Holger Hövelmann
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ in der Drs. 7/1985 überwies der Landtag in der 36. Sitzung am 26. Oktober 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.
Schwerpunkt des Antrages sollte ein Bekenntnis des Landtages zu seinen bisherigen Beschlüssen zur Sicherung und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Wesentlicher Bestandteil war demnach auch der Wettbewerb von Anbietern innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Außerordentliche Bedeutung wurde darüber hinaus der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beigemessen, welche unter anderem beinhaltet, dass auch künftig die Höhe des Rundfunkbeitrages von einer staatsfernen unabhängigen Kommission ermittelt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien verständigte sich in der 14. Sitzung am 17. November 2017 darauf, zu diesem Antrag ein größeres Fachgespräch durchzuführen.
Dieses ausführliche Fachgespräch fand unter Beteiligung der Intendanzen und Programmdirektionen von ARD, ZDF und MDR in der 18. Sitzung des Ausschusses am 18. Mai 2018 statt.
Im Anschluss an das Fachgespräch verständigte sich der Ausschuss darauf, die Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der darauffolgenden Sitzung zu erarbeiten.
In der 19. Sitzung am 15. Juni 2018 lagen dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion und ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, welche beide zur Abstimmung kamen.
Der Ausschuss lehnte den Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion bei 3 : 9 : 0 Stimmen ab. Der Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen zur Beschlussempfehlung erhoben.
In der Beratung erläuterte die Fraktion DIE LINKE, dass sie einen Widerspruch zwischen den Punkten 1 und 3 der Beschlussempfehlung erkenne und deswegen dieser nicht zustimmen könne. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion DIE LINKE in ihrem Redebeitrag noch genauer darauf eingehen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 7 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Antrages in der Fassung der Ihnen in der Drs. 7/3110 vorliegenden Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Fünften Medienrechtsänderungsgesetz in der Drs. 7/44 überwies der Landtag in der 4. Sitzung am 1. Juni 2016 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.
Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes ist in Artikel 1 die Umsetzung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in unser Landesrecht. Da die Inhalte des Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon im Plenum und im Ausschuss ausführlich behandelt wurden, werde ich nicht weit ausholen, sondern zu den Inhalten lediglich einige kurze Anmerkungen machen.
Wichtiger Bestandteil ist eine Reform der Fernsehspartenprogrammstruktur der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und
des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie redaktionelle Anpassungen an die Programmnamen der Fernsehspartenprogramme in § 11b des Rundfunkstaatsvertrages. Zugunsten einer Beauftragung eines onlinebasierten Jugendangebots entfallen zudem die Fernsehspartenprogramme
„ZDFkultur“ und „EinsPlus“.
Die Zielsetzung der Änderungen im Rundfunkbeitragssystem ist es insbesondere, das Verfahren einfacher zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und das datenschutzrechtliche Niveau im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anzuheben. Im Sinne einer Kontinuität in der Beitragsbelastung werden zudem Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigten sowie gemeinnützige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen entlastet.
Die Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages dienen auch dazu, das System des Jugendmedienschutzes an die Entwicklungen der Medienkonvergenz und das damit einhergehende veränderte Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen anzupassen.
Mit Artikel 2 des Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes werden die aufgrund der Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag notwendigen Anpassungen im Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen.
Artikel 3 regelt das Inkrafttreten und erklärt auch das enge Zeitfenster für die Behandlung des Gesetzentwurfes im Ausschuss. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Oktober 2016.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien führte in seiner Sitzung am 19. August 2016 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch, an der unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk, die Medienanstalt Sachsen-Anhalt, der Kinder- und Jugendring sowie die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz teilnahmen. Im direkten Anschluss an diese Anhörung erarbeitete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung; als Beratungsgrundlage diente die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 6 : 0 : 4 Stimmen die Annahme des Entwurfs eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes in der Fassung der Ihnen in der Drs. 7/252 vorliegenden Beschlussempfehlung.
Aufgrund eines Versehens bei der Erstellung der Synopse fehlt der Beschlussempfehlung die dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/44 auf Seite 29 beigefügte Protokollerklärung. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese selbstverständlich Teil der
heutigen Abstimmung sein muss und dem beschlossenen Text hinzuzufügen ist.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung inklusive der Protokollerklärung. - Vielen Dank.