Klaus Keitel
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drs. 3/5360 vom 6. März 2002 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt 2001 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2000, Teil 1 - Denkschrift und Bemerkungen -, vor.
Der Finanzausschuss folgt darin einstimmig der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses. Beide Ausschüsse hielten es in Übereinstimmung mit dem Landesrechnungshof für angebracht, die Arbeit des Ausschusses wegen des bevorstehenden Endes der dritten Legislaturperiode mit Teil 1 des Jahresberichts 2000 formal durch Beschlussfassung im Plenum abzuschließen und die Befassung mit Teil 2 - es handelt sich dabei um die Jahresabschlussrechnung 2000 der Landesregierung im neu zu konstituierenden Rechnungsprüfungsausschuss der vierten Legislaturperiode vorzubereiten.
Meine Damen und Herren! Sie erkennen darin das Bestreben, die vom Landesrechnungshof untersuchten Themen zeitnah und ohne durch das Parlament und seine Ausschüsse zu verantwortende Verzögerungen noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Dem dient und muss dienen eine weitere Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25. März dieses Jahres, in der zum Teil aus dem Jahr 1999 stammende und im Wesentlichen vom Kultusministerium zu verantwortende Themen, einer mehr als inkonsequenten Bearbeitung in diesem Ministerium geschuldet, nachverhandelt werden müssen. Ich bin gehalten, darauf später unter Verwendung von Ausschussprotokollen einzugehen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, wie in der Vergangenheit geschehen, wenige Schwerpunkte aus der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung nennen. Unter dem Titel „Grundsatzbeitrag“ hat der Landesrechnungshof ein bisher kaum untersuchtes Thema, nämlich die Beteiligung des Landes an Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, in den Blickpunkt gerückt. Schwerpunkte sind die notwendige Transparenz, Überzahlungen der Landesregierung, die ökonomische Rechtfertigung von Beteiligungen des Landes und deren Alternativen. Die Landesregierung ist von einer zentralen Beteiligungsverwaltung zu deren dezentraler Organisation in den Fachministerien übergegangen, was wie im Fall des Hafens von Magdeburg im Einzelfall offensichtlich nicht ohne Probleme verläuft. Ich verweise auf den Vorgang in der letzten Sitzung des Finanzausschusses. Das war zum Teil schon denkwürdig.
Meine Damen und Herren! Unter der Überschrift „Denkschrift und Bemerkungen des Landesrechnungshofes“ sei beispielhaft Folgendes genannt:
Der Landesrechnungshof hat das Thema der Referatsorganisation in den Ministerien erneut kritisch angesprochen. Die zuständigen Parlamentsausschüsse weisen die Landesregierung auf die Durchsetzung deren eigener Geschäftsordnung hin.
Der Landesrechnungshof bemängelt ferner die fehlende Prägnanz der Aussagen der Landesregierung zu Personalausgaben in ausgegliederten Bereichen. Die zuständigen Ausschüsse - ich meine damit jeweils den Rechnungsprüfungs- und den Finanzausschuss - erwarten die Wahrung ihrer Informationsrechte gemäß der Lan
deshaushaltsordnung im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt.
Der Landesrechnungshof thematisiert nicht zum ersten Mal einzelne Aspekte des Finanzgebarens der Fraktionen. Zunächst verständigten sich die Parlamentsausschüsse darauf, bei zukünftigen Änderungen der einschlägigen Gesetze auf diese Hinweise zurückzugreifen. Ob das angesichts aktueller Fragen der Parteienfinanzierung das letzte Wort sein wird, möchte ich bezweifeln.
Zum Thema Polizeistrukturreform merkt der Landesrechnungshof kritisch an, dass man im Hinblick auf die Rückführung der Zahl der Stellen im Verwaltungsdienst im Rückstand ist. Um die für das Jahr 2010 angepeilte Polizeivollzugsdichte zu erreichen, werden erhöhte Anstrengungen notwendig sein.
Die Parlamentsausschüsse übernehmen diese Bewertung und stellen fest, dass die ausgewiesenen kw-Vermerke in der Polizeiverwaltung bis 2004 zu erfüllen sind.
Aus der Fülle der weiteren vom Landesrechnungshof kritisch beleuchteten Themen greife ich das der unzureichend koordinierten und ausgelasteten Fortbildungseinrichtungen der Landesregierung im Allgemeinen und des Ministeriums des Innern im Besonderen heraus. Als Konsequenz daraus ist im Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 30. November 2002 über die notwendige Konzentration und Anpassung der Fortbildungskapazitäten zu berichten.
In Sachen Rundfunk beschreibt der Landesrechnungshof die nach seiner Ansicht unzureichenden Prüfungsmöglichkeiten in Beteiligungsgesellschaften des MDR. Er erhält dabei die Unterstützung der zuständigen Ausschüsse dergestalt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, bei künftigen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages das Prüfungsrecht in den Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten festzuschreiben.
Der Landesrechnungshof stellt gravierende Mängel bei der Wahrnehmung verschiedener Maßnahmen der Sozialhilfe durch Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Sozialhilfe fest, und die zuständigen Ausschüsse legen fest, dass die Landesregierung kurzfristig darlegen soll, wie sie im Rahmen ihrer Aufsichtsund Beratungspflicht zur Abhilfe beiträgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesen und anderen Themen wurden im Finanzausschuss hinsichtlich der Schlussfolgerungen und Konsequenzen einstimmige Beschlüsse gefasst. Ich empfehle Ihnen die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/5360.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der für den 25. März 2002 angesetzten Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses stehen unter anderem zwei unerledigte Themen aus dem Haushaltsjahr 1999 an, und ich bin gehalten, über den Sachverhalt, für den das Kultusministerium zuständig ist, zu berichten.
Zunächst zu dem Thema Verordnung über Nebentätigkeit an Hochschulen. Nach mehrmaliger Verzögerung wurde entgegen der Festlegung, am 4. Februar 2002 im Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Verordnung vorzulegen, der Entwurf eines Runderlasses angeboten. Als Ursache dafür wurde von den anwesenden Mitarbeitern des Kultusministeriums Widerstand im Innenministerium genannt. Ich zitiere die Reaktion eines Abgeordneten des Rechnungsprüfungsaus
schusses während der Sitzung am 4. Februar 2002, die für die Stimmung allgemein stand: Er, der Abgeordnete,
„sei insbesondere vor dem Hintergrund der erwähnten Widerstände seitens des Innenministeriums gegen eine klare Regelung der Meinung, dass der Unterausschuss seine Forderung an das Ministerium konsequent verfolgen solle. Im Übrigen schlage er vor, dem Finanzausschuss zu empfehlen, im Landtag darüber zu berichten und das Unverständnis gegenüber dem Vorgehen der Landesregierung zum Ausdruck zu bringen.“
So weit das Zitat aus dem Protokoll.
Ich bin diesem Wunsch nach Berichterstattung gefolgt. Ich hoffe, dass die Vorlage des Materials nunmehr bis zum 22. März dieses Jahres erfolgt und könnte mir die Anwesenheit der politischen Spitze des Ministeriums während der Behandlung dieses Punktes in dieser Beratung als besonders empfehlenswert vorstellen.
Meine Damen und Herren! Am 25. März 2002 wird der Rechnungsprüfungsausschuss einen abermaligen Versuch unternehmen, das Thema Baumaßnahmen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg abschließend zu bewerten und zu entscheiden. Am 28. Juni 2001 hat die Frau Vorsitzende des Finanzausschusses in der Debatte zur Haushaltsrechnung 1999 ausführlich kritisch zu diesem Thema Stellung genommen. Mindestens sie wird sich daran erinnern. Es ist nachzulesen.
In der jüngsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses kamen wir zu dem ernüchternden Beschluss, uns am 25. März 2002 eine belastbare Zeittabelle über getroffene Entscheidungen vorlegen zu lassen. Die unmissverständliche Beschlussfassung des Ausschusses lautete - ich zitiere -:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss bewertet die unzureichende Information des Kultusministeriums im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als grobe Missachtung des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner Mitglieder. Der Rechnungsprüfungsausschuss erwartet, dass ihm bis zum 22. März 2002 eine vollständige, lückenlose Darstellung des gesamten Vorgangs schriftlich vorgelegt wird.“
So weit dieses Zitat.
Meine Damen und Herren! Sie wollen aus dem zuletzt Dargelegten entnehmen, dass im Rechnungsprüfungsausschuss an der Sache orientiert konsequent verhandelt und - so gut das geht - das Budgetrecht des Parlaments verteidigt wird. Allen Beteiligten, den Damen und Herren Abgeordneten des Ausschusses selbst natürlich an erster Stelle, dem Landesrechnungshofpräsidenten, den Mitgliedern seines Senats, dem ständigen Beauftragten des Finanzministeriums Herrn Ahlborn und der Mehrzahl der Funktionsträger aus den Landesministerien gebührt mein Dank.
Meine Damen und Herren! Eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender eines Parlamentsausschusses kann nur so gut oder so schlecht sein, wie das das Ausschusssekretariat zulässt. Defizite in der Arbeit der letzten vier Jahre in dem soeben genannten Ausschuss würde ich gern auf mich nehmen, positive Ergebnisse teile ich genauso gern mit Frau Kahl und dem Stenografischen
Dienst des Landtages. Beiden, der Ausschusssekretärin und den Damen und Herren des Stenografischen Dienstes dieses Landtages, sage ich meinen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den Ausflügen am heutigen Vormittag in Sachen finanzpolitischer Hoffnungen und Befürchtungen für die nächsten 20 Jahre und der damit verbundenen Chancen und Risiken kommen wir unter diesem alljährlich wiederkehrenden Tagesordnungspunkt zu weit irdischeren, sprich zeitnäheren, weil im Verlauf des Jahres 1999 abgelaufenen Ereignissen und vollzogenen Handlungen der Exekutive in Sachsen-Anhalt, die aber alle etwas mit Geld und dessen rechtskonformer Verwendung zu tun haben.
Meine Damen und Herren! Wir haben im Folgenden zu reden und zu beschließen über die konkrete Handhabung der Budgethoheit des Landesparlaments, die Wahrnehmung des Verfassungsauftrages durch den Landesrechnungshof und den verfassungs- und finanzordnungsgerechten Umgang der Landesregierung mit den finanziellen Ressourcen des Landes im Rahmen des Landeshaushalts 1999. Dazu hat uns der Präsident des Landesrechnungshofes mit dem Jahresbericht 2000 Teil 1 zur Haushaltsrechnung 1999 vom 4. September 2000 und dem Jahresbericht 2000 Teil 2 zur Haushaltsrechnung 1999 aus dem April 2001 zunächst die Grundlagen geliefert, wozu ihn Artikel 97 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, die
Rechnung sowie die Ordnungsgemäßheit und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung geprüft und dem Landtag berichtet sowie die Landesregierung unterrichtet zu haben.
Im Namen des Hohen Hauses spreche ich dem Landesrechnungshof nicht nur dafür Dank aus, sondern schließe die Art und Weise mit ein, wie Präsident und Mitglieder des Landesrechnungshofes uns Parlamentarier sowie Mitglieder und Mitarbeiter der Landesregierung in den nachfolgenden Beratungen im Rechnungsprüfungs- und im Finanzausschuss sach- und fachorientiert begleitet und beraten haben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss, für den ich zunächst spreche und dessen Beschlussempfehlung vom 18. Juni 2001 dem Finanzausschuss zuging, hat sich in acht intensiven Beratungen mit den Feststellungen des Landesrechnungshofes befasst. Im Rahmen meiner Berichtspflicht im Finanzausschuss zu der mit 5 : 0 : 0 Stimmen im Rechnungsprüfungsausschuss gefassten Beschlussempfehlung bin ich auf einige Schwerpunkte eingegangen, die ich hier gern in aller Kürze ansprechen möchte.
Da noch im Vorjahr allein die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlungen für das Jahr 1998 die Atmosphäre und die Resultate im Rechnungsprüfungsausschuss prägten, sind aus meiner Sicht die konsensorientierten Beratungen über den Jahresbericht 2000 zur Haushaltsrechnung 1999 durchaus positiv hervorzuheben. Übereinstimmungen in ständig wieder auftauchenden Grundsatzfragen, wie Verschuldung des Landes, bisherige Rücklagen und deren Verwendung, Umgang und Kreditaufnahmen bei Sondervermögen und Anstalten des öffentlichen Rechts, werden dann umso mehr infrage gestellt, wenn es um kurzfristige Konsequenzen, etwa bezogen auf den Haushalt 2002, geht. Beispielhaft sei auf das Thema Verschuldung in Nebenhaushalten oder den Verlustausgleich für das Klinikum der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle verwiesen.
Meine Damen und Herren! Nach wie vor kritikwürdig ist die zeitliche Verzögerung der Reaktionen einer Vielzahl von Ministerien auf die Feststellungen des Landesrechnungshofes und auf die Fragen, die aus dem Rechnungsprüfungsausschuss heraus gestellt werden.
Es ist ganz einfach nicht nachvollziehbar, dass über das Thema „Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Jahres 1999“ erst am 15. Juni 2001 dem Grunde nach beraten werden konnte, statt dass im Zusammenhang mit der Haushaltsrechnung 1999 im Dezember 2000 präzise darauf eingegangen worden wäre.
Die unzureichende Bereitschaft, Schadens- und Regressfälle ereignisnah zu prüfen und konsequent zu handhaben, hält an.
Meine Damen und Herren! Das Selbstverständnis des Parlaments ist nachhaltig tangiert, wenn gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss durch einen Mitarbeiter des Kultusministeriums die Herausgabe eines Schriftwechsels mit dem Landesrechnungshof zweimal im Namen und Auftrag eines Landesministeriums verweigert wird und erst eine Sondersitzung des Ausschusses mit dem Ziel der Aktenherausgabe die Brüskierung des Parlaments beendet. Das unerfreuliche Thema waren insbesondere rechtswidrige Abfindungen für Lehrer, dessen Bearbeitung im Rechnungsprüfungsausschuss bei dem Abgeordneten Jüngling gelegen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Verschuldung des Landes. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt hierzu die Ausführungen des Landesrechnungshofes zustimmend zur Kenntnis. Die Forderung nach der nächstmöglichen Auflösung des Sondervermögens „Förderfonds“ findet keine Zustimmung. Als Kompromisslinie wird die Rückführung analog der mittelfristigen Finanzplanung für die gesamte Neuverschuldung bis zum Jahr 2006 empfohlen.
Zum Thema „Kreditaufnahme durch Anstalten des öffentlichen Rechts“. Trotz hoher Übereinstimmung zwischen dem Landesrechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Situationsbeschreibung wurde ein Bericht des Landesrechnungshofes zum Stand der geplanten Neuorganisation der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, wie gefordert, für die Haushaltsberatungen 2002 abgelehnt.
Zum Thema „Abschlussergebnis 1999 - Überschuss“. Die Ausschussmehrheit streicht die zustimmende Kenntnisnahme und verzichtet auf die Korrektur des Abschlussergebnisses zugunsten einer Darstellung des Jahresabschlusses, die die uneingeschränkte Vergleichbarkeit mit Haushaltsabschlüssen der anderen Bundesländer sicherstellt.
Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist ein echter Fortschritt im Sinne eines Konsenses zum Thema der Rücklagen 2000 erzielt worden. Die Verwendung zur Finanzierung von Ausgabenresten wird festgeschrieben. Die Absicht des Landesrechnungshofes, auf die Bildung von Rücklagen zu verzichten, wird beschrieben und als Beschlussempfehlung formuliert, solange das Land Kreditmittel benötigt und Schuldentilgung sowie Zinszahlungen betreibt.
Im Übrigen ist die Beschlussempfehlung auch dahin gehend aussage- und belastungsfähig, als sie festlegt, dass alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen vor ihrer Entscheidung und Umsetzung dem Parlament über eine entsprechende Beschlussfassung im Finanzausschuss zugänglich gemacht werden sollen.
Zum Thema „Forderungseinzug der öffentlichen Hand“. Einerseits werden die Maßnahmen der Landesregierung als Reaktion auf Missstandsbeschreibungen des Landesrechnungshofes begrüßt, andererseits ein Urteil bis zur inhaltlichen Erläuterung der getätigten Ausbuchungen und Bereinigungen zurückgestellt und die Aussetzung der Beitreibung eines restlichen Betrages von ca. 214 Millionen DM dem Grunde nach gefordert. Im Finanzausschuss bestand hierzu Übereinstimmung, dass eine Berichterstattung zu diesen Themen durch das Finanzministerium im Finanzausschuss bzw. im Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 30. September 2001 erfolgen soll.
Zum Thema „Über- und außerplanmäßige Ausgaben“. Meine Damen und Herren! Ein genereller Mangel ist die zu späte Befassung der Häuser und das zögerliche bzw. verharmlosende Herangehen an die Schadens- und Regressfragen. An dieser Stelle macht sich eindeutig die mangelhafte Präsenz einzelner Ministerien durch die politische Spitze der jeweiligen Häuser in entscheidenden Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses bemerkbar. Ich habe in einem Fall, das Kultusministerium betreffend, darauf hingewiesen.
Zum Thema „Mehrausgaben bei persönlichen Verwaltungsausgaben“. Der Ausschuss fordert, künftig ausreichende Personalverstärkungsmittel in den Haushalt einzustellen und die längst fällige Begründung für Über
schreitungen im Jahr 1999 ebenfalls bis zum 30. September 2001 nachzuvollziehen.
Meine Damen und Herren! Aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses war und ist die Entwicklung der Landesbetriebe auch im Berichtszeitraum unverändert kritisch zu bewerten. Das Stichwort lautet „Kostendeckung“.
Der Landesrechnungshof hatte vorgeschlagen, einer ganzen Reihe derartiger Landesbetriebe die Entlastung im Haushalt nicht zu erteilen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zu dem Konsens gelangt, dass dieser Empfehlung im Falle der Medizinischen Fakultät der MLU Halle gefolgt werden soll. Der Hauptkritikpunkt im Ausschuss richtete sich auf die Liquiditätssituation des Klinikums der Medizinischen Fakultät der MLU Halle; denn nach wie vor ist ein nicht ausgeglichener Verlustvortrag von 32,5 Millionen DM aus dem Jahr 1993/94 anhängig. Der Ausschuss folgte mehrheitlich der Empfehlung des Landesrechnungshofes, den Entlastungsbeschluss für die Medizinische Fakultät der MLU Halle aus den genannten Gründen zu versagen.
Meine Damen und Herren! An diesem Punkt kam es im Finanzausschuss zu einem grundsätzlichen Dissens, der Auswirkungen auf das Gesamtabstimmungsverhalten hatte: Die Ausschussmehrheit mit den Abgeordneten von SPD und PDS streicht die Verweigerung der Entlastung für die Medizinische Fakultät. Daraufhin versagen vier Ausschussmitglieder dem Punkt 1 des Entlastungsbeschlusses in der Drs. 3/4684 die Zustimmung.
Alle weiteren Punkte des Entlastungsbeschlusses fanden ein einstimmiges positives Votum im Finanzausschuss. Das betrifft insbesondere die Entlastung des Landesrechnungshofes und des Landtages.
Dazu kommen die entsprechenden Festlegungen für nachträgliche und ausstehende Berichterstattungen, die insbesondere im Zusammenhang mit den bevorstehenden Haushaltsberatungen 2002 überwiegend auf den 30. September dieses Jahres terminiert sind.
Meine Damen und Herren! Je nach Umgang mit dem Sachverhalt hinsichtlich einer differenzierten Empfehlung bzw. Abstimmung im Finanzausschuss zum Thema der Entlastung der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Landtages wird die Beschlussempfehlung, wie Sie Ihnen vorliegt, möglicherweise in Einzelpunkten oder in toto zu beschließen sein.
Beschlossen werden - ich erwähnte es bereits - eine ganze Reihe von nachträglichen und zusätzlichen Berichterstattungen, die alle sehr konkrete Bezüge zu den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Haushalt 2002 haben. Insofern werden sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Landesrechnungshof in der Zukunft Gelegenheit haben, die weitere Umsetzung und die weitere Arbeit der Landesregierung im Zusammenhang mit Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes sehr genau und sehr kritisch zur Kenntnis zu nehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bleiben beim Thema Finanzen. Waren die letz
ten beiden Punkte Dinge, die mehr in die Zukunft weisen, so geht es im folgenden zwar um zurückliegende Sachverhalte, die jedoch in der Gegenwart von erheblicher Bedeutung bleiben und für die Zukunft von Bedeutung sein werden, da die Art und Weise des Umgangs mit unseren Landesfinanzen wohl wesentlich darüber entscheiden wird, mit welcher Kondition und mit welchem Anspruch auf Seriosität das Bundesland SachsenAnhalt in die nächsten entscheidenden Phasen treten wird.
Meine Damen und Herren! Was hier zu behandeln ist, hat Frau Präsidentin Stolfa vorweg im einzelnen genannt. Ich kann mir die Benennung der einzelnen Dokumente an dieser Stelle sparen.
Meine Damen und Herren! Es geht im folgenden um die Entlastung zur Haushaltsrechnung 1998 und damit letztlich um die Frage, wie die Landesregierung in der Haushaltsführung der Landesverfassung, dem Haushalt selbst, der Haushaltsordnung sowie Beschlüssen des Parlaments und seiner Gremien gerecht geworden ist.
Im letzten Jahr habe ich meinen Vortrag mit dem Hinweis auf die enge Verknüpfung der Einbringung des Haushaltes und der Haushaltsrechnung als den beiden Seiten des Budgetrechts des Hohen Hauses begonnen. Der Hinweis schien mir damals angebracht, da in ein und derselben Plenarsitzung im September letzten Jahres der neue Haushalt eingebracht und für den alten die Entlastung erteilt wurde.
Es erschien mir damals nicht notwendig, auf das gute Einvernehmen hinzuweisen, welches über Jahre hinweg fraktionsübergreifend die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß sowie im Finanzausschuß geprägt hat. Das war nach meinem Verständnis angesichts der gemeinsamen parlamentarischen Verantwortung eine Selbstverständlichkeit.
Meine Damen und Herren! In den Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß zur Haushaltsführung 1998 traten nunmehr unübersehbar qualitative Veränderungen ein, die sich in Abläufen und Ergebnissen niederschlagen, wie zum Beispiel daß Forderungen des Parlaments aus früheren Jahren hinter Grundsatzfragen zurücktraten bzw. durch diese nachträglich konterkariert werden, wie die weitere Berichterstattung beispielhaft belegen wird.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie an dieser Stelle daran erinnern, daß die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt die Aufgaben der Rechnungsprüfung dem Landesrechnungshof und die Auswertung der getroffenen Feststellungen dem Landtag zuweist. Beide Organe teilen sich die Aufgabe der Kontrolle der Exekutive in Finanzfragen und sind in dieser Hinsicht natürliche Verbündete.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem unterschiedlichen Beratungsergebnis zu Teil 1 und Teil 2 des Jahresberichts des Landesrechnungshofs spiegeln sich die qualitativen Veränderungen des Umgangs im Rechnungsprüfungsausschuß wider, die insbesondere nach der personellen Neubesetzung aufgrund der Bildung der Fraktion der FDVP eingetreten sind.
Während zu Teil 1 die Feststellungen noch einvernehmlich getroffen worden sind, haben sich bei Teil 2 die Mehrheitsfraktionen in Kampfabstimmungen durchgesetzt. Anstelle der in Zusammenarbeit mit dem Landesrechnungshof vorbereiteten Abschlußberichte bzw. Be
schlußempfehlungen traten Empfehlungen, die auf dem Vorweg von der Mehrheitsfraktion mit der Landesregierung abgestimmt worden waren.
Meine Damen und Herren! Wem das alles zu abstrakt erscheint, dem möchte ich die Dramatik der Veränderungen gegenüber den Vorjahren in folgenden konkreten Punkten deutlich machen.
Erstens. Erstmalig kommt aus dem Rechnungsprüfungsausschuß kein einstimmiges Votum in Form einer Beschlußempfehlung für den Finanzausschuß.
Zweitens. Im Finanzausschuß setzt sich die Kontroverse sogleich in Änderungsanträgen zur Beschlußempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fort.
Drittens. Der Finanzausschuß sieht sich erstmalig nicht in der Lage, über die Beschlußempfehlung zur Entlastung von Landesregierung, Landesrechnungshof und Landtag geschlossen abzustimmen, sondern kommt zu unterschiedlichen Voten in den einzelnen Passagen der Beschlußempfehlung.
Viertens. Angesichts dieser Situation beschließt der Ältestenrat für die Verabschiedung im Plenum eine Debatte, zumal abermalige Änderungsanträge zur Beschlußempfehlung des Finanzausschusses wahrscheinlich sind.
Fünftens. Wie aus den Protokollen des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Finanzausschusses nachvollziehbar sein wird, liegt Ihnen heute erstmalig eine Beschlußempfehlung für die Entlastung der Landesregierung vor, in der sich der Landesrechnungshof nach seinen eigenen Worten in wesentlichen Passagen nicht wiedererkennt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auch aus Zeitgründen auf eine Detailberichterstattung über den Teil 1 der Beschlußempfehlung verzichten. Ihnen liegt das Material vor. Sie können das nachlesen. Ich hatte gesagt, der Beschluß darüber ist im wesentlichen einvernehmlich gefaßt worden.
Ich komme zum Teil 2 des Jahresberichts und werde nachfolgend an einigen ausgewählten Beispielen die Veränderungen deutlich machen, die während der Verhandlungen im Rechnungsprüfungsausschuß und letztlich im Finanzausschuß bis zur Vorlage der heutigen Beschlußempfehlung eingetreten sind.
Ich beginne mit dem wohl gravierendsten Problem, der Gesamtentwicklung der Staatsverschuldung in SachsenAnhalt einschließlich der Sondervermögen. Lassen Sie mich dazu drei Beispiele nennen.
Erstes Beispiel. Noch in der Beschlußempfehlung zur Haushaltsrechnung 1997, die meines Wissens einstimmig bestätigt worden ist, heißt es zur jährlichen Nettoneuverschuldung:
„Die jährliche Nettoneuverschuldung des Landeshaushaltes sollte unter Zugrundelegung der finanzpolitischen Notwendigkeiten, insbesondere der Eindämmung des wachsenden Schuldendienstes, in einem überschaubaren Zeitraum auf 0 DM zurückgeführt werden.“
Nachzulesen im Plenarprotokoll 3/26 vom 17. September 1999.
Die erste Fassung der Beschlußempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses lautete:
„Der Ausschuß fordert die Landesregierung auf, die Neuverschuldung stufenweise auf Null zurückzuführen.“
Ihnen liegt heute folgende Formulierung vor:
„Der Ausschuß erwartet von der Landesregierung, daß die Nettoneuverschuldung gemäß mittelfristiger Finanzplanung zurückgeführt wird.“
Zweites Beispiel. Zum Thema Auslagerung der Kreditaufnahme in Sondervermögen heißt es in der ursprünglichen Beschlußempfehlung für den Rechnungsprüfungsausschuß:
„Eine Auslagerung der Kreditaufnahme in Sondervermögen oder Anstalten des öffentlichen Rechts ist keine Lösung, da diese letztendlich dem Landeshaushalt zuzurechnen sind und diesen bereits jetzt mit Zinsen und zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch mit Tilgung belasten.“
Ihnen liegt nunmehr folgende Formulierung vor:
„Eine Auslagerung der Kreditaufnahme in Sondervermögen oder Anstalten des öffentlichen Rechts sollte nur dann erfolgen, wenn die Sondervermögen durch eigene Einnahmen in der Lage sind, Zinsen und Tilgung selbst zu erbringen.“
Drittes und letztes Beispiel. In der ursprünglichen Beschlußempfehlung für den Rechnungsprüfungsausschuß gab es die Passage:
„Angesichts europäischer Vorgaben, bis Ende 2002 nahezu ausgeglichene oder Überschüsse ausweisende Haushalte zu erzielen, fordert er die Landesregierung auf, sich für die verbindliche Aufteilung der Defizitobergrenze zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern einzusetzen.“
Diese Passage ist in ihrer Gänze entfallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer bedeutsamer Punkt sind die Auswirkungen des Defizits 1998 auf die folgenden Haushaltsjahre. Zur Erinnerung: Im Haushaltsjahr 1998 ist ein Defizit in Höhe von 219 Millionen DM entstanden. Als Reaktion darauf wurden im Haushaltsplan 2000 zur Deckung des Fehlbetrages in Kapitel 13 02 Titel 961 01 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren mit ca. 109 Millionen DM veranschlagt. Damit wurde nicht das gesamte Defizit, sondern nur die Hälfte des 1998 ausgewiesenen Defizits veranschlagt.
Darin sieht nicht nur der Landesrechnungshof einen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 25 der Landeshaushaltsordnung, sondern das gewählte Verfahren tangiert das Budgetrecht des Parlaments in konsequenter Auslegung der Landeshaushaltsordnung. Bei Wahrung der Budgethoheit des Parlaments hätte es zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 1999 kommen müssen. In der ursprünglichen Feststellung hieß es dazu:
„Der Finanzausschuß erwartet, daß künftig die Bestimmungen des § 25 der Landeshaushaltsordnung eingehalten werden und somit die Budgethoheit des Parlaments gewahrt wird. Er fordert die Landesregierung auf, Kredite nur in der Höhe in Anspruch zu nehmen, wie sie für ausgegliche
ne Jahresergebnisse notwendig sind. Der bisher vorliegende Abschluß ist entsprechend zu bereinigen. Das heißt, für den scheinbaren Überschuß von 110 Millionen DM sowie die Zuführung zur Rücklage von 106 Millionen DM aufgenommene Kredite sind dem Defizit 1998 bzw. dem Haushaltsjahr 2000 zuzurechnen.“
Nach der Beratung im Ausschuß erfolgte eine erhebliche Kürzung dieses Textes. Die Empfehlung lautet nunmehr:
„Der Finanzausschuß nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis. Er erwartet, daß der für das Jahr 1999 ausgewiesene Überschuß von 110 Millionen DM zur Verringerung des Defizits verwendet wird und dies in der Haushaltsrechnung entsprechend dargestellt wird.“
Meine Damen und Herren! Die Liste der Beispiele der sehr konsequent durchgeführten Wandlungen aus den Berichten des Landesrechnungshofes über die Beschlußempfehlungen im Rechnungsprüfungsausschuß bis zu der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses, wie sie Ihnen heute vorliegt, ließe sich fortsetzen. Ich will es bei diesen Beispielen bewenden lassen.
Es wird Sie nicht wundern. Ich habe eingangs hinsichtlich der Novitäten im Zusammenhang mit der Behandlung dieses Themas darauf hingewiesen, daß es im Finanzausschuß Änderungsanträge gab, die allesamt mit sehr unterschiedlichen, ich möchte sagen, mit sehr interessanten Abstimmungsergebnissen abgelehnt worden sind. Zum Defizit 1998 lautete das Abstimmungsergebnis im Finanzausschuß: 5 : 5 : 0.
Meine Damen und Herren! Ich habe abschließend die Pflicht, Ihnen das Abstimmungsverhalten im Finanzausschuß zu den wesentlichen Einzelbestandteilen des Deckblattes „Haushaltsrechnung für das Jahr 1998“ mitzuteilen. Es wird nach meinem Dafürhalten im Plenum zu einer Abstimmung über die einzelnen Punkte kommen müssen. Zur Entlastung der Landesregierung lautete das Abstimmungsergebnis 7 : 3 : 0. Zur Entlastung des Rechnungshofes lautete das Abstimmungsergebnis - es wurde jeweils die Entlastung beantragt - 9 : 0 : 1. Zur Entlastung des Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt lautete das Abstimmungsergebnis 10 : 0 : 0.
Meine Damen und Herren! Abschließend folge ich einer schon selbstverständlichen guten parlamentarischen Tradition, indem ich dem Landesrechnungshof für seine aussagefähigen, kritischen, sachlichen Berichte und damit für seine wertvolle Kooperation mit dem Landesparlament sehr herzlich danke und diesen Dank auf all diejenigen Beteiligten ausdehne, die im Sinne rechts- und verfassungskonformer Abläufe in den Landesfinanzen gewirkt haben. - Vielen Dank.