Tilman Tögel

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat steht die Frage, ob wir uns das antun müssen, im Raum. Ich hoffe, dass wir uns diese Frage bei der nächsten Sitzung des Landtages nicht mehr zu stellen brauchen.
Nun aber zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU.
Ein kleiner Nachtrag noch zu der Diskussion über die Aussage des tschechischen Ministerpräsidenten: Die Reaktion des Bundeskanzlers darauf war - Herr Sobetzko, Sie sollten sie kennen -, dass er eine im März geplante Reise nach Prag abgesagt und erklärt hat, dass er vor der Bundestagswahl nicht mehr nach Prag fahren werde. Ich denke, das ist eine angemessene Reaktion des Bundeskanzlers auf die auch aus meiner Sicht problematischen Aussagen des tschechischen Ministerpräsidenten.
Zur Sache. Sie haben die Antworten der Landesregierung auf der einen Seite zum Teil gelobt, aber auf der anderen Seite auch als mangelhaft bezeichnet. - Das hängt natürlich auch ein bisschen von den Fragen ab. Wenn man Fragen stellt, die nicht in der Zuständigkeit und der Kompetenz der Landesregierung liegen, dann kann man natürlich nur schwerlich umfassende Antworten erwarten.
Zum Beispiel die Frage nach den Verhandlungskapiteln. Das sind Dinge, die - wenn auch teilweise im Internet nachzulesen - vertraulich zwischen der EU-Kommission und den Beitrittskandidaten verhandelt werden.
Dabei hat die Landesregierung keinerlei Kompetenzen, da sie weder über den Bundesrat noch in anderer Weise an den Beitrittsverhandlungen in konkreten Kapiteln beteiligt ist.
Ich möchte aus den Fragen eine exemplarisch herausgreifen, über die Sie gesagt haben, sie sei unzureichend beantwortet worden, die Frage I.5. Aus der Antwort auf diese Frage haben Sie nur den Satz zitiert: „Eine besondere Betroffenheit des Landes Sachsen-Anhalt liegt abgesehen von den Problemen, die sich in Deutschland bzw. für die Länder insgesamt stellen, nicht vor.“ Die Antwort der Landesregierung ist aber insgesamt eine Seite lang, einschließlich eines Verweises auf das Internet. Das hätten Sie der Vollständigkeit halber erwähnen sollen;
denn danach werden Dinge angeführt, die auch aus meiner Sicht problematisch sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Kapitel 7 - Landwirtschaft - und Kapitel 21 Regionalpolitik - besonders schwierige Verhandlungskapitel darstellen oder dass zum Beispiel im Bereich des Verkehrs die Öffnung der Kabotagemärkte ein großes Problem ist. Das sind die Dinge, die uns betreffen.
Wir sind nun einmal - das wird sicherlich niemandem in diesem Haus entgangen sein - kein Land, welches eine direkte Grenze zu einem Kandidatenland für die Osterweiterung hat. Hierbei sind die Probleme in den Grenzregionen natürlich ungleich größer. Dafür hat die Union extra ein Programm geschaffen, das Grenzregionenprogramm, das Regionen in Italien, Österreich und Deutschland - also in Bayern die Oberpfalz und Franken sowie die Länder Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - umfasst. Wir sind davon nicht betroffen. Für uns besteht keine explizite Betroffenheit. Wir sind nur indirekt betroffen, wie alle anderen Regionen in Europa auch.
Die Frage, was man heute sagen kann, hat der Ministerpräsident zum Teil mit dem Verweis auf die Ende März stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz Ost beantwortet. Wir haben viele Dinge, die im Fluss sind.
Wir waren in der vergangenen Woche mit Vertretern des Wirtschaftsausschusses in Brüssel und haben dort mit Vertretern der Kommission über den Zwischenbericht zum Fortschrittsbericht der Kohäsionspolitik diskutiert. Es ist eindeutig, dass sehr viel in Bewegung ist. Das müssen wir anerkennen.
Die Frage kann natürlich nicht umfassend und auch nicht hellseherisch zu einem bestimmten Stichtag in einer Anfrage beantwortet werden. Vielmehr müssen wir
den Zeitverlauf abwarten. Etwas genauere Antworten auf die Frage, wie es mit der Strukturpolitik nach 2006 weitergeht, werden wir sicherlich Ende des Jahres 2004 geben können.
Ferner wurde von Ihnen angezweifelt, dass die Landesregierung kontinuierlich arbeitet. Ich bin der Auffassung, dass durch die Begleitung der Arbeit im Ausschuss der Regionen und im Rahmen der Arbeit des Bundesrates bereits kontinuierlich an der Lösung der Probleme mitgewirkt wurde. Wir haben im Hinblick darauf, unsere Interessen gerade im Bereich der Strukturpolitik gegenüber der Bundesregierung, aber auch in Brüssel zu vertreten, in Bezug auf Koordinierung, kontinuierliche Arbeit und Lobby-Arbeit in den letzten Jahren eine ganze Menge aufgeholt.
Sie haben mit einer gewissen Berechtigung darauf hingewiesen, dass die zuständigen Staatssekretäre bei den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses bis auf ein- oder zweimal nicht anwesend waren. Ich gebe Ihnen diesbezüglich durchaus Recht. Wir müssen uns bei dieser Kritik aber auch an unsere eigene Nase fassen. Wenn wir die Terminierung dieses Themas im Wirtschaftsausschuss ständig verschieben und uns in dieser Hinsicht nicht ein Stück weit mit den Terminen der Staatskanzlei abstimmen, dann können wir auch nicht erwarten, dass uns die Staatssekretäre jederzeit zur Verfügung stehen.
Meiner Auffassung nach ist die Antwort auf die Große Anfrage einschließlich der Antwort auf die PDS-Anfrage eine gute Zusammenstellung der Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf dieses Themenfeld. Diese Antwort ist ein Stück weit ein Nachschlagewerk. Hätte die Landesregierung daraus eine Broschüre gemacht und sie veröffentlicht, hätten Sie vielleicht kritisiert, dass Gelder für eine Werbebroschüre ausgegeben werden. Die Zusammenstellung ist umfassend. Wir haben mit ihr eine Grundlage, auf der wir uns informieren können, die in vielen anderen Ländern in dieser Form gar nicht besteht.
Ich weise ferner auf den Schwerpunkt der interregionalen Zusammenarbeit hin. Das ist ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt, der in der nächsten Zeit an Bedeutung gewinnen wird. Letzte Woche haben wir uns in Brüssel gemeinsam mit den Vertretern des Wirtschaftsausschusses auch über die Interreg-IIIC-Programme informieren lassen. Ich gehe davon aus - eine entsprechende Zusage des Wirtschaftsministeriums liegt bereits vor -, dass wir als Landtag in der nächsten Legislaturperiode intensiv informiert und auch in die Begleitung dieses Interreg-Projektes oder auch anderer Projekte einbezogen werden.
Aus meiner Sicht war das Ergebnis der in Brüssel geführten Gespräche mit den Vertretern des schottischen Parlaments positiv. Auch diesbezüglich hat es der kommende Landtag in der Hand, wie er sich in diese Diskussion einbringt, um die Kontakte zu vertiefen und die Zusammenarbeit der Institutionen, der Betriebe, der Regierungen und natürlich auch der Menschen zu begleiten. Die Schotten haben ebenso wie wir ein Interesse daran, dass wir eine Brückenfunktion nach Osteuropa wahrnehmen. Mit unseren Kontakten nach Estland und nach Schottland besteht ein Dreieck, innerhalb dessen wir voneinander profitieren können und auf dessen Grundlage wir die Einheit Europas gemeinsam voranbringen können.
Eine Bemerkung noch zur Strukturpolitik. Die Verhandlungen sind, wie gesagt, im Gang. Als wir über den mul
tisektoralen Beihilferahmen diskutierten, hätte ich mir eine explizite Stellungnahme Ihres Kanzlerkandidaten gewünscht. Es hat mich etwas geärgert, dass Herr Stoiber nichts dazu gesagt hat. Als Einziger hat sich hierzu im „Focus“ Herr Teufel geäußert, der sagte, dieser Beihilferahmen müsse abgeschafft und die Großbeihilfen müssten reduziert werden. An dieser Stelle hätte Herr Stoiber einmal sehr deutlich demonstrieren können, was man für Ostdeutschland tun kann, wenn er gesagt hätte: Als Kanzlerkandidat der Union unterstütze ich es, dass der multisektorale Beihilferahmen in diesem Zusammenhang weiter bestehen bleibt.
Aber es gibt auch andere Dinge. Ich habe Herrn Stoiber in Brüssel öfter erleben dürfen, wenn über Tierobergrenzen oder über den Wettbewerbsföderalismus - reiche Regionen sollen mehr fördern, als arme Regionen fördern können - geredet wurde. Bei solchen Gelegenheiten hatte Herr Stoiber sehr wohl vor allem die bayerischen Interessen im Blick.
Mein Fazit: Die Osterweiterung ist unverzichtbar. Sie muss kommen. Sie ist ein den Frieden in Europa sichernder Faktor. Es ist wichtig, dass wir die Stabilität, die die EU seit 50 Jahren in Europa sichert, auch weiter nach Osten exportieren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich froh darüber, dass die Antwort auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion nicht ganz so umfangreich gewesen ist wie die Antwort zum Thema Kulturpolitik. Ich habe somit die Hoffnung, dass wenigstens einige der Kollegen die Antwort gelesen haben. Wären es mehr als 200 Fragen gewesen mit den dazu gehörenden Antworten, hätte das vielleicht den einen oder anderen doch abgeschreckt, sich mit diesem leider oft unterschätzten Thema zu beschäftigen.
Trotzdem ist die Antwort der Landesregierung eine sehr gute Zusammenstellung der Aktivitäten, die es in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt und in Europa gegeben hat. Wir müssen uns allerdings als Landtag auch die Frage stellen, was wir dazu beigetragen haben und was wir zukünftig dazu beitragen können, verstärkt Schwerpunkte zu setzen und uns in diesen Diskussionsprozess einzubringen.
Der Wirtschaftsausschuss ist in der Vergangenheit bemüht gewesen, sich diesem Thema immer wieder zu widmen. Aber er hat natürlich auch andere Themen auf der Tagesordnung und er hat auch zu wenig Zeit, sich intensiv mit grundsätzlichen Fragen der Europapolitik auseinander zu setzen. Leider gibt es in den Fraktionen nur wenige Kollegen, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Andere Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben ihre Prioritäten anders gesetzt.
Wie es in der kommenden Legislaturperiode weitergeht, wird der neue Landtag in seiner Zusammensetzung entscheiden. Die Frage, ob wir einen eigenen Europaausschuss haben werden und wie die Arbeit dann gestaltet wird, werden die Kollegen - ob wir selbst oder andere, wissen wir heute noch nicht - nach den Wahlen entscheiden.
Ein Punkt ist mir wichtig. An den Diskussionen im Ausschuss haben sich die Fraktionen auf der rechten Seite des Hauses bisher in keiner Weise beteiligt. Wenn ihre Vertreter überhaupt anwesend waren, ist weder zu Wirtschaftsthemen noch zu europapolitischen Themen etwas gesagt worden.
Insofern ist es sicherlich angebracht, dass die DVUFraktion heute auf einen Redebeitrag verzichtet hat. Es ist fast schon Normalität, dass sich die FDVP-Fraktion zu Wort gemeldet hat, mit einem Beitrag, der inhaltsleer war. Er hatte mit der Arbeit, die dazu im Wirtschaftsausschuss geleistet wurde, nichts zu tun. Wir haben für die kommende Legislaturperiode die Aufgabe zu klären, wie wir dieses Thema im Land und darüber hinaus weiter begleiten und welche Schwerpunkte wir setzen.
Ich möchte nunmehr in Kürze zu einigen Punkten aus meiner Sicht Stellung nehmen. Wir haben in Punkt 3 die Bildungsangebote der Universitäten aufgezeigt. Ich möchte ergänzen, dass die Fachhochschule in Stendal
internationale Kontakte hat. Sie hat kosmopolitische Studiengänge, die zwangsläufig mit einem Auslandssemester verbunden sind.
Ich kann dem Kollegen Sobetzko nicht folgen in der Aussage, dass die Hochschulen keinen Bezug zur Osterweiterung haben. Zum einen kommen viele Kollegen aus Osteuropa an unsere Universitäten. Zum anderen gehen auch viele Studenten unserer Universitäten in osteuropäische Staaten, auch in Staaten, die zu den Beitrittskandidaten gehören.
Insofern gibt es aus meiner Sicht sehr wohl einen Bezug zur Osterweiterung, und es ist korrekt, dass von der Landesregierung die Studiengänge in diesem Zusammenhang aufgezählt werden.
Unter Punkt 4 will ich der Vollständigkeit halber etwas zur Definition des Landesinteresses gegenüber dem Bund und der EU ergänzen, das in Punkt 20 noch einmal genannt wird. In besonderer Form wird das Landesinteresse wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft auf der Reform der Strukturfonds nach 2006 liegen.
Zu Punkt 6 - infrastrukturelle Anforderungen -: Das ist der einzige Punkt, in dem ich Herrn Gärtner widerspreche. Ich meine, dass die Nordverlängerung der A 14 auch im Kontext der Osterweiterung als Zugangsachse zu den Ostseehäfen eine wichtige Rolle spielt. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber - in der Altmark ohnehin, aber auch in den anderen Regionen des Landes -, die Nordverlängerung der A 14 als ein prioritäres Projekt aufzunehmen.
Zu Punkt 8 - konkrete Maßnahmen zur Osterweiterung möchte ich einen Vorschlag unterbreiten. Ich würde gern als Vertreter im Ausschuss der Regionen gegenüber der Landesregierung aktiv werden. Ich könnte mir vorstellen, dass wir in der nächsten Wahlperiode des Ausschusses der Regionen, die ebenfalls über vier Jahre geht, - die konstituierende Sitzung findet am 6. Februar 2002 statt in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen ein Seminar zum Strukturwandel in der Landwirtschaft oder zu nachwachsenden Rohstoffen durchführen.
Ich denke, wir haben in Sachsen-Anhalt gute Erfahrungen bei der Umstrukturierung der Landwirtschaft. Wir haben auch gute Beispiele, wie man nachwachsende alternative Rohstoffe nutzen kann. Wir sollten durchaus eine Brückenfunktion zwischen Ost- und Westeuropa wahrnehmen. Der AdR bietet dafür ein Podium. Vielleicht gelingt es in diesen vier Jahren gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen, in dieser Hinsicht etwas in Sachsen-Anhalt zu tun.
Unter Punkt 8.3 haben wir zum Beispiel die Aktivitäten des Büros des Landes in Estland aufgeführt. Ich will ergänzen, dass es für mich immer ein Ziel war, das leider nicht erreicht werden konnte, dass wir uns als Parlament zukünftig stärker einbringen, dass wir Parlamentspartnerschaften eingehen, die wirtschaftliche und andere Kontakte begleiten und über die wir unter Umständen auch auf rechtliche Rahmenfestlegungen in den Partnerländern Einfluss nehmen können.
Meine Vorstellung ist, dass das Parlament eine Region in Westeuropa und eine Region in Osteuropa auswählt und intensive Kontakte pflegt. Dabei spielt es nicht die
Rolle, ob es sich um Estland, Bulgarien oder um eine andere Region mit legislativer Kompetenz handelt. Die deutsch-bulgarische Gesellschaft versucht, eine derartige Partnerschaft in Bulgarien vorzubereiten. Aber auch die Kontakte, die der Landtag zu Estland schon hatte, geben Anlass zu der Hoffnung, dass eine Partnerschaft möglich ist.
Zu Punkt 12. Herr Sobetzko ist noch etwas intensiver auf die Frage der Organisation und der Bündelungsfunktion innerhalb der Landesregierung eingegangen. Ich möchte seine Aussage korrigieren: Weder in Sachsen noch in Thüringen noch in Brandenburg gibt es ein eigenes Ministerium.
In Thüringen ist der Chef der Staatskanzlei der Bevollmächtigte beim Bund und für Europa innerhalb der Staatskanzlei. In Sachsen ist Herr Tillich Europaminister innerhalb der Staatskanzlei. In Brandenburg ist der Justizminister für Europaangelegenheiten mit zuständig. Wir haben in keinem Bundesland mehr ein eigenständiges Europaministerium. Diesen Trend haben alle Bundesländer 1993 und 1994 aufgegeben.
Ich persönlich halte diese Bündelungsfunktion in der Staatskanzlei, wie auch immer sie personell untersetzt ist, ob mit einem Staatssekretär oder einem eigenen Minister, für zukunftsweisend, für praktikabel und für sinnvoll. Das entbindet die anderen Ressorts nicht davon, in dieser Frage weiter aktiv zu bleiben und sich fachspezifisch auf Fragen der Osterweiterung und der europäischen Integration einzustellen. Die Aufgabe der Staatskanzlei ist tatsächlich die Koordination und eine Bündelungsfunktion.
Unter Punkt 13 wird auf das Verbindungsbüro in Brüssel eingegangen. Ich kann Ihnen aus persönlicher Erfahrung sagen, dass die Kollegen eine sehr gute Arbeit leisten. Sie sind mit den relativ geringen personellen Ressourcen hervorragend platziert im Ranking der deutschen Verbindungsbüros. Ich finde es ganz toll, was sie dort machen, und habe in den Jahren, seitdem ich intensiv in Brüssel zu tun habe, in allen Punkten eine hervorragende Unterstützung erfahren. Ich kann die Kollegen nur aufrufen, das auch in Zukunft zum Wohle und im Interesse des Landes weiterhin so zu tun. Was sie dort leisten, ist wirklich toll.
Weil meine Redezeit zu Ende geht, komme ich gleich zu Punkt 20 - EU-Strukturfonds. In diesem Bereich hat der AdR eine ganze Menge getan und wird auch zukünftig eine ganze Menge tun.
Zu Punkt 25: Öffentlichkeitsarbeit mit Vereinen, Verbänden und anderen. Das Eurocamp liegt mir persönlich auch sehr am Herzen. Ich halte das für eine ganz wichtige Sache und werde auch weiterhin dafür kämpfen, dass die Gelder dafür bereitstehen.
Eine Bemerkung noch - das ist mein letzter Punkt - zur Frage 39. Die Frage nach Rolle und Bedeutung des AdR, weil er keine Gesetzgebungskompetenz hat, klingt mir ein bisschen zu kritisch. Das Europäische Parlament hat viele Jahre gebraucht, um Rechte zu erlangen. Es hat jetzt noch nicht alle Rechte, die wir ihm wünschen. Aber der AdR hat erst eine ganz junge Geschichte. Er entwickelt sich und hat von Vertrag zu Vertrag mehr Rechte bekommen. Auch im Amsterdamer Vertrag war das der Fall. Wir haben zwei Funktionen. Eine Funktion -
40 Sekunden, Herr Präsident. - Das eine ist die Funktion gegenüber der Kommission, das andere die in die Regionen. Ich habe das vorhin am Beispiel eines gemeinsamen Seminars erläutert. Ein Nebenprodukt ist natürlich auch der regelmäßige Kontakt zu Vertretern anderer Regionen.
Der Ausschuss muss sich in seiner Arbeit allerdings auch qualifizieren. Ein besonders stark diskutierter Punkt ist jetzt zum Beispiel die Rolle der Regionen -
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. - Ein stark diskutierter Punkt ist die Rolle des AdR für die Regionen mit Gesetzgebungskompetenz. Wie wir damit weiter verfahren, ist noch nicht ganz klar. Dieser Diskussionsprozess läuft gerade, es ist ein sehr spannender Prozess, weil wir unterschiedliche Kompetenzen haben.
Herr Präsident, ich bedanke mich für die Großzügigkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass ich die Zeit, die ich vorhin überzogen habe, jetzt wieder einsparen kann. Wir haben ja schon eine ganze Menge über den Europäischen Rat von Laeken gehört. Im Vorweihnachtstrubel ist seine Bedeutung etwas untergegangen.
Der Ministerpräsident hat noch einmal ausführlich über die zukünftige Rolle des Konvents und über die Bedeutung der Ergebnisse, die der Konvent hervorbringen soll, gesprochen. Ich will deswegen inhaltlich nicht allzu viel dazu sagen.
Die Konstituierung des Konvents findet schon in allernächster Zeit statt. Am 28. Februar wird er sich in Brüssel konstituieren. Er hat ein Jahr lang Zeit, unter intensiver Begleitung der so genannten Zivilgesellschaft, was immer das auch ist, zu Ergebnissen zu kommen. Ich hoffe auch, dass er den Regierungschefs, dem Europäischen Rat, sehr konkrete Vorschläge machen kann, die von den Regierungschefs so akzeptiert werden können, wie dies seitens des Europäischen Rates auch bei der Grundrechtecharta geschehen ist.
Welche Vertreter des Bundesrates und des Bundestages die Bundesrepublik Deutschland vertreten werden, ist bisher noch nicht klar. Ich bin gespannt, wer dies sein wird.
Ich hoffe, dass wir als Landtag Gelegenheit haben werden, uns mit diesem Problem intensiver zu beschäftigen und unter Umständen der Landesregierung hinsichtlich
ihrer Positionierung auch unsere Meinung mit auf den Weg zu geben.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag und hoffe, dass wir im Wirtschaftsausschuss in der kommenden Legislaturperiode oder vielleicht sogar noch in dieser Legislaturperiode das erste Mal zu diesem Thema diskutieren können. - Herzlich Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sobetzko, im Interesse der Sachlichkeit und Konstruktivität wäre es besser gewesen, wenn Sie sich die letzten zwei Sätze verkniffen hätten, denn auch wir haben natürlich für den Konvent plädiert. Wir haben das sogar in unserem Antrag mit vorgeschlagen. Deswegen war es nicht notwendig, noch einmal besonders hervorzuheben, dass sich die CDU dies zu Eigen gemacht hat. Wir haben hier keine Urheberschaft, Sie haben keine Urheberschaft. Wir haben dieses Thema genauso unterstützt wie Sie.
Unabhängig davon halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass es zu einer vorgezogenen Regierungskonferenz, wie Sie es eben angedeutet haben, kommen wird.
Deswegen wäre ich aber nicht noch einmal zum Rednerpult gegangen. Ich will noch etwas zum Beitrag der FDVP sagen, nicht weil ich meine, dass das im Hinblick auf die FDVP besonderen Zweck hat,
sondern ein Stück weit auch im Hinblick auf das Protokoll und die Besucher auf den Zuschauertribünen; denn der Beitrag der FDVP war eher von Unwissenheit und Stammtischparolen geprägt als von Sachkenntnis in Bezug auf diese europäische Debatte.
Das bezieht sich zum Beispiel auf die Frage des Austritts. Natürlich kann ein Staat austreten, wenn er dies will; aber nicht einmal die rechtsgerichtete Regierung in Italien oder die von Ihren politischen Freunden von der FPÖ mitgetragene Regierung in Österreich kommt auf einen so wahnwitzigen Gedanken, aus der EU auszutreten, weil sie natürlich genau wüsste, dass sie dies in einem geeinten Europa isolieren würde.
Was die Verfassungsgebung als Bürgerrecht angeht, so müssten Sie auch einmal die Geschichte der Bundesrepublik zurate ziehen. Das Grundgesetz ist von einer parlamentarischen Versammlung erarbeitet worden. Grundgesetzänderungen werden von Bundestag und Bundesrat beschlossen. In dem Sinne sind in Deutschland laut Verfassung keine Volksabstimmungen zulässig. Natürlich hätte ich mir auch gewünscht, dass über manche Dinge eine Volksabstimmung herbeigeführt worden wäre, aber dies ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen.
Abschließend will ich noch zwei Sätze sagen. Die Europäische Union hat die längste Friedensperiode in Europa geschaffen. Wir in Deutschland haben mit unseren Nachbarn die längste Friedenszeit mithilfe der Europäischen Union erreicht. Diese Aufgabe der Friedenssicherung hat aus meiner Sicht eine nicht zu unterschätzende, eine sehr hohe Bedeutung.
Diese Stabilität - das ist mein letzter Satz dazu -, die wir in Europa geschaffen haben, sollen, wollen und müssen wir nach Osteuropa exportieren; denn nur dies gibt uns die Chance, auch langfristig in der Zukunft in Europa in Frieden zu leben. - Ich bedanke mich und bitte nochmals um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir werden dem Antrag zustimmen, obwohl es eigentlich notwendig gewesen wäre, einen Änderungsantrag zu stellen.
Unabhängig davon hätten wir das natürlich auch im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss diskutieren können; denn der Antrag ist von so mangelhafter Qualität, dass mich dies bei Ihrer Fachkenntnis schon überrascht. So wissen Sie doch beispielsweise sehr genau, dass es sich nicht um 117 Sexualstraftäter handelt. Das Gleiche gilt bezüglich der Information durch die Landesregierung und bezüglich der Frage, ob im Rechtsausschuss über das zusätzliche Personal, das für diese Anstalt notwendig ist, oder über die Frage der Baufinanzen gesprochen wurde. Das alles hat mich schon ein wenig überrascht.
Mir scheint, dass Sie, was die bestehenden Ängste der Anwohner angeht, ein Spiel mit dem Feuer treiben und hieraus populistisch politisches Kapital schlagen wollen. Das halte ich dem Thema für nicht sonderlich angemessen. Ich muss schon sagen: Wenn Sie irgendwann wieder einmal Regierungsverantwortung übernehmen wollen, so haben Sie bis dahin noch einen weiten Weg vor sich.
Ich will das noch einmal konkret begründen. Herr Remmers hat es schon angedeutet. Für mich ist es immer wieder erstaunlich, dass zwischen dem, was Sie sagen, und dem, was Sie - auch in Anträgen - schreiben, eine doch erhebliche Lücke klafft.
Sie wissen genau, dass wir als Land nach dem Strafvollzugsgesetz verpflichtet sind, diese Abteilung einzurichten. Sie wissen auch, dass die Auswahlkriterien für die therapierbaren Delinquenten im Strafvollzugsgesetz weitgehend vorgeschrieben sind.
Ich weiß auch und Sie haben es auch gesagt, dass Sie persönlich sehr an Resozialisierungsmaßnahmen interessiert sind, weil das natürlich immer der bessere Weg für Straftäter ist, wenn sie hinterher wieder auf die Gesellschaft, auf die Menschheit losgelassen werden.
Ich kann wohl für meine ganze Fraktion sagen, dass wir übereinstimmend für die Minimierung der Belästigungen für die Anwohner sind. Die Frau Ministerin hat auch schon einige Beispiele genannt, was hierfür machbar ist. Eigentlich kann man aber von einer Gefahr für die Bevölkerung bzw. von einer vermehrten Gefahr für die Bevölkerung nicht reden; denn die Anzahl der Straftaten, die von ausgebrochenen Häftlingen in direkter Umgebung von Strafanstalten verübt werden, rechtfertigt es nicht, von einer erhöhten Bedrohung zu reden.
Irgendwo muss eine solche Abteilung entstehen, da wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Widerstände dagegen gäbe es in allen Regionen des Landes. Nicht umsonst ist Halle ausgewählt worden, um gerade durch die Nähe zur Universität die wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen, die aus unserer Sicht wirklich notwendig ist; denn in diesem Bereich gibt es nicht so viel Erfahrungen. Es ist schließlich eine neu eingeführte Verpflichtung, die die Länder zu erfüllen haben.
Wie gesagt, wir sind für die Annahme des Antrages, für den Bericht der Ministerin und für eine entsprechende sachlich und fachlich begründete Diskussion im Ausschuss. - Ich bedanke mich.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Für das Protokoll ganz kurz einen Satz zu unseren rechten Teilnehmern im Plenarsaal: Erstens ist die Anwesenheit bzw. die Mitarbeit der rechten Vertreter des Landtages im Wirtschaftsausschuss äußerst eingeschränkt. Zweitens reden sie überhaupt nicht zu diesen Themen, geschweige denn dass sie nachfragen. Insofern bin ich immer wieder verblüfft, was für große Reden hier geschwungen werden, ohne dass nur ansatzweise versucht wird, im Ausschuss mitzuarbeiten. Wie gesagt, das nur fürs Protokoll, damit das offiziell festgehalten wird.
- Genau. Herr Metke hat mich eben darauf hingewiesen, ich hatte es mir auch schon aufgeschrieben. Manche sind ihrer Zeit voraus, andere sind ihrer Zeit in erheblichem Maße hinterher. Der derzeitige Ratspräsident ist Herr Göran Persson aus Schweden. Die Ratspräsidentschaft von Herrn Chirac ist Schnee vom letzten Jahr gewesen. Aber, wie gesagt, so viel auch nur fürs Protokoll.
Ich möchte kurz festhalten, dass im Prinzip darüber Einigkeit besteht, dass der Vertrag von Nizza nicht der große Wurf gewesen ist. Wir alle, einschließlich der Bundesregierung, hätten uns sicherlich mehr an Demokratisierung, an Rechten für das Parlament, an finanzieller Vorausschau und finanziellen Auswirkungen gewünscht. Mit dem Vertrag von Nizza ist die Osterweiterung aber erst möglich geworden.
Der Beitritt von Kandidatenländern wird erst nach dem tatsächlichen Stand der einzelnen Kapitel in den Verhandlungen mit der Kommission erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass nicht nach einem abstrakten Zeitplan gearbeitet wird, sondern nach dem aktuellen Stand der Möglichkeiten der Beitrittskandidaten.
Ich komme kurz zu den Übergangsfristen, die Herr Gärtner erwähnt hat. Es gibt verschiedene Prognosen und Untersuchungen, inwieweit sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit positiv oder negativ auswirken wird. Ich habe dabei keine großen Ängste, dass wir davon überrollt werden könnten, zumal in vielen Bereichen Arbeitnehmer aus Osteuropa schon jetzt hier arbeiten können. Insofern sehe ich da wenig Probleme. Wir haben aber mit Übergangsfristen die Möglichkeit, flexibel zu reagieren.
Herr Verheugen hat in dieser Woche in Berlin gesagt, dass er den Vorschlag der Bundesregierung, eine fünfjährige Übergangsfrist bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu schaffen und diese im Anschluss daran eventuell um weitere zwei Jahre zu verlängern, unterstütze. Diese Regelung kann in diesen fünf Jahren flexibel nach Branchen und nach Regionen unterschiedlich gehandhabt werden, sodass zum Beispiel in Mangelberufen die Möglichkeit bestünde, Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu beschäftigen.
Ich möchte eine Zahl nennen. Bisher liegen aus den Beitrittsländern schon 500 Anträge auf Übergangsregelungen vor, die noch zu behandeln sind. Beispielsweise fordert Polen eine 18-jährige Übergangsregelung für den Erwerb von Grund und Boden. Das sind alles Dinge, über die noch verhandelt werden muss. Das zeigt, dass Übergangsfristen auch für die Beitrittsländer wichtig und notwendig sind.
Auch wir leben teilweise heute noch von Übergangsfristen, die uns die Europäische Union eingeräumt hat. Im Umweltbereich und in anderen Bereichen haben wir einen erheblichen Nachholebedarf, der nicht von heute auf morgen zu befriedigen ist.
Ich möchte noch kurz etwas zu dem von Herrn Sobetzko vorgebrachten Argument sagen, das von Beginn der Einbringung bis zu den Diskussionen im Ausschuss immer wieder auftauchte.
Ein Vorziehen der Regierungskonferenz wird es nicht geben. Das ist ein Beschluss von Nizza. Es macht keinen Sinn, dass wir die Vorverlegung fordern, wenn es anders beschlossen worden ist. Wir haben keinerlei Einflussmöglichkeiten. Das haben Sie richtig gesagt.
Es wäre aber auch politisch falsch. Denn wenn wir die Regierungskonferenz, die für das Jahr 2004 geplant ist, vorziehen würden, würden wir den neu hinzukommenden Mitgliedsstaaten keine Möglichkeit geben, in den Prozessen der Reform der Europäischen Union mitzureden.
Ich denke, es ist auch aus unserer Sicht unter dem Blickwinkel der Solidarität mit den Staaten, die über 40 Jahre unsere Verbündeten waren, nur recht und billig, dass wir dafür eintreten, dass sich die osteuropäischen Beitrittskandidaten bei der Reform der Europäischen Union zu Fragen der Daseinsvorsorge und zu Kompetenzabgrenzungen einbringen können und nicht nach dem Prinzip gearbeitet wird: Friss, Vogel, oder stirb. Insofern stehe ich auch politisch zu dem Termin der Regierungskonferenz im Jahre 2004, ganz unab
hängig davon, dass wir keine Chance haben, daran etwas zu ändern.
Ich bedauere es, dass Sie es vorziehen, sich der Stimme zu enthalten und sich nicht klar zur Osterweiterung und zur Ratifizierung der Verträge von Nizza zu bekennen. Ich bin froh, dass der Landtag dies mit seiner Mehrheit tun wird. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag ist die logische Schlussfolgerung aus den Landtagsbeschlüssen vom Juni letzten Jahres zur Osterweiterung und zu den EU-Reformen. Der Vertrag von Nizza lässt niemanden in Jubelschreie ausbrechen. Er hat aber - das ist die entscheidende Aussage - das Reformziel der Erweiterungsfähigkeit der Europäischen Union erreicht. Ich will das ganz deutlich sagen: Dieses wichtige Ziel ist damit erreicht worden. Jeder, der sich gegen die Ratifikation des Vertrages von Nizza ausspricht, muss sich den Verdacht anheften lassen, dass er gegen die Osterweiterung ist.
Meine Damen und Herren! Über die Einzelheiten des Vertrags, wie die Stimmengewichtung, die Entscheidungsverfahren und die Sitzverteilung, wurde in den Medien ausführlich berichtet. Das ist bei europäischen Themen nicht immer üblich. Aber in diesem Fall gab es auch aufgrund der Dramatik, die die Sitzung des Rates in Nizza an sich hatte, eine relativ ausführliche Berichterstattung. Über die Einzelheiten der Sitzverteilung sowie die Vor- und Nachteile, die für Deutschland daraus erwachsen, können wir sicherlich noch einmal im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten reden.
Die problematische Verhandlungsführung der französischen Ratspräsidentschaft hat zu einigen Unklarheiten hinsichtlich des Vertragstextes nach dem Ende der Konferenz geführt. Inzwischen sind diese wohl durch die Diplomaten ausgeräumt worden, sodass die Unterzeichnung des Vertrages von Nizza, wie ich vorgestern in der Zeitung gelesen habe, durch die Regierungschefs am 26. Februar dieses Jahres in Brüssel erfolgen wird. Danach kann das Ratifikationsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten beginnen.
Besonders interessant aus der Sicht der deutschen Bundesländer ist die Erklärung der Regierungschefs zur Zukunft der Union, in deren Folge im Jahr 2004 eine Regierungskonferenz einberufen werden soll, die unter anderem über die Themen Kompetenzabgrenzung und Vereinfachung der Verträge beraten soll.
Weiterhin wurde in Nizza beraten, dass auch der Status der Grundrechtecharta zukünftig diskutiert werden soll, also die Frage, ob wir die Grundrechtecharta in die Verträge aufnehmen wollen bzw. in welcher Form und wann dies geschehen soll.
Ebenso wichtig ist ein Beschluss von Nizza in Bezug auf das Thema Daseinsvorsorge. Auch dazu gibt es einen Ratsbeschluss.
Ich will mich in meinen Ausführungen auf die Dinge konzentrieren, die zum Punkt 3 des Antrages gehören:
Welche Handlungsmöglichkeiten, welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat der Landtag, haben die Landesparlamente in dem Prozess der Ratifikation?
Ich will deutlich sagen - das ist sicher nicht allen hier im Raum bewusst -, dass in Deutschland die Länder, also die regionale Ebene, eine in Europa einzigartige Mitwirkungsmöglichkeit bei den Verträgen im Rahmen der Europäischen Union haben. Der Bundesrat, das heißt die Länderkammer, ist als einzige europäische regionale Institution direkt in die Entscheidung über die Verträge von Nizza einbezogen. Das heißt also, wenn der Bundesrat ablehnen sollte, würde der ganze Vertrag von Nizza nicht zum Tragen kommen.
Wir haben Vergleichbares bei den Staatsverträgen beispielsweise zu den Medien, zu denen wir in den Landesparlamenten auch nur mit Ja oder Nein votieren können. Wir haben keinerlei Möglichkeiten, noch Einfluss auf die Inhalte zu nehmen.
Ähnlich ist das Verfahren im Bundesrat. Allerdings scheint mir in der Frage der Verträge von Nizza die Zustimmung des Bundesrates sicher zu sein; denn der designierte Kanzlerkandidat der Union, Herr Stoiber, hat inzwischen schon seine Zustimmung signalisiert. Es hat den Anschein, als mutierte er auf dem Weg zum Bundeskanzleramt inzwischen auch zu einem wahren Europäer.
Zu verdanken haben die Länder die Mitwirkungsmöglichkeiten dem neuen Artikel 23 des Grundgesetzes, der aber in der Folge seiner Einführung durch die Änderung des Grundgesetzes Mitte der 90er-Jahre weiter ausgestaltet werden muss. Dazu hat sich vor allem auch in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren einiges getan. Ich will einige Beispiele dafür nennen.
So ist das Büro in Brüssel seit 1994 nicht mehr nur Entsorgungsposten für überflüssige oder nicht verwendungsfähige Verwaltungsbeamte des Landes;
vielmehr hat es sich in dieser Zeit nicht nur hinsichtlich seiner Stärke entwickelt - inzwischen sind dort acht bis zehn Mitarbeiter tätig -, sondern es besteht auch aus einem jungen, engagierten Team, das inzwischen auch sehr gute Kontakte in die Häuser des Landes SachsenAnhalt hat, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Ich denke, das trägt auch dazu bei, dass die Verbindung der Häuser zu europäischen Themen etwas besser wird und die Sensibilität in den Häusern für solche Themen gestärkt wurde.
Auch in der Staatskanzlei ist ein fachlich hervorragendes Referat installiert. Ich denke, ich kann es nach drei Jahren als Mitglied im Ausschuss der Regionen beurteilen: Das Land Sachsen-Anhalt leistet im Zusammenspiel dieser beiden Organisationseinheiten in Brüssel und in der Staatskanzlei auf europäischer Ebene mehr als manches größere Bundesland.
- Ja, das ruft bei Herrn Becker Erstaunen hervor. Es gab einen Artikel in der „Wirtschaftswoche“. Darin wurde das Büro Sachsen-Anhalts mit dem von Nordrhein-Westfalen verglichen. Ich muss sagen, in diesem Zusammenhang hat das Land Sachsen-Anhalt sehr gut abgeschnitten.
Leider gibt der Landtag - damit will ich zu der Frage, was den Landtag betrifft, zurückkommen - im Hinblick auf die
Europapolitik ein eher trauriges Bild ab. Es hat sich hier im Landtag in den vergangenen Jahren kein adäquates Bewusstsein zur Bedeutung der Europapolitik entwickelt. Neben Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ist Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, dessen Parlament keinen eigenen Europaausschuss hat. Wenn wir in der nächsten Legislaturperiode, wie es der Präsident vorgeschlagen hat, darüber nachdenken sollten, wieder einen eigenen Ausschuss einzurichten, dann sollten wir allerdings nur daran gehen, wenn tatsächlich auch der Wille der Abgeordneten zur Mitwirkung in einem solchen Ausschuss erkennbar wird.
Das heißt aus meiner Sicht Folgendes: Die Anbindung an den Wirtschaftsausschuss ist vielleicht thematisch nahe liegend. Dort hat dieser Themenkomplex aber bei den vielen Problemen, die im Wirtschaftsausschuss zu diskutieren sind, nicht die prioritäre Stellung, die dem Thema nach meiner Ansicht zukommen sollte. Das ist kein Vorwurf an die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss; aber sie haben natürlich für die Mitwirkung im Ausschuss andere Prioritäten gesetzt, nämlich wirtschaftspolitische Prioritäten. Demzufolge ist es auch für viele Abgeordnete sehr schwierig, dieser relativ komplizierten Materie zu folgen und inhaltlich immer auf dem Laufenden zu sein.
Wir haben natürlich ein paar grundsätzliche Probleme, die ich ganz offen ansprechen möchte und die geklärt werden müssten, wenn wir diesen Ausschuss in der nächsten Legislaturperiode eingesetzt haben sollten. Wir haben das Problem, dass es keine eigene Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer in Fragen der Europapolitik gibt. Wir haben das Problem, dass es keinen eigenen Haushalt für Europapolitik gibt. Das heißt, es gibt auch nicht so richtig etwas zu beschließen, was eine ähnliche Wirkung wie Beschlüsse etwa im Finanzausschuss oder im Bildungsausschuss entfalten würde.
Ein besonderes Problem ist, dass wir einen relativ langen Vorlauf haben. Die Dinge, über die heute auf europäischer Ebene geredet wird, werden erst in zwei, drei oder fünf Jahren auf regionaler Ebene wirksam, manchmal auch etwas schneller. Das Problem der Abgeordneten ist natürlich, dass die Angelegenheiten, die nahe liegende Probleme bereiten und aktuell sind, viel intensiver beleuchtet werden als solche, die weiter entfernt sind. Ich denke, wir müssten darüber reden, wie wir damit umgehen können. Wir sollten auch mit den Kollegen in den anderen Bundesländern oder in anderen Regionen Europas darüber diskutieren, wie wir in dieser Hinsicht weiter verfahren können.
Ich will noch ganz kurz auf Punkt 4 des Antrages eingehen. Wir sehen natürlich auch, dass weitere Schritte zur Verbesserung der Transparenz von EU-Entscheidungen, zur Effektivierung der Verwaltung und zur Demokratisierung der EU-Organe notwendig sind. Wir wollen ständig daran arbeiten; aber das ist natürlich eine Politik der kleinen Schritte.
Es gibt natürlich immer den Widerspruch zwischen Regierungshandeln und parlamentarischer Kontrolle. Wir sehen ja hier im Lande auch, wie schwierig es ist, hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zu finden. Aber ich denke, mit dem Vertrag von Nizza sind wir ein kleines Stück vorangekommen. Wir sollten uns als Landtag eindeutig hinter die Landesregierung stellen, damit die positiven Ergebnisse von Nizza wenigstens wirksam werden und nicht die - zum Teil berechtigte - Kritik die Ober
hand gewinnt. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich.
Herr Gürth, ich würde mich freuen, wenn wir solche Aktivitäten auch einmal im Ausschuss hätten.
Ich bin aber dankbar, dass wir im Plenum kurz darüber diskutieren können.
Was die Frage nach dem Landtagtagsausschuss angeht, so habe ich vorhin gesagt, dass meiner Ansicht
nach das Bewusstsein in Sachen Europapolitik im Landtag noch nicht adäquat ausgebildet ist. Das betrifft - das gebe ich durchaus zu - auch meine eigene Fraktion. Bestimmte Gründe, die auch mit arithmetischen Dingen zusammenhingen, haben meine Fraktion bewogen, einen solchen Ausschuss nicht einzusetzen. Aber auch die SPD-Fraktion hat nicht die Mehrheit. Soweit ich mich erinnere, gab es dazu keine gegenteiligen Anträge oder Mehrheiten im Parlament. Ich bin mir da nicht ganz sicher; aber darüber können wir noch einmal diskutieren.
Was zweitens die Ziele der Bundesregierung angeht, die nicht erreicht worden sind, so sagen alle Kommentatoren - die deutschen wie die europäischen - übereinstimmend, dass Deutschland in Nizza eine wahre europäische Rolle gespielt hat. Das bedeutet natürlich auch, dass nicht alle nationalen Interessen durchsetzbar sind. Sie haben, wenn sie es verfolgt haben, gesehen, dass gerade Frankreich und Spanien in Nizza aus europäischer Sicht eine ungute Rolle gespielt haben; sie haben sehr auf nationale Interessen gesetzt, was auch etwas mit dem französischen Präsidentschaftswahlkampf zu tun hat.
Man kann, wenn man als einer von 15 Partnern zu einer Verhandlung geht, nicht erwarten, dass man alle seine Ziele erreicht. Sie kennen es aus Haushaltsberatungen und anderen Verhandlungen sicherlich auch: Man geht erst einmal mit Maximalforderungen hinein und freut sich anschließend über das, was erreicht worden ist. Dass wir nicht alles erreicht haben und dass auch ich in dieser Hinsicht Defizite sehe, habe ich, denke ich, deutlich genug gesagt.
Die Frage zum Europäischen Parlament war eine sehr spezielle Frage, ebenso wie die Frage zur Einstimmigkeit und zur Mehrheitsentscheidung bei der Asylpolitik. Daher sollten wir darüber im Ausschuss reden.
Gestatten Sie kurz folgenden Hinweis zum Europäischen Parlament: Die Deutschen haben jetzt einen besseren Schlüssel, was die Sitze im Europäischen Parlament betrifft, als es vorher der Fall war; denn sie haben ihre 99 Sitze beibehalten und alle anderen Mitgliedstaaten haben zukünftig weniger Sitze. Dass das Europäische Parlament dennoch mehr Sitze haben wird, ist durch die Beitrittsländer bedingt. Insofern sehe ich aus deutscher Sicht keinen gravierenden Nachteil; in diesem Fall ist es sogar positiv für uns gewesen.
Es gibt viel zu tun, sehr viel - auf europäischer Ebene, aber vor allem hier im Landtag. Es ist wirklich die Frage, packen wir es an oder lassen wir es sein. Manchmal frage ich mich nach einer solchen Diskussion, ob es überhaupt Sinn und Zweck hat, noch einmal intensiver darüber zu debattieren. Die Diskussion ist teilweise von Ignoranz bis hin zu Unkenntnis geprägt.
Aber wir sollten die Chance nutzen, meine Damen und Herren, im Ausschuss noch einmal den Versuch zu unternehmen, an der einen oder anderen Stelle zumindest eine gewisse Aufklärungsarbeit zu betreiben. Das betrifft die technischen Details, die im Vertrag von Nizza festgelegt sind, bis hin zu inhaltlichen Fragen.
Wenn ich die unterschiedlichen Äußerungen zur Osterweiterung und zu dem Vertrag von Nizza höre, fällt mir ein, dass ich im Staatsbürgerkundeunterricht gelernt habe, dass es antagonistische Widersprüche gibt.
Wenn man für die Osterweiterung ist, muss man auch für den Vertrag von Nizza sein.
Man kann nicht so blauäugig sein zu erwarten, dass Nachbesserungen zu diesem Vertrag nach diesen schwierigen Verhandlungen noch möglich sind.
Wenn sie nicht möglich sind, muss man dem Vertrag von Nizza zustimmen, sonst setzt man die Osterweiterung aufs Spiel. Es wird keine Osterweiterung geben, wenn man gegen den Vertrag von Nizza ist.
Am Schluss beantworte ich gern Fragen. - Das ist der eine Punkt, der mir dabei auffällt.
Der andere Punkt. Herr Bergner sagte vorhin, Herr Hänsch hätte sich so kritisch geäußert. Herr Hänsch hat in der vergangenen Woche - ich habe mit ihm am Freitag letzter Woche gesprochen - eindeutig gesagt, er wird dem Vertrag trotz aller Kritik und trotz aller Schwierigkeiten zustimmen und wird dafür werben, dass auch andere Sozialdemokraten im Europaparlament diesem Vertragswerk zustimmen. Auch er ist zu der Einschätzung gekommen, dass wir die wenigen positiven Ergebnisse nicht für Ziele aufs Spiel setzen sollten, die derzeit in Europa vermutlich nicht zu erreichen sind.
Nun noch einige Bemerkungen zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Ich denke, es ist tatsächlich eine Überweisung der Anträge in den Ausschuss notwendig, auch wenn ich anfangs gehofft hatte, wir könnten vielleicht einen Konsens finden.
Der Änderungsantrag scheint einiges zu verwechseln. Möglicherweise wurde er von der Bundesebene abgeschrieben und man hat lediglich das Wort „Bundesregierung“ durch das Wort „Landesregierung“ ersetzt; denn er geht einfach von unterschiedlichen Kompetenzen aus.
Ich will es nur beispielhaft erläutern. Erstens ist der Vertrag von Nizza kein notwendiger Beitrag für die Erweiterung, sondern er ist die Voraussetzung. Das ist ein durchaus nicht unwichtiger Unterschied.
Zweitens ist die Frage der Grundrechtecharta doch etwas anders zu bewerten, als es in dem Antrag und in einigen Redebeiträgen geschehen ist. Die Grundrechtscharta ist eine proklamierte Charta, die somit gewisse Selbstbindungskräfte für die unterzeichnenden Organe entfaltet. Das ist auch bei der Menschenrechtskonvention und bei anderen Erklärungen so, die keine Vertrags- oder Gesetzestexte darstellen, aber auch eine gewisse Selbstbindung entfalten. Wir werben dafür und treten dafür ein, dass die Grundrechtscharta in die europäischen Verträge überführt wird.
Zu der Forderung in einem weiteren Punkt, es sei die Aufgabe des Parlaments und der Landesregierung, eine konstruktive und sachliche Debatte darüber zu führen. Diesbezüglich muss man fragen, wer an welcher Stelle wofür zuständig ist. Der Landtag und auch die Landesregierung sollten diesen Prozess natürlich begleiten. Aber von der Formulierung her lässt das sehr zu wünschen übrig und ist so nicht zustimmungsfähig.
Ich weiß nicht, was die Frage der Gewaltenteilung - ich habe noch einmal nachgelesen - in diesem Zusammenhang soll. Dieser Begriff taucht weder in den Verträgen von Nizza noch in irgendeinem anderen Dokument auf. Das hat überhaupt keinen Bezug zum Vertrag von Nizza.
Unabhängig davon ist die Landesregierung kein Vertragspartner. Die von Ihnen gewählte Formulierung lässt den Schluss zu, Sie meinten, die Landesregierung wäre Vertragspartner.
Demzufolge ist auch der Landtag für viele Bereiche einfach nicht zuständig, die Sie in dem Änderungsantrag ansprechen.
Genauso sind die Fragen der europäischen Verteidigung nicht Gegenstand des Vertragswerkes von Nizza. Darüber ist zwar auf dem Gipfeltreffen verhandelt worden, aber sie sind nicht Gegenstand des Vertragswerkes.
Auch deswegen scheint dieser Antrag etwas von Unkenntnis geprägt zu sein.
Ich stimme Ihnen allerdings darin zu und auch wir als Sozialdemokraten werben dafür, dass das Konventmodell, das sich bei der Grundrechtscharta bewährt hat, auch für die Vorbereitung der Regierungskonferenz angewendet wird. In dieser Hinsicht besteht natürlich ein Widerspruch. Die Regierungen sehen das anders als die Parlamente und die regionale Ebene sieht das anders als die nationale Ebene oder die europäische Parlamentsebene. Wir als SPD im Lande werben dafür, das Konventmodell einzusetzen.
Es ist allerdings eine Illusion zu glauben, dass wir bereits im Jahr 2001 damit beginnen könnten. Der Fahrplan ist festgeschrieben. Die deutschen Bundesländer können froh darüber sein und es ist ein Erfolg, dass es überhaupt zu dieser Erklärung der Regierungschefs gekommen ist. Noch eine Woche zuvor war nicht abzusehen, dass die anderen Mitgliedstaaten dieser Erklärung auch nur ansatzweise zustimmen würden.
Über die Form der Berichterstattung sollten wir im Zusammenhang mit der Arbeit des Ausschusses insgesamt diskutieren. Ich weiß nicht, ob es hilfreich ist, der Landesregierung vierteljährlich einen schriftlichen Bericht abzuverlangen. Ich hatte bisher den Eindruck, dass die verschiedenen Berichte von den Abgeordneten weder gelesen noch ausgewertet wurden.
Ich halte es für sinnvoller, wie bisher intensiv über die Themen zu diskutieren, ohne dabei ständig auf die Uhr zu schauen oder an den nächsten Termin zu denken. Wir sollten im Ausschuss darüber reden. Deshalb beantrage ich im Namen der SPD-Fraktion die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eher zufällig war das zeitliche Zusammentreffen des Besuches des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten in der letzten Woche in Brüssel mit den heute auf der Tagesordnung stehenden Anträgen. Ich denke aber, der Besuch des Ausschusses und die vielen Gespräche, die wir in Brüssel geführt haben, sowie die Eindrücke, die vor allem die Mitglieder des Ausschusses gewonnen haben, die nicht so häufig die Gelegenheit haben, in Brüssel zu sein, waren so gestaltet, daß sie für diese Debatte sehr gut gepaßt haben und auch einige Argumente für diese Diskussion liefern.
Ich will kurz den Antrag der SPD-Fraktion in seinen einzelnen Punkten erläutern.
Punkt 1 bezieht sich auf die Osterweiterung. Das ist der zentrale Punkt in diesem Antrag. Es ist ein historisches Unterfangen, das sich die Europäische Union vorgenommen hat. Die Erweiterung der Europäischen Union um die osteuropäischen Staaten und unter Umständen um Malta, die Türkei und Zypern ist ein Unterfangen, das es in der Weltgeschichte in dieser Dimension noch nicht gegeben hat.
Die Übertragung europäischen Rechts auf neue Mitgliedsstaaten ist ein staatsrechtlich komplizierter Vor
gang. Er hat bereits eine ganze Zeit gedauert und wird auch noch seine Zeit brauchen. Nach dem Wegfall alter Feindbilder und nach der neuen europäischen Friedensordnung ist es dringend notwendig, die Osterweiterung herbeizuführen. Nach dem Wegfall der Mauer in der Mitte Europas ist dies sozusagen der historisch notwendige zweite Schritt.
Daß diese Erweiterung für die Friedenssicherung dringend notwendig ist, zeigen die Ereignisse in Ex-Jugoslawien, die in der Mitte Europas ein schlechtes Beispiel für die Nachwendeordnung in Europa sind.
Es geht allerdings nicht nur um die Sicherung des Friedens und die Stabilität und Sicherheit in Europa, sondern es geht auch um die Nutzung wirtschaftlicher Chancen im Rahmen des Erweiterungsprozesses. In diesem Zusammenhang gibt es natürlich nicht nur Hoffnungen, sondern auch Ängste und Vorbehalte bei den Menschen. Diese müssen durch Aufklärung und Sachargumente ausgeräumt werden.
Wir haben im Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten in der letzten Zeit versucht, uns aufklärerisch mit diesem Thema zu befassen. Der Antrag dient dazu, daß wir dies in Zukunft weiterführen, aber nicht nur im Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, sondern auch im Landwirtschaftsausschuß, im Ausschuß für Recht und Verfassung und im Innenausschuß. Dies ist unter Punkt 4 dargelegt. Die Landesregierung soll regelmäßig berichten, was sie im Wirtschaftsausschuß bereits tut. Wir verbinden damit die Hoffnung, daß das, was im Wirtschaftsausschuß bereits geschieht, auch in anderen Ausschüssen auf Interesse stößt.
Der zweite Punkt in unserem Antrag gilt den Unterstützungen, die das Land im Rahmen der Osterweiterung geben kann. Hierfür gibt es ganz konkrete Projekte. Auch darüber sind wir in Brüssel informiert worden. Es gibt die sogenannten Twinning-Programme, in deren Rahmen Beamte und Mitarbeiter aus den Verwaltungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Beitrittskandidaten Weiterbildungs-, Fortbildungs- und Austauschprogramme machen. Sachsen-Anhalt ist in dieser Hinsicht vor allem in Tschechien und Litauen bereits seit einiger Zeit aktiv.
Am Montag dieser Woche hat der Ministerpräsident in Brüssel an einer Konferenz Sachsen-Anhalts mit der GTZ - das ist die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit - teilgenommen, die sich speziell mit der Übertragung der Erfahrungen, die wir in Sachsen-Anhalt gesammelt haben, auf die osteuropäischen Länder beschäftigt hat. Dort war zum Beispiel auch die bulgarische Botschafterin bei der Europäischen Union anwesend, so daß die traditionellen Verbindungen, die Sachsen-Anhalt nach der Wende wieder nach Bulgarien aufgenommen hat, zum Ausdruck kamen.
Unter Punkt 3 wird noch einmal auf die besondere Bedeutung hingewiesen, die regionale und kommunale Verwaltungen für den Aufbau einer demokratischen Struktur haben. Der Ausschuß der Regionen in Brüssel unterstützt dieses zum Beispiel aktiv, indem er polnischen Kommunal- und Regionalpolitikern die Möglichkeit gibt, einen Beobachterstatus im Ausschuß der Regionen einzunehmen.
Teilweise waren die polnischen Politiker, die auch im Ausschuß der Regionen mitarbeiten, in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt zu Besuch. Es gab den Besuch einer polnischen Delegation von Woiwoden, mit denen die
Innen- und Wirtschaftsausschußmitglieder sprechen konnten. Es gibt eine Menge an Erfahrungen im Aufbau von regionalen Strukturen, die wir weitergeben können.
Punkt 4 habe ich schon erwähnt.
Punkt 5 bezieht sich auf die Regierungskonferenz. Da ist noch eine Menge zu regeln, was in den letzten Jahren nicht gemacht worden ist. Das heißt, die Europäische Union muß selbst erst einmal erweiterungsfähig werden. Es geht zum Beispiel um die Frage von Mehrheitsentscheidungen oder um die Zahl der Kommissare oder der Mitglieder im Europäischen Parlament und viele andere Fragen mehr, die natürlich geklärt werden müssen, damit die Europäische Union, die einmal mit fünf Mitgliedern begonnen hat und derzeit 16 Mitglieder umfaßt, im Endstadium mit 27 Mitgliedern handlungsfähig ist.
Der sechste Punkt bezieht sich speziell auf die Möglichkeiten, die der Landtag hat, um diesen Prozeß zu unterstützen. Seit einiger Zeit versuche ich, den Prozeß der internationalen Kontakte des Landtages zu befördern; denn gerade in bezug auf Osteuropa ist es notwendig, daß die wirtschaftlichen Kontakte auf politischer Ebene begleitet werden. Die politischen Rahmenbedingungen und die gesetzgeberischen Kompetenzen, die in den von uns angestrebten Kontakten zu einzelnen Regionen vorhanden sind, sollten durchaus genutzt werden, um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, daß es interessant wird für die Wirtschaft, in Osteuropa zu investieren.
Die Kontakte zu Schottland, die wir aufgenommen haben und die auf positive Resonanz gestoßen sind, sollen ein Stück weit zeigen, daß wir die Brückenfunktion zwischen Westeuropa und Osteuropa wahrnehmen können. Ich bin froh, daß es uns gelungen ist, erste Ansätze für eine Zusammenarbeit zu finden.
Ich will in dem Zusammenhang, wenn ich darf, Herr Präsident, gleich auf den Antrag der CDU und unseren Änderungsantrag eingehen.
Bisher habe ich nur die Einbringungsrede gehalten.
Wir haben zu dem Antrag der CDU einen Änderungsantrag vorgelegt. Dem ersten Punkt des CDU-Antrages werden wir zustimmen, dem zweiten Punkt ebenfalls. Beim dritten Punkt allerdings würden wir nur dem ersten Halbsatz zustimmen, weil es hierzu eindeutig eine andere Länderposition gibt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 15. Juni, also am vorigen Freitag, einstimmig einen Beschluß gefaßt, der einen Auftrag an die Bundesregierung enthält. Unter Punkt 5 heißt es - ich zitiere -:
„Die Regierungschefs der Länder unterstreichen ihre Forderung, daß anläßlich des Abschlusses der laufenden Regierungskonferenz verbindlich die nächste Regierungskonferenz festgelegt wird. Sie soll mit dem Mandat ausgestattet werden, im Rahmen einer Konzentration der Union auf klar umrissene Aufgaben in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips eine präzise Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten zu erreichen.“
Das heißt, die Bundesländer haben das Signal gegeben, kein Junktim zwischen der Regierungskonferenz und der Kompetenzabgrenzung herzustellen. Das heißt, die aus meiner Sicht nicht sehr überzeugende erpresserische Haltung, die die Bundesländer gegenüber der Bundesregierung an den Tag gelegt haben, ist wieder zurückgenommen worden. Es kann nicht sein, daß aufgrund relativ kleiner technischer Probleme, die diskutiert werden müssen - das unterstreichen wir auch dadurch, daß wir Ihrem Antrag in weiten Teilen zustimmen -, das große Projekt der Osterweiterung zum Scheitern verurteilt wird.
Dem Punkt 4 stimmen wir ebenfalls zu. Wir wollen eine entsprechende Kompetenzabgrenzung, wobei ich eine persönliche Anmerkung machen will. Aus meiner Sicht hat sich Ex-Bundeskanzler Kohl hervorragende Verdienste um die europäische Einigung erworben.
Er hat allerdings seinen Schwerpunkt im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion gesetzt und hat erhebliche Defizite im Bereich von Sozial- und Umweltpolitik hinterlassen. Diese müssen natürlich geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb ist es aus meiner Sicht notwendig, die Frage der Kompetenzabgrenzung zu klären, aber nicht nur in der Hinsicht, daß wir als Bundesländer unseren Einfluß behalten wollen; vielmehr gibt es in der Sozial- und Umweltpolitik wie auch - das wird auch von Ihnen anerkannt - in der Außen- und Sicherheitspolitik Bereiche, in denen in verstärktem Maße Kompetenzen auf die Europäische Union übergehen müssen.
Ich weise allerdings auch darauf hin, daß die Bundesländer die Rechte, die sie durch den neuen Artikel 23 erhalten haben, wahrnehmen müssen, und zwar auch kompetent wahrnehmen müssen, indem sie die Aufgaben, die die Bundesregierung ihnen im Rahmen von Europa überläßt, entsprechend lösen.
Zu Punkt 5 haben wir einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der darauf hinzielt, daß wir im Wirtschaftsausschuß die Frage der Daseinsvorsorge, die Sie da thematisiert haben, noch einmal diskutieren.
Herr Präsident, ich hatte gehofft, ich kann das gleich mit erledigen. Ich werde dann später noch einmal auf die Redebeiträge eingehen.
Wie gesagt, der Änderungsantrag zu Punkt 5 liegt ihnen vor. Wir würden bitten, daß wir über beide Anträge direkt abstimmen. Eine Überweisung ist aus unserer Sicht nicht notwendig. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident, ich will tatsächlich versuchen, es kurz zu machen.
Ich denke, über die Frage der Daseinsvorsorge sollten wir tatsächlich noch einmal im Wirtschaftsausschuß diskutieren. Dazu gibt es sicher verschiedene Sichtweisen. Wir sollten uns im September mit dem aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern vertraut machen.
Ich möchte Sie, Herr Sobetzko, nur noch einmal auf folgendes hinweisen: Es nützt doch überhaupt nichts, wenn wir als Tiger springen und als Bettvorleger landen.
- Sie können ja üben. - Ich denke, wir sollten uns lieber in Realitätssinn üben und uns tatsächlich die Ministerpräsidenten zum Vorbild nehmen, die sich darauf geeinigt haben, daß in der nächsten Regierungskonferenz die Frage der Kompetenzabgrenzung geregelt werden soll und nicht in dieser.
Deswegen bleibe ich bei unserem Änderungsantrag. Wir sollten nicht irgendwelche Dinge vorgaukeln, die letztlich nicht durchzusetzen sind. Die Osterweiterung - das habe ich Ihrem Beitrag entnommen - wollen auch Sie damit nicht verhindern.
Ich bedanke mich und bitte noch einmal um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Europäische Rat hat am 3. und 4. Juni des vergangenen Jahres in Köln einen Beschluß über die Erarbeitung einer Grundrechtscharta in Europa gefaßt. Damit hat die deutsche Ratspräsidentschaft einen wichtigen Schritt nach einer jahrzehntelangen Diskussion auf diesem Themengebiet gemacht und eine neue Qualität in dieser Diskussion erreicht. Am 16. September 1999 hat das Europäische Parlament ebenfalls einen Beschluß gefaßt, der die Schaffung einer europäischen Grundrechtscharta zum Inhalt hat.
Der Europäische Rat von Tampere hat am 15. und 16. Oktober des letzten Jahres den Umsetzungsbeschluß gefaßt, der vorsieht, einerseits bis zum Ende des Jahres 2000 ein entsprechendes Papier vorzulegen und andererseits ein Gremium einzusetzen, das aus 62 Personen besteht. Darin sind Vertreter der Regierungen, Vertreter des Europäischen Parlaments und ein Beauftragter der Kommission vertreten.
Die deutschen Vertreter sind Professor Meyer als Bundestagsabgeordneter, Minister Knauck, der Thüringer Europaminister, als Ländervertreter und Roman Herzog als Beauftragter der Bundesregierung.
Des weiteren haben der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rat jeweils zwei Beobachter in dieses Gremium entsandt.
Zu hören im Laufe des Verfahrens sind der Wirtschaftsund Sozialausschuß, der Ausschuß der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte. Damit ist gewährleistet, daß ein sehr breites Spektrum an Meinungsbildung bei der Erarbeitung der Europäischen Grundrechtscharta Einfluß gewinnt.
Die Europaministerkonferenz der deutschen Länder hat am 2. und 3. Dezember 1999 ebenfalls einen Beschluß gefaßt, der sich mit der Grundrechtscharta beschäftigt. Sie hat eine länderoffene Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, die den Bundesbeauftragten im Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtscharta auf europäischer Ebene berät. Die Arbeitsgruppe hat vorgestern getagt und ist intensiv in die Erarbeitung der Stellungnahmen zu den vorhandenen Entwürfen involviert.
Am Freitag vergangener Woche hat sich auch der Bundesrat erstmals mit einem Entwurf zur Grundrechtscharta befaßt. Er wird im März ein abschließendes Votum dazu abgeben. Der Ausschuß der Regionen wird in der kommenden Woche, am 16. Februar 2000, ein abschließendes Votum abgeben.
Damit wurde gewährleistet, daß alle Gremien die Möglichkeit hatten, sich rechtzeitig zu äußern und ihre Beschlüsse zur EU-Charta zu fassen.
Ich komme nun auf den konkreten Antrag zu sprechen. In Punkt 1 wird die Erarbeitung der Grundrechtscharta und die Einbeziehung der nationalen Parlamente und in dem Falle auch der regionalen Parlamente vom Prinzip her begrüßt; denn es ist wichtig, daß bei dieser Problematik auch die deutschen Länder einen bestellten Vertreter haben. Es ist der Thüringer Europaminister, der für die Länder die Stellungnahme mit begleitet. Das ist nach der Einführung des Artikels 23 des Grundgesetzes ein hervorragender Beweis für die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Im zweiten Punkt haben wir einiges über die Inhalte gesagt. Dabei geht es um die Aufnahme allgemein anerkannter Grundrechte: Die Würde des Menschen soll geschützt werden, die Freiheitsrechte, die Gewissens- und Religionsfreiheit, die Chancengleichheit von Frauen und benachteiligten Gruppen sollen gewährleistet werden.
Die Grundrechte sollen weiterhin in einem spezifischen Kontext zur Europäischen Union stehen. Hier sind zum Beispiel die vier Freiheiten in den europäischen Verträgen zu verankern: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Verkehr von Arbeitskräften und freier Kapitalverkehr.
Die Charta soll auch zukünftige Entwicklungen aufnehmen, zum Beispiel technologische Entwicklungen im Bereich von Medizin, Umwelt, Forschung und Kommunikationstechnologie.
Ein besonderes Augenmerk richten wir Sozialdemokraten auf die Aufnahme von sozialen Grundrechten. Denn das ist ein Bereich, der in den letzten Jahrzehnten doch in erheblichem Maße vernachlässigt wurde und der, meine ich, sehr notwendig in diesen Bereich hineingehört.
Im dritten Punkt geben wir einen kleinen Ausblick. Hier ist von der Osterweiterung und von der institutionellen Reform die Rede. Dies sind Meilensteine der euro
päischen Entwicklung. Auch aus diesem Bereich dürfen wir uns als Länder nicht zurückziehen. Wir sind direkt davon betroffen.
Diese Ziele - die Osterweiterung und die institutionelle Reform - erfordern aber eine Diskussion um Ziele und Strukturen der EU in ihrer Gesamtheit. Dabei gibt es sehr viele Problemfelder. Ich will nur einige nennen. Es ist die Frage: Welchen Platz hat der deutsche Föderalismus in einem geeinten Europa? Wo sind die Grenzen Europas?
Bis zum Fall des Eisernen Vorhangs war Europa ganz klar definiert. Es reichte vom Atlantik, von der Nordsee und dem Mittelmeer bis zum Eisernen Vorhang, zur Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Wo endet jetzt Europa?
Nach dem Gipfel von Tampere hat die Türkei den Beitrittsstatus. Wir bekommen dann das Problem, daß das Religiöse über den mitteleuropäischen Kulturkreis hinausgeht. Wo wollen wir anfangen und wo Schluß machen? Es gibt bisher darüber keine Aussagen.
Es muß auch von europäischer Seite ein Beitrag zu der Frage geleistet werden, wie mit Staaten, die irgendwann einmal an einer Grenze zur Europäischen Union liegen werden, umgegangen werden soll und welche Perspektiven und Möglichkeiten wir ihnen bieten.
Ein weiterer wichtiger Fragenkomplex ist: Welche Kompetenzen wird Europa zukünftig haben? Es gibt auch eine sehr heiße innerdeutsche Diskussion. Unter dem Stichwort „Subsidiarität“ wird sehr heiß diskutiert, was Europa darf, was Europa machen muß und was Europa nicht darf.
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Legitimation der Europäischen Union. Ihre Legitimation muß gestärkt werden. Wir haben einen nur indirekt legitimierten Europäischen Rat, wir haben eine gar nicht demokratisch legitimierte Europäische Kommission, und die Rechte des Europäischen Parlaments lassen auch noch ein wenig zu wünschen übrig. Wir haben in diesem Bereich, meine ich, einigen Nachholbedarf, auch Nachholbedarf an Diskussion. Wir sollten uns dieser Diskussion nicht entziehen, denn wir haben, wie gesagt, durch die erweiterten Mitwirkungsrechte der Bundes-länder große Möglichkeiten.
Ich möchte noch auf einen aktuellen wichtigen Punkt verweisen. Die Europäische Union wandelt sich nach und nach von einer Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft zu einer Wertegemeinschaft. Hier stellen uns gerade die aktuellen Vorgänge in Österreich auf eine sehr harte Probe.
Ich halte es für richtig, daß die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre Ablehnung gegenüber der Regierungsbildung in Österreich dokumentieren. Ich halte es jedoch für problematisch, wenn die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union mit Säbelrasseln auf diese Dinge reagieren; denn der EU sind in gewissem Maße die Hände gebunden. Sie muß sehr genau untersuchen, an welchen Stellen Österreich gegebenenfalls gegen europäische Gesetze verstößt. Nur bei Vertragsverstößen hat sie direkte Einwirkungs- und Handlungsmöglichkeiten.