Protokoll der Sitzung vom 15.03.2000

/eh sage auch, es ist noch einiges zu regeln, aber schon die genannten drei, vier Punkte sind es wert, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Wir müssen ihn also auch nicht nur abnicken, sondern die vorab genannten Dinge, die nun im Gesetz geregelt werden. machen es sinnvoll. ihm zuzustimmen, Die CDU-Fraktion wird dies tun. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es spricht nun der Abgeordnete Schuldt von der DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bisky sagte es schon ganz richtig: Der Landtag ist kein Abnickparlament. Aber ich weiß nicht - dies vonseiten der PDS zu hören, kommt mir ein bisschen schleierhaft vor, da denke ich immer noch an die Volkskammer.

Auch wenn EG-Richtlinien umzusetzen sind, gebietet es das föderative Prinzip, dass eine umfassende parlamentarische Diskussion stattfindet. Nachdem die Landesregierun g im Juli/August letzten Jahres den Staatsvertrag unterzeichnet hat, werden wir jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt nach dem Motto: „Friss, Vogel, oder stirb!

Im Hauptausschuss erklärten die Großkoalitionäre und heute der Kollege Klein klipp und klar, dass dieser Gesetzentwurf nur noch angenommen werden kann; Änderungen seien nicht mehr möglich. weil es sich um die Umsetzung einer EG-Fernsehrichtlinie handelt. Ich will hier feststellen, die Europäische Union hebelt das föderative System aus. Europarecht steht über Bundesrecht und Landesrecht.

Der Überstaat Europa ist in der Praxis bereits Wirklichkeit geworden. Die DVU-Fraktion setzt im Gegensatz zu den Altparteien auf ein Europa der Völker, auf Nationalstaaten neuer Prägung. Das Fernsehen ist heute das wichtigste Medium. Deshalb muss auch jedes Volk die Möglichkeit haben, selbst die notwendige Gestaltung vorzunehmen. Ein Landtag, der sich vor vollendete Tatsachen stellen lässt, verliert an Kompetenz. Deshalb wird die DVU-Fraktion auch diesem Vertra g ihre Zustimmung verweigern.

Der Rundfunk ist seit Beginn der 80er Jahre einem grundlegenden Wandel unterzogen. Das einsti ge Staatsfernsehen existiert zwar in Gestalt öffentlich-rechtlicherAnstalten weiter, daneben gibt es aber ein breit gefächertes Angebot privater Medien. Hinzu kommen weitere Kommunikationssysteme wie das Internet. Allerdings spricht die Vielzahl keinesfalls für Qualität. Und schließlich wird der beste Film auch noch durch etliche Werbepausen unterbrochen. Werbung machen die Großkonzerne, die es sich leisten können, die Kleinen bleiben auf der Strecke.

Der Rundfunk trägt dazu bei, dass die Wettbewerbsverzerrungen immer größer werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender verlangen Gebühren, die privaten nicht. Sie finanzieren sich durch Werbeeinnahmen. Wer aber zahlt diese Werbung, meine Damen und Herren? - Zum Schluss doch der Verbraucher, wir alle also. Im Endeffekt bleibt es gleich. ob Gebühren erhoben werden oder ob der Verbraucher über höhere Preise die Werbun g bezahlt. Wir kommen nicht umhin. eine grundlegende Diskussion über die zukünftige Gestaltung der Medien und deren Finanzierung zu führen.

Die Darstellung von Gewalt in den Medien hat die DVU-Fraktion bereits in diesem Landtag thematisiert. Auch die Erweiterung der Strafbestimmung im § 49 a wird wegen der schwammigen Formulierung weiterhin Verstöße gegen den Jugendschutz zulassen. Wir haben es mit gewaltigen Medienanstalten zu tun, die schon im Ermittlungsverfahren eine Serie von Gutachten vorlegen. Und sollte es in Einzelfällen wirklich

zu einem Strafverfahren kommen, so werden sie jede prozessuale Möglichkeit, jedes Rechtsmittel ausschöpfen.

Auch wenn jugendgefährdende Sendun gen oder Sendungen, die die Menschenwürde verletzen, nur zu den Nachtstunden ausgestrahlt werden dürfen, ist es bei der heutigen Technik kein Problem, sie aufzuzeichnen und am nächsten Tag auch Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen.

Die vorliegenden Strafbestimmungen reichen keinesfalls aus, um die Gewalt in den Medien einzudämmen. Werte wie Sitte und Moral sind im heutigen System völlig verkommen. Die Altparteien haben hieran einen erheblichen Anteil. Wenn Politiker vorsätzlich und hartnäckig über Jahre und Jahrzehnte die Verfassung systematisch brechen - ich weise hier besonders auf den Fall Kohl hin -, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass die Achtung vor dem Gesetz und die Beachtung von Sitte und Moral keine Geltung mehr haben.

Die DVU-Fraktion setzt sich für die freie Volkswahl der Rundfunkräte und der Aufsichtsgremien für private Medienanstalten ein. Dann wird endlich auch der Parteien- und Interessenklüngel zerschlagen. - Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Landesregierung. Der Chefder Staatskanzlei wird für die Landesregierung sprechen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt das Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträ ge zur Zustimmung vor - ein Gesetz. das einem Staatsvertra g gilt. Herr Bisky, der zwischen 16 deutschen Bundesländern verhandelt wurde und wo die Verhandlungen natürlich mit den Unterschriften der Ministerpräsidenten beendet wurden. Es ist keine Gefahr für den Föderalismus, sondern Bestandteil des Föderalismus, dass 16 Länder in Deutschland über den Rundfunk verhandeln müssen, denn es ist Kulturhoheit der Länder und dementsprechend - da spreche ich jetzt als Vertreter der von Ihnen genannten „Expertokratie" - soll es auch nach unserer Sicht Bestandteil des Föderalismus bleiben.

Deswegen geht nur ein solches Verfahren, dass zwischen den Regierungen verhandelt wird und letztendlich die Parlamente entscheiden müssen, ob sie das Ergebnis billigen oder auch nicht. Wenn nicht, dann nicht und dann heißt das: Dieser Staatsvertrag tritt nicht in Kraft.

Die einzelnen Regelungsbereiche dieses Staatsvertra ges wurden im Hauptausschuss ausführlich erörtert. Deshalb werde ich nur auf zwei Punkte eingehen, die nach unserer Einschätzung - dem bisherigen Beratungsstand entsprechend - noch einmal erörterungsbedürftig sind.

Unklar blieb in der Diskussion, ob Sponsoringtext nicht der

Werbezeit zugerechnet werden sollte. Dies hat einen einfachen Grund. Der Unterschied zwischen Werbung und Sponsoring liegt darin, dass zur Ausstrahlung von Werbung entsprechende Werbezeit gekauft wird. während beim Sponsoring Sendungen des Veranstalters ganz oder teilweise mitfinanziert werden. Der Hinweis auf den Sponsor soll dem Zuschauer offen legen. dass ein anderer als der Veranstalter das Programm finanziert hat. Dem gegenübersteht das so genannte Split-screen. Das ist nichts Schlüpfriges, sondern die Teilbelegung des ausgestrahlten Bildes. Das wiederum ist Werbun g_ die der Werbezeit zuzurechnen ist und die auch auf die Dauer der Werbezeit insgesamt angerechnet wird.

Ein weiterer Punkt der Diskussion waren die mangelnde Übersichtlichkeit des Vertragswerks und die Schnelligkeit, in der immer wieder Änderungen erforderlich werden.

Ebenfalls bemängelt wird in der öffentlichen Diskussion, dass das Regelwerk technischen Neuerungen hinterherläuft. Der Kritik ist nur zum Teil zu folgen, denn man muss zunächst anerkennen, dass die vierte Änderun g des Rundfunkstaatsvertrages durch eine Änderung der europäischen Fernsehrichtlinie erforderlich wurde. Ferner muss man sehen, dass der Medienbereich zurzeit seinen stärksten technischen Umbruch erlebt und weiter erleben wird.

Gerade in der Gestaltung des Übergangs von der analogen zur digitalen Übertragungs- und Empfangstechnik geben die Vertragsländer das Tempo vor. Die Mehrzahl der Länder setzt nicht auf den einen großen Wurf eines Vertrages, der das Risiko birgt, danebenzugehen, sondern auf eine schrittweise Entwicklung und Anpassung der Rechtsmaterie. Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass sich auch die Parlamente in Zukunft jährlich mit Anpassungsstaatsverträgen befassen werden.

Eine andere Frage, Herr Bisky, ist die nach der weiteren Entwicklung des dualen Systems selbst. Da gibt es viele Vorschläge aus verschiedenen politischen Richtungen - von der Erschließung neuer Finanzierungsquellen für die ÖffentlichRechtlichen über einen vollständigen Verzicht auf Werbung bei ARD und ZDF bis hin zur Privatisierung.

Was nicht funktionieren wird. ist, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu untersagen, Werbeeinnahmen zu erzielen. - Hier würden im Übrigen die Privatsender, von Ihnen als kommerzielle Sender bezeichnet, zusammen mit Ihnen Hurra rufen - die Rundfunkgebühren zu senken und ein anspruchsvolles Programm zu fordern. Das werden wir im Weiteren zu erörtern haben. Im Hauptausschuss ist meines Erachtens dazu Gelegenheit. Mein Angebot gilt, dass sich auch der Hauptausschuss den Medienfragen verstärkt zuwenden muss. Aber wir haben hier einen Stand erreicht: Änderung der europäischen Fernsehrichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das entsprechende Gesetz liegt Ihnen vor. Ich bitte namens der Landesregierung um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Rednerliste ist erschöpft. - Ich schließe die Aussprache und

wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses mit der Drucksachennummer 3/721 folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses mehrheitlich gefolgt worden. Das Gesetz ist somit in 2. Lesung verabschiedet worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/743

I. Lesung

Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten. Wir kommen zurAbstimmung. Es wird empfohlen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt. der möge die Hand heben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Überweisung ist mit einer Gegenstimme beschlossen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Verbesserte Voraussetzungen für die Bereitstellung öffentlichen Risikokapitals

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/290

in Verbindung damit:

Änderungsantrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/333

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft

Drucksache 3/713

Ich eröffne die Aussprache. Wir beginnen mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Christoffers, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion zielte darauf ab, bessere Voraussetzungen für die verstärkte Bereitstellung öffentlichen Risikokapitals im Land Brandenburg zu schaffen. Dabei war klar, dass Instrumente wie die Seed-Capital-Fonds oder die Beteili gungsgesellschaften zur Verfügung stehen, um Bürgschaften für Mehr- bzw. Minderheitsbeteiligungen oder Ähnliches auszureichen.

Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass übereinstimmend die Kopplung von privatem und öffentlichem Risikokapital zur Entwicklun g von Wirtschafts-, Dienstleistungs- und Regionalstrukturen für wichtig erachtet worden ist, um Nachteile der bestehenden Darlehens- bzw. Zuwendungsförderung ausgleichen zu können. Darüber hinaus herrschte auch Übereinstimmung darüber, dass damit keine neuen Subventionstatbestände geschaffen werden, sondern dass es um eine Ergänzung bestehender Konditionen zur Förderung der mittel- und langfristigen Wirtschafts- und Sozialentwicklung im Land Brandenburg geht.

Keine Einigkeit konnte darüber erzielt werden, ob eine ausreichende Transparenz besteht und welche Voraussetzun gen es beispielsweise bei der Information über bestehende Bürgschaftsund Beteiligungsmöglichkeiten oder bei der Zusammenführung von Projekten und Vorhaben mit öffentlichem Risikokapital und dergleichen gibt. ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an solche Vorhaben wie die InnoRegio-Projekte, die nicht in die Förderung des Bundes aufgenommen worden sind, jedoch erhebliche Potenziale für die wirtschaftliche Stabilisierung von Regionen beinhalten.

Das würde jedoch bedeuten, eine sehr intensive Diskussion darüber zu führen, wie beispielsweise Punkt d unseres Antrages „Herausbildung und Stabilisierung regionaler Wertschöpfungsketten in Produktions-, Dienstleistungs- und Infrastrukturbereichen zur Umsetzung regionaler Entwicklungsvorhaben bzw. von strukturpolitischen Schwerpunkten des Landes Brandenburg" realisiert werden kann.

Ein weiteres Beispiel dafür. dass es nach wie vor Defizite abzuarbeiten gilt, ist die Nichtauslastung des Bürgschaftsprogramms zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Republik Polen. Die bisherigen Möglichkeiten, wie die in der Diskussion befindliche Aufstockung des Engagements des Landes Brandenbur g in diesem Bereich, bieten zwar den Rahmen, um die in unserem Antrag benannten Schwerpunkte umzusetzen, über die inhalt' iche Ausgestaltung sowie die dazu notwendige Informationsoffensive jedoch sollte und muss weiter diskutiert werden.

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft entnehmen wir, dass der Inhalt unseres Antra ges im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte weiterhin einen Schwerpunkt darstellen wird.