Margit Jung

Sitzungen

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Danke, Prof. Voigt. Ich habe mich gemeldet an der Stelle, an der Sie gesagt haben, Sie stehen für soziale Marktwirtschaft. Ist Ausdruck Ihrer sozialen Marktwirtschaft das Ergebnis, dass jetzt ganz viele ältere Menschen in Armut leben müssen?
Danke, Frau Präsidentin.
Gutachterkosten in Verfahren zu Familiensachen vor Gericht
Betroffene berichten, dass sie in Verfahren in Familiensachen nach dem Familienfördergesetz, zum Beispiel in Verfahren zur Regelung des Sorgerechts, auch bei berechtigter Erstellung von Gutachten, zum Beispiel zu Gewaltproblematik, die von einem Elternteil ausgeht und das Kindeswohl erheblich gefährdet, mit Gutachterkosten in Höhe von mehreren Tausend, in manchen Fällen sogar mehreren Zehntausend Euro konfrontiert sind. Das kann für die Betroffenen und weitere Familienangehörige zu erheblichen finanziellen Belastungen und anderweitigen Problemen in ihrem Lebensalltag führen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie sind Fragen, die Gutachterkosten in Familiensachen bei Gericht – hier vor allem Fragen das Kindeswohls – betreffen, bezüglich einer Kostenübernahme durch den Staat geregelt?
2. Inwieweit gibt es in den Kostenvorschriften für Familiensachen gerade auch im Falle von Gutachtenerstellung Regelungen, die eine soziale Abfederung der Kostenlast zugunsten der Betroffenen ermöglichen?
3. Inwiefern gibt es durch das Gericht, andere Stellen und/oder die Kostenverpflichteten beziehungsweise Betroffenen eine Pflicht oder Möglichkeit zur Überprüfung der Angemessenheit der jeweiligen Gutachterkosten?
4. Inwiefern sieht die Landesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung der Kostenregelungen in Familiensachen, insbesondere die Gutachtenerstellung betreffend, Änderungsbedarf?
Ja, ich habe eine Nachfrage. Es gilt allgemein der Satz – daher kommen auch die Beschwerden – „Wer bestellt, bezahlt.“ Jetzt haben Sie gesagt, das Gericht bestellt die Gutachter, sie kommen in die allgemeinen Kostenregelungen mit rein. Die Nachfrage ist einfach: Wie oft können denn Gerichte dann zu dem Prinzip Gutachter überhaupt greifen? Also ich kenne Fälle, bei denen fünf, sechs Gutachten erstellt werden, um dann immer wieder einen Sachverhalt in dem Prozess neu zu beurteilen. Und jedes Mal müssen das dann die Prozessbeteiligten oder meistens dann derjenige, der die Kostenfrage auferlegt bekommen hat, bezahlen. Also meine Frage ist: Wie oft kann man denn diese Gutachter wirklich vor Gericht beauftragen? Die Frage der Qualifizierung haben wir ja im Ausschuss schon geklärt.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.
Fort- und Weiterbildung der Familienrichterinnen und -richter in Thüringen
In der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/6600 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange (Die Linke) mit dem Titel „Zum sorgerechtlichen ‚Wechselmodell‘ in Thüringen – Rolle der Familiengerichte“ (Drucksache 6/6543) heißt es in der Antwort der Landesregierung zur Frage der notwendigen fachlichen Qualifizierung von Richterinnen und Richtern an Familiengerichten in Thüringen unter anderem – ich zitiere –: „Im Laufe ihrer Berufstätigkeit sind Richter grundsätzlich gehalten, sich tätigkeitsbegleitend fortzubilden. Dazu werden seitens des Justizministeriums und der von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Deutschen
Richterakademie umfangreiche Fortbildungsangebote bereitgehalten.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Fortbildungsangebote wurden bzw. werden beginnend vom 1. Januar 2019 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage mit Bezug auf die Tätigkeit von Familienrichterinnen und ‑richtern sowohl vom Thüringer Justizministerium als auch von anderen Bildungsträgern beziehungsweise Anbietern bei der Deutschen Richterakademie oder in anderen Einrichtungen angeboten bzw. veranstaltet?
2. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung bzw. der Teilnahme an diesen Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen durch in Thüringen tätige Familienrichterinnen und ‑richter vor?
3. Wie rechtlich verbindlich und hinsichtlich der Nutzung dieser Angebote verpflichtend sind die Regelungen zur Fort- und Weiterbildung für Richterinnen und Richter im neuen Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz ausgestaltet?
4. Inwiefern entsprechen in Diskussionen zum Wechselmodell bzw. zu Sorgerechtsthemen gegebene Hinweise, die besagen, dass viele mit Familienrecht befasste Richterinnen und Richter in Thüringen per Geschäftsverteilungsplan zur Übernahme dieser inhaltlichen Aufgabe verpflichtet werden, der tatsächlichen Situation an Thüringer Gerichten?
Danke. Ich habe nur eine Nachfrage: Würden Sie es aufgrund der Komplexität dieser Themen im Sorgerecht aus Ihrer Sicht für sinnvoll halten, dass es speziellere Ausbildungen auf diesem Gebiet für Familienrichter gibt, als es sie jetzt gibt?
Frau Herold, Sie waren ja am Dienstag bei dem Gesprächsforum mit anwesend. Ich habe mich gemeldet bei Ihrem Satz, dass Sie überhaupt keinen Bedarf der Diskussion sehen. Stimmen Sie mir zu, dass dieses Gesprächsforum genau anders abgelaufen ist, dass gerade die Kirchenmitglieder, die Pfarrer durchaus signalisiert haben, dass es auch Zeit ist, in der Diskussion über Kirchensteuer über das System zu diskutieren? Es ging nicht um Abschaffen, es ging um die Diskussion. Stimmen Sie mir da zu, dass dieses Forum genau in diesem Kontext abgelaufen ist?
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir beraten heute den von Herrn Zippel ja ausführlich in der Berichterstattung dargestellten Gesetzentwurf und Entschließungsantrag. Ich finde, Herr Zippel, Sie haben es ja deutlich gemacht, dass, wenn man es denn will, in sicherlich kurzer Zeit ein solch umfangreiches Gesetzesvorhaben gelingen kann.
Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie Ihre Kritik auch hier jetzt schon wieder deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Ich gehe davon aus, Frau Meißner, dass Sie das dann auch noch mal umfangreich tun werden. Deshalb bin ich froh, dass ich Ihnen am Anfang auch noch mal nachvollziehbar darstellen kann, wie das Ganze denn 2005 war. Im Gegensatz zur Verkündung der Familienoffensive im Jahr 2005, der kein Diskussionsprozess vorausging, in der Sie die Stiftung FamilienSinn – und das kam ja auch in der Anhörung mehrfach zum Ausdruck – einfach aufgesetzt und gemacht haben, ist dieses Gesetzesvorhaben fast über zwei Jahre in einem umfangreichen partizipativen Prozess entstanden. Über 80 Anzuhörende, kommunale Verbände, Kommunen, Familienverbände und Vereine, Wohlfahrtsverbände, Frauenzentrum – ich will nicht alle aufzählen – wurden einbezogen, was alle Anzuhörenden als sehr positiv herausgestellt haben, eben auch im Unterschied zur Errichtung der Stiftung FamilienSinn.
Lassen Sie mich noch mal in das Jahr 2005 zurückgehen. Am 05.09. stellte Dieter Althaus damals diese Familienoffensive vor, bis ein CDU-Parteitag am 03.12. sie beschlossen hatte. Am 07.09. ist das Thüringer Familienfördergesetz 2005 vorgelegt, am
16.09.2005 in den Landtag eingebracht worden. Am 23.09. gab es eine Ausschusssitzung, am 12.10. die dazugehörige mündliche Anhörung und in der Auswertung der Anhörung am 18.11. – darauf will ich hinaus – gab es mitten in der Sitzung des Sozialausschusses einen 17-seitigen Änderungsantrag der CDU zum Gesetz als Tischvorlage zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, als in dieser Ausschusssitzung über jeden Punkt ohne die Möglichkeit, sich überhaupt damit zu befassen, abgestimmt wurde. Das ist alles nachzulesen in dem Protokoll. Die abschließende Beratung im Ausschuss fand dann am 05.12. statt und die Abstimmung im Landtag am 16.12., also fast der gleiche Zeitraum, nur mit einem einzigen Unterschied: Da ging es nicht nur um Familienförderung, damals ging es auch um die umfassende Neuausrichtung des Kita-Gesetzes, also der Umfang des Gesetzes war noch viel größer.
Ich will das einfach noch einmal herausstellen. Manchmal haben Gesetzesberatungen auch eine Dynamik, die man als Abgeordnete durchaus auch nachvollziehen kann. Wir haben uns bemüht, Ihnen im Vorfeld immer wieder die Dinge im Entstehungsstand so vorzulegen, damit Sie das auch nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren, bei der Einbringung habe ich es schon gesagt, besonders die Stiftung FamilienSinn, deren Einrichtung und deren Ausrichtung wurden wie immer unterschiedlich gewertet. Der Thüringer Rechnungshof hat ja mehrfach die Stiftung überprüft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Familienförderung durch die Stiftung als ineffizient und unwirtschaftlich gewertet. Deswegen verwundert es mich schon, dass Sie heute einen Änderungsantrag einbringen, der genau zu dieser Stiftung entsprechend das Ganze zurückfahren soll. Der Rechnungshof hat sie als unwirtschaftlich gewertet und letztlich nach dem Entzug des Stiftungskapitals bereits 2012 empfohlen, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren. Und wenn man mal nachliest in den zurückliegenden Jahren, da gab es eine Pressemitteilung: „CDU will Stiftung Familiensinn auflösen“.
„Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hat angekündigt, die umstrittene landeseigene Stiftung Familiensinn aufzulösen.“ Frau Präsidentin, ich zitiere: „Das geht aus einem am Donnerstag vorgelegten Diskussionspapier zur Verwaltungsreform hervor. Darin heißt es, man habe der Stiftung das Kapital entzogen und ihr die Entscheidungskompetenz genommen. Sie sei damit de facto handlungsunfähig.“ Ich will den Rest nicht weiter vorlesen.
Meine Damen und Herren, diese Aussage des Rechnungshofs – und das habe ich in der Einleitung auch schon gesagt – führte natürlich dazu, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung oder Rückführung oder Auflösung dieser Stiftung im Prinzip herauszuarbeiten und ich denke, bei all Ihren Nachfragen, auch in der mündlichen Anhörung, die sich ja fast ausschließlich auf die Arbeitsweise der Stiftung FamilienSinn bezogen haben, kam das zum überwiegenden Teil
doch, auch das können Sie nachlesen.
Ich denke, die Anzuhörenden haben in der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass der Vorteil der Stiftung FamilienSinn darin zu sehen ist, dass am Anfang des Jahres der Geldfluss vorhanden ist. Dazu komme ich später noch einmal.
Aber zum anderen wurde auch sehr deutlich, dass die Anzuhörenden, was Sie in der Begründung zu Ihrem Änderungsantrag geschrieben haben, ich zitiere: „Die fachliche Expertise der Stiftungsmitarbeiter wird so gebunden und nicht, wie im Gegensatz geplant, abgebaut“, wenn man die Stiftung erhält, in vielen Fällen widersprechen. Fachspezifische Anfragen – wurde gesagt – wurden nicht zur Zufriedenheit beantwortet.
Ansprechpartner waren nicht vorhanden, Gremien zum Diskutieren existierten nicht. Es gebe einen überbordeten Fachbeirat, auch das Antrags- und Abrechnungsverfahren wurde von den Anzuhörenden durchaus kritisiert, und das, was übrig blieb, war wirklich das Positive, dass am Anfang des Jahres Geld zur Verfügung stand. Da kam in der Anhörung – und das unterstütze ich zum Beispiel sehr –, ob es nicht zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten kommt, was man dann in der Evaluierung des Gesetzes durchaus auch noch einmal ausloten sollte. Also der Vertreter des Landkreistags hatte durchaus sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine auf die Kommunen ausgerichtete Familienpolitik auch wie der Kulturlastenausgleich oder wie die Finanzierung zum Jugendförderplan sein könne.
Ich denke, das sind zwei Beispiele, die durchaus zum Ausdruck gekommen sind, wo man das Ganze noch einmal überdenken kann. Aber man sollte erst einmal abwarten, ob man diese Entbürokratisierung auch unter den jetzigen Bedingungen vielleicht doch noch hinbekommt.
Meine Damen und Herren, was auch die Stiftung FamilienSinn nicht vermocht hat – und das war die Ausgangssituation der Diskussion zu diesem Ge
setz –, war diese Unterschiedlichkeit, unterschiedliche Ausgangssituationen für die Neustrukturierung in den Thüringer Kommunen. Die hat sich in den letzten Jahren, auch aufgrund verschiedener Situationen, nicht verbessert. Es gab fast überhaupt keine oder eine sehr geringe Bedarfsorientierung. Es gab wenig Abstimmung untereinander, parallele Angebotsstrukturen einerseits und Angebotslücken andererseits, weil sehr häufig kein planerischer Ansatz zur Bedarfsermittlung gewählt worden ist. Es gab schwach ausgebaute Vernetzungsstrukturen innerhalb der Kommunalverwaltung. Viele Anzuhörende haben auch gesagt, dass sie diese inhaltliche Neuausrichtung der Familienförderung durchaus begrüßen und dass sie sich im Prinzip wünschen, dass dieser partizipative Prozess auch fortgesetzt wird. Und sie haben auch die Aufteilung der kommunalen Ausrichtung und der Landesausrichtung mit dem Familienförderplan durchaus begrüßt.
Da meine Zeit jetzt um ist, höre ich jetzt auf, vielleicht ergibt sich ja dann später noch etwas in der Diskussion. Danke schön.
Danke, Frau Meißner. Ich hatte mich zu dem Zeitpunkt gemeldet, wo Sie gesagt haben, dass es Stillstand ist und nichts Neues entwickelt werden könnte. Woraus resultiert denn Ihre Annahme, dass das so ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, erst mal herzlichen Dank an die Staatssekretärin für den Bericht. Ich will es an den Anfang setzen: Thüringen ist natürlich ein Land, wo sich Seniorinnen und Senioren wohlfühlen, wo sie gern leben, vor allen Dingen auch im ländlichen Raum, bei all den Problemen, die wir durchaus zu bewältigen haben.
Ich will die Ergebnisse der Evaluation, die Frau Staatssekretärin genannt hat, gar nicht wiederholen. Wir wissen alle, dass das Gesetz durchaus eine positive Wirkung in vielen Bereichen entfaltet hat. Die Zahlen, die sie genannt hat, haben belegt, dass sich natürlich viele Kreise, viele Städte nach wie vor sehr schwertun, die Seniorenmitwirkung durch Seniorenbeauftragtenwahlen, durch die Stärkung von Seniorenbeiräten in den Kommunen voranzubringen. Wir haben gestern gemeinsam die Gesetzesinitiative für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ auf den Weg gebracht. Dort sagt der Landesseniorenrat sehr deutlich, dass er sehr froh ist, dass er in ei
nem breiten Konsens genau in diesen Prozess eingebunden ist, um auch die Ergebnisse der Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes einfach noch mal auf den Weg zu bringen. Natürlich ist die Ausgestaltung des Gesetzes sehr unterschiedlich. Eines muss man ganz deutlich feststellen, dass in vielen Gesprächen, die auch ich geführt habe, die Seniorinnen und Senioren nicht nur die Mitwirkung wollen, sondern sie wollen die Mitbestimmung vor Ort, weil es eben überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass die Vorschläge, die Anregungen, die ehrenamtlich gemacht werden in den Kommunalparlamenten, in den kommunalen Gremien aufgenommen und umgesetzt werden. Genau das hat auch die Evaluation des Gesetzes ergeben. Es gibt natürlich auch noch andere Dinge, die wir dabei mit bereden müssen. Es gibt natürlich auch die Anregung vor Ort, dass man in kleineren Städten zusammengefasste Gremien von Behindertenbeiräten und Seniorenbeiräten bilden könnte. Ich muss ganz ehrlich sagen, darüber muss man diskutieren, ich weiß nicht, ob das unbedingt sinnvoll ist, aber wenn es die Vorschläge vor Ort gibt zur Mitwirkung, zur Gestaltung vor Ort, dann sollte man sich aus meiner Sicht keinem Ansatz verschließen.
Ein Kritikpunkt des Gesetzes ist, dass das Vorschlagsrecht ausschließlich von Seniorenorganisationen kommen kann. Auch darüber muss man reden. Gerade in Dörfern, in Gemeinden sind natürlich auch Traditionsvereine, andere Vereine vor Ort tätig, die durchaus auch für Senioren Arbeit leisten. Das findet ja nicht immer in den Wohlfahrtsverbänden oder anderen Seniorenverbänden statt und das muss man natürlich bei dem evaluierten Seniorenmitwirkungsgesetz oder -mitbestimmungsgesetz dann einfach noch mal auf die Tagesordnung setzen. Es hat sich aus unserer oder aus meiner Sicht auch nicht bewährt, dass die Satzungen in jedem Falle so vorgegeben werden, wie sie sind, aber ich denke, durch das Landesprogramm des solidarischen Zusammenlebens ist die Mitwirkung auch vor Ort auf eine völlig andere Stufe gestellt worden, auch für die Seniorinnen und Senioren.
Ich will noch was zum Haupt- und Ehrenamt in diesem Bereich sagen. Ich glaube, ehrenamtliche Mitwirkung funktioniert dort am besten – und auch das haben die Befragungen, denke ich, ergeben –, wo Hauptamt irgendwo zur Verfügung steht, vor allen Dingen für den ganzen Aufwand der Verwaltung. Wenn Einladungen zu den Gremien geschickt werden müssen, muss es natürlich vor Ort auch jemanden geben, der das für das Ehrenamt mit übernimmt. Das funktioniert sehr gut in Städten. Aber im ländlichen Raum haben wir da durchaus Defizite, wo wir miteinander noch mal diskutieren müssen, wie man denn die Mitwirkung im ländlichen Raum noch besser gestalten kann. Die Vorschläge diesbezüglich sind, dass es eine hauptamtliche Unter
stützung gibt. Ich bin schon der Meinung, dass das neue Programm auch dafür die entsprechenden Strukturen schaffen könnte.
Ich will die Ausführungen gar nicht ausweiten. Ich will noch was zu Ihrem Antrag sagen, was den Seniorenbericht angeht. Herr Malsch hat vorhin gefragt, ob man so einen Antrag braucht. Also, Frau Holzapfel, eigentlich brauchen wir nicht die Aufforderung, dass die Landesregierung einen Seniorenbericht vorzulegen hat. Der Seniorenbericht, den auch Sie mit zu verantworten hatten, ist im Juli 2014 redaktionell auf den Weg gebracht worden. Ich glaube, wir hatten ihn dann im September, kurz vor der Wahl. Im Gesetz steht: alle fünf Jahre. Ich weiß, dass auch im Gesetz steht: beginnend mit 2013. Aber die Verschiebung auf 2014 hat jetzt die Landesregierung natürlich nicht zu verantworten. Da kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Punkt eigentlich überflüssig ist, und trotzdem werden wir dem zustimmen, weil er im Gesetz steht. Er wird natürlich, wie Frau Staatssekretärin ausgeführt hat, auch eingehalten.
Aber der letzte Abschnitt in Ihrer Begründung, der ärgert mich wirklich sehr. Da schreiben Sie – und ich zitiere –: „Es war, ist und bleibt Ziel der CDU, die älteren Menschen unseres Landes bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Formulierung ihrer politischen Vorschläge ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und damit Thüringen auch weiterhin für die ältere Generation anziehend und liebenswert zu gestalten.“ Richtig, hier sind wir voll bei Ihnen. Aber vor Ort findet das nicht statt. Ich kann Ihnen – zum Beispiel Wartburgkreis – ganz viele Beispiele nennen, wo gerade die Vertreter der CDU vor Ort die Bildung von Seniorenbeiräten, die Wahl von Seniorenbeauftragten ablehnen. Der Wartburgkreis ist ein Beispiel dafür – das kann ich Ihnen auch zeigen –, wie das seit Jahren immer wieder passiert. Daher fordere ich Sie dann auch einfach auf, dass Sie als Landespolitiker vor Ort durchaus mitwirken – Sie sind ja alle kommunal vertreten –, damit diese Beiräte vor Ort erst mal existieren, dass die Seniorenbeauftragten auch gewählt werden vor Ort und dass dadurch natürlich auch der Transport auf Landesebene in einen Landesseniorenrat Wirkung finden kann. Wenn die Vertreter der CDU das vor Ort massiv blockieren und mit ihren Mehrheiten dieses Gesetz aushebeln, dann kann es natürlich die Wirkungen entsprechend nicht so gestalten.
Wir werden dem Antrag die Zustimmungen geben, also dem Punkt II, und sind nicht der Meinung, dass wir momentan den Antrag an den Ausschuss überweisen müssen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich finde es gut, dass in den drei Plenartagen das Thema „Familie“ so vielfältig auf der Tagesordnung steht – Kinderbetreuung, Wohnen, Feiertag, Senioren, Pflege, jetzt das Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung in Thüringen und natürlich auch Kultur. Meine Ausführungen beziehen sich auf die Artikel 1 bis 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen sind die Ziele der Familienpolitik in der gesellschaftlichen und politischen Debatte seit der Familienoffensive von Dieter Althaus im Jahr 2005 sehr heftig umstritten. Besonders die Errichtung und Ausrichtung der Stiftung FamilienSinn wurde sehr unterschiedlich gewertet. Der Thüringer Rechnungshof hat die Stiftung mehrfach überprüft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Familienförderung durch die Stiftung FamilienSinn als ineffizient und unwirtschaftlich gewertet und nach dem Entzug des Stiftungskapitals letztendlich bereits im Jahr 2012 empfohlen, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren. Deshalb wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Koalition wird die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Stiftung FamilienSinn in eine Sozialstiftung sowie die Rückführung der familienpolitischen Leistungen in das zuständige Ministerium untersuchen und abwägen.“
Grundlage für das Abwägen von Vor- und Nachteilen der Stiftung, aber vor allem für die Neuausrichtung der Familienförderung in Thüringen ist der zugrunde liegende Familienbegriff, der von den koalitionstragenden Fraktionen natürlich sehr weit – moderner, die Vielfalt der Familien respektierend, generationsübergreifend – gefasst wird. Welche Ziele sich mit familienpolitischen Maßnahmen verfolgen lassen, hängt vor allem davon ab, ob Familienpolitik eng oder im weiteren Sinne definiert wird. Wie es bereits bei der Einbringung des Entschließungsantrags und auch durch die Ministerin gesagt wurde, definieren wir Familienpolitik als Querschnittsaufgabe, woraus sich natürlich sehr viele und zahlreiche Schnittmengen mit anderen Politikfeldern ergeben, also mehrere Ressorts neben dem Familienministerium familienrelevant sind.
Ein Beispiel ist die Bildungspolitik. Kindergärten und Ganztagsschulen sind für die Familienpolitik zentral, da sie sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken. Gleichzeitig sind dies wichtige Betreuungsinstrumente, wichtige Elemente der Bildungspolitik. Wichtigstes Element der Neustrukturierung ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Familien – generationsübergreifend betrachtet – benötigen kulturelle, gesellschaftliche, ökonomische Rahmenbedingungen, damit sie Solidarität leisten und Vertrau
en geben können. Familien benötigen vor allem Zeit, sie benötigen Geld und Strukturen. Es ist eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, Familien zu fördern, zu begleiten und sie auch zu unterstützen, wo es nötig ist. Die Gesellschaft, das Land Thüringen, der Freistaat, die Kommunen müssen gerade dann Hilfe und Begleitung anbieten, wenn Familien aufgrund von Problemlagen, wie zum Beispiel Umorganisation der Familienstruktur, Trennung, Pflege, Armut oder Gewalt, besonderer Unterstützung bedürfen. Menschen müssen durch Bildung auch befähigt werden, Familie immer wieder neu herzustellen und zu leben.
Meine Damen und Herren, wo leben Familien? Sie leben in den Kommunen. Deshalb war es ein wichtiges Ziel, die Entwicklungs- und Steuerungskompetenz der Kommunen zu stärken, das heißt, eine integrierte Planung, Sozialplanung gemeinsam mit den kommunalen Akteuren und der Beteiligung der Bürger auf den Weg zu bringen. Es ist sinnvoll und wichtig, dass die im Gesetz definierten Bereiche der Förderung von Familienbildungsangeboten, der Förderung von Seniorenbeauftragten und -beiräten, der Förderung der Eltern-Kind-Zentren, der Förderung von Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und der Förderung der Frauenzentren vor Ort geplant und vom Land finanziell unterstützt werden. Die Zuweisung der Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte setzt grundsätzlich im Gesetz verankert voraus, dass diese eine fachspezifische Planung für das Programm durchführen. Geregelt werden soll das in der im Gesetz verankerten Richtlinie.
Meine Damen und Herren, auch ich hätte mir ein eigenständiges Familienfördergesetz vorstellen können. Aber eine Richtlinie hat auch gewisse Vorteile. Sie kann schneller evaluiert und den entsprechenden Bedarfen angepasst werden, wenn dies entsprechend den Entwicklungen erforderlich ist. Wie die Ministerin ausführte, wird die überregionale Förderung weiterhin Aufgabe des Landes bleiben. Um für die Träger überregionaler Familienförderung sowie für das Land Planungssicherheit zu gewährleisten, soll im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz eine Bestimmung zur verpflichtenden fünfjährlichen Erarbeitung eines Landesfamilienförderplans aufgenommen werden. Das betrifft die Förderung von Familienverbänden, von Familienferienstätten, von Investitionen überregionaler Familieneinrichtungen sowie von überregionalen Projekten, die Bestandteile des Landesfamilienförderplans sind.
Meine Damen und Herren, immer wenn es um Veränderungen geht, sind natürlich Fragen vorhanden. Es stellt sich die Frage, warum die Kommune eine Sozialplanung vorlegen muss, wenn für den Landesfamilienförderplan in § 4 nur die Ausweisung des Bedarfs an Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten der Familienförderung von überregionaler
Bedeutung ausreicht. Dazu muss man einfach sagen, dass es sich um völlig unterschiedliche Sachverhalte handelt und die Sozialplanung grundsätzlich Bestandteil des LSZ ist und auch dazu dient, den Bedarf vor Ort und damit auch die Höhe der Finanzierung festzustellen. Der Landesfamilienförderplan wird in einem völlig anderen, sehr aufwendigen Verfahren anders konzipiert und abgestimmt und dient über mehrere Jahre als Planungsgrundlage.
Eine weitere Sorge, die im Prozess der Erarbeitung des Gesetzes auch bekannt geworden ist, ist, dass im Zusammenhang mit der Übergangsbestimmung eine Regelungslücke für Familienverbände besteht. Dies ist auch unbegründet, denn in den Übergangsbestimmungen in § 10 gilt, „bis zum Beschluss des Landesfamilienförderplans“, auch wenn dieser eventuell später beschlossen werden sollte. Deswegen besteht aus unserer Sicht auch keine Regelungslücke. Das waren nur zwei Beispiele für entsprechende Sorgen und Antworten, die man darauf geben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Wirtschaft spitzt sich angesichts des starken Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und des erhöhten Fachkräftebedarfs der Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu. Diese Entwicklung muss von den Unternehmen als Herausforderung begriffen und auch angenommen werden. Bedeutet dies doch, dass der Fachkräftesicherung eine wachsende Bedeutung zukommt. Familienfreundlichkeit wird sich infolgedessen zu einem Standort- und Wettbewerbsfaktor etablieren. Mehr als in der Vergangenheit formulieren Fachkräfte auch die Erwartung, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Unternehmen, die familienbewusste Arbeitsstrukturen und Rahmenbedingungen schaffen, werden die Gewinner im Wettbewerb um qualifizierte und vor allem motivierte Fachkräfte sein. Und ich sagte es bereits: Familien benötigen Zeit füreinander. Die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung und Beruf für Menschen aller Generationen und in allen Lebensphasen ist zwingend erforderlich. Deshalb habe ich relativ wenig Verständnis für den Aufschrei der Wirtschaft gegen das Vorhaben, den Weltkindertag zum Feiertag werden zu lassen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ bringt deutlich zum Ausdruck, dass mit diesem Gesetz in Thüringen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Familienpolitik bedarfsgerecht zu gestalten und somit das Miteinander der Generationen, aber auch durch den Beitrag zur Fachkräftegewinnung einen entscheidenden Beitrag für den Wirtschaftsstandort Thüringen zu leisten. Deshalb ist es neben der regelmäßigen Fortschreibung des Landesfamilienförderplans wichtig – das steht auch in dem Entschließungsantrag – und auch erforderlich, dass im
Gesetz die Förderung des Landesprogramms in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr festgeschrieben und damit über das Jahr 2019/2020 fortgesetzt wird. Gute Familienpolitik in Thüringen muss verlässliche Rahmenbedingungen für Familien schaffen. Das Gesetz bietet dafür eine Grundlage, wenn die Finanzierung durch das Land für die Kommunen im Gesetz auch festgeschrieben wird.
Ich beantrage für das Gesetz die Überweisung an den Sozialausschuss sowie den Gleichstellungsausschuss und bitte darum, dem dann die Zustimmung zu geben. Danke schön.
Ich wollte an der Stelle die Frage stellen, an der Sie gefragt haben, wie man das Personal für die Sozial
planung bekommen soll. Ist Ihnen bekannt, dass seit mehr als zwei Jahren die Möglichkeit besteht, für die Sozialplanung Gelder im Ministerium zu beantragen, was ja auch viele Kommunen getan haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Frau Herold, ich kann das hier so nicht stehen lassen. Sie haben über Gera geredet. Es ist eben nicht wahr, wie vorher auch, dass niemand diesem Verein geholfen hat. Ich weiß, was ich persönlich alles getan habe, und es ist aus unterschiedlichsten Gründen gescheitert, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Aber es ist eben nicht am Geld gescheitert. Dass die Mitglieder dieses Vereins die Richtlinie nicht lesen konnten, stimmt auch nicht. Ich saß mit ihnen zusammen und habe über viele Wochen und Monate diese Initiative persönlich unterstützt. Am Ende muss ich sagen, dass die Mitglieder eines solchen Vereins auch ihre Hausaufgaben machen. Frau Herold, sich hier hinzustellen und zu sagen, dass die Landesregierung das Ganze nicht unterstützt hätte. Wenn sie das unter diesen Rahmenbedingungen unterstützt hätte – Sie werden verstehen, dass ich hier die Namen natürlich nicht nennen will und kann –, dann hätten Sie den Rechnungshof angerufen, weil es natürlich in keiner Form geht, dass man unter solchen Voraussetzungen so eine Initiative fördert.
Sie haben vorhin schon beim Krebsregister versucht, sich mit Halbwahrheiten durchzumogeln. Das können wir Ihnen nicht mehr durchgehen lassen. So etwas hier an einem Rednerpult zu behaupten, ist einfach infam. Danke.
Herr Abgeordneter Gruhner, fühlen Sie sich durch das Zugeleitete zu umfangreich informiert als Abgeordneter?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Emde, ich werde natürlich zum Thema reden, so wie Ihre Kollegin Frau Meißner zum Thema geredet hat. Ich will gar nicht die Emotionen von Frau Pelke wiederholen, die ich hier genauso darstellen könnte. Ich weiß nicht, wie oft wir zu dem Thema gesprochen haben. Aber ich will noch eins klarstellen, Frau Meißner: Das Landeserziehungsgeld ist bis zum heutigen Tag nicht abfinanziert. Das wissen Sie, dazu haben Sie genug Anfragen gestellt.
Es ist noch nicht abfinanziert, deswegen ist das kostenfreie Kita-Jahr ja auch erst auf den Weg gebracht worden. Wir haben immer gesagt, wir finanzieren das kostenfreie Kita-Jahr, wenn das Landeserziehungsgeld abfinanziert ist. Das dazu.
Zum Zweiten will ich nur einen Satz wiederholen: Familienpolitische Leistungen, das ist ja nun wirklich mit dem Bundesbetreuungsgeld genauso klar dargestellt worden, haben ganz andere Dimensionen oder können ganz anders erfolgen, als Betreuungsgeld zu Hause für die Familien zu finanzieren. Ich denke, darüber haben wir genügend diskutiert. Wir wollen als Linke auch, dass die Qualität in den Kindertagesstätten erhöht wird, dass die Eltern von Elterngebühren entlastet werden. Wir werden unse
ren Beitrag dann in den nächsten Wochen und Monaten dazu leisten. Es geht um eine Familienpolitik in Gänze, dass Frauen arbeiten können und dass sie ihre Kinder in Einrichtungen bringen können. Da gebe ich Ihnen in einem Punkt recht: Natürlich werden wir uns unterhalten müssen, wenn mehr Kinder in die Einrichtung gehen, wie wir diesen Auftrag, den wir uns dann ja selber gegeben haben, auch erfüllen werden. Danke.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist jetzt fast ein Jahr her, dass die CDU-Fraktion den Antrag mit der Drucksachennummer 6/988 hier in den Thüringer Landtag eingebracht hat; er wurde in der Plenarsitzung am 11.09.2015 beraten. Es gab einen Bericht der Ministerin, die Abgeordneten beschlossen die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und der Überweisung der Nummer II des Antrags wurde zugestimmt. In insgesamt fünf Sitzungen hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag beraten, am 24.09.2015 in öffentlicher Sitzung die Fortberatung des Berichts und in nicht öffentlicher Sitzung hat er eine mündliche Anhörung beschlossen. Dazu gab es einen umfangreichen Fragenkatalog der Fraktionen, es wurden insgesamt zehn Stellungnahmen der Anzuhörenden ausgewertet. Dazu gab es eine umfangreiche Synopse der Landtagsverwaltung. Der Ausschuss hat sich dafür auch sehr herzlich bei der Landtagsverwaltung bedankt. In einer der weiteren Beratungen gab es eine umfangreiche Diskussion. Es ging vor allem um zwei Punkte, die diskutiert wurden – wie man die Qualitätssicherung im Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter qualifizieren kann und wie sie erreicht werden kann und es ging um die Frage, wie erreicht werden kann, dass die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst entsprechend anderen Ärzten vergütet werden können. Der Ausschuss hat in seiner
Beratung am 9. Juni beschlossen, zu empfehlen, dass der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt wird. Das ist die Beschlussempfehlung für die heutige Beratung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, durch Beschluss des
Landtags in seiner 11. Plenarsitzung vom 27. März 2015 wurde der Antrag der CDU-Fraktion „Qualität in der Pflege absichern – Weiterentwicklung des Thüringer Pflegepakts“ in der Drucksache 6/371 und hier die Nummer III, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.
Das ist schön. Das freut mich sehr.
Sehr geehrter Herr Mohring, ich spreche auch gern über die Arbeit des Sozialausschusses hier. Der Ausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 23. April 2015, in seiner 10. Sitzung am 3. September 2015, in seiner 12. Sitzung am 29. Oktober 2015, in seiner 16. Sitzung am 18. Februar 2016 und in seiner 18. Sitzung am 14. April 2016 beraten. In seiner Sitzung am 29. Oktober 2015 hat der Ausschuss eine mündliche Anhörung durchgeführt mit einem umfangreichen Fragenkatalog. 23 Anzuhörende haben ihre Stellungnahmen abgegeben, fünf haben an der Anhörung nicht teilgenommen. Mithilfe der Landtagsverwaltung wurde eine Synopse erstellt – dafür bedanken sich die Mitglieder des Ausschusses noch mal sehr herzlich – und es wurde eine umfangreiche Auswertung der Anhörung vorgenommen. Am 13.04.2016 gab es im Ergebnis der Anhörung den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/2005. Am 14.04.2016 hat der Sozialausschuss in Drucksache 6/2033 die Ablehnung der Nummer III des Antrags der CDU-Fraktion empfohlen. Ich bedanke mich.
Fördermittelabruf für das Stadtbahnprogramm Stufe II in der Stadt Gera
Ich frage die Landesregierung:
1. Muss die Stadt Gera in dem Fall, dass das Stadtbahnprogramm nicht komplett vollendet wird, die schon geflossenen Fördermittel für die schon fertiggestellten Teilabschnitte des Stadtbahnprogramms Stufe II (Hinter der Mauer, Bieblach Ost – in Sum- me 4 Millionen Euro) an den Bund und das Land zurückzahlen, wenn ja, in welcher Größenordnung und wenn nein, warum nicht?
3. Hat das Land rechtsverbindlich die Übernahme von 75 Prozent der notwendigen Instandsetzungsaufwendungen für die Straßenbahntrasse in der Wiesestraße und in Lusan der Stadt Gera zugesagt? Wenn ja, in welcher Größenordnung und wenn nein, warum nicht?
Herr Abgeordneter Fiedler, mich würde interessieren, ob Sie mit den letzten Sätzen, die Sie gesagt haben, meinen, dass es besser gewesen wäre, wenn der Ministerpräsident dazu geschwiegen hätte oder nicht seine Meinung gesagt hätte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen daran erinnern, das Thüringer Landeserziehungsgeld wurde im Jahr 2006 durch die damalige allein geführte CDULandesregierung im Rahmen der sogenannten Familienoffensive eingeführt. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass es seitdem neben Befürwortern auch massive Proteste und wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse gibt, die gegen die Zahlung dieser sogenannten Herdprämie sprechen.
Dennoch wurde diese finanzielle Leistung von Familien in Thüringen in Anspruch genommen, sodass es durchaus nachvollziehbar ist, dass es bezüglich der Rückgängigmachung und der Aufhebung des Erziehungsgelds zu Protesten und Widerständen kommt. Dieses zeigt sich in Form der abgegebenen Petition an den Landtag und in der Diskussion im Online-Forum des Thüringer Landtags.
Wir als Fraktion Die Linke haben die Petition für den Erhalt des Thüringer Erziehungsgelds zur Kenntnis genommen und diese wird im Petitionsausschuss beraten und behandelt.
Die Petitionen und die Petenten können aber für sich nicht in Anspruch nehmen, noch Unberücksichtigtes in die Debatte einzubringen. Pro und Kontra zum Landeserziehungsgeld werden in Thüringen seit zehn Jahren diskutiert. Wir haben als Linke nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir, wenn wir in Verantwortung kommen, dieses Landeserziehungsgeld abschaffen wollen.
Aus den schriftlichen Stellungnahmen wird aber auch deutlich, die freiwerdenden Finanzmittel in Strukturen zu investieren, die frühkindliche Bildung ermöglichen, wie vom Gemeinde- und Städtebund oder auch vom DGB dargelegt. Dieser Meinung schließen wir uns nach wie vor an und halten es für wesentlich sinnvoller, dass diese Gelder im Landeshaushalt für familien- und bildungspolitische Leistungen, für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten eingesetzt werden.
Seit der Einführung des einkommensunabhängigen Erziehungsgelds kritisieren wir als Linke-Fraktion, dass damit besonders Kinder aus ärmeren Familien erst später in den Genuss der frühkindlichen Bildungsangebote kommen. Ergebnisse der Bildungs
forschung belegen, schon in den ersten Lebensjahren werden bei Kindern die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen und damit für gute Entwicklungsteilhabe und Aufstiegschancen gelegt. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik, Kunst und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung können individuelle Fähigkeiten gefördert werden, besonderer Förderbedarf wird frühzeitig erkannt.
Die Studie des deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund zum Betreuungsgeld/dem Erziehungsgeld auf Bundesebene hat unsere Befürchtungen bestätigt. Dagegen gewinnt die frühkindliche Bildung große Beachtung. „Alle Bildungsprozesse der Grundschule, der Jugend, des Lebens wurzeln in den Bildungsprozessen der frühen Kindheit“, das sagt der Erziehungswissenschaftler Jörg Ramseger von der FU in Berlin. „Der benachteiligte Dreijährige“, führt er weiter aus, „ist schon im Kindergarten im Verzug, erst recht mit sechs in der Grundschule. Das Problem beginnt bereits in der ersten Lebenswoche und wächst im ersten Monat, im ersten Jahr.
Nicht, weil das Kind arm ist, sondern weil seine Eltern sich ihm nicht zuwenden. Sie sprechen und singen nicht mit ihm, sie reimen und lachen nicht mit ihm.“
Frau Tasch, das habe ich nicht gesagt. Dann hören Sie mir bitte zu! Ich sprach von Eltern, von ärmeren Eltern oder von Eltern bildungsferner Schichten.
Kinder, mit denen nicht gesprochen wird, lernen auch nicht, ordentlich zu sprechen.
Kinder, deren Fragen nicht beantwortet werden, hören auf, Fragen zu stellen. Wem nicht vorgelesen wird, der wird viel schlechter lesen lernen. Die Kinder in dieser Phase nicht zu fördern, ist fatal.
Hier muss aus Sicht der Linken die finanzielle Situation dieser Eltern über bessere Hartz-IV-Sätze, eine Grundsicherung und familientaugliche Arbeits
plätze verbessert werden, nicht aber dadurch, dass das Fernbleiben vom Kindergarten belohnt wird.
Aus diesem Grund stellt sich das Thüringer Erziehungsgeld für uns als eine familien- und bildungspolitische Fehlentscheidung dar.
Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag die Abschaffung vereinbart.
Frühkindliche Bildung hat gerade für Kinder von Alleinerziehenden sehr positive Auswirkungen, da unter anderem das Armutsrisiko, von dem Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig betroffen sind, durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung gesenkt werden kann. Das ist eines der Ergebnisse auch einer wissenschaftlichen Studie „Gesamtgesellschaftliche Effekte einer Ganztagsbetreuung von Kindern von Alleinerziehenden“ des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Roten Kreuzes.
Deshalb ist es, um meine Rede mit den Ausführungen zum Abschluss zu bringen, zwingend, dass unsere Koalitionspartner heute das Gesetz und damit die Abschaffung des Landeserziehungsgelds beschließen werden. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich danke als Erstes der Ministerin für den umfangreichen Bericht und möchte auch der CDUFraktion für diesen Antrag danken, weil das Thema „Kindertagespflege“ in dem Hohen Hause bis jetzt sehr selten oder sehr unterbelichtet behandelt worden ist. Die Tagesmütter in Thüringen leisten wirklich einen hervorragenden Beitrag zur Betreuung von Kindern.
In dem Bericht, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass die Kindertagespflege – das ist hier schon mehrfach gesagt worden – im Gesetz über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern – ich möchte das betonen auch aus jetziger Sicht, weil es im Gesetz so verankert ist – als gleichberechtigte Säule ausgewiesen ist. Frau Meißner, wenn ich den Antrag so lese, könnte man befürchten oder denken, dass Sie der Landesregierung unterstellen – weil Sie sie auffordern, sich da zu bekennen –, dass dies nicht so ist oder in Zukunft anders gewertet wird. Ich denke, der Bericht hat sehr
deutlich gemacht, dass die Landesregierung das völlig anders sieht.
In § 8 – ich möchte den noch mal zitieren – heißt es: „Anstelle oder in Ergänzung der Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung können Kinder, insbesondere im Alter von unter zwei Jahren, in Kindertagespflege vermittelt werden. Dem Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl der geeigneten Betreuungsmöglichkeit soll weitestgehend entsprochen werden. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sollen die Eltern auf eine altersentsprechende […] Tageseinrichtung verwiesen werden.“ Wichtig – und deswegen sage ich es noch mal – ist: „Anstelle oder in Ergänzung“. Damit wird im Gesetz auch für die Tagespflege festgeschrieben, dass jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungs- und Bildungsformen hat.
Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist das natürlich noch mal eingeschränkt durch die Kriterien gemäß § 24 Abs. 3 Sozialgesetzbuch, dem Achten Buch, der Kinder- und Jugendhilfe, weil natürlich auch dem Kindeswohl entsprechend die Entscheidungen von den entsprechenden Fachstellen geleistet werden müssen.
Was aber auffällt – das ist auch im Bericht der Ministerin zum Ausdruck gekommen und Frau Meißner hat es auch gesagt –: Die Kindertagespflege ist aber in der Präferenz, wenn man so will, der Zielgruppe der Eltern in Thüringen bei Weitem nicht die Nummer 1. Die Zahlen sind genannt worden. Ich will es mal in das Verhältnis setzen, die Zahl der Betreuung von diesen über 1.000 Kindern in Kindertagespflege: Wenn man die Zahl der Kinder unter zwei Jahren nimmt, dann sind das 10.718 Kinder, die demgegenüber in Kitas betreut werden. Wenn man dann noch die Zahlen entsprechend nimmt, dann wird natürlich deutlich – es ist ja schon mehrfach gesagt worden –, dass besonders in den Städten das Angebot an Tagespflege in der größten Zahl wahrgenommen wird.
Wir alle wissen, dass die Zahlen die Annahme bestätigen, dass dort, wo es nicht ausreichend Kitaplätze gibt, das Angebot wahrgenommen wird, weil das Image der Kindertagespflege in Deutschland insgesamt, aber auch bei uns in Thüringen – das besagt eine Studie des Bundesverbands der Kindertagespflege aus dem Jahr 2012 – insgesamt verbesserungswürdig ist. Dort wurden in dieser Studie drei Punkte herausgearbeitet, warum sich die Kindertagespflege eine gleichberechtigte Säule durchaus im Rahmen der Bildung, Erziehung und Betreuung von kleinen Kindern herausarbeiten kann: Weil erstens eine Kleingruppe aus pädagogischer Sicht natürlich absoluter Vorteil für Kinder un
ter drei Jahren ist. Das hat Frau Meißner gesagt. Ich will nur in dieser Frage ganz deutlich sagen, ich kenne die Zahlen aus Gera, dort sind maximal 1,2 Kinder im Durchschnitt in der Betreuung, dort gibt es diese Kleinkindergruppen nicht. Wir sollten im Ausschuss durchaus darüber diskutieren, ob eine Tagesmutter mit fünf Kindern, also ein höherer Personalschlüssel in dieser Altersgruppe als in unseren Kindertagesstätten, wirklich dem Anspruch auf Bildung und Betreuung gerecht wird, ob diese eins zu fünf wirklich unser Anspruch sind. Ich will noch mal auf das Kitagesetz aufmerksam machen, da wir aus diesem Grund ausdrücklich in kleineren Einrichtungen bei der Betreuung von fremden Kindern darauf verwiesen haben, dass mindestens zwei Personen dort anwesend sein müssen, denn es kann ja auch durchaus etwas passieren. Das sind Fragen, die uns bewegen und die wir miteinander diskutieren sollten.
In dieser Studie kommen aber auch die Fachberaterinnen zu Wort, die vor allem bei der Qualifikation der Tagesmütter und Tagesväter – das will ich noch mal sagen – Defizite sehen. Die Weiterentwicklung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist angesichts der gesetzlichen Gleichrangigkeit des Angebots mit der institutionellen Kindertagesbetreuung unerlässlich. Das Deutsche Jugendinstitut hat deshalb ein neues kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch entwickelt, das künftig einen Qualifizierungsumfang von 300 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktika und zusätzliche Selbstlerneinheiten vorsieht.
Kann das aber wirklich die gleichwertige Stellung von Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten bedeuten? Auch darüber müssen wir miteinander ins Gespräch kommen.
Wenn man die Eignungskriterien in der Thüringer Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege sieht, dann sieht man, dass als Kriterien für die Kindertagespflege Eigenschaften angeführt sind wie Aufrichtigkeit und Zuverlässigkeit und dass entsprechende Weiterbildungen gemacht werden müssen wie zum Beispiel Schwerpunkte im sensiblen Umgang mit Säuglingen und sehr kleinen Kindern in der Übergangsphase, in Elternarbeit in der Kindertagespflege oder auch rechtliche Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege. Wir stimmen dem zu, das will ich einfach noch mal sehr deutlich sagen. Ich kann mich aber auch an andere Zeiten erinnern, Frau Meißner. Ich habe das in jedem Diskussionsbeitrag zu den Kindertagesstätten hier gesagt, dass für uns die Bezahlung der Tagesmütter natürlich schon lange ein Skandal ist. Es waren mal 2,73 Euro, jetzt ist es etwas höher geworden. Aber ich will Ihnen auch sagen, wie die Ministerin ausgeführt hat, dass die kommunalen Spitzenverbände diesen Fakt natürlich völlig anders sehen. Ich den
ke, mit einer Geschlossenheit aus diesem Hause kann man da natürlich auch entsprechende Maßstäbe setzen, zumal sich das Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gerade an diesen Kosten beteiligt, nicht nur mit diesem zweckgebundenen Zuschuss, sondern auch in Höhe dieser Pauschalen, die wir hier mehrfach diskutiert haben, wo die Landkreise vor allem entsprechende Mittel bekommen für die Ausgestaltung. Genau in diesen Landkreisen sind kaum Angebote an Kindertagespflegepersonen vorhanden.
Ich hoffe, dass wir gemeinsam an verschiedenen Kriterien, an neuen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Thüringen arbeiten, um die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten im Land Thüringen klar und deutlich zu machen. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und die Fortberatung des Berichts der Ministerin auch in diesem Ausschuss. Danke schön.
Herr Präsident, liebe Abgeordnete, werte Gäste, die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dem Thüringer Landtag in der Drucksache 6/219 den Gesetzentwurf vorgelegt, der in der letzten Wahlperiode zigfach hier in diesem Hohen Haus eingebracht wurde und entsprechend dem damaligen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD abgelehnt worden ist. Deshalb, meine Damen und Herren, war es natürlich zwingend, dass die jetzigen Koalitionspartner genau diesen Gesetzentwurf einbringen und die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes beschließen werden. In der Begründung zur Drucksache sind viele Argumente genannt. Ich will die hier nicht alle noch mal wiederholen. Ich will noch einmal einen kurzen Abriss geben, welche Argumente aus unserer Sicht gegen diese Leistung, nach Ihrer Sicht familienpolitische Leistung, einfach stehen. Das Erziehungsgeld stellt eine finanzielle Leistung des Landes Thüringen zur Förderung bestimmter Familien dar. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Beschränkung der Familienförderung auf bestimmte Familien nicht zulässig ist. Wir lehnen auch manche Begründung ab, dass diese Leistung auch aus sozialstaatlichen Gründen ausscheidet. Denn wenn es um eine soziale Bedürftigkeit ginge, müsste das Erziehungsgeld an Familien mit geringem Einkommen gezahlt werden, unabhängig davon, ob in dieser Familie beide Elternteile erwerbstätig sind. Ein häufiges Argument war das Landeserziehungsgeld und die Wahlfreiheit. Die Frage ist aber, ob das Erziehungsgeld wirklich Wahlfreiheit vermittelt oder nur freie Wahl suggeriert. Betrachtet man das Erziehungsgeld unbefangen, wirkt es offensichtlich der Wahlfreiheit entgegen. Ein wesentlicher Grund unserer Abschaffung ist aber auch, dass nach Auffassung der Befürworter das Erziehungsgeld, also diese staatliche Anerkennung für die Erziehungsleistung des daheim betreuenden Elternteils ausdrücklich betont wird. Doch auch dieses Argument ist aus unserer Sicht überhaupt nicht haltbar, denn es läuft in dem Kern der Anerkennung der Erziehungsleistung aller Eltern entgegen, unabhängig davon, wie
sie die Kinderbetreuung im Einzelnen ausgestalten. Das Erziehungsgeld als Ausgleich als ein weiteres Argument lehnen wir ebenfalls ab. Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen im Koalitionsvertrag geeinigt, dass sich das Thüringer Erziehungsgeld als auch das Betreuungsgeld auf Bundesebene als eine familien- und bildungspolitische Fehlentscheidung darstellt. Wir haben hier mehrfach ausgeführt, dass diese Gelder im Landeshaushalt für familien- und bildungspolitische Leistungen, für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, für den Ausbau der Eltern-Kind-Zentren und für andere familienpolitische Leistungen wesentlich sinnvoller eingesetzt werden können. Aus diesem Grund legen wir diesen Gesetzentwurf sehr zeitnah nach unserer Regierungsbildung vor. Wir bitten um Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den Justizausschuss. Danke schön.