Barbara Knöfler

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits erwähnt wurde und wie in der vorliegenden Drucksache nachzulesen ist, hat der Petitionsausschuss im März dieses Jahres aktiv die Möglichkeit wahrgenommen, sich in der forensischen Klinik Uchtspringe über die Arbeit des Maßregelvollzugs zu informieren. Während eines Rundgangs machten sich die Ausschussmitglieder ein umfassendes Bild von den Strukturen und Gegebenheiten.
Die durchaus umfänglichen und vielseitig vorhandenen Bemühungen aller Beschäftigten sollen an dieser Stelle nicht strittig gestellt werden. Doch in Petitionen, insbesondere von bevollmächtigten Angehörigen, wird immer wieder auf die Zustände - oder sollte ich sagen: auf die Missstände - aufmerksam gemacht; denn im Maßregelvollzug, sehr geehrte Damen und Herren, wird es immer enger. Und Enge lässt eine fachlich angemessene Therapie nicht zu.
Folgende Fakten zur Einleitung: Erstens. Bei den Insassen handelt es sich zu ca. 50 % um Sexualstraftäter, wobei sich der Anteil von Pädophilen und Vergewaltigern bzw. Nötigern von Frauen die Waage hält. Ein Anteil von
25 % der Insassen wurden wegen Mordes, Totschlags oder schwerer Körperverletzung verurteilt, 14 % wegen Raubes und Körperverletzung, 10 % wegen Brandstiftung.
Zweitens. Oft kommen die oben genannten Täter aus schlechten sozialen Verhältnissen. Ich zitiere den Chefarzt Dr. Witzel aus Uchtspringe:
„Die Therapie im Maßregelvollzug ist Psychiatrie an den Ärmsten der Gesellschaft, die nicht selten in ihrer Kindheit selbst Opfer gewesen sind.“
Diese Tatsache und der ständig wachsende Druck infolge der Überbelegung machen deutlich, welche Zeitbombe hier täglich, ja stündlich tickt.
Das Land Sachsen-Anhalt entschied sich vor Jahren bewusst für einen zentralen Maßregelvollzug am Standort Uchtspringe, ausgelegt für 210 Planbetten für die psychisch kranken Straftäter gemäß § 63 des Strafgesetzbuches. Derzeit, sehr geehrte Damen und Herren, sind dort 284 Personen untergebracht. Das heißt, es sind 75 Patienten zusätzlich, wohl aber eher notdürftig untergebracht. Selbst die Besucherräume wurden inzwischen praktischerweise umfunktioniert, mit Doppelbetten ausgestattet und mit sechs bis acht Patienten belegt.
Das ist eine enorme Belastung für alle Seiten, von der wir alle schon lange wissen, insbesondere aber für die zu therapierenden Straftäter; denn die räumliche Enge bietet den Nährboden für ein erhebliches Konfliktpotenzial.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen nicht von einer vorübergehenden Erscheinung, sondern von einem Dauerzustand mit der Tendenz des weiteren Anstiegs der Patientenzahl. Eine Ursache dafür ist unter anderem eine längere Verweildauer der Insassen, die kontinuierlich zunimmt. Bundesweit beträgt sie mittlerweile sieben bis neun Jahre; in Sachsen-Anhalt hingegen vier Jahre und fünf Monate. Das ist der Tatsache geschuldet, dass der Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt eine noch recht junge Geschichte hat.
Die längere Verweildauer und die veränderte Praxis der Gerichte bei der Zuweisung in den Maßregelvollzug haben diese Überbelegung verursacht, obwohl anzumerken ist, sehr geehrte Damen und Herren, dass lediglich 3 % aller rechtskräftig verurteilten Straftäter in den Maßregelvollzug eingewiesen werden. Um dieser Situation abzuhelfen, sind zusätzliche Behandlungskapazitäten erforderlich, die mit gut qualifiziertem Personal ausgestattet werden müssen. Ebenso unabdingbar ist das Nachschalten einer forensischen Rehabilitationseinrichtung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe, mir bleiben nur noch wenige Sekunden Redezeit. Ich werde mich daher faktisch auf das beschränken, was Ihnen die PDSFraktion ans Herz legen möchte.
An dieser Stelle soll die Arbeit derjenigen gewürdigt werden, die im Maßregelvollzug täglich ihren Dienst am Menschen tun, die mit differenzierten Strategien unter Beibehaltung der Rechte der Einzelnen agieren und gleichzeitig dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen.
Die PDS-Fraktion schlägt zusätzlich vor, bei der Anhörung erstens die Frage der Standortauswahl für eine neue Maßregelvollzugseinrichtung zu thematisieren, die
so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis November 2004, erfolgen sollte.
Zweitens. Die Maximalzahl der Planbetten dieser Einheit sollte 100 nicht übersteigen.
Drittens. Auf einer Analyse- und Konzeptionsebene sollte allumfassende Sach- und Fachkompetenz einbezogen werden. Die PDS-Fraktion schlägt vor, unter anderen die Chefärztin Frau Dr. Mittelstedt aus Bernburg und den Chefarzt Herrn Dr. Witzel aus Uchtspringe einzubeziehen.
Die PDS-Fraktion stimmt dem Antrag zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/853. Er beinhaltet eine der wichtigsten kriminalpolitischen Neuerungen in der Bundesrepublik Deutschland in jüngster Zeit: den Täter-Opfer-Ausgleich.
Wir wollen, dass das Land dem Anspruch der Menschen auf eine zügige, unbürokratische Bearbeitung ihrer durch eine Straftat entstandenen Probleme entspricht. Das beinhaltet die Wiedergutmachung allen Leidens für die Opfer genauso wie die Möglichkeit der Reue und Sühne für die Täter.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in seiner Bedeutung inzwischen weit mehr als nur eine sinnvolle Alternative zum Freiheitsentzug. Das Recht dient der Steuerung von Verhalten. Wenn Rechtsnormen gebrochen werden, stellt sich die Frage: Wie reagieren die Rechtsordnung und die Gesellschaft auf diesen Verstoß? Welche Schritte werden unternommen, um mit den Delinquenten Gespräche zu führen und die damit verbundenen Konflikte und Probleme zu regeln?
Gestatten Sie mir, zunächst den TOA - so seine Kurzbezeichnung - zu umreißen. Bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben und Weisungen kann bei einem Verfahren - gleich in welchem Stadium - von der Staatsanwaltschaft oder von den Gerichten von einer Verurteilung ganz oder teilweise abgesehen werden. Das ist dann der Fall, wenn sich der Täter bemüht, den Schaden, den er dem Opfer zugefügt hat, wieder gutzumachen oder wenn er in gemeinnützige Arbeit eingebunden werden kann.
Primär macht Folgendes Sinn: Durch das Angebot des TOA wird die erzieherische Einflussnahme auf den Straffälligen, das Unrecht seiner Tat einzusehen und künftig ein straffreies Leben zu führen, erwiesenermaßen eher sichergestellt als durch eine Haftstrafe. Jede Einrichtung, die sich straffällig Gewordener annimmt, verdient Hochachtung und Respekt; denn sie erfüllt im Dienst des Staates eine große gesellschaftliche Aufgabe, zumal Einsparungen von Landesmitteln durch die Verringerung der Anzahl von Einweisungen in die Untersuchungshaft bzw. in die JVAs nachgewiesen sind.
Eine schöne Sache, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dennoch klemmt der politische Schuh an diversen Stellen. Der Antrag der PDS-Fraktion zu dieser Thematik ist deshalb vielschichtig. Ich will chronologisch zu dem Ihnen vorliegenden Antrag vorgehen.
Zum Punkt 1 des Antrages. Das flächendeckende Vorhalten einiger Angebote darf nicht zum Almosen degradiert werden, sondern muss ein Programm des Landes Sachsen-Anhalt sein, wenn die gesetzliche und verwaltungstechnische Verankerung des TOA nicht ins Leere laufen soll. Es muss parallel dazu eine fachgerechte organisatorische Umsetzung gewährleistet bleiben.
Zu Punkt 2. In jeder Phase eines Verfahrens ist von Amts wegen oder auf Antrag des Täters oder des Opfers zu prüfen, ob mittels des Täter-Opfer-Ausgleichs langwierige, kostenintensive Straf- und Zivilprozesse zu vermeiden sind. Das zu tun ist Aufgabe der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die wiederum vom Land angehalten werden müssen, dieses nicht zu vernachlässigen.
Es ist ein Trugschluss zu denken, Opfer und Täter hätten keine gemeinsame Kommunikationsebene. Sie haben sie durch gemeinsame Betroffenheit, durch den gleichen Fall, an dem gearbeitet wird. Das ermöglicht und rechtfertigt es, beiden Konfliktparteien die Verarbeitung des Geschehens letztendlich - wenn auch unter Kontrolle - in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu überlassen.
Das Szenario TOA führt meist zu beidseitigen befriedigenden Ergebnissen durch Entschuldigung, Ausgleich, Schmerzensgeld oder Wiedergutmachung.
Punkte 3 und 4 des Antrages. Träger und Einrichtungen benötigen finanzielle Unterstützung, um Projekte zur Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen wie im Erwachsenenbereich zu unterhalten, um die Möglichkeit des TOA querbeet durch fast alle Deliktgruppen zu prüfen, um weitere begleitende Maßnahmen zu sichern.
Opfer müssen reintegriert, Täter resozialisiert werden. Könnte hierfür ein Teil des benötigten Geldes aus einer noch zu gründenden Stiftung entnommen werden, die sich aus den Mitteln aus der Abschöpfung illegaler Gewinne aus der Wirtschaftskriminalität speist oder aus einem Fonds, der 1 % dessen beinhaltet, was an Geldstrafen bei Einzelplan 11 Kapitel 11 04 Titel 112 01 in den Landeshaushalt gelangt?
Werte Anwesende! Vielleicht klingt der zuletzt genannte Punkt in Ihren Ohren noch visionär. Dennoch: Anderenorts, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, hat sich diese Verfahrenpraxis mit dem TOA bewährt. Somit hofft die PDSFraktion, dass Sie dem Antrag auf Überweisung in den Finanzausschuss und federführend in den Ausschuss für Recht und Verfassung zustimmen,
im Interesse derer, die die Regulierung mittels TOA den repressiven Sanktionen, Destruktivität und Härte vorziehen;
im Interesse, sehr verehrter Damen und Herren, vor allem der Opfer;
im Interesse derer, die im Tätigkeitsfeld TOA ihre beauftragenden Institutionen, ihren Beruf und ihre Berufung gefunden haben;
im Interesse der Gesellschaft, die durch die Möglichkeit präventiver Wirkung des TOA nachhaltig vor
Straftaten ein und derselben Person geschützt wird und schließlich und letztlich auch
im Interesse haushaltspolitischer Aspekte.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu dem Antrag. Wie gesagt: Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung federführend und mitberatend in den Finanzausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie den Antrag eben noch einmal vor sich liegen gehabt haben, konnten Sie sicherlich feststellen, dass es vorrangig um die Organisation und die Finanzierung des Täter-Opfer-Aus
gleiches geht. Sie nannten einen Betrag von knapp 300 000 €. Ist Ihnen bekannt, dass sich diese knapp 300 000 € lediglich auf den Erwachsenenbereich des Täter-Opfer-Ausgleiches beziehen? Können Sie mir die Höhe des Ansatzes für den Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich der Jugendlichen sagen und bei welchem Haushaltstitel dieser veranschlagt ist?
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur noch kurz einiges festhalten. Der Artikel in der „MZ“ mit dem Titel „Bewährungshelfer in Geldnot“ ist Ihnen möglicherweise nicht entgangen. Dies haben wir zum Anlass genommen zu prüfen, reicht das Geld aus, das vorhanden ist.
Ich habe unter Punkt 1 festgestellt, dass der TäterOpfer-Ausgleich flächendeckend in Sachsen-Anhalt erhalten bleiben muss. Das hat zur Folge, dass wir uns dieser Sache annehmen müssen. Wenn ich an die Rede, die von Herrn Minister Becker vorgetragen worden ist, anknüpfen darf, dann möchte ich festhalten, dass lediglich Bezug genommen wurde auf die Finanzierung des Täter-Opfer-Ausgleichs für Erwachsene. Für den Jugendbereich ist im Sozialhaushalt irgendwo festgelegt, wie viel für den Täter-Opfer-Ausgleich ausgegeben wird, was dort bereitgestellt wird. Das ist leider nicht transparent.
Ich freue mich, dass wir diese Diskussion im Ausschuss vertiefen können, und bedanke mich. Wie gesagt, es wird eine spannende Diskussion im Ausschuss für Recht und Verfassung und es wird möglicherweise auch eine Anhörung der Gremien geben, die den Täter-Opfer-Ausgleich durchführen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegenden Drs. 4/675 ist zu entnehmen, dass die Grundsätze des Petitionsausschusses über Behandlungen von Bitten und Beschwerden am 16. Mai 2003 außer Kraft treten. Für die Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses ist das Fortgelten dieser Grundsätze jedoch erforderlich, notwendig und unumgänglich. Es bedarf darum einer heute im Plenum beschlossenen Verlängerung der Geltung dieser Grundsätze. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben sich darauf verständigt, die Nr. 10 der Grundsätze aufzuheben und damit eine Verlängerung zu erwirken.
Ich gestatte mir zwei, drei Anmerkungen zu diesem Thema. Die Grundsätze des Petitionsausschusses sind für die Arbeitsweise des Ausschusses durchaus noch angemessen, wenn auch meines Erachtens wenig transparent für die Bürger und Bürgerinnen. Ohnehin wird im Zuge des Zusammenwachsens Europas und der daraus resultierenden Sichtweisen und neuen Erkenntnisse sowie gegebenenfalls neuen rechtlichen Probleme für die Menschen eine Überarbeitung der Grundsätze stattfinden müssen. Sie sollten im Resultat nicht umfänglicher, sondern konkreter sein als die aktuelle Version und müssen den neuen Gegebenheiten - um Stichworte zu nennen, seien hier Europäische Gemeinschaft und Privatisierungsboom genannt - Rechnung tragen.
Es ist angebracht, dass ich an dieser Stelle einige Eindrücke wiedergebe, die wir während eines Seminars in Valencia sammeln konnten. Einladender war das Europäische Ombudsmann-Institut, dem der sachsen-anhaltinische Petitionsausschuss nunmehr seit fast vier Jahren angehört.
Die gewonnenen Erfahrungen passen wie ein Mosaikstein in unser Vorhaben, die Arbeit im Ausschuss zu qualifizieren und zu lernen, den Blickwinkel über den eigenen Tellerrand erheblich zu erweitern. Der Abgeordnete Herr Geisthardt, der ebenfalls an diesem Seminar in Valencia teilgenommen hat, kann Ihnen das gern bestätigen.
Wenn wir uns auch heute über die Verlängerung der Geltung der Grundsätze verständigen, wird es früher oder später unumgänglich sein, sich den europäischen und den territorialen Gegebenheiten zu stellen. Durch die umfänglichen Möglichkeiten in der Gesetzgebung lassen sich Netzwerke europaweit besser verknüpfen. Im Umweltbereich - das wurde in den Erfahrungsberichten anderer Teilnehmer in Valencia deutlich gemacht - wird das Vernetzen eine sehr große Rolle spielen.
Einige Stichworte möchte ich nennen: die Wahrung der Menschenrechte, die durch Menschen verursachten Umweltkatastrophen, die Wasserverschmutzung, das Aussterben bedrohter Tierarten und andere unumkehrbare Probleme, die regional nicht einzugrenzen und somit auch nicht ausschließlich regional zu händeln sind.
Die Prüfung von Bitten, Beschwerden und Petitionen braucht und wird im Hinblick auf einen Informationsaustausch innerhalb der in den Mitgliedstaaten und auf der Gemeinschaftsebene eingebrachten Petitionen europäische Rechtsvorschriften benötigen, die sich bis in die Bundesländer rechtlich verankern lassen.
Kurzum: Der Ausschuss wird neue Handlungsspielräume brauchen, um den Bürgern und Bürgerinnen des Landes Sachsen-Anhalt größere Rechtssicherheit zu gewähren. Ob das, sehr geehrte Damen und Herren, in eine Erweiterung der Geschäftsordnung des Landtages oder der Grundsätze mündet oder, wie in anderen Bundesländern gehandhabt, mittels eines Petitionsgesetzes praktiziert wird, ist derzeit in verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Partnern bundes- und europaweit in Prüfung.
Das ist aber heute nicht Diskussionsgrundlage, weil wir den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun sollten. Vielmehr darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, hier und heute bitten, dem Antrag aus praktischer und zwingend notwendiger Sicht zuzustimmen, um die Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses aufrechtzuerhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der in Hessen seit zwei Jahren praktizierte Modellversuch des so genannten modernen Strafvollzugs
mittels elektronischer Fußfessel ist sowohl unter Fachleuten, in der Öffentlichkeit als auch bei der Anwendungsklientel höchst umstritten.
Wie unlängst der Justizminister des Landes SachsenAnhalt, Herr Curt Becker, in einem Interview am 18. Juni 2002 gegenüber der „Volksstimme“ äußerte, wird die elektronische Fußfessel in Sachsen-Anhalt nicht als adäquater Haftersatz angesehen, zwinge jedoch, so Becker, bei fehlenden Haftplätzen „zum Nachdenken“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse aus dem oben genannten Modellversuch liegen der Landesregierung vor und wird angestrebt, künftig auch in Sachsen-Anhalt den überwachten Hausarrest mittels elektronischer Fußfessel zu praktizieren?
2. Wie kann die Landesregierung konzeptionell und praktisch ausschließen, dass mit der Anwendung der elektronischen Fußfessel zum Zweiklassenstrafrecht beigetragen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, in der heutigen Sitzung einige persönliche Worte an Sie zu richten. Zunächst einmal darf ich Ihnen versichern, dass es mir eine überaus große Ehre ist, erneut als Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag Sachsen-Anhalt tätig zu sein. Ich darf ein Dankeschön an meine Fraktion richten, die erneut den Vorschlag eingebracht hat und sich für die Übernahme des Vorsitzes im Petitionsausschuss beworben hat.
Diejenigen, die mich bereits in diesem Amt erlebt haben und mich aus der vorigen Legislaturperiode kennen, wissen, dass ich souveräne, kooperative und parteiübergreifende Arbeit im Sinne der Petitionen schätze. Ich setze dieses Engagement bei mir selbst voraus und erwarte souveräne, parteiübergreifende Arbeit der Ausschussmitglieder.
Ebenso wird in unserer Arbeit großer Sachverstand vonnöten sein. Dieser wird als wirksames Mittel, sehr geehrte Damen und Herren, zur Kontrolle der Landesregierung und deren Ämtern bei der Fassung von Beschlüssen, die Bürgerinnen und Bürger betreffen, eingebracht werden. Wir werden prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Wir kontrollieren also die Landesregierung.
Meine hohen Erwartungen möchte ich nur in einigen Punkten nennen. Hat der Petitionsausschuss in der vorigen Legislaturperiode an Leistungsfähigkeit zugenommen, so heißt das nicht zurücklehnen, sondern kontinuierlich und konstruktiv weiterarbeiten. Selbstzufriedenheit schützt nicht. Im Gegenteil.
Lassen Sie uns internen und externen Ansprüchen durch hervorragende Arbeit gerecht werden. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass das enorme Wissenspotenzial zweifelsfrei durch die Ausschussbesetzung zum Tragen kommen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses, lassen Sie es uns zum wichtigsten Ziel machen, die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ernst zu nehmen, die Petitionen fach- und sachgerecht sowie kompetent und möglichst zeitnah
abzuarbeiten und beispielgebend zu sein für einen guten öffentlichen Dienstleister.
In der Vergangenheit konnten viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, auch über die eigentlichen Beschwerdeführer hinaus. Anteil daran hatte möglicherweise auch die neue Form der Arbeitsweise des Petitionsausschusses. Ich verweise, um nur eines zu nennen, auf die Möglichkeit der öffentlichen Anhörung dank der geänderten Geschäftsordnung des Landtages. Auch das Medieninteresse ist gewachsen, was zuträglich für die Ausschussarbeit ist.
Ich bin mir sicher, dass unser gemeinsames parteiübergreifendes Agieren und Reagieren im Sinne und zum Wohle der Petenten zur weiteren Verbesserung der Arbeit und der Wahrnehmung des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit beitragen wird. Wir sind das Frühwarnsystem der politischen Auseinandersetzung. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Arbeit sehr ernst zu nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/76 ist Ihnen ein umfängliches Zahlenmaterial zugegangen. Dieses Zahlenmaterial enthält keine analytische Bewertung, da der Jahresbericht diese zusammenfassend vorlegen wird. Der Zeitraum der abgearbeiteten Petitionen reicht vom 1. Dezember 2001 - wie schon erwähnt - bis zum 31. Mai 2002. Der obligatorische Jahresbericht wird wiederum in gewohnter Weise vorgelegt werden. Ich wünsche mir, dann einige Aspekte der Zusammenarbeit und einige Erfolge im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern, die möglicherweise durch den Petitionsausschuss erreicht worden sind, nennen zu können.
In Anbetracht der schon fortgeschrittenen Zeit werde ich meine Rede etwas verkürzen. Ich möchte uns als Parlamentarier und Mitglieder des Petitionsausschusses Kraft, Erfolg und Zuversicht im Sinne unseres politischen Auftrages wünschen. Ich wünsche uns Durchhaltevermögen und Erfolg.
Abschließend darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, darum bitten, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Ihre Zustimmung zu geben. Ich möchte den Hinweis geben, dass diese Beschlussempfehlung im Petitionsausschuss einstimmig verabschiedet worden ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse.