Kurt Brumme
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion soll die Landesregierung beauftragt werden, seniorenpolitische Leitlinien für Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit dem Landesseniorenrat zu erarbeiten. Der Antrag liegt vor - so weit, so gut.
Aber wir müssen auch sagen, dass der Antrag so, wie er vorgelegt worden ist, übers Knie gebrochen ist und wir erhebliche Probleme haben, diesem Antrag zwar nicht inhaltlich, aber von der Terminstellung her zu folgen.
Soeben hat Herr Minister Olbertz ausführlich dargestellt, warum diesem Antrag in der vorliegenden Fassung eigentlich nicht zugestimmt werden kann. Wir müssen ihn also ablehnen. Wir teilen die Auffassung, die Herr Olbertz vorgetragen hat. Ich will an dieser Stelle die Gründe nicht weiter ausführen.
Mit der Ablehnung des Antrags - ich komme im Anschluss noch einmal darauf, wie wir in Bezug auf das Verfahren vorgehen könnten -
möchten wir nicht zum Ausdruck bringen, dass wir uns der Diskussion über seniorenpolitische Leitlinien verweigern oder dass wir dieser aus dem Weg gehen wollen.
Im Gegenteil: Uns liegt etwas an einer langfristigen Planung, die über eine Legislaturperiode hinausgeht. Das ist uns ganz wichtig. Wir wollen die Qualität vor Menge oder vor Eile setzen.
Deshalb unterstützen wir das Vorhaben der Landesregierung, einen Bericht zur Altenhilfeplanung bis zum Jahr 2020 - so weit soll diese reichen - einschließlich der Überarbeitung des Landespflegekonzepts bis zum Ende 2006 vorzulegen. Wir befürworten das von der Landesregierung für die Erarbeitung dieses Berichts gewählte Verfahren. Ich begrüße es an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Landesregierung detailliert dargestellt hat, wie der Beratungs- bzw. Bearbeitungsstand im Ministerium für Gesundheit und Soziales derzeit ist.
Sie hat dabei nichts beschönigt und hat deutlich gemacht, wann aus ihrer Sicht letztlich ein seriöses Konzept vorgelegt werden kann. Uns ist es dabei eminent wichtig, dass diese Verfahrensweise mit dem Landespflegeausschuss und den Spitzenverbänden abgestimmt ist.
Unabhängig davon, dass meine Fraktion den vorliegenden Antrag in dieser Form ablehnt - ich möchte zum Verfahren noch sprechen -, werden wir uns im Landtag damit umfassend beschäftigen müssen. Das steht außer Frage. Die Inhalte dieser Beschlüsse sind Ihnen bekannt. Diese sind uns in der letzten Woche zugegangen. Wir werden uns damit im Ausschuss im Rahmen einer Selbstbefassung oder in der Form, die ich im Anschluss vorschlagen werde, im Einzelnen befassen.
Herr Bischoff, ich schlage vor, den letzten Satz in Ihrem Antrag zu streichen und der Landesregierung dahin gehend zu folgen, dass die Leitlinien bis zum Jahresende 2006 vorzulegen sind. Da - wie es dargelegt wurde - von der Bundesregierung in diesem Bereich noch einige Vorgaben umgesetzt bzw. Vorleistungen erbracht werden müssen, ist es einfach zwingend notwendig, dass wir uns bis zum Jahr 2006 damit befassen. In den Ausschussberatungen können wir uns damit befassen. Ich weiß nicht, inwieweit Sie diesem Vorschlag folgen wollen. Ansonsten müssten wir diesen Antrag ablehnen. - Danke schön.
Ich möchte den letzten Satz streichen und dafür diesen Antrag in den Ausschuss überweisen, sodass er dann in das Beratungsverfahren einfließen kann.
Keine Zeitvorgabe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern des zeitweiligen Ausschusses
für die größtenteils sehr sachliche und zielführende Diskussion innerhalb des Ausschusses zu bedanken. Die Flutkatastrophe bot in der Arbeit des Ausschusses keinen Platz für Populismus oder gar Parteiengezänk. Ich denke, das hätten die Menschen in den betroffenen Gebieten auch gar nicht verstanden.
Weiterhin möchte ich mich bei den vielen Helfern, bei den vielen helfenden Händen bedanken, und zwar bei dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, bei den Mitarbeitern des Hauses, der Ministerien und der nachgeordneten Einrichtungen. Ohne deren intensive und schöpferische Mitarbeit hätten wir diesen Bericht, der jetzt vorliegt, nicht so detailliert erstellen können.
Dank geht auch an unseren Vorsitzenden Thomas Madl, der den Ausschuss sehr souverän geleitet hat und uns über manche Klippe hinweggeholfen hat, sodass der Ausschuss letztlich zu diesem großen Erfolg kommen konnte.
Auf einige Vorwürfe, die nach meiner Ansicht nicht ohne weiteres stehen bleiben können, werde ich nachher noch konkret eingehen.
Zunächst einige Fakten. Die Elbe führt bei einem mittleren jährlichen Wasserstand ca. 550 m3 Wasser je Sekunde. Das heißt, durch eine gedachte Linie fließen in einer Sekunde 550 m3 Wasser. Bei einem mittleren Hochwasser sind es ca. 2 000 m3. Im August 2002 waren es nach Berechnungen der Experten weit über 4 000 m3.
Zum Zeitpunkt des August-Hochwassers entsprach die Mehrzahl der Deiche nicht der DIN-Norm. Sie wiesen starke Alterungserscheinungen auf, sodass die Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Deichverteidigungswege und Zufahrten fehlten an vielen Orten, wie das insbesondere in Bezug auf den Lödderitzer Forst geschildert wurde. Eine Katastrophe war bei diesen enormen Wassermassen und bei den Problemen, die bestanden, vorprogrammiert.
Meine Damen und Herren! Nun zu einigen Kritikpunkten, die von den Vertretern der Oppositionsfraktionen vorgetragen wurden und die auch zu lesen waren. Was wir im August 2002 an Elbe und Mulde erleben und hinnehmen mussten, war eine außergewöhnliche Flutkatastrophe. Niemand hatte eine solche vorher erlebt, geschweige denn eine solche bewältigen müssen. Angesichts der enormen Pegelstände und der Dynamik der Ereignisse waren die Möglichkeiten der Katastrophenbekämpfung von vornherein begrenzt. Dass Schwierigkeiten auftraten und nicht alles gleich glatt lief, war bei dieser Jahrhundertflut beinahe selbstredend.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Polemik der Oppositionsfraktionen nicht, die in ihrer Bewertung der Ereignisse zum Teil ein Horrorgemälde eines völligen Durcheinanders der Organisation zeichnen. Dies ist unredlich; denn gleichzeitig haben sie einvernehmlich die in dem Ausschussbericht vorgenommene Bewertung mitgetragen - ich zitiere -,
„dass alle Kräfte die Lage durch zweckmäßiges und erfolgreiches Handeln bewältigen konnten und sich das Zusammenwirken von Katastrophenschutzbehörden und Aufsichtsbehörden grundsätzlich bewährt hat.“
Es ist dem selbstlosen und aufopferungsvollen Einsatz Tausender Einsatzkräfte und Helfer zu verdanken, dass nicht noch größere Schäden eingetreten sind und dass in Sachsen-Anhalt vor allem keine Menschen in den Fluten zu Tode kamen.
Die vom Hochwasser betroffenen Deiche haben überwiegend gehalten, obwohl sie zum großen Teil marode waren - das wurde hier schon mehrfach festgestellt - und vielfach verstärkt und gestützt werden mussten. Letztlich konnte aber niemand die 17 Deichbrüche verhindern.
Die Tatsache, dass das seit Jahren vernachlässigte Deichsystem nicht an anderer Stelle gebrochen ist, sondern den Fluten weiterhin Stand gehalten hat, ist das Ergebnis der Bemühungen der Katastrophenschutzbehörden und deren unzähliger Helfer.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich näher auf das Katastrophenmanagement eingehe, da dieses im Brennpunkt der Debatte stand und wahrscheinlich auch in Zukunft - die Novellierung des erwähnten Gesetzes steht an - zu Diskussionen hier im Hause führen wird.
Die angesprochenen Leistungen, die von den Kat-Behörden bzw. Kat-Stäben erbracht wurden, können angesichts der äußerst ungünstigen Ausgangsbedingungen nicht hoch genug bewertet werden. Bereits im Jahr 1997 war bekannt, dass ein Großteil der Hochwasserschutzanlagen an Elbe und Mulde sanierungsbedürftig war; dies ist in verschiedenen Gutachten belegt worden. Es wurde darin auch auf höchste Gefahr hingewiesen.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, was ist seitdem geschehen? - Nichts bzw. das Geplante ist im Wesentlichen dem Rotstift zum Opfer gefallen. Die Höhe der Etats wurde jährlich reduziert, bis das tragische Jahr 2002 kam.
Das Innenministerium hat während der Flut sofort reagiert und unter Beachtung bewährter Führungsgrundsätze bereits am 12. August 2002, also noch vor der Ausrufung eines Katastrophenschutzfalles in einem Landkreis - erst dann besteht für das Ministerium eigentlich Handlungsbedarf -, einen der Lageentwicklung entsprechend verstärkten Meldekopf im Ministerium des Innern eingerichtet, der am 13. August 2002 zu einem vollständigen Arbeitsstab ausgebaut wurde. Dies geht aus den Unterlagen deutlich hervor.
Unmittelbar nach dem Eintritt der Katastrophenlage hat das Ministerium des Innern grundlegende Regelungen getroffen, zum Beispiel in Bezug darauf, wie überörtliche Kräfte, wie das THW oder die Bundeswehr, oder Sachmittel anzufordern sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich hat es bei der Katastrophenbewältigung Probleme und Fehler gegeben, die der Aufarbeitung bedürfen. Wir haben diese im Hochwasserausschuss intensiv erörtert und im Abschlussbericht benannt. Den Problemen muss auch weiterhin unsere Aufmerksamkeit gelten. Ich denke aber, alle Beteiligten und die betroffenen Ressorts der Landesregierung sind in diesem Zusammenhang bereits auf einem guten Weg.
So richtig und wichtig es ist, Fehlerquellen klar zu benennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten, so sehr hätte ich mir gewünscht, dass nicht ausgerechnet dieses katastrophale Ereignis von der Opposition dazu genutzt worden wäre, sich durch zum Teil unsachliche Darstellungen - das muss ich sagen - zu profilieren.
Lassen Sie mich nur zwei Punkte aus der abweichenden Bewertung der Fraktionen der PDS und der SPD zum Abschlussbericht herausgreifen. So wird behauptet, auf Landkreisebene habe man den Eindruck gehabt, von den Regierungspräsidien und vom Innenministerium keine Hilfe bekommen zu haben, umgekehrt aber in sinnlosem Umfang Berichtspflichten unterlegen gewesen zu sein.
Zum Beispiel in Bezug auf die Hilfeleistung durch das Innenministerium haben wir alle im Hochwasserausschuss zur Kenntnis genommen, dass das MI Tausende Einsatzkräfte aus anderen Ländern vermittelt hat und Millionen von Sandsäcken, zahlreiche Hubschrauber, Boote, Transportnetze und viele andere Mittel auf Anforderung hin beschafft und den Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung gestellt hat.
Die intensive Beratung und Hilfestellung durch die Regierungspräsidien ist ebenfalls an vielen Stellen zutage getreten.
Im RP Dessau allerdings - das ist richtig - gab es Probleme, die aber im Wesentlichen auf die Person des damaligen Regierungspräsidenten zurückzuführen sind, der sich eines ominösen Fachberaters - man könnte sagen, eines Hauptmanns von Köpenick - bediente. Dies hat für Unruhe gesorgt und zu Missverständnissen geführt, sodass die Landräte letztlich so gehandelt haben, wie sie es für richtig hielten. Das war auch richtig so.
Ich komme zu den übrigens bundesweit geregelten, aber in der Hektik des Geschehens oftmals nicht beachteten Berichtspflichten. Auch die Opposition wird keinem erklären können, wie irgendeine übergeordnete Behörde ohne das vorgesehene Berichtswesen in der Lage sein soll, ein Lagebild für einen Regierungsbezirk oder für das ganze Land zu erhalten, das man - darüber braucht man wohl nicht zu streiten - zwingend braucht, um Entscheidungen treffen zu können.
Weiterhin steht die Behauptung der Opposition im Raum, dass es zu lange gedauert habe, bis eine Länder übergreifende Abstimmung zustande gekommen sei. Insbesondere im Falle des Konflikts zwischen Bitterfeld und dem Landkreis Delitzsch auf der sächsischen Seite hat das Innenministerium, nachdem der Landrat des Landkreises Bitterfeld das MI davon in Kenntnis gesetzt hatte, unverzüglich, binnen kürzester Zeit eine Abstimmung mit dem sächsischen Ministerium des Innern herbeigeführt. Somit konnten entsprechende Handlungen vor Ort vorgenommen werden.
Werte Damen und Herren! Als eine Schlussfolgerung aus der Katastrophe hat der Innenminister einen Entwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorgelegt, mit dem er unter anderem eine Präzisierung der Behördenstruktur vornehmen will. Danach soll es im Land ein dreistufiges System von Katastrophenschutzbehörden geben.
Wir meinen, das ist eine gute und sachgerechte Aufbauorganisation für die Aufgabe des Katastrophenschutzes. Vorschläge, einen zweistufigen Aufbau vorzunehmen und ausgerechnet das Landesverwaltungsamt außen vor zu lassen, liegen neben der Sache. Das würde im Fall einer Großflächenkatastrophe ins Chaos führen.
Es ist sinnvoll, dass das Landesverwaltungsamt, das ohnehin mit den Landkreisen eng zusammenarbeitet, die fachaufsichtliche Vorbereitung auf den Katastrophenfall vornimmt und zum Beispiel die Erstellung von Abwehrkalendern und Gefährdungsanalysen sowie die Katas
trophenschutzausbildung von künftigen Stabsmitgliedern und die Bevorratung von für den Katastrophenfall erforderlichen Sachgütern begleitet.
Im Katastrophenfall kann das Landesverwaltungsamt auf die örtlichen Kenntnisse zurückgreifen. Es verfügt vor allem über die Kenntnis der mit dieser Aufgabe in den Kommunen befassten Personen und Ämter. Das kann gerade in der oftmals chaotischen Phase zu Beginn eines Katastrophenfalls - das ist immer so - von entscheidender Bedeutung sein. Vor allem aber bündelt das Landesverwaltungsamt die gerade bei einer großflächigen Katastrophe oftmals zahlreich betroffenen Fachbereiche, so zum Beispiel den Bereich des Straßenbaus, des Wasserrechts, des Forstrechts, des Krankenhauswesens oder des allgemeinen Sicherheitsrechts. Auf diese Art und Weise kann es den Landkreisen sehr effizient zur Verfügung stehen. Weiterhin kann es, da sein Zuständigkeitsbereich nunmehr das ganze Land ist, zeitnah ein Landeslagebild erstellen.
Diese Vorteile, die sich aufgrund der Ortsnähe ergeben, würden bei einer Anbindung an das Ministerium unter Weglassung des Landesverwaltungsamtes völlig verloren gehen. Das gilt ebenso für die sehr wichtige Bündelung zahlreicher Aufgaben in einer Behörde, die auf der Ebene der Landesregierung durch mehrere Ressorts wahrzunehmen ist - mit allen Abstimmungsproblemen, die sich daraus ergeben.
Dies alles spricht geradezu zwingend dafür, dass das Landesverwaltungsamt die Behörde sein muss, die unmittelbar oberhalb der Landkreisebene tätig wird. Darüber werden wir in den Ausschüssen - das stelle ich fest - noch ziemlich kontrovers diskutieren müssen. Aber ich denke, wir kommen letztlich zu einem Entschluss, der sachgerecht und händelbar ist.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss noch eine Bemerkung. Die Tatsache, dass man trotz der abweichenden Einschätzungen in den einzelnen Fällen, die vorgetragen worden sind, im Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses in fast allen Punkten zu einer von allen Fraktionen getragenen Meinung gekommen ist, macht deutlich, dass die Arbeit mit Ernsthaftigkeit betrieben wurde und die Fähigkeit bestand, bei wesentlichen Fragen über Parteigrenzen hinweg zueinander zu finden. Es ist ein Werk entstanden, dessen Schlussfolgerungen sehr präzise und ausgewogen sind.
Ich möchte davor warnen: Die Schlussfolgerungen dürfen nicht im Sande verlaufen oder in den Schubfächern der Behörden abgelegt werden; vielmehr müssen sie für das Parlament bei allen relevanten Gesetzgebungsverfahren, zum Beispiel bei der Novellierung des Wassergesetzes, des Katastrophenschutzgesetzes und dergleichen mehr, für die Ministerien, die Landesverwaltung sowie die Kreise und Kommunen Handlungsrichtlinien sein.
Es wird sicherlich die Probe aufs Exempel kommen. Wann? - Das wissen wir nicht. Dann wird man fragen: Sind die Schlussfolgerungen nach Geist und Buchstaben umgesetzt worden? Wehe dem, der wider besseres Wissen Versäumnisse zugelassen hat. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe fast befürchtet, dass wir irgendetwas durcheinandergebracht haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform des Gesundheitswesens der gesetzlichen Krankenversicherung - das möchte ich an den Anfang stellen - war dringend erforderlich, um eine weitere Beitragserhöhung in der GKV und damit eine weitere Kostenerhöhung im Bereich des Faktors Arbeit in unserer Volkswirtschaft zu vermeiden. Ich denke, wir stimmen alle darin überein, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf bestand.
In der GKV, in der über 86 % der Bevölkerung versichert sind, haben wir durch den medizinischen Fortschritt und durch den zunehmend größer werdenden Anteil der älteren Bevölkerung einerseits ein Kostenproblem.
Andererseits haben wir durch den immer geringer werdenden Anteil von Beitragszahlern ein Einnahmenproblem. Allein in den Jahren 2002 und 2003 fielen per Saldo über 600 000 Arbeitsplätze weg. Damit verringerte sich die Zahl der Einzahler in das System um dieselbe Größe. Dies ist das Resultat - so muss ich das leider sagen - der von der rot-grünen Bundesregierung verfolgten Wirtschaftspolitik und der daraus resultierenden Konjunkturschwäche.
Der Ruf nach einer Bürgerversicherung, wie er auch in diesem Haus noch einmal anklang, ist nicht hilfreich und führt auch nicht einmal im Ansatz zum Ziel der Beseitigung der Strukturprobleme.
Zur Steuerung der Kostenseite war es unter anderem unabdingbar, die Flut von Arztbesuchen einzudämmen. In diesem Bereich sind wir wahrlich Weltmeister.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat in einem Jahr 640 Millionen Arztbesuche gezählt. Das heißt, jeder Einwohner Deutschlands ist acht Mal im Jahr zum Arzt gegangen.
In vergleichbaren Ländern - Frau Bull, Sie haben das so pauschal gesagt - wie in Frankreich oder in der Schweiz sind es vier bis fünf Arztbesuche pro Bürger im Jahr. Ich denke nicht, dass die Leute dort viel gesünder sind, nur weil sie vielleicht ein bisschen mehr Rotwein trinken.
Der fast völlige Wegfall der Zuzahlung nach der bisherigen Chroniker-Regelung aufgrund der sehr großzügigen
Auslegung hat dies in zunehmendem Maße mit begünstigt. Zum Schluss waren weit mehr als 60 % der Versicherten von der Zuzahlungspflicht befreit. Dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass durch Inkonsequenz die Ausnahme zur Regel wurde. Allerdings ist die jetzige Regelung zur Chroniker-Definition aufgrund öffentlichen Druckes noch schwammiger gefasst worden. Ich fürchte deshalb, dass es wieder aus dem Ruder laufen wird.
Wenn es der politische Wille einer breiten Mehrheit ist, grundsätzlich alle Versicherten mithilfe von erhöhten Zuzahlungen an der Finanzierung von Gesundheitsleistungen zu beteiligen, macht es keinen Sinn, im Anschluss sofort über Ausnahmeregelungen zu sprechen.
Am Schluss bitte. - Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren fordern die betreffenden Verbände, die Sozialhilfeempfänger in die GKV einzubeziehen, was nun seit dem 1. Januar 2004 der Fall ist. Dort müssen sie sich aber nun auch den geltenden Spielregeln unterwerfen. Nun wird von der PDS gerade einmal nach acht Wochen in der gewohnten Aufgeregtheit von einer Überlastung dieser Bürger gesprochen,
was nicht zutreffend ist.
Wie der Herr Minister bereits ausgeführt hat, ist im GMG eine Belastungsobergrenze für chronisch Erkrankte in Höhe von 1 % und für andere Kranke in Höhe von 2 % festgelegt worden.
Das ist zumutbar und leistbar. Ausgehend von dem derzeit in Sachsen-Anhalt maßgeblichen Eckregelsatz von 285 € liegt die Belastungsgrenze bei Menschen mit geringem Einkommen, wie zum Beispiel bei Sozialhilfeempfängern, monatlich bei - ich habe es einmal genau ausgerechnet - 2,85 € für chronisch Kranke und ansonsten bei 5,70 €.
- Das ist die durchschnittliche monatliche Belastung.
Partielle Probleme entstehen dadurch, dass es bestimmte Personen gibt, die eine Zuzahlung in Höhe von 34 € bis 68 €, über das Jahr gerechnet, innerhalb weniger Wochen am Anfang des Jahres nicht ohne weiteres verkraften können, aber nicht, weil die Beträge so hoch sind, sondern weil
sie sich auf diese neuen Zuzahlungen am Anfang des Jahres nicht vorbereiten konnten.
Ein „Anlaufproblem“ der neuen Regelung besteht darin, dass grundsätzlich jeder bis zur Erreichung seiner individuellen Belastungsgrenze zuzahlen muss. Das heißt, es gibt praktisch niemanden, der gleich zu Beginn dieses Jahres befreit war. Die jetzige Regelung für Zuzahlungen stellt grundsätzlich ein hohes Maß an Gleichbehandlung nach dem Motto „Belastung nach Belastbarkeit“ sicher, Frau Bull.
Nach der derzeitigen Erfahrung ist nicht davon auszugehen, dass ein Fehlverhalten von Bevölkerungsgrup
pen mit geringem Einkommen indiziert wird. Damit meine ich die Vermeidung von notwendigen Arztbesuchen aus Zuzahlungsgründen. Es gibt keine belastbare Untersuchung, die das belegt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle noch einmal fest: Die in dem Antrag der PDS-Fraktion behauptete Überlastung von Sozialhilfeempfängern tritt nach den jetzt erfolgten Änderungen nicht ein.
Es bedarf aber bei der notwendigen neuen Berechnung des Gesamtbedarfs der Sozialhilfeempfänger einer sorgfältigen Abschätzung. Deshalb wird die CDU-Fraktion den Antrag der PDS ablehnen.
Am Schluss noch eine Überlegung zu der weiteren Arbeit mit dem GMG. Im Hinblick auf die aktuelle Praxisgebühr ist derzeit leider - so muss ich sagen - primär nicht von einer effektiven Steuerungswirkung, sondern eher von einer reinen Zuzahlungswirkung auszugehen. So ist es ja auch im Gesetz vorgesehen.
Echte Steuerungseffekte erreicht man erst durch Selbstbehalte. Die Erfahrungen in der Schweiz und in Frankreich - das wurde schon genannt - zeigen eindeutig, dass Effekte zu erzielen sind, dass infolge einer Zuzahlung eine Steuerungswirkung hinsichtlich der Abläufe im System im Speziellen und der gesundheitsfördernden Lebensweise der Menschen im Allgemeinen zu erreichen ist. Es muss ein Bonus- und Malussystem geschaffen werden, das dem natürlichen Verhalten der Menschen gerecht wird und dieses widerspiegelt. Bei dem nächsten Schritt des weiteren Ausbaus des GMG ist dies unbedingt konsequent zu bedenken und umzusetzen. Sonst ist das ganze System kostenseitig in der Zukunft nicht mehr zu beherrschen. - Danke.
Ja.
Bisher haben nur die Beitragszahler in das System eingezahlt und die Leistungsnehmer, sprich die Patienten, haben bisher nichts dazu gezahlt
bzw. gab es seit geraumer Zeit eine Zuzahlung im Medikamentenbereich, aber in diesem Fall nicht. Genau dies führte zu einer Überlastung der Praxen. Wir kennen das alles; ich nenne das Stichwort: Arzthopping.
Es wurden von Patienten - das hat sich am Anfang des Jahres gezeigt - sieben, acht Überweisungen abgefordert, von denen der Hausarzt zum großen Teil nichts wusste. Hierbei wurde in größerem Umfang teilweise Missbrauch betrieben bzw. die Patienten meinten, sie müssten zu jeder Facharztgruppe, die es irgendwo gibt, gehen. Das ist ein verhängnisvoller Vorgang. Daher müssen diese Patienten so weit finanziell belastet werden, dass sie sich überlegen, ob sie dorthin gehen.
- Das muss eine Steuerungsfunktion haben. Wir brauchen an dieser Stelle eine Steuerungsfunktion. Das ist ein Grundsatz.
Zum anderen ist es unserer Meinung nach gerecht und richtig, dass sich auch diejenigen, die eine Leistung in Anspruch nehmen, anteilig mit 1 bzw. 2 % beteiligen. In diesem Zusammenhang muss ein Kostenbewusstsein bei den Verbrauchern bzw. denjenigen, die die Leistung in Anspruch nehmen, erzeugt werden. Dafür müssen grundsätzlich die Weichen gestellt werden.
Zu der anderen Frage zu dem Solidarsystem. Das Solidarsystem muss unbedingt erhalten bleiben. Das ist Grundsatz und Konsens. Ich glaube, davon gibt es keine großen, wesentlichen Abweichungen. Abweichungen gibt es allerdings im Detail. Über diese Detailfragen könnten wir im Ausschuss reden. Das ist richtig. Das sollten wir auch tun, aber nicht auf der Basis dieses Antrags; denn dieser Antrag geht vollkommen an der Realität vorbei. Aus diesem Grunde werden wir ihn ablehnen.
Ich bin dafür, dass wir uns im Ausschuss ausführlich über die Frage des Bonus- und Malussystems und dergleichen verständigen; denn es gibt von den Kassen Vorstellungen - ich habe in Vorbereitung der heutigen Debatte mit verschiedenen Kassen gesprochen -, die durchaus zielführend sind und die das System hinsichtlich Steuerung und Wechselwirkung auf ein qualitativ hohes Niveau bringen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der Fraktion der PDS zur Einberufung einer Schlichtungsstelle zur Klärung offener Fragen in Zusammenhang mit dem Augusthochwasser 2002 halten wir aus fachlichen und technischen Gründen, wie hier eben schon vom Minister dargelegt, für nicht machbar. Wir lehnen daher diesen Antrag aus mehreren Gründen ab.
Die PDS muss erklären - wir sehen das als einen Widerspruch an -, was sie denn nun möchte. Es geht um die Frage, ob der zeitweilige Ausschuss Hochwasser über das Jahr 2003 hinaus seine Arbeit fortführen soll oder ob die Schlichtungsstelle eingerichtet werden soll. Beides parallel geht nicht, weil es dann mit Sicherheit zu Überschneidungen der Kompetenzen kommt und zu einem Kompetenzwirrwarr.
In der letzten Sitzung des Ausschusses bestand ein Konsens zwischen allen Fraktionen. - Herr Minister, das war eigentlich ein Antrag von Frau Fischer. Wir haben diesen aber aufgenommen, weil es auch unsere Intention war, den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser über das Jahr 2003 hinaus fortzuführen.
Da wir im Laufe der Arbeit festgestellt haben, dass so noch viele Probleme über das Jahr 2003 hinaus zu klären sind, dass noch gesetzgeberische Arbeiten vorgenommen werden müssen und dass auch die Streitfälle, wie sie hier anstehen, gelöst werden müssen, müssen dazu auch letztendlich politische Entscheidungen getroffen werden.
Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser sollte sich unter anderem weiterhin - so steht es in dem Beschlussentwurf bzw. in dem von Ihnen vorgelegten Entwurf - genau mit diesen Fragen befassen, die in Ihrem Antrag aufgeführt worden sind.
Die Schlichtungsstelle hingegen, so wie sie aus dem hier vorliegenden Antrag zu ersehen ist, kann die Probleme, kann die Arbeit, die der Ausschuss mit seinen Möglich
keiten bewältigen kann, nicht annähernd leisten. Was und wie soll denn diese Schlichtungsstelle schlichten? Soll es wie auf dem Basar zugehen, sodass beantragte Summen verhandelt werden und man sich dann irgendwo in der Mitte trifft? - Ich denke, das geht einfach nicht.
Staatliche Entscheidungen, staatliches Handeln - nach ganz klaren Vorschriften und Vereinbarungen - können nicht verhandelt werden. Hierbei muss ausgelegt werden, ist es so oder ist es nicht so. Dass die Spitzabrechnung des Antrages, den der Hochwassergeschädigte vorgelegt hat, im Zweifelsfall letztlich zugunsten des Geschädigten ausgelegt wird, ist selbstverständlich und - so denke ich - steht außer Frage.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Problem ist es auch, dass Anträge sehr spät eingereicht wurden - viele erst am letzten Tag der Antragsfrist. Ich frage: Was wäre gewesen, wenn wir die seinerzeit von der PDS beantragte Antragsfrist - bis zum 30. Juni 2003 sollte sie laufen - festgesetzt hätten? - Dann hätte sich alles noch einmal zeitlich nach hinten verschoben und die Probleme hätten sich dann potenziert.
Auch bezüglich der Qualität der Anträge gibt es oftmals Probleme, wie sich jeder denken kann, und es müssen notwendigerweise viele Rückfragen und Klärungen erfolgen, bis diese abgearbeitet werden können, sodass auch hierbei eine zeitliche Streckung nach hinten zwangsläufig die Folge ist.
Es ist doch jedem klar, der sich mit dieser Materie befasst hat, dass sich unter den vielen Anträgen auch Härtefälle - soziale Härtefälle - befinden. Hier muss der Ermessensspielraum voll ausgeschöpft werden und dies bedarf in einzelnen Fällen ebenfalls eines längeren Bearbeitungszeitraumes.
Der Ausschuss muss sich im nächsten Jahr, wenn sein Mandat verlängert wird, dann sicherlich im Landkreis Wittenberg - dort liegt der absolute Schwerpunkt der Abarbeitung der Anträge und nur dort, muss ich sagen; in Dessau gibt es auch Probleme, aber dort ist wirklich der große Eisberg und in Dessau die Spitze -, vor Ort mit diesem Schwerpunktproblem befassen.
Abschließend möchte ich noch einmal auf die Ablehnung des von der Fraktion der PDS vorgelegten Antrages, so wie er hier eingebracht worden ist, eingehen: Die Intention ist richtig, aber den Antrag selbst müssen wir ablehnen.
Im Übrigen - darauf möchte ich hier nochmals hinweisen - gibt es ja bereits eine Art Clearingstelle für Hochwassergeschädigte, die sich mit schwer zu klärenden Problemfällen befasst. Diese steht - das ist bekannt - unter der Leitung des Altbundespräsidenten von Weizsäcker. Jeder Hochwassergeschädigte kann sich, wenn er letztendlich keine befriedigende Antwort gefunden hat, an diese Stelle wenden. Auch aus diesem Grund ist es nicht notwendig, parallel dazu bei uns im Land eine ähnliche Stelle einzurichten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Zwischenbericht des von Ihnen eingesetzten zeitweiligen Ausschusses Hochwasser liegt Ihnen vor und muss nun bewertet und zum Abschlussbericht fortgeschrieben werden.
Die erste Phase der Arbeit des Ausschusses ist somit abgeschlossen. Die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiter des Landtages leisteten hierbei eine wahre Herkulesarbeit, indem sie vor Ort in den Ereignisgebieten Ausschusssitzungen durchführten, dort die Entscheidungsträger, wie Landräte, Bürgermeister, aber auch die Bundeswehr, das THW und andere Hilfsorganisationen und ebenso Betroffene anhörten. Für die dort geleistete sehr umfangreiche Arbeit möchte ich mich namens meiner Fraktion ganz herzlich bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Mitarbeitern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, bedanken.
Insbesondere aber möchte ich dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Madl, für die sehr souveräne Leitung der Sitzungen danken. Er musste oft mit sehr viel Diplomatie und Fingerspitzengefühl so manche schwierigere Situation meistern. Er hat damit - das haben mir viele versichert - dem Landtag in seiner Außenwirkung alle Ehre gemacht. Wünschen wir ihm von hier aus baldige Genesung und alles Gute.
In meinem Beitrag möchte ich im Wesentlichen auf Ursachen und Wirkungen der Ereignisse und auf Schlussfolgerungen daraus eingehen. Alles andere ist ohnehin dem Zwischenbericht zu entnehmen. Ich möchte also nach vorn schauen und dann aus unserer Sicht eine Zielvorgabe für den Abschlussbericht vermitteln.
Die Flutkatastrophe vom August 2002 ist, wie schon mehrfach dargestellt wurde, in ihrer Größenordnung, in ihrer Intensität und im Ausmaß der hervorgerufenen Schäden so von niemandem vorhergesehen und erwartet worden. Sie übertraf alles bisher Erlebte. Die Situation spitzte sich an vielen Stellen - so konnten wir feststellen - binnen Stunden extrem zu und stellte die Ver
antwortlichen und die Beteiligten vor beispiellose Herausforderungen.
Nach einer solch verheerenden Katastrophe konnte es für den Ausschuss nicht in erster Linie darum gehen, in eine kleinliche Suche nach Fehlern einzelner Verantwortlicher zu verfallen. Wenn in so kurzer Zeit und unter derart schwierigen Umständen oft mit unzureichenden Mitteln der Kommunikation - hier muss wirklich etwas getan werden - eine Fülle von Entscheidungen getroffen werden muss, sind auch Fehler unvermeidbar. Natürlich müssen strafrechtlich relevante Handlungen untersucht und gegebenenfalls geahndet werden, Stichwort Seegrehna. Das müssen wir dann im Ausschuss feststellen.
Die Ursache dieser Katastrophe historischen Ausmaßes waren, wie wir wissen, sintflutartige Regenfälle. Diese Niederschläge wurden durch eine so genannte Vb-Wetterlage bewirkt, die sich über dem Atlantik bildet. Sie zieht über das warme Mittelmeer, saugt sich dort mit extrem viel Wasser voll und steuert um die Alpen herum auf uns zu. Es ist nur von wenigen Winkelgraden abhängig, ob sich das Wetter über der Elbe - wie 1890, 1897, 1926, 1954, 1981 und 2002 - über uns ergießt oder sich - wie 1997 - über der Oder entlädt. Im Jahre 2000 geschah dies an der Theiß in Rumänien und über dem Po-Gebiet in Italien, im Jahre 2001 in Bayern. Auch die Weichsel wurde im Jahr 2001 extrem überflutet.
In den Jahren seit 1997 fand also in Europa durchschnittlich einmal jährlich eine solche Wettersituation statt, die zu verheerenden Hochwassern führte. Diese Wetterzyklen scheinen, so die Meteorologen, aufgrund der globalen Klimaveränderungen immer kürzer und heftiger zu werden.
Ich schildere dies, um unsere Wahrnehmung hierfür zu sensibilisieren und die Aufmerksamkeit auf die Zukunft zu richten. Wir dürfen uns also nicht in einer trügerischen Sicherheit wiegen, wenn gesagt wird, es war ein Jahrhunderthochwasser und wird wahrscheinlich erst in 100 Jahren wieder auftreten. Existenzen und Arbeitsplätze sind durch solche Ereignisse unmittelbar bedroht, ebenso unschätzbare Kulturwerte, wie insbesondere das Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Daraus können sich nur folgende konkrete Forderungen ergeben: Der Hochwasserschutz muss absolute Priorität haben. Die Sicherheit der Menschen und deren Hab und Gut muss Vorrang haben. Dabei müssen wir alle Kräfte mobilisieren, um den Hochwasserschutz so effektiv wie möglich zu gestalten. Wohl überlegtes und zügiges Handeln muss hierbei greifen.
Lang- und mittelfristig sind aber der Ausbau und die Erhöhung der Deiche allein nicht die einzige Antwort für einen wirksamen Hochwasserschutz. Es muss ein ganzheitlicher Hochwasserschutz auch unter Beachtung ökologischer Ansätze und Gesetzmäßigkeiten erfolgen. Die Prävention muss hierbei verstärkt ins Blickfeld rücken.
Wenn man sich vor Augen führt, dass allein in SachsenAnhalt das natürliche Überschwemmungsgebiet der Elbe vor ca. 1 000 Jahren rund 237 000 ha betrug und infolge des menschlichen Handelns jetzt nur noch ca. 40 000 ha zur Verfügung stehen, können wir uns vorstellen, wie problematisch der Hochwasserschutz sich insgesamt jetzt darstellt.
Das wesentliche Ziel unter Beachtung des Nachhaltigkeitsprinzips sollten der maximale Wasserrückhalt in den Entstehungsgebieten und im gesamten Flussbereich und
die Verlangsamung ablaufender Hochwasserwellen bei einer gleichzeitigen Nutzung von lokalen und überregionalen Möglichkeiten der Scheitelkappung sein.
Das vom MLU für die Regierung erarbeitete Hochwasserschutzkonzept 2010 zeigt die notwendigen Maßnahmen auf. Es sollte aber stetig fortgeschrieben werden. Die dort vorgesehenen Maßnahmen sind konsequent anzugehen und zwingend in der zeitlichen Abfolge abzuarbeiten.
Der LHW muss personell in die Lage versetzt werden, die Grundanforderungen an die Deichfachberatung auch im Extremfall erfüllen zu können.
Seit dem Hochwasser wurde schon viel geschaffen. Die Deiche werden in einem Zeitraum von zehn Jahren gemäß den DIN-Empfehlungen umfangreich erneuert und ausgebaut. Für die Sanierung der ca. 1 300 km Flussdeiche in Sachsen-Anhalt sind nach dem Hochwasserschutzkonzept insgesamt über 300 Millionen € erforderlich. Betrachten wir aber die geschätzten Gesamtschäden von rund 2 Milliarden €, die allein dieses Hochwasser bei uns in Sachsen-Anhalt angerichtet hat, dann sind die Kosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen - das lässt sich leicht ausrechnen - insgesamt nur ein Bruchteil dessen.
Besonders betroffen waren die Stadt Dessau sowie die Landkreise Wittenberg, Bitterfeld, Anhalt-Zerbst und Jerichower Land. Der Landkreis Wittenberg stand mit zahlreichen Deichbrüchen absolut im Brennpunkt.
Es muss alles unternommen werden, um den Hochwasserschutz nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik zu gestalten. Dies muss, wenn nötig, durch entsprechende Gesetze untermauert werden. Deshalb sollte die Regierung Gesetzesvorlagen erarbeiten, die dann, wenn es erforderlich ist, gemeinsam mit dem Abschlussbericht verabschiedet werden könnten.
Des Weiteren fordern wir dazu auf - das sehe ich als eine essenzielle Forderung an -, dass auf der BundLänder-Ebene ein langfristiger Hochwasserschutzplan analog dem Bundesverkehrswegeplan erarbeitet und für einen Zeitraum von zehn Jahren gesetzlich geregelt wird. In diesen Plan müssen unter anderem die Zielstellungen der Hochwasserschutzkonzeptionen der Länder einfließen.
Abschließend möchte ich noch einmal ausdrücklich davor warnen, den Hochwasserschutz nicht ausreichend ernst zu nehmen, ihn in der täglichen Wahrnehmung so langsam wieder nach hinten zu verdrängen oder bestimmte notwendige Projekte dem berühmten Rotstift zum Opfer fallen zu lassen. Die Natur wird erbarmungslos jede Nachlässigkeit bestrafen, wie wir es im Jahr 2002 leidvoll erfahren mussten; denn die nächste Flut, meine Damen und Herren, kommt ganz bestimmt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Klein, Sie haben insbesondere auf die Beratung des Hochwasserausschusses in Wittenberg Bezug genommen. Wenn Sie dort bis zu Ende zugehört und zumindest die Ausführungen der Vertreter des Finanzministeriums und des Ministeriums für Bau und Verkehr zur Kenntnis genommen hätten, dann wäre dieser Antrag überflüssig gewesen.
Dort wurde nochmals ganz klar hervorgehoben, dass die Kontingentierung auf 20 Millionen € zumindest eine Richtgröße ist. Wenn darüber hinaus Gelder benötigt werden, werden diese von der Landesregierung selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Somit möchte ich darauf hinweisen, dass das Anliegen dieses Antrages eigentlich schon erfüllt wurde und an der derzeitigen Realität vorbeigeht.
Um es vorwegzunehmen: Die CDU lehnt diesen Antrag ebenfalls ab.
Auch Herr Dr. Daehre ist in seinem Vortrag auf Einzelheiten eingegangen. Das möchte ich hier nicht weiter tun. Ich möchte allerdings einige Grundsätze der CDUFraktion im Umgang mit diesen Flutfolgeschäden und mit der Schadensbeseitigung darlegen.
Maßstab für die Flutfolgenbeseitigung ist das - das möchte ich nochmals hervorheben - in Magdeburg abgegebene berühmte Kanzlerwort, an das Sie sich alle noch erinnern. Der Kanzler hat erklärt - das möchte ich nochmals ganz deutlich sagen -, dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf als vor der Flut.
Die CDU-Landtagsfraktion geht davon aus, dass die Landesregierung alles Notwendige tun wird, damit diese Verheißung des Bundeskanzlers für unsere Bürger wahr wird. Ich denke, angesichts der dazu bereits getroffenen Entscheidungen und der dazu erlassenen Verordnungen, die schon zu einem großen Teil abgearbeitet sind, ist derzeit kein weiterer Handlungsbedarf erkennbar.
Die jüngste Presseerklärung des Ministers für Bau und Verkehr vom 9. April - das möchte ich hervorheben - unterstreicht noch einmal, dass keine Abstriche bei der finanziellen Unterstützung der Hochwasseropfer gemacht werden. Das möchte ich nochmals besonders betonen.
Der Landtag kann daher davon ausgehen, dass die finanziellen Mittel ausreichen werden. Die Erwartung jedoch, dass das Geld sofort blanko ausgezahlt wird, kann natürlich nicht realistisch sein. Diese Erwartung wurde vielerorts teilweise geäußert. Es muss ein geordnetes Verfahren dafür geben. Herr Dr. Daehre hat das auch noch einmal ganz klar gesagt. Diesbezüglich sind wir dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet, entsprechende Verfahren einzuleiten.
Da niemand mit einer derart katastrophalen Flut gerechnet hatte, lagen für die Regelung des Verfahrens natürlich keine fertigen Konzepte in den Schubfächern. Die Anlaufschwierigkeiten sind jetzt behoben. Wir sind mitten in der Abwicklung und können zuversichtlich sein, dass das Ziel erreicht wird.
Die Besorgnisse der PDS können wir daher überhaupt nicht teilen und warnen ausdrücklich vor Panikmache. Wir haben nämlich vor Ort gesehen, dass die betroffenen Bürger noch schwer traumatisiert sind. Wenn wir dann noch versuchen, auf dem Rücken dieser traumatisierten Bürger politische Vorteile zu ziehen, ist das, denke ich, nicht korrekt.
Der vom Landtag eingesetzte Hochwasserausschuss hat jeweils vor Ort Besichtigungen in den verschiedenen Ereignisgebieten durchgeführt und konnte sich davon überzeugen, dass in den zurückliegenden Monaten viel geleistet wurde, was in der Kürze der Zeit häufig gar nicht zu erwarten war. Natürlich bedarf es in verschiedenen betroffenen Bereichen noch einer großen Kraftanstrengung, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Insbesondere Wittenberg ist stark betroffen; Bitterfeld und Dessau möchte ich auch nennen.
Darüber hinaus müssen wir auch die erkennbar gewordenen Schwachstellen analysieren und beseitigen. An dieser Aufgabe sollten alle Kräfte des Landes - ich betone noch einmal: alle Kräfte des Landes - gemeinsam arbeiten, um die Folgen der so genannten Fünfjahrhundertflut - manche sagen auch Jahrtausendflut - zu beseitigen. Künftigen Ereignissen dieser Art ist ausreichend vorzubeugen.
Die CDU lehnt den Antrag daher als unbegründet ab. - Ich danke Ihnen.