Lutz Kühn

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Landesprogramme des Mitteldeutschen Rundfunks sollen die Bürgerinnen und Bürger über das kulturelle, wirtschaftliche und politische Geschehen im jeweiligen Staatsvertragsland informieren. Für SachsenAnhalt geschieht dies über das Landesprogramm „Sachsen-Anhalt heute“, Ihnen allen bekannt, welches täglich zwischen 19 Uhr und 19.30 Uhr ausgestrahlt wird.
Der MDR-Staatsvertrag verpflichtet zudem die Dreiländeranstalt in Artikel 3 Abs. 5, die Bevölkerung vollständig mit Landesprogrammen zu versorgen. Von einer vollständigen oder auch nur annähernd vollständigen Versorgung der Gebührenzahler mit dem Landesprogramm für Sachsen-Anhalt ist der MDR jedoch weit entfernt.
Der Empfang des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt heute“ ist bislang nur solchen Haushalten möglich, die ihre Fernsehprogramme über eine herkömmliche Dipolantenne - das sind derzeit etwa 3 % der Teilnehmer in Sachsen-Anhalt - oder über einen Kabelanschluss etwa 53 % der Haushalte - beziehen. Das bedeutet im Klartext: 44 % aller Haushalte sind technisch gar nicht in der Lage, das Landesprogramm „Sachsen-Anhalt heute“ zu empfangen. Für Zuschauerinnen und Zuschauer, die ausschließlich eine analoge Satelliten-Direktempfangsanlage, also die allgemein verbreitete Satellitenschüssel haben, ist das MDR-Landesprogramm nicht empfangbar.
Damit - so könnte man sagen - kommt der Mitteldeutsche Rundfunk bei über einer Million Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt seiner staatsvertraglichen Verpflichtung nicht nach.
Meine Damen und Herren! Das ist eine Größenordnung, die für uns in Sachsen-Anhalt nicht mehr hinnehmbar ist. In Sachsen und Thüringen sind die Empfangsgewohnheiten und die technischen Ausstattungen ähnlich, sodass vermutlich die Bürgerinnen und Bürger der beiden Staatsvertragsländer das gleiche Problem wie wir ha
ben. Ich weiß auch, dass die jeweiligen Landesregierungen im Verlauf der Jahre dieses Problem beim MDR mehrfach angesprochen haben, jedoch bislang ohne Erfolg.
Auch die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt - ich meine die CDU-geführten Landesregierungen ebenso wie die jetzige - haben die Veränderung dieses unbefriedigenden Zustandes beim MDR mehrfach angemahnt. Umso wichtiger ist es, denke ich, dass die Landesparlamente dem Anliegen in aller Breite Nachdruck verleihen und die Landesregierungen - zumindest unsere den MDR auffordern, seine Landesprogramme endlich über Satellit zu verbreiten.
Für die Zukunft scheint mir sowieso fraglich, ob sich der Aufwand einer teuren flächendeckenden terrestrischen Versorgung für weniger als 3 % der Bürger lohnt, zumal die technische terrestrische Übertragungskapazität für die digitale Verbreitung genutzt werden könnte. Ich vermute, dass es wesentlich billiger wäre, bei den wenigen Zuschauern die Yagi-Antenne durch eine geschenkte Satellitenschüssel zu ersetzen, als von der Deutschen Telekom ein flächendeckendes terrestrisches Sendenetz vorhalten zu lassen.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um die Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es wäre kontraproduktiv, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Damit wäre der Antrag verloren. Ich halte es für wichtiger, dass die Landesregierung noch einmal beim MDR interveniert.
Ein Ergebnis kann durchaus sein, dass uns vorgerechnet wird, was denn teurer ist: Transponder anzumieten oder das terrestrische Verbreitungsnetz mit der Deutschen Telekom aufrechtzuerhalten. Ich vermute einmal, dass noch einige Millionen eingespart werden können, wenn man das Programm über Satellit abstrahlt.
Herr Schomburg, ich weiß, dass Sie vor kurzem selbst noch davon betroffen waren, denn Sie haben es auch nicht empfangen können. Sie haben inzwischen den Schritt in die Digitalisierung geschafft. Die meisten Bürger im Land haben es noch nicht, und es wird auch noch zehn Jahre dauern, bis sie es schaffen werden. In den nächsten zehn Jahren sollte der MDR doch seinen Auftrag erfüllen, dass alle digital empfangen können.
Ich habe es vorhin schon einmal gesagt, dass die jetzigen Frequenzen dringend benötigt werden. Vielleicht ist das auch schon die Lösung, den terrestrischen Empfang zu digitalisieren. Wenn wir das geschafft haben, denke ich, kann man die Transponderverträge kündigen.
Das wird wesentlich günstiger als der jetzige Zustand. Vielen Dank.
Unser verehrter Herr Ministerpräsident hat bereits alle wesentlichen Punkte des uns vorliegenden Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorgetragen und erläutert, sodass mir maximal die Rolle eines Ausputzers bleibt.
Die meisten Punkte im Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind meines Erachtens unstrittig; so will ich mich nur auf zwei Themen beziehen.
Als Erstes auf die E-Commerce-Richtlinie, ein Punkt im Staatsvertrag, den ich für besonders wichtig halte, weil Vorgaben für den elektronischen Handel dazu beitragen, die wirtschaftlichen Potenziale, die das Internet bietet, auszuschöpfen.
In Deutschland ist durch den Mediendienstestaatsvertrag und das Teledienstgesetz schon einiges geregelt. Trotzdem ist es vonnöten, wenigstens eine europäische einheitliche, standardisierte Richtlinie für Internetangebote zu schaffen.
Als Zweites und Letztes kurz etwas zum Rundfunkrecht. Der Ministerpräsident hat uns bereits die Themen genannt, die bei der Reform der Medienordnung bewältigt werden müssen. Der uns vorliegende Staatsvertrag bereitet mit punktuellen Änderungen die grundlegenden Reformen vor.
Dabei meine ich besonders den Jugendschutz im digitalen Fernsehen und die rechtliche Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Übergang zur Digitalisierung. Ich hoffe, dass die Anstalten nicht nur davon reden, sondern den Umstieg von analoger auf digitale Übertragung in die Tat umsetzen.
Insbesondere schaue ich dabei auf den MDR, der nach langwierigem Hin und Her angekündigt hat, am Digitalradio mit einem eigenen Programm teilzunehmen. Nun müssen endlich Taten folgen.
Begrüßenswert ist auch die Regelung zur besseren Information der Landtage über die wirtschaftliche Lage der Rundfunkanstalten. In diesem Zusammenhang sollten wir als Abgeordnete darauf achten, dass das gigantische Zahlenmaterial mit entscheidungsrelevanten Schnittstellen aufgearbeitet und lesbar gemacht wird.
So weit, so gut. Wir können diesem Vertragswerk problemlos zustimmen. Ich beantrage die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien und hoffe, dass nach einer zügigen Beratung im Ausschuss das Vertragswerk noch im Februar ratifiziert wird.
Herr Kollege Gebhardt, wie erklären Sie den Restauratoren im Land, dass Sie zwar für ein Standesgesetz für eine Berufsgruppe eintreten, sich aber ansonsten immer gegen den Denkmalschutz aussprechen?
Ihre Worte waren, so glaube ich: „Für tote Kultur geben wir kein Geld aus.“ Das war die Meinung der PDSFraktion zum Denkmalschutz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich unter dem Blickwinkel des gesetzlichen Jugendschutzes mit Medieninhalten beschäftigt, der wird das Gefühl des Unbehagens nie richtig los. Dabei sind es weniger die klassischen Bereiche wie Buch, Video und Fernsehen, die mir Sorge bereiten, als vielmehr Dinge, die mir bei den Recherchen in letzter Zeit im Internet untergekommen sind, Dinge, die jeden normalen Menschen an der Menschlichkeit zweifeln lassen und einen bitteren Geschmack von ohnmächtiger Wut zurücklassen.
Wer dies noch nicht festgestellt hat oder mir nicht glauben will, kann ja einmal beispielhaft eine Seite, die bei mir nachzufragen ist, aufrufen. Ich möchte sie jetzt nicht nennen, weil sich Jugendliche im Raum befinden. Ich denke, wenn dadurch die Kenntnis gewachsen sein wird, wird mir jeder Recht geben, dass die Inhalte auf dieser Seite bereits für Erwachsene fast unverdaulich sind, geschweige denn von Kindern oder Jugendlichen verarbeitet werden können.
Übrigens, Herr Schomburg: Der sicherlich von Ihnen persönlich formulierte Antrag könnte auch von mir stammen. Einige meiner Fraktionskollegen behaupten sogar, ich hätte Sie benutzt, um ihn in den Landtag einzubringen, was natürlich nicht stimmt.
Der Änderungsantrag, den wir entgegengesetzt haben, ist Beweis genug dafür, dass das nicht der Fall ist.
Im Übrigen bin ich ebenso wie die CDU-Fraktion der Ansicht, dass die Landesregierung auf dem Gebiet des Jugendschutzes im Internet mehr tun sollte. Allerdings steht Sachsen-Anhalt mit diesem Problem nicht allein; denn Jugendschutz im Internet ist ein weltweites Problem, das das Land Sachsen-Anhalt nicht allein bewältigen kann. Selbst im nationalen Rahmen und auf EUEbene wird es in absehbarer Zeit keine befriedigende Lösung geben.
Die in Rheinland-Pfalz sitzende Einrichtung „Jugendschutz.net“ war ein erster Versuch und auch ein Beweis dafür, dass sich die Länder der hier drohenden Gefahren durchaus bewusst sind. Jugendschutz.net ist eine Einrichtung, die bereits 1997 gegründet wurde und von den Ländern gemeinsam finanziert wird.
Die Gesamtkosten - Herr Schomburg hat es schon erwähnt - belaufen sich derzeit auf 400 000 DM jährlich. Man braucht kein Finanzgenie zu sein, um festzustellen, dass das Thema den einzelnen Ländern im Durchschnitt nicht einmal 40 000 DM im Jahr wert ist. Das ist eine Summe, die - wenn ich grob schätze - die Vermutung zulässt, dass der Jugendschutz im Internet für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt durch maximal 2,5 Planstellen abgedeckt wird. Das ist angesichts der Dimension der Aufgabe, jugendgefährdende Inhalte im Internet zu ermitteln, sehr wenig.
Hätte Jugendschutz.net mehr Geld zur Verfügung, so würde es sicherlich in der Lage sein, noch mehr an Gewalt, Pornografie oder extremistischer Propaganda zu entdecken und bis hin zu den Urhebern zurückzuverfolgen. Das Entdecken bestimmter Webseiten allein reicht nicht aus. Die Verbreitung der Inhalte muss wirksam gesteuert werden und eine zukünftige Auswertung muss mit einer schnellen Ahndung bei Gesetzesverstößen einhergehen. Mit anderen Worten: Jugendschutz.net als zentrale Stelle der Länder oder der Landesmedienanstalten muss so viel Geld zur Verfügung haben, dass es die Verbreitung der teilweise verbrecherischen Inhalte weitestgehend verhindern kann.
Insofern hat unser Änderungsantrag das Ziel, den Jugendschutz im Gesamtzusammenhang der Reform der Medienordnung, über die die Ministerpräsidenten bereits verhandeln, zu betrachten. Hierbei sollten wir drei Dinge erreichen.
Erstens. Inhalte sollten gleichen Regeln unterliegen.
Zweitens. Die Landesmedienanstalten und/oder Jugendschutz.net sollen beim Vollzug der gesetzlichen Regelungen eine zentrale Aufgabe bekommen. Die beiden Stellen haben aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit, Erfahrungen und Kenntnisse beste Voraussetzungen, den Jugendschutz in Deutschland zu stärken.
Drittens. Der gesetzliche Jugendschutz und die Verbreitung von Medienkompetenz sollten Hand in Hand gehen. Auch an dieser Stelle haben die Landesmedienanstalten schon jahrelange Erfahrungen und gute technische und medienpädagogische Voraussetzungen. Unter dem Dach der Landesmedienanstalten könnte ein vernetztes System entstehen, das die bisherigen Einzelinitiativen zusammenführt und einen zentralen Zugriff ermöglicht.
Am Ende will ich nicht vergessen, bei allem Tatendrang auf Artikel 5 des Grundgesetzes zu verweisen. Darin wird die Zensur vor der Veröffentlichung eines Medieninhalts verboten. Staatliche Stellen, die gesetzlichen Jugendschutz umsetzen sollen, dürfen grundsätzlich erst dann eingreifen, wenn ein Medieninhalt bereits auf dem Markt ist. Der freien Verbreitung von Medien und Meinungen wird durch das Grundgesetz ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Die Diskussion über den Jugendschutz in den Medien darf also nicht dazu herhalten, aus scheinbarer Angst vor unerwünschten Inhalten die Meinungs- und Informationsfreiheit zu gefährden.
Herr Schomburg, ich habe Sie so verstanden, dass Sie den Antrag der CDU zurückziehen würden, wenn wir Punkt 1 Ihres Antrages als weiteren Anstrich in unseren Änderungsantrag einfügten.
Ich kann dem folgen und trage für das Protokoll folgende Formulierung vor: Dem Änderungsantrag der SPD in Drs. 3/4560 wird als letzter Anstrich folgender Text hinzugefügt:
„für eine bessere finanzielle Ausstattung der Zentralstelle für Jugendschutz Jugendschutz.net.“
Das würde in den Text passen, wenn man es im Zusammenhang mit dem Eingangssatz liest. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dieses Thema ist inzwischen das dritte Mal im parlamentarischen Raum und wird hier sehr emotional diskutiert, was ich auch verstehen kann. Aber ich will einmal versuchen, das wieder auf den Boden einer realen Diskussionsebene zurückzuführen.
Wie gesagt, zum wiederholten Male debattieren wir dieses Thema und zum wiederholen Male muss ich auch darauf hinweisen, dass die Kontrolle der anstaltsinternen Vorgänge des MDR primär Aufgabe der pluralistisch zusammengesetzten Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat ist - alles Dinge, die wir selber irgendwann einmal festgelegt haben und an die wir uns auch halten sollten.
An dieser Rechtslage hat sich innerhalb der letzten sechs Wochen nichts geändert. Es gilt unverändert der verfassungsrechtliche Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks.
Es bleibt also dabei, dass der Personalausschuss des MDR-Rundfunkrates die bei der Stasi-UnterlagenBehörde angeforderten Berichte erhalten und bewerten wird. Über den entsprechenden Grundsatzbeschluss des Rundfunkrates hat meines Wissens die Landesregierung den Landtag auf der Grundlage eines Schreibens des MDR-Intendanten bereits in Kenntnis gesetzt.
Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 23. April 2001 einen ersten Bericht des Personalausschusses erhalten. Der Rundfunkrat hat die Kriterien der Bewertung von Stasi-belasteten Mitarbeitern wie folgt beschlossen:
Der Personalausschuss wird die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts sowie die Kriterien der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen aller drei MDR-Staatsvertragsländer zugrunde legen. Die belasteten MDR-Mitarbeiter wird der Ausschuss jeweils zu einer Anhörung einladen. Alle Fälle werden vertraulich und unter Wahrung des Datenschutzes behandelt.
Die Entscheidungen des Personalausschusses bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Vorsitzende des Personalausschusses ist im Übrigen der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg Willi Polte, dem ich an dieser Stelle mein volles Vertrauen aussprechen möchte.
Über diesen Beschluss hat der MDR die Öffentlichkeit unter anderem durch seine Presseinformation vom 24. April 2001 in Kenntnis gesetzt. Somit kann ich im Moment ein Informationsdefizit der Landesregierung oder der Öffentlichkeit nicht erkennen.
Sowohl die Stasi-Unterlagen-Behörde als auch der Personalausschuss des MDR-Rundfunkrates müssen jetzt die Chance bekommen, ihre Arbeit zu tun. Es gibt keinen Zweifel daran, dass dies tatsächlich geschieht.
Anträge im Landtag, egal von welcher Fraktion, können diesen Prozess nicht beschleunigen.
Sollte sich jedoch wider Erwarten zeigen, dass die zuständigen Gremien nicht mit aller Konsequenz untersuchen und handeln, dann müssen die drei Landtage deutlich nachfragen und intervenieren. Auch wenn sich herausstellt, dass die Übernahme von Stasi-belasteten Mitarbeitern des ehemaligen DDR-Fernsehens beim Aufbau des MDR System hatte, muss eine Debatte über die Gründungsgeschichte des MDR geführt werden.
Ich hoffe, dass dies nicht notwendig wird; denn das würde bedeuten, dass verunsicherte, unkritische, erpressbare und kadavergehorsame Journalisten dem Intendanten, aber nicht der Rundfunkfreiheit gedient haben. Dann, meine Damen und Herren, müssen wir über Herrn Reiter, Herrn Mühlfenzl, aber auch über die drei damals CDU-regierten Länder und deren Ministerpräsidenten deutlich reden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts unseres heutigen Beratungsthemas fällt mir als Erstes ein altes deutsches Sprichwort ein. Sie gestatten, dass ich aus dem Sprichwortschatz Deutschlands zitiere: "Wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis tanzen."
Die Frage ist nur - wenn ich den Esel mit dem MDR gleichsetze -: Bricht er sich bloß ein Bein, bricht er sich das Genick oder wirft er seinen Reiter ab?
Schmerzlich ist der Vorgang allemal, peinlich sowieso. Schlimm sind aber insbesondere die Folgen. Darin stimme ich mit Herrn Gärtner völlig überein. Der MDR hat mit seiner virtuosen Gebührenvermehrungspolitik sich selbst und, was noch schlimmer ist, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk einen Bärendienst erwiesen. Die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - man merkt an den Reaktionen, es sind viele - klatschen in die Hände, treten nach und freuen sich, dem Ziel einer Einschränkung des demokratischen Rundfunks näher gekommen zu sein.
Besonders eigenartig sind einige Reaktionen der Nachtreter, die den Vorgang zum Anlass nehmen, einigen meines Erachtens ehrenwerten Leuten wie den Herren Röhl und Sagurna Intrigenspiel zu unterstellen und die Zusammensetzung der Gesamtbelegschaft des MDR nach nunmehr zehn Jahren zu hinterfragen und infrage zu stellen.
Gott sei Dank - das ist auch ein Verdienst des Gesetzgebers - ist im MDR-Staatsvertrag das Verfahren und die Zuständigkeit auch für Fehlleistungen der oben erwähnten Art des Mitteldeutschen Rundfunks geregelt. Trotzdem halte ich es für richtig, den von der SPD eingebrachten Änderungsantrag zur Aufklärung der Spekulationsgeschäfte des MDR in diesem Hohen Hause zu beschließen, um sicherzugehen, dass dem Mitteldeutschen Rundfunk kein weiterer Verlust durch Risikoanlagen entsteht.
Ich meine, die internen Aufsichtsgremien sind am Werk. Der Aufsichtsrat hat meines Wissens schon vorgestern zu diesem Thema getagt und wird morgen, am Samstag, weitertagen. Ein Endergebnis bleibt abzuwarten und gegebenenfalls zu interpretieren oder auch hier zu diskutieren.
Auf jeden Fall ist in dem Ihnen vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ein Verfahren vorgeschlagen worden, das dafür sorgt, dass alle Prüfergebnisse für die Abgeordneten zugänglich werden. Dem Vorschlag der CDUFraktion können wir folgen, Herr Schomburg, und machen ihn uns in unserem Änderungsantrag zu Eigen.
Mit unserem Änderungsantrag erübrigt sich letztlich der Antrag der PDS, dem wir nicht zustimmen werden. Ich gehe nicht weiter darauf ein, denn dann müsste ich noch einmal ein Referat über die Staatsferne des Rundfunks halten. Ich will nicht belehrend hier vorn stehen und die PDS an dieser Stelle noch einmal ermahnen.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag mit der seitens der CDU-Fraktion vorgenommenen Ergänzung zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Da gucke ich Herrn Schomburg an.
Er zieht den Antrag nicht zurück und wir übernehmen ihn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns heute zur Verabschiedung vor. Ich denke, dass keine einzige Fraktion in diesem Hause sehr glücklich ist, die privaten Haushalte im Land und in allen anderen 15 Bundesländern mit einer Gebührenerhöhung zu belasten.
Ohne Zweifel ist der vorgesehene Betrag nicht hoch und gerechtfertigt. Dafür bürgt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit auch unser sehr verehrter Herr Präsident des Landesrechnungshofes Schröder, der selbstverständlich auch an den Kürzungen der Wünsche der Anstalten beteiligt war.
Ich denke auch, dass der Erhalt und die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die technische und gesellschaftliche Weiterentwicklung das Vernünftigste
sind, was wir alle tun können. Machen wir uns nichts vor: Eine Gebührenerhöhung ist eine unangenehme Sache; aber eine Beschränkung und Maßregelung der öffentlich-rechtlichen Anstalten kommt uns alle und vor allem auch die Demokratie am Ende teuer zu stehen.
Freiheitlich-demokratische und damit auch pluralistische Gesellschaften sind auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Forum der freien öffentlichen Meinung und politischen Willensbildung wie auch der individuellen Orientierung angewiesen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist keine Veranstaltung, die ins bloße Belieben irgendeines Mehrheitsgesellschafters oder seines Programmverantwortlichen gestellt ist. Die Tragweite dieses Satzes werden wir erst begreifen, wenn uns der öffentlichrechtliche Rundfunk entglitten ist und nicht mehr weiter finanziert wird.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch unterschiedliche gesellschaftlich relevante Gruppen in seinen Gremien beraten und durch sie kontrolliert. Er ist somit, anders als private Rundfunkunternehmen, nicht an den wirtschaftlichen und publizistischen Interessen einzelner Gesellschafter ausgerichtet. Er hat der Gesellschaft im Ganzen zu dienen und wird daher auch dem Solidarprinzip entsprechend finanziert.
In einem Punkt sind wir uns einig, lieber Kollege Schomburg: Solidarität beinhaltet nicht nur das Geldgeben, sondern auch im Dialog Dinge zu verbessern, die es zu verbessern gilt. In diesem Sinne verstehe ich auch den Antrag der CDU-Fraktion, der meines Erachtens etwas radikal, undifferenziert und unsensibel in die Rundfunklandschaft hineinschlägt.
Es wird Sie nicht wundern, wenn ich sage: Besser ist selbstverständlich der Entschließungsantrag von SPD und PDS formuliert, der in seiner Ausrichtung ein ähnliches Anliegen verfolgt, aber wesentlich präziser das zum Ausdruck bringt, was in den nächsten Jahren getan werden muss, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizienter, stärker und auch wirksamer zu machen.
Besonders der letzte Punkt Ihres Entschließungsantrages, lieber Kollege Schomburg, ist, denke ich, unter dem Niveau Ihrer Erkenntnisse im Medienbereich. Ich weiß auch nicht, ob er von Ihnen stammt.
Wie Sie selbst wissen, gibt es jetzt schon Fernsehgeräte, die Sie von einem Computer nicht mehr unterscheiden können. Für etwa 300 DM können sie selbst die billigen, veralteten Geräte hier im Landtag aufrüs- ten und fernsehfähig machen. In der letzten „Wirtschaftswoche“ hat ein amerikanisches Unternehmen ein Web-Radio angeboten, selbstverständlich digital, mit 5 000 Sendern. Ist das nun ein Radio und damit gebührenpflichtig oder ist das ein Computer?
Diese Frage werden wir ohnehin in Zukunft nicht mehr beantworten können, sodass sich dieser letzte Punkt, denke ich, erübrigt. Wir können an dieser Stelle nichts festschreiben, was nicht festzuschreiben ist. Sollen wir am Ende sagen: Der Computer, der im Wohnzimmer steht, ist ein Fernsehgerät und der Computer im Büro ist ein Bürogerät und damit gebührenbefreit? Fernsehtauglich und von einem Fernsehgerät nicht mehr zu unterscheiden werden sowieso alle sein.
Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem Entschließungsantrag von SPD und PDS zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Schomburg für die Handreichung die Diskussion
betreffend, die vor uns liegt. Es klang nicht so pessimistisch, dass man befürchten müsste, dass der Staats- vertrag nicht das Parlament passieren wird.
Jede Gebührenerhöhung - Sie haben es gesagt - ist immer wieder schmerzhaft. Auch uns fällt es nicht leicht, eine solche zu beschließen. Heute liegt uns das Zustimmungsgesetz für den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Sie sagten es, es ist eigentlich ein Gebührenstaatsvertrag.
31,58 DM soll ab 1. Januar 2001 die Reservierung für einen Platz in der ersten Reihe bei ARD und ZDF kosten.
Auch auf die vielen Dritten wie Phoenix, Arte, den Kinderkanal für unsere Kleinen und auch auf das umfassende Hörfunkangebot möchte wohl keiner verzichten.
Die Reaktionen auf die Gebührenerhöhung sind unterschiedlich. Sie reichen von Aussagen wie „viel zu viel“ oder „sozial unverträglich“ - manche sagen angemessen - bis hin zu den Stimmen aus den Anstalten, dass es eigentlich mehr sein müsste und mehr angemeldet war.
Die Anstalten hatten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs einen wesentlich höheren Betrag gefordert. Um rund 4 Milliarden DM ist der Anmelde-betrag gekürzt worden. Ich glaube, diese Kürzung ist sachkundig. Ich denke, dass wir der Kompetenz, der unabhängigen Urteilskraft der so genannten KEF vertrauen können, zumal der von uns allen sehr verehrte Präsident des Landesrechnungshofs Herr Schröder Mitglied derselben ist und bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, den sparsamen Umgang mit Rundfunkgebühren, insbesondere in der Landesmedienanstalt, anzumahnen.
Sie alle, aber ganz sicher die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien, wissen um die Notwendigkeit und Bedeutung des Rundfunkstaatsvertrags. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Kultur und Medien werden sich sicher an die Argumentationsketten der Intendanten vom MDR und vom ZDF erinnern und das Thema sachkundig im Ausschuss behandeln.
Den Platz in der ersten Reihe gibt es nicht umsonst. Vor dem Hintergrund des technischen und inhaltlichen Umbruchs von der analogen zur digitalen Rundfunkwelt und der zunehmenden Verbreitung von Angeboten über das Internet ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Herausforderung, der wir uns alle stellen sollten. Es gibt was zu tun; packen wir es an!
Ich freue mich auf die Diskussion und danke für die Aufmerksamkeit.
Das stimmt zwar nicht ganz mit der Rednerfolge überein, die ich auf meinem Papier stehen habe, aber, liebe Frau Präsidentin, ich nehme das Wort gern und trage das vor, was noch offen ist. Bei der einmütigen Zustimmung selbst von Frau Schnirch und der PDS-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung erspare ich es mir, auf die vielen Details, die wir im Konsens behandelt haben, einzugehen.
Meine Damen und Herren! Es ist heute wieder ein- mal soweit. Wir haben die Regularien im Medienbereich auf den aktuellen Stand gebracht, nicht zuletzt auf den aktuellen Stand der Technik.
In dankenswerter Weise hat uns die Landesregierung einen Gesetzentwurf für ein neues Mediengesetz vorgelegt, welches in der Hauptsache drei Aufgaben er- füllt: Zum einen ist es gelungen, mit dem uns vorliegenden Mediengesetz ein umfassendes, neu geordnetes und damit auch besser lesbares Regelwerk zu bekommen; zum anderen trägt das Gesetz der stürmischen technischen Entwicklung in die digitale Medienwelt Rechnung; und zum dritten werden mit dem Gesetz längst überfällige Neuregelungen in einzelnen Bereichen der Rundfunklandschaft und der Aufsichtsbehörde vollzogen.
Meine Damen und Herren! Ich muß kein Prophet sein, um schon jetzt voraussagen zu können, daß unser heutiges Gesetzesvorhaben eine kurze Halbwertzeit haben wird. Wie schon gesagt, die enorme Geschwindigkeit der
Entwicklung digitaler Techniken und der sich daraus ergebenden medialen Möglichkeiten wird uns als Gesetzgeber in Zukunft ständig fordern. Die Möglichkeiten der digitalen Informationsübertragung werden über kurz oder lang den Telekommunikationsmarkt erweitern und durch den Wegfall von Übertragungsengpässen einen Großteil an Regulierung überflüssig machen. Ich denke, darüber sind wir uns in der Branche alle einig.
Das bedeutet am Ende auch, daß der Einfluß der einzelnen Bundesländer bei der Medienaufsicht und bei der Mediengesetzgebung mehr und mehr schwindet. Es wird immer wichtiger, daß die Länder in größeren Strukturen und Standorten zur Ansiedlung von Medienwirtschaft denken und handeln. Ich bin sicher, daß über kurz oder lang ein Medienstandort Mitteldeutschland gewichtiger ist als Ländereinzelinteressen.
Ich glaube auch, daß wir über eine Medienanstalt der Länder demnächst nachdenken sollten. Das heißt nicht, daß sich die Landesmedienanstalten erübrigen werden. Es gibt viele Aufgaben, die auch weiterhin landespezifisch gelöst werden müssen. Ich nenne beispielhaft die Betreuung der privaten Hörfunk- und Fernsehveranstalter im Lande oder
- ich kann auch lauter sprechen, Frau Präsidentin -
als Kernaufgabe der Anstalt die Qualifizierung und Weiterentwicklung der offenen Kanäle im Land; aber auch die Betreuung des nichtkommerziellen Hörfunks in Sachsen-Anhalt gehört dazu. Die medienpädagogische Initiative der Landesmedienanstalt in Form von Medienwerkstätten an Schulen möchte ich in diesem Zusammenhang nicht vergessen. Als letztes Beispiel möchte ich die breite Entwicklung von Medienkompetenz, die bereits von unserem verehrten Ministerpräsidenten lobend hervorgehoben wurde, nennen.
Diese Aufgaben werden, wie bereits ausgeführt, zunehmend an Bedeutung gewinnen, auch wenn der Präsident des Landesrechnungshofes das anders sieht. Die Aufgaben der Landesmedienanstalten werden sich wandeln. Wir sollten dies zum Wohle der Menschen in unserem Land annehmen und gestalten.
Naheliegendes Ziel und ein erster Schritt in die Globalisierung sollte die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten in Sachsen-Anhalt, in Sachsen und in Thüringen sein. Wie schon erwähnt wurde, gibt es dazu erste Gespräche. Die ersten Kontakte und Gespräche haben in Leipzig auf dem Medienforum Mitteldeutschlands stattgefunden, so daß die Stärkung des Medienstandortes Mitteldeutschland durch eine engere Zusammenarbeit möglich erscheint. Ich hoffe damit auf ein größeres Gewicht Mitteldeutschlands im Konzert der Medienanstalten der Länder und im Wettbewerb der Medienstandorte in Deutschland und in Europa.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns heute dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen
und in nächster Zeit über die weiteren Schritte zur Stärkung des Medienstandortes Mitteldeutschland reden.
Den Änderungsantrag der PDS-Fraktion werden wir ablehnen. Ich erspare es mir, tiefer darauf einzugehen. Denn die Ausführungen des Präsidenten des Landesrechnungshofes und der Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses, in dem ein sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln angemahnt wird - dazu zählen für mich auch die Rundfunkgebühren -, lassen es geboten erscheinen, einen Austausch von Personal zwischen Landesoberbehörden zu ermöglichen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Wiechmann, das, was Sie eben abgelassen haben, haben wir früher 80er Rundschlag genannt, das heißt für jeden etwas und immer genau in die Mitte.
Ich weiß nicht, wie effektiv es war; es hat, glaube ich, keiner zugehört. Ich glaube, es war für die Luft gesprochen,
so daß ich mir eigentlich meine Rede sparen könnte und auf das, was Sie gesagt haben, nicht eingehen sollte.
Ich will aber doch in der Gesamtfrage für etwas mehr Gelassenheit plädieren. Wenn das Leben nämlich so einfach wie die Anträge der DVU wäre, dann hätten wir alle keine Probleme mehr. Wir müßten dann nur noch zwischen Schwarz und Weiß, Groß und Klein, Hell und Dunkel, rein oder raus entscheiden. Aber Gott sei Dank ist die Welt nicht so simpel, wie manche denken. Es gibt Gott sei Dank noch viele Grautöne und Farbschattierungen, die das Leben in dieser Welt eigentlich erst interessant machen.
Auch die Medienlandschaft der Bundesrepublik Deutsch-land besteht aus vielen tausend Schattierungen. Ein besonderer Farbtupfer ist meines Erachtens der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der durch alle Fernsehzuschauer über die Rundfunkgebühren finanziert wird. Ich glaube nicht, daß die Mehrheit der Bundesbürger auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichten möchte.
Ich weiß allerdings auch, daß es immer noch Schlaumeier gibt, die sagen: ARD, ZDF, Phoenix und Arte brauche ich nicht, weil ich die Privaten kostenlos bekomme und diese mir eigentlich reichen. Denen kann ich nur sagen: Auch die kulturellen Wohltaten der Priva
ten bekommen wir nicht umsonst. Die privaten Veranstalter finanzieren sich, wie jeder weiß, durch Werbung.
Was meinen Sie, meine Damen und Herren von der DVU, wer diese Werbung bezahlt? - Richtig, wir alle beim Kauf der Produkte, für die geworben wird. Das geht beim gelben Strom los bis hin zu denen, die etwas tun, oder zu der Zukunft - ich kann es gar nicht so aussprechen wie Häkkinen -, die in den Sternen steht und Telekom heißt. All das bezahlen wir am Ende selbst.
Man könnte also - das wäre vielleicht ein Vorschlag den nächsten populistischen Antrag schreiben zur Abschaffung von Werbung generell. Das führte sofort zu einer Absenkung der Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland, ich denke, um ein Vielfaches der Rundfunkgebührenerhöhung.
Es ist nicht alles so einfach, wie es manchmal klingt, vor allen Dingen nicht auf den ersten Blick. Ich plädiere deshalb dafür: Lassen Sie uns den Bericht der KEF in Ruhe lesen. Lassen Sie uns darüber eine Meinung bilden und zu gegebener Zeit, im Zusammenhang mit dem fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über das Thema diskutieren. Ansonsten plädiere ich dafür, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und des hervorragenden Vortrags des Ministerpräsidenten, den ich nur wenig besser gestalten könnte,
verzichte ich auf meinen Redebeitrag. Es ist deutlich geworden, daß wir uns eigentlich einig sind. Vorzeitige Entscheidungen bedeuteten nur, im Kaffeesatz zu rühren. Deshalb bitte ich um Überweisung in den Ausschuß
für Kultur und Medien. Dann können wir sehen, wie die Sache voranschreitet, und dann entscheiden.
Herr Gärtner, können Sie sich vorstellen, daß wir bei einer Ausschußüberweisung und einer Beobachtung der Dinge, die da vorgehen, vielleicht am Ende zu einer ganz neuen Deutschen Welle kommen könnten, an der wir uns beteiligen, indem wir darüber debattieren? Deshalb war mein Vorschlag: Laßt uns den Antrag in den Ausschuß geben. Vielleicht können wir den Prozeß bis hin zur neuen Deutschen Welle begleiten.