Falko Grube

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Herr Präsident! Hohes Haus! Das Beste zum Schluss.
Ich bin irritiert. Hier steht: eine ganze Stunde.
Das hatte ich noch nie. Das ist ja auch ein Flutlichtspiel hier. - Okay.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1177 mit dem Titel „Weiterentwicklung der Eliteschulen des Sports in Magdeburg und Halle (Saale)“ in der 24. Sitzung am 6. April 2017 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE will mit ihrem Antrag das Ziel verfolgen, das schulische Umfeld von jungen Nachwuchssportlerinnen und -sportlern, die im nationalen und internationalen Bereich Spitzen
leistungen erbringen sollen, so auszugestalten, dass sie Sport und Schule möglichst gut miteinander verbinden können.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in der 12. Sitzung am 21. April 2017 erstmals mit dem Antrag.
In der 14. Sitzung am 11. August 2017 führte er eine öffentliche Anhörung durch. Hierzu waren unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der beiden in Rede stehenden Sportschulen in Halle und Magdeburg und natürlich der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. eingeladen worden. Im Rahmen der anschließenden Beratung wurde der Minister für Inneres und Sport gebeten, über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Spitzensport“ zu berichten.
Diese Berichterstattung nahm der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 16. Sitzung am 13. Oktober 2017 entgegen. In dem Bericht verwies die Staatssekretärin für Inneres und Sport auf das sportpolitische Grundsatzpapier „Sportland Sachsen-Anhalt 2020“, das unter anderem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Spitzensport“ zusammenfasst. Das Grundsatzpapier wurde dem Ausschuss für Bildung und Kultur im Anschluss an die Sitzung zur Verfügung gestellt.
In der 34. Sitzung am 7. Juni 2019 erarbeitete der Ausschuss auf der Grundlage eines Beschlussvorschlags der regierungstragenden Fraktionen eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport. Die Abstimmung war einstimmig: 7 : 0 : 4 Stimmen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 38. Sitzung am 15. August 2019 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. Er empfahl ebenfalls einstimmig mit 6 : 0 : 5 Stimmen die Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich zuletzt in der 38. Sitzung am 13. September 2019 mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Mit 9 : 0 : 2 Stimmen wurde die Ihnen in der Drs. 7/4925 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Sport frei!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Den vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung, den die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht haben und der nach den Ausschussberatungen den Titel „Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes SachsenAnhalt“ tragen soll, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 20. Juni 2017 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Landesrechtlich soll mit diesem Gesetz die Wahrung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung sichergestellt werden. Dabei soll insbesondere gewährleistet werden, dass die Raumordnungsbehörde während des Aufstellungsverfahrens von Raumordnungsplänen die Entscheidung über die Zulassung von raumbedeutsamen Maßnahmen und Vorhaben befristet gegenüber den Genehmigungsbehörden untersagen kann, soweit Vorhaben die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.
Zudem wird das aktuelle Landesgesetz an die bundesrechtliche Regelung des Raumordnungsgesetzes angepasst.
In der 14. Sitzung am 10. August 2017 hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst und Erläuterungen der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung entgegengenommen.
Der Ausschuss kam überein, in der folgenden Ausschusssitzung am 7. September 2017 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Dazu legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss mit Schreiben vom 5. September 2017 eine Synopse vor, die als Vorlage 1 zur Drs. 7/1540 verteilt wurde.
Diese Synopse enthielt zum einen mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einvernehmlich abgestimmte Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs. Zum anderen enthielt sie für § 1 des Gesetzentwurfs rechtsförmliche, sprachliche und redaktionelle Anpassungen sowie eine Folgeänderung.
Nach § 1 wurde ein neuer § 1/1 in das Gesetz eingefügt. Dieser Paragraf war erforderlich, um das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt an die Änderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 anzupassen.
Außerdem empfahl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die Inkrafttretensregelung unter § 2 aufgrund des geänderten Raumordnungsgesetzes des Bundes sprachlich und redaktionell anzupassen. Danach soll § 1 des Gesetzes mit der Verkündung - § 1/1 am 29. November 2017 -, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften, in Kraft treten.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat zudem vorgeschlagen, die Überschrift gemäß den Rechtsförmlichkeitsgrundsätzen anzupassen. Wie bereits erwähnt, soll die Gesetzesüberschrift nunmehr lauten: „Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt.“
Die abschließende Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 15. Sitzung des Ausschusses am 7. September 2017 statt. Zu Beginn der Beratung brachte die Fraktion der AfD einen Änderungsantrag zu § 4 Nr. 16 als Tischvorlage ein. Dieser wurde von den Antragstellern im Ergebnis der Ausschussberatung noch in der Sitzung wieder zurückgezogen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich darauf, die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 1 zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Nach den Ausführungen der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr zu diesem Gesetzentwurf erläuterten
die Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dem Verkehrsausschuss die bereits in der Synopse enthaltenen Anmerkungen zu den §§ 1, 1/1 und 2.
Mit jeweils 7 : 0 : 5 Stimmen beschloss der Ausschuss, die §§ 1, 1/1 und 2 in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung zu übernehmen. Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlene Änderung der Gesetzesüberschrift beschloss der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete die Ihnen in der Drs. 7/1828 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.