Rainer Metke

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Wiechmann, ich kann nur sagen: Wir schlottern schon vor Angst vor Ihrem Wirtschaftskonzept.
- Ja, deshalb wollte ich betonen, dass wir wirklich sehr ängstlich sind.
Meine Damen und Herren! Wer die Frage der Wachstums- und Wirtschaftsentwicklung in unserem Land seriös diskutieren will, muss von einer Schwächen-, aber auch von einer Stärkenanalyse ausgehen. Da sich die Opposition bisher ausschließlich an den Defiziten abgearbeitet hat - Herr Gürth hat eine Kostprobe dafür geliefert -, will ich die Gelegenheit nutzen, auf einige unbestrittene und unbestreitbare Daten und Fakten zur Wirtschaftsentwicklung hinzuweisen, aus denen sich deutlich unsere Stärken ergeben.
Dabei lohnt es sich durchaus, ein paar Zahlen zu bemühen, zumal bisher der Eindruck vermittelt wurde, unser Land belege durchgängig letzte Plätze. Aber genau das ist ausgemachter Unsinn.
- Ja, ich komme gleich darauf zu sprechen, wie man sozusagen Zahlen unseriös interpretiert. Damit will ich beim Bruttoinlandsprodukt anfangen.
Beim Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen kann man nämlich für Sachsen-Anhalt feststellen, dass wir über dem Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer liegen. Sachsen-Anhalt liegt mit 75 522 DM pro Erwerbstätigen weit vor Sachsen und Thüringen. Sachsen weist ein Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen in Höhe von lediglich 72 520 DM und Thüringen eines in Höhe von 72 010 DM auf.
Nur das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen ist vergleichbar, Herr Gürth, und nicht das, was Sie mit Ihren prozentualen Zahlenspielchen jedes Mal veranstalten.
- Wer macht denn das Bruttoinlandsprodukt? - Die Erwerbstätigen. Oder wer? Das ist doch genau der wirtschaftspolitische Ansatz, den man an dieser Stelle finden muss.
Es ist unseriös, dass Sie ständig Zahlen interpretieren, die eine ganz andere Aussage beinhalten.
Beim Bruttoinlandsprodukt liegen wir seit Jahren über dem ostdeutschen Durchschnitt und auch über dem Durchschnitt anderer Bundesländer, die Sie stets anführen.
Sehen wir uns die Steigerung der Industrieumsätze in den Jahren 1999 und 2000 an. Auch dort nimmt Sachsen-Anhalt beim Zuwachs einen absoluten Spitzenplatz ein, nämlich mit einem Plus von 19,8 %. Die Industrieumsätze entstehen dort, wo tatsächlich eine Produktion stattfindet und Werte geschaffen werden.
Auch beim Ländervergleich der Investitionen im verarbeitenden Gewerbe stehen wir mit gut 35 000 DM je Beschäftigten weit vor allen anderen ostdeutschen Bundesländern. Zum Vergleich: Sachsen kann lediglich auf 24 000 DM und Thüringen sogar nur auf knapp 11 500 DM verweisen. Das sind alles Zahlen, die Sie nachprüfen und nachlesen können.
Man kann es anhand dieser Fakten auch anders ausdrücken: Sachsen-Anhalt hat den modernsten Kapitalstock aller ostdeutschen Bundesländer. Dies hat im Übrigen auch zur Folge, dass unser Land auch auf die höchste Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen verweisen kann.
Die bisher genannten Daten und Fakten sind offenbar auch die Ursache für einen absoluten Spitzenplatz bei ausländischen Direktinvestitionen; das wissen Sie. So investierten nach einem Bericht der Deutschen Bundesbank bis Ende 1999 ausländische Unternehmen Mittel in Höhe von 10,5 Milliarden DM in Sachsen-Anhalt. Unser
Land belegt damit unter den 16 Bundesländern den achten Platz. Das war ein bundesweiter und nicht nur auf Ostdeutschland bezogener Vergleich. Thüringen ist mit 1,1 Milliarden DM das absolute Schlusslicht.
Auch bei indirekt wirkenden Komponenten für die Wirtschaftsentwicklung können wir auf besondere Alleinstellungsmerkmale hinweisen, um einmal einen Begriff von Herrn Ludewig zu verwenden. So ist Sachsen-Anhalt bundesweit das einzige Land - Sie wissen das aus den Beratungen des Wirtschaftsausschusses -, das flächendeckend in die regionale Innovationsstrategie der Europäischen Union einbezogen wurde. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie landesweite Netzwerke zwischen Unternehmen, Fachhochschulen und Universitäten - im Übrigen auch mit nachvollziehbaren und erkenn-baren Ergebnissen.
Allein für den Innoregio-Wettbewerb der Bundesregierung haben sich 81 Projekte aus Sachsen-Anhalt beworben. Vier Projekte wurden Preisträger. Bei diesen Projekten zeichnet sich jetzt bereits ab, dass sie strukturbestimmend für die Wirtschaft unseres Landes sein werden. Besonders deutlich wird das beim Projekt MAHREG Automotive, ein Netzwerk von Automobilzulieferern, dem mittlerweile über 80 Betriebe, Dienstleister und wissenschaftliche Einrichtungen angehören. Damit wird eine hochinnovative und völlig neue Branche unterstützt, die ebenfalls zu den positiven Besonderheiten im Land gehört.
Herr Gürth, ich kann Ihnen nur empfehlen: Sehen Sie sich an, was in der Nordharzregion passiert. Dort kooperieren regionale Unternehmen mit Globalplayern. Ich kann aus Gesprächen mit den dortigen Geschäftsführungen mitnehmen, dass für diese Standortdiskussion, die Sie stets führen, überhaupt kein Verständnis aufgebracht wird; denn wenn Sie im Parlament den Standort schlechtreden, dann reden Sie auch den Standort dieser Unternehmen schlecht.
Meine Damen und Herren! Während bis zur Mitte der 90er-Jahre das verarbeitende Gewerbe bis zur Unkenntlichkeit zusammenschrumpfte und die Bauwirtschaft sowie die baunahen Dienstleistungen Jahr für Jahr zweistellige Zuwachsraten aufwiesen, hat sich dieser Trend längst umgekehrt. Zwischenzeitlich tragen das verarbeitende Gewerbe und die mittelständische Industrie zu einer positiven Wirtschaftsentwicklung bei. Dies betrifft nicht nur die Umsatzzuwächse einzelner Branchen. Ich will einige nennen, um das deutlich zu machen. Dabei handelt es sich lediglich um die Umsatzzuwächse vom vergangenen Jahr bis zum jetzigen Zeitpunkt.
Allein die Umsätze des Ernährungsgewerbes sind um 14,9 % gewachsen. Im Bereich der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ist der Umsatz um 20,7 % gewachsen. Der Umsatz bei der Metallerzeugung und bearbeitung ist um 17,3 % gestiegen. Der sonstige Fahrzeugbau weist eine Umsatzsteigerung um 28,8 % auf.
Auch bei den Beschäftigtenzahlen können deutliche Zuwächse festgestellt werden. Sie sehen also, in diesen Bereichen findet ein zukunftssicherndes Wirtschaftswachstum statt.
Es muss auch der Tourismus erwähnt werden, damit ich mit meiner Kollegin Kachel aus meiner Fraktion keinen
Ärger bekomme. Dieser hat mit 5,44 Millionen Übernachtungen im Jahr 2000 einen Höchststand erreicht.
Unterlaufen - daran besteht kein Zweifel - wird diese positive Entwicklung allerdings durch den Abbau von Kapazitäten in der Bauwirtschaft.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Punkt sehr deutlich ansprechen. Natürlich haben wir noch Defizite in der Wirtschaftsentwicklung. Die Ursachen dafür liegen aber ausschließlich in der besonderen Ausgangslage unseres Landes beim Strukturwandel, wie der aktuelle Beitrag der Otto-vonGuericke-Universität zur Enquetekommission deutlich belegt.
Es ist deshalb schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet ein ehemaliger Kanzlerberater, der dafür mitverantwortlich ist, dass in Sachsen-Anhalt sämtliche industriellen Kerne wegrasiert wurden, uns die daraus resultierenden Defizite jetzt vorhalten will.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wenn Sie sich Herrn Ludewig als Wirtschaftsberater eingekauft haben, dann ist das Ihre Angelegenheit. Mit Blick auf das Land Sachsen-Anhalt kann ich nur feststellen: Ein kläglich gescheiterter Bahnmanager ist das Letzte, was wir in Sachsen-Anhalt brauchen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussempfehlung für ein Vergabegesetz liegt nicht nur ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping vor; vielmehr haben das zu verabschiedende Gesetz selbst, aber auch die Diskussionen im Zuge der parlamentarischen Beratungen gezeigt, dass es hierbei um mehr geht als nur um die Regelung der Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Gerade die intensive Diskussion, aber auch die zum Teil heftig geführten Auseinandersetzungen der vergangenen Wochen und Monate haben bei vielen Beteiligten zu einem Meinungswandel geführt.
Besonders betonen will ich dabei, dass die Tarifverträge als Grundlage für die Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbes in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt worden sind. Dies gilt in besonderer Weise für die Bauwirtschaft, aber auch für die baunahen Gewerke und Dienstleistungen, da im Zusammenhang mit der Anpassung von Überkapazitäten in diesem Bereich ein ruinöser Konkurrenzkampf um öffentliche Aufträge das Tagesgeschäft beherrscht, bei dem selbst vor der Anwendung von krimineller Energie nicht zurückgeschreckt wird.
Diese Situation kann die Politik nicht ignorieren. Genau deshalb haben wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf
für ein Landesvergabegesetz als parlamentarische Initiative in den Landtag eingebracht.
Hierzu will ich noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass in den Zeiten der ideologisch geprägten Deregulierung sehr wohl Regulierungstatbestände notwendig sind. Dies gilt insbesondere für einen Bereich, in dem öffentliche Mittel, also Steuergelder eingesetzt werden. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet diejenigen, die sich durch Lohndumping, die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften oder durch illegale Beschäftigung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, dann auch noch mit öffentlichen Aufträgen belohnt werden, während seriöse Unternehmen gerade wegen der Einhaltung von sozialen Standards seit Jahren keinen öffentlichen Auftrag mehr erhalten haben.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden in dieser Hinsicht die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Verhältnisse vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Zukünftig gilt uneingeschränkt, dass öffentliche Aufträge nur noch von Unternehmen und Betrieben in Anspruch genommen werden können, die ihre Tariftreue nicht nur erklären, sondern gegebenenfalls auch nachweisen müssen.
Das setzt voraus, dass die zu verabschiedenden gesetzlichen Regelungen auch durchgängig greifen. Hierzu ist in der parlamentarischen Beratung ein Gesamtpaket entwickelt worden, das im Wesentlichen aus drei Regelungsbereichen besteht.
Es ist erstens das Gesetz selbst, mit klaren Regelungen zum Anwendungsbereich, zu den Vergabegrundsätzen, den Nachweispflichten sowie den Kontrollen und Sanktionen. Auf einen Nenner gebracht, regelt das Gesetz im Wesentlichen die Bedingungen, die zu erfüllen sind, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten.
Darüber hinaus hat zweitens die Landesregierung einen Erlass vorbereitet, der die Bedingungen für die Aufträge vergebenden Stellen regelt. Danach werden die öffentlichen Auftraggeber ausdrücklich dazu verpflichtet, die VOB uneingeschränkt anzuwenden und den Zuschlag zugunsten des wirtschaftlichsten und nicht zugunsten des billigsten Angebots zu erteilen.
Des Weiteren ist entsprechend dem Runderlass vorgesehen, dass bei Abweichungen zum nächsthöheren Angebot in Höhe von 10 % und mehr die Kalkulation in Hinblick auf die Auskömmlichkeit zu überprüfen und auch offen zu legen ist.
Drittens. Es soll im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtungsvereinbarung bereits im Vorfeld der Auftragsvergabe deutlich gemacht werden, welche Betriebe und Unternehmen sich, bestätigt durch die Tarifvertragsparteien, tariftreu verhalten, um über diesen Weg - bildlich gesprochen - die Spreu vom Weizen zu trennen.
Meine Damen und Herren! Wenn ich zu Beginn meiner Ausführungen davon gesprochen habe, dass es bei vielen zu dem vorliegenden Vergabegesetz einen Meinungswandel gegeben hat, dann trifft dies leider nicht für alle Beteiligten zu. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass in den zurückliegenden Diskussionen einige Verbände und Institutionen den Blick über die Bauwirtschaft hinaus geöffnet haben.
Dazu gehört einerseits der Verband der IT-Berufe. Andererseits hat aber insbesondere der Handwerkstag nachdrücklich eine Öffnung der Vergabekriterien des Gesetzes auch über den Baubereich hinaus gefordert. Dies ist
im Übrigen auch der Grund für den Entschließungsantrag, den SPD-Fraktion und PDS-Fraktion gemeinsam für die heutige Beratung vorgelegt haben.
Der Grund ist nicht - wie Sie, Herr Gürth, es zu suggerieren versucht haben -, dass die SPD-Fraktion das Gesetz schon jetzt, kurz nach dem In-Kraft-Treten, wieder überprüfen will. Die SPD-Fraktion möchte eine Überprüfung des Gesetzes in Richtung einer Erweiterung. Ich denke, in dieser Hinsicht sind wir auch gut beraten.
In diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Wirkungsweise des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge auszuwerten und zu prüfen, ob eine Ausweitung des Gesetzes auf weitere öffentliche Aufträge notwendig und geboten ist. Da mit diesem Antragsbegehren die Initiative des Handwerkstages parlamentarisch aufgegriffen wird, erwartet die SPD-Fraktion eine ernsthafte Prüfung durch die Landesregierung.
Deshalb bitte ich Sie abschließend nicht nur um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, sondern auch darum, den Entschließungsantrag anzunehmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Ja. Sie gehören selbstverständlich dazu, weil es Tarifverträge sind, die im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes mit den Spitzenverbänden abgeschlossen werden.
Es ist überhaupt kein Problem, zwischen einem Einzelunternehmer und einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abzuschließen. Das wissen Sie als Vertreter der CDA auch sehr genau. Damit ist es geltendes Tarifrecht im Land. Daher sind Haustarifverträge, wie Herr Gürth gesagt hat, eben nicht ausgeschlossen. Vielmehr fallen sie eindeutig unter dieses Tarifrecht.
Das ist die eine theoretische Möglichkeit. Die andere, praktische Möglichkeit ist - das werden Sie auch wissen -, dass ein Verband oder eine Gewerkschaft in Teilbereichen vielleicht unterschiedliche Regelungen zum Flächentarifvertrag vereinbart. Das gibt es durchaus.
Im Hinblick auf das Tarifniveau selbst ist aber nicht davon auszugehen, dass das Flächentarifniveau unterschritten wird. Dann würde sich eine Gewerkschaft sozusagen selbst ad absurdum führen. Daher kann es durchaus sein, dass in Teilbereichen vielleicht unterschiedliche Regelungen bestehen. Aber in Bezug auf das Tarifniveau ist mir zumindest keine Regelung bekannt, die derart von einem Flächentarifvertrag abweichen würde. In dieser Hinsicht weiß ich schon sehr genau, wovon ich rede.
Es gibt vielleicht eine zeitweise Abweichung, das ist durchaus möglich. Das wird aber wieder in den regulären Tarifvertrag zurückgeführt.
Das ist ein interessantes Thema. Darum diskutieren wir.
Die Tariftreue wird ja nicht auf jeden einzelnen Arbeitnehmer bezogen. Die Treueerklärung ist sozusagen eine privatrechtliche Regelung, die man dann vereinbaren muss. Bezogen auf den Tarifvertrag ist es natürlich nicht so, dass es Aufgabe der Vergabestellen ist, in dieser Hinsicht zu überprüfen, inwiefern das Tarifrecht einzelvertraglich und individualrechtlich exakt umgesetzt wird.
Es wird in der Diskussion auch immer wieder gesagt, dass man Eingruppierungen überprüfen müsse und Ähnliches. Das ist völliger Unsinn, das möchte ich noch einmal sehr deutlich sagen.
Es geht um die Frage, ob der Betrieb Tarifrecht einhält. Das ist die Voraussetzung, die dann von den Tarifvertragsparteien zu bestätigen ist.
Ich möchte erst einmal auf den ersten Teil eingehen. Genau das ist der qualitative Unterschied. Ich denke, wir haben das auch in den Ausschussberatungen sehr deutlich behandelt. Darum wundere ich mich jetzt über Ihre Frage.
Es gab vorher einen Erlass. Dieser Erlass hatte einen anderen Charakter als das jetzt zu beschließende Gesetz. Der Erlass war sozusagen eine Empfehlung an die Kommunen, das auch umzusetzen. Sie konnten aber nicht verbindlich darauf festgelegt werden. Das ist der eine Grund dafür, warum wir jetzt qualitativ eine andere Situation haben.
Der zweite Grund ist, dass wir im Gegensatz zu dem ursprünglichen Erlass jetzt tatsächlich auch Kontrollmöglichkeiten vorgesehen haben. Es besteht jetzt die Möglichkeit für die Vergabestelle, tatsächlich zu kontrollieren, bis hin zu der Möglichkeit, in die Abrechnungsunterlagen des Unternehmens Einblick zu nehmen. Sie wissen das. Das ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz.
- Ja, selbstverständlich. Es müssen auch Listen vorgelegt werden, wenn dies notwendig ist. Allerdings soll
das als Stichprobenkontrolle und nicht, wie vielfach suggeriert wird, als ständige Aufgabe der Vergabestellen geschehen. Es soll auch erst dann geschehen, wenn man einen berechtigten Anlass hat zu kontrollieren. Für diesen Fall sollen die Vergabestellen in die Lage versetzt werden, tatsächlich wirksam kontrollieren zu können, inwieweit das Tarifrecht eingehalten wird.
Bei der Frage, ob die Vergabestellen dazu in der Lage sind zu kontrollieren, möchte ich Sie auf einen Widerspruch aufmerksam machen, den Sie in Ihrer eigenen Argumentation haben. Sie befürworten ja den Runderlass aus Niedersachsen, den wir auch hier im Lande anwenden wollen,
im Übrigen schon längst auf Initiative der Landesregierung, noch bevor die CDU das überhaupt in die Diskussion eingebracht hat. Das muss man der historischen Wahrheit zuliebe auch noch einmal sagen, damit nicht schon vor der Verabschiedung des Gesetzes Geschichtsklitterung betrieben wird.
Da Sie aber diesen Erlass befürworten, mache ich Sie auf einen Widerspruch aufmerksam: Aufgrund dieses Erlasses muss in der Tat notfalls auch die Kalkulation geprüft werden. Wenn Sie auf der einen Seite sagen, die Vergabestellen seien dazu nicht in der Lage, und auf der anderen Seite dies verlangen, dann ist dies ein Widerspruch. Ich denke, auch nach den jetzigen VOB-Regelungen sind die Vergabestellen schon verpflichtet gewesen zu prüfen, was dort tatsächlich gemacht wird. Daher kann ich die Diskussion nicht verstehen, dass die Vergabestellen dafür angeblich nicht qualifiziert seien.
Sollte dies so sein, sollten Sie diesbezüglich Recht haben, hat die Bauwirtschaft angeboten, nochmals eine Qualifizierung der Vergabestellen vorzunehmen. Das kann man natürlich aufgreifen, um tatsächlich zu einer neuen Qualität in der Zusammenarbeit mit den Vergabestellen zu kommen. Aber ansonsten ist das, was Sie gesagt haben, durchaus widersprüchlich.
Ich weiß auch nicht, warum wir Ausschussberatungen gemacht haben.
Also, Herr Becker, Sie sind ein Freund von deutlichen Worten. Daher möchte ich Ihnen deutlich sagen: Was Sie gerade machen, ist, dass Sie den Vergabestellen ein Armutszeugnis ausstellen.
Sie bestätigen nämlich im Grunde genommen, dass in der Vergangenheit offensichtlich nicht einmal nach dem Erlass kontrolliert worden ist,
dass offensichtlich überhaupt nicht nach der VOB verfahren wird.
Wenn ich Ihren Worten Glauben schenken darf, haben sich die Vergabestellen bisher um die von ihnen vergebenen Aufträge überhaupt nicht gekümmert.
Ich glaube das nicht, Herr Becker, damit das auch deutlich wird. Aber wenn ich Sie so reden höre, kann man diesen Eindruck gewinnen. Insofern sollten wir, denke ich, da auch vernünftig miteinander umgehen. Sie mussten es bisher, und ich gehe davon aus, dass sie es auch in der Zukunft nach dem Gesetz machen werden. Ich gehe auch davon aus, dass sie das können.
Herr Gürth, ist Ihnen bekannt, dass der Chefökonom der Deutschen Bank, Herr Walter, das Instrument der Ökosteuer ausdrücklich als sinnvoll und zukunftsweisend befürwortet?
Falls Ihnen diese Aussage bekannt ist, dann frage ich Sie: Wie erklären Sie sich diese Aussage vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, dass eine die Wirtschaft schädigende Auswirkung der Ökosteuer festzustellen ist? Ich meine, Herr Walter steht außerhalb des Verdachts, der rot-grünen Bundesregierung nahe zu stehen.
Danke sehr. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewissermaßen als Vorbemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Wirtschaftsausschuss bereits Anfang des Jahres 1999 auf eine Initiative der SPDFraktion mit der Neuordnung der EU-Strukturfonds für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 befasst hat. Mit einer Beschlussempfehlung, die der Landtag in seiner Sitzung am 17. Juni 1999 verabschiedet hat, wurde zum einen die von der EU-Kommission geforderte parlamentarische Begleitung umgesetzt; zum anderen wurden aber entscheidende inhaltliche Anforderungen für das operationelle Programm festgeschrieben.
Ich will an dieser Stelle nicht auf alle Einzelheiten der Beschlussempfehlung eingehen, sondern lediglich die Teile herausgreifen, die im Zusammenhang mit den zwischenzeitlich von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Landesinitiativen eine Rolle spielen.
Vorrangig zu nennen ist hier die Festlegung, dass die Fonds nicht wie in der zurückliegenden Förderperiode getrennt voneinander eingesetzt werden, sondern ein integrativer Einsatz der Fördermittel sichergestellt werden muss. Dazu ist eine fonds- und ressortübergreifende Bündelung von Einzelvorhaben notwenig.
- Ja, wir können gleich darüber debattieren.
Dieser Punkt ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgegebenen Förderschwerpunkte für das operationelle Programm leider entgegen der Forderung nach einem integrativen Ansatz wiederum getrennt nach EFRE, ESF und EAGFL bzw. Fischereifonds vorgegeben wurden. Genau diesen Mangel gleichen die Landesinitiativen aus, sodass die auf EU-Ebene zuständige Direktorin für die operationellen Programme, Frau Elisabeth Slavkoff, in einer Veranstaltung am 20. November 2000 eindeutig erklärte, dass der Weg Sachsen-Anhalts, den integrativen Fördermitteleinsatz durch die fünf Landesinitiativen umzusetzen, ausgesprochen innovativ ist, Herr Becker.
In der Tat ist Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, das insgesamt 20 % seiner EU-Strukturfondsmittel verbindlich für gesondert konzipierte Landesinitiativen festgelegt hat.
Damit stehen für die Landesinitiative „Lokale“ gezielt Fördermittel für Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Mit „Regio“ soll die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen verbessert werden. Die Initiative „Urban“ fördert die Stadt- und Stadtteilentwicklung. Die Initiative „Pakte“ unterstützt Handlungskonzepte für lokale Beschäftigungsinitiativen.
Die Landesinitiative „List“ schließlich führt die Landesinnovationsstrategien RIS und RAHM zusammen und ermöglicht die Einbeziehung der Projekte, die bei dem Innoregio-Wettbewerb nicht zu den Preisträgern gehörten. Dies ist zumindest die politische Zielsetzung. Die Richtlinien dafür sind noch nicht verabschiedet.
Meine Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle nicht auf den jeweiligen Sachstand der einzelnen Landesini- tiativen eingehen.
Dies ist Sache der Landesregierung. Wir müssen schon zwischen Legislative und Exekutive unterscheiden, Frau Wernicke. Genau deshalb fordern wir in unserem Antrag eine kontinuierliche Berichterstattung in den zuständigen Fachausschüssen.
Ich möchte aber gern noch einmal auf die eingangs angesprochene Beschlussempfehlung zurückkommen, in der wir unter anderem die Landesregierung aufgefordert haben, gezielt Prioritäten für den Einsatz der Strukturfondsmittel festzulegen.
Dabei geht es erstens um die vorrangige Förderung von produktiven Investitionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung von Existenzgründungen sowie um direkte Investitionsförderungen zur Weiterentwicklung des Angebots von betrieblichen Ausbildungsplätzen; ich betone das ausdrücklich.
Zweitens sollen durch die Förderung bei Markterschließungen, bei Unternehmenskooperationen und Netzwerken sowie durch die Förderung der Unternehmensberatung und Qualifizierung gezielt kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden.
In einem dritten Punkt geht es um den Ausbau der Infrastruktur mit den Schwerpunkten wirtschaftsnahe Infrastruktur, Infrastruktur im ländlichen Raum, lokale Infrastruktur sowie die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Herr Gürth, ich erläutere hier die Beschlussempfehlung, über die wir gemeinsam im Ausschuss beraten haben, wobei es von Ihnen überhaupt keinen Widerspruch gab. Deshalb verstehe ich Ihre Aufregung an der Stelle gar nicht.
Ergänzend ist auch der Ausbau der sozialen Infrastruktur besonders in städtischen Problembereichen und -gebieten zu nennen.
In Punkt 4 wird festgelegt, dass die Fonds auch dazu genutzt werden sollen, den Zugang zu Kapital- und Risikokapitalmärkten zu erleichtern. Ziel dabei ist die Förderung heimischer Technologie- und Innovationsunternehmen. Dazu gehören auch die Verbreitung der
Telematik, die Erhöhung der Medienkompetenz und die gezielte Entwicklung der Medienwirtschaft.
In Punkt 5 geht es um die Förderung der Qualifizierung und Weiterbildung der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während unter Punkt 6 die Entwicklung von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einschließlich der Fort- und Weiterbildung durch die Fondsmittel unterstützt werden soll.
Zum Schluss gern.
Schließlich geht es in Punkt 7 um eine Förderung des ländlichen Raums, umso gleichwertige Lebensbedingungen in den Regionen des Landes zu schaffen. Dazu sollen Investitionen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche gefördert werden. Darüber hinaus geht es um den Einsatz der Fondsmittel für die infrastrukturelle Anbindung des ländlichen Raumes sowie um die Förderung von Investitionen und Maßnahmen zur Entlastung der Umwelt.
Meine Damen und Herren! Ich habe die inhaltlichen Schwerpunkte ganz bewusst noch einmal dargestellt. Es handelte sich dabei um eine parlamentarische Initiative. Weil wir davon in der Vergangenheit nicht allzu viele hatten, ist es durchaus angebracht, darauf noch einmal hinzuweisen.
Wir halten diese Schwerpunkte, wie ich sie noch einmal dargestellt habe, aus unserer Sicht durch die Umsetzung der Landesinitiativen für ausgezeichnet repräsentiert. Die Landesinitiativen bieten eine Chance für regional abgestimmte Projekte, zugeschnitten auf die jeweiligen Fonds und versehen mit einer Förderpriorität. So kann tatsächlich dazu beigetragen werden, dass das Ziel der vor uns liegenden Förderperiode, nämlich Wachstum und Beschäftigung, so optimal wie möglich erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren! Mit der in unserem Antrag geforderten halbjährlichen Berichterstattung in den genannten Ausschüssen wollen wir auch die weitere parlamentarische Begleitung der Umsetzung des operationellen Programms für uns als Parlament reklamieren und wir wollen natürlich auch die Weiterentwicklung der Landesinitiativen begleiten. Aus unserer Sicht wird es dabei um ganz konkrete Fragen gehen müssen, von denen ich nur einige beispielhaft nennen will:
Wird es eine Fortführung einzelner Landesinitiativen im Laufe der Förderperiode bis 2006 geben? Wie kann bei strikter Beibehaltung der Begrenzung auf 20 % der gesamten Strukturfondsmittel auch weiterhin eine effiziente Förderkulisse entwickelt werden? Welche Kompetenz erhält die interministerielle Arbeitsgruppe bei der Koordinierung der zu entscheidenden Projektbündel? Welchen Einfluss haben die Landesinitiativen auf den Prozess der regionalisierten Strukturpolitik? Welche Aufgaben kann das mit Mitteln der technischen Hilfe finanzierte Regionalmanagement für die Erarbeitung und Begleitung der Projekte leisten?
Damit diese und andere Fragen in den Fachausschüssen mit der Landesregierung qualifiziert beraten werden
können, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich zunächst für die Aufmerksamkeit.
Ich weiß jetzt nicht, ob das eine ernst gemeinte Frage war. Ich habe das in der Zwischenbemerkung noch einmal versucht deutlich zu machen: Dies war eine parlamentarische Initiative des Ausschusses als Grundlage für einen fast siebenjährigen Zeitraum bzw., wenn man den Abrechnungszeitraum noch hinzunimmt, für einen Achtjahreszeitraum, in dem 6,5 Milliarden DM im Land verteilt werden sollen.
Ich finde es durchaus angebracht, darauf noch einmal zurückzukommen, weil ein unmittelbarer Zusammenhang zu den Landesinitiativen besteht; denn gerade durch die Umsetzung in Form von Landesinitiativen schaffen wir es, diesen integrativen Ansatz zu verwirklichen, wobei andere Bundesländer sehr wahrscheinlich erhebliche Schwierigkeiten bekommen werden. Von daher gibt es sehr wohl auch eine Verbindung zwischen dem operationellen Programm, über das wir ausführlich beraten haben, und den Landesinitiativen. Diesen politischen Zusammenhang wollte ich einmal darstellen. Wenn ich Sie damit überfordert habe, Herr Gürth, dann bitte ich um Nachsicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur noch ein paar kurze Anmerkungen zunächst zu dem, was Herr Dr. Süß angesprochen hat. In Bezug auf die Ergänzung unseres Antrages haben wir überhaupt kein Problem damit, einen konkreten Zeitpunkt festzulegen. Wir würden also die Formulierung „beginnend ab Juni 2001“ mittragen können.
Herr Becker, Sie haben in Ihrer unnachahmlichen Art und Weise noch einmal auf eine besondere Landesinitiative mit dem Namen „Lokale“ abgestellt. Ich habe vorhin schon gesagt, dass es Sache der Landesregierung ist, auch auf die Details einzugehen.
Eines will ich allerdings noch einmal sehr deutlich sagen: Mein Eindruck ist - das mag regional sehr unterschiedlich sein -, dass zum Teil überhaupt nicht der Versuch gemacht wird, genau darauf abzustellen, was in den Richtlinien enthalten ist. In dieser Hinsicht gibt es eben ein paar Kriterien.
Sie haben vorhin selbst gesagt, dass Anträge wahllos eingereicht worden seien. Das ist genau das Problem,
weil es sozusagen abgestimmte Projektbündel sein müssen. Sie müssen zwei Fonds berühren.
Daher kann man nicht in den jeweiligen Bereichen die Schubladen leer räumen
und sagen: Prima, dazu gibt es eine Initiative, das reiche ich mal ein, ohne überhaupt nur ansatzweise auf die Kriterien zu reagieren.
Das ist zumindest meine Erfahrung und das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.
Ich sage es noch einmal, um das persönlich zu formulieren: Sie haben nach dem Motiv für unseren Antrag gesucht. Ich weiß nicht, warum Sie nicht auf das Naheliegende gekommen sind.
Auch wir wollen über den Stand der jeweiligen Initiativen informiert werden. Das ist genau der Hintergrund unseres Antrages - nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, darauf hat das Parlament einen Anspruch, und es sollte auch ein Interesse daran haben, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission nachdrücklich empfiehlt, dass das Parlament hierbei den weiteren Prozess begleitet.
Dies wollen wir politisch mit diesem Antrag. Deshalb bitte ich noch einmal ausdrücklich um Zustimmung zu dem Antrag mit der Änderung, die von der PDS-Fraktion eingebracht worden ist.
Ihrem Antrag, Herr Becker, können wir allerdings nicht folgen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie alle Antragsteller zu einer Anhörung einladen. Das würde zumindest den räumlichen Rahmen des Landtages sprengen. Vielleicht haben Sie einen entsprechenden Raum in Naumburg. Dann können wir es unter Umständen vielleicht dort machen. - Vielen Dank.
Ja, gern.
Herr Dr. Daehre, das habe ich mit meinem Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen. Ich denke, es ist aber sinnvoll, sich sowohl in den Ausschüssen als auch mit der Landesregierung auseinander zu setzen über den jeweiligen Stand. Dann kann man immer noch darüber reden, was man dann macht. Ich dachte, das sei erkannt worden, Herr Dr. Daehre.
Die Frage der Räumlichkeiten war ironisch gemeint und war nicht ernst zu nehmen.
Allerdings ist es schwer vorstellbar, dass es eine effiziente Geschichte werden kann, wenn man tatsächlich alle Antragsteller einlädt. Aber auch das kann durchaus sinnvoll sein. Wenn die beteiligten Ausschüsse dies wünschen, steht dem sicherlich auch nichts im Weg. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Initiative der SPD-Landtagsfraktion zur Vorlage dieses Gesetzentwurfes geht von zwei Grundüberlegungen aus, die ich zu Beginn meiner Ausführungen kurz skizzieren möchte.
Erstens. Bereits in der Landtagsdebatte am 15. April 1999 zum Thema „Öffentliche Auftragsvergabe“ wurde deutlich, dass ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Mit dem Vergaberechtsänderungsgesetz vom 26. Au- gust 1998, das mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer Teil zur Vergabe öffentlicher Aufträge in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, eingefügt und die Auftragsvergabe ab dem EG-Schwellenwert neu geregelt. Kern dabei ist der § 97 GWB.
Neben der Anforderung, alle Bieter in einem transparenten Verfahren gleich zu behandeln sowie bei der Auftragserteilung das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen, enthält der § 97 im Absatz 4 auch die Regelung, welche Unternehmen bei der Vergabe zu berücksichtigen sind. Danach kommt es allein auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit an. Andere oder weitergehende Anforderungen für die Vergabe dürfen an die Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.
Für bestehende Regelungen in den Ländern unterhalb von Gesetzesnormen gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2000. Oder um es anders auszudrücken: Sollen auch weiterhin öffentliche Aufträge oberhalb des EG-Schwellenwertes von 5 Millionen Ecu einer Vergaberegelung unterliegen und soll die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen ein zusätzliches Vergabekriterium bleiben, dann brauchen wir eine landesgesetzliche Regelung, dann brauchen wir ein Landesvergabegesetz. Genau das wollen wir.
Damit bin ich bei der zweiten Grundüberlegung der SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Nach der Wende gab es auch in Sachsen-Anhalt eine geradezu explodierende Bautätigkeit, die natürlich auch zu einer Ausweitung der Kapazitäten in der Bauwirtschaft geführt hat. Mittlerweile normalisiert sich die Situation.
Die Bautätigkeit ist rückläufig mit der Folge, dass bei der Angleichung der Kapazitäten mittlerweile ein rigoroser Verdrängungswettbewerb entstanden ist, in dem sich gerade Bewerber um öffentliche Aufträge mit Dumpingpreisen und Niedrigstangeboten einen Konkurrenzvorteil verschaffen wollen. Dabei unterlaufen Billiganbieter be
stehende Gesetze und gültige Tarifverträge. Die Folgen sind Arbeitsplatzvernichtung, Löcher in den Sozialkassen und Steuermindereinnahmen, insbesondere für die Kommunen.
Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft beklagen darüber hinaus die Zunahme illegaler Beschäftigung, den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Lohn- und Sozialdumping, das Unterlaufen des Entsendegesetzes und nicht zuletzt Schwarzarbeit am Bau, heute ganz aktuell auch in der „MZ“ nachzulesen.
Vor diesem Hintergrund sind gerade an die öffentlichen Auftraggeber besondere Anforderungen zu stellen. In der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB, wird die öffentliche Hand sogar darauf verpflichtet, wettbewerbswidriges Verhalten zu bekämpfen.
In der Tat, das ist genau der Punkt: Von einem geregelten Wettbewerb in der Bauwirtschaft kann in weiten Teilen keine Rede mehr sein. Genau deshalb wollen wir über ein Vergabegesetz mit dazu beitragen, dass sich wieder ein fairer Wettbewerb entwickeln kann und damit die Betriebe und Unternehmen unterstützt werden, die sich seriös und zuverlässig verhalten. Letztendlich wollen wir eine Vergabekultur, die zu einer Stabilisierung gerade der mittelständischen Unternehmen beiträgt.
Ich will auch deutlich sagen, was wir nicht beabsichtigen. Wir wollen keinesfalls diejenigen unterstützen, die ihr Baugeschäft aus der Garage betreiben, keinerlei Sicherheitsvorschriften einhalten, mit den Steuern im Rückstand sind, ihren Beschäftigten einen Bruttostunden- lohn von 8,50 DM zahlen und sich als Billiganbieter um steuerfinanzierte öffentliche Aufträge bewerben.
Meine Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf selbst. Bevor ich dazu komme, die vorgesehenen Details des Gesetzentwurfs zu erläutern, gestatten Sie mir zunächst noch einige Vorbemerkungen, die bei der Beratung des Entwurfs eine wesentliche Rolle gespielt haben.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das Bundeskartellamt im Jahr 1998 dem Land Berlin untersagt, eine Tariftreueerklärung im Straßenbau zu verlangen. Der Bundesgerichtshof kam in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass das Berliner Vergabegesetz aufgrund der Tariftreueerklärung verfassungswidrig ist. Er hat es deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Verfassungswidrigkeit im Wesentlichen mit der marktbeherrschenden Stellung Berlins im Straßenbau begründet.
Dennoch haben in Kenntnis dieser Situation der Freistaat Bayern und das Saarland in diesem Jahr Landesvergabegesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt. Beide Länder gehen davon aus, dass außerhalb einer marktbeherrschenden Stellung ein Verstoß eines Landesgesetzes gegen höherrangiges Recht nicht anzunehmen ist.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesgerichtshofes besteht damit Raum für Landesregelungen, soweit sichergestellt ist, dass die öffentlichen Auftraggeber auf dem jeweils relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehaben.
In unserem Gesetzentwurf haben wir dies durch eine differenzierte Regelung bei der Anwendung des Gesetzes für den Bereich des Hoch- bzw. Tiefbaus berücksichtigt. Weiterhin wurde die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Landes im Vorfeld ausführlich diskutiert.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auf das bereits angeführte Vergaberechtsänderungsgesetz hinweisen, mit dem der Bundesgesetzgeber gerade durch die Einfügung des § 97 Abs. 4 in das GWB den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, zusätzliche Vergabekriterien über Landesgesetze zu regeln.
Diese Ermächtigung der Länder war das Ergebnis eines politischen Kompromisses im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Aus den Protokollen und dem Verlauf der Beratungen wird eindeutig klar, dass es der ausdrückliche Wille des Bundesgesetzgebers war, die in vielen Ländern und auch bei uns praktizierte Tariftreueklausel über diesen Weg zu erhalten.
Diese Rechtsauffassung wird von zahlreichen Juristen geteilt, unter anderem von Professor Wolfgang Däubler, der zu dieser Problematik ein Gutachten erstellt hat. Dennoch ist klar, dass diese Fragen in der Ausschussberatung ergänzend weiter behandelt werden müssen.
Zu den Details des Gesetzentwurfs. Neben den klassischen Bauaufträgen wollen wir im § 1 - Anwendungsbereich - zusätzlich baunahe Dienstleistungen erfassen. Wir denken dabei zum Beispiel an das Gebäudereinigerhandwerk. Weiterhin sollen baubegleitende Gewerke wie Elektrotechnik, Heizung/Sanitär, Klima- und Lüftungstechnik etc. in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Auch die Werklieferungsverträge für Nebenleistungen wollen wir erfassen, da diese Verträge zum Teil ein größeres Volumen haben als die Bauleistung selbst.
In § 3 - Weitergehende Anforderungen - befindet sich die von mir bereits angesprochene Differenzierung in Bezug auf den Hoch- bzw. Tiefbau. Danach ist eine Tariftreueerklärung für Aufträge der Landesebene sowohl für den Tief- als auch für den Hochbau vorgesehen.
Für die kommunale Ebene gilt dies lediglich für Aufträge im Hochbau. § 3 Abs. 3 enthält allerdings eine Ermächtigung für die Kommunen, auch im Tiefbau die Auftragsvergabe an eine Tariftreueerklärung zu binden.
In § 4 geht es um den Nachweis der Seriosität bzw. der Bonität eines Bieters. Dazu sind mit einem Ange- bot Nachweise über die ordnungsgemäß abgeführten Steuern und Versicherungsbeiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die bereits erwähnte Tariftreueerklärung vorzulegen.
Mit § 5 wollen wir die Einhaltung der geforderten Vergabevoraussetzungen kontrollierbar machen. Dies soll durch stichprobenartige Kontrollen verbunden mit der Einsichtnahme in Entgeltabrechnungen ermöglicht werden.
In § 6 geht es um Sanktionen bei Verstößen gegen die Verpflichtungen des Vergabegesetzes. Entscheidend ist dabei, dass ein Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer bei Verstößen gegen das Gesetz für bis zu drei Jahre von weiteren öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden kann.
Meine Damen und Herren! Natürlich hat es bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eine ganze Reihe von Gesprächen mit Verbänden und Gewerkschaften gegeben. In diesem Zusammenhang will ich insbesondere auf die Gespräche mit den Vertretern der Bauwirtschaft eingehen, zumal der Baugewerbeverband Sachsen-Anhalt vor einigen Tagen eine Anti-Dumpingpreis-Initiative gestartet hat.
Dabei wird auf einen Erlass des Landes Niedersachsen vom September dieses Jahres abgestellt. Mit diesem Erlass werden die Aufträge vergebenden Stellen, die öffentliche Hand, darauf verpflichtet, bei der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Wörtlich heißt es in dem Erlass - ich zitiere -: „Der niedrigste Angebotspreis allein ist somit nicht entscheidend.“
Darüber hinaus kann die Vergabestelle bei signifikanten Abweichungen der Preise verlangen, dass der Bieter die ordnungsgemäße Kalkulation seines Angebotes schlüssig nachweist. Zur ordnungsgemäßen Kalkulation gehört auch in Niedersachsen die Berücksichtigung von verpflichtenden tariflichen und gesetzlichen Vorgaben.
Meine Damen und Herren! Wir können uns durchaus vorstellen, dass diese Anregungen im Rahmen der Anhörung in den Ausschüssen aufgegriffen und in das Gesetz eingearbeitet werden. Wir bitten deshalb um die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in der Drs. 3/3971 in die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Recht und Verfassung, für Finanzen, für Inneres sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Die Federführung soll beim Wirtschaftsausschuss liegen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal kurz auf das eingehen, was Herr Dr. Daehre angesprochen hat.
Ich finde es ein wenig schade. Herr Dr. Daehre, ich hatte den Eindruck, dass wir damals in der Debatte im April des vergangenen Jahres schon ein Stück weiter waren. Von daher finde ich es schade, dass Sie sich an dieser Stelle verweigern.
Ich will auch noch einmal auf das eingehen, was hier bezüglich der Kritik der Bauwirtschaft gesagt wurde. Die Gespräche, die wir und ich geführt haben, waren eigentlich sehr konstruktiv.
Die Kritik der Bauwirtschaft richtet sich im Kern darauf: Dieses Vergabegesetz allein reicht nicht aus;
wir brauchen darüber hinaus weitere Maßnahmen, was die Vergabestellen angeht. - Das kann man, glaube ich, auch nur unterstreichen; das sehen wir ähnlich.
Deshalb habe ich versucht, eine Brücke zu schlagen zwischen dem, was wir im Gesetzentwurf vorschlagen, und dem, was Niedersachsen mit dem Erlass vom September gemacht hat. Es geht nämlich darum, hier zu einer Kombination beider Möglichkeiten zu kommen.
Das wäre dann in der Tat eine Möglichkeit, ein wirksames Gesetz zu schaffen, das angewandt und letztlich auch kontrolliert werden kann.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Ich denke, dass wir mit dem Instrument der Tariftreue tatsächlich eine Möglichkeit schaffen, mit der wir wieder zu einem fairen Wettbewerb in der Bauwirtschaft in diesem Lande gelangen. Wenn das alles wirklich so wunderbar geregelt wäre, dann hätten wir jetzt nicht die Situation, die auch Sie deutlich beschrieben haben und die auch die Bauwirtschaft beschrieben hat.
In einem Punkt, Herr Dr. Daehre, kann ich Sie beruhigen, nämlich was die datenschutzrechtlichen Regelungen angeht. Darüber haben wir in der Tat vorher mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Kalk diskutiert. Ich will es einmal salopp sagen: Er hat sie sich angesehen und hat deutlich gesagt, dass sie, so wie sie formuliert sind, „wasserdicht“ sind. Das heißt, in dieser Frage werden wir keine Probleme bekommen.
Herr Dr. Daehre, ich zähle einfach darauf, dass wir in den Ausschussberatungen auch Sie noch werden überzeugen können. Dann, denke ich, haben wir eine gute Ausgangsposition für die Bauwirtschaft und die Arbeitnehmer in unserem Land. - Vielen Dank.
Ja, gern.
Das sehe ich anders. Ich habe mir das auch als Stichwort notiert, weil Sie gesagt haben, der Gesetzentwurf sei umstritten. Wenn Sie dabei auf das Abstimmungsergebnis bezug nehmen, das in der „MZ“ veröffentlicht worden ist, dann weiß ich nicht, ob drei Gegenstimmen dafür sprechen, dass er umstritten ist. Wenn Sie das sozusagen zur Messlatte für Ihr eigenes Handeln in der CDU-Fraktion machen würden, dürften Sie wahrscheinlich in den Landtag gar nichts mehr einbringen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Daß ausgerechnet die CDU bundesweit versucht, die Öko-Steuer zum Thema zu machen, sagt mehr über den Seelenzustand der Christdemokraten aus, als dies die Pressekommentare in den letzten Tagen und Wochen zum Ausdruck bringen konnten.
Offenbar, Herr Dr. Bergner, will man dieses Thema zum Befreiungsschlag nutzen und hofft dabei erneut auf den Hessen-Effekt, mit dem es beim Staatsbürgerschaftsrecht gelungen war, weite Teile der Bevölkerung für sich zu mobilisieren. Daß damals anscheinend auch noch illegal Finanzmittel im Wahlkampf eingesetzt worden sind, gehört zum Gesamtbild.
Aber, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich prophezeie Ihnen, daß dieses Mal Ihre Rechnung nicht aufgehen wird.
Selbst wenn Sie mit Ihrer Kampagne gegen die aktuelle Benzinpreisentwicklung erneut auf den Bauch der Menschen zielen,
wird Ihnen niemand mehr Ihre Rolle als Interessenvertreter gegen die vermeintlich negativen Auswirkungen der Öko-Steuer abnehmen.
In der Tat paßt es nicht zusammen, einerseits gegen sechs Pfennige Mineralölsteuererhöhung zu polemisieren und auf der anderen Seite nicht die Frage beantworten zu können,
wo Millionenbeträge an Parteispenden abgeblieben sind.
Ich denke, das mußte in diesem Haus heute auch einmal gesagt werden. Sie sind heute viel zu billig davongekommen.
Meine Damen und Herren! Wer sich mit der Öko-Steuer ernsthaft auseinandersetzen will, kann sie nicht isoliert betrachten, sondern muß sie als Teil des gesamten Steuerreformpakets sehen. Denn - um es mit dem ehemaligen Ehrenvorsitzenden der CDU zu sagen - entscheidend ist, was hinten rauskommt. Dabei kommt man nicht umhin, festzustellen, daß die bereits umgesetzten und insbesondere die geplanten Maßnahmen des Steuerreformpakets enorme Entlastungen bedeuten.
So werden die Privathaushalte um über 20 Milliarden DM entlastet. Das können Sie nachrechnen. Diese zum Teil erheblichen Entlastungen ergeben sich aus der Absenkung des Eingangssteuersatzes, aus der Anhebung der Grundfreibeträge sowie aus der Anhebung des Kindergeldes um knapp 25 %
auf mittlerweile 270 DM im Monat.
Lesen Sie das nach, dann werden Sie das bestätigt finden.
Aber auch die mittelständische Wirtschaft wird um 5,5 Milliarden DM entlastet. Dazu tragen die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne
sowie die stufenweise Reduzierung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte auf 43 % bei. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform sind weitere Absenkungen der Steuersätze geplant.
Meine Damen und Herren! Auch die ökologische Steuerreform hat nicht nur Belastungen, sondern sie hat auch Entlastungen zur Folge, die insbesondere bei der Absenkung der Lohnnebenkosten durch die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrages von 20,3 % auf mittlerweile 19,3 % deutlich sichtbar werden. Der Minister hat darauf hingewiesen.
Eine weitere Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge auf 19 % ist geplant. Damit werden erstmals seit Jahren die Lohnnebenkosten sinken und können perspektivisch sogar die 40%-Marke unterschreiten.
Die Maßnahmen des Steuerpaktes einschließlich der Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge haben im Jahr 1999 dazu geführt, daß erstmals die Nettoeinkommen stärker angestiegen sind als die Bruttoeinkommen.
Die Steuersenkung und die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge wirken sich aber nicht nur für die Arbeitnehmerhaushalte aus. Auch bei Lohnersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld machen sich die Nettoentlastungen in den pauschalierten Leistungstabellen bemerkbar. In einem Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit zu den am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Leistungssätzen heißt es dazu - ich zitiere wörtlich -:
„Aufgrund von steuerlichen Entlastungen und des niedrigeren Rentenversicherungsbeitrages im Jahr 2000 sind die neuen Leistungssätze in der Regel höher als 1999.“
Damit an dieser Stelle kein falscher Eindruck entsteht: Natürlich handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine Teilkompensation. Dies gilt auch für Sozialhilfeempfänger. Auch die Rentnerinnen und Rentner erhalten eine weitere Kompensation erst dann, wenn sich die Rentenberechnung wieder uneingeschränkt an die Nettoeinkommensentwicklung anpaßt und sich an dieser orientiert.
Genauso falsch ist es aber auch, zu behaupten, daß es keinerlei Entlastungen geben wird.
Meine Damen und Herren! Auch die Ausnahme- und Sonderregelungen für Betriebe und Unternehmen müssen genannt werden. So zahlen Unternehmen des produzierenden Gewerbes für Strom zu betrieblichen Zwekken lediglich 20 % des Regelsteuersatzes. Neben der Ermäßigung bei der Stromsteuer wird das produzierende Gewerbe auch teilweise von der Steuererhöhung bei Heizöl und Gas entlastet.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die durch die Öko-Steuer besonders belastet sind, erhalten darüber hinaus einen zusätzlichen Vergütungsanspruch, der sich, kumuliert für Strom und Mineralölsteuer, an den Einsparungen bei den Lohnnebenkosten orientiert. Übersteigt die Steuerbelastung das 1,2fache des eingesparten Rentenversicherungsbeitrages, entsteht ein Vergütungsanspruch. Letztlich ist eine Bagatellgrenze festgelegt worden. Unterhalb dieser Grenze erfolgt keine Besteuerung.
Als Fazit läßt sich feststellen: Die Unternehmen und Betriebe werden keineswegs in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt. Der Faktor Arbeit wird in den nächsten fünf Jahren um insgesamt 115 Milliarden DM entlastet. Damit sind die Voraussetzungen für weitere Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen gegeben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, möchte ich nicht.