Ralf Kalich

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat in seiner 153. Sitzung am 4. Juli 2019 die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. In der 76. Sitzung am 5. Juli 2019 hat der Ausschuss dann eine schriftliche Anhörung beschlossen. Diese wurde in der
77. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. September 2019 ausgewertet. Die Anzuhörenden haben dabei fast ausschließlich Zustimmung zum Gesetzentwurf kundgetan. Der Gesetzentwurf wurde bei einigen Enthaltungen in der heutigen 156. Sitzung des Landtags zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 6/7414 liegt uns der Gesetzentwurf vor. Dazu gibt es noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/7712. Er trägt der vollständigen Auslastung der Mittel im oben genannten Gesetz Rechnung. Wir verlängern dieses Gesetz als Erstes um die Jahre 2020 und 2021, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen, diese Mittel auch wirklich abzurufen.
Im Weiteren verankern wir in § 3 und § 4 Mittel, die bereits im Haushalt eingestellt sind, in Höhe von 5 Millionen Euro für Kindergarteninvestitionen und 5 Millionen Euro für Sportstätten und Schwimmbäder.
Der Änderungsantrag regelt dabei die Verwendungszeiträume für die Mittel aus dem Jahr 2018. Diese konnten bis jetzt laut Entwurf noch in den Jahren 2020 und 2021 eingesetzt werden. Diese erweitern wir auf das Jahr 2021. Die Mittel aus dem Jahr 2020 können nun auch noch im Jahr 2021 eingesetzt werden.
Frau Präsidentin, das vorliegende Gesetz können wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachten. Einerseits hätte ich mir eine schnellere Auslastung der Mittel gewünscht. Andererseits wissen wir, dass wir eine konjunkturell bedingte starke Auslastung der Thüringer Bauwirtschaft und der Planungsbüros haben. Dies ermöglichte bis jetzt keine vollständige und zielgerichtete Bindung der Mittel. Somit schaffen wir jetzt Rechtssicherheit für die kommunale Familie für die kommenden Jahre, um die vollständige Auslastung der Mittel, die bis jetzt zu circa gut 60 Prozent an die Kommunen geflossen sind, zu gewährleisten.
Ich bitte um Zustimmung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einiges ist hier bereits gesagt worden. Wir verlängern dieses Gesetz um die Jahre 2020 und 2021, um die vollständige Auslastung der eingestellten 100 Millionen Euro wirklich zu gewährleisten. Die Gründe dafür sind genannt worden. Ich möchte nur auf eines verweisen: Wir schaffen damit natürlich auch eine gewisse Planungssicherheit für die Kommunen, die sich darauf eingestellt haben, diese Fördermittel hier im Land mit abzurufen. Die Überweisung an die Ausschüsse ist beantragt worden, Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss.
Wir beantragen die Federführung im Innen- und Kommunalausschuss, die Überweisung an den Justizausschuss sehe ich als nicht notwendig an, die lehnen wir ab. Ich hoffe, dass wir zügig durchkommen, dass die Kommunen mit diesem Geld auch in Zukunft ordentlich arbeiten können. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe es mir extra noch mal durchgelesen: Die Fraktion der AfD beantragt eine Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Thüringen und sagt dazu kein Wort. Das ist schon die höhere Stufe.
Ich möchte an dieser Stelle wirklich mal sagen, was es für Thüringen bedeutet. Herr Kowalleck hat einige Zahlen genannt. Wenn die Forderung der AfD auf Bundesebene durchgesetzt würde, würden den Kommunen rund 240 Millionen Euro jährlich fehlen. Wir haben eine Haushaltsdebatte hinter uns, in der die AfD zu diesem Problem null gesagt, keinerlei Vorschläge gemacht hat oder in irgendeiner Form darauf eingegangen ist. Sie kommt jetzt mit irgendwelchen Hirngespinsten,
wie man das aus Thüringen heraus dann im Bundestag per Gesetzänderung klären müsste. Jedem ist klar, dass die Entscheidung, die am 10. April 2018 mit der Reform der Grundsteuer getroffen worden ist, natürlich Auswirkungen hat. Ich habe die Zahlen am Anfang hier genannt. 240 Millionen Euro Ausfall für die Kommunen sind so immens, dass man heilfroh sein kann, dass man sich letztendlich mit Blick auf die drohenden massiven Einnahmeverluste der Kommunen in Thüringen ab dem 1. Januar 2020 auf Bundesebene doch auf eine Reform geeinigt hat.
Ich habe gesagt, ich bin froh, dass es diese Regelung gibt. Allerdings kritisiere ich ganz klar die Öffnungsklausel, die Steuergerechtigkeit in Deutschland weiter fördern wird,
diese Öffnungsklausel, die die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zwischen den Bundesländern weiter infrage stellt. Denn es ist bislang völlig offen, ob Bayern nun das Berechnungsmodell für die Grundsteuer ändert oder ob es auch zu deutlichen Steuernachlässen beim Gesamtaufkommen oder zur Zusatzbelastung von Mieterinnen und Mietern auf Länderebene kommen wird.
Die Linke hält an ihrer Forderung fest, dass die Grundsteuer den Wert der Gebäude berücksichtigen muss. Auch darf sie nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Eine Öffnungsklausel im Gesetz, die es den Bundesländern erlaubt, von der bundesweiten Gesetzgebung abzuweichen, bedroht die Finanzen der Kommunen und schafft unterschiedliches Recht in unterschiedlichen Landesteilen. Einen solchen Flickenteppich lehnt die Linke ab.
Ich erwarte nunmehr, dass unter Einbeziehung der Bundesländer ein transparentes parlamentarisches Verfahren auf den Weg gebracht wird. Vielleicht werden ja im Rahmen der Beratungen nunmehr auch die Inhalte und Ergebnisse einer Sachverständigenanhörung des Bundesfinanzministeriums vom 10. Mai 2019 zu verfassungsrechtlichen Fragen einer Öffnungsklausel einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Denn diese Sachverständigenberatung war nur einem exklusiven Kreis zugänglich, denn sie war nicht öffentlich. Nach meiner Kenntnis war auch keinem Vertreter unserer Landesregierung der Zugang zu dieser Anhörung möglich. Sollte dies anders sein, möge man mich hier belehren.
Das ist aus meiner Sicht bei einer für die Länder und Kommunen so wichtigen Fragen kein guter Stil. Ich denke aber trotzdem, dass die durch die Lan
desregierung eingeleiteten Maßnahmen, rund 3,3 Millionen Grundstücke in Datensätzen neu zu erfassen sowie 500.000 neu zu erfassende, reibungslos erfolgen. Die 68 befristeten Arbeitsplätze, die dazu geschaffen wurden, denke ich, sind der richtige Weg, den man eingeschlagen hat, um dieser Sache entgegenzuwirken. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Präsidentin.
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Grumbach/Stadt Wurzbach
Laut einem Beitrag der „Ostthüringer Zeitung“ vom 21. Mai 2019 sollen in Grumbach – ein Ortsteil der Stadt Wurzbach – Straßenausbaubeiträge für eine Baumaßnahme aus den Jahren 1994 und 1995 erhoben werden. Demnach wurden Straßen nach dem Verlegen von Schmutzwasserkanälen erneuert. Der Freistaat Bayern hatte die Kosten zu 100 Prozent übernommen.
Laut dem Beitrag wurden in den Jahren 1994/1995 Schmutzwasserkanäle zur neuen Kläranlage bei Wurzbach verlegt. Da das eine Maßnahme zum Schutz der Trinkwasserversorgung in Oberfranken sein sollte, förderte der Freistaat Bayern diese mit Mitteln in Millionenhöhe. Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Wiederherstellung der Straßen war Bestandteil der Fördermaßnahme. Die damals eigenständige Gemeinde Grumbach wurde erst im Jahr 1999 in die Stadt Wurzbach eingemeindet, sodass die Stadt Wurzbach für die Straßenbaumaßnahme keinerlei Zahlungen geleistet hatte. Die Stadt Wurzbach unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchem Investitionsaufwand hat die Gemeinde Grumbach in den Jahren 1994 und 1995 die Straßen nach dem Verlegen der Schmutzwasserkanäle erneuert?
2. In welcher Höhe wurde mit welcher Zielstellung von wem der nachgefragte Straßenausbau gefördert?
3. In welcher Höhe hat die Stadt Wurzbach nunmehr für den nachgefragten Straßenausbau mit welcher Begründung Straßenausbaubeiträge festgesetzt und erhoben?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang gegebenenfalls für geboten?
Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben von Frau Holbe hier am Anfang wieder den Generalangriff gegen den Kommunalen Finanzausgleich gehört. Das haben wir in den letzten Jahren seit 2015 in dieser Form eigentlich immer gehört, aber letztendlich lässt sie bei ihrem Angriff die gesamten Zahlenkolonnen weg, die heute auch in der Tagespresse veröffentlicht worden sind. Deswegen kann ich Ihnen das eigentlich nicht ersparen. Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs hat 2014 unter der letzten CDU-geführten Landesregierung circa 1,85 Milliarden Euro betragen. Im Jahr 2017 war das bereits auf 1,901 Milliarden Euro angewachsen. Und wenn ich mir 2018/2019 anschaue, sind wir bei 2 Milliarden Euro. 2020 sind wir bei 2,1 Milliarden Euro. Das ist für mich schon mal eine Steigerung. Das möchte man bitte schön an dieser Stelle dann auch mal sagen. Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sind weitere 1,3 Milliarden Euro an die Kommunen geflossen. Auch das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Dazu steigen die Steuereinnahmen der Kommunen. Auch das ist eigentlich beachtlich. Im Jahr 2014 betrugen diese 1,3 Milliarden Euro und im Jahr 2019 circa 1,8 Milliarden Euro. Somit sind unter Rot-Rot-Grün kontinuierlich die kommunalen Einnahmen insgesamt gestiegen, und das immerhin jährlich um 500 Millionen Euro. Wir haben die finanzielle Situation der Kommunen in den letzten Jahren nachhaltig verbessert. Dass einige Landkreise und Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen erhalten, hat mit dem veränderten horizontalen Verteilmechanismus sowie den sinkenden Einwohnerzahlen, aber auch mit den gestiegenen Steuereinnahmen, auf die ich schon verwiesen habe, zu tun. Wir schaffen mit einer angemessenen Finanzausstattung die Voraussetzung für starke Kommunen und kommunale Selbstverwaltung.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass vor der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 gutachterlich eine angemessene Finanzausstattung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro ermittelt worden ist. Letztendlich reichen wir 2,1 Milliarden Euro aus, das sind 300 Millionen Euro mehr.
Herr Kowalleck, an Sie vielleicht auch mal ein Hinweis: Auch Saalfeld profitiert davon als Kurstadt.
Das ist nicht Ihr Verdienst, sondern das der jetzigen Regierung, die diese 10 Millionen Euro in den Kommunalen Finanzausgleich eingestellt hat.
Ich werde auch nicht müde, darauf zu verweisen, dass es sich bei dem Kommunalen Finanzausgleich um ein Ausgleichssystem handelt. Schlüsselzuweisungen werden steuerkraftabhängig ausgezahlt, Kommunen mit geringen Steuereinnahmen erhalten vergleichsweise mehr Schlüsselzuweisungen als Kommunen mit vergleichsweise hohen Steuereinnahmen. Aus so einer Kommune komme ich selbst. Wie in der Vergangenheit will die CDU mit ihrem unterbreiteten Vorschlag zur Änderung der Hauptansatzstaffel auch künftig die Kleingliedrigkeit der Thüringer Gemeinden zulasten der Städte und der größeren Kommunen mit zusätzlichen Finanzmitteln alimentieren. Bereits 2017 wurde durch das sogenannte Steinbeis-Gutachten gutachterlich festgestellt, dass die Städte bisher bei den Landeszuweisungen benachteiligt wurden. Mit dem Haushalt 2018/2019 hat Rot-Rot-Grün diese Unwucht im Finanzausgleich behoben. Die Städte erhielten mehr Geld, ohne dass die kleinen Gemeinden Kürzungen hinnehmen mussten. Diesen Kompromiss will jetzt die CDU aufkündigen und den Städten Landeszuweisungen entziehen. Die CDU verschärft damit wieder Finanzkonflikte auf der kommunalen Ebene.
Mit Blick auf den Umstand, dass die CDU 100 Millionen Euro pauschal aus Landesmitteln den Kommunen zur Verfügung zu stellen gedenkt, möchte ich nur kurz anmerken: Es ist für die größte Oppositionsfraktion ein Armutszeugnis, dass sie ungedeckte Schecks verteilt, ohne seriöse Deckungsquellen in ihrem Antrag zu nennen.
Herr Kowalleck, Sie haben vorhin gesagt, das ließe sich ohne Probleme finden. Die Suche ist wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen. Deswegen gibt es eben keinen seriösen Deckungsvorschlag. Nicht Rot-Rot-Grün betreibt – wie von der Union behauptet – eine ungezügelte Ausgabenpolitik, sondern die CDU handelt in diesem Zusammenhang verantwortungslos.
Mit Blick auf die Zukunft bleibt festzustellen: Wir werden die angemessene Finanzausstattung der Kommunen weiter gewährleisten und den Kommunalen Finanzausgleich weiterentwickeln. Die Verteilmechanismen zwischen den Kommunen werden mit Blick auf ihre Aufgaben und ihre eigene Finanz
kraft ständig berücksichtigt. Wir wollen die Thüringer Kommunen auf ein solches finanzielles Fundament stellen, dass zukünftig auf sogenannte kommunale Hilfsprogramme, die nicht Bestandteil des Kommunalen Finanzausgleichs sind, verzichtet werden kann. Denn das ist auch ein Stück Seriosität in der Finanzpolitik. Mit einer differenzierten Kreisumlage werden wir sicherstellen, dass größere Städte und Landkreise Aufgaben nicht mehrfach finanzieren, wenn sie selbst erbracht werden. Um den finanziellen Spielraum der Kommunen nachhaltig zu erhöhen, muss der Prozess zur Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen auf der Basis der Freiwilligkeit konsequent weitergeführt werden.
Das ist eine zentrale Aufgabe, die der nächsten Landesregierung auf jeden Fall in die Bücher geschrieben wird. Die Bildung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen werden wir unterstützen. Ebenso muss die Übertragung von Landkreisaufgaben auf die gemeindlichen Ebenen geprüft und dann eingeleitet werden, wenn die zu lösenden Fragen und Probleme unmittelbar vor Ort besser entschieden und gelöst werden können.
Und jetzt noch mal zu einem Änderungsantrag der AfD, die ja jetzt hier sehr auf die Tränendrüse gedrückt hat. Auch wenn Sie jetzt in Ihrer Drucksache 6/7342 die Zahlen geändert haben, meine Herren und Damen, letztendlich bleibt es ein Verstoß gegen die Haushaltsordnung, denn hier einfach eine Deckung mit der Entnahme aus der Rücklage anzuführen, ist wohl nicht ganz seriös.
Ich denke, wir haben hier ein sehr gutes Gesetz vorgelegt. Wir haben den KFA wirklich reformiert. Wir haben in den letzten Jahren die Selbstständigkeit der Kommunen gestärkt. Wir werden den auch so beschließen und ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.
Widerspruch der Stadt Tanna (Saale-Orla-Kreis) gegen die Kreisumlage in den Jahren 2017 und 2018
Laut einem Beitrag der „Ostthüringer Zeitung“ Bad Lobenstein vom 11. Februar 2019 hat die Stadt Tanna wie im Vorjahr auch für das Haushaltsjahr 2018 Widerspruch gegen die Kreisumlage eingelegt. Laut dem Beitrag gibt es noch keine Klärung zur strittigen Kreisumlage im Jahr 2017. Die Stadt Tanna und der Saale-Orla-Kreis unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann hat die Stadt Tanna gegen die Kreisumlage im Jahr 2017 mit welcher Begründung beim Landesverwaltungsamt Widerspruch eingelegt?
2. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Landesregierung Inhalt und Stand der Bearbeitung des Widerspruchs?
3. Wann hat die Stadt Tanna gegen die Kreisumlage im Jahr 2018 mit welcher Begründung beim Landesverwaltungsamt Widerspruch eingelegt?
4. Wie haben sich die Zuweisungen von Schlüsselzuweisungen und die Steuerkraftmesszahl der Stadt Tanna im Zeitraum von 2016 bis 2019 entwickelt?
Danke schön.
Danke erst einmal für die Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, liegen 180 Widerspruchsverfahren vor und die sind alle insgesamt bis jetzt nicht bearbeitet bzw. abschließend entschieden auf der Grundlage dessen, dass die gesetzlichen Grundlagen oder die Rechtsprechung der Gerichte noch nicht vorliegen?
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, was uns heute in der Drucksache 6/5826 beschäftigt, hat seinen Ursprung schon viele Jahre in der Vergangenheit. Schon in der 4. Legislatur 2004 bis 2009 – und wir regierten dort nicht, Herr Kowalleck – beschloss die Landesregierung im März 2005 mit dem Konzept zu einer neuen Behördenstruktur Leitvorstellungen für den Umbau der Verwaltungen.
Wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Alle Bereiche der Landesverwaltung, die Sonderbehörden sowie die landeseigenen Beteiligungen und Gesellschaften, auch in Verzahnung mit der Kommunalverwaltung, sollten auf ihren Bestand und Umfang überprüft werden.“
Dies ist nicht etwa ein Satz aus dem Gesetzentwurf oder des Gesetzestextes, der oben in der Drucksache genannt war, sondern vielmehr ein Zitat aus dem Bericht der Expertenkommission Funktionalund Gebietsreform. Ich erinnere an das sogenannte „blaue Wunder“; viele jüngere Abgeordnete werden sich gar nicht daran erinnern können.
Sie beruht auf dem Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Jahr 2009 und ist am 21. September 2012 durch die damalige Ministerpräsidentin
Christine Lieberknecht berufen worden. Sie sehen, dass diese Regelungsbedürfnisse schon einen längeren Anspruch auf Umsetzung in der Landesregierung vor unserer Zeit hatten. Eine auch nur ansatzweise Umsetzung gelang der damaligen CDU-Landesregierung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht, denn es fehlte ihr der Mut, eine wirkliche Veränderung der Verwaltung einzuleiten.
Man stolperte augenscheinlich über das eigene Papier und blieb liegen, der Kopf rutschte in den Sand und verließ ihn nicht mehr. Mit dem heute vorliegenden Gesetz berufen wir uns somit auch auf die Ergebnisse der damaligen Expertenkommission. Wir gehen damit einen großen Schritt, um eine zweistufige Verwaltung auf Landesebene umzusetzen, um eine spätere Zweistufigkeit der gesamten Verwaltung zu erreichen. Somit können wir klarstellen, dass die viel geäußerte Kritik, dass die Landesregierung bei der Verschlankung der Verwaltung mit Vorbild vorangehen muss, nicht nur Gehör gefunden hat, sondern auch zu konkreten Schritten führt.
Wir können feststellen, dass Rot-Rot-Grün eine umfassende Verwaltungsreform auf den Weg bringt. Mit dem Thüringer Verwaltungsreformgesetz werden durch die Verschmelzung von Behörden und Einrichtungen fünf neue Behörden errichtet, drei beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und jeweils eine beim Umwelt- und Finanzministerium. Insgesamt wird sich dadurch die Anzahl der Landesbehörden und Einrichtungen um 17 verringern. Mit dem Gesetz sind über 120 Gesetze und Verordnungen geändert. Damit erfolgt die rechtliche Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Umstrukturierung der Landesbehörden und Einrichtungen.
Begleitet werden die gesetzlichen Regelungen von weiteren außergesetzlichen Maßnahmen. So sollen behördenübergreifende Aufgaben in einzelnen Ressorts gebündelt werden. Im Einzelnen sollen mit der Umsetzung des Gesetzes folgende Behörden errichtet werden: das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation durch Verschmelzung des Landesamts für Vermessung, Geoinformation und der für Flurbereinigung und Flurneuordnung zuständigen Teile der drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung; das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum durch Verschmelzung der Landesanstalt für Landwirtschaft, der sieben Landwirtschaftsämter, der nicht für die Flurbereinigung und Flurneuordnung zuständigen Teile der drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung, der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau sowie der für landwirtschaftliche Aufgaben zuständige Teile des Referats „Ländlicher Raum“ des Landes
verwaltungsamts; das Landesamt für Bau und Verkehr durch Verschmelzung des Landesamts für Bau und Verkehr, der vier Straßenbauämter und des Landesbetriebs Thüringer Liegenschaftsmanagement; das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durch die Umgestaltung des rein naturwissenschaftlich-technisch ausgerichteten Landesamts für Umwelt und Geologie zu einer Landesbehörde für die Bereiche Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege und durch die Integration des Landesbergamts sowie der zugehörigen Abteilung des Landesverwaltungsamts; und das Landesamt für Finanzen unter Herauslösung der steuerfachlichen und dazu anteiligen Querschnittsaufgaben aus den bisherigen Landesfinanzdirektionen und deren Auflösung.
Werte Präsidentin, werte Abgeordnete, die zwingende Notwendigkeit der Reform ergibt sich bereits daraus, dass bis zum Jahr 2025 13.300 Beschäftigte von den insgesamt 54.000 Landesbediensteten aus dem Landesdienst ausscheiden werden. An dieser Stelle sei es mir gestattet, zwei konkrete Beispiele aus den Ministerien, die die Notwendigkeit untermauern, aufzuzeigen. Allein durch die Behördenstrukturreform im Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, bei welcher 19 Behörden, Anstalten und Einrichtungen und drei Landesbetriebe zu drei Landesoberbehörden zusammengefasst werden, sparen wir im Jahr 2020 6 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 44 Millionen Euro jährlich. Entsprechend einer Antwort in der Drucksache 6/6035 antwortete Minister Prof. Dr. Hoff: für die Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen, eine jährliche Einsparung von etwa 175.000 Euro. Wenn ich demgegenüber die geschätzte einmalige Ausgabe von 285.000 Euro stelle, haben sich die Kosten für die Einführung der Zweistufigkeit bereits nach zwei Jahren amortisiert.
Werte Präsidentin, werte Abgeordnete, in dem Ihnen vorliegenden Thüringer Verwaltungsreformgesetz finden Sie einzelne Teilbereiche wie zum Beispiel Polizei und Bildung nicht. Die von der damaligen CDU-Landesregierung angedachten massiven personellen Einsparungen in diesem Bereich lehnen wir ausdrücklich ab,
denn sie beruhten auf einer massiven Fehleinschätzung der strukturellen Entwicklung des Landes.
Im Gegenteil: Die Landesregierung nutzt alle Möglichkeiten, die sich bieten, um die verursachte personelle Schwächung auszugleichen.
Werte Präsidentin, werte Abgeordnete, nach den umfassenden Abwägungsprozessen in den jeweiligen Fachressorts sowie dem intensiven Austausch in Anhörungen und weiteren Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretern von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie weiteren Interessenverbänden ist die vorgeschlagene Lösung ein Beitrag, die Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bürgernah, effizient und bürgerfreundlich zu gestalten. Wir werden als Fraktion selbstverständlich dem Gesetzentwurf der Landesregierung sowie dem Entschließungsantrag der Fraktionen der Regierungskoalition zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Blick in die Tagesordnung zeigt uns bei den Aktuellen Stunden, dass Punkt a) und Punkt d) in irgendeiner Form korrespondieren. Letztendlich reicht der Blick Richtung Berlin in den Deutschen Bundestag, sodass man darauf aufmerksam wird, dass dort ein Entschluss zur Änderung des Grundgesetzes gefasst wurde, der nicht im Interesse der einzelnen Bundesländer liegt. Ich habe mich als Erstes im Grundgesetz im Artikel 72 schlaugemacht. Dort ist von der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Rede. Darauf bezieht sich auch der Antrag der SPD-Fraktion, wenn es darum geht, wann der Bund sich in die Länderhoheiten einmischen darf.
Die Älteren im Saal werden sich noch erinnern: Von 1949 bis 1994 war an dieser Stelle noch von der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse die Rede. Auch wenn es heute nur noch „Gleichwertigkeit“ heißt, dann bedeutet das nicht, dass man neue Spielregeln einführt, von denen nur die reicheren Bundesländer profitieren können. Das wäre dann das Gegenteil dessen, was das Grundgesetz uns vorgibt.
Mir stellt sich die Frage, ob die Haushälter in der Koalition im Bundesrat eventuell – ich sage eventuell – verfassungswidrige Vorstellungen in die Verhandlungen zum Digitalpakt eingebracht haben könnten. Die einhellige Ablehnung aller Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder lässt dies zumindest vermuten. Es würde sich mit Sicherheit auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der Länder auswirken. Eine hälftige Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Bundesmitteln stünde der oben genannten Aufgabe aus dem Grundgesetz entgegen und benachteiligte mit Sicherheit finanzschwächere Bundesländer.
Ich hoffe, dass die Länder auch in Zukunft voll souverän über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden können, um dem Ziel, das im Grundgesetz genannt ist, wirklich näher zu kommen. Ich verweise auch darauf, dass unsere Anstrengungen als Landesregierung, wie der Abbau von 1 Milliarde Euro Schulden, die durch unsere Vorgängerregierungen angehäuft wurden, damit in Zukunft infrage gestellt würden. Und ich verweise auch darauf, dass die Frage der Neuverschuldung unseres Bundeslands, das übrigens zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode keine Schulden aufgenommen hat, obwohl ganz anderes prognostiziert war, dort ebenfalls infrage gestellt würde.
Der Fallstrick, der dort eingebaut ist, sollte über den Vermittlungsausschuss des Bundesrats gelöst werden, denn so gemeinsam wir für unser Land einstehen, so unterschiedlich sind die Schwerpunkte in den einzelnen Ländern. Ich habe dabei großes Vertrauen in unsere Landesregierung und in die ande
ren demokratischen Parteien, die in den Ländern regieren, dass uns dies auch gelingen wird. Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin.
Wolfsrudel in Langgrün?
Am 8. Januar dieses Jahres statteten einige Abgeordnete unserer Fraktion der Kindertagesstätte „Bärenkinder“ in Langgrün, einem Ortsteil der Stadt Gefell im Saale-Orla-Kreis, einen Besuch ab. In diesem Zusammenhang wurden wir seitens der Leiterin der „Volkssolidarität“ als dessen Trägerin darüber informiert, dass in einem Waldgebiet in der Nähe des Kindergartens mehrfach ein Wolfsrudel gesichtet worden sei. Es würden auch Fotos, aufgenommen von einem Jagdpächter, existieren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Informationen über den eingangs beschriebenen Sachverhalt, wenn ja, welche?
2. Ist der Landesregierung bekannt, wer der entsprechende Jagdpächter ist?
3. Inwieweit könnte der Jagdpächter vor Ort über die Umstände näher befragt werden?
4. Welche Informationen liegen der Landesregierung aktuell zum Thema „Neuansiedlung von Wölfen in Thüringen“ vor?
Danke schön erst mal für die Antwort. Der uns benannte Jagdpächter kann also als Zeuge für das Wolfsrudel ausgeschlossen werden?
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Erstes mal zur Rede von Frau Holbe: Ich muss Sie schon mal darauf hinweisen, dass Sie hier Äpfel mit Birnen vergleichen. In Brandenburg und SachsenAnhalt sind die Mittel des SGB II und des SGB XII im KFA vorhanden. Das sind 200 Millionen Euro mehr. Wenn wir die in Thüringen einrechnen, sind wir auf Platz 2. So einfach kann man sich das in der Kritik nicht machen.
Ich habe mich ja im September 2017 ausführlich bei der Einbringung des KFA hier von dieser Stelle gemeldet. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, welcher ein Volumen von 1,96 Milliarden Euro umfasst, zusätzlich 60 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Noch
mals ein Vergleich zum Jahr 2014 – Sie hören das ja immer nicht ganz gerne bei der CDU –, im letzten Jahr Ihrer geführten Koalition: Hier betrug das Volumen der Finanzausgleichsmasse insgesamt 1,85 Milliarden Euro.
Hinzu kommen im Übrigen die in Anlage 3 des Gesetzentwurfs ausgewiesenen fast 1,2 Milliarden Euro Zuweisungen an die Kommunen außerhalb des KFA,
was nach Beschluss des Haushalts auf der Grundlage der Änderungsanträge nochmals erhöht wird. Dort sind übrigens auch die 97 Millionen Euro eingestellt, die die Landkreise für Unterkunft, Krankenversicherung und Betreuung von Flüchtlingen brauchen und eingefordert haben.
Der 2015 ermittelte Bedarf unter Berücksichtigung der Einnahmen wurde durch Berücksichtigung der Kostenentwicklungen fortgeschrieben. Neue Bedarfe wurden ebenfalls berücksichtigt. Der Mindestbedarf wurde durch Gutachten auf rund 1,75 Milliarden Euro bestimmt. Festgesetzt wurden, wie bereits erwähnt, durch die Landesregierung 1,96 Milliarden Euro.
Aufgrund zahlreicher Hinweise und Forderungen der Kommunen hat die Landesregierung mit ihrem Entwurf Veränderungen in der Verteilung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen, um so besondere Bedarfe einzelner Kommunen besser zu berücksichtigen.
Diese Veränderungen wie die stärkere Gewichtung der Kreisaufgaben bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen und die Erhöhung der Einwohnerpauschale bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs von 89 auf 95 Euro haben zwangsläufig eine Umverteilungswirkung. So erhalten unter anderem die Landkreise mehr Schlüsselzuweisungen. Diese Umverteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Belastungen im Rahmen der Aufgabenwahrung.
Welche Änderungen sind durch die Anträge der rotrot-grünen Koalition vorgesehen? Mit der Einführung des § 7a wird der Ausgleich des Verlustes von Gemeinden in den unteren Größenklassen durch die Anpassung der Hauptansatzstaffel bereitgestellt. Berücksichtigt werden Verluste bei den individuellen Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben gegenüber einer Forderung der bis zum Jahr 2017 geltenden Hauptansatzstaffel nach § 9 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Die an die Kommunen auszuzahlende Finanzausgleichs
masse wird sich somit den rot-rot-grünen Änderungsanträgen zufolge im Jahr 2018 um insgesamt 29,4 Millionen Euro und im Jahr 2019 um insgesamt 37,95 Millionen Euro steigern. In den Steigerungen enthalten sind die zusätzlichen Mittel zur Finanzierung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes, die bereits benannten finanziellen Abfederungen der vorgesehenen Änderungen bei der Verteilung der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen, mehr Geld für den Kulturlastenausgleich sowie eine Erhöhung der kindbezogenen Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung.
Zahlreiche weitere Änderungsanträge dienen dem Ziel, in den Thüringer Kommunen zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Insgesamt fließen 1,7 Milliarden Euro in Schulgebäude, Sportanlagen, Orchester, Schienen und Straßen. Im Vergleich: 2014 waren es 1,1 Milliarden Euro. So wird das rotrot-grüne Schulbauprogramm insgesamt um weitere 10 Millionen Euro erhöht.
Nun ein Satz zu den KFA-Anträgen der CDU: Sie sind ein weiterer Beleg dafür – und Frau Holbe hat es ja hier auch gesagt –, dass die CDU für Stillstand auch im Bereich der Entwicklung der kommunalen Landschaft im Freistaat steht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass Rot-Rot-Grün zuhört und handelt, zeigt sich auch bei der Einbringung des Antrags für ein kommunales Investitionsprogramm. Im Zuge der Beratungen hat die rot-rot-grüne Koalition mit Blick auf erhebliche Steuermehreinnahmen ein solches Programm in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 auf den Weg gebracht. Hinzu kommen 40 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen in Krankenhäuser, Abwasseranlagen und gesundes Schulessen. Das ist ein weiterer Schritt, um den riesigen Berg abzubauen, den uns die CDU an Investitionsstau im Bereich der kommunalen Infrastruktur hinterlassen hat. Das ist gut und nachhaltig angelegtes Geld. Ich bin den kommunalen Spitzenverbänden für ihre konstruktive, kritische Begleitung dieses Vorhabens auch angesichts der sehr eng gestrickten Fristen außerordentlich dankbar und sehe es auch als Signal dafür, dass wir bei weiteren geplanten Reformvorhaben in diesem Land eine solche neue Form des Dialogs weiter pflegen werden.
Abschließend bleibt festzustellen: Rot-Rot-Grün hält Wort. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Koalition anstrebt, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Das geschieht mit diesem Haushalt und dem neuen Kommunalen Finanzausgleich für 2018 und 2019 ein weiteres Mal. Im Vertrag ist zudem enthalten, dass gleichzeitig strukturell belasteten Kommunen eine nachhaltige Zukunftsperspektive geboten werden soll. Das Leitbild der Landesregierung, der Be
schluss des Landtags zu Eckpunkten des Leitbildes und zu Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen und die jetzt im Haushalt enthaltenen finanziellen Mittel bilden eine solide Grundlage für die kommunale Familie, um weitere Schritte zur Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen in unserem Land zu gehen. Ich ermuntere alle, die sich auf den Weg gemacht haben, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.
Noch mal ein Wort zu Herrn Kowalleck: Die Schuldentilgung, die Sie hier genannt haben, beträgt nicht 59 Millionen Euro, sondern 113 Millionen Euro, wie man unseren Änderungsanträgen entnehmen kann. Ich danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, der Antrag der CDU in Drucksache 6/4634 beschäftigt sich erneut mit der
Situation der Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesetzesänderung zur Erweiterung des Unterhaltsvorschusses für alleinerziehende Mütter und Väter zum 1. Juli 2017.
Vor circa vier Wochen standen wir hier schon einmal kurz vor der Springflut, also kurz vorm Regen. Jetzt stehen wir wieder kurz vorm Regen, aber jetzt ist einiges durch die Sozialministerin Heike Werner hier schon gesagt worden, wie wir auf diese ganze Situation reagieren. Meine beiden Kollegen aus den Regierungsfraktionen haben einige Fakten hierzu schon genannt.
Die Diskussion ging eigentlich an der Stelle los, als wir die Fallzahlen in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände erhalten haben. Denn unsere Fallzahl, von denen ich auch vor vier Wochen noch geredet habe, waren 23.963 Fälle. Diese Fallzahl hat sich in den letzten Tagen und Wochen erheblich erhöht. Aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände werden die Fallzahlen mit Datum vom 1. Juli 2017 unter Einbeziehung der Neuanträge mit 29.827 angegeben. Heute konnte ich der Rede unserer Sozialministerin entnehmen, dass 30.194 Fälle bzw. Anträge gestellt worden sind. Was richtig bemerkt worden ist, ist allerdings auch, dass nicht jeder Antrag, der eingereicht wird, unbedingt eine Bewilligung ist. Es gibt ja nun auch andere Möglichkeiten bzw. andere Leistungsträger, aus denen dort finanzielle Zuwendungen an die Familie für Kinder gemacht werden. Also man kann wirklich davon ausgehen, dass 30.194 Anträge nicht gleichzeitig die Bewilligung sind.
In der Zeit von der Aktuellen Stunde im letzten Plenum, also vom 27.09.2017 bis heute, haben wir auch das Gespräch vor Ort gesucht. Der Kollege Adams hat schon darauf verwiesen. Wir waren zusammen auch mit den Kollegen der SPD und haben uns dort mit Bürgermeistern und der Landrätin im Altenburger Land getroffen. Die Schwerpunkte, die dort angesprochen worden sind, können Sie in drei Sachen zusammenfassen. Wir brauchen mehr Personal, ist dort gesagt worden, um die höheren Fallzahlen zu bearbeiten. Unterdessen hat auch der Gemeinde- und Städtetag in seiner Stellungnahme dieses Mehr an Personal mit circa 75 VbE für die zuständigen Verwaltungen angegeben. Davon sind circa zwei Drittel bereits eingestellt. Die zusätzlichen Kosten, die sind hier genannt worden, wurden mit 7 Millionen Euro beziffert, die in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen ab 2018 eingestellt sind. Das werden wir in Form eines Änderungsantrags für die Haushaltsdiskussion einbringen, auch im Jahr 2018, und – Kollegin Scheerschmidt hat es ja hier schon gesagt – auch die Kosten von 7 Millionen Euro im Jahr 2018 rückwirkend in den allgemeinen Zuwendungen für Kreisaufgaben dort für 2017 mit einpreisen, sodass die Kommunen davon
ausgehen können, dass sie dort diese Kosten zurückerstattet bekommen.
Wie reagieren wir aber auf die von mir bereits am Anfang genannten Fallzahlen, die sich nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände ja eigentlich verdoppelt haben? Im Haushaltsentwurf sind wir von 61 Prozent Anstieg ausgegangen. Jetzt müssen wir von circa 100 Prozent Anstieg ausgehen, so sind uns die Zahlen zugearbeitet worden. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 ergibt sich somit eine Steigerung der Gesamt-UVG-Ausgaben in Thüringen von 30,177 Millionen Euro auf 71,9 Millionen, also eine Steigerung um 41,72 Millionen Euro. Da im Haushalt 2018 und 2019 bisher nur 25,72 Millionen Euro eingestellt worden waren, mussten diese Mehrausgaben berücksichtigt werden und sollen nunmehr mit weiteren 16 Millionen Euro aufgestockt werden. Davon entfallen 40 Prozent auf den Bund – ist ja bekannt, ist auch genannt worden – mit 6,4 Millionen Euro und jeweils 30 Prozent auf das Land und die Kommune, was jeweils circa 4,8 Millionen Euro bedeutet. Den entsprechenden Änderungsantrag werden wir, die Regierungskoalition, wie bereits angekündigt, in der Haushaltsdebatte einbringen.
Für die Zukunft sollte nachgedacht werden – das kam in dem Gespräch, was wir dort im Landratsamt geführt haben, auch raus –, ob die damals von der kommunalen Familie geforderte Übertragung in den eigenen Wirkungskreis zweckmäßig ist. Das ist ja im Jahr 2001 auf Forderung der kommunalen Spitzenverbände entschieden worden. Darüber muss mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Zukunft geredet werden; da muss man sich an einen Tisch setzen und gucken, ob man eine andere Lösung findet. Ich möchte auch daran erinnern, dass die kommunale Familie 2,136 Millionen Euro behalten kann. Das ist der Verzicht des Landes auf den Rückgriff, das sind die Zahlen von 2016. Mit diesem zusätzlichen Geld, was das Land nicht erhält, können die Kommunen auch rechnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir denken, dass die aufgezeigten Fragen auch in Zukunft eine Rolle spielen werden. Für den heutigen Tag und den Stand kann man aber feststellen, dass der Regen ausfällt und die Kommunen und das Land auch nicht rumstehen, sondern sich vielmehr gemeinsam bewegen im Interesse der Eltern, der Mütter und Väter, die hier verantwortungsvoll ihre Kinder erziehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste am Livestream und hier im Plenum! Rot-RotGrün steht an der Seite der Kommunen. Das zeigt auch die aktuelle Revision des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Dabei werden einige Faktoren geändert, die zu einem gerechteren und solidarischeren Ausgleich der Finanzen führen. Der Gesetzentwurf wird allen Kommunen zugute kommen, dabei aber nicht im Gießkannenprinzip ausfallen, sondern dafür sorgen, dass dort mehr Geld ankommt, wo es auch gebraucht wird. Das sind insbesondere Städte und Gemeinden mit überörtlichen Aufgaben, wachsende Kommunen und strukturell benachteiligte Regionen. Dies soll unter anderem mit einer Änderung in der Hauptansatzstaffel geschehen. Die im Vorfeld geäußerte legitime Kritik, dass diese Ansatzstaffel in einigen Fällen zu einem Absinken der Zuweisung führen kann, haben wir gehört; wir haben auch darüber diskutiert und gesprochen und werden baldmöglich, wie bereits angekündigt, einen Änderungsantrag aus den Regierungsfraktionen in die Diskussion einbringen.
Generell gilt für jede legitime Kritik, dass sie berechtigt ist und diskutiert werden kann, solange sie nicht den Rahmen von Argumenten und Fakten verlässt. Dies jedoch passiert – auch in der Presse – manchmal mit den geäußerten Stellungnahmen
des Thüringer Landkreistags. Der Vorwurf der nicht ausreichenden und sinkenden Zuweisungen im Rahmen des FAG kann so nicht stehengelassen werden. Das eigentliche Volumen des Finanzausgleichs betrug 2014 1,85 Milliarden Euro, also deutlich weniger als ab 2015 und in den Folgejahren. 2013 wurde bei einer Novelle des Gesetzes der konkrete Zuschussbedarf der kommunalen Aufgabenbereiche anhand der aktuellsten verfügbaren Jahresstatistik von 2010 erfasst und auf das Finanzausgleichsjahr 2013 fortgeschrieben. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen, daher wurden im Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 sogenannte große und kleine Revisionen eingeführt. Durch meine Vorredner wurde das ja schon angesprochen. Der Bedarf wurde also konkret an vorliegenden Rechnungsabschlüssen ermittelt und nicht wie bislang pauschal angenommen. In einer Übergangsevaluation aus dem Jahr 2015 wurden zum ersten Mal die Kosten konkret ermittelt und die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen auskömmlich finanziert. Das hatte zur Folge, dass die Finanzausgleichsmasse von 1,861 Milliarden Euro im Jahre 2015 auf 1,901 Milliarden Euro in den Jahren 2016 und 2017 angestiegen ist. Rot-Rot-Grün hat bei der jetzigen Revision zwei weitere Kritikpunkte der Kommunen bei der Bedarfsermittlung aufgegriffen. Neben der Inflationsrate bei Sachkosten sind auch die Tariferhöhungen beim Personal mit eingerechnet. Zudem werden Städten und Gemeinden keine fiktiven Steuereinnahmen mehr unterstellt und damit der Druck nicht mehr aufgemacht, Grund- und Gewerbesteuer anzuheben. Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich sind Teil eines Finanzausgleichssystems, das Ungerechtigkeiten zwischen den Gemeinden minimieren soll. Keinesfalls ist es die einzige Einnahmequelle der Gemeinden. Steigende Kosten sind kein allgemeines Argument für die Notwendigkeit steigender Schlüsselzuweisungen. Die Steuerkraft der Thüringer Kommunen ist im bundesdeutschen Vergleich unterdurchschnittlich. Nur 25 Prozent der Ausgaben können die Thüringer Kommunen über eigene Einkommen decken. Der Bundesdurchschnitt liegt hingegen bei 40 Prozent. Die Abhängigkeit von Landeszuweisungen ist daher besonders hoch. Sie stellen rund 60 Prozent der kommunalen Einnahmen für die Thüringer Kommunen dar. Sie erhielten von 2014 bis 2016 in Summe 166 Millionen Euro mehr aus direkten Zuweisungen, insgesamt sogar 382 Millionen Euro mehr, wenn man eigene Steuereinnahmen hinzurechnet.
Auch die Kritik, dass das Land Thüringen die Bundesmittel nicht durchreicht, ist nicht haltbar. Wie schon erläutert, erreicht das Land Thüringen mit den regelmäßigen Bedarfsermittlungen durch kleine und große Revisionen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz die in der Verfassung geforderte und vom Verfassungsgericht eingerahmte auskömmli
che Finanzierung der kommunalen Strukturen. Trotzdem werden die Kosten der Unterkunft, die Grundsicherung, die Eingliederungshilfe und die Integrationsmittel an die Kommunen weitergereicht. Das sind insgesamt über 200 Millionen Euro, allerdings außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. Das zu verschweigen, fördert den konstruktiven Dialog nicht.
Insgesamt umfasst diese Summe aus dem Bund, aus EFRE-Mitteln und aus dem Land über 1,1 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr. Natürlich können wir im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch stärkere Hilfen für Kommunen möglich machen, wenn konkrete Probleme angesprochen werden. Übrigens: Die Mittel, die ich hier angesprochen habe, von 1,1 Milliarden Euro, sind nachzulesen in der Anlage 3 des FAG. Dort sind übrigens auch die 97 Millionen Euro eingestellt, die die Landkreise für Unterkunft, Krankenversicherung und Betreuung für Flüchtlinge bekommen.
All das, was ich angesprochen habe bzw. über was wir reden müssen, funktioniert nur in einem fairen Dialog und den werden wir auf jeden Fall führen.
Nach 25 Jahren systematischer Unterfinanzierung hat Rot-Rot-Grün seit 2015 endlich klare Regelungen beschrieben. Dass die Thüringer Kommunen aktuell eine Struktur haben, bei der viel Geld in der Verwaltung hängenbleibt und wenig in Investitionen geht, ist uns allen kein Geheimnis. Auch müssen wir aufpassen, dass die Kommunen nicht die Sparkassen der Kreise werden, die mit der Kreisumlage immer die Möglichkeit haben, ihre strukturelle Schwäche auf die Kommunen abzuwälzen. Das alles müssen wir gemeinsam im Blick haben und im Gesetzgebungsprozess sachlich im Interesse aller diskutieren. Ich beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Zuhörer! Der Antrag zur Aktuellen Stunde der AfD ist erneut ein Beitrag aus der Rubrik „Aufgeschnappt, nicht verstanden, aber verbreitet“. So wird im Antrag behauptet, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung: „Obgleich die Landesregierung durch Sozialministerin Werner selbst eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses forderte, ist die Landesregierung jetzt nicht gewillt, einen im erforderlichen Umfang erhöhten Beitrag zur Finanzierung des Unterhaltsvorschusses bereitzustellen.“ Ich möchte
mich ausdrücklich dafür bedanken, dass meine Vorrednerinnen aus den demokratischen Fraktionen sich erst mal mit dem Menschenbild aus dem Parteiprogramm der AfD auseinandergesetzt haben, und komme nun zu den Fakten in der Umsetzung des Gesetzes. Das Gesetz wurde am 17. August 2017 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Dabei wurde der Bundesanteil von 33,5 auf 40 Prozent erhöht, was wir ausdrücklich begrüßen. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten bis zum zwölften Lebensjahr wurde aufgehoben und bis zum 18. Lebensjahr verlängert. Weiterhin wurden im Unterhaltsvorschussgesetz die Sätze für die Kinder von null bis fünf Jahren, von sechs bis elf und von zwölf bis 17 Jahren neu geregelt. Die anfallenden Gesamtausgaben für das Land Thüringen steigen somit auf circa 55,89 Millionen Euro. Die angesetzte Fallzahl wurde genau mit 23.963 Fällen angegeben, die sicherlich auch hin und wieder schwanken kann. Finanziert wurde sie mit einem Anteil – es ist schon genannt worden – von 30 Prozent durch die Kommunen. Das entspricht übrigens 16,77 Millionen Euro der Gesamtsumme, 30 Prozent vom Land in derselben Höhe und 40 Prozent vom Bund, wie bereits erwähnt, das entspricht 22,36 Millionen Euro.
Ab dem Jahr 2018 ergeben sich jährliche Mehrausgaben von bis zu 19,5 Millionen Euro. Beim Rückgriff verzichtet das Land auf seinen Landesanteil. Davon ist hier nun überhaupt noch nicht geredet worden. Das waren bis jetzt 33,25 Prozent. Somit standen den Kommunen bis jetzt 66,5 Prozent zur Verfügung. Da der Anteil in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich ist, profitieren vor allem die, die eine hohe Quote zu verzeichnen haben. Diese schwankt in den Kreisen zwischen 9,12 Prozent in Nordhausen und 34,65 Prozent in Greiz per Stichtag 31.12.2016. Insgesamt betrug diese Summe nach Abzug des Bundesanteils 4,272 Millionen Euro. Das Land verzichtete also auf 2,136 Millionen Euro, die den Kreisen auch für mehr Personal in diesem Jahr wie auch in den letzten Jahren – denn das stand ja auch schon von der Vorgängerregierung zur Verfügung – bereitstehen. Personell – es ist schon gesagt worden – hat die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses eine Erhöhung von circa 90 VbE zur Folge. Davon sind nach unserem Kenntnisstand bis jetzt circa zwei Drittel eingestellt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, meinen Worten kann man also entnehmen, dass alle Mittel weitergeleitet werden und vollumfänglich für alleinerziehende Mütter und Väter zur Verfügung stehen. Im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2018, das wir morgen in erster Lesung beraten, sind zudem 13,7 Millionen Euro mehr für Zweck- und Verwaltungsaufgaben eingestellt, was die kommunalen Spitzenverbände begrüßen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, all das, was zwischen den Ministerien in den letzten Wochen beraten worden ist, betrifft somit nicht die Alleinerziehenden, wie die AfD behauptet. Sie bekommen vollumfänglich alle Leistungen, die ihnen zustehen. Der Titel Ihres Antrags zur Aktuellen Stunde sollte also geändert werden: „Alleinerziehende werden bessergestellt“. Aber das hätte ja etwas mit Mut zur Wahrheit zu tun
und wendet sich gegen das eigene rückständige Familienbild. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann natürlich nichts zu einer Stellungnahme sagen, die mir nicht vorliegt. Das muss man schon mal akzeptieren. Bevor man die nicht in schriftlicher Form oder zumindest auf dem Rechner hat und sich dort hineingelesen hat, ist eine Stellungnahme dazu aus meiner Sicht nicht möglich. Deswegen beziehe ich mich auf einige Fakten, die in diesem Gesetz stehen bzw. die dieses Gesetz flankieren.
Wir reden über das Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur in der Drucksache 6/3599. Wir haben ausführlich in drei Ausschusssitzungen mit einer mündlichen Anhörung darüber debattiert und haben die kommunalen Spitzenverbände dazu gehört. Ziel des Gesetzes war es immer, die Kommunen zu stärken, vor allen Dingen die, die Probleme haben, den Eigenanteil bei dringend notwendigen Investitionen darzustellen. Dabei soll Geld gezielt und eben nicht pauschalisiert in folgenden Bereichen zur Wirkung kommen: Das Schulinvestitionspaket des Bundes wird vom Land zu 100 Prozent kofinanziert, was insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten hilft; Unterstützung des Breitbandausbaus sowie Maßnahmen des Brandschutzes, Unterstützung von Kindergarteninvestitionen, der Gewässerunterhaltung, Sportstätten und Schwimmbäder, Maßnahmen der Energiesparinvestitionen sowie die Unterstützung und der Erhalt des Rennsteigshuttles. All das stärkt den ländlichen Raum.
Diese Investitionsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro sind gut angelegtes Geld. Rechnet man dazu, dass im Jahr 2017 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 72 Millionen dazukommen und in die Schulinfrastruktur fließen sollen, können die Kommunen in diesem und im kommenden Jahr über zusätzliche Investitionsmittel von 172 Millionen Euro verfügen. Der Investitionsstau kann dadurch nachhaltig abgebaut werden.
Einige Zahlen muss ich an dieser Stelle aber noch nennen und vor allem den Kollegen aus der CDU noch einmal eindrücklich hier unterlegen. Es wird immer wieder die Mär berichtet, dass wir als Landesregierung den Kommunen 100 Millionen Euro weggenommen haben. Deswegen jetzt noch mal die Zahlen des KFA-Gesamtvolumens aus dem Jahr 2014: Das waren 1,840 Milliarden Euro. Das Gesamtvolumen 2015 wuchs auf 1,853 Milliarden Euro an. Das KFA-Gesamtvolumen 2016 betrug 1,901 Milliarden Euro. Das von 2017 ist identisch mit 1,901 Milliarden Euro. Das heißt, dass der KFA von 2014 bis zum Jahr 2016 angewachsen ist und nicht kleiner wurde und auch im Jahr 2017 denselben Stand hat. Hinzu kommen für die Jahre 2014 und 2015 Hilfspakete in Höhe von 136 Millionen bzw. 135 Millionen Euro. In den Jahren 2016 und 2017 kamen jeweils zweimal 25 Millionen Euro für die Unterstützung der Integration von Flüchtlingen hinzu.
Wie schaut es mit der Gesamtsumme aus? Dazu hat die CDU selbst eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Wie haben sich die kommunalen Einnahmen und Mittel, die Zuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 entwickelt? In der Summe ist das kommunale Steuereinnahmeplus in der Finanzausgleichsmasse auf circa 1 Milliarde Euro angewachsen, also auch die Mittel, die außerhalb des KFA noch geflossen sind. Wir haben also insgesamt in den Kommunen im Jahr 2016 364 Millionen Euro mehr zur Verfügung gehabt als im Jahr 2014. Das sind die realen Zahlen, die es wirklich gibt. Man sollte endlich mal aufhören, jedes Mal diese Lüge zu wiederholen, wir hätten 100 Millionen weggenommen, wie zum Beispiel mein Kollege Gruhner am Montag in der Kreistagssitzung des SaaleOrla-Kreises behauptete.
Wir unterstützen mit diesem Geld den ländlichen Raum nachhaltig. Wir werden diesem Gesetz unse
re Zustimmung geben, sodass die Kommunen dieses Geld zeitnah zur Verfügung haben werden und damit arbeiten können, denn das sind wir unseren Kommunen schuldig. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, ich bin ja hier nun persönlich angesprochen worden, deswegen nehme ich Sie jetzt mal auf einen kleinen Geschichtsexkurs über die Höllentalbahn mit. 1886 wurde der Abschnitt Hof-Marxgrün fertiggestellt. 1898 erfolgte die Verlängerung von Marxgrün nach Bad Steben, alles im jetzigen Landkreis Hof. Und bis zum Jahr 1897 wurde auch die Strecke zwischen Triptis und Blankenstein, da ich ja dort wohne, fertiggestellt. Das Kernstück, über das wir heute reden, ging am 15. August 1901 in den Betrieb. Seitdem gibt es die sogenannte Höllentalbahn. Das Besondere an der ganzen Geschichte war, dass in Zeiten der Kleinstaaterei, wir waren ja Fürstentum Reuß, die Höllentalbahn aufgrund eines Staatsvertrags zwischen Bayern und Preußen gebaut wurde. Der Bau erfolgte nach preußischer Bahnnorm auf bayerischem Boden, was als Besonderheit zu betrachten ist.
Die Geschichte danach ist bekannt. Bis 1945 fuhren Züge und in den letzten Kriegstagen war wohl einer der letzten Züge ein Zug mit KZ-Häftlingen aus dem Außenlager Laura bei Schmiedebach, der Blankenstein passierte. Wenige Tage später besetzten amerikanische Truppen die gesamte Region und von diesem Zeitpunkt an fuhren keine Züge mehr über die jetzige Landesgrenze von Thüringen nach Bayern. Am 31. Januar 1971 erfolgte die Einstellung des Verkehrs auf der Strecke zwischen Marxgrün und Lichtenberg, sprich bis zum Blechschmiedenhammer. Ich kann mich noch als Schüler an den Zugverkehr auf der bayerischen Seite erinnern, da man ihn deutlich gesehen und gehört hat. Später wurden auf der oberfränkischen Seite auch die Schienen demontiert, nur ein Gleisstück auf der Brücke zwischen Blankenstein und Lichtenberg blieb liegen, da konnte man sich nicht einigen, weil ein Teil auf der Seite der DDR lag und auf der anderen Seite auf bayerischem Boden.
Wie ging es danach weiter? Zu den ersten ernsthaften Bemühungen vor Ort zur Realisierung kann ich mich an den 10.10.2001 erinnern. Mir liegt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der damaligen PDS im Deutschen Bundestag vor, die Reaktivierung der Höllentalbahn vorzunehmen. Weitere Meilensteine sind die einstimmig gefassten Beschlüsse im Kreistag des Saale-Orla-Kreises, nun hören Sie gut zu, Herr Brandner, vom 22.09.2003 zur Unterstützung der Höllentalbahn und zur Aufnahme in die Planung der Planungsregion Ostthüringen. Im Vorfeld fasste auch der Gemeinderat in Blankenstein einen Beschluss zur Unterstützung der Wiederinbetriebnahme der Strecke. Alle Anträge wurden durch mich mit Unterstützung meiner Fraktion eingebracht und durch alle anderen Fraktionen unterstützt.
In diesem Zusammenhang erhielt ich auch aus dem Thüringer Landtag ein Schreiben auf meine Anfrage zu Fragen und Möglichkeiten der Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Schiene und weiter, ich zitiere: „Zu den genannten Problemstellungen wird es Beratungen unter Einbeziehung des Landkreises im Wirtschaftsministerium geben“. Diese Worte sind unterschrieben „Mit freundlichen Grüßen Bodo Ramelow, 3. Juli 2003“.
Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren, was danach folgte, und das muss ich leider auch sagen, war ein kollektives Versagen der Landesregierung unter Führung des alten Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Auch das kann man nachlesen in der OTZ vom 22.07.2008 unter der Überschrift „Schroffes Nein aus Erfurt“ über den Vorstoß der bayrischen Landesregierung zur Reaktivierung der Strecke. Der damalige bayrische Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Friedrich, CSU, späterer Innenminister, holte sich in Erfurt seinen Korb ab. Die OTZ berichtete am 22. und am 29.07.2008. Mein Kommentar dazu ist am 23.07.2008 auch nachzulesen. Er stand unter der Überschrift „Ministerpräsident Dieter Althaus fällt der Region in den Rücken“. Auch das gehört zur jüngeren Geschichte der Bemühungen zu Reaktivierung der Höllentalbahn. Ich bin aber Frau Liebetrau auch dankbar für das, was sie hier gesagt hat, denn nichts anderes lese ich jetzt bei mir in meinem Redemanuskript: Unter der neuen Landesregierung von Christine Lieberknecht erfolgte ein Umdenken. Im Koalitionsvertrag war es wieder Bestandteil der Verhandlungen und die Bemühungen in Richtung Bayern waren von da an auch seitens der Landesregierung in Thüringen wieder gegeben. Zumindest stand das Wort der Landesregierung auch wieder hinter den lokalen Akteuren von der „Verkehrsinitiative Höllennetz“ mit Fritz Sell aus Naila in Oberfranken an der Spitze und dem Holzkompetenzzentrum unter Leonhard Nossol, dem Geschäftsführer aus ZPR GmbH in Blankenstein und den kommunalen Vertretungen aus dem Kreistag des Saale-Orla-Kreises, der Gemeinde Blankenstein, der Städte Hof und Naila, die immer auf unserer Seite mitgekämpft haben. Diese haben übrigens in den Jahren ihre positive Meinung zur Reaktivierung der Strecke über Parteigrenzen hinweg nie geändert.
Nun komme ich zur jüngeren Geschichte unter der Regierung von Rot-Rot-Grün: Im Ministerium von Birgit Keller wurde schnell reagiert. Arbeitsgruppen, die den Gunstraum des ICE-Knotenpunkts Erfurt beleuchten sollten, wurden von Anfang an auch mit Vertretern besetzt, die nicht davon profitierten. Dies war neben der Stadt Sonneberg auch die Gemeinde Blankenstein. Zu dem Zeitpunkt war ich auch Bürgermeister dort. Besuche vor Ort erfolgten nicht nur durch die Ministerin, die sich mit der Bürgerinitiative an einen Tisch setzte in meinem Ort, sondern auch mit dem Bürgermeister der Stadt Gefell
an der möglichen Ausbaustrecke der B 90. Denn alle, auch die Autobahnen und Bundesstraßen, bilden eine Einheit in einer modernen Infrastruktur. Wogegen ich bin, ist die einseitige Ausrichtung auf die Straße, die sich aus der Sicht der Region von heute als schwerer Fehler darstellte. Der erfolgten Einladung an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nach Naila in Oberfranken zur „Verkehrsinitiative Höllennetz“ unter Einbeziehung der Städte Hof und Naila folgte der Staatssekretär Herr Sühl im Auftrag der Ministerin. Der sehr sachlichen Diskussion auch mit Vertretern des BUND konnte ich persönlich beiwohnen. Aber auch der Ministerpräsident hat durch viele Telefonate und persönliche Besuche immer wieder den Gesprächsfaden gesucht und gefunden.
Der Einsatz ist also ein über viele Jahre dauernder Prozess, der nicht allein von Thüringen abhängig ist. Ich habe aber die Hoffnung, dass wir mit unseren Partnern auf der bayrischen Seite alsbald ein belastbares Ergebnis der Prüfung vorliegen haben und darauf weitere Schritte aufbauen können. Und ich habe vorhin noch mal in die Parlamentsdokumentation geguckt: Ich habe mich nicht nur geäußert, wenn der Ministerpräsident oder der damalige Fraktionsvorsitzende da waren. Meine erste Anfrage zur Höllentalbahn war eine Mündliche Anfrage hier in der Plenumssitzung am 28.04.2009 und vom 05.08.2013 habe ich noch eine Kleine Anfrage dazu gefunden. Also das ist kein Prozess, der irgendwann mal irgendwo an irgendeiner Stelle entstanden ist.
Zuletzt möchte ich noch meinen Dank an die Konstrukteure der heutigen Waggons für Personen auf der Schiene richten. Nicht nur, dass sie nun wesentlich bequemer sind als früher, nein, sie sind auch wesentlich sicherer geworden. Was will ich damit sagen? Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind die Trittbretter an den Waggons verschwunden. Damit ist das Aufspringen nicht mehr möglich, liebe AfD. Bleiben Sie bei Ihrem Kernthema „Fremdenhass“, von dem Sie sich nicht richtig lösen können. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir in diesem Sachthema wesentlich weiter sind, als das in Ihrem Antrag abgebildet wurde. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz in der Drucksache 6/3599, das heute in erster Lesung dem Hohen Haus vorliegt, beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen Investitionsmitteln in nachfolgenden Bereichen: Kultur- und Denkmalpflege, Brandschutz, Kindertagesstätten – dort vor allen Dingen für Investitionen und Ausstattungen –, Sportstätten und Schwimmbäder, Breitbandausbau, Gewässerunterhaltung, Förderung der Abwasserbehandlung, kommunaler Klimaschutz, kommunale Radwege- und Verkehrsinfrastruktur und Barrierefreiheit in den Kommunen sowie in drei weiteren Förderbereichen, auf die ich noch eingehen werde. Die Regierungsparteien beabsichtigen damit, gezielt den Investitionsstau in den kommunalen Strukturen in den Jahren 2017 und 2018 mit jeweils 50 Millionen Euro
gezielt abzubauen. Dabei soll vor allen Dingen eine Kofinanzierung, so wie mein Kollege Höhn das schon gesagt hat, für die Eigenbeteiligung der Kommunen an bestehenden Förderprogrammen realisiert werden. Dies ermöglicht vor allem finanzschwachen Kommunen zielgerichtete Investitionen in die Infrastruktur. In Ausnahmefällen wird durch das eingebrachte Gesetz die Möglichkeit geschaffen, den Eigenanteil komplett vom Land zu übernehmen. Wo die konkrete Möglichkeit besteht, sollen bestehende Förderprogramme finanziell aufgestockt werden, damit vorhandene Förderprioritätenlisten schneller abgearbeitet werden können.
Drei Abschnitte im eingebrachten Gesetz behandeln spezielle Problemfälle. So wurden laut § 9 Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. In § 10 wird die Unterstützung von Tierheimen in unterschiedlicher Trägerschaft geregelt und in § 13 wird die Unterstützung für den Erhalt des RennsteigShuttles geregelt. Gleichzeitig schafft das Land mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104 c Grundgesetz“ vom Land kofinanziert und an die Schulträgerkommunen ausgereicht werden. Die von mir angeführten zweimal 50 Millionen in den Jahren 2017 und 2018 können Sie der beigefügten Tabelle im eingebrachten Gesetzentwurf entnehmen. Das Land beteiligt somit die Kommunen an den Minderausgaben im Finanzjahr 2016 zur zielgerichteten Stärkung der kommunalen Infrastruktur.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in den letzten Wochen sind eine Reihe von Stimmen – und Herr Kowalleck hat das ja jetzt auch wieder betont – der CDU laut geworden, die sehr unterschiedliche Verwendungen der Mittel aus der Rücklage des Landes einfordern. Es war nämlich nicht so, dass die CDU in allen Fragen immer nur mit einer Stimme gesprochen hat. So sprach mein Landrat im Saale-Orla-Kreis, Herr Fügmann, CDU, davon, alle Mittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Sie hingegen, Herr Kowalleck, forderten zwischenzeitlich im Gegensatz dazu, alle Mittel zur Schuldentilgung einzusetzen. Wenn ich an den Antrag aus dem Dezember erinnern kann, waren es dann wieder die Kommunen. Das ist schon sprunghafte Meinungsentwicklung, die in der CDU-Fraktion hier hin und her geht. Das zeigt letztendlich, dass Sie kein finanzpolitisches Konzept für dieses Land haben. Der angedachte Einsatz weiterer Mittel aus der Rücklage in Höhe von 140 Millionen Euro, um den Aufwuchs des Sondervermögens Wasser- und Abwasser zu verhindern, sowie der Einsatz von 26 Millionen, um ökologische Altlasten – vorwiegend von Kali und Salz – abzubauen, zeigt durchaus, dass die rot-rot-grüne Landesregierung sehr verantwortungsvoll mit den zur Verfügung ste
henden Ressourcen auf finanzieller Basis im Land umgehen kann. Und die Summe, die zur Schuldentilgung eingesetzt werden sollte, ist durch Kollegen Höhn ja hier auch schon genannt worden. Es wird mit Rot-Rot-Grün kein unüberlegtes Ausgeben von finanziellen Mitteln in unserem Land geben.
Ich beantrage abschließend die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss, den Justiz- und den Haushalts- und Finanzausschuss und dabei federführend an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich freue mich auf eine schnelle Bearbeitung, sodass wir den Kommunen zügig diese finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können. Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne, mit dem jetzt in Punkt a) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird das Ergebnis eines langen und nicht immer einfachen Diskussionsprozesses – Herr Minister Dr. Poppenhäger ist ja bereits darauf eingegangen – dokumentiert. Dieses Ergebnis stellt einen klassischen Kompromiss dar, welcher insbesondere die seit vielen Jahren engagiert wirkenden Bürgerinitiativen im Bereich der Kommunalabgaben nicht zufriedenstellen wird. Trotzdem ergeben sich mit dem Gesetz, sollte es so beschlossen werden, spürbare Möglichkeiten zur nachhaltigen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern.
Der Kernpunkt des Gesetzes besteht darin, dass Gemeinden zukünftig selbst entscheiden können, ob sie für Investitionsmaßnahmen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2006 beendet wurden, noch Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht.
Herr Kellner, Sie bewegten sich vorhin ein bisschen im Bereich der Spekulation, was Gemeinderäte und Bürgermeister dann eventuell entscheiden. Ich habe da sehr großes Vertrauen in die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, dass sie dort sachgerechte Entscheidungen auch im Interesse der Bürger treffen. Zusätzlich besteht dann die Möglichkeit, bereits vereinnahmte Beiträge an die Grundstückseigentümer zurückzuzahlen. Die Voraussetzungen dafür sind aber sehr hoch. Die jeweiligen Gemeinden müssen nachweisen, dass sie dauerhaft leistungsfähig sind und seit dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen haben. Mit der Regelung wird in der Tat die Entscheidungskompetenz der Gemeinden erheblich erhöht und die Möglichkeiten einer entsprechenden Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gewährt. Es gibt somit die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht mehr für Maßnahmen zahlen müssen, die vor zehn Jahren und mehr erfolgt sind. Diese bisher auf der Grundlage der Gesetzeslage erfolgte Praxis ist für die Leute zu Recht überhaupt nicht mehr nachvollziehbar und führt landauf landab zu Protest und Frust.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir brauchen dieses zeitnahe Einräumen des gesetzlichen Ermessens, da in diesem Jahr noch weit über 100 Gemeinden für abgeschlossene Maßnahmen Beiträge erheben müssen. Diese Gemeinden sollten jetzt von der Möglichkeit Gebrauch machen, Festsetzungsbescheid und Zahlungsaufforderung in einem separaten Bescheid vorzunehmen. Auf diese Möglichkeit hat das Ministerium für Inneres und Kommunales in einem Rundschreiben vom 21.10.2016 an die Landratsämter und staatlichen Verwaltungsbehörden hingewiesen. Damit kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der nunmehr von der Landesregierung geplanten Regelung profitieren, auch wenn das Gesetz erst Anfang 2017 beschlossen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, was jetzt vorliegt, ist das Ergebnis des im Koalitionsvertrag verankerten und von Minister Dr. Poppenhäger dargestellten Dialogprozesses und eines intensiven Verhandlungsprozesses innerhalb der Koalition. Mehr, sage ich hier, war nicht drin. Ich will trotzdem betonen, dass Die Linke weiterhin an ihrer grundsätzlichen Forderung der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Einführung einer Infrastrukturabgabe festhält. Aus unserer Sicht bleibt es zu bedenken, ob das Instrument der Beitragsfinanzierung, das zu Ende des 19. Jahrhunderts in Preußen entwickelt wurde, tatsächlich noch geeignet ist, um im 21. Jahrhundert die Probleme in Thüringen zu lösen.
Hier müssen wir weiterhin die Diskussion führen. Ausdrücklich ist die Regelung im Gesetzentwurf zu begrüßen, dass Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügten und eine Straßenausbaumaßnahme planen, spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbausatzung beschlossen haben müssen. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und da sind wir uns ja gemeinsam einig. Mit dem Punkt b), dem eingebrachten Gesetzentwurf, setzt Rot-Rot-Grün ein Versprechen um und hält somit Wort. Mit der Gesetzesinitiative wird Rechtssicherheit bei der Verwendung von Kurbeiträgen zur Finanzierung kostenloser ÖPNV-Angebote geschaffen. Mit dem Gesetzentwurf wird in § 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes klargestellt, dass der Kurbeitrag künftig ausdrücklich auch verwendet werden darf, um die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Kur- und Erholungsgäste zu finanzieren. Die Möglichkeiten zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung in Kombination mit touristischen Aktivitäten leistet einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung von Tourismusstandorten und fördert zudem die umweltfreundliche Mobilität vor Ort. Für Kur- und Erholungsorte ist deshalb nahe liegend, solche touristischen Verkehrsangebote über die Erhebung von Kurbeiträgen zu finanzieren. Auch wenn bereits durch die jetzige Gesetzeslage Angebote wie das Rennsteig-Ticket ermöglicht worden sind, wird mit der von der Koalition eingebrachten Klarstellung Rechtssicherheit geschaffen.
Ich beantrage somit die Überweisung des Gesetzentwurfs in Punkt a) an den Innen- und Kommunalausschuss und in Punkt b) federführend ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich wünsche mir konstruktive und zugleich zügige Beratungen, damit die vorgesehenen Regelungen schnell in Kraft treten können. Wir könnten schon einen Schritt weiter sein, wenn unser Dringlichkeitsantrag in der letzten Sitzung hier angenommen worden wäre, dann wären wir jetzt schon im Prozess der Anhörung. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das in der Drucksache 6/2990 vorliegende Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, das wir heute mit Dringlichkeit auf die Tagesordnung setzen wollen, hat unmittelbar Auswirkungen auf über 100 Kommunen und ihre Einwohner in unserem Freistaat. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder über die Problemlage der Straßenausbaugebühren mit sehr unterschiedlichen Standpunkten im Hohen Haus diskutiert. Auch in der 6. Wahlperiode hat es nun zwei Jahre gedauert, bis ein Gesetz vorliegt, das zumindest Teile der Problemlage löst. Sicher hätten sich einige im Land und auch hier im Hohen Haus gewünscht, dass der Gesetzentwurf in seiner Erarbeitung schneller zur Einreichung gekommen wäre und nicht erst jetzt auf dem Tisch liegt. Die Komplexität des Sachverhalts hat aber diese Zeit gebraucht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag auf Dringlichkeit die erforderliche Zweidrittelmehr
heit zu geben. Damit eröffnen Sie den von mir genannten Gemeinden, im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Sollte dies nicht geschehen, kommt auf die Verwaltungen Mehrarbeit zu, denn sie müssen, wie im Anschreiben des Landesverwaltungsamts beschrieben, eine Trennung zwischen dem Festsetzungsbescheid und dem Leistungsgebot vornehmen. Über die Parteigrenzen hinaus sollten wir das verhindern, indem wir das Gesetz heute in den parlamentarischen Lauf bringen und somit keine Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger zumindest begünstigen. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will mein Fazit vorwegnehmen: Mit ihrem heute zu besprechenden Antrag will die CDU ihre alte Politik der kommunalen Hilfspakete ohne grundsätzliche Reformen der kommunalen Strukturen fortsetzen. 89 Millionen Euro sollen aus der Rücklage genommen und mehr oder weniger per Gießkanne über das Land verteilt werden, letztlich die Auflage von Hilfspaket IV. Das ist weder sinnvoll noch nachhaltig. Wie sagte mein Kollege Kuschel an der Stelle auch gern mal etwas flapsig: Fenster auf, Geld raus, Fenster zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Tatsache, dass die größte Oppositionsfraktion dann noch nicht einmal in der Lage ist, dem Landtag einen qualifizierten Gesetzentwurf vorzulegen, spricht für sich selbst.
Herr Mohring, hören Sie doch erst einmal zu!
Zudem hat die CDU im Dezember letzten Jahres sowohl bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 als auch zum rot-rot-grünen reformierten Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich komplett auf eigene konstruktive Vorschläge verzichtet und keinerlei Änderungsanträge vorgelegt. Aus diesem Grund kann ich der CDU die Ernsthaftigkeit ihres Vorstoßes zum jetzigen Zeitpunkt nicht abnehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, RotRot-Grün hat den Kommunalen Finanzausgleich gerechter gestaltet und zudem die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr um 50 Millionen Euro erhöht. Mit dem jetzt durch den Landtag verabschiedeten Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen werden die Voraussetzungen zur Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen im Freistaat geschaffen.
Die finanzielle Lage der Kommunen ist trotz jährlicher Hilfsprogramme in den Jahren 2013 bis 2015 in dreistelliger Millionenhöhe zum Teil dramatisch. Fast jede siebte Gemeinde ist in der Haushaltssicherung, jede zehnte Gemeinde hatte 2015 keinen Haushalt, jede vierte Gemeinde hat keine Rücklage mehr. Die Thüringer Gemeinden haben im Vergleich der 13 Flächenbundesländer eine sehr unterdurchschnittliche Steuerkraft. Nur ein Viertel der Ausgaben können die Kommunen durch eigene Steuereinnahmen abdecken. Nahezu 60 Prozent der kommunalen Einnahmen sind Landeszuweisungen, deshalb brauchen wir eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform mit dem Ziel der Stärkung der kommunalen Ebene.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
seit Jahren sind die kommunalen Investitionen in Thüringen rückläufig. Im Vergleich zu den 90erJahren investieren die Thüringer Kommunen nur noch 40 Prozent. Dieser Rückgang ist nicht dadurch begründet, dass es keinen Investitionsbedarf gebe. Im Gegenteil: Die Investitionsbedarfe sind unverkennbar, auch weil zwischenzeitlich Ersatzinvestitionen für Projekte anstehen, die nach 1990 gebaut wurden. Die Thüringer Kommunen müssten jährlich mindestens 800 Millionen Euro zusätzlich investieren. Dies gelingt nur, wenn allgemeine Verwaltungskosten durch Strukturveränderungen für Investitionen freigesetzt werden können. Von den 849 Thüringer Gemeinden haben 571 weniger als
1.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Dieser Kleinkrieg ist das größte Hemmnis für die Erhöhung der kommunalen Investitionstätigkeit.
Nun noch einige Ausführungen zu den aktuellen Zahlen: 2016 und 2017 enthält der KFA eine Finanzausgleichsmasse von jeweils 1,901 Milliarden Euro. Außerhalb des KFA erhalten die Kommunen zudem Zuweisungen und Zuschüsse von weit über 900 Millionen Euro. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse errechnet sich auf der Grundlage des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes als Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Anteil der Kommunen von 36,92 Prozent an der jeweiligen Gesamtmasse im Durchschnitt des vergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre sowie den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Durchschnitt des vorangegangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre. Diese Gesamtmasse betrug in den beiden Jahren zuvor 1,85 Milliarden Euro. Hören Sie an dieser Stelle gut zu, damit hier endlich einmal mit dem Mär aufgeräumt wird,
Rot-Rot-Grün hätte die Finanzausgleichsmasse – wie behauptet und in der vorherigen Rede auch wiederholt – mit Einbeziehung des Kommunalen Hilfspakets um 100 Millionen Euro gesenkt und nicht um 50 Millionen Euro erhöht. Grundlage für die Berechnung des Vorjahrs bildet übrigens das vom damaligen CDU-Finanzminister Voß unter Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände ab dem Jahr 2013 geltende neue Finanzausgleichsgesetz. Wir haben immer deutlich gemacht, dass dieser neue KFA die strukturelle Schwäche der Kommunen brutal offengelegt hat. Anstatt allerdings endlich Maßnahmen einzuleiten, die dieser strukturellen Schwäche entgegenwirken, wurden Hilfspakete aufgelegt. Im Jahr 2014 wurden hierfür von der alten Koalition über 100 Millionen Euro und für das Jahr 2015 nochmal über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche im Jahr 2015 durch die rotrot-grüne Koalition über das Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz um über 100 Millionen Euro ergänzt worden sind. Und nun wollen Sie mit einem weiteren Hilfspaket nachschießen, ohne ein nachhaltiges Konzept zur Stärkung der kommunalen Strukturen anzubieten. Das Wort Hilfspaket macht bereits eines deutlich: Es handelt sich um Hilfen in außergewöhnlichen Situationen für einen eingegrenzten Zeitraum und nicht um eine Dauerfinanzierung. Rot-Rot-Grün hat sich zum Ziel gesetzt, den KFA so auszurichten, dass keine weiteren Hilfspakete benötigt werden.
Das geht aber nur über die Schaffung von leistungsfähigen, kommunalen Strukturen, die wir mit
dem Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen auf den Weg gebracht haben. In diesem Sinne, Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, wenn man die Reden zum Haushalt in den einzelnen Bereichen, die wir bis jetzt hier behandelt haben, verfolgt, hört man von der CDU aus der Mitte des Hauses auf der einen Seite immer eines: Der Haushalt ist aufgebläht. Und wenn man den Reden etwas folgt, stellt man fest, dass jeder für sich mehr Geld in seinem Einzelplan oder Ressort fordert. Also Sie müssen sich dann schon an irgendeiner Stelle entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Das hätten Sie natürlich am besten in Form von Änderungsanträgen ausdrücken können. Aber das haben Sie verweigert. Wenn ich die Worte des Kollegen Pidde noch einmal nehmen kann: Also das ist schon dünne Suppe, die letztendlich auf den zwei Entschließungsanträgen gelandet sind, die heute früh hier reingeflattert sind. Ich stelle für uns fest: Rot-Rot-Grün hat Wort gehalten und die Finanzausgleichsmasse 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht. Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Kommunen weitere 1,2 Milliarden Euro. Damit fließt jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen. Das
ist die Botschaft, die für die Kommunen von diesem Haushalt entgegen aller Unkenrufe der Opposition – wir hatten ja gerade wieder einen – ausgeht. Denn letztendlich rechnen Sie in den Kommunalen Finanzausgleich das kommunale Hilfspaket mit ein. Wenn man sich die konkreten Zahlen ansieht, die es letztendlich dann umfasst hat, dann muss man schon feststellen, dass 2014 1,85 Milliarden Euro im Kommunalen Finanzausgleich gestanden haben, im Plan 2015 1,853 Milliarden Euro und da kam das kommunale Hilfspaket mit drauf. Jetzt im Plan für 2016 und 2017 stehen 1,901 Milliarden Euro drin. Das kann ein Kind in der 8. Klasse schon ausrechnen, dass das letztendlich die Mehrsumme ausmacht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs sind besondere kommunale Belastungen wie die Wahrnehmung übertragener Aufgaben bei Kindertagesstätten, Sozialkosten, Kurortstatus, außergewöhnliche Umweltbelastung und die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr besser berücksichtigt als bisher. Die kommunalen Spitzenverbände und viele Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie Landräte verwiesen darauf, dass der Finanzausgleichsmasse mindestens 100 Millionen Euro fehlen. Ich bin jetzt schon darauf eingegangen. Begründet wird diese Rechnung mit dem im Jahr 2015 einmal – ich wiederhole: einmal – aufgelegten Hilfsprogramm von Rot-Rot-Grün hier im Land. Diese Aufrechnung kann zwar aus kommunaler Sicht nachvollzogen werden und ich bin selbst ehrenamtlicher Bürgermeister und weiß, wovon ich rede – übrigens, ohne Schlüsselzuweisungen für meinen Ort zu kriegen –, lässt aber eine Vielzahl von Aspekten und Herausforderungen von dem, was Land und Kommunen letztendlich leisten müssen, außer Betracht. Rot-Rot-Grün hat einen ersten Schritt für einen gerechten und ausgewogenen Finanzausgleich vollzogen. Das kommunale Hilfspaket von 135 Millionen Euro war auf das Jahr 2015 begrenzt und stellte den Kommunen Millionen Euro an Investitionspauschale und davon 36 Millionen Euro für Schulbauten und Schulsporthallen zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die Finanzausgleichsmasse keine Anrechnung zusätzlicher Steuereinnahmen der Kommunen..., die sich aus den Steuerschätzungen vom November 2015 im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2015 ergeben. Dies sind immerhin 17 Millionen Euro für 2015 und rund 6 Millionen Euro für 2016 und 2017. Das macht zusammen 41 Millionen Euro. Wohl gemerkt wird dies für die Kommunen nicht angerechnet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein Vergleich: Die Finanzausgleichsmasse zwischen den neuen Flächenbundesländern, wie er auch in der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vor einigen Tagen vorgenommen wurde, ist nur bedingt geeignet, ein reales Bild zu zeichnen. Ich werde Ih
nen das begründen. Thüringen hat die Ausgleichszahlungen für die Kosten der Unterkünfte laut SGB II – rund 120 Millionen Euro im Jahr – und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus dem SGB XII – rund 80 Millionen Euro im Jahr – außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gestellt, das übrigens nach der Neudatierung im Jahr 2012.
In Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind diese Zahlungen Bestandteil der Finanzausgleichsmasse. Eine solche Herangehensweise wäre auch in Thüringen umsetzbar. Damit würde formal die Finanzausgleichsmasse um 200 Millionen Euro steigen, ohne dass aber die Kommunen mehr Geld erhalten würden. Deshalb sind bei der Bewertung der Finanzausgleichsmasse auch Zahlungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs einzubeziehen. Thüringen hat einen bedarfsorientierten Finanzausgleich. Der 2013 ermittelte Bedarf unter Berücksichtigung der Einnahme wurde durch Berücksichtigung der Kostenentwicklung fortgeschrieben. Der neue Bedarf wurde ebenfalls berücksichtigt. Der Mindestbedarf wurde durch Gutachten auf rund 1,65 Milliarden Euro geschätzt. Das hat mein Vorredner, Herr Höhn, schon genannt. Im Übrigen erfolgt das auf der Basis des Modells, welches vom alten Finanzminister Herrn Voß entwickelt worden ist. Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushalts für 2016 hingegen 1,9 Milliarden Euro als Finanzausgleichsmasse festgelegt. Bei der Bedarfsermittlung ist zu beachten, dass die meisten Bedarfsindikatoren einwohnerbezogen ausgestaltet sind. Durch den anhaltenden Rückgang der Einwohnerzahl reduziert sich zwangsläufig der Bedarf. Uns ist bewusst, dass dieses einwohnerbezogene System der Bedarfsermittlung nicht optimal ist. Es wird deshalb derzeit geprüft, damit im Künftigen Indikatoren zur Gestaltung kommen, die die kommunalen Bedarfe auch bei rückläufigen Einwohnerzahlen wirksam und näher abbilden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, aufgrund zahlreicher Hinweise und Forderungen der Kommunen hat Rot-Rot-Grün Veränderungen bei der Verteilung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen, um so besondere Bedarfe einzelner Kommunen besser zu berücksichtigen. Die Veränderungen sind im Einzelnen:
- Die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs, der steuerunabhängig als Pro-Kopf-Einwohner-Betrag ausgezahlt wird und den ungedeckten Finanzbedarf für die Aufgabenerledigung im übertragenen Wirkungskreis abdecken soll. Er hat sich deutlich erhöht. Das wurde sogar bei mir im Landkreis, im Saale-Orla-Kreis, bei der Einbringung des Haushalts, der übrigens durch einen CDU-Landrat pünktlich eingebracht worden ist – es geht also auch anders – noch einmal betont.
- Die Erhöhung der besonderen steuerkraftunabhängigen Finanzzuweisungen für den Bereich der Kindertagesstätten: Zusätzlich wird der Ausgleichssatz zwischen Wohngemeinde und Kindertagesstättengemeinde für Gastkinder von bisher 70 auf 80 Prozent erhöht. Das war ein ewiger Streitpunkt, der zwischen Kommunen, die einen Kindergarten hatten, und solchen, die keinen hatten, rund um die Uhr eigentlich über die letzten Jahre immer getobt hat.
- Einführung besonderer Bedarfszuweisungen für Kurorte, besondere Umweltbelastungen und die Einführung des Digitalfunks: Daran möchte ich wirklich erinnern. Es gibt unheimlichen Handlungsbedarf für die Abstimmung der einzelnen Kräfte, die bei Rettungseinsätzen zum Einsatz kommen, also zwischen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Wenn wir das bei der Polizei machen, ist es zwingend geboten, auch die anderen Kräfte dort dementsprechend auszustatten. Dem stellt sich die Landesregierung.
- Die Erhöhung des Kindersatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von bisher 4,5 auf 6,7 Einwohner für alle Kinder bis sechs Jahre und die Erhöhung des Sozialsatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung von bisher acht auf 14 Einwohner pro Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzbuch II: Diese Veränderungen haben zwangsläufig eine Umverteilungswirkung. In der Folge erhalten elf der 23 Landkreise – die Zahl ist schon gefallen – und der kreisfreien Städte für den Bereich der Schlüsselzuweisungen für Landkreisaufgaben unter Berücksichtigung des Mehrbelastungsausgleichs 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld und zwölf Landkreise und kreisfreie Städte weniger. Diese Umverteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Belastungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sowie der stärkeren Berücksichtigung der Kinder bis sechs Jahre und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Sozialgesetzbuch II. Auch bei den Gemeinden gibt es derartige Umverteilungswirkungen. 485 der 849 Gemeinden bekommen in der Summe von Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben, Mehrbelastungsausgleich und Aufwuchs der besonderen Finanzzuweisungen für die Kinderbetreuung 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld – 485 Kommunen immerhin.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Land auch den zehnprozentigen Kommunalanteil für das Kommunale Investitionsprogramm des Bundes übernimmt. Dazu ist bis jetzt überhaupt noch nichts gesagt worden. Dadurch können Thüringer Kommunen rund 84 Millionen Euro für investive Maßnahmen zusätzlich in Anspruch nehmen, ohne eigene Mittel einzusetzen. Auch wenn der Finanzausgleich noch nicht optimal ist – und das weiß ich als Bürgermeister –, hat Rot-Rot-Grün den Einstieg in einen gerechten Finanzausgleich vollzogen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, unabhängig davon verweisen wir aber auch darauf, dass in der Vergangenheit angelegte und nicht einer Lösung zugeführte strukturelle Probleme auf kommunaler Ebene nicht allein durch Strukturveränderungen im Finanzausgleich oder etwa durch mehr Geld behoben werden können. Aus diesem Grund hat sich Rot-Rot-Grün dazu bekannt, eine Funktional-, Verwaltungs- und Gemeindegebietsreform auf den Weg zu bringen und die Aufgabenkritik ebenso wie die Betrachtung der Landesverwaltung dort mit einzubeziehen.
In diesem Sinne möchte ich meine Rede hier beenden. Alles, was mit innerer Sicherheit zu tun hat, wird mein Kollege Dittes machen. Ich hoffe, dass die Mehrheit des Hauses uns hier unterstützt und dem seine Zustimmung gibt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben seitens der CDU von diesem Rednerpult heute viel Polemik gehört. Wir haben viel Kritik gehört, aber nicht einen einzigen Vorschlag.
Und mit ständiger Wiederholung Ihrer Polemik ändern Sie in diesem Land überhaupt nichts. Ich danke ausdrücklich dem Innenminister dafür, dass er Sie noch einmal darauf hingewiesen hat, dass viele finanzpolitische Probleme, die wir in diesem Land haben, auf die Vorgängerregierung zurückzuführen sind und auf den
Finanzminister Voß, der dort an der Spitze des Finanzministeriums gestanden hat. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs ein weiterer Schritt ist, um die Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land zu verbessern.
Das ist angemessen an dem finanziellen Rahmen, der uns zur Verfügung steht. Der Kommunale Finanzausgleich wird damit ab 2016 strukturell und finanziell den Erfordernissen angepasst und in einigen Punkte natürlich auch verändert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2016/2017 enthält jeweils 1,901 Milliarden Euro Finanzausgleichsmasse. Außerhalb des KFA erhalten die Kommunen zudem Zuweisungen in Höhe von 900 Millionen Euro. Alles in allem fließen also über 2,8 Milliarden Euro an die Kommunen in Thüringen. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse errechnet sich auf der Grundlage des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes als Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Anteil der Kommune von 36,92 Prozent an der jeweiligen Gesamtmasse im Durchschnitt des vergangenen Jahres und der zwei davorliegenden Jahre und den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Durchschnitt des vorangegangenen Jahres und der zwei Jahre davor. Diese Gesamtmasse betrug in den beiden Jahren zuvor 1,85 Milliarden Euro. Grundlage für die Berechnung – und das wiederhole ich jetzt nochmal – der Vorjahre bildete das vom damaligen CDU-Finanzminister Voß unter Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände ab dem Jahr 2013 geltende neue Finanzausgleichsgesetz. Wir haben immer in den Haushaltsdebatten der letzten Jahre unter Finanzminister Voß, CDU, deutlich gemacht, dass dieser neue KFA die strukturelle Schwäche der Thüringer Kommunen brutalst offengelegt hat. Anstatt allerdings endlich Maßnahmen einzuleiten, die dieser strukturellen Schwäche entgegenwirken, wurden Hilfspakete aufgelegt. Im Jahr 2014 wurden hierfür von der alten Koalition 100 Millionen Euro und für das Jahr 2015 noch mal über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche im Jahr 2015 durch die rot-rot-grüne Koalition über das Kommunalfinanzübergangsgesetz um über 100 Millionen Euro – ich glaube, genau 102 Millionen Euro – ergänzt worden sind. Das Wort „Hilfspaket“ macht aber bereits deutlich: Es handelt sich um Hilfe in außergewöhnlichen Situationen für einen eingegrenzten Zeitraum und nicht um eine Dauerfinanzierung. Rot-Rot-Grün hat sich zum Ziel gesetzt, den KFA so auszurichten, dass keine weiteren Hilfspakete benötigt werden. Das geht aber nur über die Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen. Mit der Vorlage des Entwurfs eines Leitbilds „Zukunftsfähiges Thüringen“ wurden dafür letzte Woche erste Schritte gegangen und der Prozess eingeleitet und er
wird auch morgen eine Rolle hier im Hohen Haus spielen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu sichern. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der konkreten Anforderung, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Juni 2005 und vom 2. November 2011 an die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs gestellt hat, ist bei der Bemessung der vom Land an die Kommunen auszureichenden Finanzausgleichsleistungen insbesondere der kommunale Finanzbedarf zugrunde zu legen. Hierzu wurde bei der Novelle im Jahr 2013 der konkrete Zuschussbedarf der kommunalen Aufgabenbereiche anhand der aktuell verfügbaren Jahresrechnungsstatik 2010 erfasst und im Hinblick auf die jeweiligen Bedarfsträger anhand spezifischer Fortschreibungsparameter auf das Finanzausgleichsjahr 2013 fortgeschrieben. Zur dauerhaften Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Thüringer Kommunen ist der Gesetzgeber verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Zu diesem Zweck sieht das Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 in der jeweils geltenden Fassung in bestimmten Abständen sogenannte große und kleine Revisionen vor, um anhand der tatsächlichen Entwicklung der kommunalen Ausgaben nach der Jahresrechnungsstatik und spezifischen Überprüfungsparametern die angemessene Finanzausstattung bzw. die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu überprüfen.
Eine Besonderheit bildet in diesem Zusammenhang die sogenannte Übergangsevaluierung nach § 3 Abs. 8 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, da erstmalig nach der Einführung des neuen Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2013 mit der Jahresrechnungsstatistik 2013 belastbare Zahlen zu dessen Wirkung vorlagen. Zur Übergangsevaluation, deren Umfang einer großen Revision nach dem geltenden § 3 Abs. 7 entspricht, wurde ein ausführlicher Bericht erarbeitet. Der Bericht wurde im Beirat für kommunale Finanzen abschließend beraten. Daran haben wir unseren Handlungsbedarf am KFA abgeleitet und Veränderungen eingearbeitet. Im KFA-Entwurf der Landesregierung sind folgende wesentliche Änderungen eingearbeitet – es umfasst insgesamt 16 Punkte. Ich werde mich jetzt auf einige wenige konzentrieren.
Die Verschiebung der Aufteilungsverhältnisse im Partnerschaftsmodell, wie das der Minister schon geäußert hat, führt zu einer Erhöhung des Anteils der Kommunen, die jeweils 48 Millionen Euro pro Finanzjahr beträgt. Wir bewegen uns jetzt nach 36,92 Prozent auf 63,08 Prozent zu für eine bessere Verteilung in Richtung der Kommunen durch: die
Abschaffung der Ausgleichspflicht aus dem Landeshaushalt für die Stabilisierungsfonds zur Abrechnung, keine Differenzierung mehr zwischen kleiner und großer Revision, nur noch große Revisionen entsprechend den Haushaltsjahren, Doppelhaushalt oder Einjahreshaushalt und die Einführung neuer Sonderlastenausgleiche. Dabei ist schon die Einführung des Digitalfunks ausgeführt worden. Den Kommunen hat besonders Kopfzerbrechen gemacht, wie dieser finanziert werden soll. Wir haben uns mit dem neuen KFA darauf eingestellt. Die Beseitigung besonderer Umweltbelastungen ist ebenfalls schon angesprochen worden und dazu die Belastung der Kurorte, die mit 19 an der Zahl in Thüringen besondere Aufwendungen haben. Diese kämpfen schon seit vielen Jahren mit finanziellen Aufwendungen, denn sie sollen letztendlich auch Aushängeschild unseres Freistaats sein. Dies wurde jetzt beachtet.
Die Aufteilung der Schlüsselmasse auf Landkreise und Gemeinde wurde zugunsten der gemeindlichen Schlüsselmasse von 41,3 Prozent auf 41,4 Prozent erhöht. Ich möchte auch die Anhebung des Kindersatzes von 4,5 auf 6,7 Prozent nennen, die die Kommunen jetzt in eine wesentlich bessere Situation bei der Betreuung von Kindern versetzt.
Die Neurechnung der Einwohnerpauschalen des Mehrbelastungsausgleichs, dazu der Punkt der Berücksichtigung der gestiegenen Verwaltungskosten der Flüchtlingsbetreuung als Sonderposition – es hat schon mehrmals hier eine Rolle gespielt –, dabei soll nunmehr eine Zahl von 17.000 Flüchtlingen zugrunde gelegt werden. Die Abweichung von der letzten Prognose, die für Thüringen für das Jahr 2015 22.000 Flüchtlinge vorsieht, wird damit begründet, dass eine bedeutende Anzahl an Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht ist und nach dem Entwurf des sogenannten Asylbeschleunigungsgesetzes dort länger als bisher verweilen soll.
Weiterhin ist hier die Einführung eines Schwellenfreibetrags für die Finanzausgleichsumlage von 15 Prozent genannt worden. Das betrifft mich übrigens als Kommune und ehrenamtlicher Bürgermeister in unserem Land ebenfalls. Ich denke, es ist ein richtiger Schritt in die Richtung, Investitionen in den Kommunen weiter anzutreiben, um Infrastruktur zu schaffen, um Gewerbe anzusiedeln und nicht davor abzuschrecken.
Der Entwurf der Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes wurde als Artikel 2 aufgenommen. Er sieht eine leichte Erhöhung der Kindertagesstättenpauschale vor. Da zugleich die Prognose der zu betreuenden Kinder insbesondere aufgrund des Wegfalls von Landeserziehungsgeld und Bundesbetreuungsgeld angehoben wurde, beschränkt sich
die Erhöhung der Pauschalen von 270 Euro auf 290 Euro bzw. von 130 auf 140 Euro.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der KFA-Entwurf stellt eine solide Grundlage für die Arbeit im Ausschuss dar. Für die Erarbeitung möchte ich dem Innenminister und seinen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Ich bitte um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und hoffe, dass sich dort die CDU entgegen dem heutigen Tag an einer konstruktiven Arbeit beteiligt, sodass wir für unser Land das Beste erreichen. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, heute liegt uns der Landeshaushalt und mit diesem der Kommunale Finanzausgleich in Kapitel 17 20 für das Haushaltsjahr 2015 vor. Als wir in die Diskussion und die folgende erste Lesung eingestiegen sind, bemängelte die größte Oppositionspartei den späten Zeitpunkt. Später war es die Schnelligkeit, die auf Kritik gestoßen ist. Traditionell ist dabei der Kommunale Finanzausgleich ein stark diskutierter Abschnitt. Die Diskussion setzt bei grundsätzlichen Fragen wie dem Partnerschaftsgrundsatz ein. Nicht die Sache an sich wird dabei infrage gestellt, sondern die Höhe, die dabei angesetzt wird.
Im Jahre 2015 stehen dafür 1,853 Millionen Euro zu Buche. Die Berechnungsgrundlage, die eine gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen vorsieht, wird auf dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 getätigt. Schon dies führte auch in der Vergangenheit zu vielfältigen Diskussionen und gehört erneut in die Prüfung. Dies kann aber nur mit einer völligen Neuausrichtung des KFA geschehen. Für uns war es beim Einstieg in die Erarbeitung und Diskussion klar, dass dies in diesem Jahr nur ein Übergangs-KFA werden wird.
Festzustellen ist, dass die Finanzausgleichsmasse als größte Einzelposition gegenüber 2014 um 14,23 Millionen Euro steigt. Die interne Verteilung der Finanzausgleichsmasse richtet sich ebenfalls
nach den Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Auf dessen Grundlage steigt die Gesamtschlüsselmasse gegenüber 2014 um 12 Millionen Euro. Der Anteil für Gemeindeaufgaben beträgt 542,8 Millionen Euro und jener für die Kreisaufgaben 751,5 Millionen Euro. Die kreisfreien Städte erhalten aus beiden Schlüsselmassen eine Zuweisung. Insgesamt finden wir 310,8 Millionen Euro im Sonderlastenausgleich, dabei für die Position Kindertagesbetreuung 210,3 Millionen Euro und im Bereich Schule und Schülerbeförderung 100,6 Millionen Euro.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch die neue Landesregierung hat in vielfältiger Weise mit den Altlasten der letzten Regierung zu kämpfen. Durch die Verhinderung der Bildung von leistungsfähigen Strukturen auf der kommunalen Ebene ist man auch jetzt gezwungen, 16,8 Millionen Euro im Landesausgleichsstock sowie 48 Millionen Euro aus dem aufgestockten Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz zur Verfügung zu stellen. Weitere 10 Millionen Euro Garantiefondsmittel stehen bereit, um zu helfen. Der Rückgang der Garantiefondsmittel gegenüber 2014 ist der positiven Entwicklung der kommunalen Steuern geschuldet. Insgesamt stehen in dem Hilfspaket 102 Millionen Euro zur Verfügung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, in einer Vielzahl von Gesprächen, schriftlichen und mündlichen Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände ist es zu einem regen Gedankenaustausch gekommen. Das von den Regierungsparteien eingebrachte Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde nach oben verändert. Wir hören nicht nur zu, sondern stellen auch nach sachlicher Diskussion Veränderungen dar. Wer sich aber der Hilfe für die Kommunen verweigert, obwohl er ursächlich für die Missstände mitverantwortlich ist und dies mit seinen Gegenstimmen im Hohen Haus dokumentiert, sollte sich in den folgenden Diskussionen an Sacharbeit orientieren. Wir wissen, dass wir mit dem Kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2015 keine ursächlichen Probleme der Thüringer Kommunen lösen. Wir steuern aber bereits jetzt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat auf eine auskömmliche Finanzierung in leistungsstarken Kommunen in den kommenden Jahren um.
Ich lade die kommunalen Spitzenverbände und alle kommunalen Mandatsträger sowie auch die Opposition im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu diesem spannenden Prozess ein und hoffe, dass es uns gelingt, im neuen Kommunalen Finanzausgleich im Doppelhaushalt unsere Kommunen endlich mal so zu finanzieren, wie es notwendig ist und es die alte Landesregierung in ihrer gesamten Legislaturperiode nie geschafft hat. Danke.