Adolf Spotka

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises 22 und namens der anderen für diesen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten zu Wort melden und für meine Kreisstadt Bernburg als Kreissitz werben, die, wie Ihnen bekannt ist, im Gesetzentwurf der Landesregierung in beanstandungsfreier und objektiv-sachlicher Abwägung als Kreissitz des neuen Salzlandkreises bestimmt worden ist.
Ich darf wie Herr Jantos darauf hinweisen, dass schon die geschichtliche Tradition der Stadt Bernburg mit ihrem weithin sichtbaren Renaissanceschloss, das als Krone Anhalts bezeichnet und in alten Schriften als das uralte fürstlich-anhaltische Haupt-, Stamm- und Residenzhaus benannt wird, die hervorgehobene Stellung Bernburgs in der anhaltischen Geschichte als politischer, wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt und als Regierungssitz einer Region zeigt, der Stadtbild und Stadtstruktur geprägt hat.
Besonders hervorheben möchte ich die Ballung der Industrie in und um Bernburg. Diese hohe Industriedichte hebt die Stadt als Wirtschaftsstandort heraus. Bei kaum einer anderen Stadt können Sie, meine Damen und Herren, - bei der Anfahrt aus Richtung Halle in Höhe Löbejün - eine so beeindruckende Skyline industrieller und gewerblicher Bauten sehen wie in Bernburg. Bernburg
verfügt mit seinem Mix aus großen Industrieunternehmen und mittelständischen Betrieben nicht nur über eine nachhaltig leistungs- und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur, sondern in der Kombination günstiger Betriebsgrößenstruktur, von Industrieparks, von Innovationspark und Hochschulstandort mit mittlerweile mehr als 3 500 Studierenden auch über ein dynamisches Entwicklungspotenzial, das weit über die Grenzen hinaus Anziehungskraft entfaltet und ausstrahlt.
Selbstverständlich sind auch die weichen Standortfaktoren, wie Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Freizeit- und kulturelle Angebote, in Bernburg mindestens so gut ausgeprägt und attraktiv wie in den beiden anderen genannten Kreisstädten. Insofern ist Bernburg den anderen Städten mindestens gleichwertig. Das alles ist sehr bedeutsam für Ihre Entscheidung, aber noch nicht entscheidungsrelevant.
Meine Damen und Herren! Das Entscheidende - hierbei ist die Landkarte unbestechlich - ist die zentrale Lage und die optimale Verkehrsanbindung Bernburgs in einem neuen Salzlandkreis sowohl an Aschersleben wie auch an Schönebeck. So verbindet die derzeitige Bundesstraße B 185 wie auch zukünftig die Bundesstraße B 6n die Stadt Bernburg mit dem Landkreis Aschersleben-Staßfurt in der Ost-West-Ausrichtung. Parallel dazu wird der Landkreis Bernburg im südlichen Teil noch durch die Bundesstraße B 6 erschlossen, die eine SüdWest-Ausrichtung aufweist.
Die Bundesautobahn A 14 sowie die Bundesstraße B 71 verbinden die Stadt Bernburg mit dem Landkreis Schönebeck. Eine Verbindung der Kreisstadt Schönebeck und der Kreisstadt Aschersleben über eine Bundesstraße ist dagegen nicht vorhanden. Wer von Aschersleben nach Schönebeck oder umgekehrt von Schönebeck nach Aschersleben will, kommt nicht umhin, den Weg über Bernburg als Kreuzungspunkt sowohl der OstWest-Achsen wie der Nord-Süd-Achsen im künftigen Landkreis zu nehmen.
Meine Damen und Herren! Wenn also Kosteneffizienz und Bürgernähe zentrale Entscheidungskriterien für die Bürgerfreundlichkeit einer Gebietsreform sind, dann prädestiniert sowohl die Zentralität als auch die optimale Verkehrsanbindung Bernburgs vom Standpunkt der zumutbaren Erreichbarkeit und der Bürgernähe Bernburg als Kreissitz. Das kann niemand bestreiten.
Noch einmal zur zentralörtlichen Stellung Bernburgs als Mittelzentrum. Ich darf als Entgegnung auf die Ausführungen von Herrn Dr. Schellenberger deutlich sagen: Die Einstufung als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums ist anders zu interpretieren. Der Gesetzentwurf der Landesregierung erinnert daran, aus welchen Gründen Mittelzentren diesen Sonderstatus erhalten haben. Das kann im Landesentwicklungsplan unter Punkt 3.2.11 nachgelesen werden. Das geschieht nicht aufgrund ihrer Lage und Stellung im Siedlungsgefüge bzw. ihrer selbst ausgeübten oberzentralen Funktionen, sondern lediglich aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu einem Oberzentrum. Dieser Grund - das hat Herr Dr. Schellenberg schon angedeutet - verkehrt sich aber bei der Wahl des neuen Kreissitzes in sein Gegenteil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser zentralen Lage, ausgestattet mit dieser Verkehrsinfrastruktur und mit den bekannten Entwicklungspotenzialen kann Bernburg auch die für einen Kreissitz erforderliche Ausstrahlung und Anziehungskraft entfalten und
sich zu einem eigenständigen Kreisversorgungszentrum entwickeln.
Es ist klar und verständlich, meine Damen und Herren, dass Bernburg für die Ascherslebener und für die Schönebecker gegenüber dem Kreissitz in der eigenen Stadt zwar die schlechtere Wahl ist, aber es ist für beide Städte zusammengenommen auch die zweitbeste Wahl und insgesamt, das heißt aus der Sicht des Ganzen, der optimale Kompromiss mit dem geringsten Frust und dem größten Identifikationspotenzial. Ein Blick auf die Landkarte des neuen Kreises macht dies sofort ersichtlich.
Bernburg wäre mit seiner zentralen Lage, den zumutbaren Entfernungen und den günstigen Verkehrsanbindungen sowohl zu Schönebeck, das im nördlichsten Zipfel des Landkreises liegt, als auch zu Aschersleben, das sich am südwestlichen Rand des neuen Landkreises befindet, der für beide Seiten verkraft- und zumutbare und wohl einzig vernünftige Interessenausgleich.
Natürlich wäre es schön, wenn Bernburg Kreissitz würde, aber, meine Damen und Herren, mich besorgt auch das kommunale Schicksal der Bürger von Aschersleben und Schönebeck, wenn Bernburg nicht Kreissitz würde. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, deshalb, dies bei Ihrer Entscheidung einfließen zu lassen und sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von dieser sachlichen Erwägung leiten zu lassen.
Ich fasse zusammen: Aus der Sicht des Ganzen, das heißt aller Bürger des zukünftigen Kreises - dies sollten wir als Landtagsabgeordnete stets im Blick haben - stellt die Wahl von Bernburg zum Kreissitz eine optimale Kompromisslösung zwischen den konkurrierenden Interessen dar und entspricht am weitesten gehend einer sachgerechten Abwägung der maßgeblichen Entscheidungskriterien und somit auch einer größtmöglichen verfassungsmäßigen Belastbarkeit der heute zu treffenden Entscheidung.
Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, für Bernburg als Kreissitz zu votieren. - Herzlichen Dank.
Ja, ich nehme die Wahl an.