Roswitha Stolfa
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Im Rahmen der sozialpädagogischen Profilbildung wurden an Schulen in Sachsen-Anhalt Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter geschaffen. In der Regel sind die Fachkräfte, die jene Stellen besetzen, in speziellen Zertifikatskursen Schulsozialarbeit an Hochschulen auf ihre Tätigkeit vorbereitet worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die auf diesen Stellen tätig sind, haben keinen entsprechenden Zertifikatskurs an einer Hochschule absolviert und wie viele haben auch sonst keine vergleichbare neuere sozialpädagogische Fachausbildung?
2. Sollten solche Kolleginnen und Kollegen auf Schulsozialarbeiterstellen tätig sein, welche Qualifikationsangebote für ihre Tätigkeit gedenkt die Landesregierung ihnen anzubieten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein bisschen schwierig, auf solche Redebeiträge einzugehen. Ich würde sagen, kommen Sie erst einmal zu den Ausschusssitzungen, ehe Sie überhaupt hier mitreden können.
Dort haben wir wirklich, wie Herr Kuntze sehr sachlich dargestellt hat, gestritten, beraten und Anhörungen durchgeführt. Es ist wirklich ein Antrag herausgekommen, der konsensfähig ist.
Wer auf das Datum der Einbringung des Ursprungsantrags - es ist der 14. September 2000 - und auf das der vorliegenden Beschlussempfehlung blickt, kann feststellen, dass Minister Herr Dr. Harms mit einer Äußerung in seinem Redebeitrag damals Recht behalten sollte, als er meinte - ich zitiere -: „Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass der Antrag grundsätzlich in die richtige Richtung geht, aber der weiteren Diskussion bedarf.“ - Das stimmte wirklich.
Wir hatten unseren Antrag ausdrücklich als Diskussionsangebot verstanden. Wichtig war es uns unter anderem auch, die Meinungen der Lehrerverbände und Gewerkschaften einzuholen, die sich vor allem auf notwendige Hilfen für Lehrerinnen und Lehrer konzentrierten.
Vor Ihnen liegt nunmehr eine Beschlussempfehlung, deren Fassung die einbringende Fraktion, die PDS, auch selbst erarbeitet hat.
Sehr hilfreich war der Bericht der Landesregierung über das, was bereits an tätiger Hilfe für Lehrkräfte und Schulen geleistet wird. So konnten wir feststellen, dass manche unserer Vorschläge aus dem Ursprungsantrag bereits realisiert werden.
Von besonderer Bedeutung - das möchte ich hier betonen - war für die Überarbeitung unseres Antrags die von der CDU-Fraktion geforderte Anhörung von Experten zu dieser Problematik. Ich persönlich muss sagen, dass ich daraus sehr viel für mich mitgenommen habe.
Übereinstimmend, wenn auch in unterschiedlichen Nuancen - deshalb muss ich Ihnen jetzt widersprechen, Kollege Kuntze -, wurde eine Gleichsetzung von Rechtsund Linksextremismus von den Experten abgelehnt.
So kommt zum Beispiel der Ausländerbeauftragte des Landes, Herr Piening, zu folgendem Ergebnis - ich zitiere -:
„Alle Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die zentrale Gefährdung der Demokratie zurzeit vom Rechtsextremismus ausgeht.“
Er setzt fort:
„Sicherlich weisen auch andere totalitäre Ideologien vergleichbare Haltungen oder Bedrohungen auf, aber die Verzahnung von breiten Grundstimmungen in der Bevölkerung mit organisiertem Vorgehen und latenter Gewaltbereitschaft bei den Jugendlichen ist zurzeit nur beim Rechtsextremismus zu verzeichnen.“
Eine Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus ist aus unserer Sicht eine Verharmlosung der auch von Herrn Piening benannten Gefahr für die Demokratie. Vor allem deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der CDU-Kolleginnen und Kollegen ab.
Obwohl von den Experten bestätigt wird, dass auch die Vermittlung von Kenntnissen zu Faschismus und Rechtsextremismus in der Schule notwendig sei, vertraten sie übereinstimmend folgende Position, die in der überarbeiteten Fassung weitgehend Berücksichtigung fand:
Es geht in erster Linie um die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern.
Herr Kuntze, ich will nur den Abschnitt zu Ende führen. Ich unterbreche dann und lasse die Frage zu.
Ihnen muss soziale Kompetenz nahe gebracht werden. Sie muss entwickelt werden als die Fähigkeit, mit dem anderen umzugehen und den anderen als Person zu akzeptieren, ohne die eigene Person aufzugeben. - Das war für mich eine sehr wesentliche Einsicht.
Schülerinnen und Schüler müssen lernen, im Spannungsverhältnis zwischen Individualität und Gesellschaft zu leben. Dazu muss Demokratie in der Schule selbst erlebbar sein.
Deshalb muss Schule demokratischer werden.
Neben den Lerninhalten kommt es vor allem auf die Lernkultur an, so die Aussagen vieler Expertinnen und Experten. Es ist eine Lernkultur zu schaffen, die den Grundaussagen und Haltungen des Rechtsextremismus entgegentritt.
Michel Friedman wurde in der Anhörung mit folgendem Satz zitiert, den ich nur unterstreichen möchte:
„Wir brauchen weniger Leitkultur, sondern mehr Streitkultur.“
Herr Kuntze, jetzt bitte Ihre Frage. - Herr Präsident, Sie können die Frage zulassen.
Ich sage zu diesem Thema noch etwas, Kollege Kuntze, weil uns das Thema des Terrorismus auch beschäftigt hatte und wir deshalb erwogen hatten, unseren Antrag zu ändern.
Wir sind bei unserem Ursprungsantrag davon ausgegangen, dass die Gefahr für die Demokratie vom Rechtsextremismus ausgeht. Darauf haben wir unseren Antrag ausgelegt. Wir leugnen deswegen nicht, dass es auch Gewalt von linksgerichteten Kräften gibt. Aber die Gefahr für die Demokratie - um die geht es uns - geht von rechts aus. Dass Sie beides im Antrag in der Überschrift und im Text nebeneinander stellen - auch wenn Sie es jetzt durch „Terrorismus“ erweitert haben -, halten wir für bedenklich und deswegen auch nicht für sachdienlich.
- Können Sie mir einmal erklären, wann ich die Demokratie mit Füßen getreten habe?
- Ach, Sie sind wohl in einem anderen Land groß geworden und waren nicht in der SED. Da wundere ich mich aber.
Frau Wiechmann, ich toleriere von Ihrer Seite kein Urteil über meine Demokratiefähigkeit in der DDR. Von Ihnen nicht.
Das mache ich nur bei mir selbst.
Ich möchte jetzt sehr gern weiterreden.
Danke schön, Herr Präsident. - Die Schule, so die Experten weiter, muss sich öffnen. Es muss zu einem produktiveren Austausch zwischen der Schule und dem Stadtteil sowie zwischen der Schule, dem Dorf und den Vereinen kommen. Die Schule muss ein Lern- und Lebensraum für Kinder und Jugendliche sein.
Die Experten weiter: Die Lehrkräfte sowie die in außerschulischer Bildungsarbeit Tätigen müssen für die Aus
einandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt qualifiziert werden, und die Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Eltern ist unerlässlich.
Nun möchte ich noch einmal auf das zurückkommen, was Sie mit Ihrem Antrag erweitert hatten: Der 11. September - das hatten wir ausdrücklich im Landtag festgestellt - ist an niemandem von uns spurlos vorbeigegangen. Die PDS-Fraktion hatte angesichts dieser schrecklichen Terrorakte erwogen, ihren Antrag nicht nur durch die Aufnahme des Punktes 4 zu ändern, nämlich verstärkt zu Weltreligionen und Kulturen Kenntnisse zu vermitteln, sondern weitergehend zu ändern.
Wir sind aber zu der Auffassung gelangt, dass das Problem des Terrorismus ein eigenständiges Problem ist, das uns vor andere Herausforderungen stellt, die wir mit diesem Antrag einfach nicht bewältigen können, auch nicht, wenn wir die Überschrift ändern. Das ist ein weiterer Grund für unsere Ablehnung.
Es ist normalerweise nicht meine Art, die Redezeit zu überziehen. Ich möchte den letzten Satz sagen: Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Feußner hat es treffend beschrieben: Seit 1996 treibt uns die Frage um, wie wir das Problem der Ungleichbehandlung von Sekundarschullehrern alten und neuen Rechts lösen können.
Die Sekundarschullehrer alten Rechts haben wir mit dem Gesetz zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung von Lehrerinnen und Lehrern, das wir im Jahr 1995 be
schlossen haben, bei Erfüllung entsprechender Kriterien einheitlich und dauerhaft in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert, während es für die Sekundarschullehrer neuen Rechts bisher keine Aufstiegsmöglichkeit von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 gibt.
Wie die CDU-Fraktion in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf sachgerecht darstellt, hat es seitens des Landtages und der Landesregierung nicht an Bemühungen gemangelt, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir wissen jedoch, dass bisher alle diese Bemühungen gescheitert sind.
Nun will die CDU-Fraktion dem Umstand über eine landesrechtliche Regelung dadurch abhelfen, dass für Sekundarschullehrer neuen Rechts bis zu 40 % der verfügbaren Stellen der Besoldungsgruppe A 12 in der Besoldungsgruppe A 13 ausgebracht werden dürfen - ich betone das Wort „dürfen“. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird der Verfahrensvorschlag unterbreitet, aus haushälterischen Gründen so viele Stellen der Besoldungsgruppe A 13 bereitzustellen, wie Lehrkräfte alten Rechts aus dem Dienst ausscheiden.
Das Ziel, dass alle Lehrkräfte an Sekundarschulen gleich behandelt werden, unterstützt die PDS-Fraktion ausdrücklich, läuft doch die derzeitige Situation - darin stimme ich Frau Feußner zu - wegen der Ungleichbehandlung auf Verfassungswidrigkeit hinaus. Zudem ist diese Situation tatsächlich nicht dazu geeignet, gerade junge Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge für eine künftige Tätigkeit im Land zu interessieren.
Wir halten darüber hinaus eine Einstufung von Sekundarschullehrkräften unter deutlich schlechteren Bedingungen, als sie bei Lehrkräften an Gymnasien gegeben sind, und die unterschiedlichen Besoldungsregelungen im Bereich der Sekundarstufe I überhaupt nicht für sachgerecht, sowohl aufgrund der Ausbildung als auch wegen der zu erfüllenden pädagogischen Aufgaben. Deshalb ist für uns weder eine Einstufung aller Sekundarschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 12 noch eine Einstufung des größten Teils dieser Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 12 mit einer gewissen Aussicht auf eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 13 akzeptabel. Die faktische Ungleichbehandlung wäre aus unserer Sicht nur formal abgewendet.
An dieser Stelle sei ausdrücklich vermerkt, dass der Gesetzentwurf der CDU keineswegs dazu führen muss, dass die Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts in absehbarer Zeit wirklich in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden; denn entsprechende Stellen dürfen lediglich ausgebracht werden; festgeschrieben ist nur die Obergrenze von 40 %, man kann durchaus darunter bleiben.
Ich erinnere daran, dass die PDS-Fraktion am 20. September 1996 einen Antrag in den Landtag eingebracht hat, der die Landesregierung auffordert, sich beim Bund nachdrücklich für eine einheitliche Besoldung aller Sekundarschullehrkräfte nach A 13 einzusetzen. Diesem Antrag folgte das Hohe Haus damals mehrheitlich.
Meine Damen und Herren! Hinter diese Forderung sollten wir nicht zurückgehen. Wir sollten als Landtag auch nicht antiquierte Auffassungen vom Lehrerberuf und von seinem Auftrag in den verschiedenen Schulformen, wie sie in der Bundesbesoldungsordnung bis heute ihren Ausdruck finden, zementieren.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Position muss man vor dem Hintergrund der mehrfach erfolgten Unterrichtung der Landesregierung zu dem Schluss kommen, dass zum einen die entsprechenden Bundesgremien einer solchen Sicht nicht folgen wollten und dass zum anderen eine landesrechtliche Regelungskompetenz nicht besteht. Hierzu gibt es aber offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Deshalb erscheint es uns sinnvoll, im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft wir schlagen vor, diesem Ausschuss die Federführung zu übertragen - und im Finanzausschuss erneut alle Möglichkeiten auszuloten, damit endlich Gerechtigkeit einzieht. Wir stimmen aus diesen Gründen einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die genannten Ausschüsse zu.
Herr Professor Böhmer, ich hatte gedacht, meine Frage müsste sich jetzt erübrigen. Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört, weil ich Ihnen immer aufmerksam zuhöre; es ist immer interessant. Sie sagten, bei den Kommunalfinanzen dürfe man auf keinen Fall kürzen. Das wäre also nicht das Gebiet, auf dem Sie schmerzhaft einsparen wollen.
Also eine Antwort - es ist auch eine Aufgabe der Opposition, wenn man nicht als Populist oder so etwas dastehen will -: Wo würden Sie wirklich - nur einmal ein Beispiel - schmerzhaft einsparen wollen? - Damit man das auch einmal in der Öffentlichkeit kundtun kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem der Schulzeitlänge bis zum Abitur be
wegt uns bereits seit geraumer Zeit. Das Problem der Gestaltung der Schulzeit bis zum Abitur bedarf unter dem Aspekt einer dringend erforderlichen Neubestimmung von Allgemeinbildung einer wirklich ernsthaften Diskussion.
Unsere Kritik an der gegenwärtigen Debatte - auch an Ihrem Debattenbeitrag - um eine mögliche Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur und an dem vorliegenden Änderungsentwurf zum Schulgesetz richtet sich vor allem darauf, dass damit ausdrücklich keine inhaltlichen Reformen verbunden sind,
sondern dass sich die Neuerungen ausschließlich auf eine extensiv erweiterte Nutzung des Schultages oder auf das Überspringen eines Schuljahres, bestenfalls auf eine Begleitung mit vor- oder nachbereitenden Maßnahmen, reduzieren.
Meine Damen und Herren! Damit ist die gesellschaftlich geforderte höhere Bildungsqualität schon vom Ansatz her nicht anvisiert. Solche Vorstellungen, wie sie uns hier dargestellt werden, sind verbunden mit dem Bestreben, den Zugang zum Abitur einzuschränken.
Solche Vorstellungen laufen auf eine verminderte Durchlässigkeit des Schulsystems und auf eine Erhöhung des Drucks im Hinblick auf eine frühzeitige Entscheidung über den Bildungsgang hinaus. Das zeigt unter anderem auch der vorliegende Gesetzentwurf.
Auch in der PDS wird ernsthaft darüber nachgedacht, unter welchen Voraussetzungen eine Schulzeitverkürzung bis zum Abitur möglich sein könnte. Folgende Prämissen werden von uns dafür als unabdingbar betrachtet:
erstens Zugang zum Abitur für alle, die es wünschen,
zweitens Durchlässigkeit und gezielter Nachteilsausgleich zur Wahrung der Chancengleichheit,
drittens inhaltliche Sicherung und formale Anerkennung der allgemeinen Studierfähigkeit mit dem Abitur,
viertens - darauf lege ich großen Wert - Vermittlung eines Fundaments gemeinsamer Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen bei allen Schülerinnen und Schülern, und zwar als Basis für gesellschaftspolitischkulturelles Zusammenleben und individuelle Selbstverwirklichung,
und fünftens optimale Förderung eines jeden Schülers und einer jeden Schülerin, und zwar ausdrücklich nicht durch unterschiedliche Schulzeiten, sondern durch differenzierte Angebote, und das sowohl inhaltlich als auch didaktisch-methodisch.
Gerade weil wir eine solche inhaltliche Debatte über die Parteigrenzen hinweg vor einer Entscheidung über die
Schulzeitlänge bis zum Abitur für zwingend erforderlich halten,
- ich habe Ihnen auch zugehört, Frau Feußner - hatten wir im Ausschuss die CDU-Fraktion gebeten, ihren Entwurf bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzuziehen, und zwar im Interesse der Schülerinnen und Schüler und nicht, wie Frau Feußner meinte, um der SPD und der PDS einen Gefallen zu tun.
Wir hatten vorgeschlagen, diese Problematik zu dem Zeitpunkt weiter zu erörtern, wenn die Ergebnisse des Modellversuchs „13 kompakt“ vorliegen.
Im Ausschuss fand eine Beratung mit Experten der ehemaligen Enquetekommission „Schule mit Zukunft“ statt. Ich konnte bei allen divergierenden Aussagen, die getroffen worden sind, bei keinem von ihnen eine Zustimmung zum vorliegenden CDU-Weg erkennen, auch wenn es, wie gesagt, zur Schulzeitlänge unterschiedliche Auffassungen gab. Mehrheitlich wurde auch von den Experten die Ansicht geteilt, dass die Schulzeitdebatte mit einer Debatte um eine inhaltliche Schulreform verbunden werden müsse.
Für besonders problematisch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, halten wir den von der CDU als Kompromissangebot gedachten Vorschlag, nach dem den Gesamtkonferenzen der Gymnasien die Entscheidungsbefugnis darüber erteilt werden soll, ob an der Schule ganz oder zugweise das Abitur schon nach zwölf Jahren verliehen werden kann. Das fand selbst der Experte der CDUFraktion, Herr Hoffmann, etwas abenteuerlich.
Wir halten es für äußerst problematisch, hinsichtlich der Schulzeitlänge an einer Schule drei unterschiedliche Systeme zu installieren, und das in einer Zeit, in der sich die Schülerzahlen, die Schulstrukturen, das Schulnetz usw. dramatisch verändern. Eine solche Situation haben wir in einer Reihe von westlichen Bundesländern, beispielsweise in Baden-Württemberg, nicht.
Wir wollen diesbezüglich eine im Wesentlichen einheitliche Regelung für ganz Sachsen-Anhalt. Wir wollen keine Abschaffung der schulformunabhängigen Förderstufe wie die CDU-Fraktion, sondern deren Qualifizierung.
Wir wollen keine wahlkampftaktischen Schnellschüsse, sondern wir wollen eine ernsthafte Diskussion sowohl über Bildungsinhalte als auch über die Länge der Schulzeit bis zum Abitur.
Aus all diesen Gründen lehnen wir den Änderungsentwurf der CDU-Fraktion zum Schulgesetz ab und stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu. Ihren Änderungsantrag lehnen wir ab, weil - wir haben es bereits gesagt - eine verkürzte Debatte bis zum Ende dieser Legislaturperiode keinen Sinn hat. Wir müssen den Modellversuch „13 kompakt“ noch auswerten.
Wir müssen klären, wie wir Bildungsinhalte neu strukturieren, was wir als Allgemeinbildung definieren.
Das ist notwendig. Ohne dies wird es wahrscheinlich zu keiner Veränderungsmöglichkeit kommen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der FDVP-Fraktion trägt den Titel „Die Wahrung der deutschen Sprache als Bestandteil der sprachlich-kulturellen Vielfalt Europas“.
An der Stelle stocke ich schon. Was ist eigentlich deutsche Sprache? Etwa das, was ich zum Beispiel einer Rede des besonders qualifizierten Pflegers der deutschen Sprache und Kultur Herrn Wolf dem Plenarprotokoll der 51. und der gestrigen Sitzung entnehmen durfte?
Ich bringe eine kleine Kostprobe: Maxime, Integration, institutionell, Defizit, Niveau, Charta, Tradition, Effizienz, Konvergenz,
parallel, Guerilla, Fax, Akzeptanz, Desaster, Sciencefiction - man höre -, Old Economy und Domäne.
- Ich habe Ihren Antrag sehr gut verstanden.
Aber zunächst etwas Fachliches, ausschließlich an Sie gerichtet: Sprache, meine Damen und Herren, ist lebendig, kein geschlossenes System, ist im Wandel begriffen, entwickelt sich, wie sich auch die Völker entwickeln. Das ist normal. Das soll und das wird auch so bleiben. Wörter verschwinden aus dem Wortschatz, weil sie infolge der Entwicklung nicht mehr gebraucht werden, wie zum Beispiel „Brünne“, „Halsberg“, „Pferdkleid“.
Wörter wandeln sich in ihrer Bedeutung. Zum Beispiel hat das Wort „Arbeit“, das früher ausschließlich für Ritterkämpfe benutzt wurde, heute eine andere Bedeutung. Völker begegnen einander, handeln miteinander, übernehmen Empfindungen, Erfindungen, Sitten, verbinden sich und verschmelzen gar miteinander. Sie entlehnen Wörter, wandeln sie dabei auch in ihrer Bedeutung, wie zum Beispiel „Fenestra“ und „Natura“, oder sie übernehmen sie völlig und aus den verschiedensten Gründen als Fremdwörter wie auch Herr Dr. Wolf. - Nein, Entschuldigung, Herr Wolf.
- Das kann ja noch werden.
Was also wollen Sie bewahren? Das ist das Entscheide für mich. Die deutsche Sprache, wie sie einst war, also im Sinne des Purismus des 19. Jahrhunderts, oder wie sie jetzt ist? Wer soll Sprachnormen setzen?
- Das können Sie doch gar nicht beurteilen.
Wer soll Sprachnormen setzen, wer entscheiden, was zur deutschen Sprache gehört? Wer soll entscheiden?
Herr Präsident, seien Sie bitte so liebenswürdig, mir einen kleinen Zeitaufschlag zu geben.
Wer soll Sprachnormen setzen, wer entscheiden, was zur deutschen Sprache gehört?
- Ich auch nicht. - Wer soll entscheiden, was, wie Sie sagen, als „maßlos überzogenes fremdsprachliches Element“ zu gelten hat? Wollen Sie eine Art Sprachdiktatur einführen, vielleicht mit einem obersten Zensor?
Vielleicht mit Herrn Wolf oder Herrn Weich an der Spitze?
Wollen Sie jungen Leuten verbieten, „date“ zu sagen, wenn sie „Treffen“ meinen, auch wenn mir persönlich solche Anglizismen nicht passen? Wollen Sie künftig verlangen, dass alle Computerfachausdrücke ins Umstandsdeutsch übersetzt werden sollen?
- Ich habe sehr gut zugehört. Ich weiß doch, was Ihnen aufgeschrieben worden ist.
Ich verstehe, wenn ein so brillanter, kulturvoller Redner wie Herr Bundestagspräsident Thierse sich darüber erbost, wenn mit der deutschen Sprache oft kulturlos umgegangen wird, auch durch Politikerinnen und Politiker. Aber er will Sprachkultur, und zwar in Inhalt und Form, und er lebt sie vor. Davon sind Sie, wie Sie eben auch bewiesen haben, sehr weit entfernt.
Das belegen Sie mit jeder Ihrer Reden und mit Ihrem Auftreten in diesem Hohen Haus.
Was Sie wollen, ist eigentlich etwas ganz anderes. Damit komme ich zum politischen Teil meiner Entgegnung auf Ihren Antrag,
den ich sehr kurz halten kann. Eigentlich wird Ihr Anliegen in der Begründung zu dem Antrag deutlich. Sie verfolgen auch mit Ihrem so genannten Sprachantrag nichts anderes als Ihre zutiefst nationalistischen und fremdenfeindlichen Ziele.
Sonst würden Sie nicht ein solches Unwort im Sprachgebrauch wie „Überfremdung“ der deutschen Sprache verwenden.
Ein Herr Goebbels sagte einst, im Jahr 1944 - ich zitiere -:
„Ich sehe in erster Linie in der Muttersprache eines Volkes ein scharf geschliffenes Schwert zur geistigen Verteidigung einer Nation.“
Ich habe keine Lust, meine Damen und Herren von der FDVP-Fraktion, mich an Ihre Sprache und deren Geist zu gewöhnen.
Dann lasse ich schon lieber meinen Enkel von einem „date“ oder einem „event“ reden, weil er das „chic“ findet. Ich frage ihn dann einfach, ob er auch übersetzen kann, was er da gesagt hat.
Im Übrigen wendet sich auch das Mannheimer Institut für deutsche Sprache als bundesweit maßgebliche Instanz gegen ein so genanntes Sprachschutzgesetz. Wirkungsvoller sei - so die Meinung des Instituts -, in der Schule und in der Öffentlichkeit einen kulturvollen Umgang mit der deutschen Sprache zu pflegen und ebenso Fremdsprachen zu vermitteln.
Ihnen, meine Damen und Herren von der FDVP-Fraktion - damit bin ich am Schluss -, empfehle ich dringend die Lektüre von Victor Klemperers „LTI“.
Ja.
Es ging um den Vorschlag von Herrn Werthebach, man solle in Deutschland ebenfalls eine Art Sprachgesetz zur Pflege und Bewahrung der deutschen Sprache einführen. Dieses Mannheimer Institut - das ist wirklich eine maßgebliche Instanz in Deutschland - hat die Auffassung vertreten, dass ein solches Sprachgesetz eher Unsinn hervorbringen würde. Es hat empfohlen, man solle in den Schulen und vor allen Dingen auch in der Öffentlichkeit und in den Medien deutlich machen, was ein wirklich guter Stil der deutschen Sprache sei. Das Institut hat außerdem empfohlen, man solle in den Schulen sehr stark Fremdsprachen lehren, damit Schülerinnen und Schüler auch bemerken, wann sie Unfug reden, indem sie beispielsweise Anglizismen gebrauchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwa drei Jahren fand im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft eine Anhörung zur Thematik „Technikunterricht an allgemein bildenden Schulen“ statt. Wir haben mit sehr großem Interesse angehört, was vorgetragen worden ist. Es wurden auch sehr viele Fragen aufgeworfen, auf die wir im Zusammenhang mit dem Antrag der CDU-Fraktion schon gern eine Antwort hätten. Für uns ist es wichtig zu erfahren, was sich seither in diesem Fachbereich sowohl an den allgemein bildenden Schulen als auch in Bezug auf die Lehreraus- und -weiterbildung getan hat.
An der MLU, so ist aus dem Internet zu entnehmen, werden die Studiengänge Wirtschaft, Technologie und Hauswirtschaft angeboten, und zwar in einem solchen Rahmen, dass sie auch bundesweit anerkannt werden müssten; zumindest war das aus dem Internet zu entnehmen. Zu fragen wäre, ob diese Studiengänge tatsächlich auch künftig in ausreichendem Maße vorgehalten werden, da die Fächer im Fächerkanon sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die Sekundarstufe II vorgesehen sind. Dazu ist das Land eigentlich verpflichtet. In welchem Maß und Umfang, wäre die Frage, über die zu reden wäre.
Bei der Anhörung im Jahr 1998 wurde im Bericht des Lisa festgestellt, dass für den Technikunterricht an Sekundarschulen ausgebildete Lehrkräfte, die auch von den Angeboten der Fortbildung rege Gebrauch gemacht hätten, zur Verfügung stünden, aber dass an den Gymnasien ein Mangel an ausgebildeten Fachkräften herrsche. Damals wurde gesagt, es seien weniger als 50 Lehrkräfte, die in der Lage seien, einigermaßen fachgerecht an Gymnasien zu unterrichten.
Uns interessiert, ob sich an dieser Situation etwas geändert hat. Ist der Bedarf auch in den Gymnasien abgedeckt oder ist er gesunken? In diesem Zusammenhang möchten wir einen richtigen Sachstandsbericht haben. Wir halten also auch in diesem Sinne die Fragen der CDU-Fraktion nach dem Niveau der gegenwärtigen Unterrichtsversorgung für durchaus berechtigt.
Uns interessiert ebenso, in welche Richtung die Entwicklung hinsichtlich der Stellung und des Inhalts dieses Lernbereichs gehen soll, nicht nur im Fächerkanon. Wie steht es zum Beispiel um die Realisierung der Forderung nach einem verbindlichen Betriebspraktikum für Gymnasien? Das war damals eine Forderung des Philologenverbandes und auch der Vertreterin der Martin-LutherUniversität.
In der damaligen Anhörung wurde für die Martin-LutherUniversität von Frau Professor Hartmann konstatiert: Technik muss in den Mittelpunkt gerückt werden. - Sie hat ein sehr leidenschaftliches Plädoyer dafür gehalten, dass dieser Technikunterricht von der Klasse 5 bis in die
gymnasiale Oberstufe verfolgt werden sollte. Außerdem sagte sie, wenn Technikunterricht nur in einer Klassenstufe gelehrt werde und dann abbreche, entstehe kein vollständiges Bild von Technik.
Ich beziehe mich damit auch auf den Antrag unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Auch der VDI plädierte für einen umfassenden Technikunterricht an Schulen.
Was wurde davon realisiert? Von allen Angehörten wurden damals in diesen Lernbereichen Defizite festgestellt. Konnten sie abgebaut werden? Sind die in der Begründung zu dem CDU-Antrag angeführten Hinweise, die ich zitiere - auf einen „schleichenden Abbau“ des Lernbereichs Wirtschaft, Technik und Hauswirtschaft hindeuten, wie zum Beispiel die Aufhebung des Klassenteilers, der Rückgang des Studiengangs oder sogar der Plan, ihn aufzuheben, tatsächlich berechtigt? Auch auf diese Fragen wollen wir eine Antwort. Deshalb unterstützen wir den Antrag der CDU-Fraktion vom Inhalt her vollständig.
Das Problem ist das Verfahren. Wie gehen wir mit der Sache um? Eine Anhörung haben wir schon damals durchgeführt. Es wurde der Stand der damaligen Zeit konstatiert. Ich stimme der SPD-Fraktion zu, dass es sinnvoller wäre, sich zunächst einmal den Sachstandsbericht anzuhören, und zwar nach den Schwerpunkten, die die CDU-Fraktion vorgeschlagen hat, und dass wir uns dann im Ausschuss darüber verständigen, auf welches weitere parlamentarische Verfahren wir eingehen wollen. Das halten wir für sinnvoll. Deshalb würden wir den Änderungsantrag der SPD-Fraktion unterstützen, weil wir das Vorgehen für sinnvoll halten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion wird dem Antrag der CDUFraktion zustimmen. Auch wir sind der Meinung, dass die Schulentwicklungsplanung eine Angelegenheit von großer landespolitischer Bedeutung ist und eine Sachstandsanalyse durch die Landesregierung im Bildungsausschuss nach den im Antrag vorgegebenen Schwerpunkten zweckdienlich ist. Wir halten auch die Erweiterung Ihres Antrages auf die Berichterstattung im Innenausschuss für angemessen.
Ich betone an dieser Stelle für meine Fraktion noch einmal: Obwohl wir aus eigenen Erfahrungen bestätigen müssen, dass die Umsetzung der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung ein sehr schmerzhafter Prozess war und ist, der die vor Ort Handelnden oft vor massive Probleme stellte, schwierige Abwägungsfragen und emotionsgeladene Auseinandersetzungen mit sich brachte, sehen wir auch heute keine Alternative zu einer Umsetzung jetzt und teilen nach wie vor den grundsätzlichen Ansatz dieser Verordnung.
Eine Verschiebung um zwei Jahre, wie es die Initiative „Pro Schule“, die auch von Teilen meiner Partei unterstützt wird, fordert, würde aus unserer Sicht zu einem Problemstau führen, der sehr schwer auflösbar wäre. Ich verweise auf die Beispiele und Argumente, die meine Kollegin Frau Dr. Hein während der Aktuellen Debatte im Dezember 2000 zum gleichen Thema angeführt hat.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen ein stabiles Schulnetz mit dauerhaftem Bestand in Sachsen-Anhalt. Schulen brauchen Konsolidierung, Kollegien brauchen Stabilisierung, Schülerinnen und Schüler brauchen eine feste Schulheimat und Kommunen brauchen Entscheidungssicherheit für Investitionen.
Für kritikwürdig halten wir, dass die Landesregierung nach unserer Kenntnis in Bezug auf Ausnahmeregelungen am rigidesten bei Sekundarschulen vorgegangen ist. Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass uns die in der Verordnung ausgewiesenen Ausnahmeregelungen insbesondere bei Sekundarschulen nicht hinreichend zu sein scheinen. Wenn die Zumutbarkeit der Erreichbarkeit anderer Sekundarschulen als einziger Ausnahmegrund angegeben ist, dann wird das für die Genehmigungsbehörde zu einer Art Vorgabe und andere, mindestens ebenso gewichtige Sachverhalte finden dann eben keine Beachtung.
Wir haben die Kreise ermutigt, verantwortbar begründete Ausnahmen, die sich zum Beispiel aus der geografischen Lage ergeben können, zu beantragen, und natürlich sind wir nun daran interessiert, von der Landesregierung zu erfahren, inwieweit sie unserer begründeten Aufforderung während der Aktuellen Debatte nachgekommen ist, nicht formal, sondern den konkreten Einzelfall zu prüfen. Wir wollen wissen, inwieweit auch Alternativvarianten in Schulentwicklungsplänen mit der Option einer späteren endgültigen Entscheidung zugelassen worden sind, wenn angesichts der noch anstehenden Gebietsreform mehrere Entscheidungsmöglichkeiten denkbar waren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich ziehe den Hut insbesondere vor den ausschließlich ehrenamtlich arbeitenden Abgeordneten der Kreis- und Stadtparlamente, die sich nach meiner Kenntnis geschunden haben, um die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung so umzusetzen,
dass ein Schulnetz von Bestand dabei herauskommt. Sicher werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Leistung ähnlich werten. Es ist mir als Hallenserin ein Bedürfnis, beispielhaft für viele andere den Mitgliedern des Bildungsausschusses im Stadtrat von Halle von dieser Stelle aus zu danken.
Von ihnen weiß ich, wie viele Stunden sie zusammengesessen und Entscheidungen erstritten haben, wie viele Gespräche und Anhörungen vor Ort notwendig
waren, ehe Entscheidungen gefällt worden sind, wie schwer es war, auch Interessenkollisionen auszuhalten, und dass es gelungen ist, über Parteigrenzen hinweg fair miteinander umzugehen, damit ein Schulentwicklungsplan herauskommt, den sie vor sich und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt verantworten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir teilen das Anliegen der CDU-Fraktion vollständig. Auch wir wollen eine Erörterung im Ausschuss mit dem Ziel, dass ein vernünftiges Konzept erarbeitet und vorgelegt wird, das sichert, dass wir tatsächlich zu Fortschritten bezüglich der Einführung des Fremdsprachenunterrichts - das kann Russisch, Englisch oder Französisch sein; es ist also nicht an Englisch gebunden - an den Grundschulen kommen können. Dies ist nötig.
Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie dazu bereit ist. Es gibt aber offensichtlich Gesprächsbedarf. Wir haben deshalb kein Problem mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Über diesen wäre allerdings direkt abzustimmen, es sei denn, die CDU-Fraktion möchte beide Anträge in den Ausschuss überwiesen haben, sodass wir uns noch über das Verfahren verständigen müssten. Aber ich denke, das würde das auch mit abdecken, und wir hätten im Ausschuss genügend Zeit, zu beraten und Schritte zu bereden. Ich halte es für vernünftig, dem Änderungsantrag direkt zuzustimmen und damit Ihren Antrag in geänderter Form anzunehmen.
- Okay.
Herr Präsident, nach meinem Verständnis der Geschäftsordnung muss der Gang folgender sein: Es ist eine Ausschussüberweisung beantragt worden. Diese beinhaltet immer den ursprünglichen Antrag und den Änderungsantrag. Darüber müsste zuerst abgestimmt werden. Sollte die Überweisung keine Mehrheit finden, dann ist über den Änderungsantrag und sodann über den Ursprungsantrag abzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Landtag im Oktober das Gesetz zur Grundschule mit festen Öffnungszeiten beschlossen hat, gab es vor allem in den Medien eine öffentliche Debatte. Ich hatte den Eindruck, dass sie oft geführt worden ist mit Einseitigkeiten, Unterstellungen und auch Unsachlichkeit. Und ich hatte mehr und mehr den Eindruck, dass eine solche Art von Polemik nicht gerade hilfreich ist, sondern vielmehr dazu angetan ist - und das bitte ich sehr ernst zu nehmen -, die Bildungsdebatte zu vergiften,
insbesondere die Elternschaft zu verunsichern und den Anschein zu erwecken, als solle den Kindern etwas ganz Schlimmes angetan werden.
Und prompt liegen uns heute gleich zwei Gesetzesentwürfe vor, die entweder das im Oktober beschlossene Gesetz in Gänze aufheben wollen, so der FDVP-Entwurf, - das lehnen wir rundweg ab - oder den integrativen Konzeptansatz durch einen im Wesentlichen additiven Ansatz, so der CDU-Entwurf, ersetzen wollen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich möchte Sie bitten, einmal alle Polemik beiseite zu lassen und mit uns gemeinsam darüber nachzudenken, worin die Chance gerade eines integrativen Konzepts einer Grundschule mit festen Öffnungszeiten bestehen könnte, das eben mehr will als nur eine verlässliche Öffnungszeit.
Ich erinnere an internationale Leistungsvergleiche wie TIMSS. Sie weisen Deutschland allenfalls einen mittleren Rang unter den großen Industrienationen zu und konstatieren deutliche Schwächen in der Unterrichts- arbeit an deutschen Schulen.
- Darf ich zu Ende reden? - Man muss diese Meinung nicht unbedingt teilen; aber sie steht so da. Überall, auch in den Parteien, wird laut darüber nachgedacht, was in Deutschlands Bildungswesen zu verändern ist, damit es den gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft gerecht wird.
Und wir entdecken bei der CDU erstaunlich neue Aspekte und Positionen gegenüber den Positionen der 70er- und 80er-Jahre. So wäre beispielsweise damals
das laute Nachdenken von Kultusministerinnen und Kultusministern von CDU- oder CSU-geführten Ländern über die Einführung von Ganztagsschulen, und das möglichst flächendeckend, überhaupt nicht denkbar gewesen. Dass es nicht flächendeckend gemacht wird, liegt einfach an dem Kostenfaktor, so im „Focus“ nachzulesen.
- Machen Sie mal ein Ganztagskonzept freiwillig. Das möchte ich sehen.
Frau Hohlmeier, Kultusministerin von Bayern, kommt zum Beispiel - das finde ich richtig gut - zu folgender Entdeckung - ich darf aus dem „Focus“ zitieren -: „Eine moderne Ganztagsschule muss mehr sein als herkömmlicher Vormittagsunterricht mit anschließendem Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung.“ Sie müsse, so Frau Hohlmeier, eine Verteilung des Unterrichtsstoffes auf individuell zugeschnittene Lern- und Trainingseinheiten ermöglichen.
Das ist doch ein sachlicher Ansatzpunkt für eine konstruktive Diskussion über Konzepte. Und darum geht es mir eigentlich, wenn ich mich an Sie wende.
- Lassen Sie mich vielleicht erst einmal zu Ende reden, Kollegin Feußner. - Landesweit wird in weiterführen- den Schulen darüber geklagt, dass bei der Beherrschung der Kulturtechniken mit Abschluss der Primarstufe im Vergleich zur DDR ein deutliches Defizit zu erkennen sei. Große Anstrengungen und Engagement von Lehrerinnen und Lehrern allein können ein Minus von 500 Deutschstunden und 100 Mathematikstunden in der Primarstufe im Vergleich zur Unterstufe der DDR eben nicht wettmachen.
Was sollen wir also tun? Sollen wir wieder den Sonnabendunterricht einführen? Sollen wir die fehlenden Wochenstunden einfach an den bisherigen Unterricht anfügen und damit den Unterrichtstag verlängern, ohne Entspannungspausen dazwischen?
Sicher würden wir auf diesem Wege auch - als eine quantitative Anreicherung - positive Lerneffekte erzielen können. Aber das kann doch nicht der Weg sein, der in die Zukunft führt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, sicher sind wir uns in dem Ziel einig, dass wir eine höhere Bildungsqualität auch oder vor allem in der Primarstufe haben wollen. Wir, die Mitglieder der PDS-Fraktion, sind der Meinung, dass dieses Ziel nur über ein anderes Konzept von Schule zu erreichen ist,
ein Konzept, das die Effektivität von Bildungsprozessen erhöhen kann, ein Konzept, das den natürlichen Lebensrhythmus der Kinder aufnimmt, das einen Wechsel zwischen Phasen der Anspannung und der Entspannung, zwischen gelenktem und offenem Unterricht, zwischen frontaler und Gruppenarbeit und individuellem Lernen ermöglicht, das mehr Zeit zum Festigen und Anwenden und für fächerübergreifendes Lernen und vor allem mehr Gelegenheit für die Herausbildung sozialer Kompetenz bietet.
Ich denke - und damit komme ich zu meinem Anliegen -, wir haben kein Recht, einen kleinen Teil der Kinder, deren Eltern dieses Konzept nicht wollen, von dieser Chance auszuschließen.
Ich bin sofort fertig. - Auf der anderen Seite trägt das Konzept auch nicht, wenn eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen und Schülern dauerhaft nicht teilnimmt.
Meine Damen und Herren! Das ist auch der Grund dafür, dass wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, den wir zumindest für eine Bremse möglicher Entwicklungschancen der Grundschule halten - wahrscheinlich ist er sogar mehr -, ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich las gestern in der „MZ“, wie Kollege Fikentscher, den Beitrag von Frank Räther über seinen Besuch bei der Familie Alberto Adrianos in Mosambik, der mich sehr bewegt hat. Ich möchte der Frage, die Herr Dr. Fikentscher zitiert hat, die anderen Fragen des Vaters hinzufügen.
Er fragt uns, neben der Frage, wieso die Menschen in einem so reichen und entwickelten Land so barbarisch sein können und einen Fremden erschlagen, nur weil er eine andere Hautfarbe hat, was jetzt mit den ande- ren Mosambikanern dort wird. Wir kennen doch einige, die nach Deutschland gegangen sind. Die Augen des 64-jährigen Mannes wanderten hinüber zum Holzkreuz auf dem Grab seines erschlagenen Sohnes, und dann
stellte er leise eine Frage: Müssen deren Eltern jetzt Angst haben?
Meine Damen und Herren! Ich glaube, diese Frage werden wir dann mit Nein beantworten können, wenn fremdes Leid so sehr zu unserem eigenen Leid wird, dass wir ungeachtet dessen, was Demokraten politisch trennen mag, gemeinsam vorgehen, wenn es um die Entscheidungen geht, die zur gesellschaftlichen Ächtung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt beitragen können.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion, über den ich jetzt rede, ist in engem Zusammenhang mit dem soeben beratenen und von der parlamentarischen Mehrheit beschlossenen Antrag für Toleranz und Zivilcourage, gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit zu sehen.
Unser Antrag konkretisiert die Punkte sechs und sieben des oben genannten Antrages, die insbesondere auf den Schutz der Jugend vor rechtsextremistischem und rassistischem Einfluss und auf den Beitrag von Familie, Schule und Hochschule gerichtet sind, mit dem Vorschlag eines Bündels von Schwerpunkten, Schritten und Maßnahmen im Bildungsbereich.
Meine Fraktion ist in einem offenen Brief an die Lehrergewerkschaften und Lehrerverbände mit der Bitte herangetreten, mit uns ins Gespräch, in den Gedankenaustausch einzutreten über Quellen und Ursachen von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, über Nährböden und begünstigende Umstände und über Erscheinungsformen solchen Ungeistes, aber auch über Strategien, ihnen zu begegnen. Unseren Antrag haben wir dem Schreiben beigefügt.
Meine Damen und Herren! Wir Politikerinnen und Politiker brauchen umgekehrt den Disput mit denen, die tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, um daraus Schlussfolgerungen für eine notwendige Unterstützung durch die Politik ableiten zu können.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir unsere Vorschläge nicht als etwas Abgeschlossenes, sondern als zu prüfendes, zu ergänzendes, veränderbares Angebot an Parlament, Landesregierung und alle direkt an Bildung und Erziehung Beteiligten verstehen. Deswegen hätten wir kein Problem damit, wenn die anderen Fraktionen darum bitten würden, dass der Antrag in den Bildungsausschuss überwiesen wird, um dort darüber zu diskutieren.
Meine Damen und Herren! Unsere Vorschläge sind aus unserer Sicht geeignet, einen wichtigen Beitrag zu leisten, um den rechten Ungeist einzudämmen, der unter anderem auf der sozialdarwinistischen These von der Ungleichwertigkeit der Menschen beruht. Neben einer Reihe von anderen Begründungsmustern nutzten die Nazis im so genannten Dritten Reich auch diese inhumane Theorie zur Rechtfertigung des Ausrottungsfeldzuges gegen die Juden, des barbarischen Eroberungs-, Versklavungs- und Vernichtungskrieges gegen andere Völker und der Ermordung der Homosexuellen, der Sinti und Roma und der Menschen mit Behinderungen.
Diese These, meine Damen und Herren, dass die Menschen ungleich viel wert seien, ist auch heute für Rechtsextremisten ein durchaus verinnerlichtes Denkmuster, auf das sich ihre Schandtaten gründen und mit dem sie diese zu rechtfertigen versuchen. Selbst in diesem Hohen Hause mussten wir schon unsägliche
Herabwürdigungsversuche gegenüber Homosexuellen und Ausländerinnen und Ausländern durch Vertreter der DVU-Fraktion bzw. der FDVP-Fraktion zurückweisen.
- Ich weise nur auf die Beiträge von Herrn Wolf, bei denen ich die Sitzung zu leiten hatte, hin, bei denen in diesem Zusammenhang ein paar Ordnungsrufe vorgekommen sind. Dann erinnern Sie sich schon daran.
Meine Damen und Herren! In einer hohen Allgemeinbildung, insbesondere in einer humanistischen Bildung sehen wir eine wesentliche Voraussetzung, um insbesondere junge Menschen gegen solchen rechten Ungeist und solche Gewalt zu immunisieren. Die Palette unserer Vorschläge ist breit. Sie umfasst Schule, Lehreraus- und -fortbildung, Hochschule und Forschung, Erwachsenenbildung, Netzwerkbildung zum Erfahrungsaustausch und Möglichkeiten für die Beteiligung an der Aktion „Noteingang“.
Ich konzentriere mich in meinen weiteren Ausführungen vor allem auf den Bereich Schulen. Wir wissen, dass allen an der Bildung Beteiligten eine große Verantwortung zukommt. Diese kann nicht nur auf einen Teil der Lehrerinnen und Lehrer abgeschoben werden.
Für diejenigen, deren Fächern Schlüsselfunktionen bei der Vermittlung und Verinnerlichung humanistischer und ethischer Kenntnisse und Werte zukommen, hält es die PDS-Fraktion dennoch für geboten, gerade in diesen Fächern, zu denen wir unter anderem auch Ethik und Religion, Sozialkunde, Geschichte, Deutsch, Musik, Kunsterziehung und Fremdsprachen zählen, eine stabile Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.
Wir können es uns nicht länger leisten, zum Beispiel die Fächer Ethik und Religion an manchen Schulen gar nicht anzubieten oder von Kindern und Jugendlichen abwählbar unterrichten zu lassen. Diesbezügliche Defizite müssen schneller abgebaut werden, und ich halte den Vorschlag des Kollegen Böhmer für durchaus akzeptabel, als er sagte, es wäre über einen ökumenischen Religionsunterricht nachzudenken.
Bei Jugendlichen, die sich in der Berufsausbildung befinden, wirkt es sich im Hinblick auf die Bildungsqualität besonders negativ aus, wenn der Allgemeinbildung nicht der gleiche Rang zukommt wie der berufspraktischen und der berufstheoretischen Ausbildung. Daher auch unsere Aufforderung an die Landesregierung zur verstärkten Anstrengung in diesem Bereich.
Aus Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Schülerinnen und Schülern ist uns bekannt, dass es oft Unsicherheiten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit rechtem Gedankengut eines Teils der Schülerinnen und Schüler gibt, dass Lehrende diesbezüglich auch Ängste haben, dass oft die Materialdecke, aber auch das Wissen fehlen, um besser mit dieser Problematik klarzukommen, und dass sie sich allein gelassen fühlen von der Politik.
Wir sind der Auffassung, dass Faschismus- und Neofaschismusforschung und die sozialpädagogische Forschung auf einen neuen Stand gehören, auch um eine moderne Grundlage für mehr und bessere Angebote in der Lehrerausbildung und -fortbildung zur Verfügung zu haben. Eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Wissenschafts- und Forschungsförderung durch die Landesregierung könnte diesen Prozess beschleunigen.
Die überwiegende Mehrheit der Pädagoginnen und Pädagogen, der Erzieherinnen und Erzieher ist bereit, sich den Anforderungen zu stellen, die ihnen die Zunahme des rechten Ungeists und die wachsende Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen und der große Beratungsbedarf mit Eltern abverlangen. Sie brauchen jedoch mehr als politische Proklamationen. Sie brauchen verstärkt Hilfe und Unterstützung durch die Politik, um argumentativ sattelfest, psychologisch feinfühlig, moralisch gestärkt und selbstbewusst agieren zu können.
Unsere Aufforderung an die Landesregierung bezüglich der Überprüfung der Rahmenrichtlinien zielt nicht in erster Linie auf deren stoffliche Bestandteile ab, sondern darauf, ob sie genügend Ansatzpunkte, Raum und Zeit bieten, um bei Kindern und Jugendlichen insbesondere höhere Kompetenzen bei zu bestreitenden Auseinandersetzungen mit der Geschichte und der Gegenwart zu erzielen. Dazu gehören zum Beispiel die Befähigung zum Analysieren, zum Vergleichen, zum Argumentieren, zum Schlussfolgern, zum Lehrenziehen, zur Auseinandersetzung mit Wertvorstellungen, zum Umgang mit Andersdenkenden, zum Aushalten und gewaltfreien Lösen von Konflikten.
Wir halten die in unserem Antrag genannten Pflichtprojekte der Förderstufe - „Miteinander leben“ und „Zwischen Vergangenheit und Zukunft leben“ - für besonders geeignet, unser Anliegen zu unterstützen, nämlich die Hemmschwelle gegenüber rechtsextremistischen Einflüssen und Gewalt zu erhöhen, weil sie sich vom Thema und von der Lernform besonders dafür anbieten. Deshalb unsere Empfehlung an die Landesregierung, die Lehrkräfte mit geeignetem Informationsmaterial zu diesen Themen anzuregen und sie mit didaktisch-methodischen Hinweisen zu unterstützen.
Ein besonderer Anreiz - so ist unsere Meinung - kann die Würdigung besonders gelungener Schulprojekte, die sich mit dem Thema auseinander setzen, durch die Landesregierung sein. Das kann, muss aber nicht die Auslobung eines Preises sein.
Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag nicht erreichen, dass die Beteiligung von Schulen an der Aktion „Noteingang“, die Opfern rechtsextremistischer Gewalt Schutz und Hilfe anbieten soll, verord- net wird. Wir möchten, dass die Schulen angeregt werden, sich mit dem Anliegen dieser Aktion auseinander zu setzen, mit Fragen wie zum Beispiel: Kann ich helfen? Wie will ich helfen? Wie kann ich helfen? Muss ich Angst haben vor Übergriffen, wenn ich helfe? Müssen wir zusammenhalten, wenn wir Opfern Schutz gewähren? Wie bereiten wir Hilfe vor? Was können wir tun?
Meine Damen und Herren! Diese Aktion bietet die Chance, das Problem Fremdenfeindlichkeit und Gewalt in den Mittelpunkt der Diskussion an Schulen zu rücken und - das halten wir für besonders wichtig - die Bereitschaft zur Zivilcourage und zum Helfen zu entwickeln.
Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. Wenn noch Diskussionsbedarf besteht, sind wir, wie gesagt, auch bereit, eine Überweisung in den Bildungsausschuss mitzutragen. - Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wichtig der Beitrag zu Schulen ist - denn in die Schule gehen ja alle Kinder -, möge ein Hinweis auf die heutige Magdeburger „Volksstimme“ beweisen, in der Sie einen Artikel auf der ersten Seite finden: „Jungsturmtrupp in der Altmark - Rechtsradikale schulen Nachwuchs - Der Jüngste ist acht Jahre alt.“
Ich zitiere daraus: Das Erschreckende sei, dass viele Eltern nicht merken oder nicht merken wollen, dass ihre Kinder in die Szene abdriften. - Ich empfehle Ihnen sehr diesen Artikel zur Lektüre.
Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich am Anfang etwas richtig stellen. Der Ausschuss, in den wir unseren Antrag überwiesen haben möchten, ist selbstverständlich nicht der Bildungs- und Erziehungsausschuss, sondern der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft; das war natürlich ein Versprecher. Ich bitte gleichzeitig darum, diesen Antrag zur Mitberatung in den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Das vorangeschickt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal - um auf die Rede des Kultusministers zurückzukommen - betonen, dass wir unseren Antrag schon mit der Überschrift in einen größeren Kontext stellen wollen. Wir haben nämlich formuliert: E i n Beitrag - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir haben in der Rede deutlich gemacht, dass es uns um eine Konkretisierung der Punkte 6 und 7 geht. Ich möchte noch einmal betonen: Wir wollen mit unserem Antrag ein Angebot zur Diskussion an den Landtag, an die Landesregierung machen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und wenn dieses Angebot dann im Ausschuss diskutiert wird und es vielleicht auch zu Beschlüssen kommt, die alle tragen können, dann wäre dies auch schon ein Schritt vorwärts.
Meine Damen und Herren! Wir wollen selbstverständlich mit unserem Antrag nicht einer Belehrungspädagogik das Wort reden.
Aber ein bisschen Grundwissen, Herr Kollege Bergner, gehört schon als Voraussetzung zum Argumentieren.
Das wissen Sie ganz genau. Man kann nicht argumentieren ohne profundes Wissen. Manche können das zwar, aber dann ist es keine überzeugende Argumen- tation.
Frau Ludewig möchte ich nur noch entgegnen: Es geht uns nicht - das hatte ich in der Rede betont - um ein Durchforsten der Rahmenrichtlinien in stofflicher Hinsicht, eventuell sogar, wie ich hier herausgehört habe, darum, ob es Passagen gibt, die eventuell Fremdenfeindlichkeit förderten. - Um Gottes Willen! Es geht uns nur um eine Prüfung, ob nicht eventuell doch mehr Zeit und Raum eingerichtet werden könnten, um Kompetenzen zu befördern. Zum Diskutieren, zum Argumentieren brauche ich Zeit. Ich brauche auch Zeit, um Methodenwissen zu vermitteln. Um das geht es uns eigentlich, vor allem selbstverständlich auch um die Position, die den Forschungsergebnissen zu dieser Thematik natürlich entspringen muss.
Es geht uns in unserem Antrag auch nicht - das möchte ich noch einmal eindeutig zurückweisen - um einen Eingriff in Lehre und Forschung, sondern es geht uns nur darum, die Landesregierung zu bitten, dass sie überprüft, ob man nicht mit Fördermitteln anreizen könnte, diese Thematik „Was ist denn Faschismus? Was ist Neofaschismus?“ eventuell auf einen modernen, neueren Stand zu bringen. Es ist eine Überprüfungsbitte. Man kann auch in Lehre und Forschung bestimmte Themen stimulieren, indem man die Förderung dort ansetzt.
Meine Damen und Herren! Zu dem unsäglichen Beitrag, den Herr Mokry abgelassen hat, möchte ich mich nicht äußern. Ich glaube, er war bis jetzt noch nicht in Mühlbeck, sonst wüsste er, dass die Bibliotheken eigentlich die gesamte Literatur bereithalten und dass man auch die Möglichkeit haben muss, in die gesamte Literatur hineinzusehen. Es gibt in dieser Bibliothek, in diesem Bücherdorf Mühlbeck keine Handlungsanweisung, diese oder jene Literatur auszuwählen. Aber vielleicht verstünden Sie dann auch manches besser.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann auf vieles, was wir argumentativ vortragen würden, verzichten. Herr Minister Harms hat vieles dazu gesagt.
Ich möchte nur einen Punkt bezüglich Ihrer Behauptung, Frau Feußner, dass eine Verkürzung der Schulzeit zu erhöhter Leistungsbereitschaft führe, einwerfen. Es mag in manchen Fällen stimmen, dass Druck Leistungsbereitschaft erzeugen kann. Auf der anderen Seite müssen Sie konstatieren, dass sich in Sachsen die Rückkehrerquote vom Gymnasium tendenziell erhöht hat. Über diese Seite müssten Sie bitte auch nachdenken.
Meine Damen und Herren! Hinsichtlich einer inhaltlichen Neugestaltung der Schulen, insbesondere der gymnasialen Oberstufe, leistet der Gesetzentwurf der CDUFrak-tion nichts. Oder sollten wir etwa Ihrem Vorschlag
folgen? Ich zitiere aus Ihrer Begründung: „Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Ausbildung konzentriert werden.“ Was soll „konzentrieren“ heißen? Heißt das, etwas wegzulassen, Druck zu erzeugen oder was auch immer?
Für eine inhaltliche Neugestaltung halte ich das auf keinen Fall. Aber ich glaube, diesen Anspruch haben Sie überhaupt nicht gestellt. Als einziges Ziel formulieren Sie in Ihrer Begründung eine Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. Ganz nebenbei wollen Sie alles das, was in den letzten Jahren an wirklicher Reformbewegung in die Schule gebracht worden ist, zugegebenermaßen mit Ecken, Kanten und Beulen, wieder zurückdrehen,
und das, ohne abzuwarten, was der Modellversuch 13 k wirklich bringt, und
ungeachtet dessen dass eine ganze Reihe von Problemen bei der Einführung von mehr Integration an der Schule bewältigt werden konnte. Mit guten Sekundarschulen und Gesamtschulen lässt sich beweisen, dass mehr Integration sowohl leistungsstarken als auch leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern etwas bringt. Unsere Lehrerinnen und Lehrer können mehr, als Sie ihnen offenbar zutrauen.
Selbstverständlich lehnen wir die Aufhebung der schulformunabhängigen Förderstufe ab. Daraus machen wir auch keinen Hehl. Damit lehnen wir auch die Schullaufbahnempfehlungen ab der 4. Klasse ab. Ich kann mir die Begründung sparen. Herr Minister Dr. Harms hat sie gebracht.
Gleichfalls wollen wir selbstverständlich keine Einschränkung der Durchlässigkeit, besonders nach der 10. Klasse.
Wir werden aber trotz der Null-Ausbeute hinsichtlich des Inhaltes einer Überweisung Ihres Entwurfs in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft aus folgendem Grund zustimmen: Unsere Zielstellung
- beweisen Sie mir das inhaltliche Potenzial in Ihrem Gesetzentwurf - bei einer Reform der gymnasialen Ausbildung ist deren inhaltliche Neugestaltung. Eine solche muss nicht unbedingt zu einer Verkürzung der Schulzeit führen; sie kann es aber.
Auch innerhalb der PDS-Fraktion gibt es aus sozialen Erwägungen und auch aus nostalgischen Gründen nach der Devise, dass es in der DDR auch nach zwölf Jahren ging und man das Selektionsprinzip für die Abiturstufe in der DDR gewöhnt war, keine einheitliche Position zur Problematik der Schulzeitverkürzung.
Wir sehen bezüglich des Umfanges und der Tiefe bei der inhaltlichen Reformierung des Gymnasiums, die für uns nach wie vor Bedingung für eine Diskussion über die Länge der Schulzeit ist, Diskussions- und Klärungsbedarf. Wir haben bei der damaligen Entscheidung für 13 Schuljahre gesagt, dass wir uns einer Verkürzung