Norbert Bischoff
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte gleich am Anfang um Nachsicht; denn diese beiden Gesetzentwürfe wurden fast zwei Jahre lang behandelt. Es gab unzählige Ausschusssitzungen. Wenn ich über all dies im Detail berichten würde, würde ich Sie langweilen. Ich möchte lieber die Zeit nutzen, auf die Inhalte einzugehen.
Deshalb in Kurzfassung: Der Entwurf der PDS-Fraktion wurde am 20. Januar 2000, der SPD-Gesetzentwurf am 9. März 2000 in den Landtag eingebracht. Am 28. September 2000 fand eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Behindertenverbände sowie der Gewerkschaften statt.
Zu den einzelnen Schwerpunkten, die dort behandelt wurden, werden dann die Redner der Fraktionen etwas
sagen. Vielleicht nur so viel: Im Mittelpunkt stand die Stellung des Behindertenbeauftragten. Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde besonderes Augenmerk auf die hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten gelegt.
Der Ausschuss einigte sich am 28. Oktober 2000 darauf, dass die Beratungsgrundlage der Gesetzentwurf der PDS sein soll, und verständigte sich gleichzeitig darauf, dass die Intentionen, die in dem Artikel über die Barrierefreiheit enthalten waren, in den entsprechenden Regelungen der Bauordnung, die im Dezember im Landtag zu verabschieden war, zu berücksichtigen seien.
Diese Anliegen wurden dann auch in die Bauordnung übernommen, und dieser Artikel spielte in der nachfolgenden Beratung keine Rolle mehr.
Am 21. Dezember 2000 wurden erste Änderungsanträge beraten. Gleichzeitig wurde jedoch deutlich, dass noch Beratungsbedarf bestand, weil in Berlin in der großen Koalition im Jahr 1999 ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet worden war. Es war der Wunsch aller Fraktionen, zunächst eine Anhörung mit Berliner Vertretern durchzuführen.
Am 14. März 2001 waren Vertreter des Senats, Vertreter der Behindertenverbände, die Behindertenbeauftragte des Landes Berlin und die kommunalen Behindertenbeauftragten bei uns. In der Anhörung waren Schwerpunkte die Regelungen in Berlin, die bis heute strittig sind, die Verbandsklage, die Beweislastumkehr, die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten und die Zuordnung des Behindertenbeauftragten für das Land Berlin.
Am 31. Mai 2001 fand die eigentliche Beratung statt. Es wurden 43 neue Änderungsvorschläge eingebracht, 23 von der SPD, 16 von der CDU und vier von der PDS. Sie wurden dort beraten. Schwerpunkte waren die Begriffsklärung, wer Betroffener im Sinne dieses Gesetzes ist, die Zuordnung des Behindertenbeauftragten, die Befugnisse des Behindertenbeauftragten, die Stärkung des runden Tisches und des Behindertenbeirates, die Änderung im Schulgesetz und auch die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten.
Offen blieb damals noch die Einordnung der Gebärdensprache, auch die Regelung, wie hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte eingesetzt werden sollen, weiterhin Beweislastumkehr und Verbandsklage.
Am 15. Juni 2001 gab es eine vorläufige Beschlussempfehlung, die in zwei Punkten noch offen war. Der Bildungsausschuss wurde darum gebeten, einen Vorschlag für die Gebärdensprache und für die integrative Beschulung zu machen, und der Ausschuss für Recht und Verfassung sollte eine Stellungnahme zur Beweislastumkehr und zur Verbandsklage abgeben.
Endgültig wurden die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse - es waren alle Ausschüsse mitberatend bis auf den Petitionsausschuss - am 20. September 2001 beraten. Es kam zu der Beschlussempfehlung, die Ihnen jetzt vorliegt.
Vier Ausschüsse haben Änderungen angemahnt, und zwar der Finanzausschuss und der Innenausschuss zur Stellung der hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten. Der Ausschuss für Recht und Verfassung hatte größere Bedenken hinsichtlich der Definition der Betroffenen, hinsichtlich der Beweislastumkehr und der Verbandsklage. Der Bildungsausschuss hat einen Vorschlag zum gemeinsamen Unterricht für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem und ohne sonderpädagogischen Förderungsbedarf eingebracht.
Es gab auch zahlreiche Vorschläge des GBD, die größtenteils formale und technische Änderungen betrafen, die auch zum größten Teil übernommen wurden.
Der Ausschuss empfiehlt mit 6 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf, so wie ihn der federführende Ausschuss vorgelegt hat, anzunehmen.
Im Entschließungsantrag werden Dinge angesprochen, die noch nicht geregelt werden konnten bzw. deren Umsetzung in die Zuständigkeit der Exekutive fällt. Ich nenne die Stichworte ÖPNV, integrative Beschulung, Bauordnung und Berichterstattung, die in zwei Jahren erfolgen soll.
Die CDU hat in dieser Sitzung eine nochmalige Verschiebung der abschließenden Beratung des Gesetzes beantragt, weil auf Bundesebene ein Referentenentwurf zur Behindertengleichstellung vorliegt, der jetzt beraten wird. Man war der Meinung, man solle noch abwarten, was auf Bundesebene geregelt werde.
Die zweite Begründung war, dass durch den Ausschuss für Recht und Verfassung noch einmal verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Beweislastumkehr, aufgeworfen worden seien, die nicht eindeutig geklärt seien.
Dies hat die Mehrheit des Ausschusses nicht so gesehen. Der Ausschuss hat die Beratung durchgeführt und legt Ihnen jetzt die Beschlussempfehlung vor.
Ich möchte in meiner Eigenschaft als Berichterstatter - das sollte mir gestattet sein - auf die Anwesenheit derer hinweisen, die über die Gesetzentwürfe beraten haben. Ich habe noch einmal nachgesehen. Die DVU-Fraktion war bis auf die letzte Sitzung nicht anwesend. In dieser setzte sie den Neuling, die Abgeordnete, die erst seit wenigen Tagen im Landtag ist, in die Beratung. Bei der eigentlichen Beratung über die Beschlussempfehlung waren weder Vertreter der DVU-Fraktion noch der FDVP-Fraktion anwesend. Auch in der letzten Sitzung war die FDVP nicht anwesend; so weit zur Anwesenheit. Anträge oder Diskussionsgrundlagen wurden von beiden Parteien nicht eingebracht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Sachsen-Anhalt - für Weltoffenheit, Toleranz und Solidarität“ wurde am 16. April 1999, also vor anderthalb Jahren, von der SPD-Fraktion in den Landtag eingebracht und in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Kultur und Medien sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Die in der damaligen Landtagsdebatte geäußerten Meinungen der Fraktionen wiederholten sich in den Aus
schussberatungen. Während die SPD- und die PDSFraktion auf die Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus hinwiesen, blieben die Vertreter der CDU-Fraktion bei ihrer Linie, dass erst die Ursachen erforscht werden müssten und dass Gewalt, egal ob von links oder rechts, verurteilt werden müsse.
Die DVU beteiligte sich praktisch nicht an der Diskussion. Lediglich bei der Schlussberatung wollte der Vertreter der inzwischen zur FDVP gewandelten Fraktion die Absetzung dieses Themas von der Tagesordnung erreichen. Die Bemerkung, die Leute sollten nicht ewig mit ihrer Geschichte bedroht werden, die diesbezügliche Erpressung des deutschen Volkes müsse beendet werden, war dann auch das Resümee von dieser Seite.
Wegen der Haushaltsberatungen im Herbst 1999 konnte der Antrag dann nicht früher beraten werden. Auf- grund der Bereitstellung von Mitteln für die Stärkung der Demokratie im letzten Haushalt spielte dieses Thema aber immer wieder eine Rolle. Die CDU mahnte die Vorlage der Konzeption und der Satzung des Vereins „Miteinander“ mehrfach an, nachdem sich dieser Verein bereits im Mai 1999 gegründet hatte.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport einigte sich im Februar dieses Jahres darauf, eine Anhörung gemeinsam mit dem Bildungsausschuss zum Handlungskonzept der Landesregierung durchzuführen und dazu auch diesen neu gegründeten Verein „Miteinander“ einzuladen. Diese Anhörung fand am 27. April dieses Jahres statt, also ein Jahr nach der Einbringung des Antrages.
Die Landesregierung konnte somit von Aktivitäten berichten, die seit der Verabschiedung des Handlungskonzeptes durchgeführt worden waren. Dazu gehörten beispielsweise die Initiierung runder Tische für Demokratie und gegen Gewalt, verschiedene Veranstaltungen, wie das Festival „Bunt statt Braun“, gemeinsame Veranstaltungen mit der Wirtschaft, vor allem aber auch die Einbeziehung des Vereins „Miteinander“ in dieses Handlungskonzept.
Die Ausführungen des Vorsitzenden und des Geschäftsführers von „Miteinander e. V.“ nahmen dementsprechend einen großen Raum ein, in deren Diskussion folgende Zielsetzung deutlich wurde:
Der Verein fördert den Demokratiegedanken und trägt zur Verständigung zwischen Deutschen und Ausländern bei. Um das zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken und den Rechtsextremismus zu bekämpfen, bildet er drei regionale Zentren, um Vernetzungsstrukturen aufzubauen.
Zu den Aufgaben des Vereins gehören erstens Bildung von Multiplikatoren und Zusammenarbeit mit Jugendverbänden, um auf rechtsextreme Erscheinungen bzw. antidemokratische Haltungen zu reagieren
- dadurch sollen Kräfte gebündelt werden und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger zum Tragen kommen -, zweitens Durchführung von Projekten an Schulen und Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, drittens Entwicklung lokaler Handlungsstrategien und Angebot von Erfahrungsaustausch und Fortbildung, viertens Vermittlung von Beratung, insbesondere Opferberatung, und Moderation lokaler Konflikte.
Zu diesen Schwerpunkten werden Projekte durchgeführt, Vereinbarungen geschlossen und Weiterbildungsveranstaltungen organisiert, um möglichst umfassend und mit vielen Akteuren vor Ort tätig zu werden. Ich nenne nur das Projekt „Tolerantes Aschersleben“, das gemeinsam mit der Fachhochschule der Polizei durchgeführt worden ist.
Die Vertreter der PDS-Fraktion wiesen noch einmal auf die Wichtigkeit der Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer hin, um diese Problematik noch besser in den schulischen Alltag zu transportieren.
Die CDU äußerte ihre Bedenken sowohl gegen den Verein „Miteinander“ als auch gegen das Handlungskonzept der Landesregierung. Sie sehe in den Aktivitäten des Vereins „Miteinander“ eher eine Konkurrenz zu anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungsträgern. Außerdem werde der Verein finanziell bevorzugt, während andere Träger jedes Jahr um ihre Mittel kämpfen müssten. Auch sei unklar, was als extrem eingestuft werde. Die CDU sei der Ansicht, dass gleichermaßen Rechts- wie Linksextremismus mit allen Mitteln zu bekämpfen seien.
Die Vertreter der SPD-Fraktion stellten sich uneingeschränkt hinter die Aufgaben und Zielstellungen des Vereins „Miteinander“ und unterstützten die Aktivitäten der Landesregierung, da eine Bedrohung und eine enorme Gewaltbereitschaft gerade von rechtsextremen Kräften ausgehen. - Ich muss jetzt sagen: Vertreter der PDS-Fraktion und der SPD-Fraktion.
Abschließend stellte die SPD-Fraktion fest, dass der Inhalt des Antrages und die unter Punkt 4 aufgeführten Forderungen durch die Landesregierung inzwischen erfüllt seien, und betrachtete daher den Antrag, nicht das Anliegen, als erledigt. Dieser mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlung stimmten die mitberatenden Ausschüsse zu. Sie liegt Ihnen somit zur Abstimmung vor. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag zum Thema „Maßnahmen zur Dopingbekämpfung im Sport“ der SPD-Fraktion wurde in der 20. Sitzung des Landtages am 6. Mai 1999 in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Dieser Ausschuß einigte sich in seiner 23. Sitzung am 10. Dezember 1999 darauf, eine Anhörung am 7. März 2000 durchzuführen. Dazu wurden der Landessportbund, der Olympiastützpunkt Halle/Magdeburg,
Vertreter des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa, der Autor der Lübecker Studie „Medikamentenmißbrauch im Fitneßbereich“ und der Vorsitzende der Antidopingkommission des Deutschen Sportbundes sowie Vertreter von Fitneßstudios einge- laden.
Das Ergebnis der Anhörung hier vorzutragen würde den Rahmen sprengen. Ich empfehle den interessierten Abgeordneten besonders die Lektüre der Ausführungen von Herrn Professor Dr. Müller, der gleichzeitig der Bundesbeauftragte für Dopinganalytik und verantwortlich für die Dopingkontrollen im Spitzensport ist.
Ich will im einzelnen jetzt nur die Schwerpunkte benennen. Es ging um das Verhältnis zwischen Breitensport und Spitzensport und den Mißbrauch des Dopings dabei, darum, welche strafrechtlichen Möglichkeiten bestehen und wo dort insbesondere in bezug auf die Hersteller Grenzen anzusetzen wären.
Es ging drittens verstärkt um die internationale Zusammenarbeit. Es soll auch eine Weltantidopingagentur geben, um die Kontrollen im Doping zu vereinheitlichen und die Kriterien zu erarbeiten, die für alle Länder gleichermaßen gelten sollen.
Es ging schließlich auch um den präventiven Bereich; denn die eigentliche Herausforderung für uns ist, dieses Thema im fächerübergreifenden Unterricht zu benennen und auch Weiterbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Trainerinnen und Trainer zu geben.
Es wurde auch darauf hingewiesen, daß es eine 100prozentige Sicherheit nicht geben kann. Herr Hildebrandt vom Olympiastützpunkt hat angemahnt, daß es eine Gleichbehandlung der Trainer und Trainerinnen in Ost und West geben soll. In bezug auf den Umgang mit Dopingverdacht sieht er eine große Ungleichbehandlung.
Es ging weiterhin um die Dopingkontrolle in privaten Fitneßstudios, die bedeutend schwieriger ist. Ein Appell hätte hier eher einen deklaratorischen Ansatz. Eine Aufklärung über die Wirkung und die gesundheitlichen Folgen wäre wichtiger. - Soweit in Kürze das, was schwerpunktmäßig in der Anhörung zutage getreten ist.
An der intensiven Diskussion beteiligten sich alle Ausschußmitglieder. Ich kann sicherlich für alle sprechen, wenn ich sage, daß diese Anhörung einen wichtigen Beitrag für die Bewußtseinsbildung in Sachen Doping gebracht hat. Für die weitere parlamentarische Arbeit wird jeder für sich und seine Fraktion genügend Anregung und Information gewonnen haben. Auch wenn einige der im SPD-Antrag formulierten Forderungen teilweise schon umgesetzt werden, empfiehlt der Ausschuß mit großer Mehrheit, dem Antrag unverändert zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.