Norbert Born

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Soziologie bedeutet Teilhabe oder Partizipation die Einbeziehung von Individuen und Organisationen in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse. Aus emanzipatorischen und legitimatorischen und auch aus Gründen gesteigerter Effektivität gilt Teilhabe häufig als wünschenswert.
- Ja. - In der Pädagogik versteht man unter dem Begriff der Teilhabe die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen. Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Formen der gesellschaftlichen Anerkennung und die Qualität bzw. Reife einer Gesellschaft lässt sich auch daran bemessen.
Wir alle wollen eine stärkere Teilhabe und Mitbestimmung unserer Kinder und Jugendlichen über die Fläche des gesamten Landes. Dazu gibt es in diesem Haus, denke ich, keinen Dissens. Doch muss dies unbedingt in einem Gesetz festgeschrieben werden? Gleiches gilt für die Förderung eines jeden Kindes entsprechend seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Möglichkeiten. Ist es nicht gerade ein Vorteil der oft beschriebenen Freiheit im Bereich der Bildung, Erziehung und Entwicklung, dass nicht alle Dinge durch Gesetze vorgegeben sind?
Der vorliegende Entwurf eines Kinder- und Jugendteilhabegesetzes beschreibt zu einem großen Teil Anliegen, welche in kommunaler Zuständigkeit liegen. Kinder und Jugendliche werden und möchten sich dort intensiv beteiligen, wo sie leben und wo sie unmittelbar von den Auswirkungen und Entscheidungen betroffen sein könnten oder können.
Es muss vor Ort entschieden werden, welche Wichtigkeit Kinder und Jugendliche und ihre Familien haben. Es ist ein Entscheidungsprozess, welcher von Kommunalpolitikern erkannt und getragen werden muss. Ganz ehrlich: Welche Kommune kann es sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung leisten, junge Menschen nicht stärker in den Fokus zu stellen?
Gesetzliche Regelungen dürften an dieser Stelle nicht notwendig sein, da sich politisches verantwortungsvolles Handeln auch aus dem Status heraus ergibt. Junge Menschen brauchen den Raum für Entwicklung. Dies lässt sich nicht gesellschaftlich normieren und darf nicht staatlichen und politischen Interessen ungeordnet werden.
Den Entschließungsantrag lehnen wir nicht aus inhaltlichen Gründen ab, sondern weil es keines Antrages bedarf, um dem Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses zu bestimmten Themen ein Anhörungsrecht im Ausschuss des Landtages einzuräumen. Immer, wenn der Ausschuss oder Mitglieder des Ausschusses dies für notwendig hielten, gab es diese Möglichkeit. Wir haben das auch oft praktiziert.
Ebenso benötigt das Landesjugendamt keinen Beschluss des Landtages, um eine Weiterbildung zur Moderatorin oder zum Moderator für Partizipation von Kindern und Jugendlichen in einen Fortbildungskatalog aufzunehmen, wenn er dies für erforderlich hält.
Wir als SPD-Fraktion stehen dafür, dass der Kinder- und Jugendbericht Grundlage für konkrete Schritte einer konzeptionellen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort sein soll. Die Kinder- und Jugendhilfeplanung der Landkreise kann zielgruppengenau auf die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen eingehen und die Arbeit
vor Ort ausrichten und koordinieren. Dazu braucht man keine Vorgabe und kein Diktat.
Was wir brauchen, sind verlässliche Strukturen innerhalb von Familien, aber - um unserem Anspruch gerecht zu werden - vor allem auch außerhalb von Familien. Dies bedingt, dass Eltern, Familienangehörige, Lehrer, Erzieher und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe miteinander und nicht gegeneinander arbeiten, dass sie sich ergänzen.
Eine Ausweitung der Verantwortlichkeiten und gar Doppelstrukturen verändern und verbessern nicht automatisch die Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Auch im Falle einer Kindeswohlgefährdung können nach bereits bestehenden rechtlichen Regelungen die entsprechenden Hilfen organisiert werden. Es gibt also schon genügend Regelungen für Tageseinrichtungen und für Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Somit stellen wir fest: Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich sehr, sehr gut gemeint und enthält viele wichtige Aussagen, aber er erscheint uns nicht notwendig. Deshalb lehnen wir ihn ab und stimmen der vorliegenden Beschlussempfehlung zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem Beginn der Menschheit gibt es den Wettbewerb. Die Teilnehmer des Wettbewerbes haben das Ziel, im Wettbewerb besser abzuschneiden als ihre Mitbewerber. Dieses Phänomen finden wir im täglichen Leben, in der Wirtschaft, im Handel, in der Politik und nicht zuletzt im Sport.
Der sportliche Wettbewerb hat eine lange Tradition und genauso traditionell sind die Versuche, sich durch Manipulation Vorteile zu verschaffen. In unserer Gesellschaft spielt der Sport eine herausragende Rolle, allen voran der Leistungssport.
Sport ist gesund und hält den Körper fit. Er vermittelt Werte wie Fairness, Teamgeist und Einsatzbereitschaft.
Leistungssportlerinnen und Leistungssportler haben zudem eine große Vorbildfunktion. Sie sind Quelle der Motivation und des Trainings für viele, viele Menschen.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Sports ist nicht unerheblich; denn es geht um öffentliche Fördermittel, es geht um Gehälter, Preise und Sponsorengelder, die im ehrlichen Konkurrenzkampf, im sportlichen Wettbewerb erworben werden sollen. Der Erfolg im Sport ist im Normalfall ein Produkt aus Talent, Trainingsfleiß, medizinischer Betreuung, sportwissenschaftlicher Begleitung sowie der Technisierung von Sportbekleidung und Sportgeräten.
Im besonderen Fall führt der Ehrgeiz des Einzelnen oder eines gesamten Teams dazu, unerlaubte Mittel zu nehmen, zu manipulieren und somit zu betrügen. Sportlerinnen und Sportler, die Dopingmittel und Dopingmethoden nutzen, missbrauchen
ihre Vorbildfunktion und verraten die gesellschaftlichen Werte des Sports.
Durch Doping verschaffen sie sich einen Vorteil, der einen fairen Wettbewerb zunichte macht. Sie täuschen und betrügen damit nicht nur Veranstalter, Mitstreiter und die Öffentlichkeit, sondern sie vermitteln auch einen fatalen Eindruck gegenüber dem sportlichen Nachwuchs.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt im Kern darauf ab, Doping und Manipulation im Sport zu bekämpfen, weil diese die ethischen und moralischen Werte des Sports zerstören, und Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Ziel gerecht zu werden. Weiterhin soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Anti-Doping-Gesetz einsetzen. Ihr Antrag vom Februar des Jahres 2014 hat sich zumindest teilweise überholt.
An dieser Stelle möchte ich auf den Maßnahmenkatalog des OSP des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Mai 2014 hinweisen, in dem unter Beachtung und Einhaltung der geltenden Anti-Doping-Bestimmungen sowie der Auflagen durch Bund und Land präventive Maßnahmen gegen Doping und Manipulation im Sport festgeschrieben worden sind.
Dieser Katalog umfasst sowohl die Koordinierung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für die Kadersportler unseres Landes als auch die Pflicht zur Unterzeichnung entsprechender Erklärungen und die Protokollierung der Aufnahme sogenannter Nahrungsergänzungsmittel.
Damit setzt der OSP - Olympiastützpunkt - in seiner Verantwortung die präventiven Maßnahmen des LSB kontinuierlich fort, welche im Ergebnis der Mitgliederversammlung des DOSB im Jahr 2006 festgeschrieben worden sind.
Am 22. Mai 2015, also vor wenigen Wochen, hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz beraten, für das die SPD-Bundestagsfraktion lange gekämpft hat.
Wir begrüßen dieses Gesetz, das den fairen organisierten Wettkampf im Leistungssport, die Integrität des Sports sowie die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler schützt.
Erstmals bündelt eine Rechtsgrundlage die unterschiedlichen Maßnahmen im Kampf gegen Doping und verankert weitgehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport.
Neuerungen sind zum Beispiel die nun mögliche direkte Erfassung und Bestrafung von dopenden Leistungssportlern sowie die stets geforderte uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Die sportinterne Dopingbekämpfung wird mit dem Gesetz insgesamt unterstützt und die Sportgerichtsbarkeit bleibt gewahrt.
Das Anti-Doping-Gesetz schützt die Integrität des sportlichen Wettbewerbs, die Fairness und Chancengleichheit im Sport sowie die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Deshalb, so glaube ich, findet dieses Gesetz auch die ungeteilte Unterstützung dieses Hohen Hauses. Dies hat auch die Diskussion in dem entsprechenden Ausschuss gezeigt.
Dennoch dürfen wir die Augen vor der Realität und der Praxis nicht verschließen. Die Möglichkeiten der Manipulation bleiben auch in Zukunft sehr vielfältig und sind daher sehr schwer durchschaubar. Trotz der medialen Aufmerksamkeit und der hochmodernen Methoden, die vor allem Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfahren, bleibt Doping nur schwer kontrollierbar.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat ein klares Zeichen gegen Doping und Manipulation gesetzt. Mit der Bitte an die Landesregierung, in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung jeweils bis zum Ende des zweiten Quartals eines Kalenderjahres zu Maßnahmen gegen Doping und Manipulation im Sport zu berichten, werden wir fortlaufend informiert. Wir begrüßen dies ausdrücklich und bitten um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat seinen Ursprung im Juni des Jahres 2013. Er sensibilisiert uns alle für ein sehr, sehr wichtiges Thema bzw. für ein wichtiges Arbeitsfeld.
Jeder von uns hat seine persönlichen Erfahrungen im privaten, aber auch im gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Umfeld sammeln können. Jeder von uns hat immer in Abhängigkeit von den Randbedingungen und den örtlichen Voraussetzungen eine gewisse Wahrnehmung zu diesem Thema.
In diesem Hohen Haus ist auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Sitzungen ausführlich darüber diskutiert worden. Das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen bzw. erläutern.
Die Kollegin Lüddemann selbst hat in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im November des Jahres 2014 die Punkte a bis d des Antrages für erledigt erklärt. Hintergrund war die Einbeziehung der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms in das Familien- und Beratungsstellenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Daraufhin hat sich die antragstellende Fraktion darauf konzentriert, unter Federführung des Kinder- und Jugendrings Mikroprojekte zu akquirieren. Diese sollten dann im Land dauerhaft etabliert werden. Diese Projekte sind bereits angesprochen worden.
Meines Erachtens erreichen wir damit keine breite, sondern nur eine punktuelle Wirkung. Zudem gibt es diesen Kinder- und Jugendring nicht in allen Landkreisen. Deshalb ist es sicherlich auch schwierig, dort in der Fläche wirksam zu werden.
Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu und sehen darin natürlich auch eine Möglichkeit, den Landkreisen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechenden Freiraum einzuräumen und die Wichtigkeit des Themas angemessen zu bearbeiten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll Anlass zur Besorgnis hinsichtlich des Ausmaßes an Gewalt und Diskriminierung geben und zielt darauf ab, Maßnahmen hinsichtlich der Verhinderung bzw. Eindämmung festzulegen und zu ergreifen.
Die Antwort der Landesregierung beschreibt auf 47 Seiten sehr umfänglich und differenziert die Tatbestände hinsichtlich der angefragten Problematik in unserem Bundesland und vermittelt dem Betrachter das ausdrückliche Gefühl, dass dieses Reizthema in Sachsen-Anhalt angemessen Beachtung findet und entsprechende Gegenmaßnahmen erfolgen.
Solange es sportlichen Wettstreit gibt, so lange ist er begleitet von Konkurrenzdenken, und solange es Konkurrenz gibt, ist diese begleitet von Fairness und Unfairness. So wie sich der Sport - oder auch der Fußballsport - verändert hat, so hat sich auch die Art der Menschen verändert, ihren Unmut bzw. ihre Respektlosigkeit gegenüber dem sportlichen Mitstreiter, dem Schiedsrichter oder den gegnerischen Fans auszudrücken.
Somit beschreibt der Inhalt der Großen Anfrage zum Thema Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und Gewalt im Fußballsport genau diese nicht neuen Methoden des Ausdrucks von Missbilligung und Respektlosigkeit gegenüber andersdenkenden oder anders handelnden Personen oder Personengruppen in unserer Gesellschaft.
So wie sich unsere Gesellschaft in ihrer Zusammensetzung geändert hat, so haben sich auch handelnde Personen und Personengruppe in und um den Fußballsport herum verändert. Trugen frühere deutsche Fußballweltmeister Namen wie Walter, Rahn, Schäfer, Eckel oder 20 Jahre später Beckenbauer, Müller, Maier, Breitner und wiederum später Matthäus, Klinsmann, Völler, Brehme, so finden wir beim neuen deutschen Fußballweltmeister des Jahres 2014 mittlerweile Namensgebungen wie Jérôme Boateng, Miroslav Klose, Lukas Podolski, Sami Khedira oder Mesut Özil. Manch einer weiß gar nicht, wie diese Namen geschrieben werden. Es sind deutsche Nationalspieler mit ausländischen oder zumindest teilweise ausländischen Wurzeln.
Dieses Phänomen finden wir aber nicht nur in der Nationalmannschaft, sondern im gesamten Bereich des Fußballsports, von der Kreis- bis hin zur Bundesliga.
Die aktiven Fußballer der Gegenwart entstammen unterschiedlichen Nationen, haben unterschiedliche Hautfarben und haben auch unterschiedliche Neigungen. Was für die aktiven Sportler gilt, gilt auch für den passiven Teil, der am Prozess beteiligt ist, nämlich für die Zuschauer bzw. für die Fans. Auch diese Personengruppe ist anders zusammengesetzt, als sie es noch vor 40 Jahren war.
Nun stellt sich dem neutralen Betrachter die Frage, ob diese Veränderung in der Zusammensetzung von Personengruppen ausschlaggebend dafür ist,
dass sich Gewalt und Diskriminierung auf Sportplätzen und in Fußballstadien wiederfinden, oder ob dies nur bedingt zutrifft. Mit Sicherheit bietet der von mir aufgezeigte Veränderungsprozess genügend Nährboden für Diskriminierung und schafft Raum für die Neuausrichtung dieser Diskriminierung.
Da ich selbst seit fast 40 Jahren Fußballveranstaltungen von der Kreisklasse bis hin zur Bundesliga besuche oder auch im Fernsehen verfolge, teilweise unbewusst, aber in den letzten 20 Jahren auch sehr bewusst diese Entwicklung und auch die negativen Randerscheinungen mitbekomme, erlaube ich mir, festzustellen, dass es Gewalt, Gewaltandrohungen und Delikte hinsichtlich Diskriminierungen gerade im Fußball schon immer gab. Das muss uns nicht beruhigen und damit möchte ich das Thema auch nicht herunterspielen.
Die Quantität hat sich nur unwesentlich verändert und ist nach meinem Dafürhalten mit dem dazu gewonnenen Maß an Freiheit begründet. Aber die Qualität, die Form bzw. die Ausdrucksform der Gewalt hat sich wesentlich verändert. Waren es vor einigen Jahrzehnten hauptsächlich noch Tiernamen oder Tierbezeichnungen, welche verwendet wurden, um im Alltag oder auch im Fußballstadium sein Missfallen auszudrücken, so hat sich der Sprachschatz in der Umgangssprache, aber auch in der Angriffssprache, in der Beleidigungssprache und der Diskriminierungssprache verändert.
Vermehrt werden heutzutage Begriffe aus der Abteilung „untere Schublade“ verwendet, um seinen Unmut zur Situation auszudrücken. Dabei finden sich auch rassistische, antisemitische und homophobe Äußerungen wieder. Aber auch die Verwendung von Bezeichnungen der Sexualorgane spielt keine untergeordnete Rolle. Das, lieber Herr Striegel, haben Sie in Ihrer Großen Anfrage vergessen.
Dass der Fußballsport davon besonders betroffen ist, liegt in der Natur der Sache. Im Fußballsport finden wir eine männerorientierte Milieustruktur. Der Großraum von Fußballfeldern und Fußballstadien bietet die Möglichkeit des Entfaltens. Hier ist Raum für Zusammenrottung und Entfaltung. Keine untergeordnete Rolle spielt hierbei sicherlich auch die Möglichkeit des Genusses von Alkohol, mal mehr, mal weniger, und die damit verbundene Überschreitung von Hemmschwellen.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich fordere hiermit nicht das Verbot von Alkohol in Fußballstadien bzw. auf den Sportplätzen unserer Kreisligen, sondern will nur am Rande bemerken und darauf aufmerksam machen, dass dieser Aspekt in dem Bericht der Landesregierung keine Berücksichtigung fand. Aber wir finden das beschriebene Phänomen beim Fußball häufiger vor als beim Schach oder bei der rhythmischen Sportgymnastik.
In meinem persönlichen Umfeld sind rassistische und antisemitische Äußerung eher die Ausnahme, ihre Häufigkeit geht gegen Null. Wenn überhaupt, dann vernimmt man homophobe Wortmeldungen. Ich merkte bereits an, dass derartige Schimpfwörter wie „Schwuchtel“ im alltäglichen Sprachgebrauch verschiedener Personengruppen heutzutage leider tief verankert sind und nicht unbedingt nur bei Sportveranstaltungen zu hören sind.
Das Problem der Diskriminierung im Fußball im Amateurbereich liegt auch in der gesellschaftlichen Aufgabe für das Gemeinwesen und der Bildung sozialer Kompetenzen der Sporttreibenden und der Sportler. Es herrscht ein Zwiespalt zwischen Gruppendynamik und Gemeinschaft auf der einen Seite und Abgrenzung von anderen Vereinen, Teams und Fans auf der anderen Seite.
Das erlebte Hochgefühl als Teil einer Gruppe kann schnell, vor allem bei bildungsfernen Schichten, zum Ventil privater und persönlicher Probleme werden und seinen Ausdruck in Gewaltbereitschaft und diskriminierendem Verhalten finden. Der Taumel von sportlichem Erfolg oder von sportlicher Niederlage ist nicht selten Anlass für Emotionen, die leider auch in leidenschaftlichen Äußerungen, wie sie beschieben wurden, enden können.
Hierbei das Maß und die Form einzuhalten gelingt leider nicht Jedem. Das Problem liegt jedoch nicht wirklich beim Fußball oder beim Sport. Fußball ist nur ein gesellschaftlicher Bereich, über den die Abwertung gegenüber Ausländern, Homosexuellen oder auch Juden meines Erachtens überproportional oft in die Öffentlichkeit getragen wird, weil hier der Schutz der Gemeinschaft bzw. das Verweilen unter Gleichgesinnten die Hemmschwelle senkt.
Gewalt, Rassismus und Diskriminierung im Fußball, im Sport und im Alltag sind Ergebnis fehlender Bildung und Aufklärung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene.
Für diese Aufklärung und Bildung sind auch wir verantwortlich, jeder von uns, an jedem Ort, zu jeder Zeit. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Sport frei!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Landesregierung aufgefordert, die neben dem Jugendmedienschutz existierenden weiteren Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes auf der Landesebene weiterhin wahrzunehmen. Die Argumente zum Thema sind, denke ich, ausreichend ausgetauscht.
Das Ministerium hat im Ausschuss ausgeführt, wie die Aufgaben nach § 14 SGB VIII auf der Landesebene künftig wahrgenommen werden. Die entsprechenden Projekte werden fortgeführt und sind als Position im Entwurf für den Haushaltsplan 2015/2016 enthalten. Wir werden die Ausführung der Aufgabe kritisch begleiten, weil uns eine fachgerechte Aufgabenwahrnehmung am Herzen liegt. Meine Fraktion wird der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Familienförderung verdient tatsächlich die Bezeichnung Große Anfrage. Sowohl wegen der Vielfalt als auch wegen des Umfanges wäre eine Splittung der Anfrage sinnvoll gewesen.
Wir müssen jedoch zugeben, dass die Inhalte der Fragestellungen maßgeblich zusammenhängen. Dennoch verlangt die Antwort der Landesregierung vom 1. August 2014 dem Betrachter bzw. dem Leser einiges an Koordinationsvermögen ab. Sie dient dem Zweck, nach dem Inkrafttreten des Familienförderungsgesetzes im Jahr 2005 eine Bilanz oder eine Zwischenbilanz zu ziehen. In 47 Fragen werden Maßnahmen und Entwicklungen zur Förderung von Familien in Sachsen-Anhalt abgefragt.
Die umfangreiche und vielfältige Fragestellung stellt verschiedene Aspekte und somit Politikfelder und Lebensbereiche in den Fokus und gibt uns vielfältige Möglichkeiten, um die Auswirkungen der Gesetzgebung zu betrachten und zu bewerten. Im Ergebnis steht eine ausführliche Auflistung der finanziellen und konzeptionellen Unterstützungsleistungen des Bundes, des Landes und der Kommunen. Es ist auch für uns mehr als wichtig, dass man sich des Umfangs dieser Leistungen bewusst ist und diese Tatsache auch offen nach außen vertritt.
Wie immer haben wir auf der Grundlage verschiedener Ausgangsstandpunkte auch die Möglichkeit, Ergebnisse, Untersuchungen und Statistiken unterschiedlich zu interpretieren.
Grundsätzlich bleibt auch die Feststellung, dass es nichts gibt, was man nicht besser machen kann. Dennoch sollten uns die Ergebnisse der Anfrage in Form der Datenanalyse optimistisch stimmen. Die Wanderungsverluste wurden gebremst. Die Zahl der Zuzüge von unter 18-jährigen sind steigend. Es hat sich herumgesprochen, dass man hier in Sachsen-Anhalt nicht schlecht leben kann.
Wir haben ein Kinderförderungsgesetz mit einem weitreichenden Anspruch auf Bildung und Betreuung. Jedes Kind bis zur Versetzung in den siebenten Schuljahrgang hat einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in der Tageseinrichtung. Eltern können sich sicher sein, dass ihr Kind gut aufgehoben ist. Die Kinder werden nicht nur betreut, sie werden gebildet und gefördert. Die Eltern können ihrem Beruf nachgehen und dennoch in Familie oder in Familienformen leben.
Gerade weil sich in unserer Gesellschaft verschiedene Familienformen widerspiegeln, sind die Auswirkungen von Gesetzen oftmals auch unterschiedlich. Die Herstellung von Gerechtigkeit und Chancengleichheit wird immer die Aufgabe der Gesetzgebung auf der Bundes- und auf der Landesebene bleiben.
Das Wohl von Familien ist immer an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gekoppelt, welche auch, aber nicht nur von Gesetzen abhängen. Das Familienwohl und somit das Wohl von Kindern, aber auch von Eltern und Großeltern ist auch von natürlichen Rahmenbedingungen wie Respekt, Fürsorge, Verständnis und Einfühlungsvermögen
sowie Hilfsbereitschaft anhängig; kurz gesagt: von den sozialen Kompetenzen innerhalb und im Umfeld von Familien. Die Vermittlung dieser Kompetenzen kann nicht die Aufgabe der Gesetzgebung sein. Sie ist aber eine unbedingte Aufgabe für Erziehung und Bildung, um die ergänzende Wirkung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu nutzen und wertzuschätzen.
Die Familie als kleinste Zelle der Gesellschaft hat ihr naheliegendes Lebensumfeld in der kleinsten kommunalen Zelle, in den Ortschaften, in den Gemeinden und in den Städten. Dort, wo es Kommunalpolitikern am besten gelingt, ein Wohlfühlklima zu schaffen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu transportieren, fühlen sich Familien am wohlsten.
Sie fühlen sich dort wohl, wo die sogenannten Standortfaktoren gegeben sind, also die Kitas, die Schulen, die Begegnungsstätten für Senioren und für Jugendliche, die kulturelle Vielfalt und die Sportstätten. Sie fühlen sich dort wohl, wo auch das Lebensumfeld durch die Natur, durch die Umwelt, durch Freunde und durch Bekannte positiv beeinflusst wird. Das ist ein Spagat für die Kommunalpolitik, weil die Finanzen knapp sind und die Wünsche steigen. Dies darzustellen und um Verständnis dafür zu werben, dass es nicht alles für alle gibt, ist auch eine Aufgabe der Politik und kann nicht unwesentlich dazu beitragen, die Familienpolitik positiv zu gestalten.
Diesen Sachverhalt müssen wir gezielt kommunizieren und die Bereitschaft für Kompromisse entwickeln. Dabei sollten wir auch nicht außer Acht lassen, dass das Wohlfühlverhalten der Menschen in unserem Land sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Unterschiede ergeben sich durch verschiedene Generationen. Es gibt Unterschiede zwischen der Stadt und dem ländlichen Bereich. Es gibt auch Unterschiede im Anspruchsdenken. Dort, wo man sich in Bescheidenheit und Zurückhaltung übt, wird sich niemand wohlfühlen, der das Leben in all seinen Fassetten und mit all seinem Überfluss ausüben und genießen will. Es ist aber nicht möglich und auch nicht notwendig, überall die gleichen sogenannten optimalen Ausgangsbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen.
Insofern sehen wir in der vorliegenden Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ein hervorragendes Arbeitspapier hinsichtlich der Familienförderung als gesellschaftspolitische Aufgabe unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in unserem Bundesland. Auf dieser Grundlage sollte es möglich sein, Handlungsfelder zu erkennen und zukunftsfähige Familienpolitik zu gestalten.
Sollte dem Zuhörer im Plenum aufgefallen sein, dass ich nicht auf jeden Punkt eingegangen bin, der in der Anfrage enthalten ist, so muss ich dazu
sagen, dass das beabsichtigt war. Aber es geschah auch mit der Absicht, einen anderen Blick auf die Darstellung von Familie zu werfen. Wenn dieser oder jener sich dort wiedergefunden hat, dann fühle ich mich in dem Ziel meiner Rede bestätigt und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren und dafür finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen.
Nach der Einführung von Modellstandorten soll nach drei Jahren das Land Sachsen-Anhalt flächendeckend ausgestattet werden. Bei der Entscheidung zu diesem Antrag stellen sich dem Betrachter die Frage nach der Notwendigkeit in der Sache und die Frage nach der Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsgestaltung. Dazu hat der Minister schon einiges ausgeführt.
Natürlich begrüßt meine Fraktion die Tatsache, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder - so auch mit diesem Antrag - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzt. Es wird Sie überraschen, dass unsere Fraktion in diesem Politikfeld ganz nah bei Ihnen ist.
Dennoch bin ich überrascht, dass hier ein Antrag vorliegt, welcher in ähnlicher Form vor der Sommerpause eine Ablehnung erfahren hat. Im Rahmen der Reform zur Kommunalverfassung haben wir darüber ausreichend Argumente ausgetauscht.
Natürlich ist es sehr wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nach SGB VIII und anderen Gesetzen gegenüber freien und öffentlichen Trägern wahrnehmen können. Dazu wollen wir sie auch ständig ermutigen.
Viele von uns sind auch Mitglieder in kommunalen Gremien, in Stadträten, in Kreistagen. Wir wissen sehr wohl, wie das vor Ort läuft und manchmal natürlich auch nicht läuft. Das muss man sehr wohl zugeben. Das ist jedoch kommunale Selbstverwaltung. In diese kommunale Selbstverwaltung sollten wir nicht eingreifen, indem wir Doppelstrukturen schaffen und den Betroffenen das Gefühl vermitteln, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand macht.
Weiterhin möchte ich anmerken, dass jeder Bürger dieses Landes das Recht und die Möglichkeit hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag und an zuständige Stellen zu wenden. Aus meiner mehrjährigen Tä
tigkeit im Petitionsausschuss sind mir sehr wohl einige Fälle aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bekannt. Ich möchte feststellen, dass die Petitionen in diesem Ausschuss in guten Händen lagen, da der Petitionsausschuss in seiner Funktion sehr wohl als Beschwerdestelle, allerdings nur bedingt - das möchte man zugeben - als Beratungsstelle fungieren kann.
Der Minister hat bereits weitgehend ausgeführt und genügend Gründe angeführt, welche eine Ablehnung Ihres Antrags durch unsere Fraktion nach sich ziehen. Vorhandene Strukturen zu nutzen, sie zu qualifizieren und sie sachlich und konsequent an den Interessen und Bedürfnissen, vor allem aber an der Praxis auszurichten, sollte ein lobenswertes Ziel sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE suggeriert, dass die Leistungsfähigkeit des Landesjugendamtes in der Gegenwart und auch in der Zukunft nicht mehr gewährleistet ist und nicht gewährleistet sein wird.
Auch ich werde immer dann unruhig, wenn Arbeitsweise, Funktionsweise oder Leistungsfähigkeit von Ämtern, Institutionen oder auch anderen
Dingen nicht gewährleistet sind, egal auf welcher Ebene. Man ist dann immer ein bisschen unruhig und man muss sich solcher Dinge auch annehmen. Das betrifft die Frage, die Frau Zoschke an den Kollegen Rotter gerichtet hat.
Deshalb habe ich ein gewisses Verständnis dafür, wenn die Opposition auf die beschriebene Gefahr hinweist und für das Thema sensibilisieren möchte. Um jedoch die Probleme der personellen Ausstattung des Landesjugendamtes zu lösen, ist ein Beschluss des Landtages nicht notwendig und auch nicht zielführend. Der Minister und der Kollege Rotter haben dazu bereits ausgeführt. Ich schließe mich diesen Ausführungen an.
Die Fraktion der SPD kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die antragstellende Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes weiterhin wahrgenommen werden. Dies unterstellt im weitesten Sinne, dass diese Aufgabe als unsicher wahrgenom
men wird oder dass es die Vermutung oder Anzeichen dafür gibt, dass die Aufgabenwahrnehmung in Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Minister Herr Bischoff hat sich in seiner Rede bereits eingehend zu der Aufgabenwahrnehmung geäußert und somit hoffentlich auch die meisten Bedenken ausgeräumt.
Es kann also nicht die Rede davon sein, dass Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz und oder gar im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nicht mehr wahrgenommen werden. Auch ist mir nicht bekannt, dass die verschiedenen Projekte im Kinder- und Jugendschutz nicht mehr gefördert bzw. finanziert werden.
Der Antrag und auch die Diskussion dazu zeigen zumindest, dass es Unklarheiten gibt und dass Aufklärungsbedarf besteht. Die kommenden Haushaltsberatungen sind deshalb eine willkommene Gelegenheit, sich zu dem Thema zu verständigen und entsprechende Projekte näher zu beleuchten.
Deshalb erachten wir es für sinnvoll, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt auf die zeitnahe Erhöhung des Kindergelds und fordert dazu auf, die Kindergrundsicherung als Zielvorstellung zu entwickeln.
Nun ist der Begriff „zeitnah“ nicht recht definiert bzw. führt seine Unbestimmtheit dazu, ihn unterschiedlich auszulegen. Deshalb steht für mich sehr wohl die Frage nach der Rechtfertigung dieser Forderung zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort, wobei die Zuständigkeit für das Thema - das wurde schon mehrfach erwähnt - beim Bund liegt.
Wenn diesem Antrag jedoch die Absicht unterstellt wird, an Aussagen in Wahlprogrammen zu erinnern, dann ist es im weitesten Sinne zumindest nachvollziehbar, wobei wir gerechterweise aber auch sagen müssen, dass diese Bundesregierung wohl erst 102 Tage im Amt ist.
Mit Sicherheit beziehen sich die Antragsteller auch auf Pressemeldungen, nach denen die Erhöhung des Kindergeldes erst ab dem Jahr 2016 erfolgen soll.
Unstrittig ist, dass für Kinder ein eigenständiger Existenzsicherungsbetrag festzulegen ist, um die Sicherstellung der Ernährung, der Bildung und der gesellschaftlichen Teilhabe zu gewährleisten.
Unstrittig ist auch, dass sich Bedarfe verändern und somit auch die Anpassung - in diesem Fall eine Erhöhung - erfolgen muss.
Unstrittig ist auch, dass für viele Familien das Kindergeld ein wichtiges finanzielles Standbein ist und nicht nur im Einzelfall als existenziell betrachtet werden kann.
Unstrittig ist auch die Sorge, dass das Kindergeld nicht in jedem Fall dort ankommt, wo es hingehört. Instrumentarien und Regularien zur Kontrolle der Verwendung des Kindergeldes sind jedoch sehr schwer zu beschreiben und zu definieren. Somit ist der sogenannte Missbrauch jedenfalls zurzeit nicht vollständig auszuschließen. Auch an dieser Stelle sehen wir neben der Anpassung eine sehr wichtige Aufgabe für die Zukunft.
Wie bereits erwähnt bildet der letzte Existenzminimumbericht der Bundesregierung die Grundlage für die Festlegung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Die Summen wurden schon genannt. Es wurde auch erwähnt, dass es sich um einen Anstieg von knapp 2 € pro Monat handelt. Hinsichtlich dieses läppischen Betrages gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen. Ich habe Verständnis dafür, dass hierbei nach anderen Lösungen gesucht wird.
Inwieweit die verwendeten Berechnungsgrundlagen für Regelsätze für Erwachsene und die daraus abgeleiteten Regelsätze für Kinder transparent sind und sich an der Realität orientieren, möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten.
Sicher ist, dass Berechnungsgrundlagen transparent sein müssen, um die Höhe der Bedarfe nachvollziehen zu können. Sicher ist auch, dass die verschiedenen Fassetten des gesellschaftlichen Lebens, die unterschiedlichen regionalen, aber auch innerfamiliären Randbedingungen die Begriffe „elterlicher Bedarf“ oder „Existenzsicherung“ in einem unterschiedlichen Licht erscheinen lassen.
Auch deshalb hat sich die Festlegung von Regelsätzen bewährt. Mir ist gegenwärtig kein anderes Instrument bekannt, mit dem die Unterstützung von Familien bzw. Eltern hinsichtlich der Kindergrundsicherung gerechter gestaltet werden kann.
Hinsichtlich der Forderung, eine vom jeweiligen Vermögen und Erwerbseinkommen der Eltern unabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, schließe ich mich den Ausführungen des Ministers weitestgehend an und denke, dass man mit Blick auf das Grundgesetz und auch aus Gründen der Gerechtigkeit dazu noch einige Diskussionen führen muss.
Uns geht es um die Bedürfnisse der Kinder. Eine Debatte, die allein auf die Erhöhung finanzieller Mittel setzt, greift, denke ich, an dieser Stelle zu kurz. Natürlich werden wir die Diskussion über
eine armutsfeste Ausgestaltung der Leistungen für Kinder und Jugendliche weiterführen. Es macht aber meines Erachtens wenig Sinn, jetzt den Bund aus dem Landtag heraus aufzufordern, aktiv zu werden.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Bundesregierung in naher Zukunft, um einen anderen Begriff als den Begriff „zeitnah“ zu verwenden, die Anpassung des Kindergelds bzw. des Kinderfreibetrags regelt, und zwar nicht nur, weil im Landtag von Sachsen-Anhalt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutiert wird, sondern auch weil es Aussagen dazu in Wahlprogrammen gibt und vor allem weil die vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anpassung verpflichtet.
Dem vorliegenden Antrag kann die Fraktion der SPD leider nicht folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Anbeginn der Menschheit gibt es den Wettbewerb untereinander. Seit jener Zeit gibt es Wettbewerbsteilnehmer, welche sich das Ziel gestellt haben, im Wettbewerb besser abzuschneiden als andere.
Dieses Phänomen finden wir im täglichen Leben, in der Wirtschaft, im Handel, in der Politik und auch im Sport. Um dieses Ziel zu erreichen und um erfolgreich zu sein, sind viele Mittel recht oder unrecht. Der Erfolg im Sport ist im Normalfall ein Produkt aus Talent, Trainingsfleiß, medizinischer Betreuung, sportwissenschaftlicher Begleitung sowie Technisierung von Sportbekleidung und Sportgeräten. Im besonderen Fall führt der Ehrgeiz des Einzelnen oder eines ganzen Teams dazu, zu unerlaubten Mitteln zu greifen, zu manipulieren und somit zu betrügen.
Zu dem Antrag muss festgestellt werden, dass Doping nur eine Form der Manipulation ist. Die Möglichkeiten der Manipulation sind sehr vielfältig, daher schwer durchschaubar, schwer nachweisbar und schwer kontrollierbar. Noch schwieriger ist es, potenzielle Täter und Betrüger inklusive ihres Umfelds zu überführen und zu bestrafen.
In zeitlicher Nähe zu sportlichen Großveranstaltungen wie Olympischen Spielen oder Welt- und Europameisterschaften wird uns mehr denn je bewusst, dass sportlicher Erfolg und damit Anerkennung eines Einzelnen oder einer Mannschaft oder einer ganzen Nation oftmals nur von Winzigkeiten abhängt. In diesem Sinne dachte sicherlich auch der Antragsteller, nicht ahnend, dass zum Ende der Olympischen Winterspiele in Sotschi der erste Dopingfall ausgerechnet im deutschen Team aufgedeckt wurde und auch noch ausgerechnet bei einer Sportlerin, die als Sympathieträgerin galt.
Doch so nah man am Sieg und an der Anerkennung ist, so nah ist man im Sport auch an der Niederlage und an der Schmach. Es sind Hundertstelsekunden, es sind punktuelle Zustände der körperlichen und mentalen Verfassung, es sind günstige oder ungünstige Wetterbedingungen, es ist der minimale technische Vorteil oder Nachteil am Sportgerät, manchmal sind es auch subjektive Einschätzungen von Kampf- und Punktrichtern, die das Wettkampfergebnis in verschiedene Richtungen beeinflussen.
Eine weitere Möglichkeit, das Wettkampfergebnis zu beeinflussen, ist die Einnahme unerlaubter Substanzen oder die Nutzung unerlaubter Methoden zur Steigerung bzw. Erhaltung der sportlichen Leistung. Dies ist im Sport weitgehend verboten, auch weil Sportler häufig mit dem Risiko einer Gesundheitsschädigung rechnen müssen und weil die Anwendung von Dopingmitteln zu einer un
gleichen Chancenverteilung im sportlichen Wettbewerb führt.
In dieser Debatte bleibt kein Raum, auf Arten und Methoden des Dopings einzugehen. Vielmehr zielt der Antrag der Fraktion DIE LINKE darauf ab, Maßnahmen festzuschreiben, um sowohl Doping als auch andere Formen der Manipulation im Sport vollständig auszuschließen oder zumindest zu minimieren und Vergehen entsprechend zu bestrafen.
Es ist eine Frage der Ethik, der Moral, der Fairness und auch der Ehre, sich diesem Anliegen grundsätzlich anzuschließen. Auch die Bitte an die Landesregierung, sich auf der Bundesebene für ein Anti-Doping-Gesetz einzusetzen, gilt es zu unterstützen, wobei wir mit dieser Forderung beim zuständigen Bundesminister offene Türen einrennen.
In welcher Form das Land Sachsen-Anhalt die Nationale Anti-Doping-Agentur unterstützen kann, dazu muss sehr intensiv beraten werden. Die Nada benötigt ab dem Jahr 2015 einen Gesamtetat von jährlich 10 Millionen €. Das erklärte die NadaVorsitzende Andrea Gotzmann Anfang Februar 2014 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages.
Das Land Sachen-Anhalt ist neben Berlin und dem Saarland eines der Bundesländer, die sich bisher nicht an der Mitfinanzierung beteiligen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drs. 6/2780 wird dies mit den fehlenden Haushaltsmitteln erklärt. Der Minister erwähnte das ebenfalls. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass im Rahmen der Sportministerkonferenz die Abstimmung zur Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Nada erfolgen solle. Inwieweit dann eine kontinuierliche Kostenbeteiligung unseres Bundeslandes in entsprechender Höhe möglich erscheint, müssen weitere Beratungen und auch die Haushaltsberatungen zeigen.
Nach den Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte stellt sich dem Betrachter die Frage, ob der Sport überhaupt eine Chance hat, wieder sauber zu werden. Ist der Kampf gegen Doping zu gewinnen? Reicht die Selbstreinigungskraft der nationalen und internationalen Verbände aus, um Dopingfälle aufzuspüren, aufzuarbeiten und entsprechende Strafen aufzuerlegen?
Ausrotten wird man Doping nie, weil die Erfindungs- und Entwicklungsmaschinerie für entsprechende Substanzen den Möglichkeiten des Nachweises derselben immer einen Schritt voraus ist.
Die Frage nach der Freigabe von Doping stellt sich aus meiner Sicht auch nicht. Damit wäre zwar die Chancengleichheit wiederhergestellt und die Verlogenheit beendet, das wäre aber auch das Ende des Sports.
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung des vorliegenden Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Teilhabe von Kindern und Jugendlichen“ wurde in diesem Landtag schon vielfach diskutiert. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beinhaltet eine Vielzahl von Gesetzesänderungen, welche im Entwurf in den Artikeln 1 bis 8 aufgezeigt werden. Dementsprechend müssten die Verfassung unseres Bundeslandes, das Volksabstimmungsgesetz, das Wahlgesetz, das Landesvergabegesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Schulgesetz und das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr geändert werden.
Die grundsätzliche Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeit mit
eigener Würde und eigener Individualität ist, so glaube ich, über alle Fraktionen hinweg unstrittig. Es ist richtig und wichtig, Kinder und Jugendliche stärker frühzeitig in Entscheidungen einzubinden; denn sie sind die Experten in eigener Sache. Kinder wollen ernst genommen werden. Sie wollen auf Augenhöhe diskutieren. Sie wollen ihre Vorstellungen darbringen.
Um Kinder zu verstehen, müssen wir offen sein für ihre Sorgen, für ihre Nöte und für ihre Argumente. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an den gesamtgesellschaftlichen Prozessen stellt somit eine unabdingbare Notwendigkeit für den Bestand und die Entwicklung unserer Gesellschaft dar.
Dennoch bleibt die Frage, ob diese Teilhabe unbedingt in einem Gesetz verankert und geregelt sein muss oder ob nicht die Qualität einer Gesellschaft wie der unseren für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen sollte.
In Deutschland, wo alles so schön geregelt ist - meistens durch Gesetze -, darf man sich auch einer gewissen Sehnsucht hingeben, Dinge anderweitig zu organisieren und somit auch eine gewisse Akzeptanz für Politik zu erreichen. Gesetze geben meist einen strengen Rahmen für entsprechende Handlungen vor. Sie sind selten flexibel, von Protagonisten gewünscht, aber von Betroffenen nicht immer gewollt.
Gerade wenn es um Kinder und Jugendliche geht, brauchen wir Freiraum, Flexibilität und nicht unbedingt den Druck eines Gesetzes, um Handlungsfähigkeit nicht infrage zu stellen. Teilhabe bedingt nicht nur das Dürfen und das Können, sondern auch das Wollen der Kinder und der Jugendlichen, sich an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Damit ziele ich insbesondere - das sei mir gestattet - auf die Änderung des Wahlgesetzes ab. Obwohl ich in keiner Weise konservativ bin,
fällt es mir persönlich recht schwer, mich mit einer Herabsetzung des Wahlalters anzufreunden. Noch bin ich recht sicher davon überzeugt, dass die Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts ein gewisses Maß an Reife und Erfahrung voraussetzen sollte. Da scheint mir die jetzige Regelung doch sehr angemessen.
Außerdem höre ich im Land nicht die Stimmen der Jugendlichen, die die Herabsetzung des Wahlalters fordern. Vielmehr höre ich diese Stimmen eigentlich nur hier in diesem Gremium.
Ich wünsche mir aber Aktivität. Ich wünsche mir die Aktivität junger Menschen, wenn es um die Kandidatur für Ortschaftsräte, Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage geht. Das ist auch eine
Form von Teilhabe. Wer wie ich aus seiner Funktion heraus in den vergangenen Wochen und Monaten Kandidaten für die Kommunalwahl gerade in dieser Altersschicht werben wollte, ist nicht selten enttäuscht worden.
Deshalb glaube ich nicht, dass man durch die Herabsetzung des Wahlalters das Wahlverhalten, die Wahlbeteiligung oder die Wahlintensität verbessert. Vielmehr müssen wir gemeinsam nach anderen Möglichkeiten suchen und uns selbst hinterfragen, inwieweit sich das Bild der zur Wahl stehenden Kandidaten oder Parteien - egal auf welcher Ebene - in der Öffentlichkeit widerspiegelt. Das gilt für den Ortschaftsrat bis hin zum Bundesminister. Dazu gehört auch, nicht in jedes Ohr reinzututen, welches sich irgendwo auftut.
Jeder von uns kann dazu beitragen, dass die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nicht nur eine Floskel, sondern gelebte Realität im politischen Alltag ist. Dann wecken auch wir wieder Interesse an Wahlen und den Stolz auf unsere Demokratie, auch bei der Jugend.
Gerade deshalb bin ich davon überzeugt, dass der Minister auf einem guten Weg ist, wenn er bei der Erarbeitung des jugendpolitischen Programms die Kinder und Jugendlichen mit einbezieht. Dabei - das ist vorhin schon erwähnt worden - ist es uns besonders wichtig, dass auch der Personenkreis einbezogen wird, der nicht in Vereinen und Verbänden organisiert ist; denn das ist die Mehrzahl. An dieser sollten und wollen wir uns ausrichten.
Inwieweit sich dabei gewonnene Erkenntnisse in einem Gesetz wiederfinden oder zielführend anderweitige Strategien in der Kinder- und Jugendarbeit verfolgt werden, mag ich heute nicht zu beziffern. Eines steht jedoch fest: Das Thema ist wichtig. Es ist sehr wichtig.
Hinsichtlich des Entschließungsantrags schließe ich mich voll und ganz den Ausführungen des Ministers an. Ich plädiere im Namen meiner Fraktion für die Überweisung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Ich freue mich auf intensive Diskussionen und zielführende Anregungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich werde es versuchen.
Dieser Eindruck trügt.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschreibt in seinem Wortlaut die Forderung nach einer Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die Kinder- und Jugendarbeit. Um eine Basis verbreitern zu können, braucht man Masse, in diesem Fall Finanzmasse oder auch Masse an Verantwortlichkeit, sprich: die Inpflichtnahme verschiedener politischer Ebenen.
Es wäre sicherlich wünschenswert, diese wichtige politische Aufgabe auf mehrere Schultern zu verteilen, um die Sicherheit der Finanzierung und somit auch der Planung zu gewährleisten. Ich denke, so können wir auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen.
Diese Forderung ist nicht besonders neu.
- Ja, das stimmt.
Sie besitzt aber im Zusammenhang mit der Diskussion über den Haushalt gegenwärtig eine hohe Aktualität. Gerade in der jüngsten Vergangenheit habe nicht nur ich, sondern haben auch andere Kollegen in diesem Raum einiges an Kritik hinsichtlich der geplanten und mittlerweile auch beschlossenen Kürzung im Bereich der Jugendpau
schale und des Fachkräfteprogramms aushalten dürfen.
Diese Diskussion muss man aber auch aushalten, um die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit für die Zukunft ausgestalten zu können.
Zumindest hat die stattgefundene Diskussion auf verschiedenen Ebenen den Blick sehr direkt auf das Politikfeld der Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet, aber auch erkennbar auf die grundsätzliche Struktur aufmerksam gemacht, wonach der kommunalen Ebene das besagte Aufgabenfeld gesetzlich zugeschrieben wird.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist auf der kommunalen Ebene verortet. Dort gibt es auch die Jugendhilfeausschüsse, welche die Strukturen vor Ort am besten kennen und somit in der Lage sind, entsprechend zu planen und ihre Entscheidungen an dieser Planung auszurichten.
Seit vielen Jahren unterstützt das Land die Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen. Das ist auch gut so. Das soll auch weiterhin so bleiben. Seit Mitte der 90er-Jahre wurden die Kommunen mit der Jugendpauschale und später mit dem Fachkräfteprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Das unterstreicht, denke ich, sehr deutlich die Bedeutung dieses Politikfeldes für das Land. Es gibt aber auch außerhalb der genannten Programme verschiedene Projekte in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit, die gefördert werden.
Frau Lüddemann, es ging Ihnen um Verbindlichkeit und Verlässlichkeit. Da sind wir ganz nah bei Ihnen. Sie haben verschiedene Dinge beschrieben. Ich denke, der Kollege Jantos ist auch schon sehr direkt auf entsprechende Möglichkeiten wie die Gesetzgebung usw. eingegangen. Ich glaube, das Ministerium und auch die regierungstragenden Fraktionen sind da schon etwas weiter, als Sie es eventuell denken oder glauben.
Schließen Sie sich uns einfach an. Wir sind auf einem guten Weg. Wir als SPD-Fraktion wollen den Antrag auch in den Ausschuss überweisen, um dort entsprechende Überlegungen anzustellen und zielführend zu diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Modellprojekte laufen zum 31. Dezember 2013 aus. Das ist schade. Aber das ist bei Modellprojekten halt so. Der Minister hat festgestellt - ich denke einmal, das geschah in unser aller Namen -, dass eine Finanzierung durch Landesmittel aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich ist. Die Wichtigkeit dieser Problematik haben, denke ich, alle erkannt, die an der Diskussion teilgenommen haben.
Der Minister hat es als Schwerpunktthema benannt. Nachvollziehbar wäre sicherlich auch die Tatsache, dass hier das Prinzip der Stärkung der regionalen Verantwortung angewendet wird; denn nur vor Ort, also dort, wo die Probleme sind, werden sie auch am besten erkannt, sodass Lösungen dafür gefunden werden können.
Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, in der nächsten Sitzung des Ausschusses noch einmal über den Stand zu berichten, eine gewisse Aussicht zu wagen und nach Möglichkeiten für die Zukunft zu suchen. Ich denke, Frau Lüddemann, das wäre auch in Ihrem Sinne. Wir bitten um Zustimmung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, alle Fraktionen sind sich darin einig, dass die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit der Schule im Interesse aller Kinder und Jugendlichen ist.
Daher setzt sich meine Fraktion für den Ausbau der Zusammenarbeit dieser beiden Gesellschaftsbereiche ein. Insbesondere wünschen wir uns, dass vermehrt sozialpädagogische Kompetenzen in die Schulen getragen werden und dass noch mehr außerunterrichtliche Angebote zur Bereicherung des schulischen Lebens angeboten und genutzt werden.
Für die SPD sind diese Angebote, die in Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit der Schule entwickelt wurden, ein wichtiger Schlüssel bei der Umsetzung von Ganztagsschulkonzepten.
Der Minister hat bereits erwähnt, dass auch das ESF-Programm zur Sicherung des Schulerfolges Bestandteil der Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und der Kinder- und Jugendhilfe ist.
Dieses Programm wollen wir auch nach dem Jahr 2014 fortführen und weiterentwickeln. Es ist zu begrüßen, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe des Kultusministerium und des Ministeriums für Arbeit und Soziales nun auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre und nach Fachgesprä
chen mit dem Kinder- und Jugendring eine neue Vereinbarung zur Kooperation erarbeitet und diese den betreffenden Ausschüssen vorab vorstellen will. Ich gehe davon aus, dass dabei vor allem auch die Bearbeitung von Problemfeldern der bisherigen Zusammenarbeit betrachtet wurde.
Meine Damen und Herren! Wir werden uns, nachdem die Akteure vor Ort entsprechende Erfahrungen sammeln konnten und den Vereinbarung neues Leben einhauchen konnten, über den Stand der Umsetzung in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie Arbeit, Soziales und Gleichstellung berichten lassen. Wir bitten um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kammern sind durch eine Pflichtmitgliedschaft gekennzeichnet. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfügen sie über ein Selbstverwaltungsrecht und unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht. Mit der Überlegung, neben den Kammern für Heilberufe auch Pflegekammern zu errichten, sollen staatliche Aufgaben auf die Pflegekammern übertragen werden, beispielsweise die Berufsaufsicht.
Über das Thema Pflege und den Fachkräftemangel haben wir heute Vormittag schon ausführlich diskutiert. Problemfelder wurden erkannt. Die Notwendigkeit innovativer Lösungsansätze wurde angesprochen. Inwieweit die Errichtung einer Pflegekammer hierzu einen Betrag leisten kann, bleibt abzuwarten.
Aus der Sicht der Befürworter könnte eine Pflegekammer die Interessen der Gesellschaft stellvertretend für den Staat wahrnehmen und vor allem die Profession und damit das Ansehen in der Öffentlichkeit besser darstellen. Die von Fachvertretern angestrebte Professionalisierung des Berufsfeldes, wie Verwissenschaftlichung und die Akademisierung, könnte beschleunigt werden.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass durch die Benennung der Zugangsvoraussetzungen und der Inhalte der Ausbildung oder des Studiums sowie durch die Ausübung der Disziplinargewalt, die Festigung ethischer Leitlinien und die Überwachung berufsqualifizierender Prüfungen eine bessere Qualitätssicherung erfolgen kann.
Wir sehen es allerdings skeptisch, dass die Qualität der Leistung Pflege dann besser sichergestellt werden kann. Qualitätssicherung bedarf unserer Meinung nach einer Kontrolle, die nicht von den Dienstleistern selbst ausgehen sollte. Ich sehe auch einen Interessenkonflikt, wenn die Leistungserbringer die Interessen der Pflegebedürftigen vertreten. Ob das im Sinne der zu Pflegenden und deren Angehöriger sein kann, ist fraglich.
Es stellt sich auch die Frage, ob es hierdurch nicht zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand kommt. Die Kammern unterliegen dem Landesrecht. Die Sicherung der Pflege ist jedoch eine bundesweite Herausforderung.
Natürlich ist eine Verkammerung auch immer eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Das Berufsbildungs- und das Berufsausübungsrecht sind jedoch staatliche Aufgaben. So fällt im ärztlichen Bereich die Ausbildung unter das Bundesrecht, die ärztliche Weiterbildung ist Landesrecht. Hierin kann ich den Befürwortern einer Pflegekammer nur schwer folgen.
Strittig bleibt, ob eine Mitgliedschaft freiwillig sein kann. Das Land Schleswig-Holstein geht wohl davon aus. Ich persönlich denke aber, dass die Mitgliedschaft immer eine Pflicht sein sollte. Manche Länder haben Umfragen zur Einrichtung einer Pflegekammer gestartet und sind mit dem Ergebnis nicht ganz glücklich, weil man sich auch immer die Frage stellen muss, inwieweit die Randbedingungen dieser Umfragen Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Die angestoßene bundesweite Professionalisierungsdebatte geht insbesondere im Altenpflegebereich meiner Meinung nach an der Realität vorbei. Denn ca. 50 % der Beschäftigten sind un- oder angelernt. Über die Reform der Ausbildung wurde bereits am Vormittag gesprochen. Nach meinem Dafürhalten sollte sie bundeseinheitlich über eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes erfolgen.
Ich bin gespannt auf den Bericht der Landesregierung, auf die sich anschließenden Debatten und
auf die weiteren Gespräche und Anhörungen aller Beteiligten. - Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist alles gesagt, was gesagt werden musste. Ich möchte nichts wiederholen und etwas Zeit sparen. Ich möchte nur anmerken, dass wir als Fraktion diesen Antrag ablehnen werden. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, die Jugendpolitik in unserem Bundesland auf der Grundlage der Weiterentwicklung des jugendpolitischen Programms zu gestalten.
Das dabei benannte kinder- und jugendpolitische Programm der Landesregierung stammt aus dem Jahr 2000. In diesem Programm werden Grundpositionen der Landesregierung aufgezeigt und die Rolle von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft betrachtet. Es wurde die Aufgabe des Landes festgeschrieben, die junge Generation in gesellschaftliche Gestaltungsprozesse einzubeziehen und sie an Entscheidungsfragen zu beteiligen.
Die demografische Entwicklung, gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen, erzwingt eine ämterübergreifende kommunale Planung und auf Landesebene eine ressortübergreifende Planung bei der Abstimmung. Das war auch schon vor zwölf Jahren bekannt.
Das Programm trifft weiterhin Aussagen zur Familienpolitik, zu Kinderrechten, zu Formen der Hilfe zur Erziehung, zur Kita-Betreuung, zur Prävention und zur stärkeren Teilhabe der Jugendlichen an Politik und Gesellschaft.
Es ist für mich nach heutiger Lesart ein Grundsatzprogramm, welches wesentliche Felder innerhalb der Sozialpolitik abdeckt, wobei sich die Themen in den letzten Jahren kaum verändert haben und deshalb eine Weiterentwicklung in seiner Gesamtheit als wenig sinnvoll erscheint. Sinnvoll erscheint mir vielmehr die Forderung nach einem jugendpolitischen Programm der Landesregierung, welches aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre und unter Einbeziehung aller Beteiligten als Steuerelement für Jugendpolitik und somit Jugendarbeit eingesetzt wird.
Wer mit einer gewissen Lebenserfahrung, entsprechender Sensibilität und offenen Augen durch diese Welt geht, dem wird nicht entgangen sein, dass sich unsere Jugend verändert hat. Es ist nicht mehr die Jugend von vor 50 oder 20 Jahren, unsere Jugend tickt anders. Das ist nicht negativ gemeint. Es ist eine Jugend, die sich an den gesellschaftlichen Veränderungen orientiert, sich anpasst oder gefügt hat oder im seltenen Fall gar nicht damit zurechtkommt.
Jugend oder erwachsene Kinder entwickeln mittlerweile fast immer eine eigene Identität. Sie haben verschiedene und nicht gleichgeschaltete Bezüge zur Welt oder zur Umwelt. Sie erproben ihre Grenzen, sehen sich verschiedenen Lebensformen innerhalb von Familien ausgesetzt und leben unter aufgeweichten Normen und Regeln. Oftmals fehlt auch ein kontinuierlicher Wegbegleiter und die verschiedenen Lebensführungskompetenzen sind sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Dennoch ist manches so wie früher. Jugend braucht Geborgenheit, Jugend braucht Geselligkeit; denn der Umgang mit Gleichaltrigen ist die beste Schule für den Umgang mit Interessenkonflikten. Jugend braucht aber auch Anerkennung, Anerkennung durch Eltern, durch Lehrer, durch die Gesellschaft und nicht zuletzt auch durch uns, durch die Politik und die Politiker. Denn wir sind mit dafür verantwortlich, inwieweit das Interesse oder die Bereitschaft der Jugendlichen ausgeprägt ist oder ausgeprägt wird, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.
Auch deshalb liegt die Gestaltung einer ressortübergreifenden Jugendpolitik, die junge Menschen ernst nimmt und ihre Entwicklung und die Umsetzung dieser Politik einbezieht, meiner Fraktion besonders am Herzen.
Wenn wir alle erkannt haben - das findet sich in den Redebeiträgen wieder -, dass sich Jugendpolitik in fast allen politischen Aufgabenfeldern wiederfindet, haben wir einen realen Ansatz, um gute und eigenständige Jugendpolitik abgestimmt und bedarfsorientiert in Konzepte zu packen, diese zu entwickeln, auszugestalten und umzusetzen. Es ist nicht nur die Aufgabe des Ministeriums für Arbeit und Soziales, wie der Minister bereits erwähnte, es ist unser aller Aufgabe. Es ist vor allem Aufgabe der handelnden Personen vor Ort.
Bei einer Anhörung zur jugendpolitischen Arbeit in den Landkreisen, welche vor einigen Tagen vom Kinder- und Jugendring organisiert wurde - Kollegin Hohmann sprach schon darüber - sind den anwesenden Fachpolitikern, auch mir, noch einmal die Probleme der täglichen Jugendarbeit aufgezeigt worden. Dabei ist auch der Umgang mit landesweiten Förderprogrammen wie der Jugendpau
schale und dem Fachkräfteprogramm thematisiert worden.
Auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zu Jugendeinrichtungen und somit zu Jugendarbeit in Städten und Gemeinden oder kleineren Ortschaften muss in die Betrachtungen der Jugendpolitik einbezogen werden. Hierbei hat die Gemeindegebietsreform mittlerweile Strukturen geschaffen oder auch aufgeweicht, welche dem Ziel, Jugend in der Breite zu erreichen, nicht unbedingt dienlich, aber auch nicht unbedingt vor Ort immer erforderlich sind. Diese und viele andere Aspekte sind uns bei der Ausgestaltung der Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt wichtig.
Wir lehnen den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ab, verweisen aber in der Sache auf unseren Alternativantrag und vertrauen auf die Ausgestaltung eines jugendpolitischen Programms durch unsere Landesregierung. Spätestens in einem Jahr werden wir entsprechend unserem Antrag Informationen erhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Freunde des Sports! Am Ende des Olympiajahres 2012 wollen wir in der heutigen Beratung des Landtages ein Sportfördergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verabschieden.
Ich erinnere mich noch gut an die Einbringung des Gesetzentwurfes vor der Sommerpause und an die Hoffnungen und Wünsche, die auch von meiner Person an das Abschneiden unserer Olympiateilnehmer in London geknüpft wurden.
Wir alle wissen, in welchem Zusammenhang die gesetzlichen Regelungen zur Förderung des Sports zum Erfolg auf den verschiedenen Ebenen des Sports beitragen können.
Nun sind in London für die Sportler aus SachsenAnhalt nicht alle Wünsche in Erfüllung gegangen. Doch wer vor Ort oder auch an den Bildschirmen die Wettkämpfe verfolgt hat, kann einschätzen, wie ungleich viel schwerer es geworden ist, sich immer wieder erfolgreich an der Weltspitze zu behaupten, die angestrebten Ziele zu erreichen und an den Sport gerichtete Erwartungen zu erfüllen.
Gerade deshalb gibt es keinen Grund, alles Bisherige infrage zu stellen. Es gibt aber allen Grund, nach Ursachen
- danke, Herr Präsident -