Petra Weiher

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Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt, läuft zum 31. Dezember 2002 aus.
Ich gehe davon aus, dass die Schulsozialarbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt weitergeführt werden soll. Um Planungssicherheit für die Träger von Projekten der Schulsozialarbeit sowie für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten, ist es für sie wichtig, Gewissheit über die künftigen Finanzierungsund Antragsmodalitäten zu erhalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist aus derzeitiger Sicht die Fortsetzung des Programms der Schulsozialarbeit beabsichtigt und, wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung der ab 1. Januar 2003 gültigen Förderrichtlinie zu rechnen?
2. Sollte in der nächsten Zeit mit der Veröffentlichung der genannten Förderrichtlinie zu rechnen sein, welches sind die wesentlichen Eckpunkte des künftigen Förderverfahrens?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus der 53. Sitzung des Landtages im März 2001 beginnen - wenn Sie gestatten, Herr Präsident -:
„Der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen ist besonderes Augenmerk zu schenken. Kindertageseinrichtungen haben eigenständige Bildungs- und Erziehungsziele, die inhaltlich und pädagogisch ausgestaltet werden müssen. Ob man über einen gesetzlich verankerten konkreten Bildungsauftrag nachdenken will - so wie in anderen europäischen Ländern -, sollte offen mit allen Beteiligten diskutiert werden.“
Das war eine der Schlussfolgerungen meiner Fraktion, die wir aus den Ergebnissen der Großen Anfrage zum Vollzug des Kinderbetreuungsgesetzes gezogen haben. Bereits in den entsprechenden Antworten auf einige Fragen wurde damals sehr deutlich, dass den Bildungsinhalten und pädagogischen Prozessen insgesamt sehr wenig Aufmerksamkeit zuteil wird. Wenn ich dazu noch an die Debatte in der letzten Sitzung über die PisaErgebnisse denke, dann freue ich mich, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dem Elementarbereich mehr Aufmerksamkeit in diesen Fragen schenken wollen.
Bildung ist in der Diskussion. Es gibt mittlerweile eine breite gesellschaftliche Diskussion um Bildungsinhalte, Konzepte, notwendige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und auch über den Einstieg in Bildung.
„Warte, wenn du in die Schule kommst, dann beginnt der Ernst des Lebens“, ist auch heute noch ein oft zitierter Satz, der aber wohl zu den großen Fehleinschätzungen gehört, was das kindliche Lernvermögen betrifft. In einer Reihe von Studien wird belegt, dass wesentliche Voraussetzungen für das lebenslange Lernen bereits bis zu einem Alter von acht Jahren gelegt werden und dass ein nicht unbedeutender Zusammenhang zwischen einer guten vorschulischen Pädagogik und einem späteren positiven Schulverlauf existiert. Diese Untersuchungen und Studien betreffen im Übrigen nicht nur die letzten zwei Jahre vor dem Eintritt in die Schule, sondern reichen bis in das Krippenalter hinunter.
Sachsen-Anhalt hat mit seinem Kinderbetreuungsgesetz eigentlich gute Voraussetzungen für die Umsetzung von Bildungskonzepten. Der Bildungsauftrag ist neben dem der Erziehung und Betreuung gleichrangig im Gesetz verankert. Die Rahmenbedingungen bezüglich des Betreuer-Kind-Schlüssels, der Rechtsansprüche und Räumlichkeiten etc. gehören zu den besten in Deutschland.
Die Inanspruchnahme durch die Eltern und der Kinderbesuch bestätigen das. Über 40 % der Kinder im Krippenalter und 90 % der Kinder im Alter bis zum Schuleintritt besuchen eine Einrichtung. Damit sind Voraussetzungen gegeben, dass mit einem entsprechenden konkreten Bildungskonzept fast alle Kinder vor Eintritt in die Schule erreicht werden könnten.
Wie ein solches Konzept aussehen soll, wie viel Bildung in welcher Form Kinder in diesem Alter bekommen sollen, wie die Kinder, die nicht in Einrichtungen gehen, mit Angeboten erreicht werden können, um Chancengleichheit zu ermöglichen, all das muss unter Einbeziehung von Eltern, Wissenschaftlern, Erzieherinnen, Trägern und Politikern diskutiert und angepackt werden.
Bildungs- und Erziehungskonzepte müssen aus meiner Sicht folgende Dinge leisten: Sie müssen Erfahrungen ermöglichen, die frühere Generationen weitestgehend ohne Aufsicht gemacht haben. Sie müssen Kindern ermöglichen, mit Gleichaltrigen anderer Herkunft, Religion und Kultur umzugehen und das als Normalität zu empfinden. Und sie müssen Schlüsselkompetenzen stärken: Lernkompetenzen, soziale, linguale, kulturelle, sportliche, kindliche und Übergangskompetenzen.
Es geht eben nicht darum, mit einer reinen Wissensvermittlung noch früher zu beginnen und den Leistungsdruck bereits auf Kinder im Alter von unter sechs Jahren auszudehnen, wie in Niedersachsen geplant. Es geht auch nicht um ein Pflichtjahr im Kindergarten, wie Frau Hohlmeier aus Bayern nun plötzlich vorschlägt. Es geht um eine Verständigung darüber, welche Kompetenzen bis zur Einschulung kindgerecht zu vermitteln sind.
Ein Konzept, das die Komplexität von Betreuung, Erziehung und Bildung ernst nimmt, muss neben der inhaltlichen Qualität auch sachliche und personelle Qualität zur Grundlage haben. Qualifizierte fachliche Anleitung, Beratung und Fortbildung des pädagogischen Personals ist nur ein Stichpunkt. Generell muss über die Ausbildung der Erzieherinnen nachgedacht werden. Deutschland ist neben Österreich das einzige Land im europäischen Vergleich, in dem das Fachpersonal nicht auf Hochschulniveau ausgebildet wird. Es fehlt heute aber die Zeit, diese Themen umfassend zu diskutieren.
Einige kurze Bemerkungen zum zweiten Teil des Antrages. Fragen der Gesundheitsförderung und -erziehung sind natürlich Bestandteil von Erziehungs- und Bildungsinhalten. Frau Dr. Kuppe erwähnte bereits die Landesvereinigung für Gesundheit, die bereits vor zwei Jahren ein Konzept zur gesundheitsfördernden Kita erarbeitet hat. Die dort verankerten Vorschläge müssen in größerer Breite interessierten Trägern zur Verfügung gestellt werden. Denkbar wäre das zum Beispiel über Konsultationskitas wie in Brandenburg.
Auch neue Gedanken wie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund ähnlich wie im Schulbereich oder eine zusätzliche Ausbildung zur Bewegungsförderung könnten diskutiert werden.
Uns reicht es aber nicht - nun komme ich zum Schluss -, dass eine Arbeitsgruppe von Kultus- und Sozialministerium Empfehlungen für einen Bildungsauftrag ausarbeitet. Wir wollen uns aktiv in diesen Prozess einbringen, wissen aber auch, dass in dieser Legislaturperiode die notwendige Zeit dafür fehlt. Deshalb begrüßen wir es, dass die Landesregierung erste Schritte tun soll. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode das Thema mit all seinen Fassetten aufgreifen, um auch das Parlament in die inhaltliche Diskussion einzubringen. Danke.
Im Gespräch mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe psychologischer Psychotherapeuten am 23. Oktober 2001 war noch ein Errichtungserlass favorisiert. Zwischenzeitlich wurde aus dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales signalisiert - allerdings ohne Zeitangabe -, dass die Novellierung des Kammergesetzes für Heilberufe bevorzugt wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was veranlasst die Landesregierung, vom ursprünglichen Vorhaben des Errichtungserlasses, der die Kammergründung für Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt ermöglichen würde, abzugehen?
2. Ist der Landesregierung bewusst, da die Novellierung des Kammergesetzes für Heilberufe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in dieser Legislaturperiode realisiert wird, dass die psychologischen Psychotherapeuten nicht in der Bundeskammer vertreten sein können und somit wichtige Fragen von Aus- und Weiterbildung nur unzureichend geklärt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe, dass es nicht so einfach ist, nach einem Thema wie dem letzten in der Aktuellen Debatte wieder auf den Boden der einfachen Anträge zurückzukommen. Versuchen wir es trotzdem.
Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Kind oder auch Ihr Enkelkind ist Mitglied eines Sportvereins, und an einem normalen Trainingstag fällt das Training aus, weil weder der Trainer noch der Übungsleiter kommt. Oder die Ferien haben wie gestern begonnen und die Kinder können nicht mehr ins Ferienlager fahren, denn es finden keine Ferienfreizeiten mehr statt. Oder noch schlimmer: Im Dorf XYZ brennt es und niemand kommt zum Löschen.
Diese Dinge sind hoffentlich weit von der Realität entfernt. Aber es wäre durchaus denkbar, dass so etwas passieren könnte; denn diesen drei Ereignissen und vielen anderen ist eines gemein: Sie basieren auf einer freiwilligen, dem Grunde nach unbezahlten Tätigkeit von Menschen aller Altersklassen, die meistens über einen längeren Zeitraum erfolgt und anderen zugute kommt.
Die Rede ist vom Ehrenamt, auch bürgerschaftliches Engagement oder Freiwilligenarbeit genannt. Es gibt viele Begriffe für diese aktive Arbeit in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen und Projekten, und es gibt viele Menschen, die sich auf den verschiedensten Gebieten heute ehrenamtlich betätigen. Die Spanne reicht von sozialen Bereichen über Tier- und Naturschutz, Jugendverbände und Sport bis zur freiwilligen Feuerwehr oder der Schöffentätigkeit.
Im Freiwilligensurvey 1999, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hatte, sind doch einige überraschende Ergebnisse zutage getreten. Ca. 34 % aller in Deutschland Lebenden ab dem 14. Lebensjahr, also etwa 22 Millionen Menschen, arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Bisher ging man nur von etwa 18 % aus. Welche Werte durch diese Arbeit geschaffen werden, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind, will ich hier nicht näher ausführen. Dies kann in verschiedenen Veröffentlichungen nachgelesen werden.
Aber der damit durchaus verbundene finanzielle Druck sollte nicht die Debatte um die Zukunft der Freiwilligenarbeit ersetzen. Die Ehrenamtlichkeit ist ein demokra
tisches Gestaltungsrecht und gehört als ein unverzichtbarer Bestandteil zum sozialen demokratischen Netz, in dem die verschiedenen Maschen miteinander verbunden sind, aber sich nicht gegenseitig ersetzen können.
Gerade im Jahr 2001, dem Jahr des Ehrenamtes und der Freiwilligen, das im Jahr 1997 von den Vereinten Nationen ausgerufen wurde, spielen die inhaltliche Ausrichtung von Ehrenämtern, die Auswirkungen der gesellschaftlichen Veränderungen auf die freiwillige Arbeit, aber auch Fragen der Anerkennung und Förderung in der öffentlichen Diskussion eine größere Rolle.
Insbesondere der Gruppe der Kinder und Jugendlichen kommt heute eine hohe Bedeutung zu. Zwar wird diese Gruppe im Vergleich zur älteren Generation aufgrund der sinkenden Geburtenrate und der steigenden Lebenserwartung immer kleiner, aber ohne das gemeinnützige Engagement der Jugendlichen kann es passieren, dass die Gesellschaft auch bald sehr alt aussehen kann.
Wenn man aber darüber nachdenkt, Kinder und Jugendliche für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen, muss man ganz sicher auch die Veränderungen in diesem Bereich zur Kenntnis nehmen. Das betrifft zum Beispiel die Langfristigkeit von Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden oder den bloßen selbstlosen Einsatz.
Ich war am Wochenende beim Jubiläum „Zehn Jahre Landesjugendfeuerwehrverband“. Auch dort spielte die Frage des Nachwuchses eine Rolle. Nur ein Teil der über 14 000 Kinder und Jugendlichen bleibt auch im höheren Alter der freiwilligen Feuerwehr treu. Heute gibt es eindeutig Trends hin zu kürzeren, überschaubaren Zeiträumen und häufigerem Wechsel. Aber auch das Erleben von Spaß, Geselligkeit und die eigene Bestätigung sind gerade für junge Menschen wichtig geworden.
Die Bereitschaft zu einer Übernahme freiwilliger Tätigkeiten durch Jugendliche ist als sehr hoch einzuschätzen. Umso wichtiger ist es, genau diese Bereitschaft in jungen Jahren zu fördern und anzuerkennen, also entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, wie zum Beispiel Räume zur Verfügung zu stellen und eigene Gestaltungsmöglichkeiten usw. zu schaffen, damit junge Leute sich auch im späteren Alter gesellschaftlich einbringen.
Junge Menschen lernen in diesen Zeiten, Verantwortung zu übernehmen. Sie erwerben solche wichtigen persönlichen und beruflichen Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Toleranz, Kreativität, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, um nur einige zu nennen.
Wir meinen, dass diese Kompetenzen, ihre erworbenen Erfahrungen und ihr angeeignetes Wissen und Können es wert sind, im Prozess der schulischen Bildung und Erziehung eine stärkere Rolle zu spielen als bisher, zumal die Schule selbst viele Möglichkeiten der ehrenamtlichen Betätigung bietet.
Ich denke dabei nur an Schülersprecher, Schülerlotsen, Streitschlichter, Verantwortliche für Schulbibliotheken oder auch Leiter von Arbeitsgemeinschaften, die eine sehr zeitaufwendige Arbeit betreiben.
Die Engagementbereitschaft in der Schule muss positiv unterstützt werden. Das geschieht sicher nicht mit der Einführung eines Unterrichtsfaches „Erziehung zum Ehrenamt“, sondern durch die Unterstützung der Aktivitäten von Schülern und Schülerinnen innerhalb und außerhalb der Schule, durch eine echte Beteiligung in der Schule, aber auch durch die Anerkennung und die
Schaffung von Freiräumen und die Nutzung der Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht.
Die Schule kann die Bereitschaft zur Übernahme von freiwilliger Arbeit steigern. Die Schule hat einen entscheidenden Anteil an der Ausprägung von Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel von sozialen Kompetenzen. Die Schule sollte stärker mit außerschulischen Strukturen zusammenarbeiten.
Die Schule nimmt neben der Familie in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen eine besondere Stellung ein. Von daher halten wir es für legitim, dass die Schule auch über eine Förderung, Anerkennung und Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeiten nachdenken sollte.
Wir wollen mit unserem Antrag zum einen in Erfahrung bringen, wie hoch das freiwillige Engagement von Schülerinnen und Schülern ist, welche Bereiche von ihnen besonders gewählt werden und wie bereits heute die Schule auf das Engagement reagiert.
Zum anderen wollen wir darüber diskutieren, wie die Schule genau diese Bereitschaft stärker für sich nutzen, aber auch die Motivation der Schülerinnen und Schüler zur Übernahme freiwilliger Tätigkeiten befördern kann und wie eine stärkere öffentliche Anerkennung erfolgen kann.
Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Man kann sich natürlich trefflich darüber streiten, was in welchen Zeiträumen leistbar ist und was nicht. Von daher stehen wir dem Änderungsantrag offen gegenüber. Allerdings halten wir die in unserem Antrag genannten Problemkreise für eine Diskussion schon für notwendig. Allgemeinplätze sind meistens wenig hilfreich. Ich kann trotz der Zustimmung zum Änderungsantrag ankündigen, dass wir in den Ausschüssen genau diese Fragen stellen werden. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Ludewig, ich empfehle Ihnen zum letzten Antrag, sich doch noch einmal § 1 des Schulgesetzes vorzunehmen. Dort ist im Bildungsauftrag bereits das verankert, was wir mit dem letzten Antrag gefordert haben.
Ihnen liegt nun ein Antrag der PDS-Fraktion vor, durch den die Landesregierung aufgefordert werden soll, noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen, der der Intention des § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt folgt. Lassen Sie mich dazu einiges sowohl aus inhaltlicher Sicht als auch von der Verfahrensweise her sagen.
Wie Ihnen bekannt ist, war der Kinder- und Jugendbericht bisher immer Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Sozialberichts des Landes. Er stand damit in einer Reihe von Teilberichten, wie Arbeit, Sozialpolitik, Frauen, Seniorinnen, und war selbst nur Bestandteil des Kapitels „Familie, Kinder, Jugend und Sport“.
Im vorletzten Bericht zum Zeitraum 1996/97 wurde die Gruppe der Kinder und Jugendlichen als Schwerpunkt behandelt. Den bisherigen Berichten ist eigen, dass sie über die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe informieren und eine Zusammenfassung der Maßnahmen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe enthalten. Auch werden in einigen Worten zu den einzelnen Leistungen Handlungsperspektiven genannt; diese beinhalten aber zumeist keine konkreten Vorstellungen.
All dies führte bei der Novellierung des damaligen Ausführungsgesetzes dazu, sich Gedanken darüber zu machen, ob das der besonderen Situation von Kindern und Jugendlichen gerecht wird oder ob ein Bericht über Kinder und Jugendliche eine tiefer gehende Sicht haben müsse. Dies wurde mit Mehrheit festgestellt.
Nunmehr steht im novellierten Gesetz, dass der Kinderund Jugendbericht ein Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sein soll. Er soll damit eine differenzierte Analyse der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihre Lebensräume und Ansprüche beinhalten.
Er soll auf die unterschiedliche Situation von behinderten und ausländischen Kindern und Jugendlichen, von schwulen und lesbischen Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien eingehen. Fragen wie: „Welche Auswirkungen hat Armut auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen? Wie kann der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder auch der von ihnen ausgehenden Gewalt begegnet werden?“, müssten in den Bericht genauso Eingang finden wie die Frage nach Einflüssen der Medien oder nach der Fremdenfeindlichkeit bei Jugendlichen, um nur einige Themen zu nennen.
Auch die im Lande vorhandenen Leistungen der Kinderund Jugendhilfe sollten natürlich eine Bewertung erfahren, wie auch die Frage, ob die vorhandenen Förderinstrumente wirklich so greifen wie angenommen, beantwortet werden müsste.
Es wäre im Übrigen äußerst interessant und der Sache dienlich, die Ende des Jahres vorliegenden Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung bezüglich des zweiten Teils des Landesausführungsgesetzes in den Bericht einfließen zu lassen.
Eine differenzierte Betrachtungsweise der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt und über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe ist unserer Meinung nach unerlässlich, um davon ausgehend Vorschläge für deren Weiterentwicklung zu machen und eigene Zielvorstellungen für die einzelnen Bereiche zu entwickeln. Es muss Ziel eines solchen Berichtes sein, auf die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen hinzuweisen und Wege aufzuzeigen, wie die Kinder- und Jugendhilfe dazu beitragen kann, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen und zu gestalten.
Mit der Zuweisung eines höheren Stellenwerts gingen drei weitere in § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
des Landes beschriebene Forderungen einher. Die erste Forderung lautet, dass der Bericht durch die Verwendung entsprechender Gutachten oder Expertisen qualitativ von außen und/oder auch von innen begleitet werden soll.
An dieser Stelle lassen Sie mich daran erinnern, dass in unserem Ursprungsentwurf die Forderung nach Beteiligung von Sachverständigen stand. In anderen Ländern wie auch im Bund wird der Bericht im Übrigen von einer externen Kommission erarbeitet.
Eine zweite wichtige Forderung war die Einholung einer Stellungnahme durch den Landesjugendhilfeausschuss vor der Vorlage im Parlament. In diesem Gremium sind Fachexperten versammelt, die die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt seit Jahren begleiten und in vielen Bereichen gute und wichtige Erkenntnisse liefern, insbesondere auch aus der Sicht der Träger.
Nicht zuletzt stellt der Kinder- und Jugendbericht die Verbindung zur Jugendhilfeplanung her. Jugendhilfeplanung auf kommunaler und Landesebene ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung. Sie ist unverzichtbar, wenn man bedürfnisgerechte und bedarfsadäquate Hilfen und Leistungen anbieten will.
Die Jugendhilfeplanung eines Landes kann sich aber nicht darin erschöpfen, die Pläne der kommunalen Ebene zusammenzustellen. Eine eigenständige Jugendhilfeplanung des Landes ist schon deshalb notwendig, weil diese überörtliche Planung eine Förder-, Ausgleichs- und Steuerungsfunktion wahrnehmen muss.
Es gibt in einer Reihe von Teilbereichen ermutigende Ansätze im Land. Aber eine umfassende Planung, die auch für eine sachgerechte Abstimmung der einzelnen Förderbereiche wichtig wäre, fehlt. Wie aber wollen wir zu einer vernünftigen Landesjugendhilfeplanung kommen, wenn die Grundlagen nicht vorhanden sind?
Damit komme ich zur bisherigen Verfahrensweise. Im ursprünglichen Gesetzentwurf meiner Fraktion aus dem Jahre 1998 war als Zeitpunkt der Vorlage des Berichts die erste Hälfte jeder Legislaturperiode angegeben worden. Nach Beratung in den Ausschusssitzungen wurde diese Passage dahin gehend geändert, dass der Bericht zur Mitte einer Legislaturperiode vorzulegen ist. Im Protokoll über die 22. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport aus dem Jahre 1999 ist nachzulesen, dass damit der Spielraum für die Erarbeitung auch nach hinten erweitert werden sollte, da bei Beibehaltung der bisherigen Wortwahl der § 16 in dieser Legislaturperiode in Gänze wirkungslos geworden wäre.
Dieser Argumentation ist vonseiten der Landesregierung nicht widersprochen worden. Es war Konsens, dass mit Mitte der Legislaturperiode nicht ein Tag, sondern ein etwas ausgedehnterer Zeitraum gemeint war. Aber selbst wenn die Landesregierung signalisiert hätte, dass aufgrund der höheren Anforderungen an diesen Bericht eine Erstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wäre das verhandelbar gewesen. Bis heute allerdings hat sich die Landesregierung gegenüber dem Parlament dazu nicht geäußert.
Einen entsprechenden Antrag im Landesjugendhilfeausschuss Ende letzten Jahres beantwortete der Vertreter des Sozialministeriums ausweichend, indem er sagte, dass man über einen Verfahrensweg nachdenke. Nun, man hat offensichtlich bis heute still und heimlich nachgedacht und derweil ein Verfahren angeschoben, das
ich nunmehr dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion entnehmen kann. Auch der neue Kinder- und Jugendbericht könnte danach wieder Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Sozialberichts werden. Ich frage mich natürlich, auf welcher Grundlage er erstellt würde - nach § 16 KJHG LSA doch wohl nicht.
Deshalb beantrage ich die Überweisung der beiden vorliegenden Anträge in den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, damit dort die weitere Verfahrensweise und die Inhalte des Berichts diskutiert werden können. Allerdings will ich deutlich sagen, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode einen qualitativ guten Bericht erwarten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Jugendschutz in den Medien wurde in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach im Landtag behandelt, zumeist unter rundfunkrechtlichen Aspekten.
Mit den Jugendschutzregelungen in § 8 des Mediendienstestaatsvertrages, die parallel zu den gleich lautenden Bestimmungen des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes des Bundes im Jahre 1997 in Kraft getreten sind, wurden analoge Anforderungen an die sich schnell entwickelnden neuen Medien festgeschrieben. Das hat im doppelten Sinne eine innere Logik, weil sich zum einen die neuen Medien, insbesondere das Internet, immer mehr zu einem viel genutzten eigenständigen Informations- und Kommunikationsfeld entwickeln und zum anderen das Internet mit der Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen oder der Abrufmöglichkeit von Filmen die Abgrenzung zum klassischen Rundfunk aufhebt.
Der Grundcharakter des Internets ist aber im Wesentlichen der freie Zugang zu diesem Medium und die Möglichkeit der uneingeschränkten Verbreitung von Meinungen und Inhalten. Der Unterschied zu den Massenmedien Fernsehen und Radio ist hierbei, dass deren Ausstrahlungen Regularien unterworfen sind und einer Aufsicht unterliegen.
Meine Fraktion hat eine kritische Position zu den Jugendschutzregelungen in den Rundfunkstaatsverträgen, in dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Sachsen-Anhalt oder auch in dem Mediendienstestaatsvertrag, die ich nicht wiederholen möchte, die aber in ihrer Substanz keinesfalls das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen als solches infrage stellt.
Wir hegen aber durchaus Zweifel daran, dass dem auf die im Antrag formulierte Weise entsprochen werden kann. Es ist fraglich, ob mithilfe von nationalen Rechtsvorschriften die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten effektiv unterbunden werden kann. Wenn ein Anbieter in Deutschland rechtlich belangt werden sollte, dann kann er in ein anderes Land ausweichen, in dem er seine Inhalte wieder uneingeschränkt verbreiten kann.
Auch bezüglich der Strafverfolgung ist es nicht einfach, die jeweiligen Anbieter aufzuspüren. Wegen der im Wesen des Internets liegenden Anonymität ist es äußerst schwierig, die jeweils Verantwortlichen ausfindig zu machen. Eine präventive Unterbindung von Inhalten ist nicht möglich. Erst nach der Veröffentlichung verbotener Inhalte können die Behörden aktiv werden.
Ich meine, dass die Stärkung der Medienkompetenz sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen im Vordergrund stehen muss. Erst wenn ein kompetenter
und kritischer Umgang mit dem Medium gewährleistet ist, werden sich Problematiken wie die des Jugendschutzes in größerem Maße erledigen. Darauf wird auch unter dem letzten Anstrich des Änderungsantrages der SPD-Fraktion hingewiesen.
Ungeachtet unserer kritischen Position steht mit dem Antrag der CDU-Fraktion ein Sachverhalt zur Entscheidung, der geeignet ist, die Diskussion über dieses wichtige gesellschaftliche Anliegen aktuell weiterzuführen. Bevor wir aber einen Handlungsauftrag an die Landesregierung aussprechen, sollten wir, obwohl ich die Notwendigkeit einer aktuellen Unterstützung sehe, von der der Ministerpräsident sprach, uns zunächst in einer gemeinsamen Anhörung der Ausschüsse für Kultur und Medien sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport von Vertretern von Jugendschutz.net, den freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen und der Jugendschutzexperten der Landesmedienanstalten über Ergebnisse und Probleme bei ihrer Arbeit berichten und den Veränderungsbedarf konkret umreißen lassen.
Ich schlage das auch deshalb vor, weil ich einen gewissen Widerspruch zwischen den beiden Punkten im Antrag der CDU-Fraktion sehe. Unter Punkt 1 wird die bessere finanzielle Ausstattung einer Institution angemahnt, die sich mit dem Jugendschutz im Internet befasst. Dass die Fülle von Informationen, die täglich neu ins Internet kommt, wegen des wenigen Personals, worüber Herr Schomburg bereits sprach, kaum auswertbar ist, ist durchaus verständlich.
Unter Punkt 2 wird jedoch eine integrative Regelung für den Jugendschutz gefordert, der der Ausbau von Jugendschutz.net nicht zwingend vorausgehen müsste.
In diesem Zusammenhang sollte auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion gesehen werden, bei dem ich zum Beispiel mit Blick auf den ersten Anstrich durchaus Schwierigkeiten bei der Umsetzung sehe, gerade wegen des Unterschiedes zwischen dem Internet und den anderen Massenmedien hinsichtlich der Technik. Der Antrag sollte in die Ausschüsse überwiesen werden, damit wir uns eine fundierte Meinung bilden können.
Namens der PDS-Fraktion schlage ich deshalb die Überweisung des Antrags in die oben genannten Ausschüsse vor, wobei der Ausschuss für Kultur und Medien federführend beraten sollte. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen ist als Teil einer
Infrastruktur für Kinder und Eltern aus dem modernen gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Kindertagesstätten haben nicht nur für Eltern einen Wert, indem sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Sie haben als Spiel-, Erfahrungs- und Lebensraum einen höchst eigenständigen Wert für Kinder. Aufgabe der Gesellschaft, also von uns allen, sollte es sein, diesen qualitativ auszugestalten und ihn angesichts der sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen für Kinder und Familien ständig neu zu bestimmen.
Sachsen-Anhalt hat sich der Aufgabe der Kinderbetreuung von Beginn an gestellt. Mit den vorhandenen Rechtsansprüchen und im Kontext mit den bestehenden materiellen, personellen und inhaltlichen Standards sind für Kinder und Eltern Voraussetzungen gegeben, eine umfassende und gute Betreuung zu erhalten.
Nicht zu verkennen ist, und zwar nicht erst seit der Haushaltsdiskussion 1998, dass die öffentliche Diskussion um die Finanzierung von sozialpolitischen Leistungen vor der Jugendhilfe und insbesondere vor der Kinderbetreuung nicht Halt gemacht hat. Standardabsenkungen in diesem Bereich, die Gruppengröße, Betreuerschlüssel oder Fachpersonal betreffen, haben unbestritten Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung.
Die Debatte um die notwendige Qualität der Betreuung in Tageseinrichtungen bezieht sich aber längst nicht mehr nur auf die strukturellen Rahmenbedingungen. Wenn wir den Wert einer Tageseinrichtung für Kinder untersuchen wollen, sind die Fragen des inhaltlichen Angebots von entscheidender Bedeutung, also Fragen wie die folgenden: Welche Erfahrungen brauchen Kinder? Wie können Kinder am besten in ihrer aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt unterstützt werden? Welchen Bildungsanspruch sollten Einrichtungen erfüllen?
Der Inhalt der Großen Anfrage versucht, nach der erfolgten Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes beide Seiten der Medaille zu erfassen, also zum einen die strukturellen Rahmenbedingungen, aber zum anderen auch die Fragen der inhaltlichen und pädagogischen Ausgestaltung in den Einrichtungen, um von den Ergebnissen ausgehend einige Schwerpunktsetzungen im Hinblick auf eine qualitative Ausgestaltung der Kinderbetreuung vorzunehmen.
Die Antwort der Landesregierung ist sorgfältig erarbeitet und mit viel Zahlenmaterial ausgestattet worden. An vielen Stellen war die Landesregierung auf die Zuarbeit von kommunalen und freien Trägern angewiesen. Deshalb Dank an diese, dass sie die auch für sie teilweise ungewöhnlichen Fragen beantwortet haben. So sind zumindest Tendenzen ablesbar.
Es wird mir nicht gelingen, auf alle Antworten einzugehen. Ich will mich auf drei Problemkreise konzentrieren. Zum ersten Problemkreis, Finanzierung und Betreuungsleistung.
Bis zur erfolgten Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes war es möglich, entsprechend dem Betreuungsumfang die Fördermittel in Form von Ganztags- und Halbtagspauschalen zu erhalten. Die Inanspruchnahme von Halbtagspauschalen ist bis Juli 1999 äußerst gering. Sie beträgt nur etwa 4 bis 5 % der betreuten Kinder. Sie sagt aber offensichtlich wenig über den tatsächlichen Umfang an betreuten Kindern aus.
Dort, wo keine Staffelung der Elternbeiträge angeboten wurde, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nur die Ganz
tagspauschalen in Anspruch genommen worden. Das widersprach dem damaligen Gesetz nicht, verhalf aber unter Umständen zu einem guten bis sehr guten Betreuer-Kind-Schlüssel.
Aussagen über den tatsächlichen Betreuungsumfang lassen sich bis zu diesem Zeitpunkt nur schwer treffen. Das betrifft im Übrigen auch Aussagen über die wirkliche Anzahl der betreuten Kinder, da der mögliche Spielraum von 15 % Unterbelegung durch die Träger unterschiedlich ausgenutzt wurde. Es floss aber - das ist keine Vermutung - bis zum Juli 1999 für mehr Kindergartenplätze Geld, als Kinder betreut wurden. Insoweit wurde der einzelne wirklich belegte Platz höher gefördert, als es im Gesetz ausgewiesen war.
Die Differenz zur heutigen Spitzabrechnung und den damit verbundenen deutlich niedrigeren Pauschalen wird somit noch gravierender und für einzelne Träger ausgesprochen hart. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der Kindergärten. Hier ist der Einbruch der Kinderzahlen um etwa 4 % größer als der Rückgang der Kinderzahlen im Vergleich zum ersten Quartal 1999. Insgesamt ist aber die Inanspruchnahme des Rechtsanspruches kaum zurückgegangen, wie es beispielsweise von der Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ prognostiziert worden war und wird.
Die Belegung der Plätze in diesem Bereich im Jahr 2000 führte sogar zu einer ÜPL in Höhe von 26 Millionen DM. Auch die langen Betreuungszeiten von durchschnittlich 8:45 Stunden sind nunmehr belegt und weisen auf die zum Teil sehr schwierige Situation der Träger hin, zumal über die Hälfte aller Einrichtungen kleine und mittlere sind und die großen mit über 90 Kindern die Trägerstruktur nicht dominieren. Der Trend könnte aber daraus in diese Richtung gehen, da sich gerade in den großen Einrichtungen Personal effektiver einsetzen lässt. Es sind aber durchaus auch Zweifel angebracht, ob dann die Qualität besser wird.
In einem engen Zusammenhang mit der Finanzierung und den Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Elternbeiträge stehen auch die Investitionsmittel. Die Zahlen machen deutlich, dass in den vergangenen Jahren überwiegend Einrichtungen freier Träger gefördert wurden, sowohl von der Anzahl als auch vom Volumen her, obwohl nur etwa 25 % der Einrichtungen von freien Trägern betrieben werden.
Über Investitionen lassen sich in erheblichem Maße die Betriebskosten beeinflussen. Gerade kommunale Einrichtungen wie in Halle oder Magdeburg haben einen großen Sanierungsbedarf. Aus diesem Grunde sind die für die nächsten zwei Jahre eingestellten Mittel notwendig und gerechtfertigt.
Bei der Nachfrage nach den privaten nicht geförderten Einrichtungen und deren Spezifika stellen sich allerdings weitere Fragen. Gerade in den kreisfreien Städten zeigt sich, dass offensichtlich ein Bedarf an flexiblen Öffnungszeiten und sogar an Übernachtungsangeboten besteht. Das lässt sich auch durch veränderte Arbeitszeiten, Nachtschichten und anderes erklären. Warum aber können nicht auch solche Einrichtungen stabil gefördert werden?
In Brandenburg und Berlin hat man bereits Erfahrungen mit weit reichenden flexiblen Öffnungszeiten gemacht. Sind diese nicht auch für Sachsen-Anhalt nutzbar? - Ich bin sicher, dass der Bedarf für solche Formen in den nächsten Jahren ansteigen wird - zwar nicht flächen
deckend, aber in bestimmten Gebieten, wie beispielsweise in der Nähe großer Einkaufszentren.
Ich komme zu dem zweiten Punkt, dem Hort und der integrativen Betreuung. Im August dieses Jahres gehen alle bestehenden Horte in den Bereich der Kinderbetreuung über. Das wird nicht ohne Schwierigkeiten ablaufen, wie sich abzeichnet.
Offensichtlich sind sich aber einige der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht ganz im Klaren darüber, dass sie dann für diesen Bereich die komplette Verantwortung tragen. Mut macht auf jeden Fall die Aussage, dass an freie Träger übergebene Horte bisher nicht zurückgegeben wurden und dass dort eine gute Arbeit geleistet wird. Warum also sollten nicht auch Kommunen im August 2001 in der Lage sein, ihren Hort zu übernehmen?
Als problematisch sahen und sehen wir unter anderem die Frage der Hortbetreuung in den Ferien, vor allem wenn kleinere Horte als Einzelstandorte existieren sollen. Bisher konnte das über flexible Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitkonten der Horterzieherinnen ausgeglichen werden. Fraglich ist aber, ob dann, wenn mit der Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten die Hortzeiten auf jeden Fall geringer werden, dieser Ausgleich noch ohne weiteres erfolgen kann.
Umso wichtiger wäre es für die betroffenen Kolleginnen und natürlich vor allem im Interesse eines möglichst reibungsarmen Überganges, über verschiedene Möglichkeiten von Kooperation und Vernetzung nachzudenken und diese durch das Land zu befördern. Es bleibt nicht mehr viel Zeit.
Die Zahlen bezüglich der integrativen Betreuungsmöglichkeiten zeigen eindeutig, dass sonderpädagogische Einrichtungen keinen Vorrang mehr haben, sondern dass dort, wo es möglich war, behinderte Kinder in integrative Einrichtungen aufgenommen wurden.
Nach wie vor - das geht auch aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervor - sehen Träger dieser Einrichtungen aufgrund der Umstellung der Grundanerkenntnis von BSHG nach KJHG keine Auskömmlichkeit durch die Fördermittel. Hier wird es nötig sein, die Gründe durch eine genaue Analyse - wie angekündigt - zu hinterfragen.
Ich komme zu einem dritten Punkt. Er betrifft die inhaltliche Ausgestaltung und die Profilbildung. Wichtig erscheint mir, dass aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervorgeht, dass sich Sachsen-Anhalt zumindest modellhaft an verschiedenen Projekten bezüglich einer qualifizierten inhaltlichen Ausgestaltung von Kindertagesstätten beteiligt.
Sowohl die Ergebnisse, die im Bundesmodell „Nationale Qualitätsinitiative“ erreicht werden, als auch die, die bereits aus eigenständigen oder mit anderen Bundesländern gemeinsam durchgeführten Projekten vorliegen, sollten schnellstmöglich einem öffentlichen Diskurs unterzogen werden.
Von besonderem Interesse erscheinen mir die Ergebnisse des Situationsansatzes und im Zusammenhang mit der Übernahme der Horte das Landesmodellprojekt „Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Hortkindern in bestehende Angebotsformen der Tagesbetreuung und deren Vernetzung mit Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit“. Solche innovativen Ansätze, die neue Förderstrukturen entwickeln, müssen vom Land gefördert werden.
Die in den Haushalt eingestellten Mittel sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Wäre hier nicht eher ein Nachdenken über einen Innovationsfonds vonnöten, über den kreative Anstöße als Reaktion auf die veränderten Bedingungen im Kinder- und Jugendbereich gefördert werden?
Es stellen sich nicht nur die Fragen nach neuen Förderstrukturen, auch die Klientel ändert sich. Die Zahl von sozial benachteiligten Kindern, von Kindern aus Aussiedler- und Asylbewerberfamilien steigt. Damit ändern sich inhaltliche und strukturelle Ansprüche an die Kinder- und Jugendhilfe.
Wie können wir besser darauf reagieren, als einen Wettbewerb um gute Lösungen zu ermöglichen, die nachnutzbar sind und durch ein gutes Netz von Beratung und Unterstützung nachgenutzt werden? Freie Träger tun sich hierbei übrigens offensichtlich weniger schwer als kommunale Träger, wie die Beantwortung der Frage 21 zeigt.
Nicht zufrieden stellend sind übrigens die Antworten auf die Fragen 22, 28 und 29. Ich meine, es ist längst überfällig, über Qualität bei der Ausprägung von sozialen und Bildungskompetenzen nicht nur abstrakt zu reden, sondern zu wissen, wie der konkrete Stand in SachsenAnhalts Kindertagesstätten ist.
Wissenschaftlich begleitete Studien im Hinblick auf die Entwicklung der für die Kinder wichtigen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollten in Gang gesetzt werden. Für viele Kinder ist der Besuch einer Kindertagesstätte der längste oder zweitlängste zusammenhängende Bildungsabschnitt. Umso problematischer ist es, wenn wir nicht wissen, was und wie Kinder dort lernen. Erwartungen von Eltern, Schule und Gesellschaft an Kindertagesstätten können dann formuliert werden und auf entsprechenden Voraussetzungen aufbauen.
Ich will zum Schluss versuchen, die Probleme, die sich unserer Ansicht nach aus der Beantwortung der Großen Anfrage ergeben, in fünf Schwerpunkten kurz zusammenzufassen.
Erstens. Die Zahlen bestätigen unsere Prognosen. Es besteht auch nach der Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Plätzen und nach langen Betreuungszeiten in den Einrichtungen.
Die vielen kleinen und mittleren Einrichtungen besitzen keinerlei Personalreserven. Sie könnten bei einem weiteren Absinken der Pauschalen eher gezwungen sein, entweder die Elternbeiträge weiter zu erhöhen oder den Betreuungsschlüssel nur noch für maximal acht Stunden vorzuhalten. Die Frage der Auskömmlichkeit der Pauschalen bleibt also nach wie vor ein Schwerpunkt der Diskussion.
Zweitens. Die Personalsituation an den Einrichtungen insgesamt muss stabilisiert werden, einerseits hinsichtlich des geforderten zehnstündigen Betreuungsschlüssels, andererseits aber gerade auch hinsichtlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildung.
Für die Vernetzung von vorhandenen Angeboten und die Schaffung neuer Plätze brauchen wir qualifiziertes Personal. Dieses bildet sich nicht im Selbstlauf, sondern es benötigt Beratung und Unterstützung durch das Land. Dabei muss einer Verjüngung des Personals in den Einrichtungen durch Schaffung von Einstiegsmöglichkeiten Beachtung geschenkt werden.
Drittens. Der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen ist besonderes Augenmerk zu schenken. Kindertageseinrichtungen haben eigenständige Bildungs- und Erziehungsziele, die inhaltlich und pädagogisch ausgestaltet werden müssen.
Über die Frage, ob man über einen gesetzlich verankerten konkreten Bildungsauftrag nachdenken will - so wie in anderen europäischen Ländern -, sollte offen mit allen Beteiligten diskutiert werden. Innovation, Vernetzung und neue Angebote sollte das Land fördern, diese Punkte stärker an Träger und Eltern herantragen und mit diesen gemeinsam diskutieren.
Viertens. Die anstehende Übernahme der Horte in den Bereich der Kinderbetreuung darf nicht zu einem Bruch für Kinder und Eltern werden, sondern sollte mit einem Qualitätsschub verbunden werden. Besonders wichtig erscheint uns, die bereits gemachten Erfahrungen mit den Vernetzungsstrukturen zwischen Hort und Angeboten der Jugendhilfe publik zu machen und über neue Förderstrukturen und die Verknüpfung vorhandener Förderung in diesem Bereich nachzudenken. Durch Bündelung an diesen Stellen könnten zum Beispiel Struk-turen entstehen, die eine stärkere Prävention in der Jugendhilfe möglich machen.
Fünftens. Qualitätsentwicklung bedeutet gerade auch Entwicklung des inhaltlichen Angebots in den Einrichtungen. Der Weg in die Wissensgesellschaft verlangt einen Paradigmenwechsel von einer Betreuung zu einer vorschulischen Bildung mit Ausprägung sozialer, körperlicher und Bildungskompetenzen. Möglichkeiten, wie sie beispielsweise die Situationspädagogik bietet, müssten flächendeckend angeboten werden, was wiederum ein hoch qualifiziertes und hoch motiviertes Personal erfordert.
Ziel unserer Anfrage und der damit verbundenen heutigen Debatte war es, Anstöße zu geben - vielleicht auch Widerspruch herauszufordern -, wie sich in den nächsten Jahren Kindertageseinrichtungen als Lebensort für Kinder qualitativ entwickeln können und wie wir als Gesellschaft diese Entwicklung befördern können. - Vielen Dank.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einige kurze Bemerkungen zu den unterschiedlichen Beiträgen zu machen. Es zeigt sich ganz deutlich, dass das Thema Kinderbetreuung nach wie vor ein Schwerpunkt in der Behandlung im Landtag bleiben wird. Wir tun gut daran, uns auch weiterhin den Problemen, die damit zusammenhängen, zu stellen und diese zumindest zu lösen versuchen.
Ich unterstütze die Aussagen der Ministerin, dass Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige und finanziell gesicherte Betreuung sein soll, um bundesweit vorzeigbar zu bleiben. Gerade deshalb bleibt die Verantwortung für uns als Land, auch in den nächsten Jahren durch eine gesicherte finanzielle Beteiligung
und entsprechende Rahmenbedingungen Eltern und Kindern einen Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, der nicht über Gebühr ihren Geldbeutel strapaziert.
Die Probleme, die nun in einzelnen Einrichtungen auftreten können - wie es Frau Wernicke beschrieben hat -, oder auch generelle Fragen, die damit zusammenhängen, nehmen wir sehr ernst und werden uns auch weiterhin bemühen, zu Lösungen beizutragen.
Zu den Fragen der integrativen Betreuung ein paar Worte. Natürlich sind auch wir dafür, dass der Weg von einer Abschottung zu einem gemeinsamen Leben von behinderten und nicht behinderten Kindern führen muss. Es bleibt aber dabei die Frage unbeantwortet, ob die Qualität in den integrativen Einrichtungen gleich geblieben ist oder sich vielleicht sogar verbessert hat. Dazu sind nämlich keinerlei Aussagen erfolgt, bzw. es sind schon einige Aussagen erfolgt, und zwar dahin gehend, dass zum Beispiel der Bedarf an qualifiziertem heilpädagogischen Personal nicht gedeckt ist. Auch die Frage, die mit den sonderpädagogischen Qualifizierungen zusammenhängt, ist bei weitem noch nicht beantwortet.
Wenn also die sonderpädagogischen Einrichtungen zugunsten der integrativen Einrichtungen jetzt nicht mehr bestehen, dann bejahen wir dies, fordern aber gleichzeitig, dass die Qualität in diesen Einrichtungen entsprechend der Behinderung der Kinder gewährleistet sein muss und alle notwendigen und möglichen Bedingungen geschaffen werden.
Zu dem Rundumschlag von Frau Feußner wollte ich eigentlich nach dem Beitrag von Herrn Bischoff kaum noch etwas sagen. Vielleicht aber noch einige Bemerkungen: Es war keine Anfrage zum Problem der Volksinitiative, Frau Feußner. Es war eine Anfrage zu den Problemen, die sich aus dem Vollzug des Kinderbetreuungsgesetzes ergeben, gerade im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen und erzieherischen Qualität in den Einrichtungen. Ich denke, dazu kann man schon eine ganze Menge aus den Antworten herauslesen.
Es gab im Übrigen einen Beschluss des Landtages - Frau Feußner, so weit zu den 18 Millionen -, die Auskömmlichkeit der Pauschalen zu überprüfen und gegebenenfalls daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Das hat unsere Fraktion getan. Wir haben 18 Millionen DM für den Haushalt beantragt, die dann tatsächlich auf die Pauschalen aufgeschlagen worden sind.
Sie haben, wenn ich mich recht erinnere, sogar 34 Millionen DM beantragt, allerdings mit der Begründung, der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu genügen
und nicht um die Pauschalen zu erhöhen. Das muss man auch ganz klar sagen.
Die Zahlenakrobatik, die zum Beispiel Herr Schulze im „Bitterfelder Spatzen“ leistet, ist die eines schlechten Jongleurs und nicht die eines guten. Das muss man auch deutlich sagen.
Wir werden nach wie vor versuchen, uns den Problemen der Kinderbetreuung zu widmen, auch alle Fragen, die
damit zusammenhängen, aufwerfen und gegebenenfalls auch versuchen, parlamentarische Lösungen zu finden bzw. unsere Anträge und Anfragen auch dafür zu nutzen, um eine qualitativ gute Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. - Danke.
Frau Feußner, Sie haben sicherlich damit Recht, dass im Gesetz die Pauschalhöhen festgelegt worden sind. Das ist damals - daran werden Sie sich auch erinnern - ausgehend davon passiert, dass man der Meinung war, für eine etwas weniger als achtstündige Betreuung Pauschalen ausreichen zu müssen, weil der Durchschnitt der betreuten Kinder diesen Bedarf hätte.
Es hat sich gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Wir haben damals, als wir das Kinderbetreuungsgesetz novelliert haben, schon darauf hingewiesen, dass es, wenn sich herausstellt, dass die Auskömmlichkeit der Pauschalen nicht gewährleistet ist, Möglichkeiten geben muss - die sind im § 17 Abs. 8 verankert -, um ent- sprechende Ausgleiche vorzunehmen.
Die Tarifanpassungen, die vorgenommen werden, sind nicht nur Durchlaufposten, weil eine tarifliche Entwicklung von 5,1 %, die die jetzige Erhöhung sozusagen ausmacht, so im Jahr nicht zu erwarten ist. Es kommt also zu einer deutlichen Entlastung der Kommunen, der Träger und der Eltern.
Ich denke nicht, dass die Landesregierung diese Tarifanpassung bzw. die Erhöhung, die den erhöhten Betreuungsbedarf berücksichtigt, zurücknehmen wird. Der wird bleiben. Wir werden es sehr klar verfolgen, wie sich das in diesem Jahr in den Einrichtungen darstellen wird. Im Gesetz gibt es die Möglichkeit, dass der Betreuungsbedarf jährlich vorzuweisen ist. Daran werden auch wir
gegebenenfalls unsere parlamentarische Aktivitäten ausrichten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Organisation und Durchführung von Jugendreisen, Ferienlagern, Erholungsfahrten und internationalen Begegnungen gehören von jeher zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendpolitik. Neben dem Erholungswert haben gemeinsame Freizeitreisen eine wichtige Bedeutung insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung, dem Erlernen eines toleranten Umgangs miteinander und eines gesellschaftlichen Engagements, dem Erfahren von unterschiedlichen Kulturen und anderem mehr.
Zunehmend werden aber heute Reiseangebote nicht mehr nur von Trägern der Jugendhilfe oder auch über die Schule organisiert, sondern vielfach von kommerziellen Anbietern, oder Jugendliche reisen einfach allein.
Die Fraktion der SPD hat nun eine umfangreiche Berichterstattung und Anhörung zur Thematik der Kinder- und Jugendreisen in Sachsen-Anhalt gefordert. Etwas irritierend war für mich nach dem ersten Lesen zugegebenermaßen die Tatsache, dass die Federführung im Wirtschaftsausschuss liegen soll und offensichtlich vorrangig Fragen, die Kinder und Jugendliche als ökonomischen Faktor betrachten, gestellt werden. Etwas krass formuliert: Kinder und Jugendliche werden auf ihre alleinige Wirtschaftlichkeit reduziert.
Als durchaus positiv bewerte ich es, dass sich neben den sonst zuständigen Ausschüssen, die sich mit dieser Bevölkerungsgruppe beschäftigen, auch andere Ausschüsse verantwortlich zeigen, zumal die Gruppe der Kinder und Jugendlichen eine durchaus ernst zu nehmende Größe in der Wirtschaft darstellt. Allein die Kaufkraft von Kindern und Jugendlichen durch das Taschengeld hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die Schwindel erregend ist. Insofern ist es legitim, dass einzelne Bereiche, die Kinder und Jugendliche betreffen oder von ihnen genutzt werden, diese auch aus diesem mög- licherweise ungewöhnlichen Blickwinkel betrachten.
Das Jahr 2001 wird das Jahr des Tourismus werden. Das wurde von Bundeswirtschaftsminister Müller im September 2000 vorgeschlagen. Damit reiht es sich nahtlos an das Expo-Jahr an.
Sachsen-Anhalt als Expo-Land wäre gut beraten, den Schwung des Jahres 2000 zu nutzen und entsprechende Konzepte für die einzelnen touristischen Bereiche zu entwickeln. Dazu gehören natürlich auch Angebote, die insbesondere Kinder und Jugendliche ansprechen und auf deren Wünsche eingehen, sie aber auch gleichzeitig als die besondere Gruppe betrachten, die sie nun einmal sind.
Kinder sind die Kunden von morgen, wie Frau Kachel richtig bemerkte. Der SPD-Antrag kann dabei einen ent
sprechenden Beitrag leisten, indem eine Analyse des Iststandes mit allen seinen positiven, aber auch negativen Aspekten vorgenommen wird, aber gleichzeitig auch darüber nachgedacht wird, wie die künftige Entwicklung verlaufen soll, angefangen bei den Investitionen bis hin zur qualitativen Ausgestaltung der Angebote.
Allerdings - damit komme ich zu unserem Änderungsantrag, der als Ergänzung aufzufassen ist - ist eine alleinige Betrachtung der ökonomischen und touristischen Faktoren zu einseitig. Kinder und Jugendreisen sollen die Entwicklung junger Menschen befördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erziehen. Das ist die Zielsetzung in § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Wir halten es deshalb für gerechtfertigt und wünschenswert, in der Befragung der Anbieter auch auf die Aspekte einzugehen, die diese Zielsetzung befördern können. Dazu gehören zum Beispiel das Erlernen eines toleranten Umgangs miteinander, die Übernahme von Verantwortung und die Möglichkeiten des Bildungserwerbs im weitesten Sinne.
Wenn wir mit einer Anhörung die Chance haben, einen breiten und durchaus unterschiedlich ausgerichteten Kreis derjenigen einzuladen, die Kinder- und Jugendreisen organisieren und zu einem großen Teil auch davon leben, dann sollten wir sie nutzen und sollten diese über ihre Möglichkeiten, auf die Entwicklung junger Menschen im positiven Sinne einzuwirken, befragen.
Im zweiten Teil des Änderungsantrags geht es um die Berichterstattung der entsprechenden Ministerien. Wir wollen, dass es aus durchaus unterschiedlichen Sichtweisen zu einer Einschätzung der Qualität der Anbieter und des Angebotes für Kinder und Jugendliche kommt. Qualitätstourismus, wie von Bundeswirtschaftsminister Müller gefordert, sei hier als Stichpunkt genannt.
Das kann aus der Sicht des Wirtschaftsministeriums unter völlig anderen Gesichtspunkten erfolgen als beispielsweise im Sozialministerium. Hier könnten solche Aspekte wie beispielsweise die fachliche Begleitung der Reisen, die Möglichkeiten der Integration behinderter oder sozial benachteiliger Kinder und Jugendlicher, die Fragen der Begegnung mit anderen Kulturen, Angebote der Mitbestimmung und Mitgestaltung sowie die Qualität des Freizeitangebotes eine Rolle spielen.
Gerade aus der Sicht der Kinder- und Jugendhilfe gibt es qualitative Unterschiede zwischen den Angeboten kommerzieller und gemeinnütziger Anbieter. Wir möchten diese Unterschiede deutlich machen, sie benennen und als Chance für Veränderung begreifen. Wir bitten sie um ein Ja zu unserem Antrag. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist etwas schwierig, nach den vorhergehenden Debattenbeiträgen wieder zum Ernst der Sache zurückzukehren. Ich versuche es trotzdem.
Die Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit wird zunehmend von schlagzeilenträchtigen Themen in den Medien bestimmt. Gewalt an und von Kindern, Rechtsextremismus unter Jugendlichen, Jugendarbeitslosigkeit und Kinderarmut sind nur einige Punkte, die im Augenblick das Image dieser gesellschaftlichen Gruppe bestimmen. Man könnte fast Steigerungsformen des Wortes „Jugend“ in der Art einführen: Jugend hat Probleme, Jugend macht Probleme, Jugend ist ein Problem.
Aktionismus, kurzzeitige Forderungen nach dem Gießkannen- oder Windhundprinzip, Modellprojekte, die Modelle bleiben, Forderungen nach schärferen Strafen sind nur einige Beispiele, wie die Politik und Politiker versuchen zu reagieren.
Kann Politik überhaupt reagieren? Welche Lösungsansätze kann denn Politik bieten, damit sich nicht nur in der Öffentlichkeit das Bild über Kinder und Jugendliche wandelt, sondern damit sich für die Situation von Kin
dern und Jugendlichen in dieser Gesellschaft etwas ändert? Lösungsansätze sind unter anderem im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes und in den Ausführungsgesetzen der Länder festgeschrieben. Aber zu oft werden sie nicht als Verpflichtung, sondern als freiwillige und damit verzichtbare Aufgabe angesehen.
Wohl jeder kennt Diskussionen auf kommunalpolitischem Gebiet, die sich darum drehen, was denn nun wichtiger wäre, der Belag der Straße von A nach B oder die Sanitäranlagen eines Jugendklubs. Oft sind Jugendliche die Verlierer.
Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr 1996 für einen anderen Weg entschieden. In dem Jahr wurde mit dem Ausreichen der Jugendpauschale begonnen, die sich mittlerweile zu einem Renner entwickelt hat, zwischenzeitlich auch in Thüringen existiert und möglicherweise auch in Sachsen Nachfolger findet.
Dieses Förderinstrument in der Jugendhilfe erlaubt es, den kommunalen Handlungsspielraum durch die dauerhafte und pauschale Förderung von Projekten und Initiativen zu erweitern. Voraussetzung für eine flexible Handhabung in der Kommune ist natürlich das Vorhandensein eines inhaltlichen Gesamtkonzeptes mit Schwerpunkten und Prioritäten, die auch einer laufenden Überprüfung unterzogen werden müssen, also eine qualifizierte Jugendhilfeplanung. Über die Jugendpauschale ist es auch möglich, Fachkräfte zu fördern; aber die Mittel reichen dafür nicht.
Mit dem Folgeprogramm, dem Feststellenprogramm, ist es seit 1998 nicht nur gelungen, die bisherige Diskontinuität und fast alleinige Abhängigkeit von AB-Maßnahmen in einigen Teilen zu beenden. Es ist auch gelungen, ein Netz von qualifizierten und motivierten Fachleuten in unterschiedlichen Bereichen der Jugendhilfe zu spannen, das vor allem nicht jedes Jahr an verschiedenen Stellen bröckelt oder Löcher bekommt.
Wer in der Jugendarbeit engagiert ist, weiß um die Sensibilität dieser Arbeit, um die intensive Beziehungsarbeit, die hierbei geleistet werden muss. Er weiß auch, dass das nicht allein mit ehrenamtlichen oder ABM-Kräften zu leisten ist. Zu stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehören neben entsprechenden materiellen Dingen wie Räumlichkeiten eben auch und insbesondere Fachkräfte.
Als wichtig erachten wir, dass durch das Feststellenprogramm auch mögliche strukturelle Ungleichheiten, die in diesen Bereichen auf kommunaler Ebene durchaus existieren, ausgeglichen werden können, obwohl nach wie vor genügend Defizite bestehen und diese auch nicht per Erlass aus der Welt zu schaffen sind.
Es wäre auch von unserer Seite aus ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die kommunale Selbständigkeit und würde andere Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten produzieren, wenn wir festlegen würden, wie viel Prozent der finanziellen Mittel für offene Jugendarbeit, für Mädchenarbeit, für Streetworking und andere Dinge zur Verfügung stehen. Das muss im Jugendhilfeausschuss unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen ausgeschritten werden. Grundlage sollte dafür natürlich die Planung bilden.
Aber die Situation in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten ist sehr unterschiedlich. Dementsprechend existieren auch unterschiedliche Bedarfe, die sich ändern können.
Wir erwarten von dem Bericht über die erfolgte Evaluierung, um den wir in unserem Antrag bitten, natürlich nicht nur positive Aussagen, sondern vor allem auch kritische Hinweise und Empfehlungen, wie in der Folgezeit ab 2002 mit der Fachkräfteproblematik in dem Teil- bereich der Jugendhilfe umgegangen werden kann.
Es gibt eine Reihe von Fragen, die mit der jetzigen Richtlinie nicht gelöst werden. So sind zum Beispiel die Stadt-Umland-Problematik oder ein möglicher Ausgleich für Städte, in denen viele junge Menschen aufgrund eines Studiums ihren Nebenwohnsitz haben, was in den Statistiken jedoch keinerlei Beachtung findet, zu nennen.
Inwieweit ist die Kooperation oder Vernetzung über Kreisgrenzen möglich? Dies ist gerade angesichts der Diskussion über eine Kommunalreform ein Thema. Welche Möglichkeiten gibt es vor Ort, die Anzahl der Feststellen zu erweitern? Sind mehr Mittel, der Ausstieg von Trägern, die Kürzung von Beschäftigungszeiten oder eine degressive Förderung die richtigen Wege, oder existieren andere Möglichkeiten, über die gemeinsam mit Betroffenen diskutiert werden muss?
Ein Letztes. Das Feststellenprogramm hat durch die vierjährige Laufzeit Verlässlichkeiten und Sicherheiten auf der kommunalen Ebene produziert, denen man nicht durch plötzliches Ändern oder Auslaufen des Programms den Boden entziehen kann. Die Jugendarbeit war und ist auf einmal ein Stück planbar geworden. Ein verantwortungsvolles Miteinander ist gefragt, damit es Ende des Jahres 2001 nicht zu einem plötzlichen Bruch kommt. Gefragt ist eine Weiterqualifizierung der entstandenen Strukturen.
Ich hoffe, dass letztendlich alle Beteiligten eine qualitativ hochwertige, durch Kontinuität und Kreativität geprägte Jugendförderung wollen. Deshalb bitte ich Sie, sich dem Antrag unserer Fraktion anzuschließen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf bietet den Rahmen zur Umsetzung der geplanten Hochschulstrukturreform. Wir werden uns
daher sehr eng an das Gesetz halten und an diesem Platz nicht zu grundsätzlichen Fragen der Hochschulstrukturreform im Land Stellung nehmen. Dazu wird es sicherlich noch bei der Aussprache zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Hochschulentwicklung Gelegenheit geben.
Der Gesetzentwurf beinhaltet neue Elemente ebenso wie die Neugewichtung bereits bekannter Möglichkeiten zur Umsetzung hochschul- und wissenschaftspolitischer Vorstellungen. Dazu zählen unter anderem geänderte Verhältnisse zwischen der Landesregierung und den Hochschulen bei Planungsprozessen der Hochschulhaushalte, geänderte konkrete Aufgaben und Zielstellungen der verschiedenen Ebenen innerhalb der Hochschulen sowie zwischen den Hochschulen und der Landesregierung und Positionsänderungen von Senat und Senatskommissionen, Ausgestaltung von Instrumentarien, wie beispielsweise Zielvereinbarungen und zu qualifizierende Hochschulentwicklungspläne, geänderte Regelungen zu Prüfungsordnungen und zu dienstrechtlichen Fragen innerhalb der Gruppe der Professoren.
Prinzipiell werden deutlich die Verantwortung und die Einflußmöglichkeiten der Landesregierung gestärkt. Eine einseitige Aussichtung, das heißt eine Flußrichtung vom Ministerium zu den Hochschulen, wird daher zwangsläufig eher kritisch und mißtrauisch betrachtet. Immerhin könnten sich damit Abhängigkeiten der Hochschulen von Entscheidungen der Landesregierung vergrößern bzw. vertiefen, Abhängigkeiten, die ohnehin schon direkt oder indirekt bestehen.
Im Rahmen der Gesetzgebung zum Landeshaushalt hat sich das bisher jedes Jahr deutlich gezeigt. Besonders kritisch kann die Betrachtung auch ausfallen, weil die Einflußmöglichkeiten von außen unter Umständen auch als Verletzung der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium interpretierbar sind.
Als der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen Sachsen-Anhalts, Professor Kreckel, vor einiger Zeit vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ausführte, daß ein Konsens zwischen den Hochschulen zu Strukturentwicklungsfragen noch nicht in Sicht sei, und ganz klar die letzte Entscheidungsverantwortung an den Landtag und an die Landesregierung verwies, wuchs bei uns die Befürchtung, daß sich die Diskussion über diese Beschlüsse erneut abseits von mittelfristig zu erwartenden wissenschafts- und forschungspolitischen Entwicklungsprozessen bewegen würde. Wünschenswert wäre, daß inhaltliche Problemstellungen zu den wesentlichen Eckpunkten dieser Konsensposition gehören würden, was so im Augenblick noch nicht zu sehen ist.
Unabhängig von dieser Grundkritik bleibt dennoch, daß nach den Grundsatzentscheidungen zu Strukturentwicklungsfragen auch rechtliche Rahmenbedingungen zum Ausgleich diverser Entscheidungen bei der Umsetzung dieses Prozesses an den Hochschulen gegeben sein müssen.
Bislang haben wir nicht die Erfahrungen sammeln können, daß punktuelle Entscheidungen an den Hochschulen auch stets den Gesamtkontext einer zukunftsfähigen Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Land berücksichtigt haben. Wenngleich wir das jeweilige Interesse der Hochschulen nachvollziehen können in erster Linie mit einem gewissen Hochschulegoismus Entscheidungen zum Vorteil der eigenen Einrichtung zu fällen -, so überkreuzen sich doch beim Draufblick die
einzelnen noch positiv zu wertenden Absichten. Insofern scheinen kooperative Verfahren und Kooperationsvereinbarungen unter den Hochschulen sinnvoll.
Es erscheint zugleich sinnvoll, daß die Landesregierung mit der Erweiterung ihrer Zugriffsmöglichkeiten ihren Handlungsrahmen erweitert. Zielvereinbarungen als Steuerungsmittel können ein taugliches Instrument bei größerer Tiefenschärfe bis in die Fachbereiche und Institute hinein sein.
Wir dürfen aber die Befürchtungen der Hochschulen nicht ignorieren, daß bei Differenzen mit dem Ministerium jeweils ultimative Situationen entstehen könnten, die eine gegenseitige Blockade nach sich ziehen. Ob die im Gesetzestext gewählten Formulierungen geeignet sind, diese aufzubrechen, muß hinterfragt werden.
Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich auch im Hinblick auf die Rechte von gewählten Gremien an den Hochschulen. Wir erwarten aus den Zielvereinbarungen mittelfristig eine größere Verbindlichkeit der inhaltlichen, der finanziellen und der personellen Profilierung der Hochschulen. Dennoch bedarf es eines Rahmens mit Toleranzgrenzen, die auf der Ebene des Ministeriums in Abstimmung mit den Hochschulen abgesteckt werden müssen. Ansonsten kämen die Hochschulen in eine Situation, in der gewählte Hochschulgremien freischwebenden Gipfeln gleich Hochschulentwicklungspläne beschließen, die sich aufgrund ungeklärter Differenzen nicht umsetzen lassen.
Die Neuregelung in § 17 Abs. 1 zur Erweiterung der Befugnisse der Hochschulen für Prüfungsordnungen halten wir für sinnvoll. Die Änderung in den dienstrechtlichen Fragen für Professoren bedürfen im Ausschuß noch einiger Nachfragen und Diskussionen hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Wir teilen die Grundabsicht, einen erweiterten Rahmen für Leistungsentwicklung und mehr Flexibilität zu schaffen, möchten aber zunächst die Position der Hochschulen in einer Anhörung kennenlernen, bevor wir uns im einzelnen festlegen.
Die Anfügung in § 78, daß ständige Senatskommissionen beschließenden Charakter erhalten sollen, sehen wir kritisch. Immerhin würden innerhalb der Senatskommissionen wesentliche Entscheidungen zur Hochschulentwicklung, zum Haushalt, zur Forschung, zu Fragen der Planung sowie zu Studium und Lehre getroffen. Wir fürchten, daß dann manch problematische Entscheidung nicht mit der notwendigen Hochschulöffentlichkeit diskutiert werden könnte. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Bemerkungen vorweg: Herr Dr. Bergner, das KJHG ist ein Leistungsgesetz, und es erfordert in seinen Landesrechtsvorbehalten durchaus auch Leistungsgesetze auf Landesebene. Wenn Sie sich das Kinderbetreuungsgesetz ansehen, werden Sie feststellen, es ist ebenfalls ein Ausführungsgesetz zum KJHG. Es ist eindeutig ein Leistungsgesetz. Es ist zu erwarten - da sind wir guter Hoffnung -, daß wir auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz als Ausführungs- und damit Leistungsgesetz bekommen werden.
Eine zweite Bemerkung. Es erstaunt mich schon, wenn Sie hier bemerken, daß die CDU das Gesetz insgesamt für überflüssig hält.
Dann hätten Ihre Abgeordneten allerdings konsequenterweise in den Ausschußsitzungen weder die einzelnen Paragraphen zu hinterfragen, noch sich bei den Teilabstimmungen teilweise zu enthalten brauchen. Sie hätten konsequenterweise ablehnen müssen.
Da ist Ihre Argumentation doch ein bißchen weiter.
- Frau Stange, ich war in allen Ausschußsitzungen dabei. Sie brauchen hier nicht zu reden und Ihre Dinge noch einmal darzulegen. Dazu hatten Sie dort Gelegenheit.
Der Weg von der Einbringung des Gesetzentwurfs bis zum heutige Tage war fast ebenso lang wie die Diskussion innerhalb unserer Partei vor der Einbringung. Das gebe ich gern zu. Das macht auch den langwierigen Prozeß einer Kompromißfindung deutlich, die heute den Gesetzentwurf als Ergebnis bringt.
Ich will zu Beginn versuchen, die Frage zu beantworten, ob der vorliegende Gesetzentwurf unseren ursprünglichen Intentionen als Einbringer entspricht oder eher nicht. Wir meinen ja, und ich will es anhand einiger Ergebnisse begründen.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden besonders die Strukturen und die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe auf kommunaler und auf Landesebene sowie Fragen der Pflegschaft, der Vaterschaft, der Beistandschaft und der Hilfen zur Erziehung geregelt.
Dabei bleibt als wichtiges Ergebnis, daß die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes als besondere sozialpädagogische Behörde erhalten wird. Das ist schon bemerkenswert, da in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Berlin, im Zuge der Verwaltungsreform durchaus versucht wird, diese Sonderstellung eines Amtes, die durch Bundesgesetz vorgegeben ist, zu beenden. Das wird im Augenblick auch durch das Zuständigkeitslockerungsgesetz auf Bundesebene versucht. Wir halten die Zweigliedrigkeit für notwendig.
Eine herausragende Rolle in der Diskussion spielte die Besetzung und die Tätigkeit der Jugendhilfeausschüsse
auf den Ebenen Land und Kommune. Das Ergebnis stärkt vor allem die Rolle der Ausschüsse gegenüber den Verwaltungen im Hinblick auf die fachliche Kompetenz und die Ausgestaltung der Mitbestimmung für freie Träger, unter anderem durch die Vertretung von Mädchen und jungen Frauen, von ausländischen Kindern und Jugendlichen und von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, durch die Mitgliedschaft im Ausschuß nach Wohnort- oder Dienstprinzip und durch die Möglichkeit, bereits mit 16 Jahren Mitglied zu werden, durch die beratende Mitgliedschaft von Mitgliedern des Landtages im Landesjugendhilfeausschuß, durch die gesicherte stimmberechtigte Mitgliedschaft von in der Jugendarbeit tätigen freien Trägern und nicht zuletzt durch die Festschreibung von Mitsprache-, Beteiligungs-, Anhörungs- und Informationsrechten als Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Insbesondere dieser letzte Punkt wird von uns als wichtig erachtet, gestattet er doch Kindern und Jugendlichen, Demokratie in ihrem Umfeld zu erleben und zu erlernen, was, wie wir heute früh erfuhren, äußerst notwendig ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in dieser Formulierung in einem Ausführungsgesetz bisher wohl einmalig ist, aber hoffentlich nicht bleibt, ist die deutliche Gleichstellung unverheirateter und gleichgeschlecht-licher Lebensgemeinschaften mit verheirateten Paaren bezüglich der Erteilung einer Pflegeerlaubnis. Damit wird in diesem Bereich ein Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen für schwule, lesbische und andere Paare erreicht.