Protokoll der Sitzung vom 17.05.2000

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 3/1082 der PDSFraktion an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sowie an den Innenausschuss. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist der Überweisung mehrheitlich nicht zugestimmt worden.

Das ist das Einzige, was wir haben. Wir könnten höchstens in der Sache abstimmen lassen. Führt das zu etwas?

(Frau Dettmann [SPD]: Mit dem gleichen Ergebnis!)

Dann stimmen wir über den Antrag in der Sache ab. Wer dem Antrag in der Sache folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Bundesratsinitiative zur Revidierung der von der Bundesregierung geplanten Unternehmenssteuerreform im Interesse von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/1070

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Abgeordneter Schuldt, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel der von der Bundesregierung geplanten Unternehmenssteuerreform sollen deutliche Steuersenkungen und damit die Ankurbelung der Investitionstätigkeit sowie die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein. Nach Ansicht von Wirtschafts- und Finanzexperten treffen die beabsichtigten Steuerentlastungen jedoch nur für Großkonzerne und für Banken und Versicherungen zu. Die große Masse der in Deutschland ansässigen kleinen und mittelständischen Firmen wird dagegen durch die geplante Unternehmenssteuerreform gegenüber dem bisher geltenden Steuerrecht sogar noch steuerlich benachteiligt. Ich begründe dies wie folgt:

Die drei wichtigsten Elemente der geplanten so genannten Unternehmenssteuerreform sind die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes, die Ersetzung des Vollanrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren sowie die Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer. Das Ende des Abrechnungsverfahrens fordert überdies eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2016. Ab dem 01.01.2001 werden die mit Körperschaftsteuer belasteten Teile des verwendbaren Eigenkapitals auf die Ausschüttungsbelastungen von 30 % herabgeschleust. Das dadurch entstehende Körperschaftsteuerguthaben mindert mit jeder Ausschüttung die Körperschaftsteuer.

Was heißt dies konkret, meine Damen und Herren? Nichts anderes, als dass große Kapitalgesellschaften aufgrund der zum Übergangszeitpunkt angesammelten riesigen Steuerguthaben auf Jahre komplett steuerfrei sein werden. Kleine und mittelständische Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH, deren Anteilseigner nur über geringe Einkünfte verfügen, werden dagegen durch die Neuregelung schlechter gestellt als bisher.

Aus diesem Grund fordert unsere Fraktion, obwohl wir die Senkung der Körperschaftsteuer an sich begrüßen, das bisherige Anrechnungsverfahren beizubehalten und nicht durch das neue geplante Halbeinkünfteverfahren zu ersetzen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das so genannte Optionsmodell. Ähnlich wie die Koalitionsfraktionen fordern wir als Fraktion der DVU in diesem Landtag einen Verzicht auf dieses Modell, welches zum Beispiel einem Universitätsprofessor, der mit Gutachten nebenberuflich WO 000 DM pro Jahr verdient, ermöglicht, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Er spart dann gegenüber der bisherigen Besteuerung sage und schreibe 16 886.67 DM. Andererseits werden gerade mittelständische Personengesellschaften und deren Mitunternehmer benachteiligt. denn Sonderbetriebsvermögen werden nicht in die Option einbezogen, sondern sind unter Abdeckung der stillen Reserven zu entnehmen mit der Folge einer Mehrbesteuerung.

Auch daraus entstandene Verluste werden nicht mehr berücksichtigt. Gerade Kleingewerbetreibende, welche ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz ermitteln und zudem weniger als 48 000 DM Gewinn pro Jahr erzielen, also gewerbesteuerfrei sind, werden von der Optionsmöglichkeit überhaupt nicht berücksichtigt. Dafür entfallen die gerade für Kleinbetriebe wichtigen Sonder- und Ansparabschreibun gen nach § 7 g Einkommensteuergesetz. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter soll - ich sagte es bereits - von 30 % auf 20 % gesenkt werden. Der Abschreibungssatz für Wirtschaftsgebäude soll von 4 % auf 3 % gesenkt und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verlängert werden.

Mit dem von der Bundesregierung propagierten Ziel, die Unternehmen, aber nicht die Unternehmer zu entlasten, haben sich SPD und Grüne in eine Sackgasse manövriert. Nur wer Gewinne aus einem Unternehmen erzielt und als Betriebskapital weiter verwendet, soll in den Genuss des abgesenkten Körperschaftsteuersatzes von 25 % kommen.

Mit Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag werden somit Unternehmenseinkünfte ab dem Jahre 2001 mit 38,6 % belastet. Dieser Steuersatz gilt nur für Kapitalgesellschaften. Alle anderen müssen ab einem Einkommen von 107 586 DM 51,2 % abführen. Zusammen mit der Kirchensteuer sind es dann sogar 55,5 %. Für einen gefährlichen Irrweg halten nahezu alle deutschen Wirtschaftswissenschaftler diese Begünstigung einbehaltener Gewinne.

Meine Damen und Herren! Sehen wir uns das an einem Beispiel an: Nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren bleiben bei einem Unternehmensgewinn von 100 DM nach Abzug von Gewerbe- und Körperschaftsteuer 47,40 DM Gewinn übrig. Diese sind bei einem Spitzenverdiener ab 107 586 DM jährlich mit 48,5 % der Einkommensteuer zu unterwerfen. Dies macht bei 82 DM Gewinn nach Gewerbesteuer 39,80 DM, auf die jedoch 24,60 DM Körperschaftsteuer angerechnet werden. Der Großverdiener zahlt noch 15,20 DM an Einkommensteuer drauf. Seine Gesamtbelastung liegt bei 42,20 DM oder bezogen auf 82 DM Gewinn nach Gewerbesteuer bei 57,8 %.

Ein Niedrigverdiener mit 35 000 DM Einkommen pro Jahr und einem Steuersatz von 30 % hat keine Einkommensteuer mehr zu zahlen und bekommt von 82 DM Gewinn nach Gewerbesteuer 57,40 DM effektiv ausgeschüttet, was einer Gesamtbesteuerung von 42,6 % entspricht.

Nach dem ab dem nächsten Jahr geplanten Halbeinkünfteverfahren verbleiben von einem Unternehmensgewinn von 100 DM

nach Abzug von 20,50 DM Körperschaftsteuer oder 25 % sowie Gewerbesteuer noch ca. 61,50 DM übrig. Derselbe Spitzenverdiener hat nun noch die halbe Ausschüttung, also 30,80 DM. zu versteuern. Mit einer Einkommensteuer von 14,90 DM verbleiben ihm 46,60 DM, also 4,40 DM mehr als zuvor.

Ich habe das Beispiel mit kleinen Zahlen gerechnet, damit es verständlich ist. Dieses entspricht einer Gesamtsteuerbelastung von 53,5 %. Der genannte Geringverdiener mit einem Einkommensteuersatz von 30 % zahlt dagegen 9,20 DM Einkommensteuer auf die Ausschüttung. Somit verbeiben ihm 52,30 DM, also 5,10 DM weniger als heute. Seine Gesamtsteuerbelastun g steigt auf 47,7 %.

Wie sieht es mit der versprochenen Ankurbelung der Wirtschaft aus? Während Großkonzerne, Banken und Versicherungen einbehaltene Gewinne zum Erwerb von Beteiligungen oder für Finanzanlagen nutzen werden, wird die mittelständische Wirtschaft durch die erwähnte Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen benachteiligt. Der Erwerb von Kapitalbeteiligungen und Kapitalleistungen lohnt sich in Zukunft mehr als der Kauf neuer Maschinen. Die Kommunen wird die Unternehmenssteuerreform bis 2004 jährlich 7,6 Milliarden DM kosten.

Wir müssen dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Herrn Dr. Ludolf von Wartenberg, daher Recht geben, der erklärte, dass die verabschiedete Unternehmenssteuerreform zwar ein Schritt nach vorn, aber noch lange nicht das letzte Wort sei. So sei eine stärkere Entlastung des Mittelstandes zwingend, und zwar durch eine deutliche Senkung des Einkommensteuertarifs.

Die Fraktion der DVU in diesem Landtag befürwortet eine deutliche Steuersenkung für kleine und mittelständische Unternehmen. Eine solche Reform ist jedoch nur durch eine deutliche Veränderung des Einkommensteuerrechts machbar. Aufgrund unseres Antrages gegen die Steuerpflicht bei Unternehmensverkäufen im Januar wurde ja auch bereits die Koalition aktiv.

Herr Homeyer, sollten Sie, da Sie immer für die Koalitionsfraktionen sprechen, das böse Wort Plagiat aufgreifen, dann muss ich Sie fragen, wer der Plagiator ist.

(Beifall bei der DVU)

Aus all den genannten Gründen fordere ich Sie auf, unserem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Alternativ beantragen wir schon jetzt die Überweisung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen SPD und CDU. Für sie spricht der Abgeordnete Wolfgang Klein.

Dank des Fleißes der Landtagsverwaltung erfährt man am Ende des Jahres immer, wer die kürzeste Rede gehalten hat. Ich könnte das heute erreichen, indem ich sage, dass wir Ihren Antrag ableh

nen. Da Kollege Müller heute schon versucht hat, die kürzeste Rede zu halten, will ich wenigstens eine kleine Begründung geben.

Auf der 14. Sitzung des Landtages am 13. April dieses Jahres hat der Landtag folgenden Beschluss gefasst:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen im Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung 'Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung'... auf folgende Veränderungen hinzuwirken..."

Ich erspare mir, die Veränderungen zu nennen.

„Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie dem Ausschuss für Wirtschaft ist über die Initiativen und die Ergebnisse der Verhandlungen zeitnah zu berichten."

Dieses reicht uns aus. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind bei der PDS-Fraktion. Herr Ab geordneter Christoffers, Sie haben das Wort.

Herr Präsident' Meine Damen und Herren! Wir stimmen den Worten des Vorredners, Herrn Klein, zu. - Danke.

(Beifall bei PDS, SPD und CDU)

Trotzdem meine Frage an die Landesregierung. Wünschen Sie das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir sind am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung. Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrages Drucksache 3/1070 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der federführend sein soll, sowie an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer diesem Überweisun gsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisun g mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmun g über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Verschiebung der Grundsatzentscheidung über die Reform der Landesforstverwaltung

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/1081