Gisela Sparmberg

Sitzungen

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Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Organisation des Schuljahres 2014/2015 an den Gymnasien im Landkreis Gotha
Nach Angaben von Schuleltern wurden diese auf einer Versammlung der Klassenelternvertreter des Staatlichen Gymnasiums Arnoldischule Gotha davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gymnasien im Landkreis Gotha vom Staatlichen Schulamt Westthüringen angewiesen wurden, aufgrund geringerer Lehrerstundenzuweisungen für das Schuljahr 2014/2015 eine „Minimalplanung“ durchzuführen. Das Schulamt habe im Falle des Gymnasiums Arnoldischule sogar die Zusammenlegung bestimmter Klassenstufen angeordnet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen den Gymnasien im Landkreis Gotha gemäß des SockelFaktoren-Modells jeweils zu und wie viele sollen ihnen nach jetzigem Planungsstand zugewiesen werden?
2. Ist bereits eine Stundenzuweisung erfolgt und wenn nicht, wann wird dies der Fall sein?
3. Wurde seitens des Schulamtes Westthüringen mit der Anweisung an einzelne Schulleiter zu einer Zusammenlegung bestimmter Klassenstufen in das Recht der Schulen eingegriffen, auf der Grundlage der global zugewiesenen Wochenstunden in eigener pädagogischer Verantwortung über die Bildung von Klassen, Kursen und Lerngruppen zu entscheiden?
4. Stehen nach Erkenntnissen der Landesregierung im Gymnasium Arnoldischule Gotha ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung, um auch bei Klassengrößen bis zu 30 Schülern einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten?
Wohngebiet „Auf den Bergäckern“ in Legefeld
Seit mehreren Jahren gibt es - trotz unzähliger Bemühungen der Bürger vor Ort und vielen Bauanfragen - kein Vorankommen bei der Erschließung des Wohngebiets „Auf den Bergäckern“ in Legefeld. Die Erschließungsarbeiten sollte eine inzwischen in Insolvenz gegangene ortsansässige Baufirma ausführen. Eine Bürgschaft für die ausstehenden Erschließungsmaßnahmen war unter anderem im Jahr 2007 nicht zustande gekommen. Da die komplette Fertigstellung der noch notwendigen Erschließungsarbeiten bis dato nicht geschieht, kann zum einen das nachgefragte Bauland nicht verkauft werden, zum anderen verfällt das Gebiet und entwickelt nach Angaben der Bewohner Gefahrenpotenzial für Fußgänger.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand bezüglich der Fertigstellung der noch notwendigen Erschließungsarbeiten im oben genannten Wohngebiet?
2. Was hat nach Kenntnis der Landesregierung die Stadt Weimar zur Veränderung der Umstände in Legefeld unternommen?
3. Welche Verhandlungen der Stadt mit welchem Ergebnis gab es nach Kenntnis der Landesregierung seither?
4. Gab es nach Kenntnis der Landesregierung Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und wenn ja, konnte die Anregung der Einwohnerversammlung im Ortsteil Legefeld/Holzdorf, zumindest da, wo die Erschließung schon gezielt gesichert ist, weitere Baugenehmigungen für Bauwillige zu erteilen, umgesetzt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wurde sich intensiv auseinandergesetzt. Ich kann festhalten, dass nahezu jede vorgelegte Regelung in der Bewertung durch die Anzuhörenden unterschiedlich betrachtet wurde. Frau Siegesmund hat das deutlich dargestellt. Genau das muss eben wirklich stutzig machen. Ich möchte aber nur auf zwei Schwerpunkte eingehen.
Grundsätzlich muss erst einmal festgestellt werden, dass Thüringen im Bereich des Maßregelvollzugs gut aufgestellt ist. Auch wenn wir sonst mit Kostenfaktoren als FDP immer kritisch umgehen, hier lohnt sich jeder investierte Euro.
Im 3. Psychiatriebericht des TMSFG aus dem Jahr 2012 kann man nachlesen, dass Thüringen eine überdurchschnittliche Personalausstattung, bezogen auf Ärzte/Ärztinnen, Psychologinnen/Psychologen sowie sonstige Therapeutinnen und Therapeuten sowie bei den Pflegekräften der Maßregelvollzugseinrichtungen im Freistaat, hat. Und, wissen Sie was, das ist auch gut so, denn auf derselben Seite steht auch, dass man gerade durch die guten Bedingungen in Thüringen beim Therapieerfolg ganz weit vorn ist. Unsere Einrichtungen sind vorbildlich sowohl bei den Leistungsmerkmalen, Lockerungen je 100 Fälle sowie bei der Anzahl der Entweichungen je 100 Fälle. Das heißt konkret, bei uns werden erstens die Patienten schneller erfolgreich therapiert und zweitens flüchten sie auch weit weniger aus dem Maßregelvollzug als in anderen Bundesländern. Der Zusammenhang zwischen Personalbestand, Therapiemöglichkeiten und Therapieerfolg ist also evident. Deshalb kann ich nur hoffen, dass die Personalengpässe, die die Ursache einiger Petitionen der letzten Jahre waren, Ausnahmen waren und bleiben.
Umso unverständlicher ist die Änderung in § 32 „Kosten der Unterbringung“. Hier haben die Praktiker im Maßregelvollzug Befürchtungen geäußert, dass es künftig zu massiven Einschnitten kommen
wird. Ich zitiere, Frau Präsidentin, Sie erlauben: „In der Funktion als Mitarbeitervertretung“ - hier die Vertretung des ökumenischen Hainichklinikums in Mühlhausen - „setzen wir uns im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen für unsere Kollegen im MRV ein. Mit Fokus auf § 32 ist aus Sicht der Mitarbeitervertretung zu befürchten, dass mit den hier geschaffenen Regelungen Möglichkeiten geschaffen werden, um Einsparungen für das Land als Kostenträger zu generieren. Die Gefahr, den damit in den letzten Jahren begonnenen positiven Weg des Maßregelvollzugs in Thüringen in Lähmung, Stagnation bzw. Rückschritt zu versetzen, würde sich in weitreichender und vielfältiger Weise negativ auswirken. Davon betroffen wären insbesondere die Mitarbeiter, die Patienten, aber auch letztlich die Allgemeinheit.“ Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen, denn man muss sich klarmachen, worüber wir hier reden und über welchen Personenkreis.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, zum einen jene, die nach § 63 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Unterbringungsform bezieht sich auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich gelten und von denen weitere erhebliche Straftaten wie Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte zu erwarten sind. Diese Maßregel ist unbefristet, zum anderen jene, die nach § 64 Strafgesetzbuch der Unterbringung in der Entziehungsanstalt anheim fallen. Dies bezieht sich auf suchtkranke Straftäter. Diese Maßregel ist grundsätzlich auf zwei Jahre befristet, wobei sich die Aufenthaltsdauer in der Maßregel durch entsprechende Höchstfristberechnungen verschieben bzw. verlängern kann.
Die Personen, die gerichtlich angeordnet nach §§ 63 bzw. 64 Strafgesetzbuch unterzubringen sind, sind grundsätzlich weiterhin dauerhaft gefährlich, anders als solche, die für eine Straftat in den JVAs untergebracht sind. Genau deshalb muss der Freistaat angemessene Finanzierungen des Maßregelvollzugs sicherstellen, damit sich ein nachhaltiger Behandlungserfolg überhaupt einstellen kann. Kurzfristige Einsparungen könnten hier langfristig teuer werden für den Freistaat und die Gesellschaft im Ganzen.
Ein weiterer Aspekt ist die Rechnung der Landesregierung, dass sich rund 300.000 € über Selbstbeteiligung der Untergebrachten selbst erwirtschaften lassen. Da bleiben auch wir skeptisch, denn viele Betroffene leben in sozial schwierigen Verhältnissen.
Aber die Hauptfrage der bisherigen Diskussion bezog sich fast in Gänze auf die Frage, ob die Interventionsbeauftragten das richtige Mittel sind, um erstens dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu
entsprechen, und zweitens es sich um eine in der Praxis auch umsetzbare Lösung handelt. Auch bei dieser Bewertung liegen die Meinungen weit auseinander. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit hat das Gutachten der Landesverwaltung unsere Bedenken zunächst zerstreuen können. Bei der Frage der Praktikabilität sind wir uns jedoch nicht sicher. Hier ist es dringend geboten, die Praxistauglichkeit abzuwarten und gegebenenfalls bei etwaigen Einwänden der Ärzte und Mitarbeiter im Maßregelvollzug nachzusteuern. Insofern werden wir als FDP dem geänderten Gesetzentwurf nicht zustimmen können, da nicht alle unsere Bedenken ausgeräumt werden können. Wir werden uns aber enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Großen und Ganzen um Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und an bundesgesetzliche Vorgaben. Das wurde bereits von
meinem Vorredner gesagt. Der Gesetzentwurf wurde in der notwendigen Schnelligkeit, aber auch Gründlichkeit noch im Justizausschuss beraten. Leider gab es ein paar andere Gesetze der Opposition, wie das Abgabenfreistellungsgesetz der FDP, welches wahrscheinlich so gut war, dass die Koalition aus CDU und SPD es nicht geschafft haben, dies abschließend zu beraten, und das somit nun der Diskontinuität unterfällt. Das ist mehr als schade.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf war es gut, dass wir noch Stellungnahmen von der Notarkammer Thüringen, vom Thüringer Notarbund, vom Bund Deutscher Rechtspfleger und vom Präsidenten des Landesgerichts Mühlhausen eingeholt haben. Dadurch wurde der Inhalt des Gesetzentwurfs im Wesentlichen bestätigt, wie beispielsweise die Zuständigkeitskonzentration in Mühlhausen für Wirtschaftsstrafsachen, was wir als FDP auch für richtig und sinnvoll erachten. Die Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen sind meist sehr komplex. Um solche Verfahren zügig, aber auch qualitativ hochwertig zu bearbeiten, sind eine besondere Sachkompetenz und eine gewisse Erfahrung notwendig. Ich habe gesagt, im Wesentlichen. Deswegen gab es auch einen Kritikpunkt, und zwar die Gebührenerhebung für Notarverwaltungsangelegenheiten. Dieses wurde nun aufgrund der Kritik der Notarkammer Thüringen und des Thüringer Notarbundes durch Änderungsantrag von CDU und SPD wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Wir halten diese Streichung ebenfalls für sinnvoll.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will es nicht länger ausdehnen, wir werden dem Gesetzentwurf in seiner durch die Beschlussempfehlung gefundenen Fassung so zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Wandertourismus in Thüringen
Thüringen gilt als eines der schönsten Wandergebiete in Deutschland. Trotzdem sind die Übernachtungszahlen in den entsprechenden Gebieten offenbar rückläufig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Übernachtungszahlen bei Wandergästen in den zurückliegenden zwei Jahren entwickelt?
2. Wie bewertet die Landesregierung diese Übernachtungszahlen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stellenwert von Wandertourismus in Thüringen und im Speziellen von Gesundheitswandern als kommenden Wirtschaftszweig und welche Maßnahmen ergreift sie, um diese Reisethemen noch bekannter zu machen?
4. Welche lokalen Veranstaltungen (beispielsweise das Gipfeltreffen auf dem Schneekopf) unterstützt die Landesregierung und wie?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Frage noch mal zu 4. Sie sagten, es gibt verschiedene Unterstützungen. Wie lange noch? Auf Dauer oder nur noch nächstes, übernächstes Jahr?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass mit der Umsetzung der Richtlinie 2011/24 der Europäischen Union allen Bürgerinnen und Bürgern der EU der Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erleichtert werden soll. Aber wenn das Gesetz so kommt, wie es uns bisher im Entwurf vorliegt, wird es dazu führen, dass die Praxen der Ärzte und Heilberufler für viele EU-Bürger verschlossen bleiben werden. Lassen Sie mich das kurz begründen. Der Gesetzestext ist ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte. Die Regelungen lassen grundlegendste Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot vermissen. Die Autoren des Entwurfs haben entweder die Richtlinie nicht gelesen oder aber keinen Blick für die fatalen Auswirkungen der gefundenen Formulierungen auf die Praxis.
Geregelt wird im Gesetz, dass der Gesundheitsdienstleister dem Patienten einschlägige Informationen zur Verfügung stellen soll, um diesem eine sachkundige Entscheidung zu ermöglichen. Diese Informationen betreffen Behandlungsoptionen, Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung. So weit, so gut, dies gilt heute auch schon für deutsche Patienten. Aber wenn wir uns den § 3 hinsichtlich der Anforderung an die Sprache ansehen, merken wir schnell, dass damit die Gesundheitsdienstleister heillos überfordert wären. Die EU-Richtlinie stellt in Artikel 4 Abs. 5 klar, dass Sprachregelungen unberührt bleiben, es den Mitgliedstaaten jedoch freisteht, Informationen auch in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Die jetzige Formulierung im Gesetzentwurf geht aber allein vom Empfängerhorizont des ausländischen Patienten aus. Mithin wären die Gesundheitsdienstleister verpflichtet, Informationen entsprechend der Sprachkenntnisse der jeweiligen Patienten zu erteilen bzw. vorzuhalten, also in allen Sprachen der EU. Dies kann nicht zumutbar sein, weder für die Landarztpraxis noch den Zahnarzt um die Ecke oder den Apotheker.
Es ist so auch von der EU nicht gefordert. Ja, es entspricht nicht einmal im Ansatz der gebotenen Verhältnismäßigkeit.
Ich will Ihnen das an einem konkreten Beispiel näherbringen. Gegenstand einer umfassenden Patientenaufklärung sind - im Übrigen nicht erst seit dem Patientenrechtegesetz von Daniel Bahr - eine
Befund- und Diagnoseaufklärung, eine Behandlungs- und Therapieaufklärung mit Aufklärung über Behandlungsalternativen, eine Risikoaufklärung bzw. Eingriffserklärung, eine Verlaufserklärung, eine Sicherheitsaufklärung und eine Kostenaufklärung, und das in allen EU-Sprachen. Dies nunmehr bei allen Gesundheitsanbietern für alle EU-Sprachen einzufordern, bedeutet den Bürokratieinfarkt für die medizinische Versorgung.
Dass diese Probleme gesehen werden und dass sie erwartbar zum Widerstand der gesundheitspolitischen Akteure führen müssen, zeigt die ähnliche Debatte aus Schleswig-Holstein. Aber Thüringen schafft es sogar, die Regelung in der Begründung zu § 3 noch zu verschärfen, denn hier spricht man nicht mehr davon, dem Patienten mit Informationen zu helfen, eine sachkundige Entscheidung zu treffen, sondern diesen zu befähigen, eine sachkundige Entscheidung zu treffen. Daher kann sich auch niemand mehr auf eine andere Interpretation des Textes später zurückziehen.
Ich darf somit bereits jetzt ankündigen, dass die FDP-Fraktion in den Ausschussberatungen dazu eine Anhörung verlangen wird. Ich hoffe, wir können gemeinsam den Gesetzestext praxistauglich machen, indem wir die Informationspflicht auf eine Amtssprache der EU reduzieren.
Des Weiteren will ich Ihnen sagen, dass die Krankenkassen keinerlei vergleichbarer Informationspflicht nachzukommen haben. Es ist zwar so, dass die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland für EUAusländer den Abschluss einer deutschen Krankenversicherung verlangt, eine Informationspflicht in der Herkunftssprache ist dabei aber nicht vorgesehen. Ich denke, hier herrscht ein Ungleichgewicht, das wir im Ausschuss auch noch beseitigen sollten.
Insofern freue ich mich auf die gemeinsame Beratung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, als ich vor einem Monat meine Arbeit im Petitionsausschuss aufnahm, sah ich mir zuerst einmal die Rechtsgrundlagen an und war etwas verunsichert. Ich konnte einfach nicht erkennen, wann der Petitionsausschuss und wann der Bürgerbeauftragte für eine Angelegenheit zuständig ist. Als ich auf der Tagesordnung der Februar-Sitzung des Ausschusses unter TOP 4 das Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, fand, erhoffte ich einige Klarstellungen. Aber weder die Gesetzesbegründung noch die Redebeiträge bei der Einbringung des Gesetzes brachten Antworten darauf, wo die Abgrenzung zwischen Bürgeranliegen und Petition ist. Ganz im Gegenteil, die Fraktion DIE LINKE will, dass der Bürgerbeauftragte, wie mein Vorredner bereits sagte, ebenso berechtigt ist, Petitionen zu bearbeiten und sich zusätzlich einem Sammelsurium an Aufgaben widmet. Der Gesetzentwurf gleicht irgendwie der Suche nach einer Existenzberechtigung für das Amt des Bürgerbeauftragten.
So soll er sich zukünftig zu Fragen des Verbraucherschutzes äußern sowie Interessenvertreter von Strafgefangenen sein. Er soll vor Ort Inhalte von Gesetzen und Verordnungen erklären, sozusagen eine Art Verwaltungsdolmetscher von politischen Inhalten sein und er soll Mediator sein bei der politisch gewollten Entscheidungsfindung in Sachen Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform. Wenn die Fraktion DIE LINKE einen Bürgerbeauftragten braucht, der den Sinn einer bürgerfernen Gebietsreform vermitteln soll, dann dokumentiert das eigentlich nur, wie bürgerfern in Wahrheit ihre Politik ist.
Die FDP-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf nach folgenden zwei Fragen bewertet. Erstens, wie kann im Interesse für mehr Bürgerfreund
lichkeit das Petitionswesen in seiner Gesamtheit in Thüringen gestärkt werden und zweitens, wie ist in diesem Kontext das Zusammenspiel zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem zu bewerten? Aus unserer Sicht sind die Instanzen des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses eine Doppelstruktur,
welche parallel nebeneinander wirken und handeln sowie den gleichen Arbeitsauftrag erfüllen. Voraussetzungen für mehr Bürgerfreundlichkeit sind aber eindeutige Aufgabenzuweisungen und effiziente Bearbeitung. Das haben beide Vorredner bereits gesagt. Die FDP-Fraktion hat stets betont, dass Parallel- und Doppelstrukturen in jeder Form zu vermeiden sind und eine klare Abgrenzung und Trennung der Zuständigkeiten notwendig ist.
Das leistet der vorliegende Gesetzentwurf der Linken leider nicht. Auch der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, welcher als Vorbild für das Thüringer Bürgerbeauftragtenwesen gesehen wird, hat in seiner Bewertung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzentwurf eine vergleichbare eindeutige Aufgabenzuweisung nicht erkennen lässt und in jedem Einzelfall eine Prüfung und Klärung erforderlich wäre, ob es sich nicht doch vielleicht um eine Petition handelt. Der Thüringer Datenschutzbeauftragte sieht im Gesetzentwurf sogar die Gefahr doppelter Zuständigkeiten mit dem Aufgabenbereich in seinem Haus und keine klare Definition der Zuständigkeitsbereiche. Dort, wo sich mehrere Instanzen und Stellen um Zuständigkeiten und Kompetenzen streiten, leidet im Ergebnis immer die Bürgerfreundlichkeit. Die Erwartung der Bevölkerung, dass ihr schnell und unbürokratisch geholfen wird, kann so nicht erfüllt werden.
Interessant ist auch die Tatsache, dass die Vorgängerin von Herrn Dr. Herzberg anmerkte, dass das Themenfeld Soziales eines der wichtigsten Themen in der Arbeit der Bürgerbeauftragten ist. Allerdings sah sich der Sozialverband Der Paritätische mit über 330 Mitgliedsorganisationen außerstande, die Arbeit der Thüringer Bürgerbeauftragten zu bewerten, da es bisher zu wenig Berührungspunkte gab.
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf das verfassungsrechtlich geschützte Petitionswesen sowie seine Akzeptanz in der Bevölkerung schwächt. Er ist verbunden mit zusätzlichen Kosten, größerer Verwaltungsbürokratie und einer Vielzahl an zusätzlichen Aufgabengebieten für den Bürgerbeauftragten. Die FDP-Fraktion steht im Sinn einer liberalen Bürgergesellschaft für die Stärkung des Petitionswesens sowie die Weiterentwicklung von effizienten und bürgernahen Verwaltungen vor Ort.
Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum Umgang mit diesem Gesetzentwurf und seiner Befassung im Ausschuss. Da ist deutlich zu kritisieren, welches Trauerspiel die Koalitionsfraktionen hier vollzogen haben.
Schon die Überweisung an den Petitionsausschuss war nicht der Bereitschaft zur Diskussion, sondern eher einem parlamentarischen Betriebsunfall geschuldet. Die SPD stimmte für die Überweisung, die CDU stimmte vor Schreck gar nicht erst mit. Dann wurde der Gesetzentwurf mehrere Monate im Ausschuss geparkt
und im Dezember folgte seitens der Koalition die vorweihnachtliche Ankündigung eines alternativen Gesetzentwurfs. Die CDU hat dieses Vorhaben sogar in ihrem Beschluss „Jahr der Entscheidung 2014 - Verlässlichkeit, Vertrauen, Zukunft“ auf ihrer Winterklausur in Volkenroda am 10. Januar 2014 verankert, wie mein Vorredner sagte. So heißt es in Punkt 15 mit dem Titel „Gemeinsam in die Zukunft“ unter dem Stichwort „Aufgabengebiet des Bürgerbeauftragten wird erweitert“, Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Wir werden das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten novellieren. Die Funktion des Bürgerbeauftragten wird um die eines Demokratiebeauftragten erweitert, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Darüber hinaus soll der Bürgerbeauftragte künftig auch auf Bürokratieabbau und eine bürgernahe, dienstleistungsorientierte öffentliche Verwaltung hinwirken.“
Das haben wir ja bereits gehört. Die Halbwertszeiten der Ankündigungen der Koalitionsfraktionen sind inzwischen aber rekordverdächtig,
wenn man Ankündigungen schon binnen vier Wochen vertagt. 25 Jahre nach dem Mauerfall und der demokratisch-friedlichen Revolution auf die Idee zu kommen, einen Demokratiebeauftragten zu etablieren, das ist äußerst fragwürdig. Für das Werben für demokratische und rechtsstaatliche Werte in unserer Gesellschaft sowie das Weiterentwickeln von Elementen direkter Demokratie sind wir, wir als Volksvertreter, verantwortlich und das kann man nicht im Vorbeigehen an einen Beauftragten wegdelegieren.
Zur Idee der CDU-Fraktion, für mehr Bürgerfreundlichkeit das Bürgerbeauftragtenwesen um einen Bürokratieabbaubeauftragten zu erweitern, ist anzumerken, wenn es die Erkenntnis einer Fraktionsreise nach Brüssel ist, dass Thüringen aufgrund der
bürokratischen Belastung eine Art Edmund Stoiber als Bürokratieabbaubeauftragten braucht, dann ist das beim Thema Bürokratieabbau der Offenbarungseid dieser Legislatur.
Wenn die Belastung mit Bürokratie ein Indikator ist für die Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe in unserer Gesellschaft, dann ist die CDU-SPD-Koalition in den letzten fünf Jahren keinen Zentimeter vorangekommen.
Die zusätzlichen Bürokratiebelastungen in den Kommunen und beim Vergabegesetz für die kleinen und mittelständischen Unternehmen sprechen da Bände. Diese CDU-SPD-Koalition tritt auf der Stelle. Stillstand bedeutet Rückschritt, welcher hier leider exemplarisch ist.
Ankündigen mit großen Worten, Vertagen mit Verlässlichkeit, Ergebnis Fehlanzeige.
Im Ergebnis der Befassung mit diesem Gesetzentwurf steht unter dem Strich mehr als je zuvor die berechtigte Frage: Braucht es in Thüringen für mehr Bürgerfreundlichkeit einen Bürgerbeauftragten? Nur in 4 von 16 Bundesländern gibt es neben dem Petitionsausschuss einen Bürgerbeauftragten. Es stellt sich weiter die Frage, welche Aufgaben der Bürgerbeauftragte besitzt, die nicht auch der Petitionsausschuss und die Abgeordneten übernehmen können.
Sowohl die einbringende Fraktion DIE LINKE als auch die Koalitionsfraktionen erwecken den Eindruck, dass der Bürgerbeauftragte mit seinem jetzigen Aufgabenbereich nicht voll ausgelastet ist. Ansonsten würden sie nicht mit Verzweiflung versuchen, diesen auszuweiten. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits im Juni 2013 richtigerweise erkannt: So, wie es jetzt ist, brauchen wir keinen Bürgerbeauftragten.
Ich möchte abschließend für die FDP-Fraktion hervorheben, es sind andere Maßnahmen notwendig, um Bürgeranliegen gerecht zu werden. Wir wollen eine weitere Stärkung des Petitionsausschusses in seinen Rechten gegenüber der Landesregierung. Wir wollen, dass die Instrumente des Petitionswesens stets anhand aktueller Diskussions- und Entwicklungsimpulse ausgebaut werden, um die Durchlaufzeit einer Petition zu optimieren.
Wir wollen im Sinn der kommunalen Selbstverwaltung eine kommunikative Lösungskompetenz vor
Ort für mehr Innovation, Transparenz, Bürgernähe und Effizienz im Verwaltungsablauf. Gesetze, Verordnungen und Satzungen müssen von vornherein so gestaltet sein, dass sie vor Ort verstanden und von den Menschen auch umgesetzt werden können. Wir brauchen kein Konkurrenzverhältnis zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragten und halten dahin gehend das Amt des Bürgerbeauftragten für entbehrlich.
Die FDP-Fraktion wird deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Wahlkampfunterstützung in den Thüringer Ministerien?
Nach Kenntnis des Fragestellers soll der Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur extra Personal in seinem Ministerium zur Unterstützung des Thüringer SPD-Wahlkampfs eingestellt haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Stellen wurden in den Jahren 2013 und 2014 in den Leitungsbereichen der Thüringer Ministerien mit welcher Begründung neu geschaffen?
2. Inwieweit ist sichergestellt, dass im nachgefragten Zeitraum neu geschaffene Stellen in den Thüringer Ministerien nicht den Wahlkampf entsprechend der Parteizugehörigkeit des Ministers unterstützen?
3. Wie wird speziell in den Leitungsbereichen der Thüringer Ministerien jeweils sichergestellt, dass keine Unterstützungen der jeweiligen Wahlkämpfe stattfinden?
4. Wie stellt die Landesregierung ansonsten sicher, dass keine wahlkampfunterstützende Arbeit auf Kosten der Thüringer Steuerzahler in den Thüringer Ministerien betrieben wird?
Belastungen durch die Regelung der vorfristigen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Thüringer Unternehmen
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die jährliche Belastung durch die Regelung der vorfristigen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für die Thüringer KMU dar?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der entstehende Korrekturaufwand für die Thüringer KMU?
3. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung wie bei dem Beispiel aus Sachsen zu, dass auch in Thüringen am stärksten kleine Unternehmen, die zwischen zehn und 49 Personen beschäftigen, vom Korrekturaufwand betroffen sind?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Belastungen der Thüringer KMU durch die Regelung der vorfristigen Fälligkeit der SV-Beiträge?
Ja, ich habe eine Nachfrage. Herr Minister, Sie sagten auf der einen Seite, Sie haben keine Erkenntnisse, es liegt keine Untersuchung vor zu den konkreten Zahlen, auf der anderen Seite sagen Sie aber in der Drucksache 5/6220 - Mittelstandsentlastungsgesetz -, die Belastung ist auf ein niedrigeres Niveau abgesenkt worden. Wenn die Belastung auf
ein niedrigeres Niveau abgesenkt ist, müssten Sie doch zumindest irgendwelche Schätzungen vorliegen haben, wie wollen Sie sonst diese Aussage begründen? Haben Sie auch keinerlei Schätzung zu den Fragen, die ich gestellt habe?
Eine weitere Nachfrage: Ist es vorgesehen, solche Daten zu erheben?
Risikomanagement der Thüringer Aufbaubank
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das Finanzierungskonzept bzw. Risikomanagement der TAB als Kreditgeber der TEAG, und zwar das ursprüngliche sowie das sich nun ergebende Finanzierungskonzept?
2. Hatte die Landesregierung davon Kenntnis, dass es bereits im ersten Jahr zu einer Abweichung vom Finanzierungsplan in Höhe von 20 Mio. € kommt?
3. In welchen Abständen wird die Landesregierung als Gewährträger der TAB über den Verlauf des Kreditengagements der TEAG unterrichtet?
4. Welche weiteren Abweichungen vom Finanzplan sind der Landesregierung mit welchen Auswirkungen bekannt?