Frauke Weiß

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Sehr geehrte Frau Klein, wenn es dieses Begehren im Ausschuss gab, dann habe ich grundsätzlich über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wir haben sehr viele Petitionen an Ausschüsse überwiesen. Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Ausschüsse im Ergebnis oft nur mitgeteilt haben, dass sie sich mit diesem Anliegen befasst haben. Weiter stand nichts dabei. So ist die Reaktion gewesen.
Deswegen haben wir in letzter Zeit wenig an andere Ausschüsse überwiesen. Wir haben jetzt festgelegt, dass Petitionen nur mit Aufträgen an andere Ausschüsse überwiesen werden, die dann von den jeweiligen Ausschüssen mit erledigt werden. Das ist eigentlich unsere Handlungsweise für die nächste Zeit. - Bitte.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat im Entwurf zur zukunftsfähigen Gestaltung der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt eine Reduzierung der Zahl der Finanzämter von derzeit 21 auf 14 vorgesehen. Im zukünftigen Harzkreis ist die Steuerverwaltung des Landes zurzeit mit drei Finanzämtern vertreten, deren territoriale Zuständigkeiten allerdings über das Kreisgebiet hinausgehen.
Zukünftig soll anstelle der Standorte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode nur noch ein Standort bestehen. Nach dem derzeitigen Sachstand soll bei der Beurteilung des zukünftigen Finanzamtsstandortes der Standort Halberstadt nicht mehr in der engeren Auswahl sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass Halberstadt nicht mehr als potenzieller Standort herangezogen wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die dortige Liegenschaft erst vor kurzem mit erheblichem Finanzaufwand saniert wurde?
2. Unter welchen Voraussetzungen käme Halberstadt als zukünftiger Finanzamtsstandort in Betracht bzw. nach welchen Kriterien hat die Landesregierung eine Vorauswahl zwischen den oben genannten drei Standorten getroffen? Das heißt, gab es neben der Beurteilung des zukünftigen Personalbedarfs und der Auslastung landeseigener Liegenschaften weitere fachliche Kriterien, die für die Entscheidungsfindung gegen den Standort Halberstadt herangezogen worden sind? - Danke.
Herr Bullerjahn, ich weiß, wo das Finanzamt steht. Ich bin Zeit meines Lebens daran vorbeigegangen, wenn ich zur Arbeit gegangen bin. Damals war es die SED-Kreisleitung.
Meine Frage geht dahin: Sie betonen, Frau Dr. Klein sollte sich doch an die Oberfinanzdirektion wenden. Da
zu habe ich eine Frage. Wem untersteht die Oberfinanzdirektion? Sind Sie der zuständige Minister oder ist es jemand anders im Kabinett?
Sie haben die Frage so beantwortet, dass es in Ihrer Verantwortung liegt.
Die zweite Frage geht dahin: Es wird laufend von dem Gutachten gesprochen. In dem Gutachten spielt Halberstadt keine Rolle. Sie reden hier und insbesondere in der Öffentlichkeit immer davon, dass wir alles wirtschaftlich zu betrachten haben. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ist die Immobilie der ehemaligen Hochschule Harz in dem Gutachten gar nicht betrachtet worden.
Im Nachhinein ist - dafür danke ich dem Finanzausschuss sehr - noch einmal eine Betrachtung der drei Standorte vorgenommen worden. Das Gutachten besagt in diesem Punkt, dass der Aufwand für die Sanierung der Immobilie der Hochschule Harz zwischen 3,5 Millionen € und 4 Millionen € und für die Immobilie in Quedlinburg zwischen 7,5 Millionen € und 10 Millionen € liegt. In Halberstadt ist es eine Landesimmobilie; in Quedlinburg ist es keine Landesimmobilie, in Wernigerode ebenfalls nicht.
Wie kommen Sie dann zu dem Schluss, dass wir in Halberstadt - so stand es in der Zeitung - außen vor sind?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoffentlich ist Ihnen allen noch in Erinnerung, dass man zu DDR-Zeiten mit Genehmigung der Eltern schon vor dem 18. Geburtstag die Fahrerlaubnis machen durfte. Das durfte ich auch. Meine Eltern haben dafür unterschrieben. Nun folgen die Bundesrepublik Deutschland bzw. einige Länder diesem Versuch, auch das Land Sachsen-Anhalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ wurde in den letzten Wochen in der Presse viel Aufmerksamkeit gewidmet. Erste Erfahrungen aus Niedersachsen seien positiv. Untersuchungen hätten gezeigt, dass das begleitete Fahren mit 17 Jahren eine große erzieherische Wirkung auf junge Fahranfänger habe, die bis in die Phase des selbständigen Fahrens hineinreichen soll.
Die Reaktion der Landesregierung hierauf, den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ auch in Sachsen-Anhalt einzuführen, ist folgerichtig. Der Antrag der FDP-Fraktion ist damit erschöpft.
Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen bedarf es jedoch darüber hinaus einer parlamentarischen Begleitung des Modellversuches, da es hierbei nicht nur darum geht, die Mobilität von Jugendlichen zu erhöhen bzw. das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins allgemein herabzusetzen. Es geht vielmehr darum, die Verkehrssicherheit besonders im Hinblick auf Führerscheinneulinge und junge Fahrerinnen und Fahrer in Sachsen-Anhalt zu erhöhen.
Diese Gruppe ist im Straßenverkehr besonders gefährdet. Zirka ein Drittel aller Verkehrsunfälle geht auf ihr Konto. Dies bescheinigte mir heute auch eine Gruppe von Schülern im Alter von 16 Jahren. Die Gründe dafür sind eine erhöhte Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung und fehlende Fahrpraxis. Diese Defizite sollen durch die Einführung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ verringert werden.
Die Landesregierung wird daher gebeten, über die geplanten Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins mit 17 im Land Sachsen-Anhalt im zuständigen Fachausschuss für Landesentwicklung und Verkehr un
ter Würdigung einer Gesamtschau der Regularien der Bundesländer, die ebenfalls an diesem Modellversuch teilnehmen, zu berichten.
Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ birgt auch Risiken, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Allein der Umstand, dass die Begleitperson anders als im Fahrschulauto keine eigenen Pedale hat und daher in gefährlichen Situationen nicht eingreifen kann, erhöht das Unfallrisiko und die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Zudem sollten Fahrzeughalter, die an diesem Modellversuch teilnehmen wollen, ihre Kfz-Versicherungspolice vorher prüfen. In der Regel sind nämlich die Beiträge zur Kfz-Versicherung auf der Grundlage berechnet, dass der Wagenhalter und eventuell eine weitere Person fährt, sodass die ersten Fahrversuche des Sprösslings der Versicherung vorher mitgeteilt werden müssen. Außerdem sollten die Begleitpersonen sich in Einweisungsseminaren, die in Fahrschulen durchgeführt werden, qualifizieren lassen.
Die Koalitionsfraktionen sehen es daher auch als notwendig an, den Modellversuch spätestens zwei Jahre nach seiner Einführung in unserem Land einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und die Ergebnisse im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu diskutieren. Dabei sind in erster Linie die Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Führerscheinneulingen sowie die Akzeptanz des Modellversuchs bei den betroffenen Jugendlichen zu erörtern.
Sollten im Ergebnis die gleichen Erfolge wie in Niedersachsen zu vermelden sein, wäre der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ auch für unser Land eine Erfolgsstory. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. - Danke.