Christine Zitzmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe ein bisschen Lampenfieber, das sage ich gleich vorweg, was dieses Thema betrifft und was ich jetzt persönlich dazu sage. Nach der letzten Plenarsitzung im Mai und nach dem gesprochenen Wort von Herrn Abgeordneten Nothnagel habe ich mir viele, viele Tage überlegt, was ich heute sagen werde. Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich denke, dass zu seinen Ausführungen aus der letzten Plenarsitzung und zu den heutigen unbedingt etwas gesagt werden muss, nämlich von mir. Ich ärgere mich, vielleicht wie viele hier in diesem Saal auch, über die Berichterstattung, die wir nach der letzten Plenarsitzung lesen konnten, aber grundsätzlich auch über die Berichterstattung, die dieses Thema betrifft, ein sehr sensibles Thema, was Menschen betrifft, die mit Behinderung leben müssen, ihre Angehörigen zählen dazu, ihre Freunde, ihre Bekannten. Ich hoffe, dass eines Tages diese Plenarprotokolle von der heutigen und von der letzten Sitzung auch gelesen werden. Wo auch andere Kolleginnen und Kollegen zu dem Thema gesprochen ha
ben, die in einer sachlichen Art und Weise entsprechend der Thematik darauf hinweisen, wie es denn in unserem Land aussieht. Es macht mir Mut und ich glaube, dass ich jetzt eine Behauptung aufstellen kann und etwas sagen kann, das für alle gilt, nämlich, dass hier in diesem Plenarsaal niemand sitzt, egal zu welcher Fraktion er gehört, der ein Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen nicht will. Dennoch trennen sich unsere Auffassungen
dahin gehend, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion - und ich gehöre dazu, ich kann mich nicht ausnehmen - in einer Verantwortung stehen für die Menschen, die hier in diesem Land leben. Die Verantwortung hängt zusammen mit den Einnahmen, mit den Ausgaben, und es wäre fatal, in einer Situation, wo Thüringen ein Einnahmeproblem hat, kein Ausgabeproblem, ein halbherziges Gesetz auf den Weg zu bringen. Die Quantität, die Qualität werden nicht stimmen. Es wird Kritik geben von der Opposition, zu Recht von den Verbänden, weil wir dem einen nicht weit genug gehen, dem anderen passt dies nicht. So ist eine Situation unter die Menschen zu bringen, wo im Endeffekt keiner von uns eigentlich mit einem Erfolg herausgehen würde. Die Gemeinde Jutenbach in meinem Landkreis Sonneberg hat einen Verein, der schon zwei Bücher herausgebracht hat - es ist ein kleiner Verein, der ein Grenzmuseum betreut - und diese Bücher tragen einen Titel. Dieser Titel heißt "Wider das Vergessen" und genau diesen Titel werde ich anwenden, wenn es um das Thema "Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen im Freistaat Thüringen" geht, wie Sie es als Abgeordnete der PDS-Fraktion beim Einbringen dieses Gesetzes genannt haben. Ich weiß, dass viele an die DDR-Vergangenheit nicht mehr erinnert werden möchten. Andere lassen sie dafür wieder hochleben. Aber das kann jeder halten, wie er will. Ich sage das nur, weil das am Anfang Ihrer Rede eine Rolle gespielt hat. Aber ein Stück meines Lebens, das ich fast 20 Jahre mit Menschen verbracht habe, die mit Behinderungen leben mussten und es mir, weiß Gott, auch darum geht, das Vergangene immer in Erinnerung zu halten, immer wach zu halten, damit wir es nicht vergessen, und wenn wir dann von Menschenrechten, von Bürgerrechten sprechen, wie Sie, Herr Abgeordneter Nothnagel, dann werde ich das, solange ich lebe, in diesem Bereich ganz besonders tun. Aus dieser bitteren Erfahrung und aus eigenem Erleben heraus muss ich mich zu dem, was hier in Thüringen seit 13 Jahren für Menschen mit Behinderung getan wird, äußern, und zwar im positiven Sinne. Jetzt, Herr Fraktionsvorsitzender Ramelow, bekommen Sie ein Dankeschön. Ihre Einbringungsrede hat das aufgezeigt, und wer mit offenen Augen durch dieses Land geht, der sieht, was in diesem Gebiet vonstatten gegangen ist. 1990 war es, als diese Menschen sich wieder auf die Straße getraut haben. Ja hat das denn jeder von uns vergessen?
Ich sage Ihnen, Dankbarkeit zeigen diese Menschen, sie zeigen sie durch ganz kleine Gesten, die kriegen wir manchmal gar nicht mit. Die Angehörigen zeigen es. Es leuchten die Augen, wenn man mit diesen Menschen spazieren geht, wenn sie in öffentliche Einrichtungen können, sicherlich manchmal mit Hindernissen, aber dafür haben wir die Novellierung der Bauordnung. Ich bin gespannt drauf, wie sich das umsetzen wird. Ich darf absolut nicht vergessen, dass Angehörige, Freunde, Bekannte, die Betroffenen selbst seit Jahren - und ich weiß wovon ich rede, ich habe den Behindertenverband mit gegründet in Sonneberg - dankbar sind. Es wäre doch eigentlich ein großes Fragezeichen, wenn eine Zufriedenheit eingekehrt wäre. Selbstverständlich haben wir in bestimmten Bereichen noch nachzuholen. Ich lebe und arbeite viel mit diesen Menschen, aber ich weiß, dass hier im Saal viele genau das Gleiche tun, nämlich den Bezug herzustellen,
sich diesen Menschen auch anzubieten in der Hilfe, in der Unterstützung. Dazu gehört nicht nur eine intensive Kontaktpflege, sondern ich setze es auch fast jeden Tag um. Aber ich schaffe mir natürlich auch keine Freunde, wenn ich zu meinen Freunden im Behindertenverband und auch in anderen Verbänden, in der Diakonie, allen die sich mit dem Thema befassen und Personen auch betreuen und schützen, immer klar ausspreche, was geht und was nicht geht. Ich sage auch immer, das geht aus dem Grund nicht, da müssen wir ein bisschen warten, das dauert noch ein paar Jahre, vielleicht 10, 20 Jahre, ich weiß es nicht. Aber es dauert. Es liegt im wahrsten Sinne des Wortes an den finanziellen Grundlagen. Gott sei Dank, wenn ich in der Sache mit diesen Personen diskutiere, hat mich noch niemand kritisiert, so nach dem Motto, die Zitzmann sitzt in der CDU-Fraktion und die haben die Gesetze der PDS abgelehnt, die haben die der SPD abgelehnt. Ja, da setze ich mich mit ihnen auseinander und dann sage ich, versteht doch mal die Situation. Kein Gesetz bringt doch etwas, wenn ich es nicht mit einer finanziellen Grundlage untersetzen kann, mit einer Ausstattung, die dazugehört, also mit allem was dazugehört. Es tut dann auch gut zu wissen, dass sie mit mir an einem Strang ziehen, weil sie genau wissen, wenn ich was sage, dann setze ich es um. Die Interessen der behinderten Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, das maße ich mir mal an zu sagen, sind unser aller Sache und wir tun es auch. Ich tue ständig wie Sie etwas für die Gleichstellung behinderter Menschen und da trifft Ihr Vorwurf - ja, man müsste eigentlich sagen, warum zieh ich mir denn die Jacke an? Ihr Vorwurf trifft aber so, weil es flächendeckend nicht stimmt. Wir tun etwas. Das ist wirklich auch sichtbar. Wenn ich daran denke, was Sie gesagt haben, dass man uns auf die Sprünge helfen muss, also mir muss niemand auf die Sprünge helfen. Wir vergessen, und das ist ein wichtiger Punkt, hin und wieder zu verkünden, was Positives in diesem Bereich geschehen ist. Ich sagte ja am Anfang "Wider das Vergessen" und dazu gehört natürlich auch die Entwicklung bis heute. Jeder von uns sollte diese
positive Entwicklung sein Eigen nennen und eigentlich auch so massiv vortragen. Alles, was für die Menschen mit Behinderung getan werden muss, stelle ich auch persönlich immer unter eine ganz bestimmte Sichtweise: Ist es machbar? Ist es umsetzbar? Passt die Finanzierung? Wer macht es? Ich muss ja auch Personen wissen. Und es gehört natürlich auch Mut dazu, den behinderten Menschen zu sagen - aber ich habe es ja schon ausgeführt -, warum Bestimmtes nicht geht.
Sie haben in Ihrer letzten Rede, Herr Abgeordneter Nothnagel, die Vergabe von Lottomitteln angesprochen. Nun könnte ich mal etwas zynisch werden und sagen, ich gehe mal davon aus, Sie haben mich nicht gemeint, aber ich denke, Sie haben alle hier angesprochen und ich möchte etwas dazu sagen. Ich bin nämlich sehr, sehr froh, dass es diese Überschüsse der Staatslotterie gibt und dass die Antragstellung bei den Ministerien erfolgt und die Ausgabe der Lottomittel über die Ministerien ins Land gestreut wird. Denn sonst - und ich bin seit 1994 in diesem Landtag - hätten mein Behindertenverband, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, die Volksolidarität, der Blinden- und Sehbehindertenverband, der Gehörlosen- und Schwerhörigenverband, die Evangelische Kirchgemeinde, die Lebenshilfe nicht diese Ausstattung, die sie heute haben, nicht diese Behindertenfahrzeuge, die sie heute ihr Eigen nennen. Alles waren Möglichkeiten, die wir selbstverständlich genutzt haben und die ich auch weiterhin nutzen werde, dazu werde ich jeden Verband ermutigen und ermuntern. Ich wehre mich auch dagegen, von wegen Gutdünken oder Lobbyismus. Wenn Sie so etwas erleben, wenn Sie so etwas kennen, sprechen Sie es offen an. Ross und Reiter nennen und dann sprechen wir darüber. Aber dieses Pauschale, ich bin zu Hause gefragt worden, als ich es erzählt habe, ja, was soll denn das, Ihr tut euch doch überhaupt keinen Gefallen. Ihr spielt euch doch gegeneinander aus, das bringt doch nichts. Wissen Sie, seit 1994 arbeite ich ohne Ansehen der Person und egal mit welchem Parteibuch jemand zu mir ins Büro kommt. Ich helfe jedem, wenn ich kann. Oder ich zeige zumindest Wege auf oder öffne Türen und mache auch Termine, wenn es denn notwendig ist. Ich scheue mich eigentlich vor niemandem, weil ich denke, es dient der Sache.
Jetzt möchte ich auch etwas zu meiner Fraktion sagen. Ich verstehe es halt nicht, aber vielleicht ist das Politik, die CDU-Fraktion hat sich und nimmt sich der Probleme behinderter Menschen an - nicht, dass wir das ständig erzählen, sondern es ist einfach Tatsache - seit 1990. Aber was ich auch bemerke, jeder dreht es sich in der Darstellung so, wie er es braucht. Das ist fatal, aber ich kann da einfach nicht mitgehen. Wir wehren uns auch gegen diese Unterstellung, dass wir die Behindertenthematik missachten. Das ist nicht wahr.
Nur für mich ein paar ganz wichtige Sätze noch, was diesen Behindertenbeauftragten betrifft. Ich bin der Meinung, dass hier im Thüringer Landtag 88 Behindertenbeauftragte sitzen.
Ich bin eine davon. Ich weiß auch, dass alle anderen dieses tun, denn sie sind für Menschen tätig und sie werden auch tätig bleiben. Für mich ist diese Thematik immer, egal ob im Plenarsaal oder im Ausschuss, dem ich zwar nicht angehöre, aber ich arbeite in meiner Fraktion im Arbeitskreis zu diesem Thema bestimmte Dinge zu, ich bin auch in der Enquetekommission, ich denke, es ist einfach an der Zeit, auch einmal aufzuzeigen und das ständig zu tun, wie gut es eigentlich geworden ist nach der Wende. Ich wünsche mir auf keinen Fall einen Rückgang in diesen Bereich. Herzlichen Dank.
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Inklusion im Thüringer Schulwesen
Besonders in Verbindung mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 taucht immer wieder der Begriff "Inklusion" auf, der in der Thüringer Schulgesetzgebung bisher keine Verwendung findet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was beinhaltet der Begriff "Inklusion"?
2. Wie weit ist dieser Begriff wissenschaftlich fundiert?
3. Inwiefern teilt die Landesregierung das Anliegen der Inklusion?
4. Welche Regelungen in der Thüringer Schulgesetzgebung entsprechen dem Anliegen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die vor uns liegende Drucksache 3/2693 beinhaltet die Novellierung des Förderschulgesetzes. Dazu möchte ich Ihnen folgende Ausführungen machen: Ich darf erinnern, dass durch die Abgeordneten der CDU-Fraktion dieses Gesetz in der 1. Legislatur im Landtag eingebracht wurde und zur Verabschiedung am 21.07.1992 in diesem Hause kam. Gestern habe ich nachgeschaut, wie oft wir diese durchaus wichtige Thematik der Förderschulen hier im Plenum diskutiert haben. Das letzte Mal 1997 im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte, seit Beginn der Legislatur 1999 gar nicht. Ist das ein Zeichen für das hohe Ansehen der Thüringer Förderschulpolitik? Ist das ein Zeichen dafür, dass Thüringen sein Ziel, die bestmögliche Förderung dieser Schüler, sicherstellt und in Zukunft sicherstellen wird? Darum geht es. Ich denke, das ist die reine Wahrheit. Von dieser Grundannahme gehe ich auch bei der heutigen Diskussion aus. Ausgangspunkt der Überlegungen ist das Thüringer Schulgesetz, das jedem Schüler das Recht garantiert, eine schulische Bildung und Förderung zu erhalten, wie es seiner Befähigung und Leistung entspricht. Folgerichtig steht das Förderschulgesetz, das behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Mittelpunkt sieht, an der richtigen Stellen. Ausgehend von individuellem sonderpädagogischem Förderbedarf und dem Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes gibt es Möglichkeiten für wohnortnahe Beschulung in Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Förderschulgesetz, ein eigenes Gesetz mit der klaren Aussage meiner Fraktion, so soll und wird es bleiben. Nie kommt für mich infrage, dass dieses Gesetz in das Schulgesetz zu integrieren sei. Dafür haben wir auch gekämpft nach der Wende oder nach der deutschen Wiedervereinigung.
Das Thüringer Förderschulgesetz gilt für alle Förderschulen und für die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an den anderen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen. Das Gesetz sichert weiterhin die Ganztagsförderung. Für benachteiligte und behinderte Schüler erwächst uns eine besondere Fürsorgepflicht. Diese Fürsorgepflicht sowie die Überschaubarkeit der Regelungen erhalten in einem kurz gefassten eigenständigen Gesetz
ihre besondere Bedeutung. Das Förderschulgesetz enthält spezielle Regelungen für benachteiligte und behinderte Schüler, für alle allgemeinen Regelungen gilt das Thüringer Schulgesetz. Eine erste Änderung entspricht einer Begriffsänderung. Die Sonderpädagogik befindet sich im Umbruch. Die Erkenntnis, dass sich ein Kind als lernendes und sich entwickelndes Wesen auf ein sich permanent wandelndes Umfeld, eine sich wandelnde Welt einstellen muss, um den Erfordernissen der Umwelt gerecht zu werden, wirft die Frage auf, welche Rahmenbedingungen am günstigsten erscheinen, eine gute Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Es ist durchaus möglich, dass eine einseitige ausschließliche Beschulung in Förderschulen für einen Teil der Schüler nicht die günstigste Voraussetzung für das Lernen, die psychische und physische Entwicklung und Eingliederungsfähigkeit sein mag. Während für andere Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Förderschule einen sehr wohl optimalen Schutz und Entwicklungsraum darstellt. Das bedeutet zurzeit, sich verstärkt von einer institutionsbezogenen Sicht zu lösen und dafür die Entwicklungschancen und Potenziale des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt von Schullaufbahnentscheidungen und schulischem Handeln zu rücken und im Ergebnis der Erkenntnisse den günstigsten Entwicklungsraum vorzusehen. Diese differenzierte Herangehensweise führt dazu, das flexible System sonderpädagogischer Förderung weiter zu stärken. Das bedeutet auch, dass Förderschulen ihre Kompetenz zur individuellen Diagnose und Förderung in die anderen allgemein bildenden Schulen einbringen müssen.
Konsequenterweise hat dies zwei Schritte zur Folge. Als Erstes geht es um die Verwendung von Begriffen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht stigmatisieren sollen. Von den veränderten Begriffen geht eine Signalwirkung aus, die den Menschen mit seinen Fähigkeiten, seinem Können, seiner Bedürftigkeit in den Vordergrund rücken und nicht seine Schwächen und seine Behinderung. Die neuen Bezeichnungen für die Förderschulen sind den Begriffen angepasst, die die Kultusministerkonferenz empfiehlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Zweites wollen wir Förderschulen als Zentren des Unterrichts, der Förderung, Kooperation und Beratung gestalten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Kooperation und der Beratung. Das bedeutet, dass Förderschulen neben dem Unterricht in der eigenen Schule vor allem die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den anderen allgemein bildenden Schulen unterstützen. Hierzu gehört verstärkte Kooperation mit den anderen allgemein bildenden Schulen zu forcieren,
Beratung als einen besonderen schulischen Auftrag von Förderschule zu entwickeln, für Eltern, für Lehrer, für die Jugendhilfe, für abnehmende Berufsausbildungseinrichtungen usw. und die individuelle Förderung des Schülers in der jeweiligen schulischen Einbettung zu leisten, die die Lehrer der sonstigen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht ausreichend bieten können sowie die Übergänge von der Förderschule in eine andere allgemein bildende Schule und umgekehrt fließend zu ermöglichen. Ziel bei allen Maßnahmen ist eine verbesserte Integrationsfähigkeit der förderbedürftigen Schüler und die Verbesserung der Integrationsbereitschaft der anderen Schüler und Erwachsenen. Die Gesetzesänderung soll das Bewusstsein für ein verändertes Verständnis von sonderpädagogischer Förderung und einer wirklichen Integration stärken und durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen die Voraussetzung hierfür schaffen. Weitere wichtige Intentionen des Förderschulgesetzes sind: Das Nebeneinander von gemeinsamem Unterricht in allgemein bildenden Schulen oder im Förderzentrum zu akzeptieren, Grenzen auszuloten und ein stärkeres Verantwortungsgefühl vor allem der Grund- und der Regelschulen für Kinder und Jugendliche, die schulische Probleme bereiten. Das Kind bzw. der Jugendliche als Individuum für das es gilt, die jeweils günstigste Beschulungsmöglichkeit zu suchen, steht immer im Mittelpunkt. Dabei ist die vorrangige Aufgabe der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste durch Beratung und Förderung ein weiteres Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am angestammten Lernort zu ermöglichen. Die Beratung der Lehrer und Eltern als Hauptaufgabe der Förderzentren und Mobilen Sonderpädagogischen Dienste wird explizit im Förderschulgesetz benannt. Dies gilt es in der Schulpraxis umzusetzen. Dabei ist die vorhandene Beratungskompetenz der Schulleitungen, der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste, der Beratungslehrer und Fachberater zu nutzen und auszubauen. Als Folge einer intensiveren Beratung sollen die Übergänge in die anderen allgemein bildenden Schulen und in Berufsausbildungseinrichtungen fließender und damit problemfreier gestaltet werden. Hier kommt der Probebeschulung in oben genannten Schulen sowie in der Förderschule, die im Förderschulgesetz verankert ist, eine besondere Bedeutung zu. Die Schüler können bis zu sechs Wochen an der Probebeschulung teilnehmen und bleiben dem Status nach Schüler der ursprünglichen Schule. Somit können Schüler und Lehrer gemeinsam und individuell ausloten, welche Schule der geeignetste Lernort ist, ohne dass eine feststehende Entscheidung bereits getroffen ist.
Die Diskussionen um die Schulabschlüsse haben auch vor den Förderschulen nicht Halt gemacht. Vor allem Eltern forderten einen Hauptschulabschluss für Schüler im Bildungsgang für Lernförderung. Für Schüler mit guten Lernleistungen und dem Willen, sich erhöhten Leistungsanforderungen zu stellen, soll ein solcher Abschluss über ein zehntes Schuljahr ermöglicht werden. Unterricht, Fördermaßnahmen, therapeutische und pflegerische Maßnahmen stellen bei Bildung, Erziehung und Förderung von Kin
dern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Einheit dar und sind in ein pädagogisches Gesamtkonzept zu fassen. Insbesondere Schüler und Schülerinnen mit einer schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderung, zumeist schwerer Mehrfachbehinderung, zum Teil auch bei schweren psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und massiven Sprachstörungen sind auf das fein abgestimmte Zusammenspiel von verschiedenen medizinischen, pädagogischen und therapeutischen Interventionsmaßnahmen existenziell angewiesen. Dies wird im Förderschulgesetz durch die Sicherstellung von Therapie und Pflege an den Förderschulen und durch das Erbringen von Teilen der Grundpflege durch die sonderpädagogischen Fachkräfte gewährleistet. Pflegerische und therapeutische Maßnahmen sind immer als Ergänzung, Voraussetzung oder als Ziel pädagogischen Handelns zu betrachten. Zur angemessenen Förderung von Schülern mit schweren Mehrfachbehinderungen nehmen deshalb sonderpädagogische Fachkräfte an Förderschulen unter Berücksichtigung der spezifischen Behinderung und des Lernprozesses unterrichtlich erziehende, pflegerisch erziehende und therapeutisch erziehende Aufgaben wahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben als Ausschuss für Bildung und Medien eine öffentliche Anhörung durchgeführt, die in Bezug auf das Förderschulgesetz für mich enttäuschend war. Wenige Anzuhörende haben sich zum Förderschulgesetz geäußert, meist erst auf Nachfrage. Nun kann ich das positiv bewerten, denn das spricht für den Entwurf der Landesregierung, eine ordentliche, fachlich korrekte Arbeit. Aber dann fallen mir die Diskussionen in den verschiedenen Verbänden, Gremien, bei Foren, in Schule, außerhalb von Schule ein, wo ich schon wiederholt erlebt habe, dass vernünftige Überlegungen und darauf aufbauende politische Entscheidungen an der Basis völlig anders angekommen sind als sie in Wahrheit funktionieren. Manches wird verkürzt oder völlig verfremdet dargestellt. Wir sind in der Pflicht, für Klarheit zu sorgen. Und was mir persönlich am Wichtigsten erscheint, die bewusst hervorgerufenen Ängste, welche bei Eltern und Schülern vorhanden sind, zu nehmen und die Zukunft der Förderschulen gemeinsam verantwortungsbewusst zu gestalten. Denn der Gesetzentwurf hat, wie ich schon ausgeführt habe, eine ganze Reihe von Neuerungen, die bei der Verwirklichung zu grundlegenden Veränderungen in der Thüringer Förderschullandschaft führen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schriftlich haben sich zur Anhörung geäußert der Thüringer Lehrerverband, der Verband der deutschen Sonderschulen, der Fachverband Behindertenpädagogik, der Landesschulbeirat, Spitzenverbände, der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, die Beauftragten der Kirchen, der Landesverband der Legasthenie und an dieser Stelle an alle Teilnehmer ein herzliches Dankeschön.
Die CDU-Fraktion hat unter anderem ein Forum durchgeführt auch zu der Novellierung des Förderschulgesetzes und ich habe eine breiteste Zustimmung für das gesamte Gesetz, was ihnen vorlag, erlebt. Es wurden selbstverständlich Einzelfragen aufgeworfen und besprochen. Einige Beispiele waren: Die Förderschulen fordern eine verstärkte Aufgeschlossenheit der Grund- und Regelschullehrer, wenn es um eine zukünftige Kooperation geht.
Eine zweite Forderung: Die Förderschulen fordern die praxisorientierte Berufswahlvorbereitung, die Erfolg versprechend angelaufen ist und nicht wegfallen darf, zu erhalten. Auch ist der Ruf nach einer besseren Öffentlichkeitsarbeit an Förderschulen und für Förderschulen zur Sprache gekommen. Hier, glaube ich sagen zu dürfen, ist eine verstärkte Lobbyarbeit, die wir als Abgeordnete zu allererst tun können, dringend notwendig.
Es ist auch umsetzbar, wenn man im wahrsten Sinne des Wortes zu dem steht, was man auch unter anderem in geschlossenen Räumlichkeiten oder hinter verschlossenen Türen spricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kenne und verweise deshalb ausdrücklich auf das noch ungenügend entwickelte Klima in sehr vielen Lehrer-, Schüler- und Elterngremien für ein gemeinsames Lernen und auch die noch nicht ausreichende personelle und sächliche Ausstattung im Förderschulbereich, denn es wäre nicht ehrlich, dies außen vor zu lassen. Auch davon muss heute gesprochen werden. Ich sehe das nicht als Negativdiskussion, sondern als Zukunftsdiskussion für gemeinsam gewollte Entwicklung in oder für Förderschule. Wir haben noch sehr viel zu tun und dazu brauchen wir jeden, der uns Hilfe anbietet zum Wohle der Kinder und Jugendlichen besonders in diesem Bereich. Wir haben in Thüringen kompetente Förderschulpädagogen und brauchen noch mehr, die ihre neuen Aufgabenfelder der ganzheitlichen Lernbegleitung und -beratung beherrschen. Qualität und Quantität sonderpädagogischer Förderung müssen im Mittelpunkt stehen.
Meine Rede wäre unvollständig, wenn ich nicht über den Bereich der Frühförderung noch etwas sage. Der Aufbau des Frühfördersystems in Thüringen seit 1991 ist weitgehend abgeschlossen. In den vergangenen 10 Jahren wurde ein flächendeckendes Netz an Angeboten zur Frühförderung geschaffen. Im Freistaat Thüringen sind 30 regionale Frühförderstellen und zusätzlich 5 überregionale Frühförderstellen für sinnesspezifische Behinderungen etabliert, die sowohl ambulant als auch mobil tätig sind. Die betroffenen Kinder werden bis zum Schuleintritt begleitet. Die ersichtlich gestiegene Anzahl von behinderten Kindern in Schulen außerhalb von Förderschulen macht die Bemühungen zur Integration von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf deutlich und zeigt sich anhand von folgenden Zahlen. An den Grundschulen gibt es seit 1998 eine Anzahl von 286 integrierten Kindern; 1999 waren es 825; im Jahr 2000 waren es schon 1.583. An Regelschulen...
Darf ich etwas zu Ihnen sagen, Frau Abgeordnete Sojka? Wenn Sie in der Schule waren, haben Sie u.a. selbst gelernt zuzuhören, und das haben Sie bestimmt auch Ihren Schülerinnen und Schülern beigebracht und dann besonders oft bemerkt, dass sie still sein sollen, wenn andere sprechen.
An Regelschulen im Freistaat Thüringen hatten wir 1998 110 Kinder, 1999 149 Kinder und im Jahre 2000 995 Kinder. Diese Zahlen sprechen für sich. Da kann ich durchaus auch verstehen, wenn man als Opposition ein Wahlrecht der Eltern einfordert. Hier haben anscheinend Eltern das Wahlrecht wahrgenommen. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass man nichts außen vor lassen darf, auch das gehört zu einer ordentlichen Recherche. Ich erinnere mich mit Grauen an das Wahlrecht der Eltern zu DDR-Zeiten, besonders was diesen Bereich betrifft. Glauben Sie mir, sich heute hier hinzustellen und für Eltern ein Wahlrecht zu fordern, das sehe ich persönlich als Affront an, aber ganz persönlich z.B. fasse ich es als Mutter mit meinem behinderten Kind auf. Das sollte man überlegen, ob man überall den Mund so weit aufreißen muss, wenn es um ein Wahlrecht für Eltern geht. Ich habe meines erkämpft und heute ist es auch möglich, deswegen muss ich das nirgendwo festschreiben. Dagegen bin ich.
Der Freistaat Thüringen verfügt über 100 Förderschulen, die sich in 76 staatliche und 24 in freier Trägerschaft befindliche untergliedern. Von den Förderschulen in freier Trägerschaft stehen 20 für geistig Behinderte, 3 für Verhaltensgestörte und das Marienstift in Arnstadt steht für alle Bereiche zur Verfügung. Absolventen von Förderschulen haben leider Probleme, flächendeckend in der Wirtschaft unterzukommen. Wir haben im Gesetz die Sicht auf den einzelnen besonderen Schüler verstärkt und bei verstärkter Integration muss dem Aufbau von Konfliktpotenzial entgegengewirkt werden. Die Förderschule muss zunehmend als eine Durchgangsschule mit Rückkehr an die Regelschule verstanden werden. Dabei sind begleitende Maßnahmen besonders dann nötig, wenn der Schüler an die Regelschule zurückkommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Bildungspolitik ist es gelungen, besonders im Förderschulbereich die Chancen des Aufbruchs zu nutzen, um strukturelle Defizite zu beseitigen und geistige Erblasten abzubauen. Es geht uns immer um die Weiterentwicklung von Schule. Dazu braucht es Qualität, Motivation und Verantwortlichkeit. Ich bin verantwortlich im Rahmen meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordnete. Herzlichen Dank.
Neustrukturierung der Bundeszollverwaltung, Zollamt Sonneberg
Seit bekannt wurde, dass das Bundesfinanzministerium die Bundeszollverwaltung neu strukturieren will und in Thüringen kein eigenes Zollfahndungsamt mehr vorgesehen ist sowie etliche Zollämter geschlossen werden sollen, haben Firmenchefs, Landräte, Bürgermeister, Industrie- und Handelskammer, Bundes- und Landtagsabgeordnete und die Landesregierung gegen die Schließungsabsichten protestiert. In Sonneberg ist inzwischen das Zollamt geschlossen worden. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Veränderungen der ursprünglichen Pläne des Bundesfinanzministeriums konnte die Landesregierung beim Bund durchsetzen?
2. Welche Zollämter wurden in Thüringen geschlossen?
3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf die Flexibilisierung der örtlichen Zuständigkeiten der Zollämter Suhl, Coburg und Saalfeld einzuwirken, um lange Anfahrtswege der betroffenen Firmen zu vermeiden?
4. Welche Möglichkeiten haben die Firmen, Zollformalitäten mittels Fax oder E-Mail zu erledigen?
Verkauf der Kabelnetze durch die Telekom
Mit dem Verkauf der Kabelnetze kommt die Telekom einer Forderung der europäischen Wettbewerbsbehörde nach Trennung von Telefon- und Breitbandkabel nach.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Veränderungen, die mit dem erfolgten Verkauf an US-Unternehmen verbunden sind?
2. Welcher gesetzgeberische Regelungsbedarf ist aus den Veränderungen erkennbar?
3. Wo liegen die gesetzgeberischen Zuständigkeiten?
4. Inwieweit ist Thüringen vom Verkauf der Kabelnetze betroffen?
Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das einzige, was mich wütend macht an der ganzen Diskussion zu dem Antrag der Fraktion der PDS ist im wahrsten Sinne des Wortes, wie man in der Sache mit der Thematik umgeht. Wir haben auf der Tribüne Herrn Busch sitzen, ich begrüße Sie herzlich, Vorsitzender des Thüringer Lehrerverbandes. Ich darf doch daran zurückerinnern, sehr geehrter Herr Kollege Döring, was wir in der 2. Legislatur in der Sache unternommen haben. Glaubt hier jemand wirklich ernsthaft, dass wir gerade in diesem Bereich einfach so nullachtfünfzehn umgegangen sind? Wir haben dieses Thema sehr sensibel angefasst. Wir haben beide an einem Strang gezogen in der Vorbereitung der Diskussion und der Grundlagen hinsichtlich der Lehrersituation an Grundschulen, an Regelschulen, an Gymnasien, an Berufsschulen und an Förderschulen. Ich denke schon, dass man hier noch einmal klarstellen muss, dass in der Sache eine breite Lobby dahin gehend entstanden ist, wie geht man damit um. Der damalige Kultusminister hat schon auf Grundlage von Kompromissen, und es waren eine Reihe von Kompromissen, die wir in Gesprächen geführt haben für die Betroffenen, gehandelt. Ich habe damals immer gesagt, ich wünschte mir für andere Berufsfelder genau die gleiche starke Lobby, wie in diesem Bereich eine Lobby vorhanden war.
Ich denke schon sagen zu dürfen, dass nicht nur hinter verschlossenen Türen diskutiert worden ist, sondern dass gerade ich in meiner Funktion damals als bildungspoli
tische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag durch den Freistaat Thüringen mit meinen zwei Kollegen gereist bin und in der Sache vor Ort diskutiert habe, wie man bestimmte Dinge umsetzen kann. Ich kann für meine Person sagen, dass ich den Lehrerinnen und Lehrern ja zum Teil vorgebetet habe, was man tun kann in Bezug auf die Jahre 2001, 2002 und folgende, nämlich dahin gehend, dass man verschiedene Säulen beachten muss, wer denn nicht unterschreibt. Es gab die Säule - es ist ja jetzt schon etliche Jahre her - der Weiterbildung, der Fortbildung. Gerade in meinem Wahlkreis oder in meinem Landkreis, wo die Zahl der anstehenden Kündigungen keine unbedeutende ist, habe ich sehr wohl mit den Damen und Herren gesprochen, was alles möglich ist, um einer Kündigung zu entgehen - natürlich auf der Freiwilligkeitsbasis. Viele haben unterschrieben, viele haben nicht unterschrieben. Viele sind inzwischen bei mir gewesen, aber vielen musste ich sagen, was ich damals auch gesagt habe, es tut mir eigentlich in der Sache Leid. Selbstverständlich tut es mir Leid, wenn jemand gekündigt werden muss, aber es gab eine breite Möglichkeit.
Wenn man sich hier hinstellt und die Qualität des Unterrichts an Schulen kritisiert, auch das tut mir weh. Das tut mir persönlich sehr weh, weil nämlich vor Ort eine wahnsinnsgute Arbeit geleistet wird.
Egal, ob jetzt jemand in Floating ist oder eine Kündigung in der Hand hat, die Qualitätssicherung an der Thüringer Schule ist schon da, darauf muss man einfach klar und deutlich hinweisen.
Wenn ich hier von Kompromissvarianten spreche, die seit 1995 im Prinzip bekannt sind, wo Lehrer im Prinzip genau wussten, was auf sie zukommt, und wenn ich dann Eltern und Schüler mit ins Gespräch bringe. Sehr geehrte Frau Dr. Stangner, Sie wissen ganz genau, was man, nicht für alle geltend, aber für viele Abgeordnete, bevor das Plenum anfängt, alles noch tun kann. Ich meine, Sie haben das Recht, hier zu kritisieren. Ich wusste z.B. nicht, dass diese Schülergruppe kommt, dass nicht viele Abgeordnete draußen gestanden haben, ich war zu der Zeit im ökumenischen Gottesdienst, aber ich habe keine Angst. In Sonneberg demonstriert man auch, da hängt man Plakate den Schülerinnen und Schülern um, weil ihre Schule geschlossen wird. Und was macht man vor Ort? Man macht es sich ganz einfach - ich spreche das aus, ich habe ja nichts zu verlieren - man nimmt jetzt diese Bedarfskündigungen oder Beendigungskündigungen, es werden ja jetzt schon wieder verschiedene Worte in den Mund gelegt, als Grundlage für die Schulschließungen. Ein Schelm, der Schlechtes denkt. Für mich ist einfach wichtig Ihnen zu sagen, was das Thema Rechnungshof bedeutet hat, weil Sie es angesprochen haben. Wissen Sie, worum es uns damals gegangen ist? Um die Diskussion, dass nicht ein Lehrer auf 21 Schüler kommt, sondern einer auf 15. Wir haben damals kritisiert, zu Recht kritisiert, dass man
im Freistaat Thüringen den ländlichen Raum beachten muss, die regionalen Unterschiede. Wir haben gekämpft, wir haben versucht, dem Rechnungshof nahe zu bringen, dass wir eine andere Schüler-Lehrer-Relation brauchen und dass man nicht kritisieren kann, dass im Kultusministerium nicht das Motto gilt, man nehme 21 Schüler für einen Lehrer.
Ein Weiteres möchte ich noch sagen: Es macht sich niemand leicht, absolut niemand. Ich denke, man muss auch ehrlich miteinander umgehen, und ich denke, der LV weiß das. Weil er oben sitzt, spreche ich das auch an.
Wenigstens ich habe es nicht gemacht. Ich habe immer gesagt, wir werden um Kündigungen nicht herumkommen. Wir haben einen 60-prozentigen Rückgang in der Schülerzahl. Und wissen Sie, was ich bedauere und das sage ich auch frank und frei, weil es mir einfach sonst das Herz zerreißt, wir werden kritisiert von den Lehrerinnen und Lehrern, die dieses Anschreiben bekommen haben. Warum, verdammt noch mal, geht ihr nicht nach dem Prinzip der Leistung? Das wirft man mir vor. Frau Zitzmann, Sie sind doch Abgeordnete, Sie können doch das machen. Das kann ich eben nicht. Ich kann es nicht. Und da wird mir plötzlich genannt Herr X und die Frau Y, die den ganzen Tag nichts Gescheites machen, dass andere gehen müssen, zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, die zu DDR-Zeiten Unterrichtsverbot hatten, die, Gott sei es gedankt, seit 1990 wieder mit ihrem studierten Abschluss unterrichten können.
Die sagen dann zu mir, na Frau Zitzmann, was tun Sie denn dafür, dass ich meinen Job behalten kann. Da habe ich gesagt, ich kann gar nichts dafür tun. Sie haben eben nicht das Angebot angenommen, sie haben nicht unterschrieben und das tut mir selbstverständlich Leid, dass sie zu DDR-Zeiten nicht unterrichten konnten, dass sie nach der friedlichen Wende unterrichten dürfen, aber leider durch die Nichtannahme des Kompromisses wahrscheinlich eine Kündigung bekommen. Aber, habe ich gesagt, sie waren bei mir und ihnen habe ich empfohlen, es gibt den Bedarf im Förderschulbereich, es gibt den Bedarf im Regelschulbereich, an der Berufsschule. Tun sie mir den Gefallen, setzen sie sich auf die Schulbank. Das habe ich in öffentlichen Diskussionen gesagt. Holen sie sich Zertifikate, holen sie sich Weiterbildungen. Sie haben es nicht angenommen. Kurzer Rede langer Sinn: Wenn ich Ihren Antrag nehme, dann sage ich, ich spreche nur für mich, Frau Dr. Stangner. Punkt 1 - der in ihrem Antrag nachzulesen ist, hinsichtlich des massiven Stellenabbaus; er ist da und wir müssen ihn durchführen. Punkt 2 - das
Verfahren der geplanten Kündigungen für die Beschäftigten im Grundschulbereich zu stoppen, das geht nicht. Das geht nicht, ich bin ganz ehrlich, es wird nicht gehen, und es geht auch nicht. Und das Berichtsersuchen der Minister hat ausführlich erzählt auch noch einmal die Berechnung verschiedener Dinge, das ist erfüllt. Deswegen war es mir wichtig, noch einmal aufzuzeigen, es kann jetzt sein, dass so viel im Raum stehen bleibt, auch wenn sich niemand für das Thema seitens der Presse interessiert. Ich musste einfach darauf reagieren.
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Dr. Botz, Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dr. Dewes, Richard; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, HansJürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred, Groß, Evelin; Grüner, Günter; Dr. Hahnemann, Roland; Heß, Petra; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Dr. Klaus, Christine; Dr. Koch, Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Otto; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo;
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Dr. Botz, Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dr. Dewes, Richard; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, HansJürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Dr. Hahnemann, Roland; Heß, Petra; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Dr. Klaus, Christine; Dr. Koch, Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Otto; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo; Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Neudert, Christiane; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael;
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Dr. Botz, Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dr. Dewes, Richard; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, HansJürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Dr. Hahnemann, Roland; Heß, Petra; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Dr. Klaus, Christine; Dr. Koch, Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Otto; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo;
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, bevor ich beginne, möchte ich hier sagen, von beiden Fraktionen habe ich aus den vergangenen Plenarsitzungen immer wieder die Betonung gehört, wenn neu gewählte Abgeordnete hier ins Parlament gekommen sind, hat man sie sehr, sehr fair zu behandeln. Dem Herrn von der Krone ist ein Versprecher passiert. Darauf lege ich ganz großen Wert. Denn alle wissen wir hier in diesem Haus, dass die Berichterstattung mit der Landtagsverwaltung abgesprochen wird. Auch ich stehe immer hier vorn und bin aufgeregt. Ich weiß nicht, wem es noch so geht. Und da passiert ein Versprecher. Das wollte ich vorwegschicken.
Mit dem im Dezember vergangenen Jahres vorgelegten Gesetzentwurf - Drucksache 3/140 - hat die Landesregierung ein im Landtagswahlkampf 1999 gemachtes Wahlversprechen der CDU und die Ankündigung des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1999 wahr gemacht, sehr bald dem Landtag ein Gesetz vorzulegen, mit dem die Landesregierung die Schaffung eines Bürgerbeauftragten vorschlägt, der dem Landtag zugeordnet ist. Jeder Bürger soll sich mit seinen Sorgen und Nöten direkt an ihn wenden können. Bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs am 16. Dezember 1999 habe ich an dieser Stelle ausgeführt, dass der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nach meiner Überzeugung in manchen Punkten noch der Feinabstimmung bedürfe. Ich meine, dass im Hinblick auf die von dem Bürgerbeauftragten wahrzunehmenden Aufgaben eine gedeihliche Zusammenarbeit des Bürgerbeauftragten mit dem Petitionsausschuss wichtig, ja unerlässlich sei. Auch müssten die für den Petitionsausschuss geltenden Vorschriften, z.B. das Thüringer Petitionsgesetz, möglicherweise noch mit dem Bürgerbeauftragtengesetz in Einklang gebracht werden. Begleitet von diesen Worten wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Petitionsausschuss als dem federführenden Ausschuss und an den Justizausschuss als dem mitberatenden Ausschuss überwiesen. Der Petitionsausschuss hat sich in der Folge wiederholt, Herr Abgeordneter von der Krone hat dies in seiner Berichterstattung bereits dargestellt, mit dem Gesetzentwurf befasst. In seiner Sitzung am 3. Februar 2000 hat er eine schriftliche Anhörung gemäß § 79 der GO des Thüringer Landtags beschlossen. In der darauf folgenden Sitzung
am 2. März 2000 war der Kreis der Anzuhörenden und die Fragestellungen festgelegt worden. Angehört werden sollten die Bürgerbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, der Thüringer Beamtenbund und die Thüringer Landesregierung. Die den Anzuhörenden für ihre Stellungnahmen gesetzte Frist endete am 3. April 2000. Bis zu diesem Termin hatte jedoch lediglich der Thüringer Beamtenbund die an ihn gestellten Fragen beantwortet. Die Bürgerbeauftragten der drei genannten Bundesländer hatten um Fristverlängerung gebeten oder mitgeteilt, dass sie zu einer mündlichen Beantwortung bereit seien. Parallel zu dem Anhörungsverfahren im Petitionsausschuss fanden intensive interne Beratungen der Arbeitskreise Petitionen und Justiz der CDU-Fraktion statt, in deren Ergebnis ein eigener Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde. Nachdem die schriftliche Anhörung im Petitionsausschuss innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums nur wenig verwertbare Ergebnisse gebracht hatte, weil insbesondere die Bürgerbeauftragten der anderen Länder die an sie gestellten Fragen nicht beantwortet haben und die Verabschiedung des Gesetzes nicht weiter verzögert werden sollte, wurde den Mitgliedern des Petitionsausschusses in der Sitzung am 4. Mai 2000 der von der CDU-Fraktion in einer - das sei an dieser Stelle nicht verschwiegen - offen und engagiert geführten Diskussion ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt. In dieser Sitzung beschloss der Petitionsausschuss, die Beratung des Bürgerbeauftragtengesetzes auf der Grundlage des Änderungsantrags der CDU-Fraktion in einer außerplanmäßigen Sitzung am 11. Mai 2000 fortzusetzen. In dieser außerplanmäßigen Sitzung wurden der Änderungsantrag der CDU-Fraktion und die Änderungsanträge der SPD- und der PDS-Fraktion ausführlich diskutiert. Das Ergebnis: Es gab eine Diskussion. Denn sie erklärten beide, was mit ihren Änderungsanträgen inhaltlich gemeint ist. Das Ergebnis ist die Beschlussvorlage - Drucksache 3/660 -. Der mitberatende Justizausschuss hat in seiner Sitzung, die ebenfalls am 11. Mai.2000 stattfand, dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zugestimmt.
Die vom Petitionsausschuss vorgeschlagene Gesetzesfassung gliedert sich in fünf Abschnitte, die ich Ihnen im Folgenden kurz erläutern will. Der erste Abschnitt enthält allgemeine Regelungen zu den grundsätzlichen Aufgaben des Bürgerbeauftragten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 befasst sich der Bürgerbeauftragte mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen - kurz: Bürgeranliegen. § 1 Abs. 2 unterscheidet dabei zwischen Bürgeranliegen, die keine Petitionen sind, und sonstigen Vorgängen außerhalb eines Petitionsverfahrens sowie Bürgeranliegen, die auch Petitionen sind. Die ausdrückliche Unterscheidung zwischen den Aufgabenbereichen Petitionen und Nichtpetitionen ist eine der wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung. Wichtig aus der Sicht des Petitionsausschusses ist auch, dass dessen Rechte nach dem Petitionsgesetz unberührt bleiben und der Bürgerbeauftragte den Petitionsausschuss bei der Wahrnehmung sei
ner Aufgaben unterstützt.
Der zweite Abschnitt enthält Bestimmungen über die Erledigung der Aufgaben, bei denen es sich nicht um Petitionen handelt. Hier soll der Bürgerbeauftragte auf eine einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen bzw. die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hinwirken. § 3 Abs. 2 begrenzt die Einflussbefugnisse des Bürgerbeauftragten auf solche Einrichtungen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehen. Weitere Grenzen des Befassungsrechts in diesem Aufgabenbereich regelt § 4, wonach der Bürgerbeauftragte in den Fällen des Absatzes 1 von einer sachlichen Prüfung absehen muss und in den Fällen des Absatzes 2 von einer Prüfung absehen kann. Erwähnenswert ist noch, dass sich der Bürgerbeauftragte auch mit rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren, also mit bestandskräftigen Bescheiden, befassen kann. Nach dem Entwurf der Landesregierung - Drucksache 3/140 - ist ihm dies verwehrt.
Der dritte Abschnitt des Änderungsentwurfs regelt in den §§ 5 und 6 die Befugnisse des Bürgerbeauftragten bei der Befassung mit Bürgeranliegen, die auch Petitionen darstellen, und seine Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss. Solche Eingaben nimmt der Bürgerbeauftragte an, bemüht sich um eine einvernehmliche Erledigung, und wenn ihm dies nicht gelingen sollte, leitet er den gesamten Vorgang mit einer Stellungnahme dem Petitionsausschuss zu. Nach § 6 Abs. 1 hat der Bürgerbeauftragte dem Petitionsausschuss regelmäßig, nämlich monatlich, schriftlich und auf dessen Verlangen auch im Einzelfall über seine Tätigkeit zu berichten. Gemäß § 6 Abs. 2 nimmt der Bürgerbeauftragte an den Sitzungen des Petitionsausschusses teil.
Der vierte Abschnitt enthält in den §§ 7 und 8 Regelungen über die Berichtspflicht und die Verschwiegenheitspflicht, auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will.
§ 9 regelt die Wahl und die Amtszeit des Bürgerbeauftragten. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung hat sich der Petitionsausschuss in seiner Beschlussempfehlung dafür ausgesprochen, dass als Bürgerbeauftragter nur wählbar ist, wer in den Thüringer Landtag gewählt werden kann. Zu § 9 hat die PDS-Fraktion am 16. Mai 2000 einen Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vorgelegt, der Ihnen als Drucksache vorliegt. Dieser Antrag enthält zwei Änderungen bei der Wahl des Bürgerbeauftragten. Zu § 9 hat auch die SPDFraktion einen Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drucksache 3/679 vorgelegt. Dieser Antrag zielt auf eine Neufassung des § 9 hin.
Der Thüringer Beamtenbund hat zwar im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Petitionsausschuss gegen einzelne Regelungen des § 10 - Amtsverhältnis - Bedenken vorgetragen, weil er darin eine Benachteiligung des Bürgerbeauftragten sieht. Nach der Beschlussempfehlung des
Petitionsausschusses bleibt diese Vorschrift gegenüber dem Entwurf der Landesregierung jedoch inhaltlich unverändert.
Die §§ 11, 12 und 13 enthalten meines Erachtens unproblematische Regelungen zur Abberufung, Entlassung und Verhinderung des Bürgerbeauftragten sowie zu seinem Dienstsitz und seinem Personal. Erwähnenswert erscheint hier nur, dass der Bürgerbeauftragte in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft und sein Haushalt beim Haushalt des Landtags veranschlagt werden soll. Zu § 13 hat auch heute die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drucksache 3/675 vorgelegt. Hier soll der Absatz 3 des § 13 eine neue Fassung erhalten.
Der fünfte Abschnitt enthält gesetzestechnisch bedingte Schlussbestimmungen, nämlich eine Gleichstellungsbestimmung und die Regelung zum In-Kraft-Treten. Dies ist der wesentliche Gesetzesaufbau und -inhalt.
Ziel der CDU-Fraktion war, ein solches Gesetz über den Thüringer Bürgerbeauftragten diesem hohen Haus vorzulegen, dass eine gedeihliche Arbeit unseres zukünftigen Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses gewährleistet ist. Aus diesem Grunde hat die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag in Form einer Neufassung des Gesetzes in den Ausschuss eingebracht.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion enthält der vom Petitionsausschuss vorgeschlagene Änderungsentwurf wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung. Insbesondere werden die Aufgaben des Bürgerbeauftragten von denen des Petitionsausschusses klar abgegrenzt. Namens meiner Fraktion bitte ich Sie daher, den Gesetzentwurf - Drucksache 3/140 - in der vom Petitionsausschuss empfohlenen Fassung - Drucksache 3/660 anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Präsidentin, Sie haben während der Rede des Herrn Abgeordneten Wehner zur Sachlichkeit aufgerufen. Die Sachlichkeit gilt natürlich - und damit möchte ich Sie nicht kommentieren -, für jeden hier in diesem Haus. Ich bin der Meinung, dass in diesem ho
hen Haus Meinungsfreiheit herrscht - das ist richtig -, dass jeder sagen kann, was er zur Sache denkt. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Nitzpon, einer Ihrer Kollegen stand vor kurzem hier vorn und hat sich auch dagegen verwahrt, dass jemand beschädigt wird. Heute sind viele beschädigt worden, aber einer insbesondere, und da kann man eigentlich zu ihm stehen, wie man will als Opposition, aber das ging unter die Gürtellinie, was man einem Ministerpräsidenten hier heute an den Kopf geworfen hat. Dafür schäme ich mich.
Ich schäme mich für diese Äußerungen. Man kann in der Sache streiten. Ich habe nur bei wenigen Rednern hier über den Inhalt eigentlich etwas gehört. Egal was die Zeitung geschrieben hat, mir ging es immer um die Sache. Wir haben schon in den Fraktionen, und wir in der CDU-Fraktion ganz besonders, gerungen und gekämpft. Das Ergebnis haben wir ja. Das ist ja für Sie beide genauso gewesen. Aber es ist ein ganz schlechtes Bild für die Öffentlichkeit nach außen. Ich bin sehr froh, dass wenige auf der Tribüne sitzen. Wenn man das erlebt, wie hier Personen beschädigt werden allein durch Worte, die in den Mund genommen werden! Es tut mir Leid, Herr Ministerpräsident, Sie müssen eines wissen, Sie haben eine Wahnsinnsmehrheit im Freistaat Thüringen, die hinter Ihnen steht und die Sie nicht beschimpft.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich es nicht wiederholen wollen, aber ich tue es. Es ist interessant, welche Aufmerksamkeit diesem Tagesordnungspunkt geschenkt wird, egal, ob er nur von der SPD-Fraktion eingebracht wurde oder nicht. Meine Herren und Damen, es liegt an uns selbst, welche Zeichensetzung wir nach außen verkünden, wenn es um gleiche Chancen für Frauen und Männer geht. Es liegt an uns.
Das ist schon recht, der Beifall ist schon gut, aber ich zweifle das an. Ich möchte ein paar Dinge zu dem Antrag der SPD-Fraktion sagen und wiederhole noch einmal, es geht mir persönlich, und wir haben fünf Jahre in der 2. Legislatur dafür gekämpft und gestritten und wir wollten natürlich auch Aufmerksamkeit dadurch erringen, um gleiche Chancen für Mädchen, für Jungen, für Frauen und für Männer, egal welchen Alters.
Zu Punkt 1: Ich kann nicht nur dieses Thema negativ verkaufen, ich verkaufe es positiv. Und wir alle sollten es positiv verkaufen, denn je mehr Negatives ich rüberbringe, da brauche ich mich gar nicht zu wundern, wenn es belächelt wird. Da brauche ich mich nicht zu wundern. Punkt 1 des Antrags, ich betone, regionale Beispiele sind zu erwähnen. Sie sind flächendeckend unterschiedlich, aber wer eigenständig-selbständig dieses Thema betrachtet, der hat Erfolge vorzuweisen und nicht nur bedeutende Frauen aus der Musik, aus der Wissenschaft, aus der Forschung, aus der Wirtschaft sind zu nennen. Jeder hat zu Hause in seinem Ort irgendeine Dame, egal ob sie Oma oder Tante oder Mutter genannt wird, das ist eine Persönlichkeit.
Punkt 2: Ja, das geschieht, was in dem Antrag steht, wieder regional sehr unterschiedlich. Wo geschieht es? Sehr wohl in Kursen, sehr wohl in Arbeitsgemeinschaften, sehr wohl in der Volkshochschule und und und. Es liegt natürlich wieder an uns, wie wir es verkaufen, wie wir es positiv in der Öffentlichkeit rüberbringen.
Punkt 3: Finanzielle, personelle Unterstützung - ja das geschieht und das wissen wir auch, dass das geschieht. Nur, warum reden wir denn nicht drüber? Es reicht natürlich nicht aus. Man greife in die rechte oder in die linke Tasche eines Anzugs oder einer Jacke, wenn in der rechten oder in der linken nichts mehr drin ist, ist meine Decke zu kurz. Selbstverständlich muss ich darum kämpfen, hier finanziell und personell etwas zu tun, auch sachlich. Der Thüringer Kultusminister hat dazu einiges ausgeführt.
Zu 4.: Geschieht, von unten geschieht es, selbständig, eigenständig, vor Ort, voller Offenheit, jeder kann es sehen, voller Klarheit, voller Wahrheitsgehalt. Man höre und staune, auch das kommt herüber. Regionale Unterschiede, wieder flächendeckend im Freistaat Thüringen, aber auch hier betone ich: Warum werten wir denn das nicht entsprechend aus, warum stehen wir nicht dazu und verkünden es, ohne es ins Lächerliche zu ziehen?
Zu 5.: Veränderungen sind hier nötig, bitter nötig in den Köpfen, in den Köpfen von Männern und Frauen. Denn wie gehen wir denn täglich miteinander um? Das Miteinander zählt hier, nicht das Gegeneinander. Das Aufwerten zählt und nicht das Abwerten. Jeder von uns war doch schon einmal in einer Situation, wo man so abwertend über bestimmte Dinge gesprochen hat. Aber wenn die Dinge interessant sind - und ich mache da garantiert jetzt keine Polemik -, ob das Wirtschaftsthemen sind, Wissenschaftsthemen, ist Ihnen schon aufgefallen, dass die ganz anders behandelt werden, dass da ganz anders zugehört wird? Mir fällt es schon auf. Die eigene Darstellung ist doch hier notwendig.
Zu 6.: Frau Bechthum, wichtig, richtig. Wo ist die öffentliche Unterstützung, aber von uns allen, nicht nur von Bestimmten?
Zu 7.: Ja, geschieht, geschieht flächendeckend, wieder mit regionalen Unterschieden, aber warum streben wir denn hier nicht mal Vergleiche an zwischen einzelnen Landkreisen, Regionen von mir aus. Oder man nimmt ja so gern die Himmelsrichtungen Norden, Osten, Westen, Süden, machen wir es doch mal, tauschen wir Erfahrungen aus.
Zu 8.: Ja, ein klares Ja. Information vor Ort ist notwendig. Alte Zöpfe müssen abgeschnitten werden. Weg mit den Vorurteilen! Aber das fängt bei uns an. Das fängt bei uns selbst an.
Zu 9.: Dafür sorgen wir. Ja, vielleicht müssen wir hier die positiven Zeichen nach außen senden, verstärkt, und zu den vorhandenen positiven Ergebnissen und Erkenntnissen müssen wir auch stehen. Man kann nicht nur in Sonntagsreden oder wenn es uns gerade gefällt, dieses Thema beleuchten, sondern jeden Tag aufs Neue, sowohl die Männer als auch die Frauen.
Und zu 10.: Ein klares Nein von mir, keine Zeitfestlegung, das haben wir doch gar nicht nötig. Wir sind doch selber in der Pflicht. Rufen wir es doch auf in der Plenarsitzung oder im Ausschuss, was weiß ich. Und dann möchte ich noch eins sagen, Frau Bechthum, ich denke, das kann man hier sagen: Karriere beginnt zu Hause, im Elternhaus.
Wie wird der Junge, wie wird das Mädchen gesehen in der Familie?
Und ein Letztes: Jeder einzelne Abgeordnete hier in diesem hohen Haus, und ich habe das auch schon einmal gesagt, ich weiß nicht, in welcher Rede, aber ich habe es schon einmal gesagt, muss selber oder kann, wenn er denn will, selber dazu beitragen, dass dies alles umgesetzt werden kann. Gleiche Chancen für Mädchen, für Jungen, für Frauen, für Männer und nicht nur in der Schule. Dagegen habe ich was, nicht nur in der Schule,
sondern wir können das in jedem Bereich unseres täglichen Lebens und wir sind ja nun ständig auch unterwegs, können wir dazu stehen, müssen wir dazu stehen. Ich denke, dieses Thema ist einfach zu wichtig, um belächelt zu werden oder um gar nicht zuhören zu wollen. Vielleicht liegt es auch an uns, wie wir sprechen. Irgendwann, wenn mal hier ein bisschen Dialekt gesprochen wird, und manchmal rutscht mir das ja raus, vielleicht hören mir dann die Leute besser zu, das zwingt dann zum Zuhören. Ich bedanke mich.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Neudert, Christiane; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Dr. Sklenar, Volker;
Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele;
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Neudert, Christiane; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker;
Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Dr. Sklenar, Volker; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele;