Silke Schindler
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3985 mit dem Titel „Umfassende Asylkostenerstattung langfristig sicherstellen“ hat der Landtag in der 89. Sitzung am 24. April 2015 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen beteiligt.
Die antragstellende Fraktion möchte, dass der Landtag die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundesebene für eine stärkere und dauerhafte Involvierung des Bundes bei der Übernahme der Kosten, die durch die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen entstehen, einzusetzen.
Außerdem soll der Landtag die Landesregierung beauftragen, eine gesetzliche Grundlage für die vollumfängliche Erstattung aller für die Unterbringung und Betreuung Asylsuchender anfallenden Kosten an die Kommunen zu schaffen.
Schließlich soll sich der Landtag dafür aussprechen, neben den reinen Kosten für Unterkunft und Betreuung auch die erforderlichen Mittel für die Ausgestaltung einer Willkommenskultur, für Betreuungsleistungen und Sprachkurse für Asylsuchende, die Koordinierung und Unterstützung von Hilfsangeboten und des ehrenamtlichen Engagements sowie gegebenenfalls notwendige Investitionskosten durch das Land bereitzustellen.
Die einbringende Fraktion hält es für dringend geboten, die Übernahme von Kosten durch den Bund verbindlich und dauerhaft zu regeln und nicht von Zusagen in aktuellen Belastungssituationen abhängig zu machen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport kam überein, diesen Beschluss im Zusammenhang mit den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2015/2016 zu behandeln. Er befasste sich daher in der 65. Sitzung am 9. Juli 2015 mit diesem Antrag.
Im Ergebnis der Beratungen empfahl er den mitberatenden Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich in seiner Sitzung am 2. September 2015 der vorläufigen Beschlussempfehlung an. Gleiches tat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am 7. Oktober 2015.
Im Anschluss daran befasste sich der federführende Ausschuss für Inneres und Sport in der 72. Sitzung am 25./26. November 2015 erneut mit dem Antrag und den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Er erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/4602 vorliegende Beschlussempfehlung. Dem Landtag wird darin mehrheitlich empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Ihnen in der Drs. 6/2551 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Ehrenamt weiter entwickeln, bürgerschaftliches Engagement stärken“ überwies der Landtag in der 54. Sitzung am 14. November 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales beteiligt.
Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigt mit ihrem Antrag, dem ehrenamtlichen Engagement die notwendige parlamentarische Aufmerksamkeit zu widmen und die diesbezügliche Arbeit der Landesregierung zu begleiten.
Die erste Beratung hierzu fand im Innenausschuss am 28. November 2013 statt. Die Fraktion DIE LINKE schlug vor, gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales in verschiedenen Bereichen tätige Ehrenamtliche anzuhören, damit man sich mit den vielfältigen Problemen auseinandersetzen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen könne.
Die Koalitionsfraktionen kündigten im Ergebnis dieser Beratungen einen Änderungsantrag an. Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 21./22. Mai 2014 erneut mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2551. Zur Beratung lag dem Ausschuss neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses auch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.
Einem Teil der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, nämlich den Vorschlägen hinsichtlich einer Überprüfung der verwendeten Termini, wurde gefolgt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, diese Prüfung vorzunehmen. Der Empfehlung, den Ausschuss für Finanzen zu beteiligen, wurde nicht gefolgt.
Nach erfolgter Aussprache verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport mit 6 : 4 : 0 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, diese redaktionell zu überarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Arbeit und Soziales wurde die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3144 erarbeitet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land SachsenAnhalt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1569 überwies der Landtag in der 34. Sitzung am 15. November 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Mit der Änderung des Gesetzes sollen den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission mehr Rechte eingeräumt werden. Außerdem soll neben der Zuständigkeit für die Anordnung nachrichtendienstlicher Mittel durch Dienstverordnung auch die Zulässigkeit der Mittel im Einzelnen geregelt werden.
Eine von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Anhörung wurde in der 28. Sitzung des Innenausschusses am 29. November 2012 mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen ab
gelehnt. Es gab eine Verständigung, den Gesetzentwurf am 24. Januar 2013 erneut mit dem Ziel zu beraten, eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Gesetzentwurf bei 1 : 11 : 0 Stimmen abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1768. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission in der Drs. 6/601 sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/639
hat der Landtag in der 14. Sitzung am 13. Dezember 2011 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit der Erhöhung der Mitgliederzahl der Parlamentarischen Kontrollkommission wird eine Verbesserung der Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag angestrebt. Die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder der G10-Kommission soll zur Verbesserung der Kontrolle der nach dem G10-Gesetz durchzuführenden Maßnahmen beitragen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich unmittelbar nach der Sitzung des Landtages mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag. Zur Beratung lag außerdem eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Auf der Grundlage dieser Synopse wurde der Gesetzentwurf beraten.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/639 wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung mit 9 : 4 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angeregten Änderungen anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 6/655 vor. - Vielen Dank.