Patrick Wanzek

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich erst einmal bei den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariats für die gute Vorbereitung jeder einzelnen Sitzung bedanken. Wir bekommen nicht nur jeweils eine Kurzfassung aller Petitionen, sondern auch die zusammengestellten Werke für den Bereich, für den man Berichterstatter ist. Das ist eine Heidenarbeit, immer nachzuvollziehen, welches Ministerium was wann liefern sollte.
Ich möchte mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Ich möchte Sie namentlich benennen. Danke, Frau Latta, Herr Jantos, Herr Hartung, Herr Rotter, Herr Weigelt, Herr Steinecke, Herr Born, Herr Rothe, Herr Loos, Herr Grünert und Frau Hohmann. Herr Mewes, auch wenn Sie mich vier Jahre lang als Herrn Weigelt aufgerufen haben, trotzdem auch ein Dankeschön an Sie für die gute Zusammenarbeit.
Mein Dank gilt ferner den Stellvertretern, die eingesprungen sind, wenn wir einmal nicht an der Sitzung teilnehmen konnten.
- Ich habe zwischendurch auch mal einen Zettel mit meinem Namen hochgehalten, damit er eine Chance hat. Aber ich wusste es dann schon.
Auf jeden Fall stand immer unabhängig davon, ob man den Oppositions- oder der Koalitionsfraktionen angehörte, das Anliegen des Bürgers im Mittelpunkt. Wir haben sachorientiert gearbeitet, und zwar unabhängig davon, wie viele Unterschriften eine Petition bekommen hat. Jede Petition wurde mit der gleichen Intensität und Genauigkeit bearbeitet.
Es gab auch Petitionen, die wir lange geschoben und immer wieder vertagt haben, weil wir mit den Antworten, die wir aus dem Ministerium bekommen haben, nicht zufrieden gewesen sind und weil wir noch Lösungen suchen wollten, die nicht so einfach zu finden waren.
Ich wünsche mir, dass dieser Arbeitsstil auch im Petitionsausschuss der nächsten Wahlperiode so weitergeführt wird.
Ich habe noch einen Wunsch, nämlich dass man auch im Bereich der Petitionen die Möglichkeiten im Land mehr publik macht. Das ist immer noch nicht so bekannt.
Wir müssen aber auch so ehrlich sein und sagen, wir können nicht jeder Petition abhelfen. Denn auch wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das ist draußen manchmal noch nicht so verstanden worden. Wenn man mit einem Gesetz nicht zufrieden war, dann sollten wir es ändern. Das machen wir natürlich nicht. Wir handeln im Rahmen der Gesetze. Wir schauen aber, dass wir im Interesse des Bürgers eine Entscheidung finden können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Minister uns seinen Bericht erst noch schriftlich zukommen lassen wird, möchte ich
ein paar Dinge erklären, die wir als Land schon machen oder was alles schon im Fluss ist. Es passiert viel. Kollege Herbst hat gerade festgestellt, es haben uns schon Dinge überholt, die in dem Antrag stehen, weil einfach schon viel auf den Weg gebracht wird.
So wurde zum Beispiel in der Anhörung von den Kammern die sogenannte „3 plus 2“-Regelung gewünscht. Das heißt, dass ein Flüchtling, egal welchen Status er hat, eine Ausbildung machen kann und noch mindestens zwei Jahre danach auf jeden Fall diesen Beruf ausüben kann, ohne dass er Gefahr läuft, abgeschoben zu werden. Das wird jetzt auf der Bundesebene - so wurde es gestern vereinbart - rechtlich umgesetzt.
Genauso soll die Möglichkeit für Flüchtlinge, eine Ausbildung zu beginnen, nicht mehr mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres enden, sondern das Alter soll auf 25 Jahre angehoben werden.
Das Land macht schon sehr viel, um jugendliche Flüchtlinge und Asylbewerber in Ausbildung zu bekommen. Zum Beispiel gibt es die Einstiegsqualifizierung plus plus, um sie zu begleiten. Wir haben Sprachklassen an den Berufsschulen. Die Kammern, die Industrie- und Handelskammern legen schon eigene Projekte auf.
Die Migrantenselbstorganisationen kümmern sich um das Projekt „Migranten in duale Ausbildung“, ein Projekt, das die duale Ausbildung erst einmal bei den Flüchtlingen bekanntmachen soll. Wir denken zwar, die duale Ausbildung sei unser Exportschlager, trotzdem kennen sie nicht alle. Auch die Berufsorientierung ist mit dabei, weil wir sie, wie unsere eigenen Schüler, dafür sensibilisieren müssen, welche Berufe es gibt.
Rümsa, das regionale Übergangsmanagement, wird in seinen Aufgaben auch erweitert, um hier Unterstützungsmöglichkeiten zu geben, um jugendliche Flüchtlinge in Ausbildung zu bringen.
Zum Bereich UMF - das Ministerium spricht inzwischen von UMA - sind einige Punkte Ihres Antrag schon überholt. Das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ läuft jetzt mit den ersten Qualifizierungsmaßnahmen an.
219 Menschen haben sich bisher bereit erklärt, eine Vormundschaft zu übernehmen. Das ist sehr gut; das ist top. Ich kenne kein anderes Bundesland, das so massiv Werbung für diese Maßnahme gemacht hat und das Qualifizierungsmaßnahmen organisiert.
Mit Stand vom 21. Januar sind es nach den Zahlen, die ich gelesen habe, 852 UMF. Das ist aber auch egal; es ist eine Differenz von 20. Hier muss man der Fachabteilung des Ministeriums danken. Sie stehen in einem engen Austausch mit den Kommunen.
Es gibt einen Fragen-Antworten-Katalog, der ständig überarbeitet wird. Das Landesjugendamt wird demnächst die Verteilung koordinieren. Da passiert viel, da wird vieles umgesetzt.
Noch sind Gespräche offen im Bereich der Verwaltungskostenpausschale. Dazu ist man in Gesprächen in den Kommunen. Also seien wir gespannt auf den Bericht des Ministers darüber, was diesbezüglich noch alles gemacht wird. Das sah nach mehreren Seiten aus. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mensch, da wurde die Debatte zum Schluss doch noch richtig emotional.
Lassen Sie mich mit einer Feststellung beginnen, die ich heute schon öfter gehört habe. Diese Schulstatistiken, die wir bekommen haben, eignen sich überhaupt nicht, um Karriereverläufe im Bereich Gymnasium darzustellen.
Mein Dank geht an das Kultusministerium, das versucht hat, trotzdem noch Rückschlüsse zu ziehen, obwohl es diesbezüglich keine Daten hatte. Auch wenn wir die Kerndatensätze umsetzen - das wollen wir gern als Koalitionsfraktionen -, werden wir nicht alles davon ableiten können. Aber die Frage, die gestellt worden ist: Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten eine Klasse zweimal wiederholen? - Das wird dann statistisch erhoben, es wird zurzeit bei den Summendaten nicht erfasst.
Ich persönlich setze meine Hoffnung eher auf die NEPS, also die National Educational Panel Study, zu den Bildungsverläufen in Deutschland. Hierbei führen 200 Forscher eine Langzeitstudie durch, um Ursachen und Wirkungszusammenhänge im Bereich der Karriereverläufe an den Schulen zu erforschen und dazu sozial-wirtschaftlich verallgemeinerungswürdige Aussage zu treffen.
Ich komme zu der Großen Anfrage zurück. Auch ich möchte noch etwas zur Schullaufbahnempfehlung sagen. Wir stellen fest: Es gab keine Schwemme, wie sie von einigen prognostiziert wurde, als wir im Schulgesetz die Verbindlichkeit abgeschafft haben. Wir haben gehört, es gab war eine Steigung um 3,7 %. In letzten drei Jahren lag also die Übergangsquote zwischen 46,5 % und 47,1 %.
- Das ist sehr schön, dass Sie das sagen. Aber ich habe mir dazu die Frage aufgeschrieben: Wissen Sie, wie hoch die Übergangsquote im Schuljahr 2004/2005 bzw. 2005/2006 war? - Damals war sie noch höher und lag bei 47,4 %.
Damals war sie verbindlich. Frau Feußner, wir wissen, dass es Möglichkeiten gab, die Verbindlichkeit zu umgehen und sein Kind trotzdem aufs Gymnasium zu schicken. Aber was ist der Grund dafür, dass in den Bundesländern, in denen es eine verbindliche Schullaufbahnempfehlung gibt, trotzdem eine hohe Übergangsquote besteht?
Das Wirtschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin hat das einmal in den einzelnen Bundesländern erforscht. Es gab natürlich Probleme, bei den verschiedensten Reformen in den Bundesländern den Überblick zu behalten. Aber es wurde festgestellt, dass die Verbindlichkeit zu einem Ausweichverhalten sowohl bei Lehrern als auch bei Eltern führt, weil sie den Kinder die Zukunft offenhalten wollen und deswegen eher dazu tendieren, für sie erst einmal das Gymnasium zu favorisieren.
Für uns ist die Entscheidung in der vierten Klasse, ob das Kind das Abitur am Gymnasium schaffen wird oder doch eher in Richtung Sekundarschule gehen und einen Berufsausbildung machen sollte, einfach zu früh. Frau Professor Dalbert erwähnte es bereits, dass auch in der Pisa-Studie dargelegt wird, dass dies zu sozialer Selektion führt. Regelmäßig bekommen wir von der OECD, wie man so schön sagt, den Blauen Brief, in dem genau das gerügt wird. Wir sind in Europa eines der wenigen Länder, das so früh selektiert.
Die neun Jahre, die Frau Professor Dalbert vorhin erwähnt hat, sind nicht aus der Luft gegriffen. Wenn wir uns im europäischen Kontext umschauen, dann stellt man in Bezug auf die Zeit Folgendes fest: Zum Beispiel in Frankreich geht das Collège bis zur Neunten und dann wird entschieden, ob es an das Lycée oder an die Berufsschule geht.
Ich stimme auch der französischen Kultusministerin, Najat Vallaud-Belkacem, zu, die gesagt hat, dass wir mehr soziale Mischungen an den Schulen brauchen. Das schaffen wir nicht, wenn wir früh selektieren.
Deswegen steht die SPD für längeres gemeinsames Lernen und zu unserer Gemeinschaftsschule, weil wir so lange wie möglich alle Bildungsgänge offenhalten wollen. Im Saarland gibt es zum Beispiel nur noch ein Zweisäulenmodell: Es gibt das Gymnasium - Abitur nach zwölf Jahren - und die Gemeinschaftsschule mit dem Abitur, wenn man es machen möchte, nach 13 Jahre. Dort ist es im Übrigen auch eine CDU-geführte Regierung.
- Das habe ich gerade nicht gesagt.
Frau Hohmann, Sie haben von der Quote derjenigen gesprochen, die das Abitur nicht machen. Ich stimme Ihnen nicht zu; es ist nicht so, dass davon alle nicht das Abitur machen. Wir wissen nicht, ob diese Schülerinnen und Schüler nicht über Umwege das Abitur machen, das heißt erst den Abschluss der 10. Klasse machen, danach einen Beruf erlernen und dann das Abitur machen oder ob sie das Abitur am Fachgymnasium machen. Das wissen wir alles nicht. Derartige Statistiken liegen
uns nicht vor. Das können wir nicht sagen. Wir würden es gern wissen. Deswegen war Ihre Aussage verallgemeinernd.
Wir sind aber - das müssen wir feststellen - mit diesen 29 % Schlusslicht bei der Abiturquote. Man kann daher in unserem Land nicht von einer Akademikerschwemme sprechen. Wir müssen herausfinden, was die Gründe dafür sind, dass so viele Schülerinnen und Schüler das Gymnasium zwischen Klasse 5 und Klasse 12 wieder verlassen und kein Abitur machen.
Ich stimme den Leuten, die sagen, dass wir ein flexibles Schulsystem haben, nicht zu; denn das System ist recht starr. Der Aufstieg von der Sekundarschule oder anderen Schulformen zum Gymnasium ist verschwindend gering. Dabei liegt das Land Sachsen-Anhalt bei den Übergängen bei unter 1 %.
- Es gehen ja nicht alle zum Gymnasium.
- Der Übergang betrug im letzten Schuljahr 46,8 %. Das heißt, die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ist nicht am Gymnasium.
Die Gründe sind vielfältig. Wir können nur spekulieren. Das haben wir hier auch gemacht. Ist es der Leistungsdruck? Haben die Kinder zu viele Veranstaltungen nach der Schule? Haben Sie überhaupt noch Zeit, sich zu regenerieren? - Das alles sind Dinge, die wir nicht wissen, da sie nicht erhoben worden sind. Es wäre wirklich interessant, ob diese Studie, die NEPS, darüber Aussagen trifft.
Eine Möglichkeit, die ich sehe, sind die kompetenzorientierten Lehrpläne, die jetzt eingeführt werden, um mehr Freiräume zur individuellen Förderung zu schaffen. Das ist ein Knackpunkt, den wir stärken müssen.
Ich stimme Ihnen zu, Frau Hohmann, dass wir im Bereich der multiprofessionellen Teams an den Gymnasien mehr tun müssen. Die Unterstützungssysteme müssen ausgebaut werden. Bisher haben wir uns immer auf andere Schulformen konzentriert. Also, es ist wichtig, den Schulerfolg zu sichern. Die Schulsozialarbeit findet meist in den Sekundarschulen und in den Grundschulen statt, an den Gymnasien jedoch kaum. Das muss sich ändern. Darin stimme ich Ihnen zu.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir sind dafür, die Übergänge flexibler zu gestalten. Wir stehen für längeres gemeinsames Lernen, für das längere Offenhalten der einzelnen Bildungsabschlüsse. Wir
wollen den Bereich Ganztag und multiprofessionelle Teams an den Gymnasien mehr fördern und ausbauen.
In Bezug auf die andere Gründe, weshalb viele Schülerinnen und Schüler das Abitur am Gymnasium nicht schaffen, müssen wir in den nächsten Jahren die Forschung voranbringen und uns anschauen, was geforscht wird, um daraus unsere Rückschlüsse ziehen zu können. - Danke schön.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zoschke, ich weiß nicht, wie oft ich an diesem Pult gesagt habe, dass die SPDFraktion natürlich für eine Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber ist. Der Minister - nun ist er gerade nicht mehr da -
hat auch gesagt, dass er dafür ist.
- Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden.
Sie haben außerdem gesagt, wir haben Erfahrungen in anderen Bundesländern gemacht. Ja, das haben wir. In NRW haben ganze sechs Kommunen zum 1. Januar eine Gesundheitskarte eingeführt. Drei wollen noch bis zum 1. April nachfolgen. Das ist nicht einmal ein Drittel der Kommunen.
Es hat sich also ein Land auf den Weg gemacht wie wir auch schon, um eine Musterrahmenvereinbarung zu treffen, und die Kommunen lehnen das ab. Ist das die Erfahrung, die wir hier auch machen wollen? - Nein. Wir wollen eine Vereinbarung so weit hinbekommen, dass alle Kommunen und auch die Krankenkassen, ohne dass sie weiteren Klärungsbedarf haben, diese unterschreiben können. Deswegen ist dieser Prüfauftrag auch folgerichtig.
Wir sagen, die jetzt noch aufgetretenen Fragen müssen geklärt werden,
weil eine Rahmenvereinbarung, die keiner unterschreibt, uns gar nichts nützt.
Natürlich sehen wir auch die Vorteile einer elektronischen Gesundheitskarte, nämlich dass die Asylbewerber, ohne den Umweg über das Sozialamt
der Aufnahmekommune zu gehen und sich einen Behandlungsschein holen zu müssen, direkt zum Arzt gehen können. Na klar, in Bremen oder in Hamburg sagt die AOK, es gibt nur Vorteile. Auch die Verwaltungen sagen dort, es gibt Verwaltungseinsparungen. Aber das sind Städte, und in den Flächenländern läuft es gerade erst an. In NRW, wie gesagt, hat die Mehrheit der Kommunen noch große Bedenken. Ich möchte uns davor warnen, hier eine Rahmenvereinbarung zu konstruieren, die dann keiner nimmt. Das wäre vergeudete Liebesmüh.
Deswegen erst einmal die Fragen klären und dann eine Rahmenvereinbarung machen, die alle unterschreiben, das sollte unser Ziel sein. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben uns regelmäßig vom Minister oder von der Staatssekretärin im Sozialausschuss über die Maßnahmen der Integration, die wir mit dem Nachtragshaushalt beschlossen haben, berichten lassen, die die Landesregierung umsetzt. Wir haben ein gutes Paket geschnürt.
Ja, wir haben noch keine Beschlussempfehlung zu diesem Antrag verabschiedet, weil - das haben wir auch schon bei der Einbringung dieses Antrages gesagt - es diesbezüglich einen Dissens zwischen unseren Fraktionen gibt. Wer die Presse heute gelesen hat, der weiß, dass zum Beispiel unser Bundesparteitag gestern beschlossen hat, dass wir als SPD ein Einwanderungsgesetz haben wollen.
Das ist nun einmal Koalitionsarithmetik. Das wissen die GRÜNEN in Hessen; Herr Bouffier hat im Bundesrat gegen diesen Antrag gesprochen hat. Aber auch die Kollegen, die in Thüringen und in Brandenburg in der Regierung sind, wissen, dass es Koalitionsarithmetik gibt, wo man sagt: Wenn wir uns nicht einigen, dann versuchen wir, einen anderen Weg zu finden.
Wir wollten diesen Antrag nicht ablehnen. Wir haben gesagt: Dann reden wir jedes Mal im Ausschuss darüber, was wir eigentlich machen. Es ist Sinn und Zweck dieses Antrages gewesen, in Erfahrung zu bringen, welche Maßnahmen wir wie umsetzen.
Das, liebe Kollegen, war der Konsens zwischen der CDU und der SPD. Wir wollen uns intensiv damit beschäftigen und den Antrag nicht einfach vom Tisch wischen.
Wir sind uns auch darin einig, dass wir eine doppelte Integrationsaufgabe vor uns haben, die die Politik und die Landesregierung bewältigen müssen. Es geht darum, die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft, aber auch die Integration und den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft zu sichern.
Unsere Anstrengungen - das haben wir von Anfang an immer gesagt - gehen dahin, alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mitzunehmen. Für Chancengleichheit und mehr Gerechtigkeit. Alles, was wir tun, tun wir für alle. - Das ist ein schöner Spruch unserer Fraktion zu diesem Thema.
Liebe Kollegen! Viele Punkte, die in dem Antrag von Rheinland-Pfalz stehen - das sind diese zwölf Punkte -, sind auf der Bundesebene schon realisiert worden. Der Antrag hat sich zum Teil schon überholt. Deswegen schlummert er seit März in den Ausschüssen des Bundesrats. Daher muss auch geschaut werden, was wir aktualisieren müssen. Darin, dass wir das in einem Einwanderungs
gesetz alles zusammenpacken müssen, gehe ich mit Ihnen konform. Aber, wie gesagt, auch diesbezüglich sind einige Punkte längst überholt.
Es ist aus unserer Sicht auch deshalb schwierig, hierzu eine Beschlussempfehlung zu verabschieden, weil das, was wir heute beschließen, morgen schon wieder überholt ist. Das ist einfach die Dynamik der Zeit. Deswegen ist es uns bis heute nicht gelungen, diesbezüglich eine Abstimmung herbeizuführen.
Ich habe unsere Position schon damals bei der Einbringung klargemacht. Wir sind eindeutig für ein Einwanderungsgesetz. Unsere Bundestagsfraktion hat bereits Anfang des Jahres ein entsprechendes Konzept vorgestellt. Seit gestern gibt es ein 22-seitiges Papier unserer Bundespartei, die genau sagt, was wir uns vorstellen. Das können Sie gern durchlesen. Das ist auch die Position unserer Landtagsfraktion. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Görke! Ganz kurz zwei Dinge: Genau deshalb sind wir dafür, eine systematische Berufs- und Studienorientierung durchzuführen, weil wir Abbrüche verhindern wollen. Zum Berufsbildungsbericht möchte ich aber sagen: Passen Sie bei den Abbrecherzahlen auf.
Das haben wir in der Anhörung gehabt. Es wird nur geschaut, wer seine Ausbildung abgebrochen hat; es wird aber nicht erhoben, ob jemand, der beispielsweise eine Ausbildung als Koch abgebrochen hat, dann vielleicht Schornsteinfeger geworden ist. Die bloße Zahl ist wahrscheinlich zu hoch.
- Das war nur ein Beispiel. - Die GRÜNEN haben gerade gesagt, es sei gut, dass sie den Antrag eingebracht haben. Ich hatte schon bei der Einbringung damals gesagt, Kollegin Pähle und ich wollten eigentlich in der nächsten Sitzung auch einen Antrag dazu einbringen. Dann hätten wir ihn gleich so detailliert gehabt, dann hätten wir ihn nicht erweitern müssen.
Dieser Beschluss ist ein Fortschritt im Bereich der systematischen Berufs- und Studienorientierung. Ich denke, die Schulen werden sich auf den Weg machen. Wenn dann der Leitfaden für das Gymnasium vorliegt, werden wir uns damit beschäftigen und prüfen, ob er funktioniert. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Pähle hat ja schon in der Debatte am 10. Juli 2013 den Antrag der GRÜNEN begrüßt, aber auf einige Probleme des Ursprungsantrags aus der Sicht der SPD hingewiesen. Zum
einen geht es darum, dass die Prämissen für die Vertragsverhandlungen auch vom Landtag festgelegt und nicht in die Autonomie der Hochschulen gelegt werden sollten. Zum anderen geht es um die Forderung des Antrags auf eine Einsichtnahme in die Verträge durch Mitglieder des Ausschusses.
Daraufhin hatten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag gestellt, der die Forderung auf ein notwendiges Maß zurückführen sollte. Die Hochschulen sollten gemeinsam eine Selbstverpflichtung für die Verhandlung von Kooperationsverträgen und die Einführung eines regelmäßigen Berichtswesens erarbeiten, das Aufwand und Nutzen im Gleichgewicht hält.
Das Ergebnis liegt uns vor. Es ist eine abgestimmte Selbstverpflichtung der Hochschulen, die demnächst unterschrieben wird, die genügend Transparenz schafft und die Autonomie der Hochschulen gegenüber der Wirtschaft, aber auch der Politik wahrt. Daher stimme ich Ihnen zu, Frau Kollegin Dalbert, es ist ein guter Tag für die Wissenschaft und die Wirtschaft in unserem Land. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir uns die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchgelesen haben, haben wir festgestellt, dass sich hierin einmal mehr zeigt, wie schnell sich die Zahlen bezüglich der Flüchtlinge überholt haben. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass Kollege Herbst nicht 1 : 1 auf diese Große Anfrage eingegangen ist. Ich dachte mir schon, dass es hier eine Generaldebatte wird. Deswegen auch von mir einiges Generelles.
- Ich bin ein Anhänger von Bundeskanzler Schmidt in dieser Hinsicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir in den letzten Monaten erlebt haben, wird uns allen, denke ich, in Erinnerung bleiben. Nachdem Tausende von Flüchtlingen in Budapest tagelang auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen ausgeharrt hatten, immer verzweifelter wurden und sich einige bereits auf den Fußmarsch nach Mitteleuropa gemacht hatten, hat die Bundesregierung vor zwei Wochen entschieden, diese Menschen aufzunehmen.
Mir sind noch Bilder aus den Nachrichten im Kopf, wie Wachleute Nahrungsmittelrationen in die Menge werfen, anstatt sie geordnet auszugeben. Diese Szenerie sah eher nach Raubtierfütterung als nach humanitärem Handeln aus. Daher war die Entscheidung der Bundesregierung richtig. Sie war ein humanitärer, solidarischer und christlicher Ansatz zum Lösen dieses Problems.
Durch die täglichen Gespräche ist mir aber auch bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Angst haben vor der immer stärker wachsenden Zahl von Flüchtlingen. Der Herr Minister hat es bereits angesprochen: Die in dieser Woche veröffentlichte Umfrage des MDR zeigt, dass 52 % der Befragten eine solche Angst geäußert haben. Zwar haben auch 50 % angegeben, sie könnten sich vorstellen, sich für Flüchtlinge zu engagieren, oder tun es bereits, und 55 % haben die Frage, ob man jetzt einen Stopp der Aufnahme vorsehen sollte, verneint, sind sozusagen für die
Aufnahme, doch diese Angst dürfen wir nicht unterschätzen.
Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen von uns, die Leute darüber aufzuklären, was wir in Bezug auf die steigende Zahl von Asylbewerbern unternehmen. Wir müssen frühzeitig informieren und aufklären. Es geht vor allem um Menschen, die vor Krieg und Elend geflüchtet sind. Auch das müssen wir immer wieder betonen; denn das rückt immer mehr in den Hintergrund bei den öffentlichen Diskussionen, bei Vereinsveranstaltungen oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Es ist unsere Pflicht, gegen Stammtischparolen und Halbwissen vorzugehen. Solche Falschaussagen, wie: der Bund bezahlt jedem Flüchtling ein Handy, oder: er bekommt mehr als den Hartz-IVSatz, sind leicht zu widerlegen. Ich höre das aber leider täglich, und zwar von Vertretern aller Schichten. Dagegen müssen wir etwas tun. Das müssen wir alle tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen haben wir aber auch die große Hilfsbereitschaft der Menschen in unserem Land gesehen. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits ehrenamtlich für Flüchtlinge und Asylbewerber. Sie geben Sprachkurse, helfen bei der Orientierung in der Umgebung, schaffen Kontaktmöglichkeiten, organisieren Spenden usw. All diesen Bürgerinnen und Bürgern möchte ich von hier aus Dank sagen; denn ihre Hilfe ist nicht nur unbezahlbar, sondern sie ist auch gelebte Willkommenskultur.
Auch beim DRK, bei den Feuerwehren, beim THW und bei den anderen Hilfsorganisationen müssen wir uns bedanken; denn sie helfen bei der Unterbringung, sie richten Unterkünfte ein, wenn wir wieder innerhalb von 48 Stunden die Information bekommen, dass ein neuer Bus kommt. Sie helfen auch bei der Versorgung, die sie zum Teil mit organisieren, aber eben auch durchführen. Auch hierfür unser Dank an die Vertreter dieser Hilfsorganisationen.
Wir dürfen aber nicht Gefahr laufen, dieses ehrenamtliche Engagement quasi auszunutzen, uns darauf zu verlassen. Auch der Staat ist gefragt. Jetzt müssen die notwendigen Entscheidungen getroffen werden. Wir müssen zeigen, dass der Staat nicht nur Herr der Lage ist, sondern auch fähig ist, die Aufnahme der Flüchtlinge so zu gestalten, dass der soziale Zusammenhalt in unserer Gesell
schaft nicht verloren geht. So können wir auch diese erwähnte Angst minimieren.
Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen entschlossen hat, auch wenn das immer nur stückchenweise, Schritt für Schritt geht. Auch wir würden uns da den großen Wurf wünschen. Ich nehme zur Kenntnis, dass jetzt auch die Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion für ein Einwanderungsgesetz sind. Unser Fraktionsvorsitzender im Bundestag Herr Oppermann rennt damit schon seit einem halben Jahr herum und hat dafür sogar einen Vorschlag.
- Ja, dann hätten wir schon seit einem Jahr darüber diskutieren können.
Ich freue mich auch über die Zusage der stärkeren Unterstützung und Finanzierung der Erstaufnahme und über die weiteren Projekte. Ich hoffe, dass wir beim nächsten sogenannten Asylgipfel einen großen Befreiungsschlag seitens der Bundesregierung erleben.
Für unser Land besteht die dringendste Aufgabe im Moment in der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge. Mit Blick auf den herannahenden Winter muss es uns gelingen, dass kein einziger Flüchtling oder Asylbewerber in einem Zelt untergebracht wird. Die klare Ansage der Landesregierung ist: Das soll nicht passieren.
Seit der letzten Woche kennen wir die Pläne der Landesregierung hierfür. Dieses Konzept ist für meine Fraktion tragbar. Vor allem danke ich auch unserem Finanzminister. Wenn das ein Sozial- und Bildungspolitiker macht - das machen wir so gut wie nie oder gar nicht -, dann soll dieser Dank sozusagen noch einmal doppelt so stark sein; denn er hat klar gesagt, er möchte eine menschenwürdige Unterbringung, er sorgt dafür, dass jeder ein Dach über dem Kopf hat, und vor allem möchte er auch so weit vorsorgen, dass wir ein - ich sage es einmal so - Back-up von möglichen Einrichtungen haben, damit wir noch aufstocken können.
Es ist richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mehrere Erstaufnahmestellen im Land schaffen. So schaffen wir wieder ein geregeltes Verfahren, nicht wie zurzeit, dass wir die Asylbewerber durchschleusen, und die Kreise erfahren wenige Stunden oder Tage vorher, wie viele sie bekommen. Das schaffen die Kreise leider nicht mehr. Deswegen brauchen wir ein etwas geordneteres Verfahren. Dazu brauchen wir auch diese Entlastung der ZASt, damit wir den Aufenthalt wieder etwas verlängern können, damit das BAMF die
Anträge bearbeiten kann und wir dann geregelt schauen können, wo wir sie in den Kreisen unterbringen.
Wir haben seit Kurzem auch die Vertreter der BA da, die gleich die Qualifikationen aufnehmen, um zu schauen, dass wir die Menschen koordiniert dorthin bringen können, wo sie für bestimmte Ausbildungen oder Berufe gebraucht werden. Wir versuchen auch zu koordinieren, wo die Sprachklassen sind. Wir versuchen, schon besser zu werden. Wir haben unsere Fehler erkannt.
Neben der Unterbringung muss uns jedoch vor allem die Integration gelingen. Das Bildungssystem und der Arbeitsmarkt müssen daher schnell für Flüchtlinge geöffnet werden. Für eine alternde Gesellschaft, wie wir es sind, ist dies eine gute Chance, junge Fachkräfte zu gewinnen. Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern haben erst in der vergangenen Woche im Sozialausschuss dringend gefordert, wir mögen flexiblere, schnellere und vereinfachte Vorschriften für den Zugang von Flüchtlingen zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt machen. Bei der hohen Zahl von nicht besetzten Ausbildungsplätzen ist dies auch kein Wunder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder Euro, den wir heute in Ausbildung und Qualifizierung stecken, wird sich in Zukunft um ein Vielfaches auszahlen. Je besser wir Flüchtlinge aufnehmen und je besser es uns gelingt, sie zu integrieren, desto besser ist es um die Zukunft unseres Landes bestellt. In diesem Bereich hat unsere Landesregierung bereits Handlungsfähigkeit gezeigt. Es wird immer kritisiert, unser Land hätte bislang nichts getan. Nein! Wir haben es geschafft, innerhalb von sechs Wochen 90 Sprachlehrer zu organisieren, und haben 150 Sprachklassen eingerichtet. Es waren einmal elf, noch im letzten Schuljahr. Jetzt haben wir 150!
Des Weiteren haben wir seit dem 1. September 2015 eine Servicestelle für interkulturelle Kompetenz, die dafür sorgen soll, unsere Lehrer, unsere Erzieherinnen und Erzieher in diesem Bereich zu bilden, aber auch Elternarbeit mit zu organisieren und zu begleiten, vor allem auch durch Sprachmittler.
Wir haben durch das Umswitchen von ESF-Mitteln im Bereich des Inneren jetzt Sprachkurse, die finanziert werden, zu denen ein Zugang für alle besteht, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Und: Seit dieser Woche fangen wir mit EQ ++ an. Das ist eine ausbildungsbegleitende Maßnahme, bei der das zweite Plus dafür steht, dass neben Berufsschule und Ausbildung extra Sprachförderung erfolgt, weil vor allem die Sprachkompetenz in den Fachtermini gestärkt werden muss.
Wir müssen auch unserer Landesintegrationsbeauftragten Susi Möbbeck danken, die sich seit Jahren in dem Bereich Integration unseres Landes verdient gemacht hat. Sie ist die verlässliche Ansprechpartnerin für die Flüchtlinge für uns.
Mir wird durch die Frau Vizepräsidentin das Ende der Redezeit signalisiert. Aber ich sehe leider die Zeit nicht, weil das Display kaputt ist.
Noch einen Abschlusssatz?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Abschlusssatz zur Großen Anfrage: Wir waren auf einem guten Weg. Wir hatten schon zwei Drittel der Asylbewerber dezentral untergebracht. Leider gibt es noch drei Kreise, in denen es mehrheitlich andersherum war. Auch bei der Qualifizierung der Sozialarbeiterinnen und Betreuer waren wir auf einem guten Weg. Die Leitlinie auszusetzen, sehen große Teile von uns kritisch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschlandweit besuchen immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam Kitas und Schulen. Auch in SachsenAnhalt lässt sich das belegen. Während im Schuljahr 2009/2010 von den insgesamt 173 799 Schülerinnen und Schülern noch 13 184 eine Förderschule besuchten, so waren es im Schuljahr 2014/ 2015 10 619 Schüler von insgesamt 185 351.
Leider muss festgestellt werden, dass mit zunehmendem Alter den Lernenden mit Behinderung immer weniger Angebote zur Verfügung stehen. Während im Kita- und Schulbereich mannigfaltig über Inklusion und deren Umsetzung diskutiert wird, scheint das Thema bei der beruflichen Bildung, aber auch in den Hochschulen außen vor zu sein. Inklusion darf aber nicht nach der Schule aufhören!
Inklusive Bildung betrifft, anders als häufig angenommen, nicht vordergründig Menschen mit Behinderung, sondern berücksichtigt auch die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen. Man spricht also über Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierbei eine trennscharfe Definition vornehmen zu wollen, erweist sich oft als schwierig.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn man feststellt, dass in Schulen andere Diagnosen und Kategorisierungen verwendet werden als in der beruflichen Bildung. Aber genau diese Kategorisierungen entscheiden darüber, welche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen jemandem zustehen. Allein deshalb gehören diese Verfahren auf den Prüfstand, um Zugänge und Übergänge zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Schaut man sich den Bildungsbericht des Bundes aus dem Jahr 2014 an, stellt man fest, dass die Bundesagentur für Arbeit mit rund 1,5 Milliarden € im Jahr 2012 den größten Anteil an den finanziellen Aufwendungen für Inklusion in der beruflichen Bildung trägt. Aber nur 1 % dieser Ausgaben ging
an Betriebe als Träger der Ausbildung. Hierbei besteht also dringend Handlungsbedarf.
Die Berufsförderungswerke, die ca. 2 500 Werkstattstandorte und über 300 000 Menschen betreuen, werden weiter als Partner in Netzwerken eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig sollte aber ein größerer Anteil von Jugendlichen eine Chance für eine betriebliche Ausbildung erhalten.
Um dem viel propagierten Fachkräftemangel entgegenzuwirken, versuchen Betriebe jetzt schon, vielfach neue Zielgruppen zu erschließen. Doch anscheinend sind die vorhandenen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten inklusiver Berufsbildung zu unbekannt oder nicht weit genug verbreitet, sonst würden Betriebe wohl mehr Engagement in diesem Bereich zeigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz ausführen, welche aktuellen gesetzlichen Grundlagen wir zurzeit haben. Wir alle wissen, dass das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung grundlegend für die duale Berufsausbildung sind. Das Leitbild der beruflichen Handlungsfähigkeit als Ziel der Berufsausbildung wurde mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 festgeschrieben.
Die Berufsausbildung behinderter Menschen ist im Berufsbildungsgesetz fest verankert und darüber hinaus in § 112 SGB III - Teilhabe am Arbeitsleben - festgehalten. Das Berufsbildungsgesetz sagt in § 64 aus, dass behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. Laut § 65 wird die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs gewährt, der sich zum Beispiel auf die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung oder auf die Inanspruchnahme von Hilfsmitteln und Hilfsleistungen bezieht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung behinderter Menschen nach speziellen Ausbildungsregelungen durch entsprechende Stellen. - So steht es in § 66 des Berufsbildungsgesetzes.
Regelungen zur Berufsbildung förderungsbedürftiger junger Menschen - § 78 SGB III -, also Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und sozial Benachteiligte, finden sich ausschließlich in den Sozialgesetzbüchern wieder. Hierzu sind insbesondere SGB II, SGB III und SGB VIII zu nennen.
Das Berufsbildungsgesetz nimmt diese Gruppe nur im Bereich der Berufsausbildungsvorbereitung auf. Es sieht umfangreiche sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung vor, um diese Zielgruppe zur Ausbildungsreife zu führen.
Wir haben schon unterstützende Förderangebote für die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, die Möglichkeiten schaffen, die Ausbildung unterschiedlich auszugestalten und mit einer betrieblichen Ausbildung zu kombinieren. Aber auch die assistierte Ausbildung und die Berufsein
stiegsbegleitung sind solche existierenden Angebote. Für Sachsen-Anhalt wäre zum Beispiel „EQ plus“ zu nennen. Es ist geplant, das auf ganz Sachsen-Anhalt auszuweiten.
Natürlich muss die Rolle und Aufgabe der Werkstätten in Bezug auf berufliche Bildung auch erwähnt werden. Nach § 36 SGB IX ist es die Aufgabe der Werkstätten als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, Menschen aufzunehmen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Diese Personen, die zwar beruflich rehabilitationsfähig sind, aber behinderungsbedingt nicht die Voraussetzungen für andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllen, sollen aufgenommen werden. Man soll sie beruflich bilden und beschäftigen.
Oft wird aber den Werkstätten vorgeworfen, dass sie genau dieser Aufgabe der beruflichen Bildung zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt nicht nachkommen wollen, weil sie dann leistungsstarke Beschäftigte verlieren und somit ihre Umsätze einbrechen würden. Die Übergangsquote aus der Werkstatt in den Arbeitsmarkt laut einer Studie von 2011 von bundesweit 0,2 % entkräftet diesen Vorwurf nicht.
Ich möchte mich eines pauschalen Urteils enthalten. Wir wissen, es gibt in jedem Bereich positive Beispiele, aber auch schwarze Schafe. Ich denke aber, dass Werkstätten für diejenigen, welche nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert werden können, durchaus als Arbeitsstätte wichtig sind. Außerdem sehe ich bei den Werkstätten ein Potenzial als Kompetenzzentrum für Inklusion in den Bereich berufliche Bildung für ihre jeweilige Region. Doch dieses Potenzial müssen sie noch weiter ausbauen, weiterentwickeln und offensiver angehen.
Ein guter Anfang ist hierbei die länderübergreifende gemeinsame Arbeitsgruppe von Werkstätten, die seit 2014 Standards zur Anpassung der Berufsbildung in einigen Berufsfeldern erarbeitet. Ziel ist es, transparente und nachvollziehbare Bildungswege zu schaffen, die in Zukunft einen Anschluss an die Systematik der Berufsbildung zulassen. Um den individuellen Anforderungen des Einzelnen gerecht zu werden, muss man von einem curricularen Vorgehen hin zu einer kompetenzorientierten Feststellung von Teilleistungen kommen. Auch muss hierbei über eine Flexibilisierung der zeitlichen Vorgabe für Ausbildungsgänge nachgedacht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So lässt sich also feststellen, dass wir in Deutschland gesetzliche Regelungen und damit verbunden auch Instrumente, Förderungs- und Unterstützungsangebote haben, um es Menschen mit Behinde
rung zu ermöglichen, in die Ausbildung zu kommen. Das Paradoxe ist aber, dass von Diagnosen und Einstufungen bezüglich der jeweiligen Beeinträchtigung bzw. Behinderung abhängt, welche Förderangebote für den Einzelnen offenstehen. So kommt zum Beispiel der Kategorisierung von Lernbeeinträchtigungen und Lernbehinderungen eine entscheidende Bedeutung zu, in welchen Bereich jemand kommt. Das entspricht nicht wirklich dem Gedanken der Inklusion.
Ich stimme der Aussage von Dr. Ursula Bylinski vom Bundesinstitut für Berufsbildung zu: Wenn wir in der beruflichen Bildung Inklusion wirklich umsetzen wollen, müssen wir weg von einer Merkmalsfeststellung für die Teilhabe an Bildungs-, Unterstützungs- und Förderangeboten, hin zu Angeboten, die sich am individuellen Bedarf orientieren. Dies würde auch eine Aufhebung von Etikettierung und Stigmatisierung bedeuten.
Wie in den allgemeinbildenden Schulen wird es auch in diesem Bereich einige Zeit brauchen, bis man entsprechende Konzepte für den Berufsbildungsbereich erarbeitet, initiiert und umgesetzt haben wird.
Die Koalitionsfraktionen sehen in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf und wollen mit diesem Antrag die Landesregierung beauftragen, sich auf den Weg zu machen. Denn der gemeinsame Unterricht, der jetzt schon in den Sekundarschulen läuft, soll nicht nur dazu führen, dass wir mehr Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss führen, sondern wir wollen auch erreichen, dass diese Schüler danach auch einen Berufsabschluss bekommen. Wir wollen also auch diese Quote erhöhen.
Nun zu unserem Antrag im Einzelnen. Es wird immer wieder festgestellt, dass die Statistiken zur Inklusion im Bereich beruflicher Bildung nicht ausreichend sind. Wenn wir Rückschlüsse ziehen wollen, bei welchen Maßnahmen und Instrumenten wir nachjustieren müssen bzw. welche wir noch schaffen müssen, um Jugendlichen mit Behinderungen einen besseren Zugang zur beruflichen Bildung zu ermöglichen, brauchen wir eine bessere Datenlage.
Wie viele Schüler mit welcher Behinderung erreichen welchen Abschluss? Wie viele gehen direkt in eine duale Ausbildung? Wie viele landen im Übergangssystem? Werden die Werkstätten für Behinderte ihrer Aufgabe gerecht? Wie viele Jugendliche werden dort zu einer Ausbildung geführt? - All das sind Fragen, zu denen es keine fundierten Statistiken gibt.
Glücklicherweise ist in den in der letzten Woche veröffentlichten Berufsbildungsbericht des Landes zum ersten Mal unter Punkt 1.7 die Inklusion von Menschen mit Behinderungen explizit aufgenommen worden. Aber in dieser gut zusammengefass
ten einen Seite war über Zahlen nicht wirklich etwas zu erfahren. Darin stand lediglich, was die Aufgabe wäre bzw. was für Maßnahmen möglich wären. Hierfür brauchen wir wirklich mehr Informationen. Die Aussagen im Berufsbildungsbericht zu Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund waren viel genauer und expliziter.
Wie ich vorhin ausgeführt habe, gibt es schon jetzt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Menschen mit Behinderungen in eine Ausbildung zu führen. Doch wie so oft existieren zum Teil bei verschiedenen Trägern ähnliche Maßnahmen; der Einzelne kann leicht den Überblick verlieren. Umfragen zeigen, dass auch Firmen oft gar nicht wissen, welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, wenn sie Azubis mit Behinderung einstellen würden. Daher scheuen sie oft diesen Schritt; das belegen Umfragen und auch Aussagen von Firmen, mit denen ich mich unterhalten habe.
Daher wird oft auf Tagungen, bei denen es um Inklusion im Bereich der Berufsbildung geht, der Wunsch laut, dass Schülerinnen und Schüler eine Art Zusammenstellung ihrer Kompetenzen und der Fördermöglichkeiten bekommen und diese dann quasi ihren Firmen zur Verfügung stellen, damit sie wissen, wo sie Unterstützung beantragen könnten. Im Zuge der Erarbeitung des Handlungskonzepts, das wir uns wünschen, müsste dann geklärt werden, wer hilft, diese Daten zusammenzustellen, damit der Schüler sie in der Hand hat.
Aber generell, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir ein abgestimmtes Handlungskonzept für unser Land, um Inklusion in der beruflichen Bildung umzusetzen. Um dieses Ziel umsetzen zu können, sind nicht nur die Schulen gefragt, sondern auch die Sozial- und Wirtschaftspartner. Daher wollen wir auch, dass sich die Sozial- und Wirtschaftspartner, der Landesbehindertenrat und der Landesschulrat, in dem Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter sind, - wenn das MK etwas erarbeitet, ist der automatisch mit dabei - unterhalten und eruieren, was getan werden muss.
Da wollen wir Folgendes: Erstens. Wie sehen wir die Berufsorientierung in Förderschulen? - Auch in den Schulen brauchen wir mehr. Ich bin immer wieder begeistert, dass sich jedes Jahr im Bereich Berufswahlsiegel Förderschulen bewerben und dieses Siegel erreichen oder rezertifizieren, zum Beispiel am letzten Dienstag die Förderschule aus Sangerhausen oder eine Förderschule aus Schönebeck. Davon brauchten wir mehr.
Zweitens. Wir brauchen außerdem kompetenzorientierte individuelle Beratung, die impliziert werden muss, um zu ermitteln, welchen Unterstützungsbedarf der Betreffende braucht, damit man sachgerecht entscheiden kann, welche Qualifizierungen für den Arbeitsmarkt angeboten werden können.
Drittens. Betriebe müssen ermutigt und unterstützt werden, damit sie auch Menschen mit Behinderungen einstellen. Ähnlich wie bei dem Projekt „!NKA“, das gerade im südlichen Teil unserer Bundesrepublik läuft, braucht man dafür Kompetenzstellen bzw. Netzwerkstellen, die bei der Umsetzung der jeweiligen Arbeitsplatzanforderungen helfen, also Adaptionen erkennen, Hilfsmittel installieren und Qualifizierungen konzipieren, aber auch Fortbildungen für die zukünftigen Ausbilder und Kollegen anbieten.
Oft sind im Bereich der Kollegen Ängste vorhanden, wie sie mit dem neuen Kollegen dann umgehen sollen. Diese kann man abbauen, indem man entsprechende Fortbildungen anbietet. Natürlich müssten auch die Ausbilder in den Betrieben geschult werden, um besser auf den Auszubildenden, der eine Behinderung bzw. eine Beeinträchtigung hat, eingehen zu können.
Natürlich bedarf es auch - die Frage müssen wir uns dann stellen - einer neuen Ausgestaltung im Bereich der Aus- und Fortbildung von Berufsschullehrern. Auch hier muss der Bereich Inklusion in Modulen eingebracht werden. Aber natürlich müsste man sich auch darüber unterhalten, wie man Berufsschulen für diesen Bereich baulich ausstattet und unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden all diese Veränderungen nicht von heute auf morgen schaffen, auch nicht gegen die beteiligten Akteure. Daher müssen wir, wie schon gesagt, die beteiligten Akteure in die Erarbeitung dieses Konzeptes einbinden und müssen vor allem Werbung dafür machen.
Frau Görke hat letztens bei einer Veranstaltung deutlich gemacht, dass auch die Eltern zum Teil überzeugt werden müssen, weil sie oft Angst haben, dass ihre Kinder auf dem Arbeitsmarkt scheitern könnten, weshalb sie sie lieber in einem geschützten Raum sehen, wodurch vielleicht einige Kinder, die es auf dem Arbeitsmarkt schaffen könnten, dann doch in den Werkstätten landen. Wir müssen also auch darauf hinwirken, dass das Potenzial der Kinder unterstützt wird, auch seitens des Elternhauses.
Zu den Änderungsanträgen wird nachher meine Kollegin Frau Dr. Späthe etwas ausführen. Ich möchte abschließend nur noch sagen: Beginnen wir heute, uns auf den Weg zu machen, die Voraussetzungen zu schaffen, um einen gleichberechtigten Zugang zur beruflichen Bildung in SachsenAnhalt zu ermöglichen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal ein paar Sachen. Herr Jantos, Sie fühlten sich vorhin hin- und hergerissen zwischen den Ausführungen von Frau Hohmann und denen des Ministers. Sie können beiden glauben. Einmal sind wir schon auf dem Weg und machen auch viel in dem Bereich, und auch Gutes. Aber - Frau Hohmann hat es schon festgestellt - wir werden eine steigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen haben, auf die wir uns einstellen müssen. Deshalb sind beide Ausführungen eigentlich treffend. Wir müssen dann bloß im Ausschuss für uns zusammenfassen, was wir machen wollen.
Frau Lüddemann, weil Sie so betont haben, dass es schön ist, dass die Sozialpolitiker sprechen und nicht die Innenpolitiker. Für meine Fraktion kann ich auf jeden Fall sagen - ich glaube, das ist auch bei der CDU so -, auch für unsere Innenpolitiker steht das Kindswohl mit an erster Stelle und ist ein wichtiger Punkt. Das wollte ich bloß noch einmal erwähnen.
Inhaltlich wurde schon ganz viel gesagt. Deswegen werde ich mich da kurz fassen. Es ist nicht so, dass wir jetzt warten, bis das Gesetz da ist. Ich weiß, dass sich auch schon die interministerielle Arbeitsgruppe Asyl um das Thema gekümmert und geguckt hat, was sie machen könnten. Auch da ist die Diskussion über eine zweite Clearingstelle aufgekommen.
Wir wissen nicht, wie viele Kinder kommen werden. Wir müssen schauen; vielleicht brauchen wir noch eine mehr. Das werden wir dann sehen. Es stimmt, das Gesetz auf der Bundesebene soll noch von der Sommerpause kommen. Dann werden wir mehr wissen. Dann können wir auch gezielt für uns entscheiden, was wir machen können und wie.
Aber auf jeden Fall ist es wichtig, dass wir es schaffen, für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein Verfahren zu finden, in dem sie ein Gefühl von Geborgenheit bekommen, mit dem ihnen Zeit gegeben wird, anzukommen, in dem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihr Erlebtes in Einzelgesprächen und in Gruppengesprächen zu verarbeiten, und in dem man ihnen von Anfang an Deutsch beibringt oder - das wurde noch nicht erwähnt - Lesen und Schreiben. Viele können gar nicht lesen. Wir müssen ihnen auch erst einmal Lesen und Schreiben beibringen - das gehört dann auch dazu - und sie dann bei der Entwicklung ihrer eigenen neuen Perspektive unterstützen. Da ist die Clearingstelle in Magdeburg ein gutes Beispiel. Das müssten wir quasi kopieren und im Land verteilen.
Zum Thema Vormundschaft hat der Minister schon Genaues angeführt. Im Bereich Beschulung und Sprachunterricht hat in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses das MK schon die groben Skizzen des Programms dargestellt. Auch da warten wir jetzt noch auf das Genauere, weil auch noch der Nachtragshaushalt kommt. Das muss alles auch berücksichtigt werden, damit es umgesetzt werden kann. Auch da sind wir auf die Debatten im Ausschuss gespannt.
Hinsichtlich der Handreichung hat der Minister auch schon gesagt, dass man die nach fünf Jahren einmal evaluieren und erneuern könnte, damit sie passend für die aktuelle Zeit ist.
Dabei will ich es bewenden lassen. Ich möchte noch sagen, dass wir den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überweisen möchten und um Zustimmung zur Überweisung bitten. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal ist es schade, dass Herr Gallert nicht da ist, weil er gestern gefordert hat, dass wir einen Integrationsminister brauchen. Der hat heute gesprochen. Der sitzt da. Außerdem haben wir eine Integrationsbeauftragte, die eine sehr gute Arbeit macht.
Schade ist es aber auch, dass die beiden Teilnehmer an der Podiumsdiskussion am 6. Mai zum Thema „Einwanderung - eine Chance für SachsenAnhalt“ - es handelt sich um den Innenminister und um den Ministerpräsidenten - gerade nicht anwe
send sind. Diese Diskussion im Vorfeld ihrer Veranstaltung wäre vielleicht ganz spannend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Oppositionsfraktionen haben regelmäßig Anträge zu den Themen Integration, Migration und Einwanderung in den Landtag eingebracht. Herr Gallert hat gestern noch einmal einige davon aufgezählt. Meine Fraktion hätte den Anträgen oft zum Teil zustimmen können,
- sehr schön - aber leider die Kollegen von der CDU nicht. So kommt dann die Koalitionsarithmetik zum Tragen. Wir überweisen in den Ausschuss. Dann kommen Beschlussempfehlungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner heraus.
Aber wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir klar sagen müssen, was wir in Bezug auf Einwanderung wollen; denn es wurde schon festgestellt, dass unsere Bevölkerung schrumpft. Gleichzeitig wächst der Fachkräftebedarf im qualifizierten Bereich. Wie soll man dieses Problem also angehen? - Da möchte ich noch einmal das Zitat vortragen, das vorhin auch benutzt wurde: Wenn Sachsen-Anhalt nicht von der Landkarte verschwinden soll, können wir uns über Zuwanderung nur freuen, sagte der Ministerpräsident gestern. Ähnlich wurde er auch schon im Januar in der „MZ“ zitiert.
Damit hat er Recht. Meine Fraktion stimmt ihm auch dahingehend zu, dass wir ein neues Zuwanderungsrecht brauchen.
Ich weiß - er sagt es auch selbst -, dass große Teile der CDU dies nicht so sehen. Aber wir sagen, dass er da Recht hat.
Unsere Bundestagsfraktion hat auch ein Positionspapier für ein neues Einwanderungsrecht herausgegeben und verabschiedet. Darauf komme ich später noch einmal zu sprechen. Der Innenminister scheint diesem Papier aber nicht so abgeneigt gegenüber zu stehen; denn im MDR wurde er am 19. März 2015 wie folgt zitiert:
„Ich halte dieses kanadische Modell zumindest für nachdenkenswert und auch in Teilen für übernehmbar. Das muss jetzt gemeinsam besprochen werden. Je breiter der politische und gesellschaftliche Konsens wird, umso besser.“
Nun, über das Modell kann man sich streiten, auch in unserer Partei. Aber ich sehe die Bereitschaft zur Diskussion. Das sollten wir im Bereich des Einwanderungsgesetzes auch machen.
Aber, liebe Kollegen von der CDU, dann müsstet ihr euch auch daran beteiligen und sagen, was ihr wollt, außer der schnellen Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Kollege Rotter hat gerade ein paar Sachen vorbetragen.
- Kollege Rotter hatte gerade einige Ausführungen gemacht, bei denen man eine Ahnung bekam.
Aber, liebe Kollegen von der CDU, ich möchte noch auf den gestrigen „Deutschlandtrend“ hinweisen. 70 % der Befragten haben sich dort für mehr Einwanderung ausgesprochen. So viel zu der gestrigen Aussage, dass Sie sich in der Mitte der Gesellschaft befinden.
Wir, die SPD, sagen nicht nur, dass man sich über Zuwanderungsregeln unterhalten sollte, sondern auch, dass wir über die Rahmenbedingungen für ein neues Einwanderungsgesetz breit diskutieren sollten. Einige unserer Positionen möchte ich kurz zusammenfassen.
Wir sind dafür, dass Deutschland ein neues Einwanderungsgesetz erhält. Unser Ziel ist es, die verschiedenen Einwanderungsvorschriften in einem Einwanderungsgesetz zu bündeln und mit diesem Gesetz ein starkes Signal auszusenden, dass Deutschland für die Einwanderung gut ausgebildeter Menschen wirbt.
Gleichzeitig soll so ein Gesetz mit mehr Transparenz Vertrauen schaffen, Sorgen entkräften und zugleich das Signal einer Willkommenskultur aussenden. Es soll signalisieren, dass Deutschland ein attraktives und weltoffenes Land ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion, aber auch die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz schlagen in dem Zusammenhang neben der blauen Karte der EU ein flexibles und nachfrageorientiertes Punktesystem vor. Man sollte sich über das, was man hier genau möchte, unterhalten. Aber man könnte jetzt schon Hürden abbauen, indem man die Hürden im Bereich qualifizierter Spezialisten senkt.
Über die bessere und schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse hat der Minister schon gesprochen. Das müssen wir angehen; denn zurzeit arbeiten immer noch 300 000 bis 500 000 Einwanderer unterhalb ihrer Qualifikation. Das sollte nicht sein.
Es sollte auch das Ziel sein, mehr ausländische Studentinnen und Schüler zu gewinnen, die auch hier einer Arbeit nachgehen, wenn sie hier eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die Öffnung des Arbeitsmarktes für Flüchtlinge. Die große Koalition hat in diesem Bereich schon einiges auf den Weg gebracht. Wir haben eine Regelung eingeführt, nach der der Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten Aufenthalt geöffnet wird. Der Wegfall der Vorrangprüfung erfolgt nach 15 Monaten.
Über eine Überlegung, die uns auch die Kammern, also die Wirtschaft, angetragen haben, sollte man diskutieren. Bei geduldeten und asylsuchenden Jugendlichen, die eine Ausbildung begonnen oder ein Ausbildungsangebot haben, sollte man unabhängig vom Ausgang der asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren den Aufenthalt bis zum Abschluss der Ausbildung gewähren. Über diesen Vorschlag sollte man hier wirklich diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der Auffassung, dass Einwanderung nicht gegen die Gesellschaft, sondern nur mit der breiten Unterstützung der Gesellschaft gestaltet werden kann. Eine positive gesellschaftliche Grundhaltung zur Einwanderung entsteht aber auch nicht von heute auf morgen. Wir stehen daher erst am Beginn einer gesellschaftlichen Debatte über die Notwendigkeit und die Chancen einer modernen Einwanderungspolitik. Die SPD und in erster Linie unsere Bundestagsfraktion hat klare Vorstellungen formuliert.
Nein, ich komme zum letzten Satz. - Dann möchte ich noch sagen, was wir mit dem Antrag machen wollen. Lassen Sie uns die Chance nutzen und gemeinsam in den Ausschüssen über das diskutieren, was wir wollen. Deswegen wollen wir den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in den Innenausschuss überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass viele, als sie auf die Tagesordnung geschaut und die Aussprache zum Thema „Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses“ gesehen haben, nicht unbedingt begeistert waren. Seien wir ganz ehrlich: Wenn man sich in den Ländern umschaut, stellt man fest: Die wenigsten Abgeordneten in den Petitionsausschüssen haben sich am Anfang ihrer Wahlperiode freiwillig für den Petitionsausschuss beworben.
- „Die wenigsten“ habe ich gesagt, Herr Grünert. - Aber viele von uns haben diese Arbeit lieben und schätzen gelernt, weil sie eine ist, bei der wir uns 14-täglich mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürger und den Auswirkungen der Gesetze, die wir beschließen, auseinandersetzen.
Die Stellung der Petition ist in Artikel 17 des Grundgesetzes geregelt. Es ist ein Grundrecht für jeden, eine Petition an seine Volksvertretung zu senden. Herr Mewes eröffnet regelmäßig die Sitzung mit den Worten: Politik trifft auf Wirklichkeit. Ich gehe davon aus, dass wir immer auf Wirklichkeit treffen und auch Politik für die Wirklichkeit machen, aber ich weiß, was er damit meint.
Zum Beispiel haben wir in der letzten Sitzung eine Petition bekommen, bei der erst anhand der Stellungnahme des Finanzministeriums festgestellt wurde: Wir haben tatsächlich eine Gesetzeslücke. Das haben die Kollegen vom Finanzausschuss überwiesen bekommen. Sie werden jetzt prüfen, ob sie im Rahmen der Überarbeitung des Beamtenbesoldungsrechtes diese Gesetzeslücke
schließen können oder was sie dabei tun können. Das ist zum Beispiel ein Punkt, wo die Fundgrube für die parlamentarische Arbeit Wirklichkeit wird.
Auch im Bereich der GEZ, kann man sagen, ist in den letzten Jahren durch Petitionen viel passiert. Als wir angefangen haben, mit dem neuen Staatsvertrag und der neuen Erhebungsweise zu arbeiten, wurden durch Petitionen nach und nach einige Dinge aufgedeckt, die nachgesteuert wurden, zum Beispiel, dass in Ostdeutschland die Bungalows größer sind, als es im Kleingartengesetz der Bundesrepublik Deutschland steht. Diese wurden nachträglich als Ausnahmen anerkannt. Auch die Möglichkeit der saisonalen Abmeldung von Bungalows wurde nachträglich von der ARD und dem ZDF akzeptiert, weil immer wieder in dieser Hinsicht Petitionen vorlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit des Petitionsausschusses - das wurde schon gesagt - ist überparteilich. Auch wenn wir für jeden Bereich einen Berichterstatter von den Koalitionsfraktionen und einen von den Oppositionsfraktio
nen haben, brauchen wir, im Gegensatz zu NRW, keinen Beschluss in der Geschäftsordnung dahingehend, dass wir einstimmig sein müssen. Wir sind es einfach immer, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Verständlicherweise haben die Politiker der Opposition in den Bereichen Grundschule und Hochschulstrukturreform nicht mit den Koalitionsfraktionen beschlossen. Das war nicht anders zu erwarten.
Lassen Sie mich ein Wort zu den berühmten Online-Petitionen sagen, zum Beispiel bei „openpetition“ oder „Chance.org“, weil das gerade hoch und runter geht. Dazu heißt es ganz schnell: Ich mache zu dem Thema eine Petition. Es gibt ein Verfahren, wie Petitionen gemacht werden müssen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage. „Chance.org“ und „openpetition“ sind nicht die offiziellen Verfahren für Petitionen.
Wir hatten es schon ein paarmal, dass Petenten kamen und gesagt haben: Wir haben soundso viele Unterschriften gesammelt. Dann haben eine Ausschussassistentin oder wir nachgeschaut und gesagt: Nein, wir haben nur drei, die anderen tausend sind online, die können wir nicht zählen. Aber das ist egal, weil wir Einzel- und Sammelpetitionen in gleicher Art und Weise bearbeiten und berücksichtigen.
Lassen Sie mich kurz an einem Beispiel zeigen, wie die Arbeit des Petitionsausschusses funktioniert: Im Bereich Zöschen - Herr Bommersbach kennt die Thematik - ist in mehreren Jahren öfter einmal die Straße gesperrt worden. Dort gab es von den dortigen Gewerbetreibenden die Anzeige, dass sie das behindert. Nun ist wieder geplant, für neun Monate, hieß es, zuerst 2015, dann 2016 noch einmal, die Straße zu sperren. Verständlicherweise kamen wieder die Gewerbetreibenden auf uns zu und haben gefragt, ob man das nicht anders regeln kann; denn sie hätten dadurch Einbußen.
Der Petitionsausschuss war vor Ort, und zwar noch am letzten Freitag vor Weihnachten 2014. Er hat sich das mit den Leuten bei miserablem Wetter angesehen. Wir haben Ideen und Vorschläge aufgenommen und haben sogar im Januar, weil die Stellungnahmen der Regierung nicht schnell genug da waren, unsere Mittagspause in der Sitzung des Landtages geopfert und eine Sondersitzung gemacht, um diese Petition abzuarbeiten, damit wir eine frühestmögliche Ausschreibung ermöglichen konnten.
Im Endeffekt kam ein Kompromiss heraus. Wir haben erreicht, dass die Sperrung nur in einem Jahr vorgenommen wird, dass die Bauarbeiten durchgezogen werden, und haben sie auf das Jahr 2016 geschoben, damit alles in Ruhe geplant werden kann. Damit ist in Zöschen jeder zufrieden. Die Ortsbürgermeisterin, die Petenten und auch die
Einwohner, mit denen ich gesprochen habe, können mit diesem Kompromiss leben. Ich denke, so funktioniert Petitionsarbeit. Wir nehmen alles ernst, gehen vor Ort, wenn es sein muss, sprechen mit den Leuten und wägen die Vor- und Nachteile ab.
Zum Schluss sei auch mein Dank zum einen an die Ministerien gerichtet, die die Stellungnahmen bearbeiten und bei uns anwesend sein und auf Nachfragen antworten müssen, aber vor allem auch an Frau Rentmeister und ihr Team, die diese Stellungnahmen sammeln, die Vorgänge im Auge haben und uns rechtzeitig vorlegen und Kurzberichte zusammenfassen, auch für die Bereiche, wo sie nicht Berichterstatter sind. Das ist nämlich zum Beispiel einzigartig in der Bundesrepublik. Das ist in keinem anderen Landtag so. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der heutigen Debatte sollte ein klares Zeichen nach außen ausgehen, und zwar dass alle Mitglieder dieses Landtages sich darüber einig sind, dass Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtspopulismus in unserem Land und in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.
Ja, es ist beunruhigend, dass nicht nur in Tröglitz, sondern auch deutschlandweit immer häufiger Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von Rechtsextremen unter Druck gesetzt oder offen bedroht werden. Es ist ein gesellschaftlicher Skandal, dass gewaltbereite Neonazis die politische Propaganda bestimmen können.
Der Wert ehrenamtlicher Kommunalpolitik für die lokale Demokratie verlangt nicht nur stärkere Anerkennung, sondern auch, dass wir sie im Kampf gegen Rechts stärken.
Hierzu gehört unter anderem der aktuelle Erlass des Innenministeriums zum Schutz ehrenamtlich Tätiger, den wir gern im Innenausschuss vorgestellt bekommen haben wollen und auch diskutieren wollen. Auch halten die Koalitionsfraktionen eine bessere Unterstützung und Beratung der mit Versammlungsfragen befassten Behörden für
zwingend erforderlich. Das Landesverwaltungsamt soll entsprechend beraten und unterstützen. Die eben schon angesprochenen Regionalkonferenzen zur Schulung im Verfassungsrecht und zu den aktuellen Entwicklungen für die Behörden und die Landkreise unterstützen wir auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Dank gehört neben den Kommunalpolitikern auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich um Flüchtlinge und Asylsuchende kümmern
und diesen helfen, sich in unserer Welt zurechtzufinden und sich zu integrieren. Durch solche ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger wird Willkommenskultur nicht nur gelebt, sondern auch geschaffen. Denn die Aufnahme und Integration von bei uns Hilfe suchenden Ausländerinnen und Ausländern kann nur gelingen, wenn sie von Menschen hier im Land mit offenen Armen willkommen geheißen werden.
Es ist daher zu begrüßen, dass Sachsen-Anhalt seit dem 11. März 2015 eine Netzwerkstelle „Willkommenskultur“ hat, die bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen angesie
delt ist, die für die Förderung von lokaler Willkommenskultur - das wurde eben schon gesagt - für die Jahre 2015 und 2016 jeweils Mittel in Höhe von 350 000 € bereitstellt, wofür sich die SPDFraktion auch in den Haushaltsberatungen eingesetzt hat.
Dort sollen Vereine, freie Träger, Initiativen und Privatpersonen, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge und Zugewanderte engagieren, beraten, aber auch finanziell unterstützt werden. In einem Engagementfonds stehen zunächst 6 000 € zur Verfügung. Aus diesem Topf können bis zu 2 500 € pro Projekt beantragt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir so etwas wie in Tröglitz nicht noch einmal erleben wollen, dann sind frühzeitige Bürgerversammlungen das A und O. Wenn man sich die Presseberichte dazu anschaut, dann stellt man fest, dass es auch daran lag, dass vor Ort nicht frühzeitig offensiv damit umgegangen worden ist. Wenn Gerüchte und Fehlinformationen erst einmal kursieren, ist dies die Grundlage oder - bildlich gesprochen - sogar der Nährboden, auf dem Populisten und Nazis mit ihren Parolen und Vorurteilen Fuß fassen und sich dann auch ausbreiten können.
Daher müssen sowohl die Kommunen zeitnah und fortlaufend über die zu erwartende Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden informiert werden. Man muss Probleme offen ansprechen. Landkreise und Gemeinden müssen besser und schneller miteinander kommunizieren, die Bürger informieren und versuchen, durch frühzeitige Aufklärung Ängste abzubauen.