich das Wort „sozial“ verbirgt. Sollten Sie auch im Einzelfall Recht haben, so kann doch niemand behaupten, dass 20 % der Bevölkerung Sachsen-Anhalts nicht arbeiten will. Die Menschen wollen arbeiten, aber es sind nicht genügend Arbeitsplätze da, wie bereits erwähnt.
Wenn jemand schon vom Schicksal geschlagen wird und ihn die Arbeitslosigkeit ereilt, so gönnen wir ihm doch, Herr Minister, das billige Vergnügen, aus dem Fenster gucken zu dürfen. Und wenn einige Leute im Turnhemd an der Tankstelle rumhängen, wie Sie zu sagen pflegen, so bemerkt der flüchtige Beobachter gar nicht, dass es vielleicht das letzte und einzige Hemd ist. So gut ist unser Sozialsystem ja nun doch nicht, dass der Arbeitslose in Versace-Anzügen an der Tankstelle rumhängen kann.
Wir sollten immer daran denken, dass diese Leute in die Arbeitslosen- und Sozialkassen eingezahlt haben, als sie noch die Möglichkeit hatten, dies tun zu dürfen. Auf die Mitarbeit in Parteien und Vereinen hinzuweisen kann schon als Verhöhnung gelten. Fast niemand liegt gerne
in der sozialen Hängematte, aber sich deshalb noch verhöhnen zu lassen, das haben unsere deutschen Landsleute nicht verdient, hat doch der Staat genug Geld für Menschen, die nichts in die Kassen eingezahlt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundlage des Beschlusses des Landtages von Sachsen-Anhalt
vom 26. Mai 1994 war der Antrag der Fraktion des Bündnis 90/Grüne in der Drs. 1/3551.
Einerseits geht es hierbei um die Erhaltung der Auenlandschaft als natürlicher Hochwasserschutz sowie um eine Berücksichtung der Lebensräume zahlreicher und vielfältiger Flora- und Faunaarten. Das Biosphärenreservat Elbe mit einer Fläche von 110 000 ha ist bisher das einzige Schutzgebiet dieser Art in Sachsen-Anhalt und gehört zu den ältesten in Deutschland.
Andererseits haben Wasserwege auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Vor einigen Jahren gründete sich eine Arbeitsgruppe Elbeerklärung, die jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverkehrsministerium und verschiedenen Umweltverbänden Ende 1999 aufgelöst wurde.
Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits im Jahr 1992 einen Bundesverkehrswegeplan, der auch für die Elbeschifffahrt gilt, verabschiedet. Diverse Umweltverbände, auch der Nabu Deutschland, sprachen sich gegen einen Ausbau der Elbe aus. Sie befürchteten mit dem Ausbau einen gravierenden Einschnitt in die Ökologie zuungunsten der Flusslandschaften.
Hierbei ist anzumerken, dass die betroffenen Länder bei den Gesprächen und Verhandlungen außen vor gelassen wurden. Ungeachtet dessen wurde der Hafen Halle/Saale mit Mitteln in Höhe von 60 Millionen DM und der Hafen in Magdeburg mit Mitteln in Höhe von mehr als 100 Millionen DM ausgebaut.
Eine Frage drängt sich förmlich auf: Sind diese bei- den Projekte bald Investitionsruinen? Häfen müssen bedient werden, um ihre Kosten zu rechtfertigen. Im Übrigen beläuft sich das Investitionsprogramm für die Elbbrückensanierung auf insgesamt mehr als 500 Millio- nen DM.
Stromausbaumaßnahmen in und an einem Flusssystem können nur unter Beachtung von Ökologie und Ökonomie greifen. Es wird also höchste Zeit, dass sich alle betroffenen Behörden und Verbände wieder mit dem Ziel an einen Tisch setzen, einen tragfähigen Konsens zum Nutzen aller Seiten zu erarbeiten. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass in diesem Jahr die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. - Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Wir haben eben so viel von Liebe gehört und so viel darüber gesprochen, dass uns das Kotzen angekommen ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt könnte die Fraktion der DVU-FL im Großen und Ganzen zustimmen, weil wir dort Einsparpotenziale sehen, die unser Land auch bitter nötig hat.
In der Begründung wird unter Nr. 3 der Einsatz von Wahlgeräten behandelt, wogegen einige Bedenken anzumelden sind. Nicht dass wir gegen den Einsatz moderner Technik wären, aber Sachsen-Anhalt als ärmstes Bundesland muss in dieser Sache nicht den Vorreiter spielen. Uns ist auch nicht bekannt, ob andere Bundesländer schon Erfahrungen in dieser Richtung gemacht haben.
Bei der bisher üblichen Urnenwahl hatten die Bürger immer die Möglichkeit, nach Schließung der Wahlbüros an der Auszählung teilzunehmen, um den ordentlichen Ablauf der Auszählung zu überwachen. Wie diese demokratische Basiskontrolle nach der Einführung von elektronischen Wahlgeräten funktionieren soll, ist uns allerdings momentan noch schleierhaft. Selbst bei der bisherigen Form der Wahl hat es hin und wieder Unregelmäßigkeiten gegeben, um unliebsamen politischen Parteien gegen den erklärten Willen der Wählerschaft zu schaden.
Solange es Hackern noch gelingt, in die Computer höchster Regierungskreise einzudringen, halten wir den Einsatz solcher Technik in einem so sensiblen Bereich, wie es eine Wahl ist, für äußerst bedenklich und für nicht verfassungskonform. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Die DVU-FL-Fraktion begrüßt grundsätzlich die vorliegende Beschlußempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien, hält sie aber in wichtigen Punkten für verbesserungs- und ergänzungsbedürftig.
Zum Zeitplan: Nach dem Zeitplan des Ausschusses soll die Landesregierung bis Ende 2001 die Zustandsbeschreibung und einen Zeitplan zur Erstellung des Kulturkonzeptes vorlegen. Wenn für die Erfassung und Aufbereitung der Daten schon eineinhalb Jahre angesetzt werden, kann man wohl nochmals ein Jahr für die Erarbeitung des Konzeptes und ein weiteres bis zur Umsetzung desselben annehmen. Dies erscheint mir etwas sehr langwierig.
Die Landesregierung sollte durchaus imstande sein, die Zustandsbeschreibung bis Ende 2000 und das Kulturkonzept bis spätestens Frühjahr 2001 vorzulegen.
Der „Bericht zur kulturellen Situation“ soll nach der vorliegenden Beschlußempfehlung nur das erfassen, was bereits offiziell erfaßt ist bzw. besteht und gefördert wird. Um das kulturelle Angebot zu erweitern und interessanter bzw. aussagekräftiger zu gestalten, müssen auch diejenigen Dinge erfaßt werden, die bisher noch keinen Eingang in das offizielle Angebot gefunden haben:
- Erfassung von Bau- und Kulturdenkmälern in Sachsen-Anhalt, die bisher nicht oder unzureichend restauriert und/oder daher noch keinen Eingang in das offizielle Kulturangebot finden konnten; voraussichtliche Kosten der Sanierung bzw. der Bereitstellung für die Öffentlichkeit;
- Erfassung von thematischen, zum Beispiel geschichtlichen Ereignissen, geschichtlichen Persönlichkeiten und mit ihnen verbundenen Leistungen und Wirkungsstätten in Sachsen-Anhalt, die bisher im offiziellen Kulturangebot nicht enthalten sind;
- Erfassung von Kultur- und Naturlandschaften, die bisher ebenfalls nicht oder ungenügend erfaßt, entwickelt und bereitgestellt worden sind.
Das entscheidende bei der Behandlung der Kulturfrage fehlt allerdings in allen Entwürfen: Was ist Kultur, und welchen Zweck soll sie erfüllen?
Die Beschlußempfehlung des Ausschusses enthält dazu sehr ungenaue Angaben. An einer Stelle redet man davon, „humanistische Traditionen lebendig zu erhalten“. Dieser Begriff ist gerade in der heutigen Zeit eine allgemeine, nichtssagende Formulierung, die zumindest einer Konkretisierung bedarf.
An anderer Stelle steht, daß die Definition des Kulturbegriffes „zwingend erforderlich ist“, sie fehlt aber dann wieder in der Auflistung über die Inhalte des Konzeptes.
Wir sind der Ansicht, daß bereits vor Erstellung der Zustandsbeschreibung klar sein muß, was der Landtag bzw. die Landesregierung unter Kultur überhaupt versteht. Vorweg gesagt: Kultur ist keine beliebige Auslegungssache.
Die Kultur erwächst aus der seelischen und schöpferischen Kraft eines Volkes und ist ihr sittlicher Spiegel. Sie umfaßt die materiellen Werte (Ackerbau, Sied- lung, Technik), die sittlichen Werte (Gemeinschaft, Recht, Ethik), die geistig-schöpferischen Werte (Wissen- schaft, Kunst), die Glaubensvorstellungen (Religion),
überlieferte Verhaltensweisen (Sprache, Brauchtum) und die historische Entwicklung (Geschichte). Kultur enthält und bezeichnet stets das Prägende, Kennzeichnende, Wesentliche einer Gemeinschaft, weniger das Sonderliche.
Kultur ist daher die Summe aller schöpferischen Leistungen eines Volkes. Somit sind Kulturschöpfungen immer an das Volk gebunden, das sie aufgrund seiner seelischen und geistigen Veranlagung hervorbringt.
Kulturförderung muß dem Rechnung tragen; denn die Förderung von beispielsweise volksfremder Kultur kann und wird vom Volk nicht wirklich innerlich verstanden und angenommen werden. Genau darum muß es aber bei Kulturförderung gehen: Höher- und Weiterentwicklung der geistigen und seelischen Kräfte der Menschen unseres Volkes.
Krampfhaftes Aufdrücken von fremden Einflüssen, weil dies im Rahmen der Globalisierung und Multikultur angeblich so „modern und tolerant“ ist, zeugt nur von völliger Lebens- und Weltfremdheit. Die Menschen lehnen dies innerlich und auch ganz offen ab.
Gelingt es hingegen, die Seele des Volkes durch gezielte Kulturförderung anzusprechen, so ist dies auch die Voraussetzung zur Bildung einer wirklichen Gemeinschaft.
Der Antrag der SPD zur Osterweiterung der EU kann so von uns, der Fraktion der DVU-FL, nicht mitgetragen werden. Vielmehr sollte die Landesregierung von Sachsen-Anhalt im Bundesrat darauf hinwirken, daß der Beitritt anderer Länder zur EU härteren Kriterien unterworfen wird.
Wir haben prinzipiell nichts gegen eine Erweiterung der EU zu einem Europa der Vaterländer. Einem von oben her verordneten Multikulti-Europa müssen wir allerdings eine Absage erteilen, und wir glauben, damit der Meinung der Mehrheit der Bevölkerung zu entsprechen.
Als durch die Wende vor zehn Jahren unser Volk nach 40 schmerzvollen Jahren wieder zusammenfand, hatten die neuen Bundesländer längst nicht die EU-Kriterien erfüllt, und die Folgen spüren wir noch heute. Ein hochentwickeltes Industrieland, in dem die soziale Marktwirtschaft relativ gut funktionierte, wurde mit einem heruntergekommenen Planwirtschaftsstaat, ohne einen nennenswerten Mittelstand, zusammengetan, was auch des Volkes Wille war.
Mit der deutschen Einigung - Helmut Kohl und HansDietrich Genscher ist dafür zu danken, die einmalige historische Chance genutzt zu haben - gingen leider auch viele Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern verloren.
Wie wir wissen, hat das verschiedene Ursachen. Zum einen wurden durch den Einsatz moderner Technologien viele Arbeitsplätze überflüssig, zum anderen waren einige Bereiche der Wirtschaft unter den neuen Marktbedingungen überhaupt nicht mehr konkurrenzfähig. Durch die Vereinigung unseres Volkes befinden wir uns seit zehn Jahren im Stadium der Rezession, obwohl schon sehr viel an Aufbauleistung vollbracht wurde.
Mit Mitteln des Klassenfeindes, meine Damen und Herren von der PDS, wurde in den letzten zehn Jahren auf dem Gebiet der neuen Bundesländer mehr getan als in den 40 Jahren des real existierenden Sozialismus. Trotzdem sind wir noch lange nicht in der Lage, aus eigener Kraft ohne Geldtransfer aus den alten Bundesländern zurechtzukommen.
Durch eine Osterweiterung der EU zum jetzigen Zeitpunkt hätten wir dieselben Probleme noch einmal, obwohl die Probleme im eigenen Land noch längst nicht gelöst sind. Es würden sich Ströme von Arbeitnehmern in unser Land ergießen, welche sich weit unter Tarif hier verdingen würden und den deutschen Arbeitnehmern
weiterhin die Chance nehmen, im Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.
Auch würde dies eine Zunahme der Kriminalität für unser Land bedeuten; denn längst nicht alle Menschen, welche bei uns einreisen, tun dies mit lauteren Absichten. Nun könnte man meinen, das sind Vorurteile und von unserer Fraktion auch nicht anders zu erwarten. Mitnichten.
Eine Untersuchung im Auftrage des Berliner Innensenators Werthebach, nachzulesen in der „BZ-Aktuell“ vom 6. Juni, bei der Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität nach ethnischer Herkunft unterschieden wurden, hat folgendes erschreckendes Ergebnis hervorgebracht: Bei einem Ausländeranteil von 12 % im Raum Berlin liegen 54 % der organisierten Kriminalität in den Händen von nichtdeutschen Bürgern.
Nun kann man das als gegeben hinnehmen oder als verantwortungsbewußter Politiker Handlungsbedarf erkennen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Erweiterung der EU nach Osten keine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für uns bedeuten, und eine Zunahme der Kriminalität wäre unausweichlich. Eine Festigung des inneren Friedens für unser Land läßt sich von uns dadurch nicht erkennen.
Wir fordern deshalb von der Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, daß die Osterweiterung um mindestens zehn Jahre zurückgestellt wird oder erst dann möglich sein darf, wenn die Arbeitslosigkeit in Deutschland unter der 2,5%-Marke zu liegen kommt.
In den Ländern, welche hinsichtlich der Osterweiterung im Gespräch sind, gilt es auch noch viele Aufbauleistungen zu erbringen, so daß dort die Arbeitskräfte dringender gebraucht werden als bei uns. Auch sehen wir, daß noch nicht auf allen Gebieten demokratische Strukturen Einzug gehalten haben.
Nichtsdestotrotz kann man beim Aufbau demokratischer Strukturen in den betroffenen Ländern behilflich sein, wobei man jedoch deren nationale Eigenheiten berücksichtigen sollte. Dieses Joint-venture auf dem Gebiet der Verwaltung und der Wirtschaft kann aber nicht nur Aufgabe von Deutschland sein, sondern alle jetzigen EUStaaten müssen sich dabei in die Pflicht genommen fühlen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Anfang meiner Ausführungen möchte ich erst einmal Herrn Dr. Bergner für seinen mutigen Einsatz in der Straßenbahn bei einer Dienstfahrt in die Südstadt danken. Ich weiß nicht, ob Sie die „Bildzeitung“ gelesen haben.
Es hätte auch anders ausgehen können, wenn die Herrschaften, die er vertrieben hat, Waffen besessen hätten. Es hätte sein können, daß er gar nicht mehr unter uns weilen würde. Leider sind sie aber in die Flucht geschlagen worden. Das zum Anfang.
Wir, die DVU-FL-Fraktion, begrüßen den Antrag der CDU, den Drogenhandel durch Asylbewerber zu unterbinden, doch scheint uns das nicht weit genug gefaßt, und es könnte der Eindruck entstehen, daß sich die Ermittlungen nur gegen Asylbewerber richten sollten. Natürlich müssen die Ermittlungen mit der gleichen Intensität auch gegen deutsche Drogendealer geschehen.
Auffällig ist allerdings, daß sich verstärkt Menschen anderer ethnischer Gruppen mit Drogenhandel befassen. Dies festzustellen hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun.
Nach einer amtlichen Feststellung des Berliner Innensenats sind deutsche Staatsbürger in der dortigen Drogenszene nur mit 40 % vertreten, das heißt, daß 60 % von ausländischen Bürgern beherrscht werden, zu einem großen Teil von Asylbewerbern, deren Bleiberecht noch gar nicht anerkannt oder abschlägig beschie
den worden ist oder bei denen aus falsch verstandener Humanität eine Abschiebung in ihre Heimatländer noch nicht erfolgte.
Meine Damen und Herren! Drogenhandel ist mit Recht in Deutschland ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt, was die autonome Szene plus deren Sympathisanten wahrscheinlich anders sehen und damit nach deutschem Recht natürlich falsch liegen.
Diese Leute mißbrauchen ihr Gastrecht in Deutschland und sind in vielen Fällen nur zu diesem Zweck hier eingereist, obwohl in ihren Heimatländern keine Gefahr für Leib und Leben bestand. Wenn der Gebrauch von Drogen in ihren Herkunftsländern zur Kultur gehört, so akzeptieren wir dieses, verwahren uns aber entschieden gegen den Import dieser Art von Kultur.
Meine Damen und Herren! In deutschen Haftanstalten sind 40 % der Einsitzenden Ausländer, und zwar nicht deshalb, weil sie von der deutschen Justiz härter bestraft werden, sondern weil ihr Anteil an der Kriminalität einfach höher ist.
Damit wollen wir natürlich keiner ethnischen Gruppe zu nahe treten. Kein Volk ist durchgängig kriminell. Aber wir kommen nun einmal aus verschiedenen Kulturkreisen.
Die Leute jedoch, die nur zu dem Zweck nach Deutschland einreisen, um hier ihren kriminellen Aktivitäten nachzugehen, schaden nur ihren eigenen Landsleuten hier und in ihrer Heimat. Daß dieses in Deutschland Haß schürt, ist nicht nur den deutschen Staatsbürgern anzulasten. Damit wollen wir natürlich nicht den Einsatz von Gewalt oder gar Selbstjustiz rechtfertigen.
Der Vorfall in Dessau, bei dem ein Mosambikaner brutal zusammengeschlagen wurde und an den Folgen der Mißhandlung verstarb, ist durch nichts zu rechtfertigen. Den Angehörigen gehört unser tiefstes Mitgefühl. Die Täter müssen ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Sie haben der nationalen Sache sehr geschadet. Ein Nationalgefühl zu haben ist in Deutschland bis dato noch nicht strafbar, scheint aber für einige Bürger schon ehrenrührig zu sein.
Wir, die DVU-FL, haben nie zur Gewalt aufgerufen. Unsere Forderung war, kriminelle Ausländer raus. Nicht mehr und nicht weniger. Daß das eine breite Mehrheit der Bevölkerung quer durch die ganze Parteienlandschaft ebenso sieht, ist allgemein bekannt.
Bei der steigenden Kriminalität unter Ausländern wie auch bei Deutschen ist Handlungsbedarf angesagt. Die Innenminister aller Bundesländer und die Innenminister aller EU-Staaten sollten sich zu einem breiten Konsens zusammenfinden und ein Drogenbekämpfungsprogramm beraten, beschließen und in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden schleunigst umsetzen. Es ist in dieser Beziehung fünf Minuten vor zwölf.
Es schaudert einen, wenn man weiß, daß skrupellose Dealer, und diese sind alle skrupellos, schon unseren Kindern in den Schulpausen Drogen verkaufen. Dieses Delikt kann nur von gewissenlosen Menschen bagatellisiert werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der DVU-FL vertritt die Ansicht, daß der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres in der vorliegenden Fassung nicht entsprochen werden kann. Wir möchten dies wie folgt begründen:
Erstens. In Nr. 15 der Beschlußempfehlung heißt es - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung -:
„Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat von erheblicher Bedeutung nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach den §§ 86, 86 a, 124 oder 130 des Strafgesetzbuches oder nach § 27 des Versammlungsgesetzes begehen wird, so kann ihr für die zur Verhütung der Straftat erforderliche Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten.“
Es handelt sich bei § 86 des Strafgesetzbuches - Verwendung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen -, bei § 86 a des Strafgesetzbuches - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -, bei § 130 des Strafgesetzbuches - Volksverhetzung - und bei § 27 des Versammlungsgesetzes um Delikte, die zwar nach geltendem Recht strafbar sind, aber sich nicht im Bereich von Straftaten bewegen, die anderen Personen oder Sachen einen Schaden zufügen.
Es ist sogar zweifelhaft, ob diese Paragraphen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im übrigen sind sie in ihrer Art weltweit einmalig. Sie sind weiterhin einseitig, weil sie sich lediglich auf nationale und nationalsozialistische Organisationen und Symbole beziehen. Beispielsweise wurden unter dem Symbol der roten Fahne mit Hammer und Sichel in der SU 50 Millionen Menschen umgebracht, ohne daß die Verwendung dieses Zeichens heute strafbar ist und verfolgt wird.
Diese Delikte unter dem Begriff der Straftaten von erheblicher Bedeutung einzuordnen, hieße jedes normale Moral- und Rechtsempfinden auf den Kopf zu stellen. Es handelt sich hierbei nur um sogenannte Straftaten, die die Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit betreffen.
Wie hingegen die CDU-Fraktion in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf ganz richtig formuliert hat, soll mit der Verschärfung des Gesetzes vor allem Kriminalität mit internationalem Bezug besser bekämpft werden.
Dazu zählen KfZ-Verschiebung, Menschenhandel, Waffen- und Drogenhandel. Das beste Beispiel hatten wir vor kurzem in England.
Die genannten Paragraphen sind daher der Zielrichtung des Gesetzes völlig wesensfremd. Wir empfehlen, im zitierten Satz diese Paragraphen zu streichen und durch jene zu ersetzen, die die genannten Straftatbestände betreffen.
Zweitens. Die geplante Verschärfung des Gesetzes sowie die Erweiterung der Befugnisse der Polizei werden die zur Debatte stehenden Probleme auf die Dauer nicht wirkungsvoll bekämpfen können; denn die Ursachen werden nicht beseitigt. Es ist für jeden anhand von einschlägigen Statistiken nachvollziehbar, daß die genannten grenzüberschreitenden Straftaten zur Bildung mafioser Strukturen, aber auch die inländische Kriminalität in einem eindeutigen Zusammenhang mit der zunehmenden Öffnung unserer Grenzen, dem Wegfall der Zollbeschränkungen und Kontrollen sowie dem praktisch schrankenlosen Zuzug von Ausländern stehen.
Der Bürger kann dies schließlich wie immer ausbaden, nicht nur durch die direkte Konfrontation mit den Auswirkungen, sondern auch durch die zunehmende Verwendung von Steuergeldern für einen größeren Sicherheitsapparat. Die Polizei muß ebenfalls Leben und Gesundheit für die Auswirkungen dieser lebensfremden Politik einsetzen - siehe das Beispiel der drei toten Polizisten.
Wir empfehlen daher der Landesregierung, eine Ausarbeitung über die ursächlichen Zusammenhänge der von mir geschilderten Zustände vorzulegen, die als Grundlage für weitergehende Schritte dienen soll. Die Drogenkriminalität kann sich in diesem erschreckenden Ausmaß nur in einem Staat verbreiten, dessen Politi- ker dem Volke keinerlei Wertmaßstäbe, Ideale und Aufgaben vermitteln und vorleben.
Die einzigen Maßstäbe sind heute Geld und materielle Werte. Auch das ewige Gerede von Toleranz, Demokratie, Zivilcourage, Betroffenheit usw. kann unserer Zukunft - das ist die deutsche Jugend - nicht klarmachen, warum sie keine Drogen nehmen soll. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Nur ein normales National- und Gemeinschaftsgefühl, eine wirkliche Volkskultur und ein gesundes Moralempfinden können den Bürgern verdeutlichen, daß sie ein Teil des Staates und der Volksgemeinschaft sind, die für sie da ist und für die sie sich ebenfalls einzusetzen haben.
Wenn natürlich die Politiker diese Wertmaßstäbe nicht selbst verkörpern, sondern sogar ablehnen und bekämpfen, braucht man sich nicht über die Reaktion aus dem Volk zu wundern. Verschärfte Gesetze und ein erhöhter Polizeieinsatz können daher nur als vorübergehende Maßnahme eingesetzt werden. Vor allem müssen gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die das Gemeinschafts- und Verantwortungsbewußtsein im Volke wieder wecken. Ohne letzteres ist alles nutzlos. Im übrigen verweise ich auf die Drs. 3/433. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 49 Abs. 2 steht:
„In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder eine Koch- nische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.“
Wir sind durchaus der Ansicht, daß behinderten Menschen jede mögliche Erleichterung verschafft werden soll und verschafft werden muß. Doch wenn dies in dem zur Debatte stehenden Ausmaß zu Lasten aller derjenigen gehen soll, die Häuser bauen bzw. sanieren, ist das abzulehnen.
In § 49 Abs. 5 heißt es:
„Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen sollen leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder hergestellt werden.“
Gemäß Absatz 2 müssen die Häuser mit mehr als zwei Wohnungen behindertengerecht sein. Wenn es aber um kinder- und familienfreundliche Politik geht, ist die Landesregierung der Ansicht, daß nur eine SollBestimmung Gültigkeit erhalten soll.
Im allgemeinen soll in der Bauordnung wesentlich stärker eine familienfreundliche Politik zum Ausdruck kommen. Das beginnt damit, daß in allen Häusern mit Wohnungen Stellplätze für Kinderwagen innerhalb und außerhalb des Hauses vorgeschrieben sein sollten. Ebenfalls muß privaten und öffentlichen Bauträgern auferlegt werden können, daß in ihrer Planung Grünflächen und Spielplätze in zumutbarer Form zu berücksichtigen sind, wenn in den betreffenden Wohngebieten der- gleichen noch nicht vorhanden ist.
Auch der Neubau von kleinen sogenannten Singlewohnungen bzw. der Umbau von großen zu kleinen Wohnungen darf nicht im alleinigen Ermessen des Bauträgers liegen, sondern muß außer im Gesetz auch in der Bauordnung seinen Niederschlag finden.
Familienfreundlicher Wohnungsbau setzt natürlich voraus, daß von der Landesregierung und von der Bundesregierung eine familienfreundliche Politik betrieben wird. Das ist bekannterweise nicht der Fall. Hierbei geht es nicht nur um die materielle Absicherung der Rentner, sondern es geht vor allen Dingen um die Aufrechterhaltung des gesamten Sozialgefüges unseres Volkes. Hierzu sind sofortige und einschneidende Maßnahmen erforderlich, auch im Sinne der Behinderten, die durchaus schon genug bestraft sind durch ihr Leiden. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der wachsenden Kriminalität in unserem Land ist die- ses Gesetz schon längst überfällig und sollte deshalb schleunigst beschlossen und in die Praxis umgesetzt werden.
Die organisierte Kriminalität setzt zur Erreichung ihrer Ziele immer mehr Technik ein, und das Land ist des- halb gefordert, zum Schutz seiner Bürger zu reagieren. Bürger unseres Landes, - das ist die übergroße Mehrheit - die sich entsprechend den gesellschaftlichen Normen bewegen, haben durch dieses Gesetz nichts zu befürchten, im Gegenteil, es dient letztlich ihrer Sicherheit.
In unserem Land, wo es heutzutage möglich ist, flächendeckend an Drogen jedweder Art heranzukommen, muß die Staatsgewalt einfach reagieren. Warum sollte man zur Bekämpfung von Kriminalität nicht die vorhandenen technischen Mittel ausschöpfen, die in der freien Wirtschaft schon längst gang und gäbe sind? Videoüberwachungen von Tankstellen, in Supermärkten und Geldinstituten gehören längst zum Alltag und werden von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert. Daß Bankräuber und Ladendiebe nicht überwacht werden wollen, liegt auf der Hand.
Aufgrund der geographischen Lage von Sachsen-Anhalt wird unser Land in zunehmendem Maße von organisierten kriminellen Banden als Transitland benutzt. Aufgrund dessen ist nichts gegen Kontrollen auf Straßen und Autobahnen einzuwenden, wenn es auch für den einzelnen im Moment noch etwas unangenehm erscheinen mag.
Auch zur besseren Bekämpfung von gewaltbereiten Chaoten, die sich zur Kaschierung ihrer kriminellen Handlungen ein politisch gefärbtes Mäntelchen umgehängt haben, sprich: aus den Reihen der PDS,
dient dieses Gesetz, das von uns voll und ganz mit- getragen wird.
Wie nötig die schnelle Inkraftsetzung dieses Gesetzes ist, zeigen die Ausschreitungen in der Nacht vom 1. zum 2. Mai 2000 in Berlin, bei denen 220 Polizisten verletzt wurden; aber Gewalt von links ist ja nicht so schlimm, was die betroffenen Polizisten wahrscheinlich etwas anders sehen werden.
Wir verbinden unsere Zustimmung zu diesem Gesetz allerdings mit der Hoffnung, daß in Zukunft die Justiz schneller reagieren und der Zeitraum zwischen dem Begehen der Tat und der Verurteilung durch die Justiz so gering wie möglich gehalten wird, was letztlich zu einer besseren Motivierung der Ordnungskräfte führt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ein paar Sätze darüber verlieren, was im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf alles geschehen ist.
Wenn es nach dem Willen der PDS gegangen wäre, würde dieses Gesetz weder heute noch in Zukunft auf dem Tisch dieses Hauses liegen. Da erdreistet sich eine Partei, die gewählt wurde, aber nicht von der Mehrheit der Bevölkerung, die Regierung unter Druck zu setzen, und nennt das auch noch Tolerierung. - Ein merkwürdiges Demokratieverständnis haben diese Leute.
Was wir für ein Polizeigesetz zu erwarten hätten, wenn die PDS 50 % der Wählerstimmen bekommen hätte, können wir uns lebhaft vorstellen, haben wir doch das
DDR-Regime noch nicht vergessen, dieses Regime, in dem so viel von Menschenrechten gesprochen wurde und so wenig davon zu spüren war.
Die PDS fühlt sich schon wieder so hoffähig, daß sie glaubt - -
Die PDS fühlt sich schon wieder so hoffähig, daß sie glaubt, schon wieder eine Kampagne fahren zu können. Selbst vor Erpressungsversuchen gegen die Landesregierung schreckte man dabei nicht zurück. Dem aufmerksamen Beobachter zeigt sich indes, daß diese Partei im Kern nicht reformfähig ist.
Meine Damen und Herren! Die Bevölkerung von Sachsen-Anhalt hat die Vertreter des Volkes in diesen Landtag gewählt, damit sie Politik nach demokratischen Spielregeln und zum Wohle des Volkes machen. Wir sind nicht dazu gewählt, um konspirative Sitzungen in irgendeinem Wasserschloß abzuhalten.
Wir hoffen, daß auch die Regierungsvertreter dies in Zukunft beherzigen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es nicht der Stil der DVU-FL-Fraktion, Stellung zu nehmen zu populistischen Anträgen der FDVP-Fraktion.
Aber nach einer vorausgegangenen internen Diskussion möchte ich hier im Namen meiner Fraktionskollegen folgendes zum Ausdruck bringen:
Vom Prinzip her bejaht unsere Fraktion eine sofortige Überprüfung der Mitglieder dieses Landtages. Das könnte auch dem Ansehen des Landesparlamentes in der Öffentlichkeit nur dienlich sein. Aber für die Fraktion der DVU-FL hat diese Sache doch einen gravierenden Pferdefuß. Dieser Antrag auf Überprüfung der Mitglieder des Landtages auf eine eventuelle Stasi-Mitarbeit wird von einer Fraktion gestellt, deren Fraktionsspitze noch bis 1989 Mitglied der SED war,
also Mitglied einer Partei war, deren Schwert und Schild - nach offiziellem SED-Jargon - das Ministerium für Staatssicherheit war.
Diese Tatsache allein ist für uns Heuchelei und nicht hinnehmbar. Mitglieder einer Partei, die die Menschenrechte mit Füßen getreten hat, sind unserer Meinung nach nicht legitimiert, sich hier noch als Stasi-Aufklärer zu verdingen. Dies ist eine Verhöhnung tausender StasiOpfer.
Wir appellieren an den Antragsteller: Spielen Sie sich nicht als Anwalt politisch Verfolgter der DDR auf, sondern kommen Sie selbst erst einmal mit Ihrer politischen Vergangenheit ins reine. Sie versuchen mit Ihrem Antrag
nur, Ihre eigenen politischen Interessen populistisch an den Mann zu bringen.
Ich möchte es auf einen Nenner bringen: Der Antrag ist unglaubwürdig und kann somit nicht unsere Zustimmung finden, obwohl unsere Fraktion der Meinung ist - wie ich schon eingangs meines Redebeitrages betonte -, daß dieser Landtag nichts notwendiger braucht als die sofortige Einsetzung dieses Überprüfungsausschusses.
Ich bedanke mich. Sie können zwar weiterlachen - -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte trotz alledem noch einmal auf den Verein „Miteinander“ zu sprechen kommen. Wenn dieser Verein Kirchenlieder unter der Stabsführung von Pastor Tschiche einüben würde, hätten wir nichts dagegen.
Die Kultur eines Volks ist die Gesamtheit aller Lebensleistungen eines Volkes. Dazu gehört die Musik mit ihrem breiten Spektrum, insbesondere auch die Chormusik. Es geht um Chöre und ihren Erhalt.
Deshalb können wir uns nicht der Tatsache verschließen, selbige mit allen Mitteln zu fördern und zu unterstützen. Chormusik, und nicht nur diese Art von Musik, ist völkerverbindend. Wenn wir ein Europa mit viel Kultur haben möchten, dürfen wir uns dem Anliegen des Landeschorverbandes nicht verschließen, sondern er muß
unserer Unterstützung gewiß sein. Deshalb stimmen wir für den Antrag der CDU. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Feststellung, daß sich der Ruf der Deutschen Bahn AG in den letzten Jahren verschlechtert hat, ist uns allen nicht neu. Hohe Preise, Zugverspätungen und ein allgemein schlechter Kundenservice sind wohl die Hauptpunkte der wachsenden Kritik aus der Bevölkerung.
Wenn sich auch die Reisebedingungen weitgehend verbessert haben, was wir gar nicht in Abrede stellen wollen, so scheint doch die Entwicklung in den letzten Jahren zu stagnieren.
Verkehrsminister Heyer hat mehrfach betont, daß die Reise in Richtung Flächenbahn gehen muß und nicht in Richtung Schrumpfbahn. Dies wird von uns, der DVU-FL, voll und ganz mitgetragen, aber nicht nur im Hinblick auf den öffentlichen Personennahverkehr, sondern vor allem mit Blick auf den zu erwartenden Anstieg des Gütertransports.
Fachleute sagen für die nächsten zehn Jahre eine Steigerung des Güteraufkommens um 30 % voraus. Das ist nach unserer Ansicht auf den schon jetzt übervollen Straßen nicht mehr zu machen, und auf den Straßen in den neuen Bundesländern schon gar nicht. Also muß die Devise lauten: Ein Großteil des Gütertransports zurück auf die Schiene.
Die geplante Schwerverkehrsabgabe muß daher voll und ganz für diese Aufgabe eingesetzt werden. Mit dieser Maßnahme macht man sich natürlich bei den Spediteuren etwas unbeliebt. Die Regierung muß allerdings verhindern, daß man auf ausländische Billiganbieter ausweicht, um die Gewinnhöhe beim Straßentransport zu halten.
Die Deutsche Bahn AG, meine Damen und Herren, will an die Börse. Das ist das erklärte Ziel des Herrn
Mehdorn. Dieses will man erreichen, indem man Strecken stillegt, welche der Deutschen Bahn AG im Moment unrentabel erscheinen, zuletzt so geschehen bei der von meiner Kollegin von der CDU schon genannten Bahnlinie Nienhagen - Dedeleben, im Alleingang und ohne Wissen des Verkehrsministers. Dabei gingen 16 Arbeits-plätze verloren. Ist Herr Mehdorn Staat im Staate?
Wenn der Börsengang der Deutschen Bahn AG gelingen soll, muß man der Wirtschaft Alternativen zum Gütertransport auf der Straße anbieten und vor allen Dingen überschaubare Preise, nicht für jede Strecke andere. Vor allen Dingen gehört, um Planungssicherheit für die Wirtschaft zu garantieren, ein langfristiges Gesamtkonzept der Deutschen Bahn AG für diesen Bereich dazu. Dieses vermissen wir bis heute.
Der Bundesverkehrsminister will die Bahn nicht mehr subventionieren, wie er verlauten ließ. Aber allein der Gang an die Börse löst die Probleme der Bahn nicht. Sich fit zu machen dafür, indem man zur Zeit unrentable Strecken stillegt und dabei Arbeitslose schafft, ist unserer Meinung nach kurzsichtig und verhält sich konträr zu dem erklärten Willen unseres Verkehrsministers, welcher zu Recht die Flächenbahn propagiert.
So, wie bisher gehandelt wurde, wird es unserer Meinung nach nichts mit dem Unternehmen Zukunft.
Zum anderen geben die zum Teil verheerenden Unfälle der Bahn in den letzten zwei Jahren Anlaß dazu, über das Sicherheitsmanagement der Deutschen Bahn AG nachzudenken. Wird in diesem Bereich wirklich genug getan? Daß diese Unfälle nicht zur Imagepflege der Bahn beitragen und noch dazu potentielle Kunden der Bahn abschrecken, ist eine traurige Tatsache.
Wir, die Fraktion der DVU-FL, fordern daher die Landesregierung und insbesondere den Verkehrsminister Herrn Dr. Heyer auf, nichts unversucht zu lassen, um eine moderne, zukunftsfähige Bahnpolitik im Land SachsenAnhalt durchzusetzen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.