Silke Schindler
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wie soeben gehört, ist der Antrag in der Drs. 7/3483 in der 58. Sitzung des Landtages am 25. Oktober 2018 dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Beratung zugewiesen worden.
Mit dem Antrag der Fraktion der AfD vom 17. Oktober 2018 soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg für die Ausbildung von Gerichtsvollziehern an der FH Schwetzingen abzuschließen, um Anwärter für die Gerichtsvollzieherlaufbahn aus Sachsen-Anhalt zu einem dreijährigen Bachelorstudiengang „Gerichtsvollzieher FH“ zu entsenden.
Weiterhin soll die Landesregierung eine entsprechende Anpassung der Laufbahnverordnung vornehmen und die Einführung eines Bachelorstudienganges Gerichtsvollzieher für das Land Sachsen-Anhalt prüfen. Ausweislich der Begründung bezweckt der Antrag die Einrichtung einer eigenen Gerichtsvollzieherlaufbahn, die bei den Zugangsvoraussetzungen den Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - A 9 - entspricht.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in der 24. Sitzung am 9. November 2018 darauf verständigt, zu dem Thema eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen.
Die Anhörung fand in der 27. Sitzung am 22. März 2019 statt. Dabei wurden angehört der Deutsche Gerichtsvollzieherbund, der Landesverband Baden-Württemberg, der Verband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund, der Landesverband Sachsen-Anhalt, der Landesverband Sachsen-Anhalt im Deutschen Anwaltverein sowie eine Verfahrensbeiständin aus Sachsen. Weiterhin sind schriftliche Stellungnahmen des Freistaates Bayern sowie der Deutschen Justiz
Gewerkschaft Sachsen-Anhalt in die Beratung eingeflossen.
Ohne hier näher auf die Anhörung einzugehen, kann ich zumindest sagen, dass die Anzuhörenden die sehr hohen Anforderungen an den Gerichtsvollzieherberuf und damit auch an die Ausbildung der Gerichtsvollzieher deutlich gemacht haben.
In der darauffolgenden 28. Sitzung am 12. April 2019 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erneut mit diesem Antrag und verständigte sich darauf, in der nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten.
Zur abschließenden Beratung in der 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 7. Juni 2019 lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Nach kurzer Aussprache wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen unverändert zur Abstimmung gestellt und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD sowie der Fraktion DIE LINKE mit 7 : 0 : 5 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen heute in der Drs. 7/4467 vor.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der 25. Sitzung am 7. April 2017 hat der Landtag die Einsetzung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR beschlossen. Der Ausschuss wurde zuerst mit drei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besetzt. Mit dem Einsetzungsbeschluss wurde der Ausschuss ermächtigt, dem Landtag den Entwurf einer Geschäftsordnung zuzuleiten.
Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 6. Juni 2017 konstituiert und den Vorschlag für eine Geschäftsordnung gemäß § 46a Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes erarbeitet, die der Landtag in der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 beschloss.
Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt können Abgeordnete bei der Präsidentin des Landtages eine Überprüfung im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beantragen. Der Ausschuss wurde beauftragt, das Verfahren durchzuführen und zu begleiten.
Bereits bei dem Einsetzungsbeschluss und bei dem Beschluss zur Geschäftsordnung wies ich darauf hin, dass die Überprüfung eine freiwillige Entscheidung eines jeden Mitgliedes Landtages ist. Gleichzeitig äußerte ich den Wunsch, dass
alle davon Gebrauch machen und dass, wie in der letzten Legislaturperiode des Landtages, durch den Bundesbeauftragten keine Mitteilung über eine Tätigkeit eines Mitgliedes des Landtages erfolgt. Ich wies darauf hin, dass es um das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik und in die Abgeordneten dieses Landtages geht.
Mit Beschluss des Landtages vom 21. Juni 2017 erfolgte auch eine Nachbesetzung durch die AfD. Der Ausschuss bestand somit aus vier Mitgliedern: Frau Eva Feußner - ihre Position wurde nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag mit Herrn Harms von der CDU neu besetzt -, Frau Dorothea Frederking von den GRÜNEN, Herrn Kirchner von der AfD und meiner Person als Vorsitzende.
Über die Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag erging im Juni 2017 die Bitte, die Mitglieder ihrer Fraktionen über die Möglichkeit der Antragstellung zu informieren. Die Antragstellung erfolgte über die Präsidentin des Landtages, die den Ausschuss regelmäßig über den Stand der Überprüfung unterrichtete.
In einer weiteren Sitzung des Ausschusses am 11. September 2018 verständigte sich der Ausschuss darauf, den Abgeordneten, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag auf eine Überprüfung gestellt hatten - dies betraf auch die nach der Bundestagswahl für ausscheidende Mitglieder des Landtages nachgerückten Abgeordneten -, nochmals die Möglichkeit bis zum 31. Oktober 2018 einzuräumen.
Insgesamt haben 54 Mitglieder des Landtages einen Antrag auf Überprüfung bei der Präsidentin gestellt. Bei 22 Mitgliedern des Landtages, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der DDR mit Stichtag 12. Januar 1990 ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ist eine Überprüfung nicht zulässig und daher nicht möglich. Die genaue Aufteilung und Aufstellung, bezogen auf die Fraktionen, entnehmen Sie bitte dem schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt.
Neben den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, die, wie bereits in der vergangenen Wahlperiode, keine Überprüfung beantragten, stellten zwei weitere Abgeordnete keine Anträge.
Im Ergebnis der durchgeführten Überprüfungen liegen für alle, für die eine Überprüfung durchgeführt wurde, die gleichlautenden Mitteilungen vor, die auch den Mitgliedern direkt zugegangen sind, wonach keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR vorliegen.
Somit kann ich feststellen, dass nur einer der von mir am Anfang der Tätigkeit des Ausschusses ge
äußerten Wünsche in Erfüllung gegangen ist, nämlich dass keine Mitteilung über eine Zusammenarbeit mit einem Mitglied des Landtages vorliegt. Der Wunsch, dass sich alle Mitglieder des Landtages an der Überprüfung beteiligen, hat sich leider nicht erfüllt. Das bedauere ich sehr.
In der Sitzung am 4. Juni 2019 beschloss der Ausschuss, seine Tätigkeit zu beenden. Er legt dem Landtag nunmehr den Bericht in der Drs. 7/4465 zur Kenntnisnahme vor.
Am Ende möchte ich mich bei den Ausschussmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die Unterstützung der Arbeit des Ausschusses bedanken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes überwies der Landtag in der 55. Sitzung am 27. September 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 4. Mai 2017 dienen. Durch diesen Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, durch Einrichtung eines Informationsregisters einen einheitlichen Zugang zu vielen bislang dezentral bereitgestellten Informationen zu ermöglichen. Außerdem sollen Kostenregelungen geändert werden. Insgesamt dient der Gesetzentwurf der Verbesserung der Transparenz und somit der Kontrolle der Verwaltung.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 27. Sitzung am 11. Oktober 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf eine öffentliche Anhörung in seiner Dezembersitzung. Hierzu wurden für die 30. Sitzung am 6. Dezember 2018 drei Landesbeauftragte für den Datenschutz bzw. die Informationsfreiheit, der Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ eingeladen.
Die nächste Befassung des Ausschusses für Inneres und Sport mit dem Gesetzentwurf erfolgte in der 32. Sitzung am 7. Februar 2018. Neben den Erkenntnissen aus der Anhörung lagen die mit dem Ministerium für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Der Änderungsantrag sah vor, die grundsätzliche Ausnahme des Verfassungsschutzes auf die geheimhaltungsbedürftigen Dokumente zu beschränken. Außerdem sollte die Wertgrenze, ab der Gutachten zu veröffentlichen sind, von 20 000 € auf 5 000 € - ohne Umsatzsteuer - herabgesetzt werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine vorläufige Beschlussempfehlung. Die Änderungsvorschläge der regierungstragenden Fraktionen wurden dabei mit 6 : 0 : 5 Stimmen angenommen.
Die Gesamtabstimmung zu der vorläufigen Beschlussempfehlung erfolgte mit 6 : 2 : 3 Stimmen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen rief den Gesetzentwurf in der 60. Sitzung am 13. März 2019 auf und schloss sich mit 8 : 1 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Vor der abschließenden Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport in der 35. Sitzung am 11. April 2019 wandte sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit zwei weiteren rechtsförmlichen Empfehlungen an den Ausschuss, die sich aufgrund des zuvor erwähnten Änderungsantrages ergeben hatten. Durch die Ausweitung des Informationsanspruchs auf den Bereich des Verfassungsschutzes sollte, dem Zitiergebot folgend, eine mögliche Einschränkung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten aufgeführt werden. Ferner wurde empfohlen, die statische Verweisung auf das Verfassungsschutzgesetz durch eine dynamische zu ersetzen. Der Ausschuss machte sich diese Empfehlungen zu eigen und änderte die Beschlussempfehlung mit 10 : 2 : 0 Stimmen entsprechend.
Bei der folgenden Gesamtabstimmung votierten sieben Abgeordnete dafür, zwei dagegen und drei enthielten sich der Stimme.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen wurde die Ihnen in der Drs. 7/4256 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! In der Sitzung des Landtages am 7. April 2017 haben wir gemäß § 46a des Abgeordnetengesetzes die Einsetzung des Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR beschlossen.
Das Verfahren zur Bildung und Einsetzung dieses Ausschusses wird in § 46a Abs. 3 geregelt.
Der beschlossene Ausschuss hat sich mit seinen Mitgliedern in seiner Sitzung am 6. Juni 2017 konstituiert und gemäß § 46a Abs. 5 eine Geschäftsordnung erarbeitet, die Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt.
In der Debatte über die Einsetzung des Ausschusses standen auch viele Fragen im Raum, etwa wie das Verfahren der Überprüfung verläuft bzw. wie und welche Entscheidungen der Ausschuss trifft. Mit der vorliegenden Geschäftsordnung wird das Verfahren geregelt und Ihnen somit zur Abstimmung vorgelegt.
Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes können Abgeordnete bei der Präsidentin des Landtages schriftlich eine Überprüfung beantragen. Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es eine freiwillige Entscheidung eines jeden Mitglieds des Landtages ist, unabhängig davon, ob man der Einsetzung des Ausschusses zugestimmt hat oder nicht. Ich möchte deshalb auch hier noch mal den Wunsch äußern, davon auch Gebrauch zu machen.
Bei der Beratung zur Einsetzung verwies ich auf die Überschrift des Abschnittes Va des Abgeordnetengesetzes. Diese lautet: Wahrung des Ansehens des Landes Sachsen-Anhalt, des Landtages und seiner Mitglieder. Es geht hier um das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Abgeordneten. Ich glaube, das ist dem gesamten Haus wichtig.
Zu den Bedenken zum Verfahren, die in dieser Beratung geäußert wurden, verweise ich auf die Ihnen nun vorliegenden Regelungen dieser Geschäftsordnung. § 3 der Geschäftsordnung regelt die Vertraulichkeit der Sitzungen des Ausschusses und verpflichtet die Mitglieder zur Verschwiegenheit.
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung kann der Bundesbeauftragte um eine mündliche Erläuterung seiner Auskünfte gebeten werden. Die Bewertung und Feststellung der Auskünfte nimmt der Ausschuss nach den in § 7 ausdrücklich festgelegten Kriterien vor.
Kommt der Ausschuss zu der Überzeugung, dass das Untersuchungsergebnis geeignet ist, gegen ein Mitglied des Landtages den Vorwurf einer
hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit im Sinne des § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu begründen, so hat er gemäß § 8 der Geschäftsordnung dem betroffenen Mitglied das Überprüfungsergebnis vor seiner abschließenden Beschlussfassung zu eröffnen und ihm Gelegenheit zu einer mündlichen Anhörung zu geben.
Auch wird gemäß § 9 Abs. 2 die vom Ausschuss getroffene und zur Veröffentlichung bestimmte Feststellung dem betroffenen Mitglied des Landtages sowie dem Vorsitzenden der Fraktion, der das Mitglied angehört, vor der Veröffentlichung in vollem Wortlaut zur Kenntnis gegeben. Dazu kann durch das betroffene Mitglied eine persönliche Erklärung beigefügt werden.
All diese Regelungen zeigen, dass der Ausschuss sich seiner Verantwortung bewusst ist und sorgsam mit den Kenntnissen der Überprüfung umgeht. Das wünschenswerte Ergebnis wäre natürlich, dass erstens alle oder möglichst viele - ich wünsche mir, alle - Abgeordnete an der Überprüfung teilnehmen,
die in Betracht kommen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass alle nach dem Jahr 1972 Geborenen davon nicht betroffen sind.
Das zweite wünschenswerte Ergebnis wäre, dass wie in der letzten Legislaturperiode durch den Bundesbeauftragten keine Mitteilung über eine Tätigkeit eines Mitgliedes des Landtages erfolgt.
- Von denen, die sich überprüfen lassen, ja. - Heute bitte ich im Namen des Ausschusses um Zustimmung zur Geschäftsordnung.