Dagmar Zoschke

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Sehr geehrter Herr Präsident, ich würde über beide Themen zusammen berichten wollen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die in Rede stehenden Anträge der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/4057 und 6/4058 sowie der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4114 wurden vom Landtag in der 91. Sitzung am 5. Juni 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Antrag in der Drs. 6/4057 wurde darüber hinaus zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mit der Mitberatung zu dem Antrag in der Drs. 6/4058 inklusive Änderungsantrag wurde der Ausschuss für Inneres und Sport betraut.
Intention des Antrages in der Drs. 6/4057 ist es, jugendlichen Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt schneller zu ermöglichen und dazu die Fristen für den Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung zu verkürzen bzw. anzugleichen.
Der Antrag in der Drs. 6/4058 hat die schnelle und zielführende Integration des Personenkreises der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Fokus.
Die Landesregierung soll beauftragt werden, entsprechende Maßnahmen im Dialog mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen, eine zweite Clearingstelle im Land einzurichten und besonderen Wert auf die frühzeitige Vermittlung der Fremdsprache Deutsch zu legen. Der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt schwerpunktmäßig darauf ab, die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Land zu bündeln bzw. auf wenige Kompetenzstellen zu konzentrieren.
Der Ausschuss befasste sich mit den in Rede stehenden Anträgen erstmals in der 54. Sitzung am 24. Juni 2015. Sie wurden im Zusammenhang mit dem bereits am 24. April 2015 an den Sozialausschuss zur Beratung und Beschlussfassung überwiesenen Antrag in der Drs. 6/3977 mit dem Titel „Einwanderung als Chance nutzen“ beraten.
Die Fraktion der SPD schlug die Durchführung eines Fachgesprächs nach der Sommerpause vor, da es offensichtlich noch Beratungsbedarf auf der Bundesebene gebe. Auch die CDU-Fraktion zeigte weiteren Beratungsbedarf an. Von der Integrationsbeauftragten der Landesregierung wurde der Vorschlag, ein Fachgespräch durchzuführen, ausdrücklich begrüßt, da es aus ihrer Sicht nicht vor Anfang 2016 zu einer Zuweisung von Flüchtlingen in größerem Umfang kommen würde. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich jedoch dafür aus, die Beratung zeitnah abzuschließen. Sie hielten die Durchführung eines Fachgesprächs nicht für erforderlich.
Im Ergebnis der Beratung am 24. Juni 2015 verständigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales darauf, am 9. September 2015 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse ein Fachgespräch zu den ihm zur federführenden Beratung überwiesenen Anträgen durchzuführen.
Zu diesem Fachgespräch in der 56. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 9. September 2015 wurden auf die Vorschläge der Fraktionen hin verschiedene mit der Problematik von Einwanderung und Integration befasste Verbände und Einrichtungen sowie weitere Institutionen eingeladen. Dazu gehörten unter anderen Refugium e. V., der Flüchtlingsrat, der Internationale Bund, das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern Halle und Magdeburg. Des Weiteren wurden Vertreter aus dem Bildungsbereich, zum Beispiel vom Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“, und der Leiter einer Sekundarschule in Stendal eingeladen.
Vor dem Beginn des Fachgesprächs informierte Minister Herr Bischoff den Ausschuss und die anwesenden Gäste zunächst über den aktuellen Stand der Flüchtlingssituation in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Anträge. Er bot dem Ausschuss an,
ihn in jeder folgenden Sitzung über die aktuelle Situation zu informieren.
Die Teilnehmer des Fachgesprächs begrüßten und unterstützten die in Rede stehenden Anträge. Seitens der Vertreter von Industrie und Handwerk war zu erfahren, dass die Bereitschaft besteht, auch junge Flüchtlinge in Ausbildung zu integrieren, dass es dafür im Moment aber noch viele bürokratische Hürden zu bewältigen gilt. Als wichtige Grundvoraussetzung für den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt wurde von allen das Erlernen der deutschen Sprache angesehen.
Das Fachgespräch hat auch verdeutlicht, dass es erforderlich ist, die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nachhaltig zu verbessern, zum Beispiel im Bereich der kinder- und jugendgerechten Unterbringung, bei der Beschulung und bei der Überwindung von Traumata. Der Internationale Bund hält zudem das Nehmen der Abschiebeängste für einen zentralen Punkt einer erfolgreichen Integrierung.
Die nächste Befassung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Anträgen fand in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 statt. Diese Beratung fand wiederum, ebenso wie die darauf noch folgenden Beratungen, im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Antrag in der Drs. 6/3977 statt. In Aussicht genommen wurde die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlungen.
Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst über den aktuellen Sachstand. Im Laufe dieser Beratung teilte die Fraktion DIE LINKE mit, dass Punkt 5 ihres Antrages in der Drs. 6/4058 aufgrund der Entwicklung im Land zu ändern sei. Punkt 5 solle folgende Fassung erhalten:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, den Aufbau weiterer Clearingstellen neben Magdeburg im Land zu unterstützen.“
Im Ergebnis der sich daran anschließenden Diskussion stellten die Koalitionsfraktionen fest, dass es dringend geboten sei, die übrigen Ausschüsse des Landtages - nicht nur die mitberatenden - mit dem Thema zu befassen. Sie sprachen sich deshalb dagegen aus, die Beratung in dieser Sitzung abzuschließen. Eine Beteiligung aller Fachausschüsse an der Beratung lehnten die Oppositionsfraktionen jedoch ab. Sie gaben zu bedenken, dass damit das parlamentarische Beratungsverfahren zu sehr in die Länge gezogen würde. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen, in der betreffenden Sitzung keine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, wurde mit 8 : 3 : 1 Stimmen entsprochen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales vereinbarte daraufhin, die beiden mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft sowie zusätzlich den Ausschuss für Bildung und Kultur zu bitten, sich so bald wie möglich
intensiv mit den Inhalten der Anträge zu befassen, sich von der Landesregierung Bericht erstatten zu lassen und nach Fachlösungen entsprechend den Inhalten zu suchen. Den genannten Ausschüssen wurde ein entsprechendes Schreiben im Nachgang der Sitzung zugeleitet.
Die sich mit der Flüchtlingsproblematik befassenden Anträge standen erneut in der 58. Sitzung am 4. November 2015 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Dem Ausschuss lagen dazu die Antworten der um Befassung gebetenen Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft vor. Vom Ausschuss für Bildung und Kultur lag hingegen noch keine Antwort auf das Schreiben des Sozialausschusses vor.
Der Ausschuss für Inneres und Sport teilte in seinem Schreiben vom 4. November mit, dass er sich in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 mit den genannten Drucksachen befasst und die Integrationsbeauftragte dazu gehört habe. Als mitberatender Ausschuss wolle er sich jedoch erst nach dem Erhalt der vorläufigen Beschlussempfehlung dazu positionieren.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft teilte in seinem Schreiben vom 3. November 2015 mit, dass er sich aufgrund der schwierigen Situation auf der Landes- und der Bundesebene und der Dynamik der Entwicklung nicht in der Lage sehe, konkrete Empfehlungen auszusprechen oder weitergehende Hinweise zu geben. Zum Antrag in der Drs. 6/4057, bei dem er mitberatend ist, hatte er jedoch bereits mit 8 : 4 : 0 Stimmen eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die zum Inhalt hat, den Antrag abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung lag dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu dessen 58. Sitzung vor.
In der 58. Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst erneut über den aktuellen Stand der Flüchtlingsproblematik in Sachsen-Anhalt. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, zu den Anträgen Beschlussempfehlungen zu erarbeiten. Aufgrund der ständigen Entwicklung in diesem Bereich sah man sich dazu außerstande. Schließlich befasse sich der Ausschuss anhand der Berichterstattung der Landesregierung in jeder Sitzung sachlich mit dieser Problematik - so die Auffassung der Koalitionsfraktionen.
Die Oppositionsfraktionen plädierten dagegen dafür, endlich eine Abstimmung über die Anträge herbeizuführen. Die Koalitionsfraktionen beantragten daraufhin, keine Empfehlung zu erarbeiten. Dieser Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
In der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 standen die Anträge zur Flüchtlingsproblematik erneut auf der Ta
gesordnung. Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst ausführlich über die aktuelle Situation. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, Beschlussempfehlungen zu erarbeiten, was auf das Unverständnis der Oppositionsfraktionen stieß. Diese plädierten für eine Abstimmung über die Anträge. Der von den Koalitionsfraktionen daraufhin gestellte Antrag, auch in dieser Sitzung nicht über die Anträge zur Flüchtlingsproblematik abzustimmen, wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
Die nächste Beratung zu den genannten Anträgen führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 60. Sitzung am 13. Januar 2016 durch.
Die Landesregierung berichtete zunächst wieder ausführlich zum aktuellen Stand hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik und in Bezug auf die Anträge. Die Koalitionsfraktionen beantragten daraufhin erneut, nicht über die Anträge zur Flüchtlingsproblematik abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen angenommen. Daraufhin kündigte die Fraktion DIE LINKE ein Berichterstattungsverlangen für die nächste Landtagssitzung an, dem ich gerade eben nachgekommen bin.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/4728 wurde in der 105. Sitzung des Landtages am 26. Januar 2016 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen betraut.
Mit dem Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass die ursprünglich zur Finanzierung des Betreuungsgeldes eingestellten und nun frei werdenden Mittel des Bundes zur Senkung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung eingesetzt werden.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 61. Sitzung am 27. Januar 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lagen ihm das Anschreiben und die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Änderungsempfehlungen rechtsförmlicher Art vom 26. Januar 2016 vor.
Die einbringende Fraktion DIE LINKE teilte mit, dass sie in Artikel 1 des Gesetzentwurfes zwei Änderungen vornehmen möchte. Zum einen soll die Höhe der Zuweisung vom Bund von 9 Millionen € auf 9,1 Millionen € korrigiert werden. Zum anderen
soll in den neuen Absatz 6 des § 12 des Kinderförderungsgesetzes eine Formulierung aufgenommen werden, nach der die Auszahlung der zugewiesenen Mittel nach § 12 Abs. 5 erfolgen soll. Des Weiteren teilten die einbringenden Fraktionen mit, die rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernehmen zu wollen.
Der mit diesen Änderungen zur Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen umgehend zugeleitet. Dieser führte im Anschluss an die Sitzung des federführenden Ausschusses seine 98. Sitzung mit dem Ziel der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss durch.
Im Ausschuss für Finanzen gab der Landesrechnungshof zunächst eine Stellungnahme zur Veranschlagung der dem Land zugewiesenen Mittel ab. Im Ergebnis der sich anschließenden Diskussion schloss sich der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung an und lehnte den Gesetzentwurf mit 7 : 5 : 0 Stimmen ab.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales führte in der 62. Sitzung am 27. Januar 2016 im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Finanzen die abschließende Beratung zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/4728 durch. Dazu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor. Nach kurzer Diskussion verabschiedete der Ausschuss mit 8 : 5 : 0 Stimmen die Empfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Namens des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle sowohl dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst als auch den Ausschussmitarbeiterinnen und -mitarbeitern beider beteiligter Ausschüsse herzlich für die schnelle und reibungslose Arbeit in Vorbereitung und Durchführung der Beratung zu diesem Gesetzesvorhaben zu danken. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie gerade gehört, wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 89. Sitzung des Landtages am 24. April 2015 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beteiligt.
Mit dem Antrag sollen die verletzlichen Familienkonstellationen, also besonders belastete oder mit besonderen Herausforderungen behaftete Fami
lien sowie die entsprechenden Hilfesysteme, in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt werden.
Ein entsprechender Bericht der Landesregierung mit belastbaren Fakten zu spezifischen Familienkonstellationen und den Hilfesystemen in Sachsen-Anhalt soll dazu dienen, einen möglichen politischen Handlungsbedarf einzuschätzen. Dabei sollen auch die Rahmenbedingungen in den Jugendämtern näher beleuchtet werden. In Punkt 2 des Antrages geht es um das Recht von Kindern auf Umgang mit strafgefangenen Elternteilen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 mit dem Antrag befasst und sich auf das weitere Verfahren verständigt. Der Ausschuss vereinbarte in Anbetracht des noch vor der Sommerpause angekündigten Kinder- und Jugendberichts der Landesregierung, welcher Datenmaterial zu einigen im Antrag aufgeworfenen Fragen enthält, den Antrag erst nach der Sommerpause inhaltlich zu beraten. Diese Beratung fand dann in der 56. Sitzung des Sozialausschusses am 9. September 2015 statt.
Als weitere Beratungsgrundlage haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE ließ wissen, dass sie Punkt 1 dieser Vorlage zustimmen könnte, da hierin die Gesamtheit der Punkte des Ursprungsantrages aufgegriffen werde. Hinsichtlich des Punktes 2, also des zweiten Teils, signalisierte die Fraktion DIE LINKE Enthaltung, da der Beschlussvorschlag lediglich eine Berichterstattung der Landesregierung zu wöchentlichen Besuchen minderjähriger Kinder von Strafgefangenen vorsah und nicht, wie im Ursprungsantrag, die Aufforderung an die Landesregierung, sich für wöchentliche Besuchsmöglichkeiten einzusetzen. Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte ihre Enthaltung zu beiden Teilen der Beschlussvorlage an.
Der Ausschuss verabschiedete daraufhin eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage wurden einzeln abgestimmt. Punkt 1 wurde mit 10 : 0 : 1 Stimmen und Punkt 2 wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 56. Sitzung am 30. Oktober 2015 befasst. Im Ergebnis der Beratung schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung ohne Änderungen mit 7 : 0 : 4 Stimmen an.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich mit dem Antrag in der 58. Sitzung am 4. November 2015 abschließend befasst. Es
lagen keine Änderungsanträge vor. Somit wurde die Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen. Sie liegt dem Hohen Haus als Beschlussempfehlung mit der Bitte um Zustimmung vor. - Herzlichen Dank.
Werte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3573 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3600 wurden in der 77. Sitzung des Landtages am 13. November 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
Mit dem Antrag in der Drs. 6/3573 soll der - -
Mit dem Antrag sollte erreicht werden, dass das in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention
verankerte Menschenrecht auf Elternschaft und Familiengründung auch tatsächlich für Menschen mit Behinderung Anwendung findet. Dafür soll die Elternassistenz bzw. begleitete Elternschaft in das neue Bundesteilhabegesetz aufgenommen werden. Auf nationaler Ebene geschaffene geeignete Maßnahmen sollen die rechtliche und praktische
Voraussetzung dafür sein, dieses Recht gewährleisten zu können.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3600 soll auch das Recht der Kinder auf ihre Eltern im Antrag Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit den Drucksachen befasst. Hier berichtete die Landesregierung zunächst über die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt und über den bisherigen Beratungsverlauf auf Bundesebene.
Unter anderem wurde mitgeteilt, dass dieses Thema im Rahmen der Erarbeitung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesrat beraten wurde. Die Landesregierung hielt deshalb die Forderung, dazu eine Bundesratsinitiative einzuleiten, nicht mehr für sinnvoll.
Seitens der Koalition wurde daraufhin vorgeschlagen mit der Berichterstattung durch die Landesregierung den Antrag und den Änderungsantrag für erledigt zu erklären. Dagegen erhob sich Widerspruch insbesondere vonseiten der Fraktion DIE LINKE. Diese sah das Problem noch nicht als erledigt an. Sie teilte mit, der Sachstand habe sich seit der Einbringung in das Plenum im November 2014 aus ihrer Sicht kaum geändert.
Sie kündigte zudem an, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich das Recht der Kinder auf ihre Eltern in den Antrag aufzunehmen, zu übernehmen.
Der so geänderte Antrag in der Drs. 6/3573 wurde zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt.
Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der
Drs. 6/2003 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2180 wurden vom Plenum in der 45. Sitzung am 20. Juni 2013 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt zum einen darauf ab, die Rahmenfristen für die Bemessung der Anspruchsfristen für das Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Zum anderen soll die Frist, in der man beschäftigt sein muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, verkürzt werden. Der Hintergrund dieser Forderungen ist die Tatsache, dass aufgrund der Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen immer mehr Menschen die Anspruchszeiten nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht erreichen können.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht mit ihrem Änderungsantrag noch weiter. Sie hält die Arbeitslosenversicherung so, wie sie sich derzeit darstellt, für nicht mehr zeitgemäß und schlägt für den Umbau hin zu einer Arbeitsversicherung weitere Punkte vor.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 31. Sitzung am 2. Oktober 2013 erstmals mit beiden Drucksachen befasst. In dieser Sitzung teilte die Fraktion DIE LINKE mit, dass sie Teile des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernehmen würde. Auch die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, dass hinsichtlich des SGB III Reformbedarf besteht.
Die Koalition plädierte jedoch dafür, diese Problematik bis nach der Beendigung der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung zu vertagen. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss. Auch der Vorschlag der Vorsitzenden, dass sich die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Fraktionen außerhalb einer Ausschusssitzung in einem Fachgespräch unter Heranziehung externen Sachverstandes über das weitere Vorgehen in Bezug auf die vorliegenden Anträge einigen sollten, fand Zustimmung.
Die nächste Beratung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu diesem Thema fand in der 56. Sitzung am 9. September 2015 statt. Dort berichtete die Landesregierung über ihre bisherigen Initiativen auf der Bundesebene hinsichtlich des im Antrag der Fraktion DIE LINKE formulierten Anliegens.
Die Fraktion DIE LINKE bat um Zustimmung zu ihrem Antrag. Gleichzeitig teilte sie mit, dass sie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar inhaltlich mittragen könne, die weitergehenden Punkte zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht aufnehmen wolle, um die Zustimmungsfähigkeit zu ihrem eigenen Antrag zu erhalten.
Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2003 für erledigt zu erklären, da die Landesregierung dem Anliegen des Antrages bereits entsprochen hat und auf der Bundesebene dahingehend initiativ geworden war. Da die Fraktion DIE LINKE Widerspruch gegen eine Erledigterklärung einlegte, wurde über die Anträge in der Sache abgestimmt. Der Änderungsantrag in der Drs. 6/2180 fand bei 1 : 8 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Auch der Antrag in der Drs. 6/2003 wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Das Plenum wird gebeten, der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu folgen und den in Rede stehenden Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtag in der 42. Sitzung am 22. März 2013 in erster Lesung behandelt und zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit dem Antrag zielte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN darauf ab, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat dahingehend initiativ zu werden, dass eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung hinsichtlich einer rezeptfreien Abgabe der sogenannten „Pille danach“ vorgenommen wird.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 35 Sitzung am 4. Dezember 2013 mit dem Antrag befasst und dazu ein Fachgespräch durchgeführt. Die zu diesem Fachgespräch eingeladenen Vereine und Verbände bzw. Expertinnen und Experten äußerten sich sehr ausführlich zu dieser Problematik.
Zustimmend zur rezeptfreien Abgabe äußerten sich zum Beispiel Pro Familia, Wildwasser Magdeburg e. V., der Deutsche Pharmazeutinnenverband sowie Landesapothekerverband und Apothekerkammer. Eher skeptisch sahen die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ dagegen der Berufsverband der Frauenärzte und die Mitteldeutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie sprachen sich dafür aus, die Beratung und Aufklärung der Frauen in den Vordergrund zu stellen.
In dem Zeitraum der Befassung mit dem vorgenannten Antrag am 8. November 2013 fiel der Beschluss des Bundesrates, die Arzneimittelverschreibungsverordnung dahingehend zu ändern, dass ab dem 1. Mai 2014 die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ eingeführt werden soll.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales noch in der Sitzung am 4. Dezember 2013 nach Beendigung des Fachgespräches zum Umgang mit dem Antrag verständigt und hat einstimmig beschlossen, den Antrag für erledigt zu erklären. Dem Landtag wird empfoh
len, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/76 wurde in der 4. Sitzung des Land
tages am 9. Juni 2011 in erster Lesung behandelt und zur federführend Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Zur Mitberatung wurde der Antrag in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres - heute Inneres und Sport - überwiesen.
Der Antrag zielt darauf ab, das am 3. März 2011 von allen Parteien verabredete Moratorium zu bekräftigen und zu beschließen, dass die Förderung der Beratungsstellen auf dem damals bestehenden Niveau beibehalten werden soll und damit die Verhandlungen über die Neustrukturierung der Beratungsstellen ohne zeitlichen und finanziellen Druck ermöglicht werden.
Gleichzeitig wurde die Landesregierung aufgefordert, die Arbeit am Prozess der Neustrukturierung aktiv zu unterstützen und dem Landtag bis zum Frühjahr 2013 eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu übergeben.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 6. Sitzung am 9. November 2011 mit dem Antrag befasst. Dazu lag ihm ein Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Projektgruppe „Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft in Sachsen-Anhalt“ vom 28. September 2011 vor. Der Bericht, der eine ausführliche Bestandsaufnahme zur Arbeit der Beratungsstellen enthält, wurde im Ausschuss auch mündlich erörtert.
Des Weiteren lag dem Ausschuss der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Diese hatte zum Inhalt, dass der Landtag beschließt
erstens den Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Projektgruppe „Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft in Sachsen-Anhalt“ zur Kenntnis zu nehmen,
zweitens die Feststellungen der Projektgruppe im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2012/2013 zu berücksichtigen und
drittens die Finanzierung für die nächsten zwei Jahre abzusichern und die Zuwendungsempfänger zu verpflichten, am Prozess der Neustrukturierung mitzuwirken.
Dieser Vorschlag wurde mit 6 : 4 : 0 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen vorgelegt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich bereits am 19. Oktober 2011 vor dem Erhalt der vorläufigen Beschlussempfehlung und in Vorbereitung der anstehenden Haushaltsberatungen erstmals mit dieser Problematik befasst. Auch in der Sitzung des Finanzausschusses wurde der Bericht der Landesregierung vom 28. September 2011 über die Arbeit der Projektgruppe vorgestellt.
Kritisch wurde vom Ausschuss unter anderem angemerkt, dass außer im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung konkrete Vorschläge dafür fehlen, wie die Beratungsstellenlandschaft in Zukunft gestaltet werden könnte. Es wurde ferner kritisiert, dass die Landesregierung nicht dazu Stellung genommen hat, ob bestimmte Beratungsangebote kommunalisiert oder in die Verantwortung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege gegeben werden sollten.
Des Weiteren wurde im Ausschuss für Finanzen kritisiert, dass die Projektlenkungsgruppe, in der zunächst Mitglieder des Landtages vertreten waren, nicht regelmäßig getagt hat. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bezüglich der Teilnahme von Mitgliedern des Landtages wurde die Projektlenkungsgruppe nach ihrer ersten Sitzung nicht mehr einberufen.
Nach einer intensiv geführten Diskussion auf der Grundlage des Berichtes kam der Ausschuss für Finanzen überein, den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales in einem Schreiben zu bitten, sich rechtzeitig bis zum 23. November 2011 mit dem Antrag zu befassen, um Entscheidungen zur Förderung von Beratungsstellen im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen 2012/2013 zu ermöglichen.
Auch der mitberatende Innenausschuss wurde schriftlich gebeten, sich bis zum 23. November 2011 mit dem Antrag zu befassen.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich erneut in der 10. Sitzung am 23. November 2011 mit der genannten Problematik befasst. Dazu lagen ihm eine von der Landesregierung erbetene Übersicht über Beratungsangebote, die eingangs erwähnte vorläufige Beschlussempfehlung und auch die Beschlussempfehlung des mitberatenden Innenausschusses vor.
Der Innenausschuss hat sich zwar in der 9. Sitzung am 21. November 2011 mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen, aber einige Anmerkungen angefügt.
So wies er zum Beispiel darauf hin, dass Bezug nehmend auf den Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Projektgruppe nicht alle Beratungsangebote wie unter anderem die Betreuungsvereine in die Beratung einbezogen worden sind. Außerdem merkte er kritisch die Auf-Null-Stellung der Förderung der bisherigen Zuwendungsempfänger im Haushalt 2012/2013 bei Einzelplan 05 an, ohne dass die künftige Organisationsstruktur feststeht.
Insgesamt stellte der Ausschuss für Inneres und Sport fest, dass der Bericht der Landesregierung vom 28. September 2011 noch zu viele Fragen offen lasse, sodass dazu nicht abschließend Stellung genommen werden könne.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich als Ergebnis seiner Beratung am 23. November 2011 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 6 : 5 : 0 Stimmen angeschlossen.
Dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales lag zu seiner 9. Sitzung am 11. Januar 2012 ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, mit dem vorgeschlagen worden war, zu der Drs. 6/76 eine Anhörung durchzuführen und dazu Träger von institutionell geförderten Einrichtungen einzuladen. Da zu diesem Zeitpunkt der Prozess der Neustrukturierung schon begonnen hatte, erwartete man von den Zuwendungsempfängern noch konkretere und aktuelle Informationen bezüglich der inhaltlichen Arbeit.
Dieser Antrag fand die Zustimmung des Ausschusses. Auf einen Vorschlag der Fraktion der SPD hin verständigte man sich auf ein Fachgespräch anstatt einer Anhörung. Das Fachgespräch wurde für den 14. März 2012 terminiert.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen führte in der 21. Sitzung am 1. Februar 2012 eine weitere Beratung über diesen Antrag durch. Dazu lag ihm ein umfangreicher Bericht der Landesregierung vom 30. Dezember 2011 über die Ergebnisse der Gespräche mit den institutionell geförderten Zuwendungsempfängern vor.
Der Bericht warf im Ausschuss viele Nachfragen auf, die vom Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet wurden. Jedoch wurde unter anderem auch kritisch festgestellt, dass nach wie vor nicht klar sei, wie die in Aussicht genommene Neustrukturierung ausgestaltet sein soll. Man brauche endlich einen Durchbruch in den Verhandlungen mit konkreten Vorschlägen und nicht nur Bestandsaufnahmen.
Der Ausschuss für Finanzen vereinbarte daraufhin, den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu bitten, aus den vorgelegten Fakten bis zum Ende des ersten Halbjahres 2012 Schlussfolgerungen für die zukünftige Struktur der Förderung zu ziehen, damit zu den nächsten Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 die Beratungslandschaft neu aufgestellt und entsprechend gefördert werden kann.
Diese Bitte wurde dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 22. Februar 2012 zugeleitet. Der federführende Ausschuss führte sodann in der 12. Sitzung am 14. März das Fachgespräch mit den institutionell geförderten Zuwendungsempfängern durch. Insgesamt wurden dazu acht Verbände und Einrichtungen eingeladen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin wurde auch der Ausschuss für Finanzen dazu eingeladen.
Die Gäste sprachen sich unter anderem für Strukturen aus, die es ihnen erlauben, sich mehr auf
ihre inhaltliche Arbeit zu konzentrieren. Wichtig sei dabei die Verlässlichkeit der Förderung zum Beispiel durch mehrjährige Verträge, also die sogenannte Festbetragsfinanzierung. Man äußerte des Weiteren den Wunsch nach langfristigen Planungsmöglichkeiten, fachlichen Entwicklungsperspektiven und größerer Wertschätzung der Arbeit. Außerdem sollte es ein größeres Miteinander der unterschiedlichen Träger geben. Auch verbindliche längerfristige Festlegungen und Strukturen, die für gleichwertige Bedingungen in den Kommunen sorgen, würden gebraucht.
Im Anschluss an das Fachgespräch vereinbarte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, in seiner nächsten, nämlich der 13. Sitzung am 11. April 2012 ein weiteres Fachgespräch durchzuführen. Dazu sollten die Träger der Beratungsstellen eingeladen werden. Im Einzelnen wurden die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände, der Initiativkreis der Trägerlandschaft Sachsen-Anhalt, der Landesfrauenrat sowie der Moderator der Projektgruppe Herr Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. eingeladen.
Im Fachgespräch erörterte Herr Löher zunächst den Prozess bzw. den Ablauf der Gespräche und ging auf einige Kernpunkte und entstandene Schwierigkeiten ein. So zum Beispiel hätten sowohl am Prozess beteiligten Verbände und Institutionen als auch die kommunalen Spitzenverbände nicht die tatsächliche Situation in den einzelnen Regionen erfassen bzw. die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen können. Dafür müsse der Prozess - so Herr Löher - quasi von unten nach oben gestaltet werden und nicht umgekehrt.
Auch ließ sich in den Diskussionen nicht immer deutlich erkennen, an welchen Stellen es um Rechtsverbindlichkeiten, um das Landesinteresse, um politische oder um Trägerinteressen geht. Die Begriffe hätten sich nicht immer klar voneinander abgrenzen lassen.
Auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten hätten den Prozess schwierig gestaltet. Herr Löher wies jedoch darauf hin, dass dieser Prozess im Land Sachsen-Anhalt, aber auch bundesweit erst am Anfang stehe, aber es die Trägerpluralität zukünftig nicht mehr in jeder Gebietskörperschaft geben könne, da sich knappe Finanzen langfristig negativ darauf auswirken.
Der Initiativkreis der Trägerlandschaft kritisierte unter anderem, dass der Prozess nicht ergebnisoffen gestaltet werde. Es bestand bei ihm die Wahrnehmung, alles geschehe aufgrund von finanziellen Zwängen, wobei fachliche Ansprüche, Bedarfe und inhaltliche Fragen in den Hintergrund träten.
Auch die Überlagerung des Prozesses mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2012/2013 wurde kritisiert. Erkenntnisse
konnten nicht mehr einfließen. Für die Zukunft - so der Initiativkreis - wünsche man sich Verträge für eine mehrjährige Förderung.
Die Liga ging in ihrem Beitrag auf das bei ihr in der Entwicklung befindliche Modell der integrierten psychosozialen Beratung ein, womit die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen auch trägerübergreifend zur besseren Versorgung der Menschen in Sachsen-Anhalt gebündelt werden sollen. Dieses Modell würde anhand von Einzelfällen auch trägerübergreifend erprobt.
Die Sicht der kommunalen Spitzenverbände lautet wie folgt: Es sei gelungen, mit dem Bericht einen umfassenden Überblick über die Beratungsstellenlandschaft in Sachsen-Anhalt, zu den Rechtsgrundlagen und zur Finanzierung der einzelnen Beratungsangebote zu erhalten. Auch sie sähen die Notwendigkeit, in Sachsen-Anhalt zukünftig ein bedarfsgerechtes, vielfältiges und für alle gut erreichbares Beratungsstellennetz zu erhalten. Aus demografischer und sozialer Sicht hielten sie aber eine ständige Überprüfung und Anpassung des Beratungsnetzes an den tatsächlichen Beratungsbedarf für erforderlich. Der von der Liga unterbreitete Vorschlag, eine integrierte Beratung zu schaffen, wurde von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt.
In der 21. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 7. November 2012 stand der Antrag in der Drs. 6/76 erneut zur Beratung auf der Tagesordnung. Dazu lag ihm auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag zur Beratung vor, der von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet worden war. Er enthielt Vorschläge zur Finanzierung der Beratungsstellen und zur Finanzierung der institutionell geförderten Träger.
Demnach sollen zukünftig die Mittel nicht mehr durch das Land, sondern durch die Kommunen ausgereicht werden. Dafür solle das Land den Kommunen eine Sozialpauschale zur Verfügung stellen, deren Vergabe gesetzlich geregelt werden könne. Nach kurzer Beratung wurde die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag vom Ausschuss auf die Sitzung am 13. Februar 2013 verschoben.
In der 22. Sitzung des federführenden Ausschusses am 28. November 2012 verständigte man sich während der Behandlung des Tagesordnungspunktes „Verschiedenes“ auf Antrag der Fraktion der SPD darauf, am 13. Februar 2013 zunächst ein weiteres Fachgespräch zu dieser Problematik durchzuführen, um sich von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege das erarbeitete Konzept zur integrierten psychosozialen Beratung vorstellen lassen zu können. Neben der Liga wurden dazu die einzelnen Wohlfahrtsverbände und verschiedene weitere Verbände und Institutionen eingeladen.
Im Rahmen des in der 25. Sitzung am 13. Februar 2013 durchgeführten Fachgespräches hatte die Liga zunächst ihr Modell „Wir können Beratung - integrierte psychosoziale Beratung für Menschen mit Multiproblemen“ vorgestellt.
Daran anschließend hat der Minister für Arbeit und Soziales das dem Ausschuss seit dem 6. Februar 2013 vorliegende Eckpunktepapier für die Neuordnung der sozialen Arbeit durch das Land Sachsen-Anhalt erläutert. Er wies darauf hin, dass es sich um einen Vorentwurf handele, der auf der Überlegung beruhe, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Landesfördermittel gebündelt in Form einer Pauschale zur Verfügung zu stellen.
Im Anschluss an die beiden Vorstellungen kamen die weiteren Gäste zu Wort. Dabei wurde das Modell der Liga grundsätzlich positiv aufgenommen. Dennoch gab es an einigen Stellen kritische Nachfragen. So schlug zum Beispiel die LAG Schuldnerberatung vor, das Konzept der Liga fortzuschreiben; denn es müsse geklärt werden, welche Zielgruppen beraten werden sollen, wie die Beratung erfolgen soll und wie die Beratung finanziert werden soll.
Der Pro Familia Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. gab zu bedenken, dass die von ihm angebotene Schwangerschaftsberatung, die aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung eine Sonderrolle einnimmt, möglicherweise nicht so ganz in das Finanzierungsmodell hineinpasse. Der im Eckpunktepapier der Landesregierung enthaltene pauschale Finanzierungssatz wurde ebenfalls überwiegend positiv bewertet.
Allerdings hinterfragte der Kinder- und Jugendring kritisch die im Eckpunktepapier der Landesregierung vorgesehene Zusammenfassung der Mittel für die Jugendpauschale und für das Fachkräfteprogramm mit den Mitteln für Beratungsangebote zu einer Sozialpauschale.
Die kommunalen Spitzenverbände sahen darüber hinaus die Notwendigkeit, im Vorfeld zu prüfen, welche Auswirkungen eine Zusammenführung der einzelnen Fördertöpfe haben würde, die ein pauschaler Finanzierungsansatz mit sich bringen würde. Auch der im Eckpunktepapier der Landesregierung genannte Begriff „Sozialpartner“ sollte klarer definiert werden.
Nach der Beendigung dieses Fachgesprächs vereinbarte der federführende Ausschuss, die Beschlussempfehlung an den Landtag in seiner Sitzung am 10. April 2013 zu erarbeiten. In dieser 27. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales lag ihm als Beratungsgrundlage ein neuer Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vor, der von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet worden war.
Es handelte sich um eine Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs auch im Hinblick auf das Eckpunktepapier der Landesregierung. Darin wurden Regelungen zur Jugendpauschale und zum Fachkräfteprogramm aufgenommen. Es wurde speziell angeregt, die beiden Jugendprogramme zukünftig im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu regeln.
Auch die Koalitionsfraktionen äußerten die Absicht, mehr Verantwortung in die Kommunen geben zu wollen. In diesem Zusammenhang habe sich für sie jedoch Erörterungsbedarf hinsichtlich der Tatsache ergeben, dass eine Zweckbindung für die Mittel dann nicht greift, wenn sich die Kommunen in der Konsolidierung befinden. Sie kündigten deshalb an, sich hierzu noch mit den Kommunalpolitikern ihrer Fraktionen verständigen zu wollen.
Angesichts dessen sprachen sich die Fraktionen der CDU und der SPD dafür aus, die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag auf die Sitzung zu verschieben, die am 22. Mai 2013 stattfand. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte dazu ihr Einverständnis unter der Voraussetzung, dass es bei diesem Termin bleibt. Die Fraktion DIE LINKE wies nochmals auf die Notwendigkeit der baldigen Erarbeitung einer Beschlussempfehlung hin. Der Ausschuss verständigte sich sodann darauf, in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Zu Beginn der 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales beantragten die Koalitionsfraktionen, den Antrag in der Drs. 6/76 wieder von der Tagesordnung zu streichen, da in Anbetracht des laufenden Haushaltsberatungen auf der Regierungsebene momentan keine Beschlussempfehlung abgegeben werden könne. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich gegen die Absetzung dieses Punktes aus. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tat dies ebenso. Der Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen angenommen.
Von der Fraktion DIE LINKE wurde daraufhin angeregt, unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ während dieser Sitzung zumindest über den weiteren Umgang mit diesem Antrag zu beraten. Diese Beratung fand statt und führte zu dem Ergebnis, dass sich der Ausschuss darauf verständigte, sich in seiner Sitzung am 4. September 2013 wieder mit dem in Rede stehenden Antrag zu befassen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1774 wurde vom Plenum in der 39. Sitzung am 21. Februar 2013 in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
In diesem Gesetzentwurf soll nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen mit der Regelung in Artikel 1 auf der Grundlage des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 2011 ein gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V gebildet werden, das zu Fragen der sektorübergreifenden medizinischen Versorgung Stellung nehmen und Empfehlungen abgeben kann.
Mit Artikel 2 soll eine Änderung des Krankenhausgesetzes vorgenommen werden. Es wurde ein neuer § 13a eingeführt, der speziell für den Krankenhausbereich regelt, dass Ansprüche des Landes auf Rückzahlung oder Verzinsung von Fördermitteln erst in 30 Jahren verjähren und dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem die bauaufsichtliche Prüfung abgeschlossen ist.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 27. Sitzung am 10. April 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag ihm vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Synopse vor, die mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales einvernehmlich abgestimmte Änderungsempfehlungen enthielt. Dabei handelte es sich überwiegend um sprachliche und rechtsförmliche Korrekturen.
Des Weiteren lag dem Ausschuss zur Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, mit dem die in Artikel 1 § 3 Abs. 1 des Gesetzentwurfs enthaltene Auflistung der Träger des gemeinsamen Landesgremiums erweitert werden sollte.
Zusätzlich aufgenommen werden sollten die medizinischen Fakultäten der Hochschulen in SachsenAnhalt sowie die auf der Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der medizinischen Pflegeberufe maßgeblichen Dachorganisationen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die Ablehnung begründeten die Koalitionsfraktionen damit, dass der Kreis der gesetzlich vorgegebenen und stimmberechtigten Mitglieder, wozu das Land, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft gehören, nur begrenzt ausgeweitet werden soll, um das Gremium nicht entscheidungsunfähig zu machen.
Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen wurden
vom Ausschuss übernommen. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf in der vom GBD vorgeschlagenen Fassung zur Abstimmungsgrundlage erklärt.
Die Koalitionsfraktionen beantragten zusätzlich eine redaktionelle Änderung zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3. Es ging darum, die bisherige Formulierung „der Ersatzkassen“ in den Passus „die Ersatzkassen“ zu ändern.
Der Ausschuss verabschiedete sodann den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie der genannten redaktionellen Änderung in Artikel 1 § 3 mit 8 : 0 : 5 Stimmen. Das Plenum wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.