Daniel Sturm

Sitzungen

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Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Drs. 7/6257 wurde in der 105. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2020 dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung überwiesen. Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Bundesrat gegenüber der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass neue europapolitische Schwerpunkte während der EURatspräsidentschaft Deutschlands umgesetzt werden.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat in der 39. Sitzung am 9. Oktober 2020 über die Vorlage beraten. Der Ausschuss verständigte sich im Ergebnis dieser Beratung darauf, die Beschlussempfehlung für den Landtag in gleicher Sitzung zu erarbeiten. Mit den Stimmen der Fraktion der AfD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltungen der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde sodann beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der Drs. 7/6818 vor. Ich bitte namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland in der Drs. 7/6183 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in der 105. Sitzung am 8. Juli 2020 zur Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Staatsminister Herr Robra hat in seiner Einbringungsrede im Landtag bereits auf die Eilbedürftigkeit der Vorlage hingewiesen, da zur Einhaltung der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ein Inkrafttreten bis zum 19. September 2020 erforderlich ist. Bevor dieser Gesetzentwurf vorlag, hatte sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bereits mit dem Entwurf des Staatsvertrages befasst, der dem Landtag von der Landesregierung gemäß dem Landtagsinformationsgesetz übersandt worden war.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung soll den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland in Landesrecht umsetzen. Der Gesetzentwurf wurde in der 38. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheit sowie Medien am 4. September 2020 beraten. Als Beratungsgrundlage dienten dem Ausschuss die mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese Empfehlungen machte sich der Ausschuss zu eigen. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfes in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf des ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wurde auf der Konferenz am 12. März 2020 durch die Ministerpräsidenten der Länder mehrheitlich beschlossen, und es wurde in Aussicht genommen, den Staatsvertrag zum 17. Juni 2020 zu unterzeichnen.
Mit Schreiben vom 2. April 2020 hat die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur dem Landtag den Entwurf des Ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge mit dem Hinweis übersandt, dass eine Stellungnahme Berücksichtigung finden könnte, wenn sie der Landesregierung bis zum 29. Mai 2020 zugeht. Unsere Landtagspräsidentin hat die LIV-Vorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur Beratung überwiesen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat über die Vorlage erstmalig in der 36. Sitzung am 29. April 2020 beraten. Die Fraktionen waren sich einig, dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Staatsminister
Robra erklärte in diesem Zusammenhang, dass eine Stellungnahme des Landtages, die bis zum 17. Juni 2020 um 9 Uhr vorliegt, von der Landesregierung berücksichtigt werden kann.
In der 37. Sitzung am 5. Juni 2020 hat der Ausschuss den Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags endet nicht das Verfahren zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge. Vielmehr beginnt dann das Ratifikationsverfahren. Der entsprechende Gesetzentwurf zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag ist dem Landtag zur Beratung und Abstimmung noch zuzuleiten.
Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/6141. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Ihnen vorliegenden Drs. 7/5321 hat der Landtag in der 89. Sitzung am 17. Dezember 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Bevor der Gesetzesentwurf vorlag, hatte sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bereits mit dem Entwurf des Staatsvertrages, der dem Landtag von der Landesregierung gemäß Landtagsinformationsgesetz übersandt wurde, befasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zielt darauf ab, den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Über das Ratifizierungsgesetz wurde in der 34. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 24. Januar 2020 beraten. Als Beratungsgrundlage lagen dem Ausschuss die in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmten Änderungsempfehlungen vor.
Da der Staatsvertrag Regelungen enthält, die das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten einschränken, hat der GBD eine Änderung vorgeschlagen, die deutlich macht, dass sich der Gesetzgeber dieser Grundrechtseinschränkungen bewusst war.
Diese Empfehlung hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 2 : 0 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag in der Drs. 7/5068 der Fraktion DIE LINKE - Verurteilung der völkerrechtswidrigen militärischen Invasion in Syrien - sowie den Antrag in der Drs. 7/5088 der Fraktion der AfD - Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg beenden, Waffenexporte in die Türkei stoppen, keine deutschen Truppen nach Syrien entsenden - hat der Landtag in der 83. Sitzung am 24. Oktober 2019 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich in der 33. Sitzung am 13. Dezember 2019 mit den Anträgen und verständigte sich darauf, zu beiden Anträgen eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Mit 8 : 0 : 1 hat der Ausschuss in derselben Sitzung die Ihnen in Drs. 7/5539 vorliegende Beschlussempfehlung angenommen.
In der 34. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 24. Januar 2020 verständigte sich der Ausschuss zudem darauf, der Beschlussempfehlung folgenden Titel voranzustellen: Völkerrechtswidriger Militäreinsatz der Türkei in Nordsyrien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung mit dem neuen Titel „Völkerrechtswidriger Militäreinsatz der Türkei in Nordsyrien“. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf der Landesregierung in Drs. 7/3706 überwies der Landtag in der 62. Sitzung am 18. Dezember 2018 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Mit dem Ratifizierungsgesetz soll dieser 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Landesrecht umgesetzt werden. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 soll dieser Staatsvertrag am 1. Mai 2019 in Kraft treten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich in der 24. Sitzung am 25. Januar 2019 sowie final in der 25. Sitzung am 22. Februar 2019 mit dem Entwurf. Hierzu lag bereits die mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmte Synopse des GBD vor. Der GBD empfahl rechtsförmliche Änderungen in Artikel 1 Abs. 1 sowie eine redaktionelle Anpassung in Artikel 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien machte sich diese Empfehlungen zu eigen und verabschiedete mit 5 : 2 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/3991 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 7/3707, Entwurf eines Brexit-Übergangsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, hat der Landtag in der 63. Sitzung am 19. Dezember 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Zur Mitberatung wurde der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll Rechtsklarheit für den Übergangszeitraum geschaffen werden. Nach dem Gesetzentwurf sind Bestimmungen im Landesrecht, welche auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Bezug nehmen, während des Übergangszeitraums einschließlich dessen möglicher einmaliger Verlängerung so zu verstehen, dass auch das Vereinigte Königreich erfasst ist, sofern keine der in diesem Gesetzentwurf genannten Ausnahmen greift.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich in der 24. Sitzung am 25. Januar 2019 erstmals mit dem Gesetzentwurf und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Dieser befasste sich in der 25. Sitzung am 7. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf. Nach erfolgter Aussprache schloss er sich mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig, der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der 25. Sitzung am 22. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf. Zwischenzeitlich lag dem Ausschuss die mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmte Synopse des GBD vor. Durch den GBD wurde eine rechtsförmliche Anpassung empfohlen, die sich der federfüh
rende Ausschuss in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 2 Stimmen zu eigen machte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich auch hier um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.