Bernhard Bönisch
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Frau Präsidentin, ich kann feststellen, dass Sie alles gut und richtig angekündigt haben. Jetzt habe ich eine Frage zum Verfahren. In Anbetracht der Zeit und in Anbetracht des vielen Grundsätzlichen, das heute schon gesagt wurde, würde ich meine Rede gern zu Protokoll geben. Ich muss aber zwei Anmerkungen zu redaktionellen Änderungen machen, die die Beschlussempfehlung betreffen. Darf ich das eine und das andere tun?
Vielen Dank. - Dann möchte ich Ihnen diese beiden redaktionellen Änderungen mitteilen. Das ist auch für das Protokoll sehr wichtig.
Auf der Seite 12 unten sind die Worte „der Justiz“ durch die Worte „des Innern“ zu ersetzen. Hier ist das falsche Ministerium angegeben worden.
Auf der Seite 52 muss die Passage „zur Sitzung des Unterausschusses Rechnungsprüfung am 12. Oktober“ ersetzt werden durch die Passage „zum 30. November“. - Das ist alles. Der Finanzausschuss hat die Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Ich bitte Sie, ihr ebenfalls zu folgen, und gebe meine Rede zu Protokoll. - Vielen Dank.
Als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung des Finanzausschusses möchte ich heute den Entlastungsbeschluss für die Landesregierung, den Landesrechnungshof und den Präsidenten des Landtages für das Haushaltsjahr 2003 einbringen.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung hat sich in sieben Sitzungen mit dem Jahresbericht 2004 des Landesrechnungshofs befasst und dabei jeden einzelnen Abschnitt ausführlich behandelt. Die daraus resultierenden Beschlussempfehlungen wurden danach im Finanzausschuss behandelt und dessen Beschlussempfehlung liegt heute dem Plenum zur Beschlussfassung vor.
Im Unterausschuss herrscht regelmäßig eine sehr sachliche und konstruktive Atmosphäre, was, denke ich, dadurch belegt wird, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst wurden. Für diese faire und angenehme Art der Zusammenarbeit möchte ich allen Beteiligten ausdrücklich danken.
Aus dieser Einmütigkeit bei der Beschlussfassung allerdings zu folgern, dass es im Unterausschuss langweilig sein könnte, wäre weit gefehlt. Schon die Vielfalt der Themen ist sehr interessant, und interessant ist auch die Vielfalt der Fehlertypen, welche der Landesrechnungshof in seinen Jahresberichten aufzeigt. Keine Angst, ich werde hier nicht Einzelheiten erörtern, aber ich möchte Ihnen doch dringend empfehlen, sich die Beschlussempfehlung wirklich einmal durchzulesen, falls dies tatsächlich jemand noch nicht getan haben sollte.
Ich werde also nicht auf alle Einzelheiten eingehen, möchte aber doch Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf einige mir besonders wichtig erscheinende Themen lenken. Beispielsweise haben wir uns auch in diesem Jahr wieder mit dem großen Komplex der Landesbetriebe und -beteiligungen befasst, und zwar unter verschiedenen Aspekten. Beispielsweise waren die Unterlagen für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und das Landeseichamt nicht vollständig, und wir mussten diese deshalb von der Entlastung ausnehmen. Ähnliches gilt für den Talsperrenbetrieb, den wir leider ebenfalls von der Entlastung ausnehmen mussten.
Bei den Landesbetrieben ging es aber beispielsweise auch um die Frage der Pensionen der dort beschäftigten Beamten, und wir haben seinerzeit einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Bei der Beschäftigung von Beamten in Landesbetrieben ist Kostentransparenz dadurch herzustellen, dass die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen generell vom Landesbetrieb getragen werden. Für spätere Versorgungsausgaben sollten die Landesbetriebe deshalb laufend 30 v. H. der Besoldung der „Landesbetriebsbeamten“ an das Land als „Entgelt“ dafür abführen, dass später aus dem Landeshaushalt (Kapitel 13 50) die Versor
gungsausgaben für die Pensionäre des Landesbetriebes gezahlt werden. Diese Beträge sollten über das Kapitel 13 50 der Versorgungsrücklage (Einzelplan 53) zugeführt und dort angesammelt werden. Aus diesen angesparten Beträgen könnte das Land dann später die Versorgungsausgaben finanzieren.
In unserer Sitzung vorgestern befassten wir uns mit dem Landesrechnungshofbericht 2005, Teil 1, und hier ging es um die zukünftigen Pensionslasten des Landes insgesamt. Bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema wurde mir klar, dass ich persönlich den gerade zitierten Beschluss heute so nicht mehr fassen würde. Ich werde deshalb natürlich hier keinen Änderungsantrag provozieren oder gar einbringen, aber ich bin gespannt, zu welcher Auffassung die Landesregierung gelangt sein wird, wenn sie im Unterausschuss im Juli nächsten Jahres ihr Konzept zum Umgang mit dieser Problematik vorstellen wird. Es bleibt also spannend, und wir alle lernen immer noch dazu.
Auch mit einem ganz anderen Thema haben wir uns beschäftigt, das hier erwähnt werden sollte, dem der Kreditaufnahme durch eine Fraktion des Landtages nämlich.
Der Ausschuss für Finanzen/Unterausschuss Rechnungsprüfung nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Kenntnis. Er geht davon aus, dass alle Fraktionen aus diesem Einzelfall die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen werden. Der Ausschuss für Finanzen bittet die Fraktionen, bei der nächsten Änderung des Fraktionsgesetzes die Möglichkeiten eines gesetzlichen Verbotes der Verschuldung der Fraktionen zu prüfen. - Interessant, oder? Denken wir also darüber nach.
Um Schulden ging es auch im Zusammenhang mit der überörtlichen Kommunalprüfung. Der Landesrechnungshof kritisierte dabei zum Beispiel, dass „einige Kommunen sich immer noch eine Vielzahl von freiwilligen Aufgaben in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales leisten, obwohl sie strukturell zum Teil erheblich überschuldet sind.“ Dieser Kritik hat sich der Finanzausschuss angeschlossen, und auch Sie tun das heute, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, und besonders meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Kommunalpolitiker.
Aber bei der Diskussion im Unterausschuss zum notwendigen Haushaltsausgleich zeichnet sich ein aus meiner ganz persönlichen Sicht sehr erfreulicher Trend ab, nämlich der, dass bei allen Bestrebungen zum Haushaltsausgleich die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der einzelnen Aktivitäten eingehend zu prüfen ist. Bisher nur ein Trend, aber ein sehr hoffnungsvoller. Denn beispielsweise wir in Halle laufen Gefahr, gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit - und damit gegen jede Haushaltsordnung - zu verstoßen, wenn wir durch den Verkauf von Beteiligungen unseren Haushalt auszugleichen versuchen. Dieser Widerspruch muss uns noch weiter beschäftigen und ich hoffe, wir können ihn zu einer vernünftigen Lösung führen.
Der Finanzausschuss hat der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt, und ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Ankündigung war schon länger als meine Rede. Aber gut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Frage der Entlastung - der Herr Präsident hat die Drucksachen genannt - stützen wir uns im Wesentlichen auf zwei Grundlagen, zum einen auf den Bericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2002, der im Jahr 2003 veröffentlicht wurde, und zum anderen auf die Haushaltsrechnung für das Jahr 2002.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung hat sich in sieben Sitzungen mit dieser Problematik beschäftigt und eine Beschlussempfehlung für den Finanzausschuss erarbeitet. Dieser hat sie aufgegriffen und Ihnen heute in der Drs. 4/1864 vorgelegt. Dieser Beschlussempfehlung ist im Ausschuss einstimmig gefolgt worden. Insofern muss ich nicht viele Überzeugungsreden halten, sondern kann mich auf wenige Schwerpunkte konzentrieren. Dies möchte ich aber wirklich tun.
Die Themen, die der Landesrechnungshof insgesamt aufgegriffen hat, sind in den Jahresberichten nachzulesen. Sie sind auch ein Bestandteil der Anlage zur Drucksache. Insofern muss ich sie an dieser Stelle nicht gesondert nennen.
Breiten Raum sowohl im Bericht als auch in unseren Diskussionen dazu nahm die Frage der Landesbetriebe ein. Ich persönlich finde es wirklich bemerkenswert, wie oberflächlich in diesem Bereich Gesetze und Bestimmungen eingehalten wurden, wenn es darum ging, die Gesellschafterpflichten wahrzunehmen.
Ebenso bemerkenswert finde ich allerdings auch das Verhältnis der Bezahlung derer, die den Besitzer eines Landesbetriebes repräsentieren, und derer, die im Auftrag des Besitzers agieren. Diesen Teil der Anlage empfehle ich Ihrer Aufmerksamkeit in besonderer Weise. Wir haben uns im Ausschuss jedenfalls den Empfehlungen des Landesrechnungshofs angeschlossen, dieses Verhältnis zu korrigieren.
Ganz unabhängig von diesen Überlegungen haben wir auch empfohlen, bei den Landesbeteiligungen verstärkt
mit erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteilen zu arbeiten, zumal es dort wirklich möglich ist. Erfolgreiches Arbeiten wurde aber offenbar - hierbei muss man der Wahrheit die Ehre erweisen - auch schon unter der SPD-geführten Regierung besonders honoriert; denn noch in ihren letzten Amtswochen achtete sie darauf, dass die Besten der Besten noch einmal eine Gehaltserhöhung bekamen. Hierbei hat man wirklich Weitsicht bewiesen.
Das Thema Landesbeteiligungen und Landesbetriebe wird uns aber noch weiterhin beschäftigen; denn der ganz große Konsens zwischen allen Beteiligten, insbesondere bezüglich der LHO-Betriebe, ist leider noch nicht gefunden worden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellte einmal mehr die Personalstellen- und Personalausgabensituation im Bereich der Landesverwaltung dar; denn Sachsen-Anhalt hatte auch im Jahr 2002 den höchsten Stellenbestand aller Flächenländer im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Dabei fällt leider insbesondere auf, dass sich der Personalbestand in den Ministerien im Zeitraum von 1999 bis 2002 im Gegensatz zum Gesamtpersonalbestand erhöht hat.
Bemerkenswert ist natürlich auch - daran darf ich ruhig noch einmal erinnern -, dass der Lehrertarifvertrag und der Umstand, dass dieser ab dem Jahr 1997 zu einem Personalkostenanstieg geführt hatte, in der Haushaltsrechnung der entsprechenden Jahre leider nicht Niederschlag gefunden hatte.
Ich bin richtig froh, dass SPD und PDS inzwischen auch der Meinung sind, dass gerade im Personalbereich korrekt gearbeitet werden muss, wenn das Land eine Zukunft haben soll, auch wenn sie dabei heute manchmal etwas ungestüm agieren. Aber ich persönlich kann ihnen das nachsehen; denn ich habe Kinder. Auch bei denen habe ich es erlebt, wie ungeduldig man sein kann, wenn es darum geht, neue Erkenntnisse in die Tat umzusetzen.
Natürlich wurden auch weniger beeindruckende Sachverhalte im Jahresbericht aufgegriffen. Beispielhaft möchte ich die Kraftfahrzeugwerkstätten und die Kleiderkammern der Landespolizei nennen. Aber auch dann, wenn die Quantitäten in diesen Bereichen ganz andere als im Personalbereich sind, sind auch diese Bereiche qualitativ bedeutsam. Wir dürfen optimistisch sein, auch dort ein weiteres Einsparpotenzial aktivieren zu können.
Auch die Verwendung von Fraktionskostenzuschüssen wurde geprüft. Ich will darauf nicht weiter eingehen; denn die meisten wissen, worum es ging. Das ist Schnee von gestern. Aber wir alle sollten wachsam bleiben; denn die Gefahr, gewissen Verführungen zu erliegen, ist genauso groß wie die Grauzonen, in denen man sich da bewegen kann.
Ein interessantes Beispiel für die Wirkungen unserer Bemühungen im Rechnungsprüfungsausschuss ist die Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Die von uns unterstützte Einführung von Fallpauschalen hat vielleicht wirklich zur Erhöhung der Effizienz in den Beratungsstellen geführt. Aber nun scheinen auch die Kosten anzusteigen. Wir werden diesen Effekt wohl noch erörtern müssen - ergebnisoffen, versteht sich.
Breiten Raum im Teil 2 des Jahresberichts 2003 nimmt die überörtliche Kommunalprüfung ein. Auch die dabei aufgezeigten Ergebnisse sind außerordentlich interes
sant. Aber ich kann auch darauf an dieser Stelle nicht näher eingehen; denn der Stoff ist dafür einfach zu umfangreich. Ich muss es wohl auch nicht; denn ich kann sicherlich davon ausgehen, dass gerade diesen Teil wirklich alle gelesen haben, denen ihr Wahlkreis wichtig ist.
Den Anfang des zweiten Teils des Berichtes des Landesrechnungshofes habe ich mir für den Schluss aufgehoben; denn hierin wird das wichtigste Thema behandelt, nämlich die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben und damit der Verschuldung des Landes. Diesen Abschnitt sollten wir uns vielleicht alle noch einmal durchlesen, bevor wir den Doppelhaushalt für die Jahre 2005 und 2006 verabschieden bzw. Änderungsanträge dazu stellen. Aber weil ich die Dramatik der Situation mit meinen Worten gar nicht eindringlicher schildern kann, als dies die nackten Zahlen vermögen, will ich es an dieser Stelle auch mit diesem Hinweis bewenden lassen.
Ich danke den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Rechnungsprüfungsausschuss und den Vertretern des Landesrechnungshofs für ihr fleißiges und konstruktives Mitwirken. Ich danke auch ausdrücklich der Regierung, die in den allermeisten Problemlagen ebenso konstruktiv mitwirkte und teilweise mit eigenen Konsequenzen Beschlüsse unsererseits beinahe überflüssig gemacht hätte. Wenn es uns gelingt, diese Form der Zusammenarbeit noch weiter zu vervollkommnen - Reserven gibt es dafür zweifellos noch -, wird die Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss, konsequent wie wir dort sind, vielleicht demnächst der Vergnügungssteuer unterworfen werden müssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Zeitplan sind für diesen Tagesordnungspunkt 20 Minuten vorgesehen. Ich verspreche Ihnen, dass ich nicht so lange brauchen werde.
Der Landesrechnungshof erfährt regelmäßig öffentliches Interesse, wenn er sich mit Dingen beschäftigt wie überteuerten Polizeisportschuhen oder Motorrädern oder was es sonst noch so gibt. Dieses Interesse ist aber immer nur punktuell und ebbt sehr schnell wieder ab.
Dauerhaftes Interesse findet der Landesrechnungshof mit seinen Berichten allerdings bei den Mitgliedern des für die Rechnungsprüfung zuständigen Unterausschusses des Finanzausschusses. Wir beschäftigen uns dort mit so prickelnden Themen wie uneffizienten Referatsstrukturen, Mängeln bei Vergabeverfahren, unausgelasteten oder schlecht ausgelasteten Fortbildungseinrichtungen usw. Die Beschäftigung mit diesen Themen ist notwendig, um Beschlüsse wie den heutigen fassen zu können, nämlich die Entlastung einer Landesregierung für ein Wirtschafts- und Haushaltsjahr.
Die Arbeit im Unterausschuss ist geprägt von Beharrlichkeit, Sachlichkeit und Konstruktivität. Ich möchte den Mitgliedern des Unterausschusses ebenso wie dem Landesrechnungshof dafür ausdrücklich danken. Auch die Regierung ist erkennbar und dankenswerterweise stetig um Vervollkommnung bemüht.
- Vollkommenheit kann man nie erreichen. Insofern bemüht sie sich um Vervollkommnung. Ich kann ihr dafür nur wünschen, dass sie etwas mehr freudvolles Engagement bei der Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss erkennen ließe.
Wir haben uns mit dem Bericht des Landesrechnungshofs zum Wirtschafts- und Haushaltsjahr 2001 beschäftigt. Manches ist offen geblieben; Sie finden das unter Punkt 4 der Beschlussempfehlung. Das meiste ist jedoch erledigt worden. Insofern konnten wir als Unterausschuss dem Finanzausschuss die Entlastung empfehlen. Der Finanzausschuss hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und empfiehlt nun seinerseits dem Hohen Haus, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stehe hier für den Finanzausschuss bzw. als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Wir empfehlen Ihnen, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen. Wir haben die Beschlussempfehlung vorgelegt. Das Abstimmungsergebnis war 13 : 0 : 0 Stimmen. Man könnte meinen, es wäre eine ganz harmonische Entscheidung gewesen, diese Entlastung zu empfehlen.
Die Berichte des Landesrechnungshofes haben wir in mehreren Sitzungen bearbeitet. Ich danke den Beteiligten im Rechnungsprüfungsausschuss für diese konstruktive Zusammenarbeit, sodass auch im Finanzausschuss ein einstimmiges Ergebnis erzielt werden konnte. Ich möchte Ihnen empfehlen, in diese Berichte des Landesrechnungshofes einmal hineinzuschauen, falls Sie sie nicht gelesen haben sollten - was denkbar ist - und es Ihnen zu Weihnachten vielleicht zu gemütlich wird. Das wäre möglicherweise geeignet, Ihre Kampfeslust zu beleben. Ich verweise auf die Seite 15 des Anhangs. Wir haben uns zum Beispiel zu der Formulierung entschlossen:
„Der Ausschuss für Finanzen nimmt das Fehlverhalten der betroffenen Ressorts mit Befremden zur Kenntnis. Er hält es für unumgänglich, dass alle Fälle von Pflichtverletzungen beim Umgang mit öffentlichen Mitteln dienstrechtlich sowie die Schadens- und gegebenenfalls Regressfrage geprüft werden. Er erwartet von der Landesregierung, dass sie die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu den Einzelfällen auswertet und beachtet.“
„The same procedure as every year“, könnte man sagen. Ich hoffe, dass es dieses Mal fruchtet. - In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Beschlussempfehlung anzunehmen.