Ute Lukasch
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ebenfalls ein herzliches Willkommen, Herr Oberbürgermeister! Ich freue mich sehr, dass Sie der Aktuellen Stunde beiwohnen. Ich würde mal sagen, der Antrag „Intransparenz von Immobiliengeschäften der Landesregierung in Gera“ ist ein bisschen spät. Die erste Pres
semitteilung gab es schon im März und der Oberbürgermeister informierte den Stadtrat bereits im Januar. Sie hätten vielleicht mal mit Ihren Fraktionskollegen reden sollen.
Darum geht es gar nicht. Es geht um die zeitliche Folge. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass Sie das am 24. Juni bei Twitter gelesen hätten. Hätten Sie die „Thüringer Allgemeine“ am 16.04. gelesen, da stand schon alles drin!
Für das Problem, was verursacht wurde, dass die städtische Gesellschaft im Prinzip in die Insolvenz gegangen ist und öffentliches Eigentum damit vernichtet wurde, holen wir das jetzt wieder zurück.
Ich glaube, dass das ein gutes Zeichen ist. Hier geht es nicht um das Geld und um rechte Tasche, linke Tasche und wie Sie da informiert werden. In Ihrem Antrag steht nicht ein einziges Wort dazu, dass es hier nicht nur um 5.000 Wohnungen geht, sondern um die Mieterinnen und Mieter, die in Gera darin wohnen.
Es geht darum, ihnen Sicherheit zu schaffen, dass diese Wohnungen nicht noch mal und noch mal verkauft werden. Ich war gestern erst im Finanzministerium, herrenlose Grundstücke hundertmal verkauft und es gibt keine Lösung, weil man die Eigentümer nicht findet. Um das zu vermeiden, ist das der einzig richtige Schritt, diese Immobilien wieder in Landeshoheit zu nehmen. Es gibt die Option, dass Gera die Wohnungen wieder zurückkaufen möchte. Das begrüße ich sehr, dass auch Gera dafür Anstrengungen unternimmt. Dass Zwischenschritte notwendig sind, um das zu gewährleisten, kann ich nur begrüßen.
Ich kann Ihre Haltung nicht verstehen. Sie hätten genauso gut im Infrastrukturausschuss nachfragen können oder mit einer Kleinen Anfrage. Es war längst in der Presse öffentlich bekannt. Der Stadtrat war zu jeder Zeit durch den Oberbürgermeister informiert.
Angefangen im Januar bis zum März waren mehrere Personen im Stadtrat in Gera. Die Finanzministerin selbst war im Stadtrat in Gera und hat darüber informiert und nach Lösungswegen gesucht. Nicht einfach nach dem Motto: Dann verscherbeln wir das, das kann man alles privatisieren. Man sucht nach Lösungswegen, das ehemals öffentliche Ei
gentum wieder in die öffentliche Hand zurückzuführen, damit man gewährleisten kann.
Da spielt es keine Rolle, ob dort 4,50 Euro oder 7 Euro Miete gezahlt werden, denn es geht um die Bürgerinnen und Bürger, es geht um Stadtentwicklung, die man nur gemeinsam betreiben kann.
Ich habe viele Jahre in Gera gearbeitet, ich weiß, wo die Wohnungen stehen. Stadtentwicklung ist nur möglich, wenn man das gemeinsam aus einer Hand macht, denn das bei dieser Größenordnung einzeln zu verscherbeln, lohnt sich, wie gesagt, nicht. Ich finde, dieser Schritt geht in die richtige Richtung. Verwunderlich ist schon, weil das ja im April und, wie gesagt, Mai auch noch mal in der Presse war – der Oberbürgermeister war mehrmals zu diesem Thema beim MDR zu sehen –, dass das in den Haushaltsberatungen gar keine Rolle gespielt hat. Wenn Sie da noch mal nachgefragt hätten, wo wir denn das Geld hernehmen, weil es ja in der Presse stand, das hätte mich dann nicht gewundert.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, Sie haben nie nachgefragt. Nie! Sie machen das jetzt zum Wahlkampfthema. Aber, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir stehen an Ihrer Seite, und wir finden diesen Schritt richtig. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Zukunft des Flugsportvereins „Otto Lilienthal“ Bad Langensalza e. V.
Die Stadt Bad Langensalza hat den Pachtvertrag mit dem Flugsportverein „Otto Lilienthal“ e. V. am Fliegerhorst in Bad Langensalza zum 31. Juli 2019 gekündigt aufgrund einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets Nord um eine Fläche von 42 Hektar. Laut Pressemitteilung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24. Mai 2019 wolle die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen das Gelände erschließen und vermarkten und dort einen der größten Industriestandorte in Westthüringen entwickeln. Der Pachtvertrag gehe ab 1. August 2019 in einen
Nutzungsvertrag des Flugsportvereins mit der LEG über.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kaufanfragen und ‑angebote gab es neben der LEG bei der Stadt Bad Langensalza, das Gelände von 42 Hektar zur möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets Nord zu erwerben?
2. Wann wurde der Kaufvertrag mit der LEG geschlossen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die bei der LEG vorliegenden Pläne zur Entwicklung eines großen Industriestandorts auf dem Gelände jeweils im Einzelnen?
4. Welche Alternativen werden bzw. wurden dem Flugsportverein „Otto Lilienthal“ Bad Langensalza e. V. in Gesprächen zur Ausübung des Flugsports und zu einer vertraglichen Vereinbarung angeboten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware wie jedes andere Wirtschaftsgut. Wohnen ist der bedeutendste Teil der Infrastruktur, ist Teil des Gemeinwesens – und dies ungeachtet der Eigentumsverhältnisse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mietpreisbremse hat versagt. Sie ist ein zahnloser Tiger.
Das ARD-Magazin „Panorama“ hat offengelegt, dass in 64 Städten Mieterinnen und Mieter mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Mieten aufwenden – eigentlich unfassbar. Wer soll und wer kann das bezahlen? Wenn Sie in Jena wohnen, zahlen sie 32,6 Prozent ihres Einkommens allein für die Miete, und in Erfurt ist es ähnlich. Sehr geehrte Damen und Herren, der Durchschnittslohn in Erfurt lag 2017 bei 1.926 Euro und in Jena sind es 2.081 Euro. Dann überlegen Sie mal, was Netto noch übrigbleibt, und dann mehr als 30 Prozent für Miete und der Rest muss reichen für Essen, Kleidung, Kinder, Fahrgeld usw.
Ich nenne Ihnen ein persönliches Beispiel. Meine Tochter ist alleinerziehend mit zwei Kindern, arbeitet als Krankenschwester, natürlich nur 30 Wochenstunden. Das ist in dem Gewerbe so üblich. Sie kommt also noch nicht einmal auf den Durchschnittslohn von Jena oder Erfurt. Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren, was es für meine Tochter heißt, monatlich die Miete aufzubringen, Schulsachen zu kaufen, Kleidung zu bezahlen oder einfach nur einmal ins Kino zu gehen, Popcorn zu kaufen und einen schönen Tag zu genießen. Neu
lich waren die Druckerpatronen alle, also: Oma macht das schon, ist ja für das Enkelkind. Ja, man springt da schon mal ein. Ferienlager und Urlaub in der Saison sind teuer und kaum leistbar.
Aus eigenen Erfahrungen sage ich Ihnen: Wir fordern sozialen Wohnungsbau für alle, die ihn brauchen. Nur zwei Zahlen zur Erinnerung: Kein Einkommen zum Auskommen haben in Jena 10.441 Menschen, in Erfurt sind es 21.930.
Meine Damen und Herren, da haben wir noch nicht von den Rentnerinnen und Rentnern gesprochen. Fast jede zweite Rente in Deutschland liegt unter 800 Euro. Dann rechnen Sie sich aus bei 30 Prozent, wie viel da übrig bleibt. Wie sollen sich das Seniorinnen und Senioren beispielsweise in Erfurt oder Jena noch leisten können? Es gibt noch mehr Kommunen mit ähnlichen Verhältnissen in Thüringen. Das wird Gotha und noch ein paar andere betreffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam unsere Städte und Gemeinden auffordern, dass wir dieses Ziel – sozialer Wohnungsbau für alle, die ihn brauchen – auch erreichen. Wir können das, das ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, denn das ist in unserer Thüringer Verfassung fest verankert. Der Jurist Peter Weber hat in seinem viel beachteten Beitrag in der „JuristenZeitung“ deutlich aufgezeigt, was machbar ist und dass es machbar ist. Über das Wie können wir gern reden. Mietendeckelung ist Ländersache und dies wird von der Landesregierung umgehend geprüft. Ich bin dieser Landesregierung überaus dankbar, dass sie den Prüfantrag angenommen hat. Ich verspreche Ihnen, die Linke geht es an. Vielen Dank.
Danke schön. Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wir beschließen heute das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das war in den letzten Wochen und Monaten immer Thema in Funk und Fernsehen. Es wurde öffentlich genügend debattiert über den trockenen Sommer. Ich glaube, Klimaschutz geht uns alle an.
Dennoch sind wir der Meinung – es gibt ja immer Dinge, die kann man in einem Gesetz nicht optimal gestalten und nicht umsetzen –: Klimaschutz sollte sozial verträglich sein. In dem Klimaschutzgesetz ist geregelt, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser zukünftig, also ab dem Jahr 2030, 25 Prozent erneuerbare Energien haben sollen. Dies ist aber nur machbar, wenn wir uns heute schon darauf vorbereiten, langfristig planen. Deshalb wird die Landesregierung gebeten, ihr Beratungsangebot, was jetzt schon durch Thüringen fährt, auszuweiten, auch zu kombinieren und so zu gestalten, dass eine soziale Verträglichkeit gegeben ist. Nicht, dass Oma Müller mit 70 Jahren noch das Haus verkaufen muss, das
wäre schade, sondern wir leben alle in einer Welt und ich glaube, das tun wir unserer Umwelt und auch unseren Kindern und Enkelkindern zuliebe, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen.
Deswegen der Entschließungsantrag mit der Bitte an die Landesregierung, den Klimaschutz sozial verträglich zu gestalten. Danke.
Danke schön, Frau Präsidentin. Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Die Überweisung oder Behandlung des Gesetzes macht sich notwendig, weil am 25. Mai die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Das Gesetz selbst ist am 14.12.2016 umfangreich behandelt worden, sodass keine weiteren Änderungen außer der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung auf der Tagesordnung stand. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Annahme des Gesetzes. Danke schön.
Vielen Dank. Ich frage die Landesregierung:
Tempo 30 in Kleinromstedt
Mit einer Petition haben sich Bürger von Kleinromstedt an den Landtag gewandt, die in ihrem Ort auf der Landesstraße 1060 durchgängig Tempo 30 einführen wollten. Als Gründe wurden Lärmschutz und Sicherheitsprobleme angegeben, deswegen wurde die Petition abschlägig beschieden. Im Nachbarort
Jena-lsserstedt (vier Kilometer entfernt) ist jedoch auf derselben Landesstraße 1060 in der Ortsdurchfahrt Tempo 30 angeordnet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die erhebliche Anzahl der Fahrzeuge auf der entsprechenden Straße Einfluss auf eventuelle Temporeduzierungsmöglichkeiten?
2. Wurde die Möglichkeit geprüft, eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr anzuordnen?
3. Welche weiteren temporeduzierenden Maßnahmen sind für die Ortschaft Kleinromstedt möglich, da es in der Ortschaft selbst keine Querungshilfe für die Landesstraße 1060 gibt?
4. Inwieweit ist die Situation in Bezug auf Möglichkeiten der Einrichtung von Tempo 30 in Isserstedt und Kleinromstedt vergleichbar?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! „Der Mensch muss zuerst gut essen, gut wohnen und gut gekleidet sein, erst dann wird er auch gut arbeiten.“ – ein Zitat von Karl Marx, was sicherlich viele kennen.
Die Bundesregierung veranstaltete ihren Wohnungsgipfel am 21. September und versprach sehr viel: Schaffung von sozialem Wohnraum, für junge
Familien Baukindergeld, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird den Kommunen preiswert Grundstücke zur Verfügung stellen, Anhebung des Wohngelds ab 2020, Sonder-AfA, Förderung seriellen Bauens, Musterbauordnung für Deutschland. Dazu darf ich nur mal daran erinnern: Wir haben in diesem Jahr ganz lange mit der Thüringer Bauordnung gewartet, weil die Ministerin im Bundesrat versucht hat, eine einheitliche Bauordnung zustande zu bringen, was bisher nicht gelungen war. Ich wünsche viel Glück. Digitaler Bauantrag, Novellierung des Wohneigentumsrechts und diesen Share Deals einen Riegel vorschieben – also Investoren, die mit Grundstücken und mit Häusern dealen, sollen anders besteuert werden. Das kann ich nur begrüßen.
Dies alles wird in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro kosten. Ich erinnere nur daran: Ein Jahr ist schon um und bestimmte Sache kann man nicht regeln. Heute um 14.00 Uhr wurde der soziale Wohnungsbau in Schmölln eröffnet. Wir waren sozusagen die Vorreiter, die ersten, die damit begonnen haben. Dennoch dauerte es vom Spatenstich bis zum Einzug zwei Jahre, bis man eine Maßnahme realisierte. Dabei gab es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Maßnahmeträgern und den Baubehörden, sodass das schnell auf den Weg gebracht wurde.
Auf Nachfrage von Journalisten an Frau Merkel, ob sie bestätige, dass ungefähr 100.000 Wohnungen gebaut werden sollen, gab sie zur Antwort: 5 Milliarden Euro in dieser Wahlperiode, davon sind 2,7 Milliarden Euro allein das Baukindergeld, 790 Millionen Euro sollen in den Städtebau fließen, damit auch die Wohngebiete attraktiv bleiben. Was bleibt da noch für den Wohnungsbau übrig? Ich zweifle daran, dass es 100.000 Wohnungen werden. Allein 80.000 Wohnungen im Jahr werden gebraucht. Wenn ich mir überlege, dass wir allein in Thüringen im August dieses Jahres 10.720 Personen hatten, die von Hartz IV leben, obwohl sie vollbeschäftigt sind, wissen wir, wie hoch der Bedarf an Sozialwohnungen ist. Der Verband der Wohnungswirtschaft wirbt ja immer damit, dass es noch genügend Wohnraum in Thüringen gibt, außer in den Städten Weimar, Jena und Erfurt. Ich halte das für falsch, weil die Neuvermietungen eben nicht für die Durchschnittsmiete vermietet werden, sondern für die Neuvermietungsmiete, und auch ein kommunales Unternehmen wirtschaftlich arbeiten muss.
Ein kurzer Rückblick in die Geschichte: Nach der politischen Wende kam es zur Gründung der ganzen Wohnungsgenossenschaften mit Altschulden, das hieß Verkauf von Wohnungen, das hieß aber auch, die Wirtschaftlichkeit anstreben, also stückchenweise die Miete so zu erhöhen, dass das kommunale Unternehmen nicht den Bach runtergeht. Nachdem sie sich dann aus den Tiefs einigermaßen rausgebuddelt hatten, wurden die Gewinne oft
mals in den städtischen Haushalt abgeführt, um dort die Löcher zu stopfen.
Die Aufgaben sind sozusagen vielfältig und ich bin gespannt, wie die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit dem Land das realisiert. Zu den einzelnen Zahlen in Thüringen wird sicherlich die Ministerin nachher Ausführungen machen, wie viel in Thüringen in den letzten Jahren investiert wurde. Ich kann die Zusammenarbeit nur gut finden, bin aber gespannt auf einzelne Lösungswege, denn für einige Lösungswege muss die Verfassung geändert und müssen neue Richtlinien geschaffen werden, wobei wir wissen, dass das nicht von heute auf morgen passiert. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Barrierefreie Gestaltung bei Straßenbaumaßnahmen
In der Stadt Stadtlengsfeld im Ortsteil Gehaus werden derzeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Dermbach Straßenbaumaßnahmen geplant. Der Weg „Am Eichsfeld“ ist laut Aussagen eines ortsansässigen Bürgers nicht nur steil, sondern fällt auch schräg ab. Im Weg „Am Eichsfeld“ wohnen Menschen mit körperlicher Behinderung, also im Rollstuhl.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erfolgte die Auslegung und Information über den Bebauungsplan zur Straßensanierung im Ortsteil Gehaus?
2. Wie wurden im Vorfeld die Bürgerinnen und Bürger in die geplante Straßensanierung einbezogen?
3. Wie wurde auf die Belange von Menschen mit Behinderungen eingegangen, um eine barrierefreie Gestaltung zu gewährleisten?
Ich habe eine Nachfrage. Geben Sie mir recht, dass es sinnvoll wäre, Behindertenbeauftragte in
den Landkreisen einzubeziehen, damit Baumaßnahmen dort mit vorgestellt werden, dass das dann auch mal von der anderen Seite begutachtet wird?
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben nun noch nach den langwierigen und intensiven Beratungen und vor den Entscheidungen den letzten Einzelplan zu beraten. Der Einzelplan 18 umfasst die staatlichen Hochbaumaßnahmen an den landeseigenen Liegenschaften. Darin sind die Baumaßnahmen veranschlagt, inbegriffen auch bei diesen Liegenschaften des Landes deren Nutzung, die einem Dritten übertragen wurde. Das sind zum einen das Universitätsklinikum in Jena und der Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal. Die Hauptverantwortung für diese ganzen Punkte trägt natürlich das Infrastrukturministerium. Bei den einzelnen Änderungsanträgen handelt es sich immer um konkrete Projekte, die sich dahinter verbergen, und oft gibt es noch korrespondierende Haushaltstitel in den jeweiligen Einzelplänen. Aus diesem Grunde genügt
es nicht immer, in manchen Fällen nur in den Einzelplan 18 zu schauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den eingereichten Änderungsanträgen, von denen ich nur exemplarisch ein paar Dinge aufzähle. Unzweifelhaft liegt der Schwerpunkt im Hochschulbereich. Zwei Drittel befassen sich damit. Mit Ausnahme des Antrags zum Titel 891 03 zum Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken, wo es um den Erwerb eines Spezialmikroskopes geht, handelt es sich bei den meisten um Ergänzungen von Haushaltsvermerken. Das klingt jetzt etwas kompliziert. Zu dem Bereich Hochschulen wird sich dann nachher noch mal meine Kollegin Eleonore Mühlbauer äußern, ich würde mich dann hier kurzfassen. Ähnlich verhält es sich bei den übrigen Anträgen, bei Hochschulen gibt es ja noch die Nebenkosten, das sind eigentlich – mehr oder weniger – technische Vorgänge.
Die zweite, größere Anzahl von Anträgen dreht sich im Wesentlichen um ressourcenschonende und energetische Baumaßnahmen, wo ebenfalls eine Regelung zu vergleichbaren Baunebenkosten getroffen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, zwei weitere Bereiche möchte ich hervorheben, einmal den Investitionstitel im Kapitel 18 09, in dem dringliche Sanierungen der Vogelschutzwarte in Seebach finanziert werden. An diesem Beispiel kann man vielleicht etwas mehr verdeutlichen, worum es im Einzelplan 18 geht. Ich weiß nicht, wer von Ihnen das Objekt kennt. Es handelt sich um eine Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, in der schon im Jahre 1911 die Vogelschutzwarte eingerichtet wurde. Schon seit Längerem existieren hier einige Probleme durch eindringendes Wasser. Jeder, der sich mit Bauen auskennt und weiß, was passiert, wenn man da nicht zügig handelt, sieht die Notwendigkeit für das Einstellen von finanziellen Mitteln, denn je länger man wartet, desto teurer wird es und desto höher ist der Aufwand.
Letzter Punkt in dem Kapitel 18, zu den Bauten im Bereich Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, ist ein neu eingefügter Titel mit der Bezeichnung „Investitionen in Liegenschaften und Gebäuden der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst“. Auch hier dürfen Ausgaben bis zu 2 Millionen Euro aus den Minderausgaben im Einzelplan 18 geleistet werden. Hintergrund ist, es zeichnen sich weitere notwendige Maßnahmen in der Landesforstanstalt ab und mit diesem Titel soll dann nur praktisch die Möglichkeit geschaffen werden, die Investition zu tätigen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, meine Vorrednerin hat schon viel im Einzelnen zu den Anträgen von AfD und CDU gesagt. „Ländlicher Raum“ ist ein komplexer Begriff und eigentlich nicht genau zu definieren. Hier war die Rede davon, 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Ja, die leben in kleinen Städten und Dörfern. Die Ursache, dass die kleinen Städte und Dörfer schrumpfen, liegt ja nicht darin, dass wir keinen Wohnraum haben, wie es die Anträge implizieren, sondern weil es im ländlichen Raum nach der Wende keine Arbeit gab – eine schwere Arbeit, die in manchen Regionen gut und manchen Regionen weniger gut gelungen ist. Die Entscheidung, ob man sich im ländlichen Raum ein Haus kauft und dort eine Förderung in Anspruch nimmt, liegt nicht daran, ob man in der Nähe zuerst eine Einkaufsmöglichkeit hat, sondern hängt immer davon ab, habe ich Arbeit
und wie werde ich bezahlt. Das ist der allererste Schritt und danach kann ich dann meine Lebensphilosophie aufbauen, weiß, was ich ausgebe, und weiß, wo ich mich ansiedele. Wenn ich mich entscheide, auf dem Land oder – hier speziell, weil das ja so impliziert wird – auf dem Dorf zu leben, gucke ich dann, reicht der Arbeitsweg, also habe ich ÖPNV, habe ich Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten usw., also diese Infrastruktur. Aber Grundvoraussetzung ist eine Arbeit.
Zum AfD-Antrag möchte ich sagen: So ein antiquiertes Familienbild haben wir nicht. Die Welt hat sich verändert. Veränderungen der modernen Welt stellen eben ein anderes Familienbild dar. Die Welt ist Gott sei Dank vielfältiger und bunter geworden. Denn Heimat ist nicht nur da, wo man geboren ist, sondern da, wo man sich auch wohlfühlt.
Viele Menschen entscheiden sich auch, in anderen Orten zu leben, und bezeichnen diese als ihre Heimat. Ich bin so ein Beispiel. Ich bin ja aus Sachsen nach Thüringen gezogen und fühle mich in Thüringen sehr wohl.
Gute Konzepte gibt es. Die Kleine Anfrage von Herrn Brandner listet ja noch mal ganz genau auf, welche Fördermittel es gibt. Aber, ich glaube, was es am meisten braucht, sind Akteure vor Ort, um gute Ideen und auch gute Konzepte umzusetzen. Auch die Vorgängerregierung – muss ich sagen – hatte gute Konzepte für den ländlichen Raum, die aber eben auch nur umgesetzt werden können, wenn sich die Leute vor Ort engagieren. Ein gutes Beispiel ist der Gesundheitsbahnhof in Nöbdenitz, der mit dem Gesundheitsbeirat vom Altenburger Land initiiert wurde. Oder auch in Ponitz gibt es gute Ideen, wie man den ländlichen Raum stärken kann, indem man zum Beispiel Kompetenzzentren oder Wohngemeinschaften für Senioren verbunden mit einer Arztpraxis einrichtet. Ich glaube, beide Anträge greifen dieses Thema einfach zu kurz. Die Summe aller Fördermittel zusammen, das ist schon – sage ich jetzt mal – genügend finanzielle Ausstattung. Wie gesagt, es liegt an der Umsetzung.
In vielen Dörfern gibt es gerade im Rahmen der Dorferneuerung kleine Beiräte, die genau beraten und beschließen können in den kleinen Räumen, wie sie denn was gefördert haben wollen. Ich finde diese Beteiligung von Bürgern ganz gut. Dort kann speziell gesagt werden, was gemacht wird. Eine Förderung über Steuererleichterungen zur Schaffung von Wohnraum ist immer sehr schwierig. Wir hatten das schon mal in den letzten Jahren und es hat natürlich nicht nur Familien auf das Land gelockt, sondern auch viele Immobilienhaie, die Immobilien gekauft haben, gewartet haben, bis es ab
geschrieben ist. Heute hat das Land Thüringen eben mit diesen herrenlosen Grundstücken unsäglichen Ärger, weil wir da keine Ansprechpartner haben usw. Deswegen glaube ich nicht, dass das die Lösung ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Förderung der Natura 2000-Stationen?
Durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurden in den Jahren 2016 und 2017 elf Natura 2000-Stationen eingerichtet. Das dort beschäftigte und vom Freistaat Thüringen finanzierte Personal soll federführend die Pflege und Entwicklung der Natura 2000-Gebietskulisse realisieren. Die Stationen sind angehalten, dementsprechend Projekte zu entwickeln, die mittels den von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln umgesetzt werden können; konkret geht es um das Förderprogramm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“. In Thüringen entscheidet über die Vergabe der Beirat für Entwicklung von Natur und Landschaft.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie setzt sich der Beirat konkret zusammen?
2. Wie wird sichergestellt, dass Mitglieder des Beirats nicht gleichzeitig Zuwendungsempfänger sind?
3. Wie wird sichergestellt, dass die Mittel vorwiegend an die Natura 2000-Stationen gehen?
4. Welche Mittel wurden für welche Projekte in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt?
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Hier im Thüringer Landtag steht jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/2276 mit der offiziellen Bezeich
nung „Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz der Berufsbezeichnungen“, kurz auch das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz genannt, auf der Tagesordnung.
Am 31.08. hat der Landtag das Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in vier seiner Sitzungen inhaltlich beraten, einmal in seiner 28. Sitzung am 22. September, danach in seiner 29. Sitzung am 28. September, dann in seiner 30. Sitzung am 3. November und schließlich abschließend in seiner 31. Sitzung am 1. Dezember. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3124 liegt Ihnen heute vor.
Die 30. Sitzung am 3. November wurde für die Durchführung einer mündlichen Anhörung genutzt. 36 Anzuhörende wurden angeschrieben, 28 Zuschriften haben wir erhalten. Dabei nahmen insgesamt 15 Institutionen die Gelegenheit wahr, ausführlich zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen. Die mehrheitlichen Positionierungen, Wünsche und Korrekturen fanden dann Einmündung in einen Änderungsantrag zum Gesetz in zwei Punkten. Der Änderungsantrag wurde von den Ausschussmitgliedern in der 31. Sitzung am 1. Dezember einstimmig verabschiedet. Er ist auch der wesentliche Inhalt der Beschlussempfehlung, die Ihnen heute hier zur Beschlussfassung vorliegt.
Zusammenfassend geht es in den Änderungsanträgen einmal um die Führung der Berufsbezeichnung auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, also im Ruhestand – das ist eine Einzigartigkeit, denn wir sind das einzige Bundesland, dass damit diese Berufsbezeichnungen nach dem Berufsleben im Ruhestand einführt –, und vor allem um eine einvernehmliche Regelung der Mindestversicherung bei Bauvorhaben. Dies bedeutet sowohl für den Verbraucher als auch für die Architektinnen und Architekten eine starke Verbesserung. Wir unterscheiden uns da wirklich deutlich von allen anderen Bundesländern.
Zum Schluss erlaube ich mir ein paar persönliche Anmerkungen: Auf dem Gebiet hat es eine Sachzusammenarbeit mit allen Abgeordneten gegeben, bei denen ich mich ganz besonders bedanken möchte, auch für die Sachlichkeit in der Debatte, die konstruktiv mit der Architektenkammer, mit der Ingenieurkammer geführt wurde, sodass im Ausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst werden konnte. Insbesondere möchte ich mich bei Eleonore Mühlbauer bedanken, die uns auch über den Arbeitskreis hinaus in unserem Arbeitskreis immer wieder mit ihrem Fachwissen zur Verfügung gestanden hat. Bedanken möchte ich mich auch beim Ministerium, welches den Gesetzentwurf gut vorbereitet hat. Es ist wohl eine Seltenheit, dass ein Gesetz
verabschiedet wird, das ohne zusätzliche Richtlinien und Verordnungen auskommen wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, als Erstes möchte ich die Chance nutzen, bevor ich zum sozialen Wohnungsbau komme, noch einmal ein Lob auszusprechen an alle kommunalen Unternehmen, waren es doch hauptsächlich die kommunalen Unternehmen, die in dem letzten Jahr bei der Unterbringung der Flüchtlinge eine hervorragende Leistung vollbracht und Zeltstädte hier in Thüringen verhindert haben. Gleichzeitig hat aber diese Situation gezeigt, dass der soziale Wohnungsbau dringender denn je nötig ist.
In Artikel 15 der Thüringer Verfassung steht: „Es ist ständige Aufgabe des Freistaats, darauf hinzuwirken, dass in ausreichendem Maße angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Zur Verwirklichung dieses Staatsziels fördern das Land und seine Gebietskörperschaften die Erhaltung, den Bau und die Bereitstellung von Wohnraum im sozialen, genossenschaftlichen und privaten Bereich.“
Ja, das Thema der Aktuellen Stunde ist ein großer Komplex, der nicht einfach zu erklären ist. Schon im Vorfeld der Veröffentlichung der neuen Richtlinie erhielten manche den Eindruck, dass hier zwei unversöhnliche Partner gegenüberstehen: der Verband der Wohnungswirtschaft, der hier hauptsächlich die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen vertritt, und die Landesregierung. Das Thüringer Bauministerium ist hier neue Wege gegangen. Wir haben unzählige Diskussionsrunden mit dem Verband geführt. Das Ministerium hat sich strategisch neu ausgerichtet, um bezahlbaren Wohnraum für alle Thüringer und Thüringerinnen zu schaffen. Das Instrument der Richtlinien, so wie sie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht sind, ist das beste Instrument.
Dagegen behaupten die Immobilienverbände, die Richtlinien gingen an der Realität vorbei. So stand es auch erst letztens wieder in der TLZ. Manch einer mag sich fragen, was nun stimmt. Fakt ist, dass in den letzten Jahren, von 1991 bis 2014 Unmengen an Geld vom Freistaat und vom Bund für den Eigenheimbau und für den sozialen Mietwohnungsbau ausgegeben wurden. Der Streit um die neuen Richtlinien schwelt schon über ein Jahr. Es gab ge
nügend Mitsprachemöglichkeiten. Wir hatten sechs Runden mit dem Verband, wir waren beim Verband und der Verband war auch bei uns. Es gab immer Steuerungselemente. Begonnen hat der Verband mit einer Forderung von 6 Prozent Eigenkapitalverzinsung, was ich schon für den sozialen Wohnungsbau verwerflich finde. Heute sind die Richtlinien auf einem guten Niveau. Das Angebot an die Wohnungswirtschaft, sich dieser Richtlinien anzunehmen und Projekte vorzulegen, um zu beweisen, dass diese Richtlinien nicht stimmen, gab es nicht. Dennoch gab es einzelne Unternehmen, die Anträge gestellt haben. Also können wir doch mit den Richtlinien nicht so verkehrt liegen. Insgesamt gibt es 22 Anträge auf Neubau und vier Anträge auf Modernisierung. Ich nehme an, die Frau Ministerin wird nachher noch mal darauf eingehen.
Erst in der Debatte letzte Woche in Weimar, durchgeführt vom Institut für Europäische Urbanistik zum Thema „Wohnen für alle“, war es die Forderung, dass sozialer Wohnungsbau nicht renditeorientiert, sondern beleggebunden und mietpreisgebunden sein sollte. Nur dann ist es ein Garant für bezahlbares Wohnen. Mitgedacht wurden bei den Richtlinien – das muss auch sein – der Altersarmutsbericht und auch die zukünftige Rentenentwicklung muss in Augenschein genommen werden. Und was bei der Diskussion der Richtlinie vom Verband nie oder wenig zur Sprache kam: Die Stadtentwicklung. Ich gebe zu, mich ärgern manchmal die Meinungen des Verbands, dass das alles nicht ausreichend ist, und die Forderungen nach mehr Fördermitteln und Zuschüssen.
Sozialer Wohnungsbau – der Grund dafür sind natürlich die nicht marktfähigen Einkommen oder die marktfernen Einkommen und für die wollen wir diesen Wohnungsbau und
die Richtlinien machen. Es wird auch in Zukunft noch Beratungen in den Wohnungsunternehmen geben. Ich werde nicht müde, in die Wohnungsunternehmen zu fahren und die Richtlinien bekannt zu geben, denn überall dort, wo ich war, war die Folge, dass Anträge gestellt wurden. Bürokratie – das ist so ein Wort, das ärgert auch mich, aber Bürokratie ist manchmal unumgänglich, wenn man einen Bestand sichern will und das für unsere Bürgerinnen und Bürger. Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, der Investitionsstau ist groß. Diesen Satz haben wir heute mehrfach fraktionsübergreifend gehört. Aus den Entflechtungsmitteln sollen dem Fonds für Förderung von Städte- und Wohnungsbau 15 Millionen Euro in dem Haushalt 2016/17 zugeführt werden. Die Zuführung ist eigentlich eine Absenkung, das ist uns allen klar. Dennoch ist sie notwendig, weil Investitionen notwendig sind.
Die Anträge allein im sozialen Wohnungsbau sind in den letzten Jahren gesunken. 2010 sprechen wir noch von 24 Anträgen mit 251 Wohnungen und 2014 wurde das Fördermittelprogramm für den sozialen Wohnungsbau gar nicht abgerufen, also null Anträge, null Wohnungen. Ursache ist zum einen die Finanzkrise, da die Zinsen auf dem freien Markt bequemer für die Wohnungsunternehmen sind als bei den Förderbanken. Da gibt es keine Belegbindung, keine komplizierten Antragsverfahren und Bauen ist hier auch mit Gewinnoptimierung vollführt worden.
Eine weitere Ursache ist der verschobene Markt. Während in Erfurt, Weimar und Jena die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum sehr hoch ist, stehen andere Kommunen vor ganz anderen Herausforderungen. Dort müssen Abriss, Neubau und Umbau miteinander verknüpft werden, um auch zukünftig Stadtentwicklung und Infrastruktur gestalten zu können.
Die Wohnungswirtschaft ist nicht nur maßgeblich an der Stadtentwicklung oder Infrastruktur beteiligt, sondern sie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, insbesondere im Bau und auch in den nachfolgenden Gewerben. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Entflechtungsmittel in Höhe von 14 Millionen Euro für Investitionen ausgegeben und eingeplant und diese auch flexibel gestaltet werden. Allein die Thüringer Wohnungswirtschaft beziffert den Investiti
onsbedarf bis 2030 im Wohnungsbau und in der dazugehörigen Infrastruktur auf 90 Milliarden Euro, allein im Wohnungsbau – an den Gebäuden – von 56 Milliarden Euro.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft überarbeitet derzeit die Förderrichtlinien. Wir konnten das im letzten Ausschuss hören und wir werden da auch dranbleiben. Es werden zwei Programme neu aufgelegt. Ich bin optimistisch, dass diese schnellstens auf den Weg gebracht werden und somit wieder Voraussetzungen geschaffen werden, sozialen Wohnungsbau und auch die Stadtentwicklung voranzubringen. Ich sage aber auch ganz ehrlich, dass die Entflechtungsmittel auf 2016/2017 zeitlich begrenzt sind. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, in den 340 Seiten des Einzelplans 10 mit dem Untereinzelplan verbergen sich viel mehr Themen, als es mit dem Namen des zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft auf sich hat. Hier finden sich nicht nur die Themen Wohnen, Bauen, Verkehr und Landwirtschaft, sondern auch eine Reihe ressortübergreifender Aufgaben. So geht es bei Landwirtschaft und Forsten nicht nur um die klassischen Themen. Hier fällt auch eine Vielzahl von Aspekten ins Gewicht wie zum Beispiel Umweltschutz und Ernährungswirtschaft. Bei der Problematik Wohnen geht es auch um Sozialpolitik und Bauen betrifft alles Mögliche, zum Beispiel den Schulbau, die Hochschulbaumaßnahmen, die für die schulische und die akademische Bildung unabdingbar sind. Geodaten wiederum sind nicht nur die Spielwiese von Vermessungsingenieuren, sondern bilden eine elementare Basis in vielen Angelegenheiten im kommunalen Bereich. Es gab hier nicht nur für die neuen Abgeordneten einigen Gesprächsbedarf.
Bei der Aufstellung dieses Haushalts stand natürlich die Frage im Vordergrund, wie wir die Punkte im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag darstellen. Insgesamt waren einem größeren Gestaltungsspielraum objektive und subjektive Grenzen gesetzt, wie zum Beispiel dass die EU-Landwirtschaftsmittel bereits und über mehrere Jahre fest gebunden sind, nicht zu vergessen auch bestehende Verträge zum Beispiel bei Baumaßnahmen. Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte kann sich der vorgelegte Haushalt durchaus sehen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf einige Aspekte möchte ich an dieser Stelle eingehen. Erstes Thema, welches ich ansprechen möchte, ist die Landwirtschaft. Obwohl in den entsprechenden Kapiteln die Mittel veranschlagt sind und hier in großem Maße EU-Mittel zur Verfügung stehen, gibt es dennoch eine Reihe von Problemen, an die man denken muss. Am Anfang steht dabei natürlich die Erleichterung, dass die Europäische Kommission das eingereichte Programm am 26. Mai – man muss sagen endlich – genehmigt hat. Das war wichtig, damit wir an dieser Stelle die nötige Klarheit bei der Förderung haben. Wir, die drei Koalitionsfraktionen, haben dennoch im Landwirtschaftsbereich einen Entschließungsantrag zum KULAP eingebracht. Natürlich wissen wir, dass der Haushaltsvermerk Akzentuierungen ohnehin bereits zulässt. Doch war es uns außerordentlich wichtig, den zentralen Aspekt des Koalitionsvertrags zu betonen und zu bekräftigen: die Stärkung der Förderung des
ökologischen Landbaus. Hinzu kommt noch der Umstand, dass eine hohe Nachfrage zu verzeichnen ist und nicht alle Antragsteller berücksichtigt werden konnten. Insofern sollen die Weichen für eine diesbezügliche Nivellierung gestellt werden und damit senden wir auch ein deutliches Signal an unsere Landwirte, dass wir ihre Probleme ernst nehmen und berücksichtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein anderes Thema ist die Städtebauförderung. Die jetzigen Ansätze dafür im Landeshaushalt des Ministeriums sind immerhin 1,5 Millionen Euro höher als zuvor. Damit werden Landesgartenschauen und das Reformationsjubiläum gefördert. Solche Projekte haben mittlerweile hohe Bedeutung und stellen eine wirklich nachhaltige Investition dar. Das kann man im Moment und ganz anschaulich auf der Landesgartenschau in Schmalkalden sehen. Ich konnte mich davon mehrmals überzeugen. Ich war dort auch noch zusätzlich privat außerhalb der offiziellen Termine, weil mir diese Umgestaltung besonders gefällt. Diese Einschätzung scheinen auch viele Bürgerinnen und Bürger zu teilen, denn noch nicht einmal zwei Monate nach der Eröffnung der Landesgartenschau wurde schon der 100.000. Besucher begrüßt. Das freut nicht nur den Tourismus, sondern hier wurden auch für die Stadtentwicklung der Kommune Maßstäbe gesetzt. Insofern sind die Mittel für die Städtebauförderung gut angelegtes Geld.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der hier nicht unerwähnt bleiben soll und den wir auch mit einem Entschließungsantrag untersetzt haben, ist der Radverkehr. Dazu wird dann mein Kollege Kobelt noch etwas ausführen. Dennoch möchte ich einige wenige Sätze dazu sagen. Wir betonen damit sehr deutlich, dass wir es ernst nehmen, mehr für diesen Bereich zu tun. Wir haben bereits im letzten Plenum inhaltlich zu diesem Thema gesprochen. Der Radwegebau ist uns eine wichtige Aufgabe. Das untersetzen wir mit diesem Entschließungsantrag. Und – es will auch angemerkt sein, dass außerordentlich viele Bürgerinnen und Bürger ein solches Signal von uns erwarten. Wie ich schon im letzten Plenum erwähnte, sind die Grundlagen in Thüringen nicht schlecht. Aber es gibt noch an vielen Stellen Reserven für den Radwegebau. Dafür sind hier mindestens 10 Prozent der Straßenbaumittel gedacht.
Sehr geehrte Damen und Herren, eingehen möchte ich auch auf das Thema Wohnen. Mit den vorhandenen Mitteln im Wesentlichen können wir den Status quo erhalten. Das ist ein gutes Zeichen und ich bin für 2015 dementsprechend optimistisch. Aber wir werden hier in Zukunft genauere Betrachtungen anstellen müssen. Auf der einen Seite geht es um die Berücksichtigung der Situation in den großen Städten, wie auch in Bezug auf die Problematik Mietpreisbremse mit all ihren Konsequenzen im sozialen Wohnungsbau, andererseits darf man auch
die Spezifik im ländlichen Raum nicht vergessen und nicht vernachlässigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einige Bemerkungen machen zum Stellenabbaukonzept. Das ist eine wirkliche Knobelaufgabe. Manche Probleme reichen noch in die „Althaus-Zeit“ zurück. Einige von den damaligen Entscheidungen wurden mittlerweile auch vom Landesrechnungshof massiv kritisiert, der damit unsere früheren Einschätzungen voll und ganz bestätigte. Es ist nun an uns, hier einiges zu reparieren. Wir stehen vor einem generellen Problem, die Quadratur des Kreises zu schaffen. Wir müssen einerseits der unmittelbar wirklich notwendigen Aufgabenerledigung Vorrang geben und gleichzeitig jedoch Stellen reduzieren, aber auch die Altersstruktur an einer Reihe von Schreibtischen der Verwaltung in Betracht ziehen. Das wird noch eine außerordentlich schwierige Aufgabe. Der jetzige Haushalt ist nicht nur in dieser Beziehung ein Haushalt, der Gestalten und Investieren ermöglicht, und wir haben ihn an einigen Stellen noch mit Akzenten untersetzt. Doch es liegen noch viele Aufgaben vor uns. Mir ist da nicht bange. Wir werden das schaffen!
Zu den Änderungsanträgen der CDU zu den Verpflichtungsermächtigungen möchte ich nur sagen, dass viele bei dem Antrag für mehr Geld … An den konfessionsgebundenen privaten Schulen hat sich die CDU beim Straßenbau mit einer Summe von rund 7 Millionen Euro bedient. Gestern wurde dies als unmoralisches Angebot bezeichnet und weil Sie dafür die Kassen für den Unterhalt, den Lärmschutz und die Brücken plündern wollten, hatten Sie offenbar ein schlechtes Gewissen. Jetzt liegen hier vier Anträge vor, mit denen Sie das Geld dann aber 2016 wieder reinhaben wollen. Was Sie dann aber nicht dazu gesagt haben, wo das Geld denn herkommen soll.
Danke, dann mache ich es kurz. Ihre Anträge lehnen wir alle ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der gemeinsame Antrag unserer linken Koalitionsfraktion, unserer Koalitionsfraktionen
zielt darauf ab – das ist doch auch nicht schlecht –, auf diesem manchmal zu Unrecht belächelten Gebiet weiterzukommen. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht verschweigen, dass hier in der Vergangenheit von Land, Kommunen, Verbänden und auch den touristischen Informationen durchaus Beachtliches geleistet wurde.
Eine Reihe von Radwegen wurde zielgerichtet ausgebaut und andere sind neu entstanden. Gar mancher Weg weist schon Qualitätssiegel auf und wird nicht nur auf touristischen Internetseiten beworben. Aber mit unserem Antrag geht es nicht nur um die Erlangung eines schlichten Tourismusziels; im Gegenteil, es geht um viel mehr. Wieso wollen wir überhaupt mehr Radverkehr? Dafür gibt es zahlreiche Gründe: Radfahren ist umweltfreundlich, ist leise, verursacht keine Luftschadstoffe und keine schädigenden Klimagase und beansprucht wenig Platz. Letztlich leistet der Radverkehr damit einen großen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Belastung und so zur Erreichung der Klimaschutzziele unseres Landes. Radfahren hält gesund. Bereits eine halbe Stunde Radfahren täglich ist nachweislich gesundheitsfördernd und senkt damit auch die Ausgaben im Gesundheitswesen.
Radfahren ist kostengünstig. Radverkehrsinfrastruktur kann vergleichsweise günstig hergestellt werden. Damit wird auch der Haushalt des Landes geschont. Und auch für die Nutzenden ist das Fahrrad mit seinen vergleichsweise geringen Anschaffungs- und Unterhaltskosten eine günstige Alternative. Radfahren entlastet auch das Straßennetz. Über 50 Prozent der Autofahrten in Städten sind kürzer als 6 Kilometer. Viele dieser Wege könnten schneller mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dadurch würde das Straßennetz entlastet und die Möglichkeit zur Querschnittsneuaufteilung geschaffen. Radfahren ist gut für eine lebenswerte Stadt.
Ja. – Durch mehr Radverkehr wird insgesamt auch die Lebensqualität verbessert. Radfahren bietet insbesondere einen Beitrag zur Lärmminderung. Radfahren ist auch gut für eine lebenswerte ländliche Region, ermöglicht es doch auch eine zusätzliche Verbindung untereinander und zu den Metropolen.
Radfahren kann ein Wirtschafts- und Tourismusfaktor werden. Bundesweit gewinnt der Fahrradtourismus immer mehr an Bedeutung. Mit den zwei bedeutenden Deutschland-Touren, der D4-Mittellandroute über die Abschnitte des Werratal-Radwegs und Herkules-Wartburg-Radwegs und des Radfernwegs Thüringer Städtekette und der D11-OstseeOberbayern-Route über den Saale-Radwanderweg, aber auch den Routen an Ilm, Unstrut und dem Rennsteig gibt es gute Voraussetzungen, von dieser positiven Entwicklung zu profitieren. Auch die Tourismuszentren des Landes können per Rad verknüpft und dadurch attraktiver werden.
Die Förderung des Radverkehrs kommt schließlich allen Menschen zugute, auch denjenigen, die überwiegend das Auto nutzen oder zu Fuß gehen, denn der Radverkehr ist als umweltfreundlicher Verkehr weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden. Sein Flächenbedarf ist gering. Zusammen mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Fußverkehr bietet er die Möglichkeit, insbesondere Innenstädte von dem Kraftfahrzeugverkehr und damit von Stau und von Schadstoffen und Lärm zu entlasten. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden Städte, Gemeinden und Regionen mit hohen Radverkehrsanteilen meistens als besonders lebendig und lebenswert bewertet. Zudem ist der Radverkehr ein Wirtschaftsfaktor, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Für diejenigen, die das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit nutzen, bietet das Fahrrad weitere Stärken. Es garantiert eine bezahlbare Mobilität, kann auf Entfernungen bis 6 Kilometer sogar als das schnellste Verkehrsmittel betrachtet werden und fördert darüber hinaus die Gesundheit.
Meine Damen und Herren, ich sagte es bereits: In Thüringen wurden gute Grundlagen gelegt, aber nun müssen die nächsten Schritte folgen. Das Thüringer Radverkehrskonzept stammt noch aus dem Jahre 2008 und bedarf einer aktuellen Überarbeitung. Dazu wollen wir den Anstoß geben.
Wir wollen das gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit den Kommunen und Landkreisen, also den unmittelbar Betroffenen, tun. Den zahlreichen Punkten in unserem Antrag ist unschwer zu entnehmen, dass es dabei um einen allumfassenden Ansatz geht. Er bietet mehr, als nur die Pedale zu schwingen.
Ich will nur wenige Punkte herausheben: Neben den touristischen Aspekten geht es auch um eine
landesweite Mobilität, die ein Stück mehr Lebensqualität bringen kann. Eine ständige Aufgabe ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie die Gestaltung und der Zustand der Straßen, der Radverkehrsanlagen, der Fahrzeugtechnik sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Insgesamt kommt dies auch allen im öffentlichen Verkehr zugute.
Wir wollen mit unserem Antrag die Bewusstseinsschaffung eines positiven Klimas für den Radverkehr – das heißt, das Radfahren muss mehr in den Köpfen verankert werden – deutlich verstärken. In einer Bestands- und Mängelanalyse unter Beteiligung aller Bereiche können wir das bestehende Angebot qualifizieren, in die Zukunft fortschreiben und auch den aktuellen Entwicklungen wie der RadElektromobilität sowie Mountainbiking Rechnung tragen.
Gerade bei der Bestandsanalyse will ich mal ein negatives Beispiel bringen: Altenburg hat den kürzesten Radweg von ganz Deutschland, der ist 4 Meter lang. Das kann man beheben. Da steht ein Schild am Anfang und ein Schild am Ende des Radwegs und ich glaube, das Aufstellen der Schilder war teurer als der eigentliche Radweg. Um das fortzuführen und um Altenburg nicht nur im schlechten Licht dastehen zu lassen mit dem kürzesten Radweg, denke ich, dass man solche Konzepte, die gut waren, fortschreiben sollte. Ich wiederhole bewusst: Wir würden dabei gern die Verbände, Gremien und auch die Bevölkerung mitnehmen. Dieser Antrag ist ein wichtiger Punkt auch in unserem Koalitionsvertrag und wir laden Sie im Ausschuss alle zur Diskussion und zur Fortschreibung des Konzepts ein. Danke.
Danke schön. Windkraftanlagen sind ja das brennende Thema der letzten Tage und Wochen gewesen.
Das Thema „Windkraftanlagen“ verfolgen seit geraumer Zeit die Bürger in Thüringen mit Interesse, aber auch mit Sorgen und Ängsten. Einerseits wer
den die Energiewende und die Errichtung von Windkraftanlagen befürwortet, andererseits befürchten die Bürger eine Zerstörung der Naturlandschaft durch den Bau solcher Anlagen. Ein Teil der „Vorranggebiete für Windenergie“ aus dem Regionalplan Ostthüringen wurde gerichtlich annulliert. Seitdem gibt es eine Vielzahl von Anträgen zum Bau von Windkraftanlagen. In der Gemeinde Heukewalde (Landkreis Altenburger Land) waren bis zur Annullierung keine Vorranggebiete ausgewiesen. Dennoch gibt es mittlerweile wohl verschiedene Versuche, dort derartige Anlagen zu errichten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Heukewalde sind der Landesregierung bislang bekannt?
2. Wie wird angesichts der gerichtlichen Annullierung eines Teils der Vorranggebiete für Windenergie aus dem Regionalplan Ostthüringen gegenwärtig bei der Beantragung für Ostthüringer Gemeinden verfahren?
3. Gibt es einen ministeriellen Erlass zum Aussetzen der Genehmigung von Windkraftanlagen bis zur Neufestlegung der Vorranggebiete?
4. Wenn nein, ist ein derartiger Erlass vorgesehen?
Danke.