Dagmar Künast
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Durch die extreme Hitze und Dürre des vergangenen Jahres kam es zu einem extremen Borkenkäferbefall, insbesondere in den Nadelholzgebieten in Süd- und Ostthüringen. Bereits im Jahr 2003 sind mehr als 500.000 Festmeter Schadholz angefallen. Ähnlich hohe Schadholzmengen werden auch in diesem Jahr erwartet. Die zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls notwendigen Forstschutzmaßnahmen verlangen einen sehr hohen Arbeitsaufwand.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welcher zusätzliche Bedarf an Arbeitskräften ist zur Durchführung von notwendigen Forstschutzmaßnahmen in den vom Borkenkäferbefall betroffenen Gebieten nach Auffassung der Landesregierung in den einzelnen Waldeigentumsarten in etwa erforderlich?
3. Hat die Landesregierung entsprechende Verhandlungen mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit geführt, um Maßnahmen der öffentlichen Beschäftigungsförderung zu nutzen?
4. In welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die notwendigen Kofinanzierungsanteile für solche Maßnahmen bereitzustellen?
Teilweise Verschmelzung des Zweckverbands JenaWasser mit der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH
Der Betriebsrat der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH befürchtet die Auslagerung der Geschäftsbesorgungsbereiche Trink- und Abwasser des Zweckverbands JenaWasser. Sie soll Folge der durch die Europäische Union angestrebten Liberalisierung des Wassermarktes sein, die auch einen Ausschreibungszwang für entsprechende Leistungen vorsieht. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung befürchten nun das Ende eines nach ihrer Meinung bewährten Betriebsführungsmodells im Bereich Wasser/Abwasser und den Verlust von Arbeitsplätzen. Um das zu verhindern, fordern sie u.a. den Innenminister dazu auf, die teilweise Verschmelzung des Zweckverbands JenaWas
ser mit der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH zu unterstützen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist nach Meinung der Landesregierung im Zusammenhang mit der von der Europäischen Union angestrebten Liberalisierung des Wassermarktes der Bestand der bisherigen Form der Zusammenarbeit (Betriebsführungsmo- dell) zwischen dem Zweckverband JenaWasser und der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH gefährdet?
2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Betriebsrates hinsichtlich der positiven Folgen des bestehenden Betriebsführungsmodells, vor allem auch hinsichtlich einer preisgünstigen Einbringung der Leistungen im Bereich Wasser/Abwasser, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
3. Hält die Landesregierung die Anwendung des vom Zweckverband JenaWasser und der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH gewünschten Konzessionsmodells - bei dem den Stadtwerken eine auf 20 Jahre begrenzte Konzession zur Wahrnehmung der Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich einer direkten Entgeltbeziehung eingeräumt werden soll - für eine geeignete Form der Aufgabenerfüllung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen?
4. Gibt es gesetzliche oder sonstige Regelungen, die der gewünschten teilweisen Verschmelzung des Zweckverbands JenaWasser mit der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH entgegenstehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat versucht, die Situation darzustellen und hat wie immer die Schuld bei der Bundesregierung gesucht, anstelle zu den Aufgaben der Landesregierung in Thüringen hinzuschauen.
Ich habe schon zugehört, meine Damen und Herren von der Landesregierung und von der sie tragenden CDU-Fraktion. Dies ist allzu billig, um eigene Untätigkeiten zu kaschieren.
Erinnern Sie sich doch bitte an den miserablen Mittelabfluss des ESF für die berufliche Integration von Frauen. Da kommt doch wirklich der Verdacht auf, dass es bei Ihnen beim Behaupten des Gegenteils immer wieder darauf ankommt, die Frauen zurück an den Herd zu bekommen. Tatsächlich weist der Bericht doch auf, dass Ihnen klammheimlich eines gelungen ist, Frauen werden mehr und mehr in die Arbeitslosigkeit abgedrängt. Und dies nicht etwa, weil sie über die schlechteren Qualifikationen verfügen, nein im Gegenteil, Mädchen verlassen die Schulen mit wesentlich besseren Ergebnissen als die Jungen. Schon bei der Suche nach Ausbildungsplätzen aber werden sie
Stück für Stück verdrängt, verdrängt in wenig zukunftsorientierte Berufe und verdrängt in kaum verwertbare schulische Maßnahmen. Jahr für Jahr und auch heute wieder wird diese Entwicklung von der Landesregierung beschönigt. Es gibt von dieser Landesregierung keinerlei erkennbare Strategien, dem entgegenzusteuern.
Stattdessen ist Beschwichtigung, Ausreden und Hinhalten angesagt - Hinhalten mit dem Blick auf ein wirtschaftliches Wachstum, was irgendwann in irgendwelchen Größenordnungen in irgendeiner Zukunft kommen soll. Dann aber, liebe Frauen im Lande, sind alle Probleme gelöst? Das Wachstum wird es richten und die Landesregierung braucht nur abzuwarten. So oder so ähnlich stellt sich das die CDU und stellt sich das der Ministerpräsident vor. Aber was geschieht in der Realität? Die leistungsfähigsten jungen Frauen verlassen unser Land in Scharen und gehen dorthin, wo gute Löhne gezahlt werden, dorthin, wo ihnen eine berufliche Perspektive angeboten wird. Dabei handelt es sich übrigens in aller Regel um tarifvertraglich abgesicherte und langfristige Arbeitsverhältnisse, die eben doch ein erhebliches Maß an Lebensqualität und Familienfreundlichkeit bieten. Die im Lande verbliebenen Frauen werden offensichtlich zunehmend vom Arbeitsmarkt verdrängt. Eines der Ergebnisse dieser abwartenden und nach irgendwelchen Schuldigen suchenden Landespolitik besteht z.B. darin, dass trotz recht guter Bedingungen beim Angebot von Kindergarten- und Hortplätzen unverändert wenig, viel zu wenig Kinder geboren werden.
Deshalb meine Damen und Herren von der CDU, finden Sie sich endlich mit einem Gedanken ab, unsere Frauen wollen Beruf und Familie, ja genau so in dieser Reihenfolge Beruf und Familie. Sie wollen Anerkennung im Beruf, ein eigenes Einkommen, eine berufliche Perspektive und auch ein Mindestmaß an Sicherheit. Dann und erst dann entscheiden sich viele Frauen auch dafür, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Wer also Familienpolitik ernst nimmt, der wird auch dafür sorgen müssen, dass Frauen Beruf und Familie nicht nur theoretisch miteinander verbinden können, sondern auch ganz praktisch. Sie werden deshalb mit Ihrem Geschrei nach immer neuen Niedriglöhnen, mit dem Abbau von Rechten für Arbeitnehmerinnen und mit Ihrer Forderung nach Verlängerung der Arbeitszeit und einer Schwächung tarifvertraglicher Rechte nur eines erreichen - Frauen werden entweder aus dem Land oder im Land in die Arbeitslosigkeit getrieben.
Sie werden sich in dieser Unsicherheit eben nicht für die Familie entscheiden. Der in den Medien neuerdings auftretende Begriff des "Gebärstreiks" ist doch nicht aus der Luft gegriffen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nur
eine Integration von Frauen in das Berufsleben, ihre berufliche Perspektive und Sicherheit dazu beitragen können, in diesem Land ein familienfreundliches und kinderfreundliches Klima zu schaffen. Deshalb nehmen Sie doch endlich Abstand von dem klammheimlichen Weltbild der gut verdienenden Männer und der liebevollen Gattin und Hausfrau im trauten Heim. Unsere Frauen beweisen Ihnen doch schon seit Jahren, dass das vielleicht das Bild des einen oder anderen Ministerialbeamten, nie aber das Lebensbild der großen Mehrheit unserer Thüringer ist. Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU, ist es an der Zeit, endlich eine Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik zu vollziehen. Beenden Sie z.B. Ihre Kahlschlagpolitik in der öffentlichen Beschäftigungsförderung. Ich ahne ja schon, wo die beruflich gut integrierte Finanzministerin ihre fehlenden Millionen des Jahres 2003 im Jahre 2005 herholen will. Der Arbeitsmarkt war doch in all den Jahren ein guter Steinbruch für die Landesregierung. Zum Glück liegt dazwischen eine Landtagswahl und Sie können diesen Steinbruch, liebe Kollegin Diezel, die leider nicht da ist, schon mal vorsorglich sperren. Die Thüringer Sozialdemokraten werden dem Abbau der Landesarbeitsmarktförderung ein Ende bereiten. Es ist eben nicht zu verstehen, wenn angesichts der Problemlage der Frauen die dafür vorgesehenen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds beispielsweise nicht ausreichend eingesetzt werden. Es ist nicht zu verstehen, dass diese Landesregierung gemeinsam mit der Bundes-CDU dazu beiträgt, Frauen weiter in das berufliche Abseits zu verdrängen. Es ist doch ein Hohn, wenn die gut verdienende ostdeutsche Spitzenfrau dieser CDU
lauthals den Abbau weiterer Arbeitnehmerinnenrechte und die Verlängerung der Arbeitszeit fordert. Wer hat denn so etwas zunächst und vor allen Dingen dann auszubaden - Frauen, ja die Frauen, und zwar im Arbeitsleben und im Familienleben.
Die berufliche Verfügbarkeit rund um die Uhr und die Angst vor Arbeitsplatzverlusten ist nämlich auch extrem familienfeindlich und lassen Sie sich das gesagt sein, ich fordere Sie deshalb auf, sorgen Sie endlich dafür, dass in der Thüringer Arbeitsmarktpolitik die berufliche Integration von Frauen Priorität erhält. Dies wäre tatsächlich ein wesentlicher Beitrag zu einer familienfreundlichen Gesellschaft. Sorgen Sie dafür, dass Frau Merkel die Lebenswirklichkeit der Frauen in Ostdeutschland und die damit verbundenen Wünsche im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vermittelt. Eigentlich müsste sie das ja wissen, aber damit würden Sie dann wirklich etwas für die Frauen und für die Familien leisten. Vielen Dank.
Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Michel, Harald; Mohring, Mike; Müller, Dr. Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Pietzsch, Dr. Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Schröter, Fritz; Schuchardt, Dr. Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Raik; Seidel, Harald; Sklenar, Dr. Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Stangner, Dr. Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Vogel, Dr. Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wildauer, Dr. Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Zeh, Dr. Klaus, Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in der Drucksache 3/3929 soll nach dem Willen der CDU-Fraktion, wie auch schon andere Gesetzentwürfe der Opposition, eine Beerdigung dritter Klasse bekommen. Eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung in einem Ausschuss lehnt die CDU-Fraktion genau wie bei dem Behindertengleichstellungsgesetz mit einer Arroganz durch ihre Mehrheit wieder mal ab. An die PDS gerichtet, bleiben nach wie vor die Fragen offen: Was wird durch das Gesetz verbessert? Wo sind die Regelungslücken, die einer gesetzlichen Grundlage notwendigerweise bedürfen und wie ist das Ganze zu finanzieren? Die Rede von Frau Fischer im letzten Plenum gibt mir darüber ebenso wenig wie die Drucksache selbst Aufschluss. Die von Ihnen aufgelisteten klassischen und auch neuen Aufgaben werden bereits in der Thüringer VO zum LGB in den §§ 1 und 8 genannt. Den Umfang der medizinischen Behandlung und Betreuung von Asylbewerbern können wir nicht in einem Landesgesetz regeln, auch wenn Verbesserungen dabei dringend notwendig wären. Aber auch hier ist die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Ausländerbehörde schon längst geregelt.
Ein Wort noch zu der von der PDS gewollten Umstrukturierung des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu einem Thüringer Landesamt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Schaffung von so einem großen Konglomerat als Landesamt beinhaltet immer die Gefahr, dass die Bürokratie, aber nicht die Effektivität steigt. Diese und die anderen Fragen hätten alle im Ausschuss beraten, besprochen und vielleicht auch geklärt werden können. Da wir zurzeit aber in Thüringen eine gut handhabbare und auch den Aufgaben gerecht werdende VO über den ÖGD haben,
sieht meine Fraktion in einem in dieser Form vorliegenden Gesetzentwurf im Moment keine Verbesserung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, so dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wolf, wenn ich Ihre Rede hier gehört habe, frage ich mich schon, ob denn die CDU in Berlin nicht mit daran beteiligt gewesen ist an diesem Gesetz
und Sie wissen selber, dass das Gesetz...
Dann hätte aber Ihre Partei nicht mit abstimmen können. Wie kann ich denn im Bundestag ein Gesetz abstimmen, was noch nicht fertig ist. Das ist doch alles Populismus, was jetzt von Ihrer Seite hier gebracht wird.
Geht das jetzt ab von den 5 Minuten?
Die von der PDS-Fraktion eingebrachte Aktuelle Stunde hat meiner Meinung nach nichts mit der Verantwortung gegenüber den Menschen betreffs Gesundheitspolitik zu tun. Jeder weiß, dass das GMG erst zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Und die Änderungen haben ja nicht nur eine Änderung, z.B. die 10 362 sie haben 68 Seiten im Bundesgesetzblatt. Eine fundierte inhaltliche Diskussion über die Auswirkungen des GMG kann so in den 5 Minuten einer Aktuellen Stunde wohl nicht stattfinden, geschweige denn zu diesem Zeitpunkt. Auswirkungen auf den einzelnen Versicherten jetzt schon feststellen zu wollen, grenzt deshalb an Hellseherei. Was bezweckt also die PDS mit dieser Aktuellen Stunde? Nicht nur die beiden großen Volksparteien, sondern auch viele Menschen haben erkannt, dass an unserem Gesundheitssystem Änderungen dringend notwendig sind. Einerseits liegen wir bei den Gesundheitsausgaben aller Länder an zweiter Stelle, aber bei der Qualität der medizinischen Versorgung sind wir auf den hinteren Plätzen zu finden. Ich bin davon überzeugt, dass unser Gesundheitssystem aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts in der Medizin und Medizintechnik und auch wegen der demographischen Entwicklung eine ständige Weiterentwicklung benötigt. Ziel dieser Gesundheitsreform ist die jetzige und zukünftige Sicherung der medizinisch notwendigen Versorgung unserer Bevölkerung bei gleichzeitig bezahlbaren Beiträgen. Die PDS nimmt die Unsicherheiten der Leistungserbringer und der Versicherten im
Umgang mit der neuen gesetzlichen Regelung zum Anlass für populistisches Getöse. Nur, ich frage, wo sind da Ihre eigenen Vorstellungen und Anregungen?
Wobei ich mich jetzt schon wundere, dass der Herr Wolf ja nun als CDU-Mitglied in dieselbe Richtung reingeht. Verursacht wurde diese unschöne Situation durch eine Blockadehaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und vieler, nicht aller Landes-KVen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat z.B. für ihre Mitglieder bzw. deren Mitarbeiterinnen Schulungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen angeboten. Wie hat die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen reagiert? Die Spitzengremien der Selbstverwaltung wurden schon im Oktober 2003 durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aufgefordert, ihre aus dem GMG resultierenden Hausaufgaben wie die Chronikerregelung, Ausnahmen zu den Fahrtkosten usw. zu machen. Die einen gefielen sich in populistischer Blockadehaltung und die anderen wurden auch nicht sonderlich aktiv. Dazu kam, dass die von Ihnen vorgeschlagene Chronikerregelung so eng gefasst wurde, dass sie einfach dem Willen des Gesetzgebers nach einem entsprechenden sozialen Ausgleich nicht entsprach und folgerichtig durch das BMGS abgelehnt werden musste. Unterdessen haben sich die Spitzenverbände der Selbstverwaltung im gemeinsamen Bundesausschuss endlich auf eine Chronikerregelung und für die Ausnahmefälle zur Übernahme der Fahrtkosten am 22. Januar geeinigt. Die jetzige Überforderungsklausel - übrigens beträgt sie für Sozialhilfeempfänger 70 bzw. 35 %! halte ich für korrekter und auch für besser handhabbar. Bei den bisherigen Zuzahlungsbefreiungen, es waren ca. 57 Prozent der DKV-Versicherten zeitweise von Zuzahlungen befreit, wurde zu großzügig der gesetzliche Rahmen angelegt. Wie die "Ärztezeitung" vom 10. Oktober 2003 über eine Studie aus Oxford über Arztbesuche in Europa berichtet, haben wir in Deutschland bei der Häufigkeit der Arztbesuche eine Spitzenposition. 42 Prozent der Deutschen gaben an, wenigstens einmal in den letzten vier Wochen beim Arzt gewesen zu sein. Schweden im gleichen Zeitraum liegt z.B. bei 14 Prozent. Ist die deutsche Bevölkerung denn viermal mehr medizinisch behandlungsbedürftiger als die schwedische? Wer will das wohl ernsthaft glauben. Da habe ich noch die Frage an die PDS: Für wie sozial halten Sie denn eine Beitragserhöhung in der DKV, die z.B. durch nicht notwendige Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen, Arzneimittelwunschverschreibungen usw. verursacht werden? Laut Aussage der Rürup-Kommission werden 565 Millionen Arztbesuche pro Jahr in Deutschland getätigt - und das sind die erfassten Erstbesuche, die Wiederbestellungen sind hier gar nicht mit dabei. Eine Praxisgebühr ist in den meisten Ländern der EU schon seit Jahren üblich. In Schweden sind z.B. pro Hausbesuch zwischen 11 und 16 - # * 3 Arzthonorars.
Ja. Es muss allen bewusst werden, medizinische Leistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Grundlage für den ÖGD in Thüringen ist die Verordnung vom
8. August 1990 in der Fassung vom 2. Oktober 1998. Wenn man dieses in ein Gesetz umändern will, muss man nachweisen, dass dieses notwendig ist und auch eine Verbesserung bedeutet. In der 66. Plenarsitzung am 14. Juni 2002 hatte der damalige Gesundheitsminister Dr. Pietzsch einen Bericht über die Situation des ÖGD in Thüringen gegeben. Nach diesem Bericht besteht seiner Ansicht nach kein dringender Handlungsbedarf betreffs einer gesetzlichen Grundlage für den ÖGD. Meiner Meinung nach wäre die Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung Artikel 13 Grundgesetz ein wichtiger Grund. Weiterhin wäre auch die in § 11 Abs. 1 des Entwurfs ermöglichte Warnung durch den ÖGD vor bestimmten Produkten usw., unter Nennung des Namens als Grund zu nennen. Für diese Problematik wäre eine größere Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung gegeben. Ob für die praktische Arbeit des ÖGD vor Ort der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form Verbesserungen bringt, müsste nach meiner Meinung in Ausschussberatungen und durch Anhörung geklärt werden. Kritisch möchte ich anmerken: Vergleicht man den Gesetzentwurf zum Beispiel mit dem brandenburgischen Gesetz, so fällt mir auf, dass man ein Gesetz auch ohne Regelungsverlust etwas präziser und noch klarer formulieren könnte. Zum Beispiel wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 gesetzlich vorgeschrieben, dass der Personalbedarf auch durch Versetzung oder in Ausnahmefällen Abordnung von den Behörden zu decken ist. Aber auch das ist marginal im Vergleich zur gewollten Umstrukturierung des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in ein Thüringer Landesamt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Will man diese Umstrukturierung, so sollten auch deutlich die Vorteile im Hinblick auf rasches Reagieren, personelle Situation und Finanzen genannt werden. Da Sie von der PDS die Kosten des ÖGD ganz auf den Freistaat Thüringen verlagern möchten, wäre wohl wenigstens eine Grobschätzung in diesem Gesetz angebracht gewesen. Nach unserer groben Schätzung liegen die Kosten für alle Landkreise und kreisfreien Städte bei ca. 30 bis 35 Mio. Unklar ist uns, ob Sie diese Summe aus dem derweiligen Kommunalen Finanzausgleich nehmen möchten, oder das Geld dann zusätzlich vom Land fordern.
Zum Schluss möchte ich hier noch auf ein Problem eingehen, das unabhängig von dieser Gesetzesvorlage besteht, und aufmerksam machen auf den Mangel an ärztlichem Nachwuchs in diesem Bereich. Auf Rückfrage in der Landesärztekammer Thüringen kam als Antwort, hochgegriffen sind zwei Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt Öffentliches Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf sollte unserer Meinung nach im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und im Innen- sowie Justizausschuss beraten werden. Ich danke.
Stellenbesetzungssperre bei Inanspruchnahme von Erziehungszeiten
Die Landesregierung hat innerhalb der Landesbehörden die durch Inanspruchnahme von Erziehungszeiten vorübergehend frei werdenden Stellen in die Wiederbesetzungssperre einbezogen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bei der Anwendung der Stellenbesetzungssperre auch während der Erziehungszeiten ist zu befürchten, dass bei der Besetzung wichtiger Personalstellen im tatsächlichen Verwaltungshandeln Personal bevorzugt wird, bei dem eine Schwangerschaft auszuschließen ist. Was wurde veranlasst, um bei der Personalentwicklung innerhalb der Landesverwaltung einschließlich etwaiger Neueinstellungen auszuschließen, dass aufgrund der oben genannten Regelung Frauen mit Kinderwunsch benachteiligt werden?
2. Gefördert durch die Hertie-Stiftung haben auch Thüringer Betriebe eine Familienverträglichkeitsprüfung durchgeführt, um als "familienfreundlicher Betrieb" zu gelten. Dies betrifft unter anderem das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Ist aus Sicht der Landesregierung ein Betrieb auch dann "familienfreundlich", wenn er eine Stellenbesetzungssperre während der Erziehungszeiten anwendet? Wenn ja, warum?
3. Wie vereinbart sich diese Regelung mit den Intentionen des von der Landesregierung initiierten "Familienbündnisses"?
4. Beabsichtigt die Landesregierung anlässlich des 2004 vorgesehenen "Thüringer Familientages" die oben genannte Regelung als nachahmenswertes Beispiel für Thüringer Betriebe vorzustellen?
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die im vorigen Jahr verabschiedeten Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt waren schon mehrfach Thema hier im Landtag bzw. in seinen Ausschüssen, und das ist auch richtig und wichtig so. Es ist zu begrüßen, dass heute von der Landesregierung ein Bericht über den jetzigen Stand der Umsetzung und Weiterführung der Maßnahmen gegeben wurde. Es ist schon viel unternommen worden, aber die Statistiken beweisen, dass alles noch nicht reicht oder alles noch nicht oder vieles noch nicht greift. Nach wie vor sind natürlich noch Fragen für mich offen bzw. wären weiter gehende Informationen von Interesse. Öffentlichkeitsarbeit ist bei diesem Themenkreis von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Es muss in der öffentlichen Meinung auch Gewalt in der Familie, gegen Frauen und Kinder als ein schweres Vergehen betrachtet werden. Deshalb sind die durch das Büro der Landesfrauenbeauftragten erstellten und veröffentlichten Flyer, Plakate und Tagungen usw. zu begrüßen. Die Frage ist: Wie effektiv war die Aktion - und ganz besonders -, wie kann sie kontinuierlich weitergehen und eine noch größere Zahl der Bevölkerung erreichen? Eine vordergründige oder gar reißerische Öffentlichkeitsarbeit halte ich aber bei diesem schwierigen Thema für nicht angebracht. Weiterhin interessieren mich noch einige Problemfelder, die meiner Meinung nach noch nicht ausführlich hier im Plenum beraten werden können und die wir in den Ausschüssen beraten sollten. Zum Beispiel bei dem Themenkreis "Kinder und Jugendliche" geht es unter anderem um Kinderschutzwohnungen bzw. um die Inobhutnahme von Gewalt betroffener Kinder. Weiterhin wurden in den Maßnahmen das Streitschlichterprogramm und die Konfliktlotsen an den Schulen genannt. Diese sollten eine wesentliche Rolle bei den schulischen Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt spielen. Wie haben sich diese Maßnahmen bewährt? Gibt es sie flächendeckend?
Ein Kritikpunkt war von uns die fehlende Beratungsmöglichkeit für gewaltbereite Männer - die Täterarbeit. Aus Mangel an Fachkräften für die Beratung gab es im Jahr 2002 gar keine Beratungsstelle. Von den veranschlagten 21.500 ? ausgegeben.
Desto positiver zu bewerten ist die zum 1. Juli 2003 eröffnete Beratungsstelle in Weimar in der Trägerschaft von Pro Familia. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass sie eine erfolgreiche Arbeit im Sinne der Betroffenen leisten wird. Aus dem jetzigen Modellprojekt muss aber unserer Meinung nach eine feste Institution werden und sie darf in Thüringen nicht die einzige Beratungsstelle für gewaltbereite Männer bleiben.
Es ist zu begrüßen, dass in der Aus- und Fortbildung der Polizei die Problematik häuslicher Gewalt verstärkt thematisiert wird und damit ein fester Bestandteil des Lehrplans ist. Ganz besonders wichtig finde ich, dass die Beamten vor Ort durch ein umfangreiches Training für diese Situation sensibilisiert und geschult werden, um dementsprechend auftreten und agieren zu können. Wie hat sich das in der Praxis bewährt? Sehen die Beamten des Außendienstes diese Schulung als ausreichend und praxisnah genug an?
Das Problem der sexuellen Gewalt gegen Kinder ist in den Maßnahmen nicht explizit ausgeführt. Wie wird das Thema in den Fortbildungsveranstaltungen zur häuslichen Gewalt behandelt? Aufgrund der angespannten Haushaltssituation müssen die einzelnen Ressourcen Schwerpunkte setzen. Wo sind diese gesetzt worden?
Es gibt, wie Sie sehen, eine ganze Reihe von Fragen, die im Plenum nicht in genügender Ausführlichkeit behandelt werden können. Aus diesem Grunde beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Berichts an den Gleichstellungsausschuss federführend. Und jetzt muss ich im Gegensatz noch zur PDS sagen, ich denke, auch an den Innenausschuss, denn es betrifft auch die Polizei, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, es betrifft auch unsere Kinder.
Warum?
Dann schließe ich mich an. Wir können ja die entsprechenden Leute dann zu uns in den Ausschuss einladen. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Dr. Koch, auf die Einbringung des Antrags möchte ich jetzt hier nicht antworten. Da sind so viele Sachen, die da angesprochen sind, wo ich vollkommen anderer Meinung bin als Sie. Ich denke, das bringt jetzt für den Moment nichts. Die SPD im Land und im Bund stellt sich den Herausforderungen, die Gesundheitsversorgung zu modernisieren und den heutigen gesellschaftlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Mit den parteiübergreifenden Verhandlungen ist für die erste Reform eine Qualität durchgesetzt worden, die weit besser und nachhaltiger ist, als nicht voraussehbare Ergebnisse des Vermittlungsausschusses gewesen wären, weil hier die Fachleute zusammengesessen haben. Es ist eine Binsenweisheit, bei einem Kompromiss können nie die eigenen Idealvorstellungen voll verwirklicht werden. So konnten wir unsere Forderung nach einer Positivliste für Arzneimittel sowie einen Verbleib des Zahnersatzes in der paritätischen Finanzierung nicht durchsetzen. Dafür tragen aber die Härtefallregelungen maximal 2 Prozent bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken des Jahresbruttoeinkommens sowie die vollständige Befreiung für Kinder unter 18 Jahren schon unsere Handschrift. Aber ebenso konnte sich die CDU mit ihren Forderungen nach einer Eigenbeteiligung der Patienten von 10 Prozent, die von einigen gefordert wurde, bei allen medizinischen Leistungen, und das wäre ein Finanzvolumen
von mehr als 6 Mrd. welche die Patienten hätten noch extra zahlen müssen, nicht durchsetzen. Wenn Sie von der PDS wirklich etwas für die Bürger unseres Landes hätten bewegen wollen, so kommen Sie nicht nur zu spät, sondern es fehlen in Ihrem Antrag auch wirkliche richtungsweisende Ansätze. Somit gibt es als Begründung für den Antrag nur, dass Sie vergnatzt sind, wie die FDP, letztere, weil sie nicht zu Wort kam, Sie, weil Sie nichts Konstruktives zu sagen haben. Denn nicht ein einziger Antrag kam von der PDS im Bundestag. Die einzige Wortmeldung in der zweiten und dritten Lesung war, dass Sie mit Nein gestimmt haben. Geht man Ihre Forderungen in der vorliegenden Drucksache durch, so wäre zum ersten Anstrich erst einmal begriffliche Klarheit herzustellen. Was verstehen Sie unter Demokratisierung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts? Wo liegen Ihrer Meinung nach die Defizite, die damit zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung führen. Dass die Versicherungsorgane, wie Vertreterversammlungen oder Verwaltungsrat gemeint sind, die entsprechend dem SGB IV §§ 33, 45 usw. demokratisch gewählt wurden, kann ja wohl nicht gemeint sein. Für die Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es im GMG neue Regelungen zur Struktur, wie zur Größe der KVen oder die Festlegung der Hauptamtlichkeit des Vorstands. Bleibt übrig die Schaffung von mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Dabei sind zum Beispiel mit der Patientenquittung oder der elektronischen Krankenkarte die Weichen gestellt. Außerdem verweise ich auf die neuen Regelungen des 13. Abschnittes - Beteiligung von Patienten und Patientinnen, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patienten und Patientinnen. Ist die verstärkte Einbeziehung von Selbsthilfegruppen gemeint, so kann ich hier nur auf die bereits seit längerer Zeit laufenden Aktivitäten der in Thüringen agierenden Krankenkassen, allen voran der AOK, verweisen. Eine Chancengleichheit für alle besteht nur, wenn die vorhandenen finanziellen Mittel effektiv für medizinisch sinnvolle Leistungen eingesetzt werden. Ich möchte es hier noch einmal klarstellen: Wir wollen, dass jeder Bürger, gleich wie hoch sein Einkommen bzw. wie alt er ist, die für ihn notwendigen medizinischen Leistungen erhält.
Wenn im dritten Anstrich nationale Regelungen für Arzneimittelpreise gefordert werden, so ist es Tatsache, dass es sie schon gibt. Die weiter gehenden Regularien des GMGs, z.B. in den §§ 35, 35 a und b, 139 a und b, werden von der PDS wohl geflissentlich übersehen. Nicht erwähnt wird auch von Ihnen, dass die immense Steigerung bei den Ausgaben für Arzneimittel auch eine Frage des Verordnungsverhaltens der Ärzte ist.
Im vierten Anstrich zur integrierten Versorgung verweise ich nur auf die neu gefassten §§ 140 a bis 140 d. Da kommen Sie mit Ihrer Forderung wieder einmal zu spät. Den fast 100 Jahre alte gewachsene Graben zwischen ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung, auch
in den Köpfen der Leistungserbringer, wird man nicht in einem Gesetz, einem Schritt, zuschütten können. Erste Schritte für diese Regelung sind im GMG gemacht. Zum letzten Anstrich - Angleichung der Honorare - empfehle ich der PDS den neuen Absatz 3 d des § 85 des GMG zu lesen. Es geht um die konsequente Umsetzung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine Verbesserung der Patientenbehandlung bei gleichzeitig effizienter Verwendung der Finanzmittel der Krankenkassen wird beispielsweise durch die neuen Anreize zur integrierten Versorgung, durch die Ansätze zu Hausarztmodellen und durch den Abbau der Barrieren zwischen ambulanter und stationärer Behandlung erreicht. Die besonderen Probleme in Thüringen und in den anderen neuen Ländern werden beispielsweise durch die solidarische Unterstützung der hiesigen niedergelassenen Ärzte mit Finanzmitteln von den Kollegen aus den alten Ländern angegangen.
Neue ambulante Gesundheitszentren, die an die bewährte Struktur der poliklinischen Versorgung anknüpfen, können gerade im ländlichen Raum eine bessere medizinische Versorgung sicherstellen. Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung, die Ärzte und Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung auf, jetzt zügig mit der Umsetzung der Reform zu beginnen. Widerstände, die vor allem der Absicherung eigener Interessen und der politischen Profilierung dienen, sind im Interesse der Patienten und der gesundheitlichen Vorsorge der Bevölkerung in Thüringen zurückzustellen.
Die Forderungen der PDS zeigen auf, dass hier die gesellschaftliche und ökonomische Wirklichkeit ausgeblendet wird.
Wir alle wissen, dass diese Reform erst der erste Schritt sein kann. Im nächsten Schritt müssen die Grundlagen der Finanzierung neu gestaltet werden. Dabei gibt es zurzeit gravierende Unterschiede. So wollen Teile der CDU eine Kopfpauschale, die die SPD ablehnt. Wir plädieren aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit im engen Schulterschluss mit Patientenverbänden, Selbsthilfegruppen und den Gewerkschaften für eine Reform im Sinne der Bürgerversicherung.
Meine Damen und Herren, die Realitäten und auch die Bürger fordern nicht eine Politik des Wünschenswerten, sondern des Machbaren. Das Machbare sozial gerecht zu gestalten und nachhaltig die Ziele der umfassenden Gesundheitsversorgung für alle Bürger zu verfolgen ist unsere Aufgabe, auch Ihre mit und darum lehnen wir den Antrag ab.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk;
Seidel, Harald; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Seidel, Harald; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thüringen hat in der Zeit seit 1990 eine anerkannt gute Arbeit in der Sucht- und Drogenhilfe, das heißt in der Therapie als auch in der Prävention, geleistet. Das gilt sowohl für die Aufbauarbeit von Drogenberatungsstellen als auch stationären Einrichtungen. Einen großen Anteil daran haben die in den Selbsthilfegruppen ehrenamtlich tätigen Helfer.
Hierfür soll an dieser Stelle ihnen auch einmal ein Dank gesagt werden.
Eingangs möchte ich einige Zahlen aus dem Dritten Gesundheitsbericht des Freistaats Thüringen in Erinnerung rufen. Leider liegen mir keine neuen Zahlen vor und die erhoffte ich mir eigentlich aus dem Bericht der Landesregierung. Im Dritten Gesundheitsbericht liegen die Fallzahlen der alkoholbedingten Krankheiten z.B. bei den Männern im Zeitraum 1994 bis 1998 ziemlich konstant bei 4.500 Krankenhausbehandlungen. Weiter aus dem Bericht: 1998 starben in Thüringen an alkoholbedingten Todesursachen 610 Männer und 144 Frauen. Die Tabaksucht wird teilweise leider noch zu häufig in der Gesellschaft, in der Familie und auch bei den Konsumenten im Kindesalter sogar akzeptiert, ist aber letztlich eine ebenso starke gesundheitsschädigende Substanz wie der Alkohol. Seit der Wende haben wir als zusätzliches Drogenproblem den Konsum der illegalen Drogen. Sind die Fallzahlen gegenüber einigen alten Bundesländern auch noch als gering einzuschätzen, so zeigt doch die letzte Kriminalstatistik ein Ansteigen des illegalen Drogenkonsums. Prävention und Therapie in der Sucht- und Drogenhilfe sind sowohl bei legalen und auch bei illegalen Drogen gleichermaßen gefordert. Sieht man sich aber nun den Haushalt für die Jahre 2003/2004 an, so sind bei den Investitionen ca. 900.000 / !8 ! Drogenhilfe sind sogar rund 1 Mio. eingestellt worden. Besonders betroffen von den Kürzungen sind die Beratungsstellen und die Thüringer Landesstelle gegen die Suchtgefahren. Letzteres stellt sozusagen das Management für die ehrenamtlich Tätigen in den Selbsthilfegruppen dar. Mit dem Bericht fordern wir die Landesregierung auf, eine sachliche Iststandsanalyse zu geben und ihre Vorstellungen für eine weitere effektive Arbeit in der Sucht- und Drogenhilfe darzulegen. Danke.
Zusätzliche Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen mit erheblichem zusätzlichen Betreuungsbedarf
Nach § 45 b des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) können pflegebedürftige Personen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 460 jahr erhalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Pflegebedürftige der Stufen I, II und III haben in 2002 einen Antrag auf zusätzliche Leistungen nach § 45 b SGB XI gestellt?
2. Wie viele der Antragsteller nach Frage 1 haben danach Leistungen erhalten?
3. Hat die Landesregierung nach § 45 b Abs. 3 SGB XI das Verfahren über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote durch Rechtsverordnung geregelt?
4. Wie viele niedrigschwellige Betreuungsangebote sind als solche bisher anerkannt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir uns über den Zivildienst unterhalten, dann stellen wir uns immer junge Männer im Krankenhaus oder in Alteneinrichtungen vor, die bei der Pflege behilflich sind, stellen uns vor, wie sie mit den Kranken oder den alten Menschen spazieren gehen oder andere hilfreiche Tätigkeiten erledigen. Genau mit diesen Bildern operiert die CDU-Landtagsfraktion bewusst irreführend, und das seit einigen Wochen, und beklagt lauthals eine angebliche Gefährdung der Hilfsangebote. Dies aber, meine Damen und Herren, entspricht weder den Tatsachen noch der eigentlichen Thematik. Worum geht es dann? Ich will es Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, gern sagen und Ihnen bei der Wahrheitsfindung helfen. Während immer weniger junge Menschen tatsächlich zum Wehrdienst gezogen werden, obwohl sie tauglich gemustert sind, werden diejenigen, die den Wehrdienst verweigern, unverändert nahezu vollständig eingezogen. Dies führt nicht nur zu Mehrbelastungen des Bundeshaushalts
und zu objektiver Ungerechtigkeit, sondern es führt auch ich formuliere das mal ganz vorsichtig - nicht gerade zur Entlastung der ohnehin angespannten Arbeitsmarktsituation.
Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir gerade in den neuen Ländern mit derartigen Diskussionen sehr, sehr vorsichtig umgehen sollten. Jeder Arbeitsplatz, der hier - durch was auch immer - entfällt, ist ein Arbeitsplatz zu viel. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich deshalb vorgenommen, diese Diskussion unter dem Aspekt einer erhöhten Wehrgerechtigkeit zu führen und als Übergangslösung für ein Jahr wird für das Jahr 2003 eine um 66 # $% & nommen, um die bereits eingegangenen Einberufungsverpflichtungen auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen. Die Alternative wäre, wie das vorhin schon gesagt wurde, eine Absenkung der Einberufungszahlen für den Zivildienst gewesen. Liebe Kollegen von der CDU, Sie wissen ganz genau, dass die Wohlfahrtsverbände und Krankenhausträger im Bewusstsein dieser Alternative eine Absenkung der monatlichen Förderung für sinnvoller erachten.
Die von Ihnen angezettelte Diskussion ist deshalb zunächst und vor allen Dingen keine Diskussion für die Pflegebedürftigen und auch keine Diskussion für die Zivildienst Leistenden, nein, ich denke, das schieben Sie nur vor. Hier geht es um nichts anderes, als um Verbandsinteressen und die Ihnen Willfährigen blasen ja da kräftig mit ins Horn.
Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden, Sie haben doch auch vorhin ordentlich reden können. Hinterher können wir diskutieren.
Wer sich im Bereich der sozialen Dienstleistungen auskennt, und ich denke, das kenne ich, Sie wissen ja, wo ich die letzten drei Jahre gearbeitet habe, der weiß auch, dass sich der Einsatz der Zivildienst Leistenden finanziell immer lohnt. 66 Monat, meine Damen und Herren, wird diese Leistung immer Wert sein. Wer sich also ernsthaft für die Zivildienst Leistenden und für pflegebedürftige Menschen einsetzen will, der muss auch zeigen, dass dies ihm etwas Wert ist. Auch soziale Dienstleistungen sind nicht nur zum Nulltarif zu bekommen. Wir sollten uns deshalb vielmehr darüber Gedanken machen, wie die bisher von Zivildienst Leistenden besetzten Arbeitsfelder als reguläre Arbeitsplätze, als Einsatzfelder für berufliche Orientierung und Qualifikation genutzt werden können.
Sie wissen doch ganz genau, dass die eingeforderte Zusätzlichkeit mitunter mehr auf dem Papier stand und sehr wohl eine - sagen wir mal - Grauzone zu regulären Arbeitsplätzen bestand. Die PDS hat es ein bisschen deutlicher gesagt. Eines, meine Damen und Herren von der CDU, sollte Ihnen klar sein: Den sozialen Dienstleistern wird es darum gehen und muss es darum gehen, die notwendigen Arbeiten mit motivierten Menschen auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu leisten. Ob das nun Zivildienststellen sind oder ob dafür andere Möglichkeiten erschlossen werden müssen, das ist erst einmal zweitrangig. Für den Arbeitsmarkt in den neuen Ländern aber ist es nicht zweitrangig, sondern ganz vorrangig. Deshalb sollten Sie in der CDU mit Ihrer Verunglimpfung des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts endlich auch mal Schluss machen. Dort zielgerichtet Alternativen mit den Verbänden aufzubauen, das wäre Ihr Job, anstelle wehklagend auf die Bundesregierung zu verweisen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurden schwerpunktmäßig die Fragen des Datenschutzes im Krankenhaus in den §§ 7, 27 und 7 a behandelt. Die in der Ausschuss-Sitzung vorgelegten Regelungen wurden einstimmig angenommen.
Die Frage der Patientenverfügung hat im Thüringer Krankenhausgesetz inhaltlich keinen Platz gefunden und wurde ebenfalls richtigerweise gestrichen. Darum wird meine Fraktion dem Änderungsgesetz zum Thüringer Krankenhausgesetz zustimmen.
Nun zu dem von der PDS eingebrachten Entschließungsantrag: Der vorliegende Entschließungsantrag der PDS-Fraktion wurde inhaltlich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit kurz angesprochen. Wir waren uns dort alle einig, dass die Problematik der Palliativmedizin fachlich nicht in dieses Gesetz gehört. So wundern wir uns schon, dass die PDS-Fraktion einen Entschließungsantrag hier zum Thüringer Krankenhausgesetz einbringt. Palliativmedizin ist die komplexe interdisziplinäre Behandlung schwerster Erkrankungen, die einer auf Heilung der Grunderkrankung orientierten Behandlung nicht mehr zugänglich ist, beispielsweise schwere onkologische Erkrankungen, Aids im Endstadium und bestimmte neurologische Erkrankungen. Die Palliativmedizin beinhaltet z.B. Schmerztherapie, internistische und radiologische Behandlungen bis hin zur HNO-Therapie. So weit eine Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist und die Betreuung der Sterbenden im Vordergrund steht, sollten Hospizdienste tätig sein. Es ist aber nicht nur eine Sterbebegleitung, wie oft fälschlicherweise gedacht wird. Für die Palliativmedizin im Krankenhaus sind bedarfsgerechte Strukturen in Thüringen zu entwickeln. Dies gilt natürlich auch für die Hospizdienste. Dies sind Aufgaben der Fachplanung, wobei ein gesetzgeberischer Regelungsbedarf zu prüfen ist. Wir sehen schon unter anderem auch den wachsenden Bedarf der Finanzierung der Leistungen der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung sowie der Regelung von
Freistellung für die Angehörigen von sterbenden Patienten. Nach unserer Information arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen an einem Konzept zur Umsetzung der Palliativmedizin in Thüringen. Weiterhin ist in der Enquetekommission 3/1 des Thüringer Landtags eine Anhörung zu diesem Thema geplant. Die Problematik ist uns zu wichtig, als dass sie hier als Anhängsel zu einem anderen Gesetz abgehandelt werden kann. Wir beantragen deshalb die Überweisung des Entschließungsantrags in der Drucksache 3/3108 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Sollte die Mehrheit dieses Hauses der Überweisung nicht zustimmen, wird die SPD-Fraktion die Problematik der Palliativmedizin im Ausschuss thematisieren. Ich danke.