Detlev Braasch

Sitzungen

3/9 3/51 3/78 3/88 3/96 3/97

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Diskussion am heutigen Tag hat mich zur Wortmeldung bewegt. Zu DDR-Zeiten lebten drei meiner Brüder in der Bundesrepublik Deutschland und drei lebten in der DDR. Ich weiß, dass die Westler damals gesagt haben: Meine Familie stammt aus Mitteldeutschland. Ich selbst habe in Sachsen-Anhalt eine Zeit gelebt, habe eine Zeit lang im heutigen Sachsen gearbeitet und lebe nun Gott sein Dank in Thüringen.
Die Geduld müssen Sie schon haben, lieber Herr Kollege Pohl, dass ich davon auch einmal etwas berichte. Ich kann also dem Gedanken mitteldeutscher Kooperation sehr viel Sympathie entgegenbringen.
Sehr schön. Nun aber frage ich Sie: Wenn das heute alles ein Heißluftballon ist und wenn das Papiertiger sind usw., warum hebt man das auf diese parlamentarische Ebene, eine Große Anfrage zu stellen?
Große Anfragen haben für mich auf politischen Gebieten Bedeutung, wie die Entwicklung des ländlichen Raums, Schulbildung...
Ja, und auf diese gleiche Stufe stellen Sie jetzt mit Ihrer Großen Anfrage die Kooperation Mitteldeutschlands. Das war der eine Gedanke. Der andere Gedanke, Herr Dittes,
Sie verlangen, dass bei allen Gesprächen die betroffenen Kollegen aus den öffentlichen Ämtern mit einbezogen werden.
Da kann ich mir vorstellen, wie das wird. Die werden sagen: Nun fusioniert mal schön, damit unsere Arbeitsplätze wegfallen. Da werden Sie doch die Ersten sein, die den Aufschrei machen und sagen, nein, das darf nicht sein, die Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.
Zu der Rückführung des Personalvertretungsrechts gebe ich Ihnen kein Recht. Aber ich gebe Ihnen Recht, dass Sie das so ausgedrückt haben.
Was ich damit sagen wollte, ist Folgendes: Lasst uns doch das mal ein bisschen langsam angehen und fordert nicht Hauruck eine Fusion dieser Länder, sondern gebt euch erst mal zufrieden mit dem, was wir haben, und dem, was in der nahen Zukunft geschehen wird, nämlich eine engere Kooperation zwischen diesen drei Ländern. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in Drucksache 3/3413 liegt uns als Gesetzentwurf der Landesregierung vor und wurde am 3. Juli dieses Jahres an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt federführend und mitberatend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Beschluss dazu erfolgte, wie ich schon sagte, am 3. Juli und bereits am 4. Juli fand die erste Beratung im Umweltausschuss statt. Es folgten vier weitere Sitzungen dieses Ausschusses und eine Sitzung des Agrarausschusses. Dies zeigt uns, dass in diesem Gesetz eine neue Rechtsmaterie aufgetan wurde, die inhaltlich tief und gründlich beraten werden musste. So wurde an dem frühmorgendlichen Ausschusstermin über die Vorbereitung zu einer Anhörung beraten und dadurch wurde wieder Zeit gewonnen, wenigstens zwei Wochen. Die Anhörung wurde in der 53. Sitzung des Umweltausschusses durchgeführt und es waren 15 Zuschriften zu beachten, die Auswertung erfolgte in der 54. Sitzung mit der Landesregierung und es gab eine ergänzende Vorlage dazu durch die Landesregierung. Thüringen war wieder mal Spitze, weil wir eines der ersten Länder sind, welches das Bundes-Bodenschutzgesetz in Landesrecht umsetzt mit der Konsequenz, dass im Thüringer Abfallrecht durch das heute zu beschließende Gesetz der Teil entfallen kann, der bisher die Sanierung von Altlasten regelte, weil dieser Teil seit In-Kraft-Treten des Bundes-Bodenschutzgesetzes von diesem verdrängt wird.
Ich möchte Ihnen einige Aspekte vortragen zur inhaltlichen Beratung in den Ausschüssen: In § 1 "Ziel des Gesetzes" wurden Ergänzungen beantragt, die auch schon als Ziel im Bundes-Bodenschutzgesetz formuliert sind. Im Sinne einer Verschlankung von Regelungen wurden diese Anträge abgelehnt, zumal in § 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz u.a. steht: "In Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes". Es war also nicht notwendig, diese Ergänzungen mit aufzunehmen.
In § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 wurde beantragt, die Formulierungen "erhebliche Einträge" bzw. "erhebliche Frachten" durch den Zusatz "sofern es sich nicht nur um Bagatellfälle handelt" zu ergänzen. Warum haben wir das abgelehnt im Ausschuss? Weil beide Begriffe sowohl "erheblich" als auch "Bagatellfall" unbestimmte Rechtsbegriffe sind, die im Notfall durch Gerichte und im Einzelfall durch die Gerichte definiert werden müssen. Sie kennen das aus Ihren kommunalen Satzungen, da kann das auch schon mal passieren, dass die Gerichte unbestimmte Rechtsbegriffe neu ausfüllen müssen. Es wurden also die entsprechenden Anträge hierzu entweder zurückgezogen oder abgelehnt.
§ 2 Abs. 3 Satz 2: Hierzu hatte die PDS-Fraktion letztendlich die Streichung des Satzes 2 beantragt, weil der
Sachverhalt im Bundesrecht geregelt und damit entbehrlich sei. Eine anders lautende Argumentation legte Wert darauf, dass dieser Satz der Klarstellung diene, auch im Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutzgesetz zu sagen, dass zur Auskunftserteilung Personen nicht verpflichtet sind, die selbst eine zur Information verpflichtete Person oder in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozessordnung bezeichnete Angehörige sind und sie sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz aussetzen würden. Im Ergebnis blieb es bei der ursprünglichen Formulierung gemäß dem eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung.
Ein weiterer, vorher dazu von der PDS-Fraktion eingebrachter Änderungsantrag wollte bezogen auf § 2 Abs. 3 Satz 3 geregelt wissen, dass Auskünfte, die Auskunftspersonen belasten, in diesem laufenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht verwendet bzw. verwertet werden dürfen. Das wurde letztendlich wegen des Eingriffs in das Bundesrecht bzw. wegen Einschränkung desselben sowie wegen der diesbezüglichen im Bundesrecht nicht gegebenen Lücken für Regelungen im Landesrecht nicht mehr aufrecht zu erhalten waren. Satz alle verstanden?
Also, das Bundesrecht war hier berührt, wir durften in das Bundesrecht nicht eingreifen, ich sage es noch mal mit einfachen Worten, und deshalb wurde diese Passage, dieser Änderungsantrag der PDS nicht angenommen.
In § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 bis 8 die Methoden der Sanierung mit aufzuführen, wurde abgelehnt, weil sie sowieso in der Darstellung der Ergebnisse der Sanierung enthalten sind und somit Bestandteil des Altlasteninformationssystems über Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen. Sanierungsmethoden werden im Übrigen in den Staatlichen Umweltämtern, diese sind die verfahrensführenden Behörden, festgehalten.
Als Nächstes waren wir beim § 11 angelangt. Absatz 7 sollte durch Änderungsantrag gestrichen werden. Das wurde abgelehnt. Es bleibt bei der Fassung gemäß Drucksache 3/3413. Das heißt, dass durch das zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung Zuständigkeiten übertragen werden können und bei Betroffenheit von Kommunen diese Rechtsverordnung nur im Einvernehmen mit dem für kommunale Angelegenheiten zuständigen Ministerium erlassen werden kann.
Im Sinne der Möglichkeit eines schnellen Handelns der Landesregierung wurde der Antrag, diese Rechtsverord
nungen nur mit Zustimmung des Landtags zu erlassen, ebenfalls abgelehnt.
Bezogen auf § 11 Abs. 2, Landkreise und kreisfreie Städte sind im übertragenen Wirkungskreis zuständig für... und, und, und, wurde in den Ausschussberatungen klargestellt, dass damit keine neuen Lasten auf die Landkreise und kreisfreien Städte zukommen.
Drittens: Ich komme jetzt zu den Änderungen, deren Annahme seitens des Ausschusses empfohlen wird.
1. Die in Nr. I. 1. und II formulierten Änderungen dienen der besseren Lesbarkeit und auch der bürgerfreundlichen Handhabbarkeit dieses Gesetzes, und wenn man als Gesetzgeber dazu beitragen kann, dann sollte man es tun, und wir haben es getan.
2. In Nr. I. 2. zu § 3 Abs. 2 Satz 2 ist mit Blick auf die §§ 68 bis 74 Polizeiaufgabengesetz klargestellt worden, dass es sich dabei um Schadensausgleichs- sowie um Erstattungsund Ersatzansprüche für den Fall handelt, dass z.B. ein Grundstückseigentümer durch Inanspruchnahme aufgrund Untersuchungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz sowie Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenverunreinigung, was er zu dulden hätte, deswegen wurde auch eine Grundrechtseinschränkung in § 14 aufgenommen, geschädigt wurde.
3. In Nr. I. 3. wird § 6 Abs. 2 Satz 2 gestrichen. Das war strittig, aber er ist nun gestrichen worden, und so werden auch Daten, die zum Zwecke der Düngeberatung und -empfehlung erhoben werden, übermittelt, z.B. zwischen den Bodenschutzbehörden und der Landesanstalt für Geologie und Umwelt zur dortigen in § 6 Abs. 1 Satz 1 geregelten Führung des Bodeninformationssystems. Hierzu hatte es vor allem die Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und eine schriftliche Stellungnahme des TMLNU gegeben, auf deren Grundlage es zur genannten Streichung des Satzes 2 gekommen ist.
Abschließend meine Bitte: Es wird die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/3413 unter Berücksichtigung der Änderungen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 3/3850 empfohlen. Ich bedanke mich für Ihre überaus freundliche Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seltene Einigkeit, so hatte ich gedacht, aber die Einigkeit nur stichpunktartig hier zu sprechen und die anderen Sachen dem Ausschuss zu überlassen, hat Herr Kummer unterbrochen. Ich will das nicht tun, ich bleibe bei meinen Stichpunkten und ich sage es gleich zu Anfang: Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt federführend und siehe da, an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend. Ich hoffe, Sie sind sehr zufrieden damit.
Im vorsorgenden und vorausschauenden Bodenschutz werden sich Verursacher von Schäden, aber auch Eigentümer von belasteten Grundstücken Untersuchungen durch die Bodenschutzbehörde gefallen lassen müssen. Bei Verdacht von Bodenschädigungen sind die zuständigen Behörden zu informieren - und da komme ich noch einmal zu Ihnen, Herr Kummer - im Normalfall der Landkreis und
der hat die Vollzugskraft und die staatliche Umweltbehörde ist die Fachbehörde dazu. So habe ich es jedenfalls verstanden und ich denke, dass das auch richtig so ist. Die Installation und Führung von Bodeninformationsund Altlasteninformationssystemen wird im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu behandeln sein. Auch Ausgleichsansprüche für Nutzungsbeschränkungen, die sicherlich in der Landwirtschaft relevant sind, werden Thema im zuständigen Ausschuss sein. Bodenschutz heißt auch Wasserschutz, heißt auch Umweltschutz für unsere Kinder und Enkel. Dazu und zu anderen Details werden in der morgen, ich sage morgen, am Freitag, dem 04.07.2003, um 8.00 Uhr, stattfindenden Ausschuss-Sitzung die ersten Weichen gestellt und ich weiß, dass meine Kollegen von SPD und PDS dem von der CDU vorgeschlagenen Anhörungsverfahren zustimmen werden und dazu wünsche ich zügige und gründliche Beratung. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum Hochwasser haben sich viele Experten geäußert. Dank wurde den vielen Helfern ausgesprochen, dem schließe ich mich an, weil ich nicht in jedem Fall den Dank wiederholen möchte, sondern ich möchte berichten aus Sicht der Betroffenen meines Wahlkreises und möchte Ihnen aus eigenem Erinnern einige Gedanken vortragen. Mein Erinnern geht natürlich nicht bis Francis Drake zurück, sondern bis 1947, ein Jahr mit einem schlimmen
Hochwasser, das in meinem Heimatort, damals im Geiseltal, das ist heute der Kreis Merseburg-Querfurt, sogar ein Todesopfer forderte. Es war also ein schlimmes Hochwasser und in meinem Heimatort flossen zwei liebliche Bächlein, an denen wir als Kinder spielten. Die größeren Knaben sprangen wohl auch einmal von Ufer zu Ufer und plötzlich ging das Gebrause und Getöse los, die am nächsten wohnenden Menschen räumten die Küchenmöbel in die obere Etage. Sie glaubten, die Küchenuhr, die an der Wand hing, könnten sie wohl hängen lassen; aber weit gefehlt, auch diese Uhr zählte zu den Hochwasserschäden. Ich sage das nicht, weil dieser Schaden nun unermesslich wäre, obwohl das manchmal der einzige Zeitmesser in einer Familie war zu dieser Zeit, ich sage es, weil niemand geahnt hätte, dass diese beiden kleinen Bäche ein derartiges Hochwasser auslösen könnten. Die Bächlein wurden anschließend mit harter Faust in Rohre gesteckt, nicht wegen des Hochwasserschutzes, sondern weil sie beim Braunkohleabbau gestört haben. Nur keine Angst, meine Damen und Herren, der Anteil an Lyrik verringert sich, je weiter meine Erinnerung in die Gegenwart reicht.
Ja, schade, sagt unser Ministerpräsident. Ich spreche von meiner Jugendzeit, die ich an der Weißen Elster verbrachte. Dort war Hochwasser jedes Frühjahr angesagt. Wir hatten dort noch den typischen Auenwald und als Feuerwehrleute mussten wir die Brücken, die Eisbrecher, freihalten und mussten auch, wenn es einmal ganz schlimm kam, Vieh und Möbel in Sicherheit bringen und mussten auch mal Nachtwache machen. Ich gestehe, da war damals für uns als junge Leute ein bisschen Abenteuer dabei. Wenn wir alles geschafft hatten, gab es auch einmal ein Bier zu trinken, gesponsert von den Landwirten. Nun aber Schluss mit der Lyrik, wenn es auch noch so Leid tut.
Das Neujahrshochwasser: Ich möchte aus meinem Wahlkreis von vier Punkten berichten. Zunächst Oldisleben: Dort herrschte eine komplizierte Hochwasserlage. Der Herr Staatssekretär Baldus hat sich davon überzeugt. Wir haben dort die Unstrut, wir haben die Wipper, wir haben die kleine Unstrut, das ist ein künstlicher Wasserlauf, und wir haben einen Mühlgraben. Gefährdete Objekte wurden dort sofort gesichert, ohne Hektik, ohne Aufregung. Kommune und Feuerwehr arbeiteten perfekt zusammen. Auch ich konnte mich davon überzeugen. Es gab keine Beschwerden von Häuslebauern, die zu DDR-Zeiten in der Nähe des Mühlgrabens gebaut hatten. Auch die brauchten damals eine Baugenehmigung, auch damals gab es eine Wasserbehörde, die gesagt hat, baut mal schön ohne Keller und manche haben natürlich trotzdem mit Keller und Garage gebaut und das stand jetzt unter Wasser. Die Leute kannten aber ihr Risiko und haben keine Beschwerden geführt.
Ich komme zu Artern. Da entsinne ich mich, dass ich einen Termin, es muss fünf oder sechs Jahre her sein, beim damaligen Staatssekretär Illert bekam mit dem damaligen Bürgermeister und einigen Stadträten. Man hat sehr vehement gefordert, das Hochwasserschutzgebiet in Artern aufzuheben, dieses förmlich festgelegte Hochwasserschutzgebiet. "Es war doch jahrzehntelang kein Hochwasser hier. Wir brauchen doch dieses Hochwasserschutzgebiet nicht." Einige Bauwerke standen schon da. Die waren wahrscheinlich mit Sondergenehmigung dorthin gestellt worden. Ich bin froh und dankbar, dass Staatssekretär Illert hart geblieben ist und dieses Hochwasserschutzgebiet nicht aufgehoben hat. Jetzt wird diese Forderung wahrscheinlich nicht mehr erhoben werden, weil die dort mit Sondergenehmigung gebauten Gebäude doch stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.
So, ich taste mich vor von Westen nach Osten, Donndorf, Hochwasserschwerpunkt: Der Innenminister war vor Ort und konnte sich dort eine perfekte Kette von Helfern anschauen. Warum sage ich perfekte Kette? In einer Scheune wurde Sand angefahren. Der Sand wurde von Helfern in die Säcke geschüttet, wurde zum Bahnhof gefahren. Am Bahnhof war eine Draisine, die brachte die Sandsäcke zu der gefährdeten Deichstelle und dort war die erneute Kette. Die Fachleute, die wir brauchen, die müssen am Ende dieser Kette sein, weil die wissen müssen, wie die Sandsäcke gestapelt werden. Eigentlich ganz klar und diese Fachleute waren da. Wenn ich auch zugebe, dass nach dieser Geschichte die verstärkte Qualifizierung von Feuerwehrleuten und Hilfskräften angesagt ist. Also in Donndorf war die Deichsicherung am Flutkanal oberstes Gebot und wenn das nicht geklappt hätte, hätten wir im Unterdorf von Donndorf wenigstens 50 Zentimeter Wasser gehabt. So viele Hilfskräfte wie in Donndorf habe ich noch an keinem Punkt gesehen, Freiwillige Feuerwehr aus ganz Thüringen und aus Sachsen-Anhalt zwei Wehren, Technisches Hilfswerk, Polizei und Helfer aus dem Ort. Das klappte einwandfrei, die Frauen haben Kuchen gebacken, haben die Versorgung klargestellt. Die Leute konnten sich ausruhen, die ganz aus der Ferne kamen, die durften auch einmal eine Stunde schlafen in der Turnhalle. Das war alles okay. Ich komme nachher noch zu einigen Problemen bezüglich der Deiche und bezüglich der Wasser- und Bodenverbände.
Ich will nur erst einmal die Strecke abarbeiten und komme nun zu Wiehe. Dort war ein Deich gefährdet, etwa 1.000 Meter lang, zur Grenze von Sachsen-Anhalt. Dort war festzustellen, dass die Deichpflege verbessert werden muss, wasserseitig in Ordnung aber luftseitig nicht in Ordnung. Die Mahd des Deiches ist nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und Sie können sich vorstellen, das Gras wächst, fällt dann um, darunter fühlen sich die Mäuslein wohl und die Ratten und was es sonst noch alles gibt. Die Greifvögel können das natürliche Gleichgewicht nicht herstellen, so dass dort die Deiche gefährdet waren. Wir haben es gesehen. Nun komme ich zu den Fachleuten, die uns vom Staatlichen Umweltamt unterstützt haben. Die haben uns erklärt, so lange das Wasser klar
durch die Wühlmausbaue fließt, ist noch keine Gefahr. Erst wenn ein Bodenabtrag festzustellen ist, wenn also trübes Wasser kommt, dann muss man verstärkt aufpassen. Die Schäden durch dieses Hochwassers sind aber - und das möchte ich feststellen - in meinem Wahlkreis nicht durch die Deiche oder durch Mängel an den Deichen entstanden. Das ist ein Glücksumstand. Ich sage das, wie es ist: Wir müssen an den Deichen mehr machen, aber diesmal sind wir noch ganz gut davongekommen.
Jetzt nun einmal, weil das meinen Wahlkreis betrifft, die Strecke von Straußfurt, vom Rückhaltebecken, bis nach Memleben, wo der Flutkanal wieder in die Unstrut hineingeht. Die Wassermengengröße Kubikmeter pro Sekunde ist uns geläufig. Also, wir hören, in Straußfurt fließen 160 Kubikmeter pro Sekunde zu; abfließen können nur 80 bis 100 Kubikmeter pro Sekunde. Dann kann man sich ausrechnen, wann der Stauraum ausgeschöpft ist und wann das überfließt. Dann kommen diese 140 bis 160 Kubikmeter pro Sekunde in der Unstrut an. Die Unstrut schafft es nicht, in Bretleben kommt das Einlaufbauwerk zum Flutgraben von der Unstrut und dort können dann 90 Kubikmeter pro Sekunde in den Flutkanal geleitet werden. Nun reichte das alles nicht mehr aus, deshalb wurde zunächst die Unstrutschleuse bei Schönewerda geöffnet und diese Polder geflutet. Auch das reichte nicht aus, es musste der Deich vor Reinsdorf gesprengt werden, um dort die Polder ebenfalls zu fluten. Deshalb sind wir noch einmal davongekommen. Das wird natürlich erst gemacht, wenn es gar nicht mehr geht. Da werden solche Forderungen gestellt, nun macht doch mal endlich, nun flutet doch mal endlich! Die Schäden an der Landwirtschaft, die dann entstehen, kennen wir ja. Die sind zwar kalkuliert, aber aufgrund dieser Schadensgefahr flutet man die Polder erst, wenn es gar nicht mehr anders geht. Und so ist es auch passiert.
Wasser- und Bodenverbände: Seit ich Abgeordneter bin, seit 1994, verfolgt mich dieses Problem von Jahr zu Jahr. Jährlich waren zur Anschubfinanzierung Gelder eingestellt. Keiner wollte einen Wasser- und Bodenverband gründen. Die Kommunen haben gesagt, noch einen Verband, noch mal eine Umlage - das können wir nicht. Jetzt zeigt sich seit ein bis anderthalb Jahren, dass sich diese Verbände verstärkt gründen. Jetzt, nach dem Hochwasser, zeigt man nach Sachsen-Anhalt, dort sind Pflichtverbände gegründet worden, warum habt ihr das in Thüringen nicht auch gemacht? Ich will mal sehen, was passiert wäre, wenn damals Pflichtverbände hier gegründet worden wären. Diesen Aufschrei kann ich mir gut vorstellen. Also, die Wasser- und Bodenverbände, manchmal sind es auch Interessengemeinschaften, wie z.B. WieheDonndorf, Kommunen und Landwirtschaft haben sich zu Interessengemeinschaften zusammengetan und pflegen die Gewässer zweiter Ordnung. Nun haben wir aber gerade in Donndorf den Fall, dass, wenn der Kanal bespannt ist, bis zur äußersten Grenze bespannt ist, dann werden die
Siele geschlossen. Ist doch klar, sonst würde das Wasser aus dem Kanal wieder rückwärts fließen. Die Siele werden geschlossen, die Vorflut kann nicht mehr in den Kanal rein und auch das Hochwasser aus der Hohen Schrecke, dafür gibt es keine natürliche Binnenentwässerung. Hier helfen uns die Schöpfwerke aus. Da spreche ich jetzt mal von meinem Wahlkreis, Herr Scheringer. Sie haben gesagt, die Schöpfwerke sind nicht in Ordnung. Das mag irgendwo stimmen. In meinem Wahlkreis stimmt das nicht. Ja, da lacht wieder der Herr Schemmel und weiß es gar nicht, weiß gar nicht, was los ist bei mir. In meinem Wahlkreis gibt es vier Schöpfwerke
und die sind in Stand gesetzt für über 4 Mio.  standsetzung wurde im Sommer vorigen Jahres abgeschlossen.
Dabei ist außerdem auch die Verlandung des Flutkanals behoben worden, damit die oben erwähnten 90 Kubikmeter pro Sekunde auch von dem Kanal bewältigt werden können. Die Schöpfwerke schaffen nun mal 4 Kubikmeter pro Sekunde und sind dazu da, die Polder wieder leer zu pumpen. Es geht ja nicht, dass das Wasser drinbleibt. Der Flutkanal wird auch nach der Hochwasserkatastrophe und nach dem Hochwasser weiter bespannt, damit die Rückhaltebecken wieder entlastet werden und frei sind zur Aufnahme des Frühjahrshochwassers.
Der Flutkanal wurde 1857 und die folgenden Jahre gebaut. Seit 1993 hat die Instandsetzung eingesetzt und ist 2002 beendet worden. Wir haben noch ein Problem mit den Wasser- und Bodenverbänden, nämlich, die rückwärtige Eindeichung von der Vorflut ist für die Kommunen zu aufwändig. Wir müssten bei einer Gewässerschau hinschauen und sehen, wie wir den Kommunen dort helfen können, weil nämlich an anderen Stellen auch schon das Land eingesprungen ist, wenn bei Gewässern zweiter Ordnung die Probleme zu groß wurden und von den Kommunen nicht gemeistert werden konnten.
Also, wir wollen nicht immer nur meckern, wir sollen auch mal sagen, was schon getan ist.
Ich hatte die Gewässerschau angesprochen. Ich hoffe, dass unser Minister, unser Landwirtschafts- und Umweltminister, uns dabei mal besucht. Dann würden wir den Termin so einrichten, Herr Minister, und dann können wir die weiteren Probleme besprechen. Ansonsten hoffen wir, dass das immer wieder so glimpflich abgeht und dass wir was dazu tun, dass es auch, wenn es mal noch stärker
kommt, uns nicht umhaut. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Natürlich, habe ich das gehört.
Entschuldigen Sie bitte, für mich ist das Gehör nicht mehr das beste. Ich habe Tonndorf wohl gehört.
Ich habe aber von Donndorf gesprochen. Das ist der kleine Unterschied. Also, Tonndorf gibt es noch woanders, bei mir im Wahlkreis heißt es Donndorf. Danke.
Hochwasserhilfe für Kommunen und Unternehmen
Durch das so genannte Neujahrshochwasser in den ersten Januartagen war eine Vielzahl von Kommunen in zahlreichen Regionen Thüringens betroffen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann zum derzeitigen Zeitpunkt eine Einschätzung der Hochwasserschäden getroffen werden, und wenn ja, auf welche Größenordnung belaufen sich diese Schäden?
2. Wie kann Gemeinden, deren Infrastruktur durch das Hochwasser geschädigt wurde, geholfen werden?
3. In welcher Weise kann durch Hochwasser geschädigten kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich spreche ganz kurz über die Situation
der allgemeinmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Sie wissen, dass ich aus dem schönen Kyffhäuserkreis komme. Dieser gehört zu einem anderen Planungstyp als z.B. Erfurt, das weiß jeder. Ein Bürgermeister aus meinem Wahlkreis hat an Minister Dr. Pietzsch geschrieben und die Situation, die auch für andere Kommunen des ländlichen Raums zutrifft, beschrieben. Er zeichnet Gefahren der Unterversorgung auf, die es - so seine Meinung - zu DDR-Zeiten nicht gegeben hat. Er gibt natürlich zu, dass damit nur die personelle Ausstattung gemeint ist, nicht die mit Geräten und Medikamenten. Wir wissen auch, dass für die Patienten die Ärztin oder der Arzt als Frau oder Mann des Vertrauens wichtiger ist, als alle Geräte. Ich sagte, er zeichnet Gefahren auf. Diese Gefahr der Unterversorgung müssen wir ernst nehmen. Deshalb komme ich noch mal auf den erwähnten Planungstyp.
In der Bedarfsplanung wird im Kyffhäuserkreis ein Schlüssel von 1.474 Einwohnern pro Hausarzt oder Allgemeinmediziner zugrunde gelegt. Der Versorgungsgrad beträgt zurzeit 103,1 Prozent, fünf Hausärzte können sich noch niederlassen, bevor es Beschränkungsbedingungen gibt. Kann man also sagen, es sei alles in Ordnung? Nein, kann man nicht aus folgendem Grund: Unter den Allgemeinmedizinern meiner Region sind einige der Jahrgänge 39 bis 42, werden also bald in den verdienten Ruhestand gehen. Wir brauchen junge Allgemeinmediziner.
Da komme ich zur Ausbildung. Die Spezialausbildung dauert fünf Jahre, das ist gut so, muss aber bisher in einer allgemeinmedinizischen Praxis erfolgen.
Das ist gut so, das sage ich nicht, das sagen die Fachleute, wenn Sie sich damit zufrieden geben. Diese Ausbildung in den Allgemeinpraxen hätte vor fünf Jahren beginnen müssen, damit wir die jungen Ärzte jetzt haben. Dies ist aber zu wenig erfolgt. Die Förderung von 3.600 DM monatlich bei dieser Ausbildung gibt es nur für zwei Jahre, dann muss die ausbildende Praxis bezahlen, muss haften und muss die eventuelle Überziehung des Budgets verantworten. Wenn auch der Arzt nun nicht mehr in der Gesamthaftung bezüglich des Budgets gefangen ist, so hat er doch Richtgrößen im Kostenbereich. Das bringt ihn immer wieder in Konflikte, nicht nur moralische, sondern auch zivilrechtliche, denn der Patient hat rechtlichen Anspruch auf das medizinisch Notwendige. Ich bitte um Hilfe für den ländlichen Raum, dem wirklich bald die Unterversorgung in der Allgemeinmedizin droht. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu den Vorwürfen von Frau Becker wird sicherlich der Herr Minister noch Stellung nehmen. Ich meinerseits war der Meinung, dass nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Becker durch Herrn Minister Dr. Sklenar am 26.01. die SPD-Fraktion ihr Thema zur Aktuellen Stunde heute anders wählen würde. Diese meine Vermutung war falsch, wie ich jetzt weiß, deshalb reden wir heute erneut darüber, vielleicht mit anderen Worten und einigen erklärenden Einzelheiten, inhaltlich jedoch wurde von Herrn Minister bereits alles dargelegt.
Freistellungsanträge wurden gestellt, wenn Investitionen getätigt werden sollten und Altlastenverdacht bestand oder wenn ein Gelände von Altlasten gereinigt werden soll. Wir sehen also einen ökologischen Aspekt, wenn die Altlasten beseitigt werden, und den anschließenden ökonomischen Vorteil, weil dadurch erst Investitionen möglich werden. 73,9 Mio. DM wurden in unserem Fall bis 1997 investiert und damit 53 Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten. Anträge auf Freistellung werden in der Regel positiv beschieden, wenn sie formell in Ordnung sind, der Altlastenverdacht sich bestätigt und die Investitionsabsicht vertraglich festgestellt ist. Der Globalantrag der Vorgänger von Elf Aquitaine konnte nicht pauschal genehmigt werden, einige Ingenieurbüros waren nämlich mit der Prüfung der Einzelstandorte durch das Ministerium beauftragt. Von den ca. 500 Standorten kam für etwa 60 aus formalen Gründen bzw. fehlender Schadensglaubhaftmachung bzw. fehlender Investitionsabsicht nur die Ablehnung in Frage. Damit konnte dem Globalantrag nicht stattgegeben werden.
Bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens muss ich noch einen allgemeinen Teil einschieben. Die Wiederaufnahme von Verwaltungsverfahren wird in § 51 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt. Darin heißt es, dass die Behörde auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren bestandskräftigen Verwaltungsakts zu entscheiden hat, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sachlage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen. Dies war der Fall, nachdem die Elf Oil Deutschland GmbH das Heft in die Hand genommen hatte. Sie übernahm nämlich die Verantwortung für alle Einzelstandorte ihres Globalantrags, das heißt, auch wenn bei einem Standort Minol nicht der Verursacher der Altlast gewesen sein sollte, steht EOD dafür gerade. Der daraufhin geänderte, nunmehr positive Bescheid wurde am 16.08.1998 bestandskräftig.
Meine Damen und Herren, einige Sätze zum Finanziellen. Nach Schätzung betrug 1998 die Freistellungssumme aller Objekte des Globalantrags 35 Mio. DM. EOD muss davon 10 Prozent tragen. In den Restbetrag teilen sich Bund und Land im Verhältnis 60 zu 40. In unserem Fall musste Elf Oil Deutschland aus dem Privatisierungsvertrag Sanierungsleistungen in Höhe von 3,9 Mio. DM mit hundertprozentiger Eigenfinanzierung erbringen. Wenn Geld fließen soll, müssen am Einzelobjekt Arbeiten durchgeführt sein, Rechnungen müssen vorgelegt werden und auf sachliche, rechnerische Richtigkeit geprüft werden. Erst dann, wenn alles in Ordnung ist, gibt es Geld. Die geschätzte Freistellungssumme ist für den schlechtesten Fall gedacht und darf nicht als Unterstützung von EOD in zweistelliger Millionenhöhe gewertet werden.
Meine Damen und Herren, seitens der SPD liegt Misstrauen vor. Das ist gutes Recht der Opposition. Ich versuche Ihr Misstrauen zu zerstreuen, versuche Vertrauen zu gewinnen,
dazu gehört jedoch der Wille zur Sachlichkeit. Polemik oder gar Hysterie sind fehl am Platze. Danke.