Marion Rosin
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz in Thüringen einzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres vor sowie Qualitätsverbesserungen, insbesondere durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels der Vier- bis Fünfjährigen.
Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, darum sollte es beim Gute-KiTa-Gesetz des Bundes gehen. Dieses Anliegen der Bundesregierung unterstützen wir ausdrücklich.
Leider verwendet Thüringen diese 142 Millionen Euro nicht ausschließlich zur Verbesserung der Qualität in den Kindergärten.
Die entsprechende Vereinbarung mit dem Bund wurde noch schnell vor der Landtagswahl im Beisein der Bundesfamilienministerin Giffey vergangene Woche unterzeichnet.
Notwendig war dies keinesfalls, denn noch bis Ende des Jahres wäre dafür Zeit gewesen.
Es ist schon bemerkenswert, wie hier der Wählerwille einfach ignoriert wurde und nicht abgewartet wurde, bis sich eine neue Landesregierung bildet.
Denn andere Bundesländer wie Bayern und BadenWürttemberg haben diese Vereinbarung nämlich noch nicht unterzeichnet,
denn es ist hinreichend Zeit bis Jahresende.
Im Gesetzentwurf von Rot und Grün heißt es dazu: „Gefördert werden hierdurch sowohl Qualitätsverbesserungsmaßnahmen als auch die Beseitigung von Zugangshürden für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.“ Es liegt nahe, dass die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres von den Koalitionsfraktionen unter dem Punkt „Beseitigung von Zugangshürden“ zusammengefasst wird. Diese Argumentation – Herr Minister hat es vorhin ausgeführt – ist jedoch nicht haltbar, denn entsprechend den Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik besuchen 96 Prozent der Thüringer Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr einen Kindergarten.
Auch ist es bislang völlig ungeklärt, wie es nach 2022 mit der Finanzierbarkeit eines weiteren beitragsfreien Kindergartenjahres bestellt ist. Jeder, der in diesem Land politische und gesellschaftliche Verantwortung trägt, weiß, dass sich ab 2021 das Haushaltsvolumen sowohl des Landeshaushalts als auch das der kommunalen Haushalte wegen der sich verändernden rechtlichen Bedingungen auch mit Blick auf einen möglichen wirtschaftlichen Abschwung erheblich vermindern wird.
Es wird wahrscheinlich kein Zurück auf dem Weg zum zweiten beitragsfreien Kindergartenjahr geben.
Dies hat aber zur Folge, dass das pädagogische Innenleben in unseren Thüringer Kindergärten mit Blick auf die Betreuungsqualität wahrscheinlich einer erheblichen Reduktion unterliegen wird.
Wir hätten uns hingegen gewünscht, dass diese Bundesmittel tatsächlich ausschließlich für Qualitätsverbesserungen in den Kindergärten benutzt würden. Diese Haltung wurde durch zahlreiche Zuschriften im Rahmen der Anhörung bestätigt. So äußerte sich etwa das Evangelische Büro Thüringen – ich zitiere –: „Wir sind weiterhin der Ansicht,
dass eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels vorzugswürdig ist gegenüber dem beabsichtigten weiteren beitragsfreien Jahr.“ Oder auch der Kinderschutzbund Thüringen – ich zitiere auch hier –: „In allen Stellungnahmen [...] hat der Kinderschutzbund Thüringen darauf hingewiesen, dass ihm der qualitative Ausbau der Kita-Betreuung wichtiger ist als die Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres.“ Auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – in Thüringen breit aufgestellt – lehnt in ihrer Stellungnahme die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres ab, da der wirksame und stetige Ausbau der Betreuungsqualität und ein weiteres beitragsfreies Jahr langfristig nicht finanzierbar sein werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor circa einem Jahr haben wir im Rahmen einer von meiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde hier im Plenum über die Verwendung der Mittel aus dem GuteKiTa-Gesetz des Bundes in Thüringen diskutiert. Damit wollten wir einen Dialogprozess zwischen der Landesregierung sowie den Fachleuten in den Einrichtungen, den Kindergartenträgern, den Kindergartenleiterinnen und Bürgermeistern zur konkreten Verwendung dieser Bundesmittel in Thüringen anregen. Wie die Zuschriften im Rahmen der Anhörung zeigen, hat dieser Dialog, den Sie zwar vorhin benannt haben, Herr Minister Holter, nicht stattgefunden.
Denn insbesondere die kommunalen Spitzenverbände kritisieren mit Nachdruck, dass ihre Änderungsvorschläge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht berücksichtigt wurden.
Auch die Gewerkschaft ver.di kritisiert in ihren Stellungnahmen – ich zitiere –, „dass die im § 3 Absatz 3 des Gute-KiTa-Gesetzes formulierte Beteiligung u. a. der Sozialpartner bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele […] nicht ausreichend gewesen ist.“ Das ist schade, denn gerade weil die Koalitionsfraktionen immer wieder beteuern, Politik auf Augenhöhe zu machen, sich nicht anmaßen, klüger zu sein als die Fachleute, wäre ein intensiver Dialog mit den Fachleuten über die Verwendung dieser Mittel wünschenswert gewesen.
Auch gerade deshalb habe ich mich sehr über einen Beitrag gefreut, der kürzlich im MDR gezeigt wurde, in dem sich Fachleute, also Erzieherinnen, Kindergartenleiterinnen, zu Wort meldeten. Sie wollen einen Dialog. Sie fordern einen Dialog und möchten als Fachleute eine Fachdebatte über die Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen in Thüringen initiieren, denn auch sie kritisieren die Schwerpunktsetzung der Landesregierung zugunsten eines weiteren beitragsfreien Kindergartenjahres. Auftakt dieser Diskussion soll eine Veranstaltung am 30. Oktober in Erfurt sein. Am Ende soll ein Thüringer Bündnis für Kindheitspädagogik entstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Prozess begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich,
denn auch für uns hat die Verbesserung der Betreuungsqualität Vorrang. Sie ist für uns der wichtigste Gradmesser guter Bildungspolitik im frühkindlichen Bereich, denn das Wohl und oft auch die Entwicklungschancen der Jüngsten hängen für uns ganz klar an der Betreuungsqualität in den Kindergärten.
Wir setzen uns für eine gesunde und kostenfreie Vollverpflegung für jedes Kind im Kindergarten ein. Auch weitere Investitionen für moderne und ausreichende Kindergartenplätze haben für uns klar Vorrang.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün im Wesentlichen der populistischen Absicht dient, den Menschen in Thüringen den Eindruck zu vermitteln, diese finanziell zu entlasten. Diese Entlastung erreicht nur die Teile der Gesellschaft, die durchaus leistungsfähig sind. Mit diesem Gesetz wird vermieden oder gar verhindert, dass sich die Qualität der Betreuung in unseren Kindergärten verbessert. Gerade die Chancen auf Bildung, vor allem für sozial benachteiligte Familien, werden vermindert.
Vieles, was die ausdrückliche Landtagsmehrheit tut, ist ausschließlich dem nachvollziehbaren Bemühen geschuldet, von den Thüringern wiedergewählt zu werden. Dabei wird oft, so auch in diesem Fall, billigend in Kauf genommen, dass den Menschen Lösungen angeboten werden, die tatsächlich keine sind.
Und schon wenige Zeit später wird es notwendig sein, in diesen Fällen Korrekturen vorzunehmen, oft auch schmerzhafte Korrekturen. Diese müssen dann natürlich andere vornehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als CDU-Fraktion hat eine gute Betreuung und Förderung der Jüngsten oberste Priorität. Deshalb werden wir dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen und uns der Stimme enthalten.
Denn wir wollen weder die Nutzung der Bundesmittel in Thüringen blockieren noch den kleinen Schritt der Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei den Vier- bis Fünfjährigen.
Abschließend noch ein Wort zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen: Das Aufgreifen der Petition „Die Welt spricht Kindergarten!“ aus Bad Blankenburg ist aus unserer Sicht richtig und wichtig.
Der Begriff „Kindergarten“ muss wieder mehr in unserer Sprache verankert werden, gerade bei den Kindern, die nämlich Kindergarten sagen, und vor allen Dingen auch bei den Eltern. Ein Land, in dem Friedrich Fröbel, der Vater des Kindergartens, geboren wurde und in dem der erste Kindergarten entstand, muss Vorreiter sein, damit dieser Begriff geschützt wird, und das begrüßen wir ausdrücklich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie haben mich jetzt noch mal dazu bewegt zu sprechen. Ich habe nicht gesagt, dass wir das rückabwickeln wollen, ich habe gesagt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist – das wissen wir alle – und es durchaus sein kann, dass wir Korrekturen vornehmen müssen. Das ist ehrlich, das ist ehrlich zu den Leuten.
Aber wir müssen schauen, ob die Einnahmen entsprechend sind. Es ist nicht gesagt worden, dass wir es rückabwickeln.
Zweitens: Frau Hennig-Wellsow, Sie sprachen die Herdprämie an. Das reißt mich hier regelrecht von den Stühlen. Ich muss Ihnen sagen, was auffällig
ist: Ein Jahr Beitragsfreiheit in Thüringen haben Sie eingeführt. Ich habe mir eine Kleine Anfrage angeschaut, was das mit den Betreuungszeiten in Thüringen macht. Sie haben vorhin aufgeführt – Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, Herr Minister –, dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt die Beitragsfreiheit komplett eingeführt hat. Vorhin in Ihren Ausführungen haben Sie gesagt, die Betreuungszeiten sind kürzer als in Thüringen, wir haben sehr lange Betreuungszeiten. Jetzt wissen wir aber aufgrund dieser Anfrage, die ich gestellt habe, dass in einem Jahr Beitragsfreiheit die Eltern ihre Kinder noch länger im Kindergarten belassen.
Das heißt, es gibt Eltern, die ihre Kinder von morgens um 6.30 Uhr bis zur Schließzeit 17.30 Uhr belassen.
Es sind aber nicht die Eltern, die im Grunde genommen einem Beruf nachgehen können, sondern es sind die Eltern, die mit ihren Erziehungspflichten ein Problem haben.
Ich muss sagen, Frau Hennig-Wellsow, was mir wirklich in der Seele brennt, ist, dass Sie hier ein Modell wollen, Sie wollen eine Verstaatlichung unserer Kindergärten. Sie wollen einen anderen Staat.
Sie wollen, dass die Eltern diese Kinder in den Kindergarten geben, damit der Staat wieder Zugriff auf die Kinder hat.
Das lassen wir nicht zu, weil wir ganz klar sagen: Eltern – und deswegen ist der frühkindliche Bereich
nämlich nicht kostenfrei, weil es Schulpflicht ganz bewusst gibt, aber es gibt keine Kindergartenpflicht – sollen frei entscheiden, ob sie ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen und auch die Verantwortung als Eltern übernehmen. Das ist für uns wichtig, und das ist auch unser christliches Menschenbild.
Wir wollen nicht, dass hier eine Rückwärtsbewegung erfolgt, wie es vor der Wende war – auf keinen Fall.
Das müssen wir hier klarstellen. Auf keinen Fall wollen wir, dass dies in Thüringen zurückkommt. Wir wollen, dass die Eltern frei entscheiden können.
Wir haben mit diesem Gesetz eine Tendenz, die wir beobachtet haben. Die Betreuungszeiten in Thüringen steigen, die Eltern, die im Grunde genommen ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, nutzen diese Betreuungszeiten mehr aus als die, die einer Beschäftigung nachgehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, es ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch nicht verantwortbar, einen Sachverhalt zum Thema einer öffentlichen Debatte im Parlament zu machen, der zunächst ausschließlich in der Verantwortung von Kultusminister Holter als Dienstherr einer Lehrerin ist. Zunächst ist es Sache der Schule selbst, dann des zuständigen Schulamts Mittelthüringen, den Sachverhalt, der nur wenige Tage alt ist und hier lediglich beschreibend dargelegt ist, gründlich aufzuklären und vor allem der betroffenen Beamtin die Möglichkeit zu geben, sich zu möglichen relevanten Vorwürfen zu äußern. Erst dann wird es möglich sein, zu einer Prüfung überzugehen, die das Vorgehen der Lehrerin für korrekt erachtet oder aber die Notwendigkeit sieht, dieser gegenüber eine vertiefende Prüfung vorzunehmen. Dies ist die Vorgehensweise, die der Rechtsstaat in einem solchen Fall vorsieht.
Dass die AfD diese rechtsstaatliche Vorgehensweise missachtet, ist nicht neu. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es in Absatz 1 und 2: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Im Lehrplan der evangelischen Religionslehre für die Grundschulen in Thüringen heißt es wie folgt: „Im Mittelpunkt des Lernbereiches steht der Erwerb interkultureller und interreligiöser Kompetenz. Das Kennenlernen religiöser Lebensformen [und]“ – wie von meinen Vorrednern beschrieben – „der monotheistischen Weltreligionen ermöglicht […] Kindern, ein Verständnis für [diese] zu entwickeln. Durch die Begegnung mit Angehörigen anderer Kulturen und Religionen [...] gelangen die Kinder zu mehr Verständnis für fremde Kulturen/Religionen und andere Lebensformen. Die Vielfalt und Chance, die solch ein Prozess mit sich bringt, erfahren sie als Bereicherung für ihr eigenes Leben.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste! Wir beraten heute – wie schon einmal in dieser Legislatur – ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes. Nach dem ersten beitragsfreien Kindergar
tenjahr soll nun ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr folgen.
Es handelt sich dabei um nicht mehr als ein teures Wahlgeschenk. Mit dem Vorhaben werden Bundesmittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, aus dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz verwendet. Auf Thüringen entfallen dabei bis 2022 circa 137,8 Millionen Euro. Wie es danach um die Finanzierbarkeit des weiteren beitragsfreien Kindergartenjahrs bestellt ist, wird nicht geklärt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Thüringen und in der Bundesrepublik.
Am Ende werden es womöglich künftige Elterngenerationen bezahlen müssen.
Die Klärung der Frage der zukünftigen Finanzierbarkeit bürden Sie mit Ihrem Gesetz einer zukünftigen Landesregierung auf. Ich verzichte darauf, ausführlich auf den von Ihnen vorgelegten verfassungsrechtlich bedenklichen, vorgreifenden Haushalt für das Jahr 2020 einzugehen.
Von vorrangiger Bedeutung in dem von der CDUgeführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gute-KiTa-Gesetz sind vier Handlungsfelder: ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Angebote, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie die Stärkung der Kindergartenleitung. Die Länder können frei entscheiden, für welche der insgesamt zehn Handlungsfelder die Bundesmittel eingesetzt werden. Soweit keine der vier vorgebrachten Handlungsfelder umgesetzt werden, müssen die Länder allerdings mit dem Bund diese Sachen besonders begründen. Dass daher als kosmetische Maßnahme eine Änderung des Betreuungs- als auch Personalschlüssels durch das Gesetz zur Änderung der Thüringer Kindertagesbetreuung stattfindet, verwundert insoweit nicht. Die Maßnahmen bleiben weiter hinter dem zurück, was eigentlich in Thüringen erforderlich wäre.
Laut einer Bertelsmann-Studie müssen in Thüringen insgesamt 8.000 zusätzliche Erzieherinnen eingestellt werden, um den empfohlenen Betreuungsschlüssel zu erreichen. Die Praxis in den Thüringer Kindergärten ist derzeit, das 16 Drei- bis Vierjährige durch eine Erzieherin betreut werden. Es fehlt schlichtweg am Personal. § 16 Abs. 2 Nr. 4 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes erachtet indes die notwendige Anzahl geeigneter pädagogi
scher Fachkräfte als gewährleistet, wenn eine pädagogische Fachkraft zeitgleich regelmäßig nicht mehr als zwölf Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 3. und vor Vollendung des 4. Lebensjahres betreut. Nun soll aber in dem neuen Gesetz durch § 16 Abs. 2 Nr. 5 für 14 Kinder zwischen dem vollendeten 4. und vor Vollendung des 5. Lebensjahres eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen. Nach der derzeitigen Rechtslage sind das 16 Kinder pro pädagogische Fachkraft, also Erzieherin. Woher wollen Sie für diese neuen Vorhaben das erforderliche Personal nehmen? Vorgaben, die von vornherein nicht einzuhalten sind, sind bloße Makulatur und die braucht es nicht. Bevor nicht einzuhaltende Zahlen qua Gesetz festgelegt werden, sollten Sie flächendeckend über Maßnahmen, um den Erzieherberuf attraktiver zu machen, nachdenken.
Als CDU-Fraktion haben wir im Februar vergangenen Jahres einen Antrag zur Erzieherausbildung eingebracht. Mit diesem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, zu der aktuellen Personalsituation in den Thüringer Tätigkeitsbereichen von Erzieherinnen und Erziehern in Thüringen sowie zu Ausbildungsplatzkapazitäten und Ausbildungsmodalitäten zu berichten sowie eine Expertenkommission zur Umstrukturierung der Erzieherausbildung in Thüringen einzurichten. Diesen Antrag haben Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete von Rot-Rot-Grün, leider abgelehnt. Unbeirrt hiervon haben wir uns im Dezember 2018 für eine Reform der Erzieherausbildung ausgesprochen. Wir wollen unter anderem die Erzieherausbildung durch die Möglichkeit einer dualen Ausbildung ergänzen, um den Beruf gerade für junge Menschen attraktiver zu machen. Eine insgesamt fünfjährige Ausbildung, bei der in vielen Fällen auch noch Schulgeld gezahlt werden muss, ist unserer Ansicht nach nicht mehr zeitgemäß. In der Plenarsitzung am 26. September 2018 hat selbst die geschätzte Kollegin Frau Astrid Rothe-Beinlich erklärt, die Erzieherausbildung in Thüringen muss attraktiver werden.
Mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Erzieherausbildung gehen Sie, werte Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, nur stiefmütterlich um.
Nichts anderes lässt sich als Schluss ziehen, dass Sie diese Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz nur für Modellprojekte im Grunde genommen auf den Weg
bringen wollen, um diese praxisintegrierte Erzieherausbildung in den Fokus zu nehmen. Modellprojekte sind ein bloßer Tropfen auf den heißen Stein. Am Ende ist Ihnen egal, ob und wie sich die Betreuungs- und Personalschlüssel umsetzen lassen. Sie werden im Falle der Nichtumsetzung wie gewohnt mit dem Finger auf die Träger der Kindergärten im Freistaat zeigen.
Wie üblich ist zu erwarten, dass auch in Zukunft den Bürgermeistern und Kommunen der Schwarze Peter zugeschoben wird.
Ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr trägt nicht zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte bei. Eine Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung wird nicht erreicht. Es braucht dieses weitere beitragsfreie Kindergartenjahr schlichtweg nicht. Wer über wenig Einkommen verfügt, bezahlt in aller Regel auch jetzt schon geringe Beiträge oder ist von der Beitragszahlung befreit.
Am Ende ist den Eltern, insbesondere auch den Kindern im Freistaat nicht geholfen, wenn der Kindergarten zwar kostenfrei, dafür aber marode und personell schlecht ausgestattet ist.
Ich rate Ihnen, werte Damen und Herren von RotRot-Grün, mit Eltern, Erziehern und Trägern der Kindergärten ins Gespräch zu kommen.
In diesem Falle würden Sie erkennen, dass es wesentlich dringlichere Probleme gibt – ich sage es hier noch einmal, die mehrfach angesprochene Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist wesentlich wichtiger – als das von Ihnen avisierte Wahlgeschenk der Beitragsfreiheit. Ich erspare mir an dieser Stelle auch noch auf die bauliche Situation vieler Kindergärten im Freistaat einzugehen. Bedenken sollten Sie zudem, dass ein beitragsfreies Kindergartenjahr auch vollständig gegenüber den Kommunen ausfinanziert sein muss.
Dies werden wir im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sicher noch umfänglich diskutieren müssen. Insbesondere gilt es, in der Anhörung zum Ge
setzentwurf die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen und vor allen Dingen von Rot-Rot-Grün auch ernst zu nehmen. Auch auf die handwerklichen Fehler der letzten Änderungen zum Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz einzugehen, erspare ich mir hiermit. Es spricht ja schon für sich, dass der Entwurf des sogenannten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Artikel 4 Nachbesserungen und redaktionelle Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes enthält.
Als CDU-Fraktion können wir uns bessere Maßnahmen vorstellen, um die mit den Bundesmitteln bezweckte Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erreichen. Dazu zählt etwa eine kostenlose Vollverpflegung in den Thüringer Kindergärten. Damit Kinder, nicht wie schon oft gesehen und auch berichtet, vor einer leeren Brotdose sitzen oder täglich nur Toastbrot essen müssen. Wenn die Kinder im Freistaat und nicht ein Wahlgeschenk Ihr Anliegen wäre, würden Sie uns mit in die Diskussion einbeziehen und über die Sinnhaftigkeit eines weiteren beitragsfreien Kinderjahres diskutieren.
Soweit die Kinder im Freistaat Ihnen wichtig wären, würden Sie mit uns über die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte diskutieren und entsprechende Maßnahmen flächendeckend in die Wege leiten. Am Ende geht es Ihnen nur um den Machterhalt auf dem Rücken unserer Kinder im Freistaat.
Anschließend möchte ich noch einmal auf die Bertelsmann-Studie zu sprechen kommen. 67 Prozent der befragten Thüringer Eltern wären bereit, einen höheren Beitrag zu zahlen, wenn dafür die Qualität in den Kindergärten verbessert wird.
Dies sollte Ihnen zu denken geben. Wir werden im Bildungsausschuss weiter auf diese Dinge eingehen und wir werden mit Ihnen darum streiten.
Werte Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende noch Folgendes feststellen: Es ist ein Irrweg, den Sie mit diesem Gesetzentwurf gehen. Gutes zu tun, ist in der Regel nicht vorwerfbar, es ist sogar löblich, nur Gutes zu tun, um die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat zu blenden und wichtigere, für Familien und Gesellschaft nachhaltige Investitionen zu unterlassen, bedeutet, dass Sie als Koalitionsfraktionen nicht verantwortungsvoll und nachhaltig sind. Die von der Bertelsmann Stiftung definierten personellen Defizite in den Betreuungsrelationen in
den Thüringer Kindergärten habe ich benannt. Hinzu kommt, dass Tausende Kinder in Thüringen im Hinblick auf ihre Verpflegung in den Kindergärten nicht hinreichend versorgt werden, das gilt übrigens auch in den Grundschulen. Die Bausubstanz vieler Kindergärten aber auch Grundschulen ist desaströs. Ich verweise nur auf die Wilhelm-BuschGrundschule, hier Luftlinie, wo jetzt vor Kurzem die Sporthalle geschlossen werden musste wegen der Baumängel und der Sportunterricht draußen stattfinden soll als Maßnahme der Schulverwaltung. Diese Dinge müssen wir zur Kenntnis nehmen. Das Gute-KiTa-Gesetz, das CDU und SPD in der Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht haben, soll die Qualität der Betreuung in den Kindergärten wesentlich verbessern. Nur am Rande kann das Gesetz dazu dienen, die ohnehin schon gestaffelten Beitragsbelastungen der Eltern hinsichtlich sozialer Leistungsfähigkeit noch zu verbessern. Die Vorgehensweise der Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen – ein weiteres beitragsfreies Kinderjahr einzuführen –, geht an den Intentionen der Bundesregierung und der zuständigen Ministerin vorbei.
Diese Fehlleitung der mit dem Gute-KiTa-Gesetz dem Land zur Verfügung gestellten Bundesmittel mag gerade noch rechtlich zulässig sein, doch fachlich-pädagogisch und sozialpolitisch ist es definitiv der falsche Weg.
Den Intentionen des Gute-KiTa-Gesetzes nicht zu folgen, die Qualität in den Thüringer Kindergärten nachhaltig zu verbessern und dann stattdessen die nun einmalig zur Verfügung stehenden Bundesmittel über das Land zu verstreuen, ist ein schwerer politischer Fehler.
Sie tun es, um ihre Ausgangsposition bei den anstehenden Wahlen zu verbessern. Sie tun es wider besseres Wissen, Sie handeln populistisch. Wobei mit Nachdruck festzustellen ist, dass linker Populismus auch Populismus ist. Er unterscheidet sich vom Populismus der anderen politischen Lager in keiner Weise. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, beginnen möchte ich meinen Beitrag mit einem Zitat des allseits geschätzten Vorsitzenden des Thüringer Lehrerverbands Rolf Busch, der festgestellt hat: Die Regelschule ist das Herzstück des Thüringer Schulwesens. Inzwischen muss man manchmal aber sagen: Die Regelschule ist der Herzpatient des Thüringer Schulwesens.
Ein Beispiel: An der staatlichen Regelschule in Königsee werden derzeit aktuell in mehreren Klassenstufen tagesbezogen lediglich zwei Unterrichtsstunden gegeben – dabei teilweise Kunst oder Sport –, zwei weitere Stunden werden beaufsichtigt, nach der vierten Stunde werden die Schülerinnen und Schüler nach Hause entlassen mit der Folge, dass sie zwei weitere Stunden in und außerhalb des Schulbereichs warten müssen, bis sie der Schulbus in ihre Wohnorte zurückbringt.
Im Schuljahr 2017/2018 sind an den Thüringer Regelschulen allein 4.537 Unterrichtsstunden ausge
fallen. Der Unterrichtsausfall an den Thüringer Regelschulen befindet sich auch im Vergleich zu anderen Schulformen auf höchstem Niveau. Im Jahr 2017 haben 285 Klassen an Regelschulen fehlende Zeugnisnoten gehabt. In diesem Winterhalbjahr waren es nach bisherigem Kenntnisstand 406 Klassen und damit 43 Prozent aller Klassen der Regelschulen in Thüringen. Dieser Zustand ist skandalös und unverantwortlich.
Thüringen hat einen nachhaltigen Unterbesatz an Lehrern an Regelschulen. Systematisch werden in jedem Landeshaushalt Lehrerplanstellen entzogen, zuletzt für 2019 170 Lehrerplanstellen an Regelschulen. In den Jahren seit der Wiedervereinigung wurde unter allen Landesregierungen in Thüringen bis 2014 die Regelschule tatsächlich als Herzstück des Thüringer Schulsystems betrachtet und auch gepflegt – auch unter Beteiligung der SPD. Seit dem Amtsantritt der linken Kultusminister verliert die Regelschule an Leistungsfähigkeit und pädagogischer Kompetenz. Sie wird personell ausgetrocknet, sie wird Opfer ideologisch geprägter Schulpolitik, die die Regelschule und die Gymnasien in Thüringens Fläche in Gemeinschaftsschulen zusammenführen will. Der leistungsfähigen Thüringer Regelschule droht so das Schicksal der einstmals stolzen Hauptschule in den alten Bundesländern. Sie wird so ganz beabsichtigt zur Restschule. Die Schulpolitik dieser Landesregierung richtet sich gegen die Fläche, gegen den ländlichen Raum.
Das neue Schulgesetz passt sich haarscharf an die groteske Absicht zu Anfang der Legislaturperiode an, die Thüringer Landkreise zu zerschlagen und durch Monsterkreise zu ersetzen, die auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion vom Verfassungsgerichtshof gestoppt werden musste.
Dieses Schulgesetz mit seinen Mindestgrößen wird zu einem Schulsterben in den Landkreisen führen, angefangen von den Grundschulen über die Regelschulen zu den Gymnasien. Gymnasiale Standorte wie – ich zähle sie auf – Königsee, Gerstungen, Ruhla, Bad Lobenstein, Großengottern, Bleicherode, Weida, Ohrdruf, Schleusingen, Hermsdorf, Lengenfeld unterm Stein, Schlotheim, Kölleda, Dingelstädt, Kaltensundheim und Meuselwitz, nur um eini
ge zu nennen, drohen diesen Status zu verlieren und ganz einfach zu Gemeinschaftsschulen zu werden. Das ist die Absicht dieser Landesregierung. Der Verlust dieser Gymnasialstandorte wird für alle diese Mittelzentren und Grundzentren einen strukturellen Aderlass bedeuten, der durch die Gemeinschaftsschule bei Weitem nicht ausgeglichen werden kann. Die Politik dieser Landesregierung stärkt die Städte, die Konzentration in den Zentren Thüringens nimmt zu. Der ländliche Raum, in dem noch immer die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer lebt, wird einem ideologischen Kalkül geopfert. Linke Ideologie und der haushalterische Eifer der Finanzministerin läuten das Sterbeglöcklein für eine wohnortnahe und leistungsfähige Schulstruktur in unserem schönen Freistaat Thüringen ein.
Der AfD, die diese Aktuelle Stunde beantragt hat, sei ins Stammbuch geschrieben, dass eine Aktuelle Stunde nicht Ersatz für fehlende fachliche Kompetenz und fehlenden Fleiß in der Ausschussarbeit dieses Parlaments sein kann. Denn das, meine sehr geehrten Damen und Herren der AfD, fehlt uns leider. Ich glaube, zu diesem Thema ist alles gesagt. Beim Herzstück unserer Schullandschaft, der Regelschule, ist mehr Aufmerksamkeit und mehr Kompetenz gefragt. Deswegen, Herr Minister Holter, kümmern Sie sich um die Regelschule in Königsee, damit die Kinder nicht zwei Stunden auf den Bus warten müssen, nur weil der Unterricht ausfällt.
Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Prof. Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, darum geht es beim Gute-Kita-Gesetz, das das Bundeskabinett kürzlich auf den Weg gebracht hat. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD stellt damit in den nächsten vier Jahren zusätzlich 5,5 Milliarden Euro bereit, um die Kindertagesbetreuung in unseren Kindergärten zu verbessern. Nach Berechnungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen stehen unserem Freistaat damit zusätzlich 134,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in den vergangenen Jahren unterstützte der Bund die Länder insbesondere beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. So konnten in den vergangenen zehn Jahren für diese Altersgruppe deutschlandweit mehr als 400.000 Betreuungsplätze geschaffen werden.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen allerdings in der Qualität der Betreuung. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung mit dem Gute-Kita-Gesetz den Schwerpunkt nun auf
die Verbesserung der Betreuungsqualität. Dazu wurden gemeinsam mit den Ländern zehn Handlungsfelder ermittelt, in denen diese Bundesmittel eingesetzt werden können. Darunter fallen zum Beispiel die Verbesserung der Betreuungsschlüssel, die Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, Sprachförderung für Kinder mit Sprachdefiziten oder auch längere und flexiblere Öffnungszeiten. Diese Breite des Programms ist erst einmal richtig, da die Problemlagen in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich sind. Aktuellen Bildungsstudien zufolge halten sich besonders die Ost-West-Unterschiede in diesem Bereich hartnäckig. Traditionell ist in den ostdeutschen Bundesländern das Betreuungsangebot im Bereich der Kleinkindbetreuung besser ausgebaut, jedoch sind dort auch die Gruppen deutlich größer. Thüringen ist hier keine Ausnahme.
Dass die Bundesregierung angekündigt hat, mit jedem der 16 Bundesländer vertraglich individuelle und konkrete Ziele zu vereinbaren, die mit den Bundesgeldern erreicht werden sollen, befürworten wir ausdrücklich. Das verhindert hoffentlich, dass die Finanzmittel der Bundesregierung im allgemeinen Landeshaushalt versickern. Darüber hinaus wird mit dem Bundesgesetz die Pflicht eingeführt, Kindergartenbeiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln. In zahlreichen Kommunen in Thüringen ist das bereits Standard, und das begrüßen wir ausdrücklich, denn der Zugang zu frühkindlicher Bildung sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, sondern er muss möglich werden. In diesem Zusammenhang setzen wir uns weiterhin auch für eine Höchstgrenze für Elternbeiträge ein. Dass es im Rahmen der Bundesförderung allerdings auch möglich sein soll, statt in die Betreuungsqualität in weitere beitragsfreie Kindergartenjahre zu investieren, sehen wir kritisch. Wir wollen, dass diese Bundesmittel auch tatsächlich zur Verbesserung der Qualität in den Kindergärten genutzt werden. Das hat für uns absoluten Vorrang. Die repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des MDR im August 2018 unterstreicht unsere Position, denn 77 Prozent der Thüringer sind der Meinung, dass die Qualität der Kindergartenbetreuung viel wichtiger ist als ein beitragsfreies Kindergartenjahr.
Die Kritik an der Befristung des Programms, die beispielsweise seitens des Deutschen Städtetags geäußert wurde, ist zunächst nachvollziehbar, aber angesichts des klaren Bekenntnisses der deutschen Bundesregierung, diese Investitionen dauerhaft und verlässlich zu tätigen, weitestgehend unbegründet. Mit dieser Aktuellen Stunde wollen wir als CDU-Fraktion eine breite Diskussion über die Verwendung dieser Bundesmittel für die Thüringer Kindergärten anregen. Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass schnellstmöglich Gespräche
insbesondere mit den Kindergartenträgern, den Bürgermeistern und den Eltern darüber geführt werden, was konkret mit dem Gute-Kita-Gesetz in Thüringen erreicht werden soll. Nur mit einer abgestimmten Position der gesamten Thüringer Bildungslandschaft kann man in die Zielvereinbarungen mit der Bundesregierung einsteigen.
Der richtige Zeitpunkt, Herr Minister Holter, ist jetzt. Deshalb fordern wir Sie auf, diesen Diskussionsprozess zu starten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Bezogen auf diese vorliegenden Anträge hätte ich gern gewusst, ob dem Ministerium auch Anträge aus der kreisfreien Stadt Suhl vorliegen.
Für diese Information wäre ich dankbar, und natürlich auch, wenn denn diese Anträge vorliegen, für diese Information, wann damit zu rechnen wäre, zu welchem Zeitpunkt die Fördermittel ausgegeben werden.
Danke. Sie führten ja aus, dass die Schulleiterin der Schule in Ponitz mit der Wahrnehmung der Schulleitung beauftragt ist. Können Sie bitte sagen, seit wann die Beauftragung läuft, also wie lange die Kollegin diesen Dienst in Beauftragung ausübt und wann geplant war, diese Stelle, also diese Schulleiterin, im Amt zu besetzen?
Ja, danke.
Bauliche und personelle Voraussetzungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl
Seit Herbst 2017 betreibt des Land Thüringen in der kreisfreien Stadt Suhl die einzige Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im Freistaat. An diesem Standort befindet sich auch die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Eine staatliche Leitungsfunktion in der Einrichtung, die regelmäßig mehrere Hundert Flüchtlinge verschiedener Nationalitäten und Religionszugehörigkeiten beherbergt, gibt es trotz immer wiederkehrender Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern und den damit einhergehenden Polizei- und Feuerwehreinsätzen bisher nicht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchem Zeitpunkt soll eine staatliche Leiterin/ein staatlicher Leiter mit welcher Qualifikation in der Erstaufnahmeeinrichtung eingestellt werden?
2. Wie kann sichergestellt werden, dass über die übliche Arbeitszeit hinaus eine Leitung der Einrichtung über 24 Stunden gewährleistet wird, da Asylbewerber häufig in den Nachtstunden in der Einrichtung eintreffen?
3. Sind in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl die baulichen Voraussetzungen gegeben bzw. wann sind die Diensträume für die Leitung der Einrichtung bezugsfertig?
4. Wann werden in der Einrichtung selbst, auf dem Gelände und im Außenbereich die vom Wachschutz und der Suhler Polizei geforderten Videokameras installiert, um die Asylbewerber, hier besonders die Frauen und Kinder, besser zu schützen
und um den Missbrauch der Feuermeldeanlage zu vermeiden bzw. zu minimieren?
Ja, vielen Dank für die Antworten. Eine Nachfrage bezüglich der Installation von Videoüberwachung: Wie bewerten Sie die Einschätzung des runden Tisches, der ja demnächst wieder tagen wird, im Mai getagt hat und immer wieder einfordert, dass Videokameras eine gute Möglichkeit zur Prävention wären? Wie gehen Sie denn seitens des Wachschutzes und der Polizei mit diesem Umstand um, dass dort die Beteiligten dieses einfordern?
Ja, eine Nachfrage noch mal zu der Leitung der Einrichtung, zu der Sie ausgeführt haben, dass diese im Landesverwaltungsamt geführt wird. Die Stelle, haben Sie gesagt, bzw. die Person ist mit diesen Aufgaben beauftragt. Die Frage, die sich stellt, ist: Wo ist der Dienstort? Ist der in Weimar oder in Suhl?
Frau Ministerin, noch eine Nachfrage zu der Mündlichen Anfrage. Sie sagten gerade, dass die Öffentlichkeit entsprechend informiert wurde, da das Autobahndreieck Suhl unter anderem ganz stark von dem Stadtverkehr Suhl betroffen ist. Da habe ich noch die Nachfrage, wie Sie das einschätzen, dass im Grunde genommen erst durch einen Redakteur der Lokalredaktion die Öffentlichkeit einbezogen wurde, weil er selbst Betroffener dieser Situation war. Hätten Sie nicht auch überlegen können, vorab die Information zu geben, auch um die Verkehrssicherheit herzustellen? Ist das in der Prüfung im Ministerium, diese Öffentlichkeit herzustellen? Sie sagten ja gerade, das wäre Ihrer Ansicht nach nicht notwendig.
Kurze Nachfrage: Aus den Erfahrungen des jetzigen Prozesses, den Sie gerade beschrieben haben, wäre es dann nicht auch angebracht gewesen, als Sie diese Feststellung getroffen haben „Gefahr im Verzug“, ziemlich zeitnah und proaktiv als Verwaltung vorzugehen und die Öffentlichkeit zu informieren?
Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea.
Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Elternvertreter der Landeselternvertretung Thüringen, herzlich willkommen im Thüringer Landtag! Kollege Wolf, ich möchte nur anmerken, da ja viele die Petition unterschrieben haben, leider heißt das Gesetz ja „Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz“, aber es ist ja der Kindergarten, von dem wir sprechen, und es geht um unsere Jüngsten, die wir da betreuen. Sie haben sich auf den Weg gemacht und haben im neuen Kindertagesbetreuungsgesetz, das Sie im vergangenen Dezember mit Ihren Stimmen auf den Weg gebracht haben, gesagt, Sie wollen natürlich die Beitragsfreiheit einführen. Und auch ich habe damals hier am Pult gesagt: Dieses Gesetz, das im Dezember letzten Jahres in Kraft getreten ist, hat Licht und Schatten. Denn dieses Gesetz, was Sie für die Eltern auf den Weg gebracht haben, hat nämlich einen wichtigen, entscheidenden Faktor vergessen. Für diesen Faktor gilt es, für die Elternbeiträge, dass das zur Verfügung gestellte Geld, was das Land für das beitragsfreie Kita-Jahr und für den Betreuungsschlüssel zur Verfügung stellt, nicht allein der Faktor ist, denn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune ist der entscheidende Faktor für die Gestaltung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung. Viele Kommunen befinden sich dank der rot-rot-grünen Gängelei in der Haushaltssicherung und sind damit quasi per Gesetz gezwungen,
ihre Elternbeiträge zu erhöhen.
Denn wenn sie Bedarfszuweisungen beantragen, müssen Sie nämlich nachweisen, ob sie diese Bedarfszuweisungen überhaupt erhalten können.
Aktuell gibt es einige Klagen. Sie können nach Bad Langensalza schauen, da hat man sich vor Gericht wiedergesehen. Das sind Fakten, die wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen, und die haben wir angemahnt. Die CDU-Fraktion hat seit Einbringen des Gesetzentwurfs zur Novellierung im Mai 2017 darauf hingewiesen, dass das neue Kita-Gesetz Preistreiber enthält, die zu Gebührenerhöhungen bei den Eltern führen werden. Auch die kommunalen Spitzenverbände und die Träger von Kindertageseinrichtungen haben darauf im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses mehr als deutlich hingewiesen. Zu den Preistreibern des Gesetzes gehören unter anderem erstens die Neuregelungen der Verpflegungskosten, denn künftig müssen nämlich laut Gesetz mit dessen Inkrafttreten alle Kosten der Vor-, Zu- und Nachbereitung des Essens
und der Ausgabe in das Essengeld hineingerechnet werden. Schauen Sie ins Gesetz, Herr Kuschel!
Zweitens: Die neuen Regelungen zur Inklusion von behinderten Kindern sind auch Preistreiber.
Drittens – die Anforderungen an die Qualifikation der Kita-Leitung: Künftig müssen Leiterinnen einer Kita mit mehr als 69 Plätzen ein Studium vorweisen.
Und viertens: das Ausdehnen des Krippenalters auf Kinder bis zu drei Jahren.
Aber auch bei der Erstattung der kommunalen Einnahmeverluste aufgrund der Gebührenfreiheit im letzten Kindergartenjahr durch das Land können die Kommunen auf ihren Kosten sitzen bleiben, nämlich dann, wenn nach dem Stichtag zur Erhebung der Anzahl der Kinder im letzten Kindergartenjahr die tatsächliche Kinderzahl in den Einrichtungen steigt. Denn Veränderungen der Kinderzahlen nach dem Stichtag
werden in der Abrechnung nicht berücksichtigt. Ebenso wird verfahren, wenn sich die Elternbeiträge nach dem Stichtag ändern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung diese Warnung bis zuletzt ignoriert hat und die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit ihrer Mehrheit verabschiedet haben, zeigt, dass es bei der Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres um reine Symbolpolitik ging und nicht um eine wirklich tragfähige und tatsächliche Entlastung der Eltern in Thüringen.
Dass die Fraktion Die Linke mit der heutigen Aktuellen Stunde versucht, den Schwarzen Peter den Bürgermeistern zuzuschieben, ist unredlich. Denn bei der Verabschiedung des Gesetzes war bereits klar, dass es zu höheren Elternbeiträgen in Thüringen kommen wird, und das haben wir jetzt. Ich habe die Beispiele ja entsprechend aufgeführt.
Gern würde ich persönlich am Samstag zur Tagung der Bundeselternvertreter unsere Argumente vorbringen. Leider ist es nicht möglich, weil zeitgleich der Landesdelegiertentag der Frauenunion stattfindet. Ich wünsche den Teilnehmern eine aufschlussreiche Tagung und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach einem langen und stolpernden parlamentarischen Verfahren soll der Thüringer Landtag heute über das von der Landesregierung vorgelegte neue Kindertagesbetreuungsgesetz abstimmen. Stolpernd deshalb, weil das Prozedere der Anhörung zum Gesetzentwurf unter anderem dadurch gekennzeichnet war, dass den Mitgliedern des Landtags eine andere Gesetzesfassung vorlag als den anzuhörenden Experten, was nicht nur bei allen Beteiligten für Erstaunen und Verwirrung sorgte, sondern die Besorgnis aufkommen ließ, dass das Gesetzgebungsverfahren durch wiederholte Verfahrensmängel angreifbar sein könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der für die Finanzierung eines beitragsfreien Kindergartenjahrs jahresbezogen zusätzliche Ausgaben von 33 Millionen Euro vorsieht, wobei die Erhöhung des Stellenanteils für die Kindergartenleitung mit aufgenommen war. Im Verlauf der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs im Landtag stellten die Koalitionsfraktionen Anträge, die diesen Betrag von bisher 33 Millionen Euro auf 39 Millionen Euro im Jahr 2018 sowie ab 2019 um weitere 22 Millionen Euro auf insgesamt dann 55 Millionen Euro für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei den dreibis vierjährigen Kindern erhöhen.
Bemerkenswert dabei ist, dass Rot-Rot-Grün letztere 22 Millionen Euro in den Folgejahren durch Zinseinsparungen aufgrund der aktuell günstigen Zinslage zu decken gedenkt. Dass das Zinsniveau auf so niedrigem Niveau verbleibt, ist kein Naturgesetz. Das macht deutlich, dass diese Koalition nicht bereit ist, ein so wichtiges Gesetzesvorhaben im Familien- und Bildungsbereich mit einer soliden haushaltsmäßigen Finanzierung zu untersetzen.
Die Thüringer Landesregierung sollte bei allem, was sie nun in der Schlussphase der Legislaturpe
riode tut, nicht ausschließlich auf die Wahlgänge 2018 und 2019 blicken, sondern vor allem auf die handwerkliche Qualität und die Nachhaltigkeit ihres politischen Handelns.
Gerade jüngst bei der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich hat sich gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit der Thüringer Städte und Gemeinden für die Ausgestaltung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung ein ganz entscheidender Faktor ist. Auch dank der seit Beginn des politischen Wirkens dieser Koalition rückläufigen Finanzausstattungen der Thüringer Landkreise, Städte und Gemeinden und dem Bruch vieler Versprechungen gegenüber der kommunalen Familie befinden sich kommunale Haushalte zunehmend in der Haushaltssicherung und damit in der Situation, ihre Einnahmesituationen zu verbessern und alle – ich betone: alle! – Einnahmequellen auszuschöpfen. Eingeschlossen ist dabei natürlich auch die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen. Eine Staffelung der Elternbeiträge etwa nach Einkommen oder der Anzahl der Kinder in der Familie liegt dabei in der Verantwortung der Kommunen. Sie haben die Lebenswelten ihrer Bürger im Blick und können vor Ort gute Lösungen finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber dieser Gesetzentwurf enthält Preistreiber. Zum einen geht es dabei um die Ausdehnung des Krippenalters auf drei Jahre und natürlich das neue Modell, was dem Gesetz zugrunde gelegt wurde, was die Berechnung der Verpflegungskosten angeht. Schon jetzt ist erkennbar, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes Beitragserhöhungen auf Kosten der Eltern nicht unwahrscheinlich sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Thüringer Landesregierung Beschlüsse von Stadtund Gemeinderäten, die Beitragserhöhungen beinhalten, mit Kritik begleitet, so lenkt sie damit davon ab, dass diese Landesregierung in beispielloser Weise die Finanzausstattung der Thüringer Landkreise, Städte und Gemeinden vernachlässigt und ihre Amtszeit damit begonnen hat, eine finanzielle Zusage gegenüber der kommunalen Familie in ihrem Volumen erheblich einzuschränken.
Seit Bestehen des Landes Thüringen nach der Wiedervereinigung hat es keine Landesregierung gegeben, die solch ein zerrüttetes Verhältnis zur kommunalen Familie hatte.
Die Tatsache, dass nach dem Scheitern der kommunalen Gebietsreform Besserung gelobt wird, vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die ersten drei Jahre dieser Landesregierung und der sie tragenden Koalition für die kommunale Ebene in Thüringen verlorene Jahre gewesen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU-Landtagsfraktion stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf für die Menschen in unserem Land, die ihre Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung schicken, zugleich Licht und Schatten bedeutet. Für meine Fraktion ist das entscheidende und wichtigste Merkmal dieses Gesetzes die Verbesserung der Betreuungsqualität
in den Einrichtungen für die Kinder und die dort tätigen Erzieherinnen und Erzieher. Nach wie vor halten wir es für falsch, dass der von uns vertretenen Auffassung nicht gefolgt worden ist, die Betreuungsqualität stärker in den Blick zu nehmen, anstatt die öffentlichkeitswirksamen Fensterreden über die Beitragsfreiheit zu führen.
Die von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA hat zum Ergebnis, dass 77 Prozent der Befragten Thüringerinnen und Thüringer der Auffassung sind, dass eine bessere Qualität der Kita-Betreuung wichtiger ist als ein beitragsfreies Kita-Jahr.
Nur jeder zehnte Befragte stimmt dieser Meinung nicht zu. Gerade Kinder, deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld nicht gut unterstützt werden, können sich auf die Qualität der Betreuung und Erziehung in unseren Einrichtungen verlassen. Es ist eine politische Binsenweisheit, dass bereits in der Kindertageseinrichtung die Weichen dafür gestellt werden, dass Kinder, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft benachteiligt sind, entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert werden und damit die Grundlage gelegt wird, eine positive Schullaufbahn zu durchlaufen.
Die Qualität der Kindertageseinrichtung und der Grundschule entscheiden wesentlich darüber, ob unsere Kinder entsprechend ihrer Begabung gefördert werden können. Auch die Anhörung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat unsere Forderung nach Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen bestätigt.
Ein weiterer Punkt, den es zu bemängeln gilt, ist die schlechte Vergütung der Tagesmütter. Nach dem Gesetzentwurf sollen diese künftig nur noch den vollen Sachkostenzuschuss erhalten, wenn sie Kinder länger als neun Stunden betreuen. Außerdem wurde die Vergütung von mindestens 404 Euro pro Kind und Monat von den Experten als zu niedrig angesehen. Diese äußerten auch die Besorgnis, dass sich viele Kommunen an diesem Mindestsatz, den der Gesetzgeber vorgibt, orientieren werden, sondern im Gegenteil auch keine Dynamisierung der Kostensätze im Gesetz enthalten ist. Ferner orientierte sich dieser Kostensatz an einer Eingruppierung nach S2 TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst, was von den Tagesmüttern einhellig als fachlich falsch eingestuft wurde. Wünschenswert sei ihrer Ansicht nach eine Eingruppierung im S4 TVöD des Sozial- und Erziehungsdienstes, was ungefähr einem Mindestsatz von 480 Euro je Kind pro Monat entsprechen würde.
Ferner wurde angemerkt, dass die Investitionspauschale von 1.000 Euro je Neugeborenem in der Gemeinde zwar für Investitionen in Kindertagesstätten, nicht aber für Investitionen in die Kindertagespflege genutzt werden kann. Außerdem ist ein Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter durch das Gesetz weiterhin nicht möglich.
Dies wäre jedoch wichtig, um krankheitsbedingte, unvorhersehbare Notfälle auch im Sinne der Eltern absichern zu können.
Der Gesetzentwurf dieser Landesregierung wird diesen Landtag in erheblich veränderter Form verlassen. Es ist nun eine Vielzahl von Anregungen aus den Expertenanhörungen und der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Träger in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Sie haben das nun vorliegende Gesetz an vielen Stellen verbessert. Aber zum Beispiel bei der Verbesserung der Situation der Kindertagespflege bleibt das Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als CDULandtagsfraktion hätten wir uns gewünscht, dass neben der Absenkung der Hürde für den Erhalt des Sachkostenzuschusses auf acht Stunden etwa eine
Eingruppierung entsprechend S4 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst oder ein Sachkostenzuschuss erfolgt, der sich an den entsprechenden Landespauschalen orientiert hätte. Wie schon so oft seitens der CDU-Landtagsfraktion in diesem Hohen Hause angemerkt werden musste,
wurde seitens der regierungstragenden Fraktionen auch der mit Ideologie befrachtete Anteil im Gesetz dynamisiert, so zum Beispiel im Bereich der Inklusion von Kindern mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen hier auf der Seite der Städte und Gemeinden, die durch die neue Regelung erhebliche finanzielle Mehrkosten erwarten. Die Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport reicht sowohl positive als auch negative Aspekte für die Thüringer Kinderbetreuungslandschaft in das Landtagsplenum zur abschließenden Abstimmung. Es ist ein Gesetz, das ein wichtiges fundamentales Politikfeld weiter ausgestaltet, das wichtige und richtige Entwicklungen steuert und beinhaltet, aber weiter und weit hinter dem zurückbleibt, was fachlich und politisch zukunftsweisend für Thüringen ist.
Vor diesem Hintergrund wird sich die CDU-Landtagsfraktion bei der Abstimmung über das vorgelegte Gesetz der Stimme enthalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat mich beauftragt, zu diesem Tagesordnungspunkt Bericht zu erstatten.
Der Antrag der CDU-Fraktion „Situation der Thüringer Lehramtsanwärter verbessern – Lehrernachwuchs sichern“ wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 77. Plenarsitzung am 24. Februar 2017 nach einem Sofortbericht der Landesregierung zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen. Der überwiesene Antrag in der Drucksache 6/3436 wurde im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in zwei Sitzungen beraten. In der 44. Sitzung am 22. August 2017 wurde eine entsprechende Beschlussempfehlung formuliert.
Der Bildungsausschuss befasste sich erstmals in seiner 38. Sitzung am 14. März 2017 mit dem Antrag „Situation der Thüringer Lehramtsanwärter verbessern – Lehrernachwuchs sichern“. Der Antrag sieht vor, als Sofortmaßnahme die Stellen für Lehramtsanwärter zu erhöhen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die besonders schwierige Situation in den Regel- und Berufsschulen und dem sogenannten MINT-Bereich, also den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Für Lehramtsstudenten, die sich für die Mangelfächer und für Regel- und Berufsschulen entscheiden, fordert die CDU-Fraktion eine Einstellungsgarantie, sofern das zweite Staatsexamen erfolgreich abgelegt wird. Für die MINT-Fächer soll überdies ein interdisziplinäres universitäres Zentrum für Lehramtsstudierende eingerichtet werden. Durch einen Bonusfaktor bei der Vergabe der Referendariatsplätze will die Union Anreize für ein Lehramtsstudium in den naturwissenschaftlichen Fächern schaffen.
Fraktionsübergreifend wurde im Ausschuss anerkannt, dass die Thematik eine große Bedeutung habe. Allerdings wurden von Vertretern der Regierungskoalition Zweifel an der Umsetzbarkeit der im Antrag formulierten Ideen laut, insbesondere hinsichtlich der geforderten Einstellungsgarantie für Lehramtsstudierende in Mangelfächern und für Regel- und Berufsschulen. Der Ausschuss empfiehlt daher mehrheitlich, die Nummer II des Antrags der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/3436 „Situation der Thüringer Lehramtsanwärter verbessern – Lehrernachwuchs sichern“ sowie den Änderungsantrag
des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/3455 abzulehnen. Vielen Dank.
Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stephan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Hartung, Thomas; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank;
Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stephan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Man
fred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank.
Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Prof. Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Prof. Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.