Christel Vogel
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Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! „Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat Priorität.“ Dieser Satz aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hat schneller aktuelle Bedeutung erhalten, als einem lieb sein kann.
Als hier in Magdeburg die Regierungserklärung zum Verbraucherschutz geplant wurde, war das ganze Ausmaß des erschütternden Gammelfleischskandals noch nicht absehbar. Im Namen unserer und, ich denke, auch im Namen aller anwesenden Fraktionen möchte ich klar feststellen, dass die Missstände im Fleischhandel in keiner Weise akzeptabel und durch nichts zu rechtfertigen sind.
Auch wenn wir in Sachsen-Anhalt keinen konkreten Grund zur Klage haben, fordern wir, dass diesen gewissenlosen Geschäftemachern mit aller Entschiedenheit entgegengetreten wird. Ich freue mich, dass gestern in der „MZ“ die Schlagzeile „Ekel erregendes Fleisch nicht in den hiesigen Läden“ erscheinen konnte. Im dazu gehörenden Artikel war zu lesen, dass in unserem Bundesland kein einziger Verdachtsfall besteht.
Wir begrüßen das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Missstände im Fleischhandel ausdrücklich. Dieses Maßnahmenpaket umfasst ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm, angefangen bei der Verbesserung des Informationsflusses zwischen der Bundesebene und den Ländern, über die Ausweitung von Meldepflichten bis hin zur Verbesserung bei den Kontrollen.
Frau Tiedge, das, was Sie vorgetragen haben, ist genau das, was wir immer von Ihrer Fraktion hören, wenn es um Verbraucherschutz geht. Es hatte keine Substanz und kein Konzept. Es war wie üblich nur Panikmache: Die Welt, die ist schlecht, nur die PDS, die ist recht.
Aber ich kann Ihnen versichern, der Verbraucherschutz ist bei unserer schwarz-gelben Landesregierung in guten Händen.
Für uns ist zum Beispiel die Lebensmittelüberwachung nicht nur auf dem Papier von Bedeutung. Vielmehr wollen wir den Menschen tatsächlich die größtmögliche Sicherheit bieten.
Der Verbraucherschutz, genauer der Schutz des privaten Endverbrauchers vor gesundheitsschädlichen, defekten oder gefährlichen Produkten und vor unlauteren Ver
triebsmethoden, unlauteren Geschäftsbedingungen, überhöhten Preisen oder Überschuldung gehört seit Jahren zu den aktuellsten Themen unserer Zeit. Die Gründe hierfür sind nicht schwer zu entdecken. Der Konsum gewinnt in der modernen Gesellschaft eine immer größere Bedeutung; denn mit steigendem Wohlstand wächst die Nachfrage der breiten Schichten nach Waren und Dienstleistungen kontinuierlich. Andererseits machen die Produktvielfalt und das hohe Innovationstempo den Markt in vielen Bereichen unübersichtlich.
Sachsen-Anhalt hat dem Verbraucherschutz durch die Neuorganisation und die Bündelung der meisten Zuständigkeiten im Ministerium für Gesundheit und Soziales und mit der Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz politische Priorität verliehen. Das Landesamt für Verbraucherschutz wurde auf Beschluss unserer Landesregierung mit Wirkung vom 28. Januar 2003 als obere Landesbehörde neu gegründet. Damit ist eine integrative Fachbehörde entstanden, die ressortübergreifend die präventiv ausgerichteten Fachbereiche Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Arbeitsschutz in sich vereinigt.
Die geschaffene Struktur verdeutlicht die Absicht, mit gebündelter Fachkompetenz und modernen Strategien eine effizient arbeitende Behörde für die Verbesserung des Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutzes für unser Land zu schaffen. Der Minister hat die Behörde in seinem Statement ausführlich vorgestellt.
Gleichzeitig wurde die Task-Force „Tiergesundheit“ in Lebens gerufen. Die Task-Force würde bei einem solchen Fall sehr schnell an Ort und Stelle sein. Sie ist als Stabsstelle beim Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal eingerichtet und arbeitet im Bedarfsfall mit den Tierärzten vor Ort zusammen, um das Geschehen sehr schnell und sehr effektiv zu koordinieren.
Der freie Warenaustausch in der Europäischen Union erfordert in immer stärkerem Maße europaweit einheitliche Standards für die Lebensmittelüberwachung. Die konsequente Umsetzung neuer Anforderungen der Europäischen Union, die die Sicherheit der Lebensmittel vom Acker bis zur Ladentheke umfassen und die erstmals auch die Futtermittel für die Lebensmittel liefernden Tiere einschließen, ist bei den amtlichen Lebensmittelüberwachungen in Sachsen-Anhalt selbstverständlich.
Ebenso selbstverständlich ist die Umsetzung bundesrechtlicher Vorschriften über einheitliche Grundsätze der Länder bei Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung hinsichtlich der Kontrolldichte sowie der schnelleren Informationsweitergabe zwischen allen Beteiligten. Angesichts der Vermarktungsgebiete von Lebensmitteln sind ein einheitliches Durchführungsrecht und eine bessere Koordination und Kommunikation zwischen dem Bund und den Ländern sowie insbesondere zwischen dem Bund und der EU notwendig.
Wir sehen aber noch weitere, bisher nur in Ansätzen genutzte Potenziale in der Zusammenarbeit mit privaten Fachleuten beim vorbeugenden Verbraucherschutz. Im Interesse der Bürger und der Betriebe, die die Lebensmittel in den Verkehr bringen, sollten die Chancen besser als bisher genutzt werden, die in der freiwilligen Zusammenarbeit mit Privaten bestehen.
Mögliche Schwachstellen in den Betrieben sollten frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor es zu einem Qualitätsverlust bei den Produkten kommt. Das würde Rechtssicherheit für die Betriebe schaffen. Außerdem
würden durch solche präventiven Maßnahmen wirtschaftliche Verluste verhindert werden. Es besteht also ein erhebliches Potenzial, mit dem die Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts beim präventiven Verbraucherschutz untermauert werden könnte.
Verbraucherschutz darf nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängen; darin stimmen wir der PDS zu. Der Bund wird daher gebeten, in den Anstrengungen zur Koordinierung der Lebensmittelkontrollen der Länder nicht nachzulassen. Verbraucherschutzminister Seehofer hat dankenswerterweise bereits erste Schritte eingeleitet.
Ein einheitliches Durchführungsrecht und eine bessere Koordination und Kommunikation zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen dem Bund und der EU ist notwendig, da ein nationales Vorgehen ohne Abstimmung nur eine scheinbare Sicherheit geben würde. Die EU-Verordnung über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen vom 29. April 2004, die eine Harmonisierung der nationalen Kontrollsysteme zum Ziel hat und ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden ist, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen.
Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die beinahe sämtliche Bereiche der politischen Agenda betrifft, und keine losgelöste Aufgabe einer einzelnen Behörde oder eines einzelnen Ministeriums. Neben Fragen der Lebensmittelsicherheit, dem klassischen Kernbereich der Verbraucherpolitik, haben viele andere rechtliche und wirtschaftliche Verbraucherbelange an Bedeutung gewonnen. Die zunehmende Globalisierung und der technische Fortschritt stellen die Verbraucherpolitik gerade in diesen Bereichen vor neue Herausforderungen.
Aufgrund des Querschnittscharakters berührt und betrifft Verbraucherpolitik jeden von uns, sei es als Käufer, Konsument oder Patient. Für die CDU-Fraktion ist Verbraucherpolitik daher eines der zentralen Anliegen einer bürgernahen Politik.
Eine besondere Verantwortung tragen wir als Land im Hinblick auf die Produktion von Nahrungsmitteln. Unser wesentliches Ziel ist es, das Recht der Menschen auf gesunde, einwandfreie und unbedenkliche Lebensmittel zu gewährleisten. Die Kontrolle von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ist ein hochsensibler Bereich, da der menschliche Körper über die Nahrung oder über den Hautkontakt unerwünschte Stoffe aufnehmen kann, die die Gesundheit des Menschen schädigen können.
Die Arbeit der amtlichen Lebensmittelkontrolleure liegt in Sachsen-Anhalt in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte. Nach festgelegten Kriterien und Kontrollintervallen suchen die Kontrolleure vor Ort nach möglichen Schwachstellen und sorgen gegebenenfalls dafür, dass diese abgestellt werden. Sie sind gut ausgebildete Spezialisten, die die hygienischen Verhältnisse vor Ort ebenso kritisch überprüfen wie die Qualität der Produkte und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Die Sachsen-Anhalter wissen, dass sie sich auf die Arbeit dieser Spezialisten verlassen können und dass hier kein Interessenkonflikt zwischen dem staatlichen Untersuchungsauftrag und privatwirtschaftlichen Monopolen vorliegt. Umso wichtiger ist es, dass eine ausreichende Anzahl dieser Lebensmittelkontrolleure tätig ist, um einen vorsorgenden Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Unter der CDU-FDP-Landesregierung haben die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte ihren Personal
bestand an Lebensmittelkontrolleuren deutlich verjüngt und aufgestockt. In den vergangenen Jahren sind neue Mitarbeiter ausgebildet und eingestellt worden, sodass wir personell gut aufgestellt sind. Mittlerweile haben wir - wie es der Minister schon erwähnte - eine jährliche Kontrollquote in Höhe von etwa 80 %. Damit liegen wir weit über dem Bundesdurchschnitt und die Quote ist so hoch wie nie zuvor.
Nun mag mancher reden, die Bürokratie sei an dieser Stelle übertrieben; aber gerade die Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt keine Verdachtsfälle in dem Gammelfleischskandal vorliegen, beweist uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Die Kontrollen geschehen in enger Kooperation mit der heimischen Landwirtschaft, die sich traditionell auf die Produktion hochwertiger Lebensmittel orientiert. Vom Acker bis zur Ladentheke werden innovative Qualitätssicherungssysteme eng miteinander verzahnt. Regionale Kreisläufe, kurze Transportwege, artgerechte Tierhaltung, gesunde Futtermittel, hochwertige Lebensmittelverarbeitung, betriebliche Eigenkontrollen und ein schlagkräftiges staatliches Kontrollsystem mit zeitgemäß ausgestatteten Laboren sind die wesentlichen Stützpfeiler der sachsen-anhaltischen Verbraucherpolitik.
Wir wissen, dass Verbraucherschutz ein dynamischer Prozess ist und dass man Krisen am besten dadurch meistert, dass man ihnen zuvorkommt. Wir haben uns deshalb für die nächste Legislaturperiode vorgenommen, mit einem modernen Verbraucherschutzprogramm völlig neue Akzente zu setzen. Dann wird es erstmalig verbindliche Festlegungen für ein Verbraucherschutzprogramm in Sachsen-Anhalt geben.
Dazu gehört nicht nur, dass wir das hohe Niveau an Personal halten wollen. Vielmehr wollen wir zum Beispiel die Untersuchungsmöglichkeiten der Labore noch effektiver und zielgerichteter einsetzen. Das wird in ein aufeinander abgestimmtes Konzept über Schwerpunktlaboratorien münden. So sollen knappe Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden.
Damit wollen wir den steigenden Anforderungen bei analytischen Fragestellungen noch besser gerecht werden. Dabei sind wir im Landesamt für Verbraucherschutz bereits ein gutes Stück weitergekommen.
Mit dem Austausch von Laborkapazitäten in SachsenAnhalt, Thüringen und Sachsen werden wir Einspareffekte erschließen, ohne Abstriche an unseren Aufgaben und an unseren Qualitätsansprüchen zuzulassen.
Zurzeit vergeben wir keine Laborprüfungen an private Unternehmen. Vielmehr haben wir erst einmal dafür gesorgt, dass im Landesamt für Verbraucherschutz eine effektive Auslastung der Laborkapazitäten erfolgt. Zusätzlich werden wir in dem bereits erwähnten Verbund mit den Ländern Sachsen und Thüringen weitere Kostensenkungen realisieren.
Gegenwärtig bereiten wir die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für alle Behörden im kommenden Jahr vor. Dabei werden wir uns am hessischen Qualitätsmanagementsystem orientieren, welches bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen hat.
Für die Einführung gibt es aus dem Ministerium auch Hilfestellung für die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier wird ein System auf den Weg gebracht, das in anderen Bundesländern mit gutem Erfolg eingeführt wurde.
Dieses Qualitätsmanagementsystem ist so gut, dass die nicht unbedingt der CDU nahe stehende alte Landesregierung in NRW angefragt hat, ob man nicht das Know-how und das Konzept dieses Qualitätsmanagements in Nordrhein-Westfalen übernehmen könnte. Das fragte Bärbel Höhn, die Verfechterin des Verbraucherschutzes schlechthin. Also kann es bei uns doch nun wirklich nicht schlecht sein.
Heute gibt es in Sachsen-Anhalt mehr denn je Verbraucherschutz und Arbeit, die im Rahmen des Verbraucherschutzes erledigt wird. Heute wird in Sachsen-Anhalt mehr in der Lebensmittelüberwachung, in der Überwachung der Tiergesundheit und im allgemeinen Verbraucherschutz - ich meine damit auch den wirtschaftlichen Schutz der Menschen - gearbeitet.
Wir werden diesen Weg gemeinsam mit dem Minister sehr konsequent weiter beschreiten und sind froh, dass die Landesregierung zum ersten Mal die wichtigsten Zuständigkeiten in einer Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz beim Ministerium für Gesundheit und Soziales gebündelt hat. Auch das hat es vorher in Sachsen-Anhalt nicht gegeben.
Lassen Sie mich zu einem weiteren wichtigen Punkt kommen, und zwar zu der Frage: Wie können sich unsere Menschen schnell, effektiv und wirksam über die Belange des Verbraucherschutzes informieren?
Eine wichtige und immer besser verfügbare Informationsquelle für die Menschen in unserem Land sind heute Internetportale, die tagesaktuelle, wissenschaftlich fundierte und gut recherchierte Verbraucherinformationen enthalten. Neben den etablierten Beratungsstellen vor Ort sind sie ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Verbraucherinformationssystem. Sie bieten Infos, die bequem und zu jeder Tageszeit am heimischen Computer abgerufen werden können.
Wir haben einmal recherchiert und dabei herausgefunden: Das Angebot von Bund und Verbraucherschutzorganisationen ist so gut vernetzt, dass wir vielfältige Informationen auf allen Ebenen finden. Hervorheben möchte ich hier die Homepage www.Verbraucherschutz.SachsenAnhalt.de. Diese ist ein wirklicher Informationsfundus für Verbraucher. Wer einmal Zeit haben sollte, diese zu recherchieren, dem sei empfohlen: Tun Sie das ruhig einmal.
Die Verbraucherzentralen in Sachsen-Anhalt sind ein weiterer wichtiger Faktor für die unabhängige und kompetente Beratung und die Information unserer Menschen. Die Abhängigkeit von der jährlichen Haushaltslage und den entsprechenden Veränderungen bei der jährlichen staatlichen Förderung stellt allerdings - auch das sehen wir so - ein Problem für die Kontinuität der Beratungstätigkeit dar. Wir brauchen Konzepte für die Stärkung der Unabhängigkeit und die finanzielle Sicherung der Verbraucherberatung.
Wir werden dafür sorgen, dass die Existenz der Schuldnerberatungsstellen gesichert bleibt. In Deutschland - somit auch in Sachsen-Anhalt - sind immer mehr private Haushalte überschuldet oder insolvent. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigte auf, dass es Ende 1999 rund 2,77 Millionen überschuldete private Haushalte gab. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass heute fast doppelt so viele Haushalte betroffen sind.
Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich in Deutschland in nur fünf Jahren verdreifacht. Ein Ver
gleich der Zahl der Insolvenzanträge im April 2004 mit der Zahl aus dem April 2003 zeigt, dass die Zahl der privaten Insolvenzen in diesem Zeitraum um 30 % gestiegen ist.
Zunehmend geraten auch junge Menschen in die Schuldenfalle. Nach einer Studie des Instituts für Jugendforschung ist jeder zehnte Jugendliche oder junge Erwachsene bereits mit durchschnittlich 1 550 € im Minus. Eine Ursache dafür liegt in der exzessiven Nutzung des Handys.
Wir suchen nach Möglichkeiten dafür, dass Kinder und Jugendliche durch verstärkte präventive Maßnahmen schon in Kindergarten und Schule den Umgang mit Geld lernen. Darüber hinaus sollten zusammen mit der Telekommunikationswirtschaft Lösungsansätze entwickelt werden, um zu erreichen, dass die Jugendlichen mit den modernen Medien verantwortungsbewusster als bisher umgehen. Es muss aber für Betroffene aller Altersgruppen unter Beteiligung der Wirtschaft und der Kreditinstitute im Rahmen von Aufklärung und Schuldnerberatung allgemein ein Weg aus den Schulden gesucht und gefunden werden.
Auf einige Felder des gesundheitlichen Verbraucherschutzes möchte ich noch kurz eingehen und Ihnen diesbezüglich insbesondere die Ziele unserer Partei zu speziellen Aspekten der Verbraucherpolitik näher bringen.
Erstens Übergewicht und Fehlernährung. Übergewicht und Fehlernährung sind für Industriegesellschaften ein wachsendes Problem. In Deutschland sind davon vor allem Kinder und Jugendliche betroffen. Wegen der möglicherweise daraus folgenden chronischen Krankheiten und deren Behandlungskosten ist die Fehlernährung nicht nur individuell, sondern auch unter dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt zu bekämpfen. Hierbei muss es uns gelingen, Programme zu schaffen, die verschiedene Ebenen erfassen.
Zentral ist dabei die Aufklärung über Ernährung und über die Nahrungs- und Lebensmittelzubereitung. Diese muss an und durch Eltern, aber auch durch Lehrer durchgeführt werden. Eltern und Kinder müssen dafür sensibilisiert werden. Ernährung, Bewegung und Freizeitgestaltung müssen wieder zu einer gesunden Lebensführung zusammengeführt werden. Fortbildung, aber auch die Aufnahme von Ernährungskunde in die Lehrpläne sollten als Anregung für die künftige Legislaturperiode umgesetzt werden.
Zweitens Patientenrechte in der Gesundheitspolitik. Patienten und Versicherte müssen in ihrer Eigenverantwortung und Eigenbestimmung gestärkt werden. Wir wollen nicht, dass über ihre Köpfe hinweg bestimmt und gehandelt wird. Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Patienten und Versicherten in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Mitsprache bei der Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den gesetzlichen Leistungskatalog. Gerade die Betroffenen und Zahlenden müssen mitreden können, wenn es um die Qualität der medizinischen Versorgung geht.
Stärkung der Patientenrechte bedeutet aber auch systematische Information der Patienten. Nur so können Patienten auf der Basis fachlicher Beratung sinnvolle eigene Entscheidungen treffen. Patienten wollen keine Bittsteller sein, sondern als mündige Personen wahrgenommen und respektiert werden.
Der Respekt vor Patienten und Versicherten gebietet es auch, ihnen Optionen hinsichtlich des Umfangs ihres Versicherungspaketes einzuräumen. Solidarität ist auf Dauer ohne Eigenverantwortung nicht lebensfähig.
Drittens Stärkung der Verbraucher- und Patientenrechte im Bereich der Schönheitschirurgie. Fehlende oder mangelhaft ausgestaltete Patientenrechte können im Bereich Schönheitschirurgie/Schönheitsoperationen besonders gravierende Folgen für die Betroffenen haben.
Obwohl die Anzahl der Schönheitsoperationen von Jahr zu Jahr steigt - zum Beispiel ließen sich im Jahr 2002 800 000 Menschen auf diesem Gebiet operieren -, ist der Begriff „Schönheitschirurg“ in Deutschland bisher nicht rechtlich geschützt, sodass jeder approbierte Mediziner die Bezeichnung führen, mit ihr werben und entsprechende operative Eingriffe durchführen kann, ohne dafür besondere fachliche Qualifikationen zu haben. Dies reicht bis hin zu Heilpraktikern, die legal Fettabsaugungen durchführen dürfen.
Die Folgen einer mangelhaften medizinischen Qualifikation reichen von unzureichender Aufklärung der Patienten und dauerhaften Schmerzen und Fehlstellungen über lebensgefährliche Komplikationen während und nach der Operation bis hin zum Tode des Patienten.
Wir fordern daher zur Verminderung gesundheitlicher und kosmetischer Schäden in Anlehnung an europäische Initiativen auch in Deutschland die Entwicklung geeigneter Zertifizierungsverfahren für Ärzte, die so genannte Schönheitsoperationen durchführen. Darüber hinaus müssen gewerbliche Institutionen, die primär Schönheitsoperationen durchführen, stärker kontrolliert werden. Außerdem sind die Wettbewerbsbeschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes auf Schönheitsoperationen, das heißt auf medizinisch nicht indizierte Eingriffe auszuweiten. Vor allem aber sind Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu verbieten.
Viertens Gentests und Datenschutz. Der Fortschritt der humangenetischen Forschung lässt eine Fülle neuer diagnostischer Möglichkeiten erwarten. In den vergangenen Jahren war eine Zunahme sowohl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnosemöglichkeiten zu verzeichnen. Genetische Daten sind persönliche, identitätsrelevante Gesundheitsdaten mit hohem prädikativen Potenzial, die auch Informationen über Dritte, wie zum Beispiel Verwandte, offenbaren können. Zum einen sind der Umfang und ihre mögliche Bedeutung für die Betroffenen oft nicht abschätzbar, zum anderen bergen genetische Daten Risiken sozialer, ethnischer und eugenischer Diskriminierung, die deshalb ein entsprechend hohes Schutzniveau gegenüber möglichem Missbrauch erfordern.
Gerade um die positiven Chancen genetischer Diagnostik nutzen zu können, bedarf es gesetzlicher Regelungen, die das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Wissen, das Wissen auf Nichtwissen, das Recht auf Durchführung und das Recht auf Ablehnung eines Gentests sichern können.
Die Durchführung von Gentests ist von einer schriftlichen Zustimmung der Betroffenen abhängig zu machen. Für den Umgang mit gentechnischen Daten gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen; sie dürfen nicht missbraucht werden.
Meine lieben Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Bemerkung sei mir hier noch gestattet. Die
vorgezogene Bundestagswahl hat für die Agrarwirtschaft und für die Bürger Deutschlands zweifellos entscheidende Vorteile gebracht. Jetzt ist Schluss mit der grün durchtränkten Ideologie in der Agrarpolitik und mit sachfremden Entscheidungen, die viele Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gekostet haben.
Jetzt ist Schluss mit dem Konfrontationskurs von Frau Künast gegenüber einem Berufsstand, der darin gipfelte, den Bauernverband als mafiöses Gebilde zu bezeichnen.
Jetzt ist Schluss mit dem sinnlosen Verpulvern von Haushaltsmitteln für Propaganda, die den Öko-Bauern nichts gebracht hat
und die der Verbreitung der grünen Ideologie diente.
Ich bin sicher, dass wir mit der jetzigen Bundesregierung eine neue Ära zum Nutzen der Menschen und damit der Verbraucher einleiten werden.
Wir in Sachsen-Anhalt können heute mit einem gewissen Stolz sagen, dass unsere Verbraucherschutzpolitik auf einem sehr guten Weg ist. Wir wollen aber auch sagen, dass wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen und ständig nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten Ausschau halten. Wir können auf das Erreichte stolz sein und wir sind für einen künftigen Verbraucherschutz gut gewappnet. Wir hatten in Sachsen-Anhalt nie einen besseren Verbraucherschutz, als es ihn jetzt unter unserer Verantwortung gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei allem Verständnis für das sozialpolitische Engagement der Fraktion der Linkspartei.PDS vermag ich die Intentionen des vorliegenden Antrags nicht nachzuvollziehen.
Gemäß § 29 Abs. 7 des Gesetzes über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt berichtet der Ausschuss für Angelegen
heiten der psychiatrischen Krankenversorgung einmal jährlich dem Landtag und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales über seine Tätigkeit, insbesondere über die Feststellungen und Anregungen der Besuchskommissionen.
Entsprechend dieser Regelung hat der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung am 28. September 2005 dem Landtagspräsidenten seinen Bericht übergeben. Der Präsident des Landtages hat gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung den Tätigkeitsbericht zur Beratung an die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überwiesen. Dieses Verfahren war in den letzten Jahren gängige Praxis und hat sich auch bewährt.
Warum die Fraktion der Linkspartei.PDS mit diesem Antrag von dem bewährten Verfahren abweicht, erschließt sich weder aus ihrem Antrag selbst noch aus seiner Begründung. Worin der Sinn einer Debatte liegt, die wir im Plenum führen, bevor wir in den zuständigen Fachausschüssen eine Beratung mit den Mitgliedern des Psychiatrieausschusses durchgeführt haben, bleibt das Geheimnis der Antragstellerin.
Es war in den vergangenen Jahren üblich, gemäß dem eingangs beschriebenen Verfahren über den Bericht im jeweiligen Ausschuss gemeinsam mit den Mitgliedern des Psychiatrieausschusses zu beraten. Dort bestand die Möglichkeit, einen Dialog mit den Mitgliedern des Psychiatrieausschusses zu führen sowie eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ergebnissen des Berichts entgegenzunehmen. Wir halten an diesem Verfahren fest.
Soweit die Antragstellerin der Auffassung ist, dass die Stellungnahmen der Landesregierung in der Vergangenheit unzureichend gewesen seien oder dass darüber hinaus weitergehende Maßnahmen erforderlich seien, um dem Anliegen des Psychiatrieausschusses Rechnung zu tragen, so standen und stehen ihr dazu die entsprechenden parlamentarischen Möglichkeiten offen, dies jedoch erst nach dem Dialog mit den Mitgliedern des Psychiatrieausschusses.
Aus der Sicht meiner Fraktion ist der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS völlig überflüssig. In den beiden betroffenen Ausschüssen haben wir uns mit einer Fülle von Selbstbefassungsanträgen der Oppositionsfraktionen befasst. Nur in Ausnahmefällen ist derartigen Anträgen nicht entsprochen worden.
Vor diesem Hintergrund wäre es völlig ausreichend gewesen, wenn die Abgeordneten der Linkspartei.PDS in einer Ausschusssitzung ihren Fragenkatalog, wie er in dem vorliegenden Antrag seinen Niederschlag gefunden hat, vorgetragen hätten und dann die Landesregierung gebeten hätten, diese Fragen im Rahmen der Ausschussberatung mit den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung zu beantworten. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung diesem Ersuchen gern nachgekommen wäre.
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung den vorliegenden Antrag zum Anlass nehmen wird, sich entsprechend auf die Beratung über den 12. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt in den weiteren Ausschüssen vorzubereiten, damit diese Fragen entweder im Rahmen der betreffenden oder in einer weiteren Beratung beantwortet werden können.
Nein.
Im Hinblick auf das eingangs zitierte Prozedere der Beratung über den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung nehme ich hier und heute bewusst nicht inhaltlich Stellung zu diesem Bericht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach all dem wird es Sie nicht verwundern, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht folgen wird. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Diese Große Anfrage zu den sozialpolitischen Auswirkungen der Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt, die aus 52 Einzelfragen besteht, befasst sich mit drei Schwerpunkten, zum Ersten mit dem Schwerbehindertenrecht, zum Zweiten mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz und dem Heimgesetz und zum Dritten mit dem Behindertengleichstellungsgesetz im Land Sachsen-Anhalt. Wir befassen uns heute, sechs Monate nach der Einbringung dieser Großen Anfrage, mit diesem Thema. Ich möchte zu jedem Thema einen Punkt herausgreifen.
Erstens der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in Sachsen-Anhalt. Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein finanzielles Problem, sondern auch ein zutiefst humanes. Dies trifft in besonderer Weise auf diejenigen Menschen zu, die trotz einer Behinderung ihren Anteil im Leben erbringen wollen, die über Arbeit ihren Sinn, ihren Lebenssinn definieren und die zeigen wollen, dass sie etwas können und was in ihnen steckt. Diesen Menschen gilt es mit all unseren Möglichkeiten zu helfen. Allerdings dürfen wir dabei nicht den Blick vor dem tatsächlich Machbaren verschließen.
Das Ziel der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Beruf und Arbeit genießt eine breite gesellschaftliche Zustimmung. Diesbezüglich ist zu fragen, inwieweit der Anspruch mit der Wirklichkeit auf dem Beschäftigungs- und Ausbildungsmarkt übereinstimmt.
Die gegenwärtig noch festzustellende allgemeine hohe Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt ist kein Grund, dem Personenkreis arbeitsloser behinderter Menschen weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Vor diesem Hintergrund bedürfen Menschen mit Behinderungen einer besonderen, einer stärkeren Unterstützung und Förderung, da sie doppelt benachteiligt sind, nämlich aufgrund ihrer Behinderung und zusätzlich aufgrund der Arbeitslosigkeit.
Die Statistiken weisen eine höhere Arbeitslosenrate für Menschen mit Behinderungen aus. Das ist der Beweis für die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Obwohl zur Verwirklichung des Ziels, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Instrumente zur Verfügung stehen, die einerseits die Behinderten unmittelbar fördern und andererseits die Bereitschaft der Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen, unmittelbar beeinflussen, zum Beispiel durch die Zahlung von Lohnkostenzuschüssen, ist es nicht gelungen, Menschen mit Behinderungen in stärkerem Umfang und dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzubinden.
Während die allgemeine Arbeitslosenquote in den letzten elf Monaten um ca. 7 % gestiegen ist, ist die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter um 16 % angewachsen. Das heißt, die Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten ist mehr als doppelt so stark gestiegen. Das trifft insbesondere auf schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren zu.
Die Idee, den Übergang schwerbehinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, unterstützen wir mit ganzem Herzen. Dabei sollen ehemalige Werkstattbeschäftigte mehrfach auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden. Aber so richtig es ist, für den betroffenen Personenkreis die Anrechnung auf die Pflichtquote zu verbessern, so wenig bin ich davon überzeugt, dass es uns allein damit gelingen wird, einem größeren Personenkreis zusätzliche Chancen zu eröffnen.
Die Idee der Integrationsvereinbarungen soll weiter ausgebaut werden. Wir meinen, vom Ansatz her ist das zu begrüßen. Für eine sinnvolle Weiterentwicklung fehlen aber Erhebungen in Bezug darauf, wie viele Arbeitgeber diese Vereinbarungen bisher genutzt haben. Nur auf der Grundlage solcher Erhebungen können wir sagen, ob sich die bisherige Praxis bewährt hat und was verbessert werden kann.
Am Ende.
Die Zahl der tatsächlich mit Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplätze ist in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 1990 relativ konstant bei 13 800 geblieben. Im Jahr 2001
ist gegenüber dem Jahr 2000 eine Steigerung der Beschäftigtenquote von 3,2 % auf 3,4 % zu verzeichnen, und dies trotz der komplizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre.
Jedem in diesem Hause ist bewusst, wie außerordentlich schwierig es bei der jetzigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage ist, Beschäftigungs- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb wertet die CDU-Fraktion dieses Engagement der sachsen-anhaltischen Wirtschaft positiv und würdigt an dieser Stelle ausdrücklich die erfolgreiche Integration Schwerbehinderter in unserem Bundesland.
Wenn wir uns die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter in der Landesverwaltung anschauen, können wir sagen, dass es auch dort seit dem Jahr 1991 gelungen ist, den Anteil der schwerbehinderten Arbeitnehmer kontinuierlich zu erhöhen. Die anfängliche Beschäftigungsrate von 2,6 % ist auf 3,85 % im Jahr 2002 gestiegen.
Ein weiterer guter Weg zur Förderung der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte ist die Auftragsvergabe an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese Möglichkeit haben die einzelnen Ministerien über die Jahre hinweg zunehmend und immer erfolgreicher genutzt. Aber gemessen an der fünfprozentigen Pflichtquote ist dieser Anteil noch zu erhöhen. Mir fehlen in der Antwort auf die Große Anfrage Aussagen dazu, bis wann dieser Beschäftigungsanteil Schwerbehinderter in der Landesverwaltung realisierbar wäre.
Der zweite Schwerpunkt meiner Ausführungen beschäftigt sich mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz. Mithilfe der von der Union eingeführten Pflegeversicherung konnte in Deutschland in den letzten Jahren eine flächendeckende Pflegeinfrastruktur geschaffen werden.
Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Pflegequalitätssicherungsgesetz soll die Strukturen der Pflegeversicherung modernisieren, die Pflegequalität sichern und die Verbraucherrechte schützen. Ob dieses Ziel mit diesem Bundesgesetz zu erreichen ist, darf indes bezweifelt werden.
Jedes Pflegeheim und jeder Pflegedienst sollte zur Einrichtung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements verpflichtet werden. Nach einem mehr als einjährigen Hin und Her und zwei Referentenentwürfen ist leider immer noch nicht ganz klar, was auf ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Qualitätsmanagements zukommen wird. Unabhängige Sachverständige sollen in regelmäßigen Abständen die Qualität der Pflegedienste prüfen. So besteht die Gefahr, dass dieses Gesetz zum Misstrauensgesetz verkommt und - was noch schlimmer ist - dass die Arbeitskraft der Pflegekräfte durch die umfangreiche Dokumentationspflicht den Pflegebedürftigen entzogen wird.
Als verbraucherpolitische Sprecherin unserer Fraktion begrüße ich es jedoch ausdrücklich, dass die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen durch dieses Gesetz gestärkt werden. Sie können ihre Rechte durch verstärkte Beratung und Information wirksamer wahrnehmen.
Die Qualität der Pflegeplätze in Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten 14 Jahren überwältigend erhöht. Wir können jetzt auf ein vielfältiges Angebot an Pflegeleistungen und Wohnformen mit Service und Betreuungsangeboten
blicken. Unser Ziel ist die Förderung und Erhaltung der selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von älteren und behinderten Menschen.
Die Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 93d des Bundessozialhilfegesetzes ist ein weiterer großer Block in der Großen Anfrage. Da die vorliegende Antwort der Landesregierung schon fast ein halbes Jahr alt ist, hat sich der darin geschilderte Sachstand überlebt. Aus den Ausschussberatungen wissen wir, wie schwierig sich die Verhandlungen hierzu gestalten. Wir wissen aber auch, dass der Stand der Umsetzung den bundesdeutschen Vergleich nicht zu scheuen braucht. Wir sind zuversichtlich, dass es gelingen wird, die Verhandlungen im Konsens zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern zum Abschluss zu bringen.
Zusammenfassend lassen Sie mich festhalten, dass uns durch die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage für unsere Arbeit, insbesondere in den Ausschüssen, ein umfängliches Zahlen- und Datenmaterial zur Verfügung steht. Auf der Grundlage dieser Antwort gilt es nun, nach den besten Wegen zu suchen, wie die Lage sozial benachteiligter Menschen in unserem Land weiter verbessert werden kann.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass diesbezüglich noch nachgebessert werden muss.
Geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Die Beantwortung dieser Großen Anfrage, die aus 85 Einzelfragen besteht, ist quasi eine Beanstandsaufnahme von ausgewählten Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik in Sachsen-Anhalt. Natürlich kann auch ich in zehn Minuten nicht erschöpfend zu allen 85 Fragen Auskunft geben. Deshalb bin ich froh, dass zum Beispiel das Jahr der Menschen mit Behinderungen schon abgehandelt wurde. Auf Fragen des Rettungsdienstgesetzes wird unter einem anderem Tagesordnungspunkt dieser Landtagssitzung noch eingegangen werden.
Als erstes möchte auf die Fragen zu den Gesundheitszielen eingehen. Dabei sollen auch die bislang weniger motivierten Bevölkerungsgruppen erreicht werden und soll durch Gesundheitsaufklärung, Bildung und Erziehung auf den Lebensstil eingewirkt werden. Zu sehen sind dabei zum Beispiel Bewegungsmangel, falsche Ernährung oder der Gebrauch von Suchtmitteln. Die Kampagne „Vorsorgen - Gesundheit für Sachsen-Anhalt“ ist
langfristig angelegt und besteht aus zahlreichen Fassetten.
Erfreulicherweise ist festzustellen, dass das Gesundheitsziel „Senkung der Säuglingssterblichkeit auf Bundesdurchschnitt“ erfüllt ist. Die Säuglingssterblichkeit in Sachsen-Anhalt ist seit 1999 unter den Bundesdurchschnitt gesunken. Im Jahr 2000 lag sie bei 411 auf 100 000 Geburten; der Bundesdurchschnitt beträgt 426.
Die fünf weiteren Gesundheitsziele wurden neu justiert. Dazu gehört unter anderem die „Erreichung eines altersgerechten Impfstatus bei über 90 % der Bevölkerung“. Bei Keuchhusten und Masern zum Beispiel wurde das Ziel schon bei den Schuleingangsuntersuchungen erreicht. Nachholbedarf gibt es ganz klar bei Hepatitis B. Die Steigerung im Durchimpfungsgrad von 4,9 auf 53,3 % ist zwar beachtlich, vom gewünschten Ergebnis aber noch weit entfernt.
Auch bei der Verwirklichung eines anderen Gesundheitsziels, der „Reduzierung des Verbrauchs und der Auswirkungen des Konsums legaler Suchmittel“, ist noch viel Arbeit zu leisten. Besorgnis erregend ist zum Beispiel, dass seit 1998 die Zahl der rauchenden Schwangeren konstant bei 16 % liegt. Deshalb und auch wegen des hohen Anteils rauchender Jugendlicher begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die „Rahmenempfehlung zur Raucherentwöhnung“, die als erste zwischen Ministerium, der Landesstelle gegen Suchtgefahren und den Krankenkassen vereinbart und unterzeichnet worden ist. Auf die zu erwartenden Erfolge sind wir gespannt, und wir überlegen, wie wir weiterhin und besser präventiv tätig sein können.
Ein weiterer Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist die Krankenhausplanung. Die Zielstellung des Landes bleibt unverändert - die qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung unserer Menschen mit Krankenhausleistungen. Allgemein ist zu sagen, dass durch bessere Behandlungsmöglichkeiten und technischen Fortschritt in der Medizintechnik die Verweildauer in den Krankenhäusern deutlich gesunken ist. Gleichzeitig werden aber mehr Krankheiten erkannt, was zu höheren Fallzahlen führt.
Die Landesförderung für Krankenhäuser hat sich nach Investitionsspitzen zwischen 1995 und 2001 auf ca. 150 Millionen € pro Jahr stabilisiert. Die Pauschalförderung haben wir von 706 € je Platz im Jahr 2000 auf 1 911 € im Jahr 2003 fast verdreifacht.
Ein wichtiges Kriterium für die Krankenhausplanung ist die Trägervielfalt. Während im Jahr 1991 mehr als drei Viertel aller Krankenhäuser in öffentlicher Hand waren, verzeichnen wir jetzt einen immer höheren Anteil an freien und gemeinnützigen Trägern.
Die jährliche Krankenhausplanung anhand der Betten war überarbeitungsbedürftig. Die Auslastung der Krankenhäuser war die Maßzahl für das geplante Jahr. Dieser falscher Anreiz, das Krankenhaus möglichst hoch auszulasten, wird in der künftigen Planung keine Rolle mehr spielen.
Nach dem Bundesgesetz führt auch Sachsen-Anhalt Fallpauschalen ein. Dabei stützt sich das Land auf das Rüschmann-Gutachten, welches dem Land SachsenAnhalt eine sehr gute Umsetzung der Schwerpunktvorgaben bescheinigt. Bestandteil der weiteren Planung bleiben jedoch die Standorte, die bettenführenden Fachrichtungen sowie die Ausbildungsstätten. Die Rahmenvereinbarungen für die Krankenhausplanung werden
künftig durch Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen umgesetzt. Die Leistungsvereinbarung für DRGs erfolgt jährlich.
In einem weiteren Punkt meiner Ausführungen will ich - wie bereits Minister Kley - auf den Grad der Versorgung mit Ärzten im ambulanten und stationären Bereich eingehen. Grundlegend ist dabei die Frage: Wie viel Arzt braucht der Menschen?
Wir wissen, dass beispielsweise im stationären Bereich und im Rettungswesen viele Arztstellen nicht besetzt sind, und wir wissen nach einem knappen Monat Wirksamkeit des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung: Auf jeden Fall brauchen wir mehr Hausarzt. Er hat im jetzigen Gesundheitsrecht eine Schlüsselstellung, da er vor einer Überweisung zum Facharzt aufgesucht werden muss. Deshalb erwarten wir für diese Ärztegruppe eine steigende Fallzahl.
Wie sieht die Situation bei der Hausarztversorgung in Sachsen-Anhalt konkret aus? Wir wissen zum Beispiel, dass in den Landkreisen Stendal und Sangerhausen die Medien von einem Hausarztproblem sprachen. Im Land sind rund 1 600 Allgemeinärzte tätig. Bei einem angesetzten Schlüssel von 2 000 Bürgern auf einen vollbeschäftigten Hausarzt scheint diese Zahl in Ordnung zu sein.
Besorgnis erregend wird es aber, wenn wir das Alter dieser Gruppe betrachten. Zirka 27 % aller Hausärzte sind 60 Jahre alt und älter; Allgemeinmediziner in Sachsen-Anhalt sind durchschnittlich 52 Jahre alt. Der Nachwuchs fehlt bzw. steht für den genannten ambulanten Bereich nur in unzureichendem Umfang zur Verfügung.
Jährlich schreiben sich bei uns rund 200 Medizinstudenten ein; davon erlangen 41 die Approbation. Wie viele von diesen in der Medizin tätig und dann auch in Sachsen-Anhalt bleiben, ist ungewiss. Regional betrachtet wird die hausärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum problematischer. Einige Beispiele dafür habe ich genannt. Wirklich stabil ist und bleibt die Lage nur in den Städten Halle und Magdeburg.
Meine Damen und Herren! Wie viel Arzt braucht der Sachsen-Anhalter? - Beispielsweise in Bezug auf den Hausarzt - das scheint uns das größte Sorgenkind zu sein - lassen die Zahlen erkennen, dass gehandelt werden muss. Die Kassenärztliche Vereinigung SachsenAnhalts hat bereits erste Maßnahmen ergriffen. Sie bietet in Sicherstellungspraxen Mindestumsatzgarantien in Höhe von 39 000 € pro Quartal. Diese Praxen wurden im „Ärzteblatt“ bundesweit ausgeschrieben.
Mit der Gründung eines Fördervereins zur Errichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin soll die Ausbildung des Nachwuchses in diesem Bereich forciert werden. Ärzte werden außerdem in die Initiative „Ego“ einbezogen. Nicht zu vergessen sind die Praxisbörse, Existenzgründerseminare und Kontakte zu den betroffenen Kommunen. All diese Maßnahmen haben bisher nicht oder noch nicht zu messbaren Verbesserungen geführt.
Zum Thema Hausärztemangel gab es in Sachsen-Anhalt viele Untersuchungen und unterschiedliche Meinungen. Die KBV sah vor zwei Jahren einen beginnenden Mangel. Das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen nimmt an, dass unsere Hausärzte bis zu einem Alter von 68 Jahren arbeiten werden, und sieht demzufolge nur einen Ersatzbedarf von 140 Ärzten. Demgegenüber errechnete die Kassenärztliche Vereinigung einen Ersatzbedarf von 771 Ärzten.
Wir finden, der Streit über die Frage, ob wir einen Ärztemangel haben oder nicht, muss endlich beendet werden. Nur so können wir konkrete Handlungsschritte ableiten.
Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Gerade für unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Behinderungen ist seit der Wende ein hohes Maß an Verbesserungen erreicht worden. Das erlebe ich als Mitglied einer Besuchskommission des Psychiatrie-Ausschusses bei Besuchen in Werkstätten für Behinderte und ähnlichen Einrichtungen immer wieder. Aber die vielfältigen Bemühungen um die Teilnahme von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben reichen immer noch nicht aus, um die relativ schlechten Bedingungen für diese Bevölkerungsgruppe auszugleichen.
Wesentliche Zielrichtung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind unter anderem die Förderung des Übergangs von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, eine geplante Ausbildungsvorschrift für Schwerbehinderte und die Änderung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung.
Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in etlichen Teilen. Ob mit diesen Änderungen eine grundsätzliche, wirklich stabile Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen bewirkt werden kann, ist fraglich. Wer die Begründung dieses Entwurfs liest, kann den Eindruck gewinnen, dass es bei der beruflichen Integration von Schwerbehinderten kaum noch Probleme gibt.
Von großen Erfolgen wird berichtet und davon, dass diese Fortschritte auf das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für Schwerbehinderte zurückzuführen seien. Es wird vorgetragen, dass durch dieses Gesetz die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zeit vom Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 % gesunken sei. Dieser Effekt ist aber nicht einem Aufwuchs der Zahl der Einstellungen zu verdanken, sondern vor allem Abgängen aus der Arbeitslosenstatistik, insbesondere durch Frühverrentung.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hat mehr eine Bereinigung der Statistik bewirkt als dauerhaft Arbeitsplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Dieser Realität müssen wir uns stellen, wenn wir das Problem lösen wollen.
Wie sieht denn die Arbeitsmarktlage für behinderte Menschen heute aus? - Während die allgemeine Arbeitslosigkeit in den letzten elf Monaten um ca. 7 % gestiegen ist, ist gleichzeitig die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter auf 16 % angewachsen. Das heißt, die Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten ist mehr als doppelt so hoch gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosigkeit.
Das trifft besonders auf schwerbehinderte Jugendliche zu, und das trotz vieler Programme, wie zum Beispiel „Jump“. Mit anderen Worten: Das Ziel, die Senkung der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich um 25 % gegenüber Oktober 1999 zu erreichen - so steht es ja noch im Gesetz -, ist mit 11,7 % nicht mal zur Hälfte erreicht worden. Also kein Erfolg der Bundesregierung.
Wenn im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis/Die Grünen die Absenkung der Pflichtquote nun endgültig auf 5 % festgeschrieben wird, dann kann man das zwar mit der allgemeinen Wirtschaftslage begründen, nicht aber mit den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt.
Jeden in diesem Hause ist bewusst, wie außerordentlich schwer es bei der jetzigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage ist, Beschäftigungs- und Ausbildungschancen gerade für Schwerbehinderte zu schaffen. Gerade weil es so schwer ist, möchten wir an dieser Stelle auch all denen danken, die sich dennoch für solche Arbeitsplätze eingesetzt haben: Gewerkschaften, Unternehmen, Verbänden.
Im Gesetz selber finden wir die Idee gut, den Übergang schwerbehinderter Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Wir unterstützen es, dass die betroffenen Personenkreise mehrfach zur Anrechnung der Pflichtquote herangezogen werden.
In einem Punkt, Herr Eckert, stimme ich Ihnen zu: Auch mich hat es besonders gefreut, dass im Referentenentwurf noch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen des Arbeitgebers enthalten war. Ich würde auch gern wissen, warum die Bundesregierung jetzt nicht mehr möchte, dass die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung weiterhin als Bedingung für nachfolgende Entscheidungen des Arbeitgebers notwendig ist.
Meine Damen und Herren! Uns allen muss bewusst sein, dass wir mit noch so vielen Gesetzen einen wirklich langanhaltenden Erfolg bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht erzielen können. Es muss endlich gelingen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu verbessern. Nur wirtschaftliches Wachstum wird dazu führen, dass auch Menschen mit Behinderungen wieder mehr Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen und dass dort, wo dies nicht möglich ist, ein vielfältiges System von Einrichtungen finanziert, erhalten und ausgebaut wird.
Der Antrag der PDS-Fraktion verkennt, dass unsere Einstellung zu Behinderten durch Offenheit und Rücksichtnahme, durch Verständnis und Zuwendung bestimmt wird. Dem nützen unerfüllbare Vorschriften und Gesetze nicht. Sie blockieren jedoch die Wirtschaft, die Mittel für die Integration von Menschen mit Behinderungen erarbeiten soll. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesen Antrag der PDS-Fraktion ablehnen.