Marco Tullner
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, vorbehaltlich der Akzeptanz von Herrn Rothe, was dieses Gesetzgebungsverfahren angeht, beschließen wir heute ein Gesetz, von dem wir annehmen, dass es länger bestehen bleiben wird, als sich das Herr Rothe wünscht.
Wir haben über das Gesetzesvorhaben im Finanzausschuss beraten, und zwar in insgesamt vier Sitzungen: in der 84., in der 86., in der 88. und in der 90. Sitzung. Daran kann man meines Erachtens ganz gut erkennen, dass wir uns sehr viel Mühe gemacht haben. Im Laufe des Verfahrens sind Änderungswünsche des GBD eingearbeitet worden, die mit dem Finanzministerium abgestimmt worden waren. Die Vorschläge des GBD sind größtenteils übernommen worden.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung war mitberatend tätig. Er hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die eine Änderung gegenüber der vorläufigen Beschlussempfehlung enthalten hat. Dieser Änderung ist im Finanzausschuss mehrheitlich zugestimmt worden.
Der Gesetzentwurf ist in der 90. Sitzung des Finanzausschusses beschlossen worden und liegt Ihnen hiermit zur wohlwollenden Abstimmung vor. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte an dieser Stelle nur sagen, dass ich zum ersten Mal eine Einbringung vornehme und mich bemühen werde, es in der Form zu machen, die diesem Hause angemessen und in der es tradiert worden ist.
Wir haben uns mit dem Antrag der PDS-Fraktion sehr intensiv und sehr lange beschäftigt. Die erste Beratung war in der 26. Sitzung des Finanzausschusses am 22. Mai 2003. Wir haben daraufhin eine Anhörung gemacht. Diese fand am 5. September 2003 in der 29. Sit
zung des Finanzausschusses statt. Wir haben dann in der darauf folgenden 30. Sitzung am 25. September 2003 erneut darüber beraten und festgestellt, dass uns die Gesetzgebung in Amerika doch Kopfzerbrechen bereitet und wir die Entwicklung dort abwarten sollten. Das führte dazu, dass wir uns am 29. Januar 2004 erneut mit der Thematik befasst haben. Abschließend haben wir uns in der 60. Sitzung des Finanzausschusses am 25. Oktober 2004 dazu verständigt.
Daran kann man ersehen, dass wir uns im Finanzausschuss mit den uns aufgegebenen Themen sehr intensiv auseinander setzen und bemüht sind, sachkundig und alle Problemlagen umfassend über die Dinge zu beraten.
Die PDS-Fraktion stand dem Cross-Border-Leasing, wie dem Antrag deutlich zu entnehmen ist, sehr skeptisch gegenüber. Die SPD-Fraktion hat im Laufe dieses langen Beratungsganges einen Antrag eingebracht, der eine stärkere Kontrolle dieser Finanzgeschäfte möglich machen sollte. Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion hatten einen Änderungsantrag gestellt, der eine ähnliche Intention hatte, der aber aufgrund der amerikanischen Gesetzgebung wieder zurückgezogen wurde, weil aus der Sicht der beiden Koalitionsfraktionen die Geschäftsgrundlage für dieses Geschäft weggefallen ist.
Ich denke, die Fraktionen werden im Laufe der jetzt folgenden Debatte noch intensiv auf ihre Argumente eingehen. Ich kann für den Finanzausschuss nur feststellen, dass sich dessen Mitglieder einerseits der Problemlage intensiv gewidmet haben, andererseits aber zu keiner einvernehmlichen, sondern zu einer Mehrheitsentscheidung gekommen sind. - In diesem Sinne vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drs. 4/14 hat die Landesregierung in unserer Junisitzung den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - eingebracht. Dieser ist in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres beraten worden, zunächst im Monat September im Finanzausschuss. Dann ist er in den Innenausschuss überwiesen worden und ist am 21. November abschließend im Finanzausschuss beraten worden.
Es gab jeweils keine Änderungen an dem Gesetzentwurf, so dass er uns letztlich unverändert, wie er eingebracht worden ist, vorliegt.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Anpassung an die EURichtlinien im Zuge der Monti-Einigung, was die öffentlich-rechtlichen Banken angeht.
Auch in den Anhörungen in den Ausschüssen gab es zu diesem Gesetzentwurf keine Bemerkungen. Wir empfehlen die Annahme. - Danke.