Dieser Frage der besetzten Wohnungen können wir nicht mit melderechtlichen Vorschriften begegnen. sondern das ist eine politische Aufgabe. Ich vertraue darauf. dass die Aussage. die 1997 im Rahmen der schweren Krawalle in Potsdam vor dem Innenausschuss des Landtages gemacht worden ist. dass es zu Beginn der Bundesgartenschau in Potsdam keine besetzten Häuser mehr gibt. eingehalten wird. Ich denke. dass dies die Marschrichtung ist, zu der sich der damalige Innenminister und der damalige Oberbürgermeister von Potsdam verpflichtet haben. Ich kenne bisher keine gellerdeihnen Äußerungen. Ich gehe davon aus. dass wir diese Fragen dann nicht mehr zu erörtern brauchen. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen auch. Herr Minister Schönbohm. - Die Frage 327 ist gestern bereits beantwortet worden. Dafür wurde mit der Frage 31)2 von der gestrigen Fragestunde getauscht. Die Frage 302 (Flughafenkonzept der Bundesregierung) wird von der Abgeordneten Frau Tack gestellt.
Im Entwurf des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung vom 5. Juni 200(1 wird darauf orientiert. dass die Bundesregierung bis 2001 eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vorlegt. Damit sollen die Schutzzonen 1 und 2 neu bestimmt. Grenzwerte für Fluglärmzonen verändert und durch eine neue Fluglärinverordnung die Anforderungen zum Schutz vor Fluglärm erhöht werden. Außerdem sollen gesonderte Nachtschutzzonen ausgewiesen werden. Ab Herbst 2000 soll eine Arbeltsenippe unter Hinzuziehung von Bürgerinteressenvertretern Vorschläge zur wirksameren Gestaltung der Bürgerbeteiligung erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung. welche Auffassung sie zu der Forderung vertritt. das laufende Planfeststellungsverfahren für den Großflughafen Berlin Brandenburg International angesichts der erwarteten einschlägi gen Entwicklung des Bundesrechts und tun unnöti ge Kosten zu enneiden. auszusetzen.
Schönen Dank. Frau Abgeordnete Tack. - Für die Landesre gierung wird Minister Meyer antwonen. Bitte schön. Herr Minister Meyer!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tack. zunächst möchte ich richtig stellen. dass es sieh bei dem Engt urf des Flughafenkonzepts vom 5. Juni 2000 nicht um eine Entwurfskonzeption der Bundesreg iening. sondern uni einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr. Bau und Wohnungswesen handelt.
Aus der jüngsten Geschichte wissen wir. dass "Referentenentwürfe" durchaus manchmal zu Verwirrimg führen können und auch schon Irritationen herbeigeführt haben. In diesem Fall war zunächst lediglich ein Prozess zur Meinungsfindung begonnen. zu dem sieh die Bundesregierun g - jedenfalls bislang - nicht abschließend geäußert hat. Es ist nicht möglich. in diesem Verfahrensstadium ungewisse zukünftige Veränderungen lauechtlieher Nonnen in das derzeit laufende Anhörungsverfaluen einzubeziehen.
Aus Sicht der Landesregierung besteht daher keine Notwendigkeit. aufgrund dieser unbestimmten zukünftigen Regelungen im Lull\ erkehrsrecht das Venvaltungsverfahren für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld auszusetzen.
Sofern sich noch während des laufenden Planfeststellungsverfahrens ausreichend konkretisierte Änderun gen im Luftverkehrsrecht ergehen sollten. werden diese bei der weiteren Entscheidungsfindung zum Ausbau des Flughafens Eingang finden. - Schönen Dank.
Ich danke Ihnen. Herr Minister Meyer. Die Fragestellerin hat noch weiteren Fragebedarf. Bitte schön. Frau Tack!
Ich habe zwei Nachfragen. Dic erste lautet - ich möchte hier nicht in Krüineleien verfallen -: Der Entwurf heißt "Entwurf des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung". Nichts anderes habe ich behauptet. Es kann ein Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium sein, das ist unbenommen. Sind Sie mit mir einer Meinung. dass der Entwurf so heißt? Das ist wesentlich. denn dann wird es ein Flughafenkonzept der Bundesregierung.
Meine zweite Frage: Ah wann wären Sie bereit. darüber nachzudenken. in der Konkretisierungsphase dieses Gesetzentwurfs zur Novelle des Lärmschutzgesetzes das Planfeststellungsverfahren auszusetzen. eingedenk der Tatsache, dass es für den Großflughafen - ich sage das zur Erinnerung - bereits ein Raumordnungsverfahren gegeben hat. das circa 9 Millionen DM gekostet hat und sich aufgrund einer politischen Entscheidung als völlig unnütz herausgestellt hat?
Zur ersten Frage, Frau Tack: Selbstverständlich will ich Ihnen nicht widersprechen. Wer könnte das auch?
Zweitens: Ich habe deutlich gemacht: Wenn sich ausreichend konkretisierte Änderungen im Luft), erkehrsrecht ergeben. dann muss noch einmal darüber nachgedacht werden. Es geht nicht darum. ein Verfahren auszusetzen. sondern dann geht es darum. diese Erkenntnisse in die weitere Entscheidun gsfindung einzubeziehen. - Danke schön.
Ich danke Ihnen. Herr Minister Meyer. - Die Frage 328 wird von der Abgeordneten Frau Fechner gestellt. Es geht uni Graffiti-Schmierereien im Land Brandenburg. Bitte schön, Frau Abgeordnete Fechner!
Als unsere Fraktion im Laufe der 13. Sitzung des Landtages am 12. April dieses Jahres einen Antrag mit dem Ziel einbrachte. die Möglichkeit zu schaffen. auf dein Verordnungswege Bußgelder gegen Graffiti-Spraver zu verhängen. wurde dieser Antrag von allen anderen Landtagsfraktionen abgelehnt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Herr Horneer. erklärte in seinem Debattenbeitrag unter anderem Folgendes:
"... begrüßen wir die Initiative der Ministerien des Innern und der Justiz. Graffiti-Schmierereien mit schärferen landesrechtlichen Bestimmungen entschieden zu bekämpfen und diese unter anderem dureh eine Novelle des Bau-Gesetzbuches und des Denkmalschutzgesetzes künftig als Ordnun gswidrigkeit zu bekämpfen."
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen hat sie seit diesem Zeitpunkt unternommen, um GraffitiSchmierereien hier im Land Brandenburg als Ordnungswidrigkeit zu ahnden?
Hen Präsident? Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner. das Ministerium der Justiz und für Europaan gelegenheiten des Landes Brandenburg hat die Initiative zur bußgeldrechtlichen Ahndung von Graffiti-Schmierereien seit April dieses Jahres zügig vorangetrieben. Allerdin gs ist nicht mehr vorgesehen, einen entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand in haurechtliche Vorschriften oder in Vorschriften des Landesdenkmalschutzrechts einzustellen.
Mein Haus hat den Entwurf eines Landesordnungswidrigkeitengesetzes erarbeitet. in dem eine Vorschrift enthalten ist, die das Verunstalten i.on baulichen Anlagen. öffentlichen Verkehrsmitteln und Kraftwagen unter Bußgeldandrohung steilt. Der Entwurf wird zurzeit zwischen den Ressorts abgestimmt.
Ich danke ihnen. Herr Minister Schelter. - Die Frage 329 wird vom Abgeordneten Dr. Wiebke gestellt. Es geht um das Renen und Fahren in Brandenburg. Bitte schön!
Entschuldigung. Herr Präsident, ich war abgelenkt. - Seit Jahren fordern Pferdesportler. Reiter wie Fahrer. in Brandenburg eine pferdesportfreundlichere Gesetzgebung. insbesondere eine Änderung der §,,z 20 Abs. 3 und 47 Abs. 2 des Brandenburgischen Waldgesetzes. Seit einiger Zeit läuft eine Volksinitiative. die derzeit durch 14 000 Unterschriften gestützt wird. Der Minister soll auf einer Verbandsversammlung gesagt haben. dass er selbst mit dein gegenwärtigen rechtlichen Zustand unglücklich sei. Er hat deshalb Veränderungen angekündigt.
Ich frage daher den Minister: Wie sieht die Zeitschiene für die Einbringung einer solchen Gesetzesnovelle aus?
Danke schön. Herr Dr. Wiebke. Für Ihre Ablenkun g habe ich volles Verständnis. Die Frage wird von der Landesregierung durch Herrn Minister Birthier beantwortet. Birte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wiebke. ich hin grundsätzlich wie Sie der Meinung. dass der Reittourismus in Brandenburg weiter gestärkt werden muss. Jeder weiß, dass von einem Pferd etwa drei bis vier Arbeitsplätze in Bezug auf Futter. Betreuung. Unterbringun g usw. abhängen. Insofern ist es nicht nur im Interesse des Pferdesports. sondern auch im Interesse des Tourismus und der Erhaltung von Arbeitsplätzen ein hohes Landesinteresse.
Die Regelungen zum Reiten und zum Pferdesport betreffen sowohl den Wald als auch die offene Landschaft. Dazu werden gegenwärtig die bestehenden Regelungen einer Prüfung und einem Ländervergleich unterzogen. Sie werden verstehen. dass wir dabei selbstverständlich die Interessen der Reiter. die hinter der von Ihnen erwähnten Volksinitiative stehen. genauso wie die berechtigten Interessen der Waldbesitzer und anderer Landnutzer. wie der Kommunen und des Naturschutzes. berücksichtigen müssen.
Für mich ist aber nicht wesentlich. in welchem Gesetz. ob im Waldgesetz oder im Naturschutzgesetz, diese Regelungen stehen. Wichtig ist für mich. dass wir eine Re gelung treffen. die sowohl die Probleme im engeren Verflechtungsraum um Berlin löst, wo es erhebliche Nutzungsgegensätze zwischen Fuß gängern. Radfahren) und Reitern gibt. als auch eine höhere Großzügigkeit für den ländlichen Raum schafft.. Ich schlage Ihnen vor. dass wir nach der Sommerpause im Fachausschuss darüber berichten.
Ich danke Ihnen. Herr Minister - Die Frage 330 uird (Beifall bei SPD. CDU und DVU} der Abgeordnete Homever von der Fraktion der ('DU stellen.
Die Bekämpfung der Korruption ist eine besonders schwierige Art der I3ekämpfung von W'irtschaftskriminalität. weil es bei Korrupi ionsdel ikten fast immer zwei Täter. aber nicht Täter und Opfer im klassischen Sinne gibt.
Herr Präsident? Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Homever. im Land Brandenburg isi bei der Staatsanwaltschaft in Neuruppin durch Rundverfügung des Generalstaatsanwalts vom 23. September I 996 eine so genannte Zentralstelle zur Verfolgung an Korruptionskriminalität zur wirksamen Verfolgung dieser Deliktsan für das gesamte Land eingerichtet worden. Diese Zentralstelle hat die Aufgabe. sämtliche bei ihr eingehenden Strafanzeigen und Hinweise von Privatpersonen auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts für eine Korruptionsstraftat zu überprüfen und gegebenenfalls an die örtliche Staatsanwaltschaft. an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Frankfurt (Oden oder an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Potsdam weiterzuleiten.
Daneben obliegt ihr die Überprüfung der Jahresberichte des Landesrechnungshofs auf das Vorliegen von zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat.
Ein weiteres Aufgabengebiet ist unter anderem die zentrale Erfassung der bei den Staatsanwaltschaften des Landes geführten Verfahren wegen Korruptionskriminalität.
Seit In-Kraft-Treten dieser Grundverfügung sind von den Staatsanwaltschaften des Landes 47 Ermittlungsverfahrengegen insgesamt 84 Beschuldi gte wegen des Verdachts auf Korruptionsstraftaten eingeleitet worden. Zu diesen Delikten zählen Abgeordnetenbestechungen. wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibung. Vorteilsannahme. Vorteilsgewährung. Bestechung und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat der Vorteilsannahme bz‘v.. Bestechlichkeit.
23 Ermittlungsverfahren gegen 35 Beschuldigte wurden wegen geringer Schuld gemäß ti 153 Abs. I StPO oder mangeis hinreichenden Tatverdachts gemäß * 17(1 Abs. 2 StPO eingestellt. wobei die weitaus überwiegende Anzahl der Einstellungen nach ■ 170 Abs. 2 StPO erfolgt ist. In 16 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt 26 Beschuldigte Anklage erhoben. und zwar wegen Straftaten gemäß § 331 bis 334 StGB. Davon sind vier Verfahren rechtskräfti g abgeschlossen und im Einzelnen ein Täter zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. fünf Täter zu Freiheits
strafen auf Bewährung und ein Täter zu einer Geldstrafe venrrtei lt worden. Insgesamt sind im Land Brandenburg von i 994 bis 1999. also einschließlich der Zeit vor Errichtung dieser Zentralstelle. 34 Personen wegen Delikten nach §s 331 bis 334 StGB verurteilt worden. In acht Ermittlungsverfahren gegen 23 Täter dauern die Ermittlungen noch an. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen. Hen. Minister Scheiter. Der Fragesteller hat noch Zusatzfragebedarf. Bitte schön. Herr Abgeordneter Homeger!