Arnd Czapek
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach gründlicher Prüfung müssen drei Aufgaben an die Kommunen übertragen werden. Diese sind in der Debatte bereits angesprochen worden, dennoch möchte ich sie noch einmal nennen: erstens die Überwachung der 346 tierärztlichen Hausapotheken im Land, zweitens die Zulassung und Validierung der Betriebe und Anlagen zur Zwischenbehandlung, Lagerung und Beseitigung sowie Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten und drittens eine bessere Überwachung bei der Genehmigung des Inverkehrbringens tierischer Nebenprodukte.
Bereits jetzt ist der tierärztliche Veterinärdienst auf der Kreisebene beheimatet. Hier sollen und werden auch weiterhin Synergieeffekte greifen. So erhalten die Kommunen durch die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie auch die Zuständigkeit für das Düngerecht. Schon heute sind sie mit örtlichen Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung, des Arzneimittelrechtes und des Tierschutzes betraut.
Wir unterstützen immer das Prinzip der Subsidiarität der Aufgaben, die vor Ort besser wahrgenommen werden können. Die Kommunen erhalten für die Entlastung einmalig für das Jahr 2015 die bereits erwähnten Mittel in Höhe von 31 920 €, was auch im Haushalt, sehr geehrte Frau Feußner, so festgeschrieben ist. Ab dem Jahr 2016 werden als Mehrbelastungsausgleich einmal jährlich Mittel in Höhe von 153 041 € gezahlt. Das haben wir im Ausschuss bereits erläutert.
Die Behörden vor Ort kennen die Situation und leisten eine sehr gute Arbeit. Wir müssen Sie aber zur Durchsetzung von Tierschutznormen noch stärker einbinden. Ich bin davon überzeugt, dass die Behörden vor Ort diese neuen Aufgaben sehr gut ausfüllen werden. Allerdings müssen sie dafür - Kollege Krause hat es erwähnt - auch ausreichend ausgestattet werden.
Zudem begrüßen wir, dass in dem Gesetzentwurf ein Punkt aus der im März 2015 verabschiedeten sehr umfangreichen CDU-SPD-Initiative zum Tierschutz aufgegriffen wird. So soll es ermöglicht werden, das Landkreise und kreisfreie Städte eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang erlassen können, sofern dies notwendig erscheint. Dies heißt lediglich, dass sie es können, nicht dass sie es müssen. - Geschätzte Kollegin Frederking, darin stimmen Sie mir sicherlich zu.
Zahlreiche Bürgermeister haben dies in ihren Städten bereits umgesetzt, andere fordern es, da die ungebremste Vermehrung nicht nur Tierleid bedeutet, sondern auch Folgeprobleme mit sich bringt.
Das Land Sachsen-Anhalt wäre mit der neuen Regelung das sechste Flächenland mit einer Übertragung der Ermächtigung auf die kommunale Ebene. Das Land wird auch hierbei die Kommunen nicht allein lassen, sondern die Behörden durch eine Musterverordnung dabei unterstützen. Wie beim Fundtiererlass, der vom Bundesministerium als beispielhaft gelobt wurde, bin ich mir auch hierbei sicher, dass das Land seiner Vorbildwirkung beim Tierschutz erneut gerecht werden wird.
Ich freue mich auf die Beratung dazu im Ausschuss. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geschätzte Kollegin Frederking, mein Vater war Umsiedler aus Siebenbürgen. Er hat hier in Sachsen-Anhalt seine neue Heimat gefunden. Seine neue arbeitstechnische Heimat fand er dann in der Wismut. Ich durfte leider miterleben, wie auch die Wismut zurückgebaut und die Arbeitsplätze dort abgebaut wurden.
Ich komme nun auf die Demonstration der MibragMitarbeiter in Profen zurück, bei der Herr Erben und ich zugegen waren. Dort habe ich allerdings die GRÜNEN vermisst - Sie stimmen mir sicherlich zu, dass Herr Wirtschaftsstaatssekretär Baake, der das Gutachten zur Braunkohle erarbeitet hat, Ihrer Partei zugehört.
Meine Frage geht in die folgende Richtung: Kommen Sie morgen mit nach Berlin? Dürfen wir Sie dort mit begrüßen? Sind Sie Seite an Seite mit den Leuten der Mibrag? - Wir haben in die Gesichter der Menschen geschaut. Wir haben mitbekommen, wie mit den Ängsten der Leute dort umgegangen wird. Meine Frage lautet nochmals: Kommen Sie mit nach Berlin? Stehen Sie Seite an Seite mit den Mitarbeitern der Mibrag?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Rosmeisl ist krank und lässt sich entschuldigen. Ich werde ihn hier vertreten.
Die Versorgung mit Energie ist in der heutigen Zeit eines der drängendsten Themen überhaupt. Die Ressourcen nehmen ab. Trotzdem brauchen wir immer mehr Energie auf der Welt, um die Versorgung der Menschen und der Betriebe mit Energie sicherzustellen. Deutschland und insbesondere das Land Sachsen-Anhalt nehmen schon jetzt eine Vorreiterrolle beim Aufbau der erneuerbaren Energien ein. Darauf können wir stolz sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich denke, wir alle sind uns darin einig, dass fossile Energien nicht unendlich vorhanden sind und dass wir die Nutzung von erneuerbaren Energien weiterhin ausbauen müssen. Die CDU steht geschlossen hinter diesem Ziel.
Andererseits müssen wir die Energie bezahlbar machen. Wir können nicht um jeden Preis die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie gefährden. Sonne und Windkraft sind nun einmal nicht ständig vorhanden, und gerade nachts und bei Stromspitzen muss eine Grundversorgung gewährleistet bleiben. Diese Grundversorgung muss mit konventionellen Energieträgern sichergestellt werden. Wir haben in Sachsen-Anhalt keines der stark umstrittenen Atomkraftwerke. Wir können aber auf eigene Rohstoffe zurückgreifen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die heimische Braunkohle ist subventionsfrei und noch in großer
Menge vorhanden. Wir stehen für einen Energiemix, der auf eine nachhaltige Energieform ausgerichtet ist, aber unsere eigene Kohle nicht verteufelt.
In meinem Wahlkreis wird seit mehr als 100 Jahren Kohle gefördert, die dann verstromt wird. Die Menschen leben von und mit der Braunkohle, wobei die Technologie mittlerweile sehr emissionsarm geworden ist. Warum sollten wir diese Errungenschaften von heute auf morgen aufgeben, zumal Tausende Arbeitsplätze in einer ohnehin strukturschwachen Region daran hängen und wir eine Übergangstechnologie weiterhin brauchen?
Eine solche Übergangstechnologie stellt in meiner Region die Mibrag zur Verfügung. Es ist von enormer Bedeutung für die Arbeitsplätze der Menschen in meinem Wahlkreis, diese Technologie weiterhin zu nutzen.
Auch aus diesem Grund unterstützt die CDU mit ihrem Koalitionspartner die Forderung in der Beschlussempfehlung, die vorhandene Technologie zu nutzen und die Energiewende nicht auf dem Rücken der Menschen und übereilt zu vollziehen.
„Nur bezahlbare Energie schafft Akzeptanz, um die Energiewende erfolgreich zu meistern“, sagt Michael Heym, Wirtschaftspolitiker der CDU-Fraktion in Thüringen. Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen. Die Ausklammerung der Kohle ist ein Fehler. So kann aus unserer Sicht eine sozial gestaltete Energiewende nicht vonstatten gehen.
Die Energiewende ist von uns allen gewollt, aber sie darf nicht ungerechtfertig die Preise steigen lassen, Arbeitsplätze kosten und zu einem Standortnachteil werden. Wir müssen uns auf unsere eigene Wirtschaft fokussieren, aus sie aufpassen und gleichzeitig behutsam mit unseren Ressourcen und den Menschen umgehen. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Zum Thema Netzneutralität wird seit einigen Monaten kontrovers diskutiert. Leider wird dabei der Begriff als eine Art Schlagwort der politischen Auseinandersetzung genutzt, vor allem von Ihnen, Herr Wagner, und von den Linken. Sie zeigen dafür eine besondere Affinität.
Man kann zu dem Thema Netzneutralität nach der Meinung der CDU-Fraktion nicht diskutieren, ohne
sich darüber im Klaren zu sein, was das Internet eigentlich ist.
Das Internet ist die freiwillige Interaktion von Milliarden von Menschen, die durch das Zusammenwirken verschiedener Akteure möglich gemacht wurde. Wir als Internetnutzer unterscheiden uns sehr deutlich von anderen Akteuren wie Providern und Betreibern von Datenautobahnen.
Im Unterschied zu diesen verfolgt der gemeine Internetnutzer in der Regel keine kommerziellen Interessen. Er ist vorwiegend Konsument. Der Serviceprovider hingegen verfolgt kommerzielle Interessen, und das ist auch gut so.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Genauso wie bei ihrer Verwandten aus Beton oder Asphalt kann auch die Datenautobahn nicht von allen gleichzeitig ohne Regeln genutzt werden. Denn die Transportkapazität des Internets zu einem bestimmten Zeitpunkt ist begrenzt. Sie kann aus technischen Gründen auch nicht unendlich sein. Deswegen kann es auch keine völlige Neutralität des Netzes geben.
- Ja, ja. - Es gibt zwei Möglichkeiten, mit dieser Realität umzugehen. Die erste Möglichkeit wäre, die aktuellen technischen Grenzen der Durchlassfähigkeit einfach zu ignorieren, Herr Wagner. Das Netz bricht zusammen, sobald die aktuelle technische Grenze erreicht ist. Beliebige Daten werden nicht mehr weitergeleitet, solange der Engpass nicht beseitigt ist.
Der große Nachteil dieses Ansatzes besteht darin, dass der Nutzen des Internets für die jeweiligen Nutzer in diesem Moment gleich null ist. Da die Nachfrage stets mit dem Angebot steigt, ist es finanziell kaum möglich, die aktuelle Netzwerkkapazität der jeweils maximal möglichen Nachfrage anzupassen.
An dieser Stelle kommt Möglichkeit 2 ins Spiel, Herr Wagner. Die zweite Möglichkeit, mit den technisch begrenzten Transportkapazitäten umzugehen, besteht darin, wie überall im Wirtschaftsleben eine Steuerung über den Preis zuzulassen.
Genau wie beim Fahren mit dem ICE, das teurer ist als das Fahren mit der Regionalbahn, ist nichts dagegen einzuwenden, dass eine Durchleitung mit 100 MBit/s teurer ist als eine Durchleitung mit 1 MBit/s. Dieses Prinzip bedeutet für uns als CDUFraktion ausdrücklich keine Verletzung der Netzneutralität.
- Nein, Herr Lange. - Denn es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass die Großeltern im ländlichen Raum, die zweimal in der Woche ihre E-Mails abrufen, die Privatvideothek des Großstadtnerds subventionieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bestehende bundesrechtliche Regelungen erlauben es der Bundesregierung bereits heute, den Grundsatz der Netzneutralität zu stärken.
Wie von Ihnen, Herr Wagner, bereits dargelegt wurde, hat das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, in dem es sich auf eine Definition der Netzneutralität verständigt hat. Dieser Beschluss wird nun die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat der EU über die Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung sein.
Dem Punkt 1 Ihres Antrages, sehr geehrter Kollege Wagner, dürfte mit einer Berichterstattung der Landesregierung zum aktuellen Sachstand in dem für Medienangelegenheiten zuständigen Ausschuss entsprochen werden. Diesen Punkt greift unser Alternativantrag wohl doch auf.
Dieser Alternativantrag ist möglich, weil die Punkte 2 und 3 Ihres Antrages nicht zustimmungsfähig sind. Als Landtagsgesetzgeber sind wir nicht befugt, telekommunikationsrechtliche Fragen im Mediengesetz zu regeln. Hierfür bedarf es einer Änderung des Gesetzes durch den Bund.
Ebenso sind wir als Landesgesetzgeber nicht befugt, der Landesmedienanstalt eine Aufsichtsfunktion über den diskriminierenden Zugang von Inhalten im Netz aufzubürden. Diese Zuständigkeit obliegt der Bundesnetzagentur. Weitergehenden Regelungsbedarf im Mediengesetz des Landes sehen wir derzeit nicht. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Verehrter Herr Minister Dr. Aeikens! Werter Kollege Czeke von der Linkspartei, ich freue mich sehr, dass Sie die Initiative ergriffen haben und gegen die Verschwendung von Lebensmitteln vorgehen wollen.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Weiterentwicklung des Lebensmittelsystems einzusetzen und das System des MHD, des Mindesthaltbarkeitsdatums, zu verbessern. Allerdings nur etwa ein Drittel der weggeworfenen Lebensmittel trägt überhaupt ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Es ist nicht zu erwarten, dass die Kennzeichnungspflicht der Lebensmittelverschwendung Einhalt gebietet. Ferner regen Sie
an, ein Paket des Landes zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung zu schnüren, und nennen dazu gleich noch einen Termin.
Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass Ihr Einsatz ein wenig zu weit geht. Sie wollen dieses Problem angehen. Allerdings kann dieses Problem nicht auf Länderebene gelöst werden. Es kann nicht durch die Politik gelöst werden. Unser Minister sprach gerade darüber, dass jeder einzelne Verbraucher selbst entscheiden muss, wie er mit der Bevorratung und dem Verbrauch von Lebensmitteln umgeht.
Eine Verbraucheraufklärung über nachhaltige Ernährung und den wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln ist daher sehr wichtig, kann aber nur ein kleiner Baustein eines möglichen Konzeptes sein.
Wir sind uns sicherlich einig, dass Lebensmittel nicht verschwendet werden dürfen und ihrem Namen nach eben auch überlebenswichtig für die Menschen sind. Diese Verschwendung einzudämmen und der Wegwerfgesellschaft einen Riegel vorzuschieben, ist die Aufgabe eines jeden Einzelnen. Wir können und wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Leben führen sollen. Das haben die GRÜNEN bereits im Bundestagswahlkampf mit der Einführung eines Veggiedays versucht und sind dabei kläglich gescheitert.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit unserer Ministerin Ilse Aigner hat diesbezüglich bereits eine Initiative gestartet. Die Kampagne trägt den Namen „Zu gut für die Tonne!“ und zielt auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger ab. Hierin werden alle kritischen Punkte bereits thematisiert. Unter anderem wird der Verbraucher angehalten, möglichst nach Bedarf zu kochen, keine unnötigen Großpackungen zu kaufen und die Haltbarkeit von Lebensmitteln nach sensorischen Gesichtspunkten und nicht nach dem MHD zu beurteilen.
Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung von Lebensmittelüberschüssen. Qualitativ einwandfreie Lebensmittel können an soziale Einrichtungen wie die Tafeln weitergegeben werden. Wir hörten soeben davon. Vielen Dank noch einmal an meine Kollegin Brakebusch. Das muss natürlich unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Lebensmittelsicherheit erfolgen. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Menschen sehr wohl bewusst sind, wie sie mit ihren Nahrungsmitteln umzugehen haben, und sollten ihnen auch diese Freiheit zugestehen.
Der hier in Rede stehende Antrag der geschätzten Kollegen der Linkspartei geht aus unserer Sicht zu weit. Die Europäische Kommission greift schon
jetzt in viel zu viele Lebensbereiche ein und reglementiert diese.
Sie fordern nun das Land Sachsen-Anhalt auf, welches wiederum über den Bund die EU auffordert, in weitere persönliche Bereiche einzugreifen. Das ist eine schöne Initiative, aber aus unserer Sicht bleibt es dabei: Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen gestalten und Akzente setzen. Sinnvoll ist es aber, dass sich der Bund engagiert, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt und nicht jedes Bundesland seine eigene Suppe kochen muss.
Unser Änderungsantrag zielt daher darauf ab, dass die Landesregierung zunächst in den zuständigen Ausschüssen berichtet. Das wird voraussichtlich im ersten Quartal 2014 zu erwarten sein. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Lassen Sie uns darüber im Ausschuss weiterhin zielführend beraten. - Vielen Dank.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle standen und stehen noch unter den Eindrücken der Hochwasserkatastrophe von 2013. Wer glaubte, die Ereignisse des Jahres 2002 würden sich nicht wiederholen, der wurde eines Besseren belehrt.
Schon jetzt sehen wir die Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Aktuell rechnen die Versicherungsvertreter mit einem zweistelligen Milliardenbetrag. Den genauen Schaden wird man erst mittelfristig beziffern können, nämlich dann, wenn das Wasser gewichen ist und der Wiederaufbau beginnt.
Als Zeitzer Abgeordneter möchte ich an dieser Stelle nochmals die Gelegenheit wahrnehmen, den Helfern im Land zu danken, den Feuerwehren, der Polizei, dem DRK, dem Bundesgrenzschutz, dem THW, der DLRG, der Bundeswehr und nicht zuletzt den vielen freiwilligen Helfern, die mit ihrem unermüdlichen, oft tagelangen Einsatz geholfen haben, noch Schlimmeres zu verhindern.
Die Erfahrung lehrt uns: Nach der Flut ist vor der Flut. Aber die Flut ist das eine. Die Zeit danach ist das andere. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass sie in dieser Notsituation schnell und unbürokratisch gehandelt hat. Die ersten Hilfen sind bereits ausgezahlt worden. Auf der Bundesebene stehen die Bundesländer solidarisch zusammen.
Die Folgen der Katastrophe müssen nun schnell überwunden werden, um auch den betroffenen Menschen vor Ort ein Zeichen der Hoffnung zu geben, dass sie in dieser Not nicht allein gelassen werden. Wir brauchen wieder, lieber Kollege Thiel, Normalität, so wie Sie es vorhin gesagt haben.
Daher ist es in diesen Tagen, egal ob in Zeitz, in Halle, im Elbe-Saale-Winkel oder noch aktuell bei Fischbeck, sehr wichtig, unbürokratisch zu helfen. Das ganze Geld wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenig nützen, wenn wir es aus bürokratischen oder gesetzlichen Gründen nicht schaffen, dies vor Ort für die Reparatur schnellstmöglich bereitzustellen. Da gibt es noch sehr viel zu tun.
Als Marscherleichterung bei Naturkatastrophen sowie in Krisensituationen ist die zeitweise Aussetzung des Vergabegesetzes eine schnelle Lösung. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass sie das genauso sieht und mit der zeitweisen Aussetzung des Landesvergabegesetzes im Notfall die Aufgaben entbürokratisieren und beschleunigen will. Die CDU-Fraktion hält diesen Schritt für richtig und wichtig und unterstützt ihn.
Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass wir uns eine ähnliche Unterstützung auch von Brüssel erhoffen. Ich bin unserem Ministerpräsidenten überaus dankbar, dass er sich heute in Brüssel für diese Unterstützung stark macht und vor Ort für unser Land wirbt.
Viele Schäden sind so groß, dass die Kosten der Behebung über dem bekannten Schwellenwert liegen und die entsprechenden Arbeiten damit europaweit ausgeschrieben werden müssten. Ich denke, dass dies zu erheblichen Verzögerungen führt. Beispielsweise liegen Deichreparaturen, Straßensanierungen, Reparaturen von Versorgungssystemen schnell über dem Wert von 5 Millionen €.
Angesichts der Fülle der Maßnahmen wird es nur schwer möglich sein, diese in kleineren Losen
auszuschreiben. Auch hierbei könnte eine zeitliche Aussetzung seitens der EU für die vom Hochwasser betroffenen Mitgliedsländer zu schnellen Entscheidungen bei der Beseitigung der Schäden führen.
Daher werbe ich für die zeitweise Außerkraftsetzung des Landesvergabegesetzes in Notsituationen und bei unvorhergesehenen Krisenereignissen. Ich verstehe dies als Teil des Hilfspakets für unsere Hochwasserregionen.
Wir haben vereinbart, den Gesetzentwurf zunächst in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen, um ihn noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung rechtskräftig werden zu lassen.
Die Menschen vor Ort brauchen unabhängig von den Kriterien des Vergabegesetzes klare Signale, so wie wir sie auch im Jahr 2002 übermittelt haben. Ich bitte Sie daher um Ihre geschätzte Zustimmung zu dem im Vorfeld vereinbarten Verfahren. - Vielen Dank.
Ja.